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RR 30/2022

36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Bergheim-Niederaußem Hier: Aufstellungsbeschluss

Sitzungsvorlage RR 26.08.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 26.08.2022, TOP 8.

Sitzungsvorlage RR (Anlage 2)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 1)

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Sitzungsvorlage RR (36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Bergheim-Niederaußem Hier: Aufstellungsbeschluss)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 2)

15774 Zeichen

K R E I S S T A D T 
BERGHEIM 
Stadtverwaltung Bergheim• Postfach 1169 • 50101 Bergheim 
Bezirksregierung Köln 
Regionalplanungsbehörde 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln\ 
über 
Rhein-Erft-Kreis 
Der Landrat 
Planungsamt 
Willy-Brandt-Platz 1 
50126 Bergheim 
Der Bürgermeister 
Fachbereich 6 Stadtentwicklung 
Abt. 6.1 Planung und Umwelt 
Bethlehemer Str. 9-11 
50126 Bergheim 
Ansprechpartner: 
Kerstin Hoffmann 
Raum L89 (Historisches Rathaus) 
Telefon: 02271 89-680 
• Telefax: 02271 89-71680 
kerstin.hoffmann@bergheim.de 
De-Mail: posteingang@bergheim.de-mail.de 
www.bergheim.de 
Datum: 02.08.2022 
Antrag auf Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Re­ 
gion Köln gemäß § 19 LPG 
. Umwandlung eines GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und einschlägiger Nebenbetriebe in ein 
GIB ohne Zweckbindung 
Die Kreisstadt Bergheim beantragt für die sogenannte BoAplus-Fläche (vgl. Abb. 1) im Regional­ 
plan Köln, Teilabschnitt Köln die Umwandlung des GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und ein­ 
schlägigerN ebenbetriebe in ein GIB ohne Zweckbindung. 
Abb. 1 Darstellung BoAplus-Fläche (blaue Umgrenzung), Kartengrundlage: 
Flächenmonitoring der Bezirksregierung Köln 2022 
Bürgertelefon: 89-222 für Wünsche und Anregungen • Besuchszeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:45 Uhr

Die sogenannte BoAplus-Fläche (Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagetechnik) wurde 
2013 durch die 5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerkstand­ 
ort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) in den Regionalplan 
Köln, Teilabschnitt Köln aufgenommen. 
Die BoAplus-Fläche wird im Norden durch die L 279, im Osten durch die B 477, im Süden durch 
die Nord-Süd-Kohlebahn (Werksbahn) und im Westen durch das Gut Klein Mönchhof und den Gill­ 
bach begrenzt. 
Beantragte Änderung der Darstellung im Regionalplan Köln 
.Aktuelle Darstellung im Regionalplan Köln Zieldarstellung in Anlehnung an den 1. Planent­ 
wurf des Regionalplanes Köln (2021) 
GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und ein- GIB ohne Zweckbindung 
schlägige Nebenanlagen 
Die Abgrenzung der BoAplus-Fläche soll im Rahmen der beantragten Änderung des Regionalplanes 
Köln nicht geändert werden. 
Begründung 
Für den Strukturwandel im Rheinischen Revier sind die ehemaligen Kraftwerksflächen, die nicht 
mehr für eine Kraftwerksnutzung benötigt werden, besonders für die Ansiedlung von landesbedeut­ 
samen, flächenintensiven und strukturwandelrelevanten Großprojekten für Industrie und Gewerbe 
geeignet. Um diese realisieren zu können, müssen schnellstmöglich die planerischen Voraussetzun­ 
gen für die Ansiedlungen von innovativen Unternehmen geschaffen werden. 
Mit der Ausweisung der BoAplus-Fläche als GIB mit der Zweckbindung Kraftwerk und einschlägi­ 
ger Nebenanlagen wurde 2013 durch die 5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Re­ 
gion Köln „Kraftwerkstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk 
BoAplus)" die zukünftige Erweiterung des Kraftwerkstandortes Niederaußem regionalplanerisch 
gesichert. Nach den aktuellen Standortplanungen der RWE Power AG wird diese Fläche vor dem 
- 2 -

Hintergrund der Energiewende und des Strukturwandels nun nicht mehr als Kraftwerksfläche benö­ 
tigt. 
Die Darstellung der BoAplus-Fläche im Regionalplan Köln als GIB mit der Zweckbindung Kraft­ 
werk und einschlägiger Nebenbetriebe verhindert die weitere industrielle und gewerbliche Entwick­ 
lung der Fläche. 
Im aktuell vorliegenden Entwurf des Regionalplans Köln im Rahmen der Neuaufstellung ist in den 
textlich~n Festlegungen unter dem Ziel „Z.36 Standorte für Braunkohlenkraftwerke flexibel nach­ 
nutzen" unter Punkt 4 (S. 149) für die BoAplus Fläche eine nichtenergetische Nachfolgenutzung im 
Anpassungsverfahren gemäß LPlG NRW möglich. Diese bereits perspektivisch vorgesehene Mög­ 
lichkeit soll nun durch eine Änderung des Regionalplanes Köln zeitnah als Planungsrecht umgesetzt 
werden, damit eine Weiterentwicklung der Fläche im Sinne des Strukturwandels zügig erfolgen 
kann. 
Das Land NRW und die RWE Power AG haben die Entwicklungsgesellschaft PSW (Perspektive 
Struktur Wandel) gegründet, die für die Vermarktung der ehemaligen Kraftwerksflächen von RWE 
zuständig ist. Die PSW ist in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Bergheim bereits für die BoAplus 
Fläche tätig. Ein innovatives Unternehmen plant aktuell ein landesbedeutsames Vorhaben im Sinne 
eines GIB+ auf der gesamten Fläche zu realisieren. 
Mit der beantragten Regionalplanänderung sollen dafür die regionalplanerischen Voraussetzungen 
geschaffen werden. Der vorliegende Antrag ist mit dem Eigentümer der Fläche abgestimmt. 
Planerische Voraussetzungen 
Alle Planungsgrundlagen und weitere Informationen bezüglich der vorhandenen Voraussetzungen 
der auf beantragten Fläche und den vorhandenen Planungen sind in der Anlage „BoAplus-Fläche - 
Planungsgrundlagen" dem Antrag beigefügt. 
Zusammenfassend kann für die BoAplus-Fläche festgestellt werden, dass durch die Voruntersu­ 
chungen und Beteiligungen im Verfahren zur 5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt 
Region Köln: ,,Kraftwerkstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk 
BoAplus)" und im anschließenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261/Na 
"Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" {Stadtplanung - Kreisstadt Bergheim {o­ 
sp.de) und dem damit verbundenen 125. Verfahren zur Änderung des FNP der Kreisstadt Bergheim 
zur Nutzung der Fläche als GIB mit der Zweckbindung Kraftwerk und einschlägige Nebenanlagen 
nachgewiesen wurde, dass die Fläche grundsätzlich für eine industrielle und gewerbliche Nutzung 
geeignet ist. 
Weiteres Vorgehen 
Durch die, für den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 261/Na "Anschlussfläche Braunkohlenkraft­ 
werk Niederaußem" getroffenen, privatrechtlichen Vereinbarung als Folge des Normenkontrollver­ 
fahrens wurde dieser in Teilen bereits faktisch unwirksam. Er wird in Abstimmung mit der RWE 
Power AG aufgehoben, wenn möglich ggf. geändert. Die Umsetzung des vorhandenen Bebauungs­ 
planes Nr. 261/Na entspricht nicht mehr den aktuellen Planungen der RWE Power AG und der 
Kreisstadt Bergheim. 
- 3 -

