0592/2023
Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse - Einbau Abluftreinigungsanlagen
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Mitteilung Ausschuss
2533 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 01.03.2023 0592/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Holzkohlegrillanlagen - Betriebe in der Weidengasse - Einbau Abluftreinigungsanlagen Nach der Erstellung des Geruchsgutachtens sowie der Vorstellung in der Bezirksvertretung 1 sowie der entsprechenden Mitteilung im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün sind die Ergeb- nisse des Gutachtens den Betreibern der Gaststätten auf der Weidengasse mit Holzkohlegrill- anlagen, die der Zubereitung von Speisen dienen, vorgestellt worden. Die Stadt Köln hat die Betreiber der Gaststätten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nachge- wiesenen, unzulässigen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Rauch und Geruch zu ver- meiden bzw. zu verringern. Die von den Betreibern vorgelegten Konzepte zur Abluftreinigung wurden im Auftrag des Um- welt- und Verbraucherschutzamtes gutachterlich bewertet. Die vierstufigen Reinigungssyste- me sind von den Betrieben als Maßnahme gewählt worden, um die Vorgaben des Anhang 7 der Technischen Anleitung Luft zu erreichen. Es wurde gutachterlich bestätigt, dass die vor- geschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die Emissionen der Restaurants auf das Maß zu reduzieren, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Durch den TÜV Nord wurde für das eingesetzte System zur Abluftreinigung festgestellt, dass dieses System mehr als 90% und bis 96% der Abgasbestandteile herausfiltert. Die Gaststätten haben mit dem neuen Jahr jeweils eine Abluftreinigungsanlage eingebaut. Die entsprechenden Bestätigungen sind dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt von dem beauf- tragten Lüftungsbauer vorgelegt worden. Am 08.02.2023 fand ein Überwachungstermin durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt bei den Gaststätten statt. Es wurden die bereits in Betrieb genommenen Anlagen in Augen- schein genommen. Die Betreiber bekräftigen, dass die Anlagen einwandfrei funktionieren und eine wöchentliche Reinigung der Abluftreinigungsanlagen vorgenommen wird. Die vor Ort überwachenden Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde haben sich davon über- zeugt, dass aus den Kaminen selbst kein Rauch mehr sichtbar ist. Es wurden keine Rauche- missionen festgestellt. Ein Geruch ist nur noch im geringen Umfang bemerkbar. Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegen keine neuen Beschwerden aus der Nachbar- schaft über Rauch und Gerüche von den Betrieben vor. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0592/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2023
- Erstellt
- 14.02.2023 18:02