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V/0242/2022

Gievenbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung nördlich Roxeler Straße

Vorlagen 05.04.2022

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AUKB_V_0242_2022_Anlage_01_Übersichtskarte_2021-11-04_A4

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Beschlussvorlage

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AUKB_V_0242_2022_Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29_A4

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AUKB_V_0242_2022_Gievenbach_Naturnaher_Ausbau_und_oekologische_Verbesserung_noerdlich_Roxeler_Strasse_Baubeschluss_Folgelastenberechnung

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AUKB_V_0242_2022_Anlage_01_Übersichtskarte_2021-11-04_A4

67 Zeichen

11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 
gez. Ch. Bömer

Beschlussvorlage

10720 Zeichen

V/0242/2022
V/0242/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gievenbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung nördlich Roxeler Straße
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 21
(P) 2018 Blatt 1, 3.1-3.2 u. 4.1-4.2 vom 24.11.2021) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 570.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 456.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer
Investitionsmaßn
ahme
0010 Gewässer, Umbau / Ökologische
Verbesserung
Auszahlungen 2022
2023
350.000
220.000
Einzahlung 2022
2023
280.000
176.000
Landeszuwendu
ng 80%
Saldo 114.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
14.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bömer
T elefon:492-6941
Boemer@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0242/2022
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Voraussetzungen
Die hier aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung
und Nachhaltigkeitsstrategie bei:
 “Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)“ – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – T eil
3: „Maßnahmenprogram 2019 – 2022“ (Vorlage V/0669/2019):
- Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und biologische
Vielfalt ist verbessert“: Maßnahme U2 „Fließgewässer- und Oberflächengewässerschutz“
 „Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes
der Stadt Münster“ (Vorlage V/0799/2019):
- Maßnahme T5 „Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume“
- Maßnahme S4 „Gewässerrenaturierung“
Der naturnahe Gewässerumbau des Gievenbachs ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele
der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung
naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen.
Grundlagen
Der Gievenbach (Gewässerkennzahl 3326) ist den „sandgeprägten Tieflandbächen“ zuzuordnen. Das
Gewässer entspringt südlich des Ortsteils Nienberge und verläuft auf einer Gesamtlänge von ca. 7 km
in südöstlicher Richtung, bis es schließlich in den Aasee mündet. Das Gesamteinzugsgebiet umfasst
eine Fläche von ca. 6,7 km².
Insgesamt ist der Gievenbach nahezu vollständig geprägt durch urbane Einflüsse und einen
unnatürlichen Ausbau. Nennenswerte natürliche Bereiche fehlen auf gesamter Länge. Tiefe
Einschnitte, ein geradliniger Verlauf mit teils steinigen Uferbefestigungen sowie eine intensive urbane
und landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Einzugsgebiet machen den Charakter des
Gewässers aus.
Die Stadt Münster hat nördlich der Roxeler Straße, am westlichen Ufer ein Grundstück für die
ökologische Verbesserung des Gievenbachs erworben. Der gesamte Planbereich umfasst den
Bereich zwischen Roxeler Straße und der nördlich liegenden Potstiege. Der Gievenbach soll hier auf
einer Länge von rund 390 m ökologisch aufgewertet werden. Das Einzugsgebiet beträgt an der
Brücke Roxeler Straße etwa 4,9 km².

