V/0242/2022
Gievenbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung nördlich Roxeler Straße
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AUKB_V_0242_2022_Anlage_01_Übersichtskarte_2021-11-04_A4
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11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 gez. Ch. Bömer
Beschlussvorlage
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V/0242/2022 V/0242/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gievenbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung nördlich Roxeler Straße - Baubeschluss - Beratungsfolge 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 21 (P) 2018 Blatt 1, 3.1-3.2 u. 4.1-4.2 vom 24.11.2021) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 570.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 456.000 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Investitionsmaßn ahme 0010 Gewässer, Umbau / Ökologische Verbesserung Auszahlungen 2022 2023 350.000 220.000 Einzahlung 2022 2023 280.000 176.000 Landeszuwendu ng 80% Saldo 114.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 14.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bömer T elefon:492-6941 Boemer@stadt-muenster.de - 2 - V/0242/2022 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Voraussetzungen Die hier aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung und Nachhaltigkeitsstrategie bei: “Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)“ – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – T eil 3: „Maßnahmenprogram 2019 – 2022“ (Vorlage V/0669/2019): - Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und biologische Vielfalt ist verbessert“: Maßnahme U2 „Fließgewässer- und Oberflächengewässerschutz“ „Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster“ (Vorlage V/0799/2019): - Maßnahme T5 „Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume“ - Maßnahme S4 „Gewässerrenaturierung“ Der naturnahe Gewässerumbau des Gievenbachs ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. Grundlagen Der Gievenbach (Gewässerkennzahl 3326) ist den „sandgeprägten Tieflandbächen“ zuzuordnen. Das Gewässer entspringt südlich des Ortsteils Nienberge und verläuft auf einer Gesamtlänge von ca. 7 km in südöstlicher Richtung, bis es schließlich in den Aasee mündet. Das Gesamteinzugsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,7 km². Insgesamt ist der Gievenbach nahezu vollständig geprägt durch urbane Einflüsse und einen unnatürlichen Ausbau. Nennenswerte natürliche Bereiche fehlen auf gesamter Länge. Tiefe Einschnitte, ein geradliniger Verlauf mit teils steinigen Uferbefestigungen sowie eine intensive urbane und landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Einzugsgebiet machen den Charakter des Gewässers aus. Die Stadt Münster hat nördlich der Roxeler Straße, am westlichen Ufer ein Grundstück für die ökologische Verbesserung des Gievenbachs erworben. Der gesamte Planbereich umfasst den Bereich zwischen Roxeler Straße und der nördlich liegenden Potstiege. Der Gievenbach soll hier auf einer Länge von rund 390 m ökologisch aufgewertet werden. Das Einzugsgebiet beträgt an der Brücke Roxeler Straße etwa 4,9 km². - 3 - V/0242/2022 Im Planungsbereich verläuft das Gewässer vollständig begradigt, teils mit Steinen befestigt und ist mit einer Tiefe von bis zu 3 m unnatürlich tief in das Gelände eingeschnitten. Die gewässernahen Bereiche werden teils von einem breiten Gehölzsaum begleitet. Insgesamt ist dieser Abschnitt vorrangig von dicht besiedeltem Gebiet, teils auch von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben. Das Abflussverhalten des Gievenbachs ist maßgeblich durch die Stadtentwässerung geprägt. Für geringe Abflüsse bietet das Gewässerbett kaum naturnahe Strukturen, es ist vorrangig auf Leistungsfähigkeit