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V/0659/2007

Roxeler Straße - Ausbau zwischen Dorffeldstraße und Schelmenstiege

Vorlagen 20.08.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.11.2007, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6379 Zeichen

V/0659/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Roxeler Straße - Ausbau zwischen Dorffeldstraße und Schelmenstiege 
1. Zustimmung zur Planung 
2. Offenlegungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach KAG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung Roxeler Straße zwischen der Dorffeldstraße und der Schelmenstiege wird zu-
gestimmt. 
 
2. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabenge-
setz NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils gel-
tenden Fassung ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe c) die Roxeler Straße als Hauptverkehrs-
straße eingestuft. Die Anlage erstreckt sich in beitragsrechtlicher Hinsicht von der Dorffeld-
straße bis zur Schelmenstiege . Der Ausbauplan Nr. 9671 Blatt 1 – 3 (3) für den Umbau der 
Roxeler Straße wird offen gelegt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Stra ßenbau Ausbaukosten in Höhe von ca. 1.012.000 € ent-
stehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2007 – 2011 steht. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspr. 
Teilfinanzplan ausgewiesen werden. 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6306.950.1610.3 Bauk. Str. Roxel-Nord 2008 370.000 VE in Höhe 
Vorlagen-Nr.: 
V/0659/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0659/2007 
von 900.000 € 
auf 2009 
  2009 900.000  
 
 
 
 
Begründung: 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 15.05.2003 wurde mit der Vorlage 335/2003 der 
Baubeschluss über die Straßen- und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 461 gefasst.  
 
Der Bebauungsplan Nr. 461 umfasst ebenfalls die Roxeler Straße zwischen der Dorffeldstraße und der 
Schelmenstiege. Auf der nördlichen Seite der Roxeler Straße (zum Baugebiet Roxel-Nord) soll erstmalig ein 
Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer erste llt werden. Gerade diese Nebenanlage ist für die si-
chere fuß- und radläufige Erschließung des Baugebietes Roxel-Nord besonders wichtig.  
Auf der Fahrbahn sollte für den Radverkehr zwischen der Dorffeldstraße und über die Einmündung der 
Schelmenstiege hinaus ein 1,50 m breiter Radfahrstrei fen abmarkiert werden. Dies er Radfahrstreifen geht 
direkt in den vom Landesbetrieb Straßenbau in 2006 fertig gestellten abmarkierten Radweg in Richtung 
Münster-Mitte über. 
 
Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung und Bauvorbereitung der Roxeler Straße wurde der 
Aufbau der Fahrbahn an mehreren Stellen untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass sich in Teilen des 
Oberbaus Kleinpflastersteine, in anderen Teilen Hochofenschlacken befinden. Dies bedeutet, dass das jetzi-
ge Gefüge des  Fahrbahnoberbaus recht inhomogen, aber stabil ist. Im geschlossenen Zustand der Fahr-
bahndecke ist diese Tatsache unproblematisch. Probleme bei der Tragfähigkeit werden erwartet, sollte die 
Fahrbahndecke – wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen – nur in Teilen erneuert und der sich darun-
ter befindlicher Aufbau teilweise verbessert werden
. Diese Teilerneuerung wäre notwendig gewesen, um die 
Fahrbahnentwässerung entlang des neuen Geh- und Radweges zu gewährleisten. 
 
Aus verkehrlichen, bautechnischen und vor allem wirtschaftlichen Gründen ist nun geplant, die 
Fahrbahn und die Nebenanlagen zwischen der Dorffeldstraße und der Schelmenstiege im Voll-
ausbau zu erstellen. Dies hat den Vorteil, dass erstmalig entlang der stadteinwärtigen Fahrbahn-
seite ein Radweg in Hochbordlage angelegt werden kann. So wird der Radfahrer sicher über die 
Roxeler Straße geführt. Die Fahrbahn erhält einen neuen Aufbau.  
Die beiden Bushaltestellen „Roxel-Post“ und die Haltestelle „Schelmenstiege“ stadtauswärts werden behin-
dertenfreundlich mit einem Niederflurbusbordstein ausg estattet. An der Haltestelle „Roxel-Post“ stadtaus-
wärts werden eine neue Wartehalle und Fahrradständer  aufgebaut. Die Haltestelle „Schelmenstiege“ stadt-
auswärts wird vor die Einmündung der Schelmenstiege gelegt. Die ursprüngliche Busbucht kann als Park-
streifen benutzt werden. Die beiden Fußgängersignal anlagen werden erstmalig mit Blindentastern ausges-
tattet.  
 
Für die Anlage der Radwege, den Umbau der Haltestellen, die Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit Blin-
dentastern und dem verbesserten Aufbau der Fahr bahn wird ein Förderantrag im Rahmen des Gemeinde-
verkehrsfinanzierungsgesetzes gestellt. Es ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 590.000 € zu rechnen. Mit der 
Bewilligung wird Ende 2007 gerechnet. 
 
Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW
 
 
Das erstmalige Anlegen eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der nördlichen Straßenseite und eines 
Radweges auf der südlichen Seite einschließlich der baulichen Verbesserung des vorhandenen südlichen 
Gehweges ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. 
 
Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung der Roxeler Straße als Hauptverkehrsstraße mit 40-80 % an 
den beitragsfähigen Kosten. 
 
Nachfolgend sind die einzelnen Teileinrichtungen getrennt dargestellt: 
 
Teileinrichtung Beitragsfähige Kosten Anlie geranteile in % Um lagefähige Kosten 
Gemeinsamer Geh- und 
Radweg 
87.460 € 60 % 52.480 €

- 3 - 
V/0659/2007 
Radweg 76.870 € 40 % 30.750 €
Gehwegverbesserung 67.670 € 80 % 54.140 €
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechti-
gen demnach voraussichtlich 137.370 € an Straßenbaubeiträgen. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Gr undstücksgröße vom rd. 1 400 m², zweigeschossig be-
baut (Vervielfältiger 1,3), muss mit einer voraussi chtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 4.660 € 
rechnen. Bei eingeschossiger Bebauung (Vervielfältiger  1,0) entsteht ein voraussichtlicher Beitrag von rd. 
3.580 €. 
 
I. V. 
 
 
 
Schultheiß 
 
 
  
 
 
 
I. V. 
 
 
Schultheiß

Beratungsverlauf (3)

20.09.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Roxeler Straße
  • Dorffeldstraße
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0659/2007
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37