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0169/2024

Aufteilung der Mittel des Strukturförderfonds 2024

Mitteilung Ausschuss 16.01.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.02.2024, TOP 2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2949 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 16.01.2024 
 0169/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.02.2024 
 
Aufteilung der Mittel des Strukturförderfonds 2024 
Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. 
Gleichzeitig ist der Rat dem Antrag AN/1729/2022 des Finanzausschusses gefolgt, wonach 
die Verwaltung wie folgt beauftragt wurde: 
 
„Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistun-
gen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges 
konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet 
abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von 
jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Ver-
fügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzutei-
len sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per 
Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten kön-
nen. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu 
strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für 
erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen Verwen-
dungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu 
benennen.“ 
 
Um die Trägervielfalt und Angebote in Köln zu erhalten, hat der Rat am 07.12.2023 mit Antrag 
AN/2179/2023 beschlossen, den Strukturförderfonds zur Abdeckung der stark gestiegenen 
Personal- und Energiekosten auf 10 Mio € für 2024 anzuheben. Die Verteilung der Mittel soll 
durch die Verwaltung auf die Dezernate OB, IV, V, VII und VIII nach aktueller Bedarfslage er-
folgen. 
 
Auf Grundlage der bereits im Haushaltsplan verankerten freiwilligen Förderungen wurden die 
Mittel aus dem Strukturförderfonds den betreffenden Dezernaten entsprechend des prozentu-
alen Anteils am Gesamtfördervolumen zugewiesen. Danach ergibt sich die nachstehende Auf-
teilung:  
 
Dez 2023 % 10.000.000 gerundet 
OB 4.935.000 5,93 592.900 592.900 
IV 38.500.000 46,25 4.625.458 4.625.500 
V 32.000.000 38,45 3.844.537 3.844.500 
VII 6.000.000 7,21 720.851 720.800 
VIII 1.800.000 2,16 216.255 216.300 
Summe 83.235.000 100 10.000.000 10.000.000

2 
 
 
Einhergehend prüfen die Fachbereiche, ob und wie in den pflichtigen Bereichen, wie z.B. im 
Bereich Kita und OGS, weitergehende Finanzierungen zum Ausgleich der gestiegenen Perso-
nalkosten generiert werden können. Sofern die Mittel aus dem Strukturförderfonds nicht voll-
ständig für die Förderung im freiwilligen Bereich benötigt werden, werden diese Mittel zur Ab-
federung von Personalkostensteigerungen in den pflichtigen Bereichen eingesetzt.  
 
 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0169/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.01.2024
Erstellt
11.01.2024 10:22