ausgelegt. Die Gewässerstruktur wird in den offiziellen Bewertungen des Landes NRW im Planbereich als schlecht bewertet. Insgesamt steht ein großer Abflussquerschnitt zur Verfügung, Ausuferungen treten nur im oberen Maßnahmenabschnitt auf. Die maßgeblichen Hochwasserabflüsse werden schadlos abgeführt. Darüber hinaus tragen alle Verbesserungen in den Zuläufen zum Aasee grundsätzlich auch zu einer Aufwertung des Sees selbst bei. Da der Gievenbach unmittelbar in den Aasee mündet, bildet die hier beschriebene Maßnahme einen wichtigen Baustein zur langfristigen Stabilisierung des Aasees. Beschreibung der Baumaßnahme Der Maßnahmenbereich wird wegen der unterschiedlichen Planungsvoraussetzungen in zwei Abschnitte unterteilt: in den rund 150 m langen „nördlichen Abschnitt“ mit hochwertigem, teils altem Gehölzbestand und den direkt an die Roxeler Straße angrenzenden südlichen Abschnitt“ mit einer Länge von rund 240 m. Im „nördlichen Abschnitt“ erfolgen strukturelle Verbesserungen im Gewässer bzw. Gewässernahbereich unter größtmöglichem Erhalt des vorhandenen Gehölzbestands. Zur Erhöhung der Strukturvielfalt werden vorhandene Gewässerstrukturen im Gewässerumfeld optimiert. Dazu sind kurze Abschnitte mit wechselseitigen Böschungsaufweitungen mit T otholzeinbaugeplant. Flächen und Strukturen, die den naturschutzrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Entwicklungszielen bereits jetzt schon entsprechen, werden erhalten und in die Gesamtplanung integriert. Im „südlichen Abschnitt“ steht westlich des Gievenbachs ausreichend Fläche zur Verfügung, um hier eine umfangreiche Entwicklung gemäß Leitbild zu initiieren. Die Planungsschwerpunkte liegen dementsprechend auf der Anlage einer großzügigen Sekundäraue mit naturnah mäandrierendem Gewässerlauf und einer damit einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeiten sowie der Initiierung einer hohen Struktur- und Habitatvielfalt. Zur Herstellung der Sekundäraue sind Abgrabungen von bis zu 1,60 m erforderlich. Der beidseitig schmale, gewässerbegleitende, hochwertige Gehölzsaum wurde in die Planung integriert. Um eine eigendynamische und von Strukturvielfalt geprägte Entwicklung des Gievenbachs in die Wege zu leiten, wird ein mäandrierendes Initialgerinne in Anlehnung an das Leitbild vorprofiliert. Dies führt zu einer Laufverlängerung von ca. 50%, einer Verringerung der Sohlneigung und damit einhergehend auch zu einer Verringerung der Fließgeschwindigkeiten. Die Böschungen werden wechselseitig mit unterschiedlichen Neigungen angelegt. Die mittlere Tiefe des Gewässerlaufes beträgt ca. 0,50 m und ist derart konzipiert, dass Mittelwasserabflüsse (MQ) noch im Gewässerbett abgeleitet werden. Intergiert ist eine Niedrigwasserrinne von ca. 0,30 m, die eine ausreichend große Wassertiefe auch bei sehr geringen Abflüssen gewährleistet. T eiledes Altverlaufes werden bei der Neutrassierung in den neuen Gewässerlauf eingebunden. Weitere kurze Abschnitte des Altverlaufes werden teilverfüllt und als Altarme belassen, in die Rückströmungen stattfinden können. Strukturanreicherungen innerhalb der Gewässerstrecke und eine Erhöhung der Strömungsdiversität werden durch T otholzeinbautenerzielt, die gegen Abtrieb fixiert werden. - 4 - V/0242/2022 Eine Überflutung der Auen erfolgt im Mittel an etwa 10 bis 15 T agen im Jahr. Ab etwa einem statistisch einjährigen Abflussereignis (HQ1) sind weite T eile der Sekundäraue geflutet. Durch die zeitweisen unterschiedlich ausgeprägten Überflutungen entstehen im Bereich der Sekundäraue wechselfeuchte Bereiche und Flachwasserzonen, welche die Lebensraumvielfalt im Gewässerumfeld weiter erhöhen. Für das Fließgewässer entsteht insgesamt ein Entwicklungskorridor mit einer Breite von rund 30 m. Einzelne, flache und wechselfeuchte Bereiche, zahlreiche