1095/2025
Verteilung der Finanzmittel für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendeinrichtungen für die Haushaltsjahr 2025 und 2026
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3 Vorlagen-Nummer 1095/2025 Freigabedatum 02.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Finanzmittel für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendreinrichtungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt für die Jahre 2025 und 2026, dass die Mittel für die An- gebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturelle Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendreinrichtungen in einer Gesamthöhe von 50.000€ verausgabt werden können. Zur Finanzierung der Maßnahme beschließt der Jugendhilfeausschuss gemäß § 13 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln 2025/2026 die Umschichtung der im Haus- haltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € p.a. 2025/2026. Die Mittel werden im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 Kinder und Jugendarbeit von 20.000 € in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und in die Produktgruppe 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien in Höhe in Höhe von 30.000 € in der Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Integrationsrat 03.06.2025 Jugendhilfeausschuss 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000€ in 2025 und 50.000€ in 2026 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Die Stadt Köln hat für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Jugendeinrichtungen auch für die Jahre 2025 und 2026 Geld eingeplant. Mit diesem Geld sollen Maßnahmen bezahlt werden, die für die Unterstützung für Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Köln gebraucht werden. Diese Maßnahmen wer- den von verschiedenen Trägern und Ämtern für die Stadt Köln umgesetzt. Hierfür sol- len in 2025 und 2026 jeweils 50.000 € ausgegeben werden. Begründung: Das Budget wurde im Jahr 2015 im Rahmen des interkulturellen Maßnahmenpaket s durch den Integrationsrat erstmalig beschlossen. Die Mittel für die Angebote der inter- kulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturelle Kompetenz für Ju- gendleiter*innen in Jugendreinrichtungen sollen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 wie folgt verteilt werden: 3 Angebote der interkulturellen Familienbildung: Interkulturelle Angebote der Familienbildung stärken Eltern-Kind-Beziehungen und för- dern Erziehungspartnerschaften mit Fachkräften, um Familien in ihrem Alltag zu unter- stützen. Dabei werden Eltern aktiv in Bildungs- und Erziehungsprozesse einbezogen, um Kinder bestmöglich zu fördern. Die Angebote sind niedrigschwellig, orientieren sich an verschiedenen Lebensphasen und stärken grundlegende Funktionen des Fa- milienlebens wie Fürsorge, Beziehung und Bildung. Die Einrichtungen der Familienbildung stellen ihre Räumlichkeiten für offene Angebote zur Verfügung, die sich an die gesamte Familie richten. Dazu zählen unter anderem Familiencafés, Spiel- und Bewegungsangebote sowie Begegnungsformate zur Förde- rung des Austauschs zwischen Familien. Diese Angebote tragen zur Stärkung des so- zialen Miteinanders im Stadtteil bei und richten sich ausdrücklich auch an geflüchtete Familien aus der näheren Umgebung. Ziel ist es, allen Familien – unabhängig von Herkunft oder Lebenslage – eine niederschwellige Teilhabe zu ermöglichen und sie in ihrer Alltagsbewältigung sowie ihrem familiären Zusammenleben zu unterstützen. Derzeit gibt es 11 Familienbildungsstellen in Köln. Sie alle haben die Möglichkeit, bis zum 30. September des Vorjahres einen Antrag einzureichen und ihr Vorhaben darzu- legen. Die Antragssumme kann dabei individuell benannt werden – abhängig von der Anzahl der geplanten Kurse und den jeweiligen Möglichkeiten des Trägers. Es gibt keine festgelegte Maximalsumme pro Träger. Sowohl für 2025 als auch für 2026 ste- hen für diesen Förderzweck jeweils 30.000 Euro zur Verfügung. Dabei werden die Bestimmungen der allgemeinen Förderrichtlinie eingehalten. Es wird sowohl ein Ei- genanteil, sowie das Vorlegen eines Verwendungsnachweises bis zum 31.03. des Folgejahres vorausgesetzt. Die Mittelverteilung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgt im An- schluss auf Grundlage der eingereichten Antragssummen sowie unter Berücksichti- gung des Bedarfs im Bezirk nach verwaltungsinternen Abstimmungen. Auf dieser Ba- sis wird entschieden, wie die verfügbaren Mittel verteilt werden. Für dieses Jahr, ha- ben die unten aufgeführten Träger Anträge eingereicht und können nach Beschluss- fassung mit der Umsetzung beginnen. Bislang haben vier Träger (PEV, BFmF, Elternbildungswerk Neubrück und die kath. FBS) die interkulturellen Angebote in besonders engagierter Weise implementiert; eine Ausweitung auf weitere interessierte Träger für das Jahr 2026 ist grundsätzlich möglich und vorgesehen. Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendreinrich- tungen: Seit 2014 ist durch diverse weltweite Krisen- und Kriegssituationen und den dadurch hervorgerufenen Zuzug von Menschen aus unterschiedlichen Ländern nach Köln bei den Fach- und ehrenamtlichen Kräften in der Jugendarbeit ein hohes Maß an interkul- tureller Kompetenz gefragt. Durch die Schulungen, Workshops und die praktischen Erfahrungen im Arbeitsfeld werden die entsprechenden Kompetenzen bei den Mitar- beitenden kontinuierlich und bedarfsorientiert weiterentwickelt. Die gesellschaftliche und politische Entwicklung der letzten Jahre, geprägt von neuen Dimensionen des Rassismus, Antisemitismus und Extremismus, bedarf nun weiterer Qualifizierung und entsprechende Maßnahmen. 4 Bedarfsgerechte Schulungen und Fortbildungen mit Fokus auf Rassismus-kritische Jugendarbeit, Erhalt von gesellschaftlicher Pluralität, Stärkung der interreligiösen De- battenkultur, Extremismus- und Antisemitismusprävention und Demokratiebildung stärken das Arbeitsfeld der Jugendarbeit und unterstützen die diversen Zielgruppen. Ziel ist es daher, dass fachlich qualifizierte Träger der freien Jugendhilfe und weitere Anbieter und Organisationen Fortbildungsformate schaffen, die rassismuskritische Ju- gendarbeit, Erhalt von gesellschaftlicher Pluralität, Stärkung der interreligiösen Debat- tenkultur, Extremismus- und Antisemitismusprävention sowie Demokratiebildung in den Fokus nehmen. Somit können an der aktuellen Bedarfslage orientierte Schulungen und Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte in Jugendeinrichtungen und der Jugendarbeit ins- gesamt grundsätzlich der Qualifizierung und Stärkung dieses Arbeitsfeld und der Un- terstützung der diversen Zielgruppen dienen. Für diesen Förderzweck stehen sowohl im Jahr 2025 als auch im Jahr 2026 jeweils 20.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelverteilung und Auszahlung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie er- folgt nach Beschlussfassung, in Form von Dienstleistungsverträgen mit qualifizierten Trägern, die die Konzepte mitentwickeln, die Fortbildungen durchführen und mit Dienst- leistungsrechnungen belegen. Die Auswahl der Träger erfolgt durch den entsprechen- den Fachbereich des Amtes für Kinder- Jugend und Familie. Finanzierung: Mit Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 (3987/2024) wurden in den Jahren 2025 und 2026 Mittel in Höhe von 30.000 € p.a. für die Maßnahme „Angebote der interkulturellen Familienbildung in Fa- milienbildungsstätten“ und Mittel in Höhe von 20.000 € p.a. für die Maßnahme „Schu- lungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendeinrichtungen“ zur Verfügung gestellt. Die Veranschlagung erfolgte im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Zur Finanzierung ist eine Umschichtung der Mittel in den Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in die Produktgruppe 0604 Kinder und Jugendarbeit in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 20.000 € p.a. und in die Produktgruppe 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Fami- lien in Höhe in Höhe von 30.000 € in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 30.000 € p.a. erforderlich. Begründung der Notwendigkeit: Aus fachlicher und haushalterischer Sicht wird die Beschlussfassung und Durchfüh- rung der Angebote für dringend Notwendig erachtet. Die Durchführung der Angebote der interkulturellen Angebote in Familienzentren, sind eine niedrigschwellige und strukturell wichtige Grundlage um Menschen, insbesondere mit internationaler Famili- engeschichte Teilhabe zu ermöglichen und Vernetzung der Familien in den Stadtteilen zu unterstützen. Die von den Trägern beantragten Mittel umfassen unabdingbare und unaufschiebbare Ausgaben, die für die Sicherstellung grundlegender Angebote und notwendiger Unterstützung für Familien unerlässlich sind und daher ohne Kürzungen bereitgestellt werden müssen. Die Qualifizierung und rassismuskritische Sensibilisierung von Jugendleiter*innen ist 5 insbesondere in Anbetracht der derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Situa- tion wichtiger denn je, da sie direkt mit Jugendlichen zusammenarbeiten und somit eine Multiplikator*innenrolle einnehmen können. Eine spätere Beschlussfassung ist aufgrund der Neuwahlen des Integrationsrates in diesem Jahr nicht möglich. Dringlichkeitsbegründung: Aufgrund von komplexen verwaltungsinternen Abstimmungen nach erfolgter Haus- haltsfreigabe erfolgt die Vorlage verfristet und macht im Ergebnis die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um mit der Umsetzung der beiden Maßnahmen noch vor der Sommerpause starten zu können.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1095/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.06.2025
- Erstellt
- 11.04.2025 06:27