RR 30/2022
36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Bergheim-Niederaußem Hier: Aufstellungsbeschluss
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Sitzungsvorlage RR (36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Bergheim-Niederaußem Hier: Aufstellungsbeschluss)
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Sitzungsvorlage RR (Anlage 2)
15774 Zeichen
K R E I S S T A D T
BERGHEIM
Stadtverwaltung Bergheim• Postfach 1169 • 50101 Bergheim
Bezirksregierung Köln
Regionalplanungsbehörde
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln\
über
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Planungsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Der Bürgermeister
Fachbereich 6 Stadtentwicklung
Abt. 6.1 Planung und Umwelt
Bethlehemer Str. 9-11
50126 Bergheim
Ansprechpartner:
Kerstin Hoffmann
Raum L89 (Historisches Rathaus)
Telefon: 02271 89-680
• Telefax: 02271 89-71680
kerstin.hoffmann@bergheim.de
De-Mail: posteingang@bergheim.de-mail.de
www.bergheim.de
Datum: 02.08.2022
Antrag auf Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Re
gion Köln gemäß § 19 LPG
. Umwandlung eines GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und einschlägiger Nebenbetriebe in ein
GIB ohne Zweckbindung
Die Kreisstadt Bergheim beantragt für die sogenannte BoAplus-Fläche (vgl. Abb. 1) im Regional
plan Köln, Teilabschnitt Köln die Umwandlung des GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und ein
schlägigerN ebenbetriebe in ein GIB ohne Zweckbindung.
Abb. 1 Darstellung BoAplus-Fläche (blaue Umgrenzung), Kartengrundlage:
Flächenmonitoring der Bezirksregierung Köln 2022
Bürgertelefon: 89-222 für Wünsche und Anregungen • Besuchszeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:45 Uhr
Die sogenannte BoAplus-Fläche (Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagetechnik) wurde
2013 durch die 5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerkstand
ort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) in den Regionalplan
Köln, Teilabschnitt Köln aufgenommen.
Die BoAplus-Fläche wird im Norden durch die L 279, im Osten durch die B 477, im Süden durch
die Nord-Süd-Kohlebahn (Werksbahn) und im Westen durch das Gut Klein Mönchhof und den Gill
bach begrenzt.
Beantragte Änderung der Darstellung im Regionalplan Köln
.Aktuelle Darstellung im Regionalplan Köln Zieldarstellung in Anlehnung an den 1. Planent
wurf des Regionalplanes Köln (2021)
GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und ein- GIB ohne Zweckbindung
schlägige Nebenanlagen
Die Abgrenzung der BoAplus-Fläche soll im Rahmen der beantragten Änderung des Regionalplanes
Köln nicht geändert werden.
Begründung
Für den Strukturwandel im Rheinischen Revier sind die ehemaligen Kraftwerksflächen, die nicht
mehr für eine Kraftwerksnutzung benötigt werden, besonders für die Ansiedlung von landesbedeut
samen, flächenintensiven und strukturwandelrelevanten Großprojekten für Industrie und Gewerbe
geeignet. Um diese realisieren zu können, müssen schnellstmöglich die planerischen Voraussetzun
gen für die Ansiedlungen von innovativen Unternehmen geschaffen werden.
Mit der Ausweisung der BoAplus-Fläche als GIB mit der Zweckbindung Kraftwerk und einschlägi
ger Nebenanlagen wurde 2013 durch die 5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Re
gion Köln „Kraftwerkstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk
BoAplus)" die zukünftige Erweiterung des Kraftwerkstandortes Niederaußem regionalplanerisch
gesichert. Nach den aktuellen Standortplanungen der RWE Power AG wird diese Fläche vor dem
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Hintergrund der Energiewende und des Strukturwandels nun nicht mehr als Kraftwerksfläche benö
tigt.
Die Darstellung der BoAplus-Fläche im Regionalplan Köln als GIB mit der Zweckbindung Kraft
werk und einschlägiger Nebenbetriebe verhindert die weitere industrielle und gewerbliche Entwick
lung der Fläche.
Im aktuell vorliegenden Entwurf des Regionalplans Köln im Rahmen der Neuaufstellung ist in den
textlich~n Festlegungen unter dem Ziel „Z.36 Standorte für Braunkohlenkraftwerke flexibel nach
nutzen" unter Punkt 4 (S. 149) für die BoAplus Fläche eine nichtenergetische Nachfolgenutzung im
Anpassungsverfahren gemäß LPlG NRW möglich. Diese bereits perspektivisch vorgesehene Mög
lichkeit soll nun durch eine Änderung des Regionalplanes Köln zeitnah als Planungsrecht umgesetzt
werden, damit eine Weiterentwicklung der Fläche im Sinne des Strukturwandels zügig erfolgen
kann.
Das Land NRW und die RWE Power AG haben die Entwicklungsgesellschaft PSW (Perspektive
Struktur Wandel) gegründet, die für die Vermarktung der ehemaligen Kraftwerksflächen von RWE
zuständig ist. Die PSW ist in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Bergheim bereits für die BoAplus
Fläche tätig. Ein innovatives Unternehmen plant aktuell ein landesbedeutsames Vorhaben im Sinne
eines GIB+ auf der gesamten Fläche zu realisieren.
