3609/2022
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023
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Anlage 2_Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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142/2 .11.2022 64 Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln so- wie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 (142/24/12/22) hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 3609/2022 voraussichtliche Auftragssumme: 2.365.000,00 EUR brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Vorlage 3609/2022 in der Fassung vom 15.11.2022 in Nachfolge des Bedarfs- feststellungsbeschlusses vom 28.04.2020 (Vorlagen-Nummer 0928/2020) dokumen- tiert 64 - Amt für Verkehrsmanagement das Ergebnis der Bedarfsprüfung. Es wird nachvollziehbar dargestellt, dass die Variotafeln ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrsleitsystems für den Individualverkehr sind und sie dadurch der Gestal- tung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität im Sinne u.a. des Green City Master- plans dienen. Die Auftragssumme wird mit Beschaffungskosten in Höhe von 1.812.000,00 brutto sowie von jährlichen Wartungskosten in Höhe von 55.300,00 EUR brutto bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren kalkuliert. Mit freundlichen Grüßen 22
Anlage 4-Beantwortung der Rückfragen Verkehrsausschuss
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1 Anlage 4 Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrsleitsystem hier: Ergänzende Information zu der Vorlage 3609/2022 aufgrund von mündlichen Rückfragen zu TOP 4.7 in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 Rückfragen: 1. „RM Wahlen regt an, die endgültigen Standorte mit den Bezirksvertretungen zu kommunizieren bzw. diese zu beteiligen. 2. RM Jäger bittet eine weitere Anlage mit den bisherigen und den neuen Standorten der Vorlage hinzuzufügen. 3. RM Jäger bittet um die Angabe wieviel Energie eine Variotafel verbraucht.“ Antworten der Verwaltung: Zu 1: Die Verwaltung nimmt die Anregung auf und gibt die Vorlage zur Kenntnisnahme in die Bezirksvertretungen 1, 5 und 9, in deren Bezirksgrenzen die neuen Variotafeln aufgestellt werden sollen. Aufgrund der gesamtstädtischen Wirkung der Variotafeln sind gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln der Verkehrsausschuss sowie der Finanzausschuss für die Vorberatung der Entscheidung des Rates der Stadt Köln zuständig. Zu 2: Eine Übersicht mit den bestehenden und den geplanten Variotafel-Standorten ist der Anlage 5 zu entnehmen. Die Standorte im Bestand sind mit einem schwarzen Rechteck und dreistelligen Nummern gekennzeichnet. Die neuen Standorte sind mit Pfeilsymbol für die Wirkrichtung und der Nummerierung von 1 bis 11 gekennzeichnet. Zu 3: Die im Einsatz befindlichen Tafeln nutzen energiesparsame LED Leuchtmittel. Der jährliche Verbrauch einer Tafel liegt je nach Anzeigeinhalten und –dauer bei ca. 1.995 kWh. Weitere ergänzende Informationen Grund der Maßnahme: Die Erweiterung des Verkehrsleitsystems um weitere 10 Variotafel-Standorte ist Bestandteil des durch den Verkehrsausschuss beschlossenen Maßnahmenkatalogs zur Minderung der Luftschadstoffe „Green City Masterplan der Stadt Köln“ (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=77535). 2 Siehe Steckbrief zu „Maßnahme 1.3 Kommunikationsaktivitäten“ (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=674619&type=do). Die Verwaltung hat daraufhin die Chance genutzt die Maßnahme durch das BMDV im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ fördern zu lassen mit einer Förderquote von 50 %. Am 28.04.2020 hat der Verkehrsausschuss unter TOP 3.5 den Bedarf zur Erstellung eines Gutachtens zur Standortfindung festgestellt (Vorlagen-Nr.: 0928/2020). https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94591 Die Ergebnisse des Gutachtens sind die Basis der vorliegenden Beschlussvorlage. Nutzung der Variotafeln: Zusätzlich zu den Ausführungen von Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 werden folgende Hinweise zur Nutzung der Variotafeln gegeben: Die Anzeigetafeln werden