AFO/0003/2025
Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung im Bereich der Rieselfelder (Vorlage V/0382/2024)
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StellungnahmeAmt32
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Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 17. März 2025 06.03.2025 3292 32.12.0013 Frau Solf An die Bezirksvertretung Münster-Ost Scheck über Herrn Stadtrat Heuer 13. URZ. 207 über 33.22 Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung im Bereich Rieselfelder e. Anfrage AFO0/0003/2025 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 30.01.2025 In der oben genannten Anfrage wird von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD aus der Bezirksvertretung Münster-Ost eine Ergänzung der Beschlussvorlage V/0382/2024 angeregt. Ein gleichlautender Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Personal, Digitalisie- rung, Organisation, Sicherheit und Ordnung eingebracht. Der Rat ist diesem mit Beschluss vom 26.02.2025 gefolgt. Demzufolge sollen nach Umsetzung der Sperrung des Streckenab- schnitts der Coerheide zwischen Recyclinghof und Kanalbrücke sowohl auf der Straße Coer- heide als auch auf der Coermühle die Verkehrsmengen erhoben und die Wirkung der Sperrung evaluiert werden. Es wird beantragt, dass über ergänzende bauliche Sperrungen bzgl. beider Straßen erneut beraten werden soll, sofern sich die Verkehrssituation auf beiden Straßen nicht im Sinne der Ratsbeschlüsse verbessert. Das Amt für Mobilität und Tiefbau wird entsprechend des Beschlusses die Wirkung der Sper- rung an der Coerheide sowie die Verkehrsmengen auf dem gesperrten Streckenabschnitt der Coermühle nach einer angemessenen Dauer erheben und evaluieren. Die Politik wird entspre- chend über das Ergebnis informiert. Je nach Ergebnis der Auswertung soll über weitere Maß- nahmen beraten werden. % ı 7 /V V 7 ‚Norbert Vechtel . //Amtsleiter /
OriginalanregungBündnis90/DieGrünenundSPD
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30.01.2025 AFO/0003/2025
Münster BV Ost
Anfrage zur Vorlage V/0382/2024
Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung im Bereich der Rieselfelder
SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung zu prüfen, ob der Abschnitt
4.1 wie unten beschrieben ergänzt werden kann.
I. Sachentscheidung:
1. wie Vorlage
2. wie Vorlage
3. wie Vorlage
4. wie Vorlage
Neu: Dabei ist auch eine nicht unwahrscheinliche illegale
Rückverlagerung der Schleichwegenutzung auf den gesperrten
Teilabschnitt der Coermühle zu erwarten und zu evaluieren.
Sofern sich die Verkehrssituationen auf beiden Straßen nicht im Sinne
der Ratsbeschlüsse verbessert haben sollten, soll über ergänzende
bauliche Sperrungen bzgl. beider Straßen erneut beraten werden.
5.-7 wie Vorlage
Begründung:
Der Schutz des Europa-Reservats Rieselfelder hat oberste Priorität und
Schleichverkehre durch dieses Gebiet sind schlichtweg untragbar. Wenn die
gesperrten Straßen Coerheide und Coermühle durch das Naturschutzgebiet
regelmäßig ignoriert werden, ist das eine ernsthafte Bedrohung für das Gebiet und
ein Verstoß gegen die Schutzmaßnahmen.
Sollten regelmäßige Kontrollen in den betroffenen Bereichen Coermühle und
Coerheide Schleichfahrer*innen nicht abschrecken, diese Routen zu meiden, wird
eine Installation physischer Barrieren in Form von Sperrpollern oder Schranken, die
nur berechtigten Fahrzeugen die Zufahrt ermöglichen (z. B. Rettungsdiensten, der
Landwirtschaft und Anwohnern*innen) unvermeidbar sein.
Für die SPD-Fraktion in der BV Ost
Prof. Dr. Peter Wagner
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost
Dr. Bodo Kensmann / Monika Pander
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Coerheide
- Coermühle
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0003/2025
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 31.01.2025
- Erstellt
- 31.01.2025 13:14