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Aufteilung der Mittel des Strukturförderfonds 2024
Mitteilung Ausschuss 0169/2024 vom 16.01.2024
Stand: Am 05.02.2024 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 16.01.2024 0169/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.02.2024 Aufteilung der Mittel des Strukturförderfonds 2024 Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Gleichzeitig ist der Rat dem Antrag AN/1729/2022 des Finanzausschusses gefolgt, wonach die Verwaltung wie folgt beauftragt wurde: „Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistun- gen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Ver- fügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzutei- len sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten kön- nen. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen Verwen- dungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen.“ Um die Trägervielfalt und Angebote in Köln zu erhalten, hat der Rat am 07.12.2023 mit Antrag AN/2179/2023 beschlossen, den Strukturförderfonds zur Abdeckung der stark gestiegenen Personal- und Energiekosten auf 10 Mio € für 2024 anzuheben. Die Verteilung der Mittel soll durch die Verwaltung auf die Dezernate OB, IV, V, VII und VIII nach aktueller Bedarfslage er- folgen. Auf Grundlage der bereits im Haushaltsplan verankerten freiwilligen Förderungen wurden die Mittel aus dem Strukturförderfonds den betreffenden Dezernaten entsprechend des prozentu- alen Anteils am Gesamtfördervolumen zugewiesen. Danach ergibt sich die nachstehende Auf- teilung: Dez 2023 % 10.000.000 gerundet OB 4.935.000 5,93 592.900 592.900 IV 38.500.000 46,25 4.625.458 4.625.500 V 32.000.000 38,45 3.844.537 3.844.500 VII 6.000.000 7,21 720.851 720.800 VIII 1.800.000 2,16 216.255 216.300 Summe 83.235.000 100 10.000.000 10.000.000 2 Einhergehend prüfen die Fachbereiche, ob und wie in den pflichtigen Bereichen, wie z.B. im Bereich Kita und OGS, weitergehende Finanzierungen zum Ausgleich der gestiegenen Perso- nalkosten generiert werden können. Sofern die Mittel aus dem Strukturförderfonds nicht voll- ständig für die Förderung im freiwilligen Bereich benötigt werden, werden diese Mittel zur Ab- federung von Personalkostensteigerungen in den pflichtigen Bereichen eingesetzt. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf
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