Entsprechend des geplanten landesbedeutsamen Großvorhabens soll im Anschluss an die beantragte 
Regionalplanänderung für die BoAplus-Fläche und ggf. angrenzende Flächen(Geltungsbereich des 
B-Planes Nr. 261/Na) ein Bebauungsplan aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungs­ 
plan der Kreisstadt Bergheim geändert werden. 
Die Kreisstadt Bergheim plant als Ersatz für die BoAplus - Fläche, auf der ein landesbedeutsames,. 
flächenintensives Großvorhaben im Sinne einer zukünftigen GIB+ Fläche umgesetzt werden soll, 
die im FNP der Kreisstadt Bergheim und im Bebauungsplan Nr. 261/Na "Anschlussfläche Braun­ 
kohlenkraftwerk Niederaußem" dargestellte Baustelleneinrichtungsfläche (B3) (östlich der B 477 
und nördlich der Nord-Süd-Bahn) als zusätzliche GIB Fläche für die weitere endogenen kommuna­ 
len Gewerbeflächenentwicklung darzustellen und im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalpla­ 
nes anzumelden. Entsprechend des vorliegenden 1. Planentwurfes des Regionalplanes Köln werden 
GIB für große Ansiedlungen im landesweiten Interesse (GIB+ und GIBregional) nicht auf den Flä­ 
chenbedarf der Kommunen angerechnet. Die Kreisstadt Bergheim bittet um eine Prüfung, inwieweit 
die Änderung der Darstellung für die Baustelleneinrichtungsfläche B3 entsprechend des FNP der 
Kreisstadt Bergheim (vgl. Anlage BoAplus-Fläche - Planerische Grundlagen) mit der beantragten 
Regionalplanänderung verknüpft werden kann. 
Anlage BoAplus-Fläche - Planerische Grundlagen 
- 4 -

Kreisstadt Bergheim
Dezernat für Strategische Stadtentwicklung
Fachbereich 6 Stadtentwicklung
Abt. 6.1 Planung und Umwelt
Stand 02.08.2022
BoAplus-Fläche (blaue Umgrenzung), Kartengrundlage: 
Flächenmonitoring der Bezirksregierung Köln 2022
Antrag auf Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, 
Teilabschnitt Region Köln gemäß § 19 LPG:
"Umwandlung eines GIB mit Zweckbindung
Kraftwerk in ein GIB ohne Zweckbindung"
Planerische Grundlagen
Strukturwandel BoAplus - Fläche

www.bergheim.de2
BoAplus – Lage der Fläche
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
 Kreisstadt Bergheim, Stadtteil Niederaußem
 Gemarkung Niederaußem, Flur 10, Flurstück 126
 Umgrenzung BoAplus-Fläche: im Norden L279, im Osten 
B477, im Süden Nord-Süd-Kohlebahn (Werksbahn), im 
Westen Gut Klein Mönchhof und Gillbach
Quelle: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/

www.bergheim.de3
BoAplus – Flächendaten
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
Quelle: Google maps 30.07.2022
Flächengröße ca. 29 ha gesamt
ca. 25 ha Gewerbefläche
Eigentümer RWE Power AG
Aktuelle 
Nutzung
Lagerflächen, Stellplätze, Landwirtschaftliche 
Nutzflächen, Verkehrsflächen
Verkehrliche 
Erschließung
von der B477 über die L279 und über eine 
Werksstraße Kraftwerksgelände
Schienenanschluss über Kohlebahnen

www.bergheim.de4
BoAplus – Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
Ausschnitt Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln
5. Änderung Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln: 
"Kraftwerkstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim 
(Planung Kraftwerk BoAplus)"  
 rechtsgültig seit 21.05.2001
 Erweiterung des GIB mit Zweckbindung Kraftwerk um die BoAplus-
Fläche nördlich der Nord-Süd-Kohlebahn (Werksbahn) und westlich 
der B477
BoAplus – Fläche nördlich der Nord-Süd-Bahn

