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V/0202/2026

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster

Vorlagen 18.03.2026

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Anlage 4_kWP-Münster-Zielszenario-k

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_kWP-Münster-Kurzfassung

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Ansehen

Anlage 3_kWP-Münster-Maßnahmenkatalog

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Ansehen

Anlage 1_kWP-Münster-Endbericht-k

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Ansehen

Anlage 4_kWP-Münster-Zielszenario-k

356 Zeichen

Kommunale Wärmeplanung in Münster
Vorwiegende Heizungsart im Zieljahr 2045

a2 Mngelmodde

Hitruper Swraße,

Vorwiegende Heizungsart
auf Baublockebene im Zieljahr

BE Wärmenetze
Biogas

BEE Wasserstoff

EEE Biomasse

BE Erd-Wärmepumpe
- — Luft-Wärmepupe

unbeheizt

72, potenzielle Neubaugebiete
0 1 (Wärmenetzprüfung)

[A + | Basiskarte: (C) openstreetmap

Beschlussvorlage

13661 Zeichen

V/0202/2026 
V/0202/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   05.05.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.05.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt gem. § 13 Abs. 5 Wärmeplanungsgesetz die Wärmepla-
nung der Stadt Münster (Anlage 1 – Kommunaler Wärmeplan Münster).  
 
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt an, dass die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf dem 
gesamten Stadtgebiet eine der zentralsten Zukunftsaufgaben für die gesamte Stadtgesellschaft 
darstellt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, den Kommunalen Wärmeplan als strategische 
Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und nachhaltige Wärmever-
sorgung bis spätestens 2045 bei allen relevanten Planungen und Entscheidungen stadtkonzern-
weit entsprechend dieser besonderen Bedeutung zu berücksichtigen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen sowie die zur 
Umsetzung des Wärmeplans erforderlichen Schritte gemäß Maßnahmenkatalog (Anlage 3) einzu-
leiten und fortzuführen. Die im Wärmeplan benannten relevanten Akteurinnen und Akteure sind 
angemessen in den Umsetzungsprozess einzubinden. 
 
4. Zu den im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen wird wie folgt beschlossen:  
4.1. Die sich bereits sowohl durch die Verwaltung als auch andere Akteure in Umsetzung befindli-
chen Maßnahmen (Nr. 2.2, 3.1, 3.2, 4.2 – 4.7, 4.9 – 5.7, 6.2 und 7.2) werden zur Kenntnis 
genommen.  
4.2. Die Maßnahmen (Nr. 1.1 – 1.5, 2.1, 2.3, 2.4, 4.1, 6.1 und 6.4), werden beschlossen. Die Ver-
waltung wird mit ihrer Umsetzung beauftragt. 
4.3. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Nr. 3.3, 4.8, 6.3 und 7.1) werden zur Kenntnis genom-
men.  
 
Dezernat OB/Stabsstelle 
Klima 
 
15.04.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kollotzek  
Telefon: 492-7161 
Kollotzek@stadt -
muenster.de

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V/0202/2026 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die notwendige Ämter-/Akteursbeteiligung sich 
in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen noch Änderungen 
ergeben können. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kommunalen Wärmeplan über die städtische Internetseite zu 
veröffentlichen und wesentliche kartografische Darstellungen zusätzlich über das städtische Geo-
portal öffentlich zugänglich zu machen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der städtische Anteil an der Sachentscheidung 4.2. ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
1401 Übergreifender Um-
weltschutz, Klima, 
Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2026 
2027 
2028 
2029 
2030 
30.000 
70.000 
70.000 
30.000 
30.000 
 
 
 
Die Umsetzung der unter Punkt 4.2 aufgeführten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der kommunalen 
Klimaarbeit.  Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2026/2027 
(bei der o.g. Produktgruppe) veranschlagt. 
Für die unter Punkt 4.3 genannten Maßnahmen werden hinsichtlich der Umsetzung in den kommen-
den Jahren gesonderte Beschlüsse durch die zuständigen Bereiche der Verwaltung herbeigeführt. 
 
 
 
Begründung: 
Grundlagen 
Die kommunale Wärmeplanung erfolgt auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und ist 
somit eine kommunale Pflichtaufgabe. Sie  zeigt einen strategischen Pfad zu einer klimaneutralen 
Wärmeversorgung des gesamten Stadtgebiets bis spätestens 2045 mit Zwischenzielen für 2030, 
2035 und 2040 auf. Hierzu werden die Entwicklung des Wärmebedarfs, verfügbare erneuerbare 
Energiequellen sowie mögliche Versorgungsstrukturen analysiert und räumlich dargestellt. Die Er-
gebnisse dienen der Stadt, Energieversorgungsunternehmen und weiteren Akteur*innen als planeri-
sche Grundlage für zukünftige Infrastruktur- und Investitionsentscheidungen und geben allen Gebäu-
deeigentümer*innen erste Hinweise auf mögliche Versorgungsoptionen.  
Der kommunale Wärmeplan ist dabei eine Leitlinie im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskon-
zeptes und entfaltet – anders als Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne – keine unmittelbare 
Rechtswirkung, d. h., dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagba-
ren Rechte oder Pflichten begründet“ (§ 23  Wärmeplanungsgesetz WPG). Die Entscheidungshoheit 
bei dem Neueinbau oder der Erneuerung einer Heizungsanlage verbleibt weiterhin bei den einzelnen 
Gebäudeeigentümer*innen. Unmittelbare Rechtswirkung entfalten hier die Regelungen des Gebäu-

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V/0202/2026 
deenergiegesetzes (GEG).  Auf Bundesebene wird zudem ein Gebäudemodernisierungsgesetz 
(GMG) vorbereitet, welches das GEG ablösen soll . Abhängig von der konkreten Ausgestaltung kön-
nen sich hieraus künftig zusätzliche rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen für Maß-
nahmen im Gebäudebestand ergeben. 
 
Zusammenfassend leistet die Wärmeplanung für die Stadt Münster Folgendes:  
• Die Erstellung einer Strategie für die klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversor-
gung,  
• die Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze, Wasserstoffverteilnetze und die de-
zentrale Versorgung mit Zielvorgaben für den Wärmenetzausbau und die Umstellung auf er-
neuerbare Wärmeerzeugung und  
• die Priorisierung von Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der klimaneutralen Wärmeversor-
gung sowie von Leitlinien für die Stadtentwicklung und Stadtplanung.  
Die Stadt Münster sieht in der frühzeitigen, systematischen und transparenten Beteiligung relevanter 
institutioneller Akteur*innen einen entscheidenden Faktor, um lokale Expertise einzubinden, Akzep-
tanz zu fördern und die langfristige sowie effektive Umsetzung der Wärmewende sicherzustellen. Da-
her umfasst die  Beteiligung, wie im Gesetz vorgesehenen, eine umfassenden Stakeholderanalyse, 
auf dessen Basis eine Reihe unterschiedlicher Zielgruppen- und Beteiligungsformate entwickelt wur-
den. 
 
Der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung gibt einen umfassenden Überblick zu den fachlichen 
Grundlagen, den Datengrundlagen, dem methodischen Vorgehen, sowie den Analyseergebnissen mit 
Empfehlungen für die Planung. Der Bericht ist online unter www.klima.muenster.de und im Gremien-
portal abrufbar. Eine fundierte Zusammenfassung sowie der Maßnahmenkatalog und Karte des 
Zielszenarios bieten die Anlage 2, 3 und 4 dieser Vorlage.  
Zentrale Ergebnisse der Wärmeplanung 
Im Zielszenario kann für rund 85 % des heutigen Wärmebedarfs eine Eignung für eine wahrscheinli-
che zukünftige Versorgungsart bestimmt werden: etwa 42 % entfallen auf Wärmenetze und rund 43 
% auf dezentrale Versorgungslösungen, während die übrigen Bereiche als Prüfgebiete geführt wer-
den. Darüber hinaus gelten zukünftige Neubaugebiete naturgemäß als Prüfgebiete. Gleichzeitig wird 
bis 2045 ein Rückgang des Wärmebedarfs um rund 16 % erwartet, insbesondere durch Gebäudesan-
ierungen und die fortschreitende Klimaerwärmung. 
Ein zentraler Baustein des angenommenen Szenarios ist der deutliche Ausbau der Fernwärme sowie 
die Dekarbonisierung der bestehenden Fernwärmeerzeugung. Ergänzend können in geeigneten Be-
reichen Nahwärmenetze im Einzelfall einen Beitrag leiste, während Wasserstoff voraussichtlich nur in 
begrenztem Umfang, insbesondere im industriellen Bereich, genutzt wird. In den verbleibenden Ge-
bieten werden überwiegend dezentrale Lösungen – insbesondere Wärmepumpen – erwartet (vgl. 
Anhang 4). 
Die aus dem Zielszenario abgeleiteten Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Umsetzungsstrate-
gie der kommunalen Wärmeplanung. Diese wird im Maßnahmenkatalog konkretisiert, der zentrale 
Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten und Prioritäten für die Umsetzung der Wärmewende in Müns-
ter bündelt. 
Umsetzung und Verstetigung 
Das WPG verpflichtet Städte in § 20 zur Entwicklung einer Umsetzungsstrategie. Der Konzern Stadt 
Münster verfügt hier über eigenen Handlungsspielraum, ist jedoch von bundes- und landesrechtlichen 
sowie finanziellen Rahmenbedingungen abhängig. Änderungen dieser Rahmenbedingungen wirken 
sich direkt auf die Planung und Umsetzung aus. Das Zielszenario definiert in diesem Zusammenhang 
den strategischen Pfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung und bildet die zentrale Grundlage für 
die Formulierung von konkreten Maßnahmen. Ergänzend dazu fließen die Erkenntnisse aus dem Be-
teiligungsprozess ein. Die resultierende Umsetzungsstrategie richtet sich an Stadtverwaltung, Stadt-

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werke und Stadtnetze sowie weitere städtische Akteur*innen. Sie enthält neue Maßnahmen der 
Wärmeplanung ebenso wie bereits laufende Aktivitäten. Dabei umfasst die Strategie ein Versteti-
gungskonzept zur dauerhaften Verankerung der strategischen Wärmeplanung, ein Kommunikations-
konzept zur Weiterentwicklung der städtischen Wärmewende -Kommunikation sowie ein Maßnah-
menportfolio mit kompakten Steckbriefen zu Zuständigkeiten, Beschreibungen und operativen nächs-
ten Schritten. 
Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein dynamischer Prozess, der in den kommenden Jahren 
stetig nachgeschärft werden muss – daher hat der Gesetzgeber in § 25 WPG festgelegt, dass der 
Wärmeplan „alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Stra-
tegien und Maßnahmen zu überwachen (sind). Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu 
aktualisieren (Fortschreibung)“. Deshalb dient – ergänzend zu den dargestellten fünf zentralen Ar-
beitsschritten – die Verstetigungsstrategie und das Controlling dazu, die Umsetzung fortlaufend zu 
begleiten, zu überprüfen und anzupassen.  
Zu 4.1 
Die im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen 2.2, 3.1, 3.2, 4.2 – 4.7, 4.9 – 5.7, 6.2 und 7.2 
befinden sich bereits in der Umsetzung durch den Stadtkonzern. Dabei handelt es sich um etablierte 
und erprobte Maßnahmen, die bereits heute einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Wärmewen-
de in Münster leisten. Die Maßnahmen sind organisatorisch in den jeweiligen Fachämtern oder Toch-
tergesellschaften verankert und werden im Rahmen bestehender Aufgabenstrukturen umgesetzt. Die 
hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind bereits eingeplant beziehungsweise durch bestehende 
Budgets gedeckt. Vor dem Hintergrund der im Wärmeplan dargestellten Zielsetzung ist es erforder-
lich, diese Maßnahmen konsequent fortzuführen und ihre Wirkung im Rahmen der weiteren Umset-
zung der kommunalen Wärmeplanung zu verstetigen. 
Zu 4.2 
Die im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen 1.1 – 1.5, 2.1, 2.3, 2.4, 4.1, 6.1 und 6.4 können 
im Rahmen bestehender personeller, organisatorischer und finanzieller Ressourcen umgesetzt wer-
den. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der im kommunalen Wärmeplan formulierten 
Ziele und unterstützen die Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in 
der Stadt Münster. Durch den Beschluss werden diese Maßnahmen als Bestandteil der Umsetzungs-
strategie der kommunalen Wärmeplanung festgelegt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen durch die jeweils zuständigen 
Fachämter sicherzustellen und die erforderlichen Schritte zur Realisierung im Rahmen der bestehen-
den Aufgabenstrukturen einzuleiten. Dabei sind die Maßnahmen in die laufenden Arbeitsprozesse der 
betroffenen Organisationseinheiten zu integrieren und im Sinne der Zielerreichung der Wärmewende 
kontinuierlich voranzubringen. 
Zu 4.3 
Die im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen 3.3, 4.8, 6.3 und 7.1 sind noch nicht zur unmit-
telbaren Umsetzung vorgesehen. Sie können perspektivisch einen Beitrag zur Umsetzung der Wär-
mewende leisten, bedürfen jedoch aus unterschiedlichen Gründen einer weiteren fachlichen Prüfung, 
einer vertieften konzeptionellen Vorbereitung oder weisen gegenwärtig eine geringere Priorität im 
Hinblick auf die Zielerreichung auf. 
Die Gründe für die derzeitige Einordnung sowie der jeweilige Prüf- und Klärungsbedarf sind im Maß-
nahmenkatalog näher dargestellt. Über eine mögliche Umsetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt 
unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, veränderter Rahmenbedingungen sowie der verfügbaren 
personellen und finanziellen Ressourcen gesondert entschieden. 
Fazit und Ausblick 
Mit dem vorliegenden kommunalen Wärmeplan liegt erstmals eine gesamtstädtische strategische 
Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung in Münster vor. Er schafft Orientierung für 
die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung, benennt zentrale Handlungsfelder und bildet die 
Basis für die schrittweise Umsetzung der Wärmewende auf dem Stadtgebiet. Gleichzeitig ist die 
Wärmeplanung als dynamischer Prozess angelegt, der entsprechend den gesetzlichen Vorgaben

- 5 - 
V/0202/2026 
regelmäßig überprüft und spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben wird. Die Umsetzung der Wär-
mewende erfolgt insbesondere durch die unterschiedlichen Haus- und Immobilienbesitzenden in 
Münster. Daher wird die Stadtverwaltung neben der Veröffentlichung der Ergebnisse (Beschlusspunkt 
5) gemeinsam mit dem lokalen Handwerk und Partner*innen wie der Verbraucherzentrale u.a. Infor-
mations- und Dialogformate – z.B. quartiersbezogene Informations- und Beratungsveranstaltungen – 
durchzuführen, um Gebäudeeigentümer*innen bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen. 
 
 
gez. Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Kommunaler Wärmeplan Münster 
Anlage 2: Kommunaler Wärmeplan Münster (Kurzfassung) 
Anlage 3: Maßnahmenkatalog 
Anlage 4: Karte: Zielszenario

Anlage 2_kWP-Münster-Kurzfassung

72044 Zeichen

Kommunaler Wärmeplan  Münster  
Kurzfassung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 3 
 
Impressum  
Auftraggeberin 
Stadt Münster 
vertreten durch Stabsstelle Klima 
48127 Münster 
waermeplanung@stadt-muenster.de 
 
Partner 
 
Auftragnehmer 
 B E T Consulting GmbH 
 EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH  
 GERTEC GmbH Ingenieurgesellschaft 
 TAFH Münster GmbH 
 
Münster, 26.02.2026 
Das Redaktionsdatum dieses Berichtsdokuments ist der 20.02.2026. Sämtliche Angaben entsprechen dem zu 
diesem Zeitpunkt aktuellen Kenntnisstand der Bearbeitenden und berücksichtigen die zu diesem Datum geltende 
Rechtslage.  
Redaktioneller Hinweis vom 25.02.2026:  
Am 24.02.2026 ist durch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier veröffentlicht 
worden, welches eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Wirkung zum 01.07.2026 ankündigt. Eine 
entsprechende Entwurfsfassung des dann Gebäude modernisierungsgesetz genannten Gesetzes soll vor Ostern 
2026 vorliegen. Das Papier kündigt beabsichtigte Änderungen des rechtlichen Rahmens für dezentrale 
Versorgungslösungen auf Gebäudeebene an. 
Die in dem vorliegenden Bericht dargelegten Analysen und Er gebnisse haben weiterhin Bestand und werden von 
dem Papier “Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz” nicht beeinflusst.  
 
 Stadtwerke Münster 
 Stadtnetze Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 4 
 
Inhaltsverzeichnis  
1 Der kommunale Wärmeplan für Münster – Chancen und Grenzen ................................................ 5 
2 Akzeptanz durch Beteiligung ....................................................................................................... 6 
2.1 Stadt Münster als planungsverantwortliche Stelle ................................ ................................ .............. 6 
2.2 Der Beteiligungsprozess ................................ ................................ ................................ ................... 6 
3 Die zentralen Ergebnisse des Zielszenarios 2045 im Überblick  ..................................................... 8 
4 Die Bausteine der Wärmeplanung im Einzelnen ........................................................................... 9 
4.1 Baustein „Eignungsprüfung“ ................................................................ ................................ ............ 10 
4.1.1 Gebäudestruktur ................................ ................................ ............................................................. 11 
4.1.2 Wärmebilanz und Treibhausgase ................................................................ ................................ ...... 13 
4.2 Baustein „Potenzialanalyse“ ................................................................ ................................ ............ 15 
4.2.1 Methodik der Potenzialanalyse ................................................................ ................................ ......... 15 
4.2.2 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs ................................ ........................................................ 16 
4.2.3 Potenziale zur Wärmeerzeugung und zur Stromerzeugung  ................................................................ . 19 
4.2.4 Zusammenfassung der theoretischen und technischen Potenziale  ................................ .................... 19 
4.3 Baustein „Zielszenario“ ................................ ................................ ................................ ................... 20 
4.3.1 Ableitung der Entwicklung des Wärmebedarfs................................ ................................ ................... 20 
4.3.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart ................................ ........................................................ 20 
4.3.3 Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete ................................ ........................................................... 21 
4.3.4 Ermittlung der Gebietskategorie „Wärmenetzgebiet“  ................................ ................................ ......... 22 
4.3.5 Ermittlung der Gebietskategorie „Wasserstoffnetzgebiet“  ................................................................ . 24 
4.3.6 Ermittlung der Gebietskategorie „Prüfgebiete“ ................................ ................................ .................. 26 
4.3.7 Ermittlung der Gebietskategorie „Dezentrale Versorgungsgebi ete“ ................................ .................... 26 
4.3.8 Entwicklung der Wärmebilanz ................................................................ ................................ .......... 27 
4.3.9 Entwicklung der Treibhausgasbilanz ................................ ................................................................ . 28 
4.3.10 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation ................................ ................................ ............. 29 
4.3.11 Wärmekosten für die Endkund*innen ................................ ............................................................... 30 
5 Vom Plan zur Umsetzung - Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen .............................................. 31 
5.1 Verstetigungskonzept ................................ ................................ ...................................................... 31 
5.2 Kommunikationskonzept ................................................................ ................................ ................. 31 
5.3 Maßnahmenportfolio ................................ ................................ ....................................................... 32 
5.4 Gesamtübersicht der Maßnahmen ................................ ................................................................ ... 33 
6 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen ................................................................................... 34

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 5 
 
1 Der kommunale Wärmeplan für Münster – Chancen und Grenzen  
Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt ist neben der energetischen Gebäudesanierung die Umstellung auf 
erneuerbare Wärme eine wesentliche Herausforderung. 
Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen Pfad zu einer  klimaneutralen Wärmeversorgung des  
gesamten Stadtgebiets bis zum gesetzlich vorgegebenen Zieljahr 2045 mit den Stützjahren 2030, 2035 und 2040 
aufzuzeigen. Hierzu zeigt der Wärmeplan auf, wie sich der Wärmebedarf entwickeln und welche Technologien in 
welchem Umfang in welchen Stadtteilen z um Einsatz kommen könnten und wie sich der Technologie - und 
Endenergieträgermix bis dahin entwickeln muss. Das Ziel ist es, d ie vor Ort aus ökonomischen und sozialen  
Gesichtspunkten beste n Lösungen für eine klimaneutrale, resiliente und fortschrittliche Wärmeversorgung bis 
2045 zu ermitteln. 
Diese Informationen inkl. der Potenziale an Umweltwärme, Abwärme und Wärme aus erneuerbaren Quellen 
dienen als planerische Grundlage sowohl für die Stadt als auch für die künftigen Zielnetzplanun gen der 
Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber für Strom , Gas und Wärme  und nicht zuletzt der Gestaltung und 
Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen. Für die Gebäudeeigentümer *innen liefert der Wärmeplan erste 
Indikatoren, ob ihre  Gebäude potenziell in einem  Wärmenetzgebiet liegen könnte n oder den Gebieten mit 
dezentraler Versorgung zuzuordnen sind. 
Der kommunale Wärmeplan ist dabei eine Leitlinie im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und 
entfaltet – anders als Bebauungspläne oder Flächennutzun gspläne – keine unmittelbare Rechtswirkung, d.  h., 
dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagbaren Rechte oder Pflichten 
begründet“ (§ 23 Wärmeplanungsgesetz WPG). Die Entscheidungshoheit bei dem Neueinbau oder der 
Erneuerung einer Heizungsanlage verbleibt weiterhin bei den einzelnen Gebäudeeigentümer*innen. Unmittelbare 
Rechtswirkung entfalten hier die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).  
Zusammenfassend soll die Wärmeplanung für die Stadt Münster Folgendes leisten:  
• Die Erstellung einer Strategie für die klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung,  
• die Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze, Wasserstoffverteilnetze und die dezentrale 
Versorgung mit Zielvorgaben für den Wärmenetzausbau und die Ums tellung auf erneuerbare 
Wärmeerzeugung und 
• die Priorisierung von Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der klimaneutralen Wärmeversorgung sowie 
von Leitlinien für die Stadtentwicklung und Stadtplanung.  
Aufgrund des strategischen Charakters des kommunalen Wärm eplans muss auch hervorgehoben werden, dass 
mit dem politischen Beschluss des Wärmeplans  
• keine Ausbaugarantien für dargestellte Wärmenetzgebiete,  
• keine Anschlussgarantien an Wärmenetze und Termingarantien dafür, 
• keine Empfehlungen für die Wärmeversorgungslösung einzelner Gebäude im Sinne einer 
Energieberatung oder 
• nicht der Beschluss für die Durchführung aller vorgeschlagenen Maßnahmen  
verbunden ist. Vielmehr dient die kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für die auf ihr aufbauenden 
Schritte und sollte entsprechend eingeordnet werden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 6 
 
2 Akzeptanz durch Beteiligung  
2.1 Stadt Münster als 
planungsverantwortliche Stelle 
Die zentrale Steuerung des Projekts zur Erstellung 
der kommunalen Wärmeplanung erfolgte durch die 
Stabsstelle Klima der Stadt Münster  als 
planungsverantwortliche Stelle  in enger 
Zusammenarbeit mit  den Stadtwerken und 
Stadtnetzen Münster. Die technische Bearbeitung , 
die Erstellung des Wärmeplans und die zugehörigen 
Berichte sowie die Begleitung des Projekts wurden 
durch die  Fachunternehmen BET  Consulting, 
ENERKO und Gertec  mit U nterstützung der TAFH 
Münster durchgeführt. 
2.2 Der Beteiligungsprozess 
Die Stadt Münster sieht in der frühzeitigen, systematischen und transparenten Beteiligung relevanter 
institutioneller Akteur*innen einen entscheidenden Faktor, um lokale Expertise einzubinden, Akzeptanz zu 
fördern und die langfristige s owie effektive Umsetzung der Wärmewende sicherzustellen. Daher umfasste d ie – 
auf einer umfassenden Stakeholderanalyse fußende - Beteiligung im Rahmen der Erstellung der ersten 
kommunalen Wärmeplanung eine Reihe unterschiedlicher Zielgruppen und Beteiligun gsformate.  
Beteiligung der Öffentlichkeit: Kontinuierliches 
Online-Beratungsangebot  
In der Auftaktphase erfolgte neben einer 
Pressemitteilung zum Start der kommunalen 
Wärmeplanung die Schaltung einer zentralen 
Website durch die Stabsstelle Klima und 
Einrichtung einer Telefonhotli ne inkl. zentraler E -
Mail-Adresse. Zentrale Zielgruppe waren 
Eigentümer*innen, aber auch Fachakteur *innen 
und Unternehmen. Das Angebot besteht auch mit 
Abschluss des Wärmeplans in den städtischen 
Kommunikationsstrukturen weiter. 
Beteiligung der Öffentlichk eit: Online-Bürger*innen-Informationsveranstaltungen zum Zwischenbericht 
und zum Endbericht  
Im Rahmen der verpflichtenden Offenlage des Zwischenberichts nach WPG, die Bürger*innen und weiteren 
Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme bot, wurde ergänzend eine Informationsveranstaltung 
durchgeführt. Ziel war es, die Öffentlichkeit transparent über die zentralen Ergebnisse der Bestands - und 
Potenzialanalyse zu informieren und Raum für Rückfragen zu den Inhalten des Zwischenberichts und der KW P zu 
geben. Ein entsprechendes Format  wurde auch für im Frühjahr 2026 während der Offenlage des Endberichts 
durchgeführt. Dabei  wurden die Ergebnisse des Zielszenarios sowie der Umsetzungsstrategie und der damit 
verbundenen Implikationen für Gebäudeeigentümer*innen vorgestellt.  
Abbildung 1: Organigramm des Projekts zur Wärmeplanung (Abb. 2 im 
Endbericht) 
Abbildung 2: Webseite für die kommunale Wärmeplanung Münster  
 https://www.stadt-muenster.de/klima/kommunale-waermeplanung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 7 
 
Beteiligung von Fachakteur*innen: Auftaktveranstaltung und Vertiefungsworkshop  
Mit der Auftaktveranstaltung für Fachakteur *innen erfolgte eine frühzeitige Einbindung zentraler Multiplikatoren, 
Interessensvertretungen und Verbände. Dabei wurden Erwartungen und Informationsbedarfe aufgenommen 
sowie Kontakte zu relevanten Akteursgruppen aufgebaut. Ziel der Veranstaltung war es, wichtige Akteur*innen 
frühzeitig zu informieren und in den weiteren Prozess einzubinden  sowie Unterstützungsbedarfe und laufende 
Planungen zu erfassen und diese in die Erarbeitung der Zielszenarien und Maßnahmenentwicklung einfließen zu 
lassen. Der Fokus des darauf aufbauenden Vertiefungsworkshops lag darin, insbesondere bei den großen 
Liegenschaftsbetreiber*innen in Münster  konkrete Projekte und Anknüpfungspunkte im Kontext der 
Wärmewende zu identifizieren, um frühzeitig Synergien zur kommunalen Wärmeplanung und deren Zielszenario 
und Umsetzungsstrategie herzustellen.  
Beteiligung innerhalb der Verwaltung: Allgemeine Beteiligung über Online-Veranstaltungen  
Für interessierte Angehörige der Münsteraner Stadtverwaltung wurde n zwei  Online-Veranstaltungen zu Beginn 
und während der Erstellung des kommunalen Wärmeplans durchgeführt. Die Veranstaltung en dienten sowohl 
der Information der Verwaltungsakteur *innen und ihrer aktiven Beteiligung, etwa durch Hinweise, wenn eigene 
Aufgaben oder Interessen durch die K WP berührt wurden , als auch zur Information über die Ergebnisse des 
Zielszenarios, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung in Münster bis 2045 erreicht werden kann.  Ergänzt wird die 
allgemeine Verwaltungsbeteiligung durch eine sich an alle Einheiten des Stadt konzerns Münster richtende 
Online-Veranstaltung, in der dann die Umsetzungsstrategie mit Handlungsempfehlungen und der weitere Prozess 
zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans im Fokus stehen werden.  
Beteiligung innerhalb der Verwaltung: Fachspezifische Abs timmungen 
Aufgrund der zahlreichen fachlichen Überschneidungen im Bereich städtischer Bauaktivitäten und des damit 
verbundenen Koordinationsbedarfs wurden insbesondere die Bereiche Stadtplanung und Tiefbau gezielt 
angesprochen, um die relevanten Ämter  frühzeitig einzubinden und fachliche Anknüpfungspunkte zu 
identifizieren, die als Grundlage für den Maßnahmenkatalog dienen soll ten.  
Ergänzt wurden diese Beteiligungsformate durch eine Abstimmung der vorgeschlagenen Umsetzungsstrategie 
und deren Handlungsempf ehlungen mit den für die Umsetzung des Wärmeplans relevanten Fachstellen 
innerhalb des Konzerns Stadt Münster. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der dauerhaften Implementation der 
kommunalen Wärmeplanung als neue fachspezifische Planung im Stadtkonzern Münster, die in einer eigenen 
thematischen Werkstatt vorbereitet werden soll.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 8 
 
3 Die zentralen Ergebnisse des Z ielszenarios 2045 im Überblick  
Der kommunale Wärmeplan für Münster beschreibt den Weg der Stadt hin zu einer weitgehend klimaneutralen 
Wärmeversorgung und bildet damit das strategische Fundament für die weiteren Schritte der entsprechenden 
Dekarbonisierung. Das entwickelte Zielszenario ist hierfür ein Kernelement, denn es  zeigt auf, wie Münster seine 
Wärmeversorgung langfristig umgestalten kann. Die zentralen Kernaussagen im Überblick:  
• Für mehr als 85% des aktuellen Wärmebedarfs kann die Eignung für eine wahrscheinliche, zukünftige 
Wärmeversorgungsart definiert werden (42 % in Wärmenetzen,43% in Gebieten der dezentralen 
Versorgung). Die verbleibenden 15% des aktuellen Wärmebedarfs befinden sich in sog. Prüfgebieten, 
darüber hinaus gelten zukünftige Neubaugebiete als Prüfgebiete .  
• Im Zielszenario findet ein Rückgang des Wärmebedarfs um rd. 16% statt. Bei diesem Rückgang überlagern 
sich Effekte durch Gebäudesanierung und durch den Klimawandel  mit dem zusätzlichen Wärmebedarf aus 
Neubaugebieten. 
• Die technischen Bereitstellungspotenziale für E rneuerbare Energien  und Abwärme können gesamthaft 
den prognostizierten Wärmebedarf in Münster im Jahr 2045 decken, aber in der genaueren räumlichen 
Betrachtung und in der konkreten Umsetzbarkeit ergeben sich z.T. erhebliche Einschränkungen bei der 
Nutzung einzelner Technologien. 
• Fernwärme ist ein wesentlicher Baustein im Zielszenario. Es findet ein erheblicher Ausbau der Fernwärme 
statt, der jedoch durch die begrenzte Verfügbarkeit von Wärmequellen auf Basis von E rneuerbaren Energien 
bzw. Abwärme und die Ausbaugeschwindigkeit limitiert wi rd. Die Dekarbonisierung der bestehenden 
Fernwärmeerzeugung ist für die Zielerreichung notwendig und stellt eine weitere Herausforderung dar.  
• Nahwärmenetze können im Einzelfall einen Beitrag zur Wärmewende in Münster leisten. Sie werden im 
Zielszenario nur  in begrenztem Umfang vorgesehen und sind keine zentrale Säule der zukünftigen 
Wärmeversorgung in Münster. Herausforderungen stellen hier die Verfügbarkeit von erneuerbaren 
Wärmequellen sowie die Erreichung einer Wirtschaftlichkeit dar.  
• Gebiete, die sich grundsätzlich für Wärmenetze eignen, aber in denen eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt 
als unsicher erscheint, werden als Prüfgebiete geführt. Darüber hinaus werden auch Neubaugebiete als 
Prüfgebiete definiert. Bei diesen ist eine Eignung für Wärmenetze a us heutiger Sicht nur in Ausnahmefällen 
gegeben. Die weitere Betrachtung der Prüfgebiete bedarf einer verantwortlichen Koordination.  
• Wasserstoff wird voraussichtlich nur bei größeren Gewerbe- und Industrie kund*innen und damit sehr 
selektiv zum Einsatz komm en. Er ist damit ein untergeordneter Lösungsbaustein. Eine Breitenanwendung 
in der dezentralen Wärmeversorgung ist im Zielszenario nicht vorgesehen. 
• In den verbleibenden Gebieten werden dezentrale Versorgungslösungen eingesetzt. 
Gebäudeeigentümer*innen können sich für unterschiedliche Technologien entscheiden, die den 
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genügen müssen. In der Simulation für das Zielszenario 
dominieren hier Wärmepumpenlösungen, die perspektivisch zu Herausforderungen beim Stromverteilnetz 
führen können. 
Die Implikationen, die sich aus dem Szenario ableiten lassen , bilden die Grundlage für konkrete Anforderungen 
für die Umsetzung, die den Übergang von der strategischen Planung in die praktische Ausgestaltung ermöglichen. 
Diese Anforderungen fließen direkt in die Umsetzungsstrategie mit  Maßnahmenkatalog ein, der die zentralen 
Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten und Instrumente für die Umsetzung der Wärmewende in Münster bündelt 
und priorisiert. In dies er Verzahnung von Zielbild, Implikationen und Maßnahmen entsteht ein konsistenter, 
langfristig tragfähiger Transformationspfad.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 9 
 
4 Die Bausteine der Wärmeplanung im Einzelnen  
Die Vorgehensweise der Wärmeplanung ist durch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetz es (WPG), des 
zugehörigen Leitfadens Wärmeplanung sowie des Landeswärmeplanungsgesetz NRW  definiert und beinhaltet 
fünf Prozessschritte, die durch eine umfassende Akteursbeteiligung und Kommunikationsaktivitäten flankiert 
werden: 
 
Abbildung 3: Arbeitsschritte der Kommunalen Wärmeplanung (Quelle: eigene Darstellung ENERKO) (Abb. 1 im Endbericht) 
Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein dynamischer Prozess, der in den kommenden Jahren stetig 
nachgeschärft werden muss – daher hat der Gesetzgeber in § 25 WPG festgelegt, dass der Wärmeplan „alle fünf 
Jahre zu überprüfen  und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu 
überwachen (sind). Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung)“. Deshalb 
dient – ergänzend zu den dargestellten fünf zentralen Arbeitsschritten – die Verstetigungsstrategie und das 
Controlling dazu, die Umsetzung fortlaufend zu begleiten, zu überprüfen und anzupassen.  
Im Rahmen des Ziels zenarios wird daher ein aus heutiger Sicht denkbarer und technisch -ökonomisch sinnvoller 
Entwicklungspfad skizziert, mit dem das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann.  
Einen Teilbaustein zur Erreichung dieses Ziels kann der Ausbau der zentralen Wä rmeversorgung über 
Wärmenetze auf Basis klimaneutraler Energiequellen darstellen. Untersucht wurde, ob die Versorgung aus 
Wärmenetzen in Münster ausgebaut werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Abwasserwärme, 
Geothermie und Umweltwärme zur Wärmebereitstellung genutzt werden können.  
Eine weitergehende Überprüfung auf die tatsächliche Erschließbarkeit und Wirtschaftlichkeit der beschriebenen 
Wärmenetz-Potenziale im Detail ist auf dieser übergeordneten strategischen Planungsebene nicht vorges ehen 
und muss daher nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten bleiben (durch Machbarkeitsstudien sowie 
anschließende konkrete Umsetzungsplanungen). 
Zur Abbildung der Entwicklung des Technologiemixes wurde das Stadtgebiet Münster in Teilgebiete aufgeteilt, die 
sich an den Stadtbezirksgrenzen, den Stadtzellen, Fluren/Flurstücken, Bebauungs -/Baublock- und der 
Straßenstruktur orientieren. Innerhalb dieser Teilgebiete wurden Auswertungen bzgl. der Eignung für eine zentrale 
bzw. dezentrale Versorgung unter Berücks ichtigung der verschiedenen Beheizungstechnologien vorgenommen 
und die Anteile der einzelnen Technologien gemäß ihrer Anzahl und dem prozentualen Anteil in den Gebieten 
ermittelt. Alle Auswertungen sind aggregiert dargestellt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 10 
 
4.1 Baustein „Eignungsprüfung“  
Im Rahmen des ersten Planungsschrittes – der Eignungsprüfung – wird das Stadtgebiet Münster auf Teilgebiete 
untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein 
Wasserstoffnetz eignen. Dabei kommen die in § 14 des WPG genannten Kriterien zur Anwendung. 
Eine Nichteignung für Wärmenetze wird 
angenommen, wenn derzeit kein Wärmenetz  
besteht und aufgrund des geringen Wärmebedarfs 
ein Wärmenetz sehr wahrscheinlich nicht 
wirtschaftlich wäre. 
Die Entwicklung des W asserstoffmarktes und der 
dafür erforderlichen Infrastrukturen steht noch am 
ganz Anfang. Die bisherigen Entwicklungen und 
Prognosen lassen darauf schließen, dass 
Wasserstoff nicht in der flächigen Versorgung von 
dezentralen Heizungen und nur punktuell für  große 
Verbraucher zum Einsatz kommt. Hierfür hat 
Münster durch die Nähe zum Kernnetz gute 
Voraussetzungen. Insofern wird in diesem Schritt 
eine Nichteignung für Wasserstoffnetze in großen 
Teilen des Stadtgebietes angenommen, punktuell 
aber in den weiteren  Schritten näher betrachtet. 
Wasserstoff-Bedarfe von Großverbraucher *innen 
sollten bilateral mit dem Netzbetreiber geprüft 
werden. Diese Betrachtungen zur Nichteignung von 
Wärmenetzen und Wasserstoffnetzen führen in der 
Überlagerung zur  Abbildung 4 , die 
zusammenfassend die Gebiete zeigt, die aller 
Voraussicht nach nicht für eine Versorgung aus 
Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen geeignet 
sind und auch langfristig dezentral versorgt werden 
sollten. Sie befinden sich überwiegend an den 
locker bebauten Siedlungsrändern der Stadtzellen – 
also zum einen entlang der Stadtgrenzen – aber auch im Bereich der Grüngürtel zwischen den Stadtzellen. Für 
diese Gebiete w erden im Rahmen de s Zielszenarios keine detaillierteren Untersuchungen hinsichtlich der 
Wärmenetzeignung vorgenommen werden. In die späteren Bilanzen des Zielszenarios fließen jedoch auch diese 
Gebiete ein. 
Münster ist in sechs Stadtbezirke gegliedert (Münster -Mitte (unterteilt in Altstadt, Innenstadtring, Mitte -Süd, 
Mitte-Nordost), Münster -West, Münster -Nord, Münster -Ost, Münster -Südost und Münster -Hiltrup). Diese 
Stadtbezirke sind weiter in 45 Stadtteile unterteilt, die auch als "Statistische Bezirke" bezeichnet werden. 
Beispiele hierfür sind Aegidii, Überwasser, Dom, Pluggendorf, Bahnhof, Hafen, Gievenbeck  und weitere. Auf der 
nächsten Ebene gibt es 174 Stadtzellen, die eine feinere Unterteilung der Stadtteile darstellen.  Die Ebene der 
Baublöcke bietet noch detailliertere Unterteilungen, die bis auf einzelne Straßenseiten heruntergebrochen 
werden können. Di ese Struktur ermöglicht eine differenzierte und detaillierte Betrachtung und Analyse des 
Stadtgebiets. 
Abbildung 4: Darstellung der Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung 
gemäß Eignungsprüfung (Abb. 4 im Endbericht)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 11 
 
4.1.1 Gebäudestruktur 
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden für Münster insgesamt rd. 64.394 beheizte Gebäude mit einer 
Energiebezugsfläche von rd. 23 Mio. m² e rfasst. Die Anteile der Energiebezugsflächen nach Sektoren sind im 
linken Teil der Abbildung 5 dargestellt. Der Anteil der Privathaushalte überwiegt mit 66% und 15 Mio. m² bei 
weitem, gefolgt vom Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD, hier inkl. Industrie) und den öffentlichen 
Gebäuden. Im rechten Teil der Grafik sind für die Wohngebäude die Anteile nach Einfamilienhäusern (freistehend, 
EFH), Reihenhäusern (RH ) und Mehrfamilienhäusern (MFH) dargestellt. Der Anteil der EFH an der 
Energiebezugsfläche liegt bei 39%, gefolgt von großen Mehrfamilienhäusern mit einem Anteil von 38%.  
 
Abbildung 5: Energiebezugsflächen nach Sektoren und Wohngebäudetypen 
In Abbildung 6 ist eine Auswertung der Altersstruktur der Gebäude nach Gebäudealtersklassen  dargestellt. Es 
wird deutlich, dass der weit überwiegende An teil der Gebäude vor den 1970er -Jahren und damit vor der 
gesetzlichen Verankerung von Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und Dämmstandard errichtet wurde.  
 
Abbildung 6: Häufigkeitsverteilung der Baualtersklassen der Gebäude und der Wohngebäude nach Energieeffizienzklasse

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 12 
 
Ebenfalls dargestellt ist die  Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach Energieeffizienzklasse. Über alle 
Wohngebäude hinweg zeigt sich eine Art Normalverteilung mit wenigen Gebäuden in den als sehr schlec ht zu 
bewertenden Klassen G und H mit Verbräuchen über 200 kWh/m 2 sowie in den Klassen A+ und A mit weniger als 
50 kWh/m 2. Am häufigsten vertreten sind die Klassen D und E, in die Gebäude mit Endenergieverbräuchen für 
Raumheizung und Warmwasser zwischen 130-100 kWh/m 2 beziehungsweise 130-160 kWh/m 2 eingeordnet 
wurden.  
In den folgenden Abbildungen ist die Verteilung der überwiegenden Gebäudetypen und der überwiegenden 
Baualtersklassen nach Baublock räumlich dargestellt. 
   
Abbildung 7: Überwiegende Gebäudetypen (Abb. 11 Endbericht) Abbildung 8: Überwiegende Baualtersklassen (Abb. 12 Endbericht)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 13 
 
4.1.2 Wärmebilanz und Treibhausgase 
Der Wärmebedarf in Münster beläuft sich auf 2.617 GWh/a. In de r folgenden Abbildung 9 ist der Wärmebedarf 
nach Sektoren, Nutzungsart und nach Energieträgern in Münster  dargestellt. 
 
Abbildung 9: Wärmebedarf nach Sektoren, Verwendungszweck und nach Energieträgern 
Die Auswertungen der Bilanzen auf gesamtstädtischer Ebene werden ergänzt z.B. durch die kartografische 
Darstellung der Wärmeliniendichte in  Abbildung 10. Die Struktur der Wärmeliniendichten spiegelt die Verteilung 
der Wohnraumdichten mit Bedarfsschwerpunkten in den dicht bebauten innerstädtischen Bereichen und 
abnehmender Wärmedichte in weniger dicht bebauten Gebieten an den Siedlungsrändern wider.  
Die räumliche Vertei lung des vorwiegenden Energieträgers je Baublock ist in Abbildung 11 dargestellt. Während 
in einer Vielzahl an Baublöcken im gesamten Stadtgebiet vorwiegend Erdgas zum Einsatz kommt, w ird in einigen 
dörflichen Strukturen, wie sie beispielsweise in Nienberge und Gelmer vorzufinden sind , und in den ländlichen, 
abgelegenen Bereichen insbesondere Heizöl und Flüssiggas als Heizenergieträger eingesetzt. In manchen 
Neubaugebieten (z.B. Hiltrup-West) überwiegen strombasierte Wärmepumpen. Es zeigt sich, dass es auch im 
Fernwärmegebiet häufig Baublöcke gibt, für die aktuell  Erdgas die vorwiegende Versorgungsart darstellt 
(beispielsweise in der Innenstadt). Dies deutet auf ein Fernwärme-Verdichtungspotenzial in diesen Bereichen hin. 
Der Anteil erneuerbarer Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch beträgt rd. 4,3%. Er setzt sich aus den 
Endenergiemengen für die dezentral eingesetzten Energieträger Biomasse, Biogas und Solarthermie plus Anteilen 
an erneuerbar erzeugter Wärme im BHKW Amelsbüren sowie  genutzter Abwärme aus dem BHKW der AWM 
zusammen.  
Analog zu den Energieträgeranteilen des Endenergieverbrauchs werden die Treibhausgasemissionen dominiert 
durch den Erdgaseinsatz mit einem Anteil von rd. 58%, gefolgt von Heizöl mit einem Anteil v on rd. 19%. Der 
Anteil des Stroms beträgt knapp 2%. Die regenerativen Energieträger Holz und Solarthermie haben aufgrund der 
geringen Verbrauchsanteile und der niedrigen Emissionsfaktoren nur geringe Anteile an den Emissionen (in 
Summe 0,3%). Die Emissionen der Wärmeversorgung aus den Wärmenetzen der Stadtwerke Münster und der 
Universität Münster liegen bei rd. 106.873 t/a. Ihr Anteil von 16% ist geringer als der Anteil der jährlichen 
Wärmelieferung aus Wärmenetzen am Wärmemarkt, der bei rd. 20% liegt (563 GWh/a).

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 14 
 
      
Abbildung 10: Wärmeliniendichte (Abb. 26 Endbericht)  Abbildung 11: Vorwiegender Energieträger (Abb. 28 Endbericht) 
 
 
Abbildung 12: Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme  Abbildung 13: Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 15 
 
4.2 Baustein „Potenzialanalyse“ 
4.2.1 Methodik der Potenzialanalyse 
Die Potenzialanalyse dient der systematischen Erfassung der Einsparpotenziale beim Wärmebedarf sowie der 
Potenziale für klimaneutrale Wärme- und Stromquellen in Münster. 
Tabelle 1: Kategorisierung von Potenzialen 
Einsparpotenziale • Sanierung der Gebäudehülle  
• Effizienzsteigerungen 
• Klimaveränderungen 
Wärmequellen Umweltwärme 
• Gewässerwärme (Flusswasserwärme, andere Oberflächengewässer)  
• Geothermie 
• Luft 
Unvermeidbare Abwärme 
• Klärwasserwärme 
• Abwasserwärme 
• Industrielle Abwärme 
• Abwärme aus Müllverbrennung 
Erneuerbare Energien 
• Solarthermie 
• Biomasse 
Große Wärmespeicher (Technologie zur Nutzbarmachung saisonaler Wärmequellen)  
Stromquellen Erneuerbare Energien 
• Photovoltaik 
• Windkraft 
In der hier durchgeführten Potenzialanalyse wird zwischen theoretischen, technischen, wirtschaftlichen und 
realisierbaren Potenzialen unterschieden: 
 
 
Abbildung 14: Ebenen der Potenzialermittlung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 16 
 
Der Arbeitsschritt Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung dient der Identifikation aller Potenziale an 
erneuerbarer Wärme bzw. unvermeidbarer Abwärme sowie zur Reduzierung des Wärmebedarfs und deren 
Quantifizierung. Dabei wird das theoretische Potenz ial auf ein realisierbares Potenzial verdichtet . Das 
theoretische Potenzial beschreibt die maximale Menge an Energie, die aus einer  bestimmten Quelle ganzjährig 
gewonnen werden kann, ohne Berücksichtigung organisatorischer oder genehmigungsrechtlicher 
Einschränkungen und technischer Restriktionen. Es ist als Obergrenze der verfügbaren Ressourcen, die rein 
physikalisch oder geographisch vorhanden sind , zu verstehen . Das voraussichtlich realisierbare Potenz ial stellt 
dann eine Grundlage für die Erstellung des Zielszenarios dar (s. Kap. 4.3).  
Zudem gibt es i n Münster diverse Schutzgebiete  (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte 
Biotope, Vogelschutzgebiete, Wasserschutzgebiete), die bei der Potenzialanalyse zu berücksichtigen sind. 
4.2.2 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs 
Der Wärmebedarf eines Gebäudes setzt sich aus dem Raumwärmebedarf, dem Trinkwarmwasserbedarf und ggf. 
dem Prozesswärmebedarf zusammen.  Das Einsparpotenzial wird maßgeblich durch folgende Einflussfaktoren 
auf den Wärmebedarf eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehülle, Effizienzsteigerungen, 
Suffizienz und Klimaveränderungen.  
Zur Quantifizierung einer möglichen Reduktion des Raumwärmebedarfs durch Klimaveränderungen wird auf den 
Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster aufgebaut. Mögliche Einsparungen des Raumwärmebedarfs  durch 
energetische Sanierung der Gebäudehülle  werden mittels des ENERKO Sanierungstools simuliert. Das Modell 
berücksichtigt Sanierungstiefen, Sanierungszyklen und Sanierungsraten.  Über die hier betrachteten 
Einspareffekte im Wärmebedarf hinaus führen die fortschreitenden Klimaverä nderungen zu einem steigenden 
Kühlbedarf, insbesondere durch zunehmende Anforderungen an die Raumklimatisierung in Wohn -, Büro- und 
Gewerbegebäuden. Der mit dem steigenden Kühlbedarf verbundene erhöhte Energieaufwand wird im Rahmen 
des Zielszenarios der Kommunalen Wärmeplanung prognostiziert und berücksichtigt.  
Zur Bemessung des theoretischen Potenzials wird der Fall betrachtet, dass alle Gebäude in Münster innerhalb 
des Betrachtungszeitraums bis 2045 so saniert werden, dass sie in Energieeffizienzklasse A fallen, d.h. einen 
spezifischen Endenergiebedarf von weniger als 50 kWh/m 2a aufweisen. Dazu wäre eine Sanierungsrate von 4,5% 
pro Jahr notwendig.  Es ergibt sich ein theoretisches Potenzial für die Senkung des Wärmebedarfes von 57% des 
Gesamtwärmebedarfes bzw. 1.489 GWh/a, wobei 14% Einsparungen im Raumwärmebedarf auf Klimaeffekte und 
49% auf Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle zurückzuführen wären.  
Um eine mögliche Spannweite der zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich Sanierung abzubilden, wurden weitere 
Szenarien untersucht  und mit Fachakteur *innen disk utiert. Das abgeleitete Zielszenario  geht von einer linear 
steigenden Sanierungsrate von derzeit 0,8% pro Jahr bis auf 1,5% im Jahr 2045 aus . Es baut darüber hinaus auf 
den Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster auf und legt dementsprechend eine Reduktion des 
Raumwärmebedarfes durch klimatische Veränderungen von 10% bis 2035 und 14% bis 2045 zugrunde. 
Hinsichtlich der zu erwartenden Reduktion des Trinkwarmwasserbed arfes durch Effizienzsteigerungen und 
Suffizienz sowie für den Prozesswärmebedarf werden Reduktionen von 5% angenommen.  
Für eine umfassende Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs wird neben dem Rückgang der aktuellen 
Wärmebedarfe auch die Entstehung neuer Wärmebedarfe insbesondere durch Neubauten berücksichtigt 
werden. Insgesamt entspricht bei dieser Prognose der zukünftige zusätzliche Wärmebedarf für Wohnen und 
Gewerbe rd. 8% des heutigen Wärmebedarfs.  
Im Ergebnis wird für das gesamte Stadtgebiet Münster für alle zurzeit bestehenden Gebäude eine Reduktion des 
Wärmebedarfs von 24% erzielt. Während der Wärmebedarf dieser Gebäude im Status Quo 2.617 GWh/a beträgt, 
macht der Wärmebedarf dieser Gebäude im Jah r 2045 rd. 1.981  GWh/a aus. Die Einsparungen setzen sich aus 
einer Reduktion der Raumwärmebedarfe um rd. 27%, welche aus dem Klimaeffekt plus Maßnahmen an der

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 17 
 
Gebäudehülle resultieren, sowie den jeweils 5% betragenden Einsparungen im Trinkwarmwasser - und 
Prozesswärmebedarf zusammen. Unter Einbezug voraussichtlicher zusätzlicher Bedarfe, welche sich aus 
Neubauaktivitäten im Stadtgebiet ergeben , beträgt der Wärmebedarf im Jahr 2045 rd. 2.199 GWh/a. Folglich 
ergibt sich unter Berücksichtigung der Neubauten bis zum 2045 eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16%. 
Die folgende Karte zeigen die prozentualen  Einsparungen im Zielszenario, dargestellt auf Baublockebene.  
Weiterhin in der Abbildung zu erkennen sind die Neubaugebiete bis 2032 gemäß  Baulandprogramm [1] sowie 
weitere potenzielle Neubauflächen bis 2045 gemäß Flächennutzungsplan und Integriertem Flächenkonzept [2].

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 18 
 
 
Abbildung 15: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung auf Baublockebene, Zielszenario

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 19 
 
4.2.3 Potenziale zur Wärmeerzeugung und zur Stromerzeugung 
Bei der Analyse der möglichen Potenziale für eine zukünftig fossilfreie Wärmeerzeugung wird unterschi eden 
zwischen dezentralen Potenzialen (wie oberflächennahe Geothermie, Umgebungsluft oder Dachflächen -
Solarthermie) und zentralen Potenzialen. Unter zentralen Potenzialen zur Wärmeerzeugung sind Wärmequellen 
zu verstehen, die in ein Wärmenetz einspeisen  (wie tiefe und mitteltiefe G eothermie, Klarwasserwärme, Biogas 
oder Freiflächen-Solarthermie). 
Zusätzlich werden die Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung  aus PV -Anlagen auf Gebäuden und 
Freiflächen sowie Windkraftanlagen ermittelt. Wesentliche Potenziale für Wasserkraftanlagen  bestehen in 
Münster nicht. Die regenerative Stromerzeugung stellt kein direktes Wärmepotenzial dar. Sie dien t vielmehr der 
(bilanziellen) Deckung des künftig steigenden Strombedarfs für den Wärmepumpen -Einsatz und wird indirekt im 
Wärmemarkt eingesetzt. 
Eine ausführliche auch kartografische Darstellung der betrachteten Potenziale findet sich im Endbericht 
zum kommunalen Wärmeplan. 
4.2.4 Zusammenfassung der theoretischen und technischen Potenziale  
Die Auswertung zeigt, dass in Münster eine Vielzahl an Potenzialen zur Verfügung steht, um eine 
Wärmetransformation bis 2045 zu realisieren. Eine Gegenüberstellung des theoretischen und des technischen 
Potenzials im Vergleich zum Wärmemarkt im Istzustand zeigt die Abbildung 16. Die technischen Potenziale 
erreichen in Summe rd. das 1,5fache  des heutigen Wärmebedarfs  von 2. 617 GWh/a. Die zukünftige 
Herausforderung besteht also darin, dass ein Großteil der tec hnischen Potenziale auch tatsächlich genutzt 
werden kann. 
 
Abbildung 16: Gegenüberstellung der theoretischen und technischen Potenziale im Vergleich zum aktuellen Wärmemarkt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 20 
 
4.3 Baustein „Zielszenario“  
Das Zielszenario baut auf den Erkenntnissen aus den vorhergehenden Schritten – der Eignungsprüfung, der 
Bestandsanalyse sowie der Potenzialanalyse auf und zeigt einen möglichen Weg zu einer klimaneutralen 
Wärmeversorgung auf. 
Das Zielszenario schließt sowohl bedarfsseitige Entwicklungen als auch Versorgungsszenarien mit Änderungen 
der Beheizungsstruktur ein und bezieht neben dem Zieljahr zur Erreichung der Klimaneutralität (2045) auch die 
Stützjahre 2030, 2035 und 2040 und somit auch den Pfad zur Treibhausgasneutralität ein. 
Für die Interpretation der Ergebnisse ist es wichtig, dass ein Szenario immer im Kontext der Prämissen zu 
verstehen ist und mögliche Entwicklungen der Zukunft in sich schlüssig und konsistent beschreibt. Sze narien 
stellen also hypothetische Folgen von Ereignissen und Ra hmenbedingungen auf, die sich im Zeitverlauf ändern 
können. 
Das hier gezeigte Zielszenario baut auf den heute absehbaren Ra hmenbedingungen hinsichtlich der 
beschriebenen technischen Potenziale in Münster, der Energiemärkte und der regulatorischen wie 
ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Es ist kein Extremszenario im Sinne eines Best Case / Worst Case 
Szenarios, sondern ein ausgewogenes Szenario, das klar auf das vorgegebene Ziel einer Trei bhausneutralität bis 
zum Zieljahr 2045 fokussiert ist. 
Im Ergebnis stellt das Szenario ein straßenabschnitts- und baublockscharfe s Zielszenario dar, in de m bis 2045 
jeder Wärmeverbraucher klimaneutral versorgt wird. Dies kann durch Anschluss an ein Wärmene tz, dezentrale 
Versorgung mit Wärmepumpen und Umweltenergie oder in Einzelfällen auch mit Feuerungsanlagen mit biogenen 
oder synthetischen Brennstoffen erfolgen. 
4.3.1 Ableitung der Entwicklung des Wärmebedarfs 
Die Entwicklung des Wärmebedarfes  wird maßgeblich durch folgende Einflussfaktoren auf den Wärmebedarf 
eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehülle, Effizienzsteigerungen , Suffizienz  und 
Klimaveränderungen.  Im moderaten Szenario (s. Kap. 4.2.2) ergibt sich unter Berücksichtigung der Neubauten 
bis zum 2045 eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16%. 
4.3.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart  
Die modellhafte Ableitung, welches Geb äude im Zeitraum bis 2045 auf welche Heizungsart umstellt, erfolgt im 
Rahmen einer Simulation der Heizungsumstellungen . Hierbei werden für jedes Gebäude allgemeine und 
technologie-spezifische Scores berechnet, die verschiedene Einflussfaktoren berücksichti gen. Eine Auswahl der 
getroffenen Modellannahmen verdeutlicht die Vorgehensweise : 
• Heizungsalter: Das Umstellungsjahr korreliert mit dem Heizungsalter. 
• Fernwärme und Nahwärme:  
o Die Umstellung erfolgt nur innerhalb der definierten Fern- und Nahwärmegebiete, bis eine 
vorgegebene Anschlussquote erreicht ist. 
o Gebäude können auf einen späteren Fernwärmeanschluss „warten“, falls das Gebiet erst im 
Zeitverlauf erschlossen wird. 
o Gebäude mit einer höheren Anschlussleistung pro Meter Entfernung zum potenziellen 
Fernwärmenetz erhalten eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Umstellung auf Fernwärme.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 21 
 
• Biomasse: Gebäude mit Ölheizungen haben höhere Wahrscheinlichkeit für Umstieg auf Biomasse. 
• Solarthermie: Solarthermie in der Objektversorgung nur in Kombination mit Biomasse. 
• Oberflächennahe Geothermie: Gebäude mit hohem oberflächennahen Geothermiepotenzial, d.h. 
großen Flurstücken in Relation zum Wärmebedarf des Gebäudes,  erhalten einen höheren Score für die 
Umstellung auf Erdwärmepumpen. 
• Luftwärmepumpen: Die Eignung für Luft wärmepumpen wird in Abhängigkeit des Gebäudetyps, der 
Nutzungsart und des Sanierungszustandes eines Gebäudes bewertet. Weiterhin muss in dichter 
bebauten Bereichen auf die Verfügbarkeit eines geeigneten Aufstellorts sowie die Einhaltung der 
Schallschutzanforderungen geachtet werden.  
Die Umstellungssimulation verteilt die Umstellungen über die Jahre unter Berücksichtigung der berechneten 
Scores und der bestehenden technischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. So wird eine zeitlich 
gestaffelte Transformati on aller fossilen Heizungen im Stadtgebiet  abgebildet, die die Integration erneuerbarer 
Technologien und den Anschluss an  Fernwärme berücksichtigt.  Die Ergebnisse der Simulation zeigen, dass zur 
Erreichung der Klimaneutralität in der dezentralen Versorgung  bis 2045 durchschnittlich mehr als 2.000 
Heizungswechsel pro Jahr erfolgen müssen. Dabei erfolgt der Technologiewechsel im Wesentlichen von Gas und 
Heizöl auf Wärmepumpen. 
4.3.3 Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete 
Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes wurde  das Stadtgebiet in voraussichtliche 
Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt: 
• Das Wärmenetzgebiet umfasst die Gebiete mit bereits vorhandenen Wärmenetzen und Gebiete  mit 
voraussichtlicher Erschließung durch Wärmenetze. Nicht dargestellt sind kleinere Netze ohne 
Ausbaupotenzial, die im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes unter Gebäudenetze (s.u.) fallen. Es ist zu 
beachten, dass es keine Ausbaugarantien für alle dargestellten Wärmenetzgebiete gibt und ein 
Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelbare Rechtswirkung nach sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan 
„keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“.  
• Prüfgebiete für Wärmenetze sind Gebiete, in denen eine leitungsgebundene Wärmever sorgung derzeit 
nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Wärmebedarfs - oder 
Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet, jedoch existiert zum aktuellen Zeitpunkt 
keine ausreichende Planungssicherheit über mögliche Wä rmequellen zur Versorgung bzw. über eine 
technische Machbarkeit in diesen Gebieten. Weiterhin werden alle Neubaugebiete im Sinne des 
Ratsbeschlusses V/0317/2022 als Prüfgebiete definiert , weil für die künftigen Fallentscheidungen zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Informationen vorliegen. 
• Wasserstoffnetzgebiete werden nicht ausgewiesen. Wasserstoff wird jedoch punktuell zur Versorgung 
einzelner Verbraucher im Zielszenario berücksichtigt. 
• Dezentrale Versorgungsgebiete  sind alle übrigen Gebiete. In diesen kommen weit überwiegend 
dezentrale Lösungen zum Einsatz. Dies können alle dezentralen GEG-konformen Versorgungslösungen, 
wie Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermie - oder Hybridheizungen sein. Weiterhin ist zu 
beachten, dass auch sogenannte Gebäudenetze (Wärmenetze mit bis zu 16 Gebäuden beziehungsweise 
bis zu 100 Wohneinheiten ) im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes als dezentrale Versorgungsoption 
gelten. 
• Als Prüfgebiet für Wasserstoff  wird der Hansa -Business-Park deklariert. Dieser kann aufgrund seiner 
Lage nahe einer Wasserstoff -Kernnetzleitung und nahe zum vermutlich ersten Wasserstoffverbraucher

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 22 
 
in Münster künftig wahrscheinlich mit Wasserstoff versorgt werden. Demzufolge bietet sich hier für 
bereits existierende und insbesondere auch neu an zusiedelnde Unternehmen die Nutzung von 
Wasserstoff für Prozesswärme besonders an. 
Die Gebietseinteilung ist nach §18 des Wärmeplanungsgesetzes mit Darstellung der Versorgungsart für das 
Zieljahr und der Ausweisung von Wärmenetzgebieten in der folgenden Abbildung 19 dargestellt.  
4.3.4 Ermittlung der Gebietskategorie „Wärmenetzgebiet“  
Wärmenetze, in Form von Fernwärme - oder Nahwärmenetzen, stellen einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu 
einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung dar. Insofern sind Analysen über die Möglichkeiten zur Steigerung 
des Anteils der netzgebundenen Wärmeversorgung ein wichtiger Bestandteil einer jeden kommunalen 
Wärmeplanung. 
Zur Bewertung und Einteilung werden Indikatoren und Kriterien herangezogen, welche die Wirtschaftlichkeit von 
Wärmenetzen indirekt abbilden: Eine hohe Wärmeliniendichte, also Wärmeabsatz der angeschlossenen Objekte 
je Netzlänge, führt zu niedrigen , relativen Netzverlusten und zu günstigeren Netzkosten bezogen auf die 
Wärmemenge. Somit sollten Wärmenetze vorwiegend in Gebieten mit hohen Wärmeliniendichten  betrieben 
werden und es sollte ein möglichst großer Anteil der Gebäude im Wärmenetzgebiet angeschlossen wer den, also 
eine hohe Anschlussquote erreicht werden.  Die Potenziale zur Entwicklung der Wärmenetze teilen sich somit in 
Verdichtung (Neuanschlüsse an bestehenden Leitungen) und Erweiterung ( Verlegung neuer Leitungen und damit 
die Erschließung neuer Gebiete) auf.  
Besonders für die Erweiterung haben die Stadtwerke und Stadtnetze Münster in einem iterativen Prozess ihre 
Planungen eingebracht und ihre Einschätzungen bzgl. der Attraktivität und Umsetzbarkeit von Ausbaugebieten 
gegeben. Die Bewertung i m Rahmen d er kommunalen Wärmeplanung hat u.a. folgende Herausforderungen 
berücksichtigt, die den bis 2045 umsetzbaren Fernwärmeausbau limitieren: Begrenzte Verfügbarkeit von 
Baukapazitäten für die Verlegung neuer Leitungen und Hausanschlüsse, hydraulische Restriktio nen im 
Bestandsnetz sowie die erschließbare, erneuerbare Wärmemenge zur Fernwärmeerzeugung. Aus diesem Prozess 
ergeben sich für die Fernwärme die  in Abbildung 17 dargestellten Wärmenetzgebiete  im Status quo (um die 
bestehenden Leitungen) und die voraussichtlichen Wärmenetzgebiete mit dem voraussichtlichen Baubeginn der 
Verteilleitungen. Hier zeigt sic h, dass sich der Fernwärme ausbau v.a. auf die Innenstadt und innenstadtnahe 
Bereiche (Kreuzviertel, Hansaviertel, Südviertel) konzentriert, um dort die Fernwärme -Versorgung noch flächiger 
bereitstellen zu können. Hier sind auch größtenteils die höchsten Wä rmeliniendichten vorhanden.  Ebenso sind 
die Prüfgebiete dargestellt. Dabei handelt es sich um die restlichen Gebiete, die zwar für einen Fernwärmeausbau 
geeignet erscheinen, bei denen aber derzeit noch verschiedene, hemmende Faktoren vorliegen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 23 
 
 
Abbildung 17: Wärmenetzgebiete im Status quo  und voraussichtliche Wärmenetzgebiete mit voraussichtlichem Baubeginn der 
Verteilleitungen im Zielszenario sowie Prüfgebiete für Fernwärme 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 24 
 
Die Ableitung von Wärmenetzgebieten anhand der zuvor beschrieben Kriterien schließt jedoch nicht aus, dass 
zukünftig auch an anderer Stelle weitere Gebiete mit potenzieller Wärm enetzeignung entstehen könnten; 
beispielsweise, wenn sich spezifische Standortfaktoren, die eine Wärmenetzlösung begünstigen, ändern. Für alle 
dargestellten Wärmenetzgebiete wiederum gilt, dass ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelbare 
Rechtswirkung nach sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine 
einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“. 
Insgesamt steigt so der Wärmebedarf durch Nachverdichtung und Netzausbau an. Unter Berücksichtigung  der 
Netzverluste ergibt sich die erforderliche Wärmemenge , die von den Wärmeerzeugungsanlagen bereitzustellen 
ist. Diese Wärmeerzeugungsmenge muss schrittweise dekarbonisiert w erden, wofür ausreichend Potenziale an 
erneuerbarer Wärme bzw. unvermeidbarer A bwärme vorhanden sein müss en. Dies ist bei der Gestaltung des 
Netzausbaus berücksichtigt. Im Ergebnis zeigt sich, dass  die bereitgestellte Fernwärmemenge durch den 
Anschluss neuer Abnahmestellen an das Fernwärmenetz bis 2045 deutlich ansteigt, obwohl der Wärmebedarf im 
Bestand sinkt. Für die Transformation der  Wärmeerzeugung ist insbesondere die Erschließung neuer 
Wärmequellen erforderlich, damit  die gesamte Wärmeerzeugung für  die Wärmenetze bis zum Zieljahr 2045 
vollständig auf erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basiert. 
Für die Fernwärme besteht die Transformation der Wärmeerzeugung aus dem Ersatz von erdgasbefeuerten 
Erzeugungsanlagen v.a. durch Tiefengeothermie, ergänzt durch verschiedene Großwärmepumpen, Solarthermie, 
Power-to-Heat und  Kessel mit klimaneutralem  Gas für die Spitzenlasterzeugung.  Dieses 
Wärmeerzeugungsportfolio basiert wesentlich auf dem Transformationsplan der Stadtwerke Münster.  
 
Abbildung 18: Erzeugungsmix der Fernwärme der SW/SN Münster bis 2045 
4.3.5 Ermittlung der Gebietskategorie „Wasserstoffnetzgebiet“  
Eine flächige Versorgung mit Wasserstoff  zur dezentralen Wärmeerzeugung  beziehungsweise eine damit 
einhergehende Definition von Wasserstoffausbaugebieten wird u nter Berücksichtigung des aktuellen 
Informationsstandes zum Wasserstoffhochlauf in Deutschland  für Münster nicht angenommen. Im Einzelfall ist 
ein Wasserstoffeinsatz insbesondere für gewerbliche und industrielle Anwendungen oder Fernwärme -Erzeugung 
möglich. 
 -
 100
 200
 300
 400
 500
 600
 700
Status Quo 2030 2035 2040 2045
Fernwärmeerzeugung in GWh/a
 Tiefengeothermie  Solarthermie  Klarwasser-WP  Flusswasser-WP
 Luft-WP  Kühlwasser-WP  Kessel-klimaneutrales Gas  P2H
 Erdgas-KWK  Kessel-Erdgas Heizöl-KWK Kessel-Heizöl

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 25 
 
  
Abbildung 19: Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Zielszenario 2045

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 26 
 
4.3.6 Ermittlung der Gebietskategorie „Prüfgebiete“ 
In Münster handelt es sich hierbei um Prüfgebiete für Wärmenetze und ein Prüfgebiet für Wasserstoff.  
Unter die Wärmenetz -Prüfgebiete fallen solche Gebiete in der Nähe de s bestehenden Fernwärme netzes, die 
aufgrund ihrer Wärmebedarfs - oder Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet  sind. J edoch 
existiert für diese Gebiete zum aktuellen Zeitpunkt keine ausreichende Planungssicherheit über mögliche 
Wärmequellen zur Versorgung oder derzeit bestehen technische oder andere hemmende Faktoren , die einer 
weiteren Untersuchung bedürfen.  
Darüber hinaus werden an bestehende Nahwärmegebiete angrenzende Bereiche als Prüfgebiete definiert, wenn 
eine Nahwärme-Eignung aufgrund der aktuellen Bebauungs - und Versorgungsstruktur nicht ausgeschlossen ist 
und weitere Eignungsfaktoren bestehen. Diese kann beispielsweise aus mittleren bis hohen Wärmeliniendichten 
oder der Möglichkeit von Netzzusammenschlüssen bei einer möglichen Wärmequellenverfügbarkeit resultieren. 
Betrachtet wurden die Nahwärmegebiete Roxel, Amelsbüren, Albachten, Hiltrup und Baumgartenweg. In 
Abbildung 19 sind diese Prüfbereiche rund um die Ortskerne Roxel und Amelsbüren zu erkennen.  
Des Weiteren wurden aus 15 weiteren Gebieten in Kinderhaus, Roxel sowie Wo lbeck drei sog. „Fokusgebiete“ 
bestimmt, die einer detaillierteren Betrachtung unterzogen wurden. Die Fokusgebiete, welche als prinzipiell 
nahwärmegeeignet bewertet wurden, wurden ebenfalls als Prüfgebiete aufgenommen. In Abbildung 19 ist das 
Fokusquartier Kinderhaus als Prüfgebiet zu erkennen. Das zweite Fokusgebiet Wolbeck wurde nicht als Prüfgebiet 
aufgenommen. Die Bewertung der resultierenden Wärmekosten hat ergebe n, dass eine Nahwärmelösung im 
Vergleich zur dezentralen Versorgung zu höheren Wärmekosten führt. Das dritte Prüfgebiet Roxel Baublock wurde 
aufgrund des für eine BEW -Förderung zu kleinen Zuschnitts ebenfalls nicht als Prüfgebiet aufgenommen. 
Ähnliche Baub löcke mit etwas größerem Zuschnitt können sich aber künftig durchaus als geeignet für 
Wärmenetzgebiete zeigen, so dass derartige Versorgungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern in den 
Lösungsraum für die Transformation der Wärmeversorgung aufgenom men werden  sollten. Eine konkrete und 
flächendeckende räumliche Zuordnung und kartografische Darstellung derartiger geeigneter Baublöcke kann 
allerdings nicht vorgenommen werden.  
Aufgrund hoher Wärmeliniendichten und der Kläranlage Hiltrup sowie Abwärme a us der Industrie als 
möglicherweise verfügbare Wärmequellen, werden der Ortskern Hiltrups sowie die Bereiche rund um die 
Westfalenstraße bis hin zum Herz-Jesu-Krankenhaus als zusätzliche Prüfgebiete definiert. 
Neubaugebiete werden im Sinne eines vom Rat be schossenen Vorgehens (Beschlussvorlage V/0317/2022) 
ebenfalls als Prüfgebiete für Wärmenetze definiert.  
Darüber hinaus gibt es ein Prüfgebiet für Wasserstoff. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um den Hansa -
Business-Park, welcher aufgrund seiner Lage nahe einer Wasserstoff -Kernnetzleitung und nahe zum vermutlich 
ersten Wasserstoffverbraucher in Münster wa hrscheinlich mit Wasserstoff versorgt werden kann. Demzufolge 
bietet sich hier für bereits existierende und insbesondere auch neu anzusiedelnde Unternehmen die Nutzung von 
Wasserstoff für Prozesswärme besonders an.  Weitere Wasserstoffversorgungen für Industrie und Gewerbe sind 
auch andernorts denkbar und im Einzelfall durch Abstimmung mit dem Netzbetreiber zu prüfen. 
4.3.7 Ermittlung der Gebietskategorie „Dezentrale Versorgungsgebiete“  
Alle Gebiete, die außerhalb der in Abbildung 19 dargestellten Wärmenetzgebiete und Prüfgebiete liegen, sind 
dezentrale Versorgungsgebiete. Um die Gebäude in den Prüfgebieten eindeutig bilanzieren zu können, wird für 
das Zielszenario angenommen, dass diese Gebiete ebenfalls dezentral versorgt werden. 
In dezentralen Versorgungsgebieten stehen Hauseigentümer *innen verschiedene Technologien für zukünftige 
Heizungsanlagen zur Verfügung. Generell kann jede Heizungsanlage, die mit einem Anteil von minde stens 65% 
Wärme aus erneuerbarer Energie betrieben wird, zur zukünftigen Versorgung eingesetzt werden. Die 65 %-

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 27 
 
Anforderung gelten aktuell für neu errichtete Gebäude  in Neubaugebieten und  werden in Münster ab dem  
01.07.2026 ebenfalls beim  Einbau von neuen H eizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken 
verbindlich. Intakte bestehende Heizungssysteme mit einem EE -Anteil unter 65 % können auch nach Mitte 2026 
weiter betrieben werden. Gem äß der  Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes muss jedoch im Rahmen der  
kommunalen Wärmeplanung für alle Heizungsanlagen  - auch in den dezentralen Versorgungsgebieten  - bis 
spätestens zum Jahr 2045 ein Pfad zur vollständigen treibhausgasneutralen Versorgung aufgezeigt werden.  
Für das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung w ird angenommen, dass die dezentralen 
Versorgungsgebiete überwiegend durch eine Heizungsumstellung auf Wärmepumpen geprägt sind. Dabei spielen 
neben Luftwärmepumpen auch Erdwärmepumpen eine Rolle, vor allem in Bereichen mit größeren Flurstücken 
und ohne wasserrechtliche Einschränkungen. Weitere Bausteine können – wenn auch punktuell – der Austausch 
von Ölheizungen durch Pelletkessel  oder Hybridlösungen sein. Da in Münster die eingesetzten Mengen an fester 
Biomasse bereits heute das gesamtstädtische Potenzial an verfügbarer fester Biomasse überschreiten, wird der 
Zubau weiterer Heizsysteme auf Basis fester Biomasse im Zielszenario rechnerisch begrenzt.  
4.3.8 Entwicklung der Wärmebilanz 
Die Entwicklung der Wärmebilanz beschreibt die Veränderung der Wärmeversorgung und des Wärmebedarfs im 
Zeitverlauf. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Entwicklung des Wärmebedarfs in den 
Gebäuden sowie der Transformation der Wärmeversorgung hin zu klimaneutralen Technologien.  
Die Transformation der Wärmeversorgung ist in der folgenden Abbildung 20 anhand der Wärmebedarfsdeckung 
im Zeitverlauf dargestellt. Es sind die Beiträge der Zieltechnologien und der Wechsel weg von heute noch fossilen 
Heizsysteme zu erkennen, wie auch die Wärmebedarfsreduktion in Höhe von 16%. 
 
Abbildung 20: Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 
Gut zu erkennen ist der Zuwachs der Fern- und Nahwärmebedarfe; hier zusammengefasst als Wärmenetze.  
• Relativ gesehen steigert sich der Anteil von Wärmenetzen am Wärmemarkt von rd. 21% auf rd. 28%.  
• Es zeigt sich ein sukzessiver Rückgang von Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Stromdirektheizungen .  
• Wärmepumpenanwendungen machen im Zieljahr 2045 voraussichtlich  einen Anteil von 65% an der 
Deckung des Wärmebedarfes aus.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 28 
 
• Im Jahr 2045 summiert sich der Anteil der Wasserstoffanwendungen auf rd. 3% des Wärmebedarfs. 
• Biomasse deckt 2045 rd. 3%  des Wärmebedarfes . Das gesamtstädtische Potenzial verfügbarer fester 
Biomasse ist bereits heute ausgeschöpft; zusätzlicher Ausbau an Anlagen wird daher ausgeschlossen .  
• Dach-Solarthermieanlagen werden nicht weiter ausgebaut, da sie mit PV -Flächen konkurriert und diese 
Nutzung vorgezogen wird.  
• Lokal erzeugtes Biogas  hat bis  2045 Bestand. Es wird angenommen, dass weitere Biogas -Mengen zur 
zentralen Erzeugung von Nahwärme eingesetzt werden. 
Die Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 ist in Abbildung 21 auf Baublockebene dargestellt. Die linke 
Grafik zeigt den Ausgangszustand heute, die rechte Karte das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung. 
Dabei ist immer die im Baublock überwiegende He izungsart dargestellt, d.h. es bestehen zumeist auch weitere 
Heizungsarten. So kann beispielsweise in Fernwärmeausbaugebieten auch die dezentrale Versorgung dargestellt 
sein, und Fernwärme dennoch als Heizungsart vorliegen.  
 
 
 
  
 
 
Abbildung 21: Gegenüberstellung des vorwiegenden Energieträgers auf Baublockebene, gemessen am Anteil an der Wärmebere itstellung, 
links: Basisjahr, rechts: Zieljahr 2045 
4.3.9 Entwicklung der Treibhausgasbilanz 
Die Entwicklung der Treibhausgasbilanz als wichtigster Kennwert der kommunalen Wärmeplanung wird in 
Abbildung 22 nach Energieträger bzw. Heizungstechnologie aufgeschlüsselt. Bis zum Jahr 2030 zeigt sich eine 
Reduktion um 32%, bis 2035 um 55% und bis zum Zieljahr 2045 um 97% im Vergleich zum Basisjahr.  Dass auch 
im Zieljahr 2045 noch geringe Restemissionen vorhanden s ind, liegt an der Berechnungsmethodik für die 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 29 
 
Emissionsfaktoren sowie dem Einbezug von Vorketten. So enthält der BMWK-Leitfaden zur kommunalen 
Wärmeplanung für Energieträger wie z. B.  grünem Strom , Wasserstoff, Biomasse und Biogas auch in der 
Zielbilanz (2045) ein THG -Faktor > 0g/kWh , auch wenn im Zielszenario alle Einsatzmengen zur 
Fernwärmeerzeugung sowie zur dezentralen Erzeugung vollständig klimaneutral sind. 
 
