Mandari Insight

3293/2024

Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr.: 63460/05 Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 04.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 10.2

Anlage 12 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen § 4 (1) BauGB

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Analge 5 Fortschreibung Masterplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Themenkarten Hochbau

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Themenkarte Nutzungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Erläuterungstext

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Masterplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 14 Beschluss BV 4 zu 3293_2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10 Niederschrift Öffentlicheitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 Themenkarte Freiraum

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 15 Beschluss der BV 3 vom 02.12.2024 zu 3293_2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 13 Beschluss Rahmenplanungsbeirat zu Vorlage 3293-2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen § 3 (1) BauGB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 Themenkarte Mobilität

· application/pdf

Ansehen

Anlage 12 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen § 4 (1) BauGB

51542 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 12 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 63460/05 – Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehren-
feld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom  
26.06.2023 bis zum 15.08.2023 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 21 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 
Es bestehen grundsätzlichen keine Bedenken gegen Ihre 
Maßnahme. Folgende Hinweise sind zu beachten. 
Kenntnisnahme Entfällt 
1.1 Verkehrslärm -Straße 
In dem Vorabzug zur Darstellung und Beurteilung der 
Verkehrslärmsituation für den Siegerentwurf auf dem 
ehemaligen Max-Becker-Gelände in Köln Ehrenfeld der 
Kenntnisnahme Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit kann im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens nicht festgesetzt werden. Mögli-
che Minderungen der Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm 
werden im weiteren Verfahren geprüft und ggf. in Abstimmung

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Peutz Consult GmbH ist auf Seite 3 von 4 erwähnt, dass 
auf den Straßen Maarweg und Widdersdorfer Straße zur-
zeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in 
den Berechnungen berücksichtigt wurde. Es bestehen 
Überlegungen, auf den gesamten Straßen die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzupassen. Dies 
würde die Emissionen der betroffenen Straßenabschnitte 
rechnerisch um ca. 2 dB bis 3 dB reduzieren. 
 
Nach § 45 StVO ist eine Reduzierung der Geschwindig-
keit nur nach klar definierten Kriterien erlaubt. Es ist zu 
prüfen, ob bei einer beabsichtigen Reduzierung der Ge-
schwindigkeit diese Kriterien nach StVO erfüllt werden. 
Ansonsten ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf-
grund von Lärm zwar möglich, beinhaltet jedoch nach 
StVO auch eine zukünftige Sanierung der Gegebenhei-
ten, wie z.B. Offenporiger Asphalt (OPA) auf der Fahr-
bahn etc., so dass dann wieder die gesetzlich vorge-
schriebene Geschwindigkeit angeordnet werden kann. 
 
Darüber hinaus wurde von der Verkehrsbehörde der 
Stadt Köln immer wieder auf die Wichtigkeit der Widders-
dorfer Straße als eine der relevanten Ein- und Ausfalls-
straßen für die Stadt hingewiesen, insbesondere vor dem 
Hintergrund, dass die B 59 als Bundesstraße abgestuft 
wurde und diese dann als eine wichtige Ein- und Ausfall-
straße wegfällt. 
mit Fachämtern, -behörden gesichert, um sie im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens berücksichtigen zu können. 
1.2 Verkehrslärm Schiene 
Das Plangebiet tangiert die Bahnstrecke Köln – Düren – 
Aachen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder die 
Bahnstrecke noch der Bahnbetrieb beeinträchtigt werden. 
Außerdem sind an diesem Verfahren auch die Aufgaben-
träger für den Schienenverkehr – die Deutsche Bahn und 
go.Rheinland – zu beteiligen, sofern noch nicht gesche-
hen. Ggf. besteht mit ihnen Abstimmungsbedarf. 
ja Die DB AG (siehe Stellungnahme lfd. Nr. 14) sowie go.Rheinland 
(siehe Stellungnahme lfd. Nr. 21) werden im Verfahren beteiligt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die frühere Nahverkehr Rheinland GmbH firmiert seit 
dem 01.01.2023 unter dem neuen Namen „go.Rheinland 
GmbH“. 
2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 
Aus Sicht des Dezernates 52 der Bezirksregierung Köln 
gibt es keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben. 
Kenntnisnahme Entfällt 
2.1 Betriebsstilllegung 
Bei dem städtebaulichen Planungskonzept für das Max 
Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld handelt es sich um die 
Entwicklung eines neuen Stadtquartiers an der Stelle des 
heutigen Schrottplatzes nach seiner Stilllegung. 
Als Termin zur beabsichtigten Betriebseinstellung ist in 
der Stilllegungsanzeige gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG der 
28.02.2025 festgesetzt. 
Kenntnisnahme Entfällt 
3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 
Seitens des Dezernats 53 der Bezirksregierung Köln er-
geben sich keine Anmerkungen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
4 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Es bestehen aus Sicht der AWB keine Bedenken, sofern 
die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfall-
behälter gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und 
die Erreichbarkeit dieser Standplätze entsprechend der 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) be-
rücksichtigt werden. 
Der erforderliche Bewegungsraum für dreiachsige Müll-
sammelfahrzeuge ist zu beachten. 
ja Die Hinweise werden im weiteren Planverfahren beachtet. 
5 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH   
5.1 Schaffung von Arbeitsplätzen 
KölnBusiness begrüßt, dass in der vorliegenden Planung 
ein Gewerbeanteil von rd. 35 % der zu realisierenden 
BGF vorgesehen ist und befürwortet die damit einherge-
hende Schaffung des Arbeitsplatzpotenzials ausdrücklich. 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5.2 Wegfall von Industrieflächen 
Gleichzeitig weist KölnBusiness darauf hin, dass durch 
die Transformation des Areals gemäß der Darstellung im 
FNP rund 11 ha Industriefläche ohne Kompensation weg-
fallen. 
nein Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderun-
gen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die so-
genannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild 
erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der 
Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den 
Transformationsprozess der Weststadt definiert. Die Fläche des 
Max Becker-Areals bildet einen Baustein in den bereits initiierten 
und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten Nachbar-
schaft und näheren Umgebung. Eine Ausweisung einer GI-
Fläche an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. 
5.3 Ehrenfelder Mischung 
Bei der Entwicklung des Areals sollte aus Sicht von Köln-
Business die im Zielbildprozess für das Areal geforderte 
Förderung der “Ehrenfelder Mischung” berücksichtigt 
werden. Diese beinhaltet neben Wohnen auch eine aus-
gewogene und angemessene Ansiedlung von mittelstän-
digem Handwerk, Kleingewerbe, Handel und Kulturein-
richtungen. Bisher dominiert im aktuellen Planungsent-
wurf Büro als gewerbliche Nutzung deutlich. KölnBusi-
ness sieht insbesondere für Kleingewerbe und mittelstän-
dige Handwerksbetriebe zusätzlich Bedarfe, die die Bü-
ronutzungen im Max-Becker-Areal ergänzen sollten: 
• Moderner gestapelter Gewerbepark mit flexiblen, klein-
teiligen Nutzungsmöglichkeiten für KMU 
• Urbane Produktion 
• Handwerkerhöfe 
• Laborflächen 
ja In den geplanten urbanen Gebieten sind die genannten Nutzun-
gen allgemein zulässig. Die angestrebten Nutzungen umfassen 
neben Wohnen auch (Klein-)Gewerbe /Handwerk – siehe hierzu 
auch Auslobung zu dem städtebaulichen Wettbewerbsverfahren. 
Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sollen 
flexible Anpassungen des Nutzungskonzepts ermöglicht werden. 
5.4 Gewerbebetriebe im Umfeld 
An das Plangebiet grenzen auch heute noch Gewerbebe-
triebe an. Im Erläuterungstext zum Planvorhaben wird da-
rauf hingewiesen, dass die Immissionsrichtwerte im Plan-
gebiet durch einwirkenden Gewerbelärm bei der Umset-
zung schutzbedürftiger Nutzungen teilweise überschritten 
werden. Entsprechende Schallschutzmaßnahmen im 
ja Vorhandene Betriebe im Umfeld sollen durch das Heranrücken 
von sensiblen Nutzungen (Wohnen) nicht eingeschränkt werden. 
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wird eine um-
fassende Bestandsaufnahme der Genehmigungssituation ge-
werblicher Nutzungen im Umfeld durchgeführt. Ggf. müssen 
Maßnahmen identifiziert werden, durch die sichergestellt werden 
kann, dass die Zulässigkeit vorhandener gewerblicher Nutzungen 
nicht eingeschränkt wird.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Plangebiet sind zu ergreifen, um emittierende Gewerbe-
betriebe im Umfeld im Bestand zu schützen und die zu-
künftige Entwicklung nicht einzuschränken. 
5.5 Büromarktanalyse 
KölnBusiness empfiehlt die übrigen Büroprojektentwick-
lungen im Teilmarkt Ehrenfeld/Braunsfeld/Müngersdorf 
hinsichtlich der Bedarfslage zu berücksichtigen. 
Kenntnisnahme Eine Marktanalyse ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanver-
fahrens. 
6 Handwerkskammer zu Köln 
Im aktuellen Regionalplan-Entwurf ist das Plangebiet 
als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung 
festgelegt. 
Die Forderung des Rates der Stadt Köln die Festle-
gung eines ASB beizubehalten, hat per se nicht mehr 
Gewicht als die gegenteilige Forderung der Hand-
werkskammer zu Köln mit Stellungnahme vom 
31.08.2022 an die Bezirksregierung Köln. 
Ausreichende Flächen für Gewerbe und Industrie sind 
Voraussetzung für die Stadt der kurzen Wege, mit dem 
Ziel, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region zu 
halten und auszubauen. Demzufolge lehnen wir das 
vorgelegte Planungskonzept in Gänze ab. 
nein Grundlage der Bauleitplanverfahren für das Max Becker-Areal ist 
die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs auf Ebene 
des Regionalplans. 
 
Aktuell wird der Regionalplan neu aufgestellt. Im Regionalplan-
Entwurf (Stand Dezember 2021) ist die Aufgabe der Festlegung 
ASB zugunsten einer Festlegung als gewerblich-industrieller Be-
reich (GIB) für das Plangebiet vorgesehen. Im Rahmen der Betei-
ligung hat die Stadt Köln dieser Änderung widersprochen. Eine 
Überarbeitung des Regionalplan-Entwurfs bzw. eine erneute Be-
teiligung wird für den Herbst 2024 erwartet. 
 
Bezüglich des Verlustes von Industrieflächen, siehe Stellung-
nahme KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, lfd. Nr. 5 
7 Amprion GmbH 
Im Planbereich verlaufen keine Höchstspannungsleitun-
gen der Amprion. Planungen von Höchstspannungslei-
tungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht 
vor. Bezüglich weiterer Versorgungsleitungen sind die zu-
ständigen Unternehmen zu beteiligen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
8 GASCADE Gastransport GmbH 
BIL Portal nutzen 
 Seitens GASCADE liegt keine Stellungnahmen vor. Das Unter-
nehmen wird seitens der Stadt erneut schriftlich kontaktiert. 
9 Polizeipräsidium Köln 
Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen aus 
polizeilichen Gründen keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
10 Bundesnetzagentur 
Es wurde eine Überprüfung auf Beeinträchtigungen von 
funktechnischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken, 
Radaren, radioastronomischen Einrichtungen sowie 
Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) 
durchgeführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Be-
treiber in die weitere Planung sollen Störungen vermie-
den werden.  
Kenntnisnahme Entfällt 
10.1 Richtfunk 
Richtfunkbetreiber im Plangebiet sind: BT (Germany) 
GmbH & Co. oHG, Deutsche Telekom Technik GmbH, E-
plus-Service GmbH, Landesamt für Zentrale Polizeiliche 
Dienste NRW, Plusnet GmbH, Telefónica Germany 
GmbH & Co. OHG, Vodafone GmbH, WinStar Communi-
cations GmbH. 
ja Die Betroffenheit der genannten Richtfunkbetreiber wird im weite-
ren Verfahren geprüft. Mit Schreiben vom 25.07.2024 teilte das 
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen 
mit, dass sich keine potentiellen Störungen des Richtfunknetzes 
und somit Zugangsnetzes des Digitalfunks der Behörden und Or-
ganisationen für Sicherheitsaufgaben ergeben, da die Funkstre-
cken in einer Höhe von ca. 130 – 140 m ü. NN verlaufen. 
Die Plusnet sieht keine Beeinträchtigung ihrer Richtfunkanlagen. 
Ericson/Telekom weisen auf eine Richtfunkverbindung im Plan-
gebiet hin. Eine mögliche Beeinträchtigung wird im weiteren Ver-
fahren geprüft. 
10.2 Betreiber Radare 
Es sind keine Radare betroffen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
10.3 Betreiber Radioastronomie 
Es sind keine Radioastronomie Stationen betroffen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
10.4 Funkmessstellen der BNETZA 
Es sind keine Funkmessstandorte der BNetzA betroffen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
11 Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft 
Es werden weder vorhandene Anlagen noch laufende 
bzw. vorhersehbare Planungen der RMR-GmbH sowie 
der Mainline Verwaltungs-GmbH betroffen. Falls ein Aus-
gleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert 
wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im 
Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten diese 
Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, wird um 
erneute Beteiligung gebeten. 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
12 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ziel der Planung ist die städtebaulich-funktionale Neuord-
nung und Weiterentwicklung des Max Becker-Areals – ei-
nem in der Vergangenheit durch industrielle Nutzungen 
geprägten Geländes – hin zu einem gemischt genutzten 
Quartier. Es soll ein urbanes Gebiet entstehen, welches 
neben Wohnnutzungen unter anderem auch gewerbliche 
Nutzungen (mehrheitlich Büros), Nahversorgung, soziale 
und kulturelle Nutzungen sowie Anlagen zur übergeord-
neten Energieversorgung vorsieht. Es sollen ca. 1.700 
Wohneinheiten und ca. 4.000 Büroarbeitsplätze entste-
hen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
12.1 Gewerblich-industrielle Prägung 
Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) 
stellt das Plangebiet überwiegend als Gewerbe- (GE) 
bzw. sogar als Industriegebiet (GI) dar. Die unmittelbare 
Umgebung des Plangebietes ist mehrheitlich gewerblich 
geprägt und wird durch vereinzelte Wohnnutzungen er-
gänzt. So befinden sich westlich bzw. südlich direkt an 
das Plangebiet angrenzend ein Nahversorger und ver-
schiedene Gastronomienutzungen. Auch die dahinterlie-
genden Flächen sind gewerblich geprägt. Auch in östli-
cher Lage zum Plangebiet finden sich hauptsächlich Ge-
werbe- und Büronutzungen und ein Autohaus. Die Flä-
chen nördlich des Plangebietes (BP 62469/03) und des 
Bahndamms sind weitüberwiegend als Gewerbe- und In-
dustriegebiete ausgewiesen und befinden sich in entspre-
chender Nutzung bzw. Bebauung. Insgesamt existieren 
um das Plangebiet herum fünf rechtskräftige Bebauungs-
pläne die – mit Ausnahme des BP 63469/07 – eine über-
wiegend gewerbliche oder sogar industrielle Prägung auf-
weisen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
12.2 Transformation in zukunftsfähigen und nachhaltigen 
Gewerbe- und Industriestandort 
nein Bezüglich des Verlustes von Industrieflächen, siehe Stellung-
nahme KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, lfd. Nr. 5

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Auf Grund der dargestellten Prägung der Umgebung des 
Plangebietes würde sich das Max Becker-Areal für die 
Transformation in einen zukunftsfähigen und nachhalti-
gen Gewerbe- bzw. Industriestandort anbieten. So könnte 
das Areal als „Leuchtturm-Projekt“ die Möglichkeiten ei-
ner zukunftsgerichteten Weiterentwicklung eines vom 
Strukturwandel betroffenen Gewerbe- bzw. Industriestan-
dortes dienen – ähnlich dem Projekt „Fusion Cologne“ im 
Kölner Norden. Gleichzeitig könnte so die derzeit als Ge-
werbe- bzw. Industriegebiet ausgewiesene Fläche erhal-
ten werden. Durch die hier geplante Umgestaltung in ein 
gemischt genutztes Quartier fallen erneut wertvolle Ge-
werbe- bzw. Industrieflächen im Kölner Stadtgebiet weg, 
ohne dass diese einem adäquaten Ausgleich zugeführt 
werden. Auf diese Weise würde sich die bereits vorhan-
dene Flächenkonkurrenz verschärfen. 
Der bereits laufende Strukturwandel von Gewerbe und In-
dustrie kann indes nur dann gelingen, wenn GE und GI 
bei dieser Transformation durch entsprechende Weiter-
entwicklung an bestehenden Standorten oder an ange-
messenen Alternativstandorten mitgenommen werden. 
Es ist zwar zunächst grundsätzlich begrüßenswert, dass 
das Plangebiet als sogenanntes urbanes Gebiet i. S. d. 
BauNVO ausgewiesen werden soll. Durch die vergleichs-
weise hohen Grenzwerte für Verkehrs- und Gewerbelärm 
können potenzielle Nutzungskonflikte mit den umliegen-
den gewerblichen Nutzungen zumindest reduziert wer-
den. Durch die oben vorgeschlagene Nutzung des Plan-
gebietes könnte jedoch eine entsprechend höhere Kom-
patibilität erreicht werden. In diesem Fall könnten anstelle 
von wenig lärmintensiven Büronutzungen andere (lärmin-
tensivere) Nutzungen im Plangebiet angesiedelt werden. 
Auch auf diese Weise könnten zahlreiche produzierende 
Arbeitsplätze im Plangebiet verortet werden. 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 
06.02.2020 beauftragt, auf dem Max Becker-Areal ein mischge-
nutztes Quartier zu entwickeln und dafür einen Bebauungsplan 
aufzustellen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 
02.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanverfahren „Max 
Becker-Areal“ beschlossen mit dem Ziel ein urbanes Gebiet mit 
Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kinderta-
gesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzun-
gen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, 
Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen.  
Im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit hat die Stadt 
Köln daher bereits entschieden, dass das Max Becker-Areal 
zukünftig als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden 
soll und kein ausschließlicher Gewerbe- und Industriestandort 
entwickelt werden soll.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
12.3 Altlasten 
Schließlich spricht für die oben dargestellte alternative 
Nutzung des Plangebietes, dass durch die ehemalige 
Nutzung durch die Max Becker GmbH & Co. KG bzw. 
RheinEnergie AG Altlasten auf dem Plangebiet entstan-
den sind. Die in den Planunterlagen beschriebenen – um-
fangreichen – Bodensanierungsmaßnahmen könnten im 
Falle dieser alternativen Nutzung entfallen bzw. zumin-
dest weniger umfangreich ausfallen. 
Kenntnisnahme  
siehe Stellungnahme zu 12.2. hinsichtlich der zukünftigen Nut-
zung 
Der Umfang von Bodensanierungsmaßnahmen für alternative 
Nutzungskonzepte wurde aus o.g. Gründen nicht untersucht. Ein 
Bodengutachten wird im weiteren Verfahren erstellt, hier wird 
auch der notwendige Sanierungsumfang festgelegt 
12.4 Alternative Nutzung 
Die IHK Köln regt an, die dargestellte alternative Nutzung 
des Areals im weiteren Verfahren zu prüfen. Hinsichtlich 
des derzeit vorgesehenen Nutzungskonzeptes hat die 
IHK Bedenken. 
nein Siehe Stellungnahme zu 12.2. 
Im Rahmen der Erstellung des Zielbildes „Kölner Weststadt“ 
wurde umfassend über die Entwicklung und Transformation auf 
dem Max Becker-Areal und im weiteren Umfeld diskutiert. Das 
vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossene 
Zielbild sieht für das Max Becker-Areal die Transformation von ei-
nem 
Gewerbestandort in ein urbanes Mischquartier vor mit einem 
ausgeglichenen Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum und 
nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung. Das Max Becker-
Areal wurde zusätzlich als Fokusraum I näher untersucht und es 
wurden Handlungsempfehlungen zu zukünftiger Nutzung, Grün 
und Mobilität erarbeitet. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 
02.02.23 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan 
beschlossen, mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Ge-
werbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahver-
sorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Ener-
gieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie 
Verkehrsflächen festzusetzen. Eine Prüfung einer alternativen 
Nutzung erfolgt aufgrund der schon stattgefundenen Diskussion 
im Rahmen der Zielbilderstellung und des bestehenden Aufstel-
lungsbeschlusses nicht mehr.  
 
Bezüglich des Verlustes von Industrieflächen, siehe Stellung-
nahme KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, lfd. Nr. 5

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
13 Landschaftsverband Rheinland 
Von der o.g. Planung sind die Belange der Denkmal-
pflege betroffen, da sich im Plangebiet und in der unmit-
telbaren Umgebung des Plangebiets nach § 3 DSchG 
NRW geschützte Gebäude befinden. 
ja Die Belange des Denkmalschutzes waren bereits Gegenstand 
der Auslobung und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
Im Rahmen des Umweltberichtes sind die Belange des Denkmal-
schutzes zu ermitteln und zu bewerten. Es finden begleitend Ab-
stimmungen mit dem Stadtkonservator der Stadt Köln statt. 
13.1 Baudenkmale 
Wie im Erläuterungstext (Anl. 2) bereits vermerkt, sind 
von der o.g. Planung die Belange der Denkmalpflege be-
troffen, da sich innerhalb des Geltungsbereichs die Bau-
denkmäler Widdersdorfer Str. 196–196a und Widdersdor-
fer Str. 206–208 befinden, die zusammen mit den an-
grenzenden Grünflächen geschützt sind. Außerdem lie-
gen die Baudenkmäler Widdersdorfer Str. 190, Widders-
dorfer Str. 192 und Widdersdorfer Str. 217a-b in direkter 
Umgebung des Plangebiets. 
Diese Denkmäler sind nicht nur substanziell und in ihrem 
Erscheinungsbild, sondern auch in ihrem Wirkungsraum 
geschützt. Auch im Rahmen dieses sogenannten Umge-
bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht. 
ja Eine Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW wird im Zusammenhang 
mit nachfolgenden Bauanträgen beantragt und abschließend ge-
prüft. 
13.2 Kulturlandschaftsbereiche 
Des Weiteren sind zwei historische Kulturlandschaftsbe-
reiche von der Planung tangiert. 
Am nördlichen Rand des Plangebiets befindet sich mit 
der Bahnlinie der KLB 84, die Eisenbahnstrecke Köln-
Aachen-Welkenrath. Dieser scheint durch die Planung 
nicht beeinträchtigt zu sein, sollte jedoch im Umweltbe-
richt Erwähnung finden. 
Im Westen erstreckt sich das Plangebiet über den KLB 
150, die Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn. Das Er-
haltungsziel für diesen KLB ist die Sicherung der linearen 
Struktur, die Erhaltung der Schienen wäre denkmalpfle-
gerisch begrüßenswert. Dieser KLB sollte dementspre-
chend im Umweltbericht ebenfalls genannt werden. 
ja Die Kulturlandschaftsbereiche werden im Umweltbericht be-
schrieben und die planbedingten Auswirkungen ermittelt. 
 
Die Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn-Trasse wird lediglich 
durch die Mobilitätstrasse mit einem Kreuzungsbauwerk gequert, 
das sich an das Kreuzungsbauwerk der DB AG anschließt. Der 
Kulturlandschaftsbereich wird durch die Planung nicht wesentlich 
tangiert. 
13.3 Hinweise zum Planungsrecht 
Denkmäler sind im Plangebiet zu kennzeichnen. Dabei 
sollte gemäß PZV die gesamte geschützte Fläche (Ge-
bäude und Freifläche) mit roter Kästchenlinie umfahren 
ja Eingetragene Baudenkmale werden in die Planzeichnung nach-
richtlich übernommen und in der Begründung beschrieben.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
werden und ein D im Kreis eingesetzt werden. Die ge-
schützten Gebäude sind grundrissgenau mit einer roten 
Baulinie zu sichern. Des Weiteren sind die Denkmäler im 
Text angemessen zu würdigen. Auch im Umweltbericht 
müssen Kennzeichnung und Würdigung erfolgen. 
Die Notwendigkeit der Festsetzung von Baulinien wird im weite-
ren Verfahren geprüft. 
13.4 Hinweise zur Planung 
Der Erhalt des Gaskugelbehälters als Landmarke und 
seine Erwähnung im Erläuterungstext trotz nicht erfolgter 
Eintragung ist aus denkmalfachlicher Sicht begrüßens-
wert. 
Gleiches gilt für die Freistellung der beiden Denkmäler im 
Plangebiet und eine Begrünung der umgebenden Freiflä-
che, die offenbar einer eventuellen optischen Bedrän-
gung vorbeugen soll. Jedoch schließt an diese Freiflä-
chen eine teils neunstöckige Nachbarbebauung an, die 
die betreffenden Objekte ggf. optisch trotz des vorgese-
henen Abstandes bedrängen könnte. Um eine eventuelle 
Beeinträchtigung der genannten Denkmäler und auch der 
benachbarten Objekte außerhalb des Plangebiets bewer-
ten und denkmalfachlich abwägen zu können, sollten 
möglichst früh im Planungsprozess Visualisierungen aus 
unterschiedlichen aussagekräftigen Blickachsen angefer-
tigt werden. Wir bitten daher um weitere Beteiligung im 
Verfahren. 
 
 
ja Die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses wird mit 
dem Stadtkonservator abgestimmt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
14 Deutsche Bahn AG   
14.1 Zwischenbescheid vom 01.08.2023 
Bei den überplanten Flächen der Deutschen Bahn han-
delt es sich um gewidmete Eisenbahnbetriebsanlagen, 
die dem Fachplanungsvorbehalt des Eisenbahn-Bundes-
amtes (EBA) unterliegen. Änderungen an Eisenbahnbe-
triebsanlagen unterliegen demnach dem Genehmigungs-
vorbehalt des EBA (§ 23 Absatz 1 AEG i.V.m. § 3 Abs. 1 
Nr. 1 und Absatz 2 Satz 2 BEVVG i.V.m. § 18 AEG). Die 
kommunale Überplanung ist mit der Zweckbestimmung 
der Fläche, dem Betrieb der Bahn zu dienen, nicht ver-
einbar und daher nicht zulässig (BVerwG, Urteil vom 
16.12.1988, Az. 4 C 48.86). 
Die Flächen der DB Netz AG sind somit aus der Planung 
herauszunehmen. 
Die Bahnflächen sind für den Entwicklungskorridor „ABS 
Düsseldorf-Duisburg und Knotenausbau zwischen Köln 
und Dortmund Rhein-Ruhr-Express (RRX)“ freizuhalten. 
Die angedachte ÖPNV- und Radverkehrstrasse ist somit 
auf bahnfremden Grundstücken zu planen. 
Des Weiteren werden die überplanten Flurstücke Gemar-
kung Müngersdorf Flur 076 Nr. 2025 und 3365 für plan-
festgestellte Ausgleichsmaßname genutzt und müssen 
daher aus dem Plangebiet herausgenommen werden. 
 
Auf einigen der im Planungsraum befindlichen Fremdflur-
stücken bestehen zudem Dienstbarkeiten zu Gunsten der 
DB Netz AG – wie das Recht zur Aufstellung und zum 
Betrieb von Fahrleitungsmasten, Bebauungs- und Nut-
zungsbeschränkungen, Fernmeldekabel, Betretungs-
rechte, Immissionsduldung, etc. Diese sind ebenfalls bei 
der Planung zu beachten. 
Bei der weiteren Planung sind ferner folgende Punkte zu 
beachten: 
Sofern die ÖPNV- und Radwegtrasse sich innerhalb der 
Lastabtragung der Eisenbahnverkehrslasten befindet, ist 
ein statischer Nachweis eines EBA zugelassenen 
Prüfstatikers zu erbringen, dass die Maßnahme keinerlei 
 
 
 
Die ÖPNV-Trasse ist grundsätzlich nicht auf Flächen der DB Netz 
AG geplant. Nur im Übergang zur Vitalisstraße befinden sich die 
genannten Flurstücke Gemarkung Müngersdorf Flur 76, Nr. 2025 
und 3365 im Eigentum der DB AG. Ggf. ist es möglich, Teile der 
planfestgestellten Ausgleichsmaßnahme in die geplante öffentli-
che Grünfläche zu integrieren. Sofern das nicht bzw. nicht voll-
umfänglich möglich ist, müssen Ersatzflächen gefunden werden, 
da der Anschluss des Bahnwegs an die Vitalisstraße ein zentraler 
Baustein für die Erschließung des gesamten Plangebietes ist. 
Ziel der Planung ist es, dass die Flurstücke in das Eigentum der 
Stadt Köln übergehen. Im weiteren Verfahren werden Gespräche 
mit dem EBA, der DB und go.Rheinland geführt. 
 
Dienstbarkeiten zu Gunsten der DB Netz AG werden im weiteren 
Verfahren beachtet. Im weiteren Verfahren wird geklärt, ob die 
Planung Auswirkungen auf die DB-Anlagen hat (Lastabtragung).

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
Auswirkungen auf die Infrastruktur der DB-Anlagen hat. 
Hierzu ist im Vorfeld eine Abstimmung mit der DB Netz 
AG, Fachbereich konstruktiver Ingenieurbau erforderlich. 
 
Da ÖPNV-, Radweg- und Bahntrasse parallel auf nahezu 
gleicher Höhe laufen sollen und insbesondere auch im 
Hinblick auf die geplante Grundschule, ist die Fläche im 
Interesse der öffentlichen Sicherheit und auch im Inte-
resse der Sicherheit der auf seinem Grundstück verkeh-
renden Personen und Fahrzeuge derart einzufrieden, 
dass ein gewolltes oder ungewolltes Betreten und Befah-
ren von Bahngelände oder sonstiges Hineingelangen in 
den Gefahrenbereich der Bahnanlagen verhindert wird. 
Die Absprache zur Errichtung der Zaunanlage zur Gleis-
seite sowie die Festlegungen zur Sicherung der Arbeiten 
in Gleisnähe sind rechtzeitig mit dem Bereich Fahrbahn 
der DB Netz AG vorzunehmen. Zugänge für Entfluchtun-
gen, Havarie- und Instandhaltungsarbeiten sind in Ab-
stimmung mit der DB Netz AG einzuplanen. 
 
Bezüglich der optionalen Unterführung der Gleise weisen 
wir darauf hin, dass es sich bei einer öffentlichen Wid-
mung der Wegefläche um eine Kreuzung nach Eisen-
bahnkreuzungsgesetz handelt. Im Zuge der konkreten 
Ausbauplanung ist somit das jeweilige fachgesetzliche 
Verfahren (z.B. nach dem FStrG) durchzuführen; dabei 
ist die DB Netz AG insbesondere als TÖB (und zudem 
als Grundstückseigentümer) zu beteiligen. Vom Umfang 
der Ausbaumaßnahme abhängig, kann auch die Aufstel-
lung einer Kreuzungsvereinbarung nach EKrG erforder-
lich werden. Zudem sollte eine Einfriedung der Trasse 
zum Bahngelände auf Kosten des Vorhabenträgers erfol-
gen, um Gleisbetretung, sowie Verschmutzungen der 
Bahngrundstücke durch den öffentlichen Verkehr zu ver-
hindern. 
 
 
 
 
 
 
Die Notwendigkeit der Sicherung der Gleisanlagen wird mit der 
DB AG abgestimmt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Möglichkeit einer Gleisquerung wird nicht im Rahmen dieses 
Bebauungsplanverfahrens geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
14.2 Ergänzende Stellungnahme vom 14.08.2023 
Nach Kenntnis der DB Netz AG, Netz Köln besteht bei 
der go.Rheinland die Überlegung einen Teil der Fläche 
als mögliche Wendeanlage in Köln – Ehrenfeld zu nut-
zen, so dass hier eine Beteiligung von go.Rheinland not-
wendig ist. 
Bezüglich der S 6 Köln, Köln – Mönchengladbach sieht 
die DB Netz AG, Netz Köln die Gefahr, dass die geplante 
Absprungbasis zur Ausfädelung Müngersdorf mit dem 
Bau eines zusätzlichen Tunnels sowie der damit einher-
gehenden Verschwenkung des Gleises aus platztechni-
schen Gründen nicht mehr umsetzbar sein wird. Hier ist 
eine Abstimmung mit dem Projekt notwendig. 
Die DB Netz AG plant im Bereich Köln bis Mönchenglad-
bach im Auftrag des Landes NRW und des BMDV im 
Zuge des Projekts InvKG Ausbau S6 Köln – Mönchengla-
dbach den Ausbau der dortigen Eisenbahnanlagen für ei-
nen S-Bahnverkehr der S6 zur Verbesserung des 
SPNV/ÖPNV Angebotes. Diese Planung sieht eine Er-
weiterung der Anlagen für den Ausbau zu einer vollwerti-
gen S-Bahn vor. In dem Zusammenhang wird es zu einer 
Erhöhung der Kapazität kommen. Für die betriebliche Ab-
wicklung sind umfangreiche bauliche Änderungen vorge-
sehen. Unter anderem wird westlich des Haltepunkts 
Köln-Müngersdorf Technologiepark eine höhenfreie Über-
leitverbindung geplant, die die störungsfreie Einfädelung 
auf die Strecke Richtung Mönchengladbach sicherstellt. 
Eine detailliertere Einschätzung kann erst im Laufe der 
Planung erfolgen, sodass zurzeit nur eine grobe Betrach-
tung erfolgen kann. Aus diesem Grund sind zunächst die 
Flurstücke und DB-Grenze darzustellen. 
Die Straße, welche bahnparallel verlaufen soll und an der 
Vitalisstraße anbindet (vgl. Abb. hellrot), verläuft teilweise 
auf DB-Grundstück (vgl. Abb. dunkelrot markierte Flä-
che). Bei dieser Fläche handelt es sich um eine vorge-
merkte Baustelleneinrichtungsfläche, welche vom Projekt 
für die Realisierung des S-Bahn Ausbaus und der Takt-
verdichtung des Schienenpersonenverkehres von großer 
 go.Rheinland weist darauf hin, dass die DB InfraGo Baustellen-
einrichtungsflächen im Westteil für den Bau der Bahnsteigverlän-
gerung Köln Müngersdorf Technologiepark und für das geplante 
Brückenbauwerk im Zuge des InvKG-Projektes S-Bahn Köln – 
Mönchengladbach benötigt (siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 21). 
 
Sofern es sich bei den Überlegungen zu einer Wendeanlage bzw. 
Baustelleneinrichtungsfläche um die Inanspruchnahme der Flur-
stücke Gemarkung Müngersdorf Flur 076 Nr. 2025 und 3365 han-
delt, steht auch hier die planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme 
entgegen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Bedeutung ist. Wenn die in Abb. 2 rot markierte Baustel-
leneinrichtungsfläche dem Projekt nicht zur Verfügung 
steht, ist mit erheblichen Erschwernissen für die zukünf-
tige Realisierung der Maßnahme zu rechnen. Aus diesem 
Grund kann das Projekt Ausbau S6 Köln – Mönchenglad-
bach einer Veräußerung der genannten Fläche nicht zu-
stimmen. 
Ferner lässt der Plan vermuten, dass die neue Straße di-
rekt an die DB-Grenze anschließt. Anfallende Abstands-
flächen wären bei der städtischen Planung zu berücksich-
tigen. Eventuelle bauliche Maßnahmen zur Abgrenzung 
der DB-Fläche und damit verbunden das Verhindern des 
unerlaubten Betretens des Gleisbereichs wären durch die 
Antragstellerin zu untersuchen. 
Die DB Netz AG weist darauf hin, dass im Zuge der Rea-
lisierung zukünftiger Baumaßnahmen Flächen entlang 
der Eisenbahn zur Durchführung der reibungslosen Bau-
arbeiten und Logistik benötigt werden. 
In dem Bereich der Bahngleise (vgl. Abb. hellgelb mar-
kiert) ist ein Bahndamm vorhanden, welcher für die 
Standsicherheit der Gleisanlagen erforderlich ist. Die 
Standsicherheit der Bahnanlagen ist in jedem Falle si-
cherzustellen. Bei Eingriff in den Bahndamm sind kon-
struktive Maßnahme zur Sicherstellung der Standsicher-
heit der Gleisanlagen erforderlich. Hierzu muss auch be-
achtet werden, dass durch einen Eingriff in den bestehen-
den Bahndamm dessen Bestandschutz fallen kann. Die-
ses ist entsprechend nachzuweisen. 
Weiter weist die DB Netz AG darauf hin, dass Ansprüche 
aus dem Betrieb der vorhandenen und zukünftigen Eisen-
bahnanlagen seitens der späteren Grundstückseigentü-
mer oder 
sonstiger Nutzungsberechtigter ausgeschlossen 
sind. Insbesondere sind Immissionen wie Erschütterung, 
Lärm, Funkenflug, elektromagnetische Beeinflussungen 
und dergleichen, die von Bahnanlagen und dem Bahnbe-
trieb ausgehen, entschädigungslos hinzunehmen. 
Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind durch 
den Vorhabenträger des Baugebietes vorzunehmen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 17 
 
 
14.3 Ergänzende Stellungnahme vom 18.08.23 
Im Nachgang zu unseren Stellungnahmen vom 01. und 
11.08. d.J. wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass 
bezüglich der betreffenden Grundstücke an der Vitalis-
straße zwischen der Stadt Köln und der DB Netz AG Al-
ternativen diskutiert werden, die eine andere Bewertung 
zulassen könnten. 
Gerne prüfen wir diese innerhalb der DB und würden uns 
sodann zu gegebener Zeit nochmals zu dem städtebauli-
chen Planungskonzept äußern. 
ja Der Anschluss der geplanten ÖPNV-Trasse an die Vitalisstraße 
ist ein elementarer Baustein des Erschließungskonzeptes. 
 
Im weiteren Verfahren werden die notwendigen Schritte zur pla-
nungsrechtlichen Sicherung der Erschließung mit der DB AG, 
go.Rheinland und dem Eisenbahnbundesamt abgestimmt. 
 
Siehe Stellungnahmen, lfd. Nr. 14.1 
 
15 Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
Generell ist der Entwässerung des Grundstückes bereits 
im Bebauungsplan ein höherer Stellenwert einzuräumen 
und eine Entwässerungsplanung mit den StEB Köln ab-
zustimmen 
ja Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept für das 
Plangebiet mit den Stadtentwässerungsbetrieben abgestimmt. 
15.1 Ableitung von Schmutzwasser / Anschluss an das öf-
fentliche Kanalnetz 
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über den 
öffentlichen Kanal in den Straßen „Maarweg“ und „Wid-
dersdorfer Straße“ erfolgen.  
Wie dem angehängten Lageplan entnommen werden 
kann, kreuzt der öffentliche Mischwasserkanal zwei 
Grundstücke im Westen des Planungsgebietes am Maar-
weg. Hier gelten die zusätzlich im nachfolgenden Merk-
blatt einzuhaltenden Regelungen bzgl. der geplanten Be-
bauung: „Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen“. Vor 
geplanten Änderungen, auch an vorhandenen Hausan-
schlüssen am Mischwasserkanal in der Widdersdorfer 
Straße oder dem Maarweg (Rückbau, Umbau, Herstel-
lung neuer Anschlüsse oder Änderungen der angeschlos-
senen Flächen), ist mit den StEB Köln ein Beratungsge-
spräch zu vereinbaren, damit über das Erfordernis eines 
neuen Kanalanschlussscheins („KAS-Verfahren“) und 
dem weiteren Vorgehen, den öffentlichen Kanal auf pri-
vatem Grund betreffend, entschieden werden kann. 
ja Der vorhandene Abwasserkanal auf privatem Grund wird im wei-
teren Verfahren berücksichtigt. 
Es laufen Abstimmungen mit der StEB .

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 18 
 
15.2 Versickerung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht be-
einträchtigt wird. Die Versickerung des Niederschlags-
wassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine 
Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit versto-
ßen oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, 
müssen andere Maßnahmen zum Umgang mit Regen-
wasser geprüft werden. Der Einleitung des Nieder-
schlagswassers in den öffentlichen Kanal kann nur in be-
gründeten Ausnahmefällen zugestimmt werden. Aufgrund 
hydraulischer Belange kann eine Einleitungsbegrenzung 
von Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal aus-
gesprochen werden. Die angestrebten Bodensanierungs-
maßnahmen sollten bereits die Forderung nach der Ver-
sickerung des Niederschlagswassers berücksichtigen. 
ja Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
15.3 Wasserhaushaltsbilanz nach DWA-Merkblatt 102 Teil 
4 
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf 
die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß 
DWA-Merkblatt M 102-4 für die Erschließungsmaß-
nahme durchzuführen. Hierbei ist durch die Auswahl ge-
eigneter Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbe-
wirtschaftung das zukünftige Verhältnis zwischen Ablei-
tung, Versickerung und Verdunstung von Niederschlags-
wasser optimal an den Referenzzustand anzupassen. Die 
Bilanzierung sollte bereits mit der Aufstellung des vorha-
benbezogenen oder entwässerungstechnischen Entwur-
fes erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Was-
serhaushaltsbilanzierung in den Regelungen des Bebau-
ungsplans festzuschreiben. 
 
 
teilweise Die Wasserhaushaltsbilanz ist derzeit noch kein verpflichtendes 
Instrument im Hinblick auf eine wassersensible und klimaresili-
ente Stadtplanung. 
 
Eine Bilanzierung des Wasserhaushalts auf Grundlage der ange-
strebten Planung kann mit Hilfe des Entwässerungskonzeptes, 
das zwischen den TöB-Beteiligungen nach §4 Abs.1 BauGB und 
§4 Abs.2 BauGB erarbeitet werden soll, bereits grob abgeschätzt 
werden. 15.4 Starkregen ja Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 19 
 
Das Plangebiet weist aktuell durch die bestehende Struk-
tur des bebauten Geländes Tiefpunkte auf. Wie dem Aus-
zug der Starkregengefahrenkarte zu entnehmen ist, wird 
derzeit Niederschlagswasser an verschiedenen Punkten 
des Areals eingestaut. Diese Situation muss in der Neu-
planung durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen im 
Entwässerungskonzept mitberücksichtigt und ggfs. im wei-
teren Verfahrensverlauf festgesetzt werden. 
Bei der Planung ist generell ein wassersensibler und stark-
regenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser aus-
schlaggebend. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen 
anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die 
nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außerge-
wöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos 
zwischenzuspeichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden 
fernzuhalten. 
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
• Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten 
nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen di-
rekten Wasserzufluss zulassen  
• Wahl der Straßenführung 
• gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregen-
ereignissen über Grünflächen 
• Rückhaltung von Niederschlagswasser 
• Notüberläufe 
• Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um 
Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzu-
halten 
• Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü-
cke/Gebäude  
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln 
ein Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig von der 
Größe der abflusswirksamen Fläche ist ein Überflutungs-
nachweis gemäß DIN 1986- 100 einzureichen. Der Über-
flutungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen 
Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. 
Im weiteren Verfahren werden ein Entwässerungskonzept nach 
§ 44 LWG, ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 und ein 
Versickerungskonzept erstellt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 20 
 
Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweis-
lich auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne 
dass es zu Überflutungen von Gebäuden oder benachbar-
ten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei 
der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür 
notwendigen F lächen vorzuhalten und Konzepte bzw. 
Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu 
entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusammenar-
beit zwischen Entwässerungs -, Freiraum - und TGA -
Planung unerlässlich. 
15.5 Flusshochwasser 
Flusshochwasser stellt für das betrachtete Areal keine 
Gefahr dar.  
ja Entfällt 
15.6 Grundhochwasser 
Mit Grundhochwasser muss lediglich unter Berücksichti-
gung der aktuellen Geländehöhen im westlichen Bereich 
des Planungsgebietes gerechnet werden.  
ja Entfällt 
15.7 Erforderliche Gutachten für das B-Plan-Verfahren 
• Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Regenwas-
serbewirtschaftung, Wasserhaushaltsbilanzierung und 
Starkregenvorsorge 
• Fachgutachten zur Versickerungseignung des Unter-
grundes 
ja Die genannten Fachgutachten werden im weiteren Verfahren er-
stellt. 
16 Westnetz GmbH 
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept beste-
hen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme Entfällt 
17 PLEdoc GmbH 
Von der Open Grid Europe GmbH (OGE), Essen, ist die 
PLEdoc GmbH mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im 
Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen 
und öffentlich-rechtlichen Verfahren beauftragt. 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 21 
 
17.1 
 
 
Unabhängig davon, ob es sich bei den aufgeführten 
Versorgungsanlagen um eine oder mehrere 
Ferngasleitungen, Nachrichtenkabel, 
Kabelschutzrohranlagen (LWL-KSR-Anlage) oder 
sonstiges Zubehör handelt, wird es als 
Versorgungsanlage bezeichnet. 
ja Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
 
Der Verlauf der Ferngasleitung – in Betrieb (mit Schutzstreifen) 
wird im Plangebiet planungsrechtlich mit einem Leitungsrecht 
festgesetzt. 
17.2 Ferngasleitungen / Nachrichtenkabel 
Wie dem Bestandsplan zu entnehmen ist, verläuft die in 
Betrieb befindliche Versorgungsanlage Nr.2/46 in der 
Fahrbahn des Maarweges. Sofern keine Änderungen an 
der öffentlichen Verkehrsfläche vorgesehen sind, die Ein-
fluss auf die Versorgungsanlage einschließlich Schutz-
streifen haben, bestehen seitens der Leitungsbetreiberin-
nen keine Bedenken gegen das städtebauliche Planungs-
konzept. 
 
Die stillgelegte/ außer Betrieb befindliche Versorgungsan-
lage kann bei den weiteren Planungen zur Realisierung 
des dort vorgesehenen Wohnquartiers unberücksichtigt 
bleiben und, soweit es für das spätere Bauvorhaben er-
forderlich sein sollte, ausgebaut werden. Es wird darauf 
aufmerksam gemacht, dass ein Herausschneiden der 
Rohre bzw. die Demontage der Kabel nur durch das 
Fachpersonal der Thyssengas GmbH / OGE erfolgen 
darf. 
ja Der Verkehrsfläche des Maarwegs wird im Bereich der Versor-
gungsanlage nicht verändert. 
 
Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 22 
 
Für eine Anzeige der Versorgungsanlage vor Ort sind die 
eingangs genannten Beauftragten zu kontaktieren. 
17.3 Umweltprüfung / Umweltbericht 
Hinsichtlich der Festlegung des Untersuchungsrahmens 
der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Um-
fangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes wer-
den keine besonderen Anregungen gemacht. 
Kenntnisnahme Entfällt 
17.4 Merkblatt 
Weitere Anregungen sind dem Merkblatt der OGE „Be-
rücksichtigung von unterirdischen Ferngasleitungen bei 
der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebau-
ungsplänen“ zu entnehmen. 
ja Entfällt 
18 Stadtwerke   
18.1 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft 
mbH 
Gegen oben genanntes Verfahren bestehen keine Be-
denken. Aufgrund der Versorgungssicherheit sowie der 
sich im Plangebiet befindlichen Anlagen der Strom- und 
Gasversorgung von existenzieller Bedeutung müssen wir 
darauf hinweisen, dass der Betrieb dieser Anlagen jeder-
zeit uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Die beste-
henden Anlagen können erst dann außer Betrieb genom-
men und rückgebaut werden, wenn die Ersatzneubauten 
errichtet, an das Versorgungsnetz angeschlossen sowie 
ohne Einschränkungen betriebsbereit sind. Die Strom- 
ja Anlagen der Strom- und Gasversorgung von existenzieller Be-
deutung 
Die RheinEnergie AG und Rheinische NETZGesellschaft mbH 
bzw. deren Vorgänger nutzen das benachbarte Betriebsgelände 
seit sechs Jahrzehnten für die Versorgung von Köln und der Re-
gion mit Strom und Gas. Darüber hinaus sind weitere betriebliche 
Einrichtungen der Rhein-Energie AG dort beheimatet. 
Die Rheinenergie ist als Grundstückseigentümerin eng in das 
Verfahren eingebunden, alle weiteren Schritte werden mit ihr ab-
gestimmt, v.a. die Verlegung/Neubau der Anlagen für die Strom- 
und Gasversorgung.  
Die Sicherstellung einer uneingeschränkten Energieversorgung 
wird im weiteren Verfahren beachtet.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 23 
 
bzw. Gasversorgung von einer sehr hohen Anzahl priva-
ter und gewerblicher Nutzer mehrerer Stadtteile sind von 
diesen Anlagen abhängig. Daher muss die Baureife der 
Ersatzneubauten für die Energieversorgung dezidiert ge-
klärt sowie die Abfolge der Baumaßnahmen inklusive 
Netzeinbindung auch in Bezug zur gesamten städtebauli-
chen Maßnahme koordiniert und abgestimmt werden. 
Weiterhin müssen die Standorte für Versorgungsanlagen 
(z.B. Trafostationen), die „nur“ zur Versorgung des Plan-
gebietes benötigt werden, mit den Vorhabenträgern ab-
gestimmt werden. Die Standorte müssen den techni-
schen Vorgaben des Netzbetreibers entsprechend und 
sind über Versorgungsanfragen frühestmöglich abzustim-
men. 
Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet im Fernwär-
meausbaugebiet. Die zukünftige Versorgung mit der um-
weltfreundlichen und klimaschonenden Energie Fern-
wärme wäre daher gegebenenfalls möglich.. 
Standorte für Versorgungsanlagen (z. B. Trafostationen) 
Werden im weiteren Verfahren mit den Versorgern abgestimmt.  
 
