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3609/2022

Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 10.8

Anlage 2_Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 4-Beantwortung der Rückfragen Verkehrsausschuss

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Ansehen

Anlage 3_Auszug Verkehrsausschuss 24.01.2023

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Anlage 1_Übersichtskarte_neue-Standorte

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5-Übersicht neue und bestehende Variotafeln

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Ansehen

Anlage 2_Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1080 Zeichen

142/2        .11.2022 
  
 
 
64  
 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln so-
wie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 
(142/24/12/22) 
hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 3609/2022 
voraussichtliche Auftragssumme: 2.365.000,00 EUR brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Vorlage 3609/2022 in der Fassung vom 15.11.2022 in Nachfolge des Bedarfs-
feststellungsbeschlusses vom 28.04.2020 (Vorlagen-Nummer 0928/2020) dokumen-
tiert 64 - Amt für Verkehrsmanagement das Ergebnis der Bedarfsprüfung. 
Es wird nachvollziehbar dargestellt, dass die Variotafeln ein wesentlicher Bestandteil 
des Verkehrsleitsystems für den Individualverkehr sind und sie dadurch der Gestal-
tung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität im Sinne u.a. des Green City Master-
plans dienen.  
Die Auftragssumme wird mit Beschaffungskosten in Höhe von 1.812.000,00 brutto 
sowie von jährlichen Wartungskosten in Höhe von 55.300,00 EUR brutto bei einer 
Vertragslaufzeit von 10 Jahren kalkuliert.  
Mit freundlichen Grüßen 
22

Anlage 4-Beantwortung der Rückfragen Verkehrsausschuss

4423 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie 
Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 
hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrsleitsystem 
 
hier: Ergänzende Information zu der Vorlage 3609/2022 aufgrund von mündlichen 
Rückfragen zu TOP 4.7 in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 
 
 
Rückfragen: 
1. „RM Wahlen regt an, die endgültigen Standorte mit den Bezirksvertretungen zu 
kommunizieren bzw. diese zu beteiligen. 
2. RM Jäger bittet eine weitere Anlage mit den bisherigen und den neuen Standorten 
der Vorlage hinzuzufügen. 
3. RM Jäger bittet um die Angabe wieviel Energie eine Variotafel verbraucht.“ 
 
Antworten der Verwaltung: 
Zu 1: 
Die Verwaltung nimmt die Anregung auf und gibt die Vorlage zur Kenntnisnahme in die 
Bezirksvertretungen 1, 5 und 9, in deren Bezirksgrenzen die neuen Variotafeln aufgestellt 
werden sollen. Aufgrund der gesamtstädtischen Wirkung der Variotafeln sind gemäß der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln der Verkehrsausschuss sowie der Finanzausschuss 
für die Vorberatung der Entscheidung des Rates der Stadt Köln zuständig. 
 
Zu 2: 
Eine Übersicht mit den bestehenden und den geplanten Variotafel-Standorten ist der 
Anlage 5 zu entnehmen. Die Standorte im Bestand sind mit einem schwarzen Rechteck und 
dreistelligen Nummern gekennzeichnet. Die neuen Standorte sind mit Pfeilsymbol für die 
Wirkrichtung und der Nummerierung von 1 bis 11 gekennzeichnet. 
 
Zu 3: 
Die im Einsatz befindlichen Tafeln nutzen energiesparsame LED Leuchtmittel. Der jährliche 
Verbrauch einer Tafel liegt je nach Anzeigeinhalten und –dauer bei ca. 1.995 kWh. 
 
Weitere ergänzende Informationen 
Grund der Maßnahme: 
Die Erweiterung des Verkehrsleitsystems um weitere 10 Variotafel-Standorte ist Bestandteil 
des durch den Verkehrsausschuss beschlossenen Maßnahmenkatalogs zur Minderung der 
Luftschadstoffe „Green City Masterplan der Stadt Köln“ (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=77535).

2 
 
Siehe Steckbrief zu „Maßnahme 1.3 Kommunikationsaktivitäten“ 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=674619&type=do). 
 
Die Verwaltung hat daraufhin die Chance genutzt die Maßnahme durch das BMDV im 
Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ fördern zu 
lassen mit einer Förderquote von 50 %.  
 
Am 28.04.2020 hat der Verkehrsausschuss unter TOP 3.5 den Bedarf zur Erstellung eines 
Gutachtens zur Standortfindung festgestellt (Vorlagen-Nr.: 0928/2020). 
https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94591 
Die Ergebnisse des Gutachtens sind die Basis der vorliegenden Beschlussvorlage. 
 