Mit der beantragten Regionalplanänderung sollen dafür die regionalplanerischen Voraussetzungen
geschaffen werden. Der vorliegende Antrag ist mit dem Eigentümer der Fläche abgestimmt.
Planerische Voraussetzungen
Alle Planungsgrundlagen und weitere Informationen bezüglich der vorhandenen Voraussetzungen
der auf beantragten Fläche und den vorhandenen Planungen sind in der Anlage „BoAplus-Fläche -
Planungsgrundlagen" dem Antrag beigefügt.
Zusammenfassend kann für die BoAplus-Fläche festgestellt werden, dass durch die Voruntersu
chungen und Beteiligungen im Verfahren zur 5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt
Region Köln: ,,Kraftwerkstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk
BoAplus)" und im anschließenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261/Na
"Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem" {Stadtplanung - Kreisstadt Bergheim {o
sp.de) und dem damit verbundenen 125. Verfahren zur Änderung des FNP der Kreisstadt Bergheim
zur Nutzung der Fläche als GIB mit der Zweckbindung Kraftwerk und einschlägige Nebenanlagen
nachgewiesen wurde, dass die Fläche grundsätzlich für eine industrielle und gewerbliche Nutzung
geeignet ist.
Weiteres Vorgehen
Durch die, für den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 261/Na "Anschlussfläche Braunkohlenkraft
werk Niederaußem" getroffenen, privatrechtlichen Vereinbarung als Folge des Normenkontrollver
fahrens wurde dieser in Teilen bereits faktisch unwirksam. Er wird in Abstimmung mit der RWE
Power AG aufgehoben, wenn möglich ggf. geändert. Die Umsetzung des vorhandenen Bebauungs
planes Nr. 261/Na entspricht nicht mehr den aktuellen Planungen der RWE Power AG und der
Kreisstadt Bergheim.
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Entsprechend des geplanten landesbedeutsamen Großvorhabens soll im Anschluss an die beantragte
Regionalplanänderung für die BoAplus-Fläche und ggf. angrenzende Flächen(Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 261/Na) ein Bebauungsplan aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungs
plan der Kreisstadt Bergheim geändert werden.
Die Kreisstadt Bergheim plant als Ersatz für die BoAplus - Fläche, auf der ein landesbedeutsames,.
flächenintensives Großvorhaben im Sinne einer zukünftigen GIB+ Fläche umgesetzt werden soll,
die im FNP der Kreisstadt Bergheim und im Bebauungsplan Nr. 261/Na "Anschlussfläche Braun
kohlenkraftwerk Niederaußem" dargestellte Baustelleneinrichtungsfläche (B3) (östlich der B 477
und nördlich der Nord-Süd-Bahn) als zusätzliche GIB Fläche für die weitere endogenen kommuna
len Gewerbeflächenentwicklung darzustellen und im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalpla
nes anzumelden. Entsprechend des vorliegenden 1. Planentwurfes des Regionalplanes Köln werden
GIB für große Ansiedlungen im landesweiten Interesse (GIB+ und GIBregional) nicht auf den Flä
chenbedarf der Kommunen angerechnet. Die Kreisstadt Bergheim bittet um eine Prüfung, inwieweit
die Änderung der Darstellung für die Baustelleneinrichtungsfläche B3 entsprechend des FNP der
Kreisstadt Bergheim (vgl. Anlage BoAplus-Fläche - Planerische Grundlagen) mit der beantragten
Regionalplanänderung verknüpft werden kann.
