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2010/0310

Gustav und Hilde Feick-Stiftung

Magistratsvorlage 23.07.2010

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2010/0310

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2010/0310

2727 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.08.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I, II, V, 100, 20, StVv 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0310 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Gustav und H ilde Feick-Stiftung 
 
Vorlage vom: 23.07.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat hebt seinen Beschluss vom 03. 02. 2010 mit dem Ziel der Translozion der Gustav und 
Hilde Feick-Stiftung in die Bürgerstiftung Darmstadt auf. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verwaltet bis 
auf weiteres satzungsgemäß die Stiftung. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.07.2010  
 
 
 
Im Zuge der Neuausrichtung des kommunalen Stiftungsmanagements und a ngesichts der 
organisatorischen Umstellung der Bürgerstiftung Darmstadt in eine reine Kapitalstiftung haben die 
städtischen Gremien die Zielsetzung verfolgt, die bislang von der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
verwalteten unselbstständigen Stiftungen sukzessive aufzulösen und in die selbstständige Stiftung 
„Bürgerstiftung Darmstadt“ zu überführen mit der klaren Zielvorgabe, dass der Stifterwillen für die 
Zukunft erhalten und gewahrt bleibt und dass auch die Stifter für die künftigen 
Zuwendungsempfänger durch entsprechende Benennung im Bewusstsein bleiben. In diesem 
Zusammenhang wurde auch die Gustav und Hilde Feick-Stiftung zur Auflösung anempfohlen, um 
sie ebenfalls in die Bürgerstiftung zu translozieren. Vorstand und Geschäftsführung des 
Nachbarschaftsheimes Darmstadt e.V., der alleinige Nutznießer aus dieser Stiftung ist, haben 
Bedenken vorgetragen, diesen Beschluss umzusetzen. Sie sehen die Zielsetzung des ehemaligen 
Stadtkämmerers Gustav Feick mit seiner Ehefrau Hilde nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es 
seinerzeit vom Stifter gewollt war. Da es nicht Ziel des Stiftungsmanagementes sein kann, gegen 
die Interessen der Zuwendungsempfänger zu agieren, wird empfohlen, den Magistratsbeschluss 
vom 03. 02. 2010 Nr. 59 aufzuheben. Die Stiftungsverwaltung verbleibt damit bis auf weiteres beim 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
 
Darmstadt, den 23. Juli 2010 
10 do-pf 
 
 
 
Dezernent I    Dezernent II    Dezernent V 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0310
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.07.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00