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1095/2025

Verteilung der Finanzmittel für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendeinrichtungen für die Haushaltsjahr 2025 und 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 02.06.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 24.06.2025, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

11029 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1095/2025 
Freigabedatum 
02.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Finanzmittel für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie 
für Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in 
Jugendreinrichtungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt für die Jahre 2025 und 2026, dass die Mittel für die An-
gebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturelle 
Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendreinrichtungen in einer Gesamthöhe von 
50.000€ verausgabt werden können.  
 
Zur Finanzierung der Maßnahme beschließt der Jugendhilfeausschuss gemäß § 13 
(1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln 2025/2026 die Umschichtung der im Haus-
haltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der 
Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € p.a. 2025/2026. 
Die Mittel werden im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in 
der Produktgruppe 0604 Kinder und Jugendarbeit von 20.000 € in der Teilplanzeile 13 
– Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und in die Produktgruppe 0606 Hilfe 
für junge Menschen und ihre Familien in Höhe in Höhe von 30.000 € in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. 
 
 
Integrationsrat 03.06.2025 
Jugendhilfeausschuss 24.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000€ in 
2025 und 50.000€ in 2026  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Die Stadt Köln hat für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für 
Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in 
Jugendeinrichtungen auch für die Jahre 2025 und 2026 Geld eingeplant. Mit diesem 
Geld sollen Maßnahmen bezahlt werden, die für die Unterstützung für Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte in Köln gebraucht werden. Diese Maßnahmen wer-
den von verschiedenen Trägern und Ämtern für die Stadt Köln umgesetzt. Hierfür sol-
len in 2025 und 2026 jeweils 50.000 € ausgegeben werden. 
 
Begründung: 
Das Budget wurde im Jahr 2015 im Rahmen des interkulturellen Maßnahmenpaket s 
durch den Integrationsrat erstmalig beschlossen. Die Mittel für die Angebote der inter-
kulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturelle Kompetenz für Ju-
gendleiter*innen in Jugendreinrichtungen sollen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 
wie folgt verteilt werden:

3 
 
 
Angebote der interkulturellen Familienbildung:  
 
Interkulturelle Angebote der Familienbildung stärken Eltern-Kind-Beziehungen und för-
dern Erziehungspartnerschaften mit Fachkräften, um Familien in ihrem Alltag zu unter-
stützen. Dabei werden Eltern aktiv in Bildungs- und Erziehungsprozesse einbezogen, 
um Kinder bestmöglich zu fördern. Die Angebote sind niedrigschwellig, orientieren 
sich an verschiedenen Lebensphasen und stärken grundlegende Funktionen des Fa-
milienlebens wie Fürsorge, Beziehung und Bildung.  
 
Die Einrichtungen der Familienbildung stellen ihre Räumlichkeiten für offene Angebote 
zur Verfügung, die sich an die gesamte Familie richten. Dazu zählen unter anderem 
Familiencafés, Spiel- und Bewegungsangebote sowie Begegnungsformate zur Förde-
rung des Austauschs zwischen Familien. Diese Angebote tragen zur Stärkung des so-
zialen Miteinanders im Stadtteil bei und richten sich ausdrücklich auch an geflüchtete 
Familien aus der näheren Umgebung. Ziel ist es, allen Familien – unabhängig von 
Herkunft oder Lebenslage – eine niederschwellige Teilhabe zu ermöglichen und sie in 
ihrer Alltagsbewältigung sowie ihrem familiären Zusammenleben zu unterstützen.  
Derzeit gibt es 11 Familienbildungsstellen in Köln. Sie alle haben die Möglichkeit, bis 
zum 30. September des Vorjahres einen Antrag einzureichen und ihr Vorhaben darzu-
legen. Die Antragssumme kann dabei individuell benannt werden – abhängig von der 
Anzahl der geplanten Kurse und den jeweiligen Möglichkeiten des Trägers. Es gibt 
keine festgelegte Maximalsumme pro Träger. Sowohl für 2025 als auch für 2026 ste-
hen für diesen Förderzweck jeweils 30.000 Euro zur Verfügung. Dabei werden die 
Bestimmungen der allgemeinen Förderrichtlinie eingehalten. Es wird sowohl ein Ei-
genanteil, sowie das Vorlegen eines Verwendungsnachweises bis zum 31.03. des 
Folgejahres vorausgesetzt. 
Die Mittelverteilung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgt im An-
schluss auf Grundlage der eingereichten Antragssummen sowie unter Berücksichti-
gung des Bedarfs im Bezirk nach verwaltungsinternen Abstimmungen. Auf dieser Ba-
sis wird entschieden, wie die verfügbaren Mittel verteilt werden. Für dieses Jahr, ha-
ben die unten aufgeführten Träger Anträge eingereicht und können nach Beschluss-
fassung mit der Umsetzung beginnen. 
 
Bislang haben vier Träger (PEV, BFmF, Elternbildungswerk Neubrück und die kath. 
FBS) die interkulturellen Angebote in besonders engagierter Weise implementiert; 
eine Ausweitung auf weitere interessierte Träger für das Jahr 2026 ist grundsätzlich 
möglich und vorgesehen. 
 
Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendreinrich-
tungen: 
 
Seit 2014 ist durch diverse weltweite Krisen- und Kriegssituationen und den dadurch 
hervorgerufenen Zuzug von Menschen aus unterschiedlichen Ländern nach Köln bei 
den Fach- und ehrenamtlichen Kräften in der Jugendarbeit ein hohes Maß an interkul-
tureller Kompetenz gefragt. Durch die Schulungen, Workshops und die praktischen 
Erfahrungen im Arbeitsfeld werden die entsprechenden Kompetenzen bei den Mitar-
beitenden kontinuierlich und bedarfsorientiert weiterentwickelt. 
Die gesellschaftliche und politische Entwicklung der letzten Jahre, geprägt von neuen 
Dimensionen des Rassismus, Antisemitismus und Extremismus, bedarf nun weiterer 
Qualifizierung und entsprechende Maßnahmen.

4 
Bedarfsgerechte Schulungen und Fortbildungen mit Fokus auf Rassismus-kritische 
Jugendarbeit, Erhalt von gesellschaftlicher Pluralität, Stärkung der interreligiösen De-
battenkultur, Extremismus- und Antisemitismusprävention und Demokratiebildung 
stärken das Arbeitsfeld der Jugendarbeit und unterstützen die diversen Zielgruppen.  
Ziel ist es daher, dass fachlich qualifizierte Träger der freien Jugendhilfe und weitere 
Anbieter und Organisationen Fortbildungsformate schaffen, die rassismuskritische Ju-
gendarbeit, Erhalt von gesellschaftlicher Pluralität, Stärkung der interreligiösen Debat-
tenkultur, Extremismus- und Antisemitismusprävention sowie Demokratiebildung in 
den Fokus nehmen.  
Somit können an der aktuellen Bedarfslage orientierte Schulungen und Fortbildungen 
für haupt- und ehrenamtliche Kräfte in Jugendeinrichtungen und der Jugendarbeit ins-
gesamt grundsätzlich der Qualifizierung und Stärkung dieses Arbeitsfeld und der Un-
terstützung der diversen Zielgruppen dienen.  
 
Für diesen Förderzweck stehen sowohl im Jahr 2025 als auch im Jahr 2026 jeweils 
20.000 Euro zur Verfügung. 
Die Mittelverteilung und Auszahlung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie er-
folgt nach Beschlussfassung, in Form von Dienstleistungsverträgen mit qualifizierten 
Trägern, die die Konzepte mitentwickeln, die Fortbildungen durchführen und mit Dienst-
leistungsrechnungen belegen. Die Auswahl der Träger erfolgt durch den entsprechen-
den Fachbereich des Amtes für Kinder- Jugend und Familie. 
 
Finanzierung: 
Mit Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2025/2026 (3987/2024) wurden in den Jahren 2025 und 2026 Mittel in Höhe von 
30.000 € p.a. für die Maßnahme „Angebote der interkulturellen Familienbildung in Fa-
milienbildungsstätten“ und Mittel in Höhe von 20.000 € p.a. für die Maßnahme „Schu-
lungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendeinrichtungen“ 
zur Verfügung gestellt. Die Veranschlagung erfolgte im Teilergebnisplan des Amtes 
für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen 
und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Zur Finanzierung ist 
eine Umschichtung der Mittel in den Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie in die Produktgruppe 0604 Kinder und Jugendarbeit in die Teilplanzeile 13 
– Aufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 
20.000 € p.a. und in die Produktgruppe 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Fami-
lien in Höhe in Höhe von 30.000 € in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in 
Höhe von 30.000 € p.a. erforderlich. 
 
Begründung der Notwendigkeit: 
Aus fachlicher und haushalterischer Sicht wird die Beschlussfassung und Durchfüh-
rung der Angebote für dringend Notwendig erachtet. Die Durchführung der Angebote 
der interkulturellen Angebote in Familienzentren, sind eine niedrigschwellige und 
strukturell wichtige Grundlage um Menschen, insbesondere mit internationaler Famili-
engeschichte Teilhabe zu ermöglichen und Vernetzung der Familien in den Stadtteilen 
zu unterstützen. Die von den Trägern beantragten Mittel umfassen unabdingbare und 
unaufschiebbare Ausgaben, die für die Sicherstellung grundlegender Angebote und 
notwendiger Unterstützung für Familien unerlässlich sind und daher ohne Kürzungen 
bereitgestellt werden müssen. 
 
Die Qualifizierung und rassismuskritische Sensibilisierung von Jugendleiter*innen ist

5 
insbesondere in Anbetracht der derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Situa-
tion wichtiger denn je, da sie direkt mit Jugendlichen zusammenarbeiten und somit 
eine Multiplikator*innenrolle einnehmen können. 
Eine spätere Beschlussfassung ist aufgrund der Neuwahlen des Integrationsrates in 
diesem Jahr nicht möglich. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Aufgrund von komplexen verwaltungsinternen Abstimmungen nach erfolgter Haus-
haltsfreigabe erfolgt die Vorlage verfristet und macht im Ergebnis die vorliegende 
Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, 
um mit der Umsetzung der beiden Maßnahmen noch vor der Sommerpause starten zu 
können.

Beratungsverlauf (2)

03.06.2025 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1095/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.06.2025
Erstellt
11.04.2025 06:27