2240/2017
Nachfragen / Anregungen zum 15. Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4725 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 562/5 Vorlagen-Nummer 06.09.2017 2240/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Integrationsrat 05.10.2017 Nachfragen / Anregungen zum 15. Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen Frau Schmerbach stellt in der Sitzung am 22.06.2017 in Bezug auf ihre Besichtigung der Unterkunft am Butzweilerhof (Leichtbauhalle) folgende mündliche Fragen/Anregungen zum 15. Bericht zur Un- terbringung und Integration an die Verwaltung: 1. Ist es möglich unter Einbehaltung der gültigen Brandschutz auflagen die Schlafkojen mit einer „Zimmerdecke“ auszustatten? 2. Die Matratzen in der benannten Unterkunft sind sehr dünn. Ist es möglich, diese gegen komfortablere Matratzen einzutauschen? 3. Ist es möglich, dass durch Aufstellung von Küchencontainern oder baulichen Veränderun- gen die Menschen selber ihre Speisen zubereiten können? 4. Bestimmte Wohnquartiere sollen perspektivisch so geschaffen werden, dass auch länger- fristig Wohnungen mit Privatsphäre errichtet wird. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Im Zuge der Errichtung der Leichtbauhallen am Butzweilerhof wurde die Planung und Ausfü h- rung aller erforderlichen Einrichtungen, zu der Wärmeversorgungsanlagen gehören, auf die Gesichtspunkte Wirtschaftlichkeit, Nutzung und Wartung abgestellt. Im Z uge dessen wurde entschieden, die Unterkunftshallen über direkt befeuerte Luftheizungsanlagen mit Wärme zu versorgen. Die Luftführung und -verteilung erfolgt hierbei über zwei der Längsachse folgende Lüftungsschächte, die unter der Dachkonstruktion abgehän gt angebracht sind. Die Innenwä n- de in den Unterkunftshallen, die zur Erhöhung der Privatsphäre geplant und eingebracht wu r- den, wurden in Folge dessen mit einem durchgängigen Luftraum oberhalb der Raumeinheiten vorgesehen. Zudem waren die Gebäude mit einer vernetzten, auf die Feuerwehr aufgescha l- tete Brandmeldeanlage zu versehen, die auch eine automatische Rauchmeldeüberwachung unterhalb der Decken in den Unterkunftshallen beinhaltet. Die Planungskonzeption wurde im Brandschutzkonzept entsprechend berücksich tigt und bestätigt. Die so geschaffenen ba u- rechtlichen Grundlagen sind somit für den laufenden Betrieb der Einrichtung zwingend einz u- halten. Ein Abschluss der einzelnen Raumzellen in den Unterkunftshallen nach oben würde somit eine umfassende Neuplanung un d einen erheblichen Eingriff in die technische Gebä u- deausstattung bedingen und läuft der bestehenden Konzeption des Standortes zuwider. Zu 2.: Wegen der bekannten Probleme mit den Betten in der Butzweilerhof -Allee wurde die Ra h- 2 menvertragsfirma für die Li eferung der Betten informiert und um Abhilfe gebeten. Die Firma wird die Lattenroste (einzelne Stangen) mit Alubändern in Längsrichtung ertüchtigen. Liefe- rung und Montage ist im September geplant. Um eine weitere Verbesserung der Liegequalität zu erreichen, werden die Matratzen zudem nach und nach gegen eine höherwertige Ausfü h- rung getauscht. Zu 3 .: In einer der beiden Versorgungshallen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zu kochen. Die Heimleitung wird hier entsprechende Angebote im Rahmen der Betreuungsarbeit machen. Baulich würde die Errichtung von Küchencontainern erheblich in den geschaffenen Bestand eingreifen, da sowohl Wasser / Abwasser, als auch die Stromversorgung erst geschaffen we r- den müssten. Unbeschadet dessen müsste für die Planung und A ufstellung das normale G e- nehmigungsverfahren durchlaufen werden. In Anbetracht der Grundstückssituation als Mieto b- jekt sowie der zeitlichen Nutzungsperspektive (der Mietvertrag läuft am 31.12.2019 aus) hält die Verwaltung die Errichtung von Küchencontainern für nicht zielführend. Zu 4.: Bereits jetzt sind die neusten mobilen Unterkünfte sowie die Systembauten mit abgeschloss e- nen Unterbringungseinheiten ausgestattet, so dass die Menschen gegenüber den Notunte r- künften ein deutlich höheres Maß an Privatsphäre genießen können. Gemäß den Leitlinien hat die Verwaltung das Ziel, geflüchtete Menschen in abgeschlossenen Wohneinheiten an dezent- ralen Standorten mit bis zu maximal 80 Unterkunftsplätzen unterzubringen. Das Amt für Wo h- nungswesen prüft und akquiriert dahe r permanent Flächen und Standorte insbesondere für konventionellen Wohnungsbau, um die Unterbringungssituation zu entspannen sowie die temporär geschaffenen Standorte zukünftig durch langfristig nutzbare Unterkünfte ablösen zu können. Das Projekt Auszugsmanagement unterstützt zusätzlich bei der Vermittlung der Me n- schen in regulären Wohnraum. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2240/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 28.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27