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0687/2022

Beantwortung der Rückfragen (AN/2051/2021) zur Beantwortung der Anfrage "Partizipation migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im Jugendhilfeausschuss vergeben werden"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.03.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 22.03.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3295 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 01.03.2022 
 0687/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 22.03.2022 
 
Beantwortung der Rückfragen (AN/2051/2021) zur Beantwortung der Anfrage "Partizipation 
migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im Jugendhilfeausschuss vergeben werden" 
Die Grüne Offene Liste (GOL) hat die vorgelegte Beantwortung der Jugendverwaltung (Session 
3021/2021) in der Sitzung des Integrationsrates am 28.09.2021 bemängelt und bittet um erneute Be-
antwortung der vorliegenden Fragen:  
 
1. Welche Einrichtungen werden aus den oben genannten unterlegten Programmen und  
Projekten finanziell unterstützt?  
 
2. Welche migrantischen Einrichtungen werden finanziell unterstützt?  
 
3. Wie viele migrantische Einrichtungen in der Jugendförderung/ Kinder- und Jugendhilfe  
erhalten eine Strukturförderung als bspw. Jugendzentrum, Jugendberatungsstelle,  
Jugendkunstschule usw.?  
 
4. Wie gedenkt die Jugend-Verwaltung der immer weiter fortschreitenden Diversifizierung der  
Trägerlandschaft und veränderten Bedarfen zu begegnen?!   
 
 
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:  
 
Bereits zur Sitzung des Integrationsrates am 24.08.2021 hat die Jugendverwaltung dargelegt, auf 
welcher Basis die Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe erfolgt. Diese bezieht sich auf festge-
stellten Jugendhilfebedarfen, fundiert ermittelt durch die integrierte Jugendhilfeplanung und unabhän-
gig von religiösen, kulturellen oder politischen Hintergründen der Träger. Eine Unterscheidung von 
migrantischen zu nicht-migrantischen Einrichtungen erfolgt dabei nicht.  
Zu den einzelnen Fragestellungen erläutert die Fachverwaltung nunmehr Folgendes:  
 
Zu 1 und 2:  
Aufgrund des integrativen und inklusiven Ansatzes aller Angebote der Jugendförderung im Rahmen der 
§§ 11 bis 14 SGB VIII (Vgl. aktueller kommunaler Kinder- und Jugendförderplan Session 1805/2021 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=101474) lassen sich keine einzelnen Einrich-
tungen benennen, da es sich um das gesamte Spektrum der Kölner Trägerlandschaft handelt.  
 
Zu 3:  
Stadtbezirksbezogene Einzelheiten zu den Jugendhilfestrukturen einschließlich der dort wirkenden 
Träger können dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan (sh. Frage 2) entnommen werden.  
Eine Strukturförderung aus dem Teilplan 0604, Trägerzuwendungen, erfolgt auf Basis von Förderpro-
grammen , die der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2021 beschlossen hat (Session 
3168/2021 und 3468/2021)  Antragsberechtigt sind alle anerkannten Jugendhilfeträger, dies gilt für 
migrantische ebenso wie nicht-migrantische Träger.

2 
 
 
Zu 4:  
Die Jugendverwaltung hat im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendhilfeplanung 2021-2025 (sh. Frage 2 
und 3) ihr Vorgehen zur Ermittlung aktueller und ortsspezifischer Bedarfe dargelegt und dabei den 
Auftrag des Integrationsrates aufgenommen, bei der Umsetzung die speziellen Bedarfe von Kindern 
und Jugendlichen mit Migrations- und Fluchtgeschichte zu berücksichtigen. Daher wird der Integrati-
onsrat im Begleitgremium Kinder- und Jugendförderplan als Vertretung der zielgruppenspezifischen 
Interessen berücksichtigt.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.03.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0687/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.03.2022
Erstellt
24.02.2022 14:39