Strukturen in einem geschwungenen Gewässerbett sowie Insellagen mit Gehölzbestand erhöhen die Wertigkeit der aquatischen und terrestrischen Strukturen. Die Habitatvielfalt für die aquatische und terrestrische Flora und Fauna wird deutlich erhöht. Eine Eigendynamik innerhalb des Gerinnes und der Vorländer ist gewünscht und entspricht den natürlichen Verhältnissen. Für die Gesamtmaßnahme werden ca. 12.750 m³ Boden ausgehoben. T eilweisewird der Boden zur Verfüllung des Altverlaufes bzw. zur Modellierung der Aue genutzt. Im Umgestaltungsbereich befindet sich ein Bodendenkmal gemäß §2 Denkmalschutzgesetz NRW aufgrund vorhandener Siedlungsspuren aus der Frühzeit. Der Bereich wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mittels Prospektion vorab erkundet. Für die Umsetzung der Maßnahme ergeben sich keine maßgeblichen Einschränkungen, allgemeine Auflagen werden berücksichtigt. Kosten / Finanzierung / Umsetzung: Die Gesamtkosten betragen ca. 570.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das III./IV. Quartal 2022 vorgesehen. Ausschreibung und Bau Der Beginn der baulichen Umsetzung der Maßnahme ist für das III./IV. Quartal 2022 geplant. Die Umsetzung ist witterungsabhängig, die geplante Bauzeit wird vier Monate betragen. Beiträge Dritter/Zuschüsse Die für die ökologische Verbesserung erforderlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Die Bezirksregierung Münster hat die Förderung des Flächenerwerbs mit 80 % bewilligt. Ein Antrag auf Förderung der Gewässerbaumaßnahme aus dem Programm „Lebendige Gewässer“ wurde gestellt. Fördergelder für die ökologische Gewässerverbesserung werden von der Bezirksregierung Münster in Aussicht gestellt. Am 04.04.2022 erhielt das Amt für Mobilität und Tiefbau die Zustimmung zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn. Für die Maßnahme wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Es ergibt sich ein Kompensationsüberschuss durch die ökologische Verbesserung des Gievenbachs von 36.819 Biotopwertpunkten. Die Maßnahme ist eine Fördermaßnahme mit einem Eigenanteil der Stadt von voraussichtlich 20 %. Daher verbleiben vom Überschuss rd. 7364 Biotopwertpunkte (20 %), die dem Ökopunktekonto des Amtes für Mobilität und Tiefbau gutgeschrieben werden. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die ökologische Verbesserung des Gievenbachs ist eine Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Der Antrag wurde im November 2021 bei der unteren Wasserbehörde gestellt. - 5 - V/0242/2022 Liegenschaftliche Regelungen Die für hier beschriebene Maßnahme erforderlichen Flächen konnten erworben werden und befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Übersichtskarte Lageplan 3.1 Lageplan 3.2 Regelprofil 4.1 Regelprofil 4.2 Folgelastenberechnung
AUKB_V_0242_2022_Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29_A4
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11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 gez. Ch. Bömer 11.2021 24.11.2021 Ch. Bömer Ch. Bömer 24.11.2021 gez. Ch. Bömer
AUKB_V_0242_2022_Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29
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BöschungBöschung 62.0064.0066.0068.0064.560+000.000Station 1,760 NHN 60.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung 0+002.85064.45 0+011.58063.79 0+014.94062.300+017.11062.26 0+020.95063.80 0+042.34064.32 Geh- / Radweg2,85 3,362,173,84³ 1,00Altverlauf bereichs-weise aufweiten A = 7,5 m²Gelände BestandGewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen,einzelne Bäume im Aufweitungsbereich entfernen xMW~ 62,59MNW~ 62,42 6,10Böschung6,75Gewässerbreite8,73 ALLGEMEIN:- Verbesserung des Altverlaufes durch abschnittsweise Aufweitungen (Verortung in Abhängigkeit vom Baumbestand)- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität)- (Einbau von Strukturelementen auch zwischen den Aufweitungsbereichen) wechselndeBöschungsneigungen 62.2062.20 62.50 62.50 NW-Führung:mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m NHN 60.0062.0064.0066.0068.