Fernwärmeausbaugebiet 
Im weiteren Verfahren wird ein nachhaltiges Energiekonzept mit 
der RheinEnergie AG entwickelt. 
18.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept "Max Be-
cker-Areal in Köln-Ehrenfeld" bestehen seitens der KVB 
keine prinzipiellen Bedenken. Die im zugehörigen Erläu-
terungsbericht getätigten Aussagen zur Mobilitätstrasse 
entlang des Bahndamms sind mit der KVB abgestimmt. 
Deren weitere Konkretisierung sowie die Planung der 
ÖPNV-Maßnahmen im Umfeld des Gebietes erfolgt im 
weiteren Planungsprozess.  
Detaillierte Anmerkungen zum Bericht „Verkehrsplanung“ 
erfolgen über das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick-
lung direkt an das Stadtplanungsamt. 
 Die Konkretisierung der Mobilitätstrasse erfolgt in enger Abstim-
mung mit der KVB AG, DB AG, go. Rheinland sowie den Fach-
dienststellen der Stadt Köln (Amt 68 und 66).

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 63460/05 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
19 
19.1 
Deutsche Telekom Technik GmbH 
Gegen die Planung bestehen keine Einwände. 
Kenntnisnahme Entfällt 
20 STRASSEN NRW 
Der Landesbetrieb hat den Vorgang bewusst verfristen 
lassen. 
Kenntnisnahme Entfällt 
21 Go.Rheinland 
go.Rheinland weist darauf hin, dass die DB InfraGo 
Baustelleneinrichtungsflächen im Westteil für den Bau 
der Bahnsteigverlängerung Köln Müngersdorf Technolo-
giepark und für das geplante Brückenbauwerk im Zuge 
des InvKG-Projektes S-Bahn Köln – Mönchengladbach 
benötigt. 
Dies ist bei Ihren weiteren Planungen zu berücksichtigen. 
Die genauen Raumbedarfe sind zum heutigen Zeitpunkt 
noch nicht absehbar. 
ja Siehe Stellungnahme DB AG, lfd. Nr. 14

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1389 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3293/2024
Stand: 27.02.2026 
Sachstandsbericht  
Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr.: 63460/05 
Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld 
Beschluss vom 05.12.2024: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der 
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß 
der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 11) zu berücksichtigen; 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 29.07.2025 bis zum 09.09.2025 durchgeführt. Im Zeit-
raum der Beteiligung sind 26 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nächste Schritte: 
Durchführung der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Bauge-
setzbuch (BauGB). Hierzu werden die politischen Gremien gesondert mit einer Mitteilung in-
formiert.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
März 2027

Beschlussvorlage Ausschuss

9860 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 3293/2024 
Freigabedatum 04.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr.: 63460/05 
Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der 
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß 
der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 11) zu berücksichtigen; 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 19.11.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024

2 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich 
der Widdersdorfer Straße 194 in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Nie-
hler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, das bisher für die Öffentlichkeit abgeriegelte 
Gebiet als neues Stadtquartier zu entwickeln. Die Grundstücke der Max Becker GmbH & 
Co. KG wurden von der Pandion AG erworben. Das westlich angrenzende Grundstück 
der RheinEnergie AG wird ebenfalls in die städtebauliche Transformation miteinbezogen. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 06.02.2020 beauftragt, die 
notwendigen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neuordnung 
und Weiterentwicklung des sogenannten Max Becker-Areals in Köln-Ehrenfeld zu treffen, 
um die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers anzustoßen. Zu diesem Zweck 
wurde von der Ausloberschaft Pandion AG und Rheinenergie AG in Zusammenarbeit mit 
der Stadt Köln von März bis Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbe-
werb zur Findung eines zukunftsfähigen Konzeptes durchgeführt. Das im Wettbewerb zu 
erarbeitende städtebaulich-freiraumplanerische Konzept sollte eine nachhaltige Nut-
zungsperspektive aufzeigen und ein Stück lebenswerte Stadt sicherstellen. Es sollten ein 
gesundes Wohnumfeld sowie Raum für gewerbliche Nutzungen, Einrichtungen zur über-
geordneten Energieversorgung und Dienstleistungs-, Bildungs-, Kultur- und Nahversor-
gungsangebote geschaffen werden. Der prämierte Siegerentwurf, welcher im Rahmen 
des Verfahrens durch ein Gremium von Fach- und Sachpreisrichtern gewählt wurde, 
wurde kontinuierlich weiterqualifiziert.  
 
Ziel der Planung ist es, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Voraussetzun-
gen für die Umsetzung eines urbanen Gebietes mit Wohnen, Gewerbe, einer Grund-
schule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzun-
gen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie 
Verkehrsflächen zu schaffen. Ebenso wird im weiteren Verfahren die Möglichkeiten der 
Integration einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung im Plangebiet geprüft. Hierzu ist 
die Pandion mit der Stadt Köln und Trägern von Pflegeeinrichtungen (gemeinnützig arbei-
tende Verbände der Wohlfahrtspflege, privatwirtschaftliche Betreiber, kommunaler Anbie-
ter Sozialbetriebe Köln) in enger Abstimmung. 
 
Die Umsetzung eines gemischt genutzten Quartieres auf Grundlage des Masterplans ist 
nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Daher ist die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes erforderlich. Die Planung dient als Grundlage für das nachfolgende Bebau-
ungsplanverfahren. Der Geltungsbereich für das Bebauungsplanverfahren umfasst das 
Gebiet des Realisierungsteils des Wettbewerbs mit dem Max Becker-Gelände sowie dem 
Grundstück der Rheinenergie. Die Gesamtgröße beläuft sich auf rund 17,1 ha (inkl. an-
grenzender Erschließungsflächen). 
 
Auf Grundlage der Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 
1 BauGB wurde das städtebauliche und freiraumplanerische Planungskonzept in enger 
Zusammenarbeit mit dem Planungsteam und der Fachverwaltung im Rahmen weiterent-
wickelt und qualifiziert. Der aktuelle Planungsstand ist in einem Masterplan (Anlage 4) mit 
Themenkarten (Anlagen 6 bis 9) dokumentiert. Darüber hinaus ist den Anlagen eine gra-
phische Aufarbeitung der Fortschreibung des Masterplans seit der Öffentlichkeitsbeteili-
gung beigefügt (s. Anlage 5). 
 
Neben der Neuaufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes erforderlich. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19.09.2024 den Be-
schluss zur Aufstellung der 247. Änderung des Flächennutzungs-plans gefasst.  
 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB

3 
Der prämierte Siegerentwurf, welcher im Rahmen des Verfahrens durch ein Gremium von 
Fach- und Sachpreisrichtern gewählt wurde, wurde kontinuierlich weiterentwickelt und am 
18.03.2024 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB den Bürgerin-
nen und Bürgern (Abendveranstaltung - Modell 2) vorgestellt. Im Rahmen einer Abend-
veranstaltung konnte sich die Öffentlichkeit auf Grundlage des Masterplans mit Themen-
karten, über die Empfehlungen des Preisgerichts und des Stadtentwicklungsausschusses 
sowie über die ersten Anregungen, die aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung eingeflos-
sen sind, informieren und Anregungen einbringen. Daran anschließend folgte eine vierwö-
chige Frist vom 06.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 mit der Möglichkeit zur Einrei-
chung von Stellungnahmen. Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 10 
beigefügt. In dem Zeitraum der Beteiligung sind 18 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen, einschließlich der zwei Wortmeldezettel und einer Wortmeldung im Rah-
men der Abendveranstaltung.  
 
Äußerungen aus der Öffentlichkeit zur Planung 
In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangenen Stellungnahmen wurde im We-
sentlichen Folgendes vorgetragen: 
 
 Erschließungskonzept (Haupterschließung als Sackgasse, Lage City-Hub, Leistungsfä-
higkeit neuer und vorhandener Knotenpunkte, Fortsetzung Fuß- und Radwegeverbindungen 
außerhalb des Plangebietes, sichere Wege zu Schulen /Kitas einschließlich Bewältigung Hol- 
und Bringverkehre, Anschlüsse an schienengebundenen Nahverkehr SPNV, Tiefgaragen vs. 
Hochgaragen, …) 
 (Neu-)Belastung durch Verkehrslärm, insbesondere für vorhandene Wohnnutzung 
 Denkmalschutz (Verlust von Gärten, erdrückende Wirkung der Neubebauung) 
 Verschattung 
 Energiekonzept (Anschluss an Fernwärme vs. Nahwärme) 
 Nutzungskonzept „Ehrenfelder Mischung“ (höherer Wohnanteil, Soziokulturelle Nutzun-
gen, „bezahlbare Wohnungen“, …) 
 Besondere Wohnangebote (beispielsweise Studentenwohnen an der Vitalisstraße) 
 
In der Anlage 11 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Pla-
nungskonzept eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung. 
 
Kooperatives Baulandmodell 
Die Investorin hat am 29.03.2019 die Anwendungszustimmung zum kooperativen Bau-
landmodell unterschrieben. Es sind rd. 1.700 Wohneinheiten geplant, wovon  
ein Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen vorgesehen sind.  
 
Die Planung löst einen ursächlichen Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen von knapp 
unter 34.700 m² aus, welche hauptsächlich im Plangebiet umgesetzt werden sollen. Nach 
derzeitigem Planungsstand bleibt eine rechnerische Unterdeckung von rd. 3.700 m². Die 
Mehrbedarfe für öffentliche Spielplatzflächen belaufen sich auf ca. 7.000 m² und werden 
flächenmäßig voraussichtlich im Plangebiet abgedeckt. Ferner soll der ursächliche Bedarf 
an zusätzlichen Kitaplätzen in fünf neuen Kindertagesstätten mit insgesamt 22 Gruppen 
gedeckt werden. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat negative Auswirkungen durch die Emission 
von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid 
(CO2) wird. Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Indi-
vidualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Ge-
bäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Rahmen 
des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der 
Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet

4 
eine Bewertung der Umweltbelange im Umweltbericht statt. Hierfür werden verschiedene 
Umweltgutachten erstellt, die zurzeit erarbeitet werden.  
Es werden zum Bebauungsplan-Entwurf Fachgutachten und Fachplanungen zu folgen-
den Themen erarbeitet, deren beinhaltende Maßnahmen eine Reduzierung der negativen 
Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielen werden: 
 Stadtklimatische Untersuchung, 
 Grünordnungsplan 
 Entwässerungs- und Starkregenkonzept, 
 Energiekonzept, 
 Mobilitätskonzept. 
 
Weiterhin werden die nachfolgenden Umweltfachgutachten erstellt: 
 Artenschutzprüfung, 
 Verkehrsgutachten, 
 Lärmgutachten, 
 Luftuntersuchung, 
 Gutachten zum Baugrund und zu den Altlasten sowie ein Sicherungs- und  
Sanierungskonzept. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsarbeit 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Erläuterungstext 
Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept Masterplan  
Anlage 5 Masterplan Fortschreibung 
Anlage 6 Planungskonzept Themenkarte Hochbau 
Anlage 7 Planungskonzept Themenkarte Nutzung 
Anlage 8 Planungskonzept Themenkarte Mobilität 
Anlage 9 Planungskonzept Themenkarte Freiraum 
Anlage 10 Niederschrift Abendveranstaltung von der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 
BauGB 
Anlage 11 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB 
Anlage 12 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB

Analge 5 Fortschreibung Masterplan

10490 Zeichen

VI
III
VI
IV
I
IV
II
V
IV
VI
I
V
I
II
IV
IV
III
III
V
V
V
V
VIVIIVIII
V
V
V
V
V
IV
V
IV
VI
IV
VI
VI
II
IV
VI
II
VI
V
V
VII
IV
X
X
VI
VI
IV
lX
IV
VI
XIIIX
IV
VII
II
IV
IV
IX
V
VI
lV
V
IV
XI
IX
Spielplatz 500m²
5,304
2,00 4,50
2,50
7,1687
15,6263
5,9971
6,5028
2,5003
5,55
2
3,39
44
20,55
33
6,00
4,1362
7,4976
6,8709
3,00 3,00
6,50
2,4629
3,00 3,00 6,4976
2,1021
6,4995
3,00
2,29
4,00
6,00
01
5,00
4,99
99
8,50
24
11,46
98
1,99
91
3,00
09
14,12
62
14,13
66
3,00 6,00 4,9962 3,003,0038
5,00
48
3,50 11,49
52
5,00 5,00 5,00
2,57
27
2,99
92
2,00
4
5,00
3,50
33
3,99
96
32352803,267
5646207,739
Schallschutzelement
Schallschutzwand
Schallschutzwand
Private Sickergasse
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Brücke
III
Grundschule
Kleinspielfeld
IV
OK 34,85m
 
Außenbereich Kita
1.650m²
Außenbereich Kita
820m²
Außenbereich Kita
600m²
Gasregelstation
EG + 1. OG Gewerbe
Lärmschutzwand Bestand 8,3m (OK 56.3m)
Freihaltebereich Verknüpfung
 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Freihaltebereich Anknüpfung 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Radabstell 140m²
Umspannwerk
KiTa
KiTa
KiTa
Schulhof 2.
927m²
Uhrenhaus
denkmalgeschützte Mauer
KiTa
Kugelgasbehälter 
Option Unterführung GleiseEhrenveedel
Arbeitervilla Denkmal
Arbeitervilla Denkmal
Anbindung
 Gaswerk Fuß &
 Rad
Radverbindung
Anbindung Luisenviertel 
Alternative
Radverbindung
Haupterschließung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
denkmalgeschützte Mauer
Eingangstor
Mobilitätstrasse
 + Haupterschließung
Radverbindung
Eingangstor
Eingangstor
Bummelmeile 
(mit aktivierten EG-Zonen)
Uhrenplatz
Private Sickergasse
Private Sickergasse
Quartiersplatz
Einfahrt CityHub
TG-Einfahrt
Entnahme Mauerelemente
Öffnung Gaswerk
Quartiersplatz
Private SickergassePrivate Sickergasse
Maarweg
Maarweg
Anbindung
 Gaswerk 
Fuß & Rad
Rampe 6%
Rampe 6%
Luisenviertel
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Optional Shuttle-Loop
Quartierspark
TG-Einfahrt
Skateplatz
Kleinspielfeld
Basketball und 
freie Nutzung
Klettern, Hüpfen
Balancieren
wassergeb. Decke
Bsp. BoulefeldPavillon
Pavillon
Sitzstufen
Sitzstufen
Rampe 6%
Rampe 6%
Rampe 4,5%
Weg im ehem. Gleisbett
3,5%
Spielplatz 2.000m²
 
Pocketwald
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
laufbahn + weitsprung
Sprung-grube
Radabstell 200m²
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Kultur
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Büro
Büro 
Büro & Gewerbe
Büro
Büro
Wohnen
Büro
Büro & Nahversorgung
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Rad
verbindung
Idee Anknüpfung Lowline
Widdersdorfer Straße 120
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- und Radweg
Neubau Club
Widdersdorfer Straße
Vitalis
straße
S-Bahn
Müngersdorf Technologiepark
I
I
IX
VI
I
VII
VI 
V
VII
V
VIVI
VII
VI
V
VI
VI
VI
VII 
VI
VI
V
VI
V
VI
VI
VI
VI
VII
V
VI
VI
VI
VI
V
VII
V
VI
VI
V
IV
V
V
VI
II
V
XI
V
VII
V
V
V
V
VI
VI
IV
IV
IV
VII
V
I V
VI
VI
V
V
V
V
V
I
V
VI
 I (22-24m) 
 I (3,5m)
V
V
VI
VI
I
V
VI
V
II
VI
V
OK 17,15m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 23,35m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 17,15m 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90
m 
OK 20,25m
 
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 27,55m 
OK 22-24m 
VI
OK 20,25m
 
OK 17,15m
 
VI
OK 14,05m
 
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
VI
OK 34,85m 
VII
V
OK 23,35m
 
VII
VII
OK 17,15m 
Außenbereich Kita
620m²
IX
VII
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
Industrial Landmark 
Integration in öff. 
Spiel- & Grünflächen
 (teil-)öff. Nutzungen
 (z.B. Markthalle)
Mobilitätstrasse mit Radverkehr in beiden Richtungen
Mobilitätstrasse
 mit Radverkehr in beide Richtungen
VII
VIII
CityHub(diverse Nutzungen)
KiTa
Außenbereich Kita
800m²
Optionales Lärmschutzelement falls erforderlich
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
VII
VI
IV
Rad- & Fußwegeverbindung
Radweg
Kultur& (teil-)öff. Nutzung
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
V
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Ehrenveedel
Haltestelle Bus
Sichtschutz
Sichtschutz
Optionaler Sichtschutz
Spielplätze 2.
775m²
Mehrgenerationen, Sport
 
Haltezone
 
mob.eingeschränkteSchüler
Innen
Kleingartenanlage
Gewerbegebiet
Gartenwerkstatt 
Ehrenfeld
Kleingartenanlage
Segropark
AWB Betriebshof
stattinsel
Westspitze
Pattenhalle
Cinenova
Ehrenwerk
Bürgeramt Ehrenfeld
Herbrand´s Ehrenfeld
City Parkhaus Ehrenfeld
Jugendwerkstatt
Vogelsanger Str.
Leyendeckerstraße
Helmholtzstraße
Christianstraße
Heliosschule
(im Bau)
Live Music Hall
Hauptzollamt
Quartier "Grüner Weg"
Vulkangelände
Idee Anknüpfung Lowline
Idee Anknüpfung Lowline
Museum
Haus des Karnevals
Festkomitee Kölner Karneval
Gleisbogen
Kontrastwerk
Altes Gaswerk
Widdersdorfer Straße 190
Entwicklung Thyssen-Krupp-Areal
Grundstück Soravia
Kleingartenanlage
Melatengürtel
Weinsbergstraße
Grüner Weg
Lichtstraße
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Kita & Jugendtreff
Widdersdorfer Straße
Vitalistraße
Zufahrt 
Militärring
Vitalistraße
Direktverbindung
 
Müngersdorf
Technologiepark
West
Josef-Lammerting-Allee
Eupener Str.
Lidl
Mercedes Hauptniederlassung Köln
Toyota
Autohaus
Maarweg Center
Fitnesscenter
Rewe
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Girlitzweg
Direktverbindung
 
WassermanngeländeGesamtschule
Richtung Venloer Straße
Wohnen
Wohnen
Wohnen Wohnen
Büroentwicklung
(In Planung)
Lidl
S-Bahn & RegionalbahnhofEhrenfeld
Netto
Lichtstraße
Sonic 
Ballroom
Kletterhalle
Postverteilzentrum DHL
Gewerbe (Schreinerei)
BF 11b
BF 11a
BF 10
BF 08b
BF 08b
BF 09
BF 07
BF 05
BF 06BF 04
BF 03
BF 02
BF 01
BF 00
BF 19
BF 18
BF 17
BF 16
BF 15
BF 12
BF 14a
BF 13
BF 14b
Bestand
Bestand
Radverbindung
Radverbindung
Optional Shuttle-Loop
Wohnen
BF 20
BF 21
Mobilstation
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück
 Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich
 3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideen
bereich
 3
Grundstück 
Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
II
V
TG-Einfahrt
BF 21
Retentionsmulde
Zugang Luisenviertel
Wohnen
Wohnen
Gewerbe / Büro
Parkplatz
Radbrücke
Zaun
Arbeitervilla 
Arbeitervilla 
50,89
50,03
49,32
49.10
48,70
48,70
48,61
48,91
49,50
49.00
48,60
48,80
48,90
48.40
49,10
49,30
49,00
48,48
51,12
50,59
50.33
46,01
51,12
51,00
45,98
47,41
48,23
49,03
49,72
45,75
45,78
49,90
50,00
47,03
50,50
49,50
OK 51,30
46,10
47,20
48,40
50,50
48,00
49,75
49,40
48,34
50,00
49,20
48,40
50,00
51,12
50,00
50,00 51,12
46,30
48,19
49,39
49,42
49,23
47,22
51,00
46.20
49,25
2,1%
OK 51,50
OK Gleis = 52,20
50,12
49,90
48,40
48,30
49,20
49,50
49,00
49,20
EG=48,80
EG=49,20
EG=49,00
EG=49,00
EG=48,70
EG=50,10
EG=49,90
EG=49,70
EG=49,40
EG=49,20
EG=48,70
EG=49,50
EG=49,40
EG = 49,20
EG=49,00
EG=48,80
EG = 49,60
EG=48,80
49,10
46,10
OK Gleis=52,48
49,30
49,30
Wohnen
Bahndamm
OK 17,15m
 
V
Anbindung Luisenviertel
 
Mobilstation
Mobilstation
Büro
Hotel / Gewerbe
Büro
Büro
MobilityHub
CoLiving
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 23,90m 
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 
1.000m² 
49,49
49,13
52,50
48,46
49,00
52,65
Abwasserkanal
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Radverbindung
Bestandshügel
M
obilstation
Mobilstation
HGK-Trasse
Sichtschutz
Baumerhalt wird geprüft
Abwasserkanal
Abwasserkanal
Bestandshügel
Haltestelle Bus
Brücke
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
V
I
VI
IV
Spielplatz 500m²
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
 VII 
V
Optional: Anbindung Widdersdorfer Str.
Optional: 
Durchwegung Maarhöfe Süd
VI
V
I
VII
V-
VI
Büro &
 Gewerbe
Büro & Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Optionale 
Durchbindung MIV
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Pandion Cosy
Fertigstellung 2026
Ideenbereich 1
max. GFZ 2,4
Büroentwicklung 
(In Planung)
Grundstück ABG
Grundstück Wohnkompanie & ArtInvest
Büro, Gewerbe & Wohnen
Nachverdichutng Kontraswerk (Neuplanung)
G ewerbe
Technologiepark
Mitte
Bestand Büro- & Gewerbecluster
 V 
V-
VI
V-
VI
 Gewerbe
VIII
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Bestand
VIII
XV
III
II
VIII
III
I
I
V
VVI
V
Fortschreibung nach Öffentlichkeitsveranstaltung März 2024
Max-Becker-Areal | Masterplan Ausarbeitung
Planungsstand Max-Becker-ArealPlanungsstand Max-Becker-Areal
Datum: 21. Oktober 2024
Maßstab M 1:1.000
50 m0 10 20 30 40
50 m0 10 20 30 40
N
 Anlage 5
Grünstreifen Nordseite
Entlang der Grundstücksgrenze 
verläuft ein 2m breiter Grünstreifen, 
damit die Bepflanzung des Zaunes 
erhalten werden kann.
Verschiebung Baufelder
Verschiebung der Grundstücksgren-
zen und Gebäudekanten als Folge aus 
der Verbreiterung der ÖPNV-Trasse 
und des Grünstreifens.
Einfahrt Mobilitätstrasse
Kurvenradius und Spurbreite
Breite ÖPNV-Trasse
Die ÖPNV-Trasse hat sich auf Grund 
von verkehrsplanerischen Untersu-
chenungen verbreitert.
Mobilstation
Mobilstation
Raumkanten
Öffentlicher Platz und Wegeverbin-
dung haben sich verändert, ein Ver-
schwenk der Erschließungsstraße 
entfällt und ein kleiner Platz östlich 
des BF07 entsteht. Das dadurch 
entstandene Flächendefizit wurde 
durch eine stellenweise Erhöhung 
der Geschossigkeit in Baufeld 06 
& 10 sowie tiefere Gebäude in den 
Baufeldern 13 und 14 ausgeglichen.
Bestandshügel
Ein Großteil des Bestandshügels 
soll erhalten und in die Freianlagen 
des Quartiersparks und des Schul-
hofes integriert werden.
Mobilstation

Anlage 6 Themenkarten Hochbau

18155 Zeichen

VI
III
VI
IV
I
IV
II
V
IV
VI
I
V
I
II
IV
IV
III
III
V
V
V
V
VI VII VIII
V
V
V
V
V
IV
V
IV
VI
IV
VI
VI
II
IV
VI
II
VI
V
V
VII
IV
X
X
VI
VI
IV
lX
IV
VI
XIIIX
IV
VII
II
IV
IV
IX
V
VI
lV
V
IV
XI
IX
Spielplatz 500m²
5,304
2,00 4,50
2,50
7,1687
15,6263
5,9971
6,5028
2,5003
5,55
2
3,39
44
20,55
33
6,00
4,1362
7,4976
6,8709
3,00 3,00
6,50
2,4629
3,00 3,00 6,4976
2,1021
6,4995
3,00
2,29
4,00
6,00
01
5,00
4,99
99
8,50
24
11,46
98
1,99
91
3,00
09
14,12
62
14,13
66
3,00 6,00 4,9962 3,003,0038
5,00
48
3,50 11,49
52
5,00 5,00 5,00
2,57
27
2,99
92
2,00
4
5,00
3,50
33
3,99
96
32352803,267
5646207,739
Schallschutzelement
Schallschutzwand
Schallschutzwand
Private Sickergasse
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Brücke
III
Grundschule
Kleinspielfeld
IV
OK 34,85m
 
Außenbereich Kita
1.650m²
Außenbereich Kita
820m²
Außenbereich Kita
600m²
Gasregelstation
EG + 1. OG Gewerbe
Lärmschutzwand Bestand 8,3m (OK 56.3m)
Freihaltebereich Verknüpfung
 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Freihaltebereich Anknüpfung 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Radabstell 140m²
k r e w n n a p s m U
KiTa
KiTa 
KiTa
Schulhof 
2.927m
²
Uhrenhaus
denkmalgeschützte Mauer
KiTa
Kugelgasbehälter 
Option Unterführung GleiseEhrenveedel
Arbeitervilla Denkmal
Arbeitervilla Denkmal
Anbindung
 Gaswerk Fuß &
 Rad
Radverbindung
Anbindung Luisenviertel 
Alternative
Radverbindung
Haupterschließung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
denkmalgeschützte Mauer
Eingangstor
Mobilitätstrasse
 + Haupterschließung
Radverbindung
Eingangstor
Eingangstor
Bummelmeile 
(mit aktivierten EG-Zonen)
Uhrenplatz
Private Sickergasse
Private Sickergasse
Quartiersplatz
Einfahrt CityHub
TG-Einfahrt
Entnahme Mauerelemente
Öffnung Gaswerk
Quartiersplatz
Private SickergassePrivate Sickergasse
g e w r a a M
g e w r a a M
Anbindung
 Gaswerk 
Fuß & Rad
Rampe 6%
Rampe 6%
Luisenviertel
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Optional Shuttle-Loop
Quartierspark
t r h a f n i E - G T
Skateplatz
Kleinspielfeld
Basketball und 
freie Nutzung
Klettern, Hüpfen
Balancieren
wassergeb. Decke
Bsp. BoulefeldPavillon
Pavillon
Sitzstufen
Sitzstufen
Rampe 6%
Rampe 6%
Rampe 4,5%
Weg im ehem. Gleisbett
3,5%
Spielplatz 2.000m²
 
Pocketwald
TG-Einfahrt
t r h a f n i E - G T
t r h a f n i E - G T
laufbahn + weitsprung
Sprung-grube
Radabstell 200m²
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Kultur
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Büro
Büro 
Büro & Gewerbe
Büro
Büro
Wohnen
Büro
Büro & Nahversorgung
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Rad
verbindung
Idee Anknüpfung Lowline
Widdersdorfer Straße 120
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- und Radweg
Neubau Club
Widdersdorfer Straße
Vitalis
straße
S-Bahn
Müngersdorf Technologiepark
I
I
IX
VI
I
VII
VI 
V
VII
V
VI
VI
VII
VI
V
VI
VI
VI
VII 
VI
VI
V
VI
V
VI
VI
VI
VI
VII
V
VI
VI
VI
VI
V
VII
V
VI
VI
V
IV
V
V
VI
II
V
XI
V
VII
V
V
V
V
VI
VI
IV
IV
IV
VII
VI V
VI
VI
V
V
V
V
V
I
V
VI
 I (22-24m) 
 I (3,5m)
V
V
VI
VI
I
V
VI
V
II
VI
V
OK 17,15m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK
 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 23,35m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 17,15m 
OK 14,05m 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90
m 
OK 20,25m
 
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 27,55m 
OK 22-24m 
VI
OK 20,25m
 
OK 17,15m
 
VI
OK 14,05m
 
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
VI
OK 34,85m 
VII
V
OK 23,35m
 
VII
VII
OK 17,15m 
Außenbereich Kita
620m²
IX
VII
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l
p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
Industrial Landmark 
Integration in öff. 
Spiel- & Grünflächen
 (teil-)öff. Nutzungen
 (z.B. Markthalle)
Mobilitätstrasse mit Radverkehr in beiden Richtungen
Mobilitätstrasse
 mit Radverkehr in beide Richtungen
VII
VIII
CityHub(diverse Nutzungen)
KiTa
Außenbereich Kita
800m²
BF 11
CityHub
GRZ 0,78
GFZ 5,54
GF 15.607m²
Optionales Lärmschutzelement falls erforderlich
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
VII
VI
IV
Rad- & Fußwegeverbindung
Radweg
Kultur& (teil-)öff. 
Nutzung
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
V
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Ehrenveedel
Haltestelle Bus
Sichtschutz
Sichtschutz
Optionaler Sichtschutz
Spielplätze 2.
775m²
Mehrgenerationen, Sport
 
Haltezone
 
mob.eingeschränkteSchüler
Innen
Kleingartenanlage
Gewerbegebiet
Gartenwerkstatt 
Ehrenfeld
Kleingartenanlage
Segropark
AWB Betriebshof
stattinsel
Westspitze
Pattenhalle
Cinenova
Ehrenwerk
Bürgeramt Ehrenfeld
Herbrand´s Ehrenfeld
City Parkhaus Ehrenfeld
Jugendwerkstatt
Vogelsanger Str.
Leyendeckerstraße
Helmholtzstraße
Christianstraße
Heliosschule
(im Bau)
Live Music Hall
Hauptzollamt
Quartier "Grüner Weg"
Vulkangelände
Idee Anknüpfung Lowline
Idee Anknüpfung Lowline
Museum
Haus des Karnevals
Festkomitee Kölner Karneval
Gleisbogen
Kontrastwerk
Altes Gaswerk
Widdersdorfer Straße 190
Entwicklung Thyssen-Krupp-Areal
Grundstück Soravia
Kleingartenanlage
Melatengürtel
Weinsbergstraße
Grüner Weg
Lichtstraße
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Kita & Jugendtreff
Widdersdorfer Straße
Vitalistraße
Zufahrt
Militärring
Vitalistraße
DirektverbindungMüngersdorf
Technologiepark
West
Josef-Lammerting-Allee
Eupener Str.
Lidl
Mercedes Hauptniederlassung Köln
Toyota
Autohaus
Maarweg Center
Fitnesscenter
Rewe
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Girlitzweg
Direktverbindung
 
Wassermanngeländ
e
Gesamtschule
Richtung Venloer Straße
Wohnen
Wohnen
Wohnen Wohnen
Büroentwicklung
(In Planung)
Lidl
S-Bahn & RegionalbahnhofEhrenfeld
Netto
Lichtstraße
Sonic 
Ballroom
Kletterhalle
Postverteilzentrum DHL
Gewerbe (Schreinerei)
BF 11b
BF 11a
BF 10
BF 08b
BF 08b
BF 09
BF 07
BF 05
BF 06
BF 04
BF 03
BF 02
BF 01
BF 00
BF 19
BF 18
BF 17
BF 16
BF 15
BF 12
BF 14a
BF 13
BF 14b
Bestand
Bestand
Radverbindung
Radverbindung
Optional Shuttle-Loop
Wohnen
BF 20
BF 21
Mobilstation
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
 k c ü t s d n u r G
 l i e t s g n u r e i s i l a e RMBA
 k c ü t s d n u r G
 l i e t s g n u r e i s i l a e RMBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich
 3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideen
bereich
 3
Grundstück 
Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
II
V
TG-Einfahrt
BF 21
Retentionsmulde
Zugang Luisenviertel
Wohnen
Wohnen
 e b r e w e G  / o r ü B
Parkplatz
Radbrücke
n u a Z
Arbeitervilla 
Arbeitervilla 
50,89
50,03
49,32
49.10
48,70
48,70
48,61
48,91
49,50
49.00
48,60
48,80
48,90
48.40
49,10
49,30
49,00
48,48
51,12
50,59
50.33
46,01
51,12
51,00
45,98
47,41
48,23
49,03
49,72
45,75
45,78
49,90
50,00
47,03
50,50
49,50
OK 51,30
46,10
47,20
48,40
50,50
48,00
49,75
49,40
48,34
50,00
49,20
48,40
50,00
51,12
50,00
50,00 51,12
46,30
48,19
49,39
49,42
49,23
47,22
51,00
46.20
49,25
2,1%
OK 51,50
OK Gleis = 52,20
50,12
49,90
48,40
48,30
49,20
49,50
49,00
49,20
EG=48,80
EG=49,20
EG=49,00
EG=49,00
0 7 , 8 4 = G E
EG=50,10
EG=49,90
EG=49,70
EG=49,40
EG=49,20
EG=48,70
EG=49,50
EG=49,40
EG = 49,20
EG=49,00
EG=48,80
EG = 49,60
EG=48,80
49,10
46,10
OK Gleis=52,48
49,30
49,30
Wohnen
Bahndamm
OK 17,15m
 
V
Anbindung Luisenviertel
 
Mobilstation
Mobilstation
Büro
Hotel / Gewerbe
Büro
Büro
MobilityHub
CoLiving
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 23,90m 
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 
1.000m² 
49,49
49,13
52,50
48,46
49,00
52,65
l a n a k r e s s a w b A
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Radverbindung
Bestandshügel
 
Mobilstation
Mobilstation
HGK-Trasse
Sichtschutz
Baumerhalt wird geprüft
l a n a k r e s s a w b A
l a n a k r e s s a w b A
Bestandshügel
 
Haltestelle Bus
Brücke
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
V
I
VI
IV
Spielplatz 500m²
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
 VII 
V
Optional: Anbindung Widdersdorfer Str.
Optional: 
Durchwegung Maarhöfe Süd
VI
V
I
VII
V-VI
Büro &
 Gewerbe
Büro & Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Optionale 
Durchbindung MIV
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Pandion Cosy
Fertigstellung 2026
Ideenbereich 1
max. GFZ 2,4
Büroentwicklung 
(In Planung)
Grundstück ABG
Grundstück Wohnkompanie & ArtInvest
Büro, Gewerbe & Wohnen
Nachverdichutng Kontraswerk (Neuplanung)
 Gewerbe
Technologiepark
Mitte
Bestand Büro- & Gewerbecluster
 V 
V-VI
V-VI
 Gewerbe
VIII
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Bestand
VIII
XV
III
II
VIII
III
I
I
VI
III
VI
IV
I
IV
II
V
IV
VI
I
V
I
II
IV
IV
III
III
V
V
V
V
VI VIIVIII
V
V
V
V
V
IV
V
IV
VI
IV
VI
VI
II
IV
VI
II
VI
V
V
VII
IV
X
X
VI
VI
IV
lX
IV
VI
XIIIX
IV
VII
II
IV
IV
IX
V
VI
lV
V
IV
XI
IX
Spielplatz 500m²
7,497,50
82,50
51,00
51,07
50,00
66,06
25,35
17,50
10,91
22,66
17,50
17,50
15,00
17,50
70,27
10,73
15,00
10,00
14,50
26,50
46,79
33,20
74,22
53,85
8,50
14,50
9,50
3,00 12,00
14,50
12,00
3,00
82,50
55,00
34,69
50,60
38,43
17,50
47,50
17,50
19,00
18,50
16,00
50,50
16,00
15,00
21,00
15,00
15,00
35,00
15,00
19,00
48,41
65,00
48,00
15,00
35,00
15,00
14,00
20,00
14,00
39,93
42,00
65,00
33,75
65,00
15,00
35,00
15,00
15,00
55,00
15,0023,77
28,00
18,26
14,97
15,00
11,00
24,00
15,00
76,00
63,00
15,00
16,00
14,00
16,00
15,00
15,00
14,00
15,00
15,00
26,25
21,75
15,00
15,00
21,93
18,07
8,00
26,25
16,75
20,00
22,00
19,00
3,00
63,00
15,00
10,00
10,00
17,50
41,31
16,4444,93
36,22
41,49
29,02
15,00
29,02
15,00
103,36
73,53
55,78
42,80
35,50
12,49
15,31
15,00
15,00
20,50
21,50
22,50
8,00
45,67
15,00
25,00
25,00
65,00
25,00
5,50 5,29
25,50
25,36
15,00
35,32
21,00
17,50
15,48
17,50
42,00 36,04
42,88
6,00
6,00
Schallschutzelement
Schallschutzwand
Schallschutzwand
Private Sickergasse
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Brücke
III
Grundschule
Kleinspielfeld
IV
OK 34,85m
Außenbereich Kita
1.650m²
Außenbereich Kita
820m²
Außenbereich Kita
600m²
Gasregelstation
EG + 1. OG Gewerbe
Lärmschutzwand Bestand 8,3m (OK 56.3m)
Freihaltebereich Verknüpfung
 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Freihaltebereich Anknüpfung
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Radabstell 140m²
Umspannwerk
KiTa
KiTa  
KiTa
Schulhof 2.
927m²
Uhrenhaus
denkmalgeschützte Mauer
KiTa
Kugelgasbehälter 
Option Unterführung GleiseEhrenveedel
Arbeitervilla
Denkmal
Arbeitervilla
Denkmal
Anbindung
 Gaswerk
Fuß & Rad
Radverbindung
Anbindung Luisenviertel
Alternative
Rad
verbindung
Haupterschließung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
denkmalgeschützte Mauer
Eingangstor
Mobilitätstrasse
+ Haupterschließung
Radverbindung
Eingangstor
Eingangstor
Bummelmeile 
(mit aktivierten EG-Zonen)
Uhrenplatz
Private Sickergasse
Private Sickergasse
Quartiersplatz
Einfahrt CityHub
TG-Einfahrt
Entnahme Mauerelemente
Öffnung Gaswerk
Quartiersplatz
Private SickergassePrivate Sickergasse
Maarweg
Maarweg
Anbindung
 Gaswerk
Fuß &Rad
Rampe 6%
Rampe 6%
Luisenviertel
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Optional Shuttle-Loop
Quartierspark
TG-Einfahrt
Skateplatz
Kleinspielfeld
Basketball und 
freie Nutzung
Klettern, Hüpfen
Balancieren
wassergeb. Decke
Bsp. BoulefeldPavillon
Pavillon
Sitzstufen
Sitzstufen
Rampe 6%
Rampe 6%
Rampe 4,5%
Weg im ehem. Gleisbett
3,5%
Spielplatz 2.000m²
 
Pocketwald
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
laufbahn + weitsprung
Sprung-grube
Radabstell 200m²
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Kultur
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Büro
Büro 
Büro & Gewerbe
Büro
Büro
Wohnen
Büro
Büro &
Nahversorgung
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Rad
verbindung
Idee Anknüpfung Lowline
Widdersdorfer Straße 120
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- und Radweg
Neubau Club
Widdersdorfer Straße
Vitalis
straße
S-Bahn
Müngersdorf Technologiepark
I
I
IX
VI
I
VII
VI 
V
VII
V
VI
VI
VII
VI
V
VI
VI
VI
VII 
VI
VI
V
VI
V
VI
VI
VI
VI
VII
V
VI
VI
VI
VI
V
VII
V
VI
VI
V
IV
V
V
VI
II
V
XI
V
VII
V
V
V
V
VI
VI
IV
IV
IV
VII
VI V
VI
VI
V
V
V
V
V
I
V
VI
I ( 22-24m)
I (3,5m)
V
V
VI
VI
I
V
VI
V
II
VI
V
OK 17,15m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
 
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 23,35m
OK 20,25mOK 20,25m
OK 20,25m OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 17,15m
 
OK 17,15m
OK 17,15m
 
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m 
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
 
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 23,35m
OK 23,35m
OK 17,15m
OK 14,05m
OK 14,05m
OK 14,05m
OK 14,05m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
OK 17,15m
 
OK 4,65m
OK 23,90m
OK 20,25m
OK 20,25m
OK 4,65m
OK 23,90m
OK 20,25m
OK 23,90m
OK 27,55m
OK 4,65m
OK 23,90m
OK 20,25m
OK 27,55m
OK 22-24m
VI
OK 20,25m
OK 17,15m
 
VI
OK 14,05m
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
VI
OK 34,85m
VII
V
OK 23,35m
VII
VII
OK 17,15m 
Außenbereich Kita
620m²
IX
VII
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
Industrial Landmark 
Integration in öff. 
Spiel- & Grünflächen
(teil-)öff. Nu
tzungen(z.B. Markthalle)
Mobilitätstrasse mit Radverkehr in b
eiden Richtungen
Mobilitätstrasse
mit Radverkehr in beide Richtungen
VII
VIII
CityHub(diverse Nutzungen)
KiTa
Außenbereich Kita
800m²
BF 11
CityHub
GRZ 0,78
GFZ 5,54
GF 15.607m²
Optionales Lärmschutzelement falls erforderlich
OK 23,90m
OK 27,55m
VII
VI
IV
Rad- & Fußwegeverbindung
Radweg
Kultur& (teil-)öff.Nutzung
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
V
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Ehrenveedel
Haltestelle Bus
Sichtschutz
Sichtschutz
Optionaler Sichtschutz
Spielplätze 2.
775m²
Mehrgenerationen, Sport Haltezonemob.eingeschränkteSchüler
Innen
Gartenwerkstatt 
Ehrenfeld
Kleingartenanlage
AWB Betriebshof
stattinsel
Westspitze
Vogelsanger Str.
Leyendeckerstraße
Vulkangelände
Idee Anknüpfung Lowline
Idee Anknüpfung Lowline
Museum
Haus des Karnevals
Festkomitee Kölner Karneval
Gleisbogen
Kontrastwerk
Altes Gaswerk
Widdersdorfer Straße 190
Entwicklung Thyssen-Krupp-Areal
Grundstück Soravia
Kleingartenanlage
Kita & Jugendtreff
Widdersdorfer Straße
Josef-Lammerting-Allee
Eupener Str.
Lidl
Mercedes Hauptniederlassung Köln
Toyota
Autohaus
Maarweg Center
Fitnesscenter
Rewe
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Direktverbindung
WassermanngeländeGesamtschule
Richtung Venloer Straße
Wohnen
Wohnen
Wohnen Wohnen
Büroentwicklung
(In Planung)
Lidl
Lichtstraße
Sonic 
Ballroom
Kletterhalle
Postverteilzentrum DHL
Gewerbe (Schreinerei)
BF 11b
BF 11a
BF 10
BF 08b
BF 08b
BF 09
BF 07
BF 05
BF 06BF 04
BF 03
BF 02
BF 01
BF 00
BF 19
BF 18
BF 17
BF 16
BF 15
BF 12
BF 14a
BF 13
BF 14b
Bestand
Bestand
Radverbindung
Radverbindung
Optional Shuttle-Loop
Wohnen
BF 20
BF 21
Mobilstation
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Alfons & Alfreda
Grundstück Ideen
bereich
3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideen
bereich
3
Grundstück 
Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
II
V
TG-Einfahrt
BF 21
Retentionsmulde
Zugang Luisenviertel
Wohnen
Wohnen
Gewerbe / Büro
Parkplatz
Zaun
Arbeitervilla
Arbeitervilla
Wohnen
Bahndamm
OK 17,15m
 
V
Anbindung Luisenviertel
Mobilstation
Mobilstation
Büro
Hotel / Gewerbe
Büro
Büro
CoLiving
OK 23,35m
OK 23,35m
OK 23,90m
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 
1.000m²
Abwasserkanal
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Radverbindung
Bestandshügel
Mobilstation
Mobilstation
HGK-Trasse
Sichtschutz
Baumerhalt wird geprüft
Abwasserkanal
Abwasserkanal
Bestandshügel
Haltestelle Bus
Brücke
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
V
I
VI
IV
Spielplatz 500m²
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
VII
V
Optional: Anbindung Widdersdorfer Str.
Optional: 
Durchwegung Maarhöfe Süd
VI
V
I
VII
V-VI
Büro &
Gewerbe
Büro &
Gewerbe
Büro &
Gewerbe
Büro &
Gewerbe
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Optionale 
Durchbindung MIV
Büro &
Gewerbe
Büro &
Gewerbe
Ideenbereich 1
max. GFZ 2,4
Büroentwicklung
(In Planung)
Grundstück ABG
Grundstück Wohnkompanie & ArtInvest
Büro, Gewerbe & Wohnen
Nachverdichutng Kontraswerk (Neuplanung)
Gewerbe
Technologiepark
Mitte
Bestand Büro- & Gewerbecluster
V
V-VI
V-VI
Gewerbe
VIII
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Bestand
VIII
XV
II
VIII
III
I
I
Datum: 17 . Oktober 2024
LegendeMax-Becker-Areal | Masterplan Ausarbeitung
Planungsstand Max-Becker-ArealPlanungsstand Max-Becker-Areal Datum: 17 . Oktober 2024
50 m0 10 20 30 40
50 m0 10 20 30 40
N
Rückbau
Bearbeitungsgebiet
Abstandsfläche ÜberschreitungThemenkarte Hochbau - ANLAGE 6
Abstandsfläche
Maßstab M 1:1.000
Anlage 6

Anlage 7 Themenkarte Nutzungen

11939 Zeichen

VI
III
VI
IV
I
IV
II
V
IV
VI
I
V
I
II
IV
IV
III
III
V
V
V
V
VI VII VIII
V
V
V
V
V
IV
V
IV
VI
IV
VI
VI
II
IV
VI
II
VI
V
V
VII
IV
X
X
VI
VI
IV
lX
IV
VI
XIIIX
IV
VII
II
IV
IV
IX
V
VI
lV
V
IV
XI
IX
Spielplatz 500m²
5,304
2,00 4,50
2,50
7,1687
15,6263
5,9971
6,5028
2,5003
5,55
2
3,39
44
20,55
33
6,00
4,1362
7,4976
6,8709
3,00 3,00
6,50
2,4629
3,00 3,00 6,4976
2,1021
6,4995
3,00
2,29
4,00
6,00
01
5,00
4,99
99
8,50
24
11,46
98
1,99
91
3,00
09
14,12
62
14,13
66
3,00 6,00 4,9962 3,003,0038
5,00
48
3,50 11,49
52
5,00 5,00 5,00
2,57
27
2,99
92
2,00
4
5,00
3,50
33
3,99
96
32352803,267
5646207,739
Schallschutzelement
Schallschutzwand
Schallschutzwand
Private Sickergasse
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Brücke
III
Grundschule
Kleinspielfeld
IV
OK 34,85m
 