www.bergheim.de5
Bebauungsplan
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 261/Na „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk“
Bebauungsplan Nr. 261/Na „Anschlussfläche 
Braunkohlenkraftwerk“
 2015 rechtgültig
 2016 Normenkontrollklage
 2018 Urteil OVG NRW erklärt B-Plan Nr. 261/NA 
für unwirksam
 2019 Revision vor Bundesverwaltungsgericht 
eingelegt
 nach der Zusage von RWE im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes kein Kraftwerk mehr zu errichten, 
wurde die Klage auf der Grundlage einer 
privatrechtlichen Einigung zurückgenommen und 
alle beklagten Planungen bleiben rechtskräftig
 bezüglich des festgesetzten SO mit der 
Zweckbindung Kraftwerk ist der Bebauungsplan 
faktisch funktionslos
Nächster Schritt: B-Plan Nr. 261/Na in Abstimmung 
mit RWE aufheben oder ggf. ändern

www.bergheim.de6
Flächennutzungsplan
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
Ausschnitt FNP Kreisstadt Bergheim
S BKW Sonderbaufläche Braunkohlenkraftwerk
B 1.1, 1.2 
und 2
temporäre Baustelleneinrichtungsflächen
bis 31.12.2023, dann Grünfläche 
Ausgleichsflächen
B 3 temporäre Baustelleneinrichtungsflächen 
bis 31.12.2021, dann Fläche für die 
Landwirtschaft
Abwasser Regenrückhalte-, Regenklär- und 
Regenversickerungsbecken
LSG Landschaftsschutzgebiet Gillbachtal im 
Bereich des Gutes Mönch Hof 
Darstellung im Flächennutzungsplan entsprechend dem 
Bebauungsplan Nr. 261/Na "Anschlussfläche 
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
 125. Änderung des FNP seit 2015 rechtsgültig

www.bergheim.de7
Regionalplan Köln – Darstellung der BoAplus – Fläche
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
Ausschnitt Regionalplan Köln
 Ausschnitt Entwurf Regionalplan Köln 2021

www.bergheim.de8
Ziel der Regionalplanänderung 
Zieldarstellung 
GIB ohne Zweckbindung
entsprechend der Darstellung im 
Entwurf des Regionalplanes Köln 
2021
Antrag auf Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk 
Köln, Teilabschnitt Region Köln gemäß § 19 LPG für den Bereich 
der ehemaligen BoAplus-Fläche:
 Umwandlung des GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und einschlägiger 
Nebenbetriebe in ein GIB ohne Zweckbindung
 Darstellung der GIB Fläche nördlich der Nord-Süd-Kohlebahn 
(Werksbahn) ohne Zweckbindung
 Darstellung der Zweckbindung auf vorhandene Kraftwerksfläche 
begrenzen
 Darstellung der BoAplus-Fläche entsprechend des vorliegenden 
Planentwurfes des Regionalplans Köln (Fläche ohne Zweckbindung)
 in den textlichen Festlegungen zum Planentwurf des Regionalplans Köln 
im Rahmen Neuaufstellung ist unter dem Ziel "Z.36 Standorte für 
Braunkohlenkraftwerke flexibel nachnutzen" für die BoAplus Fläche die 
nichtenergetische Nachfolgenutzung im Anpassungsverfahren gemäß 
LPlG NRW bereits möglich
Aktuelle Darstellung im 
Regionalplan Köln
GIB mit Zweckbindung Kraftwerk 
und einschlägige Nebenanlagen

www.bergheim.de9
Bedeutung der BoAplus – Fläche im Stadtentwicklungskonzept STEK BM 2035
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
Ausschnitt Strategieplan, Stadtentwicklungskonzept Bergheim 2035 (2019) 
Zukunftsraum "Vision der Nachnutzung des Kraftwerkes 
Niederaußem"
 Umstrukturierung des Areals als Industrie-, Gewerbe- und 
Forschungsstandort auf dem Gebiet der regenerativen und 
alternativen Energien und
 Innovations- und Technologiezentrum zur Realisierung des 
Strukturwandels
 sehr gute verkehrliche Anbindung über Straße 
(B477) und Schiene (Kohlebahnen)
 gute Vernetzung mit anderen Standorten des 
Strukturwandels über Kohlebahnen und Straßen 
in der Kreisstadt Bergheim und mit umliegenden 
Kommunen und ehemaligen Kraftwerkstandorten  
(vgl. 5. Änd. Regionalplan Düsseldorf (RPD) im 
Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde 
Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung 
Neurath und Frimmersdorf)

www.bergheim.de10
BoAplus – Schlüsselfläche bei „Entwicklungsperspektive Bergheim-Nord“
Regionalplanerische Prozessentwicklung 
1. Phase im Förderprogramm Stadtentwicklung im 
Rheinisches Revier
 Erstellung eines gesamträumlichen Strukturwandelkonzeptes 
 Verknüpfung der industriellen und gewerblichen 
Entwicklung mit der geplanten Siedlungs- und 
Mobilitätsentwicklung
 Strukturwandel durch städtebauliche Perspektivplanung für 
vom Kraftwerksstandort geprägte Stadtteile Auenheim, 
Ober- und Niederaußem sowie Rheidt-Hüchelhoven
 Attraktivierung als Wohn- und Arbeitsstandorte mit 
multimodal vernetzter und nachhaltiger Mobilität 
 Integration des vorhandenen Kraftwerksstandortes und 
dessen perspektivischer Entwicklung
 Bergheim-Nord mit einer besonderen raumfunktionalen 
Rolle bei der Bewältigung des Strukturwandels
Ausschnitt Strategieplan, Stadtentwicklungskonzept Bergheim 2035 (2019)

Perspektivisch soll die Kohlebahnen Hambachbahn und die Nord-Süd-Bahn umgewidmet werden
 prämierte Machbarkeitsstudie vom Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH
 BoAplus-Fläche am Kreuzungspunkt für Personen- und Güterverkehr
www.bergheim.de11
Strukturwandel im Rheinischen Revier – BoAplus-Fläche integriert

