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AN/1413/2025

Lebenswertes Wohnen für alle - Gesundheitsgefahren ernst nehmen

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 01.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 12.03.2026, TOP 8.3.8

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

3272 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1413/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.12.2025 
 
Lebenswertes Wohnen für alle - Gesundheitsgefahren ernst nehmen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 11.12.2025 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler möge beschließen: 
 
Alle Menschen haben nach Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz Anspruch auf ein menschenwürdiges 
Leben. Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Stadtverwaltung deshalb auf, auch im Sinne 
der Gefahrenabwehr, umgehende Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Menschen in den so 
genannten "Schrottimmobilien" der Osloer Straße und Teilen von Seeberg Nord nicht unter 
schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden müssen. Dabei dürfen die 
privatwirtschaftlichen Immobilieneigentümer nicht von Ihren gesetzlichen Verpflichtungen 
entbunden werden. Einzelne Maßnahmen werden dem Problem jedoch nicht gerecht, es braucht 
einen umfassenden Lösungsansatz. 
 
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt: 
 
1. Sofort durch die Wohnungsaufsicht in Kooperation mit dem Gesundheitsamt ein Gutachten 
über die gesundheitlichen Gefahren der dortigen Mieterinnen und Mieter zu erstellen. 
 
2. Auf den/die Vermieter und von ihnen beauftragte Verwaltungsgesellschaften hinzuwirken, 
dass Sanierungsmaßnahmen erheblich beschleunigt und parallelisiert werden. 
 
3. Alle Möglichkeiten des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW und den maximalen Rahmen 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester

von Strafzahlungen anzuwenden, um die Vermieter zu sofortigen Behelfs-Maßnahmen und 
die Bereitstellung von Ersatzwohnungen zu bewegen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit 
der Beschlagnahme des Wohnungsbestandes. 
 
4. Den besonders stark von Schimmel betroffenen Bewohnern ohne Verzug eine 
vorübergehende Ersatzwohnung anzubieten. 
 
5. Im Falle des Scheiterns der Punkte 2 und 3 allen von Schimmel betroffenen Bewohnern 
innerhalb der nächsten 6 Monate eine vorübergehende Ersatzwohnung anzubieten. 
 
6. Unter anderem über den Beirat auf das Jobcenter Köln einzuwirken, dass die Mieten für 
betroffene Wohnungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (Mietminderung) nicht 
oder nicht vollständig bezahlt werden, damit die Stadt Köln nicht indirekt die unzumutbaren 
Zustände subventioniert. 
 
7. Auf die GAG einzuwirken, dass sie im gesamtstädtischen Interesse erneut eine 
vollständige oder teilweise Übernahme des o.g. Wohnungsbestandes prüft. 
 
8. Einen runden Tisch mit den größten Immobiliengesellschaften über Sanierungspläne 
einzurichten, um gemeinsam eine frühzeitige Bedarfsplanung zu entwickeln. 
 
gez. Eike Danke,  
Fraktionsvorsitzende 
Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1413/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
01.12.2025
Erstellt
01.12.2025 11:12