Außenbereich Kita
1.650m²
Außenbereich Kita
820m²
Außenbereich Kita
600m²
Gasregelstation
EG + 1. OG Gewerbe
Lärmschutzwand Bestand 8,3m (OK 56.3m)
Freihaltebereich Verknüpfung
 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Freihaltebereich Anknüpfung 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Radabstell 140m²
k r e w n n a p s m U
KiTa
KiTa 
KiTa
Schulhof 
2.927m
²
Uhrenhaus
denkmalgeschützte Mauer
KiTa
Kugelgasbehälter 
Option Unterführung GleiseEhrenveedel
Arbeitervilla Denkmal
Arbeitervilla Denkmal
Anbindung
 Gaswerk Fuß &
 Rad
Radverbindung
Anbindung Luisenviertel 
Alternative
Radverbindung
Haupterschließung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
denkmalgeschützte Mauer
Eingangstor
Mobilitätstrasse
 + Haupterschließung
Radverbindung
Eingangstor
Eingangstor
Bummelmeile 
(mit aktivierten EG-Zonen)
Uhrenplatz
Private Sickergasse
Private Sickergasse
Quartiersplatz
Einfahrt CityHub
TG-Einfahrt
Entnahme Mauerelemente
Öffnung Gaswerk
Quartiersplatz
Private SickergassePrivate Sickergasse
g e w r a a M
g e w r a a M
Anbindung
 Gaswerk 
Fuß & Rad
Rampe 6%
Rampe 6%
Luisenviertel
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Optional Shuttle-Loop
Quartierspark
t r h a f n i E - G T
Skateplatz
Kleinspielfeld
Basketball und 
freie Nutzung
Klettern, Hüpfen
Balancieren
wassergeb. Decke
Bsp. BoulefeldPavillon
Pavillon
Sitzstufen
Sitzstufen
Rampe 6%
Rampe 6%
Rampe 4,5%
Weg im ehem. Gleisbett
3,5%
Spielplatz 2.000m²
 
Pocketwald
TG-Einfahrt
t r h a f n i E - G T
t r h a f n i E - G T
laufbahn + weitsprung
Sprung-grube
Radabstell 200m²
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Kultur
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Büro
Büro 
Büro & Gewerbe
Büro
Büro
Wohnen
Büro
Büro & Nahversorgung
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Rad
verbindung
Idee Anknüpfung Lowline
Widdersdorfer Straße 120
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- und Radweg
Neubau Club
Widdersdorfer Straße
Vitalis
straße
S-Bahn
Müngersdorf Technologiepark
I
I
IX
VI
I
VII
VI 
V
VII
V
VI
VI
VII
VI
V
VI
VI
VI
VII 
VI
VI
V
VI
V
VI
VI
VI
VI
VII
V
VI
VI
VI
VI
V
VII
V
VI
VI
V
IV
V
V
VI
II
V
XI
V
VII
V
V
V
V
VI
VI
IV
IV
IV
VII
VI V
VI
VI
V
V
V
V
V
I
V
VI
 I (22-24m) 
 I (3,5m)
V
V
VI
VI
I
V
VI
V
II
VI
V
OK 17,15m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK
 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 23,35m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 17,15m 
OK 14,05m 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90
m 
OK 20,25m
 
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 27,55m 
OK 22-24m 
VI
OK 20,25m
 
OK 17,15m
 
VI
OK 14,05m
 
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
VI
OK 34,85m 
VII
V
OK 23,35m
 
VII
VII
OK 17,15m 
Außenbereich Kita
620m²
IX
VII
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l
p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
Industrial Landmark 
Integration in öff. 
Spiel- & Grünflächen
 (teil-)öff. Nutzungen
 (z.B. Markthalle)
Mobilitätstrasse mit Radverkehr in beiden Richtungen
Mobilitätstrasse
 mit Radverkehr in beide Richtungen
VII
VIII
CityHub(diverse Nutzungen)
KiTa
Außenbereich Kita
800m²
BF 11
CityHub
GRZ 0,78
GFZ 5,54
GF 15.607m²
Optionales Lärmschutzelement falls erforderlich
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
VII
VI
IV
Rad- & Fußwegeverbindung
Radweg
Kultur& (teil-)öff. 
Nutzung
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
V
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Ehrenveedel
Haltestelle Bus
Sichtschutz
Sichtschutz
Optionaler Sichtschutz
Spielplätze 2.
775m²
Mehrgenerationen, Sport
 
Haltezone
 
mob.eingeschränkteSchüler
Innen
Kleingartenanlage
Gewerbegebiet
Gartenwerkstatt 
Ehrenfeld
Kleingartenanlage
Segropark
AWB Betriebshof
stattinsel
Westspitze
Pattenhalle
Cinenova
Ehrenwerk
Bürgeramt Ehrenfeld
Herbrand´s Ehrenfeld
City Parkhaus Ehrenfeld
Jugendwerkstatt
Vogelsanger Str.
Leyendeckerstraße
Helmholtzstraße
Christianstraße
Heliosschule
(im Bau)
Live Music Hall
Hauptzollamt
Quartier "Grüner Weg"
Vulkangelände
Idee Anknüpfung Lowline
Idee Anknüpfung Lowline
Museum
Haus des Karnevals
Festkomitee Kölner Karneval
Gleisbogen
Kontrastwerk
Altes Gaswerk
Widdersdorfer Straße 190
Entwicklung Thyssen-Krupp-Areal
Grundstück Soravia
Kleingartenanlage
Melatengürtel
Weinsbergstraße
Grüner Weg
Lichtstraße
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Kita & Jugendtreff
Widdersdorfer Straße
Vitalistraße
Zufahrt
Militärring
Vitalistraße
DirektverbindungMüngersdorf
Technologiepark
West
Josef-Lammerting-Allee
Eupener Str.
Lidl
Mercedes Hauptniederlassung Köln
Toyota
Autohaus
Maarweg Center
Fitnesscenter
Rewe
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Girlitzweg
Direktverbindung
 
Wassermanngeländ
e
Gesamtschule
Richtung Venloer Straße
Wohnen
Wohnen
Wohnen Wohnen
Büroentwicklung
(In Planung)
Lidl
S-Bahn & RegionalbahnhofEhrenfeld
Netto
Lichtstraße
Sonic 
Ballroom
Kletterhalle
Postverteilzentrum DHL
Gewerbe (Schreinerei)
BF 11b
BF 11a
BF 10
BF 08b
BF 08b
BF 09
BF 07
BF 05
BF 06
BF 04
BF 03
BF 02
BF 01
BF 00
BF 19
BF 18
BF 17
BF 16
BF 15
BF 12
BF 14a
BF 13
BF 14b
Bestand
Bestand
Radverbindung
Radverbindung
Optional Shuttle-Loop
Wohnen
BF 20
BF 21
Mobilstation
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
 k c ü t s d n u r G
 l i e t s g n u r e i s i l a e RMBA
 k c ü t s d n u r G
 l i e t s g n u r e i s i l a e RMBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich
 3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideen
bereich
 3
Grundstück 
Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
II
V
TG-Einfahrt
BF 21
Retentionsmulde
Zugang Luisenviertel
Wohnen
Wohnen
 e b r e w e G  / o r ü B
Parkplatz
Radbrücke
n u a Z
Arbeitervilla 
Arbeitervilla 
50,89
50,03
49,32
49.10
48,70
48,70
48,61
48,91
49,50
49.00
48,60
48,80
48,90
48.40
49,10
49,30
49,00
48,48
51,12
50,59
50.33
46,01
51,12
51,00
45,98
47,41
48,23
49,03
49,72
45,75
45,78
49,90
50,00
47,03
50,50
49,50
OK 51,30
46,10
47,20
48,40
50,50
48,00
49,75
49,40
48,34
50,00
49,20
48,40
50,00
51,12
50,00
50,00 51,12
46,30
48,19
49,39
49,42
49,23
47,22
51,00
46.20
49,25
2,1%
OK 51,50
OK Gleis = 52,20
50,12
49,90
48,40
48,30
49,20
49,50
49,00
49,20
EG=48,80
EG=49,20
EG=49,00
EG=49,00
0 7 , 8 4 = G E
EG=50,10
EG=49,90
EG=49,70
EG=49,40
EG=49,20
EG=48,70
EG=49,50
EG=49,40
EG = 49,20
EG=49,00
EG=48,80
EG = 49,60
EG=48,80
49,10
46,10
OK Gleis=52,48
49,30
49,30
Wohnen
Bahndamm
OK 17,15m
 
V
Anbindung Luisenviertel
 
Mobilstation
Mobilstation
Büro
Hotel / Gewerbe
Büro
Büro
MobilityHub
CoLiving
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 23,90m 
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 
1.000m² 
49,49
49,13
52,50
48,46
49,00
52,65
l a n a k r e s s a w b A
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Radverbindung
Bestandshügel
 
Mobilstation
Mobilstation
HGK-Trasse
Sichtschutz
Baumerhalt wird geprüft
l a n a k r e s s a w b A
l a n a k r e s s a w b A
Bestandshügel
 
Haltestelle Bus
Brücke
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
V
I
VI
IV
Spielplatz 500m²
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
 VII 
V
Optional: Anbindung Widdersdorfer Str.
Optional: 
Durchwegung Maarhöfe Süd
VI
V
I
VII
V-VI
Büro &
 Gewerbe
Büro & Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Optionale 
Durchbindung MIV
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Pandion Cosy
Fertigstellung 2026
Ideenbereich 1
max. GFZ 2,4
Büroentwicklung 
(In Planung)
Grundstück ABG
Grundstück Wohnkompanie & ArtInvest
Büro, Gewerbe & Wohnen
Nachverdichutng Kontraswerk (Neuplanung)
 Gewerbe
Technologiepark
Mitte
Bestand Büro- & Gewerbecluster
 V 
V-VI
V-VI
 Gewerbe
VIII
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Bestand
VIII
XV
III
II
VIII
III
I
I
BF 20
BF 21
Max-Becker-Areal | Masterplan Ausarbeitung
Planungsstand Max-Becker-ArealPlanungsstand Max-Becker-Areal Maßstab M 1:1.000
50 m0 10 20 30 40
50 m0 10 20 30 40
N
Datum: 17 . Oktober 2024
Kita
Nahversorgung
Einzelhandel/ Dienstleistung/ Gastronomie
Quartiersgarage, Mobilitätsstation
Mischnutzung Bummelmeile
Flexible Grundrisse und Vorzonen ermög -
lichen eine kleinteilige Nutzungsvielfalt
Umspannwerk/ Energiezentrale
Magnetnutzungen
Grundschule
Wohnungsbau
Büro & Gewerbe
Legende
Isometrische Nutzungsdarstellung
Kulturnutzung
Themenkarte Nutzungen
UHRENHAUS
Markthalle
Gastronomie
Nahversorger
lokale Anbieter 
Bummelmeile
Neue Formen der Arbeit 
Lokales Wirtschaften
Urbane Wohnformen 
Handel & Nahversorgung
KULTURBAUSTEIN
Jugendraum 120m²
Flächen zur kulturellen Nutzung 3.600m² 
KUGELGASBEHÄLTER
Inudstrial Landmark
integriert in öff. Spiel- & Grünflächen
Auftaktgebäude
EG-Zonen flexibel nutzbar
(urbanes Wohnen und Arbeiten)
Maker Space
Büro
Co-Working
Werkstatt
Geräuscharme Produktion
RH mind. 4m
RH mind. 4m
Kita EG
Wohnen 1.-4. OG
CityHub
Grundschule
Wohnen
Büro 
Kultur
Kita EG + 1. OG
Wohnen 
2.-4. OG
Kita EG - 1.OG
Wohnen 2.-6. OG
Wohnen 
Wohnen 
Wohnen 
Wohnen 
Kultur
Wohnen 
Wohnen 
Wohnen 
Wohnen 
Wohnen 
Pavillion
Büro
Büro
Büro
BF 01
BF 01
BF 02
BF 03
BF 04
BF 05
BF 06
BF 08
BF 09
BF 10
BF 11
BF 12
BF 15
BF 16
BF 17
BF 18
BF 19
BF 13
BF 14
BF 07
Büro & 
Nahversorgung
Kultur & (teil-) 
öff. Nutzung
Umspannwerk
Gasregelstation
Büro
Energie-
zentrale
Quartiersgarage
Büro & Gewerbe
Grundschule
Kita EG + 1. OGWohnen 2.-6. OG
RH mind. 4m
RH mind. 4m
RH mind. 4m
Kita 6
3 Gruppen
1.212 m² BGF
615 m² Außenanlagen
EG + 1. OG
Kulturhaus
z.B. Proberäume
 Café
Multifunktionsraum
Ateliers
WerkstättenBüro
inkl. Mobilitätshub
& Nahversorgung
Kita 4
4 Gruppen
1.045 m² BGF
830 m² Außenanlage 
EG
Kita 3
4 Gruppen
932 m² BGF
805 m² Außenanlage 
1-geschossig
Dachgeschoss
Kita 5
3 Gruppen
1.172m² BGF 
610 m² Außenanlage
EG + 1.OG
Darstellung Nutzungen Obergeschosse (2. OG) M 1:2.000
Kugelgasbehälter
Umspannwerk Grundschule
Uhrenhaus
Kulturbaustein
Kita
CityHub
Kita
Kita
Kita
Bestand Wohnen
Bestand Wohnen
CITYHUB
Nahversorger (<800m² VKF)
Quartiersgarage
Büro
Mobilstation
Fahrradwerkstatt
Paketstation
Energiezentrale
Kita (Dachgeschoss)
Nahversorgung
<800m² VF 
GRUNDSCHULE
Züge              5
BGF 10. 258 m²
Grundstück 7 . 940 m²
3-geschossig
Sporthalle/ Schimmbad
Kita 1+2
2 x 4 Gruppen 
1.443 m² BGF
1.650 m² Außenanlage 
EG + 1. OG
Anlage 7

Anlage 3 Erläuterungstext

70047 Zeichen

/ 2 
 
 
Anlage 3 
 
Erläuterungen zum Vorgabenbeschluss 
zum Bebauungsplanentwurf 63460/05 
Arbeitstitel: „Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ 
Stand: Vorgabenbeschluss 
 
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widders-
dorfer Straße 194 in Köln- Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch 
ergibt sich erstmalig die städtebauliche Chance, das bisher für die Öffentlichkeit abgeriegelte Gebiet 
als neues Stadtquartier zu entwickeln. Die Grundstücke der Max Becker GmbH & Co. KG wurden von 
der Pandion AG erworben. D ie westlich angrenzenden Grundstücke der RheinEnergie AG werden 
ebenfalls in die städtebauliche Transformation miteinbezogen. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 06.02.2020 beauftragt, die notwendigen 
planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich -funktionalen Neuordnung und Weiterentwicklung 
des sogenannten Max Becker-Areals in Köln-Ehrenfeld zu treffen, um die Entwicklung eines misch-
genutzten Quartiers zu ermöglichen.  Zu diesem Zweck wurde von der Ausloberschaft Pandion AG 
und Rheinenergie AG in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln von März bis Oktober 2022 ein  städte-
baulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Findung eines zukunftsfähigen Konzeptes durchge-
führt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil. Der 
Realisierungsteil umfasste das Gebiet des eigentlichen Max Becker-Geländes sowie die Grundstücke 
der Rheinenergie sowie den Annex zwischen Maarweg und Vitalisstraße. Darüber hinaus waren die 
im Wettbewerb teilnehmenden Planungsteams aufgefordert, auch angrenzende Grundstücke als kon-
zeptionellen Ideenteil mit er sten planerischen Ansätzen mitzudenken. Der Ideenteil umfasste das 
Areal von der Vitalisstraße bis zur Oskar-Jäger-Straße, südlich der DB-Trasse und nördlich der Wid-
dersdorfer Straße. 
 
Das städtebaulich-freiraumplanerische Konzept sollte eine nachhaltige Nutzungsperspektive aufzei-
gen und ein Stück lebenswerte Stadt sicherstellen. Es sollten ein gesundes Wohnumfeld sowie Raum 
für gewerbliche Nutzungen, Einrichtungen zur übergeordneten Energieversorgung und Dienstleis-
tungs-, Bildungs-, Kultur- und Nahversorgungsangebote geschaffen werden. Der prämierte Sieger-
entwurf, welcher im Rahmen des Verfahrens durch ein Gremium von Fach-  und Sachpreisrichtern 
gewählt wurde, dient als Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren.  Der Siegerent-
wurf wird kontinuierlich weiterqualifiziert. Der aktuelle Planungsstand ist in einem Masterplan mit The-
menkarten dokumentiert (Stand September 2024). 
 
Die Umsetzung eines gemischt genutzten Quartieres auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses ist 
nach bestehendem Planungsrechts nicht möglich. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
erforderlich. Der Geltungsbereich für das Bebauungsplanverfahren umfasst das Gebiet des Realisie-
rungsteils des Wettbewerbs mit dem Max Becker-Gelände sowie den Grundstücken der Rheinener-
gie. Die Gesamtgröße beläuft sich auf rund 17,1 ha (inkl. angrenzender Erschließungsflächen). 
 
Neben der Neuaufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes 
erforderlich.

- 2 - 
 
 
/ 3 
 
 
2 Verfahren 
 
Die Stadtverwaltung erhielt mit Ratsbeschluss von Februar 2020 den politischen Auftrag zur Fort-
schreibung der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld (siehe Kapitel 4.5). Aufgrund 
der Planungen für das Max Becker-Areal und vielfältiger weiterer Entwicklungen im Umfeld wurde der 
Fortschreibung der Rahmenplanung ein Zielbildprozess vorgeschaltet. Das Ergebnis des Zielbildpro-
zesses wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossen (siehe Session- Nr. 
Fehler! Linkreferenz ungültig., 
SessionNet | Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt (stadt-
koeln.de)). 
 
2.1 Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb Max Becker-Areal 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.03.2022 die Durchführung eines zweiphasigen städte-
baulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs nach RPW 2013 für das Max Becker-Areal beschlossen.  
Für das vorliegende Planungsareal wurde anschließend zwischen März und Oktober 2022 der städ-
tebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb durchgeführt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich 
in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasste das Gebiet des Max  
Becker-Geländes einschließlich des Grundstücks der RheinEnergie. 
 
Das Wettbewerbsverfahren startete am 28.03.2022 mit dem Auftaktkolloquium und der öffentlichen 
Auftaktveranstaltung. In der öffentlichen Auftaktveranstaltung wurden nochmals die Aufgabenstellung 
und die Rahmenparameter genauer erläutert. Daran anschließend waren in der ersten Bearbeitungs-
phase des Wettbewerbs 15 Planungsteams aufgefordert, erste Entwürfe zu entwickeln. Die erste Be-
arbeitungsphase fand anonym statt. 
 
Aus den 15 Arbeiten der Planungsteams hat das Preisgericht am 15.06.2022 fünf Entwürfe ausge-
wählt, danach wurde die Anonymität aufgehoben. In einer öffentlichen Zwischenpräsentation am 
23.06.2022 wurden die fünf ausgewählten Arbeiten vorgestellt. Parallel dazu wurden die fünf Entwürfe 
vom 17.06. bis zum 30.06.2022 im Internet sowie in den Bezirksrathäusern Lindenthal und Ehrenfeld 
ausgestellt. Die Öffentlichkeit hatte dabei die Möglichkeit, Anregungen und Ideen zu den Entwürfen 
mitzuteilen. 
 
Die Anregungen der Öffentlichkeit der Phase 1 wurden dokumentiert und den Planungsteams für die 
zweite Bearbeitungsphase übersandt. Nach der zweiten Bearbeitungsphase wurden die Entwürfe am 
26.09.2022 erneut öffentlich präsentiert. Vom 22.09. bis zum 07.10.2022 wurden die Arbeiten der 
Planungsteams wieder im Internet und analog veröffentlicht. Die Anregungen aus dieser Beteiligung 
wurden dem Preisgericht vorgelegt.  
 
Als Sieger des Wettbewerbsverfahrens wurde vom Preisgericht am 18.10.2022 der Entwurf des Pla-
nungsbüros Cityförster aus Hannover zusammen mit dem Landschaftsarchitekten urbane gestalt aus 
Köln gekürt. 
 
Das Preisgericht empfiehlt den Siegerentwurf für die Umsetzung der weiteren Planungsschritte. Für 
den Siegerentwurf hat das Preisgericht die im Folgenden aufgeführten individuellen Empfehlungen 
verfasst: 
 
• Die stadträumliche Situation im Kontext Gasregelstation/ Umspannwerk/ Kulturbaustein im Nord-
westen des Plangebiets überzeugt nicht (bzgl. technischer Nutzbarkeit, Umfriedung, Grüncha-
rakter, Schallschutz, Schnittstelle zum Schulbaustein etc.) und ist z u überarbeiten. Auch die 
räumliche Fassung dieses Freiraums sollte reflektiert werden.  
• Die Einbettung der Schule ist hinsichtlich der Erschließung (MIV, ÖPNV), der Freiraumgestaltung 
und des Schallschutzes zu überprüfen.

- 3 - 
 
 
/ 4 
 
 
• Der östlich am Uhrenhaus gelegene City -Hub kann hinsichtlich der Nutzungsmischung (u.a. 
Kombination Energiezentrale und KiTa) nicht überzeugen. 
• Die Lagen der Kindertagesstätten sind zu überprüfen und die zugehörigen Freiräume nachvoll-
ziehbar darzustellen.  
• Die horizontale Nutzungsmischung frei finanzierten / geförderter Wohnungsbau ist nicht reali-
sierbar. Innerhalb eines Blocks muss eine Realteilung möglich sein. 
• Die „grüne“ Mobilitätstrasse entlang der Bahn wirkt zu steinern und ist im Sinne einer attraktive-
ren Gestaltung zu überdenken. Im Ideenbereich 1 überzeugen Mobilitäts trasse / Baustruktur / 
Grünraum / Vernetzung nicht und sind zu überarbeiten.  
• Eine maßvolle „belebende“ Nutzungsmischung (z.B. zusätzlich Café, Ateliers etc.) ist auf dem 
Gleisgrundstück zu prüfen und abzusichern.  
• Geeignete Maßnahmen für den Schallschutz zur Bahn (u.a. Zwischenraum Blöcke ggf. mit akti-
ven Schutzmaßnahmen) und zum Gewerbe im Osten (ggf. Tausch City-Hub / Wohnblock wie in 
Phase 1) sind zu ergreifen.  
• Bei einigen Blöcken entlang der zentral gelegenen Erschließungsstraße für den Fuß- und Rad-
verkehr (Bummelmeile) wirkt die Dichte zu massiv bzw. die Belichtung über die Innenhöfe prob-
lematisch und sollte überprüft werden (u.a. Innenhöfe östliche Büroblöcke erscheinen zu klein). 
Eine maßvolle Dichteverschiebung im Sinne einer optimierten Nutzbarkeit in Richtung der beiden 
Blöcke entlang des Maarwegs ist zu prüfen. Die zentrale öffentliche Grünfläche kann aufgrund 
der kleinteiligen, linearen Zonierung als öffentlicher Park nicht überzeugen und ist zu überarbei-
ten. 
• Die Bummelmeile ist attraktiv und intelligent auszuformulieren, um urbane Belebtheit zu schaffen 
und in den Erdgeschoßen Leerstände zu verhindern. Die belebende Nutzung des Uhrenhaus als 
attraktives Markthallenkonzept (ggf. mit maßvoller Gastronomienutzung) ist zu überprüfen. 
 
2.2 Aufstellungsbeschluss Max Becker-Areal 
Am 02.02.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit 
dem Arbeitstitel Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld und über die Empfehlungen zur Überarbeitung 
des Ergebnisses des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs beschlossen. 
 
Vorlaufend wurde in den Sitzungen des Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
am 22.11.2022, der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 05.12.2022 sowie der Bezirksvertretung 4 
(Ehrenfeld) am 05.12.2022 über die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss beraten. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat folgende Empfehlungen für die Überarbeitung beschlossen: 
 
a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die 
Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf vorgesehenen, überwie-
gend fünf- bis siebengeschossigen Bebauung festzuhalten. 
b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbedingt beizubehalten. (Hinweis: 
Das sogenannte CityHub umfasst Mobilitätsangebote wie carsharing, bikesharing in einer Quar-
tiersgarage und bietet gleichzeitig Raum für Ladennutzungen, Büros sowie eine Kita. Durch die 
Bündelung mehrerer Funktionen soll das CityHub zu einem urbanen Ort innerhalb des Quartiers 
werden.) 
c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten; 
d) Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss sicherge-
stellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur ( ÖPNV, MIV, Rad- und Fußwege) vor der Fertig-
stellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker -Areal entsprechend ausgebaut 
und an die überörtlichen Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu 
insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str aße an die Militärring-
straße. 
e) Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Gebiet müssen die notwendigen

- 4 - 
 
 
/ 5 
 
 
Grünflächen im Max Becker -Areal auch so früh wie möglich realisiert werden. Starkregenprä-
vention und Bewässerung der Grünflächen bei Trockenheit müssen unbedingt mitgeplant wer-
den. 
f) Das städtebauliche Konzept und mit ihm der Bebauungsplan sind mit der Gaskugel als Land-
marke des industriellen Erbes weiter zu qualifizieren. (Hinweis: Im Beschluss war irrtümlich ein 
vorhabenbezogener Bebauungsplan benannt). 
g) Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiter zu qualifizieren, das auch für Kurse 
(Babyschwimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schul-
zeiten zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses 
erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanver fahren zu berücksichtigen. Eine flä-
chensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist anzustreben. 
h) Zur Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung des Gleisrad- und 
Fußwegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar-Jäger-Straße und einer 
Rampe an der Vogelsanger Straße geprüft. 
 
2.3 Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 
Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 26.06.2023 - 15.08.2023 statt. 
Es wurden insbesondere Hinweise zu folgenden Themen vorgebracht: 
• Vorbelastung durch Schienen- und Straßenverkehrslärm 
• Entfall von Industrieflächen und Bestandsschutz vorhandener Gewerbebetriebe 
• Vorhandene Altlasten 
• Belange von Denkmalschutz und -pflege 
• Fachplanungsprivileg (Bahnflächen) 
• Öffentlicher Mischwasserkanal auf privaten Flächen 
 
2.4 Masterplan Max Becker-Areal 
Auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichtes sowie des Stadtentwicklungsausschusses zum 
Aufstellungsbeschluss und der Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde 
das städtebauliche und freiraumplanerische Planungskonzept in enger Zusammenarbeit mit dem Pla-
nungsteam und der Fachverwaltung im Rahmen eines sogenannten Masterplans weiterentwickelt 
und qualifiziert (siehe Kapitel 5).  
 
Im Masterplan wurden folgende wesentliche Änderungen der Planung vorgenommen: 
• Um eine bessere Abschirmung des Plangebietes gegenüber Schienenverkehrslärm zu errei-
chen, sollen zwischen den unmittelbar an den Bahndamm angrenzenden Blöcken verglaste 
Lärmschutzelemente hergestellt werden, die im Straßenraum jedoch Durchgänge zulassen. 
• Das Raumprogramm für die Grundschule wurde um ein Lehrschwimmbecken ergänzt. D ie 
Ausrichtung des Schulhofs und den Quartiersparks wurde in Bezug auf den Lärmschutz opti-
miert. Der Schulhof wurde nach Süden verlagert, um einen Zusammenhang der Freifläche der 
Grundschule und des Parks herstellen zu können. Die Erschließung der Grundschule erfolgt 
für Schülerinnen und Schüler insbesondere von Norden über die Mobilitätstrasse mit dem Bus 
oder mit dem Fahrrad. Kiss & Ride- Parkplätze können entlang des Maarwegs bereitgestellt 
werden. 
• Die notwendigen Flächen für das Umspannwerk und die Gasregelstation wurden optimiert. 
Die Erschließung erfolgt rückwärtig durch eine Stichstraße vom Maarweg. 
• Der Kulturbaustein ist aktuell in Baufeld 16, angrenzend an den Pocketwald, geplant. Hier 
können auch Flächen für einen Jugendraum entstehen. 
• Der Kugelgasbehälter wird in den zentralen Quartierspark als `industrial landmark` integriert. 
• Das Cityhub ist im Baufeld 11 geplant. Im Erdgeschoss ist aktuell ein Lebensmittelmarkt (< 
800 m²) geplant. Die Quartiersgarage wird über die östlich angrenzende Erschließungsachse 
erschlossen. 
• Ausarbeitung einer vielfältigen Nutzungsmischung entlang der Bummelmeile mit gewerblichen

- 5 - 
 
 
/ 6 
 
 
Flächen und belebenden wohnungsnahen Angeboten im Erdgeschoss. Die sogenannte Bum-
melmeile bildet neben dem geplanten Quartierspark einen zentralen öffentlichen Raum, der 
für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende als begrünter Aufenthaltsraum attraktiv ausgestaltet 
werden soll. Sie beginnt im Süden an der Widdersdorfer Straße und führt am Uhrenhaus vor-
bei bis zum nördlich des Cityhubs geplanten Quartiersplatz. 
• Es werden fünf Kindertagesstätten mit insgesamt 22 Gruppen über das gesamte Plangebiet 
verteilt, umgesetzt. 
• Die Gestaltung der Mobilitätstrasse wird im Verfahren weiterentwickelt.  
• Im Gleisbogen kann eine (teil-)öffentliche Nutzung etabliert werden, die im Zusammenhang 
mit den geplanten Sport- und Spielflächen steht. 
• Im weiteren Verfahren werden Besonnungs -/Verschattungsuntersuchungen erstellt, um ge-
sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. 
 
2.5 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 
Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung fasste der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sit-
zung am 01.02.2024 auf Grundlage der Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirat s Braunsfeld / 
Müngersdorf / Ehrenfeld und den Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) fand im Zeitraum 
vom 06.03.2024 –  05.04.2024 statt. Im Rahmen einer Abendveranstaltung am 18.03.2024 konnte 
sich die Öffentlichkeit auf Grundlage des Masterplans mit Themenkarten, über die Empfehlungen des 
Preisgerichts und des Stadtentwicklungsausschusses sowie über die ersten Anregungen, die aus der 
frühzeitigen Trägerbeteiligung eingeflossen sind, informieren und Anregungen einbringen. 
 
Aus der Ö ffentlichkeit wurden insbesondere Hinweise bzw. Fragen zu folgenden Themen vorge-
bracht: 
• Erschließungskonzept (Haupterschließung als Sackgasse, Lage City-Hub, Leistungsfähigkeit 
neuer und vorhandener Knotenpunkte, Fortsetzung Fuß- und Radwegeverbindungen außer-
halb des Plangebietes, sichere Wege zu Schulen /Kitas einschließlich Bewältigung Hol- und 
Bringverkehre, Anschlüsse an schienengebundenen Nahverkehr  SPNV, Tiefgaragen  vs. 
Hochgaragen, …) 
• (Neu-)Belastung durch Verkehrslärm, insbesondere für vorhandene Wohnnutzung 
• Denkmalschutz (Verlust von Gärten, erdrückende Wirkung der Neubebauung) 
• Verschattung 
• Energiekonzept (Anschluss an Fernwärme vs. Nahwärme) 
• Nutzungskonzept „Ehrenfelder Mischung“ (höherer Wohnanteil, Soziokulturelle Nutzungen, 
„bezahlbare Wohnungen“, …) 
• Besondere Wohnangebote (beispielsweise Studentenwohnen an der Vitalisstraße) 
 
2.6 Vorgabenbeschluss 
Aufgrund weiterer Abstimmungen mit den Fachämtern der Stadt Köln wurden folgende wesentliche 
Änderungen in den Masterplan aufgenommen: 
 
• Vergrößerung begrünter Flächen entlang der Mobilitätstrasse: Durch die Ergänzung eines bis 
zu 2 Meter breiten Grünstreifens nördlich der Mobilitätstrasse im Übergang zum Bahndamm  
kann die vorhandene Begrünung erhalten bleiben. Durch die Aufweitung des Brückenbau-
werks über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln (HGK-Trasse) entsteht eine bessere 
räumliche Verbindung der geplanten Grünräume westlich bzw. östlich der HGK -Trasse. Die 
Idee ist eine Landschaftsbrücke zu konzipieren. 
• Anpassung der Raumkanten um den Quartiersplatz nördlich von Baufeld 08 zugunsten besser 
nutzbarerer und stadträumlich großzügigerer Plätze 
• Weiterqualifizierung öffentlicher Verkehrsflächen: Mobilitätstrasse mit Radverkehr in beiden

- 6 - 
 
 
/ 7 
 
 
Richtungen, Optimierung der Lage von Bushaltestellen, Prüfung von Schleppkurven mit Blick 
auf Sicherheitsaspekte und Begrünung 
 
3 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes und Umfeld 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld, einen Kilometer westlich des Bahnhofs Köln-Ehrenfeld.  
 
Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nördlich der Widdersdorfer Straße 194 –  208, östlich des 
Maarwegs, südlich der Bahntrasse und west lich des Alten Gaswerkes, des Kontrastwerkes (Oskar -
Jäger-Straße 173) und des Grundstückes Oskar -Jäger-Straße 175-177. Ebenfalls Bestandteil des 
Geltungsbereichs ist das sogenannte Gleisgrundstück zwischen Vitalisstraße und Maarweg  südlich 
der DB-Trasse.  
 
Die Widdersdorfer Straße knüpft über die Weinsbergstraße in östlicher Richtung an den Melatengür-
tel, in westlicher Richtung an die Militärringstraße an. Westlich  und östlich des Max Becker -Areals 
schließen sich überwiegend gewerblich genutzte Flächen an. Nördlich der Bahntrasse befindet sich 
das Quartier „ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld“ seit Mitte 2019 im Bau, welches als mischgenutz-
tes Quartier geplant wurde. 
 
Der Geltungsbereich liegt somit überwiegend im Stadtteil Ehrenfeld, nur der westlichste "Zipfel" liegt 
im Stadtteil Müngersdorf. 
 
Westlich und südlich direkt angrenzend an das Entwicklungsareal befinden sich neben Wohngebäu-
den auch ein Nahversorger (Rewe)  und Gastronomienutzungen, die in den Erdgeschosszonen der 
Gebäude an der Kreuzung Widdersdorfer Str. / Maarweg liegen. Dahinterliegend sind die Flächen 
gewerblich geprägt. Östlich des Max Becker-Areals, unmittelbar entlang der Widdersdorfer Straß e 
sind aktuell hauptsächlich Gewerbe- und Büronutzungen vorzufinden. Westlich des Max Becker-Are-
als entlang des Maarweges befinden sich gewerblich genutzte Gebäude, Lagerhallen, ein Autohaus 
sowie Büro- und Wohngebäude. In Richtung Vitalisstraße ergibt sich ein ähnliches Bild. Nördlich der 
Bahngleise und südlich der Widdersdorfer Straße bis zur Stolberger Straße befinden sich neben Bü-
roflächen große, qualitätvolle Wohngebiete. 
 
3.2 Bisherige Nutzungen und vorhandener Gebäudebestand 
Zum Großteil w urde das Gelände durc h die Unternehmen Max Becker GmbH & Co. KG und die 
RheinEnergie AG genutzt. 
 
Die Metallverarbeitung Max Becker ist ein 1935 gegründetes Familienunternehmen, das auf den Re-
cyclingprozess von Sekundär -Rohstoffen spezialisiert ist. Auf dem Gelände an der Widder sdorfer 
Straße war das Unternehmen seit Ende der 1980er Jahre ansässig und bereitete dort den Wertstoff-
Schrott so auf, dass er von Gießerei en und Stahlwerken w eiterverarbeitet und dem Wieder verwer-
tungskreislauf zurückgeführt werden konnte. Auf einem weiteren Grundstück am Niehler Hafen fun-
giert die Max Becker Trading als wichtiger Abnehmer und Handelspartner für die internationale 
Schrottindustrie und stellt den Wertstoff hier für den Schiffversand bereit. Aus betriebsbedingten 
Gründen wird das Unternehmen seinen bisherigen Firmensitz an der Widdersdorfer Straße verlassen 
und seinen Standort vollständig in den Niehler Hafen verlagern. 
 
Die RheinEnergie AG und Rheinische NETZGesellschaft mbH bzw. deren Vorgänger nutzen das be-
nachbarte Betriebsgelände seit sechs Jahrzehnten für die Versorgung von Köln und der  Region mit 
Strom und Gas. Darüber hinaus sind weitere betriebli che Einrichtungen der RheinEner gie AG dort 
beheimatet.

- 7 - 
 
 
/ 8 
 
 
Der Gebäudebestand an der Widdersdorfer Straße 188a bis 208 bilden ein Ensemble. Die Wohnge-
bäude an der Widdersdorfer Str. 196-196a und 206-208 stehen ebenso unter Denkmalschutz wie die 
direkt an die Villen angrenzenden Grünflächen. Des Weiteren ist die straßenbegleitende Einfriedungs-
mauer entlang der Widdersdorfer Straße denkmalgeschützt. 
 
Es ist abschließend entschieden, dass der Gaskugelbehälter nicht unter Denkmalschutz gestellt wird. 
Das städtebauliche Konzept und mit ihm der (vorhabenbezogene) Bebauungsplan sind mit der Gas-
kugel als Landmarke des industriellen Erbes weiter zu qualifizieren (StEA-Beschluss vom 02.02.23). 
 
3.3 Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße im Süden, die Oskar -Jäger-Straße im Osten und 
den Maarweg im Westen unmittelbar an das überörtliche Straßenverkehrsnetz (Aachener Straße, 
Militärringstraße) und an das Radwegenetz angebunden. 
 
Der Anschluss an das Busnetz ist wie folgt gegeben: 
 
• Die Haltestellen Karnevalsmuseum (Linien 139, 141 und 143) liegen in unmittelbarer Umge-
bung zum Plangebiet an der Kreuzung Widdersdorfer Str./Maarweg 
• Die Haltestelle Oskar-Jäger-Straße (Linien 141 und 143) liegt ca. 300 m vom Plangebiet ent-
fernt (an der Kreuzung Oskar-Jäger-Straße/Widdersdorfer Straße) 
• Die Haltestelle Müngersdorf Technologiepark liegt an der Vitalisstraße und ist zukünftig über 
die Mobilitätstrasse südlich des Bahndamms attraktiv an das Quartier angebunden. 
 
3.4 Ver- und Entsorgung 
3.4.1 Entwässerung 
Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept für das Plangebiet mit den Stadtentwässe-
rungsbetrieben abgestimmt. Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über den öffentlichen Ka-
nal in den Straßen „Maarweg“ und „Widdersdorfer Straße“ erfolgen.  
 
Östlich des Maarwegs verschwenkt ein öffentlicher Mischwasserkanal auf zwei private Grundstücke 
im Plangebiet. Die Berücksichtigung der Kanaltrasse wird mit den Stadtentwässerungsbetrieben ab-
gestimmt. 
 
Ein nachhaltiges Niederschlagswassermanagement wird unter Berücksichtigung der Versickerungs-
fähigkeit der anstehenden Böden und notwendiger Bodensanierungen aktuell erarbeitet. 
 
Das Plangebiet weist aktuell durch die bestehende Struktur des bebauten Geländes Tiefpunkte auf.  
Wie dem Auszug der Starkregengefahrenkarte zu entnehmen ist, wird derzeit Niederschlagswasser 
an verschiedenen Punkten des Areals eingestaut. Diese Situation muss in der Neuplanung durch 
entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Entwässerungskonzept mitberücksichtigt und ggfs. im wei-
teren Verfahrensverlauf festgesetzt werden. 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 erstellt. 
 
3.4.2 Anlagen der Strom- und Gasversorgung von existenzieller Bedeutung 
Die RheinEnergie AG und Rheinische NETZGesellschaft mbH bzw. deren Vorgänger nutzen das be-
nachbarte Betriebsgelände seit sechs Jahrzehnten für die Versorgung von Köln und der Region mit 
Strom und Gas. Darüber hinaus sind weitere betriebliche Einrichtungen der Rhein- Energie AG dort 
beheimatet. 
Die Rheinenergie ist als Grundstückseigentümerin eng in das Verfahren eingebunden, alle weiteren

- 8 - 
 
 
/ 9 
 
 
Schritte werden mit ihr abgestimmt, v.a. die Verlegung/Neubau der Anlagen für die Strom- und Gas-
versorgung.  
Die Sicherstellung einer uneingeschränkten Energieversorgung wird im weiteren Verfahren beachtet. 
 
3.4.3 Energie- und Wärmeversorgung des Plangebietes 
Standorte für Versorgungsanlagen (z. B. Trafostationen) werden im weiteren Verfahren mit den Ver-
sorgern abgestimmt.  
 
Im weiteren Verfahren wird ein nachhaltiges Energiekonzept mit der RheinEnergie AG entwickelt und 
mit der Verwaltung, insbesondere mit der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz, abgestimmt. Das 
Plangebiet befindet sich im Fernwärmeausbaugebiet. Die zukünftige Versorgung mit der umwelt-
freundlichen und klimaschonenden Energie Fernwärme wäre daher gegebenenfalls möglich 
 
4 Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ebenso wie im Regionalplan-Entwurf (2024) für die 
Neuaufstellung ist das Plangebiet überwiegend als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. 
Der Regionalrat hat den Regionalplan-Entwurf am 11.10.2024 beschlossen. Darüber hinaus sind im 
Regionalplan-Entwurf im Vergleich zur bisherigen Festlegung mehr Bahnbetriebsflächen festgelegt. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 20.06.2022 über die Stellungnahme zum Regional-
plan-Entwurf beschlossen. Hier wird u. a. gefordert, dass die Festlegung eines ASB für das Max Be-
cker-Areal beibehalten wird. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Pl angebiet überwiegend 
als Gewerbe- bzw. Industriegebiet dar. Weiterhin werden Teilflächen als Flächen für Bahnanlagen 
und Ver- und Entsorgung dargestellt. Da die aktuelle Plandarstellung nicht der zukünftig gewünschten 
Nutzung und dem Planungsziel entspricht, muss der Flächennutzungsplan in einem eigenständigen 
Verfahren geändert werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans  und der Flächennutzungs-
plan-Änderung sind nicht deckungsgleich. 
 
Der Beschluss über die Aufstellung der 247. Flächennutzungsplanänderung „Entwicklungsraum Max 
Becker-Areal“ in Köln Ehrenfeld und Köln-Müngersdorf und zur Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung ist am 19.09.2024 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst worden. Planungs-
ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Masterplans für das Max Be-
cker-Areal zu schaffen. Insbesondere werden als Industriegebiete (GI) dargestellte Flächen (20,8 ha), 
Flächen für Bahnanlagen (2,4 ha) und Flächen für Ver - und Entsorgung (3 ha) zugunsten der Dar-
stellung von gemischten Bauflächen (9,7 ha) zurückgenommen. 
 
Mit der 241. FNP-Änderungsverfahren „Alsdorfer Straße“ (Feststellungsbeschluss durch den Rat am 
16.05.2023) wurde bereits eine GI-Darstellung südlich der Widdersdorfer Straße zugunsten einer GE-
Darstellung zurückgenommen. Zusätzlich wurden zugunsten der Darstellung von gemischten Bauflä-
chen (M) und Wohnbauflächen (W) die Darstellung eines Gewerbegebietes zurückgenommen. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festsetzungen. 
 
Am nördlichen Rand des Plangebiets befindet sich mit der Bahnlinie der Kulturlandschaftsbereich 
(KLB) 84, die Eisenbahnstrecke Köln-Aachen-Welkenrath. Im Westen erstreckt sich das Plangebiet 
über den KLB 150, die Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn.

- 9 - 
 
 
/ 10 
 
 
4.4 Bebauungs- und Fluchtlinienpläne 
Für das Plangebiet selbst besteht kein Bebauungsplan.  Folgende Bebauungspläne grenzen an den 
Geltungsbereich an, die nachfolgend in ihren Grundzügen beschrieben werden. 
 
- Der Bebauungsplan Nummer 62461/02 setzt die Straßenverkehrsfläche der Vitalisstraße sowie 
ein östlich daran angrenzendes Gewerbegebiet (GE2: GRZ 0,8 | GFZ 2,4 | VI) fest. Der Gel-
tungsbereich schließt unmittelbar südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 
„Max Becker-Areal“ an. 
 
- Der Bebauungsplan Nummer 62469/03  mit dem Arbeitstitel „Wilhelm -Mauser-Straße, Vitalis-
straße, Vogelsanger Straße, Maarweg, Bundesbahn, Gürtelbahn“ liegt nördlich des an das Max 
Becker-Areal angrenzenden Bahndamms und westlich des Maarwegs.  Bis auf eine kleinere, als 
Kerngebiet festgesetzte Fläche, sind als Art der baulichen Nutzung Industriegebiete und Gewer-
begebiete festgesetzt. Das Plangebiet ist überwiegend bebaut. 
 
- Der Bebauungsplan Nummer 63469/07 mit dem Arbeitstitel „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-
Ehrenfeld“ liegt nördlich des Max Becker -Areals und dem angrenzenden Bahndamm. Der Be-
bauungsplan befindet sich in Umsetzung. Ziel des Bebauungsplanes ist es , durch die Festset-
zung eines Mischgebietes ein gemischtes Quartier mit Gewerbe und einem wesentlichen Anteil 
an Wohnnutzung zu entwickeln. Im Planbereich sind zudem die Errichtung einer Kindertages-
stätte und die Herstellung einer öffentlichen Grünfläche mit einem Spielplatz geplant. 
 
- Der Bebauungsplan Nummer 63460/04 mit dem Arbeitstitel „Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehren-
feld“ grenzt östlich an das P langebiet und setzt ein Gewerbegebiet auf einer Fläche von 4,6 
Hektar fest. Der Bebauungsplan ist größtenteils umgesetzt. 
 
- Der Bebauungsplan Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße“, setzt neben ei-
nem Gewerbegebiet, auch angrenzend ein Mischgebiet fest. 
 
- Die 1. Änderung des  Bebauungsplans Nummer 63459/02 mit dem Arbeitstitel „Widdersdorfer 
Straße“ (rechtswirksam seit 05.06.2024) südlich an das Plangebiet angrenzend setzt ein Gewer-
begebiet sowie eine Neuzonierung nach dem aktuellen Abstandserlass fest.  
 
Die Fluchtlinienpläne mit den Nummern 362 (Oskar -Jäger-Straße), 597 (Widdersdorfer Straße) und 
598 (Maarweg) werden überplant. 
 
4.5 Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld unterliegt seit 
mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewältigen, wurde 
für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept erarbeitet, die sogenannte "Rahmenplanung 
Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld", welche vom Rat am 20. Juli 2004 beschlossen wurde. 
 
Die Stadtverwaltung erhielt mit Ratsbeschluss von Februar 2020 den politischen Auftrag zur Fort-
schreibung dieser Rahmenplanung. Der nachfolgend erläuterte Zielbildprozess legt mit seinen in der 
ersten Jahreshälfte 2021 erarbeiteten Ergebnissen die Basis für die Fortschreibung der Rahmenpla-
nung. 
 
4.6 Zielbildprozess 
Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld, Mün-
gersdorf und Ehrenfeld sowie für den städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerb Max Becker-
Areal. Er wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der 
Stadtgesellschaft durchgeführt.

- 10 - 
 
 
/ 11 
 
 
Als Schwerpunkte für den Fokusraum Max Becker -Areal wurden die drei übergeordneten Ziele  - 
durchmischtes und lebenswertes Quartier, Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung an den Kli-
mawandel und Mobilitätswende - formuliert. 
Die benannten Ziele sowie weitere planerische Vorgaben wurden in die Auslobung zum Wettbewerbs-
verfahren aufgenommen. 
 
4.7 Entwicklungsplanung Weststadt 
Derzeit wird die Entwicklungsplanung Weststadt erarbeitet, in welcher das Zielbild für die Weststadt 
konkretisiert wird. Mit der Planung soll die Entwicklungen auf dem Gebiet der Kölner Weststadt ge-
steuert werden. Sie umfasst drei Teilaufgaben, die miteinander integriert betrachtet werden sollen: 
die räumliche Planung, ein nachhaltiges Verkehrs - und Mobilitätskonzept sowie korrespondierend 
dazu die moderierte Öffentlichkeitsbeteiligung.  Die öffentliche Auftaktveranstaltung fand am 
25.09.2024 statt.   
 
