A-N/0007/2012
Verlegung des SC Westfalia Kinderhaus
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A_N_0007_2012_Verlegung_des_SC_Westfalia_Kinderhaus
1305 Zeichen
A-N/0007/2012
19. April 2012
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich, eine Verlegung des SC Westfalia Kinderhaus (ein-
schließlich der erforderlichen Hochbauten) auf die Bezirkssportanlage zu prüfen. Die Pr
üfung ha t in
enger Abstimmung mit dem Verein zu erfolgen, die möglichen Kosten und weitere Konsequenzen sind
zu ermitteln, die planungsrechtlich notwendigen Schritte einz uleiten und über das Ergebnis ist der BV -
Nord zeitnah zu berichten. Die Prüfung hat in enger Abstimmung mit dem Verein zu erfolgen. Die
möglichen Kosten und weiteren Konsequenzen sind zu ermitteln.
Die planungsrechtlich notwendigen Schritte sind nach eingehender Prüfung und Bericht
einzuleiten.
Über das Ergebnis ist der BV Nord zeitnah zu berichten.
Begründung
Ohne die allgemein bekannten Fakten zur Notwendigkeit einer Verlagerung zu wiederholen, ist festzu-
stellen, dass die bisher jahrelangen Verhandlungen zwischen dem LWL und der Stadt Münster nicht
nur äußerst zäh verlaufen sind, sondern sich auch ei n verwertbares Ergebnis nicht abzeichnet. Es ist
daher sinnvoll und dringend geboten, eine realistische Ersatzlösung auf den Weg zu bringen.
Frese Igelbrink Lamken Langela Ur bscheit Witte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0007/2012
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 26.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37