SV-2010/0049
Antrag der Fraktionen UFFBASSE und Alternative DA vom 16. August 2010 betr. Aufsichtsrat für HSE Regenerative GmbH
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SV-2010/0049
3068 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2010/0049
ALTERNATIVE DARMSTADT
Kompetent - Kritisch - Konstruktiv
Liebigstr. 46, 64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151 / 8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Grafenstrasse 27, 3.OG 64283 Darmstadt
Tel 06151-9713 284, Fax 06151- 9713 287
Alternative-Darmstadt@web.de
Darmstadt, den 16. August 2010
Antrag - Aufsichtsrat für HSE Regenerative GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
Die Vertreter der Kommune im Aufsichtsrat der HSE AG werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen,
dass der Gesellschaftsvertrag der HSE Regenerative GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der HSE
AG dahingehend ergänzt wird, in dieser HSE Regenerative GmbH umgehend einen Aufsichtsrat
einzurichten.
In diesen Aufsichtsrat sollen dann Vertreter der Kommune gemäß HGO §125, Abs 2, Satz 1 entsendet
werden, um zu gewährleisten, dass die Vorschrift der HGO §122 Abs 1, Punkt 3 entsprechend
beachtet wird.
Begründung
Über ihre 100% Tochter HSE Regenerative GmbH bündelt die HSE AG bereits heute nahezu alle
Beteiligungen an den verschiedenen Projektgesellschaften im Bereich Erneuerbare Energien, u.a.
Windkraftanlagen im In- und Ausland, an Land und auf See sowie Photovoltaikanlagen.
Dies wird auch künftig weiter so geschehen. Die Gesamtsumme dieser Investition soll sich in den
nächsten Jahren auf ca. 1,3 Milliarden Euro belaufen.
Die HSE Regenerative GmbH geht zurück auf die im Februar 1981 im Handelsregister eingetragene
Blockheizkraftwerk GmbH (BHKW), deren Gesellschaftszweck es im Kern war, dezentrale
Blockheizkraftwerke zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Im Juli 2008, also 27 Jahre später wurde der Gesellschaftszweck ergänzt um „Geothermie
aufzusuchen, zu gewinnen und aufzubereiten“.
Im Dez 2009 wurde der Gesellschaftszweck signifikant geändert in „Planung und Betrieb von
Kraftwerken im Bereich der erneuerbaren Energien, Verkauf des erzeugten Stromes bzw. Einspeisung
des erzeugten Stromes nach dem Erneuerbare Energiengesetz (EEG), Beteiligung an Gesellschaften
zu diesem Zweck, ...“
Ohne jegliche Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung wurde also die Betätigung einer zu
einen bestimmten Zweck gegründeten städt. Gesellschaft enorm ausgeweitet.
Über diese Tochtergesellschaft der HSE AG werden heute und in Zukunft nun eine Vielzahl weiterer
in- und ausländischer Tochtergesellschaften gebündelt, die mit einer nahezu vollständig über Kredite
finanzierten Gesamtsumme von bis zu 1 Mird. Euro aufgekauft werden (sollen).
2
Von der Sache her und auch wg. der entsprechenden Vorschrift der HGO erscheint es uns absolut
notwendig, bei dieser HSE Regenerative GmbH einen Aufsichtsrat mit kommunalen Vertretern zu
etablieren.
In der HGO §122 Abs. 1, Punkt 3 wird nämlich verlangt, dass „die Gemeinde einen angemessenen
Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält“.
Weitere Begründung mündlich
Für die Fraktionen
Die Fraktionsvorsitzenden
Jörg Dillmann, UFFBASSE Georg Hang, ALTERNATIVE DARMSTADT
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Liebigstraße 46
- Grafenstraße 27
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0049
- Typ
- Antrag
- Datum
- 17.08.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00