4.8 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Für das Verfahren kommt das Kooperative Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 
10.05.2017 zur Anwendung. Die Anwendungszustimmung der Pandion AG liegt vor. 
  
Folgende Anforderungen werden an die Realisierung der Planung auf Grundlage des KoopBLM ge-
stellt: 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Aktuell sind rd. 136.000 m² Geschossfläche Wohnen geplant. Ein Anteil von 30 % der Geschossfläche 
Wohnen müssen als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden.Auf Grundlage des koope-
rativen Baulandmodells ergeben sich daraus rechnerisch 1.507 Wohneinheiten mit 3.467 Einwoh-
nern.  
(Hinweis: Bei Planvorhaben, welche eine Geschossfläche von mindestens 1.800 qm für Wohnzwe-
cke oder mindestens 20 Wohneinheiten vorsehen, sind 30 % der geplanten Geschossfläche für 
Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Grundlage für die Ermittlung die-
ses Bedarfs bildet die Anzahl durch die Planung zusätzlich geschaffenen Wohneinheiten. Rechen-
grundlage bildet die geplante Geschossfläche Wohnen von 90 qm je Wohnung. Daraus ergibt sich 
für das Plangebiet ein rechnerischer Wert von 1.507 neuen Wohneinheiten. Es handelt sich hier um 
rein rechnerische Werte, nicht um die tatsächlich geplanten bzw. bestehenden Wohneinheiten. Ge-
mäß Kooperativem Baulandmodell wird im Wohnungsneubau von je 2,3 Einwohnern je Wohneinheit 
(WE) ausgegangen). 
Neben dem gemäß kooperativem Baulandmodell verpflichtend zu erstellendem 30%-Anteil öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus, wird beim Max Becker-Areal gemäß Beschluss des Stadtentwicklungs-
ausschusses vom 10.03.2022 noch zusätzlich 20% der Geschossflächen Wohnen für Mietwohnungs-
bau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnformen oder Baugruppen zur Verfügung gestellt 
werden. 
 
Soziale Infrastruktur – Kindertageseinrichtung 
Auf Grundlage der Kindertagesstättenbedarfsplanung ermittelte das Fachamt zum Stand der frühzei-
tigen Beteiligung einen ursächlichen Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen bei 1.545 neuen W ohnein-
heiten im Stadtteil Ehrenfeld von 23 Gruppen, die in fünf Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden 
können. Aktuell sind für 1.507 Wohneinheiten fünf Kindertagesstätten mit insgesamt 22 Gruppen ge-
plant. 
 
Öffentliche Grünflächen 
Auf Grundlage der Annahme von 136.000 m² Geschossfläche Wohnen ergibt sich rechnerisch auf 
Grundlage des kooperativen Baulandmodells ein Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen von rd.

- 11 - 
 
 
/ 12 
 
 
34.700 m² (10 m²/Einwohner). Durch den geplanten Quartierspark, den Pocketwald und weitere öf-
fentliche Grünflächen, insbesondere im Bereich des Gleisbogens und entlang der Mobilitätstrasse, 
können fast 90% des planbedingten Mehrbedarfs innerhalb des Plangebietes realisiert werden. Es 
bleibt eine rechnerische Unterdeckung von rd. 3.700 m². Die sich im Vergleich zu früheren Planungs-
ständen ergebenden Unterschiede der Deckung des rechnerischen Mehrbedarfs ergeben sich aus 
weiteren Abstimmungen mit den Fachämtern der Stadt Köln. Teilweise werden begrünte öffentliche 
Räume öffentlichen Verkehrsflächen zugeordnet, teilweise ergeben sich Verschiebungen durch die 
Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfs. Das Grundkonzept des städtebaulich- freiraumplane-
rischen Siegerentwurfs wird jedoch nicht verlassen. 
 
Öffentlicher Spielplatz 
Auf Grundlage der Annahme von 136.000 m² Geschossfläche Wohnen ergibt sich rechnerisch auf 
Grundlage des kooperativen Baulandmodells ein Mehrbedarf an öffentlichen Kinderspielplätzen von 
rd. 7.000 m² (2 m²/Einwohner). Diese Flächen können vollständig innerhalb des Plangebietes nach-
gewiesen werden. 
 
Qualifizierungsverfahren 
Ein zweiphasigen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs nach RPW 2013 wurde für das 
Max Becker-Areal von März bis Oktober 2022 durchgeführt (siehe Kap. 2.4).  
 
4.9 Klimaschutzleitlinien 
Die Leitlinien zum Klimaschutz in Köln in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in der 
Fassung des Ratsbeschlusses vom 17.03.2022 kommen zur Anwendung. Die Anwendungszustim-
mung zu den Klimaschutzleitlinien liegt ebenfalls von der Pandion AG vor. (Kap. 7.5). 
 
 
5 Planungs- und Nutzungskonzept 
Die übergeordnete Leitidee des städtebaulichen Konzeptes basiert auf der Vorgabe „Ehrenfeld wei-
terbauen“. Der städtebauliche Entwurf entwickelt z wei besondere Strukturelemente, auf denen so-
wohl das baulich-räumliche Konzept, das Nutzungskonzept als auch das Erschließungskonzept auf-
bauen: die sog. Bummelmeile und der in Nord-Südrichtung orientierte Quartierspark. 
 
Planungsziel ist es, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kinder-
tagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, 
öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen. 
 
Der aktuell im Plan gebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Uhrenhauses, des 
Kugelgasbehälters sowie der beiden ehemaligen Villen (Baudenkmäler) an der Widdersdorfer Straße 
- soll zurückgebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen urbanen Nutzung zuführen zu können. 
Die vorhandene, denkmalgeschützte Einfriedungsmauer an der Widdersdorfer Straße wird möglichst 
erhalten. 
 
 
5.1 Baulich-räumliches Konzept (Themenkarten Hochbau und Flächenplan) 
Das Plangebiet östlich des Maarwegs umfasst insgesamt 21 unterschiedlich große Baufelder, die die 
Typologie einer geschlossenen, größtenteils fünf- bis siebengeschossigen Blockrandbebauung auf-
nehmen. 
 
Die Ausrichtung der Baufelder bezieht sich auf die Baustruktur der östlich angrenzenden Gewerbe-
bauten und integriert die zu erhaltenden Baudenkmale sowie identitätsstiftende Gebäude ( die Villen 
an der Widdersdorfer Straße, der Kugelgasbehälter sowie das Uhrenhaus), wodurch das neue Quar-
tier den vorhandenen Stadtraum weiterentwickelt.

- 12 - 
 
 
/ 13 
 
 
 
Zur nördlich angrenzenden Bahntrasse und zum Maarweg wird eine klare bauliche Kante vorgeschla-
gen, die die südlich bzw. östlich angrenzenden Bereiche von Verkehrslärm abschirmt. 
 
An der Widdersdorfer Straße wird die denkmalgeschützte Einfriedung möglichst beibehalten und die 
ehemaligen Eingangsbereiche als Anknüpfungspunkte für den Quartierspark und die Bummelmeile 
bzw. die Haupterschließungsstraße genutzt. 
 
Eine Differenzierung der Geschossigkeit innerhalb der Baufelder strukturiert und gliedert die geplante 
Baustruktur. Entlang der Bahntrasse, mit Ausnahme der dort verorteten Grundschule  (Baufeld 2), 
sowie entlang des Maarwegs sind durchgängig sieben Geschosse geplant, wobei sich die Geschos-
sigkeit zur Lärm abgewandten Seite bzw. zum Quartierspark abstaffelt. Am Kreuzungspunkt Widders-
dorfer Straße / Maarweg ist ein Hochpunkt mit neun Vollgeschossen als städtebaulicher Akzent ge-
plant. 
 
Die Gebäudekörper entlang der Bummelmeile sind mit fünf bis zu sieben Geschossen geplant, wobei 
am nördlichen Ende der Bummelmeile (Quartiersplatz) ein weiterer Hochpunkt (IX) möglich sein soll.  
 
Im 17,1 ha großen Plangebiet entstehen ca. 96. 300 m² Nettobauland und ca. 3 8.000 m² öffentliche 
Grün- und Spielflächen. Der Anteil der öffentlichen Verkehrsflächen am Plangebiet beträgt 21,7 % 
(37.200 m²). Es sollen rd. 1.700 Wohneinheiten, eine fünfzügige Grundschule mit ca. 10.500 m² Brut-
togrundfläche und fünf Kindertagesstätten mit insgesamt 22 Gruppen entstehen. 
 
5.2 Nutzungskonzept (Themenkarte Nutzung) 
Das funktionale Rückgrat des Quartiers bildet die sog. Bummelmeile, die vom ehemaligen Eingangs-
tor an der Widdersdorfer Straße östlich des Uhrenhauses in nördlicher Richtung bis zu einem Quar-
tiersplatz führt. Die Erdgeschosszonen (ca. 4 Meter lichte Raumhöhe) entlang der Bummelmeile sol-
len mit flexiblen Grundrissen und Vorzonen eine kleinteilige Nutzungsvielfalt (Arbeiten und Gastrono-
mie, Handel und Nahversorgung, urbane Wohnformen etc.)  ermöglichen. Das Ziel ist, eine urbane 
Belebtheit zu erzeugen. In den Obergeschossen sind weitestgehend Wohnungen geplant, hiervon 
ausgenommen ist das Baufeld 11. 
 
Innerhalb des Baufeldes 11 (CityHub) sind u. a. ein Nahversorger ( < 800 m² Verkaufsfläche), Büro-
flächen, eine Quartiersgarage, eine Kita sowie die Möglichkeit einer Energiezentrale geplant. 
 
Den südlichen Auftakt zur Bummelmeile bildet das Baufeld 15 mit Wohnen sowie einer Kita im Erd-
geschoss. In den Obergeschossen sind ausschließlich Wohnungen geplant.  
 
Im vis-a-vis gelegenen Uhrenhaus sehen die derzeitigen Überlegungen (teil-)öffentliche Nutzungen 
vor wie Gastronomie sowie die Möglichkeit der Flächen für Nahversorgung (z.B. in Form einer Markt-
halle) vor, die einen quartiersübergreifenden Nutzungsmagneten bilden könnten. Im Fokus steht hier 
die Zielsetzung der urbanen Belebung der Bummelmeile und des Bereiches rund um das Uhrenhau-
ses und des nachfolgend erläuterten Kulturbausteins. 
 
Südlich des Uhrenhauses sollen im Baufeld 16 Flächen zur kulturellen Nutzung ( „Kulturbaustein“, 
3.600 m²) inklusive Jugendraum (120 m²) entstehen. Hier ergeben sich im räumlich-funktionalen Zu-
sammenhang mit dem Uhrenplatz und dem Pocketwald attraktive Außenräume.  Auch hier soll eine 
urbane öffentliche Belebung im Gesamtzusammenspiel mit dem Uhrenhaus und den vorgenannten 
städtischen Außenräumen erzielt werden. Der (teil-)öffentliche Kulturbaustein stellt  den südlichen 
„Auftaktbaustein“ für das Quartier dar und hat eine entsprechend wichtige Repräsentations- und Ein-
ladungsverpflichtung.

- 13 - 
 
 
/ 14 
 
 
Für die Baufelder 1, 5, 8, 10 sowie 18 sind Büronutzungen und für das Baufeld 9 Büro- und Gewer-
benutzung vorgesehen. Sie definieren stadträumlich besondere Adressen (Kreuzungspunkt Maarweg 
/ Widdersdorfer Straße bzw. Bahnunterführung Maarweg) und ergänzen die urbane Nutzungsmi-
schung aus Wohnbebauung, Ladenzonen / Gastronomie, Kultur- und Bildungseinrichtungen (fünfzü-
gige Grundschule). Im Baufeld 21 an der Vitalisstraße sieht die aktuelle Planung eine Mobilstation, 
Nahversorgungsangebote sowie gewerbliche Flächen vor. 
 
Dezentral im Plangebiet verteilt sollen –  Stand heute – fünf Kindertagesstätten mit insgesamt 22 
Gruppen, integriert in die Blockstruktur, errichtet werden. 
 
Ebenso wird im weiteren Verfahren die Möglichkeiten der Integration einer vollstationären Dauerpfle-
geeinrichtung im Plangebiet geprüft. Hierzu ist die Pandion mit der Stadt Köln und Trägern von Pfle-
geeinrichtungen (gemeinnützig arbeitende Verbände der Wohlfahrtspflege, privatwirtschaftliche Be-
treiber, kommunaler Anbieter Sozialbetriebe Köln) in enger Abstimmung. 
 
5.3 Verkehr | Mobilität | Infrastruktur (Themenkarte Mobilität) 
Das Plangebiet ist grundsätzlich über die Widdersdorfer Straße und den Maarweg erschlossen. Ins-
besondere die Baufelder 1, 17, 18 und 19 werden direkt über den Maarweg erschlossen. 
 
Um Durchgangsverkehre im Plangebiet zu vermeiden, w erden der motorisierte Individualverkehr 
(MIV) und die Busse am östlichen Plangebietsrand, anbindend an die Widdersdorfer Straße, über 
eine Stichstraße (Fahrbahnbreite 6,50 Meter) bis zum Quartiersplatz südlich des Baufelds 07 geführt. 
Hier sollen Wendemöglichkeiten für den MIV geschaffen werden, nur für Busse und Radfahrende ist 
die Weiterfahrt nach Norden auf die Mobilitätstrasse erlaubt. Die Stichstraße steigt von der Widders-
dorfer Straße Richtung Norden über die gesamte Länge um ca. 50 cm an.  
 
Von dieser Haupterschließung können die Tiefgaragen in den angrenzenden Baufeldern sowie die 
Quartiersgarage / Mobilstation im City-Hub (Baufeld 11) erreicht werden. Die Tiefgaragen der Baufel-
der am Quartierspark werden unterirdisch erschlossen, so dass der MIV innerhalb des Plangebietes 
auf die Haupterschließung beschränkt bleibt.  
 
Der neue Knotenpunkt mit der Widdersdorfer Straße wird im weiteren Verfahren mit den Ergebnissen 
aus dem zu erstellenden Verkehrsgutachten verkehrsplanerisch detailliert ausgearbeitet. Die im Be-
reich der Zufahrt vorhandene Mauer bzw. Toranlage wird in die Gestaltung des Straßenraum s inte-
griert. Westlich des neuen Knotenpunktes kann der Radverkehr auf der W iddersdorfer Straße ge-
trennt vom MIV auf einem Radweg nördlich der Fahrbahn geführt werden. 
 
Der Fuß- und Radverkehr soll überwiegend die weiteren Wegeverbindungen im Quartier nutzen, ins-
besondere die sogenannte Bummelmeile, die grundsätzlich von Kfz-Verkehr freigehalten wird. Opti-
onal könnte hier ein Shuttle-Loop zur S-Bahnstation Köln-Müngersdorf/Technologiepark geführt wer-
den (siehe unten). Im Ideenteil des Wettbewerbs wurden weitere Vernetzungen mit der Umgebung 
mitgeplant. Die Planung ermöglicht u.a. eine Ost-West-Achse für den Fuß- und Radverkehr auf Höhe 
des südlichen Teils des Quartiersparks parallel zur Widdersdorfer Straße von der Oskar-Jäger-Straße 
Richtung Maarweg und weiter zum Luisenviertel perspektivisch geplant. Weitere Verknüpfungen i n 
die Umgebung sind optional vorgesehen, beispielsweise die Verlängerung der Bummelmeile über die 
Widdersdorfer Straße nach Süden und die Verlängerung von Ost -West-Achsen aus dem Quartiers-
park Richtung Oskar-Jäger-Straße. 
 
Die ca. 1,4 km lange „Mobilitätstrasse“ unmittelbar südlich des Bahndamms ist für eine öffentliche 
KVB-Buslinie sowie für den Radverkehr im Zweirichtungsverkehr bis zur Vitalisstraße konzipiert. Süd-
lich der Fahrbahn ist ein separat geführter Gehweg geplant. Zur genauen Querschnittsaufteilung der 
Mobilitätstrasse laufen noch Abstimmungen. Nördlich der Fahrbahn ist östlich des Maarweg über die

- 14 - 
 
 
/ 15 
 
 
Breite des Plangebietes ein bis zu 2 Meter breiter Grünstreifen im Übergang zum Bahndamm vorge-
sehen. Dieser Grünstreifen ermöglicht, die Eingrünung des Bahndamms weitgehend zu erhalten und 
notwendige Sicherheitsabstände zu Nebenanlagen der DB einzuhalten. Westlich des Maarwegs be-
gleiten die Grünflächen mit Spiel - und Sportangeboten im Bereich des Gleisbogens die „ Mobilitäts-
trasse“. Auch im Bereich des Brückenbauwerks über die HGK-Gleise soll eine großzügige Begrünung 
fortgeführt werden. Von hier bis zur Anbindung der „ Mobilitätstrasse“ an die Vitalisstraße ist ein Hö-
henunterschied von rd. 5 Metern zu überwinden.  Durch einen abknickenden Verlauf der Mobil itäts-
trasse an dieser Stelle wird der vorhandene Bahndamm im Bestand nicht beeinträchtigt. 
 
Sowohl für Radfahrende wie zu Fuß Gehende entsteht über die „ Mobilitätstrasse“ somit eine durch-
gängige Verbindung von der Vitalisstraße bis zur Oskar -Jäger-Straße, die sowohl nach Osten bzw. 
Westen weitergeführt werden kann, aber insbesondere nach Süden durch den Quartierspark und 
über die sog. Bummelmeile an die Widdersdorfer Straße anknüpft. 
 
Die Busführung ist über die östliche Stichstraße über die „ Mobilitätstrasse“ südlich des Bahndamms 
bis zur Vitalisstraße vorgesehen. Bushaltestellen (jeweils eine für jede Richtung) sind im Bereich der 
geplanten Grundschule sowie zwei weitere im Bereich der östlichen Stichstraße vorgesehen. Diese 
neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) integriert werden 
und ist im Weiteren in Abstimmung mit der KVB zu planen.  Bei dem Konzept wurde ein optionaler, 
zukunftsweisender autonom fahrender Shuttelbus mitgedacht. Dieser würde einen sogenannten Loop 
von der Haltestelle Köln- Müngersdorf/Technologiepark auf der „Mobilitätstrasse“ fahren, östlich der 
Grundschule in das Quartier über die Bummelmeile zum Uhrenhaus abbiegen und über die östliche 
Haupterschließung bzw. die „Mobilitätstrasse“ zurückfahren.  
 
Die Grundschule ist für Schülerinnen und Schüler insbesondere über die Bummelmeile bzw. die Mo-
bilitätstrasse mit den Haltestellen unmittelbar nördlich der geplanten Grundschule zu erreichen.  Die 
verkehrssichere Erschließung des Grundschulstandorts für Hol- und Bringverkehre mit dem PKW wird 
im weiteren Verfahren konkretisiert. 
 
Das Umspannwerk und die Gasregelstation werden aus versorgungstechnischen Gründen in neu 
errichteten, kompakten Gebäuden und in wohnverträglicher Form weiterhin auf dem Areal am Maar-
weg betrieben. Für diese Nutzungen gibt es eine separate, rückwärtige Erschließung. 
 
Für die Anzahl der bereitzustellenden Stellplätze ist die Stellplatzsatzung der Stadt Köln aus dem Jahr 
2022 heranzuziehen. Aufgrund der Lagekriterien und weiterer Maßnahmen, die im Rahmen des Mo-
bilitätskonzeptes entwickelt werden, ist derzeit von einer möglichen Stellplatzreduktion von 40% aus-
zugehen. Das Mobilitätskonzept wird in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern ausgearbeitet. 
 
Neben dem City -Hub, das Park raum für Besucherverkehre bietet und als Quartiersgarage genutzt 
werden kann, aber auch für C ar-/Bike-Sharing-Angebote Flächen bereithält, sollen im Quartier wei-
tere Mobilstationen errichtet werden, um die Nutzung des Umweltverbunds (Bahn/Bus/Fahrrad) zu 
unterstützen. 
 
5.4 Freiraum (Themenkarte Freiraum) 
Ziel ist es, den Versiege lungsgrad des Plangebietes im Vergleich zur heutigen Situation trotz der 
baulichen Entwicklung insgesamt zu reduzieren. Auf Grundlage des Masterplans werden in diesem  
mit Grünflächen unterversorgten Stadtgebiet zukünftig ca. 38.000 m² attraktive und einladende öffent-
liche Grün- und Spielflächen entstehen. Hierdurch wird die Begrünungssituation im Plangebiet sowie 
in den angrenzenden Gebieten nachhaltig verbessert. 
 
Als gemeinsame grüne M itte zwischen der geplanten Bebauung am Maarweg und der Bebauung 
westlich der „Bummelmeile“ ist eine ca. 15.400 m² große, öffentliche Grünfläche mit öffentlichen Spiel-

- 15 - 
 
 
/ 16 
 
 
flächen (rund 3.700 m²) sowie ein sog. Pocketwald (rund 5.100 m²)  geplant, in die der Kugelgasbe-
hälter als „Industrial Landmark“ als auch das Uhrenhaus als Gelenk zur Bummelmeile integriert sind. 
Hierdurch entstehen innerhalb eines großen Quartiersparks zusammenhängende und qualitätvoll ge-
staltete, öffentliche Grün- und Spielflächen. Im Bereich des Kugelgasbehälters sind sowohl unterhalb 
als auch westlich, auf einem vorhandenen Bestandshügel, große Kinderspielflächen vorgesehen. Sie 
sollen sich harmonisch in die attraktive Parkanlage integrieren und Bestandteil einer aktiven Parknut-
zung für alle Nutzerinnen gleich welchen Alters werden. Die Verbindung zur südlich des Bahndamms 
verlaufenden Mobilitätstrasse wird ebenfalls über eine öffentliche Grünfläche hergestellt. 
 
Im Bereich des ehemaligen Gleisbogens sind weitere öffentliche Spiel- und Grünflächen (Gleisbogen-
park) mit insgesamt rund 8.900 m² vorgesehen. Innerhalb dieser Flächen liegt der Fokus auf öffentli-
chen Spiel- und Bewegungsflächen für Jugendliche und deren attraktive Gestaltung und Belebung.  
 
Aus dem Gleisbogenpark können Wegeverbindungen Richtung Luisenviertel  hergestellt werden  
(siehe auch Kap. 5.3). 
 
Alle öffentlichen Verkehrsräume – Straßen, Plätze, Wege – werden durchgehend begrünt. Die Quar-
tiersplätze werden als attraktive Aufenthaltsbereiche, teilweise mit Spielmöglichkeiten für Kinder ge-
staltet.  
 
Im weiteren Verfahren wird der vorhandene Baumbestand erfasst und die Vitalität bewertet. Gemäß 
Baumschutzsatzung müssen geschützte und vitale Bäume grundsätzlich erhalten bleiben. Es muss 
jedoch weiter untersucht werden, welche Bäume im Zusammenhang mit notwendigen Bodensanie-
rungen bzw. Geländeveränderungen und schlussendlich auch durch die Realisierung  der Planung 
erhalten werden können. 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept unter Berücksichtigung des Prinzips der 
Schwammstadt erarbeitet. Das Prinzip der Schwammstadt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und 
ermöglicht Lösungen für ⁠Starkregenereignisse⁠ und Hitzewellen mit andauernder Trockenheit. Aktuell 
sind u.a. private, sog. Sickergassen zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers geplant.  
 
6 Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß  § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden 
in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
 
6.1 Verkehr 
Im Rahmen des städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerbs wurde ein Bericht zum Thema 
„Verkehrsplanung Max Becker-Areal, Köln-Ehrenfeld durch BERNARD Gruppe ZT GmbH (Juli 2021 
und Mai 2022) erstellt. Im weiteren Verfahren wird die verkehrliche Untersuchung auf den weiter qua-
lifizierten Siegerentwurf Max Becker-Areal (Masterplan) abgestimmt. 
 
Durch das Büro ARGUS Stadt und Verkehr werden Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen eines Mobili-
tätskonzeptes entwickelt, um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu fördern und Kfz-Verkehre 
durch die zukünftigen Nutzenden zu verringern. Dazu gehört insbesondere die Herstellung der Mobi-
litätstrasse (siehe Kapitel 5.3). 
 
In enger Abstimmung mit der Stadt Köln wurden zur Untersuchung der planbedingten verkehrlichen 
Auswirkungen des Max Becker-Areals auf die umliegenden Knotenpunkte vier Szenarien festgelegt. 
Die Szenarien unterscheiden sich in den jeweils enthaltenen Netzelementen, der allgemeinen Ver-
kehrsentwicklung sowie in den MIV -Anteilen des Plangebietes und der  städtebaulichen Aufsiedlun-
gen. Das Verkehrsaufkommen der Bestandsnutzungen ist in Abzug gebracht.

- 16 - 
 
 
/ 17 
 
 
 
Zielstellung ist es, durch Umsetzung des Mobilitätskonzepts sowie der Verbesserung von Netzele-
menten im Umfeld bis zum Realisierungshorizont 2030 die planbedingten Auswirkungen auf das an-
grenzende Verkehrsnetz zu bewältigen bzw. die Straßenverkehrsbelastung insgesamt zu reduzieren. 
 
6.2 Artenschutz 
Für das Plangebiet wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung Stufe II (ASP II) erstellt. 
 
Im Rahmen der in den Jahren 2020 bis 2023 durchgeführten faunistischen Erfassungen (Kölner Büro 
für Faunistik, 2020/2021/2022/2023) konnten 28 Vogelarten, davon 15 als Brutvögel bzw. mit Brutre-
vieren, nachgewiesen werden. Letztere wurden weit überwiegend in gehölzreichen Randzonen und 
in den parkartigen Bereichen im südlichen Max Becker-Areal registriert. Planungsrelevante Arten wur-
den ausschließlich als Gastvögel oder als Brutvögel außerhalb des Untersuchungsraums beobachtet. 
 
Bei der Erfassung der Fledermäuse wurden drei Arten registriert, und zwar die Zwergfledermaus, das 
Großer Mausohr und der Große Abendsegler. Insbesondere die Grünstrukturen des Gebietes werden 
von dieser Art als Nahrungshabitat genutzt. Quartiere der erfassten Fledermäuse konnten auf dem 
Gelände nicht nachgewiesen werden. 
 
Zur Erfassung der planungsrelevanten Säugetierart Haselmaus wurden in geeignet erscheinenden 
Gehölzen Nest Tubes ausgebracht und monatlich kontrolliert. Die Kontrollen blieben ohne Ergebnis, 
so dass nicht von einem Vorkommen der Art im Untersuchungsgebiet auszugehen ist. 
 
Im Rahmen einer Querschnittserfassung wurden wiederholt geeignete Lebensräume auf Vorkommen 
von Reptilien, Amphibien und der planungsrelevanten Schmetterlingsart Nachtkerzenschwärmer un-
tersucht. Dabei konnten 2022 keinerlei Nachweise erbracht werden. 
 
Aus den Erfassungsergebnissen ergeben sich Hinweise auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte 
durch die geplante Bebauung und Nutzung, die in den künftigen Planungsprozess einfließen können. 
Für die wildlebenden Vogelarten sind eingriffsbedingte Tötungsrisiken im Zuge der Realisierung des 
Vorhabens zu vermeiden. Weiterhin sollten Möglichkeiten berücksichtigt werden, die im Vorjahr er-
fasste Brutstätte des Mäusebussards (KBFF 2022) zu erhalten. Im Falle von Inanspruchnahmen bzw. 
Funktionsverlusten der Lebensräume dieser Art sind ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erfor-
derlich. 
 
Der Baumbestand auf dem überwiegenden Teil des ehemaligen Betriebsgeländes Max Becker weist 
keine besonders herauszuhebende artenschutzfachliche oder ökologische Bedeutung auf. Hier han-
delt es sich meist um vergleichsweise junge Gehölze (v.a. Berg-Ahorn), die sich am Rande oder zwi-
schen den Lagerflächen des Max Becker-Areals spontan angesiedelt und entwickelt haben. Großkro-
nige, stadtbildprägende Laubbäume, denen auch eine besondere ökologische Bedeutung zuzumes-
sen ist, befinden sich vor allem an der südlichen Grundstücksgrenze entlang der Widdersdorfer 
Straße. Dort stocken ältere Rosskastanien, Berg-Ahorn, Blutbuche oder Spitz-Ahorn. Aus Sicht des 
Natur- und Artenschutzes ist der Baumbestand auf dem Rhein-Energie Gelände am Maarweg als nur 
durchschnittlich bedeutsam zu bewerten. Grundsätzlich wird jedoch der bestmögliche Schutz der Be-
standsbäume und deren Integration in das Planungskonzept angestrebt.  
 
6.3 Ausgleichsmaßnahmen 
Die Erforderlichkeit externer Ausgleichsmaßnahmen ist nicht zu erwarten. Das Plangebiet wird als 
Innenbereich gem. § 34 BauGB bewertet. Gemäß § 1a Abs. 3 S. 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht 
erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig 
waren.

- 17 - 
 
 
/ 18 
 
 
6.4 Boden 
Auf Grund der ehemaligen Nutzungen wurden in verschiedenen Untersuchungskampagnen (im Zeit-
raum 1997 bis 2021) diverse umweltbezogene Untersuchungen im Auftrag verschiedener Auftragge-
ber und Fragestellungen für das Plangebiet durchgeführt. 
 
Im Vorfeld der bevorstehenden Umnutzung in ein gemischt genutztes Quartier erfolgten umfangreiche 
Boden-/ Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen. Die Bodenuntersuchungen erfolgten mittels  
Schürfe und Bohrungen, die Grundwasseruntersuchungen aus vorhandenen Grundwassermessstel-
len. Die Stadt Köln betreibt auf dem Gelände seit den 1990- er Jahren ein eigenes Grundwassermo-
nitoring. 
 
Max Becker-Areal 
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen (Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, November 
2022) wurde eine durchschnittliche Auffüllungsmächtigkeit von ca. 2,0 m ermittelt. Lokal wurden Auf-
füllungen bis ca. 8,0 m Tiefe unter Geländeoberkante (GOK) im Bereich der ehemaligen Gasbehälter 
erkundet. Diese historische Auffüllung diente größtenteils der Egalisierung des Geländes zum Ende 
des vorletzten Jahrhunderts und besteht aus Bodenaushub, Schlacken, Bauschutt und Aschen. Bei 
den chemischen Laboruntersuchungen wurden Bodenveränderungen der Auffü llungen sowie be-
reichsweise des unterlagernden Geogens (Hochflutlehm) detektiert. Bei den Grundwasseruntersu-
chungen wurden Belastungen durch den Parameter Cyanid festgestellt. Die erkundeten gastypischen 
Belastungen (im Wesentlichen: polyzyklische aromatis che Kohlenwasserstoffe und Cyanide) ent-
stammen überwiegend der ehemaligen Nutzung durch das Gaswerk. Erkundete Bodenbelastungen 
durch Schwermetalle und Mineralöle können sowohl größtenteils auf die Nutzung als Gaswerkstand-
ort als auch die aktuelle Nutzung des Schrotthandels rückgeführt werden.  
 
Die vorgesehene sensible Wohnnutzung in Teilbereichen des Grundstücks bedingt größere Boden-
sanierungsmaßnahmen. Seitens der Investorin ist geplant , sämtliche Auffüllungsmaterialien sowie 
bereichsweise Schadstoff beaufschlagte, geogene Bodenmaterialien im Zuge der Neuplanung mittels 
Bodenaushub zu entfernen. Ziel der Bodensanierungsmaßnahmen ist die Unterschreitung bzw. Ein-
haltung sämtlicher Prüfwerte gemäß Bundesbodenschutzverordnung für das Szenario Wohngebiete 
sowie eine Änderung im Altlastenstatus der Stadt Köln von einer Verdachtsfläche in „saniert ohne 
weiteren Handlungsbedarf“. Durch die vorgesehenen Maßnahmen können demnach die unterschied-
lichen Nutzungen eines gemischt genutzten Quartiers ermöglicht und insbesondere gesunde Wohn-
verhältnisse realisiert werden. 
 
RheinEnergie-Grundstück 
Mit den durchgeführten umweltbezogenen Untersuchungen wurde ermittelt, dass bereichsweise tief-
gründige Bodenverunreinigungen vorliegen, die eine Grundwasserbeaufschlagung mit gaswerktypi-
schen Schadstoffen bedingen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eine Verfüllung einer gro-
ßen Hohlform aus dem Zeitraum vor dem 2. Weltkrieg mit Rückständen aus der Gasproduktion. Ver-
einzelt wurden im Bereich der ehemaligen Tanktassen weitere gaswerktypische Auffüllungsmateria-
lien ermittelt. Die erkundeten gastypischen Belastungen (im Wesentlichen: polyzyklische aromatische 
Kohlenwasserstoffe, Cyanide; untergeordnet auch Schwermetalle, Mineralöle) entstammen überwie-
gend der ehemaligen Nutzung durch das Gaswerk. Aus der nachfolgenden gewerblichen Nutzung 
durch die Rheinenergie konnten keine relevanten Schadstoffbeaufschlagungen des Bodens bzw. des 
Grundwassers abgeleitet werden. 
 
Für die geplante Umnutzung zu wohnbaulichen-/gewerblichen Zwecken werden auch hier umfangrei-
che Sanierungsmaßnahmen der vorgefundenen Schadstoffe erforderlich. Weitergehende Sanie-
rungsuntersuchungen und -planungen stehen noch aus.  
 
6.5 Lärmschutz 
Im Rahmen der städtebaulichen Planung nennt die DIN 18005 schalltechnische Orientierungswerte.

- 18 - 
 
 
/ 19 
 
 
Urbane Gebiete (MU) sind bislang nicht in die DIN 18005 aufgenommen worden, daher findet auch 
für urbane Gebiete eine Berücksichtigung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 
für Mischgebiete (MI) statt: Der Orientierungswert für MI/MU beträgt tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A). 
 
Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen aus Verkehrs- und Gewerbelärm ein. Die im Plangebiet 
vorkommenden Beurteilungspegel wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung durch 
das Büro Peutz Consult GmbH bereits im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens ermittelt und den Teil-
nehmern zur Verfügung gestellt (Bewertung der schalltechnischen Randbedingungen für die Projekt-
entwicklung auf dem Max Becker / RheinEnergie-Gelände, 24.07.2020 und 26.01.2022). 
 
Im weiteren Verfahren wurde die schalltechnische Untersuchung auf den weiter qualifizierten Sieger-
entwurf Max Becker-Areal (Masterplan) abgestimmt und wird weiter fortgeführt Die entsprechenden 
Gutachten werden derzeit erarbeitet bzw. sind bereits mit den Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt. 
 
Verkehrslärm 
Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden bei freier Schal-
lausbreitung im gesamten Plangebiet überschritten. Insbesondere der für den Prognosehorizont an-
zusetzende Schienenverkehr mit einer hohen Anzahl von Zugfahrten (auch Güterverkehr) trägt zu 
diesen Überschreitungen bei. 
 
Statt einer freistehenden Lärmschutzwand soll durch eine möglichst geschlossene Bebauung südlich 
des Bahndamms bzw. entlang des Maarwegs eine lärmabschirmende Wirkung für die dahinterliegen-
den Bereiche erreicht werden. Der  vorliegende städtebauliche Entwurf sieht vor, zum Bahndamm 
eine geschlossene, blockübergreifende Raumkante zu bilden. Der Lückenschluss zwischen den Blö-
cken kann beispielsweise durch Glaselemente oberhalb des Erdgeschosses hergestellt werden. 
 
An die Randbebauung entstehen besondere Anforderungen an die Grundrissgestaltung bzw. an pas-
sive Lärmschutzmaßnahmen, da an den zu den Lärmquellen Schiene/Straße exponierten Fassaden 
die höchsten Lärmimmissionen – teilweise oberhalb der verwaltungsrechtlich als Grenze zur Gesund-
heitsgefährdung angesehenen Schwelle von 70 dB(A) im Tageszeitraum und von 60 dB(A) im Nacht-
zeitraum - zu erwarten sind bzw. sich rechnerisch ergeben. 
 
Schalldämmungen für Gebäude werden gemäß der DIN 4109:2018 dimensioniert. Die DIN 4109 de-
finiert dazu maßgebliche Außenlärmpegel , mittels derer dann die Schalldämmungen  der Fassaden 
ermittelt werden. Außenwohnbereiche sind an Fassaden anzuordnen, an denen Beurteilungspegel 
von 62 dB(A) im Tageszeitraum nicht überschritten werden. Diese können an den lärmabgewandten 
Seiten und den abgeschirmten Innenbereichen ohne zusätzliche Schallminderungsmaßnahmen ein-
gehalten werden. Weitere notwendige Schallschutzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren kon-
kretisiert. 
 
Gewerbelärm 
Der auf das Plangebiet einwirkende Gewerbelärm ist bereits teilweise planungsrechtlich beschränkt. 
Innerhalb des Bebauungsplanes 63460/04 mit dem Arbeitstitel „Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehren-
feld“, in dessen Gebiet u. a. ein Verteilzentrum liegt, sind die zulässigen Schallemissionen mittels 
Lärmemissionskontingenten limitiert. Zusätzlich schirmt eine 8 m hohe Schallschutzwand das Max-
Becker-Areal ab. Für diese Nutzungen sind daher anzusetzenden Emissionen festgelegt. 
 
Auf dem ferner angrenzenden Grundstück Widdersdorfer Str. 190 befindet sich ein großer Schreine-
reibetrieb, ein Messebaubetrieb und ein Ingenieurbüro. Für diese Nutzungen wurden vor Ort Schall-
messungen durchgeführt und werden derzeit ausgewertet, um diese dann mit den Fachämtern abzu-
stimmen.

- 19 - 
 
 
/ 20 
 
 
Westlich des Maarweges befindet sich u. a. ein großes Autohaus und weitere Handelsnutzungen. 
Dieses Gebiet soll zukünftig auch neu beplant  werden. Gemäß Zielbild ist hier weiter von einer ge-
werblichen Nutzung, jedoch dann unter Berücksichtigung der u.a. umliegenden Wohnbebauung, aus-
zugehen. Im Kreuzungsbereich zur Widdersdorfer Straße liegt auch Wohnnutzung . Das Umspann-
werk auf der östlichen Seite des Maarweges wurde bei den Betrachtungen als überplant unterstellt , 
da seitens der RheinEnergie AG eine Verlagerung geplant ist. Der Neubau des Umspannwerks/Gas-
regelstation wird sich ebenfalls am Maarweg befinden, jedoch in einem qualitativ gestalteten und 
deutlich kompakteren Gebäude. Mögliche immissionstechnische Auswirkungen werden im weiteren 
Verfahren untersucht. 
 
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete (60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) bzw. 
urbane Gebiete (63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) werden in einem bis zu  50 m breiten Bereich 
entlang der westlichen und östlichen Plangebietsgrenze überschritten. 
 
Wenn hier schutzbedürftige Nutzungen konzipiert werden, müssen besondere Schallschutzmaßnah-
men ergriffen werden bzw. Immissionsorte vermieden werden. 
 
Planbedingte Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld 
Insgesamt sind in Zukunft im Vergleich zu den bisherigen Nutzungen (Schrotthandel) im Plangebiet 
deutlich geringere Schallimmissionen im Umfeld zu erwarten. 
 
Die planbedingten Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Ver-
fahren auf Grundlage des weiterentwickelten Masterplans fachgutachterlich untersucht. 
 
6.6 Energiekonzept 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln werden im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt. 
Im weiteren Verfahren wird ein nachhaltiges Energiekonzept mit der RheinEnergie AG entwickelt und 
mit den Fachstellen der Stadt Köln abgestimmt. 
 
Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem Kl imaschutzmaßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 
2022“ (Ratsbeschluss 2019) umgesetzt. Sie greifen das Bekenntnis zum klimaneutralen Köln (Rats-
beschluss 2019 zum Klimanotstand und 2021 zur Klimaneutralität bis 2035) auf. 
 
6.7 Lufthygienische Situation 
Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität im Plangebiet wurde eine lufthygienische Untersu-
chung durchgeführt. Hierzu wurden Ausbreitungsberechnungen in Bezug auf die Luftschadstoffemis-
sionen für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM
10 und PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) für 
den Prognosehorizont 2023 durchgeführt (Luftschadstoffuntersuchung für die Projektentwicklung auf 
dem Max Becker / RheinEnergie-Gelände an der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, Peutz Con-
sult GmbH, Bericht VL 8321- 2 vom 17.12.2020) . Die berechneten Immissionen wurden mit den 
Grenzwerten der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Verord-
nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) verglichen und beur-
teilt. 
 
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen eine Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte zu 
Jahresmittelwerten für Feinstaub (PM10 und PM2,5) sowie der Grenzwerte zu Kurzzeitbelastungen für 
Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Untersuchungsgebiet. 
 
7 Planverwirklichung 
 
Die Pandion AG schließt mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Vertrag für das Gesamtgebiet des 
Masterplans „Max Becker-Areal“ ab.