02.08.2022 www.bergheim.de12
Strukturwandel: Vernetzung der intelligenten Räume
Vernetzung der intelligenten Räume und 
Strukturwandelprojekte via flexiblem Busshuttle
 INKA :terra nova
 Zukunftsraum Innovative Siedlungserweiterung 
Futura
 Stadtzentrum Kreisstadt Bergheim
 Wissenschaftscampus Paffendorf
 Kraftwerk Niederaußem mit BoAplus-Fläche
On demand Shuttle - „Abholen an der Türschwelle“
 flexible und bedarfsorientierte Nutzung
 alternative Antriebe (Elektromobilität)
 Modellstadt für Autonomes Fahren
 Verknüpfung von S-Bahn, Mobilstationen und 
Stadtbahn
 Nutzung mit Mobility App
Best-Practice-Modell im „Starterprogramm 
Kernrevier“ für das gesamte Rheinische Revier
 3 Sterne im Förderprogramm

Vorstudie Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler -
Niederaußem (2021)
 Variantenuntersuchungen der Verlängerung der Linie 4: 
Bocklemünd – Widdersdorf – Brauweiler – Glessen –
Niederaußem
 beauftragt durch den Rhein-Erft-Kreis und Erarbeitung 
mit einer Arbeitsgruppe der Städte Köln, Bergheim und 
Pulheim, REK, NVR und KVB
 für die Auslastung der Strecke wurden für Niederaußem
neue Wohnbauflächenpotentiale (ca. +3.000 EW) 
berechnet 
www.bergheim.de13
Strukturwandel im Rheinischen Revier – Verlängerung der Stadtbahn Köln
Nächster Schritt:
Erstellung einer Machbar-
keitsstudie
 Beauftragung 2022

Sitzungsvorlage RR (Anlage 1)

24747 Zeichen

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planunterlage  
(Stand Aufstellungsbeschluss)  
 
Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen 
Teil B. Planbegründung  
Teil C. Beteiligtenliste

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil A. 
Entwurf zeichnerische und textliche 
Festlegungen  
(Stand Aufstellungsbeschluss)

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
17.08.2022   
 
Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 1 von 3 
1. Zeichnerische Festlegung

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
17.08.2022   
 
Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 2 von 3 
2. Textliche Festlegungen 
 
Das folgend aufgeführte, in Kapitel B.3.6 `GIB für zweckgebundene Nutzungen´ der 
textlichen Darstellung festgelegte Ziel des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region 
Köln einschließlich der zugehörigen Erläuterungen entfällt: 
„Der in der Stadt Bergheim nörd lich des Ortsteils Niederaußem dargestellte 
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen mit 
dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der Sicherung 
als Standort für ein Braunkohlekraftwerk. 
Für den Kraftwerkssta ndort Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereich 
Niederaußem ist bei Realisierung eines Kraftwerksneubauvorhabens eine 
dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW 
thermisch einzuhalten.“ 
 
Als neues textliches Ziel für den GIB für zweckgebundene Nutzungen wird 
festgelegt: 
Der Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereich dient der Ansiedlung von 
Vorhaben für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier hin zu 
klimaschonenden Produktionsweisen.

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil B. 
Planbegründung 
(Stand Aufstellungsbeschluss)

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 2 von 10 
Inhalt 
1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung ........................ 3 
1.1 Anlass der Planänderung ............................................................................... 3 
1.2 Gegenstand der Planänderung ....................................................................... 4 
1.3 Erfordernis der Planänderung ......................................................................... 7 
1.4 Planungsalternativen ...................................................................................... 8 
2 Verfahrensablauf .................................................................................................. 9 
2.1 Frühzeitige Unterrichtung ............................................................................... 9 
2.2 Umweltprüfung (Screening) ............................................................................ 9 
2.3 Weiteres Verfahren ....................................................................................... 10

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 3 von 10 
1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung 
1.1 Anlass der Planänderung 
Die Stadt Bergheim hat mit Schreiben vom 02.08.2022 die Änderung des 
Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln für die 
sogenannte BoAplus Fläche in Bergheim -Niederaußem zur Umwandlung eines GIB 
mit Zweckbindung Kraftwerk und ei nschlägige Nebenbetriebe in ein GIB ohne 
Zweckbindung angeregt.  
Die sogenannte BoAPlus Fläche wurde im Jahre 2013 im Rahmen der 5. Änderung 
des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln in den Regionalplan 
aufgenommen. Sie diente der regionalplanerisc hen Sicherung der beabsichtigten 
Erweiterung des Kraftwerkstandortes Niederaußem. Aufgrund veränderter rechtlicher 
Rahmenbedingungen, hier vor allem das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der 
Kohleverstromung (KVBG), ist die zukünftige Errichtung des eh emals geplanten 
Kraftwerkes BoAplus nicht mehr möglich. Zudem wird nach den aktuellen 
Standortplanungen der RWE Power AG als Eigentümerin diese Fläche vor dem 
Hintergrund der Energiewende und des Strukturwandels nicht mehr als 
Kraftwerksfläche benötigt.  
Die Stadt Bergheim weist darauf hin, dass die aktuelle regionalplanerische Festlegung 
mit der Zweckbindung für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe die weitere 
gewerbliche und industrielle Entwicklung der Fläche verhindert. Zudem führt sie auf, 
dass da s Land NRW und die RWE Power AG mit ihrer neu gegründeten 
Entwicklungsgesellschaft PSW (Perspektive Struktur Wandel) die Ansiedlung eines 
innovativen und landesbedeutsamen Unternehmens an diesem Standort in 
gemeinsamer Abstimmung mit der Stadt Bergheim in den Blick genommen hätten und 
die angeregte Änderung des Regionalplanes mit der Eigentümerin der Fläche 
abgestimmt sei. Aufgrund der Dringlichkeit dieses Anliegens und der Bedeutung für 
den Strukturwandel sei die zeitnahe Änderung des Regionalplans erforderlich.