sparsam eingesetzt damit eine wichtige Verkehrsinformation von den Verkehrsteilnehmenden auch wahrgenommen wird. Aufgrund der Fülle an digitalen Informationen im Verkehrsraum entsteht bei Verkehrsteilnehmenden ein Gewöhnungseffekt. Der Normalzustand bei den Anzeigetafeln ist für gewöhnlich dunkel. Daran sind Verkehrsteilnehmende gewöhnt. Wird eine wichtige, aktuelle Verkehrsinformation angezeigt, so ist eine andere Situation vorhanden als gewöhnlich und wird dadurch durch Verkehrsteilnehmende gezielt wahrgenommen. Über die Anzeigetafeln werden Verkehrsteilnehmende zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr animiert (Hinweise auf P+R-Anlagen); zu Sperrungen von Straßen, über bevorstehende oder laufende Veranstaltungen oder Events, Staus, Störungen im Netz (Ampelausfall), Bombenfund u. v. m. informiert. Sie werden auf Anweisung der Feuerwehr und Krisenstab genutzt, um auf kritische Situationen hinzuweisen. Weitere Einsatzfelder bzw. weitere Informationsinhalte werden derzeit erarbeitet und sollen sowohl auf den bestehenden als auch auf den neuen Variotafeln angezeigt und somit die Verkehrsteilnehmenden informiert werden. Durch die Information der Verkehrsteilnehmenden werden Staubildung und Stauzeiten reduziert, so dass die Maßnahme unter Emissionsgesichtspunkten positive Auswirkung entfaltet. Entsprechend anerkannt ist die Maßnahme auch seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Anlage 3_Auszug Verkehrsausschuss 24.01.2023
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.01.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 öffentlich 4.7 Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variota- feln sowie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushalts- jahr 2023 hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrsleitsystem 3609/2022 RM Wahlen regt an, die endgültigen Standorte mit den Bezirksvertretungen zu kom- munizieren bzw. diese zu beteiligen. RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion weitere Variotafeln für nicht erforderlich halte. Die Mittel könne man insbesondere im Verkehrssektor für bessere Zwecke aus- geben. Ihr Eindruck sei, dass die bisher aufgestellten Variotafeln überwiegend nur auf die Internetseite der Stadt Köln verweisen und somit keine wichtigen und hilfreichen Informationen für Autofahrer*innen anzeigen. Die Vielzahl der Autofahrer*innen nutze vielmehr Radiodurchsagen und Navigationssysteme, um sich in der Stadt zu orientie- ren. Sie bittet hierzu um eine Stellungnahme der Verwaltung. Abschließend möchte Frau Jäger wissen, warum die Stadt Hürth ihren Vertrag über die Variotafeln gekündigt habe und bittet auch, der Vorlage eine weitere Anlage mit den bisherigen und den neuen Standorten hinzuzufügen, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, teilt mit, dass Köln - wie sehr viele andere Städte auch - diese Informationstafeln bevorzugt an den Ein- und Ausfall- straßen errichte, um einen hohen Anteil der Autofahrer*innen über Sondersituationen im Stadtgebiet zu informieren. Die Tafeln werden an allen Tagen von Sondersituatio- nen genutzt, beispielsweise Baustellensperrungen, bevorstehende Baustellensperrun- gen, Bombenentschärfungen, Veranstaltungssperrungen u.Ä. und sei extrem informa- tionsreich für die Verkehrsteilnehmenden. Ein Großteil der Navigationssysteme hinge- gen könne keine Vorhersagen und Prognosen für derartige Sperrungen geben. In der Regel erhalte man diese Information erst, wenn man in die Störung hineingefahren sei. 2 Der Bund würde die Anschaffung nicht fördern, wenn er sie für sinnlos halten würde. Die Stadt Hürth habe ihren Vertrag aufgrund der neuen Umgehungsstraße gekündigt; die Anlage stand nun nicht mehr im Einflussbereich, in dem Informationen auf nach Köln einströmende Verkehre abgegeben werden konnten. Die Stadt Hürth bzw. der Landesbetrieb Straßen NRW habe daher gebeten, die Tafel abzubauen, so dass diese nun Köln zur Verfügung stehe. Aktuell seien 17 Anlagen in Betrieb. Die Verwaltung werde eine Übersicht nach- reichen. Von einer Vertagung der Vorlage möchte er dringend abraten, da die Förder- fähigkeit (Bauausführung) bis 2024 begrenzt sei. RM Jäger zeigt sich nicht in Gänze von diesen Ausführungen überzeugt. Sie könne sich jedoch dem Vorschlag vom Ausschussvorsitzenden Hammer, die Vorlage nicht aufzuhalten und ohne Votum zu verweisen, anschließen. Von Interesse sei noch, wie viel Energie die Variotafeln verbrauchen, wenngleich dies eher eine Frage für den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün sei. Letztendlich merkt sie noch an, dass ihr persönlich eine frühzeitige Ankündigung von Baustellen für Radfahrende lieber wäre. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1_Übersichtskarte_neue-Standorte
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N Festlegung Standort Variotafeln 1 : 10.000Maßst.A 01.2Plannr.28.10.2022DatumAnRugepr.TiSgez.Aufgestellt DIGI 4-VariotafelnAP1: Entwurfsplanung © OpenStreetMap-Mitwirkende
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/64/641/1 Vorlagen-Nummer 3609/2022 Freigabedatum 14.12.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrsleitsystem Beschlussorgan Finanzausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Aufstellung von 10 weiteren Verkehrsinformationstafeln (Variotafeln) inklusive der Aufwendungen für Wartung und Pflege mit Gesamtkosten von 2.365.000 € fest (davon entfallen 1.812.000 € auf investive Auszahlungen und 553.000 € auf ergebniswirksame Aufwendungen) und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. 2. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2023/24, die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 € zur Aufstellung von 10 weiteren Verkehrsinformationstafeln (Variotafeln) im Teilfinanz- plan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Ver- kehrsleitsystem, Haushaltsjahr 2023. Verkehrsausschuss 24.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.812.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.200.000 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 - 2033 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 55.300 € c) bilanzielle Abschreibungen 181.200 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 - 2033 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 120.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Wie in anderen Großstädten bestand im Kölner Stadtgebiet eine grenzwertüberschreitende Belastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). In der Veröffentlichung des Umwelt- bundesamts vom 18.01.2019 zu NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017/2018 ist für die Stadt Köln der maximale NO2 – Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017 sowie 59 µg/m³ im Jahr 2018 geführt. Der größte Anteil der NO2-Emissionen wird durch den motori- sierten Verkehr verursacht. Seit 2020 werden an allen Messstellen in Köln die NO2–Grenzwerte eingehalten. Um den NO2-Grenzwert auch weiterhin nachhaltig einzuhalten, sind gezielte, ergänzende Maßnahmen erforderlich. Der Einsatz der Verkehrsinformationstafeln (sog. Variotafeln) nimmt durch Information der Verkehrsteilnehmenden zu geplanten und ungeplanten Ereignissen, wie Veranstaltungen, Störungen oder Sperrungen von Straßen, Einfluss auf das Verkehrsverhalten und trägt damit zur Minderung der Luftschadstoffe bei. Darüber hinaus soll durch Verkehrsinformation die Verkehrsmittelwahl zu Gunsten des Umweltverbundes gestärkt werden. Gemäß dem 4. Aufruf zur Förderung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen aus den Themenbe- 3 reichen Verkehrsplanung und Verkehrsmanagement des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Amt für Verkehrsmanagement in 2019 Fördermittel zur Aufstel- lung von 10 weiteren Variotafeln zur Verkehrsinformation beantragt und eine Bewilligung er- halten. Die Gesamtmaßnahme wird mit rund 1.200.000 € gefördert. Die Projektlaufzeit ist bis zum 31.12.2024 begrenzt. Konkretes Vorhaben Das Gutachten zur Standortfindung von 10 weiteren Variotafeln sowie zur Entwicklung von Verkehrsinformations- und Schaltungsstrategien liegt vor. Im Rahmen der Standortfindung wurden unter anderem folgende Belange bzw. Randbedin- gungen berücksichtigt: Monitoring an Strecken mit