- 20 - 
 
 
 
 
 
Vorliegende Fachgutachten / gutachterliche Stellungnahmen 
 
Verkehrsplanung Max Becker-Areal, Köln-Ehrenfeld, BERNARD Gruppe ZT GmbH, 20.05.2022 
 
BV Max-Becker Areal, Köln Ehrenfeld –  Zustandsfeststellung repräsentativer Flächen, Mull und 
Partner Ingenieurgesellschaft mbH, November 2022 
 
Bewertung der schalltechnischen Randbedingungen für die Projektentwickl ung auf dem Max -Be-
cker/RheinEnergie-Gelände in Köln, Peutz Consult GmbH, Bericht VL 8321-1.1 vom 24.07.2020 
 
Bewertung der schalltechnischen Randbedingungen für die Projektentwicklung auf dem Max -Be-
cker/RheinEnergie-Gelände in Köln, Peutz Consult GmbH, Bericht VL 8321-1.2 vom 26.01.2022 
 
Darstellung und Beurteilung der Verkehrslärmsituation für den Siegerentwurf der Projektentwicklung 
auf dem ehemaligen Max Becker -/RheinEnergie-Gelände in Köln-Ehrenfeld, Peutz Consult GmbH, 
Bericht VL 8321-4 vom 24.05.2023 und vom 03.08.2023 
 
Luftschadstoffuntersuchung für die Projektentwicklung auf dem Max Becker / RheinEnergie- Ge-
lände an der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, Peutz Consult GmbH, Bericht VL 8321-2 vom 
17.12.2020 
 
Bewertung der auf dem Gelände stockenden Gehölze gem. Baumschutzsatzung der Stadt 
Köln, Max-Becker-Gelände im Projektentwicklungsgebiet „Widdersdorfer Straße 194“ in Köln Ehren-
feld, Kölner Büro für Faunistik, Dezember 2020 
 
Bewertung der auf dem Gelände stockenden Gehölze gem. Baumschutzsatzung der Stadt 
Köln, Gelände der RheinEnergie am Maarweg in Köln Ehrenfeld, Kölner Büro für Faunistik, Januar 
2022 
 
Ergebnisbericht der faunistischen Erfassung 2020, Max Becker -Areal in Köln-Ehrenfeld, Kölner 
Büro für Faunistik, Januar 2021 
 
Ergebnisbericht der faunistischen Erfassung 2021, Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld, 
Kölner Büro für Faunistik, März 2022 
 
Ergebnisbericht der faunistischen Erfassung 2022, Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld, 
Kölner Büro für Faunistik, November 2022 
 
Ergebnisbericht der faunistischen Erfassung 2023, Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld, 
Kölner Büro für Faunistik, Dezember 2023

Anlage 4 Masterplan

9777 Zeichen

VI
III
VI
IV
I
IV
II
V
IV
VI
I
V
I
II
IV
IV
III
III
V
V
V
V
VIVIIVIII
V
V
V
V
V
IV
V
IV
VI
IV
VI
VI
II
IV
VI
II
VI
V
V
VII
IV
X
X
VI
VI
IV
lX
IV
VI
XIIIX
IV
VII
II
IV
IV
IX
V
VI
lV
V
IV
XI
IX
Spielplatz 500m²
5,304
2,00 4,50
2,50
7,1687
15,6263
5,9971
6,5028
2,5003
5,55
2
3,39
44
20,55
33
6,00
4,1362
7,4976
6,8709
3,00 3,00
6,50
2,4629
3,00 3,00 6,4976
2,1021
6,4995
3,00
2,29
4,00
6,00
01
5,00
4,99
99
8,50
24
11,46
98
1,99
91
3,00
09
14,12
62
14,13
66
3,00 6,00 4,9962 3,003,0038
5,00
48
3,50 11,49
52
5,00 5,00 5,00
2,57
27
2,99
92
2,00
4
5,00
3,50
33
3,99
96
32352803,267
5646207,739
Schallschutzelement
Schallschutzwand
Schallschutzwand
Private Sickergasse
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Brücke
III
Grundschule
Kleinspielfeld
IV
OK 34,85m
 
Außenbereich Kita
1.650m²
Außenbereich Kita
820m²
Außenbereich Kita
600m²
Gasregelstation
EG + 1. OG Gewerbe
Lärmschutzwand Bestand 8,3m (OK 56.3m)
Freihaltebereich Verknüpfung
 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Freihaltebereich Anknüpfung 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Radabstell 140m²
Umspannwerk
KiTa
KiTa
KiTa
Schulhof 2.
927m²
Uhrenhaus
denkmalgeschützte Mauer
KiTa
Kugelgasbehälter 
Option Unterführung GleiseEhrenveedel
Arbeitervilla Denkmal
Arbeitervilla Denkmal
Anbindung
 Gaswerk Fuß &
 Rad
Radverbindung
Anbindung Luisenviertel 
Alternative
Radverbindung
Haupterschließung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
denkmalgeschützte Mauer
Eingangstor
Mobilitätstrasse
 + Haupterschließung
Radverbindung
Eingangstor
Eingangstor
Bummelmeile 
(mit aktivierten EG-Zonen)
Uhrenplatz
Private Sickergasse
Private Sickergasse
Quartiersplatz
Einfahrt CityHub
TG-Einfahrt
Entnahme Mauerelemente
Öffnung Gaswerk
Quartiersplatz
Private SickergassePrivate Sickergasse
Maarweg
Maarweg
Anbindung
 Gaswerk 
Fuß & Rad
Rampe 6%
Rampe 6%
Luisenviertel
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Optional Shuttle-Loop
Quartierspark
TG-Einfahrt
Skateplatz
Kleinspielfeld
Basketball und 
freie Nutzung
Klettern, Hüpfen
Balancieren
wassergeb. Decke
Bsp. BoulefeldPavillon
Pavillon
Sitzstufen
Sitzstufen
Rampe 6%
Rampe 6%
Rampe 4,5%
Weg im ehem. Gleisbett
3,5%
Spielplatz 2.000m²
 
Pocketwald
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
laufbahn + weitsprung
Sprung-grube
Radabstell 200m²
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Kultur
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Büro
Büro 
Büro & Gewerbe
Büro
Büro
Wohnen
Büro
Büro & Nahversorgung
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Rad
verbindung
Idee Anknüpfung Lowline
Widdersdorfer Straße 120
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- und Radweg
Neubau Club
Widdersdorfer Straße
Vitalis
straße
S-Bahn
Müngersdorf Technologiepark
I
I
IX
VI
I
VII
VI 
V
VII
V
VIVI
VII
VI
V
VI
VI
VI
VII 
VI
VI
V
VI
V
VI
VI
VI
VI
VII
V
VI
VI
VI
VI
V
VII
V
VI
VI
V
IV
V
V
VI
II
V
XI
V
VII
V
V
V
V
VI
VI
IV
IV
IV
VII
V
I V
VI
VI
V
V
V
V
V
I
V
VI
 I (22-24m) 
 I (3,5m)
V
V
VI
VI
I
V
VI
V
II
VI
V
OK 17,15m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 23,35m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 17,15m 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90
m 
OK 20,25m
 
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 27,55m 
OK 22-24m 
VI
OK 20,25m
 
OK 17,15m
 
VI
OK 14,05m
 
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
VI
OK 34,85m 
VII
V
OK 23,35m
 
VII
VII
OK 17,15m 
Außenbereich Kita
620m²
IX
VII
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
Industrial Landmark 
Integration in öff. 
Spiel- & Grünflächen
 (teil-)öff. Nutzungen
 (z.B. Markthalle)
Mobilitätstrasse mit Radverkehr in beiden Richtungen
Mobilitätstrasse
 mit Radverkehr in beide Richtungen
VII
VIII
CityHub(diverse Nutzungen)
KiTa
Außenbereich Kita
800m²
Optionales Lärmschutzelement falls erforderlich
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
VII
VI
IV
Rad- & Fußwegeverbindung
Radweg
Kultur& (teil-)öff. Nutzung
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
V
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Ehrenveedel
Haltestelle Bus
Sichtschutz
Sichtschutz
Optionaler Sichtschutz
Spielplätze 2.
775m²
Mehrgenerationen, Sport
 
Haltezone
 
mob.eingeschränkteSchüler
Innen
Kleingartenanlage
Gewerbegebiet
Gartenwerkstatt 
Ehrenfeld
Kleingartenanlage
Segropark
AWB Betriebshof
stattinsel
Westspitze
Pattenhalle
Cinenova
Ehrenwerk
Bürgeramt Ehrenfeld
Herbrand´s Ehrenfeld
City Parkhaus Ehrenfeld
Jugendwerkstatt
Vogelsanger Str.
Leyendeckerstraße
Helmholtzstraße
Christianstraße
Heliosschule
(im Bau)
Live Music Hall
Hauptzollamt
Quartier "Grüner Weg"
Vulkangelände
Idee Anknüpfung Lowline
Idee Anknüpfung Lowline
Museum
Haus des Karnevals
Festkomitee Kölner Karneval
Gleisbogen
Kontrastwerk
Altes Gaswerk
Widdersdorfer Straße 190
Entwicklung Thyssen-Krupp-Areal
Grundstück Soravia
Kleingartenanlage
Melatengürtel
Weinsbergstraße
Grüner Weg
Lichtstraße
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Kita & Jugendtreff
Widdersdorfer Straße
Vitalistraße
Zufahrt 
Militärring
Vitalistraße
Direktverbindung
 
Müngersdorf
Technologiepark
West
Josef-Lammerting-Allee
Eupener Str.
Lidl
Mercedes Hauptniederlassung Köln
Toyota
Autohaus
Maarweg Center
Fitnesscenter
Rewe
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Girlitzweg
Direktverbindung
 
WassermanngeländeGesamtschule
Richtung Venloer Straße
Wohnen
Wohnen
Wohnen Wohnen
Büroentwicklung
(In Planung)
Lidl
S-Bahn & RegionalbahnhofEhrenfeld
Netto
Lichtstraße
Sonic 
Ballroom
Kletterhalle
Postverteilzentrum DHL
Gewerbe (Schreinerei)
BF 11b
BF 11a
BF 10
BF 08b
BF 08b
BF 09
BF 07
BF 05
BF 06BF 04
BF 03
BF 02
BF 01
BF 00
BF 19
BF 18
BF 17
BF 16
BF 15
BF 12
BF 14a
BF 13
BF 14b
Bestand
Bestand
Radverbindung
Radverbindung
Optional Shuttle-Loop
Wohnen
BF 20
BF 21
Mobilstation
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück
 Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich
 3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideen
bereich
 3
Grundstück 
Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
II
V
TG-Einfahrt
BF 21
Retentionsmulde
Zugang Luisenviertel
Wohnen
Wohnen
Gewerbe / Büro
Parkplatz
Radbrücke
Zaun
Arbeitervilla 
Arbeitervilla 
50,89
50,03
49,32
49.10
48,70
48,70
48,61
48,91
49,50
49.00
48,60
48,80
48,90
48.40
49,10
49,30
49,00
48,48
51,12
50,59
50.33
46,01
51,12
51,00
45,98
47,41
48,23
49,03
49,72
45,75
45,78
49,90
50,00
47,03
50,50
49,50
OK 51,30
46,10
47,20
48,40
50,50
48,00
49,75
49,40
48,34
50,00
49,20
48,40
50,00
51,12
50,00
50,00 51,12
46,30
48,19
49,39
49,42
49,23
47,22
51,00
46.20
49,25
2,1%
OK 51,50
OK Gleis = 52,20
50,12
49,90
48,40
48,30
49,20
49,50
49,00
49,20
EG=48,80
EG=49,20
EG=49,00
EG=49,00
EG=48,70
EG=50,10
EG=49,90
EG=49,70
EG=49,40
EG=49,20
EG=48,70
EG=49,50
EG=49,40
EG = 49,20
EG=49,00
EG=48,80
EG = 49,60
EG=48,80
49,10
46,10
OK Gleis=52,48
49,30
49,30
Wohnen
Bahndamm
OK 17,15m
 
V
Anbindung Luisenviertel
 
Mobilstation
Mobilstation
Büro
Hotel / Gewerbe
Büro
Büro
MobilityHub
CoLiving
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 23,90m 
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 
1.000m² 
49,49
49,13
52,50
48,46
49,00
52,65
Abwasserkanal
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Radverbindung
Bestandshügel
M
obilstation
Mobilstation
HGK-Trasse
Sichtschutz
Baumerhalt wird geprüft
Abwasserkanal
Abwasserkanal
Bestandshügel
Haltestelle Bus
Brücke
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Umgriff TG
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
V
I
VI
IV
Spielplatz 500m²
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
 VII 
V
Optional: Anbindung Widdersdorfer Str.
Optional: 
Durchwegung Maarhöfe Süd
VI
V
I
VII
V-
VI
Büro &
 Gewerbe
Büro & Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Optionale 
Durchbindung MIV
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Pandion Cosy
Fertigstellung 2026
Ideenbereich 1
max. GFZ 2,4
Büroentwicklung 
(In Planung)
Grundstück ABG
Grundstück Wohnkompanie & ArtInvest
Büro, Gewerbe & Wohnen
Nachverdichutng Kontraswerk (Neuplanung)
G ewerbe
Technologiepark
Mitte
Bestand Büro- & Gewerbecluster
 V 
V-
VI
V-
VI
 Gewerbe
VIII
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Bestand
VIII
XV
III
II
VIII
III
I
I
Planungsgebiet
Öffnung Planungsgebiet
Baufeldgrenze
Flurstück
Baufeld
Fußgängerweg
Radweg / ÖPNV-Trasse / Platzfläche
MIV-Erschließung
öffentliche Grünfläche
private Grünfläche
Kita-Außenfläche
Baum - Neupflanzung
Baum - Bestand
Adressbereich Büro
Planungsvorhaben Umgebung
Gebäudeeingang
TG-Einfahrt
Verlauf Denkmalbereich Arbeitervilla
Legende
Masterplan GESAMT
Max-Becker-Areal | Masterplan Ausarbeitung
Planungsstand Max-Becker-ArealPlanungsstand Max-Becker-Areal
Datum: 21. Oktober 2024
Maßstab M 1:1.000
50 m0 10 20 30 40
50 m0 10 20 30 40
N
Anlage 4

Anlage 14 Beschluss BV 4 zu 3293_2024

6059 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 03.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 02.12.2024  
öffentlich 
10.4 Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs Nr.: 
63460/05 Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld 
3293/2024 
 
1. Abstimmung über den Ergänzungsvorschlag von Bezirksvertreterin Lottmann 
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), neue Ziffer 9, kursiv: 
 
„Der Schulstandort soll prioritär geplant und gebaut w erden.“  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
2. Abstimmung über den Ergänzungsvorschlag von Bezirksvertreterin Lottmann 
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), neue Ziffer 10, kursiv: 
 
„Statt des Bürohochhauses soll an der Vitalisstraße die Errichtung von bezahlbaren 
studentischem und Azubi Wohnen geprüft w erden.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) 
 
3. Abstimmung über die Aufnahme der Beschlussempfehlung des Rahmenpla-
nungsbeirates in der von der Verwaltung vorgeschlagenen geänderten Fassung 
(vgl. Ziffer 1, erster Spiegelstrich kursiv): 
 
1. „Der angestrebte Nutzungsmix ist im städtebaulichen Vertrag ergänzend zu re-
geln. Dies betrifft insbesondere: 
- 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau und 20 Prozent 
Mietw ohnungsbau, genossenschaftlichen Wohnungsbau und Bau-
gruppen;

- Anteil belebender Nutzungen in den Erdgeschosszonen der Bummel-
meile und an der S-Bahn; 
- Kulturbaustein; 
- Pflegeeinrichtungen. 
2. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag zu er-
gänzen.  
3. Die Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur soll den Entscheidungsgremien 
zeitnah und konkret vorgestellt werden. Die Verkehrsgutachten zum Max Be-
cker-Areal sowie zu angrenzenden Projekten und die Ergebnisse des Mobili-
tätskonzeptes, inklusiver der Anbindung Vitalisstraße / S-Bahn, sind transpa-
rent darzulegen. 
4. Die Fuß- und Radwegetrasse entlang des nördlich gelegenen Bahndamms ist 
planungs- und eigentumsrechtlich zu sichern und frühestmöglich herzustellen 
sowie an das öffentliche Wegenetz anzubinden. 
5. Die verkehrliche Erschließung der westlichen Annex-Fläche, auf der der Gleis-
bogenpark entstehen soll und die wesentliche Anbindung der Annex-Fläche an 
die S-Bahn / Vitalisstraße ist transparent und ausführlich darzulegen. 
6. Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen in der gesamten Weststadt ist 
neben der Sicherung der geplanten Grünflächen unbedingt auch eine schnellst-
mögliche Erschließung dieser, z.B. in Form von Zwischennutzungen, anzustre-
ben. 
7. Möglichkeiten zur Zwischennutzung sind aktiv zu fördern. 
8. Die Gaskugel soll als historische Landmarke des industriellen Erbes in der wei-
teren Planung und Umsetzung sichtbar gemacht werden. Ergänzend sollen die 
ehemaligen Gleisflächen und ihre industriegeschichtliche Bedeutung entspre-
chend im Raum ablesbar sein, betont und gekennzeichnet werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
4. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage:  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Ent-
wurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 11) 
zu berücksichtigen; 
 
Ergänzung:  
 
1. Der angestrebte Nutzungsmix ist im städtebaulichen Vertrag ergänzend 
zu regeln. Dies betrifft insbesondere:

- 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau und 20 Prozent 
Mietwohnungsbau, genossenschaftlichen Wohnungsbau und 
Baugruppen; 
- Anteil belebender Nutzungen in den Erdgeschosszonen der 
Bummelmeile und an der S-Bahn; 
- Kulturbaustein; 
- Pflegeeinrichtungen. 
2. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind eng an das ge-
zeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen 
Vertrag zu ergänzen.  
3. Die Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur soll den Entscheidungsgre-
mien zeitnah und konkret vorgestellt werden. Die Verkehrsgutachten zum 
Max Becker-Areal sowie zu angrenzenden Projekten und die Ergebnisse 
des Mobilitätskonzeptes, inklusiver der Anbindung Vitalisstraße / S-Bahn, 
sind transparent darzulegen. 
4. Die Fuß- und Radwegetrasse entlang des nördlich gelegenen Bahn-
damms ist planungs- und eigentumsrechtlich zu sichern und frühestmög-
lich herzustellen sowie an das öffentliche Wegenetz anzubinden. 
5. Die verkehrliche Erschließung der westlichen Annex-Fläche, auf der der 
Gleisbogenpark entstehen soll und die wesentliche Anbindung der An-
nex-Fläche an die S-Bahn / Vitalisstraße ist transparent und ausführlich 
darzulegen. 
6. Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen in der gesamten West-
stadt ist neben der Sicherung der geplanten Grünflächen unbedingt auch 
eine schnellstmögliche Erschließung dieser, z.B. in Form von Zwischen-
nutzungen, anzustreben. 
7. Möglichkeiten zur Zwischennutzung sind aktiv zu fördern. 
8. Die Gaskugel soll als historische Landmarke des industriellen Erbes in 
der weiteren Planung und Umsetzung sichtbar gemacht werden. Ergän-
zend sollen die ehemaligen Gleisflächen und ihre industriegeschichtliche 
Bedeutung entsprechend im Raum ablesbar sein, betont und gekenn-
zeichnet werden.“ 
9. Der Schulstandort soll prioritär geplant und gebaut werden  
10. Statt des Bürohochhauses soll an der Vitalisstraße die Errichtung von be-
zahlbaren studentischen und Azubi Wohnen geprüft werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 10 Niederschrift Öffentlicheitsbeteiligung

12788 Zeichen

/ 2 
61/Stadtplanungsamt Datum 03.04.2024 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 
50679 Köln 
N I E D E R S C H R I F T
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
– Arbeitstitel: "Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ –
Veranstaltungsort: Pattenhalle, Christianstraße 82, 50825 Köln 
Termin: 18.03.2024 
Beginn: 17:40 Uhr 
Ende: 19:50 Uhr 
Besucher*innen: circa 100 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer*innen: Podium: 
Frau Weitekamp, Bezirksbürgermeisterin Lindenthal 
Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister Ehrenfeld 
Herr Greitemann, Beigeordneter Dezernat VI – bis 18 Uhr 
Frau Herr, Amtsleitung Stadtplanungsamt 
Frau Rheinschmidt, Bezirk Ehrenfeld Stadtplanungsamt 
Herr Küppers, PANDION Real Estate GmbH 
Herr Luchterhandt, büro luchterhandt & partner 
Niederschrift: 
Frau Korus, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
Anlage 10

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ 
- 2 - 
 
 
/ 3 
Herr Luchterhandt eröffnet die Veranstaltung um 17:40 Uhr. Er erinnert an das zurückliegende 
Wettbewerbs- und Beteiligungsverfahren, das Anfang 2022 gestartet wurde. 
 
Frau Weitekamp, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Lindenthal und Herr Spelthann, 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, begrüßen die anwesenden Bürgerinnen und 
Bürger. Ein kleinerer Teil des Plangebiets liege in Lindenthal, der größere Teil in Ehrenfeld. Für 
den Stadtteil Ehrenfeld sei die Entwicklung des Max Becker-Areal ein Schlüsselbaustein inner-
halb der Weststadt. Herr Spelthann begrüßt ausdrücklich Schülerinnen der Helios-Gesamt-
schule, die vor Kurzem an einem Projekt zum Thema der städtebaulichen Entwicklung teilge-
nommen haben. 
 
Herr Greitemann, Beigeordneter Dezernat VI der Stadt Köln, ordnet die Abendveranstaltung 
als Start der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Gesamtkontext der bisherigen Beteili-
gungsformate zum Wettbewerbsverfahren „Max Becker-Areal“ ein. Er hebt die gute Kooperation 
mit der Pandion hervor, die trotz angespannter Marktsituation an dem Standort 1.700 Wohnun-
gen plane. 
 
Herr Küppers, PANDION Real Estate GmbH, verweist auf den Start des Planungsprozesses 
vor ca. 6 Jahren und auf die kontinuierliche Weiterentwicklung des Projektes, die sich maßgeb-
lich auf die Beteiligungsprozesse stütze. Das Großprojekt biete vielfältige Chancen für Ehren-
feld und die Gesamtstadt: unterschiedliche Wohnungsangebote, eine Grundschule, sechs Kitas, 
über 4 ha Grünfläche mit attraktiven Spielplätzen, eine Bummelmeile mit Ladenzonen u. a. m. 
 
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, erläutert anhand einer kurzen Präsentation den Um-
griff des Plangebietes (ca. 17 ha) und den bisherigen Planungsprozess einschließlich der Vor-
gaben, die sich aus dem Zielbild „Kölner Weststadt“ aus dem Jahr 2021 ergeben. Grundsätzlich 
gehe es um einen Transformationsprozess von einem industriell geprägten Bereich zu einem 
lebendigen Wohn- und Arbeitsort mit vernetzenden Grünverbindungen. Sie erläutert, dass auch 
der Flächennutzungsplan im Bereich des Max Becker-Areals in einem eigenständigen Verfah-
ren geändert werden müsse, und verweist auf weitere Projektentwicklungen im Umfeld. An-
schließend erläutert sie die Möglichkeiten, wie sich Bürgerinnen und Bürger am Bebauungs-
planverfahren beteiligen können, sowie die Handhabung der Wortmeldezettel. Sie weist darauf 
hin, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet werde. 
 
Herr Hegele, Büro cityförster, und Herr Böttger, Büro urbanegestalt, erläutern anschließend das 
städtebaulich-freiraumplanerische Konzept. Die wesentlichen drei Leitideen seien, ein lebens-
wertes Quartier für die Gesamtstadt zu schaffen, die kleinteilige Ehrenfelder Nutzungsmischung 
zu erhalten und weiterzuentwickeln („Ehrenfelder best-of“) und die räumliche (Freiraum-) Vernet-
zung zu verbessern. Im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf seien nur punktuelle Änderungen 
erfolgt, beispielsweise im Bereich des Kugelgasbehälters, der als Landmarke erhalten werde. Die 
großen Nutzungsbausteine Wohnen und Büroflächen seien im Plangebiet kleinräumig verteilt, 
besondere Nutzungsbausteine, wie die Grundschule oder der Kulturbaustein, liegen an markan-
ten Stadträumen. Die äußere Erschließung erfolge grundsätzlich über den Maarweg und die Wid-
dersdorfer Straße, an die am östlichen Rand die in Nord -Süd-Richtung verlaufende Haupter-
schließung anschließ e. Ziel sei es , das Quartier möglichst autofrei zu gestalten. Entlang der 
Bahntrasse sei eine begrünte Fuß- und Radwegeverbindung geplant, die in westlicher Richtung 
auch als Busverbindung zum S -Bahnhof Müngersdorf genutzt werden soll e. Das Kernelement 
des Freiraumkonzepts sei eine große zentrale Grünfläche, die mit dem angrenzenden Stadtraum 
vernetzt werden solle. Die Gleisfigur des ehemaligen Industriegleises im Norden des Plangebiets 
werde zu einer spannenden Grünfläche  entwickelt, die durch angrenzende Nutzungen belebt 
werde. 
 
Herr Luchterhandt eröffnet um 18:20 Uhr die Diskussion an Thementischen, an denen Bürge-
rinnen und Bürger mit Vertretungen der Stadtverwaltung bzw. Fachplanungsbüros ins Gespräch 
kommen können. Er bittet darum, alle Thementische zu besuchen, und stellt die Patinnen und

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ 
- 3 - 
 
 
/ 4 
Paten an den Thementischen vor. In den einzelnen Kojen werden der Masterplan sowie The-
menkarten gezeigt. Zusätzlich sei zentral ein städtebauliches Modell der Planung im Kontext 
der angrenzenden Bereiche ausgestellt.  
 
Die Ergebnisse der Diskussionen werden ab 19:10 Uhr im Plenum durch die Patinnen und Pa-
ten vorgestellt: 
 
1. Herr Küppers berichtet von intensiven Gesprächen, die am Modell geführt wurden. Der Fo-
kus der Fragen habe auf Grün- und Verkehrsverbindungen innerhalb des Quartiers und in 
benachbarte Bereiche gelegen. Auch die städtebauliche Dichte sei diskutiert worden. Herr 
Küppers gibt zu bedenken, dass großzügige Freiräume nur durch eine für künftige Entwick-
lungen normale, urbane Dichte möglich werden. 
 
2. Frau Rheinschmidt fasst die Gespräche am Thementisch „Masterplan | Hochbau“ wie folgt 
zusammen: Die städtebauliche Dichte einschließlich der Höhenentwicklung werde in Teilbe-
reichen, beispielsweise entlang der Vitalisstraße, kritisch gesehen. Die Mobilitätstrasse 
werde grundsätzlich begrüßt, allerdings sei in Frage gestellt worden, ob die soziale Kontrolle 
- insbesondere zur Nachtzeit (Angstraum) – sichergestellt sei und wie der Anschluss an die 
Vitalisstraße verkehrssicher gelingen könne (Rampe). Die Leistungsfähigkeit des Knoten-
punktes Widdersdorfer Straße/Vitalisstraße sei unter Berücksichtigung der Tiefgaragenein- 
und ausfahrten zu prüfen; ebenso die Vernetzungsmöglichkeiten in das „Ehrenveedel“. Es 
sei die Nutzung von Dachflächen (beispielsweise das Dach der Grundschule, Außenspielflä-
che Kita auf Dach) und eine kulturelle / öffentliche Nutzung im Uhrenhaus (beispielsweise 
Kindermuseum) angeregt worden. Die Verortung einer Mobilstation in der Nähe zum S-
Bahnhof werde begrüßt. 
 
3. Herr Wirtz, Stadtplanungsamt berichtet vom Thementisch „Nutzungen“, dass generations-
übergreifende Wohnangebote, Wohnangebote für Studierende, aber auch Angebote wie 
Service Wohnen sowie stationäre Pflege/Tagespflegeeinrichtungen gewünscht seien. Die 
Lage des MobilitätsHub im nördlichen Teil des Plangebiets ziehe Ziel-/und Quellverkehr tief 
ins Quartier. Hier sei die Lage nochmals zu überdenken. Zusätzlich solle geprüft werden, 
inwieweit Wohnen in der Nähe zu Gleisanlagen unter Berücksichtigung des zu erwartenden 
Schienenlärms möglich ist. 
 
4. Herr Jennes, Büro Lindschulte nimmt aus den Gesprächen am Thementisch „Verkehr | 
Mobilität“ folgende Fragen und Hinweise mit: Der Bahnweg sei zur Erschließung des Quar-
tiers, aber auch zur Vernetzung in angrenzende Bereiche wichtig. Kritisch werden die be-
reits auch an den Thementischen „Hochbau“ und „Nutzungen“ vorgetragenen Punkte gese-
hen, wie beispielsweise eine verkehrssichere Anbindung des Bahnwegs an die Vitalisstraße 
und die Lage des MobilitätsHub. Darüber hinaus sei die Erreichbarkeit der geplanten Tiefga-
ragen und die Querung von Gleisanlagen thematisiert worden. Im weiteren Verfahren wer-
den Verkehrszählungen durchgeführt, um mit aktuellen Belastungszahlen die Leistungsfä-
higkeit des angrenzenden Netzes zu prüfen. 
 
5. Herr Hübel berichtet für den Thementisch „Masterplan | Umwelt“ von Hinweisen zu den 
Themenkomplexen Wasser (Starkregen) / Klima(-anpassung) / Lärm / Energie: Es sei ange-
regt worden, die Prinzipien der Schwammstadt zu berücksichtigen und regenerative Ener-
gien (auch Abwasserwärme) nicht nur für das Quartier, sondern auch für den Stadtteil opti-
mal zu nutzen. Die Immissionsbelastungen durch Schienen- und Verkehrslärm, aber auch 
durch Baulärm seien zu prüfen und zu vermindern (ggf. wie nördlich der Bahntrasse durch 
eine Lärmschutzwand oder aus städtebaulichen Gründen genau nicht). Dach- und Fassa-
denbegrünungen sowie die Erhaltung / Pflanzung großer Bäume werden begrüßt. Lichtver-
schmutzung ebenso wie unzumutbare Verschattungen seien zu vermeiden.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ 
- 4 - 
 
 
/ 5 
6. Herr Wennmacher berichtet vom Thementisch „Freiraum“, dass die geplante große zusam-
menhängende Grünfläche positiv gesehen werde. Es wurde die Frage gestellt, wie die Qua-
lität bzw. Unterhaltung der Freiräume gesichert werden können. Der Bereich des Gleisbo-
gens könne ein attraktiver Ort für Jugendliche sein, gleichermaßen werden Nutzungskonkur-
renzen mit der Sicherung der Clubkultur gesehen. Es sei die Anpflanzung von Klimabäumen 
angeregt worden. Innerhalb von Spielflächen im Gleisbogen könne eine Spiellok aufgestellt 
werden. 
 
Herr Luchterhandt weist darauf hin, dass die Hinweise auf den Plänen dokumentiert werden, 
und ermuntert die anwesenden Bürgerinnen und Bürger weitere Hinweise vorzutragen. 
 
1. N. N.: Der Bürger möchte wissen, wer das Projekt juristisch betreut. 
 
 Frau Herr antwortet, dass sowohl die Fachämter, wie das Stadtplanungs- und das 
 Rechtsamt, als auch externe Experten in den Planungsprozess einbezogen werden  
 würden. 
 
2. N. N.: Zusätzlich möchte der Bürger wissen, in welchem Zeitraum mit einer Realisierung 
gerechnet werden kann. 
 
 In enger Kooperation mit der Stadt Köln sieht Herr Küppers einen Satzungsbeschluss für 
 den Bebauungsplan „Max Becker -Areal“ im Jahr 2025 / Anfang 2026.  Der bisherigen  
 Zeitplanung für die Vorarbeiten laufe man 1 – 2 Jahre hinterher. Die Entwicklungszeit für 
 das Gesamtprojekt laufe bis 2030. 
 
Frau Herr bewertet den genannten Zeithorizont bis zum Satzungsbeschluss als „sport-
lich“. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung seien Stellungnahmen bis zum 05.04.2024 
möglich. Auf Grundlage der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fassen die 
politischen Gremien den sog. Vorgabenbeschluss, der wiederum Grundlage des Bebau-
ungsplan-Entwurfs werde. Zu diesem Planungsstand können Bürgerinnen und Bürger im 
Rahmen der Offenlage erneut Stellung nehmen. Zu einzelnen Teilflächen, beispiels-
weise der öffentlichen Grünfläche, könnten ggf. weitere Beteiligungen stattfinden. 
 
Frau Weitekamp erläutert, dass die Hinweise, beispielsweise zu Hochpunkten, im weiteren 
Verfahren geprüft werden würden. Auch die Vernetzung in benachbarte Bereiche, beispiels-
weise die Ausgestaltung von Schulwegen (Schulen am Wasseramselweg), müsse weiter kon-
kretisiert werden. 
 
Herr Spelthann ergänzt, dass die Auswirkungen der Summe aller Projekte in der Weststadt in 
den Blick genommen werden und die wachsende Beteiligungskultur einen wichtigen Beitrag für 
die Qualifizierung der Projekte leiste. Er sehe im vorlaufenden Beteiligungsprozess keinen Zeit-
verlust, sondern einen Motor für das weitere Verfahren. 
 
Herr Küppers versichert, dass das Max Becker-Areal sich zu einem qualitätvollen Quartier ent-
wickeln werde. 
 
Herr Luchterhandt stellt um 19:45 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt, und 
schließt die Veranstaltung. Er verweist darauf, dass sowohl ein formales Protokoll als auch eine 
Dokumentation der Abendveranstaltung erstellt werde. 
 
Frau Herr schließt die Veranstaltung um 19:50 Uhr.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld“ 
- 5 -
gez. am 03.04.2024 
Herr Spelthann Frau Weitekamp 
(Bezirksbürgermeister Ehrenfeld) (Bezirksbürgermeisterin Lindenthal) 
Frau Korus 
(Schriftführerin/ Stadtplanung Zimmermann GmbH) 
gez. Spelthann gez. Weitekamp
gez. Korus

Anlage 9 Themenkarte Freiraum

9929 Zeichen

32352803,267
5646207,739
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Brücke
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
Brücke
5,30 2,00 4,50
2,50
7,20
15,60
6,00
6,50
2,50
5,60
3,40
20,60
6,00
4,10
7,50
6,90
3,00 3,00
6,50
2,50
3,00 3,00
6,50
2,10
3,00
6,50
2,30
6,00
5,00
4,00
5,00
8,50
11,50
2,00
3,00
14,10
14,10
3,00
6,00
5,00 3,00
3,00
5,00
3,50
11,50
5,00
5,00
5,00
5,00
2,60
3,50
4,00
3,002,00
VI
III
VI
IV
I
IV
II
V
IV
VI
I
V
I
II
IV
IV
III
III
V
V
V
V
VI VIIVIII
V
V
V
V
V
IV
V
IV
VI
IV
VI
VI
II
IV
VI
II
VI
V
V
VII
IV
X
X
VI
VI
IV
lX
IV
VI
XIIIX
IV
VII
II
IV
IV
IX
V
VI
lV
V
IV
XI
IX
Schallschutzelement
III
IV
OK 34,85m 
I
I
IX
VI
I
VII
VI
V
VII
V
VI
VI
VII
VI
V
VI
VI
VI
VII
VI
VI
V
VI
V
VI
VI
VI
VI
VII
V
VI
VI
VI
VI
V
VII
V
VI
VI
V
IV
V
V
VI
II
V
XI
V
VII
V
V
V
V
VI
VI
IV
IV
IV
VII
VI V
VI
VI
V
V
V
V
V
I
V
VI
 I (22-24m) 
 I (3,5m)
V
V
VI
VI
I
V
VI
V
II
VI
V
OK 17,15m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 23,35m 
OK 20,25m OK 20,25m 
OK 20,25m OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 23,35m 
OK 23,35m 
OK 17,15m 
OK 14,05m 
OK 14,05m 
OK 14,05m 
OK 14,05m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 4,65m 
OK 23,90m 
OK 20,25m 
OK 20,25m 
OK 4,65m 
OK 23,90m 
OK 20,25m 
OK 23,90m 
OK 27,55m 
OK 4,65m 
OK 23,90m 
OK 20,25m 
OK 27,55m 
OK 22-24m 
VI
OK 20,25m 
OK 17,15m 
VI
OK 14,05m 
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
VI
OK 34,85m 
VII
V
OK 23,35m 
VII
VII
OK 17,15m 
IX
VII
VII
VIII
Optionales Lärmschutzelement falls erforderlich
OK 23,90m 
OK 27,55m 
VII
VI
IV
V
II
V
OK 17,15m 
V
OK 23,35m 
OK 23,35m 
OK 23,90m 
V
I
VI
IV
 VII 
V
VI
V
I
VII
V-VI
 V 
V-VI
V-VI
VIII
VIII
XV
III
II
VIII
III
I
I
Spielplatz 500m²
Schallschutzwand
Schallschutzwand
Private Sickergasse
Grundschule
Kleinspielfeld
Außenbereich Kita
1.650m²
Außenbereich Kita
820m²
Außenbereich Kita
600m²
Gasregelstation
EG + 1. OG Gewerbe
Lärmschutzwand Bestand 8,3m (OK 56.3m)
Freihaltebereich Verknüpfung 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Freihaltebereich Anknüpfung 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Radabstell 140m²
Umspannwerk
KiTa
KiTa 
KiTa
Schulhof 2.927m²
Uhrenhaus
denkmalgeschützte Mauer
KiTa
Kugelgasbehälter 
Option Unterführung GleiseEhrenveedel
Arbeitervilla 
Denkmal
Arbeitervilla 
Denkmal
Anbindung 
Gaswerk Fuß & 
Rad
Radverbindung
Anbindung Luisenviertel Alternative
Radverbindung
Haupterschließung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
denkmalgeschützte Mauer
Eingangstor
ÖPNV-Trasse + Haupterschließung
Radverbindung
Eingangstor
Eingangstor
Bummelmeile 
(mit aktivierten EG-Zonen)
Uhrenplatz
Private Sickergasse
Private Sickergasse
Quartiersplatz
Einfahrt CityHub
TG-Einfahrt
Entnahme Mauerelemente
Öffnung Gaswerk
Quartiersplatz
Private SickergassePrivate Sickergasse
Maarweg
Maarweg
Anbindung 
Gaswerk Fuß & 
Rad
Rampe 6%
Rampe 6%
Luisenviertel
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Optional Shuttle-Loop
Quartierspark
TG-Einfahrt
Skateplatz
Kleinspielfeld
Basketball und 
freie Nutzung
Klettern, Hüpfen
Balancieren
wassergeb. Decke
Bsp. BoulefeldPavillon
Pavillon
Sitzstufen
Sitzstufen
Rampe 6%
Rampe 6%
Rampe 4,5%
Weg im ehem. Gleisbett
3,5%
Spielplatz 2.000m² 
Pocketwald
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
laufbahn + weitsprung
Sprung-grube
Radabstell 200m²
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Kultur
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Büro
Büro 
Büro & Gewerbe
Büro
Büro
Wohnen
Büro
Büro & 
Nahversorgung
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Radverbindung
Idee Anknüpfung Lowline
Widdersdorfer Straße 120
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- und Radweg
Neubau Club
Widdersdorfer Straße
Vitalisstraße
S-Bahn
Müngersdorf Technologiepark
Außenbereich Kita
620m²
öff. Stpl. / Kiss & Ride Grundschule / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
öff. Stpl. / Lastenrad
Industrial Landmark 
Integration in öff. 
Spiel- & Grünflächen
 (teil-)öff. Nutzungen
 (z.B. Markthalle)
Mobilitätstrasse
 mit Radverkehr in beiden Richtungen
Mobilitätstrasse mit Radverkehr in beide Richtungen
CityHub(diverse Nutzungen)
KiTa
Außenbereich Kita
800m²
BF 11
CityHub
GRZ 0,78
GFZ 5,54
GF 15.607m²
Rad- & Fußwegeverbindung
Radweg
Kultur& (teil-)öff. Nutzung
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Ehrenveedel
Haltestelle Bus
Sichtschutz
Sichtschutz
Optionaler Sichtschutz
Spielplätze 2.775m²
Mehrgenerationen, Sport Haltezone mob.eingeschränkteSchülerInnen
Kleingartenanlage
Gewerbegebiet
Gartenwerkstatt 
Ehrenfeld
Kleingartenanlage
Segropark
The Ship
Neubau Vorum
(geplant 2024)
AWB Betriebshof
stattinsel
Westspitze
Pattenhalle
Cinenova
Ehrenwerk
Bürgeramt Ehrenfeld
Leo-Amann-Park
Herbrand´s Ehrenfeld
City Parkhaus Ehrenfeld
Jugendwerkstatt
Kolbhalle
Bürgerzentrum
Ehrenfeld
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Leyendeckerstraße
Helmholtzstraße
Christianstraße
Venloerstraße
Heliosschule
(im Bau)
Live Music Hall
Hauptzollamt
Quartier "Grüner Weg"
Vulkangelände
Idee Anknüpfung Lowline
Idee Anknüpfung Lowline
Museum
Haus des Karnevals
Festkomitee Kölner Karneval
Gleisbogen
Kontrastwerk
Altes Gaswerk
Widdersdorfer Straße 190
Entwicklung Thyssen-Krupp-Are al
Grundstück Soravia
Kleingartenanlage
Melatengürtel
Weinsbergstraße
Grüner Weg
Lichtstraße
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Kita & Jugendtreff
Widdersdorfer Straße
Vitalistraße
Zufahrt Militärring
Vitalistraße
DirektverbindungMüngersdorf
Technologiepark
West
Josef-Lammerting-Allee
Eupener Str.
Lidl
Mercedes Hauptniederlassung Köln
Toyota
Autohaus
Maarweg Center
Fitnesscenter
Rewe
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Girlitzweg
Direktverbindung
Wassermanngelände
Gesamtschule
Richtung Venloer Straße
Wohnen
Wohnen
Wohnen Wohnen
Büroentwicklung
(In Planung)
Lidl
S-Bahn & RegionalbahnhofEhrenfeld
Netto
Lichtstraße
Sonic 
Ballroom
Kletterhalle
Postverteilzentrum DHL
Gewerbe (Schreinerei)
BF 11b
BF 11a
BF 10
BF 08b
BF 08b
BF 09
BF 07
BF 05
BF 06
BF 04
BF 03
BF 02
BF 01
BF 00
BF 19
BF 18
BF 17
BF 16
BF 15
BF 12
BF 14a
BF 13
BF 14b
Bestand
Bestand
Radverbindung
Radverbindung
Optional Shuttle-Loop
Wohnen
BF 20
BF 21
Mobilstation
TG-Einfahrt
BF 21
Retentionsmulde
Zugang Luisenviertel
Wohnen
Wohnen
Gewerbe / Büro
Parkplatz
Radbrücke
Zaun
Arbeitervilla 
Arbeitervilla 
Wohnen
Bahndamm Anbindung Luisenviertel 
Mobilstation
Mobilstation
Büro
Hotel / Gewerbe
Büro
Büro
MobilityHub
CoLiving
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 1.000m²
 
Abwasserkanal
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Radverbindung
Bestandshügel
Mobilstation
Mobilstation
HGK-Trasse
Sichtschutz
Baumerhalt wird geprüft
Abwasserkanal
Abwasserkanal
Bestandshügel
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 500m²
Optionale Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Optional: Anbindung Widdersdorfer Str.
Optional: Durchwegung Maarhöfe Süd
Büro &
 Gewerbe
Büro & 
Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Optionale Anbindung Fuß- & Radweg
Optionale Durchbindung MIV
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Pandion Cosy
Fertigstellung 2026
Ideenbereich 1
max. GFZ 2,4
Büroentwicklung 
(In Planung)
Grundstück ABG
Grundstück Wohnkompanie & ArtInvest
Büro, Gewerbe & Wohnen
Nachverdichutng Kontraswerk (Neuplanung)
Gewerbe
Technologiepark
Mitte
Bestand Büro- & Gewerbecluster
 Gewerbe
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons &
Alfreda)
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons &
Alfreda)
Bestand
50,89
50,03
49,32
49.10
48,70
48,70
48,61
48,91
49,50
49.00
48,60
48,80
48,90
48.40
49,10
49,30
49,00
48,48
51,12
50,59
50.33
46,01
51,12
51,00
45,98
47,41
48,23
49,03
49,72
45,75
45,78
49,90
50,00
47,03
50,50
49,50
OK 51,30
46,10
47,20
48,40
50,50
48,00
49,75
49,40
48,34
50,00
49,20
48,40
50,00
51,12
50,00
50,00 51,12
46,30
48,19
49,39
49,42
49,23
47,22
51,00
46.20
49,25
2,1%
OK 51,50
OK Gleis = 52,20
50,12
49,90
48,40
48,30
49,20
49,50
49,00
49,20
EG=48,80
EG=49,20
EG=49,00
EG=49,00
EG=48,70
EG=50,10
EG=49,90
EG=49,70
EG=49,40
EG=49,20
EG=48,70
EG=49,50
EG=49,40
EG = 49,20
EG=49,00
EG=48,80
EG = 49,60
EG=48,80
49,10
46,10
OK Gleis=52,48
49,30
49,30
49,49
49,13
52,50
48,46
49,00
52,65
LegendeMax-Becker-Areal | Masterplan Ausarbeitung
Planungsstand Max-Becker-ArealPlanungsstand Max-Becker-Areal Datum: 17 .10.2024 Maßstab M 1:1.000
50 m0 10 20 30 40
50 m0 10 20 30 40
N
Öffentliche Grünfläche
Halböffentliche Freifläche (Schule)
Private Freifläche
Bestandsbaum*
Baum Planung - Plätze, Straßenbegleitung
Entfall Bestandsbaum*
* Es handelt sich hierbei um eine erste Einschätzung zum Er-
halt von Bestandsbäumen. Die konkrete Sortierung wird im
laufenden Grünordnungsplanverfahren 
auf Grundlage des Baumgutachtens und des Bodensanie -
rungsplans durchgeführt. 
Baum Planung - Freie Landschaft
Baum Planung - privates Grundstück
Private Freifläche (Kita)
Öffentlicher Spielplatz
Straßenbegleitendes GrünThemenkarte Freiraum, Grün und Wasser
Anlage 9

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1605 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
 
Für das in Rede stehende Bauleitplanverfahren wurde die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen bereits durchgeführt:  
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 06.03.2024 bis zum 
05.04.2024 statt (siehe Anlage 10, siehe auch Session-Vorlage Nr. 3271/2023);  
 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 15 Beschluss der BV 3 vom 02.12.2024 zu 3293_2024

1905 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221)   22193313 
Fax:  (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 02.12.2024  
öffentlich 
9.2.4 Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs Nr.: 
63460/05 Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld 
3293/2024 
 
 
geänderter Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Ent-
wurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 11) 
zu berücksichtigen; 
 
(Gemeinsamer Ergänzungsantrag von  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-
Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Prof. Dr. Klaus Reinartz / 
FDP) 
 
Anstelle des geplanten Bürohochhauses an der Vitalisstraße soll durch den 
Bauträger und die Stadtverwaltung untersucht werden, ob an dieser Stelle Woh-
nungen für studierende vorgesehen werden können.  
Der geplante Fuß- und Radweg soll sinnvoll in ein Gesamt-Wegekonzept rund 
um die S-Bahn-Haltestelle einbezogen werden. Siehe Beschluss der Bv´en Eh-
renfeld und Lindenthal zur Gestaltung der Kreuzung Vitalisstraße / Girlitzweg / 
Teichrohrsängerweg.  
Die geplante Haltestelle der Stadtbahn auf der HGK-Trasse wird in den Planun-
gen berücksichtigt und in das Rad- und Fußwegekonzept eingebunden.   
  
Der Beschluss des Rahmenplanungsbeirat wird zustimmend zur Kenntnis ge-
nommen.

Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt  
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD, Frau Führer (CDU)

Anlage 13 Beschluss Rahmenplanungsbeirat zu Vorlage 3293-2024

2982 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 25.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
19.11.2024  
öffentlich 
5.2 Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs Nr.: 
63460/05 Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln Ehrenfeld 
3293/2024 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal und Ehrenfeld 
folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen: 
„Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage 
des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-
Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 11) 
zu berücksichtigen; 
 
Ergänzung:  
1. Der angestrebte Nutzungsmix ist im städtebaulichen Vertrag ergänzend 
zu regeln. Dies betrifft insbesondere:  
- Öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau;  
- Anteil belebender Nutzungen in den Erdgeschosszonen der 
Bummelmeile und an der S-Bahn; 
- Kulturbaustein; 
- Pflegeeinrichtungen. 
2. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind eng an das ge-
zeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen 
Vertrag zu ergänzen.  
3. Die Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur soll den Entscheidungsgre-
mien zeitnah und konkret vorgestellt werden. Die Verkehrsgutachten zum 
Max Becker-Areal sowie zu angrenzenden Projekten und die Ergebnisse 
des Mobilitätskonzeptes, inklusiver der Anbindung Vitalisstraße / S-Bahn,

sind transparent darzulegen. 
4. Die Fuß- und Radwegetrasse entlang des nördlich gelegenen Bahn-
damms ist planungs- und eigentumsrechtlich zu sichern und frühestmög-
lich herzustellen sowie an das öffentliche Wegenetz anzubinden. 
5. Die verkehrliche Erschließung der westlichen Annex-Fläche, auf der der 
Gleisbogenpark entstehen soll und die wesentliche Anbindung der An-
nex-Fläche an die S-Bahn / Vitalisstraße ist transparent und ausführlich 
darzulegen. 
6. Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen in der gesamten West-
stadt ist neben der Sicherung der geplanten Grünflächen unbedingt auch 
eine schnellstmögliche Erschließung dieser, z.B. in Form von Zwischen-
nutzungen, anzustreben. 
7. Möglichkeiten zur Zwischennutzung sind aktiv zu fördern. 
8. Die Gaskugel soll als historische Landmarke des industriellen Erbes in 
der weiteren Planung und Umsetzung sichtbar gemacht werden. Ergän-
zend sollen die ehemaligen Gleisflächen und ihre industriegeschichtliche 
Bedeutung entsprechend im Raum ablesbar sein, betont und gekenn-
zeichnet werden.“ 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

Anlage 2 Geltungsbereich

351 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Max Becker-Arealin Köln - Ehrenfeld
Maßstab  1 : 10 0000200100400600 Meter

Anlage 11 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen § 3 (1) BauGB

122132 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 11 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 63460/05 – Arbeitstitel: „Max Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld – einge-
gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 18.03.2024 in der 
Pattenhalle in Ehrenfeld (Bekanntmachung Amtsblatt am 06.03.2024) und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. 
 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital 
Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 18 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen, einschließlich der zwei Wortmeldezettel und einer Wortmeldung 
im Rahmen der Abendveranstaltung. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die in der Abendveranstaltung an Stellwänden abgegebenen und/oder mündlich vorgebrachten Stellungnahmen werden ergänzend zu den schriftlich vor-
gebrachten Stellungnahmen in der Tabelle aufgeführt. Die Darstellung und Bewertung der an den Stellwänden abgegebenen Stellungnahmen erfolgt unter 
Punkt 1 ST bis 5 ST. 
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfah-
rens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, 
welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Cha-
rakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der 
Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach 
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Einwenderin 1 
Zwischen der Widdersdorfer Str. 192 und der Villa (Rhein-
energie) in der Widdersdorfer Str. 194 [Anmerkung: Haus-
nummer196] ist die heutige Zufahrt zum Schrottplatz. 
Diese Zufahrt soll, nach den Informationen von gestern 
[im Rahmen der Informationsveranstaltung am 
18.03.2024], die Haupterschießung MIV mit der Zufahrt 
zum CITY-HUB und den Parkhäusern werden. Das Kon-
zept wurde so verstanden, dass dies eine Sackgasse wer-
den soll, wo die gleichen Fahrzeuge auch wieder zurück-
fahren müssen. Gleichzeitig ist der City HUB Parkhaus, 
Car-Sharing Station, Paketstation, Buszubringer Service 
usw.  
Kenntnisnahme  
1.1 (Neu-)Belastung durch Verkehrslärm 
Nicht auszudenken, die Menge an Fahrzeugen, die durch 
diese kleine Straße zu dem neuen Viertel geleitet werden 
sollen. 
Es wird verstanden, dass der Verkehr aus dem Viertel 
möglichst herausgehalten werden soll, auf Kosten der bis-
herigen Anwohner. Der Mitarbeiter des Planungsbüros Ci-
tyförster bestätigte dies auch mit der Aussage, dass es 
sich hierbei ja maximal um die Interessen von 10 Parteien 
handeln würde. 
ja Im Rahmen der noch zu erstellenden, schalltechnischen Untersu-
chung werden die planbedingten Auswirkungen auf schutzbedürf-
tige Nutzungen im Plangebiet sowie im Umfeld geprüft und falls 
erforderlich aktive bzw. passiver Schallschutzmaßnahmen identi-
fiziert, die planungsrechtlich festgesetzt werden müssen. 
 
Östlich an die geplanten Haupterschließung grenzen überwie-
gend gewerbliche Nutzungen an. Die im Umfeld vorhandene 
Wohnnutzung ist im Bestand innerhalb einer Gemengelage, die 
durch gewerbliche Nutzungen dominiert wird, durch Verkehrs- 
und Gewerbelärm vorbelastet. 
1.2 Straßenquerschnitt 
Es wird nicht gesehen, dass sich diese Zufahrt 2-spurig 
gestalten ließe. Zwischen den Grundstücken der beiden 
Villen ist lediglich eine kleine Einfahrt, die es aktuell nicht 
möglich macht, einen Bus und einen PKW gleichzeitig an-
einander vorbeizuführen. Die grundsätzliche Leistungsfä-
higkeit der Straße wird bezweifelt, da diese nicht ausrei-
chend Ausbaureserve hergibt. Von der denkmalgeschütz-
ten Mauer des Grundstücks der Widdersdorfer Str. 194 
teilweise Die geplanten Straßenverkehrsflächen haben einen Regelquer-
schnitt von 15 Metern, die den Ausbau mit einer 2-spurigen Fahr-
bahn (Mindestbreite 6,50 für Begegnungsverkehr Bus/Bus) sowie 
Geh- bzw. Radwegen sowie Begrünung erlauben. 
 
