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3823/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des SE Caris-Taube aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 (AN/1596/2023) betr. "Führung der Radpendlerroute entlang der B8 auf Höhe des Igus-Werkes in Lind".

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.11.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2384 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 28.11.2023 
 3823/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des SE Caris-Taube aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 (AN/1596/2023) betr. "Führung der 
Radpendlerroute entlang der B8 auf Höhe des Igus-Werkes in Lind". 
Der SE Caris-Taube bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Beim Neubau der Kreuzung B8/Niederkasseler Straße zur Anbindung der neuen Halle der 
Firma Igus ist eine Berücksichtigung der politisch beschlossenen Radpendlerroute 4a (Trois-
dorf Köln) nicht erkennbar. Weder ist zwischen Bahntrassen und Werksgelände ein Streifen 
freigehalten worden (Vorzugsroute) noch ist der Ausbau im Verlauf der B8 (Alternativroute) in 
einer Weise erfolgt, die die Führung einer Radpendlerroute ermöglicht. Im Verlauf der Füh-
rung entlang der B8 wurden nicht einmal die vorgeschriebenen Regelwerke berücksichtigt, es 
wurden sogar grob sicherheitsgefährdende Mängel eingebaut (LSA-Pfosten mitten auf dem 
Weg, enge Verschwenke), die umgehend behoben werden müssen!“ 
 
1. „Wie soll hier der Radverkehr entlang einen RadPendlerRoute geführt werden?“ 
Antwort der Verwaltung: 
In Bereich der neuen Halle der Firma IGUS haben sich die Planungen zur Bebauung zeitlich 
mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie zu den rechtsrheinischen RadPendlerRouten über-
schnitten, sodass hier keine rechtzeitige Abstimmung zwischen den Projekten erfolgen 
konnte. 
Im Bereich des Neubaus der Kreuzung, die im Zuge des Hallenbaus eingerichtet wurde, wird 
eine bauliche Anpassung der jetzigen Situation im weiteren Verlauf der Planung der 
RadPendlerRoute 4 geprüft.   
 
2. „Wer achtet bei der Stadt Köln bei Abnahmen auf die Berücksichtigung der gängigen 
Regelwerke?“ 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Die gängigen Regelwerke und geltenden Beschlüsse werden bei allen Planungen der Stadt 
Köln berücksichtigt. Bei jeder Planung findet eine Abwägung der Vorgaben und Empfehlun-
gen mit den vorhandenen Zwangspunkten und eine Abstimmung mit allen betroffenen Ak-
teur*innen statt. 
 
3. „Warum werden verbindlich festgelegte Beschlüsse und Programme der Stadt Köln 
bei ihren eigenen Planungen nicht automatisch berücksichtigt?!“ 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe 2.   
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

23.01.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3823/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.11.2023
Erstellt
17.11.2023 14:25