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung 64.72 64.70 64.62 63.77 63.1562.7762.1962.2163.32 64.01 64.27 64.33 64.76 0+000.000 0+003.002 0+005.886 0+009.119 0+012.0050+013.1290+014.7280+015.8440+018.077 0+021.000 0+025.481 0+039.433 0+060.398 Geh- / Radweg3,002,88 Gewässer Bestand³ 3,00SchutzstreifenBaumbestand ~ 38 mEntwicklungskorridor MW~ 62,39MNW~ 62,25 Gewässerbreite4 - 6 mBöschung BöschungSekundäraueSekundäraue NW-Führung:mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m 62.1062.40 62.4062.4062.1062.70 62.90 64.82 64.22 wechselndeBöschungsneigungen~1:2 ~1:3 Station 1,664 SturzbaumGewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen,Altverlauf bis zur Höhe der Sekundäraue verfüllen 62.70 ALLGEMEIN:- Schaffen einer Sekundäraue mit abschnittsweiser Neutrassierung des Gewässers, ökologische Gestaltung gemäß Leitbild- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen (Vorlandgestaltung z. B. mit Blänken, Totholz, Amphibienhügeln, ...)- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität) 15,12 technisch erforderliche Profilgeometrieeingebunden in die Sekundäraue NHN 62.0064.0066.0068.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung StationierungStation 1,664 ~ 4,00 m 65.32 65.86 66.42 66.94 67.62 67.38 0+081.131 0+100.644 0+121.461 0+143.536 0+171.119 0+176.868 62.0064.0066.0068.00 5,75GievenbeckerReihe19,70~ 8,46 mBöschungSohle ~ 49,03 m~ 2,36 mBöschungRRB ~ 59,85 m, hier nur nachrichtlich dargestellt, siehe separate Planung der Stadt Münster STAU WSP RRB65,25 ~65.02 ~65.02 67.13 65.61 Einlauf RRB(nördlich der Schnittebene) FLURSTÜCKSGRENZE FLURSTÜCKSGRENZE 1:4 Verfahrensgrenzenicht Bestandteil des Verfahrens, separate Planung der Stadt Münster! ~ 18,00 m Umfahrung Weg GEWÄSSERUMFELDhier: Pflanzung von Initialhochstämmenverschiedener Güte (Art, Qualität undAnzahl siehe LBP), Totholz Z:\Auftg_18\A-19_18\Plaene\AutoCad\Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29.dwg MaKlaNameDatum Regelprofile Projekt Nr.: Anlage Nr.: Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel: bearbeitetgezeichnetgeprüft Name MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 : genehmigt :Münster, deni. A. Datum Tiefbauamt 15.10.2021bearbeitetgezeichnet 1 : 100, 1 : 200 geprüft : Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2018 - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG - 15.10.2021 Nr.12345 Art der %nderungNameDatum 4.1 Gieenbach?kologische 9erbesserungnördlich der Roeler Straße Stadtteil: GieenbeckBezirk: WestWasserlauf-Nr.: 3326 WL 21 (P) 201808109 REGELPROFIL 2 - SEKUNDÄRAUE MIT NEUTRASSIERUNGMaßstab 1:100 REGELPROFIL RRB(Station 1,664 Bereich Ost)Maßstab 1:200 Legende Wasserspiegel [Berechnung Sönnichsen&Partner, 2018]Gelände PlanungGelände Bestand [Vermessung Stadt Münster, 2018] Bauteile in Planung der Stadt Münster(nur nachrichtich dargestellt) REGELPROFIL 1 - AUFWEITUNG BESTANDSTRASSE NORD(Station 1,760)Maßstab 1:100 Hinweis Strukturelemente:Abmessungen / Art / Befestigung der Strukturelementesiehe Anlage 5.2 Hinweis Wasserspiegel:Die Wasserspiegel MW und MNW hängen maßgeblichvon der Ausprägung der NW-Führung ab und dienen hierder Orientierung. 62.0064.0066.0068.00 60.00 65.00 64.0263.95 63.8863.8162.8161.7561.74 63.7464.35 64.3864.41 64.82 64.99 65.10 65.4365.43 0+000.0000+001.363 0+003.9680+005.1770+007.4360+008.4840+010.236 0+013.4710+015.456 0+018.5070+020.922 0+044.892 0+054.161 0+064.127 0+083.2790+083.362 Station 1,533 NHN 60.