Der Abstand von der Flurstücksgrenze des Bestandsgebäudes 
Widdersdorfer Straße 192 bis zum Eingangstor an der Widders-
dorfer Straße 196 beträgt mindestens 10 Meter. Die Eingangssi-

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zur Widdersdorfer Straße 192 sind es ca. 10 Meter, die 
kaum eine 2 spurige Straße und eine Abbiegerspur zu las-
sen können. 
Der Mitarbeiter, der gestern Ansprechpartner für den Ver-
kehr war, teilte mit, dass die Straße auf 18 Meter Breite 
ausgebaut werden könnte. Ohne Anspruch auf vollstän-
dige Richtigkeit wird geschätzt, dass man bei 18 Metern 
bereits im Treppenhaus der denkmalgeschützten Villa 
stehe. 
tuation wird in der Straßenplanung für die Integration eines Geh-
wegs genutzt, so dass sich das Straßenprofil entsprechend ohne 
Eingriffe in die Bausubstanz erweitern kann. Das Baudenkmal 
Widdersdorfer Straße 196 grenzt künftig unmittelbar an die östli-
che angrenzende Stichstraße des geplanten Quartiers. Die Wid-
dersdorfer Straß 192 liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplan-Entwurfs. 
1.3 Denkmalschutz 
Aus Gründen des Umgebungsschutzes ist es eher frag-
würdig, ob es richtig sein kann, dass man zwei aus dem-
selben Baujahr zusammengehörige Villen, durch eine viel 
befahrene Straße mit einer Ampelanlage, trennen sollte/ 
darf. Dies sei eine erhebliche Beeinträchtigung des An-
blicks des Denkmalschutzes. 
Es ist kaum vorstellbar, dass sich ein Mitarbeiter des Pla-
nungsbüros Cityförster sich jemals diesen Weg persönlich 
angesehen hat. 
ja Belange des Denkmalschutzes wurden bereits im Rahmen der 
Auslobung bzw. der Durchführung des Qualifizierungsverfahren 
mit dem Stadtkonservator abgestimmt und werden im weiteren 
Verfahren beachtet. 
So bestand mindestens seit Anfang der 50er Jahre an dieser 
Stelle eine Zufahrt zum Gelände. Dass die beiden Villen nicht ge-
trennt werden dürfen, ist daher denkmalpflegerisch nicht zu be-
gründen. Die Frequentierung der Straße kann von Seiten des 
Denkmalschutzes nicht beeinflusst werden. Die gestalterische 
Ausformulierung der Zufahrt ist Bestandteil weiterer Gespräche 
mit dem Denkmalschutz und den Planern. 
1.4 Erschließung über vorhandenes Verkehrsnetz 
Es stellt sich die Frage, warum der CITY-HUB, der im We-
sentlichen angefahren wird und als Parkhaus für die Bum-
melmeile gedacht ist, mittig des östlichen Grundstücks ge-
setzt werden soll. Hier macht man zusätzlich zu den 
Hauptverkehrsstraßen Maarweg und Widdersdorfer Str. 
eine neue Hauptverkehrsstraße. Statt weniger…mehr. 
Warum werden nicht die bisherigen Hauptverkehrsstraßen 
genutzt, um das neue Viertel anzufahren. Der CITY-HUB 
gegenüber der Zufahrt zum Rewe, wo bisher bereits viele 
Fahrzeuge abbiegen, wäre viel sinniger. Hier ließe sich 
auch eine Abbiegespur einrichten, so dass der Verkehr 
ungehindert weiter fließen könnte. 
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Parkenden 
vom CITY-HUB nach Besuch der Bummelmeile, mit dem 
teilweise Das Erschließungskonzept ist Ergebnis des Wettbewerbsverfah-
rens zum Max Becker-Areal. Die Lage des City-Hub ergibt sich 
durch seine Funktion als Quartiers- bzw. Besuchergarage sowie 
der geplanten Ansiedlung eines Nahversorgers im Plangebiet. 
Der neue Knoten mit der Widdersdorfer Straße ist bisher mit ei-
ner neuen Linksabbiegespur (ohne LSA) geplant. Mögliche Fuß-
gängerquerungen über die Widdersdorfer Straße werden im wei-
teren Verfahren geprüft. Ob bzw. wo eine LSA notwendig ist, wird 
im Rahmen des noch zu erstellenden Verkehrsgutachtens unter-
sucht. 
Die Distanz zwischen dem vorhandenem REWE-Markt und dem 
geplanten City-Hub entspricht rd. 250 m (Luftlinie). Insoweit liegt 
der REWE-Markt fußläufig in erreichbarer Nähe.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Auto zu Rewe fahren, um dort einzukaufen, da der Weg 
von dort bis zum parkenden Auto sehr weit ist. 
Würde die Zufahrt zum Max-Becker Areal in Höhe des 
Rewe sein und gleichzeitig auch der CITY-HUB, würde 
man sich vermutlich eine Ampelanlage sparen. Da die 
fußgehenden Einkäufer zum Rewe auch irgendwie über 
die Widdersdorfer Str. kommen müssten, was selbst jetzt, 
ohne das neue Viertel eine große Herausforderung ist, die 
manchmal mehrere Minuten braucht. 
Dies wäre eigentlich nur mit einer Fußgängerampel zu lö-
sen. Gleichzeitig müsste jedoch auch eine Ampelanlage 
zur Einfahrt zwischen den Villen geplant werden (nicht 
weniger, sondern mehr). Nicht auszudenken, wenn durch 
die Fußgängerampel einen Rückstau verursacht bis zur 
Ausfahrt des Max-Becker Areals.... Auch das würde nicht 
nur den Verkehrsfluss behindern, sondern auch eine er-
hebliche Gefahr darstellen. 
Die im Rahmen der Stellungnahme vorgeschlagene, alternative 
Lage des City-Hub gegenüber der Zufahrt zum vorhandenen 
REWE-Markt würde vorhandene Gehölzbestände nördlich der 
Widdersdorfer Straße tangieren. Zusätzlich befindet sich auch in 
diesem Bereich ein Baudenkmal. Eine zusätzliche Abbiegespur 
wäre hier unter Aufgabe seitlicher Parkstände möglich. 
 
Die östliche Haupterschließungsstraße dient der internen Er-
schließung aller unmittelbar anschließenden Baufelder (BF 5 – 
12, einschließlich CityHub, und BF 15) sowie der Tiefgaragen der 
Baufelder 13 und 14. Diese Stichstraße ist unabhängig vom City-
Hub für die interne Erschließung des Plangebietes notwendig. Im 
Gegensatz zur Widdersdorfer Straße bzw. dem Maarweg über-
nimmt diese Straße keine weitere Verbindungsfunktion. 
 
Die unmittelbar an den Maarweg bzw. die Widdersdorfer Straße 
angrenzenden Baufelder 1 und 2 (Schule), 17 – 19 werden über 
diese Straßen erschlossen. 
 
Die Konkretisierung der Straßenplanung wird im weiteren Verfah-
ren abgestimmt. 
 
2 
 
Einwenderin 2 
Mit der stark befahrenen Widdersdorfer Straße habe man 
sich längst arrangiert. 
 
Die schweren LKWs von Max Becker, fahren montags bis 
freitags von 6 Uhr - max. 16 Uhr, in die kleine Ein-
fahrtstrasse von Max Becker am Küchenfenster vorbei. 
Freitags sogar nur bis 14 Uhr, danach ist Ruhe. 
Selbst die stark befahrene Widdersdorfer Straße wird un-
ter der Woche ab 16 Uhr ruhiger. Die Mitarbeiterinnen der 
umliegenden Firmen verlassen Ihre Arbeitsstätten, somit 
wird hier vor Ort, ein Parkplatz nach dem anderen frei. 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
An Wochenenden und Feiertagen, werden die langjähri-
gen Anwohnerinnen mit Ruhe entschädigt. 
Zukünftig wird es für Alt-Anwohnerinnen zu jeder Tages-
zeit lauter, was aber für neuen Wohnraum in Köln gerne in 
Kauf genommen wird. 
2.1 Östliche Haupterschließungsstraße 
Bei der Veranstaltung wurde erläutert, dass zwischen der 
Widdersdorfer Str. 192 und der Villa (Rheinenergie) in der 
Widdersdorfer Str.194 [Anmerkung: Hausnummer 196] die 
Zufahrt zu 2 Kitas, die Zufahrt zum CITY-HUB mit großem 
Parkhaus für die Öffentlichkeit, die ÖPNV -Trasse der 
Buslinien und die Zufahrt für 4 Tiefgaragen erstellt werden 
soll. 
Zu dem City-HUB Parkhaus gehört eine Car-Sharing Sta-
tion, Paketstation, Buszubringer Service usw.. 
Die 4 Tiefgaragen bedeuten für Alt-Anwohnerinnen, dass 
die dazugehörigen zukünftigen Eigentümerinnen nicht nur 
einmal am Tag ihre Tiefgaragenstellplätze verlassen, son-
dern mehrmals täglich und dies zur jeder Tages-/Abend-
zeit…24 Stunden - 7 Tage die Woche und das alles an 
den Fenstern entlang…. Es ist nicht zu erwarten, dass sie 
alle ein Elektroauto besitzen. 
Dies bedeutet, zunehmende permanente Abgase und es 
wird in Zukunft keine Ruhezeiten mehr geben. 
Dieser ständige Verkehrslärm kann nicht toleriert werden. 
Es ist nicht verständlich, warum bei 17 ha Fläche alle an 
einem Küchenfenster vorbei sollen… Darüber hinaus 
wurde verstanden, dass dies eine Sackgasse werden soll, 
wo die gleichen Fahrzeuge auch wieder zurückfahren 
müssen. 
Es wird gefragt, wer sich dies hat einfallen lassen, wer 
sich - oder ob sich? darüber Personen zur eigenen Wahr-
nehmung, ein eigenes Bild gemacht haben und wie das in 
dieser Enge der zusammenstehenden Häuser zukünftig 
werden soll … 
teilweise  
Im weiteren Verfahren werden Gutachten zu den Themen Lärm 
und Luftschadstoffe erstellt, deren Erkenntnisse bei der anste-
henden Planung berücksichtigt werden. In Abhängigkeit der Er-
gebnisse des Lärmgutachtens werden ggf. innerhalb des Plange-
bietes Festsetzungen zu treffen sein, welche im Plangebiet die 
gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen. 
 
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 1.1 und 1.4 
 
Die Planung basiert auf der vom Stadtentwicklungsausschuss am 
10.03.2022 beschlossenen Durchführung eines zweiphasigen 
städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs nach RPW 
2013 für das Max Becker-Areal beschlossen.  
 
Anschließend wurde für das vorliegende Planungsareal zwischen 
März und Oktober 2022 der städtebaulich-freiraumplanerische 
Wettbewerb durchgeführt, der durch eine umfassende Bürgerin-
formation begleitet wurde.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2.2 Denkmalschutz 
Gleichzeitig wird für dieses neue Viertel, mit den wunder-
schönen alten Fabrikantenvillen, große Werbung gemacht 
und in der Realität wird erstmal eine stark befahrene 
Straße zwischen den 120 Jahre alten denkmalgeschütz-
ten Häuser gestaltet! 
Nicht auszudenken, die Menge an Fahrzeugen, die durch 
diese kleine Straße zu dem neuen Viertel geleitet werden 
sollen… 
ja Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 1.3 
2.3 Verkehrskonzept 
Es wurde verstanden, dass der Verkehr aus dem Viertel 
möglichst herausgehalten werden soll, auf Kosten der bis-
herigen Anwohnerinnen. Der Mitarbeiter des Planungsbü-
ros Cityförster bestätigte dies auch mit der Aussage, dass 
es sich hierbei ja nur um die paar Interessen von den An-
wohnerinnen der alten Häuser handle. 
Wenn man etwas neues plant, in so einer Größenord-
nung, mit so viele Jahren Baustellenlärm, darf das Endre-
sultat nicht zu Lasten der Alt-Anwohnerinnen geplant wer-
den. 
Hinzu kommt noch die Aussage bezüglich der Geschwin-
digkeitsbegrenzung, dass eine Statistik der Anzahl der 
Fahrzeuge die täglich über die Widdersdorfer Straße fah-
ren, erstellt werden soll. Es ist zu beachten, dass momen-
tan auf der Widdersdorfer Straße eine Großbaustelle exis-
tiert und dadurch viele Kraftfahrerinnen die umliegenden 
Straßen nutzen. 
teilweise Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 1.2 und 1.4 
 
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens werden Verkehrserhebun-
gen durchgeführt. Diese werden in Abstimmung mit den Fachäm-
tern der Stadt Köln durchgeführt. Störungen im „normalen“ Ver-
kehrsfluss werden bei Zählungen berücksichtigt. 
2.4 Erschließung über vorhandenes Verkehrsnetz 
Es stellt sich die Frage, warum der CITY-HUB, der im We-
sentlichen nicht von zukünftigen Anwohnerinnen angefah-
ren wird und als Parkhaus für die Bummelmeile gedacht 
ist, mittig ins Grundstück gesetzt werden soll. Hier wird zu-
sätzlich zu den Hauptverkehrsstraßen: Maarweg und Wid-
dersdorfer Straße, eine neue Hauptverkehrsstraße als Zu-
bringer gestaltet. 
teilweise Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 1.4

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Warum werden nicht die bisherigen Hauptverkehrsstraßen 
genutzt, um das neue Viertel anzufahren? 
Hierzu würde sich doch die Einfahrt gegenüberliegend 
von Rewe anbieten. Hier wird es in Zukunft eine Ampel 
geben müssen. 
2.5 Schaffung von Wohnraum 
Grundsätzlich wird die Planung und Umsetzung neuen 
Wohnraums in Köln wertgeschätzt und auch die Idee sehr 
gut gefunden, ein neues autofreies Veedel zu schaffen. 
Obwohl die Anwohnerinnen der Widdersdorfer Strasse 
seit einem Jahr und auch noch in den nächsten Jahren 
von Baustellen befallen sind. 
Kenntnisnahme Entfällt 
2.6 Erschließung über vorhandenes Verkehrsnetz 
Die Zufahrten der PKWs sollen nicht zwischen bestehen-
den Wohnhäusern gestaltet werden. Hier würde sich doch 
auch viel besser der Maarweg anbieten, der ja auch im di-
rekten Weg zur Äußeren Kanalstraße führt. 
Hinzu kommt auch noch, dass der Zubringer zum neuen 
Viertel einer Ampelschaltung bedarf. Es ist nicht zu ver-
stehen, warum das zwischen den schönen alten Villen, 
(die somit vermehrt mit Abgasen beschmutzt werden), ge-
schehen soll. 
Alle verlieren Lebensqualität, andere erhalten…. 
Man ist der zukünftigen Großbaustelle, die über mehrere 
Jahre sein wird, mit all ihren Veränderungen im Quartier, 
so offen und tolerant entgegengekommen. Nach so viel 
Jahren (ca. 10 Jahre) Lärmbelästigung der Großbaustelle, 
muss doch nachher für Alt-Anwohnerinnen bezüglich des 
Lärms Ausgleich geschaffen werden, zumal es aus der 
Planung bei 17 ha möglich ist. Aus der kleinen Ein-
fahrtstrasse von Max Becker ist keine Haupterschließung 
zu planen, sondern ein ruhiger Fußgänger-/Fahrradweg 
zum neuen Quartier. 
teilweise Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 1.1 und 1.4

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
3 
 
Einwenderin 3 
Berücksichtigen Sie eine gendergerechten Stadtentwick-
lung! Mehr RAUM für Frauen und Mädchen im öffentli-
chen Bereich. Realisierung eines Frauen-Wohn- und Kul-
turprojektes wie die einzigartige BeginenVilla zum ge-
meinschaftlichen Wohnen, Leben und Arbeiten…. Köln 
braucht viel mehr Frauen-Räume, andere Städte sind da 
weit voraus… 
teilweise Neben den gemäß kooperativem Baulandmodell verpflichteten 
30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau, wird beim Max Be-
cker-Areal gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 10.03.2022 noch zusätzlich 20% des Wohnraumes für Miet-
wohnungsbau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnfor-
men oder Baugruppen zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen 
ist grundsätzlich auch ein Frauen-Wohnprojekt möglich. Ein 
Frauen-Kulturprojekt könnte beispielsweise in Baufeld 16 reali-
siert werden. Die Gestaltung öffentlicher Räume erfolgt in enger 
Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Köln. 
 
Auf Grundlage des Bebauungsplans wird die planungsrechtliche 
Zulässigkeit, nicht die Umsetzung der genannten Vorhaben vor-
bereitet. 
4 Einwenderin 4   
4.1 Gebäudehöhen 
Die Höhen der geplanten Gebäude (BF10-12) entlang der 
Grenze zu den Grundstücken der "Widdersdorferstr.190" 
sollten nicht, bzw. nicht wesentlich die Höhen der Be-
standsgebäude übersteigen. 
Das Vorhaben, die Dächer dieser Gebäude mit PV-
Anlagen auszustatten, ist ansonsten durch mögliche Be-
schattung massiv eingeschränkt. Ein weiterer Aspekt ist, 
dass eine unmittelbare Nachbarbebauung, der unter 
Denkmalsschutz stehenden Gebäude des "Alten Gaswer-
kes", sich auch an der Höhe dieser Gebäude orientieren 
und diese nicht "erdrücken" sollte. Dies müsste eigentlich 
im Interesse aller Beteiligten, vor allem auch des Denk-
malschutzes sein, da die historischen Gebäude, wie im 
Vortrag am 18.03. erfahren, für das neu entstehende Vier-
tel auch "identitätsstiftend" sein sollen. 
teilweise Die Baufelder 10 - 12 grenzen nicht unmittelbar an Nachbar-Flur-
stücke an, sondern sind durch die geplante Haupterschließung 
getrennt. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Abstandsflä-
chen werden hier eingehalten. 
 
Im weiteren Verfahren wird eine Verschattungsuntersuchung für 
das Plangebiet erstellt. In diesem Zusammenhang wird auch un-
tersucht, ob die Besonnungssituation benachbarter Gebäude im 
Bestand erheblich beeinträchtigt wird. Eine mögliche Verschat-
tung geplanter PV-Anlagen wird nicht untersucht. 
 
Denkmalschutzrechtliche Belange wurden bereits im Rahmen 
des Qualifizierungsverfahrens berücksichtigt, im Rahmen der 
Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrags geprüft und werden 
im weiteren Verfahren im Rahmen des Umweltberichts abschlie-
ßend beschrieben und bewertet. Der Stadtkonservator ist in die 
Abstimmungen eingebunden.  
 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.3

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4.2 Querwege 
Nach dem aktuellen Planungs- und Kenntnisstand wird ei-
ner Öffnung des Gaswerkgeländes durch die geplanten 
Querwege nicht zugestimmt. Es bestehen großen Sicher-
heitsbedenken bezüglich des kreuzenden Warenliefer- 
und Kundenverkehres sowie hinsichtlich eines uner-
wünschten freien Zutritts zu den vermieteten, offenen La-
gerflächen. Es besteht die Sorge, dass das durch die 
hohe Bebauungs-Verdichtung entstehende Verkehrsprob-
lem über Fremdgrundstücke entschärft werden soll. 
teilweise Die Planung sieht eine mögliche Vernetzung für zu Fuß Gehende 
und Radfahrende in angrenzende Bereiche vor.  
 
Seitens Politik und Verwaltung wird perspektivisch eine Vernet-
zung vom Max Becker-Areal zur Oskar-Jäger-Straße für zu Fuß 
Gehende und Radfahrende, auch zur Entlastung der Widdersdor-
fer Straße, gefordert. Die in Ost-West-Richtung verlaufenden 
Wegeverbindungen sind Ergebnis des städtebaulich-freiraumpla-
nerischen Ideenteils zum Wettbewerbs Max Becker-Areal. Die 
Planung berücksichtigt langfristig gewünschte Anbindungen an 
die umliegenden Nachbargrundstücke. Die tatsächliche Umsetz-
barkeit der Vernetzungen außerhalb des Plangebietes ist im Rah-
men eigenständiger Planungen zu klären sowie auf eine Umsetz-
barkeit zu prüfen. 
Die Erschließung des Plangebietes ist jedoch auch ohne die Um-
setzung dieser Verbindungen gesichert. Die Hinweise werden zur 
Kenntnis genommen und im Verkehrs- und Mobilitätskonzept be-
rücksichtigt.  
4.3 Mobilität 
Durch die geplante Bebauung im MB-Areal sind über-
schlägig ca. zusätzlich 2-3000 PKW/LKW-Bewegungen 
pro Tag zu erwarten. Der Haupt-Zu/Abfluss soll über die 
Widdersdorferstr. an dem derzeitigen Geländezugang von 
Max Becker stattfinden. Zeitgleich plant Alfons & Alfreda, 
das ehemalige Gelände von Autoteile Hans Hess zu "revi-
talisieren" mit der Konsequenz eines ähnlich hohen zu-
sätzlichen Verkehrsaufkommens. Dieses wird sich, nur ca. 
200 m entfernt, ebenfalls hauptsächlich über die Widders-
dorferstr. abwickeln. Des Weiteren wird es noch das Pro-
jekt auf dem ehemaligen GM-Autohaus-Gelände geben, 
dass die Oskar-Jägerstr., aber auch die Widdersdorferstr. 
massiv beeinflussen wird. Aus eigener Erfahrung ist be-
kannt, dass die Widdersdorferstr. zu den Stoßzeiten bis-
lang schon immer an der Kapazitätsgrenze war. Wenn der 
teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird das Verkehrsgut-
achten erneut aktualisiert und die Leistungsfähigkeit des angren-
zenden Verkehrsnetzes betrachtet. Zusätzlich wird ein Mobilitäts-
konzept erarbeitet, um den Kfz-Stellplatzbedarf zu reduzieren 
und den Umweltverbund zu stärken. 
 
Bei der Ermittlung planbedingter Auswirkungen (Prognose Plan-
fall) werden für den Prognosehorizont auch die Planungen im 
Umfeld sowie Änderungen im Verkehrsnetz (Prognose Nullfall) 
mitbetrachtet. Die unterschiedlichen Bauprojekte in Ehrenfeld/ 
Braunsfeld werden in Abhängigkeit zueinander betrachtet. 
Auf dieser Grundlage wird die Leistungsfähigkeit relevanter Kno-
ten beurteilt. Die daraus resultierenden Konsequenzen werden im 
weiteren Verfahren berücksichtigt. 
 
Die Möglichkeit einer Tunnelquerung unter den Bahngleisen zum 
Gelände des ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld wird nicht im

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sich ankündigende Verkehrskollaps nur halbwegs gemil-
dert werden soll, sollte die Kreuzungen Oskar-Jäger/Wid-
dersdorfer und Maarweg/Widdersdorfer als Kreisverkehre 
statt Ampelsysteme ausgeführt werden, sowie zusätzliche 
Zu- und Abfahrten auf dem Maarweg und eine Tunnelzu-
wegung durch den Bahndamm geschaffen werden. 
Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens geprüft. Im Zielbild für 
die Kölner Weststadt von 2021 ist dies als perspektivische Mög-
lichkeit aufgeführt. Es handelt sich hier jedoch um eine sehr lang-
fristige Perspektive, die nicht im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens Max Becker-Areal geprüft werden soll. Die Planung lässt 
diese Möglichkeit jedoch in der Zukunft zu. 
4.4 Energieversorgung 
Die Gebäude auf der Widdersdorferstr.190 werden alle-
samt individuell mit Gas- oder Ölheizungen beheizt. Im 
Hinblick auf das Gelingen der Energiewende wird ange-
regt, bei den Planungen zur Fernwärme einen möglichen 
späteren Anschluss der Gebäude an das Leitungsnetz 
des MBAreals mit einzubeziehen. Das heißt, Netzleitun-
gen entlang der Grundstücke würden zukünftige Aufwen-
dungen für einen späteren Anschluss reduzieren. 
Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Energiekon-
zept erarbeitet, welches die zukünftige Energieversorgung des 
Max Becker-Areals behandelt. Im Zuge dessen wir geklärt, ob 
Fernwärme beim Max Becker-Areal angewandt wird.  
5 Einwenderin 5 
Als Privatperson mit Kindern und aus beruflicher Perspek-
tive besteht natürlich Interesse für das kulturelle Angebot, 
das im ehemaligen Max Becker-Areal kommen soll. Da 
Künstlerinnen, Kulturakteurinnen und Kreative in Ehren-
feld und generell in der Stadt Köln räumlich verdrängt wer-
den. Parallel dazu fehlt in dem Bereich in Ehrenfeld, 
Braunsfeld und Lindenthal kulturelle Angebote für Kinder 
und Jugendliche. Daher wird für eine gesellschaftlich rele-
vante soziokulturelle Nutzung plädiert, damit möglichst 
viele Menschen davon profitieren können. Deswegen 
meine Frage: Wie werden die Räume dafür vergeben? 
Wird es ein Bewerbungsverfahren mit einer Jury geben, 
die über die Nutzungskonzepte entscheiden? Oder wie 
wird über die Verteilung der Gebäude entschieden? 
 
 
 
teilweise Auf Grundlage eines zwischen der Stadt Köln und den Auslober-
innen Pandion/RheinEnergie abgestimmten, städtebaulichen-frei-
raumplanerischen Wettbewerbs wurde ein Entwicklungskonzept 
erarbeitet, das Grundlage für das Bebauungsplanverfahren wird. 
Das Nutzungskonzept umfasst im Kern die Bausteine Wohnen, 
Arbeiten, Kultur, Bildung und soziale Einrichtungen. Städtebauli-
ches Ziel ist es, eine kleinräumige Mischung zu erreichen. Der 
geplante Schulstandort sowie Kulturbausteine sind konkret veror-
tet. 
 
Der Kulturbaustein ist im Baufeld 16 gegenüber des alten Uhren-
hauses verortet und wird ca. 3.700 m² oberirdische Geschossflä-
che haben. Zur konkreten zukünftigen kulturellen Nutzung laufen 
Abstimmungen mit der Stabstelle Kulturraummanagement der 
Stadt Köln. Details dazu stehen aber noch nicht fest.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6 Einwenderin 6   
6.1 Erschließung Grundschule 
Möglichst weiträumige Nicht-Erreichbarkeit der geplanten 
Grundschule durch ungewollten MIV durch Abbindungs-
maßnahmen: 
 die Straße vor der Schule oder Kita als Schulstraße 
mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen auswei-
sen 
 elektrisch versenkbare Poller mit intelligenter Zufahrt-
berechtigung der Stichstraßen (Beispiel: M ondsee/Ös-
terreich) 
 Sichere Fuß- und Radverbindungen, über den geplan-
ten „Gleisradweg“ mit einer Anbindung des wichtigen 
Knotens „Venloer Straße/Gürtel“ (Bus, Stadt- und 
SBahn). 
 ausreichende Anzahl von Fahrrad- und Roller-Abstell-
anlagen 
ja Die verkehrssichere Erschließung des Grundschulstandorts so-
wie von Kitas wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Die Anre-
gungen und Hinweise werden im weiteren Verfahren geprüft. 
 
6.2 Geplanter Busshuttle mit Anbindung an S-Bahn-Halte-
stelle Köln-Müngersdorf 
Die S-Bahn Haltestelle Köln-Müngersdorf hat im Vergleich 
zu dem 1,3 km entfernten Regionalbahnhof Ehrenfeld nur 
eine untergeordnete verkehrliche Bedeutung. 
Wesentlich wichtiger wäre eine ÖPNV-Anbindung an den 
Regionalbahnhof Ehrenfeld, der von diversen RE- und 
RB-Bahn-Linien, den S-Bahnlinien S-12 und S-19, sowie 
von den KVB-Stadtbahn-Linien 3,4 und 13 und mehreren 
Buslinien angefahren wird. 
teilweise Für Fußgänger und Radfahrer soll die Verbindung zum Bahnhof 
Ehrenfeld in Verlängerung des geplanten Bahnwegs über die Vo-
gelsanger bzw. Heliosstraße – insbesondere als verkehrssicherer 
Schulweg - aufgewertet werden. Die Vogelsanger Straße soll um-
gestaltet werden und breitere Gehwege sowie Radverkehrsanla-
gen erhalten. Die Heliosstraße soll perspektivisch in Anlehnung 
an Shared Space umgestaltet werden.  
 
Vom S-Bahn-Haltepunkt Köln-Müngersdorf ist der Bahnhof Eh-
renfeld mit der S-Bahn in 2 Minuten zu erreichen. 
6.3 Pkw-Tiefgaragen 
Die geplanten Tiefgaragen haben folgende, erhebliche 
Nachteile: 
 wesentlich für die Hitzebelastung ist der reduzierte 
Baumbestand durch Tiefgaragen 
teilweise Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln in Verbindung mit einem zu 
erstellenden M obilitätskonzept ist Grundlage für die Ermittlung 
des notwendigen Stellplatzbedarfs (Kfz/Fahrräder). Kfz-Stell-
plätze sollen zugunsten eines höheren Begrünungsanteils im 
Plangebiet größtenteils in Tiefgaragen hergestellt werden.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 sie sind unflexibel bei einer möglichen Änderung des 
M obilitätsverhaltens, welches in den nächsten Jahren 
bzw. Jahrzehnten erwartet wird 
 Tiefgaragen können – im Gegensatz zu Parkhäusern 
oder Parkpaletten – bei gravierenden Änderungen des 
Mobilitätsverhaltens nicht angepasst oder zurückge-
baut werden 
 sie sind häufig entweder zu klein oder zu groß 
 
Es wird der Bau von skalierbaren Parkhäusern empfohlen. 
Sie können auf Änderung des M obilitätsverhaltens flexibel 
reagieren und sogar vollständig zurück gebaut werden. 
Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln unterstellt für den Standort 
bereits eine Reduzierung um 40 % im Vergleich zu dem generell 
erforderlichen Stellplatzbedarf.  
 
Im CityHub ist eine Hochgarage integriert, die ggf. aufgegeben 
werden könnte, sobald die Stellplätze nicht mehr benötigt wer-
den. 
6.4 Position des „CityHub“ 
Eine wesentliche Funktion ist das Parkhaus für den MIV 
Die Position „mitten im Viertel“ ist ungünstig, da es den 
MIV in das Viertel führt. 
Es wird ein Parkhaus am Rande der Bebauung empfoh-
len, direkt an den Widdersdorfer Straße, welches auch ge-
plante Tiefgaragen ersetzen kann. 
nein Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.4 
6.5 Verkehrskonzept 
Grundsätzlich sollte der motorisierte Individualverkehr wei-
testgehend aus dem Quartier gehalten werden – durch 
Zufahrtbeschränkungen und Schaffung von Alternativen, 
wie z.B. der geplante Shuttle-Service. 
 
ja Das Erschließungskonzept verfolgt das Ziel, zentrale öffentliche 
Räume, wie die Bummelmeile, von motorisiertem Individualver-
kehr zu entlasten. 
7 Einwenderin 7   
7.1 Überörtliche und überregionale Radanbindungen 
Überörtliche und überregionale Radanbindungen, die zu 
einer Reduzierung des Autoverkehrs führen und das Max-
Becker-Areal räumlich betreffen, fehlen in der Planung. 
teilweise Die Planung denkt Verknüpfungen in angrenzende Bereiche mit 
und schafft attraktive, neue Fuß- und Radwegenetze innerhalb 
des Plangebietes. Siehe auch Stellungnahme zu lfd. Nr. 4.2 
 
Verbindliche Festsetzungen können nur innerhalb des Plangebie-
tes getroffen werden.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Auch wenn es ein Bebauungsplan ist, muss räumlich über 
die Plangrenzen gedacht werden. So sind Ziele ausge-
hend vom Max-Becker-Areal, wie die Ziele innerhalb von 
Max-Becker-Areal einzubeziehen. 
7.2 Rad- und Fußverbindungen rund um die S-Bahn-Hal-
testelle Köln-Müngersdorf 
Hier ist eine planerische Herausforderung den Rad- und 
Fußweg vom Max-Becker-Areal an die Vitalisstraße kom-
fortabel und sicher anzubinden. Und die Fortführung über 
den Girlitzweg / alternativ Teichrohrsängerweg in den Tri-
Top-Park, weiter über die Belvedere-Brücke in den Land-
schaftspark Belvedere. Von dort schließen die überregio-
nalen Radverbindungen in den Rhein-Erft-Kreis (Brauwei-
ler – Bergheim) wie auch den Radweg entlang des Militär-
rings nach Nord und Süd an. 
Herausfordernd ist es eine niveaufreie Rad- und Fußver-
bindung zu schaffen, die den nördlich vom Bahndamm lie-
genden Rad- und Fußweg mit dem südlich des Bahn-
damms liegenden Abschnitt zum Max-Becker-Areal ver-
knüpft. Niederländische oder dänische FachplanerInnen 
haben dazu bestimmt Ideen. 
teilweise Die Konkretisierung der Ausbauplanung im Hinblick auf den An-
schluss an die Vitalisstraße wird im weiteren Verfahren vorange-
trieben. 
 
In Bezug auf die weitere Vernetzung von Fuß- und Radwegever-
bindungen wird auf die Entwicklungsplanung Weststadt verwie-
sen, welche derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in 
Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick-
lung erarbeitet wird und das Zielbild konkretisieren wird. Im Rah-
men der Entwicklungsplanung Weststadt werden u.a. die ver-
kehrlichen Aspekte in der gesamten Weststadt betrachtet. 
 
 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 4.2 und 7.1 
7.3 Rad- und Fußbrücke über die Oskar-Jäger-Straße 
Um die Rad- und Fußverbindungen zwischen Westen / 
Max-Becker-Areal und Osten Thyssen / Ehrenfeld / Innen-
stadt qualitativ aufzuwerten ist ein politischer Beschluss 
für eine Rad- und Fußbrücke, angelehnt an die Eisen-
bahnbrücke, sinnvoll und notwendig. 
Die Rampe kann entlang der Stützmauer auf die Vogel-
sanger Straße geführt werden. Treppen und Rampen er-
möglichen einen früheren Abgang /Abfahrt zur Oskar-Jä-
ger-Str.. Vom Max-Becker-Areal kommend liegt der Rad- 
und Fußweg in einer mittleren Höhe und kann zu einer 
Brücke hoch geführt werden. Ebenso wie die Rampe zur 
Oskar-Jäger Straße leicht machbar ist. 
nein Die Querung der Oskar-Jäger-Straße soll auf Straßenniveau er-
folgen, da der Fuß- und Radweg von Westen kommend ebener-
dig verläuft. Der Straßenquerschnitt der Vogelsanger Straße und 
auch die notwendige Fortsetzung westlich der Oskar-Jäger-
Straße lässt eine Überbrückung für Radverkehr nicht zu. 
 
Ungeachtet dessen liegt für die Vogelsanger Straße zwischen 
Oskar-Jäger-Straße und Ehrenfeldgürtel bereits ein Planungsbe-
schluss vor, welcher inhaltlich seitens der Stadtverwaltung bear-
beitet wird. Die Prüfung eines Rampenbauwerks ist nicht Gegen-
stand des Beschlusses.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Oskar-Jäger Straße ist eine hoch frequentierte Auto-
straße und kann nicht einfach und ohne längere Wartezeit 
überquert werden. Bei der Ampelanlage wird der Rad- 
und Fußverkehr ausgebremst. 
7.4 Straßenbahn auf dem Maarweg 
Eine Straßenbahn kann auf dem Maarweg / Äußere Ka-
nalstraße gebaut werden. Die Höhe der Unterführung un-
ter dem Eisenbahndamm ist ausreichend (analog Kletten-
berggürtel). Die Straßenbahn wird bis zur Widdersdorfer 
Straße geführt und erschließt so das Max Becker-Areal 
optimal mit einer attraktiven Straßenbahn. Eine Verknüp-
fung mit den Buslinien 141 und 143 ist an diesem Mobili-
tätspunkt vorhanden. Mit weiteren Verleihsystemen wer-
den weitere Gebiete erreichbar. 
Zugleich wird das Wohngebiet auf dem Gelände des Alten 
Güterbahnhofs besser mit dem ÖPNV erschlossen. 
Einbindung ins Liniennetz: Die Straßenbahn kann über die 
Äußere Kanalstraße und die Subbelrather Straße geführt 
werden und ab Subbelrather Straße / Gürtel an das KVB-
Netz angeschlossen werden. 
Kenntnisnahme Die Erweiterung der Stadtbahn ist nicht Gegenstand des Bebau-
ungsplanverfahrens. 
 
Darüber hinaus gibt es hierzu keine Überlegungen, wie der aktu-
ellen Mitteilung zur ÖPNV-Netzentwicklung (Session Nr. 
2016/2023) zu entnehmen ist. Der Vorschlag würde zudem das 
Niederflur- mit dem Hochflurnetz verbinden, was wiederum zu 
baulichen Veränderungen an weiteren Haltestellen tlw. in engen 
Straßenräumen führen würde.  
 
 
7.5 Klüttenbahn 
Die geplante Klüttenbahn mit der Haltestelle an der S-
Bahn Köln-Müngersdorf bietet eine hervorragende Nord-
Süd-ÖPNV- Anbindung auch für das Max-Becker-Areal. 
Die Planungen sollten zügig aufgenommen werden. 
Kenntnisnahme Die Nutzung vorhandener Güterzugstrecken für den Personen-
nahverkehr ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 
Im Zielbild Kölner Weststadt von 2021 ist dargelegt, die Klütten-
bahn langfristig als Verkehrsinfrastruktur mitzudenken (z.B. als 
Stadtbahnbetrieb, City-Logistik oder Radschnellweg). Es wird da-
hingehend auf die Entwicklungsplanung Weststadt verwiesen, 
welche derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zu-
sammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
erarbeitet wird und das Zielbild konkretisieren wird. Im Rahmen 
der Entwicklungsplanung Weststadt werden u.a. die verkehrli-
chen Aspekte in der gesamten Weststadt betrachtet. 
  
7.6 Lage des Mobilitätshubs und Anbindung 
Der Autoverkehr wird über eine Verbindungsstraße von 
der Widdersdorfer Straße das Gebiet erschließen. Der 
nein Zur Lage des City-HUB siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.4.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Mobilitäts-Hub liegt mitten im Gelände. Es ist verkehrspla-
nerisch unsinnig, den Autoverkehr in das Quartier zu füh-
ren, um dann in die Tiefgaragen und den Hub einzufah-
ren. Das sind unnötige Autofahrten. Die Lage der Straße 
beeinträchtigt zwar nicht das schöne neue Max-Becker-
Areal, sondern nur die Nachbarn. Besonders die privaten 
denkmalgeschützten Fachwerkhäuser an der Widdersdor-
fer Straße würde vom Autoverkehrslärm betroffen werden. 
Dies ist die einzige Auto-Zufahrt zum neuen Gebiet Die 
notwendige Ampelanlage an der neuen Kreuzung sorgt 
für mehr Lärm und Abgase. 
Anregung und Beschwerde: Die Anbindung des Max-Be-
cker-Areals für den Autoverkehr wird an einer weniger stö-
renden Stelle angelegt. In Gesprächen mit den Eigentü-
mern des Nachbargrundstücks „Gaswerke“ sollte eine Lö-
sung erörtert werden. Dort wäre eine Zufahrt störungs-
freier zu verwirklichen. Die gewonnene Fläche kann für 
Wohnungsbau genutzt werden. 
Die interne Erschließung liegt innerhalb des Plangebietes. Die In-
anspruchnahme von Fremdgrundstücken zur Sicherung der Er-
schließung ist nicht möglich. 
 
 
7.7 Umgebungsschutz für die Denkmäler Fachwerkhäuser 
Das private Denkmal wird von zwei neuen Baufeldern um-
rahmt. Deren Abstand und Höhe muss auf das Denkmal 
abgestimmt sein, da sonst der Umgebungsschutz des 
Denkmals verletzt wird. 
ja Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.3 
7.8 Kugelgasbehälter 
Der Erhalt des Kugelgasbehälters und die Einbindung in 
den Freiraum sind zu begrüßen. Eine Nutzung als Plane-
tarium würde den Raum beleben. Ein kleines Cafe in Ver-
bindung mit dem Kugelgasbehälter wäre für alle Men-
schen ein angenehmes Angebot und für das Viertel eine 
weitere Belebung. 
teilweise Der Erhalt des Kugelgasbehälters innerhalb einer öffentlichen 
Grünfläche ist politisch beschlossen. Rund um den Kugelgasbe-
hälter sollen öffentliche Grün- und Spielflächen entstehen, nörd-
lich schließt sich der Schulhof der Grundschule an. Ein Café oder 
ähnliches könnte im südlich gelegenen Baublock (BF 19) ange-
siedelt werden, hierzu gibt es aber noch keine konkreten Überle-
gungen.  
7.9 Kulturzone Gleisbogen 
Öffentliche Räume, wo Kultur stattfinden kann, werden in 
Köln dringend gesucht. Aktuell hat der Rat der Stadt Köln 
100 000 Euro für die „Bespielung“ von öffentlichen Räu-
men mit Kultur zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle 
ja Innerhalb des Gleisbogens ist im BF20 Kultur und/oder eine (teil-) 
öffentliche Nutzung vorgesehen. Die konkrete Nutzung wird im 
Weiteren u. a. mit dem Kulturraummanagement der Stadt Köln 
abgestimmt.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
würde eine kulturelle Nutzung störungsfrei stattfinden kön-
nen. Die Fläche diente dann auch zur Belebung des Rau-
mes zwischen Vitalisstraße und Maarweg. 
Ein kleiner „Kunstrasen“, eine Möglichkeit für Open-Air-
Kino, Lesungen etc. sind Möglichkeiten für ein Angebot. 
7.10 Vitalisstraße – Studentenwohnen 
Als Stiefkind wird bisher das Baufeld an der Vitalisstraße 
betrachtet. Dabei ist dieser Ort städtebaulich bedeutsam 
und kann durch einen Akzent den Raum um die S-Bahn-
Haltestelle Köln-Müngersdorf fassen. 
Angesichts der guten ÖPNV-Erschließung kann das Ge-
bäude eine gewisse Höhe haben. 
Gerade im Umfeld der Sporthochschule und die relative 
Nähe der Universität (und mit der SBahn auch die TU 
Deutz) sind Studentenwohnungen vorzusehen. 
Im Erdgeschoss wird Handel vorgesehen (Beschluss der 
BV Lindenthal). Die S-Bahn-Haltestelle mit dem hohen 
Fahrgastaufkommen bietet sich für bahnhofstypischen 
Handel an (Bäckerei, Nahkauf), und dient auch zur Ver-
sorgung des Bürostandortes Technologiepark Müngers-
dorf. 
teilweise Im Baufeld 21 an der Vitalisstraße sieht die aktuelle Planung eine 
Mobilstation, Nahversorgungsangebote sowie gewerbliche Flä-
chen vor. Der Hinweis einer Wohnnutzung wird zur Kenntnis ge-
nommen und im weiteren Verfahren untersucht.  
 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 13.3 
8 Einwenderin 8   
8.1 Verkehrslärm 
Mit der stark befahrenen Straße habe man sich arrangiert. 
Auch den Schwerlastverkehr der Firma Max Becker, der 
jeden Morgen ab 6:00 Uhr bis zum Nachmittag durch die 
kleine Einfahrtstrasse am Küchenfenster vorbei rein und 
raus rollt wurde in Kauf genommen, da es wochentags ab 
ca. 17 Uhr ruhiger wird. 
Dann verlassen auch so langsam die Mitarbeiter der um-
liegenden Firmen ihre Arbeitsplätze und es werden auch 
wieder Parkplätze frei. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.1

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
An Wochenenden und Feiertagen könne man dann im 
schönen Garten das Leben genießen und auch wochen-
tags nach Feierabend nutze man gerne die Möglichkeit 
hier Entspannung zu finden. 
8.2 Informationsveranstaltung 
Durch einen puren Zufall, in einem Gespräch mit einer 
Nachbarin, habe man von der öffentlichen Informations-
veranstaltung zu dem Bebauungsprojekt des Max-Becker-
Areals erfahren. Da man von dieser Informationsveran-
staltung weder gehört noch gelesen habe, stellt sich die 
Frage, wie öffentlich diese Veranstaltung abgehalten 
wurde. 
Auch hat die Nachbarin nur durch einen Bekannten, der 
politisch aktiv ist, davon erfahren. Da drängt sich unwei-
gerlich der Verdacht auf, dass die Anwesenheit der unmit-
telbar Betroffenen und alteingesessenen Anwohner nicht 
unbedingt angestrebt wurde. Bestärkt wird dieses 
dadurch, dass das Erstaunen über die Anwesenheit der 
Nachbarin bei der Infoveranstaltung, sehr groß war. 
Kenntnisnahme Ort und Zeit der Infoveranstaltung wurden öffentlich bekannt ge-
macht. Zusätzlich wurde in der Presse und im Umfeld des Plan-
gebietes mit Plakaten auf die Veranstaltung hingewiesen. Im Um-
feld wurden - wie auch beim Wettbewerbsverfahren - umfang-
reich Flyer verteilt. Zusätzlich lagen Flyer in den Bezirksrathäu-
sern, im Bürgerzentrum Ehrenfeld sowie dem Stadthaus aus. 
8.3 Verkehrskonzept 
Bei dieser Veranstaltung wurde mitgeteilt, dass zwischen 
den Häusern Widdersdorfer Str. 192 und 196 eine Haupt-
zufahrtstrasse für 4 Tiefgaragen,-Zufahrt zum CITYHUB 
mit großem Parkhaus für die Öffentlichkeit, und eine 
ÖPNV-Trasse für Buslinien erstellt werden soll. 
Dazugehörig eine Car-Sharing Station, Paketstation, Bus-
zubringer Service usw., das alles an der Widdersdorfer 
Straße 196 vorbei. 
Es stellt sich die Frage, hat hier jemals eine Begehung vor 
dieser Planung stattgefunden? Hat man sich vor Ort wirk-
lich ein Bild darübergemacht, wie das werden soll, wenn 
der Verkehr so eng an den zusammenstehenden Häusern 
vorbei muss? Somit ist es hier vorbei mit der Ruhe. Es 
heißt in der Einführung der Planung für dieses Areal, viel-
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.4 
 
Im weiteren Verfahren werden sowohl eine schalltechnische Un-
tersuchung als auch ein Luftschadstoffgutachten erstellt. Sollten 
erheblich nachteilige Auswirkungen ermittelt werden, müssen 
Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen identifiziert werden.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
fältige Entwicklungen, die in diesem zentralen Großbe-
reich bereits in Planung sind, sollen einen stark emissi-
onsbelasteten Standort in einen lebhaften und sehr ge-
fragten Wohn- und Arbeitsort umgestalten. Dies gilt dann 
aber wohl nicht für den Bestand, denn um dies zu errei-
chen, wird für den Altbestand, also den Häusern Widders-
dorfer Str. 192 und 196, eine unzumutbare Situation ge-
schaffen, die keineswegs emissionsarm und lebenswert 
ist. 
Unter dem Begriff -denkmalgeschütztes Haus- fallen alle 
Gebäude, die baugeschichtlich wertvoll und besonders 
schützenswert sind. Daher ist es unzumutbar, direkt an 
diesem Haus vorbei, diese dann vielgenutzte Straße zu 
bauen. 
Ganz zu schweigen davon, dass der in der Baumaß-
nahme entstehende Schwerlastverkehr, bis in den späten 
Abend hinein andauern wird. 
Warum werden nicht die bereits bestehenden Hauptver-
kehrsstraßen Maarweg, mit direkter Anbindung zur Militär-
ringstrasse oder Äußerer Kanalstr., in diese Planung ein-
gebunden und das Parkhaus dort gebaut? 
Von da aus werden sicher die Menschen auch eher zum 
angrenzenden REWE Markt rübergehen anstatt erst mal 
aus dem Parkhaus zu fahren und dann dort wieder zu par-
ken. Dies verursacht eine weitere unnötige Belastung 
durch Abgase. 
Außerdem muss dann hier auch eine Ampel den Verkehr 
regeln. Das wäre dann eine Dritte die noch mehr Stau, 
Lärm und Abgase verursacht. 
8.4 Denkmalschutz 
In der Auslobung für dieses Areal wird ausdrücklich be-
schrieben, dass es sich hier um historische Gebäude han-
delt, die auch die industrielle Historie widerspiegeln und 
damit identitätsstiftende Merkmale des Stadtteils darstel-
len. 
ja Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.3

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hier werden ausdrücklich die Wohngebäude Widdersdor-
fer Str. 196-196a und 206-208 benannt. Diese stehen 
ebenso unter Denkmalschutz wie auch die direkt angren-
zenden Grünflächen auf den beiden Grundstücken. 
Somit dürfen weder Gebäude noch Freiraum überplant 
werden. Auch die Mauer entlang der Widdersdorfer Str. ist 
geschützt. Dies sollte in der Planung respektvoll integriert 
werden. 
8.5 Bestandsschutz 
Wo die Planung dieser Straße, die so verbreitert werden 
soll, dass die komplette Einfahrt und das Gartenstück 
wegbetoniert werden soll, respektvoll sein soll, kann nicht 
erkannt werden. 
Hier sollen Denkmalschutz und die gewünschte Offenheit 
des Gesamtgrundstücks als einladende Geste im Ein-
klang stehen. Auch das wird nicht gesehen. 
Entgegen dessen, dass geschrieben steht, dass die direkt 
angrenzenden Grünflächen ebenfalls unter Schutz stehen 
und nicht überplant werden dürfen, soll der Großteil des 
Gartens weggenommen werden. Hier ist ein Kindergarten 
sowie weitere Gebäude geplant. 
Damit einhergehend müssen die Garagen abgerissen 
werden, von denen aus es derzeit einen direkten Zugang 
zum Garten und Haus gibt. 
Somit nimmt man die Parkmöglichkeit hinter dem Haus, 
aber ebenso die Parkmöglichkeit neben bzw. vor dem 
Haus. Zusätzlich sollen die Parkflächen im öffentlichen 
Raum (auf der Widdersdorfer Str.) reduziert bzw. abge-
schafft werden. 
Dass man nicht den kompletten Garten wegnimmt, dürfte 
der Tatsache geschuldet sein, dass es 2 Kastanienbäume 
gibt, deren Wuchs wahrscheinlich durch die Errichtung der 
geplanten Gebäude beeinträchtigt werden dürfte. Hier 
wird kaum mehr mit Sonnenlicht einstrahlen können. 
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.3 sowie lfd. Nr. 8.4  
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der Öffentlichkeit 
zweimal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Öffentliche 
und private Belange werden gegeneinander und untereinander 
gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen und das Abwägungsergeb-
nis abschließend durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. 
 