NOx-Grenzwertüberschreitungen, Einfluss gravierender Netzeingriffe wie Brückensperrungen und Tunnelsperrungen, Analyse wiederkehrender Veranstaltungen mit hohem Einfluss auf das Verkehrsge- schehen, Identifizierung und Analyse staubehafteter Strecken, Lenkungs- und Informationsstrategien unter Einbeziehung der heutigen Variotafel- Standorte der Stadt Köln, der Lichtsignalanlagen etc. Aus dem Gutachten gehen 11 Standorte hervor; 10 Standorte für zusätzliche Variotafeln und ein Ersatzstandort für eine eingelagerte Variotafel, die auf Grund der Kündigung des Gestat- tungsvertrags seitens der Stadt Hürth abgebaut werden musste. Kosten Investitionskosten Die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie die Wie- deraufstellung einer vorhandenen Variotafel betragen rund 1.812.000 €. Folgekosten Die Kosten für die Wartung und Pflege des Systems wurden für die Dauer von 10 Jahren be- rechnet und betragen insgesamt 553.000,00 €. Es wird diesbezüglich ein entsprechender Wartungsvertrag abgeschlossen. Mithin entsteht im Zeitraum 2024 – 2033 ein jährlicher Auf- wand in Höhe von 55.300 €. Finanzierung Von den Gesamtkosten in Höhe von 2.365.000 € sind bis zu 1.812.000 € für die Beschaffung und Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie die Wiederaufstellung einer vorhandenen Variotafel investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 1.000.000 € und auf das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 812.000 €. Die ebenfalls in den Gesamtkosten enthaltenen Beträge in Höhe von 553.000 € für die Folge- aufwendungen aus Wartung und Pflege für die Dauer von 10 Jahren sind konsumtiv bereitzu- stellen. Die Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.812.000 € stehen im HPL 2023/24 im Teilfinanz- plan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrs- leitsystem, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in den jeweiligen Haushaltsjahren in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Einzahlungen aus den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bundesförde- rung sind im Hpl. 2023/24 ff. im Teilfinanzplan 1201 (Teilplanzeile 1, Einzahlungen aus Zu- wendungen für Investitionsmaßnahmen) entsprechend veranschlagt. Die für das Jahr 2024 erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von 181.200 € für die bi- 4 lanziellen Abschreibungen der Variotafeln wurde im Haushaltplan 2023/2024 im Jahr 2024 im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibun- gen berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird die erforderlichen Aufwendungen für die bilanziellen Abschrei- bungen der Jahre 2025-2033 im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanaufstellungspro- zesse im gleichen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Des Weiteren ist im selben Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allge- meine Umlagen, für die Jahre 2024ff. ein Ansatz für die Erträge aus der Auflösung von Son- derposten (gebildet für die bewilligten Zuwendungen) in Höhe von jährlich 120.000 € berück- sichtigt. Die notwendige Aufwandsermächtigung zur Finanzierung der Wartungskosten für 2024 in Höhe von 55.300 € wurde im Haushaltplan 2023/2024 im Jahr 2024 im Teilergebnisplan 1201, Straßen Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird die erforderlichen Aufwendungen für die Wartungskosten der Jahre 2025-2033 im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanaufstellungsprozesse im gleichen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dar- gestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden Anlage 1. Übersicht Standorte für zusätzliche Variotafeln 2. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5-Übersicht neue und bestehende Variotafeln
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Übersicht bestehendeund neue VariotafelnLegende Neue Variotafeln Bestehende Variotafeln OpenStreetMap.de original Legende Neue Variotafeln Bestehende Variotafeln OpenStreetMap.de original
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3609/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.02.2023
- Erstellt
- 27.10.2022 11:28