Anlage BoAplus-Fläche - Planerische Grundlagen
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Kreisstadt Bergheim
Dezernat für Strategische Stadtentwicklung
Fachbereich 6 Stadtentwicklung
Abt. 6.1 Planung und Umwelt
Stand 02.08.2022
BoAplus-Fläche (blaue Umgrenzung), Kartengrundlage:
Flächenmonitoring der Bezirksregierung Köln 2022
Antrag auf Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln gemäß § 19 LPG:
"Umwandlung eines GIB mit Zweckbindung
Kraftwerk in ein GIB ohne Zweckbindung"
Planerische Grundlagen
Strukturwandel BoAplus - Fläche
www.bergheim.de2
BoAplus – Lage der Fläche
Regionalplanerische Prozessentwicklung
Kreisstadt Bergheim, Stadtteil Niederaußem
Gemarkung Niederaußem, Flur 10, Flurstück 126
Umgrenzung BoAplus-Fläche: im Norden L279, im Osten
B477, im Süden Nord-Süd-Kohlebahn (Werksbahn), im
Westen Gut Klein Mönchhof und Gillbach
Quelle: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
www.bergheim.de3
BoAplus – Flächendaten
Regionalplanerische Prozessentwicklung
Quelle: Google maps 30.07.2022
Flächengröße ca. 29 ha gesamt
ca. 25 ha Gewerbefläche
Eigentümer RWE Power AG
Aktuelle
Nutzung
Lagerflächen, Stellplätze, Landwirtschaftliche
Nutzflächen, Verkehrsflächen
Verkehrliche
Erschließung
von der B477 über die L279 und über eine
Werksstraße Kraftwerksgelände
Schienenanschluss über Kohlebahnen
www.bergheim.de4
BoAplus – Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln
Regionalplanerische Prozessentwicklung
Ausschnitt Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln
5. Änderung Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln:
"Kraftwerkstandort Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim
(Planung Kraftwerk BoAplus)"
rechtsgültig seit 21.05.2001
Erweiterung des GIB mit Zweckbindung Kraftwerk um die BoAplus-
Fläche nördlich der Nord-Süd-Kohlebahn (Werksbahn) und westlich
der B477
BoAplus – Fläche nördlich der Nord-Süd-Bahn
www.bergheim.de5
Bebauungsplan
Regionalplanerische Prozessentwicklung
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 261/Na „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk“
Bebauungsplan Nr. 261/Na „Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk“
2015 rechtgültig
2016 Normenkontrollklage
2018 Urteil OVG NRW erklärt B-Plan Nr. 261/NA
für unwirksam
2019 Revision vor Bundesverwaltungsgericht
eingelegt
nach der Zusage von RWE im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes kein Kraftwerk mehr zu errichten,
wurde die Klage auf der Grundlage einer
privatrechtlichen Einigung zurückgenommen und
alle beklagten Planungen bleiben rechtskräftig
bezüglich des festgesetzten SO mit der
Zweckbindung Kraftwerk ist der Bebauungsplan
faktisch funktionslos
Nächster Schritt: B-Plan Nr. 261/Na in Abstimmung
mit RWE aufheben oder ggf. ändern
www.bergheim.de6
Flächennutzungsplan
Regionalplanerische Prozessentwicklung
Ausschnitt FNP Kreisstadt Bergheim
S BKW Sonderbaufläche Braunkohlenkraftwerk
B 1.1, 1.2
und 2
temporäre Baustelleneinrichtungsflächen
bis 31.12.2023, dann Grünfläche
Ausgleichsflächen
B 3 temporäre Baustelleneinrichtungsflächen
bis 31.12.2021, dann Fläche für die
Landwirtschaft
Abwasser Regenrückhalte-, Regenklär- und
Regenversickerungsbecken
LSG Landschaftsschutzgebiet Gillbachtal im
Bereich des Gutes Mönch Hof
Darstellung im Flächennutzungsplan entsprechend dem
Bebauungsplan Nr. 261/Na "Anschlussfläche
Braunkohlenkraftwerk Niederaußem"
125. Änderung des FNP seit 2015 rechtsgültig
www.bergheim.de7
Regionalplan Köln – Darstellung der BoAplus – Fläche
Regionalplanerische Prozessentwicklung
Ausschnitt Regionalplan Köln
Ausschnitt Entwurf Regionalplan Köln 2021
www.bergheim.de8
Ziel der Regionalplanänderung
Zieldarstellung
GIB ohne Zweckbindung
entsprechend der Darstellung im
Entwurf des Regionalplanes Köln
2021
Antrag auf Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Köln gemäß § 19 LPG für den Bereich
der ehemaligen BoAplus-Fläche:
Umwandlung des GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und einschlägiger
Nebenbetriebe in ein GIB ohne Zweckbindung
Darstellung der GIB Fläche nördlich der Nord-Süd-Kohlebahn
(Werksbahn) ohne Zweckbindung
Darstellung der Zweckbindung auf vorhandene Kraftwerksfläche
begrenzen
Darstellung der BoAplus-Fläche entsprechend des vorliegenden
Planentwurfes des Regionalplans Köln (Fläche ohne Zweckbindung)
in den textlichen Festlegungen zum Planentwurf des Regionalplans Köln
im Rahmen Neuaufstellung ist unter dem Ziel "Z.36 Standorte für
Braunkohlenkraftwerke flexibel nachnutzen" für die BoAplus Fläche die
nichtenergetische Nachfolgenutzung im Anpassungsverfahren gemäß
LPlG NRW bereits möglich
Aktuelle Darstellung im
Regionalplan Köln
GIB mit Zweckbindung Kraftwerk
und einschlägige Nebenanlagen
www.bergheim.de9
Bedeutung der BoAplus – Fläche im Stadtentwicklungskonzept STEK BM 2035
Regionalplanerische Prozessentwicklung
Ausschnitt Strategieplan, Stadtentwicklungskonzept Bergheim 2035 (2019)
Zukunftsraum "Vision der Nachnutzung des Kraftwerkes
Niederaußem"
Umstrukturierung des Areals als Industrie-, Gewerbe- und
Forschungsstandort auf dem Gebiet der regenerativen und
alternativen Energien und
Innovations- und Technologiezentrum zur Realisierung des
Strukturwandels
sehr gute verkehrliche Anbindung über Straße
(B477) und Schiene (Kohlebahnen)
gute Vernetzung mit anderen Standorten des
Strukturwandels über Kohlebahnen und Straßen
in der Kreisstadt Bergheim und mit umliegenden
Kommunen und ehemaligen Kraftwerkstandorten
