1711/2017
Schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule Wasseramselweg – Start der Schule bis zum Umzug in den Neubau am benachbarten Interimsstandort Wasseramselweg in anzumietenden Räumlichkeiten zum Schuljahr 2018/19
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
18558 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1711/2017 Freigabedatum 05.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule Wasseramselweg – Start der Schule bis zum Umzug in den Neubau am benachbarten Interimsstandort Wasseramselweg in anzumietenden Räumlichkeiten zum Schuljahr 2018/19 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufna h- me der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1 -fach Turnhalle und 3 -fach Turnhalle am Standort Wasseramse l- weg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schu l- rechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulg e- setz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangswe ise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Int e- rimsstandort dorthin um. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbi n- dung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Sch ü- lerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 18.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwa l- tungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Sc huljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrec h- nungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal - und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Int e- rimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Hau s- haltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schu l- trägeraufgaben, bereitzustellen. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregie rung Köln umgehend nach Beschlus s- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e- richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Alternative: Aufgrund der Schülerzahlenentwicklung besteht nach Einschätzung der Verwaltung keine Alternative zu der vorgeschlagenen Beschlussfassung. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen s. Begründung € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung (1) Bedürfnisfeststellung zur schulrechtlichen Errichtung einer neuen Gesamtschule Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ verö f- fentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (vergleiche Session 1906/2016 bzw. 3801/2016). Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln in jüngerer Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstati e- ren, die sich aus einem rasanten Anstie g der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfordernissen der I n- klusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel ergibt. Mit Blick auf die stark steigenden Schülerzahlen und die Schulstruktur im Wandel beschrieb die Ve r- waltung in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 für den Stadtbezirk Lindenthal den jährlichen Bedarf von rd. 1.400 Plätzen (52 Züge gem. Klassenfrequenzrichtwert 27) in Ei n- gangsklassen der Sekundarstufe I. Durch bereits vorgenommene Zügigkeitsveränderungen stehen zum Schuljahr 2017/18 an den bestehenden Schulen im Stadtbezirk 34 Züge (Regelkapazität) zur Verfügung. Neben dem Erhalt und der Sicherung des bisherigen Schulplatzangebotes sieht die Ve r- waltung unter anderem die Realisierung von drei neuen weiterführenden Schulen im bzw. für den Stadtbezirk Lindenthal vor, und zwar ein Gymnasium an der Zusestraße/ Kölner Straße (3 Züge, ve r- gleiche Session 1123/2017) in Lövenich, die Gesamtschule am Girlitzweg/ Wasseramselweg (6 Züge) 4 in Vogelsang im Stadtbezirk Ehrenfeld an der Grenze zum Stadtbezirk Lindenthal und (nach Umzug des Gymnasiums Zusestraße vom Interimsstandort) ein Gymnasium Neue Sandkaul (3 Züge) in Wi d- dersdorf vor. Mit diesen Maßnahmen können 12 zusätzliche Züge in den Eingangsklassen der S e- kundarstufe I geschaffen werden. Die vorgesehene Realisierung von drei neuen Schulen stellen e i- nen „Riesenschritt“ in Richtung eines bedarfsgerechten Schulangebotes dar, g leichwohl ist die B e- darfssituation weiter intensiv zu beobachten und sind weitere Handlungsoptionen zu entwickeln. Die Realisierung einer Gesamtschule am Wasseramselweg in Vogelsang wird in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ unter Maßnahmenbeschreibung M41 (Seite 59) skizziert. Die Errichtung der neuen Schule ist neben weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen dringend erforderlich und so schnell wie möglich umzusetzen. Vor