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AN/1669/2018

Änderung der Vergabe von Kindergarten- oder Kita-Plätzen für Pflegekinder

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 05.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.12.2018, TOP 8.1.9

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2286 Zeichen

SPD 
Grüne 
CDU 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.11.2018 
AN/1669/2018 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 
Änderung der Vergabe von Kindergarten- oder Kita-Plätzen für Pflegekinder 
- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
Die Vergabepraxis von Kindergarten- und Kita-Plätzen wird von der Verwaltung dahingehend ange-
passt, dass das für den Anspruch eines Platzes relevante Anmeldedatum von Pflegekindern auf den 
Tag nach der Geburt des Pflegekindes zurückdatiert wird und nicht das reale Datum der Anmeldung 
als Anmeldedatum behandelt wird. Außerdem soll Pflegeeltern und Kindern das Recht auf einen na-
heliegenden Schulplatz eingeräumt werden. 
 
Begründung: 
Pflegeeltern haben sich aufgrund von Problemen bei der Vergabe von Kindergarten- und Kita-Plätzen 
an die unterzeichnenden Fraktionen gewendet. 
Eine Pflegemutter beschreibt das Problem wie folgt: 
Eltern leiblicher Kinder melden ihre Kinder oft schon kurz nach der Geburt für einen Kita- oder Kinder-
gartenplatz an, denn die Wartezeit ist ein entscheidender Faktor bei der Vergabe der Plätze, insbe-
sondere in kommunalen Einrichtungen. 
Pflegeeltern, die ein Kind in Dauerpflege im Alter von einem Jahr oder älter aufnehmen, um auf Dauer 
als Familie zusammen zu leben, können das nicht und haben damit schlechtere Chancen auf einen 
Kindergarten- oder Kitaplatz. Dies sind Kinder, die ohnedies schon viel persönliche Energie allein 
dafür investieren mussten, mit den Beziehungswechseln von der leiblichen Familie zur Bereitsschafts-
pflege und von da zur Dauerpflege zurecht zu kommen. Diese Energie und Zeit kann nicht für anderes 
Lernen genutzt werden. Umso wichtiger ist daher für Pflegekinder das Lernen von und mit anderen 
Kindern unter pädagogischer Betreuung in der Kita. 
Dieser Argumentation wollen wir folgen und setzen uns für eine Änderung der Vergabepraxis für Pfle-
gekinder ein, damit bei der Vergabe von Kindergartenplätzen eine Chancengleichheit zu Familien mit 
leiblichen Kindern hergestellt wird.  
 
 
gez. Horst Baumann                     gez. Helmut Metten   gez. Christoph Schmitz

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1669/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
05.12.2018
Erstellt
21.11.2018 11:58