Abbildung 22: Transformation der THG-Emissionen bis 2045 
4.3.10 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation 
Die Umsetzung der Wärmetransformation ist mit erheblichen Investitionen verbunden, sowohl im Bereich des 
Infrastrukturausbaus, der Gebäudesanierung wie auch der dezentralen und zentralen Technologiewechsel. 
Demgegenüber stehen vermiedene Ersatzkosten fossiler (Kessel -)Anlagen, vermiedene bzw. reduzierte 
Brennstoffeinsätze sowie Förderprogramme zur Abminderung der Umstellungskosten  bei den Investoren. Alle im 
folgenden genannten Investitionswerte sind bezogen au f den Preisstand 2025 und verstehen sich netto zzgl. 
MwSt. Für das Zielszenario ergibt sich ein rechnerisches Investitionsvolumen von rd. 4.664 Mio. € bis 2045. Dieses 
umfasst die wesentlichen Bausteine der Wärmewende, nämlich die energetischen Mehrkosten der 
Gebäudesanierung, die Umstellung von Gas - und Ölheizungen auf Wärmepumpen sowie den Aus - und Umbau 
der Fern - und Nahwärme. Es ist zu beachten, dass  hier ausschließlich d ie Investitionen dargestellt sind. 
Zukünftige Energiekosten für den Betrieb der Anlagen sowie Energiekosteneinsparungen durch Sanierung wurden 
nicht einberechnet. 
Den Aufwendungen gegenüber stehen Einsparungen im konventionellen Anlag enbau von rd. 1.089 Mio.€ durch 
Wegfall der Ersatzinvestitionen in Gas - und Heizölkessel sowie der vermiedene Re -Invest in die Erzeuger der 
Wärmenetze. Zudem fällt ein Großteil der Maßnahmenfelder unter die Fördermechanismen der 
Bundesförderprogramme BEW u nd BEG und kann nach derzeitigem Stand mit 30% - 50% Investitionszuschuss 
gefördert werden.  
Eine überschlägige Aufteilung auf den Zeitrahmen bis 2045 und die 323.000 Einwohner*innen Münsters führt bei 
Berücksichtigung von im Mittel 30% Investitionszuschüs sen auf einen Investitionsanteil von rd. 33€ je 
Einwohner*innen und Monat. Diese Kenngröße dient der Einordnung der großen Investitionssumme. Sie ist nicht 
als Kostenbelastung jedes einzelnen zu verstehen, da es z.B. durch Sanierung auch Einsparungen in de n 
Betriebskosten gibt und nicht alle Investitionen direkt oder indirekt durch die Bürgerschaft getätigt werden 
müssen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 30 
 
 
Abbildung 23: Abschätzung des Investitionsrahmens (netto) der Wärmewende in Münster 
4.3.11 Wärmekosten für die Endkund*innen 
Ein wesentlicher Aspekt der Wärmewende ist der Einfluss auf Endkund *innenpreise, die sich für verschiedene 
klimafreundliche Heizungsoptionen ergeben und die aller Voraussicht nach für alle Optionen eher steigende 
Tendenzen haben werden. Eine eindeutige Antwort ist dabei aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren und der 
unterschiedlichen Betroffenheit der verschiedenen Akteur *innen allerdings kaum möglich . Für alle 
Heizungsvarianten werden Kostensteigerungen erwartet. Die klimaneutralen und GEG -konformen Optionen mit 
Wärmepumpen oder Fernwärme hängen zukünftig weniger stark von Energiehandelspreisen ab. Insbesondere die 
Vollkosten für Wärmepumpenanlagen liegen heute noch auf einem etwas höheren Kostenniveau. Dahingegen 
verteuern sich die heute noch durch die geringen Anschaffungskosten geprägten Wärmegestehungskosten für 
Gasheizungen stärker durch zukünftige Entwicklungen bei CO 2-Preisen, steigenden Gasnetzentgelten sowie 
verpflichtenden Biogasanteilen ab 2029 und unterliegen größeren Unsicherheiten in der Preisentwicklung 
aufgrund der enthaltenen Abhängigkeit von Importen. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Planungshorizont dieser Wärmeplanung die spezifischen 
Wärmebedarfe durch Sanierung und wärmere Winter sinken werden, die spezifischen Wärmekosten aber für alle 
Versorgungsarten tendenziell ansteigen werden . I n Summe de r Effekte sind steigende Wärmekosten pro qm 
Wohnfläche zu erwarten . Diese liegen mindestens in Höhe der allgemeinen Preissteigerungsraten. Massive 
Kostensteigerungen werden jedoch nicht prognostiziert,  sofern nicht wieder außerordentliche Ereignisse  
vergleichbar z.B. der Energiekrise 2022 auftreten.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 31 
 
5 Vom Plan zur Umsetzung - Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen  
Das WPG verpflichtet Städte in § 20 zur Entwicklung einer Umsetzungsstrategie. Der Konzern Stadt Münster 
verfügt hier über eigenen Handlungsspielraum, ist jedoch von bundes- und landesrechtlichen sowie finanziellen 
Rahmenbedingungen abhängig. Änderungen dieser Rahmenbedingungen wirken direkt auf die Planung und 
Umsetzung. Das Zielszenario definiert in diesem Zusammenhang den strategischen Pfad zur klimaneutralen 
Wärmeversorgung und bildet die zentrale Grundlage für die Formulierung von konkreten Maßnahmen . 
Ergänzend dazu fließen die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess ein . 
Die resultierende Umsetzungsstrategie richtet sich an Stadtverwaltung, Stadtw erke und Stadtnetze sowie 
weitere städtische Akteur*innen. Sie enthält neue Maßnahmen der Wärmeplanung ebenso wie bereits laufende 
Aktivitäten. Dabei umfasst die Strategie ein Verstetigungskonzept zur dauerhaften Verankerung der 
strategischen Wärmeplanung, ein Kommunikationskonzept zur Weiterentwicklung der städtischen 
Wärmewende-Kommunikation sowie ein Maßnahmenportfolio mit kompakten Steckbriefen zu 
Zuständigkeiten, Beschreibungen und operativen nächsten Schritten. 
5.1 Verstetigungskonzept 
Die Wärmewende erfo rdert dauerhaft koordinierte Prozesse, regelmäßige Fortschreibung und enge 
Abstimmungen zwischen Verwaltung, Stadtwerken  und Stadtnetzen sowie externen Akteur*innen. Münster kann 
auf bestehende St rukturen aufbauen und diese für die Wärmeplanung weiterentwickeln. Empfohlen wird die 
Bündelung zentraler Aufgaben in einer Koordinationsstelle, die ein regelmäßiges Monitoring durchführt, sowie die 
Einrichtung einer strategischen Steuerungsgruppe.  
• Koordinationsstelle Wärmewende: Die Stelle fungiert als operative Drehscheibe für Abstimmung, 
Datenmanagement, politische Berichterstattung, Kommunikation, Projektbegleitung, Monitoring und 
Vorbereitung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung un d ggf. Fortschreibung . Sie 
verbindet Verwaltung, Stadtwerke und Stadtnetze und verankert die Wärmewende organisatorisch 
dauerhaft. 
• Monitoring und Evaluation: Ein schlankes, priorisiertes Monitoring liefert kontinuierlich Daten zu 
Fortschritt und Zielerreic hung; die Evaluation vergleicht diese Ergebnisse mit den Zielpfaden und leitet 
Steuerungsimpulse ab. Beide Prozesse werden in bestehende Strukturen integriert und sichern 
Transparenz sowie Anpassungsfähigkeit. 
• Steuerungsgruppe Energie - und Wärmewende: Die strategische Runde dient dem regelmäßigen 
Austausch über Infrastrukturprojekte, der frühzeitigen Abstimmung konzernweiter Maßnahmen und der 
Konfliktminimierung. Sie stärkt die gesamtstädtische Steuerung der Transformation.  
5.2 Kommunikationskonzept 
Die Kommunikation ist ein zentraler Baustein der Wärmewende in Münster und erfüllt zwei Funktionen: Erstens 
schafft sie Orientierung und Vertrauen, macht Fortschritte sichtbar und vermittelt ein gemeinsames Zukunftsbild. 
Zweitens über nimmt sie eine Lotsenfunktion, indem sie Bürger *innen, Eigentümer *innen und Unternehmen 
gezielt zu den benötigten Informationen und Beratungsangeboten führt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 32 
 
 
5.3 Maßnahmenportfolio  
Insgesamt umfasst die Umsetzungsstrategie 33 Maßnahmen. Das Maßnahmenportfoli o leitet sich aus dem 
Zielszenario ab und bildet somit eine Übersetzung der strategischen Notwendigkeiten zur Erreichung des 
Zielbildes Klimaneutrale Wärmeversorgung 2045, in operatives und strukturelles Handeln des Konzern Stadt 
Münster ab. Unterteilt wird das Maßnahmenportfolio in sieben Handlungsfelder: 
1. Governance: Beschreibt die übergeordneten Steuerungs - und Koordinationsstrukturen, die im 
Konzern Stadt Münster zur Umsetzung der Wärmewende geschaffen werden.  
2. Kommunikation: Beschreibt kommunikative Maßn ahmen der Stadtverwaltung und Stadtwerke 
Münster. 
3. Kommunale Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen im direkten Umsetzungsbereich des 
Konzern Stadt Münster. 
4. Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen die auf gesamtstädtischer Ebene 
durch Stadtv erwaltung, Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie Dritte zur Realisierung der 
Wärmewende wirken. 
5. Wärmenetzgebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in 
Wärmenetzgebieten im Wärmeplan. 
6. Prüfgebiete: Beschreibt Maßnahmen die Prüfgebiete im Wärmeplan adressieren. 
7. Dezentrale Gebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in 
dezentralen Gebieten im Wärmeplan. 
Dabei ist anzumerken, dass einige der Maßnahmen nicht zwingend nur einem Handlungsfeld zuzuordnen sind. 
Daher ergibt es sich, dass bspw. das Handlungsfeld „Dezentrale Gebiete“ nur zwei Maßnahmen beinhaltet, wobei 
fachlich inhaltlich mehr Maßnahmen diesem Handlungsfeld zugeordnet werden können, jedoch aufgrund ihres 
übergreifenden Charakters den Handlungsfeldern „Kommunikation“ oder „Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen“ 
zugeordnet wurden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 33 
 
5.4 Gesamtübersicht der Maßnahmen 
 
 Abbildung 24: Übersichtsgrafik zum Maßnahmenportfolio

Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 34 
 
6 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen  
In den obigen Übersichtskarten werden die Gebiete gemäß der überwiegend ermittelten Versorgungsart farblich 
gekennzeichnet. Im Ergebnis sind die Gebiete daher nicht als Nutzungsgebiete mit ausschließlich einer möglichen 
Versorgungsart zu verstehen, sondern lediglich als  Areale, die eine mehrheitliche Nutzung für bestimmte 
Versorgungsoptionen aufweisen. In den meisten Bereichen wird es neben der überwiegend ermittelten 
Versorgungsart auch weiterhin parallele Versorgungslösungen anderer Technologien geben, wie beispielswei se 
Luftwärmepumpen oder Holzpelletanlagen in einem späteren Wärmenetzausbaugebiet.  
Die im Rahmen des Zielszenarios erfolgte gebietsweise Abgrenzung der Wärmenetzeignungsgebiete stellt 
insofern nur die grundlegenden strategischen Planungsüberlegungen der St adt dar und ist nicht zwingend 
deckungsgleich mit den später konkret zu beplanenden Wärmenetzausbaugebieten.  
Die Entscheidung über die eingesetzte Technik bei Austausch der bestehenden, fossilen Heizung verbleibt in der 
Regel bei den Eigentümer*innen der G ebäude. In diese Entscheidung fließen nicht nur die technisch -
organisatorischen Rahmenbedingungen ein (z.B. technische Eignung für ein Gebäude, Verfügbarkeit von Flächen 
und Energieträgern, Genehmigungsfragen, Abstimmung mit ggf. erforderlichen Maßnahmen d er 
Gebäudesanierung), sondern auch die Kostenseite (z.B. steigende Kosten der fossilen Energieträger aufgrund der 
CO2-Bepreisung gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEH G)) sowie die rechtlichen 
Rahmenbedingungen (z.B. aus dem Gebäudeenergiegesetz ( GEG)). Bei der Beurteilung verschiedener 
Heizungstechnologien sollte immer ein Vollkostenvergleich stattfinden, indem alle relevanten Kosten 
(Anfangsinvestition plus laufende Betriebs - sowie Verbrauchskosten) über die typische Lebensdauer einer 
Heizungsanlage von 20 Jahren berücksichtig werden. 
Eine gebäudescharfe Beurteilung oder Einzelempfehlungen an die Eigentümer*innen für eine bestimmte 
Heizungstechnologie ist im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung weder angestrebt noch für die Stadt 
Münster leistbar. A uch kann keine adressscharfe Vorabprüfung der Genehmigungssituation für individuelle 
Adressen und Technologien vorgenommen werden – zumal sich die gesetzlichen und ordnungsrechtlichen 
Rahmenbedingungen im Laufe des Entwicklungsprozesses bis 2045 ändern kön nen. 
Wenn in den einzelnen Gebäuden konkrete Heizungserneuerungen anstehen, bestehen für 
Gebäudeeigentümer*innen mehrere Beratungsmöglichkeiten durch Energieberater, die Verbraucherzentrale 
NRW im Haus der Nachhaltigkeit, die Stadtwerke Münster sowie das S anitär-/Heizungshandwerk oder die 
Startberatung Klima der Stadt Münster für Unternehmen in Münster. Für Gebiete bzw. Adressen, die in möglichen 
Wärmenetzgebieten liegen oder an diese angrenzen – z. B. gegenüberliegende Straßenseite – wird empfohlen, vor 
Entscheidung für eine dezentrale Wärmeversorgungslösung die Möglichkeit eines künftigen 
Wärmenetzanschlusses durch Anfrage beim Wärmenetzbetreiber zu prüfen.

Anlage 3_kWP-Münster-Maßnahmenkatalog

113910 Zeichen

Kommunaler Wärmeplan  Münster  
Maß nahmenkatalog

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 2 
 
Impressum  
Auftraggeberin 
Stadt Münster 
vertreten durch Stabsstelle Klima 
48127 Münster 
waermeplanung@stadt-muenster.de 
 
Partner 
 
Auftragnehmer 
 B E T Consulting GmbH 
 
EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH  
 GERTEC GmbH Ingenieurgesellschaft 
 TAFH Münster GmbH 
 
Münster, 12.03.2026 
Das Redaktionsdatum dieses Berichtsdokuments ist der 20.02.2026. Sämtliche Angaben entsprechen dem zu 
diesem Zeitpunkt aktuellen Kenntnisstand der Bearbeitenden und berücksichtigen die zu diesem Datum geltende 
Rechtslage.  
Redaktioneller Hinweis vom 25.02.2026:  
Am 24.02.2026 ist durch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier veröffentlicht 
worden, welches eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Wirkung zum 01.07.2026 ankündigt. Eine 
entsprechende Entwurfsfassung des dann Gebäudemoderni sierungsgesetz genannten Gesetzes soll vor Ostern 
2026 vorliegen. Das Papier kündigt beabsichtigte Änderungen des rechtlichen Rahmens für dezentrale 
Versorgungslösungen auf Gebäudeebene an. 
Die in dem vorliegenden Bericht dargelegten Analysen und Ergebnisse haben weiterhin Bestand und werden von 
dem Papier “Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz” nicht beeinflusst.  
 Stadtwerke Münster GmbH 
 Stadtnetze Münster GmbH

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 3 
 
Maßnahmenkatalog  
1.1 Governance 
Governance 
1.1 Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster stellt sicher, dass die strategische Fachplanung Wärme 
dauerhaft und konzernweit verankert wird. Ziel ist eine koordinierte, effiziente und 
nachvollziehbare Umsetzung der Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung 
zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 über alle 
relevanten städtischen Organisationseinheiten hinweg sowie die strategische 
Auseinandersetzung mit zentralen Fragen der Wärmewende vor dem Hintergrund 
sich wandelnder Rahmenbedingungen. 
Konzern Stadt Münster 
und Politik Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde eine enge 
Zusammenarbeit zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken aufgebaut. 
Die fachlich erarbeiteten Grundlagen sowie das gemeinsame prozessuale 
Verständnis für die Wärmewende sind in den Stadtkonzern auszuweiten und 
langfristig zu sichern. Die bevorstehenden umfangreichen Aktivitäten im 
Infrastrukturausbau, insbesondere im Bereich der Wärme- und 
Energieversorgung, machen eine dauerhafte organisatorische und personelle 
Verankerung der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt Münster 
erforderlich, um eine koordinierte Umsetzung über alle relevanten 
Organisationseinheiten hinweg sicherzustellen. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima,  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 61, Amt 63, Amt 66, 
Amt 67, Amt 23, Amt 64, 
Amt 62 
Beschreibung 
Die Integration der strategischen Fachplanung erfolgt konzernweit und übergreifend. Der Prozess der 
kommunalen Wärmeplanung sowie die gemeinsam erarbeitete Umsetzungsstrategie dient als 
Ausgangspunkt. Bestehende Strukturen werden ausgeweitet und inhaltlich ergänzt, neue Arbeitsstrukturen 
aufgebaut, unterstützt und erprobt. In gemeinsamen Arbeitsterminen werden Aufgabenfelder, Prozesse und 
Schnittstellen innerhalb der Verwaltung sowie zu den städtischen Tochtergesellschaften definie rt und 
Zuständigkeiten transparent dargestellt. Dies betrifft sowohl die operative Ebene, auf der konkrete Projekte 
und Umsetzungsmaßnahmen z.B. im Infrastrukturausbau koordiniert werden, als auch die strategische 
Abstimmungsebene, auf der grundlegende Planungs- und Steuerungsentscheidungen getroffen werden. 
Die Koordination und Strukturierung dieser Aufgaben soll über eine zentrale Verwaltungs- und Ansprechstelle 
(„Koordinationsstelle Wärmeplanung“) erfolgen, die die kontinuierliche Abstimmung zwischen den relevanten 
Organisationseinheiten sicherstellt, Synergien nutzt und den Wissenstransfer fördert. Diese zentrale Stelle 
bildet das organisatorische Rückgrat der strategischen Fachplanung Wärme und gewährleistet, dass die 
erarbeiteten Grundlagen dauerhaft im Konzern Stadt Münster verankert und weiterentwickelt werden.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 bis mind. 2031  • Benennung einer zentralen Verwaltungs- und Ansprechstelle zur 
Koordination der strategischen Fachplanung Wärme.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 4 
 
• Definition klarer Zuständigkeiten und Prozesse zwischen 
Stadtverwaltung, Stadtwerken und weiteren städtischen 
Tochtergesellschaften. 
• Ausweitung und inhaltliche Ergänzung bestehender 
Abstimmungsstrukturen, z. B. in bestehenden Steuerungsgruppen oder 
Arbeitskreisen (z. B. regelmäßige Koordinierungsrunden zwischen 
Planung, Energie und Liegenschaften). 
• Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen strategischer und 
operativer Ebene, um den kontinuierlichen Wissenstransfer 
sicherzustellen. 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung 
• Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende 
• Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifischen Mehrkosten 
für Verwaltung und 
Stadtwerke im Zuge der 
Verstetigung zu 
ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt  
• Konnexitätsmittel des Landes NRW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 5 
 
Governance 
1.2 Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht, den kommunalen Wärmeplan alle 
spätestens fünf Jahre hinsichtlich seiner Aktualität zu prüfen und ggf. 
fortzuschreiben, werden die aufgebauten Strukturen (s. 1.1) fortgeführt und 
dauerhaft gepflegt, um alle relevanten Aktivitäten und Entwicklungen in Münster 
systematisch zu beobachten. Ziel ist es, innerhalb des fünfjährigen Zeitraums auf 
Basis einer laufend aktualisierten Datenlage ein umfassendes Bild über 
Fortschritte, Veränderungen und Entwicklungen im Bereich Wärmeversorgung zu 
erhalten und die Planungsgrundlagen für eine mögliche Fortschreibung stets auf 
dem aktuellen Stand zu halten. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen der Erstellung des ersten kommunalen Wärmeplans wurden zwischen 
Stadtverwaltung und Stadtwerken Arbeitsstrukturen aufgebaut, die eine enge 
Abstimmung und Zusammenarbeit ermöglichen. Diese Strukturen haben sich in 
der Planungsphase als konstruktiv und effizient erwiesen. Für die laufende 
Aktualisierung der Wärmeplanung ist es sinnvoll, diese bestehenden Strukturen 
zu nutzen und dauerhaft zu verstetigen, sodass auch in der Umsetzungsphase ein 
kontinuierlicher, koordinierter Austausch zwischen allen relevanten Akteuren 
gewährleistet ist. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima 
(„Koordinationsstelle 
Wärmeplanung“), 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/  
Beschreibung 
Zur Unterstützung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung wird eine 
Koordinationsstelle Wärmeplanung eingerichtet oder in bestehende Verwaltungsstrukturen integriert (s.1.1). 
Dabei werden die bereits zuvor bestehenden oder die im Rahmen der Erstellung des ersten Wärmeplans 
aufgebauten Arbeitsstrukturen zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken genutzt und verstetigt, sodass ein 
gutes und konstruktives Miteinander auch in der tatsächlichen Umsetzungsphase bestehen bleibt. 
Die Koordinationsstelle übernimmt die Projektsteuerung und Koordinierung der Umsetzung sowie der 
Fortschreibung des Wärmeplans und fungiert als zentrale Schnittstelle innerhalb der Verwaltung. Sie dient 
gleichzeitig als Anlaufstelle für Politik, Netzbetreiber, Energieversorger, Investoren, Wohnungswirtschaft, 
Unternehmen und Bürgerschaft. Weitere Aufgaben umfassen Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige 
Berichterstattung sowie Fördermittel- und Wissensmanagement. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben, 
die räumlichen Bereiche, wie Prüfgebiete, kontinuierlich zu beobachten und zu untersuchen, um 
Entwicklungen und Potenziale dauerhaft zu erfassen und für die Fortschreibung der Wärmeplanung zu 
berücksichtigen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 bis mind. 2031 • Fortführung und Verstetigung bestehender Arbeitsstrukturen mit 
regelmäßigen Austauschturnus  
• Kontinuierliches Monitoring und Beobachtung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen 
• Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende 
• Koordinierte Infrastrukturplanung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 6 
 
• Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende 
• Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
für personelle und 
organisatorische 
Ressourcen. Umfang im 
Zuge der Verstetigung zu 
ermitteln.  
• Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Konnexitätsmittel des Landes NRW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 7 
 
Governance 
1.3 Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis 
Energie- und Wärmewende 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ sorgt dafür, dass innerhalb des 
Stadtkonzerns Transparenz über alle laufenden und geplanten Maßnahmen im 
Bereich Energie- und Wärmewende besteht. Sie ermöglicht, dass Projekte und 
Aktivitäten aufeinander abgestimmt stattfinden und dass auf den 
unterschiedlichen Entscheidungsebenen nachvollziehbar Prioritäten gesetzt 
werden können. Ziel ist es, die kommunale Wärmewende effektiv in die 
relevanten Planungs- und Entscheidungsprozesse des Stadtkonzerns zu 
integrieren und eine koordinierte, strategisch gesteuerte Umsetzung 
sicherzustellen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Mit der kommunalen Wärmeplanung wurde ein gemeinsames Zielbild zur 
kommunalen Wärmewende zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken 
erarbeitet sowie damit verbunden über operative Ziele und Aufgaben. Um die 
Umsetzung von Maßnahmen und Fortschreibung der Wärmeplanung langfristig 
strategisch für das gesamte Stadtgebiet zu begleiten, ist eine institutionalisierte 
Form der Abstimmung und Steuerung erforderlich. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima 
 
Beteiligte:  
Siehe Beschreibung 
Beschreibung 
Die Stadt Münster richtet eine städtische Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ ein. Das Gremium dient 
als übergeordnetes Strategie- und Koordinationsforum, in dem Verwaltung, Stadtwerke und städtische 
Unternehmen regelmäßig Informationen austauschen, Fortschritte bewerten und die Maßna hmenumsetzung 
abstimmen. Die Koordination des Gremiums erfolgt durch die zentrale Koordinationsstelle Wärmeplanung. 
Die Termine der Steuerungsgruppe werden durch vorbereitende Arbeitsgruppen, wie beispielsweise die 
Arbeitsgruppe zur laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung oder die technische Arbeitsgruppe tAGW-
Prozesse, vorbereitet. Diese übernehmen die Zusammenstellung relevanter Informationen, die Analyse von 
Fortschritten und die Aufbereitung von Themen zur Diskussion. 
Um eine strukturierte und transparente Steuerung sicherzustellen, wird zu Beginn jedes Jahres eine 
gemeinsame Jahresplanung abgestimmt, die alle relevanten Maßnahmen, Abstimmungstermine und 
Meilensteine bündelt. Dadurch behalten die Beteiligten den Überblick über Prioritäten, Zuständigkeiten und 
zeitliche Abläufe. Die Jahresplanung dient gleichzeitig als Instrument zur Steigerung der städtischen 
Transparenz, indem Fortschritte und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf innerhalb 
der Verwaltung und an politische Gremien kommuniziert werden. 
Ständige Mitglieder (Empfehlung): 
• Stabsstelle Klima 
• Stadtwerke Münster / Stadtnetze Münster 
• Amt 61 – Stadtplanung 
• Amt 23 – Immobilienmanagement  
• Amt 66 – Amt für Mobilität und Tiefbau 
• Amt 63 – Bauordnung 
• Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 8 
 
• Amt 20 – Beteiligungsmanagement  
• Amt 62 – Vermessungs- und Katasteramt 
• Wohn- und Stadtbau GmbH 
Wiederkehrende Mitglieder (je nach Themenlage): 
• Amt 13 – Kommunikation  
• Konversionsmanagement / KonvOY GmbH 
• III/1 Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Lukas Fiegen 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Einrichtung der Steuerungsgruppe mit Definition der Zusammensetzung 
• Koordination über die zentrale Koordinationsstelle 
• Regelmäßige Tagungen in Verbindung einer regelmäßigen Planung 
• Regelmäßige Informations- und Fortschrittsberichte 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme im Konzern Stadt 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 9 
 
Governance 
1.4 Koordinierte Infrastrukturplanung  
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster stellt sicher, dass die Planung und Umsetzung von 
Infrastrukturvorhaben, wie Wärme- und Stromnetzen und Kanal- und 
Straßenarbeiten, in Neubau- und insbesondere in Bestandsgebieten koordiniert 
und aufeinander abgestimmt erfolgt. Ziel ist es, planerische und technische 
Anforderungen eng zu verzahnen, Infrastrukturbedarfe frühzeitig zu erkennen und 
die Wärmewende konsequent in alle Neubau- und Bestandsszenarien zu 
integrieren, sodass eine effiziente, nachhaltige und zukunftsfähige 
Infrastrukturentwicklung im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Aus den Erfordernissen der Wärmewende leiten sich eine Vielzahl zu 
koordinierender Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Strom- und 
Wärmeversorgung ab. Diese Anstrengungen kommen zusätzlich zu bereits 
geplanten und erforderlichen Maßnahmen aus verschiedenen 
Infrastrukturbereichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten sowie 
künftigen Maßnahmen, die Schaffung von Synergien und einer möglichst geringen 
Belastung des städtischen Raumes ist daher eine starke Koordination der 
Vorhaben erforderlich. Bereits bestehende Austauschformate und Arbeitsrunden 
zur integrierten Infrastrukturplanung sollen hierfür genutzt, gebündelt und 
inhaltlich erweitert werden. 
 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 66, Amt 61, Amt 63, 
Amt 67, Amt 23, Amt 62, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beschreibung 
Aufbauend auf bestehenden und bewährten Abstimmungsstrukturen wird die integrierte Infrastrukturplanung 
systematisch auf die Bestands- und Neubaugebietsplanung ausgeweitet und auf konkreter Straßenzugebene 
integriert. Ziel ist eine frühzeitige interdisziplinäre Abstimmung zwischen Stadtwerken, Stadtnetzen, dem Amt 
für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit und weiteren Ämtern.  
Fachlich-inhaltlich verfolgt die koordinierte Planung das Ziel Mehrfachaufbrüche von Straßen und ineffiziente 
Bauabläufe zu vermeiden, Verzögerungen in Abläufen durch frühzeitige Abstimmung zu vermeiden, Synergien 
zwischen verschiedenen Projekten zu nutzen und Maßnahmen zeitlich, räumlich und technisch aufeinander 
abzustimmen.  
Die zeitliche Abstimmung bildet mitunter Grundlage für eine transparente Kommunikation in die 
Stadtbevölkerung, insbesondere bei großen Maßnahmen im Bestand, um Akzeptanz und 
Kooperationsbereitschaft zu fördern.  
In diesem Zusammenhang wird für das langfristige Gelingen das kontinuierliche Erproben, Bewerten und 
Weiterentwickeln von Koordinationsprozessen sowie damit verbundenen Instrumenten (siehe Maßnahme 1.5) 
empfohlen. Hier können bspw. durch Pilotierung in ausgewählten Quartieren oder Straßenzügen geeignete 
Verfahren, Datenformate und Schnittstellen identifiziert und optimiert werden. Der Prozess sollte als 
lernendes System gestaltet werden, welches im Zuge der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung bspw. jährlich in interdisziplinären Workshops reflektiert wird und Standards für die 
gemeinsame Zusammenarbeit schrittweise herausarbeitet.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 – mind. 2031 • Einrichtung geeigneter Abstimmungsrunden

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 10 
 
• Fachliche Erweiterung und Integration weiterer Infrastrukturbereiche in 
bestehende Planungen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme im Konzern Stadt 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte 
Infrastrukturplanung 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 11 
 
Governance 
1.5 Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die 
integrierte Infrastrukturplanung 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Für eine effiziente Umsetzung der koordinieren Infrastrukturplanung wird ein 
Instrument zur verbesserten interdisziplinären Abstimmung zwischen 
Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und ggf. weiteren Beteiligten 
bereitgestellt. Ziel ist es, die Bau- und Sanierungsmaßnahmen aller relevanten 
Akteure zusammenzuführen, um Synergien im Bereich Wärme-, Strom-, Wasser- 
und Straßenbau sowie weiterer Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Stadt Münster arbeitet bereits an verschiedenen digitalen Instrumenten, die 
Bau- und Infrastrukturprozesse abbilden: 
• Das Baustellenportal Light unterstützt die Koordination von aktuellen 
Bauaktivitäten zwischen Stadtwerken/Stadtnetzen und der Verwaltung 
und berücksichtigt Kanalsanierungen, Straßenreparaturen sowie 
Versorgungsnetz-Baustellen und ähnliche Maßnahmen. 
• Der Planungsatlas der Stadtplanung kartographiert Neubau- und 
Bestandsprojekte. 
Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden als geodatenbasierte 
Shape-Dateien zur Verfügung gestellt und können teilweise als räumlich verortete 
Maßnahmen in eine GIS-Oberfläche überführt werden. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 61, Amt 62, Amt 
66, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Zur praktischen Umsetzung der integrierten Infrastrukturplanung wird ein digitales Maßnahmencockpit 
eingeführt. Dieses Instrument bündelt geplante Bau- und Sanierungsvorhaben aller relevanten Akteure und 
stellt die Informationen auf einer gemeinsamen Plattform bereit. 
Es ermöglicht: 
• Identifikation von Überschneidungen und Synergien zwischen Infrastrukturmaßnahmen (Wärme, 
Strom, Wasser). 
• Effiziente Bündelung paralleler Maßnahmen, um Kosten zu reduzieren und den Ressourcenaufwand 
zu optimieren. 
• Verbesserung der Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und weiteren 
Beteiligten, wie dem Kommunikationsamt. 
• Nutzung bestehender Tools wie Baustellenportal Light und Planungsatlas, einschließlich Schulung 
der Mitarbeitenden, um die laufenden Aktivitäten zu stärken. 
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Aufbau der digitalen 
Infrastruktur: 1 J.  
Maintenance: Dauerhaft 
• Anforderungsanalyse und Systemintegration 
• Integration und Pflege von Datenbanken 
• Mitarbeiterschulung und Einbindung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 12 
 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 13 
 
1.2 Kommunikation 
Kommunikation 
2.1 Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Bevölkerung, lokale Akteur*innen und 
Multiplikator*innen über die zentralen Ergebnisse der kommunalen 
Wärmeplanung in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus werden fortlaufend über 
Ziele, Fortschritte und Chancen der Wärme- und Energiewende informiert, diese 
in bisherige Kommunikationskonzepte eingebettet, um übergeordnet weiter 
Verständnis zu schaffen und die aktive Beteiligung zu fördern. 
Stadtbevölkerung, 
Unternehmen, 
Netzwerke, 
lokale Pressestellen 
Ausgangslage Akteure 
In Münster bestehen bereits vielfältige Informations- und Beratungsangebote 
sowie etablierte Netzwerke und Kommunikationskanäle im Bereich Klimaschutz. 
Im Zuge des Prozesses der Wärmeplanung sind zudem verschiedene Angebote 
und Informationskanäle von Seiten der Stadtverwaltung mit Querbezügen zu 
Angeboten der Stadtwerke zum Thema Wärme entstanden. Diese Aktivitäten 
bilden die Grundlage für die Verstetigung und Fortführung der fachlichen 
Bespielung des Themas Wärmewende im Verlauf der nächsten Jahre. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima, 
Amt 13 
  
Beteiligte:  
Stadtwerke Münster, 
Energieberater*innen, 
Sanitär, Heizung und 
Klima-Gewerk, 
Schornsteinfeger*innen-
Netzwerk  
Beschreibung 
Die Maßnahme umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer strukturierten, fortlaufenden 
Kommunikationsstrategie zur Wärme- und Energiewende in Münster. Die Maßnahme wird von der 
Stadtverwaltung Münster, zentral der Stabsstelle Klima in enger Koordination mit den Stadtwerken Münster 
bearbeitet.  
Bausteine und weitere Angebote können darstellen:  
• Entwicklung zielgruppenspezifischer Kommunikationsformate und - Botschaften  
• Durchführung von Informationsabenden und Dialogformaten in den Stadtbezirken. 
• Räumlich differenzierte Beratungs- und Informationsangebote, unterschieden nach den 
Wärmeversorgungsarten. 
• Aufbereitung und Präsentation von Best-Practice-Beispielen über Projekte erneuerbarer 
Wärmeversorgung in Münster. 
• Optimierung des Webauftrittes mit strukturierter Weiterleitung zu bestehenden Beratungsangeboten 
(online und vor Ort), auch in Kooperation mit anderen Anlaufstellen wie beispielsweise der 
Verbraucherzentrale. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Etablierung eines Redaktionsplans sowie der Kommunikationsformate.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 14 
 
• Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Regelmäßige 
Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken. 
• Enge Verzahnung mit bereits laufenden Informations- und 
Beratungsangeboten 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Aufbau einer städtischen Steuerungsgruppe - Energie-/Wärmewende  
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Pauschale 
Kostenannahme von 
20.000 €/a  
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 15 
 
Kommunikation 
2.2 Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster 
für Bürgerinnen und Bürger sowie Kund*innen stärken 
LANUK: Wärmenetze 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster stärken die digitalen Informations- und 
Beratungsangebote rund um ihre Wärmewende-Produkte. Ziel ist es, Transparenz 
über Ausbaupfade und Fortschritte der Wärmeversorgung zu schaffen, die 
Sichtbarkeit dezentraler Wärmelösungen zu erhöhen und Bürger*innen sowie 
Kund*innen gezielt bei der Wahl und Umsetzung klimafreundlicher Heizsysteme 
zu unterstützen. 
Bürger*innen, 
Unternehmen, 
Berater*innen 
Ausgangslage Akteure 
Bereits heute betreiben die Stadtwerke Münster ein Fernwärmeauskunftsportal 
mit grundlegenden Informationen zu Anschlussmöglichkeiten und zur 
Wärmeversorgung. Darüber hinaus bestehen verschiedene Produkt- und 
Beratungsangebote (z. B. Wärmepumpentarife, Mietkaufmodelle, digitale 
Sanierungsberatung). Diese sollen mit Fertigstellung des Wärmeplanes erweitert 
werden. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Maßnahme umfasst die inhaltliche und funktionale Weiterentwicklung der digitalen Beratungs- und 
Informationsangebote: 
• Erweiterung des Fernwärme-Informationsangebots um interaktive Karten mit Lage- und 
Ausbauplänen, Transformationsplan und Umsetzungsfortschritt. 
• Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Transparenz des bestehenden Portals (z. B. 
mobiloptimierte Darstellung, intuitive Navigation). 
• Weiterentwicklung und Ausbau individueller Beratungstools, wie digitaler Sanierungsfahrpläne oder 
Energieeffizienz-Checks. 
• Gezielte Kommunikationsmaßnahmen, um Bürger*innen, Energieberater*innen und das SHK-
Handwerk über neue Angebote und Entwicklungen zu informieren. 
• Begleitende Kommunikation zu neuen Angeboten auf der Webseite.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Wenige Monate • Weiterentwicklung und Ausbau des Online-Angebotes 
• Begleitende Kommunikation über neue Angebote 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Pauschale 
Kostenannahme von 
10.000 €. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 16 
 
Kommunikation  
2.3 Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, 
Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsbetrieben 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Der Erfolg der Umsetzung der Wärmewende hängt maßgeblich von 
Akteursgruppen in Münster ab. Ziel ist es, durch regelmäßige, kooperative 
Austauschrunden verschiedene Akteursnetzwerke zu aktivieren und in diesen 
geplante Maßnahmen frühzeitig abzugleichen, Synergien zu identifizieren und 
externe Planungen in die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung zu 
integrieren. Gleichzeitig sollen unterstützende Maßnahmen der Stadt gemeinsam 
erörtert und konkrete Handlungsmöglichkeiten abgestimmt werden, um eine enge 
und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Stadtwerken, 
Wirtschaftsbetrieben, großen Liegenschaftsbetreibern sowie der 
Wohnungswirtschaft zu ermöglichen. 
Große 
Liegenschaftsbetreiber, 
Wohnungswirtschaft, 
Unternehmen mit 
Prozess- und Abwärme 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung hat sich gezeigt, dass verschiedene 
Akteursgruppen eine kooperative Haltung gegenüber der Transformation der 
Wärmenetze einnehmen, beispielsweise durch die freiwillige Bereitstellung von 
Daten. Diese Zusammenarbeit wurde in Fachworkshops weiter gestärkt, in denen 
zugleich Rückfragen und Orientierungsbedarfe seitens der Wohnungswirtschaft, 
Liegenschaftsbetreibern und weiterer Akteure deutlich wurden. Insbesondere bei 
Fragen zu technischen Versorgungslösungen und infrastrukturellen Schnittstellen 
ergibt sich ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Stadt, Stadtwerken, 
Stadtnetzen und den Akteursgruppen. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Fachspezifische 
Verwaltungseinheiten 
Beschreibung 
Die Stadt Münster bietet in bestehenden Netzwerkstrukturen regelmäßige Austauschrunden (bspw. 
halbjährlich) für zentrale Akteursgruppen wie große Liegenschaftsbetriebe, die Wohnungswirtschaft und die 
Wirtschaftsbetriebe an. Diese können räumlich, nach Wärmeversorgungsgebieten sowie spezifischen 
Themenfeldern differenziert werden. Die Austauschrunden dienen: 
• dem gegenseitigen Informationsaustausch über geplante Maßnahmen, 
• dem Abgleich technischer und zeitlicher Planungen, 
• der frühzeitigen Identifikation von Synergien, 
• der fachlichen Beratung und Orientierung. 
Die zentrale Koordination der Austauschrunden obliegt der „Koordinationsstelle Wärme“. Abhängig vom 
thematischen Schwerpunkt des Austausches setzt sich der beteiligte Personenkreis aus Vertreter*innen der 
Stadtverwaltung und den Stadtwerken/Stadtnetzen zusammen. Dabei können aus weiteren Netzwerken 
Fachexpert*innen für Vorträge und Einblicke akquiriert werden.  
Spezifische Fachthemen für die Austauschrunden können unter anderem sein: 
• Förderprogramme für Sanierung und Heizungstausch. 
• Technische Anforderungen und Standards für den Anschluss an Wärmenetze. 
• Integration von Wärmepumpen in größeren Gebäudestrukturen. 
• Umgang mit Denkmalschutz in der Wärmeversorgung.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 17 
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Fortführung und Pflege der verschiedenen Netzwerkstrukturen 
• Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen 
Governance-Prozesse 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
für personelle und 
organisatorische 
Ressourcen. Umfang im 
Zuge der Verstetigung zu 
ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 18 
 
Kommunikation  
2.4 Regelmäßige Austauschrunden mit Vertretern des SHK-, 
Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrogewerkes 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Perspektive der Umsetzer*innen, insbesondere SHK-Betriebe, 
Schornsteinfeger*innen, Energieberater*innen und Elektriker*innen sind für die 
erfolgreiche Wärmewende sehr gewinnbringend, weswegen die systematische 
Einbindung in die Wärmewende-Prozesse das Ziel ist. Dadurch sollen Angebote, 
Fördermittel und Unterstützungsmaßnahmen verbessert und die Beratungsarbeit 
vor Ort effektiver gestaltet werden. 
Vertreter*innen des  
SHK-, Schornsteinfeger-, 
Energieberater- und 
Elektrogewerkes 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurden konstruktive 
und einblickreiche Austauschrunden mit Vertreter*innen der oben genannten 
Gewerke geführt. Der direkte Dialog liefert wertvolle Erkenntnisse und Einblicke in 
die heterogene Lebensrealitäten von Eigentümer*innen. Zudem konnten Hinweise 
auf praktische Herausforderungen, Informationsbedarfe und 
Optimierungsmöglichkeiten für Förder- und Beratungsangebote gesammelt 
werden. Die konstruktive Zusammenarbeit soll weiter gefördert und im Verlauf der 
Umsetzungsphase intensiviert werden.  
Federführung:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Fachspezifische 
Verwaltungseinheiten  
Beschreibung 
Die Stadt Münster bietet regelmäßige Austauschrunden (bis zu zwei Mal im Jahr) an Vertreter*innen an. Die 
Koordination erfolgt über die Koordinationsstelle Wärme. In diesen Runden werden aktuelle Erfahrungen, 
Herausforderungen und Best-Practices diskutiert, mögliche Unterstützungsangebote der Stadt besprochen 
und die Umsetzung der Wärmewende gemeinsam reflektiert. Ziel ist ein kontinuierlicher, praxisnaher Dialog, 
der die städtischen Maßnahmen stärker auf die Bedürfnisse der Bürger*innen ausrichtet. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen 
Governance-Prozesse 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 19 
 
1.3 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
3.1 Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand 2030 
LANUK: Energetische Sanierung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Das Ziel der Maßnahme ist die Erreichung der Klimaneutralität für den 
kommunalen Gebäudebestand Hierfür sollen die erforderlichen 
Sanierungsmaßnahmen systematisch geplant, umgesetzt und finanziell 
abgesichert werden. 
Stadtverwaltung  
Ausgangslage Akteure 
Die Stadt Münster verfolgt bereits seit 2021 das Ziel, den kommunalen 
Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Aus einer Portfolioanalyse der rund 
500 städtischen Standorte wurden 46 Schlüsselstandorte identifiziert, deren 
energetische Sanierung für die Zielerreichung entscheidend ist. Aufgrund sich 
verändernder Rahmenbedingungen (wie z.B. Verschneidung mit notwendigen 
Instandhaltungsmaßnahmen, Anpassungen in der Schulentwicklungsplanung, 
Bedarfsanpassungen in der Planung oder Veränderung der Förderlandschaft…) 
wurde die Liste der zu sanierenden Gebäude in den letzten Jahren um zusätzliche 
Standorte erweitert. Aktuell (Stand April 2025) werden 60 Projekte an 52 
Standorten betrachtet. Von diesen 60 Projekten sind 16 abgeschlossen, 9 
befinden sich in der Umsetzung und 4 werden gegenwärtig vorbereitet. Auf Grund 
fehlender Ressourcen können z.Z. 31 Maßnahmen noch nicht begonnen werden. 
Für 2025 war zudem eine Reduzierung der bisher vorgesehenen Finanzmittel für 
Gebäudesanierungen geplant, was die weitere Umsetzung der Maßnahmen und 
damit die Erreichung der Klimaschutzziele erheblich erschwert. 
Federführung:  
Amt 23 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Erreichung der Klimaneutralität für städtische Gebäude ist untrennbar mit der Reduktion des 
Wärmebedarfs verbunden, was auch der Wärmeplan der Stadt Münster unterstreicht. Eine gezielte 
kontinuierliche energetische Sanierung der städtischen Gebäude spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie den 
Wärmebedarf signifikant reduziert und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß verringert. Der verbleibende 
Wärmebedarf muss durch geeignete Heizungswechsel dekarbonisiert werden. Um die ambitionierten 
Klimaziele zu erreichen, ist es daher unerlässlich, eine klare Sanierungs-Roadmap fortzuführen und die 
finanziellen sowie personellen Mittel dauerhaft und ausreichend aufzustocken. Nur so kann die identifizierte 
Sanierungsstrategie in allen Bereichen überhaupt noch umgesetzt werden. Eine kontinuierliche und 
zielgerichtete Finanzierung ermöglicht nicht nur die effiziente Durchführung der notwendigen 
Sanierungsmaßnahmen, sondern auch die langfristige Planungssicherheit für die Stadtverwaltung und 
ausführende Dienstleister. Angesichts der hohen Bedeutung der Wärmebedarfsreduktion als Schlüsselfaktor 
für die Wärmewende müssen diese finanziellen Anstrengungen fortlaufend unterstützt und eingehalten 
werden, um die Klimaneutralität der städtischen Gebäude zu gewährleisten. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
20 Jahre • Politische Sicherung der erforderlichen Finanzmittel und Personalstellen 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zw. 5.000 - 20.000 
t CO2 /a 
• Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster. 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 20 
 
Bedarf für zusätzliche 
Personalstellen zur 
Projektbegleitung sowie 
Mittel für die 
Maßnahmen an 
Gebäuden.  
• Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• BEG-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 21 
 
Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
3.2 Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster 
LANUK: Energetische Sanierung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die städtische Wohnungsgesellschaft soll als Vorbildunternehmen für die 
Wärmewende fungieren und einen entscheidenden Beitrag zur 
Wärmebedarfsreduktion und Dekarbonisierung leisten. Ziel ist es, den CO₂-
Ausstoß in den Beständen der Stadt bis 2045 vollständig zu eliminieren und durch 
gezielte Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsumstellung und 
Betriebsoptimierung eine nachhaltige, CO₂-freie Wärme- und 
Warmwasserversorgung sicherzustellen.  
/ 
Ausgangslage Akteure 
Die städtische Wohnungsgesellschaft hat bereits im Rahmen der bestehenden 
Modernisierungsstrategie mehrere Projekte zur energetischen Sanierung und 
Heizungsumstellung initiiert. Hierzu gehört unter anderem die 
Großmodernisierung der Aaseestadt sowie ein weiteres Projekt an der Josef-
Beckmann-Straße (Kinderhaus), welches aktuell noch in der Klärung ist. Die 
Wirtschaftsplanung der Gesellschaft umfasst bereits Investitionen in die 
Modernisierung und Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien. 
Federführung:  
Wohn und Stadtbau 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die städtische Wohnungsgesellschaft setzt die energetische Sanierung des Bestands konsequent fort, 
einschließlich der Heizungsumstellung und Dämmung von Gebäuden. Weitere Großmodernisierungen, wie an 
der Josef-Beckmann-Straße, sind in Planung. Die Maßnahmen werden laufend weiterentwickelt, mit Fokus auf 
CO₂-freie Wärmeversorgung und Optimierung der Betriebsführung.  Darüber hinaus können 
Umsetzungsbeispiele und Kooperationsprojekte identifiziert werden, die als Best-Practice-Beispiele dienen 
und im Rahmen der kommunalen Kommunikationsstrategie zur Wärmewende aufgegriffen werden.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung von Maßnahmen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zwischen 5.000 – 
20.000 t CO2/a 
• Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand  
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
10 Mio. € /a • Eigen- und Fremdkapital der Wohn und Stadtbau GmbH 
• BEG Förderung  
• KfW Bank-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 22 
 
Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
3.3 PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden – Prüfung der Optimierung 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, die Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-
Anlagen) auf städtischen Dächern weiter auszubauen und die 
Eigenverbrauchsquote signifikant zu steigern. Aus Perspektive der Wärmeplanung 
sollten in diesem Zusammenhang die Implementierung von bspw. einem 
Strombilanzkreismodell, Sektorenkopplung, einschließlich der Integration von 
Wärmepumpenlösungen, E-Mobilität und Stromspeichern geprüft werden. So 
wird der Eigenverbrauch erhöht, CO2-Emissionen werden gesenkt und die 
Energieversorgung weiter auf erneuerbare Energien umgestellt. 
Städtische 
Liegenschaften 
Ausgangslage Akteure 
Mit Stand Januar 2026 hat die Stadt Münster über 56 PV-Anlagen mit einer 
Gesamtleistung von rund 2.135 kWp auf städtischen Dächern installieren lassen. 
Durch die Entwicklung eines Bilanzkreismodells kann der erzeugte Strom 
standortübergreifend bilanziell eingesetzt werden.  
Federführung:  
Amt 23  
 
Beteiligte: 
Amt 66,  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Um die Klimaneutralität weiter voranzutreiben, wird die Stadt Münster den Ausbau von PV-Anlagen auf 
städtischen Gebäuden konsequent fortführen. Ein besonderer Fokus liegt auf der standortübergreifenden 
Nutzung des erzeugten Stroms, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu maximieren. 
Zusätzlich wird die Integration von Wärmepumpenlösungen geprüft, um überschüssigen Strom aus den PV -
Anlagen für die Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften zu nutzen. Die Sektorenkopplung wird 
weiter ausgebaut sowie die Einführung des Strombilanzkreises fokussiert, um den Selbstnutzungsgrad der 
erzeugten Energie weiter zu optimieren. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 - 2031 • Analyse und Erschließung weiterer Dachflächen. 
• Einführung des Strombilanzkreises. 
• Prüfung der Integration von Wärmepumpen. 
• Austausch und Koordination über geplante Maßnahmen. 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zwischen 5.000 – 
20.000 t CO2/a 
• Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit 
Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Einzelfallabhängig  • Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• progres.NRW-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 23 
 
1.4 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.1 Flächen- und Potenzialsicherung sowie Realisierungsbeschleunigung 
für zentrale klimaneutrale Wärmeversorgung und den Stromnetzausbau 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster arbeitet an der Realisierung der kommunalen Wärmewende 
bspw. durch die frühzeitige Sicherung geeigneter, identifizierter Flächen für 
zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau, das Schaffen von 
Baurecht und die Unterstützung in technischen Genehmigungsprozessen mit. Ziel 
ist es, die langfristige Planbarkeit der Wärmeversorgung zu gewährleisten und 
unter Berücksichtigung vorliegender konzeptioneller Grundlagen zu entwickeln, 
Nutzungskonflikte zu minimieren und die Umsetzung der BEW-
Transformationsplanung z.B. der Stadtwerke Münster effektiv zu unterstützen.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Für die Transformation der Wärmeversorgung werden Flächen und 
(bau)rechtliche sowie sonstige Voraussetzungen für erneuerbare 
Wärmeerzeugung, wie Solarthermie, Großwärmepumpen oder 
Geothermieanlagen, und ebenso für den Ausbau des Stromnetzes mit neuen 
Umspannwerken und Stromleitungen benötigt. Der Zugriff auf diese benötigten 
Flächen bildet einen wesentlichen Hebel, um klimaneutrale Wärmequellen und 
Wärmepumpen zügig zu integrieren.  
Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetzleitungen stehen gemäß § 2 Abs. 3 
WPG im "überragenden, öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen 
Sicherheit". Sie sind „als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden 
Schutzgüterabwägungen“ einzubringen. 
Gleichzeitig ist es erforderlich, unterschiedliche städtische Belange, wie den 
Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild, öffentliche Nutzung und Eigentumsrechte, 
sorgfältig abzuwägen, um Nutzungskonflikte zu minimieren und eine zügige 
Umsetzung der Wärmewende zu ermöglichen.  
Darüber hinaus befinden sich Abwärmepotenziale, wie bspw. Abwasser-Wärme, 
in Hand der Stadt. Die Stadtverwaltung kann aktiv zur Bereitstellung dieser 
Potenziale und zu einer zügigen Erschließung beitragen. Eine enge Abstimmung 
innerhalb des Stadtkonzerns und ggf. mit Externen ist erforderlich, um Potenziale 
systematisch zu sichern und die langfristige Umsetzung von Erzeugungsanlagen 
zu ermöglichen. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 61, Amt 66, Amt 63, 
Amt 67, Amt 23, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster,  
Stadtnetze Münster 
 
Beschreibung 
Die Maßnahme umfasst die aktive Unterstützung sämtlicher Planungs-, Genehmigungs- und 
Realisierungsprozesse für zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau.  
Zusammen mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster identifiziert die Stadt Münster geeignete Flächen 
und Wärmequellen, bewertet diese im Kontext anderer städtischer Belange und trifft Entscheidungen auf 
Basis einer umfassenden Schutzgüterabwägung. Bauplanungsrechtliche Instrumente, wie Vorrangflächen 
oder angepasste Bebauungspläne, werden gezielt eingesetzt, um Nutzungskonflikte zu minimieren und die 
Planbarkeit der Wärmeversorgung langfristig sicherzustellen. 
Im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren unterstützt die Stadt Münster bei eigenen Genehmigungen 
oder als beteiligte Behörde durch in ihrem rechtlichen Rahmen mögliche, angemessene Auslegung und

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 24 
 
Abwägung von Interessen und Belangen wie z.B. Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild und Nutzungsinteressen 
wie Verkehrsfluss und dem überragenden, öffentlichen Interesse von Wärmeerzeugungsanlagen und -
leitungen. Dabei nutzt die Stadt Münster ihre Abwägungskompetenz, um entsprechende Verfahren zu 
vereinfachen, zu beschleunigen und Auflagen soweit gesetzlich möglich zu reduzieren, ohne den Schutz 
öffentlicher Belange zu vernachlässigen.  
Parallel dazu werden städtische Potenziale, beispielsweise Abwasserwärme, Geothermieflächen oder 
kommunale Stoffströme, systematisch bereitgestellt, um die Möglichkeiten für klimaneutrale 
Wärmeerzeugung zu erweitern. Die Stadt koordiniert diese Maßnahmen in enger Abstimmung mit den 
Stadtwerken und Stadtnetzen Münster.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Koordination von Vorhaben im Rahmen der Steuerungsgruppe  
• Frühzeitige Flächenidentifikation und -sicherung 
• Genehmigungsbegleitung  
• Monitoring und Anpassung 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme in den Konzern Stadt Münster 
• Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe Energie- und 
Wärmewende  
• Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen  
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 25 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.2 Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtnetze führen die Zielnetzplanung für das bestehende Erdgasnetz und ein 
zukünftiges Wasserstoffnetz regelmäßig fort. Damit wird die Entwicklung dieser 
Infrastrukturen langfristig betrachtet und koordiniert. Dies ermöglicht eine 
vorausschauende Planung für den Netzbetreiber und die Anschlussnehmer 
hinsichtlich der Vorbereitung notwendiger Umstellungen und Baumaßnahmen.   
Die Stadt Münster unterstützt dabei die Planbarkeit und Transparenz für 
Unternehmen, Haushalte und Verwaltung sowie die frühzeitige Vorbereitung 
notwendiger Umstellungen. 
Stadtwerke Münster; 
Bürger*innen, 
Unternehmen, 
Netzwerke 
Ausgangslage Akteure 
Die Stadtnetze Münster führen bereits eine Zielnetzplanung für das Erdgasnetz 
und ein zukünftiges Wasserstoffnetz durch. Im Erdgasnetz wird sich ein Rückgang 
der Anschlussquoten zeigen, der sowohl Auswirkungen auf den Netzbetrieb als 
auch auf die Versorgung der verbleibenden Kund*innen hat.  
Gleichzeitig bestehen und entstehen Bedarfe von bestehenden und neuen 
Gewerbe- und Industriekunden für klimaneutrale Gase. Ein erster Anschluss an 
das Wasserstoff-Kernnetz, z. B. in der Nähe des Hansa-Business-Parks, ist 
konkret geplant und soll voraussichtlich bis 2030 umgesetzt werden.  
Federführung:  
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtnetze Münster setzen die Maßnahme um, indem sie die regelmäßige Fortschreibung der 
Zielnetzplanung für Erdgas und Wasserstoff durchführen.  
Im Erdgasnetz wird der Umgang mit rückläufigen Anschlussquoten und den Auswirkungen auf den Netzbetrieb 
betrachtet. Dabei werden die Auswirkungen auf die weiterhin angeschlossenen Kund*innen beachtet. 
Mögliche, resultierende Stilllegungen in der ferneren Zukunft werden langfristig angekündigt und Umstellungs - 
sowie Umnutzungsmöglichkeiten betrachtet. Die mögliche Weiternutzung von Teilen des bestehenden 
Erdgasnetzes mit Biomethan für entsprechende Bedarfe von Gewerbe- und Industriekunden wird dabei 
ebenfalls berücksichtigt. 
Für das Wasserstoffnetz werden neue Gewerbe- und Industriekunden-Bedarfe fortlaufend in den Planungen 
berücksichtigt und entsprechende Versorgungsmöglichkeiten geprüft. Ein erster Anschluss an das 
Wasserstoff-Kernnetz in der Nähe des Hansa-Business-Parks wird konkret geplant. Die Umsetzung des 
Anschlusses und einer ersten Wasserstoffleitung soll voraussichtlich bis 2030 erfolgen. Die Wasserstoff -
Versorgungsmöglichkeiten für Gewerbe- und Industriebetriebe in weiteren Teilräumen des Münsteraner 
Stadtgebiets ab 2030 werden bedarfsabhängig in enger Kund*innenabsprache geprüft und ggf. konkretisiert. 
Die Stadt Münster begleitet die Umsetzung, indem sie Verkehrsbeeinträchtigungen und Bautätigkeiten 
koordiniert. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung  
• Langfristige Szenarien und strategische Planung  
• Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster  
• Außenkommunikation und Information von Bürger*innen und 
Unternehmen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 26 
 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Sehr hoch, bis zu 20.000 
t CO2/a bei Reduktion der 
Gasverbräuche. 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen  
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten im 
Rahmen der Verstetigung 
zu Ermitteln.  
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 27 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.3 Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit 
Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtnetze Münster stellen eine kontinuierliche, bedarfsgerechte 
Weiterentwicklung des Stromnetzes sicher, um den steigenden Strombedarf zu 
decken. Ziel ist es, eine zuverlässige, leistungsfähige und zukunftsfähige 
Versorgung auf allen Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung) zu 
gewährleisten und den Ausbau der Infrastruktur effizient zu koordinieren. 
Stadtnetze Münster;  
Ausgangslage Akteure 
Die Stadtnetze Münster führen bereits Zielnetzplanungen für die verschiedenen 
Spannungsebenen durch. Der steigende Strombedarf, bedingt durch wachsende 
elektrische Lasten in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie die 
zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität, erfordert den Ausbau und 
die Verstärkung bestehender Stromnetze. Die Stadtnetze Münster planen daher 
die Neuerrichtung und Ertüchtigung von Umspannwerken, Ortsnetzstationen und 
Kabeltrassen. 
Federführung:  
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtnetze Münster führen die Zielnetzplanung auf allen drei Spannungsebenen kontinuierlich fort und 
setzen die Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Stadt um. Wesentliche Planungsvorhaben bis 2035 
umfassen: 
• Bau von mindestens zwei 110-kV-Kabeltrassen. 
• Errichtung von vier neuen Umspannwerken sowie die Ertüchtigung mehrerer bestehender 
Umspannwerke. 
• Verdopplung der Ausbaugeschwindigkeit von Mittelspannungs-Kabeltrassen und Ortsnetzstationen. 
Für diese konkreten sowie weitere zukünftig erforderlichen Maßnahmen unterstützt die Stadt Münster die 
Stadtnetze bei folgenden Bedarfen: 
• Flächenbereitstellung für Netzinfrastruktur. 
• Genehmigungsprozessen (Bau- und verkehrsrechtlich). 
• Koordination von Baustellen zur Minimierung von Beeinträchtigungen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung  
• Langfristige Szenarien und strategische Planung  
• Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster  
• Außenkommunikation und Information von Bürger*innen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen durch den 
Stromnetzausbau.  
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen  
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme/Energiewende

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 28 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten im 
Rahmen der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 29 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.4 Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für 
die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in Wärmeerzeugung und 
Wärmenetze sowie Stromnetze 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster und die Stadt Münster als Gesellschafterin sichern die 
Finanzierung der erforderlichen Investitionen in zentrale Wärmeerzeugung, 
Wärmenetz und Stromnetz durch eine stabile (Eigen-) Kapitalausstattung und die 
systematische Nutzung öffentlicher Fördermittel. Ziel ist es, die finanzielle 
Grundlage für den zeitgerechten, zuverlässigen und planbaren Ausbau der 
Wärmewende zu schaffen sowie Fremdkapital zu günstigen Konditionen 
akquirieren zu können. 
Stadtkonzern Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Wärmewende erfordert insbesondere im Bereich der zentralen 
Wärmeerzeugung und in den Netzsparten (Wärmenetz, Stromnetz) massive lokale 
Investitionen. Die Stadtwerke Münster haben bereits finanzielle Mittel für den 
Ausbau der Wärmenetze, die Erzeugungstransformation und die 
Stromnetzmodernisierung eingeplant und bereitgestellt. Der Finanzierungsbedarf 
ist hoch und muss langfristig abgesichert werden. Ergänzend ist eine 
ausreichende (Eigen-)Kapitalausstattung der Stadtwerke erforderlich, um 
Fremdkapital zu angemessenen Konditionen aufzunehmen und die Finanzierung 
der erforderlichen Infrastrukturprojekte sicherzustellen. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 20  
Beschreibung 
Fördermittel, wie etwa die BEW-Förderung oder spezifische Programme für Geothermie, bilden eine 
wesentliche Säule zur anteiligen Deckung dieser Investitionsbedarfe. Die Maßnahme umfasst daher die 
Identifikation, Beantragung und Bereitstellung von Finanzmitteln auf verschiedenen Ebenen. 
Die Stadt Münster kann durch politische Entscheidungen, wie z. B. die Aufstockung städtischer Finanzmittel, 
Ausschüttungsstrategien oder budgetäre Vorgaben, aktiv Einfluss auf die Kapitalbasis der Stadtwerke nehmen 
und so die Umsetzung unterstützen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 10 Jahre • Langfristige Fortschreibung von Investitionsbedarfen  
• Fördermittelakquise von Bund, Land und EU für Wärmenetze und 
Wärmeerzeugungsanlagen  
• Koordination von Investitionsprogrammen zwischen Stadtwerken, Stadt 
und weiteren Akteur*innen 
• Prüfung und Integration von Finanzierungsinstrumenten (z.B. 
Bürger*innenbeteiligung) in die Gesamtstrategie für die Wärme- und 
Stromversorgung 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes 
• Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit 
Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 30 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Investitionskosten von 
über 600 Mio. € 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Fördermittel des Bundes und des Landes NRW (z.B. BEW, progres.NRW)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 31 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.5 Finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Potenziale und Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung von 
Bürger*innen an der Wärmewende prüfen, um Akzeptanz, Engagement und 
Kapitalmobilisierung für zukünftige Infrastrukturprojekte zu eruieren. 
Bürger*innen 
Ausgangslage Akteure 
Die Stadtwerke Münster setzen im Bereich der erneuerbaren Energien bereits 
erfolgreich Instrumente zur Bürger*innenbeteiligung ein (z.B. über 
Nachrangdarlehen). Städte wie Heidelberg oder Herten haben darüber hinaus 
erfolgreiche Modelle für die finanzielle Beteiligung von Bürger*innen am 
Wärmenetzausbau eingeführt. Diese zeigen, dass Beteiligungsinstrumente 
sowohl zusätzliches Kapital mobilisieren als auch die Akzeptanz erhöhen können. 
Für Münster soll diese Möglichkeit geprüft werden, um die Chancen für eine 
ähnliche Beteiligung zu bewerten. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtwerke prüfen nun, unter welchen Bedingungen Bürger*innen finanziell im Bereich erneuerbare 
Wärme, am Wärmenetz- oder Erzeugungsprojekten beteiligt werden könnten. Das Zustandekommen solcher 
Finanzierungsmechanismen soll durch kommunikative Aktivitäten begleitet werden. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 15 Jahre • Analyse bestehender Modelle in anderen Städten 
• Bewertung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen 
• Prüfung geeigneter Instrumente für dezentrale und zentrale Beteiligungen 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten 
Einsparungen. 
• Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die 
erforderlichen Infrastrukturinvestitionen Wärmeerzeugung und 
Wärmenetz sowie Stromnetze 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten in 
Abhängigkeit des 
Projektes zu ermitteln. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Kapitalaufstockung durch Bürger*innenbeteiligung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 32 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.6 Fortführung des Förderprogramms klimafreundliche Wohngebäude 
LANUK: Energetische Sanierung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster setzt bzw. entwickelt das Förderprogramm „Klimafreundliche 
Wohngebäude“ inhaltlich fort, um die Reduktion des Wärmebedarfs im 
Wohngebäudebestand gezielt zu unterstützen. Grundsätzlich ist es darüber hinaus 
ebenfalls wichtig, die Förderbausteine systematisch auf bundes -, landes - und 
weitere öffentliche Förderprogramme abzustimmen, diese komplementär 
einzusetzen und damit Effizienz, Transparenz und Wirkung der Förderungen zu  
erhöhen. 
Bürger*innen  
Ausgangslage Akteure 
Mit dem bestehenden Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude“ bietet 
die Stadt Münster finanzielle Anreize für energetische Sanierungen und 
Dachbegrünung. Bisherige Fördermechanismen haben bereits positive Effekte 
erzielt. Eine kontinuierliche Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der 
Förderinstrumente ist notwendig, um die Zielerreichung zu sichern, die 
Fördermittel effizient einzusetzen und die Reichweite bei Eigentümer*innen und 
Mieter*innen zu erhöhen. 
Federführung:  
Amt 64 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Vor dem Hintergrund des neuen Doppelhaushalts 2026/2027 und der politischen Rahmenbedingungen nach 
den Kommunalwahlen ist eine frühzeitige Abstimmung und Sicherung der Mittel besonders relevant. Die 
Maßnahme umfasst die Fortführung und Weiterentwicklung des Förderprogramms.  
Wichtige Schritte sind unter anderem: 
• Prüfung bestehender Förderbausteine:  Hierzu zählt die Identifikation von Optimierungspotenzialen 
hinsichtlich Zielgruppen, Förderhöhen und Fördermodalitäten im Hinblick auf die langfristige 
Wärmeversorgungsstrategie. Die Fördermittel sind wirtschaftlich, sparsam und in diesem 
Zusammenhang na chhaltig zu verwenden, um einen möglichst starken Fokus auf 
Wärmebedarfsreduktion und Klimaanpassung von Wohngebäuden im Sinne der städtischen Klima -
Strategie zu entfalten. 
• Abgleich mit übergeordneten Förderprogrammen : ergänzende Komplementierung, um Doppelungen 
zu vermeiden und Förderwirkung zu maximieren. 
• Kontinuierliches Monitoring und Anpassung : Anpassung der Förderkriterien, wenn sich gesetzliche 
Rahmenbedingungen, technologische Möglichkeiten oder Sonstiges ändern. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Bis 2045 • Prüfung und politische Bestätigung des Förderprogrammes  
• Kommunikation und Zielgruppenansprache 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zwischen 5.000 – 
20.000 t CO2/a • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie  
 Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Kosten 
2,51 Mio. € in 2026 
2,41 Mio. € ab 2027 ff. 
 • Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 33 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.7 Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in 
Gewerbegebieten 
LANUK: Energieeffizienz 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Ziel der Maßnahme ist es die Wärmewende auch in Gewerbegebieten 
voranzutreiben, indem klimaneutrale Wärmelösungen erschlossen werden, bspw. 
durch die Nutzung von Abwärme oder erneuerbaren Wärmepotenzialen. Ziel ist 
die Reduzierung von CO2-Emissionen in Gewerbegebieten. 
Unternehmen 
Ausgangslage Akteure 
Die Wirtschaftsförderung Münster verfolgt bereits Initiativen zur Entwicklung 
nachhaltiger Gewerbegebiete (z.B. Projekt „Ökologische Transformation der 
Bestandsgewerbegebiete“). Durch ergänzende Beratungsangebote zur 
Erschließung von Abwärme- oder erneuerbaren Wärmepotenzialen können 
bestehende Bestrebungen erweitert und die Umsetzung klimaneutraler 
Wärmeversorgung gefördert werden, wodurch das Gesamtziel der klimaneutralen 
Gewerbegebiete gefördert wird. 
Federführung:  
Wirtschaftsförderung 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster, 
Amt 23, Amt 61, Amt 
66, Amt 67 
Beschreibung 
Aufbauend auf den bestehenden Initiativen der Wirtschaftsförderung Münster soll die Entwicklung 
klimaneutraler Gewerbegebiete gezielt durch eine Verzahnung von Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und 
Stadtnetze und Unternehmen vorangetrieben werden. Ergänzend zur Optimierung der Stromversorgung 
und -kosten sollte die Erschließung und Nutzung von Abwärmepotenzialen oder erneuerbarer Wärme (z. B. 
Geothermie, Solarthermie) in die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen thematisch berücksichtigt 
werden.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Koordination und Einbindung relevanter Akteure aus 
Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und Stadtnetzen und 
Gewerbegebietsakteuren  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Mittel, 500 - 5.000 t 
CO2/a  
• Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, 
Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsbetrieben 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten in 
Abhängigkeit der 
konkreten 
Maßnahmenausgestal-
tung zu bestimmen. 
• Finanzierung durch Unternehmen 
• KfW-Bank-Förderung 
• progres.NRW-Förderung 
• BEW oder BEG-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 34 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.8 Unterstützung lokaler Bürgerenergie- und Wärmeinitiativen 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☒ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster unterstützt gezielt die Initiierung und Umsetzung von 
Bürgerenergiegenossenschaften und Nachbarschafts-Wärmeprojekten, um die 
lokale, gemeinschaftliche Wärmeversorgung zu stärken. Ziel ist es, durch 
Beratung und Vernetzung die Planung und Umsetzung von Projekten zu 
unterstützen sowie deren soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern. 
Engagierte Bürger*innen 
Ausgangslage Akteure 
Bürgerenergiegenossenschaften sind bewährte Instrumente, um Bürger*innen an 
der Energiewende zu beteiligen und lokale Projekte gemeinsam umzusetzen. 
Neben Bürgerenergiegenossenschaften etablieren sich Nachbarschafts-Wärme-
Projekte zunehmend. Hier zeigen z.B. die Ergebnisse der Fokusquartier-Analysen, 
dass gemeinsame Wärmeversorgung wirtschaftlich aufgebaut werden können. 
Solche Zusammenschlüsse, sei es als Bürgerenergiegenossenschaften oder 
andere nachbarschaftliche Formate, bieten Potenzial, lokale Wärmelösungen 
wirtschaftlich und sozial nachhaltig umzusetzen. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadt Münster kann Bürger*innen in geeigneten Quartieren gezielt ansprechen, zur Gründung von 
Energiegenossenschaften oder Nachbarschafts-Wärmeprojekten motivieren und sie bei der Entwicklung 
gemeinschaftlicher Wärmeversorgungsmodelle (z. B. Nahwärmenetze, gemeinschaftliche Wärmepumpen mit 
Wärmespeichern oder Solarthermieanlagen) unterstützen. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, 
Beratungsangebote und die Vermittlung von Kontakten zu Stadtwerken, Fachplanern, örtlichem SHK -
Handwerk (auch als potenzielle Betreiber*innen) sowie Förderstellen.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 3 Jahre • Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in 
relevanten Quartieren. 
• Einbindung von Informationsmaterial mit Praxisbeispielen, 
Förderhinweisen und Kontakten auf Kommunikationskanäle. 
• Entwicklung eines speziellen Fördertopfes „Konzepte für 
gemeinschaftliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.“ 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
In Abhängigkeit der 
konkreten Projekte. 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster der 
Stadtverwaltung Münster 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten in 
Abhängigkeit der 
konkreten Projekte zu 
ermitteln. 
• KfW-Bank-Förderung 
• progres.NRW-Förderung 
• BEW- oder BEG-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 35 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.9 Differenzierte Prüfung von wechselseitigen Anschluss- und 
Benutzungsverpflichtungen zur Sicherung hoher Anschlussquoten an 
leitungsgebundene Wärmenetze 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Ziel der Maßnahme ist es, im Bedarfsfall in Neu- wie Bestandsgebieten zu prüfen, 
wie eine verlässliche, hohe Anschluss- und Nutzungsquote an 
leitungsgebundene, erneuerbare Wärmelösungen mit Anschluss- und 
Benutzungsverpflichtungen sicherzustellen ist. Dadurch können die 
wirtschaftliche Planbarkeit und die sichere Realisierung zentraler 
Wärmeinfrastrukturen ermöglicht, gleichzeitig die Klimaneutralitätsziele der Stadt 
Münster vorangetrieben und eine sozial ausgewogene, langfristig stabile 
Kostenverteilung für alle Wärmekund*innen gewährleistet werden. 
Zu diesem Zweck prüft und entwickelt der Konzern Stadt Münster einen 
geeigneten Instrumentenmix aus rechtlichen und kommunikativen Maßnahmen, 
der flexibel an die technischen, wirtschaftlichen, städtebaulichen und sonstigen 
Rahmenbedingungen angepasst und im Bedarfsfall gebietsweise angewendet 
werden kann.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Stufenkonzepts zur erneuerbaren 
Wärmeversorgung erfordert in neuen Baugebieten eine sehr hohe 
Anschlussquote, um Wärmenetze wirtschaftlich für Kunden und Betreiber 
dimensionieren und dauerhaft betreiben zu können. Während in Neubaugebieten 
bereits heute privatrechtliche Instrumente wie vertragliche 
Abnahmeverpflichtungen angewendet werden, stellen Bestandsgebiete andere 
Herausforderungen wie eine heterogene Gebäude- und Eigentümerstruktur, 
unterschiedliche technische Voraussetzungen (z.B. bezüglich Heizungsalter) 
sowie Sanierungszustände und bauliche Umsetzbarkeit.  
Für beide Gebietstypen gilt gleichermaßen, dass die Wirtschaftlichkeit und 
technische Machbarkeit zentraler erneuerbarer Wärmelösungen maßgeblich von 
verlässlichen Abnahmeerwartungen, abgestimmten Planungsprozessen und einer 
langfristigen Sicherung der Nutzung abhängt. Daher bedarf es der Prüfung und ggf. 
Ausgestaltung eines flexiblen Instrumentenmixes, der jeweils an die spezifischen 
Voraussetzungen des Quartiers angepasst angewendet werden kann.  
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 23, Amt 61, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Die Stadt Münster prüft und entwickelt gemeinsam mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster einen 
differenzierten und angemessenen Instrumentenmix, der je nach Gebiet, Ausgangslage, Planungsstand usw. 
eine hohe Anschlussquote sicherstellen kann. Zu den Instrumenten gehören beispielsweise:  
• Information und Beratung zur Förderung der Akzeptanz und des Nutzungsinteresses an der 
Fernwärme  
• Privatrechtliche Verpflichtungen in Neubaugebieten, z.B. durch Kauf- und Erbbaurechtsverträge  
• Öffentlich-rechtliche Instrumente wie eine Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 36 
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 fortlaufend  Individuelle gebietsspezifische und projektbezogene Prüfung der Erforderlichkeit, 
Eignung und Anwendbarkeit eines Instrumentes 
Information und Beratung zur Erörterung der Akzeptanz und freiwilligen 
Anschlussbereitschaft  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-
/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten  
Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 37 
 
1.5 Wärmenetzgebiete 
Wärmenetzgebiete 
5.1 Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
LANUK: Wärmenetzgebiete 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster treiben den sukzessiven Ausbau und die 
Nachverdichtung des Fernwärmenetzes voran, um die Dekarbonisierung der 
Wärmeversorgung kontinuierlich umzusetzen. Ziel ist es, die Versorgung mit 
effizienter und zunehmend klimaneutraler Fernwärme schrittweise auf weitere 
Teilräume des Stadtgebiets auszuweiten und das bestehende Wärmenetz in dicht 
bebauten Bereichen verstärkt zu nutzen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Der Ausbau der Fernwärme ist ein zentraler Bestandteil des Zielszenarios der 
kommunalen Wärmeplanung für Münster. Die Stadtwerke Münster haben im Zuge 
der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ihre Transformationsplanung zur 
langfristigen Dekarbonisierung des Wärmenetzes aufgestellt, welcher einen 
schrittweisen Netzausbau sowie die Dekarbonisierung der Versorgung vorsieht. 
Die Stadtwerke Münster setzen den Fernwärmeausbau schrittweise um und 
planen die Versorgung weiterer Straßenzüge und Stadtbereiche. Während in 
innerstädtischen Bereichen insbesondere die Nachverdichtung bereits flächig 
bestehender Wärmenetzleitungen im Fokus steht und grundsätzlich Vorrang hat, 
wird in den Erweiterungsgebieten des bestehenden Fernwärmenetzes ein Ausbau 
in dicht bebaute Gebiete angestrebt. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Stadtverwaltung Münster 
 
Beschreibung 
Zur Umsetzung umfasst die Maßnahme die fortlaufende Planung künftiger Ausbauetappen, die Priorisierung 
geeigneter Gebiete auf Basis technischer, wirtschaftlicher und städtebaulicher Kriterien, eine gezielte und 
frühzeitige Anschlussakquise für die Ausbauetappen sowie die transparente Kommunikation der 
Ausbaufortschritte gegenüber Bürger*innen und Stakeholdern. 
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die enge Abstimmung mit der Stadt Münster zur 
Baustellenkoordination, Genehmigungsprozessen und infrastrukturellen Planungen, um Synergien mit 
anderen Tiefbaumaßnahmen zu nutzen und Belastungen für Anwohner*innen zu minimieren. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 15 Jahre • Planung und Realisierung von Nachverdichtungs- und 
Ausbauabschnitten 
• (Vor-) Akquise neuer Anschlüsse in den Ausbauabschnitten 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 60.000 t CO2/a • Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie-
/Wärmewende 
• Koordinierte Infrastrukturplanung 
• Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits  
• Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 38 
 
ca. 165 Mio. €  • Förderung nach BEW Modul 2 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 39 
 