dem Hintergrund der nach aktueller klei n- räumiger Bevölkerun gsprognose weiter stark steigenden Kinderzahlen im Stadtbezirk Lindenthal ist das Angebot an Schülerplätzen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I an die heute schon hohe und erwartet noch höhere Nachfrage anzupassen (vergleiche Aktualisierung der Schu lentwicklungs- planung Köln 2016, Seiten 53-54 und Anlage weiterführende Schulen, Seite 3). Nach Elternbefragung vom Herbst 2012 würden rund drei Viertel der 692 befragten Eltern von Vier t- klässler/-innen im Stadtbezirk Lindenthal ihr Kind gerne an einem Gymnasium anmelden. Weitere 227 Eltern von Viertklässler/-innen bzw.19% wünschen für ihr Kind ein Gesamtschulangebot. Dieses exi s- tiert bislang im Stadtbezirk Lindenthal nicht (vergleiche Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016, Seiten 54). Um die sem Gesamtschulwunsch entsprechen zu können, wird die weiterfü h- rende Schule am Wasseramselweg mit vorgezogenem Start in anzumietenden Räumlichkeiten in der Nachbarschaft im Gesamtpaket der für den Stadtbezirk Lindenthal geplanten Maßnahmen als zu e r- richtende Gesamtschule vorgesehen. Dies erscheint auch eingedenk der Ergebnisse des Anmeld e- verfahrens der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2017/18 sinnvoll. Die Bilanzierung zeigte, dass Gymnasien und Gesamtschulen in Köln deutlich „überbucht“ sind. Die Gesamtschulen verzeich- neten 730 Ablehnungen. Die Gymnasien schöpften erstens die Bandbreiten zur Klassenbildung vol l- ständig aus und richteten zweitens insgesamt 13 zusätzliche Eingangsklassen ein. Entsprechend zielen andere vorgesehene Maßnahmen im Stadtbe zirk Lindenthal und stadtweit auf den ebenfalls erforderlichen Ausbau der Gymnasialkapazitäten in Köln (vergleiche Aktualisierung der Schulentwic k- lungsplanung Köln 2016, Seiten 26-35). Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle im Kontext der Bedürfni sfeststellung des Weiteren auf den Begründungsteil und die schulentwicklungsplanerische Stellungnahme als Anlage des Grun d- satz-/Planungsbeschlusses zur Realisierung einer Gesamtschule Wasseramselweg (Session 1033/2015) verwiesen. In den ab dem Schuljahr 20 18/19 durchzuführenden Anmeldeverfahren sind für 5 Jahre die bei der schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule erforderliche Zahl von mindestens 100 Anmeldungen nachzuweisen. Die Verwaltung geht davon aus, dass unmittelbar die 6 -Zügigkeit erreicht wer den kann. Nach Klassenfrequenzrichtwert (27) stehen 162 Gesamtschulplätze je Jahrgang zur Verfügung. (2) Zeit-Maßnahmen-Planung und Raumprogramme – Start der Gesamtschule am Standort Wasseramselweg Für die Einrichtung eines Interims müssen geeignete Räume in der Nähe des künftigen Schulstan d- orts Wasseramselweg angemietet werden. Hierzu hat die Verwaltung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Grundstück gefunden, dessen Eigentümer auch bereit ist, dort ein Interim zu e r- richten. Ein entsprechender Anmie tbeschluss soll dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft in der Sitzung am 18.09.2017 zur Entscheidung vorgelegt werden, so dass danach der schulrechtliche E r- richtungsbeschluss durch den Rat erfolgen kann. Sollten die Mietvertragsverhandlungen bis zum 18.09.2017 noch nicht abgeschlossen sein, müsste der Beschluss mit der Maßgabe erfolgen, dass 5 der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft den Anmietbeschluss kurzfristig als Dringlichkeitsen t- scheidung fasst. Spätestens zum Schuljahr 2022/23 wird nach derzeitiger E inschätzung der Umzug vom Int e- rimsstandort an den abschließenden Standort Wasseramselweg erfolgen. (3) Ganztag Durch die Ausweitung der täglichen Unterrichtszeiten an allen Schulformen im Zusammenhang mit der Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs auf 8 Jahre sind an allen Schulen der Sekundarstufe I Unterrichtseinheiten am Nachmittag erforderlich. Die Schulträger müssen den Schülerinnen und Schülern an allen Schulformen eine Möglichkeit bieten, die Mittagspause in angemessener Weise zu verbringen. Hierzu z ählt auch die Gelegenheit, eine Mahlzeit einnehmen zu können, was entspr e- chende Mensa - und Küchenräume erfordert. Dieses Erfordernis besteht unabhängig davon, ob der Bedarf an wenigen Wochentagen oder durchgängig besteht. Insoweit unterscheiden sich heutig e Halbtagsschulen in Bezug auf Raumanforderung und Ausstattung nur noch marginal von Ganztag s- systemen. Die Stadt Köln unterscheidet daher folgerichtig in ihrer Schulbauleitlinie und ihren Muste r- raumprogrammen