(vgl. 5. Änd. Regionalplan Düsseldorf (RPD) im
Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde
Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung
Neurath und Frimmersdorf)
www.bergheim.de10
BoAplus – Schlüsselfläche bei „Entwicklungsperspektive Bergheim-Nord“
Regionalplanerische Prozessentwicklung
1. Phase im Förderprogramm Stadtentwicklung im
Rheinisches Revier
Erstellung eines gesamträumlichen Strukturwandelkonzeptes
Verknüpfung der industriellen und gewerblichen
Entwicklung mit der geplanten Siedlungs- und
Mobilitätsentwicklung
Strukturwandel durch städtebauliche Perspektivplanung für
vom Kraftwerksstandort geprägte Stadtteile Auenheim,
Ober- und Niederaußem sowie Rheidt-Hüchelhoven
Attraktivierung als Wohn- und Arbeitsstandorte mit
multimodal vernetzter und nachhaltiger Mobilität
Integration des vorhandenen Kraftwerksstandortes und
dessen perspektivischer Entwicklung
Bergheim-Nord mit einer besonderen raumfunktionalen
Rolle bei der Bewältigung des Strukturwandels
Ausschnitt Strategieplan, Stadtentwicklungskonzept Bergheim 2035 (2019)
Perspektivisch soll die Kohlebahnen Hambachbahn und die Nord-Süd-Bahn umgewidmet werden
prämierte Machbarkeitsstudie vom Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH
BoAplus-Fläche am Kreuzungspunkt für Personen- und Güterverkehr
www.bergheim.de11
Strukturwandel im Rheinischen Revier – BoAplus-Fläche integriert
02.08.2022 www.bergheim.de12
Strukturwandel: Vernetzung der intelligenten Räume
Vernetzung der intelligenten Räume und
Strukturwandelprojekte via flexiblem Busshuttle
INKA :terra nova
Zukunftsraum Innovative Siedlungserweiterung
Futura
Stadtzentrum Kreisstadt Bergheim
Wissenschaftscampus Paffendorf
Kraftwerk Niederaußem mit BoAplus-Fläche
On demand Shuttle - „Abholen an der Türschwelle“
flexible und bedarfsorientierte Nutzung
alternative Antriebe (Elektromobilität)
Modellstadt für Autonomes Fahren
Verknüpfung von S-Bahn, Mobilstationen und
Stadtbahn
Nutzung mit Mobility App
Best-Practice-Modell im „Starterprogramm
Kernrevier“ für das gesamte Rheinische Revier
3 Sterne im Förderprogramm
Vorstudie Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler -
Niederaußem (2021)
Variantenuntersuchungen der Verlängerung der Linie 4:
Bocklemünd – Widdersdorf – Brauweiler – Glessen –
Niederaußem
beauftragt durch den Rhein-Erft-Kreis und Erarbeitung
mit einer Arbeitsgruppe der Städte Köln, Bergheim und
Pulheim, REK, NVR und KVB
für die Auslastung der Strecke wurden für Niederaußem
neue Wohnbauflächenpotentiale (ca. +3.000 EW)
berechnet
www.bergheim.de13
Strukturwandel im Rheinischen Revier – Verlängerung der Stadtbahn Köln
Nächster Schritt:
Erstellung einer Machbar-
keitsstudie
Beauftragung 2022
Sitzungsvorlage RR (Anlage 1)
24747 Zeichen
Bezirksregierung Köln Planunterlage (Stand Aufstellungsbeschluss) Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Teil B. Planbegründung Teil C. Beteiligtenliste Bezirksregierung Köln Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen (Stand Aufstellungsbeschluss) 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 17.08.2022 Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 1 von 3 1. Zeichnerische Festlegung 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 17.08.2022 Planunterlage – Teil A. Entwurf zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 2 von 3 2. Textliche Festlegungen Das folgend aufgeführte, in Kapitel B.3.6 `GIB für zweckgebundene Nutzungen´ der textlichen Darstellung festgelegte Ziel des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln einschließlich der zugehörigen Erläuterungen entfällt: „Der in der Stadt Bergheim nörd lich des Ortsteils Niederaußem dargestellte Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen mit dem Symbol „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ dient der Sicherung als Standort für ein Braunkohlekraftwerk. Für den Kraftwerkssta ndort Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereich Niederaußem ist bei Realisierung eines Kraftwerksneubauvorhabens eine dauerhafte Kapazitätsobergrenze der Feuerungswärmeleistung von 9.300 MW thermisch einzuhalten.“ Als neues textliches Ziel für den GIB für zweckgebundene Nutzungen wird festgelegt: Der Gewerbe - und Industrieansiedlungsbereich dient der Ansiedlung von Vorhaben für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier hin zu klimaschonenden Produktionsweisen. Bezirksregierung Köln Teil B. Planbegründung (Stand Aufstellungsbeschluss) 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 2 von 10 Inhalt 1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung ........................ 3 1.1 Anlass der Planänderung ............................................................................... 3 1.2 Gegenstand der Planänderung ....................................................................... 4 1.3 Erfordernis der Planänderung ......................................................................... 7 1.4 Planungsalternativen ...................................................................................... 8 2 Verfahrensablauf .................................................................................................. 9 2.1 Frühzeitige Unterrichtung ............................................................................... 9 2.2 Umweltprüfung (Screening) ............................................................................ 