Wärmenetzgebiete 
5.2 Planung und Umsetzung der Kanalwasser-Wärmepumpe in Münster-
Mitte 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung 
konsequent voran. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung einer 
Großwärmepumpe mit einer Leistung von bis zu 15 MWth, die das Wasser des 
Dortmund-Ems-Kanals als Wärmequelle nutzt. Damit soll ein weiterer 
bedeutender Schritt zur klimaneutralen Wärmeversorgung Münsters bis 2030 
realisiert werden. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer 
Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein stellt die Nutzung des 
Kanalwassers des Dortmund-Ems-Kanals durch eine Großwärmepumpe dar. 
Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase.  
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 61,  
Wasserstraßen und 
Schifffahrtsverwaltung 
(WSV), 
Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsamt (WSA) 
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Großwärmepumpe zur Einspeisung in das 
Fernwärmenetz. Das Kanalwasser dient hierbei als regenerative Wärmequelle. Durch die Nutzung bereits 
bestehender Infrastrukturen am Dortmund-Ems-Kanal wird der Eingriff in Umwelt und Schifffahrt minimiert. 
Die Umsetzung ist bis 2030 vorgesehen. 
Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der technischen und wirtschaftlichen Planung über die 
Fördermittel-Akquise bis hin zur Bauausführung. In der Planungsphase werden die Standortauswahl, die 
technischen Anlagen, die hydraulische Einbindung ins Fernwärmenetz, die Anbindung an das Stromnetz und 
die Abstimmung mit wasser- und schifffahrtsrechtlichen Anforderungen sowie erforderliche Genehmigungen 
vorbereitet. Parallel erfolgt die Beantragung von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für 
effiziente Wärmenetze (BEW), um die Wirtschaftlichkeit des Projekts sicherzustellen. 
Nach erfolgreicher Genehmigungsplanung werden die Ausschreibung und Vergabe der technischen 
Komponenten (z. B. Wärmepumpe, Wärmeübertrager, Leitungsbau) vorbereitet. Auf Basis der 
Vergabeergebnisse erfolgt anschließend die Investitionsentscheidung durch die Stadtwerke Münster. Die 
Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen 
an das Fernwärmenetz.  
Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: 
• Mitwirkung bei der Standortplanung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, 
• Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange,  
• Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, 
• Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von 
Verkehrseinschränkungen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 40 
 
• Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Planung- und Vorbereitung des Anlagenbaus. 
• Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus.  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 5.500 t CO2/a  • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 30 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 41 
 
Wärmenetzgebiete 
5.3 Planung und Umsetzung der Klarwasser-Wärmepumpe in Münster-
Nord 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Entsprechend des Transformationsplanes verfolgen die Stadtwerke die 
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung 
einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld des Hauptklärwerks im Norden der 
Stadt Münster, die als Wärmequelle das geklärte Abwasser aus dem Klärwerk 
nutzt. Die Realisierung soll bis 2030 erfolgen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer 
Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Abwärme 
aus dem Klarwasser des Klärwerkes sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der 
Planungsphase. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 66  
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld der 
Hauptkläranlage in Münsters Norden. Durch die Nutzung der vorhandenen Abwasserinfrastruktur wird eine 
konstante, ganzjährig verfügbare Wärmequelle erschlossen, die gleichzeitig einen hohen ökologischen Nutzen 
bietet. 
Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In der Planungsphase 
werden Standortbedingungen, technische Anlagen, Schnittstellen, hydraulische Einbindung in das 
Fernwärmenetz und die Stromnetzanbindung in Abstimmung mit beteiligten Stakeholdern geplant. Parallel 
erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 
(BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte beinhalten die Vorbereitung  
und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen sowie die Ausschreibung und Vergabe der 
durchzuführenden baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke 
Münster erfolgt die Bauausführung. 
Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen 
Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv 
durch: 
• Mitwirkung bei der Standortplanung, 
• Bereitstellung des Klarwasserstromes als Wärmequelle,  
• Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange,  
• Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, 
• Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von 
Verkehrseinschränkungen. 
• Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster.  
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus 
THG-Einsparungen Synergieeffekte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 42 
 
Ca. 9.300 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 60 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 43 
 
Wärmenetzgebiete 
5.4 Planung und Umsetzung der Solarthermie-Anlage in Münster-West 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärme voran. 
Entsprechend des Transformationsplanes erfolgt derzeit die Planung einer 
kombinierten Freiflächen-Solarthermie- und PV-Anlage in Münsters Westen. Die 
Umsetzung soll bis 2028 erfolgen.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer 
Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Freiflächen 
Solarthermie- und PV sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der 
Planungsphase. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 61 
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Kombinationsanlage aus Freiflächen Solarthermie- und 
PV-Anlage bis 2028. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In 
der Planungsphase wird die Anlage technisch ausgelegt sowie die Integration in das bestehende Wärme - und 
Stromnetz erörtert. Parallel erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für 
effiziente Wärmenetze (BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte 
beinhalten die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen, die Durchführung der 
planungsrechtlichen Verfahren – die Änderung des Flächennutzungsplans (125. FNP-Änderung) und die 
Aufstellung des Bebauungsplans (Bebauungsplan Nr. 638) – sowie die Ausschreibung und Vergabe der 
baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke Münster erfolgt die 
Bauausführung. 
Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen 
Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv 
durch: 
• Mitwirkung bei der Standortplanung, 
• Begleitung der erforderlichen Genehmigungs- und Planverfahren, 
• Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, 
• Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von 
Verkehrseinschränkungen. 
• Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 3 Jahre • 125. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 638 
• Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus 
• Ausschreibung und Umsetzung der Leitungsverlegung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 3.500 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 44 
 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 65 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 45 
 
Wärmenetzgebiete 
5.5 Planung und Umsetzung der ersten TGT-Anlage in Münster 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster verfolgen mit der Planung und Umsetzung der ersten 
Tiefengeothermieanlage in Münster das Ziel, einen weiteren Baustein zur 
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu realisieren. Durch die Nutzung von 
Tiefengeothermie als Energiequelle soll eine grundlastfähige, erneuerbare 
Wärmequelle erschlossen werden. Die Umsetzung eines ersten Geothermie-
Heizwerks soll 2030 abgeschlossen sein.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Bis Ende 2025 werden die Daten aus einer flächigen 3D-Seismik prozessiert und 
ein Untergrundmodell des tiefen Untergrunds von Münster erstellt. Das Modell 
dient zur Identifikation geologisch geeigneter Standorte für Bohrdubletten. Eine 
erste Probebohrung in Münster soll bis Ende 2027 abgeteuft werden. Abhängig 
von der Fündigkeit der ersten Probebohrung wird eine zweite Bohrung geplant. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 61 
Beschreibung 
Bei der Erschließung von Tiefengeothermie sind die Stadtwerke Münster in Nordrhein-Westfalen das 
Versorgungsunternehmen mit dem weitesten Projektfortschritt. Die Daten aus der 3D-Seismik bzw. das 
resultierende Untergrundmodell dienen als Grundlage für die Identifizierung von geologisch geeigneten 
Standorten für Bohrdubletten zur Förderung von heißem Thermalwasser aus tiefen Gesteinsschichten. 
Potenzialstandorte müssen darüber hinaus weitere Bedingungen erfüllen (Nähe zum Wärmenetz, Größe der 
Fläche).  
Eine erste Tiefenbohrung wollen die Stadtwerke Münster zunächst in den flacheren Horizont (rund 1.000 
Meter) niederbringen. Nach erfolgreichen Fördertests folgt die Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise 
und Umsetzung der für die Bohrdublette notwendigen zweiten Bohrung (Injektionsbohrung). Parallel erfolgt die 
Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise und anschließende Umsetzung eines Heizwerks (u.a. 
Großwärmepumpe zur Anhebung der Temperatur) sowie parallel die erforderliche stromseitige und 
wärmenetzseitige Netzanbindung.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 10 Jahre • Identifizierung von Potenzialstandorten anhand des Untergrundmodells 
• Flächensicherung, Planung, Ausschreibung und Genehmigung der 
Bohrung(en) und Anlage 
• Klärung von Fördermöglichkeiten 
• Bauausführung der einzelnen Anlagenteile 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 34.100 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 25 Mio. € • Förderung durch das Land NRW  
• Prüfung einer Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 46 
 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 47 
 
Wärmenetzgebiete 
5.6 Vorplanungen für weitere erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen zur 
Realisierung im Zeitraum 2030-2040 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Zusätzlich zu der konkreten Planung und Umsetzung der neuen 
Erzeugungsanlagen bis 2030 entwickeln die Stadtwerke Münster ihre 
Transformationsstrategie stetig weiter. Vorplanungen für weitere Anlagen 
konkretisieren den Fahrplan für das kommende Jahrzehnt. 
Stadtkonzern Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Transformationsplanung der Stadtwerke Münster deckt den Zeitraum bis 2045 
ab. Bis 2030 sollen bis zu vier neue Erzeugungsanlagen geplant und teilweise in 
Betrieb genommen werden. Zur langfristigen Dekarbonisierung der 
Wärmeversorgung müssen weitere vorgesehene Maßnahmen aus dem 
Transformationsplan in Vorplanungen gehen.  
Federführung:  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Maßnahme beinhaltet die regelmäßige Fortschreibung der Transformationsstrategie der Fernwärme der 
Stadtwerke Münster. Bestandteile hiervon sind die Identifikation und technischen Vorplanungen weiterer 
Standorte für tiefengeothermische Anlagen, weiterer Großwärmepumpen (z.B. Luft-Wärmepumpe) sowie 
ergänzende Spitzenlastkessel, die mit erneuerbaren Gasen betrieben werden können. 
Die Vorplanungen schaffen die Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen und dienen der 
frühzeitigen Vorbereitung auf die anstehenden finanziellen, planerischen und genehmigungsrelevanten 
Bedarfe im Zeitraum 2030 - 2040.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Vorbereitung und Initialisierung der Vorplanungen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Kosten abhängig der 
konkreten Projekte. 
• Förderung nach BEW Modul 1 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 48 
 
Wärmenetzgebiete 
5.7 Senkung der Vorlauf- und Rücklauftemperatur in Zusammenarbeit mit 
den Kund*innen 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Für die Integration von erneuerbar erzeugter Wärme im Zuge der 
Dekarbonisierung der Fernwärme durch die Stadtwerke Münster ist die 
schrittweise Senkung der Vorlauftemperatur unerlässlich. Um gleichzeitig den 
Ausbau des Fernwärmenetzes zu ermöglichen und die Effizienz zu steigern, ist 
auch die Senkung der tatsächlichen Rücklauftemperaturen auf das Niveau gemäß 
der technischen Anschlussbedingungen (TAB) erforderlich, deren Einhaltung den 
Kund*innen (als Betreibende der Hausanschlussstationen) obliegt. Ziel der 
Maßnahme einer schrittweisen Absenkung der Rück- und Vorlauftemperaturen in 
Zusammenarbeit mit den Kund*innen.  
Fernwärmekund*innen 
Ausgangslage Akteure 
Das Fernwärmenetz in Münster wird aktuell mit hohen Temperaturen im Vorlauf 
(80 bis 130 °C) und Rücklauf (Jahresmittel > 60°C) betrieben. Im Zuge der 
Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung werden vermehrt Technologien 
integriert, deren Effizienz vom Temperaturniveau des Fernwärmenetzes abhängt 
(insbesondere Wärmepumpen). Durch eine Absenkung der Temperaturen können 
erhebliche Effizienzgewinne erzielt und Wärmenetzverluste verringert werden. 
Diese Reduktion der Temperaturen erfordern in der Regel Anpassungen an den 
Hausanschlüssen und Hausübergabestationen der Gebäude, weshalb die 
Absenkung der Netztemperaturen mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. 
Für die Einhaltung der laut technischen Anschlussbedingungen geforderten 
Temperaturen sind in erster Linie die Kund*innen als Betreibende der 
Hausanschlussstation verantwortlich. Die Absenkung der Temperaturen erfordert 
ein Zusammenwirken von Stadtwerken und Stadtnetzen sowie den Kund*innen 
und Handwerksbetrieben, welche vom Stadtwerke-Konzern für das Thema 
sensibilisiert und unterstützt werden.  
Federführung:  
Stadtnetze Münster, 
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
SHK-Gewerke  
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster verfolgen das Ziel, die Effizienz des Fernwärmenetzes zu steigern und die 
Systemtemperaturen nachhaltig zu senken. Eine gezielte Reduzierung von Vorlauf- und Rücklauftemperaturen 
kann den Energieeinsatz reduzieren und damit die Integration erneuerbarer Wärmequellen erleichtern sowie 
die Netzverluste minimieren. Die Maßnahme setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kund*innen, 
insbesondere großen Liegenschaftsbetreiber*innen und Wohnungsunternehmen, sowie dem lokalen 
Handwerk. In diesem Rahmen werden bestehende Heizsysteme und Anschlussbedingungen analysiert, um 
Potenziale für niedrigere Vorlauf- und Rücklauftemperaturen zu identifizieren. Erkenntnisse sind sukzessive in 
die Anpassung der TAB zu überführen, sodass die Versorgungssicherheit und der Komfort dauerhaft 
gewährleistet bleiben. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Datenaufnahme und Analyse der Vor- und Rücklauftemperaturen 
• Information und Beratung zu fachgerechter Bedienung und Wartung der 
Hausstation 
• Anpassung der TAB 
 
THG-Einsparungen Synergieeffekte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 49 
 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster 
• Regelmäßige Austauschrunden mit Vertreter*innen des SHK-, 
Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrikergewerkes 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Abhängig des Zustands 
der bestehenden 
Hausanschlussstation-
en. 
• Förderung nach BEW Modul 2 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Teilweise kundenseitige Investitionen in Hausanschlussstationen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 50 
 
1.6 Prüfgebiete 
Prüfgebiete 
6.1 Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von 
Wärmeversorgungsansätzen in Prüfgebieten 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Entwicklungen zu den einzelnen Prüfgebieten soll fortlaufend bewertet und 
weiterentwickelt werden, um fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der 
Wärmewende in diesen Bereichen zu treffen. Ziel ist es, die Erkenntnisse direkt in 
die fortlaufende kommunale Wärmeplanung einzuspeisen und bei Vorliegen 
tiefergehender Analysen vor der formalen fünfjährigen Fortschreibung neue, 
erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Dadurch können strategische 
Priorisierungen vorgenommen, geeignete Maßnahmen abgeleitet und die Pl anung 
flexibel an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
In den Prüfgebieten existieren noch keine abschließenden Projektvorschläge für 
die Wärmeversorgung, da hier weitere detaillierte technische, wirtschaftliche und 
soziale Untersuchungen erforderlich sind. Die Ergebnisse müssen bewertet, 
priorisiert und in die Umsetzungsplanung der Wärmewende eingearbeitet werden. 
Die kommunale Wärmeplanung hat im Erstellungsprozess etablierte Arbeits- und 
Abstimmungsstrukturen zwischen Verwaltung, Stadtwerken und städtischen 
Tochtergesellschaften geschaffen, die zur weiteren Strukturierung neuer 
Erkenntnisse aus den Prüfgebieten genutzt werden können.  
Federführung:  
Steuerungsgruppe 
Energie-
/Wärmewende 
 
Beteiligte:  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Eine verantwortliche Koordinationsstelle beobachtet und begleitet fortlaufend die Entwicklungen in den 
Prüfgebieten. Die Aufgaben umfassen: 
• Beauftragung und strategische Auswertung von Analysen zu technischen, wirtschaftlichen und 
sozialen Aspekten von Wärmeversorgungslösungen. 
• Systematische Einbindung der Ergebnisse in die fortlaufende kommunale Wärmeplanung, damit 
neue Erkenntnisse direkt in die strategische Steuerung und die Fortschreibung der Planung 
einfließen. 
• Ableitung geeigneter Maßnahmen und Initiierung dieser.  
• Unterstützung der Abstimmung zwischen Stadtwerken, Fachämtern und weiteren Akteuren, um 
Maßnahmen priorisiert und konsistent umzusetzen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Initiierung und Ausschreibung von Machbarkeitsstudien  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten 
Einsparungen.  
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme  
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 51 
 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten. 
• Teil der zu schaffenden Strukturen in Bezug auf die Koordination der 
Wärmewende in Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 52 
 
Prüfgebiete 
6.2 Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster prüfen kontinuierlich  Anschlussmöglichkeiten der als 
Prüfgebiete dargestellten Randgebiete des Fernwärmenetzes und stellen sicher, 
dass die Machbarkeit einer Fernwärme-Erschließung unter Berücksichtigung 
neuer erneuerbarer Wärmequellen und sich verändernder wirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen langfristig bewertet wird. Ziel ist es, zu einem späteren 
Zeitpunkt fundierte Entscheidungen über die Realisierbarkeit von Ausbau- und 
Anschlussprojekten in diesen Gebieten treffen zu können und so eine 
wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Wärmewende zu gewährleisten. 
Konzern Stadt Münster  
Ausgangslage Akteure 
Die Machbarkeit einer Fernwärmeversorgung in den Randgebieten der Stadt ist 
aktuell für die definierten Prüfgebiete noch nicht abschließend geklärt. Dies liegt 
im Wesentlichen an zwei, im Einzelfall unterschiedlichen Faktoren: 
• Hydraulische Restriktionen durch begrenzte vorhandene 
Netzkapazitäten 
• Limitierte Erneuerbare Wärmequellen für eine zusätzliche Erweiterung 
des Bestandsnetzes 
Federführung:  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Zur Umsetzung der Machbarkeits-Untersuchung wird ein kontinuierlicher Prüfprozess etabliert, der 
sicherstellt, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert werden. Die Umsetzung 
beinhaltet folgende Schritte: 
• Bestandsaufnahme und Analyse  
• Technische Machbarkeitsanalyse 
• Wirtschaftliche Machbarkeitsanalyse  
• Koordination mit weiteren Projekten und Akteuren  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Koordination durch die Stadtwerke Münster 
• Zusammenarbeit mit externen Experten  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Prüfgebieten  
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifischen Kosten in 
Abhängigkeit des 
konkreten Gebietes zu 
bestimmen. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 53 
 
Prüfgebiete 
6.3 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Kinderhaus 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster prüfen, ob eine zentrale 
Wärmeversorgung in Kinderhaus wirtschaftlich, technisch und städtebaulich 
tragfähig ist. Ziel ist es, auf Basis einer fundierten Machbarkeitsstudie die 
Wärmeversorgung in Kinderhaus zu bewerten und ggf. nächste Schritte für eine 
Umsetzung einzuleiten. 
Konzern Stadt Münster;  
Gebäudeeigentümer*inn
-en 
Ausgangslage Akteure 
Die Fokusgebietsbetrachtung hat gezeigt, dass eine zentrale Wärmeversorgung 
für Kinderhaus grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Allerdings 
bleiben hinsichtlich der Erschließung potenzieller erneuerbarer Wärmequellen 
sowie der Struktur der Wärmeabnehmer (Gebäudetypen, Geschossigkeit, 
Wärmelastprofile, Interesse) noch offene Fragen, welche in einer detaillierten 
Machbarkeitsstudie analysiert werden sollten. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster, 
Amt 61 
Beschreibung 
Resultierend aus der Fokusgebietsbetrachtung startet der Konzern Stadt Münster zunächst die Entwicklung 
des Projektes. Dazu werden grundlegende Fragen zu Eigentümer*innen-Interesse, Realisierungs-Zeitschiene, 
Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmepotenzialen und Standortfragen betrachtet.  
Im Falle positiver Ergebnisse beginnt danach eine Machbarkeitsstudie als Planung, die eine vertiefte 
technische, wirtschaftliche und städtebauliche Analyse der Wärmeversorgung umfasst. Sie soll Grundlage für 
eine Entscheidung hinsichtlich der Realisierung einer zentralen Versorgung in Kinderhaus darstellen. Vor dem 
Hintergrund der hohen Bebauungsdichte sowie hohen Geschossigkeit kann es bei der Realisierung von 
dezentralen Anlagen zu Lärmbelastungen und städtebaulichen Konflikten kommen.  
Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, welche zumindest folgende Elemente auf 
Grundlage der Fokusbetrachtung vertieft untersuchen sollte: 
• Stakeholder-Integration: Abstimmung mit Eigentümer*innen, Wohnungsunternehmen, Stadtplanung 
und Stadtwerken, um Interessen, Risiken und Umsetzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. 
• Potenzialanalyse für Wärmequellen: Identifikation und Bewertung verfügbarer erneuerbarer 
Wärmequellen sowie der Erschließungsmöglichkeiten. 
• Technische Auslegung der Anlagen: Netzstruktur, Auslegung und hydraulische Simulation (mehrerer 
kleinerer Netze und/oder eines großen Netzes, in Varianten der Vorlauftemperatur – Kaltes oder 
Warmes Netz), Dimensionierung, Standorte der Erzeugungsanlagen und Vorprüfung der 
Genehmigungsfähigkeit. 
• Städtebauliche Bewertung: Die Studie untersucht die technischen Möglichkeiten und bewertet 
zentrale versus dezentrale Versorgungsoptionen hinsichtlich Ihrer städtebaulichen Vor- und 
Nachteile.  
• Wirtschaftlichkeits- und Risikoprüfung: Investitions- und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten, 
Sensitivitätsanalysen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 54 
 
Projektentwicklung & 
Machbarkeitsstudie: 
mind. 1 Jahr  
Gesamtprozess bis zur 
Realisierungsentscheidu
ng mind. 3 Jahre 
• Projektentwicklung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung 
des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und 
Verantwortlichkeiten 
• Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der 
Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher 
Förderung ggf. sinnvoll 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen, erst mit 
evtl. Umsetzung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung  
• Regelmäßige Austauschrunden mit Liegenschaftsbetreibern 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Ab. 80.000 € • Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Förderung nach BEG oder BEW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 55 
 
Prüfgebiete 
6.4 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Hiltrup 
LANUK: Abwärmenutzung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster prüfen die technische und wirtschaftliche Machbarkeit 
einer Nahwärmeversorgung in Hiltrup unter Einbeziehung lokaler 
Abwärmequellen. Ziel ist es, Potenziale für die Nutzung industrieller und 
kommunaler Abwärme zu identifizieren, ein optimiertes Versorgungskonzept zu 
entwickeln und die Grundlage für eine spätere Realisierung zu schaffen. 
Stadtkonzern Münster; 
Industrielle 
Gebäudeeigentümer*inn
en  
Ausgangslage Akteure 
Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sowie einer Vorstudie der 
Stadtwerke Münster zeigen, dass eine zentrale Nahwärmeversorgung unter 
Einbezug der Abwärme des Klärwerkes sowie industrieller Abwärme in diesem 
Gebiet grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Die Machbarkeit der 
Verknüpfung bestehender Nahwärmeinseln zu einem großen Netz mit deutlich 
vergrößertem Absatzpotenzial wurde jedoch noch nicht abschließend geprüft. 
Eine vertiefende Untersuchung ist erforderlich, um die Potenziale quantitativ zu 
erfassen, die technische Umsetzung zu prüfen, die Wirtschaftlichkeit zu validieren 
und die Realisierung gezielt vorzubereiten. Zudem bestehen bereits Kontakte und 
erste Abstimmungen mit dem industriellen Abwärmelieferanten und dem 
Klärwerk Hiltrup. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Für den Aufbau eines Nahwärmegebiets in Hiltrup sind vertiefende Untersuchungen zur Wärmeversorgung 
vorgesehen, die insbesondere die Nutzung von industrieller Abwärme sowie aus dem Klärwerk Hiltrup und 
wesentliche Ankerkund*innen einbeziehen. In den kommenden Planungsschritten wird ein stetiger und enger 
Austausch mit dem industriellen Abwärmelieferant und dem Amt für Mobilität und Tiefbau sowie deren aktive 
Mitwirkung zur Bereitstellung der Wärmequellenpotenziale notwendig sein, um die Potenziale zur 
Abwärmenutzung zu ermitteln und zu optimieren. Dabei werden insbesondere 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die technische Machbarkeit der Anbindung dieser Abwärmequellen an 
ein Nahwärmenetz sowie das Interesse der erforderlichen Ankerkund*innen untersucht. Als ein wesentlicher 
Verfahrensschritt ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die Potenziale, technische und 
genehmigungsrechtliche Machbarkeit, Investitions- und Kostenanalysen beinhaltet. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Machbarkeitsstudie 
mind. 1 Jahr 
Gesamtprozess bis zur 
Realisierungsentscheidu
ng mind. 3 Jahre 
• Projektinitiierung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung 
des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und 
Verantwortlichkeiten 
• Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der 
Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher 
Förderung ggf. sinnvoll 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen, erst mit 
evtl. Umsetzung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung  
• Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in 
Gewerbegebieten 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 56 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Ab 80.000 € /a • Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Förderung nach BEG oder BEW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 57 
 
1.7 Dezentrale Gebiete 
Dezentrale Gebiete 
7.1 Prozessbegleitung – Wolbecker Straße 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☒ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster unterstützt Eigentümer*innen im Quartier Wolbecker Straße, 
Mondstraße und Schmittingheide bei der Erschließung geeigneter klimaneutraler 
Wärmeversorgungsoptionen. Ziel ist es, durch einen kooperativen Prozess 
Fortschritte in das kommunale Monitoring einzubinden, Genehmigungs- und 
technische Fragestellungen zu begleiten und Expertise für die Umsetzung der 
Wärmewende in denkmalgeschützten Quartieren aufzubauen. 
Gebäudeeigen-
tümer*innen 
Ausgangslage Akteure 
Die Fokusquartiersanalyse hat gezeigt, dass bestimmte Quartiere ein besonderes 
Potenzial für vertiefte Wärmeuntersuchungen besitzen. Das Gebiet Wolbecker 
Straße war bislang nicht Teil der detaillierten Analyse. Mit seinem 
denkmalgeschützten Bestand und der homogenen Eigentümerstruktur stellt es 
sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die kommunale 
Wärmewende dar.  
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima  
Amt 61 – Stadtplanung / 
Untere Denkmalbehörde 
Beschreibung 
Ein kooperativer Prozess zwischen Stadt und Wohnungseigentümer*innen wird etabliert, um die Umsetzung 
geeigneter Wärmelösungen zu unterstützen. Dabei werden Fortschritte kontinuierlich in das kommunale 
Monitoring der Wärmewende eingebunden. Eigentümer*innen erhalten Begleitung bei Genehmigungs- und 
technischen Fragen, und die Verwaltung baut eigene Expertise für die Umsetzung klimaneutraler 
Wärmeversorgung in denkmalgeschützten Quartieren auf. Ziel ist ein praxisnaher, kooperativ er Ansatz, der 
den Austausch fördert und die Integration der Maßnahmen in die städtische Wärmeplanung sicherstellt.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Identifikation und Kontaktaufnahme mit Eigentümer*innen im Quartier. 
• Einrichtung eines regelmäßigen Abstimmungs- und 
Kooperationsformats. 
• Fachliche Begleitung bei Genehmigungen, Technikfragen und 
Abwägungen von Lösungen. 
• Integration von Fortschritten und Ergebnissen in das kommunale 
Monitoring. 
• Dokumentation und Ableitung von Empfehlungen für vergleichbare 
denkmalgeschützte Quartiere. 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Regelmäßige Austauschformate mit großen Liegenschaftsbetreibern, 
Wohnungswirtschaft

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 58 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 59 
 
Dezentrale Gebiete 
7.2 Fortführung und Erweiterung der Tarif- und Produktwelt für die 
dezentrale (strombasierte) Wärmewende 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster erweitern ihre Tarif- und Produktangebote, um die 
dezentrale, strombasierte Wärmewende zu fördern. Ziel ist es, durch angepasste 
Stromtarife, Wärmepumpen-Contracting und Mietkaufmodelle den Einsatz von 
Wärmepumpen in Bestands- und Neubauten zu erleichtern. Eigentümer*innen 
stehen vor hohen Investitionskosten für fossilfreie Wärmeversorgungssysteme, 
die eine direkte Umsetzung erschweren. Neue Tarif- und Produktangebote können 
diese Hürden abfedern, die Akzeptanz sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit 
steigern. 
Kund*innen der 
Stadtwerke Münster  
Ausgangslage Akteure 
Die Wärmewende erfordert eine stärkere Elektrifizierung der Wärmeversorgung, 
insbesondere durch den Einsatz von Wärmepumpen. Weitere Angebote für 
dezentrale Versorgungslösungen werden in ihrer Sichtbarkeit gestärkt (z.B. WP-
Mietkauf, WP-Tarif, dynamische Tarife) und laufend weiterentwickelt. Die 
Anpassung und Erweiterung der Produktwelt kann den Markthochlauf 
unterstützen. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtwerke entwickeln und implementieren innovative Tarif- und Finanzierungsmodelle, die auf die 
Nutzung von Wärmepumpen abgestimmt sind. Dazu gehören z. B.: 
• zeitvariable Stromtarife 
• Mietkauf-Modelle für Wärmepumpen 
• Wärmepumpen-Contracting 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Fortentwicklung neuer Modelle 
• Laufende Anpassung des Produktportfolio entlang der aktuellen Rechts- 
und Förderbedingungen 
• Begleitende Kommunikation und Beratung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
THG-Einsparungen durch 
die Nutzung von 
Wärmepumpen und Öko-
Strom. 
• Digitale und individuelle Beratungsangebote für Bürger*innen sowie 
Kund*innen stärken 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
In Abhängigkeiten der 
Produkte. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Anlage 1_kWP-Münster-Endbericht-k

676059 Zeichen

Kommunaler Wärmeplan  Münster  
Endbericht

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 2 
 
Impressum 
Auftraggeberin 
Stadt Münster 
vertreten durch Stabsstelle Klima 
48127 Münster 
waermeplanung@stadt-muenster.de 
 
Partner 
 
Auftragnehmer 
 B E T Consulting GmbH 
 
EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH  
 GERTEC GmbH Ingenieurgesellschaft 
 TAFH Münster GmbH 
 
Münster, 12.03.2026 
Das Redaktionsdatum dieses Berichtsdokuments ist der 20.02.2026. Sämtliche An gaben entsprechen dem zu 
diesem Zeitpunkt aktuellen Kenntnisstand der Bearbeitenden und berücksichtigen die zu diesem Datum geltende 
Rechtslage.  
Redaktioneller Hinweis vom 25.02.2026:  
Am 24.02.2026 ist durch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD e in Eckpunktepapier veröffentlicht 
worden, welches eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Wirkung zu m 01.07.2026 ankündigt. Eine 
entsprechende Entwurfsfassung des dann Gebäudemodernisierungsgesetz genannten  Gesetzes soll vor Ostern 
2026 vorliegen. Das Papier kündigt beabsichtigte Änderungen des rechtlic hen Rahmens für dezentrale 
Versorgungslösungen auf Gebäudeebene an. 
Die in dem vorliegenden Bericht dargelegten Analysen und Ergebnisse haben weite rhin Bestand und werden von 
dem Papier “Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz” nicht beeinflusst. 
 Stadtwerke Münster GmbH 
 Stadtnetze Münster GmbH

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 3 
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einführung und Rahmenbedingungen ........................................................................................ 15 
1.1 Bedeutung der Wärmeplanung ........................................................................................ ................. 15 
1.2 Projektstruktur ......................................... ................................................... .................................... 19 
1.3 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen ........................... ................................................... ............ 20 
2 Stakeholderbeteiligung ..................................... ....................................................................... 22 
2.1 Stakeholder-Analyse ..................................... ................................................... ............................... 22 
2.2 Methodik ................................................................................................ ......................................... 22 
2.3 Stakeholderbeteiligung – Formate ............................................. ................................................... .... 23 
2.4 Fortführung des Beteiligungsprozesses ............................. ................................................... ............ 27 
3 Eignungsprüfung ....................................... ............................................................................... 28 
3.1 Methodik ................................................................................................ ......................................... 28 
3.2 Ergebnisse .............................................. ................................................... ..................................... 29 
4 Bestandsanalyse ...................................................................................................................... 32 
4.1 Methodik ................................................................................................ ......................................... 32 
4.1.1 Gebäude- und Bezugsflächen .............................. ................................................... ......................... 32 
4.1.2 Einteilung in Baublöcke....................................... ................................................... .......................... 32 
4.1.3 Bezeichnungen für Energie und Wärme ...................................................................................... ....... 33 
4.1.4 Wärmebedarfsmodell ........................................................................................... ........................... 34 
4.1.5 Ermittlung der Wärmeerzeugung aus Solarthermieanlagen .................. .............................................. 34 
4.1.6 Kehrbuchauswertung und Bestimmung der Energieträger .................................................................. 35 
4.1.7 Datenabfrage Industrie und Gewerbe ................................ ................................................... ............ 35 
4.1.8 Erfassung und Bilanzierung von KWK-Anlagen und PV-Anlagen .................. ........................................ 35 
4.1.9 Endenergiebilanz und Treibhausgasbilanz............................ ................................................... .......... 36 
4.2 Gemeindestruktur ........................................ ................................................... ................................ 37 
4.3 Gebäudestruktur ........................................................................................... .................................. 39 
4.4 Versorgungsstruktur ..................................................................................... ................................... 44 
4.4.1 Gas- und Wärmenetze ....................................... ................................................... ........................... 44 
4.4.2 Abwassernetz .......................................... ................................................... .................................... 47 
4.4.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen .............................. ................................................... ....................... 49 
4.5 Wärmebilanz ................................................................................................ ................................... 55 
4.6 Energie- und Treibhausgasbilanzen .............................. ................................................... ................. 63 
4.6.1 Endenergiebilanz ............................................................................................ ................................. 63

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 4 
 
4.6.2 Treibhausgasbilanz für den Wärmemarkt ................................................................................ .......... 71 
5 Potenzialanalyse ...................................................................................................................... 73 
5.1 Methodik ................................................................................................ ......................................... 73 
5.2 Schutzgebiete .......................................... ................................................... .................................... 74 
5.3 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs ............................. ................................................... ........ 77 
5.4 Dezentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung ...................... ................................................... ............ 86 
5.4.1 Oberflächennahe Geothermie ................................................................................... ....................... 86 
5.4.2 Umgebungsluft.......................................... ................................................... ................................... 90 
5.4.3 Dachflächen-Solarthermie ...................................................................................... ......................... 91 
5.5 Zentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung ......................... ................................................... ............. 95 
5.5.1 Tiefe und mitteltiefe Geothermie ............................... ................................................... .................... 95 
5.5.2 Gewässerwärme ........................................... ................................................... ............................... 97 
5.5.3 Klärwasserwärme ............................................................................................. ............................. 101 
5.5.4 Abwasserwärme .............................................................................................. .............................. 103 
5.5.5 Unvermeidbare Abwärme ..................................... ................................................... ...................... 106 
5.5.6 Biomasse ................................................................................................. ..................................... 107 
5.5.7 Freiflächen-Solarthermie ..................................................................................... .......................... 113 
5.5.8 Wärmespeicher ............................................................................................ ................................. 117 
5.5.9 Wasserstoff ........................................... ................................................... .................................... 118 
5.6 Potenziale zur Stromerzeugung .............................. ................................................... ..................... 120 
5.6.1 Dachflächen-Photovoltaik .................................... ................................................... ...................... 121 
5.6.2 Freiflächen-Photovoltaik ...................................................................................... .......................... 124 
5.6.3 Windenergieanlagen ............................................................................................ .......................... 127 
5.7 Zusammenfassung der Potenzialanalyse ............................................................................... ......... 129 
6 Zielszenario ............................................ ................................................................................131 
6.1 Methodik ................................................................................................ ....................................... 131 
6.1.1 Ableitung von Wärmenetzgebieten ................................ ................................................... .............. 132 
6.1.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart .......................... ................................................... ......... 134 
6.2 Entwicklung des Wärmebedarfs ................................. ................................................... ................. 135 
6.3 Wärmeversorgungsgebiete ..................................... ................................................... .................... 138 
6.3.1 Fernwärme............................................. ................................................... .................................... 143 
6.3.2 Nahwärme .............................................. ................................................... ................................... 159 
6.3.3 Fokusgebiete ............................................ ................................................... ................................. 170 
6.3.4 Prüfgebiete ............................................. ................................................... ................................... 196 
6.3.5 Versorgung mit Wasserstoff ................................. ................................................... ....................... 197 
6.3.6 Potenzielle Versorgung mit Biomethan.............................. ................................................... ........... 203

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 5 
 
6.3.7 Dezentrale Versorgungsgebiete ................................................................................. ..................... 203 
6.4 Entwicklung der Wärmebilanz ................................. ................................................... .................... 205 
6.5 Entwicklung der Energie- und Treibhausgasbilanz .................... ................................................... .... 209 
6.5.1 Exkurs Zielszenario Wärmeplanung und Städtisches Ziel zur Erreichung der Klimaneutr alität 2030 .... 210 
6.6 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation ............................ ............................................... 212 
6.7 Wärmekosten für die Endkunden .................................................................................... ................ 215 
7 Energienutzungsplan ...............................................................................................................221 
7.1 Entwicklung des Kältebedarfs ................................. ................................................... .................... 221 
7.2 Entwicklung des Strombedarfs für die Wärmeerzeugung .................................................................. 223 
7.3 Entwicklung der Stromproduktion aus Photovoltaik und Windenergie ............................................... 225 
7.4 Kritische Würdigung der Zielnetzplanung Strom der Stadtnetze Münster ........................................... 226 
8 Umsetzungsstrategie und Maßnahmen ................................. ...................................................227 
8.1 Implikationen aus dem Zielszenario ............................................................................... ................. 228 
8.1.1 Implementierung der Kommunalen Wärmeplanung in kommunales Handeln .......... ......................... 228 
8.1.2 Gebäudesanierung ......................................................................................... ............................... 229 
8.1.3 Fernwärme............................................. ................................................... .................................... 229 
8.1.4 Nahwärme .............................................. ................................................... ................................... 230 
8.1.5 Fokus- und Prüfgebiete ...................................................................................... ............................ 231 
8.1.6 Wasserstoff ........................................... ................................................... .................................... 231 
8.1.7 Dezentrale Versorgungsgebiete ................................................................................. ..................... 232 
8.2 Struktur des Maßnahmenportfolios .............................. ................................................... ............... 232 
9 Verstetigungskonzept ..............................................................................................................234 
9.1 Koordinationsstelle Wärmewende .................................................................................... .............. 234 
9.2 Monitoring und Evaluation...................................... ................................................... ..................... 235 
9.3 Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende .......................................................................... ...... 236 
9.4 Finanzierungsmechanismen .................................... ................................................... ................... 237 
10 Kommunikationskonzept .........................................................................................................239 
10.1 Wärmewende positiv besetzen – Leitlinien für gemeinsame Botschaften .......................................... 239 
10.2 Informieren, Beraten und Lotsen ............................... ................................................... .................. 240 
11 Soziale Wärmewende: Herausforderungen, Bedarfe und Lösungsansätze ...................... ...........242 
11.1 Soziale Ausgangslage ......................................... ................................................... ........................ 243 
11.2 Kommunale Handlungsmöglichkeiten ............................ ................................................... ............. 246 
11.3 Ansätze zur räumlichen Zielgruppenansprache .......................................................................... ..... 248

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 6 
 
12 Maßnahmenkatalog .................................................................................................................251 
12.1 Governance ........................................... ................................................... .................................... 251 
12.2 Kommunikation ............................................................................................... .............................. 261 
12.3 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen .................................................................................... ........ 267 
12.4 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen .................................................................................... .......... 271 
12.5 Wärmenetzgebiete ......................................... ................................................... ............................ 285 
12.6 Prüfgebiete ............................................. ................................................... ................................... 298 
12.7 Dezentrale Gebiete ......................................................................................... ............................... 305 
13 Literaturverzeichnis ....................................... .........................................................................308 
Anhang  ...............................................................................................................................................311

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 7 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Arbeitsschritte der Kommunalen Wärmeplanung (Quelle: eigene Darstellung ENERKO) ............ 16 
Abbildung 2: Organigramm des Projekts zur Wärmeplanung ............................ ........................................... 20 
Abbildung 3: Auszug aus der Webseite für die kommunale Wärmeplanung Münster ............... ...................... 24 
Abbildung 4: Darstellung der Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung gemäß Eignungsprüfung ............. 31 
Abbildung 5: Darstellung Datenbasis der Bestandsanalyse ......................................................................... 32 
Abbildung 6: Darstellung Bilanzgrenzen Wärmebedarf, Endenergie und Primärenergie ............. .................... 33 
Abbildung 7: Stadtzellen Münster und Einwohnerdichte [6] ......................... ................................................ 38 
Abbildung 8: Energiebezugsflächen nach Sektoren und Wohngebäudetypen ............... ................................ 40 
Abbildung 9: Häufigkeitsverteilung der Baualtersklassen der Gebäude ........................................................ 40 
Abbildung 10: Wohn- und Nutzraumdichte nach Baublöcken ........................................................................ 41 
Abbildung 11: Überwiegende Gebäudetypen nach Baublöcken ..................................................................... 42 
Abbildung 12: Baualtersklassen nach Baublöcken ............................ ................................................... ........ 43 
Abbildung 13: Ausdehnung der Erdgasversorgung in baublockbezogener Darstellung ....... ............................. 45 
Abbildung 14: Wärmenetze und Erzeugerstandorte ................................... ...................................................  46 
Abbildung 15: Abwassernetz und Lage der Kläranlagen .................................................................................  48 
Abbildung 16: Anteil Hausübergabestationen in Wärmenetzen auf Baublockebene ........................................ 50 
Abbildung 17: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Erdgas auf Baublockebene.............. ................................... 51 
Abbildung 18: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Heizöl und Flüssiggas auf Baublockebene .... ...................... 52 
Abbildung 19: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger mit Brennstoff Holz auf Baublockebene .............................. 53 
Abbildung 20: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Strom inkl. Wärmepumpen auf Baublockebene ... ............... 54 
Abbildung 21: Wärmebedarf nach Sektoren ................................... ................................................... ........... 55 
Abbildung 22: Wärmebedarf nach Verwendungszweck ............................................................................... .. 56 
Abbildung 23: Wärmebedarf nach Energieträgern ..................................................................................... .... 57 
Abbildung 24: Wärmebedarf nach Energieträgern und Bezirken ..................................................................... 58 
Abbildung 25: Wärmedichte nach Baublöcken .................................. ................................................... ........ 59 
Abbildung 26: Wärmeliniendichte ........................................................................................... ..................... 60 
Abbildung 27: Großverbraucher ab 2,5 GWh/a ...................................................................................... ........ 61 
Abbildung 28: Vorwiegender Energieträger auf Baublockebene ........................ ............................................. 62 
Abbildung 29: Endenergiebedarf nach Energieträgern ................................................................................. .. 63 
Abbildung 30: Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach Energieeffizienzklasse ......... ............................. 64 
Abbildung 31: Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme am Endenergieverbrauch .................................... 65 
Abbildung 32: Anteil erneuerbarer Energieträger und Abwärme am leitungsgebundenen 
Endenergieverbrauch .................................... ................................................... ..................... 65
 
Abbildung 33: Anteil Energieträger an Wärmelieferung aus Wärmenetzen am Endenergieverbrauch nach 
Baublöcken ........................................... ................................................... ............................ 66
 
Abbildung 34: Anteil Energieträger Erdgas am Endenergieverbrauch nach Baublöcken ................................... 67 
Abbildung 35: Anteil Energieträger Heizöl und Flüssiggas am Endenergieverbrauch nach Baublöcken ............. 68 
Abbildung 36: Anteil Energieträger Holz am Endenergieverbrauch nach Baublöcken ........... ........................... 69

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 8 
 
Abbildung 37: Anteil Energieträger Strom am Endenergieverbrauch nach Baublöcken .................................... 70 
Abbildung 38: Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung nach Energieträgern ............. ......................... 72 
Abbildung 39: Ebenen der Potenzialermittlung ............................ ................................................... .............. 74 
Abbildung 40: Schutzgebiete im Natur- in Landschaftsschutz auf dem Stadtgebiet Münster ....... .................... 75 
Abbildung 41: Wasserschutzgebiete auf dem Stadtgebiet Münster ................................................................ 76 
Abbildung 42: Gradtagzahlen und Trend seit 1991 .................................. ................................................... ... 77 
Abbildung 43: Sanierungstiefen typischer Wohngebäude nach Baualtersklasse (Quelle: in Anle hnung an 
BMWi, 2014) ............................................ ................................................... .......................... 78 
Abbildung 44: Denkmäler und Satzungsgebiete .................................................................................... ........ 79 
Abbildung 45: Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion ................................................................................. .. 82 
Abbildung 46: Kumulierter Wärmebedarf nach Sanierung (bunt) und Wärmereduktion dur ch Sanierung 
(grau) in Wohngebäuden nach Baualtersklasse, moderates Szenario ....................................... 83 
Abbildung 47: Mittlere spezifische Einsparungen in Wohngebäuden nach Baualtersklasse, mode rates 
Szenario ............................................. ................................................... ............................... 83 
Abbildung 48: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung auf Baublockebene, moderates 
Szenario ............................................. ................................................... ............................... 85
 
Abbildung 49: Wärmepotenziale aus oberflächennaher Geothermie ................... .......................................... 88 
Abbildung 50: Technisches Potenzial von oberflächennaher Geothermie, Darstellung auf 
Baublockebene ........................................................................................... .......................... 89
 
Abbildung 51: Bereitstellbarer Wärmebedarf durch Luftwärmepumpen in Deutschland [14] ........................... 91 
Abbildung 52: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-Solarthermie, Darstellung nach Gesamteignung 
und Bezirken ............................................................................................ ............................. 93 
Abbildung 53: Wärmepotenziale von Dachflächen-Solarthermie, Darstellung nach Bezirken ........ .................. 93 
Abbildung 54: Technisches Potenzial von Dachflächen-Solarthermie, Darstellung auf Baublockebe ne ........... 94 
Abbildung 55: Streckenverlauf 2D-Seismik im Münsterland (Quelle: Geologischer Dienst NRW) . .................... 97 
Abbildung 56: Gewässer im Stadtgebiet Münster ................................................................................... ..... 100 
Abbildung 57: Theoretisches und technisches Wärmepotenzial der Hauptkläranlage Münster ...................... 102 
Abbildung 58: Abwassernetz mit Baualtersklassen ................................................................................ ..... 105 
Abbildung 59: Wald- und Schutzgebiete ....................................................................................... .............. 111 
Abbildung 60: Biogasanlagen ............................................... ................................................... .................. 112 
Abbildung 61: Potenzial und Prüfbereiche für Freiflächen-Solarthermie ....................................................... 116 
Abbildung 62: Stand Wasserstoff-Kernnetz ................................... ................................................... .......... 119 
Abbildung 63: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-PV, Darstellung nach Gesamteignung und 
Bezirken ................................................. ................................................... ......................... 122 
Abbildung 64: Technisches Potenzial von Dachflächen-PV, Darstellung auf Baublockebene ......................... 123 
Abbildung 65: Potenzial- und Prüfbereiche für Freiflächen-Photovoltaik ............... ....................................... 126 
Abbildung 66: Potenziale für Windenergieanlagen ................................ ................................................... ... 128 
Abbildung 67: Gegenüberstellung der theoretischen und technischen Potenziale im V ergleich zum 
aktuellen Wärmemarkt ........................................................................................... ............. 130 
Abbildung 68: Entwicklung der Sanierungsrate im Zielszenario .................................................................... 136 
Abbildung 69: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung auf Baublockebene, Zielszenario  .............. 137 
Abbildung 70: Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Zielszenario 2045 ......................................... 139

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 9 
 
Abbildung 71: Eignungsgebiete für Wärmenetze ........................................................................................ . 140 
Abbildung 72: Gegenüberstellung des vorwiegenden Energieträgers auf Baublockebene, geme ssen am 
Anteil an der Wärmebereitstellung, links: Basisjahr, rechts: Zieljahr 2045 ............................... 141 
Abbildung 73: Anzahl der Heizungssystemwechsel zwischen des Stützjahren .............................................. 142 
Abbildung 74: Altersklassen der fossil betriebenen Feuerstätten, links: Zentralhe izungen, rechts: 
Einzelraumheizungen ...................................... ................................................... ................. 142 
Abbildung 75: Fernwärme-Bestandsnetz, Fernwärmeausbaugebiet und geplante Maßnahmen der 
SW/SN Münster ........................................... ................................................... .................... 144
 
Abbildung 76: Fernwärme-Bestandsnetze der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie der Univer sität 
Münster, für Fernwärme geeignete Gebiete und hohe Wärmeliniendichten im Status quo ..... .. 146 
Abbildung 77: Wärmenetzgebiete im Status quo und voraussichtliche Wärmenetzgebiete mit 
voraussichtlichem Baubeginn der Verteilleitungen im Zielszenario sowie Pr üfgebiete für 
Fernwärme ............................................ ................................................... .......................... 148
 
Abbildung 78: Absatz-Entwicklung des Fernwärmenetzes der Stadtwerke und Stadtnetze Münster im 
Zielszenario ......................................... ................................................... ............................ 150 
Abbildung 79: Absatzentwicklung Fernwärmenetz Universität Münster ........................................................ 152 
Abbildung 80: Erzeugungsmix der Fernwärme der SW/SN Münster bis 2045 ................................................. 155 
Abbildung 81: Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der 
Stadtwerke und Stadtnetze Münster bis 2045 ........................... ............................................ 156 
Abbildung 82: Erzeugungsmix der Fernwärme der Universität Münster bis 2045 ............ ............................... 157 
Abbildung 83:  Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der 
Universität Münster bis 2045................................ ................................................... ............. 158 
Abbildung 84: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Roxel ....................................................... 160 
Abbildung 85: Nahwärmenetz Roxel der Stadtwerke Münster und Prüfgebiet .............. ................................. 161 
Abbildung 86: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Roxel im Zielszenario 2045 ...... 162 
Abbildung 87: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Amelsbüren ............................................. 163 
Abbildung 88: Nahwärmenetz Amelsbüren der Stadtwerke Münster und Wärmenetzgebiete ........ ................ 164 
Abbildung 89: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Amelsbüren im Zielszenario 
2045 ................................................................................................. .................................. 165 
Abbildung 90: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Albachten ................................................ 166 
Abbildung 91: Nahwärmenetz Albachten der Stadtwerke Münster und Wärmenetzgebiete ........... ................ 166 
Abbildung 92: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Albachten im Zielszenario 
2045 ................................................................................................. .................................. 167 
Abbildung 93: Nahwärmenetz Hiltrup und Prüfgebiete ................................................................................ 168 
Abbildung 94: Lage der Auswahlgebiete und der Fokusgebiete im Stadtgebiet Münster .............. .................. 171 
Abbildung 95: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Kinderhaus ................. .................................. 174 
Abbildung 96: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wärmeversorgung .............................................. 176 
Abbildung 97: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Kinderhaus ......................... ................................. 177 
Abbildung 98: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentralen Wärmepumpe und Spitzenk essel im 
Fokusgebiet Kinderhaus ..................................... ................................................... .............. 178 
Abbildung 99: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit 
Wärmepumpen .............................................................................................. ..................... 179
 
Abbildung 100: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die  zentrale 
Wärmeversorgung ........................................................................................... .................... 179

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 10 
 
Abbildung 101: Spezifische Wärmevollkosten als Ergebnis der Kostenrechnung (ohne und mit Förderung) ...... 180 
Abbildung 102: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Wolbeck .................... ................................... 181 
Abbildung 103: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wärmeversorgung .............................................. 183 
Abbildung 104: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Wolbeck ........................... ................................... 184 
Abbildung 105: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentralen Wärmepumpe und Spitzenk essel im 
Fokusgebiet Wolbeck ....................................... ................................................... ................ 185 
Abbildung 106: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit 
Wärmepumpen .............................................................................................. ..................... 186
 
Abbildung 107: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die  zentrale 
Wärmeversorgung ........................................................................................... .................... 186 
Abbildung 108: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Ergebnis der Kostenrechnung (ohne bzw. 
mit Förderung) ........................................ ................................................... ......................... 187 
Abbildung 109: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Roxel Baublock ............... .............................. 188 
Abbildung 110: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wärmeversorgung .............................................. 189 
Abbildung 111: Prinzipdarstellung Geostar-Erdsonden (Fraunhofer IEG) ........................................................ 190 
Abbildung 112: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Roxel Baublock – NT-Nahwärmenetz und Kaltes 
Nahwärmenetz ........................................... ................................................... ..................... 191 
Abbildung 113: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentralen Wärmepumpe und Spitzenk essel im 
Fokusgebiet Roxel Baublock ................................... ................................................... .......... 192 
Abbildung 114: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit 
Wärmepumpen .............................................................................................. ..................... 193
 
Abbildung 115: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die  zentrale 
Wärmeversorgung ........................................................................................... .................... 194 
Abbildung 116: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Ergebnis der Kostenrechnung (ohne bzw. 
mit Förderung) ........................................ ................................................... ......................... 195 
Abbildung 117: Schematische Darstellung der geplanten H2-Kernnetz-Leitungen und 
Netzkopplungspunkte in Münster ............................................................................... .......... 199
 
Abbildung 118: Schematische Darstellung eines möglichen H2-Kern-Verteilnetzes für potenzie lle H2-
Abnehmer in Münster .................................... ................................................... ................... 201 
Abbildung 119: Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 ........................... ......................................... 205 
Abbildung 120: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirksebene im Basisjahr........... ............................. 207 
Abbildung 121: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirksebene im Zielszenario 2045 ... ........................ 208 
Abbildung 122: Transformation der Endenergiebedarfsdeckung bis 2045 .................... .................................. 210 
Abbildung 123: Transformation der THG-Emissionen bis 2045 ........................... ........................................... 210 
Abbildung 124: Transformation der THG-Emissionen und Einsparungen im Vergleich zum Basisjahr ............... 212 
Abbildung 125: Angenommene spezifische Investitionskosten für einzelne Maßnahmen (n etto, vor 
Förderzuschüssen) .................................. ................................................... ........................ 213 
Abbildung 126: Abschätzung des Investitionsrahmens (netto) der Wärmewende in Münster ........................... 214 
Abbildung 127: Preispfade für einen Endkundenabnahmefall Erdgas mit 54 MWh Wärmebedarf 
(entspricht rd. 63 MWh Erdgas nach Brennwert Hs), *) ab 2029 mit gesetzlic h 
verpflichtender Beimischung von Biomethan, brutto mit Umsatzsteuer .................................. 217
 
Abbildung 128: Entwicklung der Wärmevollkosten für verschiedene Heizungssysteme für den oberen und 
unteren Preispfad........................................ ................................................... ..................... 219
 
Abbildung 129: Szenarien für den Kältebedarf in den Jahren 2025 und 2045 nach Sektoren ............................. 223

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 11 
 
Abbildung 130: Dezentral installierte elektrische Leistungen im Jahr 2045 .............. ....................................... 224 
Abbildung 131: Zentrale Funktionen der Koordinationsstelle Wärmewende ................................................... 234 
Abbildung 132: Zentrale Funktionen der Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende ...... ........................... 236 
Abbildung 133: Zentrale Aussagen gegenüber Gebäudeeigentümer*innen entsprechend der 
Gebietsausweisung des Wärmeplanes ................................................................................. 240
 
Abbildung 134: Anteil der Persona-Gruppen in Münster, verteilt nach ihrer Anpassu ngsfähigkeit an die 
Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) ................................. .................................................. 244 
Abbildung 135: Persona-Gruppen mit Einkommensbezogenen Bedarfen an die soziale Wärmewende 
(Quelle: WärmeGuide) ........................................................................................... .............. 245
 
Abbildung 136: Persona-Gruppen mit Organisatorischen Bedarfen an die soziale Wärmewende (Quelle: 
WärmeGuide) ............................................. ................................................... ..................... 246
 
Abbildung 137: Persona-Gruppen mit Technischen Bedarfen an die soziale Wärmewende (Quelle:  
WärmeGuide) ............................................. ................................................... ..................... 246 
Abbildung 138: Darstellung der Eigentümerquote in Wohngebäuden in % im 100m-Gitter (Qu elle: 
Zensusatlas 2022 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder) ..... ............................ 249 
Abbildung 139: Anteil der SGBII Empfängern an der Gesamtbevölkerung im statistischen Bezirk in % 
(Quelle: Statistikamt Münster) ............................... ................................................... ........... 250

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 12 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Inhalte und Wechselwirkungen Wärmeplanungsgesetz, Landeswärmeplanungsgesetz 
NRW und Gebäudeenergiegesetz ................................................................................ ........... 17
 
Tabelle 2: Definition der Wärmeversorgungsgebiete ............................ ...................................................  19 
Tabelle 3: Flächen- und bedarfsbezogene Anteile der dezentralen Versorgungsgebie te gem. 
Eignungsprüfung .......................................................................................... ......................... 29 
Tabelle 4: Nutzungsgrade dezentraler Wärmeerzeuger .......................... ................................................. 34 
Tabelle 5: Emissionsfaktoren gem. KWP-Leitfaden des BMWK ....................... ......................................... 36 
Tabelle 6: Emissionsfaktoren der wesentlichen Wärmenetze (eigene Berechnung; Carnotmethode) ......... 37 
Tabelle 7: Wärmeerzeugungsanlagen der Wärmenetze ........................................................................... 44 
Tabelle 8: Wärmespeicher der Wärmenetze .................................................................................... ....... 44 
Tabelle 9: Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger nach Energieträger ........................................................... 49 
Tabelle 10: Endenergiebedarf nach Energieträgern ................................................................................. .. 64 
Tabelle 11: Treibhausgasemissionen nach Energieträgern ........................................................................ 71 
Tabelle 12: Kategorisierung von Potenzialen .................................... ................................................... ..... 73 
Tabelle 13: Parameter der Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion ............................................................. 80 
Tabelle 14: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion ............................................................ 81 
Tabelle 15: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion inkl. Zubauflächen ........... .................... 81 
Tabelle 16: Definition der Potenziale oberflächennaher Geothermie ............... .......................................... 87 
Tabelle 17: Definition der Potenziale von Dachflächen-Solarthermie ......................................................... 92 
Tabelle 18: Definition der Potenziale von tiefer und mitteltiefer Geothermie ............................................... 96 
Tabelle 19: Definition der Potenziale von Klärwasser .......................... ................................................... . 101 
Tabelle 20: Kenndaten der Kläranlagen in Münster .............................. ...................................................  101 
Tabelle 21: Wärmepotenzial aus Klärwasser, aufgeteilt auf die Kläranlagen ............................................. 102 
Tabelle 22: Definition der Potenziale von Abwasser ............................................................................. ... 103 
Tabelle 23: Zusammenstellung der Abwärmepotenziale in Industrie und Gewerbe ................................... 106 
Tabelle 24: Theoretisches Wärmepotenzial aus biogenen Abfällen ................................................... ....... 108 
Tabelle 25: Wärmepotenziale aus der BHKW-Anlage der AWM ................................................................ 109 
Tabelle 26: Gesamtpotenzial aus biogenem Abfall Standort Recyclingzentrum ........................................ 109 
Tabelle 27: Potenziale aus den Biogasanlagen in der Landwirtschaft ....................................................... 109 
Tabelle 28: Wärmepotenziale aus Biomasse und Biogasanlagen ............................................................. 110 
Tabelle 29: Definition der Potenziale von Freiflächen-Solarthermie ................ ......................................... 113 
Tabelle 30: Definition der Potenziale von Dachflächen-Photovoltaik ........................................................ 121 
Tabelle 31: Definition der Potenziale von Freiflächen-Photovoltaik .......................................................... 124 
Tabelle 32: Zusammenfassung der ermittelten Potenziale ....................... ............................................... 129 
Tabelle 33: Arten der Erschließung von Wärmenetzgebieten ....................... ............................................ 132 
Tabelle 34: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Erzeugungspotenziale in Roxel ......... ...... 161 
Tabelle 35: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Erzeugungspotenziale in Amelsbüren
  .................................................................................................... ...................................... 164

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 13 
 
Tabelle 36: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Erzeugungspotenziale in Albachten ..... ... 167 
Tabelle 37: Kennzahlen der untersuchten Fokusgebiete ........................... .............................................. 172 
Tabelle 38: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequellen im Fokusgebiet Kinderhaus ..................... 176 
Tabelle 39: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequellen im Fokusgebiet Wolbeck ........... ............. 183 
Tabelle 40: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequellen im Fokusgebiet Roxel Baublock........ ....... 190 
Tabelle 41: Annahmen zu aktuell und zukünftig gekühlten Flächen .......................................................... 222

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 14 
 
Abkürzungsverzeichnis 
AWM Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
BAK Baualtersklasse 
BauGB Baugesetzbuch 
BEG Bundesprogramm für effiziente Gebäude 
BEW Bundesprogramm für effiziente Wärmenetze 
BHKW Blockheizkraftwerk 
BNetzA Bundesnetzagentur 
CO2-äq CO2-Äquivalent 
COP Coefficient of Performance (Wirkungsgrad bei Wärmepumpen) 
EEG  Erneuerbare-Energien-Gesetz  
EE Erneuerbare Energien 
EE-Gas Erneuerbares Gas 
EE-Strom  Erneuerbarer Strom 
EFH Einfamilienhaus  
EPBD Europäische Gebäuderichtlinie 
FNP Flächennutzungsplan 
FW  Fernwärme  
GEG  Gebäudeenergiegesetz  
GHD  Gewerbe, Handel, Dienstleistung  
GuD Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk 
GWh  Gigawattstunde  
HA  Hausanschluss  
HKW Heizkraftwerk 
HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
IFM Integriertes Flächenkonzept der Stadt Münster 
JAZ  Jahresarbeitszahl  
ha Hektar (100 x 100 m) 
kWh  Kilowattstunde  
KWK  Kraft-Wärme-Kopplung  
KWP Kommunale Wärmeplanung bzw. kommunaler Wärmeplan 
LANUK Landesamt für Natur, Umwelt und Klima 
(bis 01.04.2025: LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) 
LoD  Level of Detail  
LWPG Landeswärmeplanungsgesetz NRW vom 22.05.2025 
MFH Mehrfamilienhaus  
MWh  Megawattstunde  
DN Innendurchmesser 
NWG Nichtwohngebäude 
PE  Primärenergie  
PV  Photovoltaik  
PVT Photovoltaik-Thermie 
RH Reihenhaus 
RW  Raumwärme  
THG  Treibhausgas 
TWW Trinkwarmwasser 
WKA Windkraftanlage 
WPG Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 01.01.2024

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 15 
 
1 Einführung und Rahmenbedingungen 
Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt ist neben der energetischen Gebäud esanierung die Umstellung auf 
erneuerbare Wärme dringend erforderlich. Die Stabsstelle Klima der Stadtve rwaltung, die Stadtwerke und die 
Stadtnetze Münster arbeiten in enger Kooperation daran, die Wärmeversorgung auf er neuerbare Energien 
umzustellen.  
Münster hatte sich nach einer Vorlage im Verwaltungsvorstand ursprünglic h zum Ziel gesetzt, die kommunale 
Wärmeplanung bereits 2024 abzuschließen. Dieses ambitionierte Vorhaben bas ierte auf damaligen 
Erfahrungswerten vergleichbarer Prozesse. U.a. durch gestiegene Anforderungen und Verzögerungen in der 
Gesetzgebung musste der Zeitplan jedoch angepasst werden. Dennoch wurden frühzeitig relevante Akteure 
eingebunden und zentrale Grundlagen geschaffen, um die Herausforderun gen effizient zu meistern. Diese 
proaktive Herangehensweise ermöglicht es nun, mit fundierten Konzepten und einer klaren strategischen 
Ausrichtung an die Öffentlichkeit zu treten. Die Stadt unterstreicht damit ihr Engag ement für eine zukunftsfähige 
und klimafreundliche Wärmeversorgung, die den gesetzlichen Anforderungen  entspricht und gleichzeitig auf die 
spezifischen Bedürfnisse der Münsteraner Stadtgesellschaft zugeschnitten ist.  
1.1 Bedeutung der Wärmeplanung 
Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen Pfad zu einer klimaneutralen Wärmev ersorgung des 
gesamten Stadtgebiets bis zum gesetzlich vorgegebenen Zieljahr 2045 mit den Stütz jahren 2030, 2035 und 2040 
zu entwerfen. Hierzu zeigt der Wärmeplan auf, welche Technologien in we lchem Umfang in welchen Stadtteilen 
zum Einsatz kommen könnten und wie sich der Technologie- und Endenergieträgermix bis dahin entwickeln muss. 
Das Ziel ist es, die vor Ort aus sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten beste Lösung für eine klimaneutrale, 
resiliente und fortschrittliche Wärmeversorgung bis 2045 zu ermitteln. 
Diese Informationen inkl. der Potenziale an Umweltwärme, Abwärme und Wärme aus erneuerbaren Quellen 
dienen als planerische Grundlage sowohl für die Stadt als auch für die kü nftigen Zielnetzplanungen der 
Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber für Strom, Gas und Wärme u nd nicht zuletzt der Gestaltung und 
Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen. Für die Gebäudeeigentümer*innen liefer t der Wärmeplan erste 
Indikatoren, ob ihre Gebäude potenziell in einem Wärmenetzgebiet liegen könnten oder eher den Gebieten mit 
dezentraler Versorgung zuzuordnen sind. 
Generell muss angemerkt werden, dass ein Wärmeplan eine Leitlinie im Sinne eines städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes ist und – anders als Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne – keine 
unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, d. h. dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] 
keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“ (§ 23 Wärmeplanungsgesetz WPG).  
Zusammenfassend soll die Wärmeplanung für die Stadt Münster Folgendes leisten: 
• Die Erstellung einer Strategie für die klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung, 
• die Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze, Wasserstoffverteilnetze und die deze ntrale 
Versorgung mit Zielvorgaben für den Wärmenetzausbau und die Umstellung auf erneuerbare 
Wärmeerzeugung und 
• die Priorisierung von Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der klimaneutralen Wärmeversorg ung 
sowie von Leitlinien für die Stadtentwicklung und Stadtplanung. 
Die Umsetzung der Wärmeplanung ist stark abhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen der St adt, 
von Investitionen möglicher Wärmenetzbetreiber und vor allem der Gebäudeeigentümer*innen und  
Bürger*innen der Stadt und ihren finanziellen Möglichkeiten, von der Baukostenentwicklu ng, von den

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 16 
 
(künftigen) Fördermitteln von Bund und Land, der Verfügbarkeit von Fachplaner*innen u nd -firmen u.v.m. 
Die erforderlichen Baumaßnahmen können sich vorübergehend auf den Verkehr auswirken und 
Wechselwirkungen mit anderen Infrastrukturmaßnahmen sind zu berücksichtigen.  
Deshalb kann die Wärmeplanung Folgendes nicht leisten: 
• Ausbaugarantien für dargestellte Wärmenetzgebiete, 
• Anschlussgarantien an Wärmenetze und Termingarantien dafür, 
• Empfehlungen für die Wärmeversorgungslösung einzelner Gebäude im Sinne einer 
Energieberatung 
• Beschluss und Durchführung aller vorgeschlagenen Maßnahmen. 
Vielmehr dient die kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für die auf ihr aufbauenden Schritte und 
sollte entsprechend eingeordnet werden. In der Tabelle 1  sind die wesentlichen Inhalte des 
Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) und des  
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und deren Wechselwirkungen zusammengefasst. 
Die Vorgehensweise der Wärmeplanung ist durch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetze s (WPG), des 
zugehörigen Leitfadens Wärmeplanung sowie des Landeswärmeplanungsgesetz NRW definiert und beinhaltet die 
folgenden Prozessschritte: 
• die Eignungsprüfung nach § 14 WPG; 
• die Bestandsanalyse nach § 15 WPG; 
• die Potenzialanalyse nach § 16 WPG; 
• die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17 WPG, inklusive der Einteilung des 
beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG und der Darstellung der 
Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr 2045 sowie der Stützjahre 2030/2035/2040 nach § 19 WPG sowie 
• die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen , die innerhalb des 
beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20 WPG. 
Die einzelnen Bausteine, die sich auch in der Struktur des Berichtes wie derfinden, sind in der folgenden Grafik 
dargestellt. 
 
Abbildung 1: Arbeitsschritte der Kommunalen Wärmeplanung (Quelle: eigene Darstellung ENERKO)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 17 
 
Zusätzlich ist die Stadt Münster als planungsverantwortliche Stelle nach WPG d azu verpflichtet, die 
Umsetzungsfortschritte zu überwachen, den Wärmeplan spätestens alle fünf J ahre zu überprüfen und 
fortzuschreiben. Deshalb dient – ergänzend zu den dargestellten fünf zentralen Arbeitsschritten – die 
Verstetigungsstrategie und das Controlling dazu, die Umsetzung fortlaufend zu  begleiten, zu überprüfen und 
anzupassen. Nach LWPG NRW sind dabei Datenerhebungs- und Anzeigepflichten des Landes NRW an das LANUK 
zu berücksichtigen. 
Tabelle 1: Inhalte und Wechselwirkungen Wärmeplanungsgesetz, L andeswärmeplanungsgesetz NRW und Gebäudeenergiegesetz 
Wärmeplanungsgesetz (WPG) 
- Das Wärmeplanungsgesetz ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und regelt auf Bun desebene die 
grundsätzlichen Pflichten aller Kommunen in Deutschland zur Durchführu ng einer Wärmeplanung wie 
z.B. die Mindestanforderungen an die Inhalte der Wärmeplanung, die Darstellung d er Ergebnisse für das 
Zieljahr 2045 und zwischenzeitliche Stützjahre, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher 
Belange und weiterer Dritter und die Datenverarbeitung.  
- Ziel ist es, die Pfade zur Transformation der derzeit weit überwiegend auf foss ilen Energieträgern 
basierenden Wärmeversorgung zu einer vollständig klimaneutralen Wärmever sorgung mittels 
erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme aufzuzeigen.  
- Die Fristen für die Ersterstellung der Wärmeplänen sind der 30.06.2026 für Kommunen mit mehr als 
100.000 Einwohner*innen und der 30.06.2028 für Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohner*innen.  
- Die Wärmepläne werden nach ihrer Ersterstellung durch das zuständige Gremiu m oder die zuständige 
Stelle – i.d.R. die Gemeinde- oder Stadträte – beschlossen und anschließend veröffentlicht. Die 
Wärmepläne sind im Abstand von 5 Jahren fortzuschreiben. 
Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) 
- Zweck des am 20.12.2024 in Kraft getretenen Landeswärmeplanungsgesetz NRW i st die unerlässliche 
Umsetzung des WPG in Landesrecht.  
- Dabei definiert es auch die für die Umsetzung in NRW erforderlichen ggf. vom WPG abweichenden 
Randbedingungen, Pflichten, Fristen und den Belastungsausgleich für die der planungsverantwortlichen 
Stelle entstehenden Kosten.  
Gebäudenergiegesetz (GEG) 
- Das Gebäudeenergiegesetz zielt wie das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene auf die Minimierung 
des Einsatzes fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung ab. Die Adressaten  sind hier aber die 
Gebäudeeigentümer*innen.  
- Das Gesetz regelt für alle Neubauten und Bestandsgebäude sowohl die Anforderun gen zur 
Wärmedämmung als auch an die Heizungsanlagen hinsichtlich der Umstellung auf er neuerbare 
Energieträger. 
- Nach Ablauf der o.g. Fristen im WPG nach Kommunengröße ist es bei Ersatz einer Heizungsanlage 
verpflichtend, dass diese zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird (§ 71 Abs.1 GEG). 
Für Neubauten ist diese Vorgabe bereits eingetreten.  
Wechselwirkungen zwischen Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz 
- Die Erstellung und der Beschluss eines Wärmeplans durch den Gemeinde- ode r Stadtrat haben keine 
unmittelbaren Auswirkungen auf die o.g. Verpflichtungen aus dem GEG. 
- Für den Fall, dass nach Beschluss eines Wärmeplans durch den Gemeinde- oder Stadtrat ein gesonderter 
Beschluss über die Ausweisung eines Gebietes zum Neu- oder Ausbau e ines Wärmenetzes oder als 
Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wird, sind die Anforderungen gem. GEG bereits einen Monat nach 
Bekanntgabe dieser Entscheidung einzuhalten.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 18 
 
Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein dynamischer Prozess, der in den komme nden Jahren stetig 
nachgeschärft werden muss – daher hat der Gesetzgeber in § 25 WPG festgelegt, dass der Wärmeplan „alle fünf 
Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der e rmittelten Strategien und Maßnahmen zu 
überwachen (sind). Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung) “. Im 
Rahmen des Zielszenarios wird daher ein aus heutiger Sicht denkbarer un d technisch-ökonomisch sinnvoller 
Entwicklungspfad skizziert, mit dem das Ziel der Klimaneutralität erreicht werd en kann.  
Einen Teilbaustein zur Erreichung dieses Ziels kann der Ausbau der z entralen Wärmeversorgung über 
Wärmenetze auf Basis klimaneutraler Energiequellen darstellen. Es ist zu unte rsuchen, ob die Versorgung aus 
Wärmenetzen in Münster ausgebaut werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Abwasserwärme, 
Geothermie und Umweltwärme zur Wärmebereitstellung genutzt werd en können.  
Eine weitergehende Überprüfung auf die tatsächliche Erschließbarkeit und Wirtsch aftlichkeit der beschriebenen 
Wärmenetz-Potenziale im Detail ist auf dieser übergeordneten strategischen Pl anungsebene nicht vorgesehen 
und muss daher nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten bleiben (durc h Machbarkeitsstudien sowie 
anschließende konkrete Umsetzungsplanungen). 
Zur Abbildung der Entwicklung des Technologiemixes wurde das Stadtgebiet Münster in Teilgebiete aufgeteilt, die 
sich an den Stadtbezirksgrenzen, den Stadtzellen, Fluren/Flurstücken, Bebauu ngs-/Baublock- und 
Straßenstruktur orientieren. Innerhalb dieser Teilgebiete werden Auswertungen bzgl. der Eignung für eine zentrale 
bzw. dezentrale Versorgung unter Berücksichtigung der verschiede nen Beheizungstechnologien vorgenommen 
und die Anteile der einzelnen Technologien gemäß ihrer Anzahl und dem prozentualen Anteil in den Gebieten 
ermittelt. Adressscharfe Auswertungen können in diesen Bericht und der gesamten kommunalen Wärmeplanung 
aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Alle Auswertungen sind  daher aggregiert dargestellt.  
In den Übersichtskarten werden die Gebiete gemäß der überwiegend ermi ttelten Versorgungsart farblich 
gekennzeichnet. Im Ergebnis sind die Eignungsgebiete daher nicht als Nutzungsgebiete mit ausschließlich einer 
möglichen Versorgungsart zu verstehen, sondern lediglich als Areal e, die eine mehrheitliche Eignung für 
bestimmte Versorgungsoptionen aufweisen. In den meisten Bereichen wird es  neben der überwiegend 
ermittelten Versorgungsart auch weiterhin parallele Versorgungslösungen  anderer Technologien geben, wie 
beispielsweise Luftwärmepumpen oder Holzpelletanlagen in einem späteren Wärmenetzaus baugebiet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 19 
 
Tabelle 2: Definition der Wärmeversorgungsgebiete 
WÄRMEVERSORGUNGSGEBIETE 
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsge-
biete einzuteilen. Das Wärmeplanungsgesetz unterscheidet vier verschiedene Kategorie n von Gebieten: 
Wärmenetzgebiet: 
Ein Teilgebiet, in dem ein Wärmenetz besteht oder geplant ist und ein erhebl icher Anteil der ansässigen 
Letztverbraucher über das Wärmenetz versorgt werden soll. Die Versorgu ng über ein Wärmenetz wird als 
zentrale Versorgung klassifiziert. Dabei können mit dem Begriff Wärmenetz sowoh l Fern- als auch 
Nahwärmenetze gemeint sein. Wärmenetze versorgen definitionsgemäß mehr als 16 Gebäud e oder mehr als 
100 Wohneinheiten. Kleinere Netze werden als Gebäudenetz bezeichnet. Gebäudenetze müssen lt. WPG nicht 
als Wärmenetzgebiet gekennzeichnet werden. 
Wasserstoffnetzgebiet: 
Ein Teilgebiet, in dem ein Wasserstoffnetz besteht oder geplant ist und ein erh eblicher Anteil der ansässigen 
Letztverbraucher über das Wasserstoffnetz zum Zweck der Wärmeerzeugung verso rgt werden soll. 
Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung:  
Ein Teilgebiet, das nicht über ein Wärme- oder ein Wasserstoffnetz versorgt werden soll. 
Prüfgebiet: 
Ein Teilgebiet, das nicht in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet nach den dr ei oben beschriebenen 
Kategorien eingeteilt werden soll, weil die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend 
bekannt sind oder weil ein erheblicher Anteil der ansässigen Letztverb raucher auf andere Art mit Wärme 
versorgt werden soll. 
Die Quartiere sind durch Straßenzüge unterteilt. In der späteren konkreten Wärmenetzausbauplanung, welche an 
die KWP anschließt, werden an den Rändern der Quartiere die angrenzenden Ge biete und insbesondere 
gegenüberliegenden Straßenseiten mit untersucht. Zudem werden die Wärmenetzg ebiete hinsichtlich ihrer 
Eignung und der Umsetzbarkeit der regenerativen Wärmequellen noch einmal d etailliert überprüft. Die im 
Rahmen der Potenzialanalyse und des Zielszenarios erfolgte gebietsweise Abgrenzun g der 
Wärmenetzeignungsgebiete stellt insofern nur die grundlegenden strategischen Planungsüberlegungen der Stadt 
dar und ist nicht zwingend deckungsgleich mit den später konkret zu beplanenden Wärmenetzausbaugebieten. 
1.2 Projektstruktur 
Die zentrale Steuerung des Projekts zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt durch die Stabsstelle 
Klima der Stadt Münster als planungsverantwortliche Stelle in enger Zusammenarbeit  mit den Stadtwerken und 
Stadtnetzen Münster. Die technische Bearbeitung, die Erstellung des Wärme plans und die zugehörigen Berichte 
sowie die Begleitung des Projekts werden durch die Fachunternehmen BET, ENERKO und Gertec mit 
Unterstützung der TAFH Münster durchgeführt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 20 
 
 
Abbildung 2: Organigramm des Projekts zur Wärmeplanung 
1.3 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen 
Die Entscheidung über die eingesetzte Technik bei Austausch der besteh enden, fossilen Heizung verbleibt in der 
Regel bei den Eigentümer*innen der Gebäude. In diese Entscheidung fließen  nicht nur die technisch-
organisatorischen Rahmenbedingungen ein (technische Eignung für ein Gebäude, Verfügbarkeit von Flächen und 
Energieträgern, Genehmigungsfragen), sondern auch die Kostenseite sowie die Ab stimmung mit ggf. 
erforderlichen Maßnahmen der Gebäudesanierung.  
Bisher beschränkte sich der Ersatz von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden überwi egend auf 
Modernisierungen bzw. Kessel- oder Brennertausch unter Beibehaltung des fossilen Energieträgers oder Wechsel 
z. B. von Heizöl auf Erdgas. Der erforderliche Zeitpunkt für eine Umstellung der Heizungsanlage und auch die Wahl 
des Energieträgers wird aufgrund des gesetzgeberischen Rahmens aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und 
mit steigenden Kosten der fossilen Energieträger aufgrund der CO 2-Bepreisung gemäß dem 
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aber künftig stärker beeinflusst werd en als es bislang der Fall war.  
Eine gebäudescharfe Beurteilung oder Einzelempfehlungen an die Eigentümer*innen für eine bestimmte 
Heizungstechnologie ist weder gewollt noch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung fü r die Stadt Münster 
leistbar. Auch kann keine adressscharfe Vorabprüfung der Genehmigungssituation fü r individuelle Adressen und 
Technologien vorgenommen werden – zumal sich die gesetzlichen und ordnungsrechtlichen 
Rahmenbedingungen im Laufe des Entwicklungsprozesses bis 2045 ändern können.  
Wenn in den einzelnen Gebäuden konkrete Heizungserneuerungen ansteh en, bestehen für 
Gebäudeeigentümer*innen mehrere Beratungsmöglichkeiten durch Energieberater,  die Verbraucherzentrale 
NRW im Haus der Nachhaltigkeit, die Stadtwerke Münster sowie das Sanitär -/Heizungshandwerk oder die

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 21 
 
Startberatung Klima der Stadt Münster für Unternehmen in Münster. Für Gebiete bzw. Adressen, die in möglichen 
Wärmenetzgebieten liegen oder an diese angrenzen – z. B. gegenüberliegende Straßenseite – wird empfohlen, vor 
Entscheidung für eine dezentrale Wärmeversorgungslösung die Möglichkeit eines künftigen 
Wärmenetzanschlusses durch Anfrage beim Wärmenetzbetreiber zu prüfen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 22 
 
2 Stakeholderbeteiligung 
Entsprechend der Vorgaben des WPG ist eine Beteiligung mind. nach Maßgabe d er § 7 Abs. 1 und 2 WPG 
durchzuführen. Darüber hinaus erfolgt die Information der Öffentlichkeit, da die Stadt Münster in der frühzeitigen, 
systematischen und transparenten Beteiligung relevanter institutioneller Akteur *innen einen entscheidenden 
Faktor sieht, um lokale Expertise einzubinden, Akzeptanz zu förde rn und die langfristige sowie effektive 
Umsetzung der Wärmewende sicherzustellen. Daher baute die Beteiligung im  Rahmen der Erstellung der ersten 
kommunalen Wärmeplanung methodisch auf einer systematischen Stakeholder-Analyse  zur Identifikation der 
relevanten Stakeholder in der KWP auf [1], welche die zentral zu b eteiligenden Akteure ergänzen sollte. Die 
Methodik sowie die abgeleiteten Beteiligungsformate werden im Folgenden vorgestellt  
2.1 Stakeholder-Analyse 
Die Stakeholder-Analyse 1 stellt den methodischen Grundstein für die gezielte Beteiligung der Akte ur*innen dar. 
Ziel war die systematische Analyse von Akteursgruppen zur Entwicklung  und transparenten Einbindung der 
Akteursgruppen in geeignete Beteiligungsformate. Das Ergebnis der Stakeholder-Anal yse ist ein umfassendes 
Akteur*innenkataster, welches rund 150 Institutionen, Organisationen und weiter e Akteur*innen umfasst, die im 
Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in Münster berücksichtigt w urden. Die Analyse folgt im 
Wesentlichen drei Schritten:  
• Identifikation relevanter Akteur*innen : Mit Unterstützung der Kenntnisse der Verwaltung sowie der 
Stadtwerke wurde eine umfassende Liste von Gruppen, Organisationen, Institutionen und Unte rnehmen 
erstellt, die einen Beitrag zur kommunalen Wärmeplanung leisten können oder von ihr be troffen sind. 
• Kategorisierung der Akteur*innen : Die Akteur*innen wurden in zentrale Gruppen kategorisiert. Dabei 
wurden Kategorien entsprechend des Wirkungsfeldes der Akteur*innen gebild et (z.B. 
Versorgungswirtschaft, Wohnungsverbände und -vereine, Forschungs- und Bild ungseinrichtungen).  
• Ausrichtung der Kommunikations- und Beteiligungsstrategie : Auf Grundlage der Kategorisierung sowie 
Zieldefinition der Beteiligung wurden entspreche Beteiligungsformate aufgestellt.  
Die Ergebnisse der Stakeholder-Analyse fließen unmittelbar in das Beteiligungs konzept ein und bilden die 
Grundlage die unterschiedlichen Akteursgruppen bedarfsgerecht im La ufe des Prozesses einzubinden – etwa 
durch regelmäßige Informationen, gezielte Konsultationen oder aktive Beteiligung an der Planung. 
2.2 Methodik  
Die Systematisierung der Akteursgruppen erfolgt entlang von vier Kriterien und ist an die Stakeholder-Analyse der 
dena angelehnt [1]. 
• Grad der Betroffenheit: Ermittelt wird, inwieweit ein Akteur oder eine Akteurin unmittelbar (dir ekt) oder 
mittelbar (indirekt) von den Ergebnissen der KWP betroffen ist.  
• Politisches Interesse: Bewertet wird, wie das politische Interesse eines Akteurs oder einer  Akteurin an 
der kommunalen Wärmeplanung einzuschätzen ist. Die Interessen leiten sich aus  den allgemeinen 
 
1 Es ist zu berücksichtigen, dass die Stakeholder-Analyse zu keinem Zeitpunkt den Anspruch der Vollständigkeit verfolgte. Sie basiert auf dem verfügbaren Wissen sowie auf Einschätzungen und Annahmen 
zum Zeitpunkt der ersten Erstellung des kommunalen Wärme planes. Das vordergründige Ziel ist die transparente und  nachvollziehbare Akteursbeteiligung. Im Verlaufe der dynamis ch ändernden 
Rahmenbedingungen, die Einfluss auf Akteurskonstellationen und Interessenlagen haben können, ist eine Rückblickend eine Veränderung in der Bewertung von Akteursgruppen möglich. Die Analyse stellt 
daher eine Systematisierung dar.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 23 
 
Bedürfnissen ab und äußern sich projektbezogen als konkrete (rationale und nicht rationale) Erwartungen 
und Einzelziele und abgestuft in hoch, mittel oder gering. 
• Einfluss und Macht: Wird als die Einflussmöglichkeiten eines Akteurs oder einer Akteurin d efiniert, 
welche sich aus vier theoretischen Ebenen ableitet. Der Einfluss wird abgestuft in hoch, mittel oder 
gering.  
• Relevanz für die Umsetzung der Wärmewende in Münster: Eingeschätzt wird die Bedeutung des Akteurs 
oder der Akteurin für die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Maßnahmen, ebenfalls abgestuft in hoch, 
mittel oder gering.  
Basierend auf der systematischen Bewertung werde Akteur*innen verschieden en Beteiligungsgruppen 
zugeordnet: 
• Informieren 
• Informieren/Konsultieren 
• Konsultieren – Zufriedenstellen  
• Mitgestalten – eng einbinden  
Die Beteiligungsgruppen bildeten die Basis für die Gestaltung geeigneter Veranstaltungsformate . 
Veranstaltungen werden spezifisch auf die jeweilige Akteur*innengruppe abgestimmt, um den Austausch effektiv 
und zielgerichtet zu gestalten. 
2.3 Stakeholderbeteiligung – Formate  
Aufbauend auf den Erfordernissen des WPG und der theoretischen Herleitung aus der Stakeholder-Analyse wurde 
ein Beteiligungsfahrplan entwickelt, welcher den gesamten kommunalen Planungs prozess bis zum politischen 
Beschluss der Wärmeplanung abdeckt. Dieser beinhaltete verschiedene Formate , welche im Folgenden 
entsprechend der Akteursgruppen gelistet und dort chronologisch genannt werden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 24 
 
Beteiligung der Öffentlichkeit 
Im Kontext der Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst der Begriff „Öffentlichkeit“ alle Bürgerinnen und Bürger 
sowie weitere interessierte Akteurinnen und Akteure außerhalb der Fachver waltungen, wie beispielsweise lokale 
Unternehmen, Initiativen oder Vereine, die ein Interesse an den Inhal ten und Zielen der KWP haben. 
Kontinuierliches Online-Beratungsangebot:  
In der Auftaktphase erfolgte neben einer Pressemitteilung zum Start d er kommunalen Wärmeplanung die 
Schaltung einer zentralen Website ( www.stadt-muenster.de/klima/kommunale-waermeplanung ) durch die 
Stabsstelle Klima und Einrichtung einer Telefonhotline inkl. zentraler E- Mail-Adresse. Zentrale Zielgruppe waren 
Eigentümer*innen, aber auch Fachakteure und Unternehmen. Das Angebot beste ht auch mit Abschluss des 
Wärmeplans in den städtischen Kommunikationsstrukturen weiter. 
 