- 3 -
V/0242/2022
Im Planungsbereich verläuft das Gewässer vollständig begradigt, teils mit Steinen befestigt und ist mit
einer Tiefe von bis zu 3 m unnatürlich tief in das Gelände eingeschnitten. Die gewässernahen
Bereiche werden teils von einem breiten Gehölzsaum begleitet. Insgesamt ist dieser Abschnitt
vorrangig von dicht besiedeltem Gebiet, teils auch von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben.
Das Abflussverhalten des Gievenbachs ist maßgeblich durch die Stadtentwässerung geprägt. Für
geringe Abflüsse bietet das Gewässerbett kaum naturnahe Strukturen, es ist vorrangig auf
Leistungsfähigkeit ausgelegt. Die Gewässerstruktur wird in den offiziellen Bewertungen des Landes
NRW im Planbereich als schlecht bewertet.
Insgesamt steht ein großer Abflussquerschnitt zur Verfügung, Ausuferungen treten nur im oberen
Maßnahmenabschnitt auf. Die maßgeblichen Hochwasserabflüsse werden schadlos abgeführt.
Darüber hinaus tragen alle Verbesserungen in den Zuläufen zum Aasee grundsätzlich auch zu einer
Aufwertung des Sees selbst bei. Da der Gievenbach unmittelbar in den Aasee mündet, bildet die hier
beschriebene Maßnahme einen wichtigen Baustein zur langfristigen Stabilisierung des Aasees.
Beschreibung der Baumaßnahme
Der Maßnahmenbereich wird wegen der unterschiedlichen Planungsvoraussetzungen in zwei
Abschnitte unterteilt: in den rund 150 m langen „nördlichen Abschnitt“ mit hochwertigem, teils altem
Gehölzbestand und den direkt an die Roxeler Straße angrenzenden südlichen Abschnitt“ mit einer
Länge von rund 240 m.
Im „nördlichen Abschnitt“ erfolgen strukturelle Verbesserungen im Gewässer bzw.
Gewässernahbereich unter größtmöglichem Erhalt des vorhandenen Gehölzbestands. Zur Erhöhung
der Strukturvielfalt werden vorhandene Gewässerstrukturen im Gewässerumfeld optimiert. Dazu sind
kurze Abschnitte mit wechselseitigen Böschungsaufweitungen mit T otholzeinbaugeplant. Flächen
und Strukturen, die den naturschutzrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Entwicklungszielen bereits
jetzt schon entsprechen, werden erhalten und in die Gesamtplanung integriert.
Im „südlichen Abschnitt“ steht westlich des Gievenbachs ausreichend Fläche zur Verfügung, um hier
eine umfangreiche Entwicklung gemäß Leitbild zu initiieren. Die Planungsschwerpunkte liegen
dementsprechend auf der Anlage einer großzügigen Sekundäraue mit naturnah mäandrierendem
Gewässerlauf und einer damit einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeiten sowie der
Initiierung einer hohen Struktur- und Habitatvielfalt.
Zur Herstellung der Sekundäraue sind Abgrabungen von bis zu 1,60 m erforderlich. Der beidseitig
schmale, gewässerbegleitende, hochwertige Gehölzsaum wurde in die Planung integriert.
Um eine eigendynamische und von Strukturvielfalt geprägte Entwicklung des Gievenbachs in die
Wege zu leiten, wird ein mäandrierendes Initialgerinne in Anlehnung an das Leitbild vorprofiliert. Dies
führt zu einer Laufverlängerung von ca. 50%, einer Verringerung der Sohlneigung und damit
einhergehend auch zu einer Verringerung der Fließgeschwindigkeiten. Die Böschungen werden
wechselseitig mit unterschiedlichen Neigungen angelegt.
Die mittlere Tiefe des Gewässerlaufes beträgt ca. 0,50 m und ist derart konzipiert, dass
Mittelwasserabflüsse (MQ) noch im Gewässerbett abgeleitet werden. Intergiert ist eine
Niedrigwasserrinne von ca. 0,30 m, die eine ausreichend große Wassertiefe auch bei sehr geringen
Abflüssen gewährleistet.
T eiledes Altverlaufes werden bei der Neutrassierung in den neuen Gewässerlauf eingebunden.
Weitere kurze Abschnitte des Altverlaufes werden teilverfüllt und als Altarme belassen, in die
Rückströmungen stattfinden können. Strukturanreicherungen innerhalb der Gewässerstrecke und
eine Erhöhung der Strömungsdiversität werden durch T otholzeinbautenerzielt, die gegen Abtrieb
fixiert werden.

