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2843/2022

Konsolidierung 2023/24 im Jugendbereich

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.08.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.08.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4123 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2022 
 2843/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 
 
 Konsolidierung 2023/24 im Jugendbereich 
hier: Beantwortung der Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion 
Anfrage: 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln stel-
len folgende Anfrage „Konsolidierung 2023/24 im Jugendbereich“:  
Im Doppelhaushalt 2020/21 haben die haushaltstragenden Fraktionen über den politischen Verände-
rungsnachweis rund 900.000 € zugesetzt. Mit diesen Haushaltsmitteln, die nicht in der mittelfristigen 
Finanzplanung verankert wurden, wurde die Umsetzung der im Kinder- und Jugendförderplan be-
schriebenen Ziele  maßgeblich vorangetrieben und nachhaltige Strukturen aufgebaut. Damit wurde 
auch der erfreulicherweise steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen. 
Diese Haushaltsmittel sind nach einer ersten Durchsicht des Haushaltsplanentwurfes in voller Höhe 
als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung von Dezernat IV herangezogen und nicht erneut veranschlagt 
worden.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die mit den 2020 zugesetzten Mitteln erzielten Leistungen und 
Angebote? Ist es gelungen, mehr Kinder- und Jugendliche bedarfsgerecht anzusprechen? 
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Konsequenzen, wenn die Kürzungen bei den Trägern unver-
ändert umgesetzt werden sollten? Welche strukturellen Auswirkungen sind zu erwarten? 
3. Gab es im Zuge der Haushaltsaufstellung eine träger-und aufgabenspezifische Risikoabwä-
gung? Sind Alternativen zu diesen Kürzungen diskutiert worden und wenn ja welche?  
4. Kann der vielfach betonte Hilfebedarf von Kindern und Jugendlichen als Spätfolge der Corona-
Pandemie mit einem gekürzten Leistungsangebot erfüllt werden? 
 
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:  
 
Die Beantwortung der Fragen 1-4 wurde zusammengefasst. 
 
Die Zusetzung der Mittel für die thematisierten Maßnahmen erfolgte im Rahmen des politischen Ver-
änderungsnachweises 2020/2021. Hierüber erfolgte auch die entsprechende Deckung. Die Mittel 
wurden hierbei durch die Politik explizit für die Jahre 2020 und 2021 zugesetzt, nicht jedoch darüber 
hinaus. Hierüber wurde auch mit Mitteilung 0217/2020 bereits frühzeitig informiert. 
 
Bei den über den politischen VN geförderten Maßnahmen handelt es sich um inhaltlich sehr ge-
schätzte Maßnahmen im Rahmen der Jugendförderung. Den Trägern ist für die Durchführung der 
Maßnahmen ausdrücklich zu danken. 
 
Eine ausnahmsweise Weiterfinanzierung der Maßnahmen ohne entsprechende formelle Verpflichtung 
konnte für 2022 in fachlicher Anerkennung der Maßnahmeninhalte nur durch die Einbringung der Mit-
tel aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ sichergestellt werden. Für 2023 steht diese

2 
 
Möglichkeit der Finanzierung nach derzeitigem Stand nicht mehr zur Verfügung.  
 
Mögliche Auswirkungen auf die Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen werden, auch in fachli-
cher Abstimmung mit den entsprechenden Trägern der freien Jugendhilfe, beurteilt werden. Eine 
mögliche Umstrukturierung bestehender Angebote kann die Folge sein. Insgesamt ist festzuhalten, 
dass es während der gesamten pandemischen Lage gelungen ist, die Strukturen der Jugendhilfe auf-
recht zu erhalten. 
 
Das Bundeskabinett hat in seinem Haushaltsentwurf 2023 am 01.07. diesen Jahres 12,9 Milliarden 
Euro für das Bundesfamilienministerium eingeplant und damit den Gesamtetat um 280 Millionen Euro 
gegenüber dem Jahr 2022 erhöht. 
 
In diesem Zusammenhang sollen neben weiteren Maßnahmen im Anschluss an das Corona-
Aufholpaket für Kinder und Jugendliche mit dem „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesund-
heit“ bundesweit 50 Millionen Euro für 2023 zugesetzt werden. Das Programm soll an das Programm 
„Aufholen nach Corona“ anknüpfen. 
Der Verwaltung ist noch nicht bekannt, ob und in welcher Höhe der Stadt Köln Mittel zu Gute kommen 
werden.   
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2843/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.08.2022
Erstellt
30.08.2022 09:36