Abbildung 3: Auszug aus der Webseite für die kommunale Wä rmeplanung Münster  
Online-Bürger*innen-Informationsveranstaltung zum Zwischenbericht am 09.07.2025:  
Im Rahmen der verpflichtenden Offenlage des Zwischenberichts nach WPG,  die Bürger*innen und weiteren 
Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme bot, wurde ergänzend ein e Informationsveranstaltung 
durchgeführt. Ziel war es, die Öffentlichkeit transparent über die zen tralen Ergebnisse der Bestands- und 
Potenzialanalyse zu informieren und Raum für Rückfragen zu den Inhalten des Zwischenberichts und der KWP zu 
geben. 
Online-Bürger*innen-Informationsveranstaltung zum Endbericht im Frühjahr:  
Ein entsprechendes Format ist auch für das Frühjahr 2026 vorgesehen.  Dabei sollen die Ergebnisse des 
Zielszenarios und der damit verbundenen Implikationen für Gebäudee igentümer*innen vorgestellt werden. Die 
Veranstaltung wird erneut dazu dienen, die Öffentlichkeit transparent über d ie abschließenden Ergebnisse des

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 25 
 
Prozesses zu informieren, das vorhandene Beratungsangebot aufzuzeigen und die  zentralen Inhalte sowie 
Schlussfolgerungen gemeinsam zu reflektieren.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 26 
 
Beteiligung von Fachakteur*innen 
Auftaktveranstaltung Fachakteur*innen am 28.04.2025:  
Mit der Auftaktveranstaltung für Fachakteur*innen erfolgte eine frühzeitige Einbin dung zentraler Multiplikatoren, 
Interessensvertretungen und Verbände. Dabei wurden Erwartungen und Informatio nsbedarfe aufgenommen 
sowie Kontakte zu relevanten Akteursgruppen aufgebaut. In Fachvorträgen wurden  die Bausteine und Ziele der 
kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Eine moderierte Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Stabsstelle 
Klima der Stadt Münster, der Stadtwerke, der Kreishandwerkerschaft, des U mweltforums Münster und der 
Wohnungswirtschaft griff Erwartungen und Fragen aus dem Publikum auf. Ziel der Veranstaltung war es, wichtige 
Akteur*innen frühzeitig zu informieren und in den weiteren Prozess einz ubinden. Über eine vorbereitete 
Feedback-Postkarte konnten Rückmeldungen gegeben und Kontaktdaten für de n weiteren 
Informationsaustausch hinterlassen werden. Ergänzend wurde im Nachgang ein Online- Fragebogen versendet, 
um Unterstützungsbedarfe und laufende Planungen zu erfassen und diese in  die Erarbeitung der Zielszenarien 
und Maßnahmenentwicklung einfließen zu lassen. 
Vertiefungsworkshop Fachakteur*innen am 30.06.2025:  
Bei der Vertiefungsveranstaltung wurden zentrale Fachakteur*innen aus Müns ter, einschließlich großer 
Liegenschaftsbetreiber und -verwalter, eingebunden. Aufbauend auf d er Auftaktveranstaltung vom 28.04.2025 
beteiligten sich die Akteurinnen aktiv an der weiteren Arbeit im Rahmen der KWP. Nach einem allgemeinen 
Plenumsteil mit Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse der Bestands- und Po tenzialanalyse arbeiteten die 
Teilnehmerinnen in thematisch homogenen Kleingruppen, strukturiert nach Akteursbereichen: 
Immobilienwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Organisationen und Vereine sowie Finanzb ranche. In den 
Kleingruppen hatten die Akteurinnen die Gelegenheit, konkrete Projekte  und Anknüpfungspunkte für die weitere 
Arbeit zu benennen, um frühe Synergien zu identifizieren.  
Vertiefungsworkshop Energieberater*innen, SHK und Schornsteinfeger*innen am 21.10.202 5:  
Bei dem Vertiefungsworkshop wurden zentrale Fachakteurinnen aus Mü nster, welche die 
Gebäudeeigentümer*innen beraten, eingebunden. Ziel der Veranstaltung war eine intensive und transparente 
Information zur kommunalen Wärmeplanung, um die Grundlage für die weitere kommunikati ve Arbeit zu 
schaffen. In thematischen Arbeitsgruppen wurden Fragen aus der Beratungspraxis  kommuniziert, Erfahrungen 
ausgetauscht und die Zusammenarbeit gestärkt. 
Treffen mit weiteren Stakeholdern im Sommer/ Herbst 2025:  
Mit einzelnen Stakeholdern wurden zusätzliche Gespräche geführt, um An knüpfungspunkte zur kommunalen 
Wärmeplanung zu erfahren und entsprechend einfließen zu lassen. 
Zweiter Vertiefungsworkshop Energieberater*innen, SHK und Schornsteinfeger*innen im Frühjahr 2 026:  
Für die weitere kommunikative Arbeit ist ein zweiter Vertiefungsworksh op geplant, welcher die Inhalte des 
Wärmeplans der Stadt Münster aufgreift und die kommunikative Arbeit unterstützen soll.   
Veranstaltung „Vom Plan zur Umsetzung“ im Frühjahr  2026:  
Bei der Veranstaltung soll aufgezeigt werden, welche weiteren Schritte sich aus der KWP abl eiten lassen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 27 
 
Beteiligung innerhalb der Verwaltung  
Online-Auftaktveranstaltung Verwaltung am 05.05.2025:  
Für interessierte Angehörige der Münsteraner Stadtverwaltung wurde eine einstündige  Online-
Auftaktveranstaltung durchgeführt, in der über die KWP informiert wurde. Nach einem kurzen Einführungsvortrag 
standen die Inhalte der KWP sowie die Bezüge zu den einzelnen Fachve rwaltungen im Mittelpunkt. Die 
Veranstaltung diente sowohl der Information der Verwaltungsakteurinnen als auch ihrer aktiven Beteiligung, etwa 
durch Hinweise, wenn eigene Aufgaben oder Interessen durch die KWP b erührt wurden. Zudem hatten die 
Teilnehmenden die Möglichkeit, konkrete Rückfragen zu stellen, die  im Rahmen der Veranstaltung beantwortet 
wurden. 
Informationsveranstaltung für die Stadtplanung der Stadt Münster am 14.08.2025:  
Das Stadtplanungsamt wurde aufgrund der zahlreichen fachlichen Überschneidun gen im Bereich städtischer 
Bauaktivitäten und des damit verbundenen Koordinationsbedarfs gezielt angesprochen, um den Di alog 
frühzeitig vorzubereiten und fachliche Anknüpfungspunkte zu identifizieren, d ie als Grundlage für den 
Maßnahmenkatalog dienen sollen.  
Online-Informationsveranstaltung für die Stadtverwaltung der Stadt Münster am 08.10.2025:  
Bei der Veranstaltung wurde den Teilnehmenden der aktuelle Sachstand des Zielszenarios vorgeste llt. Im 
Mittelpunkt stand dabei, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung in Münster bis 2045 er reicht werden kann. 
Zudem wurden die weiteren geplanten Verfahrensschritte erläutert und offene Fragen b eantwortet. 
Werkstatt „Verstetigung“ für die Stadtverwaltung der Stadt Münster im Frühjahr 2026:  
Bei der Veranstaltung soll aufgezeigt werden, welche weiteren Schritte sich aus der KWP ab leiten lassen. 
Online-Abschluss für den Stadtkonzern der Stadt Münster im Frühjahr 2026:  
Für interessierte Angehörige des Münsteraner Stadtkonzerns soll eine einstündige O nline-
Abschlussveranstaltung durchgeführt werden, in der über den Endbericht d er KWP informiert wird.  
2.4 Fortführung des Beteiligungsprozesses  
Auch nach Fertigstellung des Wärmeplans für die Stadt Münster wird die F ortführung des Beteiligungsprozesses 
empfohlen. Daher ist die Einbindung relevanter Akteur*innen weiterhin exp lizit vorgesehen. Dies wird 
beispielsweise über die erarbeiteten Maßnahmen in Form weiterer Beteiligungs-  und Austausch- sowie 
Kommunikationsformate erfolgen, welche bereits oben genannt sind.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 28 
 
3 Eignungsprüfung 
3.1 Methodik 
Im Rahmen des ersten Planungsschrittes – der Eignungsprüfung – wird das Stadtgebiet Münster auf Teilgebiete 
untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Ver sorgung durch ein Wärmenetz oder ein 
Wasserstoffnetz eignen. In Abgrenzung zum GEG gelten gemäß WPG alle Netze, die me hr als 16 Gebäude oder 
mehr als 100 Wohneinheiten versorgen, als Wärmnetze. Kleinere Netze gelten gemäß GEG als Gebäudenetze und 
werden im kommunalen Wärmeplan als dezentrale Lösungen ausgewiesen. 
Die Kriterien für die fehlende Eignung zur Versorgung über ein Wärmenetz bzw. Wasserstoffnetz sind lt. § 14 WPG: 
Fehlende Eignung für die Versorgung durch ein Wärmenetz: 
1. In dem beplanten Gebiet besteht derzeit kein Wärmenetz und es liegen keine  konkreten Anhaltspunkte 
für nutzbare Potenziale für Wärme aus erneuerbaren Energien oder u nvermeidbarer Abwärme vor, die 
über ein Wärmenetz nutzbar gemacht werden können und 
2. aufgrund der Siedlungsstruktur und des daraus resultierenden  voraussichtlichen Wärmebedarfs ist 
davon auszugehen, dass eine künftige Versorgung des Gebiets oder Teilgebiets über ein Wärmenetz 
nicht wirtschaftlich sein wird. 
Fehlende Eignung für die Versorgung durch ein Wasserstoffnetz: 
1. In dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet besteht kein Gasnetz und es  liegen entweder keine konkreten 
Anhaltspunkte für eine dezentrale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Was serstoff vor oder die 
Versorgung eines neuen Wasserstoffverteilnetzes über darüberliegende N etzebenen erscheint nicht 
sichergestellt oder 
2. in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet besteht ein Gasnetz, aber insbe sondere aufgrund der 
räumlichen Lage, der Abnehmerstruktur des beplanten Gebiets oder Teil gebiets und des 
voraussichtlichen Wärmebedarfs kann davon ausgegangen werden, dass die künftige Vers orgung über 
ein Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich sein wird. 
Für ein Gebiet oder Teilgebiet, für das die o. g. Kriterien zutreffen, kann gem. WPG eine verkürzte Wärmeplanung 
durchgeführt werden, mit Verzicht auf eine detaillierte Bestandsaufnahme un d die detaillierte Einteilung in 
Versorgungsgebiete. Das identifizierte Gebiet wird auf Basis der folgenden Datenquellen ab geleitet:  
• aktuelle Siedlungs- und Gewerbebereiche des Regionalplans, d. h. die allgemeinen Siedlungsbereiche 
(ASB) und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB ) gemäß dem Regionalplan 
Münsterland  
• Potenzialflächen für Siedlungen gemäß dem Integrierten Flächenkonzept der Stadt Münster [2] 
• Flächen gemäß Baulandprogramm der Stadt Münster [3] 
• FNP- Reserveflächen 
• Potenzialflächen gemäß Gewerbeflächenentwicklungskonzept 
Alle Bereiche, welche nicht in die oben genannten Flächen fallen, werd en im Rahmen der Eignungsprüfung als 
Gebiete für die voraussichtliche dezentrale Versorgung definiert.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 29 
 
Die folgende Bestands- und Potenzialanalyse wird im Rahmen der kommunalen Wärme planung der Stadt 
Münster für alle Gebäude und Flächen – auch solche in Gebieten für die voraussichtliche dezentrale Versor gung 
– durchgeführt.  
3.2 Ergebnisse 
Hinsichtlich der Prüfung auf Eignungsgebiete für die Versorgung aus einem Wasse rstoffnetz ergibt sich 
ausgehend vom gegenwärtigen Stand der Wasserstoffstrategie des Bundes und der Einschätzung des 
Gasnetzbetreibers Stadtnetze Münster GmbH folgende Situation: 
• Gemäß den Ausführungen in Kapitel 5.5.9 zu den Potenzialen für den Einsatz von Wasserstoff sind im 
Wasserstoff-Kernnetz des Bundes zwei Hochdruck-Gastransportleitungen vorgese hen, die in 
unmittelbarer Nähe zur Stadt Münster verlaufen und deren Nutzung von  Gas auf Wasserstoff umgestellt 
werden soll. Damit ist prinzipiell die Möglichkeit eines Anschlusses v on Münster an das Wasserstoff-
Kernnetz gegeben, was den Aufbau einer lokalen Wasserstoff-Infrastruktur ( Verteilleitungen) nach sich 
ziehen würde, die sich an dem zu erwartenden Wasserstoffbedarf orientiert.  
• Der Einsatz von Wasserstoff in dezentralen Heizungen für Raumwärme und Warmwasser ist jedoch aus 
Sicht der Autor*innen sowie der Stadt Münster und des lokalen Netzbetr eibers Stadtnetze Münster aus 
Kosten-, Verfügbarkeits- und Effizienzgründen in der breiten Anwend ung nicht sinnvoll oder vorgesehen. 
In der Versorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben sowie angren zenden Gebäuden kann sich eine 
Wasserstoffversorgung im Einzelfall als sinnvoll erweisen.  
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Wärmeplanung im Folgenden davon aus gegangen, dass zur 
Transformation der Wärmeversorgung im Wohngebäudebereich hin zur CO 2-Neutralität für Münster keine 
Versorgung aus einem Wasserstoffverteilnetz flächendeckend zur Verfügu ng stehen wird. 
Die flächenbezogene Eignungsprüfung erfolgte demzufolge hinsichtlich der Nich t-Eignung für die Versorgung 
durch ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz im Sinne WPG auf Basis der Stadtzellen unter Verschneidung mit den 
im Regionalplan ausgewiesenen bereits bebauten Gebieten und potenziellen Ausbaugebieten. Die Ergebnisse der 
Flächenprüfung sind in Abbildung 4 dargestellt.  
Die Grafik zeigt die Gebiete, die aller Voraussicht nach nicht für Versor gung aus Wärmenetzen oder 
Wasserstoffnetzen geeignet sind und auch langfristig dezentral versorgt werden sollten. Sie befinden sich 
überwiegend an den locker bebauten Siedlungsrändern der Stadtzellen – also zum einen entlang der Stadtgrenzen 
– aber auch im Bereich der Grüngürtel zwischen den Stadtzellen. F ür diese Gebiete werden im Rahmen des 
Zielszenarios keine detaillierteren Untersuchungen hinsichtlich der Wärmenetzeignung vorgenommen werden. In 
die späteren Bilanzen des Zielszenarios fließen jedoch auch diese Gebiete ein. 
Die flächen- und bedarfsbezogenen Anteile dieser Gebiete an der gesamten Fläche bzw. am gesamten 
Wärmebedarf im Stadtgebiet sind in Tabelle 3 zusammengestellt. Wie die Ergebnisse zeigen, umfassen die hier 
identifizierten Gebiete zwar 70, 6 % der städtischen Gesamtfläche, aber nur 5,7 % aller Energiebezugsflächen 
bzw. 7,3 % des gesamtstädtischen Wärmebedarfs. Diese Zahlen unterstreichen die Struktur dieser Gebiete mit 
sehr geringen Bebauungs- und Wärmeliniendichten.  
Tabelle 3: Flächen- und bedarfsbezogene Anteile der dezentral en Versorgungsgebiete gem. Eignungsprüfung 
 Anteile der voraussichtlich dezentralen 
Versorgungsgebiete gemäß Eignungsprüfung … 
…an der Gebietsfläche 72,6 % 
…am Wärmebedarf 7,3 % 
…an der Energiebezugsfläche 5,7 %

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 30 
 
Ergänzend wird an dieser Stelle auf folgende Zusammenhänge hingewiesen: 
1. Die hier ausgewiesenen Gebiete eignen sich zwar nicht für die Versor gung aus Wärmenetzen im Sinne 
WPG, können aber Gebäude(gruppen) enthalten, die für ein Gebäudenetz gem. GEG geeignet s ind.  
2. Innerhalb der nicht für Wärmenetze geeigneten Gebiete sind teilweise Pote nziale für die regenerative 
Wärmeerzeugung vorhanden, z. B. Freiflächen für Solarthermie, oberfläche nnahe Geothermie, 
Kläranlagen oder Biogasanlagen. Diese werden im Rahmen der Potenzialermittlung miter fasst und im 
Zielszenario ggf. für die Nutzung in Wärmenetzen in angrenzenden Gebieten b erücksichtigt. Eine 
Versorgung der Gebäude mit Wärmenetzen ist jedoch aufgrund der geringen Wärmedich te nicht 
sinnvoll.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 31 
 
 
Abbildung 4: Darstellung der Gebiete für die dezentrale Wär meversorgung gemäß Eignungsprüfung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 32 
 
4 Bestandsanalyse 
4.1 Methodik 
Die Bestandsanalyse der Wärmeplanung erfordert eine umfangreiche Datenbasis. Einen Überb lick über die 
erhobenen Daten und die daraus abgeleiteten flächen- und gebietsbezogenen  Kennzahlen und Strukturdaten 
zeigt die Abbildung 5. 
 
Abbildung 5: Darstellung Datenbasis der Bestandsanalyse 
4.1.1 Gebäude- und Bezugsflächen 
Grundlage für den Gebäudebestand der Stadt Münster ist das Raumwärmebedarfsmodell N RW des Landesamts 
für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) [4] mit den Gru ndflächen aller Gebäude in Münster 
(Stand Dezember 2024, knapp 122.000 Gebäude). Im KWP werden nur  beheizte Gebäude berücksichtigt (rd. 
110.000 Gebäude). Nicht beheizte Gebäude sind bspw. Garagen, Schuppe n, Parkhäuser, Gartenhäuser, 
Schutzhütten oder Umformer.  
Für die beheizten Gebäude liegen Angaben zur Nettogrundfläche bzw. zu r Nutz- oder Wohnfläche vor. Diese 
wurden einheitlich auf die Energiebezugsfläche (EBZ) umgerechnet. Die Energie bezugsfläche ist dabei die 
Gesamtfläche aller beheizten und gekühlten Bereiche eines Gebäudes, d ie für die energetische Bewertung 
herangezogen wird. Die Summe der Energiebezugsflächen beträgt rund 23 Mio. m². 
Zur Reduktion der Komplexität des Datenmodells und da viele Informationen ohnehin nur adressscharf vorliegen, 
werden sämtliche beheizten Gebäude mit derselben Adresse zu ein em Datenpunkt aggregiert. Die Anzahl der 
Adressen mit beheizten Gebäuden liegt bei 64.394 . Im weiteren Verlauf werden die Begriffe „Gebäude“ und 
„Adresse“ teilweise synonym verwendet. 
4.1.2 Einteilung in Baublöcke 
Ein Baublock wird von mehreren Straßen bzw. Straßenabschnitten und natürl ichen oder baulichen Grenzen 
umschlossen und weist eine möglichst homogene Struktur auf. Baublöcke sind im  KWP die kleinste räumliche 
Aggregationseinheit. Als Grundlage wurden die Daten zur kommunalen Wärmeplanung des LANUK verwendet. Da 
aus Datenschutzgründen nur Ergebnisse aus der Aggregation von mindestens fünf Einfamilienhäusern dargestellt 
werden dürfen, werden ausschließlich Baublöcke dargestellt, die

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 33 
 
- mindestens fünf Gebäude des Gebäudetyps Einfamilienhaus oder Reihenhaus 
- eine Mischung aus Einfamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und anderen Gebäudety pen   
- andere Gebäudetypen (Mehrfamilienhäuser, Gewerbegebäude, öffentliche Gebäud e, …) 
enthalten. Die räumlichen Darstellungen im Rahmen des KWP enthalten für Münster insgesamt 4.301 Baublöcke. 
4.1.3 Bezeichnungen für Energie und Wärme 
Die Ermittlung der Energie- und Treibhausgasbilanz erfolgt im Bottom-Up-Verfahren ausgehend vom Wärme- und 
Endenergiebedarf auf Gebäudeebene unter stufenweiser Aggregation auf Adressebene, Stadtbezirk und 
Stadtzellenebene und weiteren Zwischenstufen (Baublockebene, Straßenabschnittseben e etc.).  
Zur Erläuterung der im Folgenden häufig verwendeten Begriffe Primärenergiebedarf, Ende nergiebedarf und 
Wärmebedarf sind in Abbildung 6 die verschiedenen Bilanzgrenzen und die Begriffsv erwendung dargestellt mit: 
• Primärenergiebedarf = Einsatz fossiler oder regenerativer Energieträger inkl. alle r Umwandlungs- 
und Verteilungsverluste in der dem Gebäude vorgelagerten Versorgungs kette. (z. B. bei zentralen 
Erzeugungsanlagen und Versorgung über ein Wärmenetz, bei der zentralen Stromerzeugung und 
Versorgung über das öffentliche Stromnetz) zur Deckung des Wärmebedarfs des Gebäudes.  
• Endenergiebedarf = Energiebereitstellung frei Gebäudegrenze (z. B. gelieferte Gasmenge) unter 
Berücksichtigung des jeweiligen Energieträgers und der zum Einsatz kommend en 
Umwandlungstechnik bzw. Heizungstechnik sowie deren jeweiliger Umwandlu ngsverluste. Der 
Endenergiebedarf kann fossile oder regenerative Energieträger oder auch (regenera tiven) Strom 
oder Wärmelieferung aus einem Netz umfassen. 
• Erzeugernutzwärme = von der Erzeugungsanlage im Gebäude bereitgestellte Wärme. Diese 
beinhaltet den Nutzwärmebedarf plus die gebäudeinternen Wärmeverluste. 
• Nutzwärmebedarf = Summe aus Wärmebedarf für die Beheizung eines Gebäudes und die 
Trinkwarmwasserbereitstellung (sowie Prozesswärme im Industriesektor). 
 
Abbildung 6: Darstellung Bilanzgrenzen Wärmebedarf, Endenergie und Primärenergie

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 34 
 
4.1.4 Wärmebedarfsmodell 
Für alle beheizten Gebäude wurden die rechnerischen Wärmebedarfswerte de s Raumwärmebedarfsmodells 
NRW des LANUK auf Adressebene mit Unterscheidung von Raumwärme und Wärme für Trinkwarmwasser (TWW) 
zusammengestellt. Diese bilden die Basis für den Wärmebedarf für die auf Basi s nicht leitungsgebundener 
Heizenergieträger versorgten Gebäude (Heizöl, Flüssiggas, Holz etc.). 
Für die leitungsgebunden versorgten Gebäude wurden die Wärmebedarfsdaten ü ber die Auswertung der 
Verbrauchsdaten wie nachfolgend aufgeführt nachgeschärft. 
Grundlagen für die verwendeten gemessenen Endenergieeinsatzmengen sind: 
• Synthetisierte Daten der Stadtnetze Münster aus der Verbrauchsabrech nung für die Wärmelieferung 
aus den Wärmenetzen (Jahresmengen für 2021, 2022 und 2023) 
• Synthetisierte Daten der Stadtnetze Münster aus der Verbrauchsabrech nung für die Erdgaslieferung 
(Jahresmengen 2021, 2022 und 2023) 
• Synthetisierte Daten der Stadtnetze Münster aus der Verbrauchsabrech nung für die Stromlieferung 
(Jahresmengen 2021, 2022 und 2023) 
Die synthetisierten Verbrauchswerte wurden über die erhobenen Jahre  witterungsbereinigt (Klimadaten gem. 
Klimadatentool des Instituts für Wohnen und Umwelt; Jahre 2021, 2022  und 2023 im Vergleich zum 20-jährigen 
Mittel 2004 bis 2023) und anschließend gemittelt. Zur Ermittlung der Wärme bedarfe der leitungsgebunden 
versorgten Gebäude wurden die Verbrauchsdaten mittels der in Tabelle 4  aufgelisteten Jahresnutzungsgrade 
umgerechnet.  
Tabelle 4: Nutzungsgrade dezentraler Wärmeerzeuger  
Wärmeerzeuger (dezentral) Nutzungsgrad 
Hausanschlussstation für Fernwärme  0,99  
Erdgas-Kessel  0,90  
Stromdirektheizung  0,99  
Luftwärmepumpe  2,4  
Erdwärmepumpe  3,6  
Ölkessel  0,87  
Holzhackschnitzelheizung  0,83  
Pelletheizung  0,85  
Kamin  0,75  
Die hieraus resultierenden Wärmebedarfe entsprechen dem tatsächlichen  Bedarf in Münster besser als die rein 
rechnerischen Wärmebedarfsdaten aus dem LANUK-Modell. Sie wurden daher für  alle Adressen mit 
leitungsgebundener Endenergieversorgung für Wärme (Wärmelieferung, Erdgas, Strom) an Stelle der 
Wärmebedarfsdaten aus dem LANUK-Modell angesetzt. 
4.1.5  Ermittlung der Wärmeerzeugung aus Solarthermieanlagen 
Verbrauchsdaten für Wärme aus Solarthermieanlagen liegen nicht vor. Es er folgte eine Abschätzung der 
genutzten Solarwärme auf Grundlage von Daten aus Statistiken des Umweltbundes amtes sowie des 
Bundesverbandes für Solarwirtschaft. So wurden in Deutschland im Jahr 2024 etwa 8,8 Mrd. kWh Wärme von rd. 
2,6 Mio. Anlagen bereitgestellt [5]. Der Anteil der Gebäude mit Solarther mieanlage unterscheidet sich von 
Bundesland zu Bundesland und beträgt lt. BSW Solar in NRW knapp über  6 %. Es wird davon ausgegangen, dass 
ein großer Anteil dieser Anlagen auf Dächern von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern im dörflichen und 
ländlichen Raum, jedoch eher seltener auf Mehrfamilienhäusern installiert ist.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 35 
 
Zur Abschätzung der bereits genutzten Solarwärme in Münster wird angenommen, d ass rd. 6 % aller 
Wohngebäude mit einer Energiebezugsfläche kleiner 200 m² über eine Solarthermieanlage verfügen, welche 30 % 
des Raumwärme- und Trinkwarmwasserbedarfs bereitstellt. Diese Anlagen werde n den Gebäuden zufallsbasiert 
und über das gesamte Stadtgebiet verteilt zugeordnet.  
4.1.6  Kehrbuchauswertung und Bestimmung der Energieträger 
Das Stadtgebiet Münster umfasst 23 Kehrbezirke. Alle zuständigen Bezirksschorns teinfeger*innen stellten ihre 
Daten aus den elektronischen Kehrbüchern in Übereinstimmung mit der  entsprechenden landesrechtlichen 
Erlaubnis datenschutzkonform auf unterschiedlichen Aggregationsstufen zur Verfügung.  
Die Auswertung der Schornsteinfegerdaten wurde insbesondere für die Ermittlung fol gender Informationen 
genutzt: 
• Plausibilisierung des Heizenergieträgers bei leitungsgebunden versorgten Gebäuden; ggf. Bildung eines 
Energieträgermixes bei Kombinationen verschiedener Energieträger. 
• Eingrenzung des Heizenergieträgers für die Adressen mit ausschließlich n icht leitungsgebundener 
Versorgung (NLG = Heizöl, Flüssiggas, Holz). 
Bei Gebäuden, denen weder anhand der synthetisierten Verbrauchsdate n noch anhand der aggregierten 
Informationen zu Feuerstätten aus den Schornsteinfegerdaten ein Energieträger zugeordnet werden konnte, 
wurde der Energieträger statistisch ergänzt. Dies betraf in Münster 3,8 % d er Gebäude. Zum Auffüllen der 
fehlenden Energieträger wurden Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Strom berücksichtigt. 
4.1.7 Datenabfrage Industrie und Gewerbe 
Zur Erfassung des Prozesswärmebedarfs und möglicher Abwärmepotenziale wurden anhand d er Größe, der 
Branche und Informationen zum Wärmeverbrauch, Gasverbrauch und zum Strom verbrauch (Wärme und auch 
Licht & Kraft) insgesamt 46 Industrie- und Gewerbebetriebe und Insti tutionen identifiziert und eine 
Fragebogenaktion durchgeführt. Über die Abfrage der Aufteilung des Wärmebedarfs nach Raumwärme, TWW und 
Prozesswärme hinaus wurden hierbei der Endenergieeinsatz an Brennstoffen u nd Strom sowie vorhandene und 
genutzte bzw. nutzbare Abwärmepotenziale erfasst.  
Zu den 46 angefragten Unternehmen und Institutionen konnten 16 Rückl äufe unterschiedlicher 
Detaillierungstiefe verzeichnet werden. Die Ergebnisse sind in die Bestandsanalys e (Prozesswärme) und die 
Potenzialanalyse (Abwärmepotenziale) anonymisiert eingeflossen. 
4.1.8  Erfassung und Bilanzierung von KWK-Anlagen und PV-Anlagen 
Zur Erfassung der stromerzeugenden Anlagen wurden die öffentlich verfügbaren Infor mationen des 
Marktstammdatenregisters verwendet. Diese Daten wurden ergänzt und abgeglichen  mit den Betreiberdaten der 
Erzeugungsanlagen der großen Wärmenetze der Stadtwerke Münster und der Universität Mü nster. 
Die Daten zu den PV-Anlagen werden genutzt, um die regenerative Stromerzeu gung im Ist-Zustand zu erfassen, 
die ggf. für vorhandene bzw. zukünftige Wärmepumpenanlagen nutzbar ist. Die Daten werden darüber hinaus im 
Rahmen der Potenzialermittlung für den PV-Strom berücksichtigt. 
Bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) wird gleichzeitig Strom und Wärme er zeugt. Zur korrekten 
Ermittlung der Wärmeerzeugung und der hierfür erforderlichen Gasmengen sind die Gaseinsatzmengen in diesen 
Anlagen um den Anteil der Stromerzeugung zu reduzieren. Die Aufteilun g des Brennstoffeinsatzes und der 
Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) auf Strom und Wärme kann nach un terschiedlichen Methoden

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 36 
 
erfolgen. Üblich sind die Substitutionsmethode, wie sie z. B. für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwendet wird, 
oder die Allokationsmethode (auch Carnotmethode), wie sie im AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 6 beschrieben ist. 
Entsprechend dem Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung des Bundesminister iums für Wirtschaft und 
Klimaschutz (BMWK) soll im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur Ermittlun g der Endenergie- und THG-
Bilanzen die Carnotmethode verwendet werden, da nur mit ihr ein konsistenter  Vergleich von heutigen und 
zukünftigen THG-Emissionen möglich ist. 
Zur Bilanzierung der dezentralen KWK-Anlagen wurden, basierend auf den Brennstoffeinsatzmengen und anhand 
bekannter Leistungsdaten bzw. typischer Wirkungsgrade, die rechnerische  Strom- und Wärmeerzeugung 
ermittelt. Anhand dessen erfolgt die Aufteilung des rechnerischen Ante ils der Brennstoffeinsatzmengen für 
Wärme bzw. Strom nach der Carnotmethode gem. AGFW FW 309 und damit konform zu m KWP-Leitfaden des 
BMWK sowie die Aufstellung der THG-Bilanz mit den brennstoffbezogenen Emissionsfaktoren gem. Leitfaden des 
BMWK für alle Endenergieeinsatzmengen zur Wärmeerzeugung. Es ist zu beachte n, dass im Rahmen der 
Endenergiebilanz der KWP nur die Brennstoffmengen für Wärme berücksichtigt werden. 
4.1.9  Endenergiebilanz und Treibhausgasbilanz 
Die Aufstellung der Endenergiebilanz für den Wärmemarkt erfolgt auf Basis der er mittelten Wärmebedarfsdaten 
und Endenergieverbrauchsdaten im Bottom-Up-Verfahren durch stufenweise Aggregatio n auf Stadtzellenebene 
und auf Stadtebene. 
Die Endenergiemengen der nicht leitungsgebunden versorgten Adressen wurd en ermittelt auf Basis der 
Wärmebedarfsmengen gem. LANUK-Daten mit einem mittleren Nutzungsgrad von 88 %. Die  Endenergiemengen 
der leitungsgebunden versorgten Adressen folgen aus den Daten der Jahresverbrauchsabrechnungen für Erdgas, 
Heizstrom/Wärmepumpenstrom und Wärme aus Wärmenetzen. Für Erdgas werden die Ko rrekturen für KWK-
Anlagen gem. Kapitel 4.1.8 beachtet. 
Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen der dezentralen Feuerungs anlagen erfolgt auf Basis der ermittelten 
Endenergiemengen für die Wärmeerzeugung durch Multiplikation mit den jewe iligen Emissionsfaktoren der 
Endenergieträger. Die Emissionsfaktoren werden angesetzt gem. dem Leitfaden des  BMWK. Sie sind in Tabelle 5 
zusammengestellt.  
Zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen der großen Fernwärme- und Nahwä rme-Netze wurden die anlagen- 
bzw. systembezogenen Emissionsfaktoren für die einzelnen Netze auf Basis de r Brennstoff-, Strom- und 
Wärmebilanzen der Jahre 2021 bis 2023 nach der Carnot-Methode ermittelt.  Diese sind zusammengestellt in 
Tabelle 6 . Die jährlichen Emissionen ergeben sich aus der Multiplikation dieser  Faktoren mit den 
Wärmeabsatzmengen der einzelnen Netze.  
Tabelle 5: Emissionsfaktoren gem. KWP-Leitfaden des BMWK 
Energieträger Emissionen in g CO2-Äquivalent je kWh Endenergie 2020 2021 2022 
Fossile Brennstoffe Heizöl 310 310 310 
Erdgas 240 240 240 
Braunkohle 430 430 430 
Steinkohle 400 400 400 
Biogene Brennstoffe Holz 20 20 20 
Biogas 140 140 139 
Wärme, Kälte Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme 0 0 0 
Wärme aus Verbrennung von Siedlungsabfällen 20 20 20 
Abwärme aus Prozessen 40 40 40 
Strom-Mix D  424 472 499

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 37 
 
Tabelle 6: Emissionsfaktoren der wesentlichen Wärmenetze (eigene Be rechnung; Carnotmethode) 
Wärmenetz Emissionsfaktoren in gCO2-Äquivalent  
je kWh Wärmeerzeugung 
Netz Innenstadt (Stadtwerke) 132 
Netz der Uni Münster 273  
Netz Albachten  139  
Netz Amelsbüren  117  
Netz Hiltrup 137  
Netz Roxel Nord 169  
4.2 Gemeindestruktur 
Münster befindet sich im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen und ist eine der größten Flächenstädte in 
Nordrhein-Westfalen mit über 300 Quadratkilometern.  
Die Siedlungsstruktur von Münster ist geprägt durch eine Mischung aus histor ischer und moderner Entwicklung. 
Münster hat eine lange Geschichte, die sich in der Altstadt widerspiegel t. Die Stadtmauer, die im Mittelalter 
errichtet wurde, umschloss damals einen urbanen Raum von über 100 Hektar.  
Im Laufe der Zeit hat Münster mehrere Eingemeindungen erfahren, die das Stadtgebiet erheblich vergrößert 
haben. Die bedeutendsten Eingemeindungen fanden 1875, 1903 und 197 5 statt, wodurch die Stadt ihre Fläche 
und Bevölkerung deutlich erweiterte. 
Münster ist in sechs Stadtbezirke gegliedert (Münster-Mitte (unterteilt in  Altstadt, Innenstadtring, Mitte-Süd, 
Mitte-Nordost), Münster-West, Münster-Nord, Münster-Ost, Münster- Südost und Münster-Hiltrup). Diese 
Stadtbezirke sind weiter in 45 Stadtteile unterteilt, die auch als "Statistisch e Bezirke" bezeichnet werden. 
Beispiele hierfür sind Aegidii, Überwasser, Dom, Pluggendorf, Bahnhof, Hafen,  Gievenbeck und weitere. Auf der 
nächsten Ebene gibt es 174 Stadtzellen, die eine feinere Unterteilung der Stadtteil e darstellen. 
Die Ebene der Baublöcke bietet noch detailliertere Unterteilungen, d ie bis auf einzelne Straßenseiten 
heruntergebrochen werden können. Diese Struktur ermöglicht eine diffe renzierte und detaillierte Betrachtung 
und Analyse des Stadtgebiets.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 38 
 
 
Abbildung 7: Stadtzellen Münster und Einwohnerdichte [6]

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 39 
 
4.3 Gebäudestruktur 
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden für Münster insgesamt rd. 64.394 be heizte Gebäude mit einer 
Energiebezugsfläche von rd. 23 Mio. m² erfasst. Die Anteile der Energie bezugsflächen nach Sektoren sind im 
linken Teil der Abbildung 8  dargestellt. Der Anteil der Privathaushalte überwiegt mit 66 % und 15 M io. m² bei 
weitem, gefolgt vom Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD, hier inkl. Indu strie) und den öffentlichen 
Gebäuden.  
Dem Sektor „Öffentliche Gebäude“ sind im Rahmen der Wärmeplanung sämtliche Gebäude zugeordnet, die 
gemäß dem Raumwärmebedarfsmodell NRW des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen 
(LANUK) als Öffentliche Gebäude gekennzeichnet sind. Dies sind alle Gebäude in öffentlicher Trägerschaft der 
Städte, der Kreise, der Bundesländer oder des Bundes. Typische N utzungsarten sind Rathäuser, 
Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen wie Schulen/Hochschulen und Kinde rgärten sowie 
Betreuungseinrichtungen, Veranstaltungsgebäude und Krankenhäuser. 
Im rechten Teil der Grafik in Abbildung 8  sind für die Wohngebäude die Anteile der Gebäudetypen nach 
Einfamilienhäusern (freistehend, EFH), Reihenhäusern (RH) und Meh rfamilienhäusern (MFH) dargestellt. Der 
Anteil der EFH an der Energiebezugsfläche liegt bei 39 %, gefolgt von großen Mehrfamilienhäusern mit einem 
Anteil von 38 %.  
In Abbildung 9  ist eine Auswertung der Altersstruktur der Gebäude dargestellt mit der An zahl Gebäude nach 
Gebäudealtersklassen. Es wird deutlich, dass der weit überwiegende  Anteil der Gebäude vor den 1970er-Jahren 
und damit vor der gesetzlichen Verankerung von Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und 
Dämmstandard errichtet wurde.  
Eine wohn- bzw. nutzflächenbezogene Darstellung der Bebauungsdichte au f Baublockebene (Wohn- und 
Nutzraumdichte) zeigt die Karte in Abbildung 10. Hier sind deutlich die dichter bebauten Bereiche in zentralen 
Stadtzellen im Vergleich zu den locker bebauten Flächen in den Außenbereichen  erkennbar.  
Ergänzend zeigen Abbildung 11 bzw. Abbildung 12 in baublockbezogener Darstellung die Bebauungsstruktur nach 
Gebäudetypen (z. B. EFH, MFH, Gebäude im Sektor GHD) sowie die über wiegende Baualtersklasse. Diese 
kartografischen Darstellungen sind Gegenstand der Darstellungsanforderungen für den Wärme plan gem. Anlage 
2 WPG. Die hinterlegten adressscharfen Informationen werden implizit als Date ngrundlage in allen 
nachfolgenden Arbeitsschritten verwendet (Potenzialanalyse, Zielszenari o und Einteilung des Stadtgebietes in 
Eignungsgebiete für Wärmenetze bzw. die dezentrale Versorgung). Mit Rücks icht auf den Datenschutz erfolgen 
die Darstellungen baublockbezogen. 
Die räumliche Verteilung der Gebäudetypen in Abbildung 11  spiegelt die Verteilung der Wohnraumdichte in 
Münster wider mit EFH und RH überwiegend in den Außenbereichen und MFH in den dichter bebauten Bereichen 
in den Zentren der Stadtzellen. MFH finden sich aber auch in Siedlun gsbebauungen außerhalb der 
Stadtbezirkszentren. Die Gebäude des Sektors GHD zeigen sich sowohl in  geschlossenen Gewerbegebieten als 
auch in den Stadtzellenzentren. 
Die Verteilung der Baualtersklassen (BAK) in Abbildung 9 zeigt eine sehr heterogene Struktur. Sehr alte Gebäude 
zeigen sich sowohl in den Zentren der Stadtzellen als auch in den Randgebieten der Bebauung. Ähnlich verhält es 
sich mit Neubaugebieten: diese finden sich sowohl in den Randgebieten als  auch in Nähe von den Zentren der 
Stadtzellen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 40 
 
 
Abbildung 8: Energiebezugsflächen nach Sektoren und Wohngebäudetyp en 
 
 
Abbildung 9: Häufigkeitsverteilung der Baualtersklassen de r Gebäude

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 41 
 
 
Abbildung 10: Wohn- und Nutzraumdichte nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 42 
 
 
Abbildung 11: Überwiegende Gebäudetypen nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 43 
 
 
Abbildung 12: Baualtersklassen nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 44 
 
4.4 Versorgungsstruktur 
4.4.1 Gas- und Wärmenetze 
Die flächig bebauten Stadtgebiete der Stadt Münster sind größtenteils mit Erdgas e rschlossen. Der Gasnetzplan 
wurde von den Stadtnetzen Münster für die Untersuchungen im Rahmen des Wärmeplans zur Verfügung gestellt. 
Gem. Anlage 2 WPG soll jedoch die kartografische Darstellung und Veröffentlichun g mit Rücksicht auf den 
Datenschutz und die kritische Infrastruktur in Form einer baublockbezogenen Darstellung erfolgen. Abbildung 13 
zeigt für jeden Baublock, ob sich im Umkreis von 25 m ein Erdgasnetz befindet. 
Die Wärmenetze in Münster sind in der Abbildung 14  mit den Standorten der größeren Erzeugungsanlagen 
dargestellt. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Fernwärmenetz und den Nahwärmenetzen der Stadtwerke 
Münster, dem Fernwärmenetz der Universität und kleineren Netzen weit erer Versorger, die vorrangig aus 
kleineren gasgefeuerten Anlagen versorgt werden. Die wesentlichen Eckdate n der Erzeugungsanlagen und 
Wärmespeicher der Stadtwerke Münster und der Universität sind in Tabelle 7 und Tabelle 8  zusammengestellt 
und in Abbildung 14 verortet. Beim Fernwärmenetz konzentriert sich die Erzeugung sehr stark au f das HKW am 
Hafen als Hauptstandort. 
Tabelle 7: Wärmeerzeugungsanlagen der Wärmenetze 
 
Anlagenbezeichnung Th. Leistung 
in MW Energieträger Inbetrieb-
nahme Teilnetz 
1 HKW am Hafen 277 Erdgas, Heizöl, 
Strom 
2005 Fernwärmenetz 
2 HKW Angelmodde 9,2 Erdgas, Heizöl 1971, 1976 Fernwärmenetz 
3 HW Coerde 27,9 Heizöl 1990 Fernwärmenetz 
4 HW Mecklenbeck 9,4 Erdgas, Heizöl 2022 Fernwärmenetz 
5 HKW Albachten 3,6 Erdgas 2020 Nahwärmenetz 
Albachten 
6 HKW Havixbecker Straße 2,8 Erdgas 2012 Nahwärmenetz 
Roxel 
7 HKW Deermanskamp 0,1 Erdgas 2017 Nahwärmenetz 
Roxel 
8 HKW Amelsbüren 3,6 Biomethan, 
Erdgas 
2006 Nahwärmenetz 
Amelsbüren 
9 HKW Westfalenstraße 2,5 Erdgas 2023 Nahwärmenetz 
Hiltrup 
10 HKW an der Hiltruper 
Baumschule 
0,8 Erdgas 2023 Nahwärmenetz 
Hiltrup 
11 HW Uni Münster 120 Erdgas, Heizöl 1962 (Kessel 
ab 2000) 
Fernwärmenetz  
Uni 
12 BHKW Baumgartenweg 0,2 Erdgas 2021 Nahwärmenetz 
Baumgartenweg 
 
Tabelle 8: Wärmespeicher der Wärmenetze 
 
Anlagenbezeichnung Größe in m³ Inbetrieb-
nahme 
1 HKW am Hafen 8.000 2007

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 45 
 
 
Abbildung 13: Ausdehnung der Erdgasversorgung in baublockbezog ener Darstellung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 46 
 
 
Abbildung 14: Wärmenetze und Erzeugerstandorte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 47 
 
4.4.2 Abwassernetz 
Abbildung 15 zeigt das Abwassernetz in Münster, klassifiziert nach Profilbreite, sowie die Lage der vier Kläranlagen 
im Stadtgebiet. Leitungsabschnitte mit großen Durchmessern ab DN 700 (70 0 mm) sind blau dargestellt. Diese 
Karte dient als Basis für die Untersuchung von Potenzialen zur Wärmegewin nung aus Abwasserwärme. Im 
Rahmen der Potenzialanalyse wird zur Nutzung von Abwasserkanälen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung als 
technische Mindestanforderung DN 700 für die Kanalgröße und ein Trocken wetterdurchfluss von >30 l/s 
angenommen. Die genaueren technischen Mindestmaße sind im Rahmen einer detaillierteren Studie noch einmal 
anhand des neuesten technischen Standes zu untersuchen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 48 
 
 
Abbildung 15: Abwassernetz und Lage der Kläranlagen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 49 
 
4.4.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen 
Dezentrale Erzeugeranlagen sind Wärmeerzeugungsanlagen, die sich direkt in oder  an den Gebäuden befinden. 
Dies können z. B. Kesselanlagen, Wärmepumpen oder auch Hausübergabestationen sein (bei Beheizung über ein 
Wärmenetz). Die folgenden Zusammenstellungen bzw. kartografischen Darstellungen gehen auf die 
Anforderungen gem. Anlage 2 WPG zurück.  
Tabelle 9  zeigt eine Auswertung der Anzahl dezentraler Wärmeerzeugungsanlagen nach Energie trägern in 
Münster. Zur Quantifizierung der Anzahl der Wärmeerzeuger werden an dieser  Stelle die Anzahl an Adressen, die 
einen bestimmten Energieträger als Hauptenergieträger verwenden, herangezogen.  
Tabelle 9: Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger nach Energieträ ger 
 Adressen mit Energieträger 
als Hauptenergieträger 
Erdgas 39.322 
Biogas 28 
Fernwärme 8.215 
Strom 3.682 
Heizöl 9.750 
Holz 1.332 
Sonstige 2.066 
Erdgas ist mit 39.322 Adressen der am häufigsten genutzte Hauptenergieträger, gefolgt von Heizöl mit zusammen 
9.750 Adressen. Fernwärme kommt in über 8.200 Fällen zum Eins atz. Weitere genutzte Hauptenergieträger sind 
Strom, Holz und Biogas. Unter die Kategorie Sonstige fällt insbesondere Fl üssiggas, aber auch ein marginaler 
Anteil Kohle. Es ist zu beachten, dass diese Werte eine Näherung an die Anz ahl der Wärmeerzeuger darstellen 
und, beispielsweise im Falle von hybrider Versorgung oder Etagenheizungen, nach unte n, oder im Falle von nicht 
identifizierten weiteren nicht-leistungsgebundenen Energieträgern, nach oben abweichen können. Basierend auf 
den Schornsteinfegerdaten konnten zudem rd. 19.250 Kamine identifiziert werd en. Die Anzahl dezentraler 
Solarthermieanlagen wurde statistisch auf rd. 2.100 geschätzt. 
Die folgenden Grafiken Abbildung 16  bis Abbildung 20  zeigen die nach WPG geforderten kartografischen, 
baublockbezogenen Darstellungen der auf die Anzahl bezogenen Anteile de r dezentralen Erzeugungsanlagen 
nach Art der Wärmeerzeuger - hier ebenfalls dargestellt anhand der Anzahl  Adressen, die einen Energieträger als 
Hauptenergieträger verwenden. Da die Darstellung als eine Gesamtkarte im Rahmen des  vorliegenden Berichtes 
nicht lesbar wäre, erfolgt die Visualisierung in Form mehrerer Karten jeweil s für die einzelnen Wärmeerzeuger 
gem. der Unterteilung in Tabelle 9.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 50 
 
 
Abbildung 16: Anteil Hausübergabestationen in Wärmenetzen auf B aublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 51 
 
 
Abbildung 17: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Erdgas auf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 52 
 
 
Abbildung 18: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Heizöl und Flü ssiggas auf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 53 
 
 
Abbildung 19: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger mit Brennstoff H olz auf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 54 
 
 
Abbildung 20: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Strom inkl. Wär mepumpen auf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 55 
 
4.5  Wärmebilanz 
Die Ermittlung der Wärmebilanz auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt, wie in den Erläu terungen zur Methodik in 
Abschnitt 4.1.4 beschrieben, im Bottom-Up-Verfahren ausgehend vom Wärmebedarf auf Adress ebene unter 
stufenweiser Aggregation auf Stadtbezirks- und Stadtebene mit weiteren Zwischenstufen (Baublockebene, 
Straßenabschnittsebene etc.).  
Der Wärmebedarf in Münster beläuft sich auf 2.617 GWh/a.  
In Abbildung 21: Wärmebedarf nach Sektoren  
ist die Aufteilung des Wärmebedarfs nach Sektoren dargestellt. Zur Aufteilung auf d ie Sektoren wurde der nach 
der in Kapitel 4.1.4 beschriebenen Methodik ermittelte Wärmebedarf mit der Nutzungsart de r Gebäude 
verschnitten. Der Wärmebedarf im Bereich der Wohngebäude überwiegt mit 65, 3 % bei weitem, gefolgt vom 
Bedarf der öffentlichen Gebäude mit 16,7 % und dem Bedarf im Sektor GHD mit 13, 9 %. 
  
Abbildung 21: Wärmebedarf nach Sektoren 
Die Aufteilung des Bedarfs nach dem Verwendungszweck der Wärme ist Gegenstand der Abbildung 22.  
Die relativen Anteile des Raumwärme- und Trinkwarmwasserbedarfs am Wärmebedarf  exklusive Prozesswärme 
unterscheiden sich von Gebäude zu Gebäude in Abhängigkeit des Gebäud etyps, des Baualters und der 
Gebäudenutzung. Anhand der rechnerisch ermittelten Wärmebedarfe wurde zu nächst ein 
Trinkwarmwasserfaktor für jedes Gebäude abgeleitet, welcher den Anteil  des Trinkwarmwasserbedarfs am 
Wärmebedarf exklusive Prozesswärme wiedergibt. Anschließend wurde der Pr ozesswärmebedarf abgeschätzt. 
Damit ein solcher angesetzt wird, muss das Gebäude erstens dem Sektor GH D angehören, zweitens der 
gemessene Wärmebedarf über dem berechneten Wärmebedarf liegen, und dr ittens der spezifische gemessene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 56 
 
Wärmebedarf über 300 kWh/m²a liegen. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Differenz aus gemessenem und 
berechnetem Wärmebedarf als Prozesswärmebedarf definiert. Liegt für das Gebäude e ine abweichende Angabe 
zur Prozesswärme lt. Datenabfrage Industrie und Gewerbe vor, so wird die se berücksichtigt. Der übrige 
Wärmebedarf wird anhand des Trinkwarmwasserfaktors auf die Nutzarten Warmwasser un d Raumwärme 
aufgeteilt.  
In Münster überwiegt mit 85,5 % der Bedarf für die Beheizung der Gebäud e (Raumwärme), gefolgt vom 
Trinkwarmwasserbedarf mit 9,8 % und dem Prozesswärmebedarf mit 4,7 %. 
 
Abbildung 22: Wärmebedarf nach Verwendungszweck 
Zur Aufschlüsselung des Wärmebedarfs auf die Energieträger und Technologien wurden  neben den 
Verbrauchsdaten auch die Schornsteinfegerdaten und das Marktstammdatenregis ter verarbeitet. Die 
Schornsteinfegerdaten geben Aufschluss über dezentrale Anlagen mit Verbr ennungstechnik. Im 
Marktstammdatenregister sind Stromerzeuger wie BHKWs und deren genutzter Energieträger  aufgeführt. 
Datenlücken wurden mit einer an der Statistik orientierten Zuordnung zu Heizöl-, Biomasse- und Stromheizungen 
aufgefüllt. Ebenfalls statistisch abgeschätzt wurde der durch Solarthermie gedeckte Wärmbedarf, wie in Kapitel 
4.1.5 beschrieben. 
Insgesamt ergibt sich die in Abbildung 23  gezeigte Aufteilung des Wärmebedarfes nach Energieträgern. Der 
Wärmebedarf in Münster wird zu 56,9 % aus Erdgas gedeckt, gefolgt von der Versorgung durch Wärmenetze mit 
21,3 % (in der Grafik als Fernwärme bezeichnet). Der Anteil an der Wärmebereitstellung durch Heizöl und sonstige 
Energieträger, wozu insbesondere Flüssiggas zählt, beträgt 16,2 %. Strom als  Energieträger (hier Strom für 
Prozesswärme/Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen) sowie die regenerativen d ezentralen Energieträger 
Holz und Solarthermie erreichen in Summe 5,2 %. Über Biogas werden  aktuell etwa 0,4 % des Wärmebedarfs 
gedeckt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 57 
 
   
Abbildung 23: Wärmebedarf nach Energieträgern 
Abbildung 24  zeigt den Wärmebedarf nach Energieträgern und Bezirken. Der größte Anteil des Wärmeb edarfs 
entfällt auf den Bezirk Münster-Mitte mit rd. 37 %, gefolgt von Münster-West mit rd. 21 %. In beiden Bezirken macht 
die Fernwärme mit jeweils rd. 29 % einen hohen Anteil an der Wärmebe reitstellung aus. In Münster-Südost und 
Münster-Nord werden rd. ein Fünftel des Wärmebedarfes über Wärmen etze gedeckt. Der Energieträger Erdgas 
macht in allen Bezirken den größten relativen Beitrag an der Wärmebereitstellung aus, und dominiert in den 
meisten Bezirken, außer in Münster-Südost und Münster-West, mit Anteilen ü ber 50 %. Münster-Südost und 
Münster-Ost weisen mit jeweils rd. 35 % die höchsten Anteile an nich t-leitungsgebundenen Energieträgern 
(Heizöl, Biomasse, Flüssiggas) auf. Der relative Beitrag von Strom zur Deckung des Wärmebedarfes ist in Münster-
Südost mit rd. 3 % am höchsten und in Münster-Mitte mit Werten unter 1 % am geringsten.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 58 
 
 
Abbildung 24: Wärmebedarf nach Energieträgern und Bezirken 
Die Auswertungen der Bilanzen auf gesamtstädtischer Ebene werden ergänzt durch die kartografischen 
Darstellungen der flächenbezogenen Wärmedichte auf Baublockebene in Abbildung 25  sowie der 
Wärmeliniendichte in Abbildung 26 . Die Struktur der Wärmedichten bzw. Wärmeliniendichten spiegelt die 
Verteilung der Wohnraumdichten mit Bedarfsschwerpunkten in den dicht beb auten innerstädtischen Bereichen 
und abnehmender Wärmedichte in weniger dicht bebauten Gebieten an den  Siedlungsrändern wider. Zusätzlich 
werden hier Bedarfsschwerpunkte in den Gewerbegebieten mit punktuellen Proz esswärmebedarfen erfasst. 
Insgesamt wurden 50 Großverbraucher mit Endenergiebedarfen über 2,5 GWh/a identifiziert, vgl. Abbildung 27. 
Die räumliche Verteilung der Energieträger ist in Abbildung 28  dargestellt. Gezeigt wird der vorwiegende 
Energieträger je Baublock. In einigen Baublöcken, wie beispielsweise in den Bereichen rund um die Universität, in 
Coerde und im Westen von Gievenbeck ist Fernwärme der vorwiegende Energie träger im Baublock. Hier liegen 
folglich bereits hohe Anschlussquoten vor. Es zeigt sich aber, dass  es häufiger Baublöcke im Fernwärmegebiet 
gibt, für die aktuell Erdgas die vorwiegende Versorgungsart darstellt (beispiels weise in der Innenstadt). Dies 
deutet auf ein Fernwärme-Verdichtungspotenzial in diesen Bereichen hin. Währ end in einer Vielzahl an 
Baublöcken im gesamten Stadtgebiet vorwiegend Erdgas zum Einsatz kommt, wird in  einigen dörflichen 
Strukturen, wie sie beispielsweise in Nienberge und Gelmer vorzufinden sind und in den ländlichen, abgelegenen 
Bereichen, insbesondere Heizöl und Flüssiggas als Heizenergieträger eingese tzt. In manchen Neubaugebieten, 
wie exemplarisch in Hiltrup-West erkennbar, überwiegen strombasierte Heizungen i n Form von Wärmepumpen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 59 
 
 
Abbildung 25: Wärmedichte nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 60 
 
 
Abbildung 26: Wärmeliniendichte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 61 
 
 
Abbildung 27: Großverbraucher ab 2,5 GWh/a

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 62 
 
 
Abbildung 28: Vorwiegender Energieträger auf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 63 
 
4.6 Energie- und Treibhausgasbilanzen 
4.6.1 Endenergiebilanz 
Im Rahmen der Endenergiebilanz werden die Energiemengen bilanziert, die zur De ckung des Wärmebedarfs zu 
den Gebäuden geliefert werden. Die Ermittlung auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt analog zur Wärmebilanz im 
Bottom-Up-Verfahren ausgehend vom Endenergieeinsatz auf Adressebene un ter stufenweiser Aggregation auf 
Stadtbezirks- und Stadtzellen mit weiteren Zwischenstufen (Baublockebene, Str aßenabschnittsebene etc. vgl. 
Abschnitt 4.1.9).  
Der Endenergiebedarf für den Wärmemarkt in Münster beläuft sich inkl. de m Prozesswärmebedarf in Industrie 
und Gewerbe auf 2.787 GWh/a. Abbildung 29  zeigt eine grafische Darstellung mit den jeweiligen Anteilen der 
Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch.  
  
Abbildung 29: Endenergiebedarf nach Energieträgern 
Analog zu den Energieträgeranteilen des Wärmebedarfs wird der Endenergiever brauch dominiert durch den 
Erdgaseinsatz mit einem Anteil von 57,0 %, gefolgt von der Versorgung aus Wärmen etzen mit 20,2 %. Der Anteil 
von Heizöl und sonstigen, wozu insbesondere Flüssiggas zählt, beträgt 17,5 %. Strom als Energieträger (hier Strom 
für Prozesswärme/Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen) sowie die regenerative n dezentralen 
Energieträger Holz und Solarthermie erreichen in Summe 4,8 %.  
Tabelle 10 listet die Endenergiemengen und Anteile auf.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 64 
 
 
Tabelle 10: Endenergiebedarf nach Energieträgern 
Energieträger Endenergiebedarf  
in GWh/a 
Anteil  
am Endenergiebedarf 
Erdgas 1.590 57,0 % 
Biogas 4 0,2 % 
Fernwärme 563  20,2 % 
Strom 28 1,0 % 
Heizöl 407  14,6 % 
Holz 102  3,7 % 
Solarthermie 11  0,4 % 
sonstige  82 2,9 % 
 
Anhand der Endenergieverbräuche wurde eine Einteilung der Wohngebäude nach  GEG-Effizienzklassen 
vorgenommen. Die sich ergebende Häufigkeitsverteilung ist in Abbildung 30: Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach  
Energieeffizienzklasse 
dargestellt. 
 
Abbildung 30: Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach Energie effizienzklasse 
Über alle Wohngebäude hinweg zeigt sich eine Art Normalverteilung mit wenigen Gebäuden in den als sehr 
schlecht zu bewertenden Klassen G und H mit Verbräuchen über  200 kWh/m 2 sowie in den Klassen A+ und A mit 
weniger als 50 kWh/m 2. Am häufigsten vertreten sind die Klassen D und E, in die Gebäude mit 
Endenergieverbräuchen für Raumheizung und Warmwasser zwischen 130 -100 kWh/ m 2 beziehungsweise 130-
160 kWh/ m2 eingeordnet wurden. 
Die nachfolgenden grafischen Darstellungen und Karten dienen an dieser Stell e der Dokumentation der 
Ergebnisse der Bestandsanalyse im Sinne der Anlage 2 WPG. Der Anteil erneuerbarer Energieträger am gesamten 
Endenergieverbrauch beträgt rd. 4,1 % (vgl. Abbildung 31 ). Er setzt sich aus den Endenergiemengen für die 
dezentral eingesetzten Energieträger Biomasse, Biogas und Solarthermie plus Antei len an erneuerbar erzeugter

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 65 
 
Wärme im BHKW Amelsbüren sowie genutzter Abwärme aus dem BHKW der AWM zusammen. Der Anteil 
erneuerbarer Energieträger und Abwärme am leitungsgebundenen Energieverbr auch (Erdgas, Fern-/Nahwärme 
und Strom) beträgt 0,1 % und ist hier auf die erneuerbar erzeugte Wärm e im BHKW Amelsbüren zurückzuführen. 
(Anmerkung: Strom wird hier als fossiler Energieträger geführt. Der implizit enth altene, jährlich schwankende 
Anteil erneuerbarer Stromerzeugung im bundesdeutschen Mix ist hierbei n icht berücksichtigt).  
Bei den kartografischen Darstellungen erfolgt wie bereits im Rahmen der Darste llung der Anzahl dezentraler 
Heizungsanlagen in Abschnitt 4.4.3 die Darstellung aufgrund mangelnder Lesbarkeit nicht in einer Gesamtkarte 
für alle Energieträger, sondern in Form von separaten Karten für die einzelnen Energieträger. 
 
Abbildung 31: Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme am End energieverbrauch 
 
Abbildung 32: Anteil erneuerbarer Energieträger und Abwärme am leitungsgebundenen Endenergieverbrauch

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 66 
 
 
Abbildung 33: Anteil Energieträger an Wärmelieferung aus Wärme netzen am Endenergieverbrauch nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 67 
 
 
Abbildung 34: Anteil Energieträger Erdgas am Endenergieverbr auch nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 68 
 
 
Abbildung 35: Anteil Energieträger Heizöl und Flüssiggas am En denergieverbrauch nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 69 
 
 
Abbildung 36: Anteil Energieträger Holz am Endenergieverbrauch nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 70 
 
 
Abbildung 37: Anteil Energieträger Strom am Endenergieverbrau ch nach Baublöcken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 71 
 
4.6.2  Treibhausgasbilanz für den Wärmemarkt 
Die Erstellung der Treibhausgasbilanz erfolgt für den Gesamtwärmemarkt in Münster auf Basis der 
Endenergieverbräuche nach Energieträger mit den entsprechenden Treibhau sgasemissionsfaktoren (vgl. 
Abschnitt 4.1.9).  
Die Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente) für den Wärmemarkt in Münster belaufen sich insgesamt au f rd. 
656.624 t/a (CO2-Äquiv.) (gem. Basisbetrachtung klimakorrigierter Mittelwert der Jahre 2021 bis 2023).  
In Tabelle 11  sind die Emissionen nach Energieträgern zusammengestellt, Abbildung 38  zeigt eine grafische 
Darstellung mit den jeweiligen Anteilen der Energieträger an der Gesamtemission.  
Analog zu den Energieträgeranteilen des Endenergieverbrauchs werden die Emissionen dominiert durch den 
Erdgaseinsatz mit einem Anteil von rd. 58 %, gefolgt von Heizöl mit einem Anteil von  rd. 19 %. Der Anteil des 
Stroms beträgt knapp 2 %. Die regenerativen Energieträger Holz und Solarthermie  spielen aufgrund der geringen 
Verbrauchsanteile und der niedrigen Emissionsfaktoren nahezu keine R olle (in Summe 0,3 %). Die Emissionen 
der Wärmeversorgung aus den Wärmenetzen der Stadtwerke Münster und der Universität Münster sind trotz einer 
jährlichen Wärmelieferung von rd. 563 GWh/a (rd. 20 % des Wärmemarktes ) aufgrund des niedrigen 
Emissionsfaktors für die Wärme ebenfalls sehr gering und liegen bei rd. 106.873 t/a bzw.  16 %. 
Tabelle 11: Treibhausgasemissionen nach Energieträgern 
Energieträger Treibhausgasemissionen 
in t/a 
Erdgas 381.506 
Biogas 606 
Fernwärme 106.873 
Strom 14.103 
Heizöl 126.063 
Holz  2.045 
Solarthermie 0  
sonstige  25.427

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 72 
 
  
Abbildung 38: Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung nach Energ ieträgern

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 73 
 
5 Potenzialanalyse 
5.1 Methodik 
Die Potenzialanalyse dient der systematischen Erfassung der Einsparpotenziale beim Wärmebedarf sowie der 
klimaneutralen Wärme- und Stromquellen in Münster.  
Weiterhin lassen sich Potenziale in die Kategorien dezentral und zentral e inordnen. Als dezentrale Potenziale  
werden dabei die Potenziale für die energetische Versorgung von einzel nen Gebäuden definiert. Die Ermittlung 
der dezentralen Potenziale erfolgt lokal aufgelöst auf Gebäudeebene. Als zentrale Potenziale  werden die 
Potenziale zur Erzeugung von Wärme bezeichnet, die über Wärmenetze bere itgestellt werden. Weiterhin fallen 
große Stromerzeuger in die zentrale Kategorie. Die Ermittlung der zentralen Po tenziale erfolgt punktuell in 
Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Quellen. Darüber hinaus werden auch die Po tenziale für den Einsatz von 
Wasserstoff zur Wärmeerzeugung untersucht. 
In Tabelle 12 sind die o.g. Kategorisierungen zusammengefasst. 
Tabelle 12: Kategorisierung von Potenzialen 
Einsparpotenziale • Sanierung der Gebäudehülle  
• Effizienzsteigerungen 
• Klimaveränderungen 
Wärmequellen Umweltwärme 
• Gewässerwärme (Flusswasserwärme, andere Oberflächengewässer) 
• Geothermie 
• Luft 
Unvermeidbare Abwärme 
• Klärwasserwärme 
• Abwasserwärme 
• Industrielle Abwärme 
• Abwärme aus der Müllverbrennung 
Erneuerbare Energien 
• Solarthermie 
• Biomasse 
Große Wärmespeicher (Technologie zur Nutzbarmachung saisonaler Wärmequellen) 
Stromquellen Erneuerbare Energien 
• Photovoltaik 
• Windkraft 
 
In der hier durchgeführten Potenzialanalyse wird zwischen theoretisch en, technischen, wirtschaftlichen und 
realisierbaren Potenzialen unterschieden (vgl. Abbildung 39): 
• Das theoretische Potenzial  beschreibt die maximale Menge an Energie, die aus einer bestimmten 
Quelle ganzjährig gewonnen werden kann, ohne Berücksichtigung organisatorische r oder 
genehmigungsrechtlicher Einschränkungen und technischer Restriktionen.  Es stellt die Obergrenze 
der verfügbaren Ressourcen dar, die rein physikalisch oder geographisch vorhanden sin d. 
• Das technische Potenzial  berücksichtigt die technischen Möglichkeiten zur Nutzung der 
Ressourcen. Es umfasst die Energie, die mit aktuellen Technologien und u nter Berücksichtigung 
physikalischer und technologischer Randbedingungen gewonnen werden kann.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 74 
 
• Das wirtschaftliche Potenzial  bezieht neben technischen und infrastrukturellen Aspekten auch 
wirtschaftliche Faktoren mit ein, die einen Ausbau erschweren können,  z. B. aufgrund hoher 
Investitionskosten. 
• Das realisierbare Potenzial  beinhaltet zusätzlich auch rechtliche und soziale Faktoren. Es 
beschreibt die Energie, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung voraussichtl ich genutzt 
werden kann, nachdem alle Einschränkungen und Anforderungen berücksich tigt wurden. Diese 
Potenzialstufe findet sich vor allem im Zielszenario wieder, wo der Ausbaupfad bewertet wird. 
 
Abbildung 39: Ebenen der Potenzialermittlung 
Hinweis: 
Der Arbeitsschritt Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung dient der Identifik ation aller Potenziale und 
deren Quantifizierung. Es ist zu beachten, dass in diesem Kapitel die theoretis ch und technisch verfügbaren 
Einsparpotenziale, Wärmequellen und Stromquellen beschrieben werde n. Anhand von Kennwerten zur 
wirtschaftlichen Anlagenauslegung, z. B. Volllaststunden, oder anhand von übergeo rdneten Zielstellungen, z. B. 
nationale Ausbauziele, kann das Potenzial weiter auf ein technisch-wir tschaftliches Potenzial eingegrenzt 
werden. Es ist zu beachten, dass dabei die Wechselwirkungen von Quellen untereinander noch nicht einbezogen 
werden. Die quantitative Ermittlung des anzunehmenden Zielszenarios z um realisierbaren Potenzial für die 
dezentrale und zentrale Wärmeerzeugung ist Teil des späteren Kapitels Zielszenario. 
5.2 Schutzgebiete 
In Münster gibt es diverse Schutzgebiete, die bei der Potenzialanalyse zu b erücksichtigen sind: 
• Naturschutzgebiete 
• Landschaftsschutzgebiete 
• Geschützte Biotope 
• Vogelschutzgebiete 
• Wasserschutzgebiete 
Abbildung 40  zeigt eine kartographische Darstellung der Schutzgebiete und Schutzgebietsteil e im Natur- und 
Landschaftsschutz, die sich auf dem Stadtgebiet Münster befinden. Abbildung 41 zeigt die Wasserschutzgebiete 
im Stadtgebiet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 75 
 
 
Abbildung 40: Schutzgebiete im Natur- in Landschaftsschutz auf de m Stadtgebiet Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 76 
 
 
Abbildung 41: Wasserschutzgebiete auf dem Stadtgebiet Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 77 
 
5.3 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs 
Der Wärmebedarf eines Gebäudes setzt sich aus dem Raumwärmebedarf, dem Trinkwarmwasserbedarf und ggf. 
dem Prozesswärmebedarf zusammen. Das Einsparpotenzial wird maßgeblich durch folgen de Einflussfaktoren 
auf den Wärmebedarf eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehüll e, Effizienzsteigerungen, 
Suffizienz und Klimaveränderungen.  
 
