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AN/0239/2018

Anfrage zur Erhöhung von Nutzungsgebühren in städtischen Übergangswohnheimen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 21.02.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.03.2018, TOP 4.2

Eli Abeke - Anfrage zur Erhöhung von Nutzungsgebühren in Wohnheimen

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Eli Abeke - Anfrage zur Erhöhung von Nutzungsgebühren in Wohnheimen

3205 Zeichen

Eli Abeke          20.02.2018 
 
 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
 
Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 05.03.2018 
 
 
Anfrage zur Erhöhung von Nutzungsgebühren in städtischen Wohnheimen 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
der Hauptausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 15.01.2018 die Satzung über 
die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangswohnheimen für Au s-
siedler und ausländische Flüchtlinge der Stadt Köln im Rahmen einer Dringlichkeitsentsche i-
dung beschlossen. Verbunden mit dieser Entscheidung werden entsprechende Änderung s-
bescheide zu Benutzungsgebühr enbescheide an die in diesen Unterkünften lebenden Me n-
schen erlassen. Die Verwaltung beabsichtigt eine Mehreinnahme für den Monat Februar 
2018 i.H.v. ca. 1,8 Mio € für den städtischen Haushalt. 
Die Gebühren haben sich erheblich erhöht. 
So ist etwa die Grundgebühr für die Unterkunft Mündelstr. 52 von 5,76 Euro  auf 28,80 € pro 
Quadratmeter angestiegen. Für eine 15,53 qm große Wohnfläche stieg dort die monatliche 
Benutzungsgebühr (inkl. Nebenkosten) von 152,66 € auf 480,49 €. Die Quadratmeterg e-
bühr steigt in diesem Fall auf 30,94 €. 
Für berufstätige Bewohner_inne n der Unterkünfte ist ein solcher Anstieg der Benutzung s-
pauschale eine tiefgreifende Veränderung, die nicht zuletzt auch die in vielen Fällen auslä n-
derrechtlich erforderliche eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts gefährden kann.   
In der Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung heißt es u.a.: „Härtefälle, insbesondere für 
den Fall, dass ein Bewohner durch Arbeitsaufnahme Einkünfte erzielt, werden Sonderreg e-
lungen, wie z.B. eine schnellstmögliche Vermittlung in privatrech tlichen Wohnraum über das 
beim Amt für Wohnungswesen angegliederte Auszugsmanag ement oder eine Versorgung in 
andere, durch das Amt für Wohnungswesen verwaltete Objekte, geschaffen.“ 
Eine „schnellstmögliche Vermittlung in privatrechtlichen Wohnraum“ über das Auszugsm a-
nagement wäre wüns chenswert, kann aber „angeblich“ wegen der Lage auf dem Wo h-
nungsmarkt und auf Grund aktuell geltender Vermittlungsregelungen nur im Ausnahmefall 
erfolgen.

Es wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
1. Wie viele Bewohner* innen (Einzelpersonen und F amilienangehörige) der betroffenen 
Unterkünfte sind erwerbstätig? 
2. Wurden o.g. Bewohner*innen (Einzelpersonen und Familienangehörige) durch das Wo h-
nungsamt aufgeklärt oder einbezogen und i n wie vielen Fällen wurde bereits eine So n-
derregelung umgesetzt? 
3. Wie lange ist die durchschnittliche Zeit zwischen Gebührenerhöhung und Umsetzung 
einer Sonderregelung bezogen auf erwerbstätige Bewohner*innen? 
4. Wie viele Bewohner* innen (Einzelpersonen und Familien) wurden bislang auf Grund der 
Gebührenerhöhung in andere durch das Wohnungsamt verwaltete Objekte umgesetzt 
und in wie vielen Fällen konnte dabei die Umsetzung innerhalb desselben Stadtbezirkes 
erfolgen?  
5. Welche weiteren Sonderregelungen gibt es? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Eli Abeke

Beratungsverlauf (1)

05.03.2018 Integrationsrat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0239/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
21.02.2018
Erstellt
21.02.2018 11:12