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 4 von 10 
Die Stadt Bergheim beabsichtigt, im Anschluss an die Anregung zur Änderung des 
Regionalplanes einen neuen Bebauungsplan sowie die Änderung des 
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren aufzustellen. 
 
1.2 Gegenstand der Planänderung 
Die angeregte Regionalplanänderung befindet sich im Rhein -Erft-Kreis des 
Regierungsbezirks Köln auf dem Gebiet der Stadt Bergheim, Ortsteil Niederaußem.  
 
Gegenstand der Planänderung ist die beabsichtigte Umwandlung eines Teilbereiches 
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung „Kraftwerke 
und einschlägige Nebenbetriebe“ in einen Bereich für zweckgebundene gewerbliche 
und industrielle Nutzungen (GIBz) für die Transformation im Rheinischen Revier. Diese 
Änderung der Zweckbestimmung bezieht sich räumlich auf die im Jahre 2013 erfolgte 
5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln (Planung Kraftwerk 
BoAplus) für die Erweiterung des Kraftwerksstandortes in Bergheim -Niederaußem. 
Der Planbereich umfasst eine Größe von ca. 29 ha.

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 5 von 10 
Lage des Änderungsbereiches: 
 
Land NRW (2022) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0                     Maßstab 1:50.000 
 
Die vorliegende Änderung des Regionalplans erfolgt auf Grundlage des Planentwurfes 
zur Neuaufste llung des Regionalplanes Köln und damit vorgezogen zum Gesamt -
Neuaufstellungsverfahren.  
Der Bedarfsnachweis erfolgt auf Basis der im Entwurf zur Neuaufstellung des 
Regionalplans bereits ermittelten Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 6.1-1 des LEP 
NRW in  Verbindung mit § 38 a Landesplanungsgesetz NRW (Flächen für die 
Transformation der Industrie im Rheinischen Revier). Demzufolge soll die 
Regionalplanung für das Rheinische Revier bei der Ermittlung der 
Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 6.1 -1 des LEP ei nen besonders langen 
Planungszeitraum zugrunde legen, um den erhöhten Flächenbedarfen Rechnung zu 
tragen, die für die Transformation der Industrie hin zu klimaschonenden 
Produktionsweisen erforderlich sind. Dieser besonders lange Planungszeitraum soll 
eine zeitliche Planungsperspektive von 30 bis 35 Jahre umfassen. Demnach werden 
im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln für das Rheinische Revier die 
Wirtschaftsflächenbedarfe von aktuell 25 Jahren (2018 – 2043) um weitere 10 Jahre,

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 6 von 10 
d.h. bis zum J ahre 2053 erweitert. Dies entspricht einer Erweiterung um 40 % der 
ermittelten Bedarfe fürs Rheinische Revier.  
Die Lage des Plangebietes im Rheinischen Revier rechtfertigt die entsprechende 
Anwendung des § 38 a LPlG für die gemäß LEP vorgegebene Bedarfsermittlung.  
Um die Realisierung eines Vorhabens von hoher Bedeutung für den Strukturwandel 
im Rheinischen Revier auf der Fläche „BoAPlus – Bergheim-Niederaußem“ zu 
ermöglichen, ist es notwendig, die Zweckbindung „Kraftwerk“ dieser Fläche 
aufzuheben. 
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) hat im 
Frühjahr 2021 eine „Machbarkeitsstudie Dateninfrastrukturen im Rheinischen Revier“ 
(Link: www.dateninfrastruktur.nrw) vorgelegt. In dieser Machbarkeitsstudie wird 
dargestellt, dass sich die geografische Lage des Rheinischen Reviers für 
Ansiedlungen von Unternehmen der digitalen Wirtschaft besonders gut eignet: Das 
Rheinische Revier liegt ideal in der Kreuzung der Datenleitungen zwischen den großen 
Internetknoten in Amsterdam und Fran kfurt, Stockholm und Paris und in erreichbarer 
Nähe zum regionalen Internetknoten in Düsseldorf. 
In diesem Kontext ergibt sich nun die Möglichkeit, große, innovative Unternehmen im 
Rheinischen Revier anzusiedeln, was aus Sicht der Abteilung VIII „Digitalisierung und 
Außenwirtschaft“ des MWIKE einen wertvollen Beitrag zur Transformation der 
Industrie im Rheinischen Revier hin zu klimaschonenden Produktionsweisen leisten 
kann. Die Abteilung VIII ist im Ansiedlungsprozess eng eingebunden und befürwortet 
die An siedlung von Rechenzentren im Rheinischen Revier. Dies wäre ein weltweit 
sichtbares Signal für die Positionierung des Rheinischen Reviers als innovative 
Digitalregion. Diese Rechenzentren würden verpflichtet, Nachhaltigkeitsziele 
einzuhalten, die kompatibe l mit den Zielsetzungen im Prozess des Strukturwandels 
sind. Erwartet werden substanzielle Folgeeffekte, wie etwa die Wertschöpfung über 
Zulieferfirmen, sowie die Ansiedlung weiterer Unternehmen der Digitalwirtschaft. 
Erste Gespräche mit auf Rechenzentren spezialisierten Projektentwicklern bestätigen 
die oben genannte Fläche als geeigneten Standort. Der Entscheidungsprozess ist weit 
fortgeschritten. Um internationale Rechenzentrumsinvestitionen in das Rheinische

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 7 von 10 
Revier zu ziehen, ist die oben benannte Aufhe bung der Zweckbindung „Kraftwerk“ 
notwendig. 
Das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 38 a LPlG wird zum jetzigen 
Zeitpunkt aufgrund einer überschlägigen Vorprüfung unterstellt. Im 
Aufstellungsvorfahren wird dies eingehend untersucht und zum 
Feststellungsbeschluss nachgewiesen. 
 