nicht mehr zwischen Halb - und Ganztagsschulen, sondern passt alle Schulen in ihrer räumlichen Ausstattung sukzessive an den Ganztagsstandard an. Eine Umkehr des schulpolitischen Weges zu ganztägigen Unterrichtsformen ist nicht wahrscheinlich. Der zukünftige Unterrichtsstandard wird sich aller Erwartun g nach an erfolgreichen Ganztagsmode l- len orientieren, die in internationalen Bildungsstudien führende Plätze belegen. Die Kölner Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 zeigte, dass es für rund 67% der befra g- ten Eltern wichtig oder sehr wichtig ist, dass die gewünschte Schule eine Ganztagsschule mit Mitta g- essen und Unterrichtsangeboten am Nachmittag ist. Die Stadt Köln geht davon aus, dass auch bei einer Rückkehr zu G9 der Bedarf nach Ganztagsplätzen unverändert hoch bleiben wird. Aus den genannten Gründen wird vorgesehen, die neue Gesamtschule als Ganztagsschule gemäß § 9 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zu führen. (4) Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Die UN -Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN -BRK), die s eit 2009 rechtsverbindlich ist, schreibt fest, dass allen Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf der Besuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe ermöglicht werden muss und sie dort die ind i- viduell notwendige Förderung erhalten. Die Verwaltung hat im Sommer 2012 den Inklusionsplan für Kölner Schulen den politischen Gremien vorgestellt. Der Inklusionsplan macht deutlich, dass die Stadt Köln das Ziel der Inklusion begrüßt und sich Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Schüleri nnen und Schüler zum Ziel g e- setzt hat. Grundlegende Zielsetzung der Verwaltung ist die Schaffung einer inklusiven Bildungslan d- schaft bis zum Jahr 2020 im Rahmen einer prozesshaften Umsetzung. Bis dahin sollen in Abhängi g- keit vom Elternwahlverhalten möglichst viele Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam an einer allgemeinen Schule lernen. Die Inklusionsentwicklung soll dabei von den allg e- meinen Schulen aller Schulformen ausgehen. Insbesondere bei Gründung neuer Schulen bietet sich die Chance, Inklusion von Anfang an in der pädagogischen Konzeption zu implementieren. Daher sollte das Gemeinsame Lernen von Anfang an an der neuen Gesamtschule in Widdersdorf vorges e- hen werden. Mit Blick auf die Herausforderungen von Inklusion und Integrati on bittet der Schulträger die zukünftige Schulkonferenz der neuen Gesamtschule gem. § 65 Abs. 2 Nr. 8 SchulG, dass die neue Gesam t- schule eine Schule des Gemeinsamen Lernens werden soll. 6 (5) Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen Insbesondere durch die hohen Flüchtlingszahlen der beiden vergangenen Jahre ergeben sich für die Stadt Köln große Herausforderungen, ausreichend Schulplätze für Kinder mit Fluchthintergrund zu schaffen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulp flicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausford e- rung dar. Für diese Schülergruppe wurden in der Vergangenheit Vorbereitungs- oder Auffangklassen gebildet. Nach neuer Erlasslage sollen diese Kinder nun grundsätzlich, dem Inklusionsgedanken fo l- gend, in Regelklassen unterrichtet werden. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, die Kind er zunächst zu „eigenen Klassenverbänden“ zusammen zu fassen, um sie insbesondere sprachlich optimal fördern zu können. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind alle Schulformen verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, um zugewanderten und geflüch teten Schülerinnen und Schüler einen Einstieg in das deu t- sche Schulsystem zu ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern und Flüch t- lingen weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich, an so vielen Schulstandorten wie möglich zumi n- dest einen Klassenraum für eine Seiteneinsteigerklasse vorzuhalten. Daher sollte auch an der neuen Gesamtschule, schon beim Interimsstart die Möglichkeit berücksichtigt werden, auch Vorbereitung s- klassen einzurichten. Selbst wenn wohnortnah nicht ausreichend Schülerinnen und Schüler für diese Klasse wohnen sol l- ten, könnte beispielsweise durch die Verlagerung einer Klasse von anderen Schulen dort eine Entla s- tung geschaffen werden. (6) Schulsekretariat, Schulhausmeister und Schulsozialarbeit Der Stellenbedarf und d ie daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e- wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Der z usätzli- che Stellenbedarf in Höhe