Abbildung 42: Gradtagzahlen und Trend seit 1991 
Zur Quantifizierung einer möglichen Reduktion des Raumwärmebedarfs durch Klimaveränderungen wird auf den 
Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster aufgebaut. In dieser wird davon ausgeg angen, dass das 
wahrscheinlichste Szenario für Münster das RCP 8.5-Szenario (Repre sentative Concentration Pathway 8.5) des 
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist. Dieses beschreibt für Münster eine Klimaerwärmung um 
1,8 °C bis 2035 und 2,2 °C bis 2045 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. Dieser Trend einer Erwärmung und des 
damit verbundenen Rückgangs des Heizwärmebedarfes spiegelt sich auch in den Gradtagzahlen für Münster 
wider (vgl. Abbildung 42), welche ein Maß dafür sind, wie stark und wie lange die Außentemperaturen unter einer 
bestimmten Heizgrenze liegen. Werden die Annahmen aus dem RCP 8.5-Sz enario zugrunde gelegt, ergibt sich 
bezogen auf das Basisjahr der kommunalen Wärmeplanung, eine Reduktion von 10 % bis 2035 und 14 % bis 2045. 
Über die hier betrachteten Einspareffekte im Wärmebedarf hinaus führen die fortschreitenden 
Klimaveränderungen zu einem steigenden Kühlbedarf, insbesondere durch  zunehmende Anforderungen an die 
Raumklimatisierung in Wohn-, Büro- und Gewerbegebäuden. Der mit dem ste igenden Kühlbedarf verbundene 
erhöhte Energieaufwand wird im Rahmen des Zielszena rios der Kommunalen Wärmeplanung prognostiziert und  
berücksichtigt. 
Mögliche Einsparungen des Raumwärmebedarfs  durch energetische Sanierung der Gebäudehülle  werden 
mittels des ENERKO Sanierungstools simuliert. Das Modell berücksichti gt Sanierungstiefen, Sanierungszyklen 
und Sanierungsraten wie im Folgenden beschrieben [7]. 
Die Sanierungstiefe beschreibt die potenzielle Reduktion des Wärmebedarfs eines Gebäude s durch Sanierung. 
Die Sanierungstiefen von Wohngebäuden hängen von der Baualtersklasse sowie vom aktuellen Wärmebedarf des 
Gebäudes ab und nehmen Werte bis zu 65 % an. Sie wurden anhand der IWU-G ebäudetypologien [8] sowie 
anhand von Richtwerten für Sanierungstiefen von Wohngebäuden [9] abgeleitet.  Abbildung 43  visualisiert die 
Richtwerte für die Sanierungstiefen sowie typische Wärmebedarfe nach Sanieru ng in Wohngebäuden [9]. Der 
graue Balkenanteil zeigt die Sanierungstiefe, um die der ursprüngliche Wärme bedarf (bunt+grau) auf den 
Wärmebedarf nach Sanierung (bunt) reduziert werden kann.  
Bei exemplarischer Betrachtung eines typischen Einfamilienhauses der Baualter sklasse 1949-1978 mit einem 
spezifischen Wärmebedarf von 160 kWh/m²a, mit Außenwänden aus Mauerwer k, einer 6 cm Dämmung des

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 78 
 
Daches, Stahlbetondecken, Holzfenstern mit Zweischeiben-Isolierverglasun g und einer Holzhaustür betrachtet 
[10] entspricht eine maximale Sanierungstiefe von 65 % auf einen Bedarf von  90 kWh/m²a einem umfassenden 
Sanierungspaket mit den folgenden Maßnahmen:  
• Installation eines Wärmedämmverbundsystems mit 24 cm Dämmschicht,  
• Dachabdichtung und Dämmung des Daches mit einer 30 cm Dämmschicht,  
• Installation einer 12 cm Dämmschicht unter der Kellerdecke,  
• Einbau von Fenstern mit 3-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung und gedämmtem Rahmen sowie einer 
Haustür mit Dämmkern [9]. 
Die Sanierungstiefen von Nichtwohngebäuden werden individuell je nach Nutzungsart festgelegt. Für alle 
Gebäude wird eine Untergrenze für den flächenspezifischen Endener giebedarf von 50 kWh/m² angenommen, 
unterhalb dieser ein Gebäude für eine Sanierung nicht mehr ausgewählt wird. 
Für denkmalgeschützte Gebäude sowie für Gebäude in Satzungsbereichen werden geringere Sanierungstiefen 
von max. 20 % Reduktion des aktuellen Bedarfes angesetzt. Weiterhin werde n diese schützenswerten Gebäude 
mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit vom Sanierungsalgorithmus für die Sanier ung ausgewählt, d. h. es wird 
davon ausgegangen, dass Eigentümer*innen denkmalgeschützte Gebäude mit einer gerin geren 
Wahrscheinlichkeit sanieren als nicht denkmalgeschützte Gebäude. Abbildung 44 zeigt die denkmalgeschützten 
Gebäude und Siedlungen, sowie die Gebiete der Gestaltungs- und Erhaltungssatz ungen, in denen die reduzierte 
Sanierungstiefe angesetzt wird. 
 
Abbildung 43: Sanierungstiefen typischer Wohngebäude nach Baualters klasse (Quelle: in Anlehnung an BMWi, 2014)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 79 
 
 
Abbildung 44: Denkmäler und Satzungsgebiete

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 80 
 
Sanierungszyklen geben an, nach welcher Zeit ein  Gebäude aus einer bestimmten Baualtersklasse 
typischerweise saniert werden würde. Da nicht alle Gebäude aus einer Baualtersklasse gleichzeitig und nicht alle 
Baualtersklassen nacheinander saniert werden, werden sich überlappende Sp annen angenommen.  
Die Sanierungsrate beschreibt den Anteil der Energiebezugsfläche, welche im Mittel p ro Jahr energetisch 
ertüchtigt wird. Die Sanierungsrate wird für jede Baualtersklasse einzeln angegeben. Auf diese Weise wird ein 
Zeitversatz in der Sanierung modelliert, d. h. ältere Gebäude oder Gebäude aus energieintensiven 
Baualtersklassen werden früher saniert als neuere Gebäude mit geringerem s pezifischem Bedarf. 
Die hier betrachteten Effizienzsteigerungen beziehen sich auf die Reduktion des Trinkwarmwasserbedarfs, etwa 
durch den Einsatz wassersparender Armaturen oder die bedarfsgerechte Steuerung der Warmwasserzirkulation, 
sowie auf die Reduktion des Prozesswärmebedarfs, zum Beispiel durch Wärmerückgewinnung aus Abwärme, die 
Isolierung von Rohrleitungen oder die Optimierung von Temperaturprofile n in industriellen Anlagen. Suffizienz, 
die auf eine bewusste Reduktion des Verbrauchs durch Verhaltensänderungen und Anpassungen des Lebensstils 
abzielt, betrifft hingegen ausschließlich das Trinkwarmwasser.  
Um eine mögliche Spannweite der zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich Sanier ung abzubilden, werden drei 
Szenarien untersucht. Dabei bilden alle Szenarien eine Steigerung der Sanierungsrate im Vergleich zur aktuellen 
Situation ab. So lagen die Sanierungsraten in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2023 bei durchschnittlich 0,8 % 
pro Jahr. Wie in den meisten Städten liegen auch für Münster keine spezifischen Daten bz gl. der Sanierungsraten 
vor. 
In Tabelle 13  sind die Parameter-Ansätze und die erzielbaren Einsparungen für die drei Szenarien 
zusammengestellt.  
Tabelle 13: Parameter der Szenarien zur Wärmebedarfsreduk tion 
 Moderates  
Szenario 
Ambitioniertes 
Szenario 
Sehr 
ambitioniertes 
Szenario 
Sanierungsrate 0,8 % pro Jahr  1,5 % pro Jahr  2,0 %  
Sanierungstiefe Wohngebäude: abhängig von Baualtersklasse 
Nichtwohngebäude: abhängig von Nutzung 
Reduktion Raumwärmebedarf  
durch Klimaveränderung 10 % bis 2035, 14 % bis 2045 
Reduktion Trinkwarmwasserbedarf 
durch Suffizienz- & Effizienzsteigerung 
0 % bis 2045 5 % bis 2045 10 % bis 2045 
Reduktion Prozesswärmebedarf 
durch Effizienzsteigerung 0 % bis 2045 5 % bis 2045 10 % bis 2045 
 
Tabelle 14 stellt die Ergebnisse aller drei Szenarien gegenüber. Während im moderaten Szenario mit Einsparungen 
von  23 % zu rechnen ist, ergibt sich im ambitionierten Szenario eine Reduktion des aktuellen Wärmebedarfs um 
29 % des Ausgangswertes und im sehr ambitionierten Szenario eine Einsparung von 3 3 %. Die angegebenen Teil-
Einsparungen beziehen sich auf den Raumwärme-, den Trinkwarmwasser-, ode r den Prozesswärmebedarf. Die 
Gesamteinsparung ergibt sich folglich aus der mit den jeweiligen Anteilen de r Nutzungsarten am 
Gesamtwärmebedarf gewichteten Einsparungen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 81 
 
Tabelle 14: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsredukt ion 
 Moderates  
Szenario 
Ambitioniertes 
Szenario 
Sehr 
ambitioniertes 
Szenario 
Reduktion Raumwärmebedarf  
durch Klimaveränderung 14 % 14 % 14 % 
Reduktion Raumwärmebedarf durch 
Sanierung der Gebäudehülle 
10 % 16 % 20 % 
Reduktion Trinkwarmwasserbedarf 
durch Effizienzsteigerung & Suffizienz 0 %  5 %  10 % 
Reduktion Prozesswärmebedarf 
durch Effizienzsteigerung 0 %  5 %  10 % 
Reduktion des Wärmebedarfs (RW, 
TWW, PW) bis 2045  
23 % 29 % 33 % 
Für eine umfassende Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs, sollte neben d em Rückgang der aktuellen 
Wärmebedarfe auch die Entstehung neuer Wärmebedarfe berücksichtigt werde n. So deuten die Ergebnisse der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose auf eine künftige Zunahme der Bevölkerung Mü nsters hin. Gemäß IFM [2] 
werden bis 2045 circa 19.500 neue Wohneinheiten auf 391 ha zus ätzlicher Wohnbaufläche im Außenbereich 
benötigt. Insgesamt wird bis 2045 gem. InWIS [11] von einem Bedarf von bis zu ca. 40.000 neuen Wohnungen 
gegenüber dem Jahr 2022 ausgegangen. Darüber hinaus ist gem. IFM [3] von ein er Entwicklung von bis zu 249 ha 
Gewerbefläche auszugehen. Das Baulandprogramm der Stadt Münster [3] zeigt b ereits heute, wo neue 
Wohnbaugebiete mit welcher Kapazität (wie viele Wohnungen) bis 2032 zur Baureife  entwickelt werden sollen. 
Neben dem Baulandprogramm entstehen sehr viele Wohnungen im Rahmen der "spontanen", d. h. ungeplanten, 
Innenentwicklung als Nachverdichtung (z. B. Baulückenschließung, Aufs tockung). Die gesteuerte 
Baulandentwicklung und die „spontane“ Nachverdichtung im Rahmen de r Innenentwicklung gemeinsam sollen 
den Bedarf von insgesamt bis zu ca. 40.000 neuen Wohnungen bis 2045 decken.  
Unter Berücksichtigung des Baulandprogramms, welches eine Kapazität für 12.00 0 Wohnungen vorsieht, sowie 
der darüber hinaus gehenden Nachverdichtung im Rahmen der Innenen twicklung wird ein 
Wohnungsneubaupotenzial bis zum Jahr 2035 (ggü. 2022) von ca. 20. 000 angenommen. 2 Dementsprechend und 
unter Berücksichtigung von „Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ [12] ist somit mit einem zusätzlichen 
Wärmebedarf von rd. 54 GWh/a bis 2035 und weiteren 54 GWh/a bis 2045 im  Sektor der Privathaushalte zu 
rechnen. Für die zusätzlichen Gewerbeflächen wird, basierend auf spezifischen Werten der heutigen 
Gewerbeflächen, ein zusätzlicher Wärmebedarf von 110 GWh/a angenommen. Insges amt entspricht bei dieser 
Prognose der zukünftige zusätzliche Wärmebedarf für Wohnen und Gewerbe rd. 8 % des heutigen Wärmebedarfs. 
Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Wohnungen und Gewerbebetriebe  würden die Wärmebedarfe im Jahr 
2045 in den verschiedenen Sanierungsszenarien noch 73  % bis 85 % des heutigen Wärmebedarfs ausmachen. 
Die Einsparungen reduzieren sich damit im Vergleich zum Szenario ohne zusätzliche Bedarfe.  
Tabelle 15: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsredukt ion inkl. Zubauflächen 
 Moderates  
Szenario 
Ambitioniertes 
Szenario 
Sehr 
ambitioniertes 
Szenario 
Reduktion des Wärmebedarfs (RW, 
TWW, PW) bis 2045 unter 
Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe 
15 % 21 % 25 % 
Die sich ergebenden Einsparungen zeigen die zu erwartende Bandbreite des Effekts zukünftiger 
Sanierungsmaßnahmen auf den Wärmebedarf in Münster auf. Für das Zielszenario des kommunalen Wärmeplans 
 
2 Vgl. InWIS [11]: Gesamtwohnungsneubaubedarf bzw. Wohnungsbaupotenzial bis 2038 in  einer Größenordnung von ca. 
22.800 (Bedarf) bzw. 22.500 (Potenzial) Wohneinheiten.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 82 
 
sollte ein möglichst robustes und wirtschaftlich tragfähiges Sanierungsszen ario ausgewählt werden, das eine 
hohe Realisierungswahrscheinlichkeit aufweist und strategisch im Einklang mit den weiteren ermittelten 
Maßnahmen zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 steht. So hängt zum einen die Eignung für eine 
zentrale Wärmeversorgung in einem Gebiet direkt von dem dort angenommenen  Wärmebedarf und somit auch 
der angenommenen Wärmebedarfsreduktion ab. Zum anderen existieren auf dem lokalen  Wärmemarkt ein 
Wärmeangebot (neu zu erschließende Wärmequellen) und eine Wärmenachfr age (Wärmebedarf). Diese sollen 
bei der Erstellung des Zielszenarios der kommunalen Wärmeplanung gesamtwirtschaftlich optimal kombiniert 
werden.  
Zur Bemessung des theoretischen Potenzials wird der Fall betrachtet, d ass alle Gebäude in Münster innerhalb 
des Betrachtungszeitraums bis 2045 so saniert werden, dass sie in Energiee ffizienzklasse A fallen, d.h. einen 
spezifischen Endenergiebedarf von weniger als 50 kWh/m2a aufweisen. Dazu wäre eine Sanierungsrate von 4,5 % 
pro Jahr notwendig. Die Warmwasser- und Prozesswärmebedarfsreduktion wird wie im sehr ambitionierten 
Szenario angenommen. Es ergibt sich ein theoretisches Potenzial für die Sen kung des Wärmebedarfes im 
Stadtgebiet Münster von 57 % des Gesamtwärmebedarfes bzw. 1.489 GWh/a, wo bei wiederum 14 % 
Einsparungen im Raumwärmebedarf auf Klimaeffekte und 49 % auf Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle 
zurückzuführen wären. 
Abbildung 45 visualisiert die Ergebnisse der drei Szenarien und die Ergebnisse des Maximalszenari os.  
 
Abbildung 45: Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion 
Beispielhaft werden im Folgenden die Ergebnisse für das moderate Szenario er läutert und visualisiert: Für das 
Jahr 2045 ergeben sich im Vergleich zum Basisjahr Einsparungen von 23 % des Wärmebedarfes b zw. 610 GWh/a. 
Dabei reduziert sich der Raumwärmebedarf durch Klimaveränderung um 14 %. Die Sanierung der Gebäudehüllen 
machen 12 % Reduktion des Raumwärmebedarfes aus. Aus der Sanierungs rate von 1,0 % pro Jahr ergibt sich, 
dass etwa 22 % der Gebäude mit den oben beschriebenen Sanierun gstiefen saniert werden. Es ist zu beachten, 
dass dieselbe Einsparung auch durch eine Durchführung von Maßnahmen an me hr Gebäuden mit niedrigerer 
Sanierungstiefe erzielt werden könnte.  
Abbildung 46  stellt die absoluten Einsparungen der Wohngebäude in Münster nach Baualte rsklassen dar. Die 
farbigen Balken zeigen den Wärmebedarf nach Sanierung, der graue Balkenteil gibt die Ein sparung durch 
Sanierung, Klimaveränderung und Effizienzmaßnahmen wieder. Es zeigt sich, dass  für alle Baualtersklassen 
zwischen 1900 und 1995 ein hohes absolutes Einsparpotenzial durc h Sanierung zu verzeichnen ist. 
Wärmebedarfsreduktionen für neuere Gebäude resultieren zu höheren Anteil en aus Klimaveränderung.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 83 
 
 
Abbildung 46: Kumulierter Wärmebedarf nach Sanierung (bunt) und Wärmereduktion durch Sanierung (grau) in Wohngebäuden nach 
Baualtersklasse, moderates Szenario 
Dies geht auch aus Abbildung 47 hervor, in der die durchschnittlichen spezifischen Wärmebedarfe vor Sanieru ng 
(Summe der farbigen und grauen Balken) sowie die Wärmebedarfe nach Sanierung (farb ige Balken) 
gegenübergestellt werden. Für jede Baualtersklasse wird hier unter Ein bezug aller Gebäude dieser 
Baualtersklasse in Münster dargestellt, welche Einsparungen gesamtstädtisch  (unter der Annahme der oben 
dargestellten Parameter des moderaten Szenarios) realisiert werden können. 
 
Abbildung 47: Mittlere spezifische Einsparungen in Wohngebäuden na ch Baualtersklasse, moderates Szenario 
Die gezeigten Werte entsprechen dem spezifischen Gesamtwärmebedarf der Wohngeb äude. Sie beinhalten 
sowohl Raumwärme- als auch Trinkwarmwasserbedarfe. Die mittleren spezifis chen Bedarfe der älteren 
Baualtersklassen reduzieren sich von einem hohen Niveau von 110 – 120 kWh/m² auf ein moderates Niveau von 
80 –100 kWh/m². Die mittleren spezifischen Bedarfe der jüngeren Baualtersklass en reduzieren sich von einem 
moderaten Niveau um die 80 kWh/m² auf ein niedriges Niveau um die 70 kWh/m². Dabei ist zu beachten,  dass es 
sich hier um die Nutzwärmebedarfe (Raumwärme + Trinkwarmwasser) handelt. Die Endenergiebedarfe liegen um

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 84 
 
einen auf den Anlagen-Nutzungsgrad bezogenen Faktor höher, bei einer Gashe izung beispielsweise um rd.11 %. 
Insgesamt gleichen sich die spezifischen Wärmebedarfe bis 2045 zwischen den Baualtersklassen aneinander an. 
Die folgende Karte in Abbildung 48  zeigt die prozentualen Einsparungen im moderaten Szenario in einer 
Darstellung auf Baublockebene. Darüber hinaus sind in der Abbildun g zu erkennen sind die Neubaugebiete bis 
2032 gemäß Baulandprogramm [3] sowie weitere potenzielle Neubaufläche n bis 2045 gemäß 
Flächennutzungsplan und Integriertem Flächenkonzept [2] dargestellt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 85 
 
 
Abbildung 48: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung au f Baublockebene, moderates Szenario

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 86 
 
5.4 Dezentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung 
5.4.1 Oberflächennahe Geothermie 
Oberflächennahe Geothermie nutzt die im Erdreich gespeicherte Wärme in einer  Tiefe von bis zu 400 Metern. Es 
gibt verschiedene Arten der Systeme: 
• Erdwärmesonden: Es werden hierzu Sondenrohre in vorher vertikal durchgeführte Bohrungen (in 
Münster zwischen 80 m und 250 m) eingebracht und der Zwischenr aum mit einer Verfüllsuspension 
gefüllt. Durch die Sondenrohre zirkuliert eine Flüssigkeit (Sole), d ie Wärme aus dem Erdreich 
aufnimmt und an eine Wärmepumpe weiterleitet. Diese Art eignet sich auch für kleinere 
Grundstücke, da die Bohrungen tief, aber schmal sind.  
• Erdwärmekollektoren: Diese Rohre werden horizontal etwa 1,2 bis 1,5 Meter unter der 
Erdoberfläche verlegt. Auch durch diese Rohre zirkuliert eine Flü ssigkeit (Sole), welche dem Boden 
die Wärme auf einer größeren Fläche entzieht. Diese Methode benötigt aller dings viel Platz und ist 
daher eher für sehr große Grundstücke (Außenbereich) geeignet. 
• Energiepfähle: Hier werden bereits vorhandene Fundamente von Gebäuden, sogenannte Pfähle, zur 
Wärmegewinnung genutzt. In die Pfähle werden Rohre integriert, in denen Sole zirkuliert, we lche wie 
bei Erdwärmesonden die Wärme aufnimmt und dann zur Wärmepumpe weiterleitet. Diese M ethode 
ist für Neubauten geeignet. 
• Grundwasserwärmepumpen: Sie entziehen dem Grundwasser direkt Wärme. Dazu wird 
Grundwasser über einen Brunnen gefördert, dann wird in der Wärmepumpe  dem Grundwasser die 
Wärme entzogen und anschließend wird das abgekühlte Wasser über einen z weiten Brunnen in 
denselben Grundwasserleiter zurückgeleitet. Voraussetzung ist eine h ierfür passende 
Grundwasserbeschaffenheit (Qualität) und eine ebenso ausreichend große  Grundwassermenge 
(Quantität). 
• Wärmepumpen mit Eisspeichern: Sie stellen eine Sonderform von Wärmepumpenanlagen dar und 
bieten sich insbesondere für Gebäude an, die im Sommer gekühlt werden sollen/müssen. Bei einem 
Eisspeicher entzieht die Wärmepumpe im Winterhalbjahr dem Wasser in eine m i. d. R. unterirdisch 
installierten Speicherbehälter Wärmeenergie für die Beheizung des Gebäude s. Das Wasser geht 
dabei in den festen (gefrorenen) Zustand über. Im Sommerhalbjahr muss de r Speicher durch 
Wärmezufuhr regeneriert (aufgetaut) werden. Dies kann bspw. durch Zufu hr von Wärme aus einer 
Solarthermieanlage, einer Erdsonde oder auch durch Kühlung (Klimatisierung)  des Gebäudes 
erfolgen.  
Zur Berechnung des Potenzials für oberflächennahe Geothermie in Münster  wird die Option Erdwärmesonden 
betrachtet. Dies stellt eine Abschätzung des Potenzials nach oben dar, d a die Alternative Flächenkollektoren – 
trotz technischer Eignung – einen niedrigeren flächenspezifischen Ertrag aufweist. Solange die Gewinnu ng von 
Erdwärme grundstücksbezogen ist, z. B. für die Beheizung eines Gebäudes ode r Gebäudekomplexes wie in der 
hier vorliegenden Potenzialanalyse, ist eine bergbaurechtliche Erlaubnis nicht erforderlich. Bei einer Bohrtiefe von 
mehr als 100 m ist die Vereinbarkeit eines Erdwärme-Vorhabens mit dem Standor tauswahlgesetz (StandAG) zu 
prüfen und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgu ng (BASE) in das Genehmigungsverfahren 
einzubeziehen. 
Die Option von Grundwasser-Wärmepumpen wurde im Rahmen der Kommunalen Wärm eplanung Münster 
aufgrund der bestehenden Wasserschutzauflagen in den Grundwasserl eitern, dem Münsterländer Kiessandzug 
und der Ur-Ems-Rinne und der ansonsten räumlich begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Grundwasserleiter nicht 
bewertet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 87 
 
Tabelle 16: Definition der Potenziale oberflächennaher Geothermie 
GEOTHERMIE, oberflächennah 
 
Theoretisches Potenzial: 
- Maximale Wärmemenge bei Nutzung der gesamten Flurstücksfläche 
- Wärmebereitstellung über Geothermie-Sonden und Geothermie-Wärmepumpen 
- Ausschluss von Trinkwasserschutzgebieten 
- Ausschluss von hydrogeologisch sensiblen Bereichen 
 
Technisches Potenzial: 
Ausgehend vom theoretischen Potenzial: 
- Ausschluss von Flurstücken, die den anliegenden Wärmebedarf nicht vollständig deck en können  
- Begrenzung des Potenzials auf den tatsächlichen Wärmebedarf je Flurstück 
Das Potenzial wird für jedes Flurstück, auf dem ein beheiztes Gebäude vorhanden ist, ermittelt. Weiterhin werden 
Flurstücke in Trinkwasserschutzgebieten, hydrogeologisch sensible Bereiche (Münsterländer Kiessandzug und 
Ur-Ems-Rinne), Überschwemmungsgebiete sowie Flurstücke mit Bodendenkmäler n ausgeschlossen. Es wird 
angenommen, dass 40 % der freien Flurstückfläche für Bohrungen zur Verfü gung steht und eine Sonde einer 
Fläche von 64 m² bedarf.  
Zur Bestimmung der anzusetzenden Entzugsleistung wurde die gegenseitige Beeinflussung für Son denfelder 
verschiedener Sondenlängen simuliert. Exemplarisch: Für 120 m tiefe Sonden und ein quadratisch angeordnetes 
Sondenfeld sinkt die Entzugsleistung durch gegenseitige thermische Beeinfluss ung regressiv von 40,0 W/m 
(1 Sonde) über 18,0 W/m (25 Sonden) bis auf 6,5 W/m (1.000 Sonde n) ab. Mit Regeneration durch passive 
Gebäudekühlung (Annahme: 10 % Wärmeeintrag) liegen diese Werte bei 19 ,5 W/m (25 Sonden) resp. 7,0 W/m 
(1.000 Sonden). 
Für eine bestimmte Sondenlänge wird das jährliche thermische Entzugsp otenzial pro Flurstück, unter Annahme 
einer Vollaststundenzahl von hier 1.500 h/a, berechnet. Gemäß VDI 4640 Blatt 2 ist für die Anlagenauslegung eine 
Jahresvolllaststundenzahl von 1.200 – 2.400 h anzunehmen. Die Wärmebereitstellung auf dem für die 
Raumwärme und Trinkwarmwasserwärme geforderten Temperaturniveau erfolgt über Sol e-Wasser-
Wärmepumpen, für die eine Jahresarbeitszahl (Kennzahl für die mittlere Effizienz einer Wärmepumpe) von 3,6 [13] 
angesetzt wird. Daraus folgt das jährliche theoretische Wärmepotenzial.  
Zur Berechnung des technischen Potenzials wird davon ausgegangen, dass der Einsatz einer dezentralen, 
oberflächennahen Geothermielösung in Kombination mit einer Wärmepumpe nur sinn voll ist, wenn das 
Wärmeerzeugungspotenzial mindestens 100 % des Wärmebedarfes auf dem Flurstück beträgt. Für den Fall, dass 
diese Randbedingung erfüllt ist, begrenzt der Wärmebedarf das technische Potenzial. So fern die Randbedingung 
nicht erfüllt ist, wird das Potenzial für das entsprechende Flurstück re chnerisch auf 0 gesetzt. Diesem Vorgehen 
wird die pauschale Annahme vorausgesetzt, dass keine Hybridanlagen gebaut wer den würden. Im Fall großer 
Liegenschaften, Nichtwohngebäude oder auch großer Wohngebäude, können Hybr idsysteme oder kombinierte 
Wärmepumpensysteme hingegen auch zum Lösungsspektrum gehören und sind für den Einzelfall zu p rüfen.  
Für unterschiedliche Sondenlängen, welche hier jeweils pauschal über das gesamte Stadtgebiet angesetzt 
wurden, ergeben sich die in Abbildung 49 dargestellten Potenziale.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 88 
 
  
Abbildung 49: Wärmepotenziale aus oberflächennaher Geothermie 
Für beide Potenziale zeigt sich ein linearer Zusammenhang der Wärmemenge über die Sonde ntiefe. Dabei wurde 
keine lokale Betrachtung des Bodenschichtaufbaus vorgenommen. Während das the oretische Potenzial 
insbesondere von der freien Flurstückfläche abhängt, wird das technisch e Potenzial zusätzlich durch den 
Wärmebedarf begrenzt und steigt somit weniger stark über die Sondentiefe a n. Für eine exemplarische 
Sondenlänge von 120 m, welche lt. Angaben der Stadt typisch für dezentral e Geothermieprojekte in Münster ist, 
beträgt das theoretische Potenzial für oberflächennahe Geothermie auf dem gesamten Stadtgebiet 2.272 GWh/a, 
das technische Potenzial liegt bei 385 GWh/a. 
Abbildung 50  zeigt eine Karte des technischen Potenzials pro Baublock. Je heller  ein Baublock dargestellt ist, 
umso geringer ist der Anteil des Wärmebedarfs für Raumwärme und Trinkwarmwasser, der im  Durchschnitt über 
den Baublock durch Erdwärme in Kombination mit Wärmepumpen gedeckt werden könn te. Es ist zu beachten, 
dass diese Auswertung für Sonden mit einer Länge von 120 m erfolgt ist. Bei eine r geringeren Sondentiefe und 
gleicher Anzahl sinkt das Potenzial, bei längeren Sonden und gleicher Son denanzahl kann in unterversorgten 
Gebieten theoretisch ein höherer Anteil gedeckt werden. Weitere Informationen zu geothermischen Potenzialen 
können Bürger*innen im Geothermieportal NRW unter https://www.geothermie.nrw.de/ einsehen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 89 
 
 
Abbildung 50: Technisches Potenzial von oberflächennaher Geothermie, D arstellung auf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 90 
 
5.4.2 Umgebungsluft 
Die Nutzung der Umgebungsluft mittels Luftwärmepumpen bietet sich an allen  Stellen an, an denen zur 
Wärmeerzeugung keine andere Technologie primär zum Einsatz kommen kann. Der Gru nd liegt in der Flexibilität 
von Luft-Wärmepumpen, da Umgebungsluft grundsätzlich überall verfügbar ist.  
Luftwärmepumpen funktionieren nach dem Prinzip eines „umgedrehten Küh lschranks“. In der Außenluft 
enthaltene Wärme wird mittels eines Wärmeübertragers im Außenbereich, eine sogenannte Außeneinheit, 
gewonnen. Anschließend wird die Wärme mit Hilfe von Strom auf ein erhöhtes  Temperaturniveau gebracht und 
für die Beheizung der Innenräume zur Verfügung gestellt. Der Umwandlungsnutzungsgrad (Leistungszahl, COP) 
beschreibt das Verhältnis von Wärmeerzeugung zu Energieeinsatz in Form von Strom unter aktuellen 
Betriebsbedingungen, das stark von der Außenlufttemperatur sowie der Temperaturdifferenz zwischen 
Außenluft und Vorlauftemperatur des Heizungssystems abhängt. 
Der Umwandlungsnutzungsgrad, die sogenannte Leistungszahl (COP von engl. Coe fficient of Performance), 
beschreibt das Verhältnis der Wärmeerzeugung zum Energieeinsatz in Form v on Strom unter aktuellen 
Betriebsbedingungen. Diese sind abhängig von der Außenlufttemperatur sowie der Temperaturdifferenz zwischen 
Außenluft und Vorlauftemperatur des Heizungssystems. Im Gegensatz dazu gibt die Jahresarbeitszahl (JAZ) das 
Verhältnis der insgesamt über das Jahr erzeugten Wärme zur eingesetzten elektrischen Energie an und 
berücksichtigt damit die Schwankungen der Betriebsbedingungen über den gesamten Jahresverlauf. Im 
Winterhalbjahr ist die Außentemperatur, und damit auch die Leistungszahl, niedriger, im Sommerhalbjahr höher. 
Der Stromaufwand für den Betrieb von Luftwärmepumpen ist daher insbesondere im Winterhalbjahr höher als der 
Stromaufwand für den Betrieb von Erdwärmepumpen, die mit Erdwärme (oberflächen nahe Geothermie) mit 
einem ganzjährig verfügbaren Temperaturniveau von 10-15 °C arbeiten. 
Eine Eingrenzung des theoretischen Potenzials ist aufgrund der lokal immer v erfügbaren Wärmequelle Außenluft 
schwierig. In der Praxis können sich jedoch Einschränkungen ergeben durch fehlende oder beengte 
Aufstellungsmöglichkeiten für die Außengeräte. In den Innenstädten ist eine Außenaufstellung im 
Bürgersteigbereich i. d. R. nicht möglich. Bei geschlossenen Baublöcken  mit engen Innenhöfen können darüber 
hinaus die An- und Abströmverhältnisse der Außengeräte im Innenhof un zureichend sein, so dass die Geräte 
entweder größer ausgelegt werden oder erhöht aufgehängt werden müssen od er eine Installation aus 
Schallschutzgründen ausgeschlossen ist.   
Wärmepumpen mussten in NRW bislang einen Mindestabstand von 3 Metern zur  Grundstücksgrenze einhalten. 
Seit 2024 sind die Vorgaben von Mindestabständen für Wärmepumpen und d eren Einhausungen in der 
Landesbauordnung NRW vollständig entfallen. Es gibt somit keinen vorgeschr iebenen Mindestabstand, es sind 
jedoch Lärmschutzgrenzwerte von 35 - 45 dB gemäß TA Lärm einzuhalten.  
In einer aktuellen Untersuchung wurde das räumlich aufgelöste technische Po tenzial für den Einsatz von 
Wärmepumpen im gesamten Bundesgebiet untersucht [14]. Hierbei wurden Luftwärmepumpen hinsichtlich ihrer 
Eignung bezüglich der zu erwartenden und zulässigen Lärmemissionen  nach typischen Gebäude- und 
Siedlungsgebieten untersucht und die Potenziale auf Landkreisebene ermittelt. Abbildung 51 zeigt die Ergebnisse 
der Studie für ganz Deutschland und aufgeschlüsselt nach Gebäudetyp.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 91 
 
 
Abbildung 51: Bereitstellbarer Wärmebedarf durch Luftwärmep umpen in Deutschland [14] 
Für das Stadtgebiet Münster beziffert die Studie das Potenzial für Luftwärmepu mpen bei einem mittleren 
Aufstellort zu 50 % - 59 %. Dies bedeutet, dass bis zu 59 % de r Wohngebäude im Stadtgebiet für die Aufstellung 
einer Luft-Wärmepumpe geeignet sein könnten. Für Gewerbe- und öffentlich e Gebäude wird in der vorliegenden 
Studie die gleiche Annahme getroffen.  
Das technische Potenzial zur Deckung des Wärmebedarfs aus dezentralen Luftwärmepumpen beträgt somit 
maximal 1.484 GWh/a, was 59 % des aktuellen gesamten Wärmebedarfs fü r Raumwärme und Trinkwarmwasser 
entspricht. Im Gegensatz dazu lässt sich für zentrale Luftwärmepumpensys teme kein eindeutiges theoretisches 
Potenzial angeben, da Luft als Wärmequelle grundsätzlich überall verfügb ar ist und der Standort zentraler 
Anlagen ggf. flexibler und insbesondere unter Lärmschutzaspekten güns tiger gewählt werden kann. Stattdessen 
ist eine technisch-wirtschaftliche Bewertung erforderlich, die unter anderem Effizienz, Flächenverfügbarkeit, 
Erschließungskosten, Temperaturen und Möglichkeiten zur Netzintegration berücksichtigt. 
Bei weiterer räumlicher Auflösung muss differenziert werden zwischen den Randgebieten m it lockerer Bebauung 
und vielen Einfamilien- und Zweifamilienhäusern und den verdichteten Zentren der Stadtbezirke mit vielen großen 
Mehrfamilienhäusern. Im Rahmen des Zielszenarios werden die kleinräumigen Differenzierungen zur Eingrenzung 
der dezentral bzw. über Wärmenetze zu versorgende Areale berücks ichtigt, eine Detaillierung bis herunter zur 
Adressebene ist dabei aber nicht möglich. 
5.4.3 Dachflächen-Solarthermie 
Dachflächen-Solarthermieanlagen nutzen die Sonneneinstrahlung zur Erzeugung von Wärm e, die zur 
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung eingesetzt werden kann. Es gibt verschiedene Systeme: 
• Flachkollektoren: Diese großflächigen, flachen Kollektoren werden direkt auf das Dach montie rt und 
bestehen aus einer Glasabdeckung und einem wärmeabsorbierenden Mate rial. Sie sind robust, 
preisgünstig und besonders für den Sommerbetrieb gut geeignet. 
• Vakuumröhrenkollektoren: Diese Kollektoren bestehen aus mehreren Röhren, in denen ein Vakuum zur 
Isolation genutzt wird. Sie bieten eine höhere Effizienz, vor allem bei geringerer Sonneneinstrahlung, und 
eignen sich gut für den ganzjährigen Einsatz. 
• Hybridkollektoren (Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT)):  Diese Kollektoren kombinieren 
Photovoltaik und Solarthermie in einem System. Sie erzeugen gleichzeitig Strom un d Wärme, wodurch 
die absolute Energieausbeute pro Dachfläche maximiert wird, der spezifisch e Anteil für Wärme jedoch 
geringer als in den anderen Systemen ausfällt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 92 
 
Zur Ermittlung des Potenzials für Dachflächen-Solarthermie in Münster wurde das  Solardachkataster der Stadt 
Münster [15] ausgewertet. Dieses enthält für jede Dachseite in Münster Angaben über die Dachfläche, die sich für 
die Installation einer Solarthermie-Anlage eignet. Jede Fläche wird anhand verschiedener Kennwerte einer 
Gesamteignungskategorie zugeordnet. Dabei wird die Einstrahlung in Abhängigkeit d er Dachrichtung und 
Dachneigung sowie Verschattung berücksichtigt [15]. 
Als zweite Datenquelle wurde das Solarkataster des LANUK [16] herangezogen. Au s diesem wurden die 
spezifischen solarthermischen Erträge, welche je nach Ausrichtung, Ne igung und Verschattung Werte zwischen 
225 kWh/m2 – 325 kWh/m2 bezogen auf die geeignete Dachfläche annehmen, auf die ermittelten Potenzialflächen 
des Solardachkatasters Münster übertragen. Auf diese Weise konnte für jed e Dachseite der Jahresertrag 
kalkuliert werden. 
Tabelle 17: Definition der Potenziale von Dachflächen-Solarthermie 
SOLARTHERMIE, Dachflächen 
 
Theoretisches Potenzial: 
- Maximal mögliche Wärmeerzeugung bei Betrachtung geeigneter Flächen und Einstrahlungsdaten lt.  
Solarkataster der Stadt Münster 
 
Technisches Potenzial: 
Ausgehend vom theoretischen Potenzial: 
- Ausschluss von Flächen der Kategorie geringerer Einstrahlung 
- Skalierung der Anlagengröße auf einen solaren Deckungsanteil von 30 % des  Wärmebedarfs für 
Raumwärme und Trinkwarmwasser 
Insgesamt gibt es in Münster 11,0 Mio. m² geeignete Dachflächen für die I nstallation von Solarthermie-Anlagen. 
Davon entfallen rd. 61 % auf private Gebäude, 22 % auf gewerbliche Dachfl ächen und 12 % befinden sich auf 
Gebäuden des öffentlichen Sektors; die restlichen Anteile auf Gebäude n unbekannten Sektors. Weiterhin ist zu 
beachten, dass rd. 5 % der geeigneten Dachflächen zu denkmalgeschü tzten Gebäuden gehören, rd. 6 % zu 
Gebäuden in Gebieten der Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen. Eine Installation von Solarthermie-Anlagen ist 
in diesen Bereichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, es bedarf jedoch einer Genehmigung durch das 
Bauordnungsamt oder die Städtische Denkmalschutzbehörde. 
Das theoretische Potenzial, welches unter Beachtung aller geeigneter Flächen  berechnet wurde, beträgt 
3.164 GWh/a. Dieses teilt sich wie in Abbildung 63  dargestellt in die vier Eignungskategorien auf. So könnten 
1.484 GWh Wärme pro Jahr auf Flächen mit sehr hoher Einstrahlung erzeugt werden. Auf Flächen mit hoher 
Einstrahlung beträgt der theoretische Wärmeertrag 912 GWh/a, auf Flächen mit mi ttlerer Einstrahlung 530 
GWh/a. Weitere 238 GWh/a entfallen auf Dachflächen mit geringer Einstrahlung. Ob ein b estimmtes Gebäude 
bzw. eine Dachfläche für Solarthermie geeignet ist, können Bürger*innen auf https://www.solarkataster-
muenster.de/ herausfinden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 93 
 
 
Abbildung 52: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-Solarthermie, Dars tellung nach Gesamteignung und Bezirken 
Zur Bemessung des technischen Potenzials werden alle Flächen der Kate gorie „weniger geeignet“ 
herausgenommen. Weiterhin wird berücksichtigt, dass eine potenzielle Solarthermieanlage für ein Gebäude so 
dimensioniert wird, dass bis zu 30 % des Raumwärme- und Trinkwar mwasserbedarfes des Gebäudes durch 
Solarthermie gedeckt werden kann, was einem praxisüblichen solaren Deckungsgrad entspricht. Folglich werden 
Solarthermie-Anlagen in der Regel auf eine deutlich kleinere Fläche  ausgelegt als die theoretische 
Potenzialfläche. Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen ergibt sich das technische Wärmepotenzial für 
Dachflächen-Solarthermie in Münster zu 652 GWh/a.  
Da alle Dachflächen betrachtet wurden, beinhaltet dieses Potenzial auch bereits bestehende Anlagen auf 
Dächern. Laut einer statistischen Schätzung, vgl. Kapitel 4.1.5 und Kapitel 4.5, sind im Stadtgebiet Münster 
bereits Anlagen mit einem Wärmeerzeugungspotenzial von 11 GWh/a, was ein em bereits ausgeschöpften 
Wärmeerzeugungspotenzial von 2 % entspricht. 
Abbildung 53  stellt die theoretischen und technischen Wärmepotenziale für Dachfläch en-Solarthermie nach 
Bezirken gegenüber. Abbildung 54 zeigt eine Karte des technischen Potenzials auf Baublockebene. Die möglic he 
Wärmeerzeugung durch Solarthermie im Baublock wird auf den Wärmebedarf im Baublock  bezogen.  
 
Abbildung 53: Wärmepotenziale von Dachflächen-Solarthermie, Darstellung  nach Bezirken

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 94 
 
 
Abbildung 54: Technisches Potenzial von Dachflächen-Solarthermie, Darst ellung auf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 95 
 
Für das realisierbare Potenzial ist zu beachten, dass Solarthermie immer in F lächenkonkurrenz mit PV-Anlagen 
steht. Während PV-Anlagen insbesondere in Kombination mit strombasierten Wärm eerzeugern wie 
Wärmepumpen vorteilhaft sind und flexibel für den weiteren Endenergie verbrauch des Gebäudes eingesetzt 
werden können (z. B. für den Haushaltsstrom), eignet sich Solarthermie  in Kombination mit Biomasse, um über 
die Solarthermie den TWW-Bedarf im Sommer abzudecken. Hier können Solarthermieanlagen zu einer Reduktion 
des Brennstoffbedarfes beitragen. Durch PVT-Kollektoren werden beide Te chnologien in einem Modul vereint. In 
Kombination mit Wärmepumpen ist insbesondere die Bauform als Luft-Sole-Kollektoren , auch als PVT-
Wärmepumpenkollektoren bezeichnet, interessant. Diese können sowohl die direkte Solarstrahlung als auch die 
Umgebungsluft als Wärmequelle nutzen können. Sie kombinieren die Funkti onen eines Photovoltaikmoduls zur 
Stromerzeugung mit einem Wärmeübertrager, der auf der Rückseite des M oduls angebracht ist. Diese 
Konstruktion ermöglicht es, die Abwärme des PV-Moduls effizient zu nutzen und gleichzeitig Wärme direkt aus der 
Umgebungsluft zu gewinnen. 
5.5 Zentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung 
Unter zentralen Potenzialen zur Wärmeerzeugung sind Wärmequellen zu verstehen, die in ein Wärmenetz 
einspeisen. Die Stadtwerke Münster haben für ihr Fernwärmenetz einen Transfor mationsplan erstellt, der 
aufzeigt, wie die Fernwärme bis 2045 dekarbonisiert werden kann und wie sich das Fernwärmenetz bis dahin 
entwickelt. Im Rahmen der Erstellung dieses Transformationsplans haben die SW Münster Potenzialanalysen zu 
Wärmequellen auf Basis von Erneuerbarer Wärme durchgeführt und Auszüge dieser Analysen für die kommunale 
Wärmeplanung zur Verfügung gestellt. Diese sind in die nachfolgenden Analysen eingeflossen. 
5.5.1 Tiefe und mitteltiefe Geothermie 
Tiefe und mitteltiefe Geothermie beschreibt die Wärme, die in Tiefen ab ca. 400 Metern bis zu mehreren tausend 
Metern verfügbar ist.  
Ab einer Tiefe von 1.500 m ist von tiefer Geothermie die Rede. Hie r können Gesteinsschichten vorkommen, die 
Wasser mit hohen Temperaturen führen – sogenannte hydrothermale Lagerstätten. Solche Gesteinsschichten 
können mittels hydrothermaler Systeme  erschlossen werden. Dies sind offene Systeme, welche aus 
mindestens zwei Bohrungen, einer sogenannten Dublette, bestehen. Dur ch eine Förderbohrung wird Wasser 
direkt aus tiefen Aquiferen (geologische Formationen, die Wasser in bedeu tenden Mengen speichern und leiten 
können) gefördert und oberirdisch mittels eines Wärmetauschers energet isch nutzbar gemacht. Nach der 
Nutzung wird das abgekühlte Wasser über eine zweite Bohrung, die Injektionsbohrung, wieder in die Tiefe geleitet, 
um das natürliche Reservoir zu erhalten.  
Wenn kein natürliches Wasserreservoir vorhanden ist, können geschlos sene Systeme zum Einsatz kommen. 
Beim geschlossenen System wird im Untergrund eine Verbindung der Förde r- und Injektionsbohrung durch ein 
oder mehrere parallele Bohrpfade geschaffen, sodass das Wasser zwischen  den Bohrungen zirkulieren und 
Wärme des Gesteins aufnehmen kann. Dieses Verfahren setzt beispielsweise das Unternehmen Eavor in 
Geretsried oder in Kooperation mit der enercity AG in Hannover ein.  
Der Bereich zwischen 400 m und 1.500 m wird als mitteltiefe Geothe rmie bezeichnet. Bei Existenz von 
hydrothermalen Lagerstätten kann dieser Bereich durch offene hydrother male Systeme mit Bohrdubletten und 
einer nachgeschalteten Wärmepumpe für die Einspeisung in größere Wärmenetze er schlossen werden. Ebenso 
kann dieser Bereich durch tiefe Erdwärmesonden erschlossen werden. Die se weisen jedoch üblicherweise eine 
geringere Leistung als offene Systeme auf. Daher bieten sich für den Einsatz  einer mitteltiefen Sondenlösung 
beispielsweise neu zu erschließende Quartiere, aber auch größere neue oder bestehende Liegenschaften, jeweils 
mit ausreichender Freifläche zur Sondeneinbringung und ohne notwend ige Kühloption, an. Während für solche 
Systeme in der Regel geringe Betriebskosten zu erwarten sind, muss mit hohen Investitionen ger echnet werden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 96 
 
Erdsonden zur Nutzung mitteltiefer Geothermie sind theoretisch in al len Bereichen des Stadtgebiets, 
ausgenommen den Trinkwasserschutzgebieten, hydrogeologisch sensiblen Bereic hen und 
Überschwemmungsgebieten, einsetzbar. Mehrere Bohrungen können zu eine m Feld kombiniert werden. Bei 
begrenzten Platzverhältnissen sind anstelle vertikaler Sonden neue Bohrver fahren in Schrägbohrtechnik mit 
strahlenförmigen Bohrungen möglich, für die weniger Platz an der Oberfläche benötigt wird [12]. Im Gegensatz zu 
oberflächennahen Erdsonden ist eine Kühlung im Sommer aufgrund der höheren  Untergrundtemperaturen nicht 
möglich, dafür kann zumeist mit Wasser ohne Frostschutzmittel als Medium in den Sonden gearbe itet werden.   
Eine weitere Sonderform der Geothermie ist die Grubenwassernutzung. Diese Op tion ist nur in Bergbauregionen 
zu prüfen und wird für Münster nicht untersucht. 
Tabelle 18: Definition der Potenziale von tiefer und mitteltiefer Ge othermie 
GEOTHERMIE, tief und mitteltief 
Die Potenziale von tiefer und mitteltiefer Geothermie sind ohne entspre chende Erkundungsbohrungen 
und/oder weiterführende geologische Untersuchungen mit hohen Unsicherheit en verbunden. 
 
Vorgehen übergeordnete Potenzialermittlung: 
- Überprüfung der notwendigen Voraussetzungen zur hydrothermalen Nutzung: 
o Vorkommen geeigneter Gesteinsformationen 
- Falls weiterführende Studien vorhanden sind:  
o Verweis auf ermittelte Potenziale 
o Ggf. Bezifferung des Fündigkeitsrisikos 
- Ggf. Ableitung des Potenzials anhand übergeordneter Ausbauziele. 
Im Masterplan Geothermie des Landes Nordrhein-Westfalen [17] wird das Vorkommen verschiedener, für die 
hydrothermale Nutzung geeigneter Gesteinsformationen aufgezeigt: 
• Karbonatgesteine, welche sich aufgrund ihrer Wasserdurchlässigkeit gut für Ge othermie eignen, 
kommen vor allem im Nordwesten und Zentrum des Landes NRW tief im Untergrund vor.  
• Sande der Tertiärzeit sind vor allem am Niederrhein zu finden. 
• Sandsteine und Karbonate der Zeitalter Jura, Trias und Perm kommen vor allem in Ostwestfalen und an 
der nördlichen Grenze zu Niedersachsen in ausreichender Tiefe vor. 
Bereits im Jahr 1963 wurde die Tiefbohrung „Münsterland 1“ zur Erkund ungszwecken durchgeführt. Im Jahr 2021 
führte der Geologische Dienst NRW umfangreiche seismische Messungen im Stadtge biet von Münster sowie in 
angrenzenden Gemeinden durch. Dabei wurden insgesamt 73,5 Kilometer Messlinien mit 1.832 Messpunkten und 
3.651 Geophonen eingerichtet, um ein detailliertes Bild des Untergrunds  zu erhalten, vgl. Abbildung 55 . Die 
gewonnenen Daten ermöglichen eine präzise Analyse der geologischen Strukturen bis in Tiefen von etwa 6.000 
Metern. Die Auswertungen der Daten ergaben, dass im Münsterland drei Kalksteinhorizonte in unterschiedlichen 
Tiefenlagen vorhanden sind. Diese Kalksteinschichten zeichnen sich durc h hohe Porosität und 
Wasserdurchlässigkeit aus, was sie besonders geeignet für die Nutzung d er hydrothermalen Geothermie macht. 
In den flacheren Kalksteinschichten werden Temperaturen von mindes tens 40  °C erwartet, während in tieferen 
Schichten Temperaturen von über 150  °C möglich sind [18] [19]. Zurzeit (Stand Frühjahr 2025) wi rd eine 
umfassende Machbarkeitsstudie inklusive einer großflächigen 3D-Seismik dur ch die Stadtwerke Münster 
durchgeführt, aus der sich mögliche Standorte zur Nutzung von tiefe r und mitteltiefer Geothermie ergeben 
werden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 97 
 
 
Abbildung 55: Streckenverlauf 2D-Seismik im Münsterland (Quelle: Geologischer Dienst NRW) 
Das Potenzial für tiefe und mitteltiefe Geothermie wird hier basierend auf den bisherigen Untersuchungen der 
Stadtwerke Münster quantifiziert. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass im Stadt gebiet Münster Potenziale für bis 
zu vier Bohrdubletten mit je 8 MW im unteren Horizont (ca. 4.500 m) sowie für weitere zwei Bohrdubletten mit je 
6,5 MW im oberen Horizont (ca. 1.000 m) bestehen. Unter der Ann ahme von 6.500 Vollbenutzungsstunden 
entspricht dies einem Potenzial von 208 GWh/a für tiefe und 84 GWh/a für  mitteltiefe Geothermie. Die 
Wärmemenge aus dem oberen Horizont beinhaltet einen Anteil aus Wärmepumpen, die für die Erhöhung der 
Erdwärme auf das Temperaturniveau für das Fernwärmenetz erforderlich sind. I m Rahmen der vorgenannten 
Machbarkeitsstudie werden die Potenzialuntersuchungen vertieft und die mö gliche Realisierbarkeit dieser 
Potenziale wird von den Stadtwerken Münster als Inhaber der Aufsuchungserlaubnis im Münsteraner Stadtgebiet 
in den kommenden Jahren kontinuierlich vorangetrieben. Das Abteufen eine r ersten Bohrung zur weiteren 
Erkundung und späteren Nutzung ist der nächste Schritt nach der Machbarkeitsstudie . 
Wird das Potenzial für Geothermie mit den Ausbauzielen des Landes NRW abgeglichen, zeigt sich, dass Münster 
die Landesziele theoretisch erfüllen kann. So beschreibt der Master plan Geothermie [17] einen Zielkorridor von 
15 % - 20 % der Wärmebedarfsdeckung NRWs über Geothermie im Jahr 2045. Wird für Münster exemplarisch das 
moderate Szenario mit einem Wärmebedarf von 1.950 GWh/a für Raumwärme und  Trinkwarmwasser zugrunde 
gelegt, würden die oben genannten Potenziale für tiefe und mitteltiefe Geother mie mit 15 % der 
Wärmebedarfsdeckung beitragen. Würden darüber hinaus die Potenziale für  oberflächennahe Geothermie von 
385 GWh/a gehoben, könnten in Münster sogar bis zu 35 % der Wärme für He izung und Warmwasser durch 
Geothermie gedeckt werden. 
5.5.2 Gewässerwärme 
Oberflächengewässer wie Flüsse und größere Seen bzw. Stauseen und Kanäle stellen Umweltwärmequellen dar, 
welche mit Hilfe von Wärmepumpen nutzbar gemacht werden können. Hierbei wird die im Wasser gespeicherte 
Wärme entzogen und auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. Diese Technologie ist besonders in Gebieten

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 98 
 
mit größeren und ganzjährig wasserführenden Flüssen in Siedlungsnähe attraktiv, da sie eine stabile und 
zuverlässige Wärmequelle darstellen kann.  
In Münster gibt es folgende wesentlichen Oberflächengewässer:  
• Dortmund-Ems-Kanal (DEK):  Der Dortmund-Ems-Kanal ist der älteste Schifffahrtskanal im 
westdeutschen Kanalnetz. Er verläuft vom Dortmunder Hafen bis nach Papenburg an d er Ems und ist 
hinsichtlich Oberfläche und Volumen mit weitem Abstand das größte Oberfl ächengewässer in Münster. 
Er verläuft im Stadtgebiet von Südwesten zunächst entlang der Siedlungsränder von Amelsbüren und 
Hiltrup, danach östlich entlang der Nord-Süd-Achse von Bundesbahn und  am östlichen Rand der 
Innenstadt nach Norden und verlässt das Stadtgebiet nördlich von Gelmer  (vgl. Abbildung 56). Östlich 
des Hauptbahnhofes liegt das Becken das Stadthafens 1. Die Stadtwerke Münster betreiben direkt am 
Hafenbecken ihren größten Fernwärme-Erzeugungsstandort mit dem GuD-Heizkraftwer k und dem 
Wärmespeicher. Hinsichtlich seiner Lage ist der DEK daher prädestiniert für die Nutzung als regenerative 
Wärmequelle für die Fernwärmeerzeugung. 
• Ems: Die Ems ist das größte Fließgewässer in Münster. Bei Vadrup bildet sie e inige Kilometer lang die 
Stadtgrenze (vgl. Abbildung 56), liegt jedoch weit von städtischem Siedlungsgebiet entfernt. 
Der mittlere Abfluss an der Messstelle Haskenau  beträgt rd. 18 m³/s. Somit beträgt die rechnerische 
Entzugsleistung bei einer Auskühlung des mittleren gesamten Volumen stroms um max. 1 K rd. 74 MW. 
Über eine Flusswasserwärmepumpe könnten theoretisch 1.085 GWh/a Wärme be reitgestellt werden. 
Die der Ems nächstgelegene Siedlung ist die Lützow-Kaserne in etwa 500 m Entfe rnung zum Fluss. Die 
Ortsteile Dorbaum um Gelmer liegen in vergleichbarer Distanz, weisen jedoch niedrige 
Wärmeliniendichten auf, wodurch eine zentrale Flusswassernutzung in diesen Bereichen aus Sicht eines 
technisch-wirtschaftlich Potenzials als eher unwahrscheinlich bewertet wird. 
Da der gesamte Verlauf der Ems entlang des Münsteraner Stadtgebietes zudem Naturschutzgebiet ist, 
wird die Umsetzungswahrscheinlichkeit als sehr gering eingeschätzt und das o. g. theoretische Potenzial 
wird nicht mit aufsummiert. 
• Werse: Die Werse ist das zweitgrößte Fließgewässer in Münster. Sie durchquert das östliche Stadtgebiet 
mit einem Abstand von 1 bis 2 km von Angelmodde im Südosten bis Gelmer im Nordosten und mündet 
dort in die Ems (vgl. Abbildung 56 ). Annähernd der gesamte Flusslauf in Münster ist 
Landschaftsschutzgebiet und als Biotop klassifiziert.   
Die mittlere Abflussmenge am Pegel Albersloh beträgt knapp 3 m³/s. Das re chnerische Wärmepotenzial 
liegt bei einer Auskühlung des mittleren gesamten Volumenstroms um max . 1 K bei 10 bis 12 MW.  
Dieses Potenzial ist zwar recht groß, vor dem Hintergrund der Lage im Landsc haftsschutzgebiet und der 
Biotop-Klassifizierung halten die Autor*innen die Genehmigungsfähigkeit eine r Anlage zur 
Gewässerwärmenutzung aber für sehr unwahrscheinlich und das o. g. theor etische Potenzial wird nicht 
mit aufsummiert. 
• Aasee: Der südwestlich der Altstadt gelegene rd. 42 ha große Aasee staut das Wasser der Münsterschen 
Aa und dient dem Hochwasserschutz. Gleichzeitig sorgt er für die Frischl uftzufuhr der vorwiegend aus 
Südwesten einfließenden Luftmassen. Er hat eine bedeutende ökologische und städtebauliche Funktion 
für die Stadt und ist mit den zahlreichen umgebenden Grünflächen das größt e Naherholungsgebiet 
Münsters. Der Bereich des Zulaufs der Aa im Südwesten des Sees ist Natur schutzgebiet und Biotop.  
Die verfügbaren Wassermengen sind bei einem (annähernd) stehenden Gewässer wie dem Aasee anders 
zu ermitteln und zu beurteilen als bei einem Fließgewässer. Theore tisch führt die Entnahme von Wärme 
zu einer allmählichen Auskühlung bis hin zum Gefrieren. Das Gewässer steht jedoch in Verbindung mit 
der Außenluft und dem Erdreich und regeneriert sich durch Aufnahme  von Wärme aus diesen 
Umgebungsquellen sowie aus dem Zufluss der Aa. Die mittlere Abflussmenge der Aa beträgt rd. 0,8 m³/s 
(Pegel Roxeler Straße). Das theoretische Wärmepotenzial liegt bei einer Au skühlung des gesamten 
Volumenstroms um max. 1 K bei rd. 3 MW. Der mittlere Niedrigwasserabfluss beläuft sich jedoch auf nur 
0,05 m³/s, so dass das Wärmepotenzial bei Niedrigwasserabfluss auf rech nerisch 0,2 MW zurückgeht. 
Insgesamt wird das Wärmepotenzial einer lokalen Entnahme aus dem Aasee au f einige hundert kW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 99 
 
eingeschätzt. Diese Leistung steht jedoch überwiegend im Sommerhalbjahr z ur Verfügung. Im Winter 
wird die Wärmeentnahme aufgrund Einfriergefahr bzw. zu niedriger Einleittemper aturen nach der 
Nutzung in einer Wärmepumpe nur sehr eingeschränkt möglich sein.  
Vor diesem Hintergrund und mit dem im Verhältnis zum Wärmepotenzial seh r hohen zu erwartenden 
Aufwand für die baulich-technische Umsetzung (Entnahme- und Einleitbauwerk e, geeignete 
Aufstellungsfläche, lange Trassen zu geeigneten Abnehmern bzw. zu einer Einspeisung in die Fernwärme, 
technischer Aufwand für die Wärmeerzeugung, Genehmigungsfähigkeit) halte n die Autor*innen die 
Umsetzbarkeit für sehr unwahrscheinlich und das o. g. theoretische Poten zial wird nicht mit 
aufsummiert. 
Wärmepotenzial des Dortmund-Ems-Kanals 
Die verfügbaren Wassermengen sind bei einem Kanal als annähernd stehendes G ewässer anders zu ermitteln 
und zu beurteilen als bei einem Fließgewässer. Theoretisch führt die Entnahme von Wärme aus einem stehenden 
Gewässer zu einer allmählichen Auskühlung bis hin zum Gefrieren. Das Gewässer steht jedoch in Verbindung mit 
der Außenluft und dem Erdreich und regeneriert sich durch Aufnahme von Wärme aus diesen Umgebungsquellen.  
Grundsätzlich fließt das Kanalwasser mit geringer Geschwindigkeit in Richtung Nord en, da die Schleusen in 
Münster bei jedem Schleusungsvorgang Wasser verbrauchen, das überwiegend aus der Lippe nachgespeist wird. 
Die Scheitelhaltung erfolgt jedoch auch durch Rückpumpen des Schleus ungswassers in Münster, so dass die 
Fließrichtung des Kanals nicht konstant ist, sondern je nach Betriebsweise wechselt. 
Im Rahmen der Arbeiten zum Transformationsplan für die Fernwärmeversorgung h aben die Stadtwerke Münster 
das Fließverhalten und die Wassertemperaturen des DEK und die daraus r esultierenden 
Wärmeentzugspotenziale für einen Entnahmepunkt in Nähe des Hafens eingehen d untersucht. Die 
tagesdurchschnittliche Entzugsleistung beider Fließrichtungen aus dem Kanal liegt im Bereich zwischen 3 MW 
und 29 MW (Teilstromauskühlung um max. 6 K). Mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitszahl von 2,8 beträgt die 
verfügbare Wärmeleistung einer Wärmepumpenanlage 5 MW bis 45 MW und das the oretische ganzjährige 
Wärmepotenzial liegt bei rd. 250 GWh/a. 
Bei einer Auslegung der Wärmepumpe hinsichtlich möglichst hoher maximaler  Volllaststunden auf Basis der 
verfügbaren Wärmequelle einerseits, und einer Vermeidung einer zu  starken Auskühlung ohne ausreichenden 
Abfluss andererseits, beträgt das technische Potenzial bei einer mittle ren Wärmeleistung von 15 MW rd. 
100 GWh/a.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 100 
 
 
Abbildung 56: Gewässer im Stadtgebiet Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 101 
 
5.5.3 Klärwasserwärme 
Kläranlagen spielen nicht nur eine wichtige Rolle bei der Reinigung des  Abwassers, sondern bieten auch das 
Potenzial einer nachhaltigen Wärmequelle. Die Wärme entsteht durch biologische  Abbauprozesse, wie der 
Zersetzung organischer Stoffe und Fäulungsprozesse im Klärschlamm, sowie durc h die Zuführung von bereits 
warmem Abwasser aus Haushalten und Industrie. 
Tabelle 19: Definition der Potenziale von Klärwasser 
KLÄRWASSER 
 
Theoretisches Potenzial: 
- Maximal mögliche Wärmemenge durch Abkühlung des gesamten Klärwasserstroms (Aus tritt aus 
Kläranlage) um 5 Kelvin 
- Wärmebereitstellung über Abwasser-Wärmepumpe 
 
Technisches Potenzial: 
Ausgehend von theoretischem Potenzial: 
- Begrenzung der Nennleistung der Wärmepumpe unter Berücksichtigung einer Mindest-
Volllaststundenzahl für die Grundlastversorgung eines Wärmenetzes 
Im Stadtgebiet Münster gibt es aktuell vier Kläranlagen, welche alle durch die  Stadt Münster betrieben werden. 
Tabelle 20  zeigt Kennwerte zu den vier Kläranlagen, wie sie durch das Wasserinformatio nssystem ELWAS [20] 
bereitgestellt werden. 
Tabelle 20: Kenndaten der Kläranlagen in Münster 
 Haupt- 
kläranlage 
KA Am  
Loddenbach 
KA  
Hiltrup 
KA  
Geist 
Ausbaugröße 
Einwohneräquivalente 
335.000 45.000 30.000 18.000 
Abwassermenge  
(Durchschnitt 2014-2023) 
20,00 Mio. m³/a 2,36 Mio. m³/a 1,67 Mio. m³/a 0,94 Mio. m³/a 
Das Wärmepotenzial von Klärwasser (Klarwasserablauf) hängt vom Volumenstrom und  der möglichen 
Temperaturabsenkung ab. Es wird eine Temperaturabsenkung des Klärwass ers um 5 K und eine Untergrenze für 
die Einleittemperatur von 2°C angenommen. Da die Temperaturen im Ablauf ein er Kläranlage in der Regel 
ganzjährig über 7°C liegen, sind hinsichtlich der Temperaturabsenkun g keine wesentlichen zeitlichen 
Einschränkungen zu erwarten. Da jedoch der Volumenstrom des Klärwassers in der Regel eine hohe Varianz über 
das Jahr hinweg zeigt, muss angenommen und bei gegebener späterer Auslegu ng berücksichtigt werden, dass 
nicht zu jedem Zeitpunkt die Nominalleistung bereitgestellt werden könnte. 
Basierend auf den o. g. Annahmen zur Abwassermenge und zur Temperatur absenkung lässt sich zunächst das 
theoretische Entzugspotenzial, welches über eine Wärmepumpe mit eine r Jahresarbeitszahl von 2,5 (abgeleitet 
aus durchschnittlichen Temperaturen: Wärmequelle 10-15 °C, Wärmes enke 80-90 °C) bereitgestellt würde, 
ermitteln.  
Die absoluten Abwassermengen werden über den Prognosezeitraum bis 2045 als konstant angenommen. Aus der 
Historie 2014-2023 heraus zeigen sich jedoch starke Schwankungen von bis zu +- 18 % um den 
Durchschnittswert, welche primär auf Schwankungen der jährlichen Niederschlagsmengen zurückzuführen sind. 
Diese Schwankungen sind bei der Interpretation der Ergebnisse zu beachte n. Weiterhin wird im Rahmen der 
Potenzialermittlung berücksichtigt, dass die KA Am Loddenbach und  KA Geist zukünftig stillgelegt und die 
entsprechenden Abwässer über die Kläranlage Hiltrup gereinigt werden sollen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 102 
 
 
Tabelle 21: Wärmepotenzial aus Klärwasser, aufgeteilt auf die  Kläranlagen 
 Hauptkläranlage KA Hiltrup  
(nach Zusammenlegung) 
Abwassermenge 20,00 Mio. m³/a 4,97 Mio. m³/a 
Theoretisches Entzugspotenzial 116,7 GWh/a 29,0 GWh/a 
Theoretisches Wärmepotenzial 194,4 GWh/a 48,3 GWh/a 
Technisches Wärmepotenzial 147,6 GWh/a 40,1 GWh/a 
In Summe beträgt das theoretische Wärmepotenzial von Klärwasser der beiden Kläranlagen rd . 243 GWh/a.  
Zur Ermittlung des technischen Potenzials wurden die täglichen Ablaufmengen und Temperatur-Messdaten der 
Betriebsjahre 2017-2018 und 2020-2024 für die Hauptkläranlage sowie  der Betriebsjahre 2019-2021 für die 
übrigen drei Kläranlagen ausgewertet. Für diese Jahre lagen vollständige Mess reihen vor. Die Daten wurden von 
der Stadt Münster bereitgestellt. Auch bei der Berechnung des technischen Potenzials wurde berücksichtigt, dass 
die Abwässer der KA Am Loddenbach und KA Geist zukünftig in der KA Hiltru p gereinigt werden sollen. Dazu 
wurden die Volumenströme entsprechend addiert und die Temperaturen d es größten der drei Klärwerke 
beibehalten. 
Das technische Potenzial wurde hier exemplarisch unter der Annahme v on 4.000 Stunden Vollastbetrieb einer 
potenziellen Klärwasserwärmepumpe und weiteren Betriebsstunden in Teillas t ermittelt. Abbildung 57 zeigt die 
Methodik exemplarisch am Beispiel der Hauptkläranlage Münster. 
 
Abbildung 57: Theoretisches und technisches Wärmepotenzial der Haup tkläranlage Münster 
Insgesamt ergibt sich für das technische Potenzial der Hauptkläranlage Münster ein Wert von rd. 148 GWh/a bei 
einer Heizleistung des Wärmepumpensystems von etwa 20 MW. Für die Kläranl age Hiltrup (inklusive 
Berücksichtigung der Abwässer aus der KA Loddenbach und KA Geist) e rgibt sich ein technisches Potenzial von 
rd. 40 GWh/a bei einer Heizleistung des Wärmepumpensystems von etwa 5 MW. I n Summe beträgt das 
technische Potenzial von Klärwasserwärme im Stadtgebiet Münster 189 GWh/a. Dabei ist zu beachten, dass das 
technische Potenzial, je nach Auslegung des Wärmepumpensystems variie ren kann (Anzahl der Module, 
mögliche Lastbereiche, Volllaststundenzahl, Technologiemix im Wärmenetz).

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 103 
 
Die Stadtwerke Münster hatten das Thema Klärwassernutzung im Rahmen ihr er Transformationsplanung für das 
Fernwärmenetz bereits vor Beginn der kommunalen Wärmeplanung aufgenommen und s ehen eine Nutzung des 
Wärmepotenzials an der Hauptkläranlage in einer Größenordnung von 23 MW und 1 50 GWh/a, was weitgehend 
deckungsgleich mit dem hier ermittelten technischen Potenzial ist. 
5.5.4 Abwasserwärme 
Abwasser, das aus Haushalten, Gewerbe und Industrie in die Kanalisation gelangt, weist nach dem Gebrauch bei 
Einleitung in das Kanalnetz noch Temperaturen oberhalb des den Abnehmer*innen zugeführten Trinkwassers auf. 
Diese Wärme kann mit Hilfe von Wärmetauschern im Kanal in Kombination mit Wärmepumpen zurückgewonnen 
werden. 
Tabelle 22: Definition der Potenziale von Abwasser 
ABWASSER 
 
Theoretisches Potenzial: 
- Maximal mögliche Wärmemenge durch Abkühlung des gesamten Abwasserstroms (vor Eintr itt in die 
Kläranlage) um 0,5 Kelvin 
- Wärmebereitstellung über Abwasser-Wärmepumpe 
 
Technisches Potenzial: 
Ausgehend von theoretischem Potenzial: 
- Begrenzung der Nennleistung der Wärmepumpe unter Berücksichtigung einer Mindest-
Volllaststundenzahl 
Zur Nutzung des Kanals ist üblicherweise eine Mindestgröße des Kanals von DN 7 00 und ein 
Trockenwetterdurchfluss von >30 l/s erforderlich. Typische Proje kte kommen auf eine Entzugsleistung von rd. 
100 kW pro 100 m Wärmetauscher im Kanal, wobei der Ertrag meist höher ist, wenn mit einem Austauschmedium 
mit Frostschutzmittel (Sole statt Wasser) gearbeitet werden kann. Abbildung 58  stellt das Alter aller 
Kanalabschnitte sowie, hervorgehoben, die möglicherweise geeigneten Kanäle (ab DN  700) für das Stadtgebiet 
Münster dar. Die kumulierte Rohrlänge aller Netzabschnitte beträgt rd. 1.855 km (Summe Freispiegel-Kanäle und 
Druckrohrleitungen). Etwa 26 % der Rohre bzw. 488 km wurden vor über 60 Jahr en errichtet und könnten in naher 
Zukunft das Ende ihrer theoretischen Nutzungsdauer erreichen. Davon mach en die Kanäle ab DN 700 eine Länge 
von 40 km aus. Im Zuge einer möglichen Sanierung dieser Kanalabschnitte e rgibt sich folglich ein Potenzial zum 
Einbau von Abwasserwärmetauschern. Weitere 35 % aller Kanallängen bzw. 65 5 km sind bereits über 40 Jahre in 
Betrieb und erreichen bis 2045 ein Nutzungsalter von mindestens 60 Jahren. Davon machen die Kanäle ab DN 700 
eine Länge von 96 km aus. 
Das Wärmepotenzial von Abwasser hängt von dem Volumenstrom und der möglichen Temperaturabs enkung ab. 
Um die biologischen Stufen in der Kläranlage in ihrer Funktion nicht zu beein trächtigen, sollte für die 
Temperaturabsenkung eine Bagatellgrenze von 0,5 K, geltend für den Gesamt volumenstrom zur Kläranlage, 
eingehalten werden [21]. Basierend auf diesen Annahmen lässt sich d as theoretische Wärmepotenzial, welche 
über Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von 2,5 ber eitgestellt würde, ermitteln. 
In Münster betrug das Abwasseraufkommen der Jahre 2014-2023 l t. Angaben des Wasserinformationssystems 
ELWAS [20] durchschnittlich 25,0 Mio. m³ pro Jahr. In Summe betr ägt das daraus ermittelte theoretische 
Wärmepotenzial von Abwasser 24,3 GWh/a. Wird beispielhaft und unter Einbezug t ypischer Jahresdauerlinien 
eine technisch sinnvolle Wärmepumpenauslegung auf 4.000 Volll aststunden zzgl. weiterer Stunden in Teillast 
zugrunde gelegt, ergibt sich das technische Potenzial zu insgesamt 14,6 G Wh/a. Dieses gesamte Potenzial teilt 
sich auf mehrere kleinere Abwasserwärmepumpen im Stadtgebiet auf. Dabei ist zu beachten, dass die Auslegung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 104 
 
der Wärmepumpen und somit auch der Anteil vom technischen am theoreti schen Abwasserwärmepotenzial je 
nach Standort und Nutzungszweck (Lastbereich, Volllaststundenzahl) variieren kann.  
Zentrale Nutzungen des Abwasserwärmepotenzials an Standorten unmittelbar v or den in Betrieb befindlichen 
Kläranlagen sind nicht sinnvoll, da die Wärmenutzung die Zulauftemperatur zur Kläranlage unmittelbar 
beeinflussen bzw. absenken und damit in Konkurrenz zur effizientere n Nutzung das Klarwasserablaufs der 
Kläranlage treten würde.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 105 
 
 
Abbildung 58: Abwassernetz mit Baualtersklassen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 106 
 
5.5.5 Unvermeidbare Abwärme 
Zur Erfassung des Prozesswärmebedarfs und möglicher Abwärmepotenziale wurden anhand d er Größe, der 
Branche und Informationen zum Gasverbrauch und zum Stromverbrauch (Wärm e und auch Licht und Kraft) 
insgesamt 46 Industrie- und Gewerbebetriebe und Institutionen identifiziert und eine Fragebogenaktion auf Basis 
des Musterfragebogens der NRW.ENERGY4CLIMATE durchgeführt [22].  
Zu den 46 angefragten Unternehmen und Institutionen konnten 16 Rückl äufe unterschiedlicher 
Detaillierungstiefe verzeichnet werden, die in die folgenden Auswertungen  eingeflossen sind. Darüber hinaus 
wurde das Abwärmepotenzial mit den aktuellen Inhalten der Plattform für Abwärme der Bundesstelle für 
Energieeffizienz (BfEE) ergänzt [23]. Hierdurch konnten die Abwärmemengen weite rer 4 Betriebe bzw. 
Institutionen erfasst werden. 
Die Auswertung erfolgte unternehmensscharf, die Ergebnisse sind mit Rücksicht au f den Datenschutz in 
aggregierter Form in Tabelle 23  zusammengestellt. Hierbei wurde in Anlehnung an die Nomenklatur im 
Abwärmeportal der BfEE unterschieden: 
• nach dem Temperaturniveau der Abwärme mit den Bereichen 20°C bis 60°C, > 60°C bis 110°C und 
>110°C 
• nach dem Wärmeträger der Abwärme Wasser oder andere flüssige Wärmeträger bzw. gasförmige 
Wärmeträger wie Kühlluft, Abluft und Rauchgas 
Erfasst wurden die Abwärmemengen aus prozessbedingten Abluft- und Abgasströmen u nd Kühlwasser bspw. 
Rückkühlanlagen von Kältemaschinen, Kompressoren etc. Die Abwärmemengen aus BHKW-An lagen wurden 
nicht mit aufgenommen, da diese i. d. R. im Rahmen des technisch Machbare n bereits genutzt werden. 
Ungenutzte Abwärmemengen aus Biogas-BHKW werden im Rahmen der Biomasse-Potenziale  bilanziert (vgl. 
Kapitel 5.5.6).  
Tabelle 23: Zusammenstellung der Abwärmepotenziale in Indus trie und Gewerbe 
Summe der  
Abwärmepotenziale 
 
Abwärmeleistung 
MW 
 
Jährliche Abwärme 
GWh/a 
Jährliche Abwärme 
>2,5 GWh/a 
GWh/a  
Wasser und andere  
flüssige Wärmeträger 
>20°C bis 60°C 
>60°C bis 110 °C 
> 110 °C 
 
 
19,3 
0,5 
0,0 
 
 
17,5 
2,6 
0,0 
 
 
14,3 
2,6 
0,0 
Rauchgas, Kühlluft, Abluft 
>20°C bis 60°C 
>60°C bis 110°C 
>110°C 
 
12,2 
0,9 
3,0 
 
57,9 
6,2 
14,1 
 
51,4 
0,0 
9,1 
Theoretisches Wärmepotenzial 
(Summe aller Quellen) 35,2 95,5 77,3 
Technisches Wärmepotenzial 
(nur Einzelquellen ab 2,5 GWh/a, 
flüssige Wärmeträger ab 20°C, 
gasförmige Wärmeträger ab 60°C)  
11,7 25,9 25,9 
 
Das gesamte erfasste Abwärmepotenzial beläuft sich auf rd. 35 MW Leistung und  jährlich rd. 96 GWh/a. Für das 
technische Potenzial mit der Prämisse einer Nutzung für Wärmenetze wurden folgende  Eingrenzungen getroffen: 
• Wasser und andere flüssige Wärmeträger im gesamten Temperaturbereich.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 107 
 
• Gasförmige Wärmeträger nur im Temperaturbereich ab 60°C. Der technische Aufwand zur Ersch ließung 
gasförmiger Wärmequellen ist ohnehin deutlich höher als bei flüssigen Wärmeträgern. U nterhalb von 
60°C kommt nur eine betriebsinterne Abwärmenutzung durch regenerative Wär metauscher in Frage 
(z. B. Vorwärmung von Zuluftströmen durch Abluftströme).  
• Abwärmemengen für die Nutzung in Wärmenetzen ab einer jährlichen Menge von 2,5 GWh/a. Dies 
entspricht bei einem jährlichen Grundlasteinsatz von 4.000 bis 5.000 h/a einer Wär meleistung von 0,5 
bis 0,6 MW. Unterhalb dieser Größenordnung ist eine Abwärmenutzung für Dritte oder für ein 
Wärmenetz nicht sinnvoll machbar. 
Mit diesen Eingrenzungen beläuft sich das technische Potenzial auf rd. 12 MW und 26  GWh/a. 
Im Rahmen der Erarbeitung des Zielszenarios werden die Unternehmen mi t den größeren Abwärmepotenzialen 
gezielt in den Abstimmungsprozess einbezogen. Darüber hinaus werden weite re eingehende Rückläufe aus dem 
Fragebogen berücksichtigt, so dass sich Abweichungen der Potenziale zum hier dargestellten Stand ergeben 
können. 
5.5.6 Biomasse 
Das Biomassepotenzial setzt sich aus dem energetischen Potenzial von Waldrestholz, Bio abfall und Grünschnitt 
sowie landwirtschaftlicher Biogaserzeugung zusammen: 
• Waldrestholz: Hierbei handelt es sich um Holz, das bei der Holzernte zunächst im Wald verbleibt, wie 
Äste, Kronenholz oder nicht vermarktungsfähiges Stammholz.  
• Bioabfall: Unter Bioabfall versteht man organische Abfälle aus Haushalten und Gewerbe, die über die 
kommunale Abfallwirtschaft erfasst werden.  
• Grünschnitt: Grünschnitt umfasst organische Abfälle aus der Pflege von öffentlichen und privaten 
Grünflächen, wie Laub, Grasschnitt und Äste.  
• Biogasanlagen in der Landwirtschaft: In der Landwirtschaft werden Vergärungsanlagen betrieben, die 
Gülle und Festmist sowie Energiepflanzen (häufig Mais) als Substrat einsetzen. Das erzeugte Biogas 
wird in BHKW-Anlagen verstromt und i. d. R. ins Netz eingespeist. Die erzeugte Wär me wird zu 20-30 % 
als Eigenbedarf zur Beheizung des Fermenters benötigt. Die überschüssige Wärme w ird in seltenen 
Fällen für die Wärmeversorgung naheliegender Gebäude, aber auch von Gewächshäusern e ingesetzt.  
Waldrestholz 
Das Stadtgebiet Münster verfügt über 5.072 ha Waldflächen. Von diesen l iegen 2.990 ha in Naturschutzgebieten 
und FFH- oder Vogelschutzgebieten. Zur Ermittlung des Potenzials von Waldr estholz werden alle Waldflächen 
abzüglich der Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete angesetzt. Das restliche Waldgebiet beläuft sich 
auf 2.080 ha (vgl. Kartendarstellung in Abbildung 59). Insgesamt wird von einem flächenspezifischen Ertrag von 
4,3 MWh/ha [9] für das theoretische Wärmeerzeugungspotenzial von Waldr estholz ausgegangen. 
Das ermittelte theoretische Wärmeerzeugungspotenzial für Waldrestholz,  das durch Verbrennung in einem 
Biomasseheizwerk oder dezentralen Biomasse-gestützten Heizungssystemen nutz bar gemacht werden könnte 
(bzw. heute bereits teilweise genutzt wird), beträgt rd. 9,0 GWh/a. Das tech nische Potenzial entspricht dem 
theoretischen Potenzial. 
Bioabfall 
Die Abfallmengen aus der kommunalen Abfallsammlung der Stadt Münster werden z entral im Recycling- und 
Entsorgungszentrum der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) am Standort Zum Heidehof sortie rt und für die 
stoffliche und energetische Verwertung aufbereitet. 67 % der jährliche n Gesamtmenge von rd. 184.000 t wurden 
im Jahr 2023 stofflich verwertet. Die übrigen Mengen werden überregional  energetisch verwertet. Die Bio- und 
Grünabfallmengen werden energetisch verwertet bzw. zu Kompost aufbereitet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 108 
 
Im Jahr 2023 wurden 15.318 t Bioabfälle, 14.785 t Grünabfälle und 3.099 t Altholz gesammelt. Die Altholzmengen 
werden außerhalb Münsters in Biomassekraftwerken energetisch verwertet . Die Bioabfälle werden soweit 
technisch möglich vergärt und zur Strom- und Wärmeerzeugung in der BHKW- Anlage der AWM eingesetzt. Der 
nicht vergärbare Anteil wird gemeinsam mit Grünabfällen analog zur reinen Grüngutkomp ostierung der AWM zu 
zertifiziertem Kompost aufbereitet. Die theoretischen und technischen Potenziale  der biogenen Abfallstoffe sind 
in der folgenden Tabelle zusammengefasst. 
Tabelle 24: Theoretisches Wärmepotenzial aus biogenen Abfällen  
 Grünabfall Bioabfall Altholz Gesamt 
Jährliche Menge 14.785 t/a 15.318 t/a 3.099 t/a 33.202 t/a 
Verwertung Kompostierung in 
MS 
Energetisch 
(Biogas-BHKW) 
und 
Kompostierung in 
MS 
100% energetisch 
(Biomasse-KW) 
außerhalb MS 
 
Theoretisches 
Gesamtpotenzial 
 rd. 11 GWh/a 
(1,8 Mio.m³ Biogas) 12,4 GWh/a 23,4 GWh/a 
Das Altholzaufkommen wird außerhalb Münsters in Biomasse-Kraftwerken energetisch  verwertet. Der Einsatz in 
einer eigenen Verbrennungsanlage am Standort Münster ist aus technisch-wirts chaftlichen Gründen nicht 
sinnvoll. Das Altholzaufkommen ist mit 12 GWh/a zu gering, um den Aufwand z. B. für die Rauchgasreinigung einer 
solch kleinen Anlage mit einer Feuerungsleistung von rd. 2,5 MW zu rechtfertigen .  
Im Folgenden wird daher die Potenzialermittlung auf die vergärbaren Anteile  aus Bioabfall begrenzt. Die 
insgesamt am Standort Recyclingzentrum anfallenden Methanmengen aus der Bioabfallv ergärung, aus der 
Deponiegassammlung und aus der Klärgaserzeugung in der direkt angrenz enden Hauptkläranlage werden 
gemeinsam in einer BHKW-Anlage der AWM eingesetzt und zur gekoppelten Strom- u nd Wärmeerzeugung 
genutzt. Die Stromnutzung erfolgt überwiegend für den Eigenbedarf am Standort. Die Abwärme der BHKW-Anlage 
wird derzeit nur zu knapp 50 % am Standort für die Beheizung der Betr iebsgebäude und der Faultürme genutzt 
(6,4 GWh/a). Die Überschusswärme von 7,8 GWh/a könnte bei entsprechen der Anbindung für die 
Fernwärmeversorgung eingesetzt werden. In Tabelle 25  sind die Gasmengen und Wärmemengen der BHKW-
Anlage der AWM zusammengestellt.  
Zu beachten ist, dass die Deponiegasmenge rückläufig ist und deren Nutzun g langfristig in der BHKW-Anlage auf 
nahezu „0“ zurückgehen wird. Für das theoretische und technische Wärmepotenzial zur  Lieferung an Dritte wird 
daher ein Gesamtwert von 6,1 GWh/a angesetzt.  
Zurzeit wird als zusätzliche Anlagenkomponente in der Bio- und Grünabfall behandlung eine Pyrolyseanlage zur 
Verarbeitung der Siebüberläufe aus den beiden Kompostierungen zu Pflanzenkohl e untersucht. Die Verwendung 
der Pflanzenkohle ist sowohl in den eigenen Prozessen der AWM, wie der Kompostierung, als auch in kommunalen 
Anwendungen, etwa bei Stadtbaumpflanzungen oder in der Landwirtschaft, angedacht. Ein e solche Anlage 
könnte bei einer thermischen Gesamtleistung von rd. 0,6 MW eine Nett o-Abwärme von rd. 300 kW bereitstellen. 
Bei ganzjährigem Betrieb über rd. 7.500 Vollbenutzungsstunden könnte eine jährliche Wärmemenge von rd. 
2,3 GWh/a, z. B. für die Fernwärmeversorgung, bereitgestellt werden.  Das Gesamtwärmepotenzial der Bio- und 
Grünabfallbehandlung beläuft sich unter Beibehaltung der BHKW-Technologie für die Methannutzung damit auf 
8,4 GWh/a (vgl. Tabelle 26).