1.3 Erfordernis der Planänderung 
Die kommunale Bauleitplanung ist gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die 
Ziele der Raumordnung anzupassen. Im Einvernehmen mit § 4 Raumordnungsgesetz 
(ROG), sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen 
die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse 
der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 
Die Planungsabsicht der Stadt Bergheim sowie die vo m MWIKE sowie 
Grundstückseigentümer befürwortete konkrete Ansiedlung eines großen innovativen 
Unternehmens erfordert die Änderung der Zweckbestimmung des Regionalplanes von 
aktuell Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe in einen GIB für die Transformation 
im Rheinischen Revier.  
Das Vorhaben wird einen wertvollen Beitrag zur Transformation der Industrie im 
Rheinischen Revier hin zu einer über die Grenzen der Region hinaus wirkenden 
Digitalregion leisten und einen erheblichen Anreiz zur Ansiedlung weitere r 
Unternehmen der Digitalwirtschaft und somit zur Steigerung der Wertschöpfung 
insgesamt liefern. Die beabsichtigte Ansiedlung auf dem Standort nicht mehr zu 
realisierenden Kraftwerksfläche hat Symbolcharakter für den Prozess des 
Strukturwandels und der Transformation der Wirtschaft im Rheinischen Revier.

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 8 von 10 
1.4 Planungsalternativen 
Der Standort erfüllt alle Voraussetzungen für die beabsichtigte 
Unternehmensansiedlung. Diese wird sowohl vom Land NRW (MWIKE), der Stadt 
Bergheim und der Grundstückseigentümerin de r RWE Power AG befürwortet. 
Planungsalternativen bestehen nicht.

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 9 von 10 
2 Verfahrensablauf 
2.1 Frühzeitige Unterrichtung 
Gemäß § 9 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten 
öffentlichen Stellen von der Änderung des Regionalplans zu un terrichten. Die 
öffentlichen Stellen sind aufzufordern, Aufschluss über diejenigen von ihnen 
beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über 
deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein 
können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung 
und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. 
Die Öffentlichkeit wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den 
Regierungsbezirk Köln vom 22.08.2022 über die geplante Regionalplanänderung 
informiert. Darüber hinaus wurde eine Information über das 
Regionalplanänderungsverfahren online auf der Webseite der Bezirksregierung Köln 
eingestellt. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden mit Schreiben 
vom 22.08.2022 in schriftlicher und digitaler Form unterrichtet. 
2.2 Umweltprüfung (Screening) 
Es ist vorgesehen, bei der Planänderung auf eine Umweltprüfung zu verzichten. Da 
sich die Änderung auf eine veränderte Zweckbindung des gewerblich -industriell 
gewidmeten Bereiches beschränkt und keine Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt 
sind keine erheblichen Umweltauswirkungen auf regionalplanerischer Ebene zu 
erwarten. Nach §  8 ROG kann bei geringfügigen Änderungen von einer 
Umweltprüfung abgesehen werden, wen n durch eine überschlägige Prüfung 
festgestellt wird, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen 
haben. Die Prüfung ist unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt - und 
gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltausw irkungen des 
Raumordnungsplans berührt werden kann, durchzuführen. Die v.g. überschlägige 
Prüfung unter Beteiligung der benannten Stellen wird Bestandteil des nachfolgend 
beschriebenen Aufstellungsverfahrens.

36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
 
 
Planunterlage – Teil B. Planbegründung  Seite 10 von 10 
2.3 Weiteres Verfahren 
Sofern der Regionalrat des  Regierungsbezirks Köln die Aufstellung der 36. 
Regionalplanänderung beschließt, wird die Regionalplanungsbehörde das Verfahren 
gemäß § 9 ROG und § 19 LPlG NRW durchführen. Die zu beteiligenden öffentlichen 
Stellen und Personen des Privatrechts sind in Teil. C der Planunterlage aufgeführt.

Planunterlage – Teil C: 36. Regionalplanänderung, Stadt Bergheim 
Beteiligte Verfahren  
 
Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren      Stand: 09.08.2022 
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 1000 
Eisenbahn-Bundesamt 
Außenstelle Köln Sb1 
Werkstattstraße 102 
 
50733 Köln 
Nr: 2000 
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 
und Dienstleistungen der Bundeswehr 
Referat Infra I 3 
Fontainengraben 200 
 
53123 Bonn 
Nr: 3000 
Oberfinanzdirektion NRW 
Bauabteilung 
Albersloher Weg 250 
 
48155 Münster 
Nr: 3001 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
Träger öffentlicher Belange (NRW) 
Fontanestr.4 
 
40470 Düsseldorf 
Nr: 4001 
Landschaftsverband Rheinland 
Kennedy-Ufer 2 
 
50679 Köln 
Nr: 4002 
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Denkmalpflege 
im Rheinland 
Ehrenfriedstr. 19 
 
50259 Pulheim 
Nr: 4003 
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Bodendenkmalpflege im 
Rheinland 
Endenicher Str. 133 
 
53115 Bonn 
Nr: 5000 
Direktor der 
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle f. Agrarstruktur 
Rütger-von-Scheven-Sr. 44 
 
52349 Düren

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 6000 
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle f. Agrarstruktur 
Rütger-von-Scheven-Str. 44 
 
52349 Düren 
Nr: 7003 
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt 
Rhein-Sieg-Erft 
Krewelstraße 7 
 
53783 Eitorf 
Nr: 8000 
Bezirksregierung Arnsberg 
Abteilung Bergbau und Energie 
in NRW 
Goebenstr. 25 
 
44135 Dortmund 
Nr: 9000 
Geologischer Dienst NRW 
- Landesbetrieb - 
De-Greiff-Straße 195 
 
47803 Krefeld 
Nr: 10000 
Bundesnetzagentur, Referat 814 „Technische Fragen, Geodaten und Geo-
informationssysteme, Raumordnung 
Tulpenfeld 4 
 