von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Gesamtschule ist jeweils anteilig in den jeweiligen Schuljahren bereitzustellen. Die ab dem Haushaltsjahr 2018 entstehenden zusätzl ichen Personalkosten für das Schulsekretariat der Gesamtschule in Höhe von insgesamt 120.290 € können finanztechnisch im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, innerhalb des veranschlagten Personalaufwandes kompensiert werden. Die jährlichen Kosten fü r den Büroarbeitsplatz in Höhe von 12.800€ werden durch entsprechenden Wenigeraufwand bei den Sachmitteln im Teilergebnisplan 0301 gedeckt. Derzeit erfolgt die Ausschreibung für das Interim für den Schulstart. Sofern erforderlich, werden die Hausmeisterkosten im Anmietbeschluss beziffert. Die Bewertung der Hausmeisterstelle richtet sich nach der tariflichen Reinigungsfläche eines Gebäudes. Da für den Schulneubau noch kein Ergebnis der Ausschreibung vorliegt, kann auch noch keine tarifliche Reinigungsfläche benannt werden. Daher muss die Hausmeisterstelle im Rahmen des Baubeschlusses berücksichtigt werden. Der Bedarf an Stellen in der Schulsozialarbeit wird im Kontext bestehender fachlicher Kriterien und der entsprechenden Finanzierbarkeit gesondert geprüft. (7) Abstimmung mit benachbarten Schulträgern Bei den benachbarten Schulträgern ist zu differenzieren zwischen Gebietskörperschaften, die in b e- nachbarten Regionen Schulträger sind und den privaten Schulträgern im Kölner Stadtgebiet. Die A b- stimmung mit den Schulträgern ist eingeleitet worden. 7 (8) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Gesamtschule Wasseramselweg in Vo- gelsang mit vorgezogenem Start am benachbarten Interimsstandort Wasseramselweg zu einem e r- heblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mögliche r- weise mehrjährigen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzei- tig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwa l- tungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage 3 Stellungnhme zu Beschluss BV
2522 Zeichen
Anlage zur Vorlage 1711/2017: Im Rahmen der Vorberatung hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.09.2017 den Beschluss wie folgt ergänzt: „8. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt, dass das Interim für die Gesamtschule Girlitzweg ab dem Schuljahr 2018/2019 am künftigen Standort der Schule eingerichtet werden soll. Die Bezirksvertretung verweist auf ihren einstimmigen Beschluss in der Sitzung vom 9.11.2015 - hier TOP 8.6 - zur verkehrlichen Erschließung der Gesamtschule Girlitzweg bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Die Zustimmung zu der o. a. Beschlussvorlage wird daher unter den Vorbehalt gestellt, dass -eine sichere und zügige Erreichbarkeit der Schule ab diesem Zeitpunkt sichergestellt ist. -die notwendigen Haushaltsmittel für die verkehrliche Erschließung der Schule Girlitzweg zur Verfügung stehen. -der bereits für das 2. Halbjahr 2016 geforderte Sachstandsbericht zu den geplanten Maßnahmen zur Verkehrserschließung bis Jahresende 2017 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt werden.“ Die Bezirksvertretung Lindenthal hat am 18.09.2017 ebenfalls auf ihre Beschlüsse aus dem Jahr 2015 verwiesen, die dezidierte Forderungen zur Verkehrs- und Schulwegesituation enthielten. Der BA Gebäudewirtschaft hat am 18.09.2017 die Errichtungsvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien geschoben, mit der Bitte bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2017, spätestens bis zur Ratssitzung am 28.09.2017 eine Stellungnahme der Verwaltung vorzulegen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Um einen Schulbetrieb am Standort Girlitzweg zum Schuljahreswechsel 2018/2019 sicherstellen zu können, wird zunächst ein Provisorium mit Containern erstellt. Die Verkehrserschließung für dieses Interim wird bis zum Beginn des Schulbetriebes sichergestellt. In dieser 1. Stufe werden nur Mindesterschließungsstandards umgesetzt werden können. Hierzu gehören der Ausbau von Gehwegen, der Bau einer Ampel und die Anlage einer FGÜ (Zebrastreifen). Die endgültige Erschließung wird in den folgenden Schritten sichergestellt. Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen können abschließend erst mit dem endgültigen Schulbau umgesetzt werden. Aus Zeitgründen ist beabsichtigt, diese ersten Maßnahmen an den Investor zu vergeben. Da die Schule zum Schuljahr 2018/19 startet und sich im Folgenden aufwachsend entwickelt, muss zum Zeitpunkt des Interims noch nicht mit der vollständigen Anzahl an Schülerinnen und Schülern gerechnet werden.
Anlage 2 Auszug BV 4 vom 11.09.2017