Nutzung der Variotafeln: 
Zusätzlich zu den Ausführungen von Herr Stieler, Leiter des Amtes für 
Verkehrsmanagement, in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 werden 
folgende Hinweise zur Nutzung der Variotafeln gegeben: 
Die Anzeigetafeln werden sparsam eingesetzt damit eine wichtige Verkehrsinformation von 
den Verkehrsteilnehmenden auch wahrgenommen wird. Aufgrund der Fülle an digitalen 
Informationen im Verkehrsraum entsteht bei Verkehrsteilnehmenden ein Gewöhnungseffekt. 
Der Normalzustand bei den Anzeigetafeln ist für gewöhnlich dunkel. Daran sind 
Verkehrsteilnehmende gewöhnt. Wird eine wichtige, aktuelle Verkehrsinformation angezeigt, 
so ist eine andere Situation vorhanden als gewöhnlich und wird dadurch durch 
Verkehrsteilnehmende gezielt wahrgenommen.  
Über die Anzeigetafeln werden Verkehrsteilnehmende zum Umstieg auf den öffentlichen 
Personennahverkehr animiert (Hinweise auf P+R-Anlagen); zu Sperrungen von Straßen, 
über bevorstehende oder laufende Veranstaltungen oder Events, Staus, Störungen im Netz 
(Ampelausfall), Bombenfund u. v. m. informiert. Sie werden auf Anweisung der Feuerwehr 
und Krisenstab genutzt, um auf kritische Situationen hinzuweisen.  
Weitere Einsatzfelder bzw. weitere Informationsinhalte werden derzeit erarbeitet und sollen 
sowohl auf den bestehenden als auch auf den neuen Variotafeln angezeigt und somit die 
Verkehrsteilnehmenden informiert werden. 
Durch die Information der Verkehrsteilnehmenden werden Staubildung und Stauzeiten 
reduziert, so dass die Maßnahme unter Emissionsgesichtspunkten positive Auswirkung 
entfaltet. Entsprechend anerkannt ist die Maßnahme auch seitens des Bundesministeriums 
für Digitales und Verkehr.

Anlage 3_Auszug Verkehrsausschuss 24.01.2023

3548 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.01.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 24.01.2023  
öffentlich 
4.7 Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variota-
feln sowie Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushalts-
jahr 2023  
hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrsleitsystem 
3609/2022 
RM Wahlen regt an, die endgültigen Standorte mit den Bezirksvertretungen zu kom-
munizieren bzw. diese zu beteiligen. 
 
RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion weitere Variotafeln für nicht erforderlich 
halte. Die Mittel könne man insbesondere im Verkehrssektor für bessere Zwecke aus-
geben. Ihr Eindruck sei, dass die bisher aufgestellten Variotafeln überwiegend nur auf 
die Internetseite der Stadt Köln verweisen und somit keine wichtigen und hilfreichen 
Informationen für Autofahrer*innen anzeigen. Die Vielzahl der Autofahrer*innen nutze 
vielmehr Radiodurchsagen und Navigationssysteme, um sich in der Stadt zu orientie-
ren. Sie bittet hierzu um eine Stellungnahme der Verwaltung.  
 
Abschließend möchte Frau Jäger wissen, warum die Stadt Hürth ihren Vertrag über 
die Variotafeln gekündigt habe und bittet auch, der Vorlage eine weitere Anlage mit 
den bisherigen und den neuen Standorten hinzuzufügen, um einen Gesamtüberblick 
zu erhalten. 
 
Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, teilt mit, dass Köln - wie sehr 
viele andere Städte auch - diese Informationstafeln bevorzugt an den Ein- und Ausfall-
straßen errichte, um einen hohen Anteil der Autofahrer*innen über Sondersituationen 
im Stadtgebiet zu informieren. Die Tafeln werden an allen Tagen von Sondersituatio-
nen genutzt, beispielsweise Baustellensperrungen, bevorstehende Baustellensperrun-
gen, Bombenentschärfungen, Veranstaltungssperrungen u.Ä. und sei extrem informa-
tionsreich für die Verkehrsteilnehmenden. Ein Großteil der Navigationssysteme hinge-
gen könne keine Vorhersagen und Prognosen für derartige Sperrungen geben. In der 
Regel erhalte man diese Information erst, wenn man in die Störung hineingefahren 
sei.

2 
 
 
Der Bund würde die Anschaffung nicht fördern, wenn er sie für sinnlos halten würde.  
 