Die Sicherung der internen Erschließung des Plangebietes und 
der Denkmalschutz sind öffentliche Belange, die den vorhande-
nen Nutzungen an dieser Stelle nicht grundsätzlich entgegenste-
hen, auch wenn private Gartenflächen künftig anders genutzt 
werden sollen. Teile der Außenräume des Baudenkmals werden 
in öffentliche Räume (Geh-/Radweg, Straßenbegleitgrün) sowie 
den Außenspielbereich der geplanten Kita) integriert. Die Konkre-
tisierung der Planung wird in enger Abstimmung mit den Fach-
dienststellen der Stadt Köln (städtebauliche, umweltrechtliche 
und verkehrliche Belange), dem Bauaufsichtsamt (Nachweis pri-
vater Stellplätze, Einfriedungen) und dem Stadtkonservator 
(Denkmalbelange) durchgeführt.  
 
Planbedingte Auswirkungen auf die Immissionssituation (Ver-
kehrs- und Gewerbelärm) werden im weiteren Verfahren unter-
sucht. „Kinderlärm“ ist keinen Lärmkategorie, die gutachterlich zu 
berücksichtigen ist.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Naturgemäß wird durch den Kindergarten die Lautstärke 
zunehmen, ebenso durch die geplante Bushaltestelle, ge-
genüber dem Kindergarten, die stark frequentiert sein 
dürfte. 
Sind dann auch Thermopenfenster für das Haus geplant? 
Oder ein entsprechender Zaun, der vor Blicken oder Ein-
dringlingen und unbefugtes Betreten schützt? 
Es ist erkennbar, dass in keiner Weise Aspekte wie Be-
standsschutz, Denkmalschutz oder die Bedürfnisse der 
alteingesessenen Mieter berücksichtigt wurden. Bei einer 
solch gravierenden Beschneidung der bestehenden Le-
bensqualität, sollte es eine Gelegenheit geben, angehört 
zu werden. 
 
9 Einwenderin 9  Entfällt 
9.1 Energiekonzept 
In den Anlagen ist von einem innovativen Energiekonzept 
die Rede, das die Rheinenergie ausarbeitet. Hier wird 
eine Beteiligung z. B. durch Mitarbeit der Klimawende 
Köln gewünscht. lm Deutzer Hafen sind die Vorschläge 
der Zivilgesellschaft gerade übergangen worden und die 
Rheinenergie hat Fernwärme durchgedrückt, wobei die 
Wirtschaftlichkeit für die AG die Sinnhaftigkeit für die Ge-
sellschaft ausgebootet hat. 
In Neubaugebieten ist kalte Nahwärme in Verbindung ver-
schiedenster Wärmequellen (neue Kanalisation, Abwärme 
Supermärkte, PVT, etc.) unschlagbar. 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept auf Grundlage 
der Klimaschutzlinien der Stadt Köln entwickelt. Dies wird in Zu-
sammenarbeit mit der Koordinationsstelle Klimaschutz gesche-
hen.  
9.2 Nutzungskonzept 
Wozu die vielen Bürogebäude, wenn doch das Thyssen-
Areal, der sogenannten Green Campus in der Oskar-Jä-
ger-Straße, das Ehrenveedel und das hier so bezeichnete 
Annexgelände bereits über die Maße Bürofläche aufsta-
peln? Ist ein höherer Wohnanteil nicht sinnvoller? 
nein Entwicklung des Nutzungskonzeptes auf Grundlage des Wettbe-
werbs, siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 5 
 
Auf Grundlage eines zwischen der Stadt Köln und den Auslober-
innen Pandion/RheinEnergie abgestimmten, städtebaulichen-frei-
raumplanerischen Wettbewerbs wurde ein Entwicklungskonzept 
erarbeitet, das Grundlage für das Bebauungsplanverfahren ist.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die geplanten Nutzungen umfassen im Kern die Bausteine Woh-
nen, Arbeiten, Kultur, Bildung und soziale Einrichtungen. Städte-
bauliches Ziel ist es, eine kleinräumige Mischung zu erreichen. 
Planungsrechtlich wird diese Zielsetzung durch die Festsetzung 
eines urbanen Gebietes gesichert, die es ermöglicht, innerhalb 
von Bauabschnitten unterschiedliche Verteilungen der zulässigen 
Nutzungsbausteine umzusetzen. Mehr als die Hälfte der oberirdi-
schen Bruttogrundfläche ist für Wohnnutzung vorgesehen.  
 
9.3 Tiefgaragen 
Tiefgaragen treiben Baukosten und CO2 erheblich in die 
Höhe. Vorschlag: eine Quartiers-Hochgarage und der wei-
testgehende Verzicht auf Tiefgaragen? 
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 6.3 
10 Einwenderin 10 
Keine Veräußerung der im Besitz der RheinEnergie be-
findlichen Flächen! Sie müssen in geeigneter Weise dau-
erhaft in städtischem Eigentum bleiben, um dort sozialen 
Wohnungsbau bzw. Daseinsvorsorge für die Bürger:innen 
zu ermöglichen. 
Kenntnisnahme  
Im gesamten Plangebiet findet das kooperative Baulandmodell 
Anwendung: 30 % der Geschossfläche Wohnen (in Vollgeschos-
sen) muss nach den Förderbestimmungen des Landes NRW er-
richtet werden. 
11 Einwenderin 11   
11.1 Informationsveranstaltung 
Am 28. März 2024 fand eine öffentliche Informationsver-
anstaltung zum Bebauungsprojekt statt, von der man je-
doch erst durch eine zufällige Information einer Nachbarin 
Kenntnis erhielt. Es ist äußerst besorgniserregend, dass 
unmittelbar betroffene Anwohner nicht aktiv über diese 
Veranstaltung informiert wurden. Diese mangelnde Trans-
parenz und das Fehlen einer direkten Benachrichtigung 
stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen einer demo-
kratischen Bürgerbeteiligung und verhindern eine ange-
messene Diskussion und Bewertung der geplanten Maß-
nahmen. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 8.2

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11.2 Östliche Haupterschließungsstraße / Denkmalschutz 
Der aktuelle Bebauungsplan sieht die Errichtung einer 
Hauptzufahrtstraße zwischen den Häusern Widdersdorfer 
Str. 192 und 196 vor. Diese geplante Verkehrsinfrastruktur 
würde nicht nur die Lebensqualität erheblich beeinträchti-
gen, sondern auch den historischen Charakter der Be-
standsgebäude und der umliegenden Grünflächen gefähr-
den. Als historische Gebäude, die einen wichtigen Teil der 
baugeschichtlichen und kulturellen Identität des Stadtteils 
darstellen, dürfen die Häuser Widdersdorfer Str. 196 und 
196a sowie die angrenzenden Grünflächen nicht über-
plant werden. Der Denkmalschutz muss bei der Planung 
respektiert und angemessen berücksichtigt werden. 
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.3 
Bei den Grünanlagen wird denkmalpflegerisch darauf geachtet, 
dass bestehende, gestaltete Grünanlagen erhalten bleiben. Wo 
Flächen schon vor der Unterschutzstellung überbaut waren, sind 
wieder Überbauungen möglich. Umgestaltungen, wie die Anlage 
von Wegen oder die Nutzung als KiTa-Außenbereich sind in die-
sem Fall denkmalpflegerisch möglich, solange der Charakter als 
Grünfläche erhalten bleibt.  
11.3 Planbedingte Auswirkungen 
Es besteht die große Sorge des Verlusts von Gartenflä-
che, Garagen und Parkmöglichkeiten sowie die Befürch-
tung der Zunahme von Lärm- und Umweltbelastungen 
durch die geplanten Bauprojekte, insbesondere den Kin-
dergarten und die Bushaltestelle. 
Die geplante Umgestaltung des Max-Becker-Areals be-
deutet nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung der 
Wohnqualität, sondern stellt auch einen schwerwiegenden 
Eingriff in die Natur und den Artenschutz dar. Der ge-
plante Bau und die damit einhergehende Entfernung zahl-
reicher Bäume gefährden die Lebensräume von Vögeln, 
Eichhörnchen und anderen Tieren. Es wird eine umfas-
sende Prüfung der ökologischen Auswirkungen sowie die 
Einhaltung aller geltenden Naturschutzgesetze und -be-
stimmungen gefordert. 
Zusätzlich wird betont, wie wenig Respekt den Anwohnern 
entgegengebracht wird. Die Zeit, die Arbeit und das Geld, 
das in den Garten gesteckt wurde, sollen einfach wegge-
worfen werden. Die Gartenhäuser sollen abgerissen wer-
ja Im Rahmen des Verfahrens wird neben einer artenschutzrechtli-
chen Prüfung (ASP) auch ein Grünordnungsplan (GOP) erstellt. 
In der ASP werden artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des 
§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG geprüft und entsprechende 
Vermeidungs-, Minderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen formu-
liert und im Bebauungsplan festgesetzt.  
Der Grünordnungsplan arbeitet alle notwendigen naturschutz-
fachlichen und grünplanerischen Erfordernisse ab. U.a. erfolgt 
eine Darstellung möglicher naturschutzrechtlicher Eingriffe und 
entsprechender Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Bei-
spielsweise erfolgt eine Darstellung zu erhaltender Bäume und 
Gehölzstrukturen. Der Verlust satzungsgeschützter Bäume wird 
erfasst und nach Möglichkeit im Plangebiet durch Pflanzung 
neuer Bäume ausgeglichen. Temporär wird es zum Verlust von 
Lebensräumen kommen. Aufgrund der geplanten großräumigen 
Grünflächen werden Lebensräume aber langfristig wiederherge-
stellt. Die Ansiedlung von lokal vorkommenden Tier- und Pflan-
zenarten wird wieder ermöglicht. Geplante Dachbegrünungen er-
gänzen das Angebot der bodengebundenen Lebensräume. Im 
weiteren Verfahren wird die Umsetzung von Fassadenbegrünung 
geprüft.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den, Bäume sollen gefällt und Lebensräume zerstört wer-
den. Es scheint, als ob Tiere und Lebewesen für die Ver-
antwortlichen keinerlei Bedeutung haben. 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.1 und 1.4 
11.4 Beteiligung 
In Anbetracht dieser gravierenden Auswirkungen auf die 
Wohnsituation und Lebensqualität wird eine umfassende 
Berücksichtigung der Bedenken sowie eine Möglichkeit 
zur Anhörung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
gefordert. Es wird dringend darum gebeten, sich persön-
lich ein Bild vor Ort zu machen und die Anliegen ernsthaft 
zu prüfen. 
ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der Öffentlichkeit 
zweimal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Öffentliche 
und private Belange werden gegeneinander und untereinander 
gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. 
11.5 Baumbestand / Artenschutz 
Zusätzlich möchten wir dringend auf die Bedeutung der 
Bäume im Garten hinweisen. Über 50-60 Bäume sollen in 
diesem Prozess gefällt werden, was nicht nur zu einer er-
heblichen Reduzierung der Grünfläche führt, sondern 
auch die Lebensräume vieler Tiere gefährdet. Der Garten 
dient als Oase für Vögel, Eichhörnchen und andere Lebe-
wesen, die hier Zuflucht finden. Die geplante Entfernung 
dieser Bäume würde nicht nur unsere Wohnqualität beein-
trächtigen, sondern auch einen irreparablen Schaden für 
die lokale Tierwelt bedeuten. 
Darüber hinaus ist der Teich, der auch im Bereich des Be-
bauungsplans liegt, von großer Bedeutung. Dieser Teich 
beherbergt nicht nur viele verschiedene Arten von Tieren, 
darunter Koi-Fische und mehr, sondern dient auch als 
Wasserquelle für geschützte Arten wie Fledermäuse. Das 
Ordnungsamt der Stadt Köln ist sich dessen bewusst, da 
sie bereits in den Garten gekommen sind, um die Fleder-
mäuse zu zählen. Es ist geplant, dass dieser Teich, dieser 
Wasserquelle, auch abgerissen wird. 
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 11.3 
11.6 Rechtsweg Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird darauf hingewiesen, dass rechtliche Schritte ge-
prüft und gegebenenfalls eingeleitet werden, um die Inte-
ressen der Einwenderin zu wahren und den Schutz der 
Wohn- und Lebensumgebung sicherzustellen. 
12 Einwenderin 12 
Ein zentrales Ziel der Planung für das Max-Becker-Areal 
war und ist die Erhaltung der "Ehrenfelder Mischung“. 
Trotz der Unschärfe dieses Begriffs, verweist er ganz ein-
deutig auf die Notwendigkeit einer sozialen Mischung und 
damit zwingend auf bezahlbare Wohnformen verschie-
denster Art. Die quantitativen Festlegungen in der aktuel-
len Planung, wie die Höhe des Gewerbeanteils oder das 
Kooperative Baulandmodell, reichen bei Weitem nicht 
aus, um dieses Ziel zu erreichen. Daher folgende Forde-
rungen: 
Kenntnisnahme Entfällt 
12.1 Sicherung preisgedämpfter Wohnungsbau 
In der Diskussion zur Auslobung wurde als Vorgabe fest-
gehalten: "20 Prozent des Wohnraums für Mietwohnungs-
bau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnformen 
oder Baugruppen zur Verfügung zu stellen" (20%-Quote). 
Die vorliegende Planung lässt aber offen, dass diese 
Quote durch hochpreisige Nutzungen erfüllt werden 
könnte, denn keines der genannten Wohnungsbau-Seg-
mente sichert die Bezahlbarkeit von sich aus. Durch ge-
eignete Mittel, wie zum Beispiel durch Städtebauliche Ver-
träge, ist die Bezahlbarkeit des Wohnraums zu garantie-
ren und damit die soziale Vielfalt im Max- Becker-Areal zu 
sichern. 
teilweise Der auf Grundlage des kooperativen Baulandmodells zu errich-
tende Anteil geförderten Wohnungsbaus in Höhe von 30 Prozent 
Geschossfläche Wohnen wird im Rahmen eines städtebaulichen 
Vertrages sichergestellt. Im Bebauungsplan sollen gem. § 9 Abs. 
1 Nr. 7 BauGB die Flächen festgesetzt werden, auf denen nur 
Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozia-
len Wohnraumförderung gefördert werden könnten.  Der Stadt-
entwicklungsausschuss hat am 10.03.2022 beschlossen, dass 
weiterhin zusätzlich 20% des Wohnraumes für Mietwohnungs-
bau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnformen oder 
Baugruppen zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies wird 
ebenfalls im städtebaulichen Vertrag festgelegt.  
12.2 Erfüllung der 20%-Quote 
Zur Erfüllung der 20%-Quote sollten Konzeptverfahren mit 
einem leistbaren Grundstücksfestpreis durchgeführt wer-
den oder zumindest mit einer Preiskomponente, die das 
Auskaufen (also die spätere Überführung in Privateigen-
tum) zuverlässig verhindert. Die Jury für solche Konzept-
teilweise Die konkrete Umsetzung zur Erfüllung der 20%-Quote wird im 
weiteren Verfahren verhandelt und im städtebaulichen Vertrag 
geregelt..

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 26 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
vergaben sollte in Anlehnung an städtische Verfahren be-
setzt sein, um die Vereinnahmung durch Privatinteressen 
zu vermeiden. 
Es muss sichergestellt werden, dass die 20%-Quote nicht 
alleinig durch die für den Grundstücks-Investor komforta-
belste Nutzungskategorie (Mietwohnungsbau, Genossen-
schaften, gemeinschaftliche Wohnformen, Baugruppen) 
ausgefüllt wird. So könnte z.B. jede Nutzungskategorie mit 
einem Anteil von mindestens 3% und maximal 7% festge-
legt werden, um alle Bausteine relevant abzubilden. 
 
12.3 Bummelmeile 
Für die „Bummelmeile“ ist sicherzustellen, dass sich ein 
Angebot entwickeln kann, dass nicht von den Gewerbe-
mietern dominiert wird, die die höchsten Mieten zahlen 
können. Nur so kann sich eine Mischung entwickeln, die 
für die Breite der BewohnerInnen attraktiv ist und so eine 
"Ehrenfelder Mischung“ realisiert. Zum Beispiel ist das 
umsetzbar, indem für einen Teil der Flächen Mietober-
grenzen festgelegt werden, wie im Sonnenwendviertel in 
Wien. Dort kann beobachtet werden, wie im Ergebnis un-
konventionelle Nutzungen das Quartier bereichern, zum 
Beispiel mit Kunsthandwerk und Kleinhandwerk. 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren werden Konzepte zur Umsetzung belebter 
Erdgeschosszonen in Absprache mit der Stadt entwickelt. 
 
Die Anregung zu Mietobergrenzen betrifft keine Regelungsinhalte 
des Bebauungsplans.  
12.4 Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur 
Die Lasten zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur, wie 
zum Beispiel Parks, sind flächenproportional zwischen 
Pandion und der Rhein-Energie zu verteilen oder ein Aus-
gleich ist sicher zu stellen. So kann erreicht werden, dass 
öffentliches Eigentum (der städtische Anteil der Rhein-
Energie) nicht das Privateigentum der Pandion subventio-
niert. 
Kenntnisnahme Das Projekt unterliegt insgesamt den Vorgaben des Kooperativen 
Baulandmodells. Der Investor ist die Pandion und somit Unter-
zeichner des zum Bebauungsplan zugehörigen Städtebaulichen 
Vertrags, worin auch die Verpflichtungen aus dem Kooperativen 
Baulandmodell (Errichtung Grün- und Spielfläche, 30% öffentlich 
geförderter Wohnungsbau) geregelt werden. Die Pandion ist also 
verpflichtet, die Bestandteile des Vertrags umzusetzen. Die recht-
liche Konkretisierung der Vertragsverpflichtungen im städtebauli-
chen Vertrag erfolgt im weiteren Verfahrens.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 27 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
12.5 Kommunales Eigentum 
Es muss sichergestellt sein, dass Flächen aus öffentli-
chem Eigentum, also solche der Rhein-Energie, sozialver-
antwortliche Verwendung finden. Da die Rhein-Energie 
über die SWK überwiegend in kommunaler Hand ist, müs-
sen diese Flächen auch mindestens im Verhältnis ihres 
Anteils und gemäß den Beschlüssen zur Verwertung städ-
tischer Flächen genutzt werden. Deshalb fordern wir, sie 
mit geeigneten Konzeptverfahren im Erbbaurecht zu ver-
geben! Im Sinne der allgemein anerkannten Kriterien und 
Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung von Um-
welt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen innerhalb von Un-
ternehmensführungen (ESG) sollte das im Übrigen der 
Maßstab für die gesamte Bodenpolitik der Rhein-Energie 
und der SWK sein. 
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 10 
13 Einwender 13 
Im Fokus steht der sog. „Annex-Bereich“ des Planungsge-
bietes, also der östlich [westlich] des Maarwegs gelegene 
Teil des Max-Becker-Areals. Mit den Flächenzukäufen 
des Investors Pandion erstreckt sich dieser Annex-Be-
reich auch auf den Stadtbezirk Lindenthal (hier: den Stadt-
teil Müngersdorf) und hat insbesondere für den S-Bahn-
Haltepunkt Köln-Müngersdorf/Technologiepark eine große 
Bedeutung. 
Kenntnisnahme Entfällt 
13.1 Bekanntmachung 
Bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im 
Amtsblatt wurde allerdings nur der Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks Ehrenfeld als Kontaktadresse für Stel-
lungnahmen der Bürger angegeben, nicht jedoch die Be-
zirksbürgermeisterin von Lindenthal. Es könnte dadurch 
der Eindruck entstanden sein, die Planungen beträfen nur 
Ehrenfeld und hätten keinen Einfluss auf das direkte Le-
bensumfeld der Lindenthaler Bevölkerung. Dem ist aber 
nicht so, wie im Weiteren noch auszuführen ist. Zudem 
wurde im Amtsblatt die eMail-Adresse von Herrn Volker 
ja Bekanntmachungen im Amtsblatt richten sich an die Öffentlich-
keit, unabhängig davon, welcher Stadtbezirk betroffen ist und 
welche Kontaktadresse angegeben wird. Alle Stellungnahmen, 
die über das Beteiligungsportal eingehen, werden pseudonymi-
siert im Verfahren berücksichtigt. 
 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 8.2

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 28 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
SpelthaNn falsch geschrieben. Die Bauverwaltung wurde 
bereits darauf aufmerksam gemacht. Es wird davon aus-
gegangen, dass auch Bürgerschreiben an die fehlerhafte 
eMail-Adressse (volker.spelthaHn@stadt-koeln.de) im 
Verfahren Berücksichtigung finden. 
13.2 Bahnweg / ÖPNV-Trasse 
Besonders wichtig ist das „Funktionieren“ des Fuß- und 
Radwegs entlang des Bahndamms (in den Planungsun-
terlagen auch als „Bahnweg“ oder „ÖPNV-Trasse“ be-
zeichnet, insbesondere unter dem Aspekt der sozialen 
Kontrolle, sowie dessen Anbindung an das weiterfüh-
rende, ortsteilübergreifende Radwegenetz. 
Auf dem Max-Becker-Areal ist eine rund 2 km lange Mobi-
litäts-Trasse vom S-Bahn-Haltepunkt Köln-Müngers-
dorf/Technologiepark durchgehend bis zur Oskar-Jäger-
Straße geplant (sog. "Bahnweg"). Die bereits erfolgten 
Überarbeitungen der bisherigen Planungen und die damit 
verbundene, deutliche Verbreiterung dieser Trasse begrü-
ßen wir ausdrücklich. Die Spiel- und Sport-Flächen ent-
lang des geplanten Weges werden zur Belebung des An-
nex-Bereiches und damit zur sozialen Kontrolle beitragen, 
ebenso die nun mögliche Einrichtung einer regulären, 
neuen Buslinie. Sehr wünschenswert ist im weiteren Ver-
fahren die Anbindung des Veranstaltungs- und Kultur-
standorts „Luisenviertel“ an den Annex-Bereich und die 
Verortung von Wohnbebauung auf dem ehemaligen Dir-
kes-Gelände entlang des Bahnwegs (Ideenbereich Max-
Becker-Areal), um auch dort soziale Kontrolle außerhalb 
der Büroarbeitszeiten zu gewährleisten. 
Die Mobilitäts-Trasse wird eine stadtteil-übergreifende Be-
deutung als Fuß- und vor allem Radwege-Verbindung er-
halten! Denn direkt nord-westlich des S-Bahn-Haltepunkts 
Köln-Müngersdorf/Technologiepark entsteht die Umwelt-
straße Teichrohrsängerweg (u.a. Schulweg für Schulclus-
ter Wasseramselweg / The Snake). Noch weiter westlich 
teilweise Die Konkretisierung der Ausbauplanung für den Anschluss der 
Mobilitätstrasse (Bahnweg) an die Vitalisstraße erfolgt im weite-
ren Verfahren. 
 
Siehe auch Stellungnahme, lfd. Nr. 7.1

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 29 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
kann die L34 (Militärring) über die privat gebaute, orange-
farbene Belvedere-Brücke überquert werden. 
Im Osten des Planungsgebietes ist es so, dass die Vogel-
sanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Mela-
ten- bzw. Ehrenfeldgürtel neu gestaltet werden wird (u.a. 
Schulweg Helios-Schule). Mit dem bereits abgeschlosse-
nen Umbau der Vogelsanger Straße zwischen Gürtel und 
Innerer Kanalstraße stünde somit eine durchgängige 
Fahrradinfrastruktur zur Verfügung. In einem überschau-
baren Zeitrahmen entsteht eine in großen Teilen autofreie 
Rad- und Fußwegeverbindung von Widdersdorf (sogar 
von Pulheim) über Müngersdorf (Siedlung Egelspfad) ent-
lang der Bahntrasse Köln-Aachen in die Kölner Innen-
stadt. 
- Es wird gewünscht, dass diese sich bietende Möglichkeit 
genutzt und geeignete, leistungsfähige und sichere An-
schlüsse zur benachbarten Fahrrad-Infrastruktur geschaf-
fen werden. 
- Die Investorenplanung, den Bahnweg mit bis zu 6 Pro-
zent Gefälle im rechten (!) Winkel direkt am Bahndamm 
auf die Vitalisstraße stoßen zu lassen, wird abgelehnt. 
Dies wäre viel zu gefahrenträchtig! 
- Die Stellung des geplanten Baukörpers am S-Bahn-Hal-
tepunkt muss auf eine sichere Trassenführung für Radfah-
rer Rücksicht nehmen und ist zu verändern: Derzeit nimmt 
das vorgesehene Baufeld bis auf wenige Meter entlang 
des Bahndamms die gesamte Grundstücksfläche an der 
Vitalisstraße ein. Sogar Abstandsflächen auf dem eigenen 
Grundstück sind in den Plänen nicht erkennbar. Eine sinn-
volle Wegeführung des Bahnwegs wird damit verunmög-
licht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine verkehrssichere Anbindung des Bahnweges an die Vitalis-
straße wird im Rahmen des weiteren Verfahrens mit den Fach-
dienststellen der Stadt Köln abgestimmt. Die Stellung des geplan-
ten Baukörpers wird darauf abgestimmt. Notwendige Abstands-
flächen dürfen bis zur Mitte angrenzender Straßenverkehrsflä-
chen bzw. Grünflächen fallen. Im Anschlussbereich zur Vitalis-
straße liegt die Längsneigung gemäß der Planung bei 3,5 %. 
 
13.3 Umfeld S-Bahn-Haltepunkt Köln-Müngersdorf/Techno-
logiepark 
Andere, sozial sinnvollere Gebäudenutzungen und eine 
moderatere Höhenentwicklung im direkten Umfeld des S-
nein Die Planung ist Ergebnis eines Qualifizierungsverfahrens. Es ist 
ein qualitätsvolles Bürogebäude mit Nahversorgung im Erdge-
schoss geplant.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 30 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bahn-Haltepunktes Köln- Müngersdorf/Technologiepark 
sind der Einwenderin besonders wichtig. 
 
Die Investorenplanung sieht ein 11-geschossiges Büroge-
bäude mit Mobility-Hub am westlichen Ende des Bahn-
wegs vor. 
- Die Höhe des Gebäudes für Müngersdorf wird als nicht 
vertretbar angesehen, zumal durch das geplante Büro-
Hochhaus keinerlei soziale Kontrolle des S-Bahn-Umfelds 
und des Bahnwegs nach Büroschluss geschaffen wird. 
Ähnliche Hochpunkte werden im Stadtteil von vielen Be-
wohnern als städtebauliche Fremdkörper und nicht als 
hilfreiche Landmarken empfunden. Andere Nutzungen ei-
nes Gebäudes, bspw. als Studentenwohnheim wie im 
Wettbewerbsverfahren von Planern vorgeschlagen, könn-
ten soziale Kontrolle herstellen. An einem gelungenen S-
Bahn-Umfeld hängt auch die Attraktivität des ÖPNV für 
die Stadtteile Müngersdorf und Vogelsang sowie die An-
nahme des Bahnwegs durch die künftigen Bewohner und 
Beschäftigten auf dem Max-Becker-Areal und damit die 
Erreichung des angestrebten Modal-Splits im Plangebiet. 
- Bisherige Erfahrungen mit Hochpunkten in angrenzen-
den Bereichen, die § 34 BauGB unterliegen, und den zum 
Max-Becker-Areal benachbarten Transformationsflächen 
zeigen, dass die geplante hohe Dichte auf dem Max-Be-
cker-Areal in die Umgebung ausstrahlt. Für die im Bereich 
des Technologieparks Köln von einigen Eigentümern an-
gestrebte Nachverdichtung darf unserer Meinung nach 
kein neuer „Referenz-Hochpunkt“ geschaffen werden. 
Im Zielbild Kölner Weststadt wird der Bereich östlich der Vitalis-
straße als Bereich für Sicherung und Entwicklung von Gewerbe-
standorten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und 
Handel dargestellt. Die Planung, hier kein Wohnen zu errichten, 
entspricht also dem Zielbild. 
Auf Grundlage des vorhandenen Planungsrechts (BP 62461/02) 
ist entlang der Vitalisstraße eine gewerbliche Nutzung mit VI Voll-
geschossen möglich. Eine Akzentuierung mit XI-Geschossen als 
westlicher Auftakt des Bahnwegs ist städtebaulich sinnvoll und 
war Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. 
 
Eine Wohnnutzung wird aufgrund der nahegelegenen Bahnstre-
cke und der Vitalisstraße aus Immissionsschutzgründen evtl. nur 
eingeschränkt möglich sein. Dies müsste jedoch genauer unter-
sucht werden, falls es im Rahmen des Vorgabenbeschlusses ei-
nen Prüfauftrag seitens der zuständigen politischen Gremien 
dazu gibt. Studentenwohnen unterliegt den gleichen immissions-
schutzrechtlichen Anforderungen wie eine „normale“ Wohnnut-
zung.  
 
Ein qualitätsvolles Bürogebäude mit Nahversorgung im Erdge-
schoss trägt aus Sicht der Verwaltung zu einer Aufwertung des 
Umfeldes des S-Bahnhofs Müngersdorf/Technologieparks bei.  
13.4 Verkehrliche Erschließung der sog. „Weststadt“, ins-
besondere des Max-Becker-Areals mit seiner sehr ho-
hen Nutzungsdichte 
Es wird mittlerweile von einer verkehrlichen Überforderung 
des Gebietes ausgegangen. Grundlage dafür ist die Ein-
sicht, dass die Stadt Köln ein Umsetzungsproblem bei 
Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden planbedingte 
Auswirkungen des Projektes ermittelt und ggf. notwendige, ver-
kehrliche Maßnahmen identifiziert, die auch die Belange des 
ÖPNV berücksichtigen.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 31 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
verkehrlichen Planungen zu haben scheint: Seit der Er-
richtung des S-Bahn-Haltepunkts Köln-Müngersdorf/Tech-
nologiepark im Jahr 2003 im Vorfeld der Fußball-WM in 
Deutschland wurde keine andere, beschlossene Ver-
kehrsmaßnahme zum Abschluss gebracht. Selbst die In-
wertsetzung des neuen Bahnhofs ist bislang nicht erfolgt: 
Keine Buslinie fährt aus den Stadtteilzentren von Brauns-
feld und Müngersdorf den mittlerweile über 20 Jahre alten 
S-Bahn-Halt auf direktem Wege an. Es wird angeregt, 
eine neue Buslinie auf der künftigen ÖPNV-Trasse des 
Max-Becker-Areals in beiden Fahrtrichtungen mit den 
Zentren der Stadtteile Braunsfeld und Müngersdorf zu ver-
binden. 
Weder die beschlossenen Radschutzstreifen auf der Stol-
berger Straße wurden bislang errichtet (rund 20 Jahre seit 
Beschluss), noch ist die Umgestaltung der Oskar-Jäger-
Straße und des Knotens mit der Weinsbergstraße / Wid-
dersdorfer Straße erfolgt (Beschluss nach Erinnerung aus 
dem Jahr 2007). Auch der für das Max-Becker-Areal not-
wendige Anschluss der Stolberger Straße an den Neuen 
Militärring (L34) wurde seit Ratsbeschluss in 2007 bis 
heute noch nicht einmal planfestgestellt. Der Stadtent-
wicklung-Ausschuss hat dies in seinem Beschluss vom 2. 
Februar 2023 ebenfalls festgehalten. 
Selbst die Fertigstellung der Privatstraße Josef-Lammert-
ing-Allee (Bau in den 1990er Jahren) und deren öffentli-
che Widmung lassen noch immer auf sich warten. 
Hinzu kommt die deutliche Belastung der Widdersdorfer 
Straße durch Mehrverkehre seit dem Siedlungsneubau 
Widdersdorf Süd-Ost ohne Stadtbahn-Anschluss und die 
fehlende Kapazitätssteigerung und Taktverdichtung auf 
der Stadtbahnlinie 1 (Ost-West-Achse). 
- Ein großer Teil der Zielverkehre des motorisierten Indivi-
dualverkehrs zum Max-Becker-Areal aus Richtung Wes-
ten (auch Südwest und teilweise aus Nordwest) muss sich 
seinen Weg durch Müngersdorfer und Braunsfelder 
Die Auswirkungen planbedingter Mehrverkehre werden im weite-
ren Verfahren geprüft. 
 
Ein Großteil der angesprochenen verkehrlichen Aspekte (bezieht 
sich nicht auf das Verfahren „Max Becker-Areal“, sondern auf 
übergreifende verkehrliche Themen in der sogenannten West-
stadt. Das Gebiet der Weststadt wird von der Aachener Straße im 
Süden, dem Gürtel im Osten, der Venloer Straße im Norden und 
der Militärringstraße (Vogelsang ausgenommen) im Westen ein-
gefasst. Es wird hier auf die Entwicklungsplanung Weststadt ver-
wiesen, welche derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statis-
tik in Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung erarbeitet wird. Im Rahmen der Entwicklungsplanung 
Weststadt werden u.a. die verkehrlichen Aspekte in der gesam-
ten Weststadt betrachtet. Für die Gesamtstadt und die Weststadt 
liegen bereits viele programmatische und strategische Planwerke 
sowie Beschlüsse vor, die einen umfassenden Überblick über die 
verkehrliche Situation sowie verkehrliche Ziele, Chancen und 
Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Diese werden in einer Meta-
Analyse zu einem Gesamtbild von Mobilität und Verkehr zusam-
mengeführt.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 32 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Wohnstraßen bahnen. Dabei werden selbst Anliegerstra-
ßen (bspw. die Belvederestraße) durch Schleichverkehre 
belastet. Die Dichteentwicklung, insbesondere für Bü-
ronutzungen, in der sog. Weststadt beeinträchtigt daher 
unmittelbar die Lebensqualität im Kölner Westen! 
- Man ist zur Einsicht gelangt, dass Infrastrukturmaßnah-
men nicht bzw. nur um Jahrzehnte verzögert erfolgen, 
gleichzeitig aber neue, hochverdichtete Nutzungen mit 
dem Hinweis auf den sich prognostiziert ändernden Mo-
dal-Split genehmigt werden. Ohne einen zügigen Ausbau 
des ÖPNV-Angebotes und der Fahrrad-Infrastruktur und 
ohne soziale Kontrolle auf den neuen Routen (Bahnweg) 
wird sich der gewünschte Modal-Split aber nicht einstellen 
können. Zusätzlichen MIV vertragen aber weder die West-
stadt noch die westlich und südlich angrenzenden Stadt-
teile Müngersdorf und Braunsfeld. 
13.5 Einhaltung des Wettbewerbsergebnis im Blick auf die 
Anzahl der Arbeitsplätze im tertiären Sektor 
Es ist nichtzutreffend, dass die aktuelle Planung die Er-
gebnisse des städtebaulichen und freiraumplanerischen 
Wettbewerbs umsetzt. 
In seinem Beschluss vom 2. Februar 2023 hatte der 
Stadtentwicklungsausschuss festgehalten, dass die bauli-
che Ausnutzung das Wettbewerbsergebnis im Wesentli-
chen einhalten soll. 
Im Siegerentwurf des Wettbewerbs 2022 heißt es, dass 
1.626 neue Wohneinheiten und rund 3.300 neue Arbeits-
plätze entstehen. Aktuell werden aber - wie ursprünglich 
von den Investoren angedacht - 4.000 Büroarbeitsplätze 
genannt. Das bedeutet eine Überschreitung der Arbeits-
platz-Anzahl alleine im tertiären Sektor von über 21 Pro-
zent (!). 
ja Die Einhaltung politischer Beschlüsse ist Basis des Bebauungs-
planverfahrens. Die bauliche Ausnutzung bezieht sich im Kern 
auf die zulässigen, städtebaulichen Dichtewerte (GRZ/GFZ). Die 
daraus resultierenden Größen, wie Anzahl der Wohnungen bzw. 
Arbeitsplätze, sind Durchschnittswerte, die im Bebauungsplan 
nicht festgesetzt werden. 
 
Die Grundkonzeption der geplanten Nutzungen hat sich seit dem 
Aufstellungskonzept nicht wesentlich geändert. 
 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 13.3

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 33 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hinzu kommen noch die Arbeitsplätze an den Bildungs-
einrichtungen und in den belebten Sockelgeschossen, de-
ren Anzahl in den Planungsunterlagen nicht nachlesbar 
erscheint. 
Die Einhaltung des oben genannten StEA-Beschlusses 
wird von der Einwenderin im Blick behalten. Ein guter 
Schritt zur Lösung der Problematik wäre die Umwidmung 
des in Müngersdorf geplanten Büroturm in ein Gebäude 
für studentisches Wohnen bei gleichzeitiger Reduzierung 
der Geschossigkeit und der Gebäudegrundfläche (siehe 
auch Abschnitt „Bahnweg“). 
14 Einwenderin 14 
Die aktuell als optional im Plan eingetragenen Verkehrs-
wege in alle Himmelsrichtungen sollten unbedingt reali-
siert werden. Durch die Verbindung per Unterführung 
nach Norden ins Ehrenveedel und weiter durch die 
"Wohnliebe" zum Helmholtzplatz entstehen viel schnel-
lere, ungefährliche, autofreie Verkehrswege in Ehrenfeld. 
Das gilt aber auch für die anderen "optionalen" Radwege. 
Das wäre ein riesen Gewinn. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 4.2 
15 Einwender 15 
Der Siegerentwurf bietet die besten Voraussetzungen für 
die Leitidee „Ehrenfeld weiterbauen“, wenn er kontinuier-
lich weiterqualifiziert wird, was auf weitere Qualitätsver-
besserungen hoffen lässt. 
Bedenken ergeben sich grundsätzlich im Hinblick auf die 
Umsetzung des bisher guten Entwurfs. 
Zwischen Entwurf und Realisierung stehen der B-Plan, die 
baurechtliche Genehmigung sowie die Baumaßnahmen. 
Wie allseits bekannt verlor der gute Entwurf für den Güter-
bahnhof Ehrenfeld auf dieser Strecke seine Qualität. Es 
bedarf der Aufmerksamkeit aller Beteiligten, vor allem un-
serer Politiker und der Verwaltung, damit sich ein solches 
Fiasko nicht wiederholt. 
Kenntnisnahme Entfällt

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 34 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
15.1 Aufstellungsbeschluss Max Becker-Areal 
(Begründung Kap. 2.4) 
Die Nutzungsdichte des Siegerentwurfs „sollte sich nicht 
nennenswert verändern, es ist an der vorgesehenen, 
überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Bebauung 
festzuhalten“. 
Anregung: 
Die Einhaltung der GFZ mit max. 3,0 ist komplett nachzu-
weisen und nicht nur baufeldweise. 
Die Einstufung als MU erlaubt eine Nutzungsmischung, 
die hier erwünscht ist. Die nach BauNVO erlaubte GFZ 
(MU) 3,0 ist deutlich höher als in besonderen Wohngebie-
ten (WB) 1,6 und Gewerbegebieten (GE) 2,4. Sie darf 
nicht überschritten werden. 
 
„Die Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im 
Entwurf beizubehalten“. 
Anregung: 
Die Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind im B-Plan 
rechtssicher festzuschreiben. 
teilweise Der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf ist Ergebnis eines 
Qualifizierungsverfahrens, das planungsrechtlich gesichert wer-
den soll. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist später bei der Um-
setzung grundstücksweise bzw. hilfsweise baufeldweise nachzu-
weisen. Einen Nachweis über das komplette Gebiet entspricht 
nicht den Festsetzungsmöglichkeiten gemäß Baugesetzbuch.  
 
Es ist Ziel der Verwaltung, eine Kleinteiligkeit und Nutzungsmi-
schung im Bebauungsplan so weit wie möglich festzusetzen. Da 
es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, muss im wei-
teren Verfahren geprüft werden, wie detailliert dies möglich ist.   
15.2 Masterplan Max Becker-Areal 
(Begründung Kap. 2.5) 
„Ausarbeitung einer vielfältigen Nutzungsmischung der 
Bummelmeile mit gewerblichen Flächen und belebenden 
wohnungsnahen Angeboten im Erdgeschoss“. 
Anregung: 
Die Nutzungsmischung sind im B-Plan rechtssicher fest-
zuschreiben. 
ja Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 12.3 und 15.1 
Die angestrebte Nutzungsmischung an der Bummelmeile in der 
Erdgeschosszone wird im Bebauungsplan soweit wie möglich 
festgesetzt.  
 
15.3 Kooperatives Baulandmodell 
(Begründung Kap. 4.7) 
teilweise Zu Kritik 1 und 3: 
Ziel des KoopBLM ist es, dass alle Wohnungsbauvorhaben einen 
Beitrag zu einer klimagerechten und sozial ausgewogenen Stadt-
entwicklung leisten können und gleichzeitig wirtschaftlich sowie 
städtebaulich realisierbar bleiben. Das Kooperative Baulandmo-
dell sieht keine Verpflichtungen für die Herstellung von Grünflä-
chen für Gewerbenutzungen vor.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 35 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Kritik 1: 
Leider wird der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kinder-
tagesstätte, an ursächlichen öffentlichen Spielflächen und 
an ursächlichen öffentlichen beziehungsweise öffentlich 
zugänglichen Grünflächen nur nach KoopBLM berechnet. 
D.h. es ist nur die Geschossfläche für Wohnzwecke in 
Vollgeschossen Berechnungsgrundlage. Auch die Men-
schen in Büro- und Gewerbeflächen erzeugen einen Be-
darf, der zusätzlich abgedeckt werden muss. 
Kritik 2: 
Schon in der Planung werden die geforderten Werte des 
KoopBML unterschritten. Schon jetzt wird mit ca. 10% Flä-
chendefizit geplant: mit -3.000, mit -4.000 bis hin zu -
4.500 m²! Während die Möglichkeit der Reduzierung der 
vermarktbaren Flächen nicht in Betracht gezogen wird. 
Der Mangel an Wohnraum ist eine Betrachtungsweise, 
welche hohe Dichten begünstigt. Der Mangel an Grünflä-
chen darf ebenso wenig außer Acht gelassen werden und 
begünstigt eher größere Flächen. 
Kritik 3: 
Außerdem beziehen sich die 42.000 m² nur auf die Men-
schen in den neuen Wohnflächen (rechnerisch 3.495 Ein-
wohner), der noch größeren Zahl von Menschen in den 
4.000 Büroarbeitsplätzen (lt. Baulich räumliches Konzept) 
wird demnach 0,00 m² Grünfläche zugestanden. 
 
Zu Kritik 2:  
Die Vorgaben des kooperativen Baulandmodells werden ange-
wendet. Das KoopBLM lässt auch eine Unterschreitung des plan-
bedingten Mehrbedarfs an öffentlichen Grünflächen im Plange-
biet zu, soweit durch besondere Qualifizierungsmaßnahmen ein 
Ausgleich geschaffen werden kann. Auch eine Ablösezahlung für 
ein mögliches Defizit ist möglich, mit denen andere Grün- und 
Freiräume erweitert werden können. Der im Vergleich zur heuti-
gen Situation sehr hohe Grünflächenanteil leistet einen Beitrag 
zur Verbesserung des Kleinklimas im Stadtbezirk. 
 
Der ursächliche Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen beträgt 23 
Gruppen, die in fünf Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden 
können. 
 
Zu Kritik 4: 
Die Öffentlichkeit wurde zu keinem Zeitpunkt falsch informiert, 
sondern im Gegenteil – die Planung wurde transparent und konti-
nuierlich kommuniziert. 
Das Projekt Max Becker-Areal wird seit dem Abschluss des Wett-
bewerbs kontinuierlich weiterentwickelt. Durch die Konkretisie-
rung der Fachplanungen ergeben sich dadurch geringfügige Ver-
schiebungen in den Flächenanteilen der geplanten Nutzungen. 
Teilweise liegt es schlicht an der Zuordnung der geplanten Grün-
flächen als Teil der Verkehrsflächen oder eigenständiger Grünflä-
chen. Die grundsätzliche Zielsetzung eines stark durchgrünten, 
autoarmen urbanen Stadtquartiers wird nicht verlassen.  
 
Die sich im Vergleich zu früheren Planungsständen ergebenden 
Unterschiede der Deckung des rechnerischen Mehrbedarfs erge-
ben sich aus weiteren Abstimmungen mit den Fachämtern der 
Stadt Köln. Teilweise werden begrünte öffentliche Räume öffentli-
chen Verkehrsflächen zugeordnet, teilweise ergeben sich Ver-

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 36 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Grünflächen bedürfen dringend einer großzügigen Er-
weiterung. 
Kritik 4: 
Die Präsentation von falschen Angaben seitens des In-
vestors auf der Öffentlichkeitsveranstaltung bezgl. der 
Grünflächen ist ungehörig und bedenkenswert. Das wirft 
die Frage auf, ob und welche weiteren Angaben in diesem 
Verfahren falsch dargestellt werden oder wurden. Der In-
vestor wird als Planbegünstigter bezeichnet. Man sollte 
davon ausgehen können, dass er sich an die Vorgaben 
hält. 
schiebungen durch die Konkretisierung des städtebaulichen Ent-
wurfs. Das Grundkonzept des städtebaulich-freiraumplanerischen 
Siegerentwurfs wird jedoch nicht verlassen. 
15.4 Baulich-räumliches Konzept (Themenkarten Hochbau) 
„Eine Differenzierung der Geschossigkeit innerhalb der 
Baufelder strukturiert und gliedert die geplante Baustruk-
tur“. 
Anregung: 
Die unterschiedlichen Geschossigkeiten sind im B-Plan 
differenziert und verortet festzuschreiben. 
„Es sollen 4.000 Büroarbeitsplätzen entstehen“. 
Im Siegerentwurf des Wettbewerbs 2022 hieß es: 
„Es entstehen 1.626 neue Wohneinheiten und rund 3.300 
neue Arbeitsplätze“ 
Grundlage: im KoopBLM sind aktuell 1.519 Wohneinhei-
ten genannt und lt. baulich-räumliches Konzept entstehen 
4.000 Büroarbeitsplätze. 
 