53113 Bonn 
Nr: 10001 
Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und 
Ortungsfunk 
Fehrbelliner Platz 3 
 
10707 Berlin 
Nr: 12000 
Landesbüro der Naturschutzver- 
bände NRW 
Ripshorster Straße 306 
 
46117 Oberhausen 
Nr: 12001 
Naturschutzverein Koslar 1978 e.V. 
Im Wiesengrund 8 
 
52428 Jülich

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 12002 
Aqua Viva 
Weinsteig 192 
 
8200 Schaffhausen 
Nr: 12003 
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) 
Adenauerallee 68 
 
53113 Bonn 
Nr: 12004 
Bundesverband beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) 
Paul-Kemp-Str. 5 
 
53173 Bonn 
Nr: 12005 
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA) 
Ostendstraße 4 
 
76707 Hambrücken 
Nr: 12006 
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) 
Pariser Platz 6 
 
10117 Berlin – Mitte 
Nr: 12007 
Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. (DGHT) 
Vogelsang 27 
 
31020 Salzhemmendorf 
Nr: 12008 
Deutscher Angelfischerverband e.V. 
Reinhardtstr. 14 
 
10117 Berlin 
Nr: 12009 
Deutscher Falkenorden, Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und 
Greifvogelkunde e. V. 
Lohnder Str. 10c 
 
30926 Seelze 
Nr: 12010 
Deutscher Jagdverband – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für 
den Schutz von Wild, Jagd und Natur e. V. 
Chausseestr. 37 
 
10115 Berlin

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 12011 
Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V. 
Marienstr. 19 - 20 
 
10117 Berlin 
Nr: 12012 
Deutscher Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) 
Eisvogelweg 1 
 
91161 Hilpoltstein 
Nr: 12013 
Deutscher Tierschutzbund e. V. 
In der Raste 10 
 
53129 Bonn 
Nr: 12014 
Deutscher Wanderverband und Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine 
e. V. 
Kleine Rosenstr. 1 - 3 
 
34117 Kassel 
Nr: 12015 
Deutscher Wildschutz Verband e. V. 
Im Seifer Hof 4 
 
57520 Molzhain 
Nr: 12016 
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. 
Grauhorststraße 42 
 
38440 Wolfsburg 
Nr: 12017 
Grüne Liga e. V. 
Greifswalder Straße 4 
 
10405 Berlin 
Nr: 12018 
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. 
Am Holzfeld 5 
 
85247 Rummeltshausen 
Nr: 12019 
Interessenvertretung für nachhaltige Natur & Umwelterziehung, e. V. 
Danzigerstraße 13 
 
66798 Wallerfangen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 12020 
Komitee gegen den Vogelmord e. V. - Aktionsgemeinschaft Tier- und Artenschutz 
An der Ziegelei 8 
 
53127 Bonn 
Nr: 12021 
Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, 
Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e. V. 
Warschauer Straße 58a 
 
10243 Berlin 
Nr: 12022 
Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. 
Königsberger Str. 7 
 
53913 Swisttal 
Nr: 12023 
Naturschutzforum Deutschland e. V. 
Gartenweg 5 
 
26198 Wardenburg 
Nr: 12024 
Rhein-Kolleg e. V. 
Maximilianstraße 100 
 
67346 Speyer 
Nr: 12025 
Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) 
Holbeinstr. 12 
 
53175 Bonn 
Nr: 12026 
Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V. 
Königswinterer Straße 829 
 
53227 Bonn 
Nr: 12027 
Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland 
Postbus 2166 
 
3800 CD Amersfoort 
Nr: 12028 
Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e. V. 
Westermarkelsdorf 12 A 
 
23769 Fehmarn

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 12029 
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. 
Kaiserin-Augusta-Allee 5 
 
10553 Berlin 
Nr: 12030 
Bürgerinitiative: Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e. 
V. 
Hufeisenstraße 9a 
 
63599 Biebergemünd 
Nr: 12031 
Deutscher Alpenverein e. V. (DAV) 
Von-Kahr-Straße 2 - 4 
 
80997 München 
Nr: 12032 
Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V. 
Resebergweg 11 
 
23569 Lübeck 
Nr: 12033 
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. 
Charitéstraße 3 
 
10117 Berlin 
Nr: 12034 
Naturefund e. V. 
Karl-Glässing-Straße 5 
 
65183 Wiesbaden 
Nr: 12035 
Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. 
Reuterstraße 157 
 
53113 Bonn 
Nr: 12036 
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. 
Dechenstraße 5 
 
53115 Bonn 
Nr: 12037 
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. 
Schloßstraße 104 
 
92681 Erbendorf

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 12038 
Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e. V. 
Bernhard-Grzimek-Allee 1 
 
60316 Frankfurt am Main 
Nr: 12039 
Game Conservancy Deutschland, lebendige Natur durch nachhaltige Nutzung e. 
V. 
Schloßstraße 1 
 
86732 Oettingen in Bayern 
Nr: 13000 
Regionaldirektion NRW 
der Bundesagentur für Arbeit 
Josef-Gockeln-Straße 7 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 14000 
Landesvereinigung der 
Unternehmensverbände NRW e.V. 
Uerdingerstr. 58-62 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 15000 
Deutscher Gewerkschaftsbund 
Bezirk NRW 
Friedrich-Ebert-Str. 34-38 
 
40210 Düsseldorf 
Nr: 15001 
Deutscher Beamtenbund 
NRW 
Ernst-Gnoß-Straße 24 
 
40219 Düsseldorf 
Nr: 16000 
LandesSportBund NRW e.V. 
Friedrich-Alfred-Allee 25 
 
47055 Duisburg 
Nr: 17001 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung 
Ville-Eifel 
Jülicher Ring 101-103 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 18000 
Die Autobahn GmbH des Bundes 
Niederlassung Rheinland 
Hansastraße 2 
 
47799 Krefeld

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 18003 
Fernstraßen-Bundesamt 
Friedrich-Ebert-Straße 72-78 
 