Die Stadt Hürth habe ihren Vertrag aufgrund der neuen Umgehungsstraße gekündigt; 
die Anlage stand nun nicht mehr im Einflussbereich, in dem Informationen auf nach 
Köln einströmende Verkehre abgegeben werden konnten. Die Stadt Hürth bzw. der 
Landesbetrieb Straßen NRW habe daher gebeten, die Tafel abzubauen, so dass 
diese nun Köln zur Verfügung stehe.  
 
Aktuell seien 17 Anlagen in Betrieb. Die Verwaltung werde eine Übersicht nach-
reichen. Von einer Vertagung der Vorlage möchte er dringend abraten, da die Förder-
fähigkeit (Bauausführung) bis 2024 begrenzt sei. 
 
RM Jäger zeigt sich nicht in Gänze von diesen Ausführungen überzeugt. Sie könne 
sich jedoch dem Vorschlag vom Ausschussvorsitzenden Hammer, die Vorlage nicht 
aufzuhalten und ohne Votum zu verweisen, anschließen. Von Interesse sei noch, wie 
viel Energie die Variotafeln verbrauchen, wenngleich dies eher eine Frage für den 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün sei. 
 
Letztendlich merkt sie noch an, dass ihr persönlich eine frühzeitige Ankündigung von 
Baustellen für Radfahrende lieber wäre.  
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1_Übersichtskarte_neue-Standorte

174 Zeichen

N
  Festlegung Standort Variotafeln
1 : 10.000Maßst.A 01.2Plannr.28.10.2022DatumAnRugepr.TiSgez.Aufgestellt
DIGI 4-VariotafelnAP1: Entwurfsplanung
© OpenStreetMap-Mitwirkende

Beschlussvorlage Rat

8611 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/641/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3609/2022 
Freigabedatum 
 14.12.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie 
Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 
hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrsleitsystem  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Aufstellung von 10 weiteren Verkehrsinformationstafeln 
(Variotafeln) inklusive der Aufwendungen für Wartung und Pflege mit Gesamtkosten 
von 2.365.000 € fest (davon entfallen 1.812.000 € auf investive Auszahlungen und 
553.000 € auf ergebniswirksame Aufwendungen) und beauftragt die Verwaltung, das 
entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. 
2. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2023/24, die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 € 
zur Aufstellung von 10 weiteren Verkehrsinformationstafeln (Variotafeln) im Teilfinanz-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Ver-
kehrsleitsystem, Haushaltsjahr 2023. 
 
 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
Rat 09.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.812.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.200.000 €      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 - 2033 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    55.300     € 
c) bilanzielle Abschreibungen   181.200      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 - 2033 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   120.000    € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hintergrund 
 
Wie in anderen Großstädten bestand im Kölner Stadtgebiet eine grenzwertüberschreitende 
Belastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). In der Veröffentlichung des Umwelt-
bundesamts vom 18.01.2019 zu NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017/2018 ist für die Stadt 
Köln der maximale NO2 – Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017 sowie 
59 µg/m³ im Jahr 2018 geführt. Der größte Anteil der NO2-Emissionen wird durch den motori-
sierten Verkehr verursacht. 
 
Seit 2020 werden an allen Messstellen in Köln die NO2–Grenzwerte eingehalten. Um den 
NO2-Grenzwert auch weiterhin nachhaltig einzuhalten, sind gezielte, ergänzende Maßnahmen 
erforderlich. 
Der Einsatz der Verkehrsinformationstafeln (sog. Variotafeln) nimmt durch Information der 
Verkehrsteilnehmenden zu geplanten und ungeplanten Ereignissen, wie Veranstaltungen, 
Störungen oder Sperrungen von Straßen, Einfluss auf das Verkehrsverhalten und trägt damit 
zur Minderung der Luftschadstoffe bei. Darüber hinaus soll durch Verkehrsinformation die 
Verkehrsmittelwahl zu Gunsten des Umweltverbundes gestärkt werden. 
 
Gemäß dem 4. Aufruf zur Förderung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen aus den Themenbe-

3 
reichen Verkehrsplanung und Verkehrsmanagement des Bundesministeriums für Digitales 
und Verkehr (BMDV) hat das Amt für Verkehrsmanagement in 2019 Fördermittel zur Aufstel-
lung von 10 weiteren Variotafeln zur Verkehrsinformation beantragt und eine Bewilligung er-
halten. Die Gesamtmaßnahme wird mit rund 1.200.000 € gefördert. Die Projektlaufzeit ist bis 
zum 31.12.2024 begrenzt.  
 
