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Änderung der Vergabe von Kindergarten- oder Kita-Plätzen für Pflegekinder

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1669/2018 vom 05.12.2018

Stand: Am 06.12.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    SPD Grüne CDU Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.11.2018 AN/1669/2018 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 Änderung der Vergabe von Kindergarten- oder Kita-Plätzen für Pflegekinder - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Vergabepraxis von Kindergarten- und Kita-Plätzen wird von der Verwaltung dahingehend ange- passt, dass das für den Anspruch eines Platzes relevante Anmeldedatum von Pflegekindern auf den Tag nach der Geburt des Pflegekindes zurückdatiert wird und nicht das reale Datum der Anmeldung als Anmeldedatum behandelt wird. Außerdem soll Pflegeeltern und Kindern das Recht auf einen na- heliegenden Schulplatz eingeräumt werden. Begründung: Pflegeeltern haben sich aufgrund von Problemen bei der Vergabe von Kindergarten- und Kita-Plätzen an die unterzeichnenden Fraktionen gewendet. Eine Pflegemutter beschreibt das Problem wie folgt: Eltern leiblicher Kinder melden ihre Kinder oft schon kurz nach der Geburt für einen Kita- oder Kinder- gartenplatz an, denn die Wartezeit ist ein entscheidender Faktor bei der Vergabe der Plätze, insbe- sondere in kommunalen Einrichtungen. Pflegeeltern, die ein Kind in Dauerpflege im Alter von einem Jahr oder älter aufnehmen, um auf Dauer als Familie zusammen zu leben, können das nicht und haben damit schlechtere Chancen auf einen Kindergarten- oder Kitaplatz. Dies sind Kinder, die ohnedies schon viel persönliche Energie allein dafür investieren mussten, mit den Beziehungswechseln von der leiblichen Familie zur Bereitsschafts- pflege und von da zur Dauerpflege zurecht zu kommen. Diese Energie und Zeit kann nicht für anderes Lernen genutzt werden. Umso wichtiger ist daher für Pflegekinder das Lernen von und mit anderen Kindern unter pädagogischer Betreuung in der Kita. Dieser Argumentation wollen wir folgen und setzen uns für eine Änderung der Vergabepraxis für Pfle- gekinder ein, damit bei der Vergabe von Kindergartenplätzen eine Chancengleichheit zu Familien mit leiblichen Kindern hergestellt wird. gez. Horst Baumann gez. Helmut Metten gez. Christoph Schmitz

Beratungsverlauf

  1. 06.12.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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