9 2.3 Weiteres Verfahren ....................................................................................... 10 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 3 von 10 1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung 1.1 Anlass der Planänderung Die Stadt Bergheim hat mit Schreiben vom 02.08.2022 die Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln für die sogenannte BoAplus Fläche in Bergheim -Niederaußem zur Umwandlung eines GIB mit Zweckbindung Kraftwerk und ei nschlägige Nebenbetriebe in ein GIB ohne Zweckbindung angeregt. Die sogenannte BoAPlus Fläche wurde im Jahre 2013 im Rahmen der 5. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln in den Regionalplan aufgenommen. Sie diente der regionalplanerisc hen Sicherung der beabsichtigten Erweiterung des Kraftwerkstandortes Niederaußem. Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen, hier vor allem das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG), ist die zukünftige Errichtung des eh emals geplanten Kraftwerkes BoAplus nicht mehr möglich. Zudem wird nach den aktuellen Standortplanungen der RWE Power AG als Eigentümerin diese Fläche vor dem Hintergrund der Energiewende und des Strukturwandels nicht mehr als Kraftwerksfläche benötigt. Die Stadt Bergheim weist darauf hin, dass die aktuelle regionalplanerische Festlegung mit der Zweckbindung für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe die weitere gewerbliche und industrielle Entwicklung der Fläche verhindert. Zudem führt sie auf, dass da s Land NRW und die RWE Power AG mit ihrer neu gegründeten Entwicklungsgesellschaft PSW (Perspektive Struktur Wandel) die Ansiedlung eines innovativen und landesbedeutsamen Unternehmens an diesem Standort in gemeinsamer Abstimmung mit der Stadt Bergheim in den Blick genommen hätten und die angeregte Änderung des Regionalplanes mit der Eigentümerin der Fläche abgestimmt sei. Aufgrund der Dringlichkeit dieses Anliegens und der Bedeutung für den Strukturwandel sei die zeitnahe Änderung des Regionalplans erforderlich. 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 4 von 10 Die Stadt Bergheim beabsichtigt, im Anschluss an die Anregung zur Änderung des Regionalplanes einen neuen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren aufzustellen. 1.2 Gegenstand der Planänderung Die angeregte Regionalplanänderung befindet sich im Rhein -Erft-Kreis des Regierungsbezirks Köln auf dem Gebiet der Stadt Bergheim, Ortsteil Niederaußem. Gegenstand der Planänderung ist die beabsichtigte Umwandlung eines Teilbereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in einen Bereich für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz) für die Transformation im Rheinischen Revier. Diese Änderung der Zweckbestimmung bezieht sich räumlich auf die im Jahre 2013 erfolgte 5. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Köln (Planung Kraftwerk BoAplus) für die Erweiterung des Kraftwerksstandortes in Bergheim -Niederaußem. Der Planbereich umfasst eine Größe von ca. 29 ha. 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 5 von 10 Lage des Änderungsbereiches: Land NRW (2022) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 Maßstab 1:50.000 Die vorliegende Änderung des Regionalplans erfolgt auf Grundlage des Planentwurfes zur Neuaufste llung des Regionalplanes Köln und damit vorgezogen zum Gesamt - Neuaufstellungsverfahren. Der Bedarfsnachweis erfolgt auf Basis der im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans bereits ermittelten Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 6.1-1 des LEP NRW in Verbindung mit § 38 a Landesplanungsgesetz NRW (Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier). Demzufolge soll die Regionalplanung für das Rheinische Revier bei der Ermittlung der Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 6.1 -1 des LEP ei nen besonders langen Planungszeitraum zugrunde legen, um den erhöhten Flächenbedarfen Rechnung zu tragen, die für die Transformation der Industrie hin zu klimaschonenden Produktionsweisen erforderlich sind. Dieser besonders lange Planungszeitraum soll eine zeitliche Planungsperspektive von 30 bis 35 Jahre umfassen. Demnach werden im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln für das Rheinische Revier die Wirtschaftsflächenbedarfe von aktuell 25 Jahren (2018 – 2043) um weitere 10 Jahre, 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 6 von 10 d.h. bis zum J ahre 2053 erweitert. Dies entspricht einer Erweiterung um 40 % der ermittelten Bedarfe fürs Rheinische Revier. Die Lage des Plangebietes im Rheinischen Revier rechtfertigt die entsprechende Anwendung des § 38 a LPlG für die gemäß LEP vorgegebene Bedarfsermittlung. Um die Realisierung eines Vorhabens von hoher Bedeutung für den Strukturwandel im Rheinischen Revier auf der Fläche „BoAPlus – Bergheim-Niederaußem“ zu ermöglichen, ist es notwendig, die Zweckbindung „Kraftwerk“ dieser Fläche aufzuheben. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) hat im Frühjahr 2021 eine „Machbarkeitsstudie Dateninfrastrukturen im Rheinischen Revier“ (Link: www.dateninfrastruktur.nrw) vorgelegt. In dieser Machbarkeitsstudie wird dargestellt, dass sich die geografische Lage des Rheinischen Reviers für Ansiedlungen von Unternehmen der digitalen Wirtschaft besonders gut eignet: Das Rheinische Revier liegt ideal in der Kreuzung der Datenleitungen zwischen den großen Internetknoten in Amsterdam und Fran kfurt, Stockholm und Paris und in erreichbarer Nähe zum regionalen Internetknoten in Düsseldorf. In diesem Kontext ergibt sich nun die Möglichkeit, große, innovative Unternehmen im Rheinischen Revier anzusiedeln, was aus Sicht der Abteilung VIII „Digitalisierung und Außenwirtschaft“ des MWIKE einen wertvollen Beitrag zur Transformation der Industrie im Rheinischen Revier hin zu klimaschonenden Produktionsweisen leisten kann. Die Abteilung VIII ist im Ansiedlungsprozess eng eingebunden und befürwortet die An siedlung von Rechenzentren im Rheinischen Revier. Dies wäre ein weltweit sichtbares Signal für die Positionierung des Rheinischen Reviers als innovative Digitalregion. Diese Rechenzentren würden verpflichtet, Nachhaltigkeitsziele einzuhalten, die kompatibe l mit den Zielsetzungen im Prozess des Strukturwandels sind. Erwartet werden substanzielle Folgeeffekte, wie etwa die Wertschöpfung über Zulieferfirmen, sowie die Ansiedlung weiterer Unternehmen der Digitalwirtschaft. Erste Gespräche mit auf Rechenzentren spezialisierten Projektentwicklern bestätigen die oben genannte Fläche als geeigneten Standort. Der Entscheidungsprozess ist weit fortgeschritten. Um internationale Rechenzentrumsinvestitionen in das Rheinische 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 7 von 10 Revier zu ziehen, ist die oben benannte Aufhe bung der Zweckbindung „Kraftwerk“ notwendig. Das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 38 a LPlG wird zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer überschlägigen Vorprüfung unterstellt. Im Aufstellungsvorfahren wird dies eingehend untersucht und zum Feststellungsbeschluss nachgewiesen. 1.3 Erfordernis der Planänderung Die kommunale Bauleitplanung ist gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Im Einvernehmen mit § 4 Raumordnungsgesetz (ROG), sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Die Planungsabsicht der Stadt Bergheim sowie die vo m MWIKE sowie Grundstückseigentümer befürwortete konkrete Ansiedlung eines großen innovativen Unternehmens erfordert die Änderung der Zweckbestimmung des Regionalplanes von aktuell Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe in einen GIB für die Transformation im Rheinischen Revier. Das Vorhaben wird einen wertvollen Beitrag zur Transformation der Industrie im Rheinischen Revier hin zu einer über die Grenzen der Region hinaus wirkenden Digitalregion leisten und einen erheblichen Anreiz zur Ansiedlung weitere r Unternehmen der Digitalwirtschaft und somit zur Steigerung der Wertschöpfung insgesamt liefern. Die beabsichtigte Ansiedlung auf dem Standort nicht mehr zu realisierenden Kraftwerksfläche hat Symbolcharakter für den Prozess des Strukturwandels und der Transformation der Wirtschaft im Rheinischen Revier. 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 8 von 10 1.4 Planungsalternativen Der Standort erfüllt alle Voraussetzungen für die beabsichtigte Unternehmensansiedlung. Diese wird sowohl vom Land NRW (MWIKE), der Stadt Bergheim und der Grundstückseigentümerin de r RWE Power AG befürwortet. Planungsalternativen bestehen nicht. 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 9 von 10 2 Verfahrensablauf 2.1 Frühzeitige Unterrichtung Gemäß § 9 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Änderung des Regionalplans zu un terrichten. Die öffentlichen Stellen sind aufzufordern, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Die Öffentlichkeit wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 22.08.2022 über die geplante Regionalplanänderung informiert. Darüber hinaus wurde eine Information über das Regionalplanänderungsverfahren online auf der Webseite der Bezirksregierung Köln eingestellt. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden mit Schreiben vom 22.08.2022 in schriftlicher und digitaler Form unterrichtet. 2.2 Umweltprüfung (Screening) Es ist vorgesehen, bei der Planänderung auf eine Umweltprüfung zu verzichten. Da sich die Änderung auf eine veränderte Zweckbindung des gewerblich -industriell gewidmeten Bereiches beschränkt und keine Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt sind keine erheblichen Umweltauswirkungen auf regionalplanerischer Ebene zu erwarten. Nach § 8 ROG kann bei geringfügigen Änderungen von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wen n durch eine überschlägige Prüfung festgestellt wird, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben. Die Prüfung ist unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt - und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltausw irkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, durchzuführen. Die v.g. überschlägige Prüfung unter Beteiligung der benannten Stellen wird Bestandteil des nachfolgend beschriebenen Aufstellungsverfahrens. 36. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil B. Planbegründung Seite 10 von 10 2.3 Weiteres Verfahren Sofern der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln die Aufstellung der 36. Regionalplanänderung beschließt, wird die Regionalplanungsbehörde das Verfahren gemäß § 9 ROG und § 19 LPlG NRW durchführen. Die zu beteiligenden öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind in Teil. C der Planunterlage aufgeführt. Planunterlage – Teil C: 36. Regionalplanänderung, Stadt Bergheim Beteiligte Verfahren Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren Stand: 09.08.2022 Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 1000 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln Sb1 Werkstattstraße 102 50733 Köln Nr: 2000 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 Fontainengraben 200 53123 Bonn Nr: 3000 Oberfinanzdirektion NRW Bauabteilung Albersloher Weg 250 48155 Münster Nr: 3001 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Träger öffentlicher Belange (NRW) Fontanestr.4 40470 Düsseldorf Nr: 4001 Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Nr: 4002 Landschaftsverband Rheinland Amt für Denkmalpflege im Rheinland Ehrenfriedstr. 