Konkretes Vorhaben  
 
Das Gutachten zur Standortfindung von 10 weiteren Variotafeln sowie zur Entwicklung von 
Verkehrsinformations- und Schaltungsstrategien liegt vor. 
 
Im Rahmen der Standortfindung wurden unter anderem folgende Belange bzw. Randbedin-
gungen berücksichtigt: 
 
 Monitoring an Strecken mit NOx-Grenzwertüberschreitungen, 
 Einfluss gravierender Netzeingriffe wie Brückensperrungen und Tunnelsperrungen, 
 Analyse wiederkehrender Veranstaltungen mit hohem Einfluss auf das Verkehrsge-
schehen, 
 Identifizierung und Analyse staubehafteter Strecken, 
 Lenkungs- und Informationsstrategien unter Einbeziehung der heutigen Variotafel-
Standorte der Stadt Köln, der Lichtsignalanlagen etc. 
 
Aus dem Gutachten gehen 11 Standorte hervor; 10 Standorte für zusätzliche Variotafeln und 
ein Ersatzstandort für eine eingelagerte Variotafel, die auf Grund der Kündigung des Gestat-
tungsvertrags seitens der Stadt Hürth abgebaut werden musste. 
 
Kosten 
 
Investitionskosten 
 
Die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie die Wie-
deraufstellung einer vorhandenen Variotafel betragen rund 1.812.000 €. 
 
Folgekosten 
 
Die Kosten für die Wartung und Pflege des Systems wurden für die Dauer von 10 Jahren be-
rechnet und betragen insgesamt 553.000,00 €. Es wird diesbezüglich ein entsprechender 
Wartungsvertrag abgeschlossen. Mithin entsteht im Zeitraum 2024 – 2033 ein jährlicher Auf-
wand in Höhe von 55.300 €. 
 
Finanzierung  
 
Von den Gesamtkosten in Höhe von 2.365.000 € sind bis zu 1.812.000 € für die Beschaffung 
und Aufstellung von 10 weiteren Variotafeln sowie die Wiederaufstellung einer vorhandenen 
Variotafel investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 
1.000.000 € und auf das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 812.000 €. 
Die ebenfalls in den Gesamtkosten enthaltenen Beträge in Höhe von 553.000 € für die Folge-
aufwendungen aus Wartung und Pflege für die Dauer von 10 Jahren sind konsumtiv bereitzu-
stellen. 
 
Die Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.812.000 € stehen im HPL 2023/24 im Teilfinanz-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0003, Erneuerung Verkehrs-
leitsystem, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 
in den jeweiligen Haushaltsjahren in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Einzahlungen 
aus den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bundesförde-
rung sind im Hpl. 2023/24 ff. im Teilfinanzplan 1201 (Teilplanzeile 1, Einzahlungen aus Zu-
wendungen für Investitionsmaßnahmen) entsprechend veranschlagt. 
 
Die für das Jahr 2024 erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von 181.200 € für die bi-

4 
lanziellen Abschreibungen der Variotafeln wurde im Haushaltplan 2023/2024 im Jahr 2024 im 
Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibun-
gen berücksichtigt. 
Das Dezernat für Mobilität wird die erforderlichen Aufwendungen für die bilanziellen Abschrei-
bungen der Jahre 2025-2033 im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanaufstellungspro-
zesse im gleichen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
Des Weiteren ist im selben Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allge-
meine Umlagen, für die Jahre 2024ff. ein Ansatz für die Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten (gebildet für die bewilligten Zuwendungen) in Höhe von jährlich 120.000 € berück-
sichtigt. 
 
Die notwendige Aufwandsermächtigung zur Finanzierung der Wartungskosten für 2024 in 
Höhe von 55.300 € wurde im Haushaltplan 2023/2024 im Jahr 2024 im Teilergebnisplan 1201, 
Straßen Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 
berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird die erforderlichen Aufwendungen für die Wartungskosten der 
Jahre 2025-2033 im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanaufstellungsprozesse im 
gleichen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent 
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies 
zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dar-
gestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden 
 
 
Anlage 
 
1. Übersicht Standorte für zusätzliche Variotafeln 
2. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5-Übersicht neue und bestehende Variotafeln

187 Zeichen

Übersicht bestehendeund neue VariotafelnLegende
Neue Variotafeln
Bestehende Variotafeln
OpenStreetMap.de original
Legende
Neue Variotafeln
Bestehende Variotafeln
OpenStreetMap.de original

Beratungsverlauf (3)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3609/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.02.2023
Erstellt
27.10.2022 11:28