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0592/2023

Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse - Einbau Abluftreinigungsanlagen

Mitteilung Ausschuss 01.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.03.2023, TOP 9.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2533 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 01.03.2023 
 0592/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
 
Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse - Einbau Abluftreinigungsanlagen 
Nach der Erstellung des Geruchsgutachtens sowie der Vorstellung in der Bezirksvertretung 1 
sowie der entsprechenden Mitteilung im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün sind die Ergeb-
nisse des Gutachtens den Betreibern der Gaststätten auf der Weidengasse mit Holzkohlegrill-
anlagen, die der Zubereitung von Speisen dienen, vorgestellt worden. Die Stadt Köln hat die 
Betreiber der Gaststätten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nachge-
wiesenen, unzulässigen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Rauch und Geruch zu ver-
meiden bzw. zu verringern.  
 
Die von den Betreibern vorgelegten Konzepte zur Abluftreinigung wurden im Auftrag des Um-
welt- und Verbraucherschutzamtes gutachterlich bewertet. Die vierstufigen Reinigungssyste-
me sind von den Betrieben als Maßnahme gewählt worden, um die Vorgaben des Anhang 7 
der Technischen Anleitung Luft zu erreichen. Es wurde gutachterlich bestätigt, dass die vor-
geschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die Emissionen der Restaurants auf das Maß zu 
reduzieren, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Durch den TÜV Nord wurde für das 
eingesetzte System zur Abluftreinigung festgestellt, dass dieses System mehr als 90% und bis 
96% der Abgasbestandteile herausfiltert. 
 
Die Gaststätten haben mit dem neuen Jahr jeweils eine Abluftreinigungsanlage eingebaut. Die 
entsprechenden Bestätigungen sind dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt von dem beauf-
tragten Lüftungsbauer vorgelegt worden.  
 
Am 08.02.2023 fand ein Überwachungstermin durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
bei den Gaststätten statt. Es wurden die bereits in Betrieb genommenen Anlagen in Augen-
schein genommen. Die Betreiber bekräftigen, dass die Anlagen einwandfrei funktionieren und 
eine wöchentliche Reinigung der Abluftreinigungsanlagen vorgenommen wird. Die vor Ort 
überwachenden Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde haben sich davon über-
zeugt, dass aus den Kaminen selbst kein Rauch mehr sichtbar ist. Es wurden keine Rauche-
missionen festgestellt. Ein Geruch ist nur noch im geringen Umfang bemerkbar. 
 
Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegen keine neuen Beschwerden aus der Nachbar-
schaft über Rauch und Gerüche von den Betrieben vor. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0592/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2023
Erstellt
14.02.2023 18:02