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AN/1260/2019

Hafenausbau Godorf: Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 16.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 3.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

5302 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.09.2019 
 
AN/1260/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.09.2019 
 
Hafenausbau Godorf: Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten S ie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die 
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 26. September 2019 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
I. 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans 
sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens (siehe 
0295/2011, 1818/2012 und 3433/2012) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. 
 
II. 
Der Rat beauftragt daher die Verwaltung,  
 
a. alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen V erfahren für den Ausbau des Godorfer 
Hafens (B-Plan, FNP-Änderung) einschließlich der wasserrechtlichen und eisenbahn-
rechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden. 
 
b. zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther 
Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert 
werden kann. Dies beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche 
an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat 
kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden. 
 
III.

- 2 - 
 
Der Rat unterstützt die zukünftige strategische Ausrichtung der HGK-Gruppe als Logistik-
Dienstleister für Köln und die Region. Dies umfasst insbesondere den weiteren Ausbau des 
KLV-Terminals, die Errichtung eines Logistikzentrums im Industriepark Köln-Nord und die 
damit verfolgte signifikante Verlagerung innerstädtischer LKW-Verkehre von der Straße auf 
die Schiene sowie die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des 
trimodalen Containerumschlags. Der Rat unterstützt Vorhaben, die das Ziel verfolgen, Wa-
renströme zu bündeln und die Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene miteinan-
der so zu kombinieren, dass LKW-Verkehre zugunsten von Schiene und Wasserstraße re-
duziert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser Vorhaben aktiv zu 
begleiten und zu unterstützen.  
 
 
Begründung: 
 
Seit über 30 Jahren ist der Ausbau des Godorfer Hafens Gegenstand heftiger öffentlicher 
Kontroversen. Das in 2011 erneut eingeleitete B-Planverfahren zum Ausbau des Godorfer 
Hafens beruht auf Annahmen, die heute so nicht mehr gelten.  
 
Einerseits stellt der Verzicht auf den Hafenausbau einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz 
dar. Es würde die Zerstörung eines Großteils des Naturschutzgebiets Sürther Aue (15 ha) 
vermieden. Sie würde stattdessen in ihrer Gesamtheit nachhaltig gesichert.  
 
Andererseits passen auch die ökonomischen Annahmen nicht mehr. Der immer auch öko-
nomisch hoch umstrittene Hafenausbau spielt in der Geschäftsstrategie der HGK-Holding mit 
ihren Töchtern RheinCargo, HTAG und NESKA längst keine signifikante Rolle mehr. Die von 
Befürwortern als Begründung für den Hafenausbau seit Jahrzehnten behaupteten Wachs-
tums- und Rentabilitätsprognosen haben sich in der Realität nie bewahrheitet. Die ursprüng-
liche These einer „100%-Auslastung des ausgebauten Hafens vom ersten Tag der Betriebs-
aufnahme“ halten heutzutage nicht einmal hartnäckige Befürworter aufrecht. Der Ausbau 
wäre eine öffentliche Fehlinvestition. 
 
Die von den HGK-Gremien und des Stadtwerkekonzern eingeschlagene Logistik-Strategie, 
die operativ in den letzten Jahren eine regionale Dimension angenommen hat, setzt andere 
Schwerpunkte. Das operative Geschäft der Eisenbahn- und Hafenlogistik betreibt die Rhein-
Cargo, die HTAG betreibt die Binnenschiff-Logistik und die NESKA unterstützt umweltfreund-
liche Bahn- und Schiffstransporte. 
 
Die HGK-Gruppe legt den Fokus ihrer Investitionsmaßnahmen inzwischen auf den weiteren 
Ausbau des KLV-Terminals und die Errichtung eines Logistikzentrums im Industriepark Köln 
Nord sowie auf die Optimierung des Niehler Hafens zwecks Kapazitätserhöhung des trimo-
dalen Containerumschlags. Diese zukunftsorientieren Vorhaben verdienen die aktive Unter-
stützung von Rat und Verwaltung.  
 
Um die „Sürther Aue“ in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet zu sichern, ist der Rücker-
werb der gesamten Naturschutzfläche durch die Stadt Köln erforderlich. Bei der Grund-
stücksbewertung ist zu beachten, dass die Umwidmung von Naturschutzflächen in Hafener-
weiterungsflächen erst im Planfeststellungsverfahren durch den Regierungspräsidenten er-
folgt ist. Es ist davon auszugehen, dass die Beendigung der planungsrechtlichen Verfahren 
bei der HGK AG einen Abschreibungsbedarf auslöst. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit 
der HGK über Kompensation dieses Abschreibungsbedarfs, der bei der HGK eine Ergeb-
nisminderung auslösen kann, in Verhandlungen zu treten.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite    gez. Thor Zimmermann 
FDP- Fraktionsg eschäftsführer   Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

26.09.2019 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1260/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
16.09.2019
Erstellt
16.09.2019 11:41