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4019/2021

Instandsetzung des Gebäudes Martinstraße 30

Beschlussvorlage Ausschuss 22.02.2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Termin- und Kostenplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

7467 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 4019/2021 
Freigabedatum 22.02.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Instandsetzung des Gebäudes Martinstraße 30 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Bauausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen – vorbehaltlich der 
Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt, den Ausschuss Kunst und Kultur und den  
Finanzausschuss - den Entwurf und die Kostenberechnung für die Planung und Instandsetzung des 
Gebäudes in der Martinstraße 30, 50667. 
Die Baukosten betragen rund 520.000 Euro brutto zuzüglich der Einrichtungskosten für das  
Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto. 
Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss einen Risiko-
zuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies entspricht einem 
Betrag von rund 138.000 Euro brutto. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozuschlag 
betragen demnach rund 688.000 Euro brutto. 
 
Vorbehaltlich der Übertragung des Objektes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln (Vorlagennummer: 4221/2021) erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des 
Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme 
des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsge-
bäude erfolgen. 
 
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum 
Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für  
Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 688.000 Euro von einer 
jährlichen Mietbelastung von rund 36.400 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung 
(rund 23.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 13.400 
Euro).  
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die 
Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert 
sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 13.000 Euro (rund 8.200 Euro 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022 
Bauausschuss 07.03.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022

2 
Miete zuzüglich rund 4.800 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). 
 
Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt, der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss 
keine abweichenden Beschlüsse vorschlagen verzichten der Bauausschuss und der Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft auf einen zweiten Beschlusslauf.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  rund 36.400 Euro 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Das Gebäude Martinstraße 30 wird im Dachbereich gedämmt und erhält eine neue Therme. Dies 
wirkt sich positiv auf den energetischen Verbrauch des Gebäudes und somit auf den Klimaschutz 
aus. 
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation / strategische Ausrichtung:  
 
Das Gebäude Martinstraße 30, das sich im Eigentum der Stadt Köln befindet, sollte im Rahmen des 
Projektes „Erweiterung Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud mit städtischen Verwaltungs-
flächen“ (im weiteren WRM-BB) zunächst abgebrochen werden. Nachdem die hierfür notwendigen 
Grundstücksverhandlungen mit dem Nachbarn gescheitet sind, steht das Gebäude wieder zur  
Verfügung. 
 
Angesichts der vielen bestehenden und noch anstehenden innerstädtischen Großbaustellen bietet 
sich das Gebäude mittel- bis langfristig als Baubüro an. Damit entfallen die vielen Büro- und  
Servicecontainer (Teeküche, Toiletten, Treppen). Vor allem wird die Baustellenlogistik entlastet, wozu 
auch die ständige Änderung der Verkehrsführung im engen Innenstadtbereich gehört. 
 
Als erstes wird das Projekt WRM-BB profitieren. Die direkte Nähe zum Baufeld ist dabei vorteilhaft.

4 
Synergien ergeben sich im weiteren unter anderem für die Bauprojekte MiQua (hier  
Ausführungszeitraum Freianlagen), Laurenz-Careé, Sanierung Römisch-Germanisches Museum 
(RGM). Das Gebäude wurde ehemals von der KVB für den U-Bahntunnelbau als Baubüro genutzt 
und steht seitdem leer.  
 
Das Unter- und Erdgeschoss der Martinstraße 30 stehen den städtischen Dienststellen nach  
Instandsetzung zur Anmietung zur Verfügung. Hierbei wird der Kulturverwaltung ein Erstbelegungs-
recht eingeräumt. Die Archäologen möchten im Erdgeschoss langjährig ein archäologisches Büro 
vorsehen. Dabei soll das Untergeschoss zusätzlich als Lager für archäologische Funde dienen. 
 
Allerdings ist eine Sanierung des Gebäudes erforderlich. Dringende Maßnahmen für die Erhaltung 
des Gebäudes wurden bereits eingeleitet, da zum Beispiel das Dach undicht ist und das Gebäude 
durch eindringendes Wasser Schaden nimmt. Damit das Baubüro zu Baubeginn des WRM-BB zur 
Verfügung steht sind die Sanierungsmaßnahmen möglichst umgehend zu beginnen. 
 
 
Einrichtungskosten  
 
Das Gebäude soll in den Obergeschossen als Baubüro mit Besprechungsräumen genutzt werden. 
Die notwendigen Einrichtungskosten für Möblierungen im Obergeschoss werden auf 30.000 Euro 
brutto geschätzt. Das EG und UG werden vom Nutzer selber eingerichtet. 
 
Finanzierung 
 
Vorbehaltlich der Übertragung des Objektes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln (Vorlagennummer: 4221/2021) erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des 
Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme 
des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsge-
bäude erfolgen. 
 
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen  
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für 
Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 688.000 Euro von einer 
jährlichen Mietbelastung von rund 36.400 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung 
(rund 23.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 13.400 
Euro).  
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die 
Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert 
sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 13.000 Euro (rund 8.200 Euro 
Miete zuzüglich rund 4.800 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Termin- und Kostenplan

Anlage 1 - Termin- und Kostenplan

1658 Zeichen

Anlage 1 
Seite 1/2 
 
Termine Instandsetzung Martinstraße 30 
 
Termine Instandsetzung 
Martinstraße 30                       
    2021           2022       
  Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Juni Juli 
Entwurfs- und 
Ausführungsplanung                       
Ausschreibung und 
Vergabe                       
Ausführung                       
Baubeginn WRM-BB 
Nutzung Baubüro                       
 
 
Kostenberechnung Instandsetzung Martinstraße 30 
 
Kosten 
Instandsetzung 
Martinstraße 30     
      
KGR   brutto 
100 Grundstück 0 Euro 
200 vorbereitende Maßnahmen 0 Euro 
300 Baukonstruktion 
 Sanierung des Daches 
 Sanierung der Fassade mit 
Außenputz inklusive Anstrich 
 Abbruchmaßnahmen im geringen 
Umfang 
 Rohbaumaßnahmen im geringen 
Umfang 
 Austausch aller Boden-, Wand- und 
Deckenbeläge  
 Austausch von Außen- und 
Innentüren inklusive Rolltor 328.000 Euro 
400 Technische Anlagen 
 Austausch von Wasser und 
Abwasseranlagen (nach 15 Jahren 
Leerstand des Gebäudes nicht mehr 
nutzbar) 
 Erneuerung der Sanitären 
Einrichtungen in allen WC‘s 
 Teilklimaanlage für das 
Dachgeschoss 
 Umbau der Elektroinstallation mit 
zusätzlichen Aufputz-Installationen 
sowie Beleuchtungsanlagen 
 Einbau einer neuen Heizungsanlage 
mit Therme mit Heizungsleitungen 
auf Putz in die Geschosse (ehemals 
wurde das Haus mit Leitungen aus 
dem Haus Kutz versorgt) 125.000 Euro

Anlage 1 
Seite 2/2 
 
500 Außenanlagen 0 Euro 
600 Ausstattung und Kunstwerke 30.000 Euro 
700 Baunebenkosten 67.000 Euro 
800 Finanzierung 0 Euro 
  Zwischensumme 550.000 Euro 
  Risiko Bauen im Bestand 25 % 137.500 Euro 
  Gesamtsumme 687.500 Euro

Beratungsverlauf (5)

07.03.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bauausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
08.03.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4019/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.02.2022
Erstellt
16.11.2021 07:26