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung MW~ 62,08MNW~ 61,95 Rückströmungaus UW Gelände BestandA = 87,7 m²TotholzWurzelstubbenStörsteine 2,123,05~ 47 m GewässerBestand³ 3,00SchutzstreifenBaumbestandEntwicklungskorridor Geh- / Radweg2,60 ALLGEMEIN:- Schaffen einer Sekundäraue mit abschnittsweiser Neutrassierung des Gewässers, ökologische Gestaltung gemäß Leitbild- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen (Vorlandgestaltung z. B. mit Blänken, Totholz, Amphibienhügeln, ...)- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität)~1:2wechselndeBöschungsneigungen~1:3 wechselndeBöschungsneigungen Bestandsböschung1,21GEWÄSSERUMFELDhier: Teilbereich unbepflanzt,gestaltet Regiosaatgut (Art und Qualitätsiehe LBP), Totholz Bestandsböschung5,12 Gewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen NW-Führung: mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m 61.7061.70 62.00 62.00 62.00 62.00 62.00 62.30 ~ 3,80Böschung HINWEIS: Da der Schnittverlauf des Regelprofils 4 innerhalb einer Mäandrierungsstreckeliegt, ergeben sich in diesem Regelprofil 3 Schnitte durch das Gewässer. ~ 18,40 65.13 Amphibien-hügel 62.30 ~ 18,40Böschung Sekundäraue 62.0064.0066.0068.00 60.00 65.00 64.7764.7764.7664.5864.6563.7662.7562.2162.17 63.82 64.13 64.3264.3464.36 64.64 65.2265.23 0+000.0000+001.8100+003.0820+005.1560+006.8350+008.6010+009.6220+011.2230+012.230 0+016.972 0+020.470 0+032.5840+034.2100+035.484 0+054.729 0+075.5260+075.741 Station 1,642 NHN 60.00 Sohlhöhe - Bestand Sohlhöhe - Planung Stationierung 63.980+017.640 ~ 3,704,30~ 40,00 m ~ 3,0024,70 62.3062.0062.0062.30 64.17 62.90 62.40 62.80 64.82 GewässerbreiteBöschungSekundäraueBöschungBöschung MW~ 62,34MNW~ 62,20NW-Führung: mittl. Breite 1 m,mittl. Tiefe 0,30 m SturzbaumAmphibien-hügelHochflutrinne,vorprofiliert ³ 3,00SchutzstreifenBaumbestandEntwicklungskorridor ~1:2 Altverlauf bereichs-weise aufweiten Geh- / Radweg3,08³ 1,00 wechselndeBöschungsneigungen~1:3 wechselndeBöschungsneigungen Gelände BestandA = 50,0 m² A = 5,5 m²GeländeBestand ALLGEMEIN:- Schaffen einer Sekundäraue mit abschnittsweiser Neutrassierung des Gewässers, ökologische Gestaltung gemäß Leitbild- Anlegen von wechselfeuchten Bereichen (Vorlandgestaltung z. B. mit Blänken, Totholz, Amphibienhügeln, ...)- Einbau von Strukturelementen als Initiale zur eigendynamischen Entwicklung (Breiten- und Tiefenvarianz, Strömungsdiversität)5,41BestandsböschungGewässer Bestand:massive Panzerung und Befestigungentfernen, Baumbestand incl. Wurzeln schützen~ 12,30 GEWÄSSERUMFELDhier: Teilbereich unbepflanzt,gestaltet Regiosaatgut (Art und Qualitätsiehe LBP), Totholz Z:\Auftg_18\A-19_18\Plaene\AutoCad\Anlage_04_Regelprofile_2021-10-29.dwg MaKlaNameDatum Regelprofile Projekt Nr.: Anlage Nr.: Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel: bearbeitetgezeichnetgeprüft Name MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 : genehmigt :Münster, deni. A. Datum Tiefbauamt 15.10.2021bearbeitetgezeichnet 1 : 100, 1 : 200 geprüft : Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2018 - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG - 15.10.2021 Nr.12345 Art der %nderungNameDatum 4.2 Gieenbach?kologische 9erbesserungnördlich der Roeler Straße Stadtteil: GieenbeckBezirk: WestWasserlauf-Nr.: 3326 WL 21 (P) 201808109 REGELPROFIL 3 - SEKUNDÄRAUE MIT GEWÄSSER IM BESTANDSVERLAUF(Station 1,642)Maßstab 1:100 REGELPROFIL 4 - SEKUNDÄRAUE BEREICH SÜD(Station 1,533)Maßstab 1:100 Legende Wasserspiegel [Berechnung Sönnichsen&Partner, 2018]Gelände PlanungGelände Bestand [Vermessung Stadt Münster, 2018] Bauteile in Planung der Stadt Münster(nur nachrichtich dargestellt) Hinweis Strukturelemente:Abmessungen / Art / Befestigung der Strukturelementesiehe Anlage 5.2 Hinweis Wasserspiegel:Die Wasserspiegel MW und MNW hängen maßgeblichvon der Ausprägung der NW-Führung ab und dienen hierder Orientierung.