19 50259 Pulheim Nr: 4003 Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Str. 133 53115 Bonn Nr: 5000 Direktor der Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle f. Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Sr. 44 52349 Düren Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 6000 Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle f. Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Str. 44 52349 Düren Nr: 7003 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7 53783 Eitorf Nr: 8000 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW Goebenstr. 25 44135 Dortmund Nr: 9000 Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb - De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Nr: 10000 Bundesnetzagentur, Referat 814 „Technische Fragen, Geodaten und Geo- informationssysteme, Raumordnung Tulpenfeld 4 53113 Bonn Nr: 10001 Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und Ortungsfunk Fehrbelliner Platz 3 10707 Berlin Nr: 12000 Landesbüro der Naturschutzver- bände NRW Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen Nr: 12001 Naturschutzverein Koslar 1978 e.V. Im Wiesengrund 8 52428 Jülich Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12002 Aqua Viva Weinsteig 192 8200 Schaffhausen Nr: 12003 Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) Adenauerallee 68 53113 Bonn Nr: 12004 Bundesverband beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) Paul-Kemp-Str. 5 53173 Bonn Nr: 12005 Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA) Ostendstraße 4 76707 Hambrücken Nr: 12006 Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) Pariser Platz 6 10117 Berlin – Mitte Nr: 12007 Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. (DGHT) Vogelsang 27 31020 Salzhemmendorf Nr: 12008 Deutscher Angelfischerverband e.V. Reinhardtstr. 14 10117 Berlin Nr: 12009 Deutscher Falkenorden, Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und Greifvogelkunde e. V. Lohnder Str. 10c 30926 Seelze Nr: 12010 Deutscher Jagdverband – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur e. V. Chausseestr. 37 10115 Berlin Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12011 Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V. Marienstr. 19 - 20 10117 Berlin Nr: 12012 Deutscher Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) Eisvogelweg 1 91161 Hilpoltstein Nr: 12013 Deutscher Tierschutzbund e. V. In der Raste 10 53129 Bonn Nr: 12014 Deutscher Wanderverband und Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. Kleine Rosenstr. 1 - 3 34117 Kassel Nr: 12015 Deutscher Wildschutz Verband e. V. Im Seifer Hof 4 57520 Molzhain Nr: 12016 Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. Grauhorststraße 42 38440 Wolfsburg Nr: 12017 Grüne Liga e. V. Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Nr: 12018 Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. Am Holzfeld 5 85247 Rummeltshausen Nr: 12019 Interessenvertretung für nachhaltige Natur & Umwelterziehung, e. V. Danzigerstraße 13 66798 Wallerfangen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12020 Komitee gegen den Vogelmord e. V. - Aktionsgemeinschaft Tier- und Artenschutz An der Ziegelei 8 53127 Bonn Nr: 12021 Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e. V. Warschauer Straße 58a 10243 Berlin Nr: 12022 Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. Königsberger Str. 7 53913 Swisttal Nr: 12023 Naturschutzforum Deutschland e. V. Gartenweg 5 26198 Wardenburg Nr: 12024 Rhein-Kolleg e. V. Maximilianstraße 100 67346 Speyer Nr: 12025 Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) Holbeinstr. 12 53175 Bonn Nr: 12026 Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V. Königswinterer Straße 829 53227 Bonn Nr: 12027 Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland Postbus 2166 3800 CD Amersfoort Nr: 12028 Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e. V. Westermarkelsdorf 12 A 23769 Fehmarn Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12029 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. Kaiserin-Augusta-Allee 5 10553 Berlin Nr: 12030 Bürgerinitiative: Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e. V. Hufeisenstraße 9a 63599 Biebergemünd Nr: 12031 Deutscher Alpenverein e. V. (DAV) Von-Kahr-Straße 2 - 4 80997 München Nr: 12032 Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V. Resebergweg 11 23569 Lübeck Nr: 12033 NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. Charitéstraße 3 10117 Berlin Nr: 12034 Naturefund e. V. Karl-Glässing-Straße 5 65183 Wiesbaden Nr: 12035 Naturgarten - Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e. V. Reuterstraße 157 53113 Bonn Nr: 12036 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. Dechenstraße 5 53115 Bonn Nr: 12037 Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. Schloßstraße 104 92681 Erbendorf Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 12038 Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e. V. Bernhard-Grzimek-Allee 1 60316 Frankfurt am Main Nr: 12039 Game Conservancy Deutschland, lebendige Natur durch nachhaltige Nutzung e. V. Schloßstraße 1 86732 Oettingen in Bayern Nr: 13000 Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf Nr: 14000 Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V. Uerdingerstr. 