- 4 -
V/0242/2022
Eine Überflutung der Auen erfolgt im Mittel an etwa 10 bis 15 T agen im Jahr. Ab etwa einem
statistisch einjährigen Abflussereignis (HQ1) sind weite T eile der Sekundäraue geflutet. Durch die
zeitweisen unterschiedlich ausgeprägten Überflutungen entstehen im Bereich der Sekundäraue
wechselfeuchte Bereiche und Flachwasserzonen, welche die Lebensraumvielfalt im Gewässerumfeld
weiter erhöhen.
Für das Fließgewässer entsteht insgesamt ein Entwicklungskorridor mit einer Breite von rund 30 m.
Einzelne, flache und wechselfeuchte Bereiche, zahlreiche Strukturen in einem geschwungenen
Gewässerbett sowie Insellagen mit Gehölzbestand erhöhen die Wertigkeit der aquatischen und
terrestrischen Strukturen. Die Habitatvielfalt für die aquatische und terrestrische Flora und Fauna wird
deutlich erhöht. Eine Eigendynamik innerhalb des Gerinnes und der Vorländer ist gewünscht und
entspricht den natürlichen Verhältnissen.
Für die Gesamtmaßnahme werden ca. 12.750 m³ Boden ausgehoben. T eilweisewird der Boden zur
Verfüllung des Altverlaufes bzw. zur Modellierung der Aue genutzt.
Im Umgestaltungsbereich befindet sich ein Bodendenkmal gemäß §2 Denkmalschutzgesetz NRW
aufgrund vorhandener Siedlungsspuren aus der Frühzeit. Der Bereich wurde gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen mittels Prospektion vorab erkundet. Für die Umsetzung der Maßnahme ergeben sich
keine maßgeblichen Einschränkungen, allgemeine Auflagen werden berücksichtigt.
Kosten / Finanzierung / Umsetzung:
Die Gesamtkosten betragen ca. 570.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das III./IV. Quartal
2022 vorgesehen.
Ausschreibung und Bau
Der Beginn der baulichen Umsetzung der Maßnahme ist für das III./IV. Quartal 2022 geplant. Die
Umsetzung ist witterungsabhängig, die geplante Bauzeit wird vier Monate betragen.
Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die für die ökologische Verbesserung erforderlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt
Münster. Die Bezirksregierung Münster hat die Förderung des Flächenerwerbs mit 80 % bewilligt.
Ein Antrag auf Förderung der Gewässerbaumaßnahme aus dem Programm „Lebendige Gewässer“
wurde gestellt. Fördergelder für die ökologische Gewässerverbesserung werden von der
Bezirksregierung Münster in Aussicht gestellt. Am 04.04.2022 erhielt das Amt für Mobilität und Tiefbau
die Zustimmung zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.
Für die Maßnahme wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Es ergibt sich ein
Kompensationsüberschuss durch die ökologische Verbesserung des Gievenbachs von 36.819
Biotopwertpunkten. Die Maßnahme ist eine Fördermaßnahme mit einem Eigenanteil der Stadt von
voraussichtlich 20 %. Daher verbleiben vom Überschuss rd. 7364 Biotopwertpunkte (20 %), die dem
Ökopunktekonto des Amtes für Mobilität und Tiefbau gutgeschrieben werden.
Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die ökologische Verbesserung des Gievenbachs ist eine Genehmigung nach § 68
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Der Antrag wurde im November 2021 bei der unteren
Wasserbehörde gestellt.

- 5 -
V/0242/2022
Liegenschaftliche Regelungen
Die für hier beschriebene Maßnahme erforderlichen Flächen konnten erworben werden und befinden
sich im Eigentum der Stadt Münster.
Gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Übersichtskarte
Lageplan 3.1
Lageplan 3.2
Regelprofil 4.1
Regelprofil 4.2
Folgelastenberechnung