5190 Zeichen
Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 öffentlich 10.12 Schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule Wasseramselweg – Start der Schule bis zum Umzug in den Neubau am benachbarten Inte- rimsstandort Wasseramselweg in anzumietenden Räumlichkeiten zum Schuljahr 2018/19 1711/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekunda r- stufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1 -fach Turnhalle und 3 -fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln -Vogelsang beschließt der R at den zei t- nahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schül ern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstü t- zungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwa l- tungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal - und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der G e- samtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule z um Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wa s- seramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach B e- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 8. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt, dass das Interim für die Gesamtschule Girlitzweg ab dem Schuljahr 2018/2019 am künftigen Standort der Schule einge- richtet werden soll. Die Bezirksvertretung verweist auf ihren einstimmigen Beschluss in der Sit- zung vom 9.11.2015 - hier TOP 8.6 - zur verkehrlichen Erschließung der Ge- samtschule Girlitzweg bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Die Zustimmung zu der o. a. Beschlussvorlage wird daher unter den Vorbehalt gestellt, dass -eine sichere und zügige Erreichbarkeit der Schule ab diesem Zeitpunkt sicher- gestellt ist. -die notwendigen Haushaltsmittel für die verkehrliche Erschließung der Schule Girlitzweg zur Verfügung stehen. -der bereits für das 2. Halbjahr 2016 geforderte Sachstandsbericht zu den ge- planten Maßnahmen zur Verkehrserschließung bis Jahresende 2017 in der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt werden. 10.12.1 Gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen und von Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde) zu TOP 10.12, betr.: Schule Girlitzweg Interim Ver- kehr AN/1276/2017 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt, dass das Interim für die Gesamtschule Girlitzweg ab dem Schuljahr 2018/2019 am künftigen Standort der Schule eingerichtet werden soll. Die Bezirksvertretung verweist auf ihren einstimmigen Beschluss in der Sitzung vom 9.11.2015 - hier TOP 8.6 - zur verkehrlichen Erschließung der Gesamtschule Girlitzweg bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Die Zustimmung zu der o. a. Beschlussvorlage wird daher unter den Vorbehalt gestellt, dass - eine sichere und zügige Erreichbarkeit der Schule ab diesem Zeitpunkt sichergestellt ist. - die notwendigen Haushaltsmittel für die verkehrliche Erschließung der Schule Girlitzweg zur Verfügung stehen. - der bereits für das 2. Halbjahr 2016 geforderte Sachstandsbericht zu den geplanten Maß- nahmen zur Verkehrserschließung bis Jahresende 2017 in der Bezirksvertretung Ehren- feld vorgestellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
0 Begründung der Dringlichkeit
1360 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um den Start der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg zum Schuljahr 2018/19 und die so dort entstehenden, schon im kommenden Jahr dringend benötigten zusätzlichen Gesamtschulplätze nicht zu gefährden, ist die kurzfristige Umsetzung der Maßnahme zwingend erforderlich. Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 28. September 2017 erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen Schulplätze im benötigten Zeitraum auch tatsächlich geschaffen werden. Der Beschluss stellt auch die Basis des Genehmigungsantrags bei der Bezirksregierung Köln dar. Erst nach Genehmigung kann die Bezirksregierung u.a. eine Schulleit ung bestellen, die im Beratungs - und Anmeldeverfahren die neue Schule repräsentieren wird Eine spätere Beschlussfassung würde die Umsetzung der dargestellten Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der zunehmend dramatischer werdenden Situation bei den Schulplätzen im weiterführenden Bereich problematisch wäre. Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war nicht möglich, da zunächst das Vergabeverfahren für die Anmietung des Interims durchgeführt und abgeschlossen werden musste. Die Submission erfolgte am 31 .08.2017, im Anschluss die Mietvertragsverhandlungen.