4109 Leipzig 
Nr: 19001 
Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW 
Köln 
Domstraße 55-73 
 
50668 Köln 
Nr: 20000 
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / 
Gleichstellungsstellen NRW 
Haroldstraße 14 
 
40213 Düsseldorf 
Nr: 22000 
Landesamt für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz NRW 
Leibnizstr. 10 
 
45659 Recklinghausen 
Nr: 111000 
Kreis Düren 
Amt 61 
Bismarckstraße 16 
 
52351 Düren 
Nr: 127000 
Kreis Euskirchen 
Jülicher Ring 32 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 152000 
Rhein-Sieg-Kreis 
Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 172000 
Stadt Köln 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2 
 
50679 Köln 
Nr: 174000 
Rhein-Erft-Kreis 
Willy-Brandt-Platz 1 
 
50126 Bergheim

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 175000 
Stadt Bedburg 
Am Rathaus 1 
 
50181 Bedburg 
Nr: 176000 
Stadt Bergheim 
Bethlehemer Straße 9 - 11 
 
50126 Bergheim 
Nr: 178000 
Stadt Elsdorf 
Gladbacher Straße 111 
 
50189 Elsdorf 
Nr: 180000 
Stadt Frechen 
Abt.Stadtplanung 
Johann-Schmitz-Platz 1-3 
 
50226 Frechen 
Nr: 182000 
Stadt Kerpen 
Jahnplatz 1 
 
50171 Kerpen 
Nr: 183000 
Stadt Pulheim 
Planungsabteilung 
Alte Kölner Straße 26 
 
50259 Pulheim 
Nr: 251000 
Niersverband 
Abteilung Planung und Bau 
Am Niersverband 10 
 
41747 Viersen 
Nr: 252000 
enwor - energie & wasser 
vor Ort GmbH 
Kaiserstraße 100 
 
52134 Herzogenrath 
Nr: 256000 
Erftverband 
Am Erftverband 6 
 
50126 Bergheim

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 266000 
Kreiswerke Grevenbroich GmbH 
Am Schellberg 14 
 
41516 Grevenbroich 
Nr: 268000 
Kreiswasserwerk 
Heinsberg GmbH 
Am Wasserwerk 5 
 
41844 Wegberg 
Nr: 283000 
Industrie- u. Handelskammer 
zu Köln 
Unter Sachsenhausen 10-26 
 
50667 Köln 
Nr: 285000 
Handwerkskammer zu Köln 
Heumarkt 12 
 
50667 Köln 
Nr: 312000 
Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 32 
Cecilienallee 2 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 313000 
Regionalrat des 
Regierungsbezirks Düsseldorf 
Cecilienallee 2 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 321000 
Rhein-Kreis Neuss 
Oberstraße 91 
 
41460 Neuss 
Nr: 323000 
Stadt Grevenbroich 
Am Markt 1 
 
41515 Grevenbroich 
Nr: 324000 
Stadt Jüchen 
Am Rathaus 5 
 
41363 Jüchen

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 325000 
Gemeinde Rommerskirchen 
-Grundstücksmanagement- 
Bahnstr. 51 
 
41569 Rommerskirchen 
Nr: 403000 
Zweckverband 
Naturpark Rheinland 
Lindenstr. 20 
 
50354 Hürth 
Nr: 420000 
Rheinischer 
Landwirtschaftsverband e.V. 
Rochusstr. 18 
 
53123 Bonn 
Nr: 421000 
RWE Power AG 
Stüttgenweg 2 
 
50935 Köln 
Nr: 428000 
Waldbauernverband NRW e.V. 
Kappeler Str. 227 
 
40599 Düsseldorf 
Nr: 440000 
DB Netz AG 
Regionalbereich West 
Hansastraße 15 
 
47058 Duisburg 
Nr: 442000 
Nahverkehr Rheinland GmbH 
Glockengasse 37-39 
 
50667 Köln 
Nr: 618000 
NRW.URBAN - Düsseldorf 
Fritz-Vomfelde-Str. 10 
 
40547 Düsseldorf 
Nr: 634000 
Tourismus NRW e.V. 
Völklinger Straße 4 
 
40219 Düsseldorf

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
 
Nr: 707000 
Regionalverkehr Köln GmbH 
Theodor-Heuss-Ring 19-21 
 
50668 Köln

Sitzungsvorlage RR (36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Bergheim-Niederaußem Hier: Aufstellungsbeschluss)

2057 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 30/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Petra Hoff 
Telefon 0221 147 4176 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 19.08.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 8. beschließend 
 
TOP: 
36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln 
– Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen 
(GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in 
Bergheim-Niederaußem 
Hier: Aufstellungsbeschluss 
 
Vorschlag: 
1. Der Regionalrat beschließt die Aufstellung der 36. Änderung des Regionalplanes 
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Berei-
ches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die 
Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Berg-
heim-Niederaußem nach § 19 Abs. 1 LPlG NRW. 
2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Aufstellungsverfah-
ren auf Grundlage der vorliegenden Planunterlage (Anlage zur Drucksache Nr. RR 
30/2022) durchzuführen (vgl. §§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 1 LPlG). Dabei sind die Öffent-
lichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 
ROG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LPlG zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu ge-
ben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme zum Entwurf des 
Teilplans, dessen Begründung und dem Umweltbericht abzugeben.  
3. Die im Aufstellungsverfahren zu Beteiligenden ergeben sich aus der vorliegenden 
Planunterlage Teil C (Anlage zur Drucksache Nr. RR 30/2022). Die Regionalpla-
nungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu ergänzen, wenn deren Mitwir-
kung zweckmäßig erscheint und sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind.

Sitzungsvorlage RR RR 30/2022 Seite 2 von 2 
Erläuterungen: 
Siehe anliegende Planunterlage. 
 
Anlage(n): 
1. Anlage 1  
2. Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

26.08.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 8.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 30/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
26.08.2022
Erstellt
19.08.2022 13:18