4019/2021
Instandsetzung des Gebäudes Martinstraße 30
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Beschlussvorlage Ausschuss
7467 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 4019/2021 Freigabedatum 22.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Instandsetzung des Gebäudes Martinstraße 30 Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Bauausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt, den Ausschuss Kunst und Kultur und den Finanzausschuss - den Entwurf und die Kostenberechnung für die Planung und Instandsetzung des Gebäudes in der Martinstraße 30, 50667. Die Baukosten betragen rund 520.000 Euro brutto zuzüglich der Einrichtungskosten für das Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto. Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss einen Risiko- zuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 138.000 Euro brutto. Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozuschlag betragen demnach rund 688.000 Euro brutto. Vorbehaltlich der Übertragung des Objektes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Vorlagennummer: 4221/2021) erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsge- bäude erfolgen. Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 688.000 Euro von einer jährlichen Mietbelastung von rund 36.400 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 23.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 13.400 Euro). Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 13.000 Euro (rund 8.200 Euro Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022 Bauausschuss 07.03.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 2 Miete zuzüglich rund 4.800 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt, der Ausschuss Kunst und Kultur und der Finanzausschuss keine abweichenden Beschlüsse vorschlagen verzichten der Bauausschuss und der Betriebsaus- schuss Gebäudewirtschaft auf einen zweiten Beschlusslauf. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) rund 36.400 Euro c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Das Gebäude Martinstraße 30 wird im Dachbereich gedämmt und erhält eine neue Therme. Dies wirkt sich positiv auf den energetischen Verbrauch des Gebäudes und somit auf den Klimaschutz aus. Begründung: Ausgangssituation / strategische Ausrichtung: Das Gebäude Martinstraße 30, das sich im Eigentum der Stadt Köln befindet, sollte im Rahmen des Projektes „Erweiterung Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud mit städtischen Verwaltungs- flächen“ (im weiteren WRM-BB) zunächst abgebrochen werden. Nachdem die hierfür notwendigen Grundstücksverhandlungen mit dem Nachbarn gescheitet sind, steht das Gebäude wieder zur Verfügung. Angesichts der vielen bestehenden und noch anstehenden innerstädtischen Großbaustellen bietet sich das Gebäude mittel- bis langfristig als Baubüro an. Damit entfallen die vielen Büro- und Servicecontainer (Teeküche, Toiletten, Treppen). Vor allem wird die Baustellenlogistik entlastet, wozu auch die ständige Änderung der Verkehrsführung im engen Innenstadtbereich gehört. Als erstes wird das Projekt WRM-BB profitieren. Die direkte Nähe zum Baufeld ist dabei vorteilhaft. 4 Synergien ergeben sich im weiteren unter anderem für die Bauprojekte MiQua (hier Ausführungszeitraum Freianlagen), Laurenz-Careé, Sanierung Römisch-Germanisches Museum (RGM). Das Gebäude wurde ehemals von der KVB für den U-Bahntunnelbau als Baubüro genutzt und steht seitdem leer. Das Unter- und Erdgeschoss der Martinstraße 30 stehen den städtischen Dienststellen nach Instandsetzung zur Anmietung zur Verfügung. Hierbei wird der Kulturverwaltung ein Erstbelegungs- recht eingeräumt. Die Archäologen möchten im Erdgeschoss langjährig ein archäologisches Büro vorsehen. Dabei soll das Untergeschoss zusätzlich als Lager für archäologische Funde dienen. Allerdings ist eine Sanierung des Gebäudes erforderlich. Dringende Maßnahmen für die Erhaltung des Gebäudes wurden bereits eingeleitet, da zum Beispiel das Dach undicht ist und das Gebäude durch eindringendes Wasser Schaden nimmt. Damit das Baubüro zu Baubeginn des WRM-BB zur Verfügung steht sind die Sanierungsmaßnahmen möglichst umgehend zu beginnen. Einrichtungskosten Das Gebäude soll in den Obergeschossen als Baubüro mit Besprechungsräumen genutzt werden. Die notwendigen Einrichtungskosten für Möblierungen im Obergeschoss werden auf 30.000 Euro brutto geschätzt. Das EG und UG werden vom Nutzer selber eingerichtet. Finanzierung Vorbehaltlich der Übertragung des Objektes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Vorlagennummer: 4221/2021) erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsge- bäude erfolgen. Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 688.000 Euro von einer jährlichen Mietbelastung von rund 36.400 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 23.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 13.400 Euro). Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 13.000 Euro (rund 8.200 Euro Miete zuzüglich rund 4.800 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). Anlagen Anlage 1 - Termin- und Kostenplan
Anlage 1 - Termin- und Kostenplan
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Anlage 1
Seite 1/2
Termine Instandsetzung Martinstraße 30
Termine Instandsetzung
Martinstraße 30
2021 2022
Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Juni Juli
Entwurfs- und
Ausführungsplanung
Ausschreibung und
Vergabe
Ausführung
Baubeginn WRM-BB
Nutzung Baubüro
Kostenberechnung Instandsetzung Martinstraße 30
Kosten
Instandsetzung
Martinstraße 30
KGR brutto
100 Grundstück 0 Euro
200 vorbereitende Maßnahmen 0 Euro
300 Baukonstruktion
Sanierung des Daches
Sanierung der Fassade mit
Außenputz inklusive Anstrich
Abbruchmaßnahmen im geringen
Umfang
Rohbaumaßnahmen im geringen
Umfang
Austausch aller Boden-, Wand- und
Deckenbeläge
Austausch von Außen- und
Innentüren inklusive Rolltor 328.000 Euro
400 Technische Anlagen
Austausch von Wasser und
Abwasseranlagen (nach 15 Jahren
Leerstand des Gebäudes nicht mehr
nutzbar)
Erneuerung der Sanitären
Einrichtungen in allen WC‘s
Teilklimaanlage für das
Dachgeschoss
Umbau der Elektroinstallation mit
zusätzlichen Aufputz-Installationen
sowie Beleuchtungsanlagen
Einbau einer neuen Heizungsanlage
mit Therme mit Heizungsleitungen
auf Putz in die Geschosse (ehemals
wurde das Haus mit Leitungen aus
dem Haus Kutz versorgt) 125.000 Euro
Anlage 1
Seite 2/2
500 Außenanlagen 0 Euro
600 Ausstattung und Kunstwerke 30.000 Euro
700 Baunebenkosten 67.000 Euro
800 Finanzierung 0 Euro
Zwischensumme 550.000 Euro
Risiko Bauen im Bestand 25 % 137.500 Euro
Gesamtsumme 687.500 Euro
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4019/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.02.2022
- Erstellt
- 16.11.2021 07:26