1058/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssituation in Rodenkirchen, Az.: 23/22
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Anlage 1 Eingabe
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E-Mail vom Mi 23.02.2022 09:56 Uhr: Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Rodenkirchen, sehr geehrte Damen und Herren des Ordnungsamtes der Stadt Köln, ich wende mich mit zwei Anliegen an Sie: 1. Kreuzung Maternusstraße / Wilhelmstraße / Nibelungenweg Täglich bringe ich meine beiden 2 und 4 Jahre alten Kinder zur Kita in der Augustastaße. Dabei passieren wir den Nibelungenweg und müssen die Maternusstraße am Zebrastreifen überqueren. Hierbei ergibt es sich fast täglich, dass Autos, die von der Maternusstraße rechts in den Nibelungenweg abbiegen, den Bürgersteig "übers Eck" befahren, weil die Kreuzung im Ganzen recht "eng" ist. Das zeigt sich mittlerweile daran, dass die Gehwegplatte an der Ecke Maternusstraße / Nibelungenweg beschädigt sind und Stolperfallen bilden. Zudem ist der Bürgersteig an dieser Stelle sowieso recht schmal, so dass den Fußgängern kaum noch Verkehrsraum bleibt, so dass es mir zweifelhaft erscheint, ob die Regelung den Anforderungen der StVO hier gerecht wird. Zudem erscheint mir die Situation äußerst gefährlich, so dass dort mit einem Unfall auf kurz oder lang zu rechnen sein dürfte. Meines Erachtens könnte hier durch die Anbringung von Sperrpfosten vom Zebrastreifen Maternusstraße bis um die Kurve in den Nibelungenweg eine erhebliche Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden. 2. Parksituation im Nibelungenweg Zudem musste ich feststellen, dass auf dem Nibelungenweg bei mehreren Häuser die Vorgärten gepflastert und zu mehreren Parkplätzen für PKW umgewandelt werden (und bereits wurden). Dabei werden die gesamten Mauern zum Gehweg - teilweise auf einer Länge von mehr als drei Metern - entfernt und die neu geschaffenen Parkplätze mit Schildern "Einfahrt freihalten" versehen. Der Nibelungenweg ist dann (es geht vor allem um die südwärts gesehen rechte Seite mit geraden Hausnummern) über den Gehweg und einen Streifen mit öffentlichen Parkplätzen (längs zur Fahrbahn) erreicht. Durch die Praxis nun mehrere Parkplätze auf dem Hausgrundstück zu schaffen, fallen zugleich mehrere Parkplätze im öffentlichen Parkraum weg, so dass ich mich frage, ob diese Gestaltung einer "Einfahrt" überhaupt der StVO gerecht wird. Nach alledem würde ich mich über eine gelegentliche Antwort freuen, wie Sie die beiden vorgenannten Punkte einschätzen. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1058/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssituation in Rodenkirchen, Az.: 23/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 23/22 S 23.02.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrssituation in Rodenkirchen" Aktenzei- chen 23-22 S Sehr geehrter zu Ihrer oben genannten Bürgereingabe wurde Ihnen im Dezember 2022 ein Schrei- ben zum Thema „Parksituation im Nibelungenweg“ zugeschickt. Hierzu teilte das Amt für Straßen und Radwegebau mit, dass der Sachverhalt - zu Ihrer Eingabe aus 2020 - unverändert ist. Der Vollständigkeit halber hier nochmals die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Radwegebau: „Für Zufahrten auf das Privatgrundstück ist eine Gehwegüberfahrt erforderlich. Bei der Gehwegüberfahrt handelt es sich um eine genehmigungspflich- tige Sondernutzung. Diese ist bei dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu beantragen. Nach erfolgter Prüfung erhält der Eigentümer eine Genehmigung zur Er- richtung eines Stellplatzes mit dazugehöriger Bordsteinabsenkung. Gemäß der allge- mein gültigen Verwaltungspraxis der Stadt Köln ist je Grundstück eine Zufahrt mit ei- ner Breite von 3,0 Meter genehmigungsfähig. Die Prüfkriterien für die Genehmigung von Grundstückszufahrten haben sich im Laufe der vergangenen Jahre verschärft. Aus diesem Grund existieren Zufahrten, die gemäß der heutigen Vorgaben nicht mehr genehmigungsfähig sind. Die erforderliche Mindestgröße für Stellplätze auf privaten Flächen beträgt gemäß §125 SBauVO NRW (Sonderbauverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) 2,5 Meter x 5,0 Meter. Aus Sicht der Verkehrsüberwachung ist die Parksituation auf dem Nibelungenweg grundsätzlich unauffällig, da viele reguläre Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Im Bereich von Hausnummer 15 bis 21 parken die Fahrzeuge nicht längs zur Fahr- bahn, sondern quer Richtung Gehweg. Bei Kontrollen vor Ort konnten bisher nur we- nige Fälle von Behinderung des Gehweges in diesem Bereich festgestellt werden, da- her wird das Parken dort in der Form toleriert. Der Nibelungenweg wird grundsätzlich regelmäßig kontrolliert. Im Vergleich zu anderen Straßen liegt die Zahl der Verstöße - 2 - eher im niedrigen Bereich. Der hier zuständige Verkehrsdienst des Ordnungsamtes hat zugesagt, die Situation vor Ort erneut zu begutachten und weitere Kontrollen durchzuführen.“ Ihre Anregung, Sperrpfosten vom Zebrastreifen Maternusstraße bis um die Kurve in den Nibelungenweg einzurichten, wurde eingehend vom Amt für Verkehrsmanage- ment geprüft. Das Setzen eines Sperrpfostens ist verkehrsrechtlich nicht möglich. Der Gehweg ist besonders im Eckbereich, wo auch Fußgängerquerung stattfindet, schon sehr eng. Wegen der Breite der Straße Nibelungenweg an dieser Stelle (Ecke Mater- nusstraße) ist daher die Zufahrtsbeschränkung für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Personenkraftwagen dürfen den Gehweg nicht überfahren. Die Schäden im Gehwegbereich wurden kurzfristig behoben. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsmanage- ment, Herr Müßeler unter Telefonnummer: 0221-221/27860 oder per E-Mail: verkehrs- management@stadt-koeln.de. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erhält eine Mittei- lung Ihrer Bürgereingabe sowie dieses Antwortschreiben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit der Bezirksvertretung Rodenkirchen wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Ludwigstraße 8
- Wilhelmstraße
- Maternusstraße
- Nibelungenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1058/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 28.03.2023 10:49