Anlage 1 Auszug BA Gebäudewirtschaft vom 18.09.2017
1878 Zeichen
Anlage 1 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 18.09.2017 öffentlich 5.1 Schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule Wasseramselweg – Start der Schule bis zum Umzug in den Neubau am benachbarten Inte- rimsstandort Wasseramselweg in anzumietenden Räumlichkeiten zum Schuljahr 2018/19 1711/2017 SB Klemm verweist auf die erweiterte Beschlussfassung der Bezirksvertretung Eh- renfeld zur verkehrlichen Erschließung und empfiehlt, dieser Anregung zu folgen. RM Halberstadt-Kausch greift den Vorschlag von SB Klemm auf und schlägt jedoch unter Verweis auf die fachliche Zuständigkeit des hiesigen Ausschusses vor, heute „wie Beschlussvorlage“ zu beschließen im Sinne einer baufachlichen Zustimmung und den Rat abschließend eine Entscheidung hinsichtlich der verkehrlichen Kompo- nenten treffen zu lassen. SB Kirchmeyer schließt sich dem Vorschlag von SB Klemm an. Nach kurzer Diskussion über die Auswirkung des „Vorbehalts-Beschlusses“ der Be- zirksvertretung Ehrenfeld schlägt Herr Klemm schließlich vor, die Vorlage ohne Vo- tum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen und die Verwaltung um Prüfung des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld und Stellungnahme zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien, jedoch spätestens bis zur Ratssitzung zu bitten. Ausschussvorsitzender Dr. Schoser lässt in diesem Sinne abstimmen. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage einstimmig ohne Vo- tum in die nachfolgenden Gremien und bittet die Verwaltung um Prüfung des Be- schlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld und Stellungnahme bis spätestens zur Ratssitzung.
Anlage 4 Auszug BV 3 vom 18.09.2017
3413 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221-93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 22.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 18.09.2017 öffentlich 9.2.10 Schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule Wasseramselweg – Start der Schule bis zum Umzug in den Neubau am benachbarten Inte- rimsstandort Wasseramselweg in anzumietenden Räumlichkeiten zum Schuljahr 2018/19 1711/2017 Geänderter Beschluss: 1. Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1 -fach Turnhalle und 3 -fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln - Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Int e- rimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zun ächst angemieteten Gebä u- den (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) g e- mäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Ne u- baus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesam t- schule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule ge- führt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wassera m- selweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderp ä- dagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellena n- teile werden verwaltungsinter n entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttr e- ten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Ra h- men der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Pe rso- nal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebna h- me der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der G e- samtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schu l- trägeraufgaben, bereitzustellen. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemä ß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d- rhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, den Beschluss der BV3 vom 07.12. 2015 zur verkehrlichen Anbindung (Fuß, Rad, Bus) der Ge- samtschule zu bearbeiten und bitten um eine Vorlage der Verwaltung zur nächsten Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Führer (CDU)
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1711/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27