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 109 
 
Tabelle 25: Wärmepotenziale aus der BHKW-Anlage der AWM 
BHKW-Anlage der AWM  Bioabfall Klärgas Deponiegas Gesamt 
Jährliche Gasmengen 1,8 Mio.m³/a 
11,0 GWh/a 
3,4 Mio.m³/a 
20,3 GWh/a 
1,3 Mio.m³/a 
7,8 GWh/a 
(rückläufig) 
6,5 Mio.m³/a 
39 GWh/a 
31 GWh/a  
(langfristig) 
Abwärmepotenzial 
BHKW 
15 – 16 GWh/a 
langfristig: 12,5 GWh/a (ohne Deponiegas) 12,5 GWh/a 
Genutzte Abwärme 6,4 GWh/a (6,0 – 7,5 GWh/a) 6,4 GWh/a 
Überschusswärme 
(Wärmepotenzial 
theoretisch und 
technisch) 
8,5 GWh/a (8,0 – 9,0 GWh/a) 
Langfristig: 6,1 GWh/a (ohne Deponiegas) 6,1 GWh/a 
 
Tabelle 26: Gesamtpotenzial aus biogenem Abfall Standort Recy clingzentrum 
Gesamtpotenzial  
Standort Recycling-Zentrum 
Grün- und Bioabfall, 
Klärgas  Biokohle-Reaktor Gesamt 
Theoretisches Wärmepotenzial 6,1 GWh/a 2,3 GWh/a 8,4 GWh/a  
Technisches Wärmepotenzial 6,1 GWh/a 2,3 GWh/a 8,4 GWh/a 
 
Biogasanlagen in der Landwirtschaft 
In den „ländlichen“ Ortsteilen von Münster (bspw. Roxel, Sprakel, Amelsbüren) gibt es 14 Anlagen zu r 
Biomassevergärung mit energetischer Nutzung des Biogases in BHKW-Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung. 
Die Standorte der Anlagen sind in Abbildung 60 dargestellt. Die insgesamt installierte elektrische Nettoleistung 
der Anlagen beläuft sich gemäß Marktstammdatenregister der BNetzA auf rd. 6,4 MW [24].  
Beim Ansatz von 6.000 Vollbenutzungsstunden ergibt sich eine rechn erische jährliche Stromerzeugung von rd. 
38 GWh/a und Abwärmepotenzial von rd. 46 GWh/a. 20 % bis 30% der gekopp elt erzeugten Wärme wird zur 
Beheizung der Fermenter benötigt. In einigen Fällen erfolgt eine Nutzung der überschüssigen BHKW-Abwärme zur 
Versorgung von Gebäuden und Gärtnereien mit Gewächshäusern. Aus den  vorliegenden Informationen des 
Markstammdatenregisters wurde eine gesamte Nutzung des Abwärmepotenzials von rd. 22 GWh/a ermittelt. Das 
bisher nicht erschlossene Abwärmepotenzial beträgt rd. 24 GWh/a und wird zunächst als theoretisches und 
technisches Wärmepotenzial aufgenommen. In der nachfolgenden Tabelle sind die ermittelten Daten 
zusammengestellt. 
Tabelle 27: Potenziale aus den Biogasanlagen in der Landwirt schaft 
Biogasanlagen in der  
Landwirtschaft 14 Standorte  
Elektrische Nettoleistung, gesamt 6,4 MW 
Jährliche Stromerzeugung 
(Ansatz 6.000 Vbh/a) 
38,2 GWh/a 
Abwärmepotenzial gesamt 46,4 GWh/a 
Wärmepotenzial zur Lieferung an 
Dritte (theoretisch und technisch) 
24,3 GWh/a 
 
Für die weiterführende Untersuchung zur Nutzung des Biogaspotenz ials in der Landwirtschaft bspw. für 
Nahwärmeversorgungen wurden die auf Basis der rechnerischen Ansätze ermi ttelten Potenziale in Kooperation

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 110 
 
mit den Betreibern und der Landwirtschaftskammer durch Befragungen validiert u nd mögliche zusätzliche 
Flächenpotenziale konkretisiert.  
Gesamtpotenziale 
Abschließend sind in der nachfolgenden Tabelle die Gesamtpotenziale au s Altholz und Biogas am Standort 
Recyclingzentraum und Hauptkläranlage der AWM sowie der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung 
zusammengestellt. 
 
Tabelle 28: Wärmepotenziale aus Biomasse und Biogasanlagen 
Potenziale  
Biomasse  Waldrestholz 
Recyclingzentrum 
und  
Hauptkläranlage 
Biogasanlagen  
in der  
Landwirtschaft 
Gesamt 
Theoretisches  
Potenzial 9,0 GWh/a 8,4 GWh/a 24,3 GWh/a  42,7 GWh/a 
Technisches  
Potenzial 9,0 GWh/a 8,4 GWh/a 24,3 GWh/a 42,7 GWh/a

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 111 
 
 
Abbildung 59: Wald- und Schutzgebiete

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 112 
 
 
Abbildung 60: Biogasanlagen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 113 
 
5.5.7 Freiflächen-Solarthermie 
Freiflächen-Solarthermie ist eine Technologie, bei der große Kollektorflächen auf ungenutzten oder speziell dafür 
vorgesehenen Freiflächen installiert werden, um Sonnenenergie zur Erzeu gung von Wärme zu nutzen. Diese 
Wärme kann in Wärmenetze integriert werden. Um im Sommer erzeugte Wärme für de n Winter nutzbar zu 
machen, sind Solarthermie-Anlagen häufig nur in Kombination mit saisonalen Speichern sinnvoll. 
Üblicherweise erfolgt die Ermittlung von Potenzialflächen für die Nutzung sol arer Strahlungsenergie ausgehend 
von den sogenannten Suchflächen im Solarkataster NRW des LANUK [16]. Dies e Flächen werden weiter 
eingegrenzt durch Überlagerung mit Ausschlussflächen, z. B. aufgrund fehl ender Ausdehnung, 
Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten etc. und unter  Einbeziehung von Voruntersuchungen auf 
kommunaler Ebene.  
Tabelle 29: Definition der Potenziale von Freiflächen-Solarthermie 
SOLARTHERMIE, Freiflächen 
 
Theoretisches Potenzial (Anlehnung an IFM): 
- Gesetzlich privilegierte Gebiete entlang Autobahnen und 2-gleisigen Bahnstrecken  
- Erweiterung gem. IFM-Konzept um Prüfbereiche in erweiterten Korridoren entlang de r 
privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) 
- Erweiterung gem. IFM-Konzept um 4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken  
 
Technisches Potenzial: 
Ausgehend vom theoretischen Potenzial: 
- Eingrenzung auf 500 m-Korridor um besiedelte Bereiche 
- Potenzialberechnung anhand von Parametern aus Planungsprojekten der Stadtwerke 
- Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial in Prüfbereichen in er weiterten 
Korridoren entlang der privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) nicht berücksich tigt 
- Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial in Prüfbereichen in nic ht 
privilegierten Bereichen um 4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken nicht 
berücksichtigt 
- Technisch nutzbarer Wärmeertrag: Berücksichtigung der Verstetigung über einen 
Wärmespeicher (Wärmeverluste und Flächenbedarf für Speicher) 
Da für die Stadt Münster ein aktuelles Integriertes Flächenkonzept IFM [ 2] vorliegt, in dem umfassende 
Untersuchungen zu Eignungsgebieten und Potenzialermittlungen für die er neuerbaren Energieträger solare 
Strahlungsenergie und Windkraft durchgeführt wurden, lehnt sich die Potenzial ermittlung für die Freiflächen-
Solarthermie im Rahmen der Kommunalen Wärmplanung an das Vorgehen im IFM wie folgt an:  
• Basis der Potenzialflächenermittlung sind zunächst die gem. Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs. 1 Nr. 8 für 
eine Nutzung solarer Strahlungsenergie grundsätzlich zulässigen (privilegie rten) Freiflächen. Dies sind 
beidseitige 200-Meter-Korridore an Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstr ecken. Diese wurden 
im IFM um daran angrenzende Prüfbereiche im Korridor von 200 m bis 500 m erweitert. Außerdem wurden 
nicht privilegierte Bereiche in Form von 200-Meter-Korridoren entlang von vierspurigen Autobahnen und 
zweigleisigen Bahnstrecken berücksichtigt.  
• Hinzu kommen Freiflächen im Umfeld von Windenergiestandorten. Gemäß dem n euen 
Landesentwicklungsplan (LEP) NRW ist die kombinierte Nutzung für die Energiegewi nnung mit 
Freiflächensolaranlagen grundsätzlich gegeben, sofern der eigentliche Zweck de r Windenergiegebiete 
nicht beeinträchtigt wird. Diese Bereiche sind insbesondere bedeutsam für  die Errichtung von 
Freiflächen-PV-Anlagen, da sie bereits als grundsätzlich restriktionsarm identifiziert wurden und durch

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 114 
 
die bestehenden Anlagen den Anschluss an das Stromnetz besitzen. Fü r die Errichtung von 
Solarthermieanlagen sind sie eher nicht geeignet, da die Solarthermie räumliche  Nähe zu bestehenden 
Wärmenetzen oder evtl. künftig zu errichtenden Wärmenetzen erfordert. 
• Im IFM wurden die für Solarthermie geeigneten Freiflächen durch zusätz liche Eingrenzung auf einen 3-
Kilometer-Korridor entlang des einspeisefähigen Fernwärmenetzes (Hauptnetz) konkreti siert. Um 
darüber hinaus das Potenzial für mögliche künftige Nahwärmegebiete zu berücksic htigen und um 
Installationskosten, Wärme- und Temperaturverluste gering zu halten [25],  wurden die geeigneten 
Freiflächen im Rahmen der Potenzialanalyse für die Kommunale Wärmeplanung anhand  eines 500-
Meter-Korridor um aktuelle und potenziell zukünftige Siedlungsbereiche weiter eingegrenzt. 
• Darüber hinaus spielt der Abstand zu Siedlungen für Freiflächen-Solarth ermie und deren Integration in 
Wärmenetze eine Rolle um Installationskosten, Wärme- und Temperaturverluste gering zu halten [26]. In 
der vorliegenden Studie wird zur Bemessung des technischen Potenzials ein Umkreis von 500 m um 
aktuelle und potenziell zukünftige Siedlungsbereiche angesetzt. 
Die Ergebnisse der Flächeneingrenzung für die Solarthermie sind in der Karte in Abbildung 61 dargestellt. Gezeigt 
werden die Potenzialbereiche lt. IFM, welche sich innerhalb von privilegierten Bereichen befinden. Weitere 
Korridore, in denen Solarthermie möglich ist, und die sich außerhalb akt ueller und potenziell zukünftiger 
Siedlungsbereiche befinden, sind als Suchbereiche aufgezeigt.  
Zur Berechnung des theoretischen Potenzials wurden pauschale Auslegungs parameter zum 
kollektorflächenspezifischen Ertrag (440 kWh/m²) und zur Belegungsdich te (0,68 m² Kollektorfläche pro m² 
Grundfläche) herangezogen. Innerhalb der privilegierten Bereiche nac h BauGB ergibt sich ein theoretisches 
Flächenpotenzial von rd. 986 ha (ohne Umfeldflächen WKA) und ein th eoretisches Wärmepotenzial von rd. 
2.950 GWh/a. Zusätzliche, in Abbildung 61 nicht gezeigte, Potenzialbereiche in erweiterten Korridoren und nicht 
privilegierten Bereichen belaufen sich lt. IFM auf weitere 341 ha bz w. 94 ha. Das theoretische Wärmepotenzial 
dieser Bereiche liegt bei 1.300 GWh/a. In Summe ergibt sich für das theoretische Potenzial von Solarthermie-
Freiflächenanlagen ein Wert von 4.250 GWh/a.  
Mit Eingrenzung auf einen 500-Meter-Bereich um aktuell und zukünfti g besiedelte Flächen reduziert sich das 
Flächenpotenzial in privilegierten Bereichen auf 571 ha. Das auf diese  Weise reduzierte, theoretische jährliche 
Wärmepotenzial beläuft sich auf 1.710 GWh/a. Von den Potenzialflächen in erwe iterten Korridoren und nicht 
privilegierten Bereichen liegen 169 ha bzw. 49 ha in einen 500-Meter-Bereich um aktue ll und zukünftig besiedelte 
Flächen, was das theoretische Potenzial dieser Flächen auf 650 GWh/a reduzie rt.  
Im Sinne einer konservativen Schätzung werden zur Bemessung des tech nischen Potenzials ausschließlich 
Flächen in privilegierten Bereichen und im 500 m Umkreis um Siedlungen betrachtet. Weiterhin werden Plandaten 
der Stadtwerke Münster, wie sie für ein potenzielles Solarthermiepr ojekt vorliegen, herangezogen. Diese 
berücksichtigen neben lokal-spezifischen Simulationen zum kollekto rflächenspezifischen Ertrag und zur 
Belegungsdichte, auch real anzusetzende Abstandsflächen sowie den Fläche nbedarf für potenzielle 
Technikgebäude und Pufferspeicher. Unter Berücksichtigung dieser A uslegungsdaten ergibt sich ein 
Wärmeerzeugungspotenzial von rd. 1.990 GWh/a. Um die Wärmeerzeugung zu  verstetigen und saisonal für die 
Nutzung im Winterhalbjahr zwischenzuspeichern, sind große Wärmespeiche r erforderlich (Erdbeckenspeicher, 
vgl. Kapitel 5.5.8). Wird die Annahme getroffen, dass etwa ein Drittel der Potenzialflächen für Solarthermie für 
Wärmespeicher benötigt werden und 20 % Wärmeverluste bei saisonaler Ve rschiebung am Speicher auftreten, 
reduziert sich das o. g. theoretische Wärmepotenzial um rd. 47 % au f 610 GWh/a. Dieser Wert wird als 
technisches Potenzial angesetzt. 
Es ist zu beachten, dass dieses Potenzial noch nicht die tatsächlichen Lastverhältnisse in den bestehenden Fern- 
und Nahwärmenetzen oder in möglichen künftig neu zu errichtenden Wärmen etzen berücksichtigt. Die im 
Rahmen des Zielszenarios zu erarbeitenden konkreteren Flächen- u nd Leistungsauslegungen werden 
erfahrungsgemäß deutlich niedriger ausfallen als die hier genannten Zahlen. Zude m stehen die für Freiflächen-

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 115 
 
Solarthermie geeigneten Flächen in direkter Nutzungskonkurrenz zu Fr eiflächen PV-Anlagen und zur 
landwirtschaftlichen oder ökologischen Flächennutzung. Die gegenseitige Beeinfluss ung wird hier noch nicht 
abgebildet. 
Die Stadtwerke Münster haben das Thema Freiflächen-Solarthermienutzung im Rahmen ihrer 
Transformationsplanung für ihre Wärmenetze bereits vor Beginn der kommunalen Wärmeplanung aufgenommen. 
Als ein Baustein der Transformation ist eine Freiflächenanlage im westlichen Stadtgebie t mit einer Fläche von 
16 ha mit einem jährlichen Ertrag von rd. 30 GWh/a in Verbindung mit eine m Wärmespeicher zur Verstetigung 
vorgesehen. Da dieser Baustein nur einer von vielen konkurrierend en Bausteinen für die Nutzung erneuerbarer 
Wärme darstellt, liegt die seitens der Stadtwerke Münster vorgesehene Anlagengröße deutlich unterhalb der o. g. 
Zahlen zum technischen Potenzial.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 116 
 
 
Abbildung 61: Potenzial und Prüfbereiche für Freiflächen-Solarthermie

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 117 
 
5.5.8 Wärmespeicher 
Wärmespeicher als Bestandteil der zentralen Versorgungsstruktur dienen dazu, Wärmeerzeugung und 
Wärmeabgabe zeitlich zu trennen und ermöglichen den flexiblen Betrieb von Wärmequellen . 
Es gibt: 
• Kurzzeitwärmespeicher: Diese speichern Wärme für Stunden bis zu wenigen Tagen und werden meist 
in Form von Heißwasserspeichern für KWK-Anlagen genutzt. Sie ermöglichen die flexible Stromerzeugung 
unabhängig vom momentanen Wärmebedarf und sind meist direkt an der Erzeugungsanlage instal liert. 
Das Volumen liegt bei kleinen bis mittleren Wärmenetzen im Bereich zwische n 20 m³ bis zu 1.000 m³, in 
großen Fernwärmenetzen bzw.-anlagen auch bis zu mehreren 10.000 m². Sie werden i. d. R. als stehende 
Stahlbehälter errichtet und der Flächenbedarf ist vergleichsweise gering. Die Stad twerke Münster 
betreiben seit 2007 einen Heißwasserspeicher mit 8.000 m³, um die Fahrweise des GuD-Heizkraftwerkes 
zu optimieren. Weitere kleinere Speicher sind den BHKW-Anlagen in de n Nahwärmenetzen zugeordnet. 
Kurzzeitwärmespeicher dienen nicht der saisonalen Speicherung und sind  daher nicht Gegenstand der 
Potenzialuntersuchung. 
• Langzeitwärmespeicher: Diese speichern Wärme über Monate hinweg. Besonders saisonale Speicher 
(z. B. Erdbeckenwärmespeicher) sind verbreitet, die große Mengen Wärme aus dem Sommer in die 
Wintermonate übertragen. I. d. R. werden sie in Kombination mit großen Solarthermieanlagen eingesetzt, 
es können aber auch Überschusswärmemengen aus Abfall-Heizkraftwerk en und industriellen 
Abwärmequellen über lange Zeiträume verschoben werden – i.d.R. vom Sommerhalbjahr in das 
Winterhalbjahr. Langzeitwärmespeicher wurden Anfang der 1980er-Jahren ers tmals in Schweden 
eingesetzt und in der Folgezeit in Dänemark mit dem Ziel der Technologie- und Kostenoptimierung 
weiterentwickelt. Ab 2010 wurden in Dänemark mehrere Großspeicher mit Volumina zwischen 60.000 m³ 
und 210.000 m³ für Nahwärmesysteme errichtet, die in Kombination mit Freif lächen-
Solarthermieanlagen und unter der Voraussetzung der höchsten Energiesteue r in ganz Europa 
konkurrenzfähige Wärmegestehungskosten zur Wärme aus erdgasgefeuerten KWK-Anlagen 
ermöglichen.   
Ein Beispiel für einen Erdbeckenwärmespeicher in Deutschland ist der Speich er in Meldorf (Schleswig-
Holstein) mit 43.000 m³ Volumen und 1.500 MWh Speicherkapazität. 
Erdbeckenspeicher sind durch Folien gegen das Erdreich isoliert und  erreichen Temperaturen bis 90 °C. Ihre 
Speicherkapazität kann bei Temperaturdifferenzen von 90/10 °C über 90  kWh/m³ betragen (Einsatz von 
Wärmepumpen zur Niedertemperaturauskühlung). Sie werden häufig als Pyr amidenstumpf gebaut, um 
Erdarbeiten zu minimieren. 
Die Speicherverluste hängen von der Temperaturhaltedauer, der Dämmqualität und der Bodenbeschaffenheit ab. 
Aufgrund der langen Speicherdauer über mehrere Monate können sie 20 % und mehr betragen. Grundwasser in 
der Nähe kann hohe Wärmeverluste verursachen, weshalb Speicher n ur in trockenen Böden ohne 
Grundwasserströmungen sinnvoll sind. 
Ein Einsatz von Erdbeckenspeichern wäre in Münster in Kombination mit Freifläch en-Solarthermieanlagen 
grundsätzlich möglich. Großtechnische Abwärmepotenziale aus der Industr ie oder Verbrennungsanlagen sind in 
Münster hingegen nicht vorhanden. 
Um die durch Freiflächen-Solarthermie erzeugte Wärme saisonal zu speichern und ganzjährig nutzbar zu machen, 
entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf, der das Wärmeerzeugungspote nzial schmälert. Unter der Annahme, 
dass etwa ein Drittel der Potenzialflächen für Solarthermie für Wärmespeich er benötigt würden und 20 % 
Wärmeverluste entstehen, reduziert sich das rechnerische Wärmepotenzial aus den in Kapitel 5.5.7 hergeleiteten 
Freiflächen um rd. 53 %. Dies wird im technischen Solarthermiepotenzial ber ücksichtigt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 118 
 
Die technisch-wirtschaftliche Eingrenzung von großen Wärmespeichern in Kombination mit Solarthermieanlagen 
erfolgt im Rahmen des Zielszenarios unter Berücksichtigung der weiteren Zuwachspotenziale für die erneuerbare 
Wärmeerzeugung z. B. aus Geothermie, Oberflächengewässern und dem Klarwasse rablauf an Kläranlagen. Zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt kann das Potenzial für große Wärmespeicher daher nicht e ingegrenzt werden. Die 
Standorte werden sich aus den Standorten für Freiflächen-Solarthermieanlagen ergeben. 
Die Stadtwerke Münster sehen im Rahmen ihrer Transformationsplanung für ihre Wärm enetze eine 
Freiflächensolarthermieanlage in Kombination mit einem Großwärmespeicher zur Ve rstetigung, jedoch nicht zur 
saisonalen Speicherung, im Westen Münsters vor. Konkrete Angaben zum Projek t werden im Rahmen des 
Zielszenarios betrachtet.  
5.5.9 Wasserstoff 
Wasserstoff wird zukünftig bei der Dekarbonisierung unserer Energiesysteme an Bedeutung gewinnen. Dies gilt 
insbesondere dort, wo ein Einsatz von grünem Strom nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Im Fokus stehen hierbei 
vor allem industrielle Anwendungen sowie große Anlagen zur Erzeugung von Strom un d Wärme. 
Wasserstoff muss immer durch einen chemischen Prozess erzeugt werden , da er in dieser Form nicht natürlich 
vorkommt. Dabei gibt es unterschiedliche Farbkennzeichnungen, die den  Herstellungsprozess aufzeigen. Für 
eine klimaneutrale Wärmeversorgung und damit für die kommunale Wärmeplanung ist v. a. der grüne Wasserstoff 
relevant: Grüner Wasserstoff wird per Elektrolyse aus Wasser mithilfe von erneuerbarem Strom erzeugt und stellt 
die klimafreundlichste Form des Wasserstoffs dar (erneuerbarer Wasserstoff). Des  Weiteren gibt es noch blauen 
(aus Dampfreformierung von Erdgas mit CO2-Abscheidung und -Speicherung), türkisen (aus Pyrolyse von Erdgas) 
und orangenen (hergestellt aus Biomasse oder per Elektrolyse mit Strom aus Abfallve rwertung). 
Für den zunehmenden Einsatz von Wasserstoff als einen Baustein zur Erre ichung der Dekarbonisierungsziele 
müssen einerseits die entsprechenden Mengen zur Verfügung stehen . Für einen Hochlauf der 
Wasserstoffwirtschaft kommen prinzipiell eine lokale oder eine inländische Erzeugu ng sowie ein Import in Frage. 
Eine lokale Erzeugung von Wasserstoff in Münster existiert bisher nicht u nd es sind auch keine Projekte dazu 
bekannt. Für die Nutzung von nicht lokal erzeugtem Wasserstoff bedarf e s andererseits einer überregionalen 
Infrastruktur in Form eines Wasserstoffnetzes, das derzeit noch nicht existiert. 
Der Aufbau einer solchen überregionalen Infrastruktur wird von der FN B Gas (die Vereinigung der 
Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V.) als Zusammenschluss der Fer ngasbetreiber in Abstimmung mit der 
Bundesregierung und der Bundesnetzagentur vorangetrieben. Ein Schwerpunkt der FNB Gas ist die 
Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff auf der Transportebene. I m Juli 2024 hat die FNB Gas den 
Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz bei der BNetzA abgegeben (https://fnb-gas.de/wasserstoffnetz-wasserstoff-
kernnetz/). Dieser Antrag wurde im Oktober 2024 von der BNetzA mit ein igen Anpassungen genehmigt. Der 
genehmigte Plan für das Wasserstoff-Kernnetz ist somit auch für diese Wärmeplanung im Hinblick auf eine 
mögliche Nutzung von Wasserstoff im Stadtgebiet Münster von Bedeutung. 
Die Abbildung 62  zeigt den Planungsstand des von der BNetzA genehmigten Kernnetzes. Es umfasst ein e 
Leitungslänge von ca. 9.000 km und besteht sowohl aus neu zu ba uenden Leitungen als auch aus bestehenden 
Leitungen, welche vom Gas- auf einen Wasserstofftransport umgestellt werde n sollen. Das Kernnetz wird im 
Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanungen für Gas und Wasserstoff kontinuierlich 
weiterentwickelt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 119 
 
 
Abbildung 62: Stand Wasserstoff-Kernnetz 3  
Im Kernnetz sind zwei Leitungen vorgesehen, die in unmittelbarer Nähe zur  Stadt Münster verlaufen und deren 
Nutzung von Gas auf Wasserstoff umgestellt werden soll: 
• Die Leitung der Thyssengas zwischen Coesfeld und Amelsbüren bzw. Amelsbüren und Rinkerode verläuft 
in West-Ost-Richtung (geplante Umstellung: Ende 2027) 
• Ein Abschnitt der „H2ercules -Leitung“ (Albachten -Ascheberg) der OGE verläuft in Nord-Süd-Richtung 
(geplante Umstellung: Ende 2030) 
Damit ist prinzipiell die Möglichkeit eines Anschlusses von Münster an d as Wasserstoff-Kernnetz gegeben, was 
dann den Aufbau einer lokalen Wasserstoff-Infrastruktur (Verteilleitu ngen) nach sich ziehen müsste, die sich an 
dem zu erwartenden Wasserstoffbedarf orientiert.  
 
3 Quelle: https://fnb-gas.de/wasserstoffnetz-wasserstoff-kernnetz/

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 120 
 
Angenommen, grüner Wasserstoff wäre in ausreichender Quantität und zu wettbewerbsfähi gen Preisen in einem 
Leitungsnetz vorhanden, gäbe es bereits heute die technischen Mögl ichkeiten, diesen in der Wärmeversorgung 
einzusetzen. Neue Brennwertkessel für die dezentrale Versorgung  mit Wärme könnten bereits heute anteilig mit 
Wasserstoff betrieben werden bzw. wären auf einen Betrieb mit 100 % Wasserstoff nachträglich umrüstbar („H2-
ready“). Darüber hinaus basiert auch die Brennstoffzellentechnologie auf einem Einsatz von Wasserstoff. Hierbei 
kommt die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung - also die gleichzeitige Erzeugung von Strom  und Wärme - zur 
Anwendung, jedoch auf chemischer Basis. „Klassische“ KWK -Anlagen auf Motorenbasis oder in Form von 
Gasturbinen, wie sie in größerer Ausprägung zur Erzeugung von Fernwärme ve rwendet werden, sind in der 
heutigen Entwicklungsstufe ebenfalls für einen Einsatz von Wasserstoff ve rfügbar oder für eine 
Wasserstoffnutzung umrüstbar („H2-ready“). Dabei sind Gasturbinen wegen der externen Brennkammer leichter 
und flexibler sowohl mit Erdgas als auch Wasserstoff oder Gemischen daraus betreibb ar als Motoren (BHKW).  
Die Bereitstellung von Wärme mittels Wasserstoff benötigt 6- bis 10-mal so viel Strom wie die Bereitstellung von 
Wärme mittels Wärmepumpe. Bei Solarthermie, Geothermie, Biomasse, Abwärme und  daraus gespeisten 
Wärmenetzen ist der Strombedarf deutlich geringer. Aufgrund der physikalischen und chemischen 
Gegebenheiten und daraus hervorgehenden Effizienzgrenzen wird auch tech nologischer Fortschritt die geringe 
Gesamteffizienz der Wärmebereitstellung mittels Wasserstoff im Vergleich zu den anderen Technologien nicht 
wesentlich verbessern können. Vorteile von Wasserstoff gegenüber der  direkten Nutzung von erneuerbarem 
Strom ist die saisonale Speicherbarkeit, was die zeitliche Flexibilität für einen Einsatz erhöht. Zudem besteht für 
Wasserstoff die Transportfähigkeit über weite Distanzen mittels Pipeline und Tankschiffen, um mit diversifizierter 
Beschaffungsstrategie an ggf. wirtschaftlich günstigeren Erzeugungsmöglichkeiten in anderen Regionen der Erde 
teilhaben zu können. Auf diese Weise kann der verbleibende Wasser stoffbedarf gedeckt werden, der in 
Deutschland oder Europa nicht sinnvoll erzeugt werden kann. Der Import von  Wasserstoff ist auch Bestandteil 
der nationalen Wasserstoffstrategie, auf die bei der Beschreibung des Zielszenarios n äher eingegangen wird. 
Der Einsatz von Wasserstoff in zentralen Wärmeerzeugungsanlagen (KWK-Anlagen ode r Spitzenkessel in 
Verbindung mit dem Wärmenetz) sowie in ausgewählten industriellen und gewerblichen 
Prozesswärmeanwendungen kann perspektivisch durchaus relevant werden.  Für diese Einsatzzwecke sind 
Einzelfallprüfungen mit dem Netzbetreiber Stadtnetze Münster erforderlich,  woraus in der Zukunft ein 
Wasserstoffnetz erwachsen kann. Für daran anliegende Gebäude stünde dann ein Wassers toffnetz ebenfalls zur 
Verfügung.  
Dagegen ist in der Breitenanwendung der Einsatz von Wasserstoff in dezentralen He izungen aus Sicht der 
Autor*innen sowie der Stadt Münster und des lokalen Netzbetreibers Stadtnetze Münster nicht sinnvoll und auch 
nicht vorgesehen. Für den Gebäudesektor stehen mit den in den v origen Abschnitten beschriebenen 
Potenzialbereichen Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, Abwärm e und Biomasse diverse 
Technologien zur Verfügung, die derzeit deutlich vorteilhaft gegenüber dem Einsatz von  Wasserstoff sind.   
Das findet sich auch in der nationalen Wasserstoffstrategie wieder. Zudem erschwert die aktuelle Regulatorik die 
verbindliche Festlegung von Wasserstoffgebieten, da in diesem Fall Vers orgungsgarantieren durch den 
Gasnetzbetreiber eingegangen werden müssten.  
Auf die lokale Verwendung von Wasserstoff in Münster und die dazu erforderliche Infrastruktur im Zusammenhang 
mit der Anbindung an das Kernnetz wird im Detail bei der Beschreibung des  Zielszenarios ausgeführt (vgl.Kapitel 
6). 
5.6 Potenziale zur Stromerzeugung 
Im Folgenden werden die Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung aus  PV-Anlagen auf Gebäuden und 
Freiflächen sowie Windkraftanlagen ermittelt. Wesentliche Potenziale für Wasserk raftanlagen bestehen in 
Münster nicht.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 121 
 
Die regenerative Stromerzeugung stellt kein direktes Wärmepotenzial dar. Sie  dient vielmehr der (bilanziellen) 
Deckung des künftig steigenden Strombedarfs für den Wärmepumpen-Einsatz u nd wird indirekt im Wärmemarkt 
eingesetzt. 
5.6.1 Dachflächen-Photovoltaik 
Dachflächen-Photovoltaikanlagen wandeln Sonneneinstrahlung direkt in elektrische  Energie um. Es gibt 
verschiedene Arten von PV-Anlagen: 
• Monokristalline Solarmodule: Diese Module bestehen aus einzelnen Siliziumkristallen und bieten de n 
höchsten Wirkungsgrad. Sie sind besonders effizient bei direkter Sonnenein strahlung und eignen sich 
ideal für kleinere Dachflächen. 
• Polykristalline Solarmodule: Diese Module bestehen aus mehreren Siliziumkristallen, sind günstiger in 
der Herstellung, aber etwas weniger effizient als monokristalline Module. Sie  funktionieren gut bei 
diffuserem Licht und sind eine häufige Wahl für größere Dächer. 
• Dünnschichtmodule: Diese Module sind leichter und flexibler als kristalline Module , jedoch weniger 
leistungsstark. Sie eignen sich für Dächer, die weniger Gewicht tragen könne n oder bei denen das 
Aussehen eine Rolle spielt. 
• Hybridkollektoren (Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT)):  Diese Kollektoren kombinieren 
Photovoltaik und Solarthermie in einem System. Sie erzeugen gleichzeitig Strom un d Wärme, wodurch 
die absolute Energieausbeute pro Dachfläche maximiert wird, der spezifisc he Anteil für Wärme jedoch 
geringer als in den anderen Systemen ausfällt. 
Zur Ermittlung des Potenzials für Dachflächen-PV in Münster wurde das Solardachkataster der Stadt Münster [15] 
ausgewertet. Dieses enthält für jede Dachseite in Münster Angaben über d ie Dachfläche, die sich für die 
Installation einer PV-Anlage eignet, über die installierbare Leistung sowie über den Ertrag pro Jahr. Dabei wird die 
Einstrahlung in Abhängigkeit der Dachrichtung und Dachneigung sowie Verschattung berücksichtigt. Jede Fläche 
wird anhand dieser Kennwerte einer Gesamteignungskategorie zugeordnet [15]. 
Tabelle 30: Definition der Potenziale von Dachflächen-Photovoltaik 
PHOTOVOLTAIK, Dachflächen 
 
Theoretisches Potenzial: 
- Maximal mögliche Wärmeerzeugung bei Betrachtung geeigneter Flächen und Einstrahlungsdaten lt.  
Solarkataster der Stadt Münster 
 
Technisches Potenzial: 
Ausgehend vom theoretischen Potenzial: 
- Ausschluss von Ausschluss von Flächen der Kategorie geringerer Einstrahlung 
 
Insgesamt gibt es in Münster 10,3 Mio. m² geeignete Dachflächen für die Installation von PV-Anlagen. Davon 
entfallen rd. 62 % auf private Gebäude, 21 % auf gewerbliche Dachflächen und 11 % befinden sich auf Gebäuden 
des öffentlichen Sektors; die restlichen Anteile auf Gebäuden unbe kannten Sektors. Weiterhin ist zu beachten, 
dass rd. 5 % der geeigneten Dachflächen zu denkmalgeschützten Gebäu den gehören, rd. 6 % zu Gebäuden in 
Gebieten der Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen. Eine Installation von PV-Anl agen ist in diesen Bereichen 
nicht grundsätzlich ausgeschlossen, es bedarf jedoch einer Genehmigung durch das Bauordnungsamt oder die 
Städtische Denkmalschutzbehörde.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 122 
 
Das theoretische Potenzial, welches unter Beachtung aller möglichen Fläch en berechnet wurde, beträgt 
1.139 GWh/a. So könnten 486 GWh Strom pro Jahr auf Flächen mit sehr hohe r Einstrahlung erzeugt werden. Auf 
Flächen mit hoher Einstrahlung beträgt der theoretische Stromertrag 339 GWh/a , auf Flächen mit mittlerer 
Einstrahlung 231 GWh/a. Weitere 82 GWh/a entfallen auf Dachflächen mit geringer Einstrahl ung. Ob ein 
bestimmtes Gebäude bzw. eine Dachfläche für PV geeignet ist, können Bürger *innen auf 
https://www.solarkataster-muenster.de/ herausfinden. 
Abbildung 63 zeigt das theoretische Stromerzeugungspotenzial und dessen Aufteilun g auf die Bezirke Münsters 
und die vier Eignungskategorien. Das theoretische Potenzial umfasst alle Flächen der Kategorien „geeignet“ und 
„weniger geeignet“. Das technische Stromerzeugungspotenzial entspricht der Summe der als „geeignet“ 
deklarierten Kategorien. 
  
Abbildung 63: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-PV, Darstellung  nach Gesamteignung und Bezirken 
Zur Bemessung des technischen Potenzials werden alle Flächen der Kat egorie „weniger geeignet“  
herausgenommen. Das technische Dachflächen-PV-Potenzial für das Stadtgebie t Münster beträgt folglich 
1.056 GWh/a. Da alle Dachflächen betrachtet wurden, beinhaltet dieses Potenz ial auch bereits bestehende 
Anlagen auf Dächern. Laut Marktstammdatenregister [24] sind im Stadtgebiet Mü nster bereits Anlagen mit einer 
Nettonennleistung von 151 MW installiert, was bei angenommener hoher Einstr ahlung einem bereits 
ausgeschöpften Stromerzeugungspotenzial von 124 GWh/a bzw. 12 % entspricht. Dazu kommen 1,7 MW Leistung 
aus sogenannten Balkonkraftwerken, welche als steckerfertige Einzelmodul e an Fassaden und Balkonen, auf 
Garagen, Carports, etc. installiert sind. 
Abbildung 64  zeigt auf Baublockebene die bilanzielle Wärmebedarfsdeckung über eine Dach-PV-Anlage in 
Kombination mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Dabei wurde das technische PV-Pote nzial herangezogen und 
eine Jahresarbeitszahl der Luft-Wasser-Wärmepumpe von 2,4 angenommen. 
Die für die Dachflächen-PV geeigneten Flächen stehen zum Teil in direkter  Nutzungskonkurrenz zu möglichen 
Dachflächen für Solarthermie-Anlagen. Die gegenseitige Beeinflussung wird hier noch nicht abgebildet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 123 
 
 
Abbildung 64: Technisches Potenzial von Dachflächen-PV, Darstellung a uf Baublockebene

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 124 
 
5.6.2 Freiflächen-Photovoltaik 
Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind großflächige Solaranlagen, die beispielsweise auf unbe bauten oder 
landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden, um elektrische Energie aus Sonnenlicht zu erzeugen. Im 
Gegensatz zu Dachanlagen, die auf Gebäuden installiert sind, werden Freifl ächenanlagen auf ebener Erde 
aufgestellt. Sonderformen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, wie Parkplatz-PV, Floating-PV, un d Agri-PV 
können innovative Lösungen bieten, um den Platz effizienter zu nutzen und  Flächennutzungskonflikte zu 
minimieren. 
Gemäß Marktstammdatenregister sind im Stadtgebiet Münster Freiflächen-PV-Anlagen mit einer elektrischen 
Gesamtleistung von rd. 1,1 MW installiert [24]. Die größte Anlage weist eine Le istung von rd. 1,0 MW auf. Die 
jährliche Stromerzeugung beträgt rechnerisch bei einem mittleren Vol llaststundenansatz von 990 h/a rd. 
1,1 GWh/a. 
Tabelle 31: Definition der Potenziale von Freiflächen-Photovoltaik 
PHOTOVOLTAIK, Freiflächen 
 
Theoretisches Potenzial (Anlehnung an IFM): 
- Gesetzlich privilegierte Gebiete entlang Autobahnen und 2-gleisigen Bahnstrecken 
- Erweiterung gem. IFM-Konzept um Prüfbereiche in erweiterten Korridoren entlang de r 
privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) 
- Erweiterung gem. IFM-Konzept um 4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken  
- Erweiterung um Freiflächen an Windenergiestandorten  
- Erweiterung um landwirtschaftliche Flächen für Agri-PV 
 
Technisches Potenzial: 
- Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial in Prüfbereichen in er weiterten 
Korridoren entlang der privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) nicht berücksic htigt. 
- Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial nicht privilegierten Bere ichen um  
4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken nicht berücksichtigt. 
- Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial für die Agri-PV nicht berücks ichtigt. 
 
 
Analog zur Ermittlung der Potenzialflächen für Solarthermie (vgl. Kapitel 5.5.7) lehnt sich die 
Potenzialflächenermittlung an die Systematik des Integrierten Flächenkonzeptes Mü nster IFM [2] an.  
• Basis der Potenzialflächenermittlung sind zunächst die gem. Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs. 1 Nr. 8 für 
eine Nutzung solarer Strahlungsenergie grundsätzlich zulässigen (privilegie rten) Freiflächen. Dies sind 
beidseitige 200-Meter-Korridore an Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstr ecken. Das 
Flächenpotenzial beläuft sich auf 986 ha. 
• Diese Potenzialflächen wurden im IFM um Prüfbereiche in nicht privilegier ten 200-Meter-Korridoren 
entlang von vierspurigen Bundestraßen und eingleisigen Bahnstrecken erweitert. Außerdem wurden nicht 
privilegierte Bereiche in Form von 200-Meter-Korridoren entlang von viers purigen Autobahnen und 
zweigleisigen Bahnstrecken berücksichtigt. Das Flächenpotenzial beläuft sich auf we itere 435 ha. 
• Hinzu kommen Freiflächen im Umfeld von Windenergiestandorten. Gemäß dem n euen 
Landesentwicklungsplan (LEP) NRW ist die kombinierte Nutzung für die Energiegewi nnung mit 
Freiflächensolaranlagen grundsätzlich gegeben, sofern der eigentliche Zweck de r Windenergiegebiete 
nicht beeinträchtigt wird. Diese Bereiche sind insbesondere bedeutsam für  die Errichtung von 
Freiflächen-PV-Anlagen, da sie bereits als grundsätzlich restriktionsarm identifiziert wurden und durch

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 125 
 
die bestehenden Anlagen den Anschluss an das Stromnetz besitzen. Das additive Flächenpotenzial 
beläuft sich auf 200 ha. 
• Additive Potenzialflächen ergeben sich aus der Einbeziehung landwirtschaftlich genutzter Flächen für die 
privilegierte Nutzungsform der Agri-PV. Gemäß IFM beläuft sich dieses Potenzial bei stadtweit 350 Höfen 
und einer mittleren Anlagengröße von 2,5 ha auf theoretisch 875 ha. 
• Eine Eingrenzung hinsichtlich der maximalen Entfernung zu Siedlungsgebieten wie bei der Solarthermie 
erfolgt für die Photovoltaik nicht. 
Die Ergebnisse der Flächeneingrenzung für die Photovoltaik sind in der Karte  in Abbildung 65 dargestellt. Gezeigt 
werden die Potenzialbereiche lt. IFM, welche sich innerhalb von privilegierten Bereichen befinden. Weitere 
Korridore, in denen PV möglich ist, und die sich außerhalb aktueller und potenziell zukünftiger Siedlungsbereiche 
befinden, sind als Suchbereiche aufgezeigt. 
In privilegierten Bereichen in 200 m Korridoren um Autobahnen und zwei spurige Schienenwege, im Umfeld von 
Windenergiestandorten sowie für Agri-PV ergibt sich ein theoretisches Fläc henpotenzial von insgesamt 2.061 ha 
und ein theoretisches Stromerzeugungspotenzial von rd. 2.040 G Wh/a. Hinzu kommen Potenzialflächen in 
erweiterten Korridoren und nicht privilegierten Bereichen lt. IFM mit in Summe 435 ha, was einem 
Stromerzeugungspotenzial von 430 GWh/a entspricht.  
Im Sinne einer konservativen Schätzung werden für das technische Poten zial die Agri-PV-Flächen sowie die 
Flächen in erweiterten Korridoren und nicht privilegierten Bereichen  nicht mit einbezogen. Damit folgt ein 
technisches Potenzial von rd. 1.186 ha bzw. ein Stromerzeugungspotenzial von  rd. 1.170 GWh/a. 
Die für die Freiflächen-PV geeigneten Flächen stehen zum Teil in direk ter Nutzungskonkurrenz zu Freiflächen 
Solarthermie-Anlagen. Die gegenseitige Beeinflussung wird hier noch nicht abgebildet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 126 
 
 
Abbildung 65: Potenzial- und Prüfbereiche für Freiflächen-Photovoltai k

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 127 
 
5.6.3 Windenergieanlagen 
Gemäß Energieatlas NRW sind im Stadtgebiet Münster 32 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 
71 MW installiert. Die größte Anlage weist eine Leistung von 4,2 MW auf. Die jährliche Stromerzeugung dieser 
Anlagen beträgt rechnerisch bei einem mittleren Volllaststundenansatz von 2.000 h/a r d. 142 GWh/a. 
Wie bei der Ermittlung der Potenzialflächen für Solarthermie und PV (v gl. Kapitel 5.5.7 bzw. 5.6.2) wird die 
Systematik des Integrierten Flächenkonzeptes Münster IFM [2] für die Potenzialermittlung herangezogen. Sie wird 
für die Identifizierung der Windkraftpotenziale wie folgt inhaltlich übernommen:  
• Basis der Potenzialflächenermittlung sind die bisher nicht vollständig ausgenu tzten 
Windkraftkonzentrationszonen gem. Flächennutzungsplan von 2016. Unter Ber ücksichtigung der im 
Vergleich zum planungsrechtlichen bestehenden Potenzial zwischenzeit lich stark angestiegenen 
Anlagenhöhen von heute bis zu 250 m und einer Anlagengröße von 6 MW eignet sich gemäß IFM im 
Wesentlichen eine Windkonzentrationszone im Westen des Stadtgebietes, südwe stlich von Albachten. 
Es wird noch ein Potenzial für bis zu zwei Anlagen und damit bis zu 12 MW gesehen. 
• Identifizierung weiterer Suchräume und Prüfräume durch Überlagerung der  
Windkraftkonzentrationszonen mit den Abstandserfordernissen von Wohngebäuden (mindestens 400 m) 
und den Vogelschutzgebieten. Prüfgebiete innerhalb von Landschaftsschutz gebieten wurden dabei 
zugelassen. Insgesamt folgen aus diesen Untersuchungen 2 Potenzialbereiche für 6 MW-Anlagen entlang 
der Autobahn A1 sowie weitere 11 Prüfbereiche mit insgesamt maximal 16 Anlagen  und insgesamt 
96 MW.   
Für alle diese Bereiche bzw. Standorte gilt gemäß IFM, dass sie sich gru ndsätzlich gut bis eingeschränkt 
für eine Projektentwicklung eignen, in weiteren Einzelfallprüfungen abe r insbesondere auf ihre konkrete 
landschafts- und artenschutzrechtliche Eignung sowie einen Netzanschluss hin zu  untersuchen sind. 
 
Die o. g. Potenzial- und Prüfbereiche sind in der Karte in Abbildung 66 verortet. Es ergibt sich ein theoretisches 
Potenzial für 20 Windkraftanlagen der 6 MW-Klasse mit insgesamt 120 MW. Mit einem Volllaststundenansatz von 
2.200 h/a folgt daraus ein Stromerzeugungspotenzial von 240 GWh/a, so d ass die heutige Stromerzeugung aus 
Windkraftanlagen in Münster von 200 GWh/a bei Umsetzung des theoretisch en Potenzials mehr als verdoppelt 
werden könnte.  
Alle o. g. Potenzialbereiche wurden im Rahmen des IFM hinsichtlich ihrer  Eignung und genehmigungsrechtlichen 
Machbarkeit vorgeprüft (Abstände zur Wohnbebauung, Vogelschutzgebiete etc. ). Mit Ausnahme der beiden 
Anlagen in den bestehenden Windkonzentrationszonen sind jedoch weitere Einzelfallprüfungen erforderlich. Das 
technische Potenzial wird dennoch in erster Näherung entsprechend dem im Rahmen des IFM ermittelten 
Anlagenpotenzial mit 240 GWh/a angesetzt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 128 
 
 
Abbildung 66: Potenziale für Windenergieanlagen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 129 
 
5.7 Zusammenfassung der Potenzialanalyse 
Die folgende Tabelle fasst die ermittelten Potenziale zusammen.  
Tabelle 32: Zusammenfassung der ermittelten Potenziale 
 
 
 
Theoretisches Potenzial 
[GWhth/a] bzw. [GWhel/a] 
Technisches Potenzial 
[GWhth/a] bzw. [GWhel/a] 
Energieeinsparung   
   Wärmebedarfsreduktion 1.489 610 
moderates Szenario 
Wärmequellen (dezentral)   
   Oberflächennahe Geothermie 2.272 385 
   Umgebungsluft nicht  
quantifiziert 
(theoretisch größer als der Bedarf 
im Wärmemarkt)  
1.484 
   Dachflächen-Solarthermie 3.164 652 
Wärmequellen (zentral)   
   Tiefe Geothermie nicht  
quantifiziert 
(theoretisch größer als der Bedarf 
im Wärmemarkt) 
208 
   Mitteltiefe Geothermie nicht  
quantifiziert 84 
   Gewässerwärme 250 100 
   Klärwasserwärme 243 189 
   Abwasserwärme 24 15 
   Unvermeidbare Abwärme 98 26 
   Biomasse 43 43 
   Freiflächen-Solarthermie 4.250 610 
   Wasserstoff nicht  
quantifiziert 
nicht  
quantifiziert 
Stromquellen   
   Dachflächen-Photovoltaik 1.139 1.056 
   Freiflächen-Photovoltaik 2.470 1.170 
   Windenergieanlagen 240 240 
Die Auswertung zeigt, dass in Münster eine Vielzahl an Potenzialen zur Verfü gung steht, um eine 
Wärmetransformation bis 2045 zu realisieren. Eine Gegenüberstellung des theor etischen und des technischen 
Potenzials im Vergleich zum Wärmemarkt im Istzustand zeigt die Abbildung 67 . Die Potenziale erreichen in 
Summe ein Vielfaches des heutigen Wärmebedarfs von 2.617 GWh/a. Die Potenz iale zur regenerativen 
Stromerzeugung sind in der Grafik nicht aufgeführt, da sie der (bilanziel len) Deckung des künftig steigenden 
Strombedarfs für den Wärmepumpen-Einsatz dienen und daher indirekt im Wärmemarkt eingesetzt werd en.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 130 
 
Die Beantwortung der Frage, welche Potenziale in welchem Umfang zukünftig zur ze ntralen und dezentralen 
Wärmeerzeugung genutzt werden können, ist Teil des Zielszenarios, das in den nachfolgenden Arbeitsschritten 
aufgestellt wird.  
 
Abbildung 67: Gegenüberstellung der theoretischen und technischen Potenziale im Vergleich zum aktuellen Wärmemarkt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 131 
 
6 Zielszenario  
6.1 Methodik 
Das Zielszenario baut auf den Erkenntnissen aus den vorhergehenden Schr itten – der Eignungsprüfung, der 
Bestandsanalyse sowie der Potenzialanalyse – auf (siehe § 14 bis 16 WPG) und ist das Bindeglied zur 
Umsetzungsstrategie und den abzuleitenden Maßnahmen. 
Das Zielszenario schließt sowohl bedarfsseitige Entwicklungen als auch Vers orgungsszenarien mit Änderungen 
der Beheizungsstruktur ein und bezieht gemäß dem Leitfaden Wärmeplanun g [27] neben dem Zieljahr zur 
Erreichung der Klimaneutralität (2045) auch die Stützjahre 2030, 2035 und 2040 und somit auch den Pfad zur 
Treibhausgasneutralität ein. 
Für die Interpretation der Ergebnisse ist es wichtig, dass ein Szenario im mer im Kontext der Prämissen zu 
verstehen ist und mögliche Entwicklungen der Zukunft in sich schlü ssig und konsistent beschreibt. Szenarien 
stellen also hypothetische Folgen von Ereignissen und Randbedingungen auf, die sich im Zeitverlauf aber auch 
ändern können. 
Das hier gezeigte Zielszenario baut auf den heute absehbaren Randbedingungen hinsichtlich der beschriebenen 
technischen Potenziale in Münster, der Energiemärkte und der regulator ischen wie ordnungsrechtlichen 
Randbedingungen auf. Es ist kein Extremszenario im Sinne eines Best Case / Worst Case Szenarios, sondern ein 
ausgewogenes Szenario, das klar auf das vorgegebene Ziel einer Treibhausneutr alität bis zum Zieljahr 2045 
fokussiert ist. 
Methodisch beruht die Entwicklung der Szenarien auf der im Leitfaden Wärmeplanung [27] vorgegebenen 
Arbeitsweise: 
• Festlegung der für Münster relevanten Randbedingungen unter Einbezie hung der Prämissen aus der 
Akteursbeteiligung. 
• Wahl eines moderat-ambitionierten Sanierungsszenarios und Ableitung des zukünftigen Wärmebedarfes 
unter Berücksichtigung gebäudescharfer Annahmen zur Sanierungstiefe. 
• Strukturierung des Versorgungsgebietes anhand von Eignungs- und Versorgu ngsgebieten für die 
verschiedenen in Betracht kommenden Technologien und Festlegung von lokalen Ausschlusskriterien 
bestimmter Optionen (zum Beispiel Wasserschutzgebiete für Geothermie). 
• Ableitung und Simulation von Anschlussgraden und Umstellungen auf klimafre undliche 
Heizungsoptionen. 
• Erstellung der Endenergiebilanzen für die Zieljahre 2030, 2035, 2040 und 2045 sowie kartografische 
Darstellungen. 
• Ableitung der THG-Bilanz anhand der vorgegebenen THG-Faktoren für die verschieden en Energieträger. 
Im Ergebnis stellt das Szenario ein straßenabschnitts- und baublockscharfes Zi elszenario dar, in der bis 2045 
jeder Wärmeverbraucher klimaneutral versorgt wird. Dies kann durch Anschluss an ein Wärmenetz, dezentrale 
Versorgung mit Wärmepumpen und Umweltenergie oder in Einzelfällen auch mit Feuerungsanlagen mit 
synthetischen oder biogenen Brennstoffen erfolgen. 
Eine flächige Versorgung mit Wasserstoff zur dezentralen Wärmeerzeugung  beziehungsweise eine damit 
einhergehende Definition von Wasserstoffausbaugebieten wird unter Berück sichtigung des aktuellen 
Informationsstandes zum Wasserstoffhochlauf in Deutschland für Münster nicht vorgeschlagen. Im Einzelfall ist

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 132 
 
ein Wasserstoffeinsatz insbesondere für gewerbliche und industrielle Anwendungen oder Fernwärme-Erzeugung 
möglich.  
6.1.1 Ableitung von Wärmenetzgebieten  
Wärmenetze, in Form von Fernwärme- oder Nahwärmenetzen, stellen einen wichti gen Baustein auf dem Weg zu 
einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung dar. Insofern sind Analysen über die Möglichkeiten zur Steigerung 
des Anteils der netzgebundenen Wärmeversorgung ein wichtiger Bestandteil e iner jeden kommunalen 
Wärmeplanung. 
Tabelle 33: Arten der Erschließung von Wärmenetzgebieten 
ARTEN DER ERSCHLIESSUNG VON WÄRMENETZGEBIETEN 
Der folgende Abschnitt fokussiert Beschreibungen zur Erschließung von Wärmenetzgebie ten. Dabei wird 
grundsätzlich zwischen Maßnahmen zur Verdichtung einerseits und der  Erweiterung oder Neubau eines 
Wärmenetzes andererseits unterschieden. 
Verdichtung 
Unter Verdichtung wird der Anschluss zusätzlicher Kunden an bereit s bestehende Verteilleitungen des 
Wärmenetzes verstanden. Dies erhöht die Anschlussquote und damit die Abs atzdichte, d. h. der Absatz kann 
ohne zusätzlichen Verteilleitungsbau gesteigert werden. Der Anschl uss ist zumeist kurzfristig innerhalb 
weniger Wochen oder Monate möglich. 
Ausbau/Erweiterung 
Unter Netzerweiterung wird die Erschließung von Straßen beziehungsweise Straßenz ügen mit neuen 
Wärmeverteilleitungen ausgehend von bestehenden Wärmenetzen verstanden. Damit wird das Gebiet, in dem 
Wärmeversorgung stattfinden kann, vergrößert (Netzausbaugebiet). Der Anschluss ist zumeist nicht kurzfristig 
möglich und benötigt längere Vorlaufzeiten von mehreren Monaten bis Jahren. 
Neubau  
Unter Neubau wird die Errichtung eines neuen Wärmenetzes, d.h. die Ersch ließung von Straßen 
beziehungsweise Straßenzügen mit neuen Wärmeverteilleitungen verstanden.  Damit wird das Gebiet, in dem 
Wärmeversorgung stattfinden soll, neu erschlossen (Netzneubaugebiet). Der  Neubau ist mit einer 
Erschließung neuer Wärmequellen verbunden. Der Anschluss ist zumeist nicht kurzfristig möglich und benötigt 
längere Vorlaufzeiten von mehreren Monaten bis Jahren. 
 
Die Ableitung der Wärmenetzgebiete folgt laut WPG einem zweistufigen Ansatz: 
1. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete in den Stützjahren nach 
§ 18 WPG 
2. Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG – dazu gehört insbesondere die 
Bewertung der Eignung von Gebieten für Wärmenetze 
Zur Bewertung und Einteilung werden Indikatoren und Kriterien herangezogen, wel che die Wirtschaftlichkeit von 
Wärmenetzen indirekt abbilden: So ist für den wirtschaftlichen Betrieb eines Wärme netzes neben einer 
entsprechend kostengünstigen Wärmeerzeugung auch ein möglichst kostene ffizienter Netzbetrieb erforderlich. 
Eine hohe Absatzliniendichte, also Wärmeabsatz der angeschlossenen Objekte je  Netzlänge, führt zu niedrigen, 
relativen Netzverlusten und zu günstigeren Netzkosten bezogen auf die  Wärmemenge. Dabei umfassen die 
Netzkosten sowohl die Investitionskosten zur Errichtung des Wärmenetzes als  auch die laufenden Kosten für 
dessen Betrieb. Die Absatzliniendichte hängt von der Anschlussquote und  der Wärmeliniendichte, also dem 
Wärmebedarf aller Objekte je Netzlänge, ab – vereinfacht gilt Absatzliniendichte = Wärmeliniendichte x

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 133 
 
Anschlussquote. Somit sollten Wärmenetze vorwiegend in Gebieten mit hohen Wärmeliniendichten betrieben 
werden und es sollte ein möglichst großer Anteil der Gebäude im Wärmene tzgebiet angeschlossen werden, also 
eine hohe Anschlussquote erreicht werden. Neben den Kosten für  die Verteilleitungen sind auch die 
Anschlusskosten für die Gebäude relevant. Aufgrund hoher Fixkosten für die Verlegung der Hausanschlussleitung 
und den Einbau der Hausanschlussstationen sind große Wärmeverbrauche r spezifisch (bezogen auf den 
Wärmeabsatz) günstiger an ein Wärmenetz anzuschließen als Kleine. Somit ergebe n sich folgende Kriterien, die 
für die Analysen zur Ermittlung der Möglichkeiten zum Ausbau der Wärmenetze herangez ogen werden können: 
• Hohe Wärmeliniendichte, 
• Vorhandene Wärmequellen, 
• Verbraucher mit hohem Wärmebedarf, 
• Hohe erwartbare Anschlussquote. 
Bezüglich des Kriteriums Wärmeliniendichte gibt der Leitfaden Wärmeplanung [27] in Bestands-Quartieren 
einen Mindestwert von 1.500 kWh/m an. Aus der Praxiserfahrung der Gutachte r*innen wie auch der beteiligten 
Energieversorger, vor allem hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Umsetz barkeit mit begrenzter Verfügbarkeit 
von Baukapazitäten und Fachkräften, ist dies – insbesondere für eine Anwendung in großen Städten – jedoch ein 
sehr niedriger Wert. Im Folgenden wird deshalb ein Richtwert von 3. 000 kWh/m zur weiteren Analyse, ob ein 
Gebiet als Wärmenetzgebiet geeignet ist, definiert. Weiterhin werden die techn ischen Gegebenheiten im 
Fernwärmenetz sowie die aktuellen Ausbauplanungen des Fernwärmenetzes der Stadtw erke und Stadtnetze 
Münster berücksichtigt. 
Um ein Gebiet, welches wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet ist, als 
voraussichtliches Wärmenetzgebiet ins Zielszenario aufzunehmen, sollten Wärmequellen vorhanden sein, 
welche sich zur Integration in das bestehende Netz oder zur Erschließu ng im Rahmen eines neu zu errichtenden 
Netzes eignen. Diese müssen die Wärmemengen in ausreichendem Umfang zur Deckung des  Wärmebedarfs der 
Endkunden zzgl. der Netzverluste zur Verfügung stellen können. Die Wärmequellen müssen bis zum Zieljahr 2045 
vollständig auf erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren. 
Bezüglich der Verbrauchergröße wird kein Mindestwert gewählt. In der M odellierung des Wechsels von fossilen 
zu erneuerbar betriebenen Heizungstechnologien werden größere Verbraucher bevorzugt an ein Wärmenetz 
angeschlossen. 
Ein weiteres oben genanntes Kriterium ist eine hohe Anschlussquote der Abnehmer in den Wärmenetzen. Diese 
ist vor allem dort zu erwarten, wo Alternativen für die Endkunden schwie rig oder nur sehr aufwendig umsetzbar 
sind. GEG-konforme Alternativen zur Anbindung an ein Wärmenetz wären z.B. Wärmep umpen mit der Nutzung 
von Luft oder Erdwärmesonden als Wärmequellen. Diese sind aufgrund von Platzbeschränkungen und 
Immissionsrichtwerten nach TA-Lärm im eng bebauten Raum, wie z.B. in dichten Innenstädten, oft schwierig oder 
gar nicht umsetzbar. Es lässt sich zusammenfassend und vereinfachend  sagen, dass für Wärmenetze in eng 
bebauten Gebieten mit älterem, wenig sanierten Gebäudebestand in der Zuk unft meist mit einer hohen 
Anschlussquote gerechnet werden kann, wobei Gebiete mit hohem Ant eil an dezentralen Heizungen 
(Gasetagenheizungen) besonders herausfordernd sind. 
Die Ableitung von Wärmenetzgebieten anhand der zuvor beschrieben Kriterien  schließt nicht aus, dass zukünftig 
auch an anderer Stelle weitere Gebiete mit potenzieller Wärmenetzeignung entste hen könnten; beispielsweise 
wenn sich spezifische Standortfaktoren, die eine Wärmenetzlösung begünstigen , ändern. Für alle dargestellten 
Wärmenetzgebiete wiederum gibt und ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelb are Rechtswirkung nach 
sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine e inklagbaren Rechte oder 
Pflichten begründet“.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 134 
 
6.1.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart  
Die Ableitung, welches Gebäude im Zeitraum bis 2045 auf welche Heizungsart  umstellt, erfolgt im Rahmen einer 
Simulation der Heizungsumstellungen. Hierbei werden für jedes Gebäude  allgemeine und technologie-
spezifische Scores berechnet, die verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigen. 
Zu den wichtigsten Modellannahmen zählen: 
• Denkmalgeschützte Gebäude : Umstellungen erfolgen zeitlich verzögert, um technische und 
gestalterische Einschränkungen zu berücksichtigen. 
• Heizungsalter: Das Umstellungsjahr korreliert mit dem Heizungsalter. 
• Fernwärme und Nahwärme:  
o Die Umstellung erfolgt nur innerhalb der definierten Fern- und Nahwärmegebiete.  
o Der Umstieg je (Teil-)Gebiet ist begrenzt, bis eine vorgegebene Anschlussquote erreicht ist.  
o Gebäude können auf einen späteren Fernwärmeanschluss „warten“, falls das Gebiet erst im 
Zeitverlauf erschlossen wird. 
o Gebäude mit einer höheren Anschlussleistung pro Meter Entfernung z um potenziellen 
Fernwärmenetz erhalten eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Umstellung auf Fernwärme. 
• Biomasse: Gebäude mit Ölheizungen haben eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein en Umstieg auf 
Biomasse. 
• Solarthermie: Solarthermie wird in der Objektversorgung nur in Kombination mit Biomasse 
berücksichtigt. 
• Oberflächennahe Geothermie: 
o Gebäude in Wasserschutzgebieten mit Verbotszonen (hier Zone I und II), hydrogeologisch 
sensiblen Bereiche (Münsterländer Kiessandzug und Ur-Ems-Rinne), 
Überschwemmungsgebieten sowie auf Flurstücke mit Bodendenkmälern wer den für die 
Nutzung oberflächennaher Geothermie ausgeschlossen. 
o Gebäude in Wasserschutzgebieten der Zone III erhalten eine red uzierte Wahrscheinlichkeit für 
die Nutzung oberflächennaher Geothermie. 
o Gebäude mit hohem oberflächennahen Geothermiepotenzial, d.h. gro ßen Flurstücken in 
Relation zum Wärmebedarf des Gebäudes, erhalten einen höheren Score für die Umstellung auf 
Erdwärmepumpen. 
• Luftwärmepumpen: Die Eignung für Luftwärmepumpen wird in Abhängigkeit des Gebäudetyps, de r 
Nutzungsart und des Sanierungszustandes eines Gebäudes bewertet. So arbeiten Luftwärmepumpen bei 
niedrigen Vorlauftemperaturen, wie sie beispielsweise für Fußbodenheizungen  benötigt werden, 
besonders effizient. In älteren Gebäuden mit hohen erforderlichen Vorlauftemperaturen oder bei 
Anwendungen mit Prozesswärme sinkt hingegen die Effizienz. Weiterhin muss in dichter  bebauten 
Bereichen auf die Verfügbarkeit eines geeigneten Aufstellorts sowie die Einhaltung de r 
Schallschutzanforderungen geachtet werden.  
Das Verhältnis zwischen Luft- und Erdwärmepumpen wird gesondert überpr üft und unter 
Berücksichtigung der zu erwartenden Verhältnisse am Wärmepumpenmarkt festgelegt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 135 
 
• Wasserstoff: Der Umstieg eines Gebäudes oder einzelner Nutzenergiebedarfe, insbesonde re 
Prozesswärmeanteile, auf Wasserstoff wird gebäudeweise gesetzt.  
• Stromdirektheizungen: Für Gebäude oder Nutzenergiebedarfe mit Prozesswärmebedarf besteht die 
Option, diese Anteile gezielt auf Stromdirektheizung umzustellen.  
Die Umstellungssimulation verteilt die Umstellungen über die Jahre unter Berücksichtigung der berechneten 
Scores und der bestehenden technischen sowie rechtlichen Rahmen bedingungen. So wird eine zeitlich 
gestaffelte Transformation aller fossilen Heizungen im Stadtgebiet abgebildet, die die Inte gration erneuerbarer 
Technologien und Fernwärme berücksichtigt. 
6.2 Entwicklung des Wärmebedarfs 
Die Entwicklung des Wärmebedarfes  wird maßgeblich durch folgende Einflussfaktoren auf den Wärmebedarf 
eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehülle, Effizienzsteiger ungen, Suffizienz und 
Klimaveränderungen. In Kapitel 5.3 wurden anhand von drei Szenarien mögliche Ausprägungen der 
Einflussparameter, z.B. Sanierungsrate, Sanierungstiefe und Annahmen zu Effizi enzsteigerungen, sowie die 
daraus resultierenden Spannweiten der bis 2045 zu erwartenden Wärmebedarfsreduk tion beschrieben.  
Die Szenarien wurden im Rahmen einer Umfrage, vgl. Kapitel 2.3, durch Fachakteur*innen bewertet. Die 
Rückmeldungen zeigen zusammengefasst, dass die Erreichbarkeit der angenommen en Sanierungsraten 
maßgeblich von stabilen politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbe dingungen abhängt. Als 
Hemmnisse wurden insbesondere hohe Investitionskosten, Finanzierungsunsicherheiten, der Fachkräftemangel 
im Handwerk sowie eine fehlende Planungssicherheit infolge politischer Unsic herheiten genannt. Gleichzeitig 
verdeutlichen die Rückmeldungen, dass bei langfristig verlässlichen Rahm enbedingungen, attraktiven 
Förderprogrammen und einer zunehmenden Verbreitung erfolgreicher Praxisbeispiele eine deutliche 
Beschleunigung der Sanierungsaktivitäten  realistisch erscheint. Mehrere Teilnehmende betonten, dass mit 
wachsender Erfahrung und Bekanntheit erfolgreicher Projekte ein Nachziehe ffekt im Markt zu erwarten ist. 
Darüber hinaus wurde auf regionale Unterschiede hingewiesen: In wach senden Städten können durch 
Nachverdichtungsmaßnahmen und höhere Investitionsdynamik tendenziell höhere Sanierungsraten erreicht 
werden als in stagnierenden oder schrumpfenden Gebieten. Insgesamt lässt sich aus den Rückmeldungen 
ableiten, dass bei günstigen Rahmenbedingungen eine steigende Sanierungsrate über den Betrachtungszeitraum 
hinweg plausibel erscheint. 
Das abgeleitete Zielszenario, welches im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung M ünster zur Simulation der 
Entwicklung des Wärmebedarfes herangezogen wird, berücksichtigt die Umfrageergebnisse  und 
• geht von einer linear steigenden Sanierungsrate  von derzeit 0,8 % pro Jahr bis auf 1,5 % im Jahr 2045 
aus, siehe Abbildung 68, 
• baut auf den Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster auf und geht dementspr echend von einer 
Reduktion des Raumwärmebedarfes durch klimatische Veränderungen von 10 % bis 2035 und 14 % bis 
2045 aus, 
• lehnt sich hinsichtlich der zu erwartenden Reduktion des Trinkwarmwasserbedarfes  durch 
Effizienzsteigerungen und Suffizienz von 5 % an das ambitionierte Szenario an, 
• nimmt für den Prozesswärmebedarf eine Reduktion von 5 % durch Effizienzsteigerungen an, ebenfalls 
in Anlehnung an das ambitionierte Szenario. 
Für die Sanierungstiefe gelten die in Kapitel 5.3 beschriebenen Annahmen, wobei bei Wohngebäuden die 
Sanierungstiefe in Abhängigkeit von der Baualtersklasse sowie dem aktuel len spezifischen Wärmebedarf

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 136 
 
modelliert wird und die Sanierungstiefen von Nichtwohngebäuden individue ll je nach Nutzungsart festgelegt 
werden.  
 
