V/0659/2007
Roxeler Straße - Ausbau zwischen Dorffeldstraße und Schelmenstiege
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Beschlussvorlage
6379 Zeichen
V/0659/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Roxeler Straße - Ausbau zwischen Dorffeldstraße und Schelmenstiege 1. Zustimmung zur Planung 2. Offenlegungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach KAG Beratungsfolge 20.09.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung Roxeler Straße zwischen der Dorffeldstraße und der Schelmenstiege wird zu- gestimmt. 2. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabenge- setz NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils gel- tenden Fassung ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe c) die Roxeler Straße als Hauptverkehrs- straße eingestuft. Die Anlage erstreckt sich in beitragsrechtlicher Hinsicht von der Dorffeld- straße bis zur Schelmenstiege . Der Ausbauplan Nr. 9671 Blatt 1 – 3 (3) für den Umbau der Roxeler Straße wird offen gelegt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Stra ßenbau Ausbaukosten in Höhe von ca. 1.012.000 € ent- stehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2007 – 2011 steht. Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspr. Teilfinanzplan ausgewiesen werden. Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6306.950.1610.3 Bauk. Str. Roxel-Nord 2008 370.000 VE in Höhe Vorlagen-Nr.: V/0659/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 20.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0659/2007 von 900.000 € auf 2009 2009 900.000 Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 15.05.2003 wurde mit der Vorlage 335/2003 der Baubeschluss über die Straßen- und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 461 gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 461 umfasst ebenfalls die Roxeler Straße zwischen der Dorffeldstraße und der Schelmenstiege. Auf der nördlichen Seite der Roxeler Straße (zum Baugebiet Roxel-Nord) soll erstmalig ein Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer erste llt werden. Gerade diese Nebenanlage ist für die si- chere fuß- und radläufige Erschließung des Baugebietes Roxel-Nord besonders wichtig. Auf der Fahrbahn sollte für den Radverkehr zwischen der Dorffeldstraße und über die Einmündung der Schelmenstiege hinaus ein 1,50 m breiter Radfahrstrei fen abmarkiert werden. Dies er Radfahrstreifen geht direkt in den vom Landesbetrieb Straßenbau in 2006 fertig gestellten abmarkierten Radweg in Richtung Münster-Mitte über. Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung und Bauvorbereitung der Roxeler Straße wurde der Aufbau der Fahrbahn an mehreren Stellen untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass sich in Teilen des Oberbaus Kleinpflastersteine, in anderen Teilen Hochofenschlacken befinden. Dies bedeutet, dass das jetzi- ge Gefüge des Fahrbahnoberbaus recht inhomogen, aber stabil ist. Im geschlossenen Zustand der Fahr- bahndecke ist diese Tatsache unproblematisch. Probleme bei der Tragfähigkeit werden erwartet, sollte die Fahrbahndecke – wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen – nur in Teilen erneuert und der sich darun- ter befindlicher Aufbau teilweise verbessert werden . Diese Teilerneuerung wäre notwendig gewesen, um die Fahrbahnentwässerung entlang des neuen Geh- und Radweges zu gewährleisten. Aus verkehrlichen, bautechnischen und vor allem wirtschaftlichen Gründen ist nun geplant, die Fahrbahn und die Nebenanlagen zwischen der Dorffeldstraße und der Schelmenstiege im Voll- ausbau zu erstellen. Dies hat den Vorteil, dass erstmalig entlang der stadteinwärtigen Fahrbahn- seite ein Radweg in Hochbordlage angelegt werden kann. So wird der Radfahrer sicher über die Roxeler Straße geführt. Die Fahrbahn erhält einen neuen Aufbau. Die beiden Bushaltestellen „Roxel-Post“ und die Haltestelle „Schelmenstiege“ stadtauswärts werden behin- dertenfreundlich mit einem Niederflurbusbordstein ausg estattet. An der Haltestelle „Roxel-Post“ stadtaus- wärts werden eine neue Wartehalle und Fahrradständer aufgebaut. Die Haltestelle „Schelmenstiege“ stadt- auswärts wird vor die Einmündung der Schelmenstiege gelegt. Die ursprüngliche Busbucht kann als Park- streifen benutzt werden. Die beiden Fußgängersignal anlagen werden erstmalig mit Blindentastern ausges- tattet. Für die Anlage der Radwege, den Umbau der Haltestellen, die Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit Blin- dentastern und dem verbesserten Aufbau der Fahr bahn wird ein Förderantrag im Rahmen des Gemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetzes gestellt. Es ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 590.000 € zu rechnen. Mit der Bewilligung wird Ende 2007 gerechnet. Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW Das erstmalige Anlegen eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der nördlichen Straßenseite und eines Radweges auf der südlichen Seite einschließlich der baulichen Verbesserung des vorhandenen südlichen Gehweges ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung der Roxeler Straße als Hauptverkehrsstraße mit 40-80 % an den beitragsfähigen Kosten. Nachfolgend sind die einzelnen Teileinrichtungen getrennt dargestellt: Teileinrichtung Beitragsfähige Kosten Anlie geranteile in % Um lagefähige Kosten Gemeinsamer Geh- und Radweg 87.460 € 60 % 52.480 € - 3 - V/0659/2007 Radweg 76.870 € 40 % 30.750 € Gehwegverbesserung 67.670 € 80 % 54.140 € Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechti- gen demnach voraussichtlich 137.370 € an Straßenbaubeiträgen. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Gr undstücksgröße vom rd. 1 400 m², zweigeschossig be- baut (Vervielfältiger 1,3), muss mit einer voraussi chtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 4.660 € rechnen. Bei eingeschossiger Bebauung (Vervielfältiger 1,0) entsteht ein voraussichtlicher Beitrag von rd. 3.580 €. I. V. Schultheiß I. V. Schultheiß
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (3)
- Roxeler Straße
- Dorffeldstraße
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0659/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37