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Beantwortung der Rückfragen (AN/2051/2021) zur Beantwortung der Anfrage "Partizipation migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im Jugendhilfeausschuss vergeben werden"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0687/2022 vom 01.03.2022
Stand: Am 22.03.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 01.03.2022 0687/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 22.03.2022 Beantwortung der Rückfragen (AN/2051/2021) zur Beantwortung der Anfrage "Partizipation migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im Jugendhilfeausschuss vergeben werden" Die Grüne Offene Liste (GOL) hat die vorgelegte Beantwortung der Jugendverwaltung (Session 3021/2021) in der Sitzung des Integrationsrates am 28.09.2021 bemängelt und bittet um erneute Be- antwortung der vorliegenden Fragen: 1. Welche Einrichtungen werden aus den oben genannten unterlegten Programmen und Projekten finanziell unterstützt? 2. Welche migrantischen Einrichtungen werden finanziell unterstützt? 3. Wie viele migrantische Einrichtungen in der Jugendförderung/ Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine Strukturförderung als bspw. Jugendzentrum, Jugendberatungsstelle, Jugendkunstschule usw.? 4. Wie gedenkt die Jugend-Verwaltung der immer weiter fortschreitenden Diversifizierung der Trägerlandschaft und veränderten Bedarfen zu begegnen?! Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Bereits zur Sitzung des Integrationsrates am 24.08.2021 hat die Jugendverwaltung dargelegt, auf welcher Basis die Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe erfolgt. Diese bezieht sich auf festge- stellten Jugendhilfebedarfen, fundiert ermittelt durch die integrierte Jugendhilfeplanung und unabhän- gig von religiösen, kulturellen oder politischen Hintergründen der Träger. Eine Unterscheidung von migrantischen zu nicht-migrantischen Einrichtungen erfolgt dabei nicht. Zu den einzelnen Fragestellungen erläutert die Fachverwaltung nunmehr Folgendes: Zu 1 und 2: Aufgrund des integrativen und inklusiven Ansatzes aller Angebote der Jugendförderung im Rahmen der §§ 11 bis 14 SGB VIII (Vgl. aktueller kommunaler Kinder- und Jugendförderplan Session 1805/2021 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=101474) lassen sich keine einzelnen Einrich- tungen benennen, da es sich um das gesamte Spektrum der Kölner Trägerlandschaft handelt. Zu 3: Stadtbezirksbezogene Einzelheiten zu den Jugendhilfestrukturen einschließlich der dort wirkenden Träger können dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan (sh. Frage 2) entnommen werden. Eine Strukturförderung aus dem Teilplan 0604, Trägerzuwendungen, erfolgt auf Basis von Förderpro- grammen , die der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2021 beschlossen hat (Session 3168/2021 und 3468/2021) Antragsberechtigt sind alle anerkannten Jugendhilfeträger, dies gilt für migrantische ebenso wie nicht-migrantische Träger. 2 Zu 4: Die Jugendverwaltung hat im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendhilfeplanung 2021-2025 (sh. Frage 2 und 3) ihr Vorgehen zur Ermittlung aktueller und ortsspezifischer Bedarfe dargelegt und dabei den Auftrag des Integrationsrates aufgenommen, bei der Umsetzung die speziellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- und Fluchtgeschichte zu berücksichtigen. Daher wird der Integrati- onsrat im Begleitgremium Kinder- und Jugendförderplan als Vertretung der zielgruppenspezifischen Interessen berücksichtigt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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