Abbildung 68: Entwicklung der Sanierungsrate im Zielszenario 
Im Ergebnis wird für das gesamte Stadtgebiet Münster eine Reduktion des Wärmebedarfs von 24 %  erzielt. 
Während der Wärmebedarf aller zurzeit bestehenden Gebäude 2.617 GWh/a beträgt, macht der Wärmebedarf 
dieser Gebäude im Jahr 2045 rd. 1.981 GWh/a aus. Die Einsparungen setz en sich aus einer Reduktion der 
Raumwärmebedarfe um rd. 27 %, welche aus dem Klimaeffekt plus Maßnahmen an der Gebäudehülle 
resultieren, sowie den jeweils 5 % betragenden Einsparungen im Trinkwarmwas ser- und Prozesswärmebedarf 
zusammen. Unter Einbezug voraussichtlicher zusätzlicher Bedarfe von rd. 218 GWh/a, welche sich aus 
Neubauaktivitäten im Stadtgebiet ergeben, siehe Kapitel 5.3, beträgt der Wärmebedarf im Jahr 2045 rd. 
2.199 GWh/a. Folglich ergibt sich unter Berücksichtigung der Neubauten  bis zum 2045 eine Reduktion des 
Wärmebedarfs um 16 %.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 137 
 
 
Abbildung 69: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung au f Baublockebene, Zielszenario 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 138 
 
6.3 Wärmeversorgungsgebiete 
Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes wurde das Stadtgebiet in voraussichtliche 
Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt: 
• Das Wärmenetzgebiet umfasst die Gebiete mit bereits vorhandenen Wärmenetzen und Gebiete mi t 
voraussichtlicher Erschließung durch Wärmenetze. Die Wärmenetze der Stadtwerke und Stadtnetze 
Münster sowie die im nachfolgenden Kapitel 6.3.1 erläuterte Ausbauplanung sind dabei ebenso 
berücksichtigt wie die Wärmenetze der Universität und kleinerer Betreiber. Nicht dargestellt sind kleinere 
Netze ohne Ausbaupotenzial, die im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes unter Gebäudenetze fallen. Es 
ist zu beachten, dass es keine Ausbaugarantien für alle dargestellten Wärmen etzgebiete gibt und ein 
Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelbare Rechtswirkung nach sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan 
„keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“. 
• Prüfgebiete für Wärmenetze sind Gebiete, in denen eine leitungsgebundene Wärmeversorgung derz eit 
nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Wärme bedarfs- oder 
Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet, jedoch existiert zum ak tuellen Zeitpunkt 
keine ausreichende Planungssicherheit über mögliche Wärmequellen zur  Versorgung bzw. über eine 
technische Machbarkeit in diesen Gebieten. Weiterhin werden alle Neubaugeb iete im Sinne des 
Ratsbeschlusses V/0317/2022 als Prüfgebiete definiert, vgl. Kapitel 6.3.4. 
• Wasserstoffnetzgebiete werden nicht ausgewiesen. Wasserstoff wird jedoch punktuell zur V ersorgung 
einzelner Verbraucher im Zielszenario berücksichtigt, wie im nachfol genden Kapitel 6.3.5 erläutert. 
• Dezentrale Versorgungsgebiete  sind alle übrigen Gebiete. In diesen kommen weit überwiegend 
dezentrale Lösungen zum Einsatz. Dies können alle dezentralen GEG-konformen  Versorgungslösungen, 
wie Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermie- oder Hybridheizungen sein . Weiterhin ist zu 
beachten, dass auch sogenannte Gebäudenetze (Wärmenetze mit bis zu 16 Gebäuden beziehungsweise 
bis zu 100 Wohneinheiten) im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes als dezentrale Versorgungsoption 
gelten. 
• Als Prüfgebiet für Wasserstoff  wird der Hansa-Business-Park deklariert. Dieser kann aufgrund seiner 
Lage nahe einer Wasserstoff-Kernnetzleitung und nahe zum vermutlich erste n Wasserstoffverbraucher 
in Münster wahrscheinlich mit Wasserstoff versorgt werden. Demzufolge bietet sich für bereits 
existierende und insbesondere auch neu anzusiedelnde Unternehmen  die Nutzung von Wasserstoff für 
Prozesswärme besonders an. 
Die Gebietseinteilung ist nach §18 des Wärmeplanungsgesetzes mit Darstellung der  Versorgungsart für das 
Zieljahr und der Ausweisung von Wärmenetzgebieten in der folgenden Abbildung 70  dargestellt. Die 
Kategorisierung wurde auf Ebene der Flurstücke vorgenommen. Dabei wurden alle Flurs tücke mit beheizten 
Gebäuden oder Adressen betrachtet. 
Darüber hinaus zeigt Abbildung 71  die in §19 des Wärmeplanungsgesetzes definierten 
Wahrscheinlichkeitsklassen für die Eignung als Versorgungsgebiet für Wärmenetze. Gebiete, in denen bereits ein 
Wärmenetz vorhanden ist und Gebiete, welche im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als voraussichtliche 
Wärmenetzausbaugebiete identifiziert wurden, werden dabei mit der Eignung „sehr wahrscheinlich“ klassifiziert. 
Die hellgrünen Gebiete wahrscheinlicher Eignung sind Gebiete im Gebäudebe stand, welche im Rahmen der 
aktuellen Wärmeplanung als Prüfgebiete definiert wurden. Neubaugebiete, welche im Sin ne eines 
Ratsbeschlusses zwar ebenfalls Prüfgebiete für die Versorgung über Wärmen etze darstellen, wurden aufgrund 
niedriger zu erwartender Wärmeliniendichten jedoch pauschal als „ wahrscheinlich nicht geeignet“ klassifiziert.  
In Neubaugebieten ist jedoch im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung u nd Bebauungsplanung stets eine 
nähere Betrachtung empfohlen und gemäß Ratsbeschluss V/0317/2022 erforderlich.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 139 
 
  
Abbildung 70: Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Zielszenar io 2045 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 140 
 
  
Abbildung 71: Eignungsgebiete für Wärmenetze 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 141 
 
Die Ausweisung der Eignungsklassen „wahrscheinlich nicht geeignet“ und „sehr wahrscheinlich nicht geeignet“ 
zu einem Flurstück erfolgte anhand der Wärmeliniendichte des anliegenden Straßenz uges. Faktisch sind beide 
Klassen nicht vorgesehen für Wärmenetzgebiete und damit auch sehr wahrs cheinlich geeignet für dezentrale 
Lösungen.  
Die Einteilung in Gebiete sowie deren Berücksichtigung im Zielszenario be deutet, dass innerhalb dieser Gebiete 
eine weit überwiegende Versorgung durch die jeweilige Versorgungsart angestrebt wird, ohne dass es jeweils eine 
vollständig einheitliche Versorgung geben muss. Auch werden immer wirtsc haftliche und lokale technische 
Randbedingungen eine Rolle spielen. So kann es innerhalb der Wärmenetzg ebiete Objekte geben, die sich aus 
technisch-wirtschaftlichen Gründen nicht anschließen lassen (z.B. sehr k leine Objekte oder solche mit großen 
Entfernungen zum Netz). Ebenso wird es auch im Übergangsbereich v om Wärmenetzgebiet zum dezentralen 
Gebiet je nach Erschließungsfortschritt, Gelegenheitsfenster und Interesse der Eigentümer*innen zusätzliche 
oder entfallende Straßenabschnitte geben. In Gebieten für die dezen trale Versorgung werden in einzelnen 
Gebäuden manche individuelle Versorgungslösung technisch-wirtschaftlich nich t sinnvoll sein.  
Die Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 ist in Abbildung 72 auf Baublockebene dargestellt. Die linke 
Grafik zeigt den Ausgangszustand heute, die rechte Karte das Zielszenario d er kommunalen Wärmeplanung. 
Dabei ist immer die im Baublock überwiegende Heizungsart dargestellt, d.h. in Fernwärmeausbaugebieten kann 
auch die dezentrale Versorgung dargestellt sein.  
 
 
 
 
  
 
 
Abbildung 72: Gegenüberstellung des vorwiegenden Energieträge rs auf Baublockebene, gemessen am Anteil an der Wärmebereitstellung, 
links: Basisjahr, rechts: Zieljahr 2045 
Vor allem in den Bereichen außerhalb der Wärmenetzgebiete ist ein erhebl icher Ausbau erforderlich, während in 
den Bereichen rund um das bestehende Fernwärmenetz kaum noch dez entrale Lösungen hinzukommen. 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 142 
 
Ebenfalls erkennbar ist, dass Baublöcke mit überwiegender Eignung für Erdwärmep umpen, also geothermischer 
Wärmequelle, vorwiegend in den Randbereichen existieren, wo es größere  Grundstücke gibt. Weiterhin kommen 
einige Baublöcke mit dem vorwiegendem Energieträger Fernwärme hinzu. Diese Entwick lung ist vor allem in den 
Ausbaubereichen Südviertel, Geistviertel, Hansaviertel und Kreuzviertel zu beobachten, aber auch im zentralen 
Innenstadtbereich, in welchem vor allem Verdichtungsmaßnahmen durchgeführt w erden. 
Die Dimension der Transformation des Wärmesystems zeigt sich auch an der Anzahl der Gebäude, die von Erdgas, 
Heizöl oder Flüssiggas auf Wärmepumpen oder einen Fernwärmeanschluss wec hseln, wie in Abbildung 73  
gezeigt. Es wurde angenommen, dass jedes Jahr in etwa gleich vielen Gebäuden das Heizungssystem gewechselt 
wird. 
  
Abbildung 73: Anzahl der Heizungssystemwechsel zwischen des Stüt zjahren  
Bis 2045 müssen rund 73 % aller Gebäude (rd. 48.000 Gebäud e) eine neue Versorgungslösung bekommen. Im 
Mittel müssen bis zur Zielerreichung jedes Jahr über 2.000 Gebäu de auf eine neue dezentrale Versorgungsart 
umgestellt werden und im Mittel 120-170 Fernwärmeanschlüsse ve rlegt werden. Dabei steigt die Anzahl der 
Fernwärmeanschlüsse über die Jahre leicht an. Dies geht mit der Annahme e inher, dass zunächst größere 
Liegenschaften und später auch kleinere Gebäude an die Fern- und N ahwärme angeschlossen werden, solange 
bis die in Kapitel 6.3.1 und Kapitel 6.3.2 definierten Anschlussquoten erreicht sind. Aus der linken Grafik in 
Abbildung 74  geht hervor, dass in den letzten Jahren durchschnittlich 1.000 n eue Zentralheizungen pro Jahr 
eingebaut wurden; weitere Einzelraumheizungen kamen hinzu. Diese Zahl kann als  aktuelle Referenz für die 
Transformationsgeschwindigkeit herangezogen werden. 
  
Abbildung 74: Altersklassen der fossil betriebenen Feuerstä tten, links: Zentralheizungen, rechts: Einzelraumheizungen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 143 
 
Weiterhin geht in den meisten Fällen geht die Umstellung auf eine neue Versorgungslösun g mit einer Erneuerung 
einer Heizung am Ende der Lebensdauer einher. Die Auswertung der Schornsteinfegerdaten in Abbildung 74 zeigt, 
dass bis 2045 auch 87 % der fossil gefeuerten Zentralheizungen sowie 83 % der fossil betriebenen 
Einzelraumheizungen in Münster ein Alter von über 25 Jahren erreicht h aben werden und damit ein Austausch im 
Erneuerungszyklus stattfinden kann. Bis 2030 werden etwa 40 % der zentral en Gas- und Ölheizungen sowie 28 % 
der fossilen Einzelraumheizungen eine Nutzungsdauer von 25 Jahre oder meh r erreicht haben.  
In den folgenden Unterkapiteln werden die Herleitung der zukün ftigen Wärmeversorgungsgebiete sowie die 
zugehörigen Ergebnisse erläutert. Darüber hinaus werden die maßgeblichen Erfol gsfaktoren für die Umsetzung 
der Wärmetransformation in den Gebieten aufgezeigt.  
6.3.1 Fernwärme 
Wärmenetze – und hierbei insbesondere die Fernwärmenetze – nehmen auf dem Weg zu einer 
treibhausgasneutralen Wärmeversorgung eine wichtige Rolle ein. Insofern ist ein starker Ausbau der Fernwärme 
eine Zielsetzung, die sowohl von den politischen Entscheidungsträger*innen als auch von der Fernwärmebranche 
verfolgt wird. Für die Gebäudeeigentümer*innen geht mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Vorteil 
einher, dass die Dekarbonisierung der Wärme dann im Zuständigkeitsbereich  des 
Fernwärmeversorgungsunternehmens liegt und die Gebäudeeige ntümer*innen von dieser Aufgabe – und damit 
von den diesbezüglichen Anforderungen im GEG – entlastet sind. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen – 
nachfolgend auch als Wärmenetzbetreiber bezeichnet – steht somit vor den folgenden zwei großen Aufgaben: 
• dem Ausbau des Fernwärmenetzes zum Anschluss weiterer Gebäude und  
• der Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung bis zum Zieljahr der Klimaneutralität (2045). 
 
Insofern nehmen die Stadtwerke und Stadtnetze Münster – als für die öffentliche Fernwärmeversorgung in 
Münster verantwortliche Unternehmen des Stadtkonzerns – eine tragende Rolle bei der kommunalen 
Wärmewende ein und sind demzufolge auch intensiv an der kommunalen Wärmepl anung beteiligt. Neben den 
Stadtwerken und Stadtnetzen Münster betreibt auch die Universität Münster ein Fernwärmenetz mit Fokus auf die 
Versorgung der Gebäude der Universität. 
Der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme werden durch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze 
(BEW) unterstützt. Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Fördermi ttel ist ein sogenannter 
Transformationsplan für das Fernwärmenetz. Dieser zeigt die Entwicklungen und Maßn ahmen auf dem Weg zur 
Klimaneutralität auf der Kundenseite (Fernwärmeabsatz, Temperaturabsenkung ), im Fernwärmenetz 
(Erweiterung, Verstärkung) und auch bei der Fernwärmeerzeugung (Dekarbonisierung der Wärmequellen) auf. Der 
Transformationsplan für das Fernwärmenetz in Münster wurde von den Stadtwer ken und Stadtnetzen Münster 
bereits vor der kommunalen Wärmeplanung in Münster erstellt, sodass wesen tliche Ergebnisse aus dem 
Transformationsplan und nachgelagerten Untersuchungen in die Wärmeplanung eingebrach t werden konnten. 
Das Wärmeplanungsgesetz sieht in § 18 Absatz 4 genau dies vor. Demnach kann ein  Wärmenetzbetreiber im 
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung einen Vorschlag zum Fernwärmeausbau unterbreiten. Die Universität 
Münster befindet sich im Prozess der Erstellung eines Transformationsplans. Nachfol gend werden zunächst die 
von den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster sowie der Universität Müns ter eingebrachten Planungen und 
Ideen zur Entwicklung der Fernwärme beschrieben.  
Anschließend werden die Analysen, die im Rahmen der kommunalen Wärme planung vorgenommen wurden, 
beschrieben. Mit den Ergebnissen dieser zusätzlichen Analysen wird dann das Zielszenario für die Fernwärme 
definiert und die Absatzentwicklung abgeleitet. Abschließend wird auf de n Erzeugungsmix und den 
Emissionsfaktor eingegangen. Sämtliche Schritte wurden für das Fernwärmenetz der Stadtwerke und  Stadtnetze 
Münster sowie für die Universität Münster durchgeführt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 144 
 
 
Abbildung 75: Fernwärme-Bestandsnetz, Fernwärmeausbaugebiet un d geplante Maßnahmen der SW/SN Münster 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 145 
 
Planungen der Stadtwerke und Stadtnetze Münster zum Fernwärmeausbau 
Als ein Input für die kommunale Wärmeplanung haben die Stadtwerke und Stadtnetze Münster eine Liste mit 
anvisierten, größeren Maßnahmen zum Fernwärmeausbau eingebracht (Stand Juni 2025 ). Die nachfolgende 
Abbildung 75 zeigt diese Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Fernwärmenetz. Dab ei sind die 
bereits geplanten Maßnahmen differenziert nach ihrem aktuell geplanten Umset zungszeitfenster (2025-2030, 
2030-2035, 2035-2040) dargestellt. Die meisten der Maßnahmen bilden Ringschlüsse zur Verstärkung des Netzes 
oder legen die Grundlage für die weitere Erschließung bestimmter Gebiete.  
Bei den beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um Planungen, die den a ktuellen Entwicklungsstand als 
Momentaufnahme wiedergeben. Neue Erkenntnisse, die aus dem fortschreitenden Planungsprozess resultieren, 
oder auch Veränderungen bei den Rahmenbedingungen können eine Anpass ung bei den geplanten Maßnahmen 
erforderlich machen. Im Wesentlichen sind dabei Hauptverkehrsstr aßen betroffen und Synergien mit einer 
Kanalsanierung angestrebt, sodass hier eine hohe Abhängigkeit zu Maßnahmen der Stadt Münster b esteht. 
Fernwärme-Ausbauszenario der kommunalen Wärmeplanung bis 2045 
Stadtwerke und Stadtnetze Münster 
Die Erarbeitung der Wärmenetzgebiete in der kommunalen Wärmeplanung war bezüglich d es Fernwärmenetzes 
ein iterativer Prozess, an dem die Stadt und die Stadtwerke und Stadtnetze Müns ter intensiv beteiligt waren. Zu 
Beginn dieses Prozesses haben Stadtwerke und Stadtnetze Münster mögliche Ausb augebiete und Prüfgebiete 
definiert und in die kommunale Wärmeplanung eingebracht. Diese Gebiete basieren auf den Ergebnissen des 
Transformationsplans und darauffolgender Untersuchungen. 
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden anschließend flächige Gebiete identifiziert, die für 
Fernwärme geeignet sind. In diese Betrachtungen sind folgende Informationen eingeflossen: 
- Wärmeliniendichten im Status quo 
- Distanz zum Bestandsfernwärmenetz 
- Bereits geplante Fernwärmeerweiterungen 
- Bereiche mit vielen denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen die Umsetz ung von Alternativen zum Teil 
komplex ist 
- Bestände der Wohnungswirtschaft, die oft mehrere Immobilien mit hohem Wärmebedarf in räumlicher 
Nähe besitzen  
- Vorschläge für Wärmenetzgebiete und Prüfgebiete der Stadtwerke und Stadtnetze Münster 
- Diskussionen mit und Einschätzungen von der Stadt sowie den Stadtwerken un d Stadtnetzen Münster 
(u.a. unter Einbeziehung von netzhydraulischen Aspekten wie z. B. Netzengpäs se oder 
Erzeugungsstandorte für erneuerbare Wärme)   
Abbildung 76  zeigt die Gebiete, die als für Fernwärme geeignet identifiziert wurden nebe n den Bestands-
Fernwärmenetzen der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie der Universität Münster.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 146 
 
 
Abbildung 76: Fernwärme-Bestandsnetze der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie der Universität Münster, für Fernwärme geeignete 
Gebiete und hohe Wärmeliniendichten im Status quo 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 147 
 
Hier zeigt sich, dass es erhebliche Potenziale für die Erweiterung d es Fernwärmenetzes der Stadtwerke und 
Stadtnetze Münster gibt. Jedoch gibt es gewisse Herausforderungen, die die E rschließung des Potenzials 
begrenzen: 
- Begrenzte Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmequellen oder Abwärme: Dies ergibt sich aus der 
Potenzialanalyse für eine zentrale Wärmeerzeugung in Kapitel 5, die auf den Ergebnissen des 
Transformationsplans der Stadtwerke Münster basiert. Insbesondere bei de r unvermeidbaren Abwärme 
aus Industrie, Gewerbe oder auch der thermischen Abfallbehandlung, die i. d. R. wirtschaftlich attraktiv 
für eine Einbindung in das Fernwärmenetz ist, sind in Münster kaum Potenziale vorhanden. 
- Begrenzte Verfügbarkeit von Ressourcen für Planung und Bau von neuen Fe rnwärmeleitungen und 
Hausanschlüssen im Kontext eines deutschlandweiten Fachkräftemangels: Dies fü hrt zu limitierten 
Kapazitäten insbesondere bei Tiefbaufirmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes (per sonell sowie 
technisch, z.B. Baumaschinen). 
- Umfangreiche Bautätigkeiten bzw. viele Baustellen, die mit dem Fernwärmeausbau einhergehen, können 
die Akzeptanz der Fernwärme reduzieren, da die Verkehrswege währen d der Baumaßnahmen stark 
beeinträchtigt werden. 
- Lange Genehmigungsprozesse und aufwendige Auflagen für neue Fernwärme-Le itungen verlängern den 
Zeitraum von Planung bis Inbetriebnahme und steigern die Kosten. 
- Hydraulische Restriktionen in bestimmten Netzbereichen, die (zumin dest aus heutiger Sicht) die 
Erschließung größerer neuer Gebiete verhindern 4. 
- Kapitalbedarf: Die Stadtwerke und Stadtnetze Münster müssen hohe Summen in die Fernwärme 
investieren, sowohl netz- als auch erzeugerseitig. Hinzu kommen weit ere Investitionen in die anderen 
Infrastrukturen (Strom, Wasserstoff etc.). Dieser Kapitalbedarf muss z.T. a us Eigenkapital gedeckt 
werden und zu großem Teil fremdfinanziert werden, v.a. durch Banken. Die F inanzierbarkeit ist jedoch 
auch begrenzt aufgrund der Abwägungen von Risiko und Ertrag.  
Dabei ist zu unterscheiden zwischen externen Herausforderungen, die nicht oder nur begrenzt beeinflusst werden 
können und internen Beschränkungen, die zumindest in gewissem Rahmen bee influssbar sind. So ist die 
Verfügbarkeit von Wärmequellen und die begrenzte Baukapazität ein externer Faktor. Hydraulische Restriktionen 
sind gewissermaßen eine interne Herausforderung der Stadtnetze Münster  und sind somit – in einem technisch-
wirtschaftlichen Rahmen – beeinflussbar. Die Akzeptanz von vermehrter Bautätigkeit und lange 
Genehmigungsprozesse sind vor allem gemeinsame, interne Herausfor derungen des Stadtkonzerns Münster.   
Diese Herausforderungen führen dazu, dass nicht das gesamte identifizier te Potenzial für den Ausbau der 
Fernwärme erschlossen werden kann. Bei der Auswahl der Wärmenetzgebiete  für Fernwärme und ebenfalls zur 
Ermittlung der zeitlichen Reihenfolge der Erschließung der Ausbaugebiete hab en die Stadtwerke und Stadtnetze 
Münster viele Informationen bereitgestellt und erhebliche Unter stützung geleistet. Dies ist in die folgenden 
Kartendarstellungen und Ergebnisse eingeflossen. 
Abbildung 77  zeigt die Wärmenetzgebiete im Status quo (um die bestehenden Leitungen) und die 
voraussichtlichen Wärmenetzgebiete mit dem voraussichtlichen Baubeginn der Verteilleitungen. Ebenso sind die 
Prüfgebiete dargestellt. Dabei handelt es sich um die restlichen Gebiete, d ie zwar für einen Fernwärmeausbau 
geeignet, aber aufgrund der oben genannten Restriktionen nicht bis 2045 er schließbar sind. Hier zeigt sich, dass 
sich der Fernwärme-Ausbau v.a. auf die Innenstadt und innenstadtnahe Ber eiche (Kreuzviertel, Hansaviertel, 
Südviertel) konzentriert, um dort die Fernwärme-Versorgung noch flächige r bereitstellen zu können. Hier sind 
auch größtenteils die höchsten Wärmeliniendichten vorhanden. 
 
4 Möglicherweise können diese Engpässe durch gezielte Netzverstärkung o der neue Erzeugungsstandorte im Zuge der 
Transformation langfristig beseitigt werden, dies ist jedoch zunächst technisch und wirtschaftlich zu prüfen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 148 
 
 
Abbildung 77: Wärmenetzgebiete im Status quo und voraussichtliche Wärmenetzgebiete mit voraussichtlichem Baubeginn der 
Verteilleitungen im Zielszenario sowie Prüfgebiete für Fernwärme 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 149 
 
In den dargestellten Bestandsnetzen der Stadtnetze werden aktuell (witterungsbe reinigt, gemittelt über drei 
Jahre) 437 GWh Wärme abgesetzt. Darin ist auch die Wärmelieferung in das Netz der Universität Münster 
enthalten, nicht aber die Eigenerzeugung der Universität. Unmittelbar u m die bestehenden Fernwärmeleitungen 
herum gibt es ein theoretisches Verdichtungspotenzial von 181 GWh; die aktuelle Anschlussquote (bezogen auf 
den Wärmebedarf) beträgt 69 %. Dieser zusätzliche Wärmeabsatz würde sich ergeben, wenn alle Gebäude in der 
Nähe des bestehenden Netzes angeschlossen würden. Über die neuen V erteilleitungen im gesamten bis 2045 
erschließbaren Ausbaugebiet (Netzerweiterung) ergibt sich ein zusätzliche s Absatzpotenzial von 227 GWh bei 
einer theoretischen Anschlussquote von 100 %. Somit ergibt sich in  dem gesamten Gebiet inkl. 
Bestandskund*innen ein potenzieller Fernwärme-Absatz von 845 GWh (theoreti sches Potenzial). Die 
angegebenen Werte beziehen sich jeweils auf den Wärmebedarf im Status quo, also bezoge n auf die Datenbasis 
des Wärmeatlas. Bezogen auf 2045, also unter Berücksichtigung der Wärmebe darfsreduktion, ergäben sich in 
etwa 693 GWh. 
Auf der Basis der Gebiete und der zeitlich gestaffelten Erschließung wurde für die Erstellung des  Zielszenarios im 
nächsten Schritt eine Simulation des Fernwärmeausbaus bis zum Jahr 2045 durchgeführt. Dieser Modellrechnung 
liegt folgendes Vorgehen zugrunde: 
Die einzelnen Ausbaugebiete werden jeweils in einem Fünf-Jahres-Zeit raum erschlossen: So wird ein 
„voraussichtliches Wärmenetzgebiet ab 2025“ von 2025 bis 2029 ersch lossen. Nach der jeweiligen Verlegung 
einer Fernwärme-Verteilleitung in einem Straßenzug wird zunächst ein gewis ser Anteil der Gebäude direkt 
angeschlossen (Start-Anschlussquote). Der Rest der Gebäude wird bis zu einer definierten Ziel-Anschlussquote 
über einen festgelegten Zeitraum sukzessive angeschlossen. Dahinter steh t die Erfahrung, dass sich mit 
Erschließung der Straße bereits ein signifikanter Anteil der Gebäudeeigentümer*inn en für die Fernwärme 
entscheidet (Akquisitionsmaßnahmen und Abschluss von Verträgen im Vorfeld)  und weitere Anschlüsse 
sukzessive hinzukommen, wenn z. B. Erneuerungsbedarf bei der Heizun g besteht. Somit ergibt sich immer ein 
etwas zeitverzögerter Hochlauf des Fernwärme-Absatzes. Außerdem wird auch  eine Nachverdichtung im 
Bestandsnetz berücksichtigt, d.h. der Anschluss von bisher nicht Fern wärme-versorgten Gebäuden entlang des 
Bestandsnetzes. 
Für die vorzunehmende Simulationsrechnung sind dementsprechend Annahmen zu folgenden Parametern zu 
treffen: 
- Zu verlegende Trassen-km pro Jahr:  Dieser Parameter beschreibt, in welchem Umfang neue 
Fernwärme-Verteilleitungen verlegt werden können (in km/Jahr). Somit ist die ser Parameter maßgeblich 
für die Geschwindigkeit des Fernwärme-Ausbaus, da dadurch bestimmt wird, wie schnell die Gebiete mit 
Fernwärme erschlossen werden. Die Ausbaugeschwindigkeit hängt von viel en Faktoren ab wie z. B. den 
Planungs- und Baukapazitäten oder auch den Möglichkeiten, Baustellen in den entsprechenden Straßen 
einzurichten und deren Akzeptanz in der Bevölkerung. Dieser Parameter  ergibt sich aus der festgelegten 
Gebietseinteilung in den Fünf-Jahres-Zeiträumen und den jeweils dafür notwendigen Trassen-km verteilt 
über den Erschließungszeitraum. 
- Start-Anschlussquote: Dies ist der Anteil des Wärmebedarfs der Gebäude, der direkt nach Ver legung 
der Verteilleitung an das Wärmenetz angeschlossen wird. Dieser Parameter ist abhängig vom 
Akquisitionserfolg des Fernwärmevertriebes und damit auch von der Attrakti vität der Fernwärme für die 
Gebäudeeigentümer*innen. 
- Ziel-Anschlussquote: Dieser Parameter legt fest, welcher Anteil des Wärmebedarfs im Ziel-Zustan d, 
also nach Hochlauf der Anschlussquote, an die Fernwärme angeschlossen wird (gilt für die 
Nachverdichtung und die Netzerweiterung). 
- Hochlaufzeitraum: Dies gibt den Zeitraum an, der zwischen Verteilleitungsverlegung und Erreichung der 
Ziel-Anschlussquote liegt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 150 
 
- Wärmebedarfsrückgang: Über den Zeitraum bis 2045 ergibt sich im Wärmemarkt in Münster ein 
Rückgang beim Wärmebedarf (vgl. Kapitel 6.2). Dieser betrifft sowohl die bereits heute Fernwärme-
versorgten Gebäude als auch diejenigen Gebäude, die noch an die Fer nwärme angeschlossen werden 
(Neuanschlüsse). Die Höhe des Wärmebedarfsrückgangs wird aus der Wärmebedarfsentw icklung für 
das Gebiet übernommen. 
Aus der Gebietseinteilung folgt für die jährlich zu verlegenden Trassen-km Folgendes: Bis 2029 sind im Durschnitt 
2,6 km zu bauen, anschließend 3,5 km. Daraus ergibt sich wiederum, dass die Verlegung der Verteilleitungen 2042 
abgeschlossen sein kann und anschließend bis zum Zieljahr 2045 die Bautätig keit auf die Verlegung von 
Hausanschlüssen konzentriert werden kann, um die Anschlussquoten verstärkt zu erhöhen. 
Für die Modellrechnung wird davon ausgegangen, dass mit der Erschl ießung einer Straße über eine neue 
Fernwärmetrasse infolge der im Vorfeld stattfindenden Informations- und V ertriebskampagnen initial eine 
Anschlussquote von durchschnittlich 30 % (bezogen auf den Wärme absatz) erreicht werden kann. Weitere 
Gebäude werden sukzessiv in den Jahren danach ans Fernwärmenetz angeschl ossen, wenn Erneuerungsbedarf 
bei der Heizung besteht und Maßnahmen am Gebäude stattfinden. Für die Modellierung wird eine Erhöhung der 
Anschlussquote auf die Zielanschlussquote von 70 % über einen Ze itraum von 15 Jahren angenommen. Ab 2042 
wird eine Fokussierung auf Hausanschlüsse angesetzt, wodurch sich der  Zeitraum in den zuletzt erschlossenen 
Gebieten verkürzt und die Anschlussquoten zum Ende hin stärker anste igen. Für die Nachverdichtung wird 
angenommen, dass bis 2045 ein Drittel des Potenzials erschlossen werden kann.  
Zusammenfassend werden für die Modellrechnung zur Simulation des Fernwärmeausbaus bis 2045 die folgenden 
zentralen Parameter verwendet: 
• Durchschnittlich 3,3 Trassen-km pro Jahr 
• Start-Anschlussquote: 30 % 
• Ziel-Anschlussquote: 70 % 
• Hochlauf-Zeitraum: 15 Jahre, wobei diese Zeit reduziert wird, je später das Ge biet erschlossen wird, um 
möglichst hohe Anschlussquoten zu erreichen, z.B. auf 8 Jahre für die letzten Gebiete. 
Daraus ergibt sich die in Abbildung 78 dargestellte Absatzentwicklung.  
 
Abbildung 78: Absatz-Entwicklung des Fernwärmenetzes der Sta dtwerke und Stadtnetze Münster im Zielszenario 
462 443 423 404 385
13 24 34 43
16 49 91 122462 472
496
529 550
0
100
200
300
400
500
600
Status quo 2030 2035 2040 2045
Fernwärme-Absatz in GWh
Bestand Nachverdichtung Erweiterung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 151 
 
Die Grafik zeigt, wie sich der Bestand, die Nachverdichtung und die Netzerweiteru ng entwickeln. Dabei ist im 
Bestand auch der Bezug der Universität Münster enthalten. Der Absatz an Bestands kund*innen nimmt aufgrund 
von Sanierung und wärmerer Winter durch die Klimaerwärmung kontinuierlich ab ( vgl. Kapitel 6.2). Die 
Nachverdichtung kann einen Teil dieses Rückgangs kompensieren. Der Zuwachs des Absatzes erfolgt 
hauptsächlich über die Netzerweiterung. 
Bis 2045 wird, trotz Wärmebedarfsrückgang, insgesamt ein Zuwachs von 88 GWh bzw. 19  % bezogen auf den 
Status quo erreicht. Dabei steigt die Anschlussquote (angeschlossener Wärme bedarf bezogen auf gesamten 
Wärmebedarf) im gesamten mit Fernwärme versorgten Gebiet auf durchschnittlich 7 7 % (73 % im Status Quo). 
Hier zeigen sich aber gewisse Unterschiede je nach Erschließungszeitpu nkt: Im Bestandsnetz steigt die 
Anschlussquote auf 82 %, aber in den Gebieten, die erst ab 2040  erschlossen werden, werden lediglich 50 % 
Anschlussquote erreicht. Insgesamt müssen dafür bis 2045 ca. 60 Tras sen-km Verteilleitungen verlegt werden, 
was in etwa einem Zuwachs von 33 % der heutigen Trassenlänge (180 km) entsp richt. Die Erschließung des 
zusätzlichen Absatzes erfordert (je nach Größe der angeschlossenen Geb äude) ca. 2.500 bis 3.500 neue 
Hausanschlüsse, also im Durchschnitt etwa 120 bis 170 Hausanschlüsse pro Jahr.  
Zu beachten ist, dass es sich um das Ergebnis einer modellhaften Simulation handelt und die Erschließung in der 
Realität abweichen kann. Gründe hierfür können z. B. in der übergre ifenden Abstimmung zu Baumaßnahmen 
liegen, aus der sich Opportunitäten zum Vorziehen einzelner Straßen bzw.  Gebiete ergeben können. Außerdem 
ist lediglich der Beginn der Erschließung des jeweiligen Gebietes dargestel lt. Insbesondere dann, wenn der Start 
durch eine größere von den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster bereits geplante M aßnahme erfolgt, lässt sich 
daraus nicht ableiten, bis wann im Gebiet flächendeckend Fernwärme verfügbar sein w ird. 
Fernwärmenetz der Universität Münster 
Neben dem Fernwärmenetz der Stadtwerke und Stadtnetze Münster ist auch das  Fernwärmenetz der Universität 
Münster im Rahmen des Zielszenarios untersucht worden. Der Transformation splan des Netzes befindet sich 
derzeit noch in der Ausarbeitung, weshalb für die kommunale Wärmeplanung  in Abstimmung mit der Universität 
und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB) auf der Grundlage von aktuellen Ideen und 
Konzepten Annahmen zur Entwicklung des Wärmeabsatzes bis 2045 getroffen wurden. 
Derzeit ist es nicht absehbar, dass weitere größere Abnehmer der Unive rsität Münster an das Fernwärmenetze 
angeschlossen werden. Auf der anderen Seite ist bis 2045 aus aktuelle r Sicht nicht von umfassenden 
Sanierungsmaßnahmen an Universitätsgebäuden auszugehen. Abriss und Neu bau von versorgten Gebäuden ist 
im Vergleich zu den Gesamtmengen vernachlässigbar. Die Wärmebedarfe der mit dem Fernwärmenetz der 
Universität versorgten Gebäude werden deshalb prinzipiell als kons tant angenommen. Durch den Klimaeffekt 
reduziert sich lediglich der Raumwärmebedarf um 14 % bis 2045 (vgl. Kapi tel 5.3). Daraus ergibt sich die in 
Abbildung 79 dargestellte Absatzentwicklung.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 152 
 
 
Abbildung 79: Absatzentwicklung Fernwärmenetz Universität Münste r 
Im Ergebnis sinkt dadurch der Wärmeabsatz des betrachteten Fernwärmenetzes von rund 114 GWh im Status 
Quo auf 101 GWh in 2045 ab. 
Erfolgsfaktoren für den Fernwärmeausbau 
Es sei darauf hingewiesen, dass die vorangegangene Darstellung den Charakter einer konzeptionellen 
Grobplanung hat und nicht verbindlich ist. Das gilt insbesondere für die tatsäc hlich und zeitliche Stufung der 
Erschließung der einzelnen Fernwärmegebiete. Dies entspricht auch § 18 (2)  des Wärmeplanungsgesetzes. 
Demnach entsteht aus der Einteilung in ein bestimmtes Wärmeversorgungsgebiet (h ier Wärmenetzgebiet) keine 
Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder b ereitzustellen. Nichtsdestotrotz 
besteht die Zielsetzung der Stadt und auch der Stadtwerke und Stadtnetze  Münster darin, die aufgezeigte 
Absatzsteigerung, u.a. durch Fernwärmeausbau in den Ausbaugebieten, zu re alisieren. Das Erreichen dieser 
Zielsetzung ist – mit Bezug auf die oben beschriebenen Herausforderungen – an eine Reihe von Erfolgsfaktoren 
und Voraussetzungen geknüpft und unterliegt auch einigen Einschränkungen. 
Eine sehr wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Realisierung des Fernwärme-Ausb aus in Bezug auf die Verlegung von 
neuen Leitungen und die Installation von Hausanschlüssen im angenomme nen Umfang. Voraussetzung hierfür 
ist, dass ausreichend Planungs- und Baukapazitäten bei den Stadtnetzen sowie am Markt verfügbar sind. 
Aufgrund des derzeit und absehbar vorherrschenden Fachkräftemangel  ist dieser Ressourcenfaktor durch die 
Stadtnetze nur sehr begrenzt beeinflussbar.  
Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist mit umfangreicher Bautätigkeit verbunden.  Eine Realisier ung des Ausbaus 
setzt voraus, dass in der Bevölkerung eine Akzeptanz für die mit dem Fernwärmeausbau einhergehenden 
Bautätigkeiten in den Straßen und die damit verbundenen Unannehmlichke iten vorhanden ist. Durch eine gute 
Kommunikation und umfangreiche Information über die Baumaßnahmen können Stadt und  
Stadtwerke/Stadtnetze hierzu einen Beitrag leisten. 
Das bereits existierende, städtisch koordinierte Baustellenmanagement sollte intensiviert und in der städtischen 
Abstimmungsstruktur erweitert werden, um Baumaßnahmen auch medienüber greifend (z.B. mit Strom, Gas, 
Abwasser usw.) noch besser zu koordinieren und so die Anzahl und  Verweildauer von Baustellen zu reduzieren. 
Jedoch ist rein aufgrund von Aspekten der Verkehrsführung die Anzahl d er möglichen Baustellen in Münster und 
v.a. in einzelnen Vierteln nach oben beschränkt. Diese Abstimmungen zwis chen allen bei Baumaßnahmen 
involvierten Akteuren – über verschiedene Medien hinweg – können und werden jedoch auch dazu führen, dass 
der Fernwärmeausbau auf der Zeitscheine von den Ergebnissen der mode llgestützten Simulation abweicht. 
Aufgrund der Anforderungen zu Maßnahmen bei anderen Medien wie Stro m und Abwasser oder bei 
Straßenbaumaßnahmen kann es dazu kommen, dass die Erschließung einzelner St raßen mit Fernwärme früher 
114 109 105 103 101 
0
20
40
60
80
100
120
Status Quo 2030 2035 2040 2045
Wärmeabsatz GWh/a

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 153 
 
erfolgt oder auch nach hinten geschoben wird, damit der Umfang der Bautäti gkeiten und damit die 
Einschränkungen für Anwohner*innen möglichst gering gehalten werden. 
Der Herausforderung in Bezug auf lang andauernde Genehmigungsprozesse für n eue Fernwärmeleitungen kann 
die Stadt begegnen, indem geprüft wird, wo diese Prozesse und Anforderungen – sofern sie in ihrer Zuständigkeit 
liegen – vereinfacht und beschleunigt werden können. Dabei ist zu berücks ichtigen, dass Wärmenetze nach §2 
Abs. 3 WPG im überragenden öffentlichen Interesse liegen.   
Weiterhin ist das Erreichen einer ausreichend hohen initialen Anschlus squote wichtig für die Erschließung von 
neuen Straßen bzw. Gebieten. Nur wenn sich ausreichend Eigentümer*innen für einen Gebäudeanschluss an das 
Fernwärmenetz entscheiden, kann der Fernwärmeausbau wirtschaftlich und dami t im geplanten Umfang 
realisiert werden. Die initiale Anschlussquote – und auch deren Erhöhung in den Jahren danach – wird zum einen 
durch vertriebliche Maßnahmen und wettbewerbsfähige Angebote der Stadtw erke Münster beeinflusst. Dies 
beginnt mit der Schaffung einer positiven Grundhaltung für die Fernwärme, d ie als Erfüllungsoption für die 
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an neue Heizungen gilt und gegenüber d ezentralen 
Versorgungslösungen, die mit Investitions- und Wartung saufwand einhergehen, einen „Komfortcharakter“ 
aufweist. Hier kann die Stadt mit einem zeitnahen Anschluss ihrer Gebäude an die Fernwärme mit gutem Beispiel 
vorangehen. Durch Kampagnen der Stadtwerke und der Stadt kann die Akzeptanz der Fernwärme bei den 
Bürger*innen weiter verbessert werden. Dies kann ergänzt werden durch  einen regelmäßigen Austausch mit 
großen Liegenschaftsbetreibern wie z. B. Wohnungsbaugesellschaften.  
Auch eine transparente Darstellung von geplanten Leitungsverlegungen im Inte rnetauftritt, die auch nach der 
kommunalen Wärmeplanung kontinuierlich aktualisiert werden sollte, kann einen Beitr ag zur Erhöhung der 
Anschlussquoten leisten und würde dem Informationsbedürfnis der Bürger *innen zur Verfügbarkeit von 
Fernwärme für ihr Gebäude Rechnung tragen. Dies gilt auch für Vertriebs kampagnen im Vorfeld der geplanten 
Erschließung zum frühzeitigen Abschluss von Anschluss- und Lieferver trägen oder auch das Angebot von 
Zwischenlösungen für die Gebäudeheizung bis zum anstehenden Anschluss an die F ernwärme für den Fall eines 
akuten Handlungsbedarfs.  
Eine mögliche Maßnahme zur Erreichung einer sehr hohen Anschlussquot e ist die Einführung eines Anschluss- 
und Benutzungszwangs (ABZ) an das Fernwärmenetz für bestimmte Gebiete oder das gesamte 
Fernwärmeausbaugebiet. Ein ABZ wäre durch die Stadt per Satzung zu erlass en und beispielsweise über das 
Allgemeinwohl zu begründen (z. B. Klimaschutz). Beim Erlass eines ABZ würden – ausgenommen von Ausnahmen, 
abhängig von der konkreten Ausgestaltung – sukzessive der Großteil aller Gebäude über einen bestimmten 
Zeitraum hinweg an die Fernwärme angeschlossen, d. h. alternative dezentr ale Versorgungslösungen wären nur 
in Ausnahmen zugelassen. Der Vorteil besteht für den Wärmenetzbetreiber darin, dass dieser eine verlässliche 
Planungsbasis für den Fernwärmeausbau und über die Entwicklung seiner Absatzmengen erhält. Diese gute 
Planungsgrundlage gilt dann auch für die von ihm zu tätigenden Investitionen u nd deren Wirtschaftlichkeit. 
Andererseits geht für den Wärmenetzbetreiber damit auch die Verpflichtung zum Anschluss der Gebäude an sein 
Fernwärmenetz einher. Für die Gebäudeeigentümer*innen entfällt bei einem ABZ die Wahlfreiheit, sich für eine 
von mehreren möglichen Heizungslösungen zu entscheiden. Zudem erhält de r Wärmenetzbetreiber quasi eine 
Monopolstellung in seinem Fernwärmegebiet, da er sich nicht im Wettbewerb  zu dezentralen 
Versorgungslösungen behaupten muss. Damit einher geht wahrscheinlich ein e stärkere Kontrolle der 
Fernwärmepreise. Der ABZ ist bislang relativ wenig verbreitet. Für Münster wird empfohlen, einen ABZ differenziert 
und situationsspezifisch zu prüfen. Dafür wurde Maßnahme 4.9 formuliert, die vorsieht, dass die Stadt Münster 
mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster einen passenden Instrumentenmi x entwickelt, um je nach Gebiet 
eine hohe Anschlussquote zu erreichen. Dabei werden die Instr umente individuell auf ihre Notwendigkeit und 
Eignung geprüft, um die Individualität jedes Gebiets zu berücksichtigen. 
Insbesondere bei Wohngebäuden ohne Zentralheizung ist der Anschluss an die Fernwärme u. U. mit 
Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes verbunden (z. B. Umstellung auf eine zentrale Wärmeversorgung bei 
Gasetagenheizung), die zusätzliche Kosten verursachen. Dies setzt zum e inen die Bereitschaft der

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 154 
 
Gebäudeeigentümer*innen voraus, in solche Maßnahmen zu investieren. An dererseits benötigen solche 
Maßnahmen auch eine ausreichende Förderkulisse als Anreiz für die Gebäudeeigentümer*innen, wobei die Stadt 
hier bereits Zuschüsse gewährt. Lösungsangebote der Stadtwerke bzw. Stadtnetze Münster in Kombination von 
der Stadt initiierten Beratungsangeboten (z. B. in Zusammenarbeit mit dem Handwerk) können hier hilfreich sein. 
Der Ausbau der Fernwärme und auch die Dekarbonisierung der Fernwär meerzeugung erfordern sehr hohe 
Investitionen des Fernwärmeversorgers, also der Stadtwerke und Stadtn etze Münster. Daran geknüpft ist die 
Voraussetzung, dass diese Investitionen durch das Unternehmen fin anziert werden können. Dabei spielt ein 
passender Förderrahmen eine Rolle, der durch die Bundesförde rung für effiziente Wärmenetze (BEW) prinzipiell 
gegeben ist, solange sie ausreichend ausgestattet ist und kontinuierlich fortgeführ t wird. Und aus 
unternehmerischer Sicht werden Investitionen in einen Fernwärmeausbau nur mit ausreichend guter Perspektive 
auf deren Wirtschaftlichkeit getätigt werden können. Trotz der möglichen I nanspruchnahme von Förderungen 
werden die hohen Investitionen zu einer Erhöhung der Kosten für d ie Bereitstellung von Fernwärme führen. 
Insofern ist auch hier eine Akzeptanz der Fernwärmekund*innen für dami t verbundene Preissteigerungen eine 
Voraussetzung. Dabei muss das Preisniveau der Fernwärme in einem Rahmen b leiben, in dem sich die 
Wärmekosten von vergleichbaren, gesetzeskonformen und zukunftsfähigen dezentrale n 
Wärmeversorgungslösungen bewegen, die ebenfalls Kostensteigerungen erfahren werden (vgl. auch Abschnitt 
6.7). Insgesamt muss die Fernwärme preislich wettbewerbsfähig sein. Ein Vergleich mit erdgasbasierten Thermen 
ist hingegen nicht sinnvoll, da diese keine GEG-konforme und damit keine zuk unftsfähige Versorgungslösung 
darstellen.  
Die Stadtwerke und Stadtnetze Münster als Fernwärmeversorger sowie die Stadt k önnen zwar maßgeblich dazu 
beitragen, dass der Fernwärmeausbau im aufgezeigten Umfang gelingen kann. Alle rdings liegt ein Teil dieser 
Einflussfaktoren auch außerhalb der Sphäre von Stadtwerken und Stadtnetzen Münster und Stadt und setzt 
sowohl ein passendes energiepolitisches und energiewirtschaftliches Umfe ld als auch eine entsprechende 
Akzeptanz bei der Bevölkerung für Fernwärme und deren Ausbau voraus. 
Bereitstellung der Fernwärme 
Stadtwerke und Stadtnetze Münster  
Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Realisierbarkeit des Wachstums  bei der Fernwärme ist, dass in 
ausreichendem Umfang zunehmend erneuerbare Erzeugungsmengen bereitgestell t werden können. Diese 
müssen bis spätestens 2045 ausschließlich auf erneuerbaren Energien ode r auf unvermeidbarer Abwärme 
basieren. Die Herausforderung besteht also nicht nur darin, die im Statu s quo benötigten Fernwärmemengen zu 
dekarbonisieren, sondern auch weitere Wärmequellen zu erschließen, um das Absatzwachstum zu bedienen. Die 
für das Zielszenario getroffenen Annahmen basieren auf dem aktuellen Transformationsplan d er Stadtwerke und 
Stadtnetze Münster für das Fernwärmenetz in Münster. Sowohl im Transformations plan als auch in der 
kommunalen Wärmeplanung ist ein zentrales Ergebnis, dass in Münster die erneue rbaren Wärmequellen 
begrenzt sind. Dies stellt einen limitierenden Faktor beim Ausbau der Fernwärme und dem damit verbundenen 
Absatzwachstum dar. 
Ein zentraler Baustein zur Dekarbonisierung der Fernwärme in Münster best eht in der Ablösung von 
erdgasbefeuerten KWK-Anlagen, die im Status quo den größten Anteil an der Fernwärmeerzeugung haben, ergänzt 
um Wärme aus ebenfalls fossil befeuerten Kesseln. Hier gibt es bereit s konkrete Planungen, dass dies über ein 
diversifiziertes Erzeugungsportfolio aus unterschiedlichen erneuerbare n Erzeugungsanlagen erfolgen kann. 
Dabei ist insbesondere Tiefengeothermie als wichtige zukünftige erneuerbare Wärmequel le hervorzuheben. 
Bis 2030 ist geplant, dass bereits ein erster Teil der Erzeugungsmengen aus  Erdgas-KWK durch folgende Anlagen 
zur Bereitstellung von erneuerbarer Wärme ersetzt wird: 
• eine erste Tiefengeothermieanlage (6,5 MW th, in Kombination mit Wärmepumpe zur Erhöhung des 
Temperaturniveaus)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 155 
 
• eine Freiflächenanlage für Solarthermie mit Speicher in Münster-West (8 MW th Einspeiseleistung) 
•  eine Klarwasser-Wärmepumpe an der Hauptkläranlage Münster in Münster-Nord (23 M Wth, Nutzung der 
Abwärme aus geklärtem Abwasser)  
• zwei Flusswasser-Wärmepumpen am Dortmund-Ems-Kanal (neu: 15 MW th, bestehend: 2 MWth) 
• eine bestehende Kühlwasser-Wärmepumpe am Heizkraftwerk Hafen (2 MW th). 
Mit diesen neuen Anlagen kann der nach Wärmeplanungsgesetz geforderte Mindestan teil von erneuerbaren 
Energien und unvermeidbarer Abwärme von 30 % erreicht werden. 
 
Abbildung 80: Erzeugungsmix der Fernwärme der SW/SN Münster b is 2045 
Um den nach 2030 weiterwachsenden Bedarf an Fernwärmemengen bereitzustellen, wird für das Zielszenario die 
Erschließung von zwei weiteren Wärmequellen auf Basis von erneuerbaren Energie n bis zum Stützjahr 2035 
angenommen. Dabei handelt es sich einerseits um eine weitere Großwärmepumpe , die die Umweltwärme der 
Umgebungsluft nutzen soll (20 MW th) und andererseits um eine weitere Tiefengeothermieanlage (6,5 MW th, 
Kombination mit Wärmepumpe zur Erhöhung des Temperaturniveaus). Bis 2045 we rden nach derzeitigem Stand 
vier weitere Tiefengeothermieanlagen mit einer Leistung von je 8 MW th mit direkter Wärmenutzung (ohne 
Wärmepumpe) realisiert. Damit stellt die Tiefengeothermie im Zieljahr 204 5 etwa die Hälfte der benötigten 
Fernwärmeerzeugung bereit und ist damit der wesentliche Baustein zur De karbonisierung der 
Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke Münster. 
Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045 ist darüber hinaus in den gasgef euerten Erzeugungsanlagen 
der Ersatz des fossilen Gases durch klimaneutrale Gase (z. B. Wasserstoff oder  Biomethan) erforderlich. Dabei 
ist zum heutigen Zeitpunkt eine konkrete Festlegung auf ein bestimmtes Gas n icht möglich. Hier wird für das 
Zielszenario davon ausgegangen, dass an den Erzeugungsstandorten mit gasgefeue rten Anlagen nach dem Jahr 
2040 sukzessive klimaneutraler Wasserstoff zur Verfügung steht und eingesetzt w ird (vgl. hierzu Abschnitt 5.5.9). 
Mit den Maßnahmen kann 2040 der vom Wärmeplanungsgesetz geforderte Mindes tanteil erneuerbarer Energien 
und unvermeidbarer Abwärme von 80 % erreicht werden. Ab 2045 sind  die für die Erzeugung von Spitzenlast 
eingesetzten Gasmengen vollständig durch klimaneutrale Gase substituiert. 
 -
 100
 200
 300
 400
 500
 600
 700
Status Quo 2030 2035 2040 2045
Fernwärmeerzeugung in GWh/a
 Tiefengeothermie  Solarthermie  Klarwasser-WP  Flusswasser-WP
 Luft-WP  Kühlwasser-WP  Kessel-klimaneutrales Gas  P2H
 Erdgas-KWK  Kessel-Erdgas Heizöl-KWK Kessel-Heizöl

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 156 
 
Im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung werden vermehrt Techn ologien integriert, deren 
Effizienz von der Vor- und Rücklauflauftemperatur des Fernwärmenetzes abhängt. Besonders bei Wärmepumpen 
sind mit Absenkung der Vorlauftemperaturen erhebliche Effizienzgewinne mö glich, da diese bei sehr hohen 
Vorlauftemperaturen einen überproportional hohen Stromeinsatz erfordern. I n der ab 2040 geplanten 
Tiefengeothermie ohne Wärmepumpe führt eine niedrigere Rücklauftemperatur zu höheren Wärmeerträgen ohne 
zusätzlichen Aufwand. Zudem reduzieren verringerte Vor- und Rücklauftemperaturen die Wärmenetzverluste. Mit 
dem Ausbau der Fernwärme steigt die Transportaufgabe im Fernwärmenetz tendenziel l an. Um die 
Transportkapazität der Fernwärme-Leitungen, die von der Temperaturdifferenz z wischen Vor- und Rücklauf 
bestimmt wird, konstant zu halten, müssen neben den Vorlauftemperature n auch die Rücklauftemperaturen 
gleichermaßen reduziert werden.  
Diese Reduktion der Vorlauftemperatur kann jedoch Anpassungen an den z ahlreichen Hausanschlüssen der 
Gebäude erfordern, weshalb die Absenkung mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Herausfordernd stellt 
sich zudem die Rücklauftemperatur dar, die derzeit deutlich über d em Niveau ist, das gemäß den Technischen 
Anschlussbedingungen zwischen Stadtwerken und Kunden vereinbart wird. Für die Einhaltung der geforderten 
Rücklauftemperatur ist in erster Linie der Gebäudeeigentümer als Betreiber  der Hausanschlussstation 
verantwortlich. Eine häufige Ursache für hohe Rücklauftemperaturen sind  falsch eingestellte oder veraltete 
Hausübergabestationen. Hier sind Aktionen des Gebäudeeigentümers erforde rlich, bei denen die Stadtwerke 
unterstützen können. Die Stadtwerke und Stadtnetze Münster erarbeiten e in Vorgehen, um die Effizienz des 
Gesamtsystems zu erhöhen. 
Aus den Wärmeerzeugungsmengen entsprechend Abbildung 80  lassen sich unter Anwendung der 
Emissionsfaktoren und der Berechnungsmethodik aus dem Leitfaden Wärmeplanun g [27] die THG-Emissionen 
für 2045 und die Stützjahre ermitteln, siehe Abbildung 81. 
 
Abbildung 81: Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der Stadtwerke und Stadtnetze Münster bis 
2045 
Hier zeigt sich zunächst einmal, dass der schrittweise Ersatz der fossil befeuerten Anlagen durch die 
unterschiedlichen erneuerbaren Wärmeerzeuger sukzessive zu eine r Reduktion des Emissionsfaktors der 
Fernwärme führt. Die spezifischen THG-Emissionen reduzieren sich zu nächst bis 2030 nur leicht von 158 g/kWh 
im Status quo (vgl. Abschnitt 4.1.9, wobei hier die Emissionsfaktoren bezogen auf den Absatz dargestellt sind und 
somit wegen der Netzverluste höher sind) auf 136 g/kWh. In den  nachfolgenden Stützjahren reduzieren sich die 
spezifischen THG-Emissionen weiter und liegen im Zieljahr bei 7 g/kWh.  Im Zieljahr der Klimaneutralität ist die 
Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke und Stadtnetze Münster dekarbonisiert. Nich tsdestotrotz liegen die THG-
Emissionen oberhalb von 0 g/kWh, weil die anzuwendenden THG-Faktoren aus dem Leitfaden-Wärmeplanung für 
Wasserstoff und Strom durch Emissionen in der Vorkette Werte größer Null aufweisen. Nichtsdestotrotz ist in 
2045 die Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke und Stadtnetze Münster vollständig ern euerbar. 
 -
 20
 40
 60
 80
 100
 120
 140
 160
 180
Status quo 2030 2035 2040 2045
Emissionsfaktor Fernwärme 
in gCO2-Äq/kWhAbsatz

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 157 
 
Fernwärmenetz der Universität Münster 
Neben dem Fernwärmenetz der Stadtwerke und Stadtnetze Münster muss auch die Erzeugung des 
Fernwärmenetzes der Universität Münster bis zum Zieljahr 2045 dekarbonisier t werden. Die 
Wärmeerzeugungsmenge der Universität Münster beträgt im Status Quo in Relation zur Fernwärmeerzeugung der 
Stadtwerke Münster in etwa 20%. Der Transformationsplan zu diesem Wärmenetz be findet sich derzeit noch in 
der Ausarbeitung, weshalb für die kommunale Wärmeplanung in Abstimmung mit der Un iversität und dem Bau- 
und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB) auf der Grundlage von  ersten konzeptionellen Ideen ein 
Entwurf für den Wärmeerzeugungsmix bis 2045 erstellt wurde. Dieser ist in Abbildung 82 dargestellt. 
 
Abbildung 82: Erzeugungsmix der Fernwärme der Universität Müns ter bis 2045 
Im Status quo basiert die Wärmeerzeugung der Universität hauptsächlich auf Erdgaskesseln. Außerdem werden 
jährlich rund 34 GWh Wärme von den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster bezogen. Dieser Wärmebezug wurde 
als Annahme bis 2045 konstant fortgeschrieben. Durch den angesetzten Rüc kgang der Wärmeerzeugung 
(basierend auf der Absatzentwicklung in Abbildung 79) steigt der relative Anteil des Wärmebezugs im Zeitverlauf 
leicht an. In einem ersten Schritt könnte bis 2030 die Nutzung von Ab wärme einen Beitrag zur Dekarbonisierung 
leisten. In Kombination mit einer Wärmepumpe könnte die Abwärme aus Rückküh lern und von einem 
Rechenzentrum genutzt werden. Mit der Inbetriebnahme einer Luft- Wärmepumpe bis 2040 kann mit Ausnahme 
der Spitzenlast der gesamte restliche Anteil der Wärmeerzeugung aus Erd gas substituiert werden. So können in 
2030 und 2040 die nach Wärmeplanungsgesetz geforderten Mindestanteile er neuerbarer Energien und 
unvermeidbarer Abwärme erreicht werden. In 2045 wird die Wärmeerzeu gung durch die Umstellung der 
Spitzenlastkessel auf klimaneutrales Gas (z. B. Wasserstoff) vollständig dekarbonis iert.  
Aus den Wärmeerzeugungsmengen entsprechend Abbildung 82  lassen sich unter Anwendung der 
Emissionsfaktoren und der Berechnungsmethodik aus dem Leitfaden Wärmeplanun g [27] die THG-Emissionen 
für 2045 und die Stützjahre ermitteln. Dabei ist jeweils auch der Bezug aus dem Netz der Stadtwerke/Stadtnetze 
Münster mit dem entsprechenden Emissionsfaktor eingerechnet. 
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 20
 40
 60
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 140
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Status Quo 2030 2035 2040 2045
Fernwärmeerzeugung in GWh/a
Kessel-Erdgas Fernwärmebezug SW/SN Abwärmenutzung Luft-WP Kessel-klimaneutrales Gas

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 158 
 
 
Abbildung 83:  Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der Universität Münster bis 2045 
Im Status quo sind die spezifischen THG-Emissionen aufgrund der hoh en Kesselanteile mit 298 g/kWh im 
Vergleich zur Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke Münster mit einem hohen KWK-Anteil relativ hoch (siehe auch 
Abschnitt 4.1.9, wobei hier die Emissionsfaktoren bezogen auf den Absatz dargestellt sind u nd somit wegen der 
Netzverluste höher sind). Durch die Inbetriebnahme der beiden Abwärme-WP könnte der Emissionsfaktor bis 
2030 bereits auf 221 g/kWh sinken. Die Installation der großen Lu ft-Wärmepumpe in 2040 ist mit einer noch 
stärkeren Absenkung des Emissionsfaktors auf 80 g/kWh verbund en. Zeitgleich wird auch die Wärmeerzeugung 
der Stadtwerke und Stadtnetze Münster dekarbonisiert, was zu einer sukzes siven Absenkung des 
Emissionsfaktors führt. Im Jahr 2045 sinkt der Emissionsfaktor dann mit der Umstellung der verbleibenden 
Erdgasmengen auf Wasserstoff auf 10 g/kWh. 
Erfolgsfaktoren  
Ebenso wie beim Fernwärme-Ausbau gibt es bestimmte Bedingungen, die für das Gelingen der Dekarbonisierung 
der Fernwärmeerzeugung und auch für die Bereitstellung zusätzlicher Wärmemengen für einen wachsenden 
Fernwärmebedarf erforderlich sind bzw. dieses unterstützen. Dies umfasst mehrere Aspek te: 
• Wärmequellen: Die Pläne zur Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung der Stadtwerke Münster  
basieren unter anderem auf der Tiefengeothermie. Für das Gelingen müssen  sich die Tiefenbohrungen 
als fündig erweisen und somit die angenommenen Wärmemengen liefern können. An dernfalls müssen 
die Wärmemengen aus Tiefengeothermie durch anderweitige erneuerbare Wärmequ ellen kompensiert 
werden. Dazu können die weiteren, ohnehin geplanten Wärmequellen ve rstärkt eingesetzt werden.   
Darüber hinaus ist die effiziente Bereitstellung der Wärmequellen in städtischer Han d erforderlich. 
• Temperaturabsenkung: Für eine effiziente Integration der erneuerbaren Wärmequellen, v.a. in 
Verbindung mit Wärmepumpen, sowie für Effizienzsteigerungen des Gesamtsys tems durch Reduktion 
der Netzverluste ist eine Absenkung der Vor- und Rücklauftemperaturen des Netzes erforderlich. Hierbei 
liegt die Herausforderung v.a. darin, dass die Übergabestationen in de r Regel im Eigentum der 
Gebäudeeigentümer*innen ist und somit eine Anpassung der Station nicht direk t im Einflussbereich der 
Stadtwerke und Stadtnetze Münster liegt.  
• Flächen: Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit und die Sicherung von Flächen, auf d enen die 
Erzeugungsanlagen errichtet werden können, ein wichtiger Faktor. Hier kann und sollte die Stadt die 
Stadtwerke und Stadtnetze Münster unterstützen, die geeigneten Flächen zu  erwerben und für die 
Wärmeerzeugung zu nutzen. Die Flächensicherung sollte dazu in die entsprechenden städtischen 
Planungsprozesse integriert werden. 
• Genehmigung: Auch bei der Wärmeerzeugung sind – abhängig von der Technologie – lange 
Genehmigungsprozesse zu durchlaufen. Für einige ist  die Stadt selbst zuständig und kann somit dafür 
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 50
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Status quo 2030 2035 2040 2045
Emissionsfaktor Fernwärme in 
gCO2-Äq/kWhAbsatz

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 159 
 
sorgen, dass die Genehmigung zügig erfolgt. Darüber hinaus kann die Stadt auch  als Unterstützerin bei 
Genehmigungsprozessen auftreten, für die andere Beh örden zuständig sind. Nach § 2 des 
Wärmeplanungsgesetztes liegen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Wärme in üb erragendem 
öffentlichem Interesse. 
• Finanzierung: Wie auch der Ausbau des Fernwärmenetzes geht auch die Transformation der 
Fernwärmeerzeugung mit sehr hohen Investitionen einher. Die Wirtschaftlic hkeit dieser Investitionen 
kann nur über die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht werde n. Auch hier ist insbesondere die 
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sowie spezielle Förderprogramme wi e der Masterplan 
Geothermie NRW zu nennen. Es muss sichergestellt sein, dass die Fördermittel in ausreichendem 
Umfang zur Verfügung stehen. Hierzu würde eine Überführung in ein Gesetz und die Erhöhung der im 
Bundeshaushalt eingestellten Mittel in den kommenden Jahren einen Beitrag leisten. Neben der 
genannten Fremdfinanzierung ist auch eine ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital d urch die Stadt 
Münster erforderlich. 
6.3.2 Nahwärme 
In Münster gibt es zurzeit fünf Nahwärmenetze, von denen vier von den Stadtwe rken und eins von einem anderen 
Betreiber betrieben werden. Die Lage der Netze und deren Erzeuger ist in Kapitel 4.4.1 dargestellt. Weitere kleine 
Gebäudenetze, von denen eine Vielzahl im Stadtgebiet existieren, welche je doch unter 100 Wohneinheiten bzw. 
16 Gebäude versorgen, gelten im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung als dez entrale Anlagen und werden 
in diesem Kapitel nicht betrachtet.  
Ebenso wie für Fernwärme, gelten für Nahwärme die WPG-Anforderungen einer vollständigen Dekarbonisierung 
der Nahwärme-Erzeugung bis 2045. Bis zum Jahr 2030 muss der Anteil erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer 
Abwärme mindestens 30 % betragen. Bis 2040 muss ein erneuerbarer An teil von mindestens 80 % erreicht 
werden.  
Im Folgenden werden die Verdichtungs- und Ausbaupotenziale der bestehenden Nahwärmenetze untersucht und 
das Zielszenario für die Transformation der Nahwärmeerzeugung wird bes chrieben. Weiterhin erfolgt ein 
Screening des Stadtgebiets auf weitere möglicherweise für Nahwärme geeignete Bereiche.   
Nahwärme Roxel 
Über das aktuelle Nahwärmenetz Roxel-Nord werden rd. 280 Gebäude mit Nahwärme versorgt. Dabei wird im 
klimabereinigten Mittel der Jahre 2021-2023 ein Wärmebedarf von rd. 5 ,6 GWh/a über Nahwärme gedeckt. Das 
Netz wurde in einem Neubaugebiet der frühen 2000er Jahre errichtet und wird aktuell über Erdgas-BHKW und 
Erdgas-Kessel gespeist. Etwas westlich des Nahwärmenetzes befindet sich das Schulz entrum Roxel, dessen 
Wärmebedarf aktuell über ein, ebenfalls BHWK-versorgtes, Gebäudenetz gedeckt wird.  
Zur Quantifizierung des Verdichtungspotenzials wird die aktuelle Anschlussquote im Nahwärmenetzgebiet 
analysiert. Insgesamt beträgt die Anschlussquote bereits über 70 % des Wärmebedarfs. In Gebäuden, welche 
nicht über einen Anschluss an das Nahwärmenetz verfügen, werden vorwie gend Wärmepumpen vermutet. Öl- 
und Biomasseheizungen konnten mit Hilfe der Schornsteinfegerdaten nur wen ige im Gebiet identifiziert werden. 
Bei einer mit den Stadtwerken/Stadtnetzen abgestimmten Ziel-Anschlussquote v on Nahwärme im Bestand von 
70 % besteht somit kein signifikantes Nachverdichtungspotenzial. Abbildung 84  zeigt die prognostizierte 
Absatzentwicklung im bestehenden Wärmenetzgebiet. Die Entwicklung spiegelt ein en leichten Rückgang der 
Bedarfe anhand von Klimaeffekten und moderaten Sanierungsaktivitäten wider.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 160 
 
 
Abbildung 84: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Rox el 
Zur bottom-up Quantifizierung des Ausbaupotenzials wurden die Bereiche r und um das bestehende 
Nahwärmenetz anhand ihrer Bebauungsstrukturen sowie der anliegenden Wärmeliniendichte bewe rtet: 
• Ein möglicher Netzschluss mit dem westlich gelegenen Schulnetz würde Synergie n und Skaleneffekte 
aus Wärmeerzeugersicht bringen, da nicht beide Energiezentralen einzeln dekarbonisiert werden 
müssten. Außerdem könnten Erzeuger durch die Überlagerung der Lastgänge unte rschiedlicher 
Nutzungsarten, hier von Wohnquartier und Schulzentrum, effizienter ausgelaste t werden. Eine 
Untersuchung der Wärmeliniendichten zeigt, dass bei einem Netzschluss  Straßenabschnitte mit einer 
Wärmeliniendichte von im Mittel rd. 2.500 kWh/m ausgebaut werden würden.  
• Südwestlich des Bestandsnetzes liegt der Ortskern von Roxel. Dieser ist durch kleinere Gewerbegebäude 
in dichter Bebauung geprägt. Südlich angrenzend befindet sich ein Wohnquartier mit kleineren 
Mehrfamilienhäusern, großen Einfamilienhäusern und hohen Wärmeliniendichte n entlang der Schulte-
Bernd-Straße und Carossastraße. Insgesamt beträgt die mittlere Wärmeliniendi chte im gesamten 
Untersuchungsbereich, welcher sich westlich der Pienersallee  befindet und sich vom alten 
Gemeindeplatz im Norden bis zur Paul-Gerhard-Straße im Süden erstreckt, rd. 2.750 kWh/m mit 
Wärmeliniendichten bis über 5.000 kWh/m entlang einzelner Straßenabschnitte. 
• Beide Bereiche werden als Prüfgebiet für den Nahwärmeausbau aufgenommen. Für eine weiterführende 
Bewertung des Ausbaus wird eine tiefergehende Prüfung im Rahmen der Transformat ionsplanung der 
Nahwärme Roxel und unter Einbezug der lokal verfügbaren Potenziale s owie eines optimierten 
Trassenverlaufs empfohlen. 
Abbildung 85 zeigt das bestehende Wärmenetzgebiet sowie das Prüfgebiet in Roxel. 
Mit dem Ziel der Transformation der bestehenden Wärmeerzeugung wurden d ie umliegenden 
Wärmeerzeugungspotenziale betrachtet. Tabelle 34  fasst die Ergebnisse der Potenzialanalyse qualitativ 
zusammen. So existieren im näheren Umkreis Roxels landwirtschaftliche Flächen, welche sich theoretisch für die 
Einbringung von Erdkollektoren oder -sonden eignen könnten. Ein Wärmepotenzial von Außenluft ist, wie es in der 
Regel für alle locker bebauten Gebiete der Fall ist, vorhanden. Des Weiteren befinden sich gemäß IFM entlang der 
A1 baurechtlich privilegierte Freiflächen für mögliche Solarthermie-Anlagen (vgl. Kapitel 5.5.7, Abbildung 61). Ein 
vielversprechendes Potenzial stellt die mögliche Erweiterung der Biogasproduktion zweier nahe gelegener 
Landwirte dar.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 161 
 
 
Abbildung 85: Nahwärmenetz Roxel der Stadtwerke Münster und  Prüfgebiet 
 
Tabelle 34: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Er zeugungspotenziale in Roxel 
Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung 
Oberflächennahe Geothermie + 
Umweltwärme Außenluft + 
Freiflächen-Solarthermie +  
Abwasserwärme o 
Klärwasserwärme -- 
Gewässerwärme - 
Unvermeidbare Abwärme -- 
Biogas ++ 
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden die Landwirtschaftsbetriebe Mü nsters bezüglich ihrer 
zukünftigen Biogaspotenziale befragt. Auf diese Weise konnte für Roxel ein mögliches Biogas-
Erzeugungspotenzial von 2,4 Mio. Nm³/a, was einer Endenergie von rd. 14 GWh/a Biogas e ntspricht, abgeschätzt 
werden. Das erzeugte Biogas kann in Blockheizkraftwerken zur Nahwärmeerzeugung eingesetzt werden. Um eine 
bedarfsgerechte Wärmeversorgung sicherzustellen, ist ein Abgleich zwisch en Erzeugungs- und Lastverlauf 
erforderlich. Hierzu sind Biogas- und Wärmespeicher notwendig, die es ermöglichen, die kontinuierliche 
Biogasproduktion zeitlich vom Wärmeverbrauch zu entkoppeln. Zusätzlich lässt  sich die Biogaserzeugung 
innerhalb bestimmter Grenzen flexibilisieren, sodass sie besser an d en Wärmebedarf angepasst werden kann. 
Biogas wird typischerweise aus Gülle und Energiepflanzen wie Silomais erzeugt. Wäh rend die Biogasproduktion 
aus Gülle kontinuierlich über das Jahr erfolgt, wird Mais saisonal geerntet, sil iert und anschließend 
bedarfsgerecht vergoren. Der Anteil von Mais an der Substratmischung liegt in der Regel zwischen 30 % und 50 %, 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 162 
 
ist jedoch durch den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Maisdeckel ab 2026 auf maximal 30 % 
begrenzt.   
Ein mögliches zukünftiges Nahwärme-Erzeugerportfolio wird im Rahmen einer Simu lation überprüft: Unter 
Einbeziehung der oben beschriebenen Randbedingungen zur Biogasver fügbarkeit ergibt sich, dass rd. 73 % des 
aktuellen Wärmebedarfes über eine Kombination aus Biogas-BHKW sowie Biogas- und Wärmes peicher gedeckt 
werden könnten. Zur Deckung der Winterlast wird ein weiterer Erzeuger für den Mittellastbereich benötigt. Unter 
der Voraussetzung, dass die Wärmeerzeugung aus Biogas über die Speic her flexibilisiert wird, eignet sich hierzu 
eine zentrale Luft-Wärmepumpe. Bei intelligentem Speicherbetrieb, sodass  außentemperaturbedingte 
Stillstandszeiten der Wärmepumpe teilweise abgefangen werden können, kann d iese bis zu 24 % des 
Wärmebedarfs decken. Ein Spitzenlasterzeuger, welcher im Jahr 2045 dur ch klimaneutrale Gase, hier Biogas, 
oder klimaneutralen Strom betrieben werden muss, stellt die verbleibe nde Wärmemenge bereit. Im Falle einer 
Positivbewertung der angrenzenden Prüfgebiete und eines damit verbunden en Netzausbaus, könnten rd. 39 % 
des Wärmebedarfes über das Biogas-BHKW gedeckt werden, sodass die für den  Mittellastbetrieb vorgesehenen 
Luft-Wärmepumpen größer dimensioniert werden müssten. 
 
Abbildung 86: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung  in Roxel im Zielszenario 2045 
Nahwärme Amelsbüren 
Das im Süden von Amelsbüren gelegene Nahwärmenetz deckt im klimaberein igten Mittel der Jahre 2021-2023 
einen Wärmebedarf von rd. 3,0 GWh/a und versorgt aktuell rd. 250 Geb äude mit Nahwärme. Das Netz wurde in 
einem seit Anfang der 2000er bestehenden Neubaugebiet errichtet. Das Erzeugerportfolio besteht aus einem 
Biomethan-BHKW sowie einem Erdgas-Kessel. Zurzeit wird im Osten von Amelsbüren das Neubaugebiet „Am 
Dornbusch“ erschlossen. Es ist geplant, dieses an die Nahwärme anzuschließen. Eine bereits gebaute Le itung 
entlang der Straße am Dornbusch wird die beiden Quartiere verbinden.  
Während im bestehenden Nahwärmegebiet Amelsbüren eine Anschlussquote  von knapp 70 % besteht, existiert 
ein Verdichtungspotenzial entlang der Verbindungsleitung zum Neubauquart ier. Es wird angenommen, das in 
diesem Bereich eine Anschlussquote von rd. 50 % erzielt werden kann. Im Neubaugebiet „Am Dornbusch“ 
entstehen rd. 200 Wohneinheiten, davon 60 in Einfamilien- und 140 in Mehrfamilienhäusern. Über eine angesetzte 
Anschlussquote rd. 50 % des Wärmebedarfes wird angenommen, dass sich min destens die Mehrfamilienhäuser 
an das Nahwärmenetz anschließen werden, weitere Einfamilienhäuser optional. I nsgesamt ergibt sich die in 
Abbildung 87  dargestellte prognostizierte Absatzentwicklung. Aufgrund des gegenläufigen Effektes von 
Wärmemengenzuwachs durch Neuanschlüsse und Wärmebedarfsreduktion durch Kl imaeffekte und moderate 
Sanierungsaktivitäten zeigt der Nahwärmeabsatz über die Jahre nur geringe Veränderungen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 163 
 
 
Abbildung 87: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Ame lsbüren 
Zur bottom-up Quantifizierung des Ausbaupotenzials wurden die Bereiche r und um das bestehende 
Nahwärmenetz anhand ihrer Bebauungsstrukturen sowie der anliegenden Wärmeliniendichte bewe rtet: 
• Der Ortskern von Amelsbüren besteht aus einer Mischung an kleinen Gewerbegebäuden und 
Wohngebäuden, für welche aufgrund der Straßenrandbebauung die Erschließung mit Nahwärme 
bauliche Vorteile gegenüber dezentralen Einzellösungen aufweisen könnte. Dies zeigt auch die 
Wärmeliniendichte einzelner Straßenabschnitte im Ortskern, welche Werte üb er 3.000 kWh/m 
annehmen. Der Ortskern liegt jedoch rd. 1 km potenzielle Netzausbau länge vom Bestandsnetz entfernt. 
Weiterhin zeigen sich hohe Wärmeliniendichten im südlichen Teil der P ater-Kolbe-Straße. Diese 
resultieren aus den Wärmebedarfen der Mehrfamilienhäuser eines Wohn ungsunternehmens, welche 
wichtige Ankerkunden entlang des potenziellen Erschließungswege darstellen könnten. Im Mittel beträgt 
die Wärmeliniendichte des gesamten Gebiets entlang der Pater-Kolbe-Straße, L eisnerstraße und 
Davertstraße sowie dem von diesen Straßen eingegrenzten Bereich rd. 1.900 k Wh/m. Da für die 
Kalkulation der Wärmeliniendichte alle Straßenabschnitte im o.g. Bereich berücks ichtigt wurden, ist zu 
erwarten, dass sich dieser Wert durch geschickte Trassenführung steigern lässt.   
• Das Gebiet wird als Prüfgebiet für den Nahwärmeausbau Amelsbüren aufgenom men. Für eine weitere 
Bewertung des Ausbaus empfiehlt sich eine tiefergehende Prüfung zu einem Zeitpunkt, an dem eine 
höhere Verbindlichkeit über die lokal verfügbaren Biogaspotenziale vorl iegt, vgl. folgender Abschnitt.  
Abbildung 88 zeigt das bestehende Wärmenetz sowie die Wärmenetzgebiete in Amelsbüren. 
Die Bewertung möglicher Nahwärmeerzeugungspotenziale in Amelsbüren wird  in Tabelle 35 zusammengefasst. 
Neben landwirtschaftlichen Flächen, welche sich theoretisch zur obe rflächennahen geothermischen 
Erschließung eignen könnten und dem in locker bebauten Bereichen üblich erweise vorhandenen 
Umweltwärmepotenzial aus Außenluft, ist das mögliche zukünftige Biogaspotenzial besonders hervorzuheben.  
Dieses resultiert aus der geplanten Neuerrichtung einer Biogasanlage in unmittelbarer Siedl ungsnähe.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 164 
 
 
Abbildung 88: Nahwärmenetz Amelsbüren der Stadtwerke Münste r und Wärmenetzgebiete 
 
Tabelle 35: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Er zeugungspotenziale in Amelsbüren 
Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung 
Oberflächennahe Geothermie + 
Umweltwärme Außenluft + 
Freiflächen-Solarthermie - 
Abwasserwärme o 
Klärwasserwärme -- 
Gewässerwärme o 
Unvermeidbare Abwärme -- 
Biogas ++ 
 
Nach Angaben der Stadtwerke/Stadtnetze, welche für das Nahwärmenetz Amelsbüre n bereits eine 
Transformationsplanung durchgeführt haben, plant der ansässige Landwirt eine zukünftige Biogasproduktion von 
rd. 10 GWh/a. Für die Wärmeerzeugung ist vorgesehen, das Biogas in eine m BHKW zu verstromen und die KWK-
Wärme für die Nahwärmeerzeugung zu nutzen. Ein Gas- und ein Wärmespeic her ermöglichen dabei einen 
flexiblen Betrieb und eine bedarfsgerechte Einspeisung in das Nahwärmenetz.  Da der Maisanteil voraussichtlich 
rd. 22 % betragen wird, ist eine teilweise saisonale Anpassung der Biogaserzeu gung an den Wärmebedarf 
möglich, indem der Mais saisonal geerntet, siliert und anschließend bedarfsgerecht v ergoren wird.  
 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 165 
 
 
Abbildung 89: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung  in Amelsbüren im Zielszenario 2045 
Die Simulation eines aus Biogas basierenden zukünftigen Nahwärme-Erzeugerportfolio zeigt, dass bis zu 85 % der 
prognostizierten Wärmebedarfe über Biogas gedeckt werden könnten. Zunächst würde die Wärm eerzeugung 
durch die bestehenden Erdgas-Kessel ergänzt werden. Im Hinblick auf die in Wärmenetzen zu erreichenden EE-
Anteile, würde die Spitzenlast ab 2045 durch strombasierte Lösungen, wie Wärm epumpen oder Power-to-Heat, 
oder alternative Kesselbrennstoffe substituiert werden. Im Falle ei ner Positivbewertung der angrenzenden 
Prüfgebiete und eines damit verbundenen Netzausbaus, ist es voraussic htlich notwendig, dass ein weiterer 
Erzeuger wie beispielsweise eine Luft-Wärmepumpe, das Portfolio im Mittellastbereich ergänzt . 
Nahwärme Albachten 
Das Nahwärmenetz Albachten besteht aus zwei Gebieten: dem Quartier südlich der Straße Am Haselhof sowie 
dem Bereich südlich der Dülmener Straße , welche über eine Verbindungsleitung entlang des Grünbereichs  „Am 
Offerbach“ verbunden sind . Die Gebäude in beiden Quartieren wurden Anfang der 2000er-Jahre gebaut . Die 
Nahwärme deckt im klimabereinigten Mittel der Jahre 2021-2023 einen Wärmebedarf von rd. 3,9 GWh/a und wird 
über Erdgas-Kessel sowie ein Erdgas-BHKW bereitgestellt. Des Weiteren wird in  Albachten Ost zurzeit ein neues 
Wohnquartier erschlossen, welches über ein separates, kaltes Nahwärmenetz versor gt werden soll. 
Im Bereich des Bestandsnetzes wird bereits heute eine Anschlussquote, w elche über dem Zielwert von 70 % des 
Wärmebedarfes liegt, erreicht. Somit wird im Rahmen der hier vorgenommenen Bilanzierung nicht von weiteren 
Verdichtungsmaßnahmen ausgegangen. In einer bottom-up Bewertung des Ausbaupoten zials werden keine 
weiteren Bereiche mit einer Häufung von Straßenabschnitten hoher Wärmelinien dichten identifiziert. Abbildung 
90 zeigt die prognostizierte Absatzentwicklung im bestehenden Wärmenetzgebiet. Die Entwicklung spiegelt einen 
leichten Rückgang der Bedarfe anhand von Klimaeffekten und moderaten Sanierungsaktivitäten wide r. 
Abbildung 91 zeigt das bestehende Wärmenetz sowie die Wärmenetzgebiete in Albachten.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 166 
 
 
Abbildung 90: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Al bachten 
 
 
Abbildung 91: Nahwärmenetz Albachten der Stadtwerke Münster und Wärmenetzgebiete 
Wie die Ergebnisse der lokalen Potenzialanalyse in Tabelle 36 zeigen, sind im Umfeld nur wenige Wärmequellen 
für die zentrale Nahwärmeerzeugung vorhanden. Im Rahmen der kommunal en Wärmeplanung wird 
angenommen, dass für die zukünftige Erzeugung einer zentral betriebenen  Wärmepumpenkombination zum 
Einsatz kommt. Je nach verfügbarer Quellentemperatur kann dabei sowohl Erdwärme al s auch Außenluft als 
Wärmequelle genutzt werden und so eine möglichst effiziente Wärmebereitstellung ermögli chen.  
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 167 
 
Tabelle 36: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Er zeugungspotenziale in Albachten 
Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung 
Oberflächennahe Geothermie + 
Umweltwärme Außenluft + 
Freiflächen-Solarthermie + 
Abwasserwärme o 
Klärwasserwärme -- 
Gewässerwärme - 
Unvermeidbare Abwärme -- 
Biogas o 
 
Anhand einer überschlägigen Anlagenauslegung und unter der Annahme einer Nutzung von 250 m tiefen 
Erdsonden und einer Regeneration von 10 %, ergibt sich eine benötigte  Anzahl von rd. 220 Sonden. Diese in 
Kombination mit einer Wärmepumpe könnten knapp die Hälfte der benötigten Nahwärm e bereitstellen (vgl. 
Abbildung 92 . Das Geothermiefeld würde vor allem im Winter sowie in den Übergangszeite n genutzt. Es wird 
angenommen, dass zur Spitzenlasterzeugung Power-to-Heat zum Einsatz komm t, welche in Summe einen 
verbleibenden Wärmebedarf von rd. 16 % deckt. Die Wärmequelle L uft würde in Übergangszeiten sowie im 
Sommer zur Nahwärmeerzeugung sowie Regeneration des Feldes genutzt.  
 
