Mandari Insight

1058/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssituation in Rodenkirchen, Az.: 23/22

Mitteilung BV 12.04.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2023, TOP 10.2.3

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

2373 Zeichen

E-Mail vom Mi 23.02.2022 09:56 Uhr: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Rodenkirchen, 
sehr geehrte Damen und Herren des Ordnungsamtes der Stadt Köln, 
 
ich wende mich mit zwei Anliegen an Sie: 
 
1. Kreuzung Maternusstraße / Wilhelmstraße / Nibelungenweg 
 
Täglich bringe ich meine beiden 2 und 4 Jahre alten Kinder zur Kita in der 
Augustastaße. Dabei passieren wir den Nibelungenweg und müssen die 
Maternusstraße am Zebrastreifen überqueren. Hierbei ergibt es sich fast täglich, 
dass Autos, die von der Maternusstraße rechts in den Nibelungenweg abbiegen, den 
Bürgersteig "übers Eck" befahren, weil die Kreuzung im Ganzen recht "eng" ist. Das 
zeigt sich mittlerweile daran, dass die Gehwegplatte an der Ecke Maternusstraße / 
Nibelungenweg beschädigt sind und Stolperfallen bilden. Zudem ist der Bürgersteig 
an dieser Stelle sowieso recht schmal, so dass den Fußgängern kaum noch 
Verkehrsraum bleibt, so dass es mir zweifelhaft erscheint, ob die Regelung den 
Anforderungen der StVO hier gerecht wird. Zudem erscheint mir die Situation äußerst 
gefährlich, so dass dort mit einem Unfall auf kurz oder lang zu rechnen sein dürfte. 
Meines Erachtens könnte hier durch die Anbringung von Sperrpfosten vom 
Zebrastreifen Maternusstraße bis um die Kurve in den Nibelungenweg eine 
erhebliche Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden.  
 
 
2. Parksituation im Nibelungenweg 
 
Zudem musste ich feststellen, dass auf dem Nibelungenweg bei mehreren Häuser 
die Vorgärten gepflastert und zu mehreren Parkplätzen für PKW umgewandelt 
werden (und bereits wurden). Dabei werden die gesamten Mauern zum Gehweg - 
teilweise auf einer Länge von mehr als  drei Metern - entfernt und die neu 
geschaffenen Parkplätze mit Schildern "Einfahrt freihalten" versehen. Der 
Nibelungenweg ist dann (es geht vor allem um die südwärts gesehen rechte Seite mit 
geraden Hausnummern) über den Gehweg und einen Streifen mit öffentlichen 
Parkplätzen (längs zur Fahrbahn) erreicht. Durch die Praxis nun mehrere Parkplätze 
auf dem Hausgrundstück zu schaffen, fallen zugleich mehrere Parkplätze im 
öffentlichen Parkraum weg, so dass ich mich frage, ob diese Gestaltung einer 
"Einfahrt" überhaupt der StVO gerecht wird.  
 
Nach alledem würde ich mich über eine gelegentliche Antwort freuen, wie Sie die 
beiden vorgenannten Punkte einschätzen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

398 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1058/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssituation in Rodenkirchen, 
Az.: 23/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4209 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 23/22 S 23.02.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrssituation in Rodenkirchen" Aktenzei-
chen 23-22 S 
Sehr geehrter  
zu Ihrer oben genannten Bürgereingabe wurde Ihnen im Dezember 2022 ein Schrei-
ben zum Thema „Parksituation im Nibelungenweg“ zugeschickt. Hierzu teilte das Amt 
für Straßen und Radwegebau mit, dass der Sachverhalt - zu Ihrer Eingabe aus 2020 - 
unverändert ist.  
Der Vollständigkeit halber hier nochmals die Stellungnahme des Amtes für Straßen 
und Radwegebau: „Für Zufahrten auf das Privatgrundstück ist eine Gehwegüberfahrt 
erforderlich. Bei der Gehwegüberfahrt handelt es sich um eine genehmigungspflich-
tige Sondernutzung. Diese ist bei dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu 
beantragen. Nach erfolgter Prüfung erhält der Eigentümer eine Genehmigung zur Er-
richtung eines Stellplatzes mit dazugehöriger Bordsteinabsenkung. Gemäß der allge-
mein gültigen Verwaltungspraxis der Stadt Köln ist je Grundstück eine Zufahrt mit ei-
ner Breite von 3,0 Meter genehmigungsfähig. Die Prüfkriterien für die Genehmigung 
von Grundstückszufahrten haben sich im Laufe der vergangenen Jahre verschärft. 
Aus diesem Grund existieren Zufahrten, die gemäß der heutigen Vorgaben nicht mehr 
genehmigungsfähig sind. Die erforderliche Mindestgröße für Stellplätze auf privaten 
Flächen beträgt gemäß §125 SBauVO NRW (Sonderbauverordnung des Landes 
Nordrhein-Westfalen) 2,5 Meter x 5,0 Meter.  
Aus Sicht der Verkehrsüberwachung ist die Parksituation auf dem Nibelungenweg 
grundsätzlich unauffällig, da viele reguläre Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. 
Im Bereich von Hausnummer 15 bis 21 parken die Fahrzeuge nicht längs zur Fahr-
bahn, sondern quer Richtung Gehweg. Bei Kontrollen vor Ort konnten bisher nur we-
nige Fälle von Behinderung des Gehweges in diesem Bereich festgestellt werden, da-
her wird das Parken dort in der Form toleriert. Der Nibelungenweg wird grundsätzlich 
regelmäßig kontrolliert. Im Vergleich zu anderen Straßen liegt die Zahl der Verstöße

- 2 - 
 
eher im niedrigen Bereich. Der hier zuständige Verkehrsdienst des Ordnungsamtes 
hat zugesagt, die Situation vor Ort erneut zu begutachten und weitere Kontrollen 
durchzuführen.“ 
Ihre Anregung, Sperrpfosten vom Zebrastreifen Maternusstraße bis um die Kurve in 
den Nibelungenweg einzurichten, wurde eingehend vom Amt für Verkehrsmanage-
ment geprüft. Das Setzen eines Sperrpfostens ist verkehrsrechtlich nicht möglich. Der 
Gehweg ist besonders im Eckbereich, wo auch Fußgängerquerung stattfindet, schon 
sehr eng. Wegen der Breite der Straße Nibelungenweg an dieser Stelle (Ecke Mater-
nusstraße) ist daher die Zufahrtsbeschränkung für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. 
Personenkraftwagen dürfen den Gehweg nicht überfahren.  
Die Schäden im Gehwegbereich wurden kurzfristig behoben. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsmanage-
ment, Herr Müßeler unter Telefonnummer: 0221-221/27860 oder per E-Mail: verkehrs-
management@stadt-koeln.de. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erhält eine Mittei-
lung Ihrer Bürgereingabe sowie dieses Antwortschreiben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludwigstraße 8
  • Wilhelmstraße
  • Maternusstraße
  • Nibelungenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1058/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.04.2023
Erstellt
28.03.2023 10:49