AUKB_V_0242_2022_Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29_A4

139 Zeichen

11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 
gez. Ch. Bömer

11.2021 
24.11.2021 
Ch. Bömer 
Ch. Bömer 
24.11.2021 
gez.  Ch. Bömer

AUKB_V_0242_2022_Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29

8399 Zeichen

BöschungBöschung
62.0064.0066.0068.0064.560+000.000Station 1,760
NHN 60.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung
0+002.85064.45
0+011.58063.79
0+014.94062.300+017.11062.26
0+020.95063.80
0+042.34064.32
Geh- / Radweg2,85 3,362,173,84³ 1,00Altverlauf bereichs-weise aufweiten
A = 7,5 m²Gelände BestandGewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen,einzelne Bäume im Aufweitungsbereich entfernen
xMW~ 62,59MNW~ 62,42
6,10Böschung6,75Gewässerbreite8,73 ALLGEMEIN:- Verbesserung des Altverlaufes durch abschnittsweise Aufweitungen  (Verortung in Abhängigkeit vom Baumbestand)- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen  Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität)- (Einbau von Strukturelementen auch zwischen den  Aufweitungsbereichen)
wechselndeBöschungsneigungen
62.2062.20
62.50
62.50
NW-Führung:mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m
NHN 60.0062.0064.0066.0068.00
 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung
64.72
64.70
64.62
63.77
63.1562.7762.1962.2163.32
64.01
64.27
64.33
64.76
0+000.000
0+003.002
0+005.886
0+009.119
0+012.0050+013.1290+014.7280+015.8440+018.077
0+021.000
0+025.481
0+039.433
0+060.398
Geh- / Radweg3,002,88 Gewässer Bestand³ 3,00SchutzstreifenBaumbestand ~ 38 mEntwicklungskorridor
MW~ 62,39MNW~ 62,25
Gewässerbreite4 - 6 mBöschung BöschungSekundäraueSekundäraue
NW-Führung:mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m
62.1062.40
62.4062.4062.1062.70
62.90
64.82
64.22
wechselndeBöschungsneigungen~1:2 ~1:3
Station 1,664
SturzbaumGewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen,Altverlauf bis zur Höhe der Sekundäraue verfüllen
62.70
ALLGEMEIN:- Schaffen einer Sekundäraue mit abschnittsweiser Neutrassierung  des Gewässers, ökologische Gestaltung gemäß Leitbild- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen (Vorlandgestaltung z. B.  mit Blänken, Totholz, Amphibienhügeln, ...)- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen  Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität)
15,12
technisch erforderliche Profilgeometrieeingebunden in die Sekundäraue
NHN 62.0064.0066.0068.00
 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung StationierungStation 1,664
~ 4,00 m
65.32
65.86
66.42
66.94
67.62
67.38
0+081.131
0+100.644
0+121.461
0+143.536
0+171.119
0+176.868
62.0064.0066.0068.00
5,75GievenbeckerReihe19,70~ 8,46 mBöschungSohle ~ 49,03 m~ 2,36 mBöschungRRB ~ 59,85 m, hier nur nachrichtlich dargestellt, siehe separate Planung der Stadt Münster
STAU WSP RRB65,25
~65.02
~65.02
67.13
65.61
Einlauf RRB(nördlich der Schnittebene)
FLURSTÜCKSGRENZE
FLURSTÜCKSGRENZE
1:4
Verfahrensgrenzenicht Bestandteil des Verfahrens, separate Planung der Stadt Münster!
~ 18,00 m
Umfahrung
Weg
GEWÄSSERUMFELDhier: Pflanzung von Initialhochstämmenverschiedener Güte (Art, Qualität undAnzahl siehe LBP), Totholz
Z:\Auftg_18\A-19_18\Plaene\AutoCad\Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29.dwg
MaKlaNameDatum
Regelprofile
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel:
bearbeitetgezeichnetgeprüft
Name
MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 :
genehmigt :Münster, deni. A.
Datum
Tiefbauamt
15.10.2021bearbeitetgezeichnet
1 : 100, 1 : 200
geprüft :
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2018
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG -
15.10.2021
Nr.12345
Art der %nderungNameDatum
4.1
Gieenbach?kologische 9erbesserungnördlich der Roeler Straße
Stadtteil: GieenbeckBezirk: WestWasserlauf-Nr.: 3326
WL 21 (P) 201808109
REGELPROFIL  2 - SEKUNDÄRAUE MIT NEUTRASSIERUNGMaßstab 1:100
REGELPROFIL  RRB(Station 1,664 Bereich Ost)Maßstab 1:200
Legende
 Wasserspiegel [Berechnung Sönnichsen&Partner, 2018]Gelände PlanungGelände Bestand [Vermessung Stadt Münster, 2018]
Bauteile in Planung der Stadt Münster(nur nachrichtich dargestellt)
REGELPROFIL  1 - AUFWEITUNG BESTANDSTRASSE NORD(Station 1,760)Maßstab 1:100
Hinweis Strukturelemente:Abmessungen / Art / Befestigung der Strukturelementesiehe Anlage 5.2
Hinweis Wasserspiegel:Die Wasserspiegel MW und MNW hängen maßgeblichvon der Ausprägung der NW-Führung ab und dienen hierder Orientierung.