Abbildung 92: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung  in Albachten im Zielszenario 2045 
 
Nahwärme Hiltrup 
Das Nahwärmenetz „An der Hiltruper Baumschule “ besteht seit 2020 und versorgt rd. 50 Adressen mit einem 
kumulierten Absatz von rd. 1,2 GWh/a. Als Wärmeerzeuger kommen Erdgas-betrie bene BHKW und Kessel zum 
Einsatz.  
Entlang des Netzes sind alle Gebäude an die Nahwärme angeschlossen, sodass ke ine Verdichtungspotenziale 
bestehen. Da es sich bei allen Gebäuden um Neubauten der letzten  Jahre handelt, wird keine Sanierung der 
Gebäudehülle bis 2045 erwartet, sodass sich eine Reduktion des Wärme bedarfs ausschließlich aufgrund von 
Klimaeffekten ergibt.  
Abbildung 93 zeigt das bestehende Wärmenetz sowie die identifizierten Prüfgebiete in Hiltrup.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 168 
 
 
Abbildung 93: Nahwärmenetz Hiltrup und Prüfgebiete 
Für die Umstellung auf erneuerbare Erzeuger wird im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung davon 
ausgegangen, dass im Jahr 2030 einer Erweiterung des Erzeugungsportfolios um Wärmepumpen erfolgt und 
spätestens in 2040 übrige Erdgasanteile durch Strom substituiert werden.  
Eine zu prüfende Option ist der Anschluss des Nahwärmenetzes „An der Hiltruper Baumschule“ an ein größeres, 
neu zu errichtendes Nahwärmenetz in Hiltrup. Hierfür existieren sowohl  die Absatzpotenziale sowie auch große, 
lokal verfügbare Wärmequellen, wie im Folgenden beschrieben wird.  
Potenziale für eine neue größere Nahwärmeversorgung in Hiltrup 
Über das Nahwärme-Bestandsnetz hinaus zeigen sich im zentralen Bereich von Hiltrup sowohl erhebliche Absatz-
Potenziale für ein deutlich erweitertes Nahwärme-System als auch im Süden des Z entrums erneuerbare Quellen 
und Abwärme-Potenziale für die klimafreundliche Wärmeerzeugung: 
1) Absatz-Potenziale für Nahwärme:  
• Herz-Jesu-Krankenhaus (nördlich des Stadtteilzentrums) 
• Bereiche entlang der Westfalenstraße (Hauptachse Nord-Süd) inkl. kommunaler Ge bäude 
(Schulzentrum, Stadthalle) und Hochschule der Polizei 
• Bereiche entlang der Marktallee (Hauptachse in Ost-West-Richtung) 
• u.U. Gewerbegebiet Hansestraße (ca. 1,2 km südwestlich des Stadtteilzentrums)  
• Die o.g. Bereiche liegen innerhalb eines Radius von max. 1 km um das Zentrum des Stadtteils im Bereich 
Kreuzung Westfalenstraße/Marktallee (Ausnahme Gewerbegebiet Hansestraße) und das 
Absatzpotenzial liegt in Summe bei rd. 35 GWh/a (heutiger Bedarf). Unter Berü cksichtigung von 
Einsparungen aus Sanierung und Klimaeffekten und Eingrenzung der Potenziale auf d ie Straßenzüge mit 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 169 
 
sehr hohen Wärmeliniendichten oberhalb 3.500 kWh/a je m liegt das für 2045 erwartbare Absatzpotenzial 
in der Größenordnung von 20 bis 23 GWh/a. 
2) Wärmequellen-Potenziale: 
• Kläranlage Hiltrup mit Grundlastwärmepotenzial bis zu 5 MW und 40 GWh/a aus dem Klarwas ser-Ablauf 
mit nachgeschalteter Wärmepumpe; Entfernung zum Stadtteil-Zentrum ca. 1,3 km (entlang bestehender 
Verkehrswege) 
• Industrielle Abwärme mit Potenzialen bis zu 6 MW (insbesondere im Somme r-Halbjahr, tlw. technisch 
sehr sinnvolle HT-Abwärme ohne Wärmepumpen-Einsatz verfügbar), in Summe jährlich ca. 23 GWh. 
Spitzenlast-Erzeugung für eine neue Nahwärmeversorgung ist prinzipiell  denkbar, muss aber detailliert 
untersucht und abgestimmt werden; Entfernung zum Stadtteilzentrum rd. 1 km. 
• Gesamtpotenzial bis zu 60 GWh/a – und damit sicher ausreichend für die Deckung der Nachfrage in 
einem erweiterten Nahwärme-System 
Die o.g. Auswertungen resultieren aus ersten Auswertungen anhand der Bestandsaufnahm e und den Betreibern 
(Kläranlage, Industrie) zur Verfügung gestellten Daten. Eine detaillierte Eingrenzung des Versorgungsgebietes und 
Aufbereitung eines Nahwärme-Systems ähnlich den Auswertungen der Fokusgebiete übersteigt den in der 
Wärmeplanung vorgesehenen Bearbeitungsrahmen. Anhand der o.g. Absatz- und Qu ellen-Potenziale empfiehlt 
sich das Gebiet aber als Prüfgebiet für ein Wärmenetz mit an die Kommunale Wärmeplanung anschließenden 
detaillierteren Untersuchungen.  
Nahwärme Baumgartenweg 
Das Nahwärmenetz Baumgartenweg liegt im Süden Wolbecks. Es versorgt rd. 25 Adr essen mit einem 
Wärmebedarf von rd. 0,7 GWh/a. Die Wärmeerzeugung erfolgt über Erdgas-BHKW. Zur Bilanzierung der 
Transformation dieses Nahwärmenetzes wird angenommen, dass im Jahr 2030 einer Erwe iterung des 
Erzeugungsportfolios um Wärmepumpen erfolgt und spätestens in 2040 übrige Erd gasanteile durch Strom 
substituiert werden.  
Weitere mögliche Nahwärmegebiete 
Anhand der Wärmeliniendichten erfolgt ein Screening auf weitere Nahwärmepotenz iale im Stadtgebiet Münster. 
In folgenden Bereichen wird eine lokale Häufung von Straßenabschnitten mit hohen Wärmeliniendichten größer 
3.000 kWh/m identifiziert: 
• Rund um die Ortskerne Wolbeck, Handorf, Nienberge, Kinderhaus 
• Kinderhaus im Bereich der sogenannten „Nordwest-Schleife“ 
• Vereinzelte Straßenabschnitte in Gewerbegebieten, z.B. Hessenweg, Harkortstraße, Schifffahrter Damm  
• Vereinzelte Straßenabschnitte rund um Mehrfamilienhauskomplexe 
Die weitere Analyse dieser Gebiete bzw. Repräsentanten dieser Gebiete  hinsichtlich ihrer Eignung für 
Nahwärmenetze erfolgt im Rahmen der in im folgenden Kapitel 6.3.3 beschrieben Fokusquartierbetrachtungen. 
Erfolgsfaktoren 
Für die erfolgreiche Realisierung und Finanzierung zukünftiger Nahwärmegebiete sind verschiedene 
Voraussetzungen zu schaffen, die die Umsetzung technisch, wirtschaftlich und organisatorisch unterst ützen. 
• Realisierbarkeit und Flächenverfügbarkeit:  Die Erschließung ausreichend großer Potenziale 
erneuerbarer Energien (z. B. Biogas, Geothermie oder Umweltwärme) ist eine Grundvoraussetzung für die

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 170 
 
Nahwärmeversorgung. Hierfür müssen geeignete Flächen für Erdsonden und Aufs tellorte für 
Erzeugungsanlagen gesichert und baurechtlich nutzbar gemacht werden. 
• Förderung und Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit neuer Nahwärmeprojekte ist in der Regel 
schwieriger zu erreichen als beim Ausbau oder der Transformation bestehender Fernwärmenetze. Daher 
sind Fördermittel für Leitungsbau, Erzeugungsanlagen sowie gegebenenfalls Betriebskostenzuschüsse – 
insbesondere für Großwärmepumpen – zwingend erforderlich, um Investitionen zu ermöglichen und die 
Versorgung langfristig zu sichern. 
• Finanzierbarkeit und personelle Ressourcen: Der Ausbau neuer Nahwärmenetze erfordert erhebliche 
Investitionen in Infrastruktur und Dekarbonisierungsmaßnahmen. Neben einer abzusichernden 
Finanzierung müssen ausreichend personelle und technische Kapazitäten für Planung, Bau und den 
Anschluss neuer Leitungen bereitstehen – insbesondere, da diese Aufgaben parallel zum 
Fernwärmeausbau erfolgen. Wettbewerbsfähige Preise für die Wärmelieferung müs sen sichergesellt 
werden. 
• Akzeptanz und Beteiligung der Eigentümer*innen: Der Erfolg neuer Nahwärmegebiete sowie des 
Nahwärmeausbaus hängt wesentlich von der Anschlussbereitschaft der Eigentümer*innen ab. Eine klare 
Kommunikation über die Vorteile, Kostenstrukturen und Verfügbarkeit der Nahwärme versorgung ist 
notwendig, um Vertrauen zu schaffen und hohe Anschlussquoten zu erreichen. Besonders bei Gebäuden 
mit Gasetagenheizungen sind frühzeitige Informationsangebote und technische Lösungen  zur 
Einbindung erforderlich. 
6.3.3 Fokusgebiete 
Es wurden drei Fokusgebiete hinsichtlich der Machbarkeit einer zentralen Wärmeversorgung über ein Wärmenetz 
untersucht. Die Auswahl der Gebiete erfolgte in Abstimmung zwischen der  Stadtverwaltung, den 
Stadtwerken/Stadtnetzen und dem Beraterkonsortium in einem vorgeschalteten Auswahlpr ozess aus insgesamt 
15 Gebieten außerhalb der für die Fernwärmeversorgung prädestinierte n Innenstadt anhand der folgenden 
Kriterien: 
• Energetische Kriterien: Anschlusswahrscheinlichkeit an die Fernwärme, Vorh andensein bzw. 
Erschließbarkeit zentraler Energiequellen, Heizungsalter, eingeschränkte Eignung fü r dezentrale Luft-
Wasser-Wärmepumpen 
• Skalierbarkeit: eine für die Stadt Münster typische Versorgungs-/Bedarfssituation , die ausgehend vom 
Fokusgebiet auf weitere Gebiete übertragbar ist. 
• Sonderkriterien: z.B. Denkmalschutz/Erhaltungssatzung (Erschwerung des Einsatzes  dezentraler 
Wärmepumpen), sozioökonomische Struktur  
• Umsetzungswahrscheinlichkeit: Institutionelle Akteure, laufende Aktivitäte n in der Stadtplanung, 
Infrastrukturprojekte 
Anhand einer Bewertungsmatrix für diese Kriterien wurden die folgenden Fokusgebiete  für die vertiefte 
Untersuchung festgelegt: 
Fokusgebiet Kinderhaus:  
• Großes Wohngebiet mit großen Mehrfamilienhäusern und Erweiterung in den Ortsk ern mit gemischter 
Bebauung (MFH, GHD und öffentliche Gebäude inkl. mehrerer Schulen)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 171 
 
Fokusgebiet Wolbeck:  
• Gemischt genutztes Gebiet im Ortskern von Wolbeck mit Reihenhausbebauung entlang der 
Hauptverkehrsachse und Ausweitung in Nebenstraßen mit höherer Wärmel iniendichte (keine 
freistehenden Einfamilienhäuser) und Einbindung der Grundschule. 
Fokusgebiet Roxel Baublock:  
• Ausgewählter Baublock mit 12 typischen Wohngebäuden mit 6 bis 12 Wohneinheiten je Gebäude aus den 
1970er/1980er-Jahren im Südosten von Roxel. Gezielte Untersuch ung einer zentralen Versorgung im 
Baublockinnenbereich ohne die Nutzung oder Querung öffentlicher Verkehrswe ge. 
Die 15 Auswahlgebiete und die drei festgelegten Fokusgebiete sind in Abbildung 94 dargestellt.  
 
Abbildung 94: Lage der Auswahlgebiete und der Fokusgebiet e im Stadtgebiet Münster 
 
Die Kennzahlen der drei Fokusgebiete zeigen eine große Bandbreite der Wärmebedarfe  und Strukturen: 
• Der Wärmebedarf reicht von weniger als 1,0 GWh/a (Baublock Roxel) bis zu rd. 29 GWh/a (Kinderhaus), 
wobei auch der gebäudebezogene Bedarf zwischen 15 MWh (Reihenhäuser, Doppelhäuser) und mehr als 
1.000 MWh Raumwärmebedarf liegt (sehr große Mehrfamiliengebäude oder Schulk omplexe in 
Kinderhaus). 
• Die Wärmeliniendichten streuen zwischen weniger als 1.000 kWh/(m/a) und über 5.000 kWh/(m/a). 
Aufgrund gewählten Zuschnitts eignet sich das Fokusgebiet Baublock Roxel in sbesondere für die

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 172 
 
leitungsgebundene Versorgung über den Blockinnenbereich ohne I nanspruchnahme des öffentlichen 
Verkehrsraums.  
• Die Anteile der Wohnnutzung liegen zwischen 100% (Roxel Baublock) u nd 70% (Fokusgebiet Wolbeck, 
höherer Anteil Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD)). 
Die Gebiete liegen alle nicht in erreichbarer Distanz zu bestehenden ode r geplanten Wärmenetzen und werden 
zurzeit überwiegend über dezentrale, gebäudebezogene Heizungsanlagen mit Erdgas oder Heizöl beheizt. Die 
Mehrfamilien-Wohnbebauung in Kinderhaus verfügt zu einem großen Teil ber eits über Gebäudewärmenetze zur 
gemeinsamen Versorgung mehrerer zusammenhängender Gebäude. Die wese ntlichen Eckdaten zum 
Wärmebedarf der Gebiete bzw. zu den in die Untersuchungen einbezogene n Gebäude sind in Tabelle 37  
zusammengestellt.  
Tabelle 37: Kennzahlen der untersuchten Fokusgebiete 
Fokusgebiet  Anzahl 
Adressen/ 
Gebäude 
Wärmebedarf 
gesamt 
MWh/a 
Ø Bedarf je 
Gebäude 
MWh/a je 
Geb. 
Anzahl 
Hausanschlüsse 
für zentrale 
Versorgung Anmerkungen 
Kinderhaus 304 28.800 96 60 81% Wohnen 
Wolbeck 193 6.100 32 140 70% Wohnen 
Roxel 
Baublock 
12 930 78 12 100% Wohnen 
 
Vorbemerkungen zur Bewertungsmethodik für die Fokusgebiete:  
Im Rahmen der Fokusgebietsbetrachtungen werden zunächst die Wärmebedarfe im I stzustand dargestellt. Für 
die Bewertung der zentralen Versorgung und Gegenüberstellung der dez entralen Versorgung werden aber die 
Wärmebedarfe herangezogen, die sich gem. Zielszenario für das Jahr 2045 unter Einbeziehung der Einspareffekte 
aus Sanierung und Klimaeffekten ergeben.  
Die Ermittlung der Investitionen für die dezentrale bzw. die zentrale  Versorgung (Erzeugungsanlagen, 
Leitungsnetz, Hausanschlüsse) erfolgt auf Basis des Technikkataloges des Komp etenzzentrums Wärmewende 
KWW [13]. Die wesentlichen Positionen wurden mit eigenen Erfahrungswerten aus Planungsprojekten der EEB 
ENERKO plausibilisiert und ggf. ergänzt. 
Der Vergleich der dezentralen und zentralen Versorgungsvarianten  (Dezentrale Luftwärmepumpen und 
Nahwärmekonzepte) erfolgt mittels statisch-annuitätischer Kostenrechnungen m it einem Betrachtungszeitraum 
von 20 Jahren. Dabei werden die wesentlichen Bestandteile der Investition s- und Betriebskosten abgebildet und 
in durchschnittlichen, jährlichen Wärmekosten und spezifischen Wärm evollkosten zusammenfasst. Es wird 
unterschieden zwischen den Kosten ohne Förderung bzw. mit Förderung durch die Förderprogramme des Bundes 
(BEG für dezentrale Anlagen und Gebäudenetze bzw. BEW für Wärmenetze mit mehr als  16 Gebäuden bzw. mehr 
als 100 WE). Die Förderung nach BEG sieht Investitionszuschüsse v on bis zu 35% für die Installation 
treibhausgasneutraler Heizungsanlagen im Bestand vor. Die Förderung nach BEW b einhaltet eine 
Investitionsförderung von 40% und sieht für strombetriebene zentr ale Wärmepumpenanlagen einen 
Betriebskostenzuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren vor. Für dezentrale Wärmepumpen in Verbindung mit 
kalten Netzen wird diese Betriebskostenförderung nicht gewährt.   
Zur Einordnung der im Folgenden dargestellten Investitionen und Wärmekos ten ist zu berücksichtigen, dass es 
sich bei den Fokusgebietsanalysen um Voruntersuchungen handelt, die weder technisch noch wirtschaftlich alle 
Details abbilden können. Das Ziel der Bewertungen ist es zunächst, e ine grundsätzliche Einordnung von

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 173 
 
Versorgungsoptionen zu ermöglichen und Hebel zu identifizieren, die  besonderen Einfluss auf die Kosten haben. 
Nicht berücksichtigt wurden hierbei: 
• Sanierungsmaßnahmen für den Einsatz „klassischer L uft/Wasser-WP“, Verstärkung von Strom-
Hausanschlüssen für dezentrale Luft/Wasser-WP 
• Preisszenarien für die Zukunft  
• Mehrkosten, die sich bei der zentralen Versorgung durch den Ho chlauf der Erschließung eines neuen 
Netzes und die Anschlussentwicklung über mehrere Jahre einstellen können bzw. werden (Vorleistungen 
des Wärmenetzbetreibers). Für die größeren Wärmenetze Kinderhaus und Wol beck wurden die 
Wärmeabsatzmengen und Wärmekosten auf Basis einer (bereits umgesetzten) Anschlussquote von 80% 
unterstellt. Bei der Versorgung im geschlossenen Baublock (Roxel) wird als Voraussetzung für die 
zentrale Versorgung das grundsätzliche Einverständnis aller Eigentümer*innen im  Baublock und eine 
Anschlussquote von 100% unterstellt.  
• Mess- und Abrechnungskosten und Margen für Wärmenetzbetreiber 
Vor diesem Hintergrund sind die im Folgenden ausgewiesenen als Wärmev ollkosten für die Beheizung der 
Gebäude zu verstehen, jedoch nicht als Endkundenpreise.  
Fokusgebiet Kinderhaus 
Das Fokusgebiet Kinderhaus umfasst zwei große Wohngebiete im Nordwesten von rd . 19 ha bzw. 6 ha mit 
zahlreichen sehr großen, bis zu 10-geschossigen Mehrfamilienhäusern sowie den gemischt genutzten Ortskern 
mit nach Norden angrenzender Wohnbebauung und zwei großen Schulzentr en. Die Deckung des Wärmebedarfs 
erfolgt zum weit überwiegenden Anteil aus Erdgas, der Anteil Heizöl liegt be i weniger als 1%. Die Lage des 
Gebietes mit den drei folgenden Bereichen ist in Abbildung dargestellt.  
• Schleife Brünigheide und Josef-Beckmann-Straße:  rd. 19 ha, Wärmebedarf rd. 13,5 GWh/a, 143 
Adressen/Gebäude 
• Bereich Meinertzstraße: rd. 6 ha, Wärmebedarf rd. 4,1 GWh/a, 42 Adressen/Gebäude 
• Ortskern und Schulen: rd. 30 ha, Wärmebedarf rd. 11 GWh/a, 119 Adressen/Gebäude 
Mit diesem Zuschnitt und den großen Bedarfen liegt für das Gebiet eine hohe Wärmebedarfsdichte vor, die eine 
Versorgung aus einem Wärmenetz denkbar macht. Das Absatzpotenzial im Istzu stand beläuft sich auf rd. 
28,6 GWh/a. Mit einer Einsparung von rd. 25% aus Sanierung und Klimaeffekten  bis zum Jahre 2045 und einem 
angesetzten Erschließungsgrad von 80% ergibt sich im Zieljahr ein Absatzpoten zial von 16,8 GWh/a bei einer 
Höchstlast für ein zentrales Wärmenetz von rd. 8,4 MW.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 174 
 
 
Abbildung 95: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Ki nderhaus 
Herausforderungen stellen sich bei der Erschließung von erneuerbaren  Wärmequellen (vgl. Abbildung 96 ). 
Grundsätzlich sind hier zu bewerten: 
Erhebliche Rohbiogasmengen von derzeit max. 175 GWh/a aus der Gasbündelung von bestehenden 
landwirtschaftlichen Biogasanlagen in 2,6 bis 5 km Entfernung nach Nordwesten. Diese könnten prinzipiell über 
eine Biogasleitung an den Standort Kinderhaus geführt und dort in einer BHKW-Anlage für die Wärmeversorgung 
eingesetzt werden. Dieselbe Energiemenge kann ggf. auch als Biomethan zur Verfügung gestellt werden, um einen 
Transformationsprozess zu erleichtern.  
Da sich die grundsätzliche Verfügbarkeit dieser Biogasmengen aus diesen Anl agen erst spät im Prozess ergeben 
hat, wurde die Verwendung von Rohbiogas für Kinderhaus im Rahmen der Fokusgebietsbetrachtung nicht 
vertiefend betrachtet. Im Zuge der Umsetzung der Wärmeplanung kann diese M öglichkeit weiter konkretisiert 
werden. 
Große Abwassersammler befinden sich im Norden im Bereich Heidegrund (DN 1200) und im Oste n im Bereich 
Am Bürloh/Kristiansandstraße (DN 1400, Sammler zur Hauptkläranlage). Das re chnerische Potenzial für einen 
Wärmetauscher von 100 m Länge bei Ablauf 70 l/s (geschätzt) und 3 K Abküh lung beläuft sich auf rd. 0,5 MW 
Wärmeleistung (nach Wärmepumpe). Auch bei mehreren Wärmetauscherabschnitte n ist das hier abgeschätzte 
Potenzial im Vergleich zur Gesamtwärmelast nicht ausreichend, um als Hauptw ärmequelle herangezogen zu 
werden. 
Freiflächen-Solarthermie: es befinden sich gemäß IFM keine für Solarthermie baurechtlich privil egierten 
Flächen in Siedlungsnähe Kinderhaus. 
Abwärmequellen: im näheren Umfeld zum Fokusgebiet nicht bekannt. 
Oberflächengewässer: keine 
Umgebungsluft als Wärmequelle für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist grundsätzlich gegeben. Eine große Luft-
Wasser-Wärmepumpe für eine zentrale Wärmeversorgung bietet allerdings kein e technischen Vorteile im

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 175 
 
Vergleich zu dezentralen Wärmepumpen, so dass eine große Luft-Wasser-Wärmepumpe als einzige Wärmequelle 
hier nicht betrachtet wird, als Ergänzung einer anderen primären Wärmequelle is t dies aber denkbar. 
Oberflächennahe Geothermie:  nach Norden angrenzend an den Siedlungsbereich Kinderhaus befinde n sich 
recht große landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dies könnten prinzipiell für  die Niederbringung von Erdsonden 
oder Erdkollektoren zur Gewinnung von Erdwärme nutzbar gemacht und nach Verlegung bei ausreichender 
Erdreichüberdeckung weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Hierfür sin d allerdings erhebliche Flächen 
erforderlich. Ausgehend von einer Grundwärmelast aus Erdwärme für das Ge samtnetz von 2,7 MW 
(Wärmepumpe) bzw. 1,7 MW (Erdwärme) beläuft sich die Fläche für Erdkoll ektoren auf rd. 12 ha bzw. alternativ 
bei Nutzung von Erdsonden mit einer Tiefe von 250 m auf rd. 270 Sonden.   
Die Umsetzbarkeit einer solchen Lösung kann im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung nicht abschließend 
geprüft werden. Mangels anderer erneuerbarer Wärmequellen wird im Folgenden für das Fokusgebiet Kinderhaus 
daher eine Kombination aus einer Wärmepumpe mit Erdwärmenutzung im Winterhalbjahr und Betrieb mit Luft-
Wärmetauscher im Sommerhalbjahr zugrunde gelegt. Diese bietet den Vorteil ein er hohen Arbeitszahl im 
Außenluft-Betrieb im Sommerhalbjahr und einer vergleichsweise hohen Ar beitszahl im Winter mit der Erdwärme 
und begünstigt die natürliche oder aktive Temperaturregeneration des Erdreich es im Sommerhalbjahr. 
Eine qualitative Bewertung der Erneuerbaren Energiequellen für ein Wärmenetz in  Kinderhaus ist in Tabelle 38  
zusammengestellt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 176 
 
 
Abbildung 96: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wär meversorgung 
 
Tabelle 38: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequelle n im Fokusgebiet Kinderhaus 
Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung 
Oberflächennahe Geothermie + 
Umweltwärme Außenluft + 
Freiflächen-Solarthermie -  
Abwasserwärme - 
Abwärme -- 
Oberflächengewässer -- 
Biogas o

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 177 
 
Auf dieser Basis wurde ein Wärmenetz zur Verteilung der zentral erzeugten  Wärme und der Belieferung der 
insgesamt 52 neu zu schaffenden Hausanschlüsse entworfen und grob d imensioniert. Hier ist die Auslegung als 
Niedertemperaturnetz mit VL-/RL-Temperaturen von 85°C/45°C unterstellt. Di e Gesamtlänge des Netzes beläuft 
sich auf rd. 4,3 km bei Dimensionen zwischen DN 65 und DN 200.  Die prognostizierte Absatzliniendichte unter 
Berücksichtigung einer Anschlussquote von 80% liegt damit im Mittel bei rd. 3.900 kWh je Trassenmeter und Jahr 
und damit recht hoch. Aufgrund der Kompaktheit des Netzes liegen die rech nerischen Wärmeverluste bei 
2,2 GWh/a bzw. nur 12 % bezogen auf die Wärmeerzeugung von rd. 19 GWh/a. Das Netz ist dargestellt in 
Abbildung 97 . Die in der Abbildung gezeigte Lage der Erzeugungsanlage ist nur beisp ielhaft zu verstehen. Ein 
geeigneter Aufstellungsort muss noch identifiziert werden, evtl. bietet sich hierzu auch eine Fläche im Bereich der 
Schulzentren an.  
 
Abbildung 97: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Kinderhaus  
 
Auf Basis einer Grundlastwärmepumpe von rd. 2,7 MW thermischer L eistung und eines typischen 
Wärmelastganges für die Nahwärmeversorgung eines derartigen Netzes erfolgt die Ermittlung der Wärmemengen 
aus der Wärmepumpe und einer additiv für Winterspitzenlast und zur  Reservebesicherung erforderlichen 
Spitzenkesselanlage. Der Jahreslastgang mit den Wärmemengen aus der Wärmepumpe mit (Unterscheidung 
Erdwärmebetrieb bei kalten Außentemperaturn und Luft-Betrieb bei höh eren Außentemperaturen) sowie dem 
Anteil der Wärmeerzeugung aus der Spitzenkesselanlage ist in Abbildung 98  dargestellt. Der Anteil der 
Spitzenlasterzeugung beläuft sich auf rd. 14 %. Hierfür wurde der Einsatz erneuerbarer Gase (Biomethan) 
unterstellt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 178 
 
 
Abbildung 98: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentrale n Wärmepumpe und Spitzenkessel im Fokusgebiet Kinderhaus 
 
Neben der Option eines Wärmenetzes mit zentraler Erzeugung wurde für das Gebiet als Referenzlösung auch eine 
dezentrale Versorgung über Luft-Wasser-Wärmepumpen je Gebäude (b zw. je Heizzentrale unter 
Berücksichtigung vorhandener Gebäudenetze) untersucht. Dabei wurden tatsäch liche 
Aufstellungsmöglichkeiten nicht näher betrachtet, sondern als gegeben angenommen. 
Die Bewertung der zentralen Versorgung im Vergleich zur dezentralen Ve rsorgung erfolgt zunächst hinsichtlich 
der THG-Emissionen im Zieljahr 2045 (vgl. Abbildung ). Hierbei zeigt sich: 
• Die rechnerischen THG-Emissionen auf Basis von Erdgas und Heizöl würden sich bei Wärmebedarf 2045 
auf rd. 4.470 t/a belaufen. 
• Mit der Umstellung auf dezentrale Wärmepumpen reduzieren sich die T HG-Emissionen um rd. 98% auf 
94 t/a. 
• Bei Realisierung der skizzierten zentralen Wärmeversorgung gehen die TH G-Emissionen im Vergleich zu 
Öl und Gas um rd. 97% zurück auf 153 t/a. 
Die verbleibenden THG-Emissionen bei dezentralem bzw. zentralem Ein satz von Wärmepumpen liegen in 
derselben Größenordnung. Ein THG-seitiger Vorteil der zentralen V ersorgung besteht nicht – im Gegenteil 
verursachen die Wärmeverluste im Verteilnetz geringfügige Mehremissionen.  Im Vergleich zu den Einsparungen 
gegenüber dem Istzustand sind die Unterschiede zwischen den deze ntralen und zentralen Varianten mit 
Wärmepumpen aber sehr gering.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 179 
 
 
Abbildung 99: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen 
 
Die erforderlichen Investitionen für die dezentrale Versorgung un d die zentrale Versorgung ergeben sich wie folgt 
(Preisstand 2025) (vgl. Abbildung 100): 
Dezentrale Versorgung Luft-Wasser-WP: Summe rd. 20 Mio. EUR (netto)  für 52 dezentrale WP im 
Leistungsbereich zwischen 50 kW und mehreren hundert kW bzw. bis zu 2 MW für Schu lzentren 
Zentrale Versorgung:  Erzeugungsanlagen WP inkl. Erschließung der Erdwärme rd. 12,4 Mio. EUR (n etto), 
Verteilnetz 4,3 km, 52 Hausanschlussleitung und Übergabestationen 1 5,6 Mio. EUR (netto); Summe zentrale 
Versorgung rd. 28 Mio. EUR (netto). 
Die Investitionen für die zentrale Versorgung liegen damit rd. 8 Mio . EUR bzw. rd. 40% höher als die Investitionen 
für die dezentrale Versorgung.  
 
 
Abbildung 100: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 180 
 
Die spezifischen Wärmevollkosten als Ergebnis der statisch-annuitätischen Koste nrechnung sind in Abbildung 
101 für beide Versorgungsvarianten gegenübergestellt (hier Brutto-Betrachtung). D ie ausgefüllte Fläche stellt 
jeweils die Wärmevollkosten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten  dar, während die schraffierte 
Fläche die additiven Wärmekosten ohne Berücksichtigung von Förderungen widerspiegel t. 
Die aus der Modellierung resultierende jährliche Energiebilanz wurde zu r Ermittlung der Betriebskosten 
herangezogen. Darüber hinaus wurden in der Kostenrechnung Fördermögli chkeiten sowohl für die dezentralen 
Luft-Wasser-Wärmepumpen (BEG) als auch für das Nahwärmekonzept ber ücksichtigt. Für letztere kommt die 
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage, auf Basis derer eine Investitionskostenförderung von 30 % 
in der Kostenrechnung angesetzt wurde. Für das Wärmenetzkonzept kommt die Bun desförderung für effiziente 
Wärmenetze (BEW) in Frage, im Rahmen derer 40 % der Investitionskosten  gefördert werden, sowie eine 
Betriebskostenförderung für strombetriebene Wärmepumpen, die nach heuti gem Stand BEW über einen 
Zeitraum von 10 Jahren möglich ist.  
Wie aus Abbildung 101 hervorgeht, zeigt die dezentrale Lösung einen deutlichen wirtschaftliche n Vorteil, wenn 
keine Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden (Mehrkosten Wärmenetz rd. 30%). Ohne die Förderung der 
zentralen Wärmeversorgung in ähnlicher Höhe wie derzeit im BEW wird d ie Nahwärmeversorgung kaum 
konkurrenzfähig sein.  
Unter Berücksichtigung der BEW-Förderung – und hier insbesondere auch aufgrund der im BEW zurzeit 
verankerten Betriebskostenförderung – kann das Nahwärmekonzept jedoch wirtschaftlich konkurrenzfähig 
werden, so dass das Fokusgebiet Kinderhaus im Folgenden als Prüfgebiet für Wärmenetzversorgung ausgewiesen 
wird.  
Im Rahmen weiterführender Betrachtungen sollten im Anschluss an die kom munale Wärmeplanung die hier 
durchgeführten ersten Untersuchungen vertieft werden. Hierbei ist zu m einen der Fokus auf die unterstellte 
Nutzung von Erdwärme zu legen und deren Machbarkeit und Optimierung z.B. h insichtlich der Erdsondentiefe zu 
prüfen. Zum anderen sollten aber auch mögliche Optimierungsoptionen wie bspw. ein kaltes Wärmenetz mit 
dezentralen Sole-Wasser-Wärmepumpen in den Gebäuden und andere Zuschnitte des Versorgungsgebietes bzw. 
die Betrachtung mehrerer kleinerer Versorgungsgebiete unter Einbeziehung z.B. der EE-Potenziale aus der 
Abwassernutzung im Ortskernbereich berücksichtigt werden.  
 
 
Abbildung 101: Spezifische Wärmevollkosten als Ergebnis der Kostenr echnung (ohne und mit Förderung)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 181 
 
 
Fokusquartier Wolbeck 
Das Fokusgebiet Wolbeck umfasst ein gemischt genutztes Gebiet im Ortskern von Wolbeck mit 
Reihenhausbebauung entlang der Hauptverkehrsachse (Münsterstraße und nach Süden angrenzend Am Steintor) 
mit einer Ausweitung in Nebenstraßen mit höherer Wärmeliniendichte (keine  freistehenden Einfamilienhäuser) 
und Einbindung der Grundschule (Nikolaischule). Die Deckung des Wärme bedarfs erfolgt zu rd. 75 % mit Erdgas 
und zu 25 % mit Heizöl. Die Lage des Gebietes mit den zwei folgenden Bereichen i st in Abbildung 102 dargestellt.  
• Bereich entlang der Münsterstraße und östlich davon (Herrenstraße, Hofstraße, Neustraße):  rd. 
6 ha, Wärmebedarf rd. 4,0 GWh/a, 157 Adressen/Gebäude 
• Erweiterung nach Süden entlang der Straße Am Steintor mit Nebenstraße Am Wigbold und 
Grundschule Nikolaischule: rd. 5 ha, Wärmebedarf rd. 2,1 GWh/a, 36 Adressen/Gebäude 
Mit diesem Zuschnitt liegt ein relativ kompaktes Gebiet vor, in das nur Str aßenzüge bzw. -abschnitte mit 
Wärmeliniendichten von 2.500 kWh/a je Meter (im Istzustand) einbezogen wurden und das diesbezüglich noch 
recht gute Voraussetzungen für die Versorgung aus einem Nahwärmenetz bie tet. Nachteilig wirken sich jedoch 
die relativ kleinen Gebäudegrößen und die Vielzahl erforderlicher Hausanschlüsse aus. Das Absatzpotenzial im 
Istzustand beläuft sich auf rd. 6,1 GWh/a. Mit einer Einsparung von rd.25 % aus Sanierung und Klimaeffekten bis 
zum Jahre 2045 und einem angesetzten Erschließungsgrad von 80 % ergibt sich im Zieljahr ein Absatzpotenzial 
von 4,8 GWh/a bei einer Höchstlast für ein zentrales Wärmenetz von rd. 1,8 MW. 
 
 
Abbildung 102: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Wolbeck

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 182 
 
Herausforderungen stellen sich bei der Erschließung von erneuerbaren  Wärmequellen (vgl. Abbildung 103 ). 
Grundsätzlich sind hier zu bewerten: 
Rohbiogasmengen aus einer bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen  in 2,5 km Entfernung nach 
Norden. Diese könnten prinzipiell über eine Biogasleitung an den Standort Wolbeck Ortskern geführt und dort in 
einer BHKW-Anlage für die Grundlastwärmeversorgung eingesetzt werden. Die Ve rfügbarkeit von Biogasmengen 
aus diesen Anlagen konnte im Rahmen der KWP nicht abschließend geklärt werd en. Die Verwendung von 
Rohbiogas für Wolbeck wird im Rahmen der Fokusgebietsbetrachtung daher zunächst zu rückgestellt. 
Ein größerer Abwassersammler  befindet sich vom Ortskern in Richtung Westen in Richtung Recycling-Hof ( DN 
1100). Das rechnerische Potenzial für einen Wärmetauscher von 100 m Länge bei Ablauf 50 l/s (geschätzt) und 
3 K Abkühlung beläuft sich auf rd. 0,35 MW Wärmeleistung (nach Wärmepum pe). Dieses Potenzial wäre 
ausreichend, um die Grundlastwärme von 300 bis 400 kW für das skiz zierte Nahwärmenetz bereitzustellen und 
für die Mittel- und Spitzenlast ergänzende Bausteine wie eine große Luft -Wasser-Wärmepumpe und 
Spitzenkessel heranzuziehen (vgl. Lastgang in Abbildung 105). Für eine verlässliche Aussage zur Machbarkeit ist 
aber die genaue Kenntnis der Abwassermengen erforderlich. 
Freiflächen-Solarthermie: es befinden sich keine für Solarthermie privilegierten Flächen in Siedlungsnähe von 
Wolbeck. 
Abwärmequellen im näheren Umfeld zum Fokusgebiet sind nicht bekannt. 
Oberflächengewässer: Grundsätzlich würde sich die Angel als Lieferant für Flusswasserwärme für eine zentrale 
Wärmepumpe anbieten. Mit einem Niedrigwasser-Abfluss von 119 l/s ergibt sich ein rechnerisches Potenzial von 
rd. 800 kW (nach Wärmepumpe), das als Grundlastwärme für das Nahwärme gebiet ausreichend wäre. Das 
Flussufer ist jedoch im gesamten Ortsbereich Wolbeck vollständig baumb estanden und die Standortsuche für 
einen Erzeugungsstandort samt Auslauf- und Einlaufbauwerk wird als sehr  schwierig eingeschätzt und für die 
Fokusgebietsbetrachtung zunächst zurückgestellt.  
Umgebungsluft als Wärmequelle für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist grundsätzlich gegeben. Eine große Luft-
Wasser-Wärmepumpe für eine zentrale Wärmeversorgung bietet allerdings kein e technischen Vorteile im 
Vergleich zu dezentralen Wärmepumpen, so dass eine große Luft-Wasser-Wärmepumpe als einzige Wärmequelle 
hier nicht betrachtet wird, als Ergänzung einer anderen primären Wärmequelle is t dies aber denkbar. 
Oberflächennahe Geothermie:  östlich des Fokusgebietes befinden sich zwei mittelgroße landwirtschaftlich 
genutzte Flächen. Dies könnten prinzipiell für die Niederbringung von Erdsonden oder Erdkollektoren zur 
Gewinnung von Erdwärme nutzbar gemacht und nach Verlegung bei ausreiche nder Erdreichüberdeckung 
weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Ausgehend von einer Grundwärmelas t aus Erdwärme für das 
Gesamtnetz von 0,7 MW (Wärmepumpe) bzw. 0,43 MW (Erdwärme) beläuft sich die Fläche für Erdkollektoren auf 
rd. 3 ha bzw. alternativ bei Nutzung von Erdsonden mit einer Tiefe von 250 m auf rd.  70 Sonden.   
Die Umsetzbarkeit einer solchen Lösung kann im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung nicht abschließend 
geprüft werden. Dennoch wird im Folgenden für das Fokusgebiet Wolbeck ein e Kombination aus einer 
Wärmepumpe mit Erdwärmenutzung im Winterhalbjahr und Betrieb mit Luft-Wärmetauscher im Sommerhalbjahr 
zugrunde gelegt. Diese bietet den Vorteil einer hohen Arbeitszahl im  Außenluft-Betrieb im Sommerhalbjahr und 
einer vergleichsweise hohe Arbeitszahl im Winter mit der Erdwärme und begüns tigt die natürliche 
Temperaturregeneration des Erdreiches im Sommerhalbjahr. 
Eine qualitative Bewertung der Erneuerbaren Energiequellen für ein Wärmenetz i n Wolbeck ist in Tabelle 39  
zusammengestellt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 183 
 
 
Abbildung 103: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wä rmeversorgung 
 
Tabelle 39: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequelle n im Fokusgebiet Wolbeck 
Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung 
Oberflächennahe Geothermie + 
Umweltwärme Außenluft + 
Freiflächen-Solarthermie -  
Abwasserwärme o 
Abwärme -- 
Oberflächengewässer o 
Biogas o 
 
Auf dieser Basis wurde ein Wärmenetz zur Verteilung der zentral erzeugten  Wärme und der Belieferung der 
insgesamt 140 neu zu schaffenden Hausanschlüsse entworfen und grob dimensioniert. Hier ist die Auslegung als 
Niedertemperaturnetz mit VL-/RL-Temperaturen von 85 °C/45 °C unterstellt. Die Gesamtlänge des Netzes beläuft 
sich auf rd. 1,9 km bei Dimensionen zwischen DN 50 und DN 125.  Die Absatzliniendichte liegt damit unter 
Berücksichtigung einer Anschlussquote von 80% im Mittel bei rd. 1.900 kWh je Trassenmeter. Aufgrund der im 
Vergleich zum Fokusgebiet Kinderhaus deutlich geringeren Absatzliniendichte un d der Vielzahl an 
Hausanschlussleitungen liegen die rechnerischen Wärmeverluste hier be i 1,2 GWh/a bzw. 25 % bezogen auf die

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 184 
 
Wärmeerzeugung von rd. 4,8 GWh/a. Das Netz ist dargestellt in Abbildung 104. Die in der Abbildung gezeigte Lage 
der Erzeugungsanlage an der Nikolaischule bzw. an der Feuerwache ist nur beispie lhaft zu verstehen. Ein 
geeigneter Aufstellungsort muss noch identifiziert werden und hängt auch von de r Lage der erschließbaren 
erneuerbaren Wärmequellen ab. 
 
Abbildung 104: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Wolbeck 
 
Auf Basis einer Grundlastwärmepumpe von rd. 0,7 MW thermischer Le istung und eines typischen 
Wärmelastganges für die Nahwärmeversorgung eines derartigen Netzes erfolgt die Ermittlung der Wärmemengen 
aus der Wärmepumpe und einer additiv für Winterspitzenlast und zur  Reservebesicherung erforderlichen 
Spitzenkesselanlage. Der Jahreslastgang mit den Wärmemengen aus der Wärmepump e mit Unterscheidung 
Erdwärmebetrieb bei kalten Außentemperaturn und Luft-Betrieb bei höheren Außentemperaturen sowie dem 
Anteil der Wärmeerzeugung aus der Spitzenkesselanlage ist in Abbildung 105  dargestellt. Der Anteil der 
Spitzenlasterzeugung beläuft sich auf rd. 12 %. Hierfür wurde der Einsatz erneuerbarer Gase (Biomethan) 
unterstellt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 185 
 
 
Abbildung 105: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentral en Wärmepumpe und Spitzenkessel im Fokusgebiet Wolbeck 
Neben der Option eines Wärmenetzes mit zentraler Erzeugung wurde für das Gebiet als Referenzlösung auch eine 
dezentrale Versorgung über Luft-Wasser-Wärmepumpen je Gebäude (b zw. je Heizzentrale unter 
Berücksichtigung vorhandener Gebäudenetze) untersucht. 
Die Bewertung der zentralen Versorgung im Vergleich zur dezentralen Ve rsorgung erfolgt zunächst hinsichtlich 
der THG-Emissionen im Zieljahr 2045 (vgl. Abbildung 106). Hierbei zeigt sich: 
• Die rechnerischen THG-Emissionen auf Basis von Erdgas und Heizöl würden sich bei Wärmebedarf 2045 
auf rd. 1.030 t/a belaufen. 
• Mit der Umstellung auf dezentrale Wärmepumpen reduzieren sich die T HG-Emissionen um rd. 98 % auf 
20 t/a. 
• Bei Realisierung der skizzierten zentralen Wärmeversorgung gehen die TH G-Emissionen im Vergleich zu 
Öl und Gas um rd. 96 % zurück auf 37 t/a. 
Die verbleibenden THG-Emissionen bei dezentralem bzw. zentralem Einsatz von Wärmepumpen liegen in 
derselben Größenordnung. Ein THG-seitiger Vorteil der zentralen V ersorgung besteht nicht – im Gegenteil 
verursachen die Wärmeverluste im Verteilnetz geringfügige Mehremissionen.  Im Vergleich zu den Einsparungen 
gegenüber dem Istzustand sind die Unterschiede zwischen den deze ntralen und zentralen Varianten mit 
Wärmepumpen aber sehr gering.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 186 
 
 
Abbildung 106: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus  Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen 
 
Die erforderlichen Investitionen für die dezentrale Versorgung un d die zentrale Versorgung ergeben sich wie folgt 
(Preisstand 2025) (vgl. Abbildung 107): 
Dezentrale Versorgung Luft-Wasser-WP: Summe rd. 5,4 Mio. EUR (netto)  für 116 dezentrale WP im 
Leistungsbereich zwischen 10 kW und 200 kW  
Zentrale Versorgung: Erzeugungsanlagen WP inkl. Erschließung Erdwärme rd. 3,4 Mio. EUR (netto), Ve rteilnetz 
1,9 km, 110 Hausanschlussleitungen und Übergabestationen 7,0 Mio. EUR (netto); Summe zentrale Versorgung 
rd. 10,4 Mio. EUR (netto). 
Die Investitionen für die zentrale Versorgung liegen damit rd. 5 Mio.  EUR bzw. mehr als 90 % höher als die 
Investitionen für die dezentrale Versorgung.  
 
Abbildung 107: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 187 
 
Die spezifischen Wärmekosten als Ergebnis der statisch-annuitätischen Kostenrec hnung sind in Abbildung 108 
für beide Versorgungsvarianten gegenübergestellt (hier Brutto-Betrachtung).  Die ausgefüllte Fläche stellt jeweils 
die Wärmekosten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten dar, währ end die schraffierte Fläche die 
additiven Wärmekosten ohne Berücksichtigung von Förderungen widerspiegelt.  
Die aus der Modellierung resultierende jährliche Energiebilanz wurde zu r Ermittlung der Betriebskosten 
herangezogen. Darüber hinaus wurden in der Kostenrechnung Fördermögli chkeiten sowohl für die dezentralen 
Luft-Wasser-Wärmepumpen (BEG) als auch für das Nahwärmekonzept ber ücksichtigt. Für letztere kommt die 
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage, auf Basis derer eine Investitionskostenförderung von 30 % 
in der Kostenrechnung angesetzt wurde. Für das Wärmenetzkonzept kommt die Bun desförderung für effiziente 
Wärmenetze (BEW) in Frage, im Rahmen derer 40 % der Investitionskosten g efördert werden sowie eine 
Betriebskostenförderung für strombetriebene Wärmepumpen, die nach heuti gem Stand BEW über einen 
Zeitraum von 10 Jahren möglich ist.  
Wie aus Abbildung 108 hervorgeht, zeigt die dezentrale Lösung einen deutlichen wirtschaftliche n Vorteil, wenn 
keine Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden (Mehrkosten Wärmenetz mehr als 70 %). Selbst bei 
Berücksichtigung der Förderungen aus dem BEG für die dezentralen  Wärmepumpen bzw. BEW für die zentrale 
Wärmeversorgung liegt die Nahwärmeversorgung kostenseitig 40 % höher als die dezentrale Versorgung und kann 
damit nach Einschätzung des Beraterkonsortiums nicht konkurrenzfähig sein. Das Fokus gebiet Wolbeck wird vor 
diesem Hintergrund im Folgenden nicht als Prüfgebiet ausgewiesen sondern als  Gebiet für die dezentrale 
Versorgung. 
 
Abbildung 108: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Erge bnis der Kostenrechnung (ohne bzw. mit Förderung) 
 
Fokusgebiet Roxel – Baublock  
Das gewählte Fokusgebiet in Roxel umfasst ein reines Wohnareal als geschlossene n Baublock mit 12 kleineren 
und mittelgroßen Mehrfamiliengebäuden und Doppelhäusern. Es handelt s ich um eine typische Bebauung aus 
den 1970er und 1980er-Jahren. Die Deckung des Wärmebedarfs erfol gt zu rd. 35 % mit Erdgas und zu 65 % mit 
Heizöl. Die Lage des Gebietes ist in Abbildung 109 dargestellt. Das Gebiet wird im Folgenden vereinfachend als 
„Roxel Baublock“ bezeichnet. 
• Baublock (statistische Baublocknummer 57231) umschlossen von Lindenstraße, Buchenweg, 
Eichenweg und Dorffeldstraße: rd. 1,2 ha, Wärmebedarf rd. 930 MWh/a, 12 Adressen/Gebäude

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 188 
 
Mit diesem Zuschnitt liegt ein relativ kompaktes Gebiet vor, für das die ge zielte Untersuchung einer zentralen 
Versorgung im Baublockinnenbereich ohne die Nutzung oder Querung öffentl icher Verkehrswege vorgenommen 
wird. Das Absatzpotenzial im Istzustand beläuft sich auf rd. 930 MWh/a. Mit e iner Einsparung von rd.25 % aus 
Sanierung und Klimaeffekten bis zum Jahre 2045 und einem angesetzten Erschließungsgrad von 100 % ergibt sich 
im Zieljahr ein Absatzpotenzial von 670 MWh/a bei einer Höchstlast für ein zentrales Wärme netz von rd. 270 kW. 
 
 
Abbildung 109: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Roxel Baublock 
 
Herausforderungen stellen sich bei der Erschließung von erneuerbaren  Wärmequellen (vgl. Abbildung 110 ). 
Grundsätzlich sind hier zu bewerten: 
Biogas: keine verfügbaren Mengen im näheren Umfeld zum Baublock 
Abwasserwärme: keine größeren Abwassersammler im näheren Umfeld zum Baublock 
Freiflächen-Solarthermie: keine für Solarthermie privilegierten Flächen im näheren Umfeld 
Abwärmequellen: keine Abwärmequellen im näheren Umfeld 
Oberflächengewässer: keine Oberflächengewässer im näheren Umfeld  
Umgebungsluft als Wärmequelle für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist grundsätzlich gegeben. Eine große Luft-
Wasser-Wärmepumpe für eine zentrale Wärmeversorgung bietet allerdings kein e technischen Vorteile im 
Vergleich zu dezentralen Wärmepumpen, so dass eine große Luft-Wasser-Wärmepumpe als einzige Wärmequelle 
hier nicht betrachtet wird. 
Oberflächennahe Geothermie:  zwischen den Gebäuden befinden sich einige Grünflächen, asphaltie rte oder 
gepflasterte Parkplätze und ein öffentlicher Spielplatz. Diese Freiflächen bie ten sich für die Nutzung für 
Erdwärmesonden an (Klärung der Eigentümerfrage und der Nutzbarmachung für Erdwärme sin d erforderlich, 
Oberflächen sind nach Niederbringung der Erdwärmesonden wieder mit ihr er ursprünglichen Nutzung 
herzustellen). Ausgehend vom Wärmebedarf wären z.B. zwei Reihen Erdsonde n mit je 8 Sonden und 250 m 
Bohrtiefe und Abstand von 8 m zwischen den Erdsonden erforderlich.  Die beiden Reihen würde sich über eine

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 189 
 
Länge von rd. 60 m und damit annähernd über den gesamten Garagenhof zwisch en Dorffeldstraße und 
Buchenweg erstrecken.  
Alternativ zur Erdsondenanordnung in Reihen wird hier ein neuartiges , von der Fraunhofer-Gesellschaft 
(Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG) entwickel tes Schrägbohrverfahren 
angesetzt. In diesem sogenannten Geo-Star-Verfahren werden bis zu zwanzig Erd sonden von einem Standort 
konzentrisch geneigt niedergebracht. Durch die räumliche Spreizung ergeben s ich im Untergrund die für die 
Erdwärmenutzung erforderlichen Abstände zwischen den Sonden. Das Verfahr en bietet den Vorteil, dass auch 
das Erdreich unterhalb von Gebäuden für die Erdwärmenutzung erschlossen werden kann. Darüber hinaus ist 
eine kompaktere Anlagentechnik an der Erdoberfläche erreichbar. Abbildung 111 zeigt eine Prinzipdarstellung für 
das Geostar-Verfahren an einem durchgeführten Beispielprojekt. Zu beachten ist, dass sich für die hier 
unterstellten zwanzig Erdsonden von je 200 m Tiefe bei einem Anstell winkel von 10° ab einer Tiefe von ca. 120 m 
eine Überschreitung der Baublock-Grundstücksgrenze ergibt. Die re chtlichen Bedingungen bzw. Machbarkeit ist 
daher zu prüfen.  
Eine qualitative Bewertung der Erneuerbaren Energiequellen für ein Wärmenetz i m Fokusgebiet Roxel Baublock 
ist in Tabelle 40 zusammengestellt. 
 
 
Abbildung 110: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wä rmeversorgung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 190 
 
 
Abbildung 111: Prinzipdarstellung Geostar-Erdsonden (Fraunhofer IEG) 
 
Tabelle 40: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequelle n im Fokusgebiet Roxel Baublock 
Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung 
Oberflächennahe Geothermie + 
Umweltwärme Außenluft + 
Freiflächen-Solarthermie --  
Abwasserwärme - 
Abwärme -- 
Oberflächengewässer -- 
Biogas -- 
 
Auf dieser Basis wurde ein Wärmenetz zur Verteilung der zentral erzeugten  Wärme und der Belieferung der 
insgesamt 12 neu zu schaffenden Hausanschlüsse entworfen und grob  dimensioniert (vgl. Abbildung 112 ). 
Hierbei wird unterschieden zwischen 
1) Einem NT-Wärmenetz mit Netztemperaturen 85°C/45°C und einer Heizzentrale  mit Erzeugungsanlagen 
für die Grundlast und die Spitzenlast (und Reserve) im Netz. Die Gesamtlänge des Netzes beläuft sich auf 
rd. 200 m bei Dimensionen zwischen DN 32 und DN 65. Die Absatzlinie ndichte ist dank der kompakten 
Erschließung im Baublock recht hoch und liegt bei rd. 3.400 kWh/a je Trass enmeter. Die Wärmeverluste 
des Netzes belaufen sich rechnerisch auf 75 MWh/a bzw. 10 % bezogen auf die Wärmeerzeugung von rd. 
745 MWh/a.  
2) Einem kalten Nahwärmenetz, das der Belieferung der Gebäude mit Kaltwasser und der dezentralen 
Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpen in den einzelnen Gebäuden dient.  Die Leitungen werden als 
ungedämmte Kunststoffrohre ausgeführt und sind hinsichtlich des Materials un d der Verlegung deutlich 
günstiger als konventionelle Fernwärmeleitungen aus Stahl mit kunststoff- ummantelter Isolierung 
(Kunststoff-Mantelrohr). Aufgrund der niedrigen Spreizung in der Kaltwasserve rteilung sind die 
erforderlichen Dimensionen mit DN 80 bis DN 200 allerdings größer als beim NT-Netz.  
Die in der Abbildung 112 gezeigte Lage der Erzeugungsanlage für das NT-Netz ist nur beispielhaft zu ver stehen. 
Ein geeigneter Aufstellungsort muss noch identifiziert werden und hängt auch von der Lage der erschließbaren 
erneuerbaren Wärmequellen bzw. der Lage des zentralen Geostar-Bohrstandortes ab.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 191 
 
 
Abbildung 112: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Roxel B aublock – NT-Nahwärmenetz und Kaltes Nahwärmenetz 
 
Für die Lösung mit NT-Netz mit einer Grundlastwärmepumpe von rd. 140  kW thermischer Leistung und eines 
typischen Wärmelastganges für die Nahwärmeversorgung eines derartigen Netzes e rfolgt die Ermittlung der 
Wärmemengen aus der Wärmepumpe und einer additiv für Winterspitzenlast u nd zur Reservebesicherung 
erforderlichen Spitzenkesselanlage. Der Jahreslastgang mit den Wärmemengen aus  der Wärmepumpe sowie 
dem Anteil der Wärmeerzeugung aus der Spitzenkesselanlage ist in Abbildung 113  dargestellt. Der Anteil der 
Spitzenlasterzeugung beläuft sich auf rd. 5 %. Hierfür wurde der Eins atz erneuerbarer Gase (Biomethan) 
unterstellt. 
Für die dezentralen Luft-Wasser-Wärmepumpen und die dezentralen Wärmepumpen bei Installation eines Kalten 
Netzes ergeben sich die jährlichen bereitzustellenden Wärmemengen direkt aus dem Wärmebedarf der Gebäude. 
Verteilverluste fallen hier nicht an. Die Wärmepumpen müssen leistungsmäßi g so ausgelegt werden, dass auch 
Spitzenlasten im Winter hieraus gedeckt werden können (unter Berücksic htigung dezentraler Wärmespeicher in 
den Gebäuden).

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 192 
 
 
Abbildung 113: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentral en Wärmepumpe und Spitzenkessel im Fokusgebiet Roxel Baublock 
 
Die Bewertung der zentralen Versorgung im Vergleich zur dezentralen Ve rsorgung erfolgt zunächst hinsichtlich 
der THG-Emissionen im Zieljahr 2045 (vgl. Abbildung 114). Hierbei zeigt sich: 
• Die rechnerischen THG-Emissionen auf Basis von Erdgas und Heizöl würden sich bei Wärmebedarf 2045 
auf rd. 210 t/a belaufen. 
• Mit der Umstellung auf dezentrale Luft-Wärmepumpen reduzieren sich die THG -Emissionen um rd. 98 % 
auf 4 t/a. 
• Bei Realisierung der skizzierten zentralen Wärmeversorgungsvarianten mit NT-Netz bzw. mit Kaltem Netz  
gehen die THG-Emissionen im Vergleich zu Öl und Gas um knapp 98 % z urück auf 5 t/a (NT-Netz) bzw. 
um rd. 98 % auf 4 t/a (Kaltes Netz mit dezentralen WP). 
Die verbleibenden THG-Emissionen bei dezentralem oder zentralem Ein satz von Wärmepumpen liegen in 
derselben Größenordnung. Ein THG-seitiger Vorteil der zentralen Versorgung gegenüber den Luft-Wärmepumpen 
besteht nicht. Im Gegenteil verursachen bei einem NT-Netz die Wärmever luste im Verteilnetz geringfügige 
Mehremissionen. Im Vergleich zu den Einsparungen gegenüber dem I stzustand sind die Unterschiede zwischen 
den dezentralen und zentralen Varianten mit Wärmepumpen aber sehr gering.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 193 
 
 
Abbildung 114: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus  Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen 
 
Die erforderlichen Investitionen für die dezentrale Versorgung mittels Luft-Wasser-Wärmepumpen und die beiden 
zentralen Varianten mit NT-Netz und zentraler Erzeugung bzw. mit Kaltem Ne tz und dezentraler Erzeugung 
ergeben sich wie folgt (Preisstand 2025) (vgl. Abbildung 115: Gegenüberstellung Investitionen (netto)  für die dezentrale und 
die zentrale Wärmeversorgung 
): 
Dezentrale Versorgung Luft-Wasser-WP: Summe rd. 1,0 Mio. EUR (netto)  für 12 dezentrale WP im 
Leistungsbereich zwischen 30 kW und 50 kW  
Zentrale Versorgung mit NT-Netz:  Erzeugungsanlagen WP inkl. Erdsonden rd. 0,8 Mio. EUR (netto), Verteilnetz 
0,2 km, Hausanschlussleitungen (ggf. mit Unterverteilung im Kellerges choss) und Übergabestationen 
0,67 Mio. EUR (netto); Summe zentrale Versorgung mit NT-Netz rd. 1,5 Mio. EUR (netto) . 
Zentrale Versorgung mit Kaltem Netz:  Erdsonden mit Verrohrung und Pumpstation rd. 0,46 Mio. EUR (netto), 
Verteilnetz 0,2 km, Hausanschlussleitungen (ggf. mit Unterverteilung im Kellergeschoss) und Übergabestationen 
0,24 Mio. EUR (netto), 12 dezentrale (Sole-Wasser-)Wärmepumpen in d en Gebäuden im Leistungsbereich 30 bis 
50 kW 0,6 Mio. EUR; Summe zentrale Versorgung mit kaltem Netz rd. 1,3 Mio. EUR (netto) . 
Die Investitionen für die zentrale Versorgung über ein NT-Netz liegen  damit rd. 0,5 Mio. EUR bzw. mehr als 50 % 
höher als die Investitionen für die dezentrale Versorgung mit Luft- Wärmepumpen. Die Investitionen für die 
zentrale Versorgung über ein kaltes Netz und dezentralen Wärmepumpen liegen rd. 0,3 Mio. EUR bzw. 30 % höher 
als die dezentrale Versorgung mit Luft-Wärmepumpen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 194 
 
 
Abbildung 115: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung 
Die spezifischen Wärmekosten als Ergebnis der statisch-annuitätischen Kostenrec hnung sind in Abbildung 116 
für beide Versorgungsvarianten gegenübergestellt (hier Brutto-Betrachtung).  Die ausgefüllte Fläche stellt jeweils 
die Wärmekosten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten dar, währe nd die schraffierte Fläche die 
additiven Wärmekosten ohne Berücksichtigung von Förderungen widerspiegelt.  
Die aus der Modellierung resultierende jährliche Energiebilanz wurde zu r Ermittlung der Betriebskosten 
herangezogen. Darüber hinaus wurden in der Kostenrechnung Fördermögli chkeiten sowohl für die dezentralen 
Luft-Wasser-Wärmepumpen (BEG) als auch für das Nahwärmekonzept mit  NT-Netz und mit kaltem Netz 
berücksichtigt. Im vorliegenden Fall eines Baublocks mit 12 Wohngebäude n und 60 Wohneinheiten handelt es 
sich bei dem Netz gemäß der Definition von „Wärmenetzen“ im Sinne WPG bzw. der BEW-Fördersystematik nicht 
um ein „Wärmenetz“ sondern um ein „Gebäudenetz“. Für dieses ist wie für die dezentralen Wärmepumpen nur 
eine Förderung nach BEG möglich mit einer Investitionskostenförderung von 30 % bis 35 % für 
Erzeugungsanlagen, Erdsonden und das Netz. Für eine Förderung nach der  BEW-Systematik mit 
Investitionsförderung von 40 % und zusätzlicher Betriebskostenförderun g müsste das Netz die Versorgung von 
mehr als 16 Gebäuden bzw. mehr als 100 Wohneinheiten umfassen.  
Im ersten Schritt wurde daher in der Kostenrechnung nur die Förderun g nach dem BEG angesetzt. In einem 
zweiten Schritt wurde die bei (gedachtem) größerem Zuschnitt des Gebietes rec hnerisch sich ergebende 
Förderung nach BEW mit 40 % der Investitionskosten sowie Betriebsk ostenförderung für die zentrale 
strombetriebene Wärmepumpe im NT-Netz angesetzt. Für die dezentralen Wärme pumpen eines kalten Netzes 
sieht das BEW keine Betriebskostenförderung vor.  
Zur Einordnung der dargestellten Kosten ist zu berücksichtigen, dass es s ich hier um eine Voruntersuchung 
handelt, die weder wirtschaftlich noch technisch alle Details abbilden kann . Das Ziel der Bewertung ist es 
zunächst, eine grundsätzliche Einordnung von Versorgungsoptionen zu ermöglichen und Hebel zu identifizieren, 
die besonderen Einfluss auf die Kosten haben.  
Nicht berücksichtigt wurden unter anderem Preisszenarien für die Zukunft sowie die Mehrkosten, die sich bei der 
zentralen Versorgung durch den Hochlauf der Erschließung des neuen  Netzes und der Anschlussentwicklung 
einstellen können (Vorleistungen des Wärmenetzbetreibers). Bei der Ve rsorgung in einem geschlossenen 
Baublock sollte als Voraussetzung für eine zentrale Lösung allerdings das grundsätzliche Einverständnis aller 
Eigentümer im Baublock im Vorfeld der Umsetzungsentscheidung vorausgesetzt werde n.  
Wie aus Abbildung 116  hervorgeht, zeigt die dezentrale Lösung mit Luftwärmepumpen einen deutl ichen 
wirtschaftlichen Vorteil, wenn keine Fördermöglichkeiten berücksichti gt werden (Mehrkosten NT-Wärmenetz

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 195 
 
120 EUR/MWh bzw. 43 %, Mehrkosten Kaltes Netz 77 EUR/MWh bzw. rd. 28%). Selbst bei Berücksichtigung der 
Förderungen gemäß BEG liegen die zentralen Wärmeversorgungsvarianten bei Mehrkosten von 100 EUR/MWh 
bzw. 42 % für das NT-Netz und bei 65 EUR/MWh bzw. rd. 28 % für das Kalte Netz. Die BEG-Förderung für eine 
zentrale Versorgung ist im Vergleich zu einer ebenfalls nach BEG geförd erten dezentralen 
Wärmepumpenversorgung demnach wenig hilfreich.  
Erst bei (rechnerischer) Abbildung einer BEW-Förderung für die zen tralen Varianten mit 40 % 
Investitionsförderung und Betriebskostenförderung für die zentrale Wärme pumpe im NT-Netz kommen die 
beiden zentralen Versorgungsvarianten in den Bereich der Konkurre nzfähigkeit zur dezentralen Versorgung 
(Mehrkosten NT-Netz noch 41 EUR/MWh bzw. 17 %, Mehrkosten Kaltes Netz noch 46 EU R/MWh bzw. 19 %). 
Faktisch ist eine Förderung nach BEW für den vorliegenden Baublock au fgrund der zu niedrigen Anzahl Gebäude 
bzw. Wohneinheiten mit den heutigen Fördergrundlagen nicht möglich. Es wär en aber eine Vielzahl an 
Baublöcken mit etwas größerem Zuschnitt innerhalb des Stadtgebiets Münster d enkbar, in denen die 
notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung der BEW-Förderung machbar wäre. 
Vor diesem Hintergrund wird das Fokusgebiet Roxel Baublock in seinem konk reten Zuschnitt zunächst nicht als 
Prüfgebiet eingestuft. Für ähnliche Baublöcke mit etwas größerem Zuschnitt sollten zentrale Versorgungen in der 
hier beschriebenen Form aber in den Lösungsraum für die Transformation  der Wärmeversorgung aufgenommen 
werden. 
 
Abbildung 116: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Erge bnis der Kostenrechnung (ohne bzw. mit Förderung)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 196 
 
6.3.4 Prüfgebiete 
Ein Prüfgebiet ist laut § 3 des Wärmeplanungsgesetzes „ein beplantes Teilgebiet, das nicht in ein 
voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet nach den Nummern 6, 18 oder 23 (in § 3 WPG) eingeteilt werden soll, 
weil die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend bekannt sind […]“. 
In Münster handelt es sich hierbei zum einen um Gebiete, die aufgrun d ihrer Wärmebedarfs- oder 
Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet sind, jedoch existiert zum aktuellen Zeitpunkt keine 
ausreichende Planungssicherheit über mögliche Wärmequellen zur Vers orgung bzw. über eine technische 
Machbarkeit in diesen Gebieten. 
Zum anderen werden an bestehende Nahwärmegebiete angrenzende Bereiche als Pr üfgebiete definiert, wenn 
eine Nahwärme-Eignung aufgrund der aktuellen Bebauungs- und Versorgungsstru ktur gegeben ist. Diese kann, 
wie in Kapitel 6.3.2 beschrieben, beispielsweise aus mittleren bis hohen Wärmeliniendichten oder der Möglichkeit 
von Netzzusammenschlüssen bei einer möglichen Wärmequellenverfügbarkeit  resultieren. Ist zurzeit jedoch 
keine ausreichende Planungssicherheit hinsichtlich der verfügbaren Wärmeq uellen vorhanden, erfolgt eine 
Definition als Prüfgebiet. In Abbildung 70  (Seite 139) sind diese Prüfbereiche rund um die Ortskerne Roxel und 
Amelsbüren zu erkennen. 
Des Weiteren werden Fokusgebiete, welche im Rahmen der erfolgten Fokus -Analysen, vgl. Kapitel 6.3.3, als 
prinzipiell nahwärmegeeignet bewertet wurden, als Prüfgebiete aufgenommen. In Abbildung 70 (Seite 139) ist das 
Fokusquartier Kinderhaus als Prüfgebiet zu erkennen. Das zweite Fokusgebiet Wolbeck wurde nicht als Prüfgebiet 
aufgenommen. Das dritte Fokusgebiet Roxel Baublock wurde aufgrund de s für eine BEW-Förderung zu kleinen 
Zuschnitts ebenfalls nicht als Prüfgebiet aufgenommen. Ähnliche Baublöcke mi t etwas größerem Zuschnitt 
können sich aber künftig durchaus als geeignet für Wärmenetzgebiete zeigen , so dass derartige Versorgungen 
nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern in den Lösungsraum für die  Transformation der Wärmeversorgung 
aufgenommen werden sollten. Eine konkrete und flächendeckende räumlic he Zuordnung und kartografische 
Darstellung derartiger geeigneter Baublöcke kann allerdings nicht vorgenommen werden .  
Aufgrund hoher Wärmeliniendichten und der Kläranlage Hiltrup sowie Abwärme au s der Industrie als 
möglicherweise verfügbare Wärmequellen, werden der Ortskern Hiltrups sow ie die Bereiche rund um die 
Westfalenstraße bis hin zum Herz-Jesu-Krankenhaus als zusätzliche Prüfgebiete definiert.  
Neubaugebiete werden im Sinne eines vom Rat beschlossenen Vorgehens ( Beschlussvorlage V/0317/2022) als 
Prüfgebiete für Wärmenetze definiert. Das Vorgehen besteht aus einer dreistufigen Pr üfung: 
1. Anschluss an das Fernwärmenetz, sofern das neue Baugebiet nahe am besteh enden Netz liegt; dabei 
sollen auch Kombinationen mit lokaler erneuerbarer Wärmeerzeugung geprüft werden . 
2. Dezentrale Nahwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien, wenn ein Fer nwärmeanschluss nicht 
möglich ist. Verbrennungsbasierte Technologien dürfen nur auf Basis erneu erbarer Rohstoffe eingesetzt 
werden. 
3. Private, erneuerbare Selbstversorgung, z.  B. durch Wärmepumpen mit Photovoltaik oder Solarthermie, 
wenn die ersten beiden Stufen technisch, regulatorisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sind. 
Die Karte in Abbildung 70 (Seite 139) zeigt alle potenziellen Neubaugebiete in Münster. Gebiete, welche  bereits 
ins Baulandprogramm bis 2032 aufgenommen wurden, werden als Prüfgebiete (Neu bau, Baulandprogramm) in 
orange dargestellt. Weitere Flächen, welche gemäß des Integrierten Fläch enkonzepts Münster oder des 
Gewerbeflächenentwicklungskonzept als Potenzialflächen gelten oder ab er Reserveflächen des 
Flächennutzungsplans für Wohnen oder Gewerbe darstellen, werden in Abbildung 70 (Seite 139) als Prüfgebiete 
(Neubau, Flächenpool) in hellbeige zusammengefasst.  
Darüber hinaus gibt es ein Prüfgebiet für Wasserstoff. Dabei handelt es sich um den Hansa-Business-Park, 
welcher aufgrund seiner Lage nahe einer Wasserstoff-Kernnetzleitung und n ahe zum vermutlich ersten

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 197 
 
Wasserstoffverbraucher in Münster wahrscheinlich mit Wasserstoff versor gt werden kann. Demzufolge bietet 
sich für bereits existierende und insbesondere auch neu anzusiede lnde Unternehmen die Nutzung von 
Wasserstoff für Prozesswärme besonders an. Dieses Prüfgebiet ist in Abbildung 70 (Seite 139) dargestellt. 
 
Erfolgsfaktoren 
Für eine erfolgreiche und möglichst zeitnah erfolgende Einteilung der Prüfgeb iete in zukünftige Wärmenetz- oder 
dezentrale Gebiete sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die das Gel ingen der Planung unterstützen.  
• Ableitung zeitnah anzugehender Maßnahmen für potenzielle Nahwärmenetzgebiete:  Zur 
tiefergehenden Überprüfung der Nahwärme-Eignung sowie der Verfügbarkeit von Wärmequellen, sollten 
frühzeitig Maßnahmen wie die Transformationsplanung für Nahwärme und Machbarkeitsstud ien für 
Fokusquartiere angestoßen werden. 
• Effiziente Prüfung der Neubaugebiete : Für die versorgungsseitige Bewertung zahlreicher 
Neubaugebiete auf Wärmenetz-Eignung wird eine vereinfachte Prüfung anhand geeigne ter Indikatoren 
empfohlen, z. B. der Anzahl, dem Wärmebedarf und Interesse potenzieller Ankerkunden, dem Verhältnis 
von Mehrfamilien- zu Einfamilienhäusern, der prognostizierten Wärme liniendichte und verfügbaren 
Wärmequellen.  
• Planungsleistungen und Förderung: Die erforderlichen Planungsleistungen müssen sowohl personell 
als auch finanziell abgedeckt sein. Förderprogramme können hier einen entscheide nden Beitrag leisten, 
indem sie die Wirtschaftlichkeit der Analysen sichern und die benötigten Ressourcen bereit stellen. 
• Koordination und heterogene Eigentümerstrukturen: In den Prüfgebieten bestehen unterschiedliche 
Eigentümer- und Bewohnerstrukturen sowie variable technische Gegebenheiten  im Bestand. Für das 
Gelingen der Gebietseinteilung ist eine enge Koordination der einzelnen Prozesss chritte notwendig, um 
die Eignung der Gebäude für eine zentrale oder dezentrale Versorgung zuverlässig z u bewerten. 
• Technische Machbarkeit der Elektrifizierung: Eine zentrale Herausforderung ist der Ausbau des 
Stromnetzes, sofern kein Wärmenetzgebiet entsteht.  
6.3.5 Versorgung mit Wasserstoff 
Wasserstoff wird zukünftig im gesamtdeutