AN/1260/2019
Hafenausbau Godorf: Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
5302 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.09.2019 AN/1260/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.09.2019 Hafenausbau Godorf: Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten S ie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 26. September 2019 aufzunehmen: Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 3433/2012) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. II. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, a. alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen V erfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B-Plan, FNP-Änderung) einschließlich der wasserrechtlichen und eisenbahn- rechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden. b. zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden. III. - 2 - Der Rat unterstützt die zukünftige strategische Ausrichtung der HGK-Gruppe als Logistik- Dienstleister für Köln und die Region. Dies umfasst insbesondere den weiteren Ausbau des KLV-Terminals, die Errichtung eines Logistikzentrums im Industriepark Köln-Nord und die damit verfolgte signifikante Verlagerung innerstädtischer LKW-Verkehre von der Straße auf die Schiene sowie die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des trimodalen Containerumschlags. Der Rat unterstützt Vorhaben, die das Ziel verfolgen, Wa- renströme zu bündeln und die Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene miteinan- der so zu kombinieren, dass LKW-Verkehre zugunsten von Schiene und Wasserstraße re- duziert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Vorhaben aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Begründung: Seit über 30 Jahren ist der Ausbau des Godorfer Hafens Gegenstand heftiger öffentlicher Kontroversen. Das in 2011 erneut eingeleitete B-Planverfahren zum Ausbau des Godorfer Hafens beruht auf Annahmen, die heute so nicht mehr gelten. Einerseits stellt der Verzicht auf den Hafenausbau einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Es würde die Zerstörung eines Großteils des Naturschutzgebiets Sürther Aue (15 ha) vermieden. Sie würde stattdessen in ihrer Gesamtheit nachhaltig gesichert. Andererseits passen auch die ökonomischen Annahmen nicht mehr. Der immer auch öko- nomisch hoch umstrittene Hafenausbau spielt in der Geschäftsstrategie der HGK-Holding mit ihren Töchtern RheinCargo, HTAG und NESKA längst keine signifikante Rolle mehr. Die von Befürwortern als Begründung für den Hafenausbau seit Jahrzehnten behaupteten Wachs- tums- und Rentabilitätsprognosen haben sich in der Realität nie bewahrheitet. Die ursprüng- liche These einer „100%-Auslastung des ausgebauten Hafens vom ersten Tag der Betriebs- aufnahme“ halten heutzutage nicht einmal hartnäckige Befürworter aufrecht. Der Ausbau wäre eine öffentliche Fehlinvestition. Die von den HGK-Gremien und des Stadtwerkekonzern eingeschlagene Logistik-Strategie, die operativ in den letzten Jahren eine regionale Dimension angenommen hat, setzt andere Schwerpunkte. Das operative Geschäft der Eisenbahn- und Hafenlogistik betreibt die Rhein- Cargo, die HTAG betreibt die Binnenschiff-Logistik und die NESKA unterstützt umweltfreund- liche Bahn- und Schiffstransporte. Die HGK-Gruppe legt den Fokus ihrer Investitionsmaßnahmen inzwischen auf den weiteren Ausbau des KLV-Terminals und die Errichtung eines Logistikzentrums im Industriepark Köln Nord sowie auf die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des trimo- dalen Containerumschlags. Diese zukunftsorientieren Vorhaben verdienen die aktive Unter- stützung von Rat und Verwaltung. Um die „Sürther Aue“ in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet zu sichern, ist der Rücker- werb der gesamten Naturschutzfläche durch die Stadt Köln erforderlich. Bei der Grund- stücksbewertung ist zu beachten, dass die Umwidmung von Naturschutzflächen in Hafener- weiterungsflächen erst im Planfeststellungsverfahren durch den Regierungspräsidenten er- folgt ist. Es ist davon auszugehen, dass die Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren bei der HGK AG einen Abschreibungsbedarf auslöst. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der HGK über Kompensation dieses Abschreibungsbedarfs, der bei der HGK eine Ergeb- nisminderung auslösen kann, in Verhandlungen zu treten. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP- Fraktionsg eschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1260/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 16.09.2019
- Erstellt
- 16.09.2019 11:41