AN/0239/2018
Anfrage zur Erhöhung von Nutzungsgebühren in städtischen Übergangswohnheimen
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Eli Abeke - Anfrage zur Erhöhung von Nutzungsgebühren in Wohnheimen
3205 Zeichen
Eli Abeke 20.02.2018 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 05.03.2018 Anfrage zur Erhöhung von Nutzungsgebühren in städtischen Wohnheimen Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, der Hauptausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 15.01.2018 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangswohnheimen für Au s- siedler und ausländische Flüchtlinge der Stadt Köln im Rahmen einer Dringlichkeitsentsche i- dung beschlossen. Verbunden mit dieser Entscheidung werden entsprechende Änderung s- bescheide zu Benutzungsgebühr enbescheide an die in diesen Unterkünften lebenden Me n- schen erlassen. Die Verwaltung beabsichtigt eine Mehreinnahme für den Monat Februar 2018 i.H.v. ca. 1,8 Mio € für den städtischen Haushalt. Die Gebühren haben sich erheblich erhöht. So ist etwa die Grundgebühr für die Unterkunft Mündelstr. 52 von 5,76 Euro auf 28,80 € pro Quadratmeter angestiegen. Für eine 15,53 qm große Wohnfläche stieg dort die monatliche Benutzungsgebühr (inkl. Nebenkosten) von 152,66 € auf 480,49 €. Die Quadratmeterg e- bühr steigt in diesem Fall auf 30,94 €. Für berufstätige Bewohner_inne n der Unterkünfte ist ein solcher Anstieg der Benutzung s- pauschale eine tiefgreifende Veränderung, die nicht zuletzt auch die in vielen Fällen auslä n- derrechtlich erforderliche eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts gefährden kann. In der Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung heißt es u.a.: „Härtefälle, insbesondere für den Fall, dass ein Bewohner durch Arbeitsaufnahme Einkünfte erzielt, werden Sonderreg e- lungen, wie z.B. eine schnellstmögliche Vermittlung in privatrech tlichen Wohnraum über das beim Amt für Wohnungswesen angegliederte Auszugsmanag ement oder eine Versorgung in andere, durch das Amt für Wohnungswesen verwaltete Objekte, geschaffen.“ Eine „schnellstmögliche Vermittlung in privatrechtlichen Wohnraum“ über das Auszugsm a- nagement wäre wüns chenswert, kann aber „angeblich“ wegen der Lage auf dem Wo h- nungsmarkt und auf Grund aktuell geltender Vermittlungsregelungen nur im Ausnahmefall erfolgen. Es wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Bewohner* innen (Einzelpersonen und F amilienangehörige) der betroffenen Unterkünfte sind erwerbstätig? 2. Wurden o.g. Bewohner*innen (Einzelpersonen und Familienangehörige) durch das Wo h- nungsamt aufgeklärt oder einbezogen und i n wie vielen Fällen wurde bereits eine So n- derregelung umgesetzt? 3. Wie lange ist die durchschnittliche Zeit zwischen Gebührenerhöhung und Umsetzung einer Sonderregelung bezogen auf erwerbstätige Bewohner*innen? 4. Wie viele Bewohner* innen (Einzelpersonen und Familien) wurden bislang auf Grund der Gebührenerhöhung in andere durch das Wohnungsamt verwaltete Objekte umgesetzt und in wie vielen Fällen konnte dabei die Umsetzung innerhalb desselben Stadtbezirkes erfolgen? 5. Welche weiteren Sonderregelungen gibt es? Mit freundlichen Grüßen Eli Abeke
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0239/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 21.02.2018
- Erstellt
- 21.02.2018 11:12