62.0064.0066.0068.00
60.00
65.00
64.0263.95
63.8863.8162.8161.7561.74
63.7464.35
64.3864.41
64.82
64.99
65.10
65.4365.43
0+000.0000+001.363
0+003.9680+005.1770+007.4360+008.4840+010.236
0+013.4710+015.456
0+018.5070+020.922
0+044.892
0+054.161
0+064.127
0+083.2790+083.362 Station 1,533
NHN 60.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung
MW~ 62,08MNW~ 61,95 Rückströmungaus UW
Gelände BestandA = 87,7 m²TotholzWurzelstubbenStörsteine
2,123,05~ 47 m GewässerBestand³ 3,00SchutzstreifenBaumbestandEntwicklungskorridor Geh- / Radweg2,60
ALLGEMEIN:- Schaffen einer Sekundäraue mit abschnittsweiser Neutrassierung  des Gewässers, ökologische Gestaltung gemäß Leitbild- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen (Vorlandgestaltung z. B.  mit Blänken, Totholz, Amphibienhügeln, ...)- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen  Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität)~1:2wechselndeBöschungsneigungen~1:3 wechselndeBöschungsneigungen
Bestandsböschung1,21GEWÄSSERUMFELDhier: Teilbereich unbepflanzt,gestaltet Regiosaatgut (Art und Qualitätsiehe LBP), Totholz Bestandsböschung5,12
Gewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen
NW-Führung: mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m
61.7061.70
62.00
62.00
62.00
62.00
62.00
62.30
~ 3,80Böschung
HINWEIS: Da der Schnittverlauf des Regelprofils 4 innerhalb einer Mäandrierungsstreckeliegt, ergeben sich in diesem Regelprofil 3 Schnitte durch das Gewässer.
~ 18,40
65.13
Amphibien-hügel
62.30
~ 18,40Böschung Sekundäraue
62.0064.0066.0068.00
60.00
65.00
64.7764.7764.7664.5864.6563.7662.7562.2162.17
63.82
64.13
64.3264.3464.36
64.64
65.2265.23
0+000.0000+001.8100+003.0820+005.1560+006.8350+008.6010+009.6220+011.2230+012.230
0+016.972
0+020.470
0+032.5840+034.2100+035.484
0+054.729
0+075.5260+075.741 Station 1,642
NHN 60.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung
63.980+017.640
~ 3,704,30~ 40,00 m ~ 3,0024,70
62.3062.0062.0062.30
64.17
62.90
62.40
62.80
64.82
GewässerbreiteBöschungSekundäraueBöschungBöschung
MW~ 62,34MNW~ 62,20NW-Führung: mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m
SturzbaumAmphibien-hügelHochflutrinne,vorprofiliert
³ 3,00SchutzstreifenBaumbestandEntwicklungskorridor
~1:2
Altverlauf bereichs-weise aufweiten
Geh- / Radweg3,08³ 1,00
wechselndeBöschungsneigungen~1:3 wechselndeBöschungsneigungen
Gelände BestandA = 50,0 m² A = 5,5 m²GeländeBestand
ALLGEMEIN:- Schaffen einer Sekundäraue mit abschnittsweiser Neutrassierung  des Gewässers, ökologische Gestaltung gemäß Leitbild- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen (Vorlandgestaltung z. B.  mit Blänken, Totholz, Amphibienhügeln, ...)- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen  Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität)5,41BestandsböschungGewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen~ 12,30
GEWÄSSERUMFELDhier: Teilbereich unbepflanzt,gestaltet Regiosaatgut (Art und Qualitätsiehe LBP), Totholz
Z:\Auftg_18\A-19_18\Plaene\AutoCad\Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29.dwg
MaKlaNameDatum
Regelprofile
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel:
bearbeitetgezeichnetgeprüft
Name
MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 :
genehmigt :Münster, deni. A.
Datum
Tiefbauamt
15.10.2021bearbeitetgezeichnet
1 : 100, 1 : 200
geprüft :
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2018
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG -
15.10.2021
Nr.12345
Art der %nderungNameDatum
4.2
Gieenbach?kologische 9erbesserungnördlich der Roeler Straße
Stadtteil: GieenbeckBezirk: WestWasserlauf-Nr.: 3326
WL 21 (P) 201808109
REGELPROFIL  3 - SEKUNDÄRAUE MIT GEWÄSSER IM BESTANDSVERLAUF(Station 1,642)Maßstab 1:100
REGELPROFIL  4 - SEKUNDÄRAUE BEREICH SÜD(Station 1,533)Maßstab 1:100
Legende
 Wasserspiegel [Berechnung Sönnichsen&Partner, 2018]Gelände PlanungGelände Bestand [Vermessung Stadt Münster, 2018]
Bauteile in Planung der Stadt Münster(nur nachrichtich dargestellt)
Hinweis Strukturelemente:Abmessungen / Art / Befestigung der Strukturelementesiehe Anlage 5.2
Hinweis Wasserspiegel:Die Wasserspiegel MW und MNW hängen maßgeblichvon der Ausprägung der NW-Führung ab und dienen hierder Orientierung.

