3823/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des SE Caris-Taube aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 (AN/1596/2023) betr. "Führung der Radpendlerroute entlang der B8 auf Höhe des Igus-Werkes in Lind".
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2384 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 28.11.2023 3823/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des SE Caris-Taube aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 (AN/1596/2023) betr. "Führung der Radpendlerroute entlang der B8 auf Höhe des Igus-Werkes in Lind". Der SE Caris-Taube bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Beim Neubau der Kreuzung B8/Niederkasseler Straße zur Anbindung der neuen Halle der Firma Igus ist eine Berücksichtigung der politisch beschlossenen Radpendlerroute 4a (Trois- dorf Köln) nicht erkennbar. Weder ist zwischen Bahntrassen und Werksgelände ein Streifen freigehalten worden (Vorzugsroute) noch ist der Ausbau im Verlauf der B8 (Alternativroute) in einer Weise erfolgt, die die Führung einer Radpendlerroute ermöglicht. Im Verlauf der Füh- rung entlang der B8 wurden nicht einmal die vorgeschriebenen Regelwerke berücksichtigt, es wurden sogar grob sicherheitsgefährdende Mängel eingebaut (LSA-Pfosten mitten auf dem Weg, enge Verschwenke), die umgehend behoben werden müssen!“ 1. „Wie soll hier der Radverkehr entlang einen RadPendlerRoute geführt werden?“ Antwort der Verwaltung: In Bereich der neuen Halle der Firma IGUS haben sich die Planungen zur Bebauung zeitlich mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie zu den rechtsrheinischen RadPendlerRouten über- schnitten, sodass hier keine rechtzeitige Abstimmung zwischen den Projekten erfolgen konnte. Im Bereich des Neubaus der Kreuzung, die im Zuge des Hallenbaus eingerichtet wurde, wird eine bauliche Anpassung der jetzigen Situation im weiteren Verlauf der Planung der RadPendlerRoute 4 geprüft. 2. „Wer achtet bei der Stadt Köln bei Abnahmen auf die Berücksichtigung der gängigen Regelwerke?“ Antwort der Verwaltung: 2 Die gängigen Regelwerke und geltenden Beschlüsse werden bei allen Planungen der Stadt Köln berücksichtigt. Bei jeder Planung findet eine Abwägung der Vorgaben und Empfehlun- gen mit den vorhandenen Zwangspunkten und eine Abstimmung mit allen betroffenen Ak- teur*innen statt. 3. „Warum werden verbindlich festgelegte Beschlüsse und Programme der Stadt Köln bei ihren eigenen Planungen nicht automatisch berücksichtigt?!“ Antwort der Verwaltung: Siehe 2. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3823/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.11.2023
- Erstellt
- 17.11.2023 14:25