58-62 40474 Düsseldorf Nr: 15000 Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW Friedrich-Ebert-Str. 34-38 40210 Düsseldorf Nr: 15001 Deutscher Beamtenbund NRW Ernst-Gnoß-Straße 24 40219 Düsseldorf Nr: 16000 LandesSportBund NRW e.V. Friedrich-Alfred-Allee 25 47055 Duisburg Nr: 17001 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen Nr: 18000 Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Hansastraße 2 47799 Krefeld Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 18003 Fernstraßen-Bundesamt Friedrich-Ebert-Straße 72-78 4109 Leipzig Nr: 19001 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Domstraße 55-73 50668 Köln Nr: 20000 Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW Haroldstraße 14 40213 Düsseldorf Nr: 22000 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Nr: 111000 Kreis Düren Amt 61 Bismarckstraße 16 52351 Düren Nr: 127000 Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Nr: 152000 Rhein-Sieg-Kreis Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Nr: 172000 Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Nr: 174000 Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 175000 Stadt Bedburg Am Rathaus 1 50181 Bedburg Nr: 176000 Stadt Bergheim Bethlehemer Straße 9 - 11 50126 Bergheim Nr: 178000 Stadt Elsdorf Gladbacher Straße 111 50189 Elsdorf Nr: 180000 Stadt Frechen Abt.Stadtplanung Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Nr: 182000 Stadt Kerpen Jahnplatz 1 50171 Kerpen Nr: 183000 Stadt Pulheim Planungsabteilung Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Nr: 251000 Niersverband Abteilung Planung und Bau Am Niersverband 10 41747 Viersen Nr: 252000 enwor - energie & wasser vor Ort GmbH Kaiserstraße 100 52134 Herzogenrath Nr: 256000 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 266000 Kreiswerke Grevenbroich GmbH Am Schellberg 14 41516 Grevenbroich Nr: 268000 Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH Am Wasserwerk 5 41844 Wegberg Nr: 283000 Industrie- u. Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Nr: 285000 Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln Nr: 312000 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 32 Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Nr: 313000 Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Nr: 321000 Rhein-Kreis Neuss Oberstraße 91 41460 Neuss Nr: 323000 Stadt Grevenbroich Am Markt 1 41515 Grevenbroich Nr: 324000 Stadt Jüchen Am Rathaus 5 41363 Jüchen Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 325000 Gemeinde Rommerskirchen -Grundstücksmanagement- Bahnstr. 51 41569 Rommerskirchen Nr: 403000 Zweckverband Naturpark Rheinland Lindenstr. 20 50354 Hürth Nr: 420000 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Rochusstr. 18 53123 Bonn Nr: 421000 RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Nr: 428000 Waldbauernverband NRW e.V. Kappeler Str. 227 40599 Düsseldorf Nr: 440000 DB Netz AG Regionalbereich West Hansastraße 15 47058 Duisburg Nr: 442000 Nahverkehr Rheinland GmbH Glockengasse 37-39 50667 Köln Nr: 618000 NRW.URBAN - Düsseldorf Fritz-Vomfelde-Str. 10 40547 Düsseldorf Nr: 634000 Tourismus NRW e.V. Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 707000 Regionalverkehr Köln GmbH Theodor-Heuss-Ring 19-21 50668 Köln
Sitzungsvorlage RR (36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Bergheim-Niederaußem Hier: Aufstellungsbeschluss)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 30/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Petra Hoff Telefon 0221 147 4176 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 19.08.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 8. beschließend TOP: 36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Bergheim-Niederaußem Hier: Aufstellungsbeschluss Vorschlag: 1. Der Regionalrat beschließt die Aufstellung der 36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Berei- ches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier am Standort BoAPlus in Berg- heim-Niederaußem nach § 19 Abs. 1 LPlG NRW. 2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Aufstellungsverfah- ren auf Grundlage der vorliegenden Planunterlage (Anlage zur Drucksache Nr. RR 30/2022) durchzuführen (vgl. §§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 1 LPlG). Dabei sind die Öffent- lichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LPlG zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu ge- ben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme zum Entwurf des Teilplans, dessen Begründung und dem Umweltbericht abzugeben. 3. Die im Aufstellungsverfahren zu Beteiligenden ergeben sich aus der vorliegenden Planunterlage Teil C (Anlage zur Drucksache Nr. RR 30/2022). Die Regionalpla- nungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu ergänzen, wenn deren Mitwir- kung zweckmäßig erscheint und sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind. Sitzungsvorlage RR RR 30/2022 Seite 2 von 2 Erläuterungen: Siehe anliegende Planunterlage. Anlage(n): 1. Anlage 1 2. Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 30/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 19.08.2022 13:18