AUKB_V_0242_2022_Gievenbach_Naturnaher_Ausbau_und_oekologische_Verbesserung_noerdlich_Roxeler_Strasse_Baubeschluss_Anlage_Uebersichtskarte

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11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 
gez. Ch. Bömer

Anlage A

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Anlage A zur V/0242/2022
Kurzüberblick
Der Gievenbach ist auf gesamter Länge maßgeblich durch Siedlungseinflüsse geprägt und
verläuft überwiegend geradlinig und naturfern ausgebaut. Zur Kompensation der negativen
Einflüsse durch die Einleitungsstellen aus den Siedlungen ist auf einer Länge von etwa 390
m nördlich der Roxeler Straße eine ökologische Verbesserung mit Anlage einer
großzügigen Sekundäraue geplant. Um eine eigendynamische und von Strukturvielfalt
geprägte Entwicklung des Gewässers in die Wege zu leiten, wird ein mäandrierendes
Initialgerinne in Anlehnung an das Leitbild vorprofiliert. T otholzelemente,Anpflanzungen und
wechselfeuchte Bereiche erhöhen die Strukturvielfalt und die Gewässerdynamik und
ermöglichen so eine gesamträumlich naturnahe Entwicklung und Gesamtverbesserung des
Gievenbachs.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und
umweltgerechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die
Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt.
Der naturnahe Gewässerumbau des Gievenbachs ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung
der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie
für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zustand des
Gewässers herzustellen. Durch die Lage im direkten Einzugsgebiet des Aasees wirkt sich
die Umgestaltung des Gievenbachs zusätzlich positiv auf die langfristige Entwicklung des
Sees aus.
Das Ziel lautet:
 Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Wasserrahmenrichtlinie
 Ökologische Verbesserung von Gewässern im Stadtgebiet
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 / bis zum Jahr 2023 vorgesehen.
Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von 570.000 € zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig

Die Aufgaben der Produktgruppe 1304 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
Landeswassergesetz NW (LWG)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die hier beschriebene Maßnahme wirkt sich nachhaltig positiv auf den ökologischen Zustand des
Gievenbachs und die Entwicklung des Aasees aus.

AUKB_V_0242_2022_Gievenbach_Naturnaher_Ausbau_und_oekologische_Verbesserung_noerdlich_Roxeler_Strasse_Baubeschluss_Folgelastenberechnung

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Folgelastenberechnung
V/0242/2022 Aufgestellt am: 04.04.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1304
Investitionsmaßnahme 0010
Jahr der Fertigstellung: 2023
Nutzungsdauer: 80 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 456.000 80,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 114.000 20,00
Gesamt-Kapitalbedarf 570.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 570.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 570.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 5.700 39,20
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 5.700 39,20
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 7.130 49,04
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 1.710 11,76
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.710 € p.a.
+ Tilgung 3.420 € p.a.
= Schuldendienst 5.130 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 14.540 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2024 5.700 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 5.700 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 8.840
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,55
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Gievenbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung nördlich Roxeler 
Fließende Gewässer
Gewässer,Umbau/Ökologische Verbesserung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

AUKB_V_0242_2022_Anlage_03-1_Lageplan_Planung_2021-10-29_A4

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24.11.2021 Ch. Bömer 
11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 
gez. Ch. Bömer

AUKB_V_0242_2022_Anlage_03-2_Lageplan_Planung_2021-10-29_A4

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11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 
gez.  Ch. Bömer

AUKB_V_0242_2022_Gievenbach_Naturnaher_Ausbau_und_oekologische_Verbesserung_noerdlich_Roxeler_Strasse_Baubeschluss_Anlage_Lageplan

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24.11.2021 Ch. Bömer 
11.2021 Ch. Bömer 
24.11.2021 
gez. Ch. Bömer

Beratungsverlauf (2)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Roxeler Straße
  • Potstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0242/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2022
Erstellt
04.04.2022 10:42