AUKB_V_0242_2022_Gievenbach_Naturnaher_Ausbau_und_oekologische_Verbesserung_noerdlich_Roxeler_Strasse_Baubeschluss_Anlage_Uebersichtskarte
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11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 gez. Ch. Bömer
Anlage A
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Anlage A zur V/0242/2022 Kurzüberblick Der Gievenbach ist auf gesamter Länge maßgeblich durch Siedlungseinflüsse geprägt und verläuft überwiegend geradlinig und naturfern ausgebaut. Zur Kompensation der negativen Einflüsse durch die Einleitungsstellen aus den Siedlungen ist auf einer Länge von etwa 390 m nördlich der Roxeler Straße eine ökologische Verbesserung mit Anlage einer großzügigen Sekundäraue geplant. Um eine eigendynamische und von Strukturvielfalt geprägte Entwicklung des Gewässers in die Wege zu leiten, wird ein mäandrierendes Initialgerinne in Anlehnung an das Leitbild vorprofiliert. T otholzelemente,Anpflanzungen und wechselfeuchte Bereiche erhöhen die Strukturvielfalt und die Gewässerdynamik und ermöglichen so eine gesamträumlich naturnahe Entwicklung und Gesamtverbesserung des Gievenbachs. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltgerechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. Der naturnahe Gewässerumbau des Gievenbachs ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. Durch die Lage im direkten Einzugsgebiet des Aasees wirkt sich die Umgestaltung des Gievenbachs zusätzlich positiv auf die langfristige Entwicklung des Sees aus. Das Ziel lautet: Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Wasserrahmenrichtlinie Ökologische Verbesserung von Gewässern im Stadtgebiet Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 / bis zum Jahr 2023 vorgesehen. Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von 570.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1304 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz NW (LWG) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die hier beschriebene Maßnahme wirkt sich nachhaltig positiv auf den ökologischen Zustand des Gievenbachs und die Entwicklung des Aasees aus.
AUKB_V_0242_2022_Gievenbach_Naturnaher_Ausbau_und_oekologische_Verbesserung_noerdlich_Roxeler_Strasse_Baubeschluss_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung V/0242/2022 Aufgestellt am: 04.04.2022 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1304 Investitionsmaßnahme 0010 Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer: 80 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 456.000 80,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 114.000 20,00 Gesamt-Kapitalbedarf 570.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 570.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 570.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 5.700 39,20 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 5.700 39,20 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 7.130 49,04 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 1.710 11,76 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.710 € p.a. + Tilgung 3.420 € p.a. = Schuldendienst 5.130 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 14.540 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2024 5.700 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 5.700 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 8.840 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,55 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Gievenbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung nördlich Roxeler Fließende Gewässer Gewässer,Umbau/Ökologische Verbesserung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
AUKB_V_0242_2022_Anlage_03-1_Lageplan_Planung_2021-10-29_A4
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24.11.2021 Ch. Bömer 11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 gez. Ch. Bömer
AUKB_V_0242_2022_Anlage_03-2_Lageplan_Planung_2021-10-29_A4
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11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 gez. Ch. Bömer
AUKB_V_0242_2022_Gievenbach_Naturnaher_Ausbau_und_oekologische_Verbesserung_noerdlich_Roxeler_Strasse_Baubeschluss_Anlage_Lageplan
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24.11.2021 Ch. Bömer 11.2021 Ch. Bömer 24.11.2021 gez. Ch. Bömer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße
- Potstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0242/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2022
- Erstellt
- 04.04.2022 10:42