2010/0310
Gustav und Hilde Feick-Stiftung
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2010/0310
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.08.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: I, II, V, 100, 20, StVv Vorlage-Nr. 2010/0310 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gustav und H ilde Feick-Stiftung Vorlage vom: 23.07.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat hebt seinen Beschluss vom 03. 02. 2010 mit dem Ziel der Translozion der Gustav und Hilde Feick-Stiftung in die Bürgerstiftung Darmstadt auf. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verwaltet bis auf weiteres satzungsgemäß die Stiftung. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.07.2010 Im Zuge der Neuausrichtung des kommunalen Stiftungsmanagements und a ngesichts der organisatorischen Umstellung der Bürgerstiftung Darmstadt in eine reine Kapitalstiftung haben die städtischen Gremien die Zielsetzung verfolgt, die bislang von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verwalteten unselbstständigen Stiftungen sukzessive aufzulösen und in die selbstständige Stiftung „Bürgerstiftung Darmstadt“ zu überführen mit der klaren Zielvorgabe, dass der Stifterwillen für die Zukunft erhalten und gewahrt bleibt und dass auch die Stifter für die künftigen Zuwendungsempfänger durch entsprechende Benennung im Bewusstsein bleiben. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gustav und Hilde Feick-Stiftung zur Auflösung anempfohlen, um sie ebenfalls in die Bürgerstiftung zu translozieren. Vorstand und Geschäftsführung des Nachbarschaftsheimes Darmstadt e.V., der alleinige Nutznießer aus dieser Stiftung ist, haben Bedenken vorgetragen, diesen Beschluss umzusetzen. Sie sehen die Zielsetzung des ehemaligen Stadtkämmerers Gustav Feick mit seiner Ehefrau Hilde nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es seinerzeit vom Stifter gewollt war. Da es nicht Ziel des Stiftungsmanagementes sein kann, gegen die Interessen der Zuwendungsempfänger zu agieren, wird empfohlen, den Magistratsbeschluss vom 03. 02. 2010 Nr. 59 aufzuheben. Die Stiftungsverwaltung verbleibt damit bis auf weiteres beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Darmstadt, den 23. Juli 2010 10 do-pf Dezernent I Dezernent II Dezernent V Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0310
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.07.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00