Kritik: 
Die Nutzungsmischung wird zulasten der Wohneinheiten 
reduziert, die Zahl der Arbeitsplätze steigt drastisch. Die 
soziale Kontrolle und die Belebung des neuen Viertels 
verlieren erheblich an Qualität. 
Die vorgesehenen Gewerbearbeitsplätze werden nicht 
ausdrücklich genannt und beziffert. 
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 15.1 
 
Die Differenzierung der geplanten Geschossigkeit innerhalb der 
Baublöcke wird im Bebauungsplan soweit wie möglich festge-
setzt. Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, sol-
len die planungsrechtlich zulässigen Nutzungen einen gewissen 
Entwicklungskorridor für die Umsetzung zulassen, um flexibel auf 
künftige Bedarfe und Anforderungen reagieren zu können. 
 
Es sind rd. 95.000 m² Nettobauland geplant (Stand September 
2024). Aktuell geplant sind rd. 136.000 m² Geschossfläche Woh-
nen, das entspricht mit den Flächenansätzen des KoopBLM rd. 
1.507 Wohneinheiten bzw. 3.467 Einwohnern. 
Bezogen auf die Geschossfläche in Voll- und Nichtvollgeschos-
sen Wohnen entstehen rd. 154.000 m² und dementsprechend in 
Summe zusätzlich mindestens 150 Wohneinheiten. 
 
Für Büronutzung sind ca. 96.700 m² Geschossflächen vorgese-
hen. Die Anzahl der Büroarbeitsplätze ist ein Schätzwert. Mit ei-
nem Flächenansatz von 30 m² GF in VG je Büroarbeitsplatz kön-
nen rd. 3.220 Büroarbeitsplätze realisiert werden.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 37 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
„Auf Grundlage des derzeitigen Planungsstandes wurden 
die aktuellen Flächengrößen sowie die städtebaulichen 
Kennwerte (Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl) 
für die verschiedenen Baufelder ermittelt.“ 
Anregung: 
Die Einhaltung der GFZ mit max. 3,0 ist komplett nachzu-
weisen und nicht nur baufeldweise. 
Die Einstufung als MU erlaubt eine Nutzungsmischung, 
die hier erwünscht ist. Die nach BauNVO erlaubte GFZ 
(MU) 3,0 ist deutlich höher als in besonderen Wohngebie-
ten (WB) 1,6 und Gewerbegebieten (GE) 2,4. Sie darf 
nicht überschritten werden. 
15.5 Nutzungskonzept (Themenkarte Nutzung) 
„Das funktionale Rückgrat des Quartiers bildet die sog. 
Bummelmeile. Die Erdgeschosszonen sollen mit flexiblen 
Grundrissen und Vorzonen eine kleinteilige Nutzungsviel-
falt (Arbeiten und Wirtschaften, Handel und Nahversor-
gung, urbane Wohnformen etc.) ermöglichen. Das Ziel ist, 
eine urbane Belebtheit zu erzeugen. 
Anregung: 
Die Nutzungsmischungen im Gebäude sind im B-Plan 
rechtssicher zu verorten und festzuschreiben. 
„Für die Baufelder 1, 5, 8, 10 sowie 18 sind Büronutzun-
gen und für das Baufeld 9 Büro- und Gewerbenutzung 
vorgesehen“ 
Anregung: 
Im Lauf des Verfahrens wurden immer wieder höhere An-
teile für Kleingewerbe gefordert. 
Gewerbearbeitsplätze werden nicht ausdrücklich genannt 
und beziffert. Sie sollten einen höheren Anteil an der Nut-
zungsmischung haben und im B-Plan ausdrücklich bezif-
fert werden. 
teilweise Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 15.2 und 15.4 
 
Das Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1 Abs, 4 und 7 BauNVO 
ergibt die Möglichkeit, das Baugebiet nach der Art der baulichen 
Nutzung zu gliedern und Nutzungen geschossweise zu gliedern.  
 
Rund 10.000 m² oberirdische Geschossfläche sind für gewerbli-
che Nutzungen (Handel, Dienstleistungen, Kleingewerbe) einge-
plant. Durch entsprechende Festsetzungen können die genann-
ten Nutzungen planungsrechtlich vorbereitet werden. Im weiteren 
Verfahren ist zu klären, welche planungsrechtlichen Festsetzun-
gen bzw. welche Regelungen im Rahmen eines städtebaulichen 
Vertrages möglich bzw. notwendig sind.  
15.6 Verkehr | Mobilität | Infrastruktur (Themenkarte Mobili-
tät) 
ja Die Mobilitätstrasse ist ein wesentlicher Baustein des Erschlie-
ßungskonzepts und dem Bus- sowie Fuß- und Fahrradverkehr

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 38 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Lt. 2.5 Masterplan Max Becker-Areal wird „die Gestaltung 
der Mobilitätstrasse im Verfahren weiterentwickelt“. „Eine 
Mobilitätstrasse soll das Quartier mit der S-Bahnstation 
verbinden. 
Stichworte: Mobilitätstrasse (ÖPNV und Fahrrad), aus-
schließlich öffentliche KVB-Buslinie im Regelbetrieb, Fuß- 
und Radweg“. 
Anregung: 
Alle Komponenten der Mobilitätstrasse sind im B-Plan 
rechtssicher und dauerhaft festzuschreiben. Sie muss 
ausdrücklich für den privaten motorisierten Verkehr ge-
sperrt werden, und darf auch nicht für Versorgungsver-
kehre wie Müllabfuhr, Rettungswagen, Taxis, Paketanlie-
ferung usw. genutzt werden. 
 
„Für die Anzahl der bereitzustellenden Stellplätze ist die 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln aus dem Jahr 2021 her-
anzuziehen. Aufgrund der Lagekriterien und weiterer 
Maßnahmen, die im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ent-
wickelt werden, ist derzeit von einer möglichen Stellplatz-
reduktion von 40% auszugehen“. 
Anregung: 
Für den Fall, dass die KVB keinen dauerhaften Regelver-
kehr einrichten kann oder will, muss ein entsprechender 
Ausgleich gefordert und im B-Plan festgelegt werden. Die 
Stellplatzreduktion bringt einen erheblichen investiven 
Vorteil für den Investor, der nur bei einem dauerhaften 
Funktionieren der Mobilitätstrasse gerechtfertigt ist. 
vorbehalten. Die Mobilitätstrasse wird im Bebauungsplan festge-
setzt als öffentliche Verkehrsfläche und ergänzt um öffentliche 
Grünflächen entlang der Trasse.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird das Verkehrsgut-
achten aktualisiert und die Leistungsfähigkeit des angrenzenden 
Verkehrsnetzes betrachtet. Zusätzlich wird ein Mobilitätskonzept 
erarbeitet, um den Kfz-Stellplatzbedarf zu reduzieren und den 
Umweltverbund zu stärken. 
Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln in Verbindung mit einem zu 
erstellenden Mobilitätskonzept ist Grundlage für die Ermittlung 
des notwendigen Stellplatzbedarfs (Kfz/Fahrräder). 
Wenn nur die Stellplatzsatzung zur Anwendung kommt, ist keine 
weitergehende Regelung in einem städtebaulichen Vertrag nötig. 
Wird von der Stellplatzsatzung abgewichen, müssen notwendige 
Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzept identifiziert und 
im städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Auf den Regelbe-
trieb der KVB haben private Investoren keinen Einfluss, insoweit 
kann in Bezug auf den Betrieb einer Buslinie im Plangebiet keine 
Verpflichtung seitens des Entwicklers übernommen werden.  
 
15.7 Baudenkmale sowie identitätsstiftende Gebäude 
„Die Wohngebäude an der Widdersdorfer Str. 196-196a 
und 206-208 stehen ebenso unter Denkmalschutz wie die 
direkt an die Arbeitervillen angrenzenden Grünflächen. 
teilweise Belange des Denkmalschutzes wurden bereits im Rahmen des 
Qualifizierungsverfahrens mit dem Stadtkonservator abgestimmt 
und werden auch im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
Die Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 39 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Des Weiteren ist die straßenbegleitende Einfriedungs-
mauer entlang der Widdersdorfer Str. (196-208) denkmal-
geschützt. 
Die vorhandene, denkmalgeschützte Einfriedungsmauer 
an der Widdersdorfer Straße wird möglichst erhalten. Die 
Ausrichtung der Baufelder bezieht sich auf die Baustruktur 
der östlich angrenzenden Gewerbebauten und integriert 
die zu erhaltenden Baudenkmale sowie identitätsstiftende 
Gebäude (Kugelgasbehälter sowie Uhrenhaus).“ 
Anmerkung: 
Die Wohngebäude sind als Wohnhäuser eingetragen und 
nicht als Arbeitervillen. Es könnten Fabrikantenvillen sein, 
Arbeitervillen gab es nicht. 
Frage: befinden sich diese Wohngebäude mit den Grün-
flächen und den Einfriedungsmauern im Besitz des Inves-
tors? 
Anregung: 
Es sollten die kompletten DSch-Grünflächen erhalten wer-
den. 
Es sollte die straßenbegleitende Einfriedungsmauer kom-
plett erhalten werden, bestehend aus ziegelsichtigem 
Mauerwerkssockel mit Mauerwerkspfeilern, Zaunelemen-
ten mit Ornamenten sowie vier Türen und drei Toren. Aus-
genommen die drei nachträglich eingefügten Toranlagen. 
 
Siehe Stellungnahme lfd Nr. 11.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grundsätzlich soll die denkmalgeschützte Mauer an der Widders-
dorfer Straße erhalten bleiben. Die vorhandenen Toranlagen wer-
den in die Gestaltung der geplanten öffentlichen Räume inte-
griert. 
15.8 Städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag 
Anregung 1: 
Die langfristige Sicherung der vorgestellten Qualitäten, 
insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung, auch 
in den Erdgeschosszonen, die Freiraum- und Begrü-
nungsqualität sowie die Mobilitätstrasse soll durch geeig-
nete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungs-
plan erfolgen und auch für Rechtnachfolger gelten. 
Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan soll den 
politischen Gremien vor der Unterzeichnung vorgelegt 
teilweise Über die planungsrechtliche Sicherung der geplanten Nutzungen 
hinaus kann in einem städtebaulichen Vertrag die Umsetzung ge-
sichert bzw. weitergehende Regelungen getroffen werden. 
 
Städtebauliche Verträge werden im Rahmen der Beschlussvor-
lage zum Satzungsbeschluss der Politik zugänglich gemacht. 
 
Das Controlling der städtebaulichen Verträge ist Geschäft der 
laufenden Verwaltung. Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, kön-
nen Vertragsstrafen erhoben werden.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 40 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
werden, um eine fundierte politische Entscheidung zu tref-
fen. 
Anregung 2: 
Kontrolle der Einhaltung des Vertrags bei Planung, Bau-
ablauf und Abnahme mit deren Offenlegung. 
Anregung 3: 
Festlegung der Pflege und Instandhaltung hinsichtlich der 
öffentlichen Zugangsmöglichkeiten und der Freiraum- und 
Begrünungsqualität auf unbegrenzte Zeit. 
Frage: welches Amt kontrolliert verantwortlich die Einhal-
tung des Vertrags? Überaus schlechte Erfahrungen mit 
diesen Verträgen in Köln erfordern einen neuen und quali-
tätvollen Umgang mit diesem wichtigen und bindenden, 
städtebaulichen Instrument. 
Anregung 4: 
Mitteilung nach Fertigstellung des Vorhabens an die politi-
schen Gremien im Rat und an die Bezirksvertretungen, ob 
und in welcher Vollständigkeit der Vertrag erfüllt wurde 
und welche Vertragsinhalte langfristige Kontrollen erfor-
dern. 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Wortmeldezettel 1 
Auf dem Max Becker-Areal ist eine rund 2 km lange Mobi-
litäts-Trasse vom S-Bahn-Haltepunkt Köln-Müngers-
dorf/Technologiepark durchgehend bis zur Oskar-Jäger-
Straße geplant (sog. „Bahnweg“). Diese wird eine stadt-
teil-übergreifende Bedeutung als Fuß- und vor allem Rad-
wege-Verbindung erhalten! Denn direkt nord-westlich des 
S-Bahn-Haltepunkts Köln-Müngersdorf/Technologiepark 
entsteht die Umweltstraße Teichrohrsängerweg (u. a. 
Schulweg für Schulcluster Wasseramselweg / The 
Kenntnisnahme Siehe oben, Stellungnahme, lfd. Nr. 7.1 und 13.2

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 41 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Snake). Noch weiter westlich kann die L34 (Militärring) 
über die privat gebaute, orangefarbene Belvedere-Brücke 
überquert werden. 
Im Osten des Planungsgebietes ist es so, dass die Vogel-
sanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Mela-
ten- bzw. Ehrenfeldgürtel neu gestaltet werden wird (u. a. 
Schulweg Helios-Schule). Mit dem bereits abgeschlosse-
nen Umbau der Vogelsanger Straße zwischen Gürtel und 
Innerer Kanalstraße stünde somit eine durchgängige 
Fahrradinfrastruktur zur Verfügung. In einem überschau-
baren Zeitrahmen entsteht eine in großen Teilen autofreie 
Rad- und Fußwegeverbindung von Widdersdorf (sogar 
von Pulheim) über Müngersdorf (Siedlung Egelspfad) ent-
lang der Bahntrasse Köln-Aachen in die Kölner Innen-
stadt. 
1.2 Fuß- und Radwegenetz  
Die Einwender wünschen, dass diese sich bietende Mög-
lichkeit genutzt und geeignete, leistungsfähige und si-
chere Anschlüsse zur benachbarten Fahrrad-Infrastruktur 
geschaffen werden. 
 
 
 
ja Die Planung berücksichtigt Anschlüsse an vorhandene Verbin-
dungen. 
Siehe Stellungnahme lfd. Nr. 4.2 
1.3 Bahnweg | Anschluss Vitalisstraße 
Die bislang bekannte Investorenplanung, den Bahnweg 
mit 6 Prozent Gefälle im rechten Winkel direkt am Bahn-
damm auf die Vitalisstraße stoßen zu lassen, wird abge-
lehnt. Dies wäre viel zu gefahrenträchtig! 
ja Die Konkretisierung der Ausbauplanung wird im weiteren Verfah-
ren vorangetrieben. 
Siehe Stellungnahme lfd. Nr. 13.2 
 
1.4 Mobility-Hub 
Die Investorenplanung sieht zudem ein 12-geschossiges 
Bürogebäude mit Mobility-Hub am westlichen Ende des 
Bahnwegs vor. 
 
teilweise Das Baufeld 21 gliedert sich in einen VI-geschossigen Gebäude-
teil mit der Mobilstation südlich der ÖPNV-Trasse und einen XI-
geschossigen Gebäudeteil für die Nutzungen Büro und Nahver-
sorgung, in den eine Tiefgaragenein-/ausfahrt integriert werden 
soll.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 42 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Einwender halten die Höhe für Müngersdorf nicht ver-
tretbar, zumal durch das Gebäude keinerlei soziale Kon-
trolle des S-Bahn-Umfelds und des Bahnwegs nach Büro-
schluss geschaffen wird. Ähnliche Hochpunkte werden im 
Stadtteil von vielen Bewohnern als städtebauliche Fremd-
körper und nicht als hilfreiche Landmarken empfunden. 
Andere Nutzungen eines Gebäudes, bspw. als Studenten-
wohnheim, wie im Wettbewerbsverfahren von Planern vor-
geschlagen, könnten soziale Kontrolle herstellen. An ei-
nem gelungenen S-Bahn-Umfeld hängt auch die Attraktivi-
tät des ÖPNV und die Annahme des Bahnwegs durch die 
künftigen Bewohner und Beschäftigten auf dem Max Be-
cker-Areal. 
Die Attraktivität des Bahnwegs im Abschnitt zwischen Vitalis-
straße und Maarweg wird im Wesentlichen durch einen begleiten-
den Grünraum hergestellt. 
 
Siehe Stellungnahme lfd. Nr. 13.3 
2 
2.1 
Wortmeldezettel 2 
Altersgerechtes und generationsübergreifendes Wohnen 
(gute Publikation der Kölner Wohlfahrtsverbände für Stadt 
Köln: „workbook – Pflege der Zukunft). Bauliche Maßnah-
men für unterschiedlich-schwellige Service- und Betreu-
ungsleistungen müssen gebaut werden. 
ja Im weiteren Verfahren werden Optionen für die Realisierung al-
tersgerechter Wohnformen geprüft. 
3 Wortmeldung 1 
Der Bürger möchte wissen, wer das Projekt juristisch be-
treut. 
Kenntnisnahme Sowohl die Fachämter, wie das Stadtplanungs- und das Rechts-
amt, als auch externe Experten werden in den Planungsprozess 
einbezogen. 
 Zusätzlich möchte der Bürger wissen, in welchem Zeit-
raum mit einer Realisierung gerechnet werden kann. 
Kenntnisnahme Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2025 / Anfang 2026 ange-
strebt. Die Entwicklungszeit für das Gesamtprojekt ist bis mindes-
tens 2035 angesetzt. 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung an den 
Stellwänden 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 ST 
 
Masterplan GESAMT 
- Anknüpfung Vitalisstraße Verkehrsmengen, Anschluss 
an die Schulen 
- BF21: Dichte Vorbild? Zu hoch 
teilweise Die Anknüpfung der Mobilitätstrasse an die Vitalisstraße wird ent-
sprechend der Anforderungen des Bus-, Rad- und Fußverkehrs 
verkehrssicher gestaltet – insbesondere mit Blick auf den Schul-
weg zur geplanten Grundschule.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 43 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung an den 
Stellwänden 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Park in der Gleisharfe: 24/7-Nutzung, Belegung / Sicher-
heit Trasse 
- Uhrenhaus: Museum für Kinder, Technik im Quartier 
- Nutzungsmischung: 30 % öffentlich geförderter Woh-
nungsbau, 20 % besondere Wohnformen 
- Ausbildung des Lärmschutzes „keine harte Wand“ 
 
Innerhalb des Gleisbogens ist im BF20 Kultur und/oder eine (teil-) 
öffentliche Nutzung vorgesehen. Die konkrete Nutzung wird im 
Weiteren u. a. mit dem Kulturraummanagement der Stadt Köln 
abgestimmt. 
 
Der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf, der Grundlage für 
das Bebauungsplanverfahren wird, ist Ergebnis des Qualifizie-
rungsverfahrens. 
 
Auf Grundlage des kooperativen Baulandmodells sind 30 % der 
Geschossfläche Wohnen nach den Bestimmungen der Woh-
nungsbauförderrichtlinien des Landes NRW zu errichten. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.03.2022 beschlos-
sen, dass weiterhin zusätzlich 20% des Wohnraumes für Miet-
wohnungsbau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnfor-
men oder Baugruppen zur Verfügung gestellt werden sollen. 
 
Die Hinweise zu Nutzungen entlang des Bahnwegs bzw. im Uh-
renhaus werden zur Kenntnis genommen. 
 
Notwendige Lärmschutzmaßnahmen werden im weiteren Verfah-
ren konkretisiert. Aktuell sind in Ergänzung einer Blockrandbe-
bauung zur Bahntrasse verbindende Glaselemente geplant. 
2 ST Themenkarte NUTZUNGEN 
- Studentisches Wohnen im Bereich Vitalisstraße /S-Bahn 
Müngersdorf/Technologiepark 
- Büro und Nahversorgung im Bereich Vitalisstraße / S-
Bahn falsch; denn: die dadurch nötigen Verkehre sind 
nicht möglich 
- Gerne soziokulturelle Nutzung der Kulturimmobilien; 
Atelier-/Probe- und Kreativraum für Kunst und Kulturak-
teur:innen 
- Wo ist die weiterführende Schule geblieben? 
teilweise Das Wettbewerbsergebnis wird im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens weiter qualifiziert. 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 7.1 
 
Die Differenzierung des Wohnangebotes, auch altersgerechtes 
und generationenübergreifendes Wohnen, wird im weiteren Ver-
fahren abgestimmt und konkretisiert. 
Kulturbaustein, siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 5

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 44 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung an den 
Stellwänden 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Kleinteilige Parzellierung und Vergabe an selbstorgani-
sierte Baugemeinschaften ermöglichen 
- Der Stadt fehlen zukünftig 1000 stationäre Pflegeplätze 
- Tagespflege fehlt 
- Service Wohnen für Senioren? 
- Altersgerechtes und generationenübergreifendes Woh-
nen  verschieden-schwellige Angebote + Wohnformen 
- Gesamtschule fehlt 
- Generationsübergreifendes Wohnen 
- Bezahlbarer Wohnraum über 30 % (50 %) 
- Bauformen für genossenschaftliches Wohnen (in Grup-
pen) 
- Erste Investorenidee: 4.000 Büroarbeitsplätze, 1.700 
Wohnungen; Wettbewerbsergebnis: 3.300 Büroarbeits-
plätze, 1.700 Wohnungen; heute: 4.000 / 1.700  Pla-
nung entspricht nicht dem Wettbewerbsergebnis 
- Wer braucht in 20 Jahren noch Tiefgaragen 
Eine weiterführende Schule war nie Bestandteil der Planung. Es 
ist ein 5-zügige Grundschule geplant. Standorte für weiterfüh-
rende Schulen sind im Bezirk 3 und 4 an anderen Standorten ge-
plant. 
 
„Mit sieben Einrichtungen und insgesamt 715 Plätzen in der voll-
stationären Pflege weist der Stadtbezirk Ehrenfeld eine Versor-
gungsdichte von 14,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf und 
liegt damit deutlich über dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 34 Versorgung im Stadtbezirk 
Ehrenfeld). Legt man der Fortschreibung die stadtweit durch-
schnittliche Versorgungsdichte zugrunde, müssen im Jahr 2040 
insgesamt nur 680 Plätze in vollstationären Einrichtungen zur 
Verfügung stehen, also 35 Plätze weniger, als zurzeit in Ehren-
feld vorhanden sind. Orientiert man sich an dem vom Institut für 
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) empfohlenen Ziel-
wert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 
2040 ein Bedarf an 103 weiteren Plätzen.“ (Dritter Bericht über 
die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nord-
rhein-Westfalen (APG NRW), Kapitel 7.4 Versorgungslage im 
Stadtbezirk Ehrenfeld, Seite 169 ff) 
 
In Abstimmung mit der Stadt Köln und Trägern von Pflegeeinrich-
tungen (gemeinnützig arbeitende Verbände der Wohlfahrtspflege, 
privatwirtschaftliche Betreiber, kommunaler Anbieter Sozialbe-
triebe Köln) werden im weiteren Verfahren die Möglichkeiten der 
Integration einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung im Plan-
gebiet geprüft. Seitens der Stadt Köln gewünscht ist eine Einrich-
tung mit maximal 80 Einzelzimmern (rd. 4.500 m² Geschossflä-
che).  
 
Zur Weiterentwicklung der Flächenanteile der geplanten Nutzun-
gen, siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 15.4 
 
Die Errichtung notwendiger Stellplätze in Tiefgaragen ermöglicht 
einen höheren Begrünungsanteil im Plangebiet. Auf Grundlage

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 45 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung an den 
Stellwänden 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Stellplatzsatzung der Stadt Köln müssen Kfz-Stellplätze im 
Plangebiet nachgewiesen werden. 
3 ST Themenkarte FREIRAUM, GRÜN und WASSER 
- Kulturelle Bespielung des Gleisdreiecks sehr gut 
- Erhalt des Gaskugelbehälters positiv! Könnte Planeta-
rium werden 
- Fassadenprojektion Gaskugel 
- Klimaadaptive Pflanzung 
- Grünflächen müssen viel mehr sein als Rasenflächen 
- Informelle Plätze für Jugendliche 
- Viele und offensichtliche Zugänge schaffen! 
- Anbindung Ehrenveedel wichtig 
- Warum gibt es eine Unterdeckung der öffentlichen Grün-
flächen? 3.000 m² 
- Sicherung der qualitativen Grünplanung durch städte-
baulichen Vertrag, politische Entscheidung und finanzi-
elle Bereitstellung 
teilweise Zur Realisierung von kulturellen Nutzungen in der Gleisharfe, 
siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1 
 
Der Gaskugelbehälter geht als Bestandteil der öffentlichen Flä-
che in das Eigentum der Stadt Köln. Weitere Nutzungsoptionen 
können unabhängig vom Bebauungsplanverfahren verfolgt wer-
den. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Grünord-
nungsplan erstellt. Für öffentliche Grünflächen und Straßenver-
kehrsflächen werden Gestalt- bzw. Qualitätsvorgaben, wie klima-
adaptive Pflanzungen, entwickelt. 
 
Zur Anbindung des Ehrenveedel, siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 
4.3 
 
Die Vorgaben des kooperativen Baulandmodells in Bezug auf 
den Nachweis des planbedingten Mehrbedarfs an öffentlichen 
Grünflächen und Kinderspielflächen werden in der Freianlagen-
planung berücksichtigt. Das kooperative Baulandmodell lässt 
auch eine Ablösezahlung zu, falls der rechnerische Mehrbedarf 
nicht im Plangebiet nachgewiesen werden kann. Dieser kann zur 
Aufwertung weiterer Grünräume in angrenzenden Gebieten ver-
wendet werden.  
4 ST Themenkarte UMWELT 
- Schwammstadt, Regenwasser sammeln für öffentliches 
Grün 
- Aller Verkehr über eine Straße, zu viel Lärm für die An-
wohner 
- Wasserflächen anlegen, Bäume erhalten, Bahnflächen 
entfallen 
teilweise Die äußere Erschließung erfolgt über die Widdersdorfer Straße, 
den Maarweg und die Vitalisstraße. Die östliche Haupterschlie-
ßungsstraße dient der internen Erschließung aller unmittelbar an-
schließenden Baufelder (BF 5 – 12, einschließlich CityHub, und 
BF 15) sowie der Tiefgaragen der Baufelder 13 und 14. Im Ge-
gensatz zur Widdersdorfer Straße bzw. dem Maarweg übernimmt 
diese Straße keine weitere Verbindungsfunktion.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 46 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung an den 
Stellwänden 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Planstraße parallel zur Bummelmeile verkehrsberuhigt 
gestalten, Synergie zu Widdersdorfer Straße berücksich-
tigen, keine Ampel, Flüsterasphalt 
- Nutzungen Genehmigungsfähigkeit nach BauNVO / TA 
Lärm klären – Kultur muss möglich sein 
- Schallschutz Bahn berücksichtigen 
- Schallschutz zur Bahntrasse so gestalten, dass qualita-
tive Nutzung der Räumlichkeiten weiterhin möglich ist 
- Baulärm/Bauphase Verschattungssituation auf Nach-
barn 
- Regenwasserkonzept wichtig, Grauwasser nutzen 
- Wasserhaushalt soll mitgestaltet werden, Starkregenvor-
sorge als Vorgabe 
- Schwammstadt Konzept berücksichtigen 
- Starkregenvorsorge an der Unterführung im Gleisbogen 
- Starkregenvorsorge Unterführung Maarweg 
- Naturnaher Wasserkreislauf soll berücksichtigt werden 
- Lichtplanung, nicht mehr als normal; Bäume erhalten; 
Tiefgaragen nicht im Parkbereich; Versickerung gewähr-
leisten 
- Fassadenbegrünung, extensive/intensive Dachbegrü-
nung, Stadtklima berücksichtigen 
- Klimapositives Energiekonzept erforderlich, Vorschlag: 
???optimierung 
- Erneuerbare Energien, Nutzung vorhandener Potentiale 
- Abwasserwärmenutzung, ausgeklügeltes Energiekon-
zept (Stichwort Fernwärme) 
- Energiewende Solarenergie PV 
- Rad- und Fußwegeverbindung durchgängig gestalten 
(Vogelsanger Straße) bis Bahnhof Ehrenfeld + Buslinie 
Im weiteren Verfahren wird ein Grünordnungsplan erstellt. Ziel ist, 
möglichst viele vitale Bestandsbäume zu erhalten. Öffentliche 
Grünflächen dürfen nicht unterbaut werden. 
 
Im weiteren Verfahren wird die Straßenplanung konkretisiert, ein-
schließlich notwendiger Anschlüsse ans bestehende Verkehrs-
netz und notwendiger Lärmminderungsmaßnahmen. 
 
Es entfallen nicht betriebsnotwendige Bahnflächen in geringem 
Umfang. 
 
Es wird ein Entwässerungskonzept (unter Berücksichtigung der 
Prinzipien der sog. Schwammstadt und der Starkregenvorsorge) 
und eine schalltechnische Untersuchung erstellt, auf deren 
Grundlage die Hinweise zu Schiene- und Straßenverkehrslärm 
geprüft werden können. 
 
Es wird ein Energiekonzept unter Berücksichtigung der Klimaleit-
linien der Stadt Köln erstellt. 
 
Maßnahmen, die sich positiv auf das Stadtklima auswirken, wie 
Dach- und Fassadenbegrünungen, Begrünung öffentlicher 
Räume, Wasserflächen, werden im weiteren Verfahren konkreti-
siert. 
 
Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 1.4 
5 ST Themenkarte ERSCHLIESSUNG 
- Vitalisstraße / Girlitzweg: Rad + Fußverbindung zum LP 
Belvedere  Radregion Rhein-Erft 
- Verlängerung Bahnweg über Vitalisstraße nach Westen 
realistisch  ??? prüfen 
teilweise Im weiteren Verfahren wird die Straßenplanung (beispielsweise 
Querschnitt Widdersdorfer Straße im Bereich neuer Knoten-
punkte, Querschnitt M obilitätstrasse) konkretisiert, einschließlich 
notwendiger Anschlüsse ans bestehende Verkehrsnetz. Die M o-

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan 63460/05 w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung an den 
Stellwänden 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Vitalisstraße / Bahnweg: Ausgestaltung Knotenpunkt 
- Lärm? 
- Verkehrsgelände / Erschließung: Verkehrsstärken, Ab-
wicklung, Verkehrsst??? 
- Straßenaufteilung Widdersdorferstr.? 
- Mobilitätscenter sollte direkt vom Maarweg oder Wid-
dersdorfer angefahren werden!!! 
- CityHub Richtung Süden? 
- Anschlüsse & Nutzungsansprüche: Breite der ÖPNV 
Trasse 
- Tiefgaragen kritisch: Größe kritisch hinterfragen, nur so 
viel wie nötig, Tiefgaragen sind gebaute Fakten, ermögli-
chen kaum Veränderung, Quartiersgaragen? 
- Kein Parken im öffentlichen Raum zusätzlich zu Stell-
plätzen in den Tiefgaragen / Quartiersgarage ermögli-
chen 
- Es gibt bereits 2 Hauptverkehrsstraßen (Maarweg und 
Widdersdorfer) warum wird eine 3. Hauptverkehrsstraße 
zum Mobilitätscenter geplant 
- Das Mobilitätscenter sollte viel besser an die Widders-
dorfer Straße anstatt die kleine Straße so unglaublich zu 
belasten 
- Rad und Fußbrücke über die Oskar-Jäger-Straße  Vo-
gelsanger Straße  Helios 
- Radverkehrsachse durchgehend angedacht Hbf 
- Durchwegung der DB-Strecke mitdenken 
bilitätstrasse kann ein wichtiger Baustein im kommunalen und re-
gionalen Radwegenetz werden. Verbindungen in den angrenzen-
den Stadtraum und darüber hinaus sind Gegenstand der Entwick-
lungsplanung Weststadt. 
 
M it Hilfe eines M obilitätskonzeptes soll der Umweltverbund ge-
stärkt und die Nutzung des M IV reduziert werden. Im Rahmen ei-
nes Verkehrsgutachtens wird die Leistungsfähigkeit relevanter 
Knoten überprüft (beispielsweise Vitalisstraße / Bahnweg). 
 
Zur internen Erschließung und Lage des City-Hub, siehe Stel-
lungnahme lfd. Nr. 1.4 
 
Zum Thema Rad- und Fußgängerbrücke über Oskar-Jäger-
Straße, siehe Stellungnahme lfd. Nr. 7.2 und 13.2 
 
Die DB-Strecke grenzt nördlich an das Plangebiet an. Ein Teil ei-
ner HGK-Trasse wird durch die M obilitätstrasse gequert.

Anlage 8 Themenkarte Mobilität

12220 Zeichen

VI
III
VI
IV
I
IV
II
V
IV
VI
I
V
I
II
IV
IV
III
III
V
V
V
V
VI VII VIII
V
V
V
V
V
IV
V
IV
VI
IV
VI
VI
II
IV
VI
II
VI
V
V
VII
IV
X
X
VI
VI
IV
lX
IV
VI
XIIIX
IV
VII
II
IV
IV
IX
V
VI
lV
V
IV
XI
IX
Spielplatz 500m²
5,304
2,00 4,50
2,50
7,1687
15,6263
5,9971
6,5028
2,5003
5,55
2
3,39
44
20,55
33
6,00
4,1362
7,4976
6,8709
3,00 3,00
6,50
2,4629
3,00 3,00 6,4976
2,1021
6,4995
3,00
2,29
4,00
6,00
01
5,00
4,99
99
8,50
24
11,46
98
1,99
91
3,00
09
14,12
62
14,13
66
3,00 6,00 4,9962 3,003,0038
5,00
48
3,50 11,49
52
5,00 5,00 5,00
2,57
27
2,99
92
2,00
4
5,00
3,50
33
3,99
96
32352803,267
5646207,739
Schallschutzelement
Schallschutzwand
Schallschutzwand
Private Sickergasse
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Verlauf 'denkmalgeschützte Villa'
Brücke
III
Grundschule
Kleinspielfeld
IV
OK 34,85m
 
Außenbereich Kita
1.650m²
Außenbereich Kita
820m²
Außenbereich Kita
600m²
Gasregelstation
EG + 1. OG Gewerbe
Lärmschutzwand Bestand 8,3m (OK 56.3m)
Freihaltebereich Verknüpfung
 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Freihaltebereich Anknüpfung 
Freihaltebereich Verknüpfung DHL
Radabstell 140m²
k r e w n n a p s m U
KiTa
KiTa 
KiTa
Schulhof 
2.927m
²
Uhrenhaus
denkmalgeschützte Mauer
KiTa
Kugelgasbehälter 
Option Unterführung GleiseEhrenveedel
Arbeitervilla Denkmal
Arbeitervilla Denkmal
Anbindung
 Gaswerk Fuß &
 Rad
Radverbindung
Anbindung Luisenviertel 
Alternative
Radverbindung
Haupterschließung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
denkmalgeschützte Mauer
Eingangstor
Mobilitätstrasse
 + Haupterschließung
Radverbindung
Eingangstor
Eingangstor
Bummelmeile 
(mit aktivierten EG-Zonen)
Uhrenplatz
Private Sickergasse
Private Sickergasse
Quartiersplatz
Einfahrt CityHub
TG-Einfahrt
Entnahme Mauerelemente
Öffnung Gaswerk
Quartiersplatz
Private SickergassePrivate Sickergasse
g e w r a a M
g e w r a a M
Anbindung
 Gaswerk 
Fuß & Rad
Rampe 6%
Rampe 6%
Luisenviertel
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Optional Shuttle-Loop
Quartierspark
t r h a f n i E - G T
Skateplatz
Kleinspielfeld
Basketball und 
freie Nutzung
Klettern, Hüpfen
Balancieren
wassergeb. Decke
Bsp. BoulefeldPavillon
Pavillon
Sitzstufen
Sitzstufen
Rampe 6%
Rampe 6%
Rampe 4,5%
Weg im ehem. Gleisbett
3,5%
Spielplatz 2.000m²
 
Pocketwald
TG-Einfahrt
t r h a f n i E - G T
t r h a f n i E - G T
laufbahn + weitsprung
Sprung-grube
Radabstell 200m²
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Kultur
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Büro
Büro 
Büro & Gewerbe
Büro
Büro
Wohnen
Büro
Büro & Nahversorgung
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Rad
verbindung
Idee Anknüpfung Lowline
Widdersdorfer Straße 120
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- und Radweg
Neubau Club
Widdersdorfer Straße
Vitalis
straße
S-Bahn
Müngersdorf Technologiepark
I
I
IX
VI
I
VII
VI 
V
VII
V
VI
VI
VII
VI
V
VI
VI
VI
VII 
VI
VI
V
VI
V
VI
VI
VI
VI
VII
V
VI
VI
VI
VI
V
VII
V
VI
VI
V
IV
V
V
VI
II
V
XI
V
VII
V
V
V
V
VI
VI
IV
IV
IV
VII
VI V
VI
VI
V
V
V
V
V
I
V
VI
 I (22-24m) 
 I (3,5m)
V
V
VI
VI
I
V
VI
V
II
VI
V
OK 17,15m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK
 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 23,35m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 20,25m
 
OK 20,25m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 17,15m 
OK 14,05m 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 14,05m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m
 
OK 17,15m 
OK 17,15m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 20,25m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90
m 
OK 20,25m
 
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
OK 4,65m
 
OK 23,90m
 
OK 20,25m
 
OK 27,55m 
OK 22-24m 
VI
OK 20,25m
 
OK 17,15m
 
VI
OK 14,05m
 
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
Schallschutzelement EG offen
VI
OK 34,85m 
VII
V
OK 23,35m
 
VII
VII
OK 17,15m 
Außenbereich Kita
620m²
IX
VII
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l
p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
 . f f ö  . l p t S  / d a r n e t s a L
Industrial Landmark 
Integration in öff. 
Spiel- & Grünflächen
 (teil-)öff. Nutzungen
 (z.B. Markthalle)
Mobilitätstrasse mit Radverkehr in beiden Richtungen
Mobilitätstrasse
 mit Radverkehr in beide Richtungen
VII
VIII
CityHub(diverse Nutzungen)
KiTa
Außenbereich Kita
800m²
BF 11
CityHub
GRZ 0,78
GFZ 5,54
GF 15.607m²
Optionales Lärmschutzelement falls erforderlich
OK 23,90m
 
OK 27,55m
 
VII
VI
IV
Rad- & Fußwegeverbindung
Radweg
Kultur& (teil-)öff. 
Nutzung
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
Mobilitätstrasse
V
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Ehrenveedel
Haltestelle Bus
Sichtschutz
Sichtschutz
Optionaler Sichtschutz
Spielplätze 2.
775m²
Mehrgenerationen, Sport
 
Haltezone
 
mob.eingeschränkteSchüler
Innen
Kleingartenanlage
Gewerbegebiet
Gartenwerkstatt 
Ehrenfeld
Kleingartenanlage
Segropark
AWB Betriebshof
stattinsel
Westspitze
Pattenhalle
Cinenova
Ehrenwerk
Bürgeramt Ehrenfeld
Herbrand´s Ehrenfeld
City Parkhaus Ehrenfeld
Jugendwerkstatt
Vogelsanger Str.
Leyendeckerstraße
Helmholtzstraße
Christianstraße
Heliosschule
(im Bau)
Live Music Hall
Hauptzollamt
Quartier "Grüner Weg"
Vulkangelände
Idee Anknüpfung Lowline
Idee Anknüpfung Lowline
Museum
Haus des Karnevals
Festkomitee Kölner Karneval
Gleisbogen
Kontrastwerk
Altes Gaswerk
Widdersdorfer Straße 190
Entwicklung Thyssen-Krupp-Areal
Grundstück Soravia
Kleingartenanlage
Melatengürtel
Weinsbergstraße
Grüner Weg
Lichtstraße
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Kita & Jugendtreff
Widdersdorfer Straße
Vitalistraße
Zufahrt
Militärring
Vitalistraße
DirektverbindungMüngersdorf
Technologiepark
West
Josef-Lammerting-Allee
Eupener Str.
Lidl
Mercedes Hauptniederlassung Köln
Toyota
Autohaus
Maarweg Center
Fitnesscenter
Rewe
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Girlitzweg
Direktverbindung
 
Wassermanngeländ
e
Gesamtschule
Richtung Venloer Straße
Wohnen
Wohnen
Wohnen Wohnen
Büroentwicklung
(In Planung)
Lidl
S-Bahn & RegionalbahnhofEhrenfeld
Netto
Lichtstraße
Sonic 
Ballroom
Kletterhalle
Postverteilzentrum DHL
Gewerbe (Schreinerei)
BF 11b
BF 11a
BF 10
BF 08b
BF 08b
BF 09
BF 07
BF 05
BF 06
BF 04
BF 03
BF 02
BF 01
BF 00
BF 19
BF 18
BF 17
BF 16
BF 15
BF 12
BF 14a
BF 13
BF 14b
Bestand
Bestand
Radverbindung
Radverbindung
Optional Shuttle-Loop
Wohnen
BF 20
BF 21
Mobilstation
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
 k c ü t s d n u r G
 l i e t s g n u r e i s i l a e RMBA
 k c ü t s d n u r G
 l i e t s g n u r e i s i l a e RMBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Realisierungsteil MBA
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 1
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich
 3
Grundstück Ideenbereich 3
Grundstück Ideen
bereich
 3
Grundstück 
Alfons & Alfreda
Grundstück Ideenbereich 3
II
V
TG-Einfahrt
BF 21
Retentionsmulde
Zugang Luisenviertel
Wohnen
Wohnen
 e b r e w e G  / o r ü B
Parkplatz
Radbrücke
n u a Z
Arbeitervilla 
Arbeitervilla 
50,89
50,03
49,32
49.10
48,70
48,70
48,61
48,91
49,50
49.00
48,60
48,80
48,90
48.40
49,10
49,30
49,00
48,48
51,12
50,59
50.33
46,01
51,12
51,00
45,98
47,41
48,23
49,03
49,72
45,75
45,78
49,90
50,00
47,03
50,50
49,50
OK 51,30
46,10
47,20
48,40
50,50
48,00
49,75
49,40
48,34
50,00
49,20
48,40
50,00
51,12
50,00
50,00 51,12
46,30
48,19
49,39
49,42
49,23
47,22
51,00
46.20
49,25
2,1%
OK 51,50
OK Gleis = 52,20
50,12
49,90
48,40
48,30
49,20
49,50
49,00
49,20
EG=48,80
EG=49,20
EG=49,00
EG=49,00
0 7 , 8 4 = G E
EG=50,10
EG=49,90
EG=49,70
EG=49,40
EG=49,20
EG=48,70
EG=49,50
EG=49,40
EG = 49,20
EG=49,00
EG=48,80
EG = 49,60
EG=48,80
49,10
46,10
OK Gleis=52,48
49,30
49,30
Wohnen
Bahndamm
OK 17,15m
 
V
Anbindung Luisenviertel
 
Mobilstation
Mobilstation
Büro
Hotel / Gewerbe
Büro
Büro
MobilityHub
CoLiving
OK 23,35m
 
OK 23,35m
 
OK 23,90m 
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Spielplatz 
1.000m² 
49,49
49,13
52,50
48,46
49,00
52,65
l a n a k r e s s a w b A
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
Radverbindung
Bestandshügel
 
Mobilstation
Mobilstation
HGK-Trasse
Sichtschutz
Baumerhalt wird geprüft
l a n a k r e s s a w b A
l a n a k r e s s a w b A
Bestandshügel
 
Haltestelle Bus
Brücke
Haltestelle Bus
Haltestelle Bus
V
I
VI
IV
Spielplatz 500m²
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
Anbindung Fuß- & Radweg
 VII 
V
Optional: Anbindung Widdersdorfer Str.
Optional: 
Durchwegung Maarhöfe Süd
VI
V
I
VII
V-VI
Büro &
 Gewerbe
Büro & Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Optionale 
Anbindung Fuß- & Radweg
Optionale 
Durchbindung MIV
Büro &
 Gewerbe
Büro &
 Gewerbe
Pandion Cosy
Fertigstellung 2026
Ideenbereich 1
max. GFZ 2,4
Büroentwicklung 
(In Planung)
Grundstück ABG
Grundstück Wohnkompanie & ArtInvest
Büro, Gewerbe & Wohnen
Nachverdichutng Kontraswerk (Neuplanung)
 Gewerbe
Technologiepark
Mitte
Bestand Büro- & Gewerbecluster
 V 
V-VI
V-VI
 Gewerbe
VIII
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Ideenbereich 3
max. GFZ 3,0
(Planung Alfons & 
Alfreda)
Bestand
VIII
XV
III
II
VIII
III
I
I
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
M
M
M
M
M
Datum: 17 . Oktober 2024
Legende
Max-Becker-Areal | Masterplan Ausarbeitung
Planungsstand Max-Becker-ArealPlanungsstand Max-Becker-Areal
50 m0 10 20 30 40
50 m0 10 20 30 40
N
Maßstab M 1:1.000
private & gewerbliche Anlieferung, Müll-
fahrzeuge, Anlieferung Schule, mobilitäts -
eingeschränkte BewohnerInnen
Notfall, Rettungsfahrzeuge, Sonderfall 
(z.B. Umzug)
Buslinie
Option: Shuttleverbindung im 
Einrichtungs-Loop
Sammelstraße/Separierung/ inkl. PKW
Straßenkategorien
CITY HUB (r=200m): Besucherstellplätze
Haupt-Radwegeverbindung
Zufahrtsbeschränkung
Rad- & Fußwegeverbindung
untergerodnete Rad- & Fußwegeverbindung
Themenkarte Mobilität+Erschließung 
S-Bahn /Halltestelle (r=800m)
Möglicher Umgriff Untergeschoss
Optinale Anbindung Umgebung
Annahmen: 90m² / WE
1m² BGF = 0,65m² NF
Reduktionsfaktor 50%
Datum: 17 . Oktober 2024
Optionale Haltestelle Shuttle
Radabstellanlage: 10-15% Rad-Sptl.,
überdacht, auf privatem Grundstück
Buslinie/Halltestelle (r=200m)H
Mobilstation: 3-4 Carsharing-Autos, 
3-6 Lastenräder , 3 E-Bikes, Reperatursäule
M
Bike-Sharing: 3-6 Lastenräder , 3 E-Bikes, 
Reperatursäule
LogistikHub: Paketbox, Last-Mile-Logistik
Haltestelle
Grundschule
Haltestelle am
Gleisbogen
HGK
139/140
139/141
139/141
139
141/139
Haltestelle
Technologie Park Köln
Am Alten Güterbahnhof
Josef-Lammerting-Allee
S-Bahnhof
T echnologiepark
Optionale Anbindung Umgebung
Optionale Anbindung 
Umgebung
GRUNDSCHULE
Kita
Anbindung Umgebung fest verankert
Anbindung Umgebung fest verankert
Optionale Anbindung 
Umgebung
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
Widdersdorfer Straße
Optionale Anbindung Umgebung
Bummelmeile
Haupterschließung MIV
Option: Shuttleloop (Einrichtung)
CITY-HUB
Quartiersgarage (410 Stpl.) 
inkl. Besucherstellplätzen
Mobilstation: Leihfahrräder
Fahrradwerkstatt, Laden +Parken
Car-Sharing Station 
Paketstation, Servie, Info
Energiezentrale im EG
Büro im Bereich Bummelmeile
Kita auf dem Dach
MOBILSTATION
3-4 Carsharing-Autos
3-6 Lastenräder
3 E-Bikes
Reperatursäule
Mobilitätsdisplay
BIKESHARING
3-6 Lastenräder
3 E-Bikes 
Reperatursäule
Mobilitätsdisplay
CITY-HUB
Bushaltestelle
Karnevalmuseum
139 / 141
BF 01
BF 02
BF 03
BF 04
BF 05
BF 06
BF 10
BF 11
BA 12
BF 15
BF 16
BF 17
BF 18
BF 19
BF 13
BF 14
BF 08 BF 09
BF 07
ca. 85 Stpl.
+11 Stpl.
Schule
100 Stpl.
110 Stpl.
75 Stpl.
150 Stpl.
200 Stpl.
140 Stpl.
200 Stpl.
180 Stpl.
50 Stpl.
410 Stpl.
65 Stpl.
50 Stpl.
115 Stpl.
250 Stpl.
80 Stpl.
45 Stpl.
Moilitäts-Trasse
Haltestelle 
Quartierspaltz
Maarweg
Maarweg
Anbindung Ideenteil
Oskar-Jäger-Straße
Vitalisstraße
Mobilitäts-Trasse
Kita
Kita
Kita
Haltestelle 
Oskar-Jäger-Straße
Fuß- & Radanbindung Oskar-Jäger-Str .
Anbindung Luisenviertel Option 1
Anbindung Luisenviertel Option 2
Anlage 8

Beratungsverlauf (4)

19.11.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3293/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.11.2024
Erstellt
22.10.2024 15:43