4274/2021
Initiative der Schulkonferenz - Verselbständigung des Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianweg am Standort Berliner Straße in Westhoven
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2598 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 23.12.2021 4274/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 Initiative der Schulkonferenz - Verselbständigung des Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianweg am Standort Berliner Straße in Westhoven Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Schließung der Förderschule mit dem Förderschwer- punkt Lernen Stresemannstraße (Finkenbergschule) beschlossen. Gleichzeitig wurde, um ein woh- nortnahes, spezialisiertes Schulangebot in diesem Förderschwerpunkt zu erhalten, am Standort Ber- liner Straße (Westhoven) ein Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Thy- mianweg (Höhenhaus) eingerichtet (Vorlage 4087/2016). Beide Beschlüsse wurden durch die Be- zirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde genehmigt. Die Finkenbergschule führte zum Zeitpunkt der Schließung nur noch 125 Schüler*innen und war da- mit unter der damals geltenden Mindestgröße von 144 Schüler*innen. In der aktuellen Fassung der Verordnung beträgt die Mindestgröße für Errichtung und Fortführung einer Förderschule Lernen, die sowohl die Primar- als auch die Sekundarstufe I umfasst, 112 Schü- ler*innen. Dies entspricht dem Klassenfrequenzrichtwert 14 für 8 Jahrgänge (3.-10. Schuljahr), wenn jeder Jahrgang mit einer Klasse besetzt ist. Faktisch werden an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen jedoch auch Schü- ler*innen in der Schuleingangsphase beschult. Die steigende Zahl der Schüler*innen am Teilstandort in Westhoven führt zu wachsenden Anforde- rungen an Schulorganisation und –verwaltung. Dies wirkt sich auch in Bezug auf eingeschränkte Prä- senzzeiten von Schulleitung und Sekretariat an den jeweiligen Teilstandorten aus. Sowohl die Schul- konferenz als auch Schulpflegschaft der städtischen Förderschule Thymianweg haben in Schreiben an Dezernat IV darum gebeten, den Teilstandort der Schule in Porz-Westhoven zu verselbständigen (Anlage). Die dargestellten Argumente der Schulkonferenz und –pflegschaft sind für die Verwaltung nachvoll- ziehbar. Daher wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulaufsicht im ersten Halbjahr 2022 eine Beschlussvorlage zur Verselbständigung des Teilstandortes in Westhoven zum Schuljahr 2023/24, bei gleichzeitiger Anpassung der Kapazität der Schule Thymianweg – ausgerichtet an der Raumsitua- tion im Schulgebäude Thymianweg – vorbereiten und den politischen Gremien zur Beratung und zum Beschluss vorlegen. Gez. Voigtsberger
Anlage 2 - Schreiben Schulpflegschaft Thymianweg
2735 Zeichen
Schulpflegschaft der Städtischen Schule Thymianweg c/o Herr Lambertz, Heilig-Geist-Str. 4, 51149 Köln www.schule-thymianweg.de Stadt Köln Dezernat IV Herrn Robert Voigtsberger Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Sehr geehrter Herr Voigtsberger, seit dem Schuljahr 2017/18 wird die ehemalige Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Köln – Porz, Berliner Str. 36 (ehemalige Finkenbergschule) als Teilstandort der Förderschule Thymianweg geführt. Diese Maßnahme war zu dem damaligen Zeitpunkt erforderlich, um für die Porzer Schülerin nen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen ein entsprechendes Schulan gebot vorzuhalten. Der Schulträger erwartete für den Standort Porz weiterh in sinkende Schülerzahlen, die mittelfristig zu einer Auflösung des Schulstandortes Berliner Straße führen würden. Vier Jahre nach der Zusammenlegung können wir als E ltern jedoch für diesen Teilstandort eine gegenteilige Entwicklung feststellen. Nach unseren Beobachtungen und der Auskunft der Schulleitung ist die Schülerzahl in den vergangenen Schuljahren ständig angewachsen: Schuljahr 2017/18 80 Schuljahr 2018/19 100 Schuljahr 2019/20 123 Schuljahr 2020/21 136 Mittlerweile ist die Schülerzahl auf 156 angewachse n (August 2021) und für die kommenden Jahre werden weiterhin steigende Schülerzahlen erwartet. Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Mindest größenverordnung vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung ab 01. 08. 2019 gilt für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Mindestgröße von 112 S chülerinnen und Schülern. Die angeführten Zahlen belegen, dass der Teilstandort Porz dieses Kriterium bereits seit dem Schuljahr 2019/20 erfüllt und perspektivisch erheblich übersteigt. Ergänzend zu diesen formalen Kriterien lässt sich n ach vier Jahren der gemeinsamen schulischen Organisationseinheit fests tellen, dass beide Schulstandorte in den Stadtbezirken Mülheim und Por z durch ihre Einbindung in zwei anspruchsvolle Sozialräume als eigenständige Schulen beansprucht werden. Schulpflegschaft der Städtischen Schule Thymianweg c/o Herr Lambertz, Heilig-Geist-Str. 4, 51149 Köln www.schule-thymianweg.de Für uns als Eltern sind eine nur stundenweise Öffnu ng des Schulsekretariats sowie eine zeitlich eingeschränkte Anwesenheit der Schulleitung als Ansprechpartner und Ratgeber der Eltern an beiden Standorten einer Schu le im erweiterten Ganztagsbetreib nicht mehr akzeptabel. Aus diesen Gründen bitten wir um Prüfung, wie sich die Fortführung des Schulstandortes Berliner Str. 36 als eigenständiger Schulstandort umsetzen lässt. Mit freundlichen Grüßen (Schulpflegschaft)
Anlage 1 - Schreiben Schulkonferenz Thymianweg
2151 Zeichen
| Thymianweg 13$ Stadt Köln wi e Ei Schule Thymianweg la, 51061 Köln Berliner Str. 36, 51149 Köln E [2 22 www.schule-thymianweg.de >|Stadt Köln \\ — Stadt Köln 4) Wo Dezernat IV - 7 Dez. 2021 £YW L Herrn Robert Voigtsberger Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Fr. Y 26. PX Pe, Sehr geehrter Herr Voigtsberger, die Schulkonferenz der Städtischen Schule Thymianweg hat einstimmig beschlossen, beim Schulträger die Verselbstständigung des Teilstandortes Berliner Straße (Porz) bei gleichzeitiger Anpassung der Schule Thymianweg (Höhenhaus) zum Beginn des Schuljahres 2023/24 zu beantragen. Die seit Jahren kontinuierlich steigenden Schülerzahlen Schuljahr 2017/18 80 Schüler*innen Schuljahr 2018/19 100 Schüler*innen Schuljahr 2019/20 123 Schüler*innen Schuljahr 2020/21 136 Schüler*innen Schuljahr 2021/22 148 Schüler*innen lassen auch für die kommenden Jahre eine weitere Erhöhung der Schülerzahlen erwarten. Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung ab 01.08.2019 gilt für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Mindestgröße von 112 Schülerinnen und Schülern. Der Standort in Porz übersteigt diese Anforderungen bereits seit mehreren Jahren. Mit diesen steigenden Schülerzahlen wachsen gleichzeitig die Anforderungen an die Schulorganisation und Schulverwaltung. Zur Sicherung und Weiterwicklung des =% Zukunftsschulen NRW "N Netzwerk Lernkultur "Individuelle Förderung Ian 4 ddaa AAA4 | Thymianweg * Stadt Köln 3) ® Ei Schule Thymianweg la, 51061 Köln Berliner Str. 36, 51149 Köln r er www.schule-thymianweg.de Schulbetriebs ist eine eigenständige Schulverwaltung / Schulsekretariat und Schulleitung unbedingt erforderlich. Auch die Lehrerversorgung wird durch die Verselbstständigung stabiler, da eine direkte Zuweisung durch die Bezirksregierung zur Schule erfolgt. Als Schulkonferenz sind wir bereit, diesen Prozess der Verselbstständigung und Anpassung konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen (Ulrich Pinnow, Vorsitzender der Schulkonferenz) =% Zukunftsschulen NYW > 4% | Netzwerk Lernkultur 438) Individuelle Förderung SI u.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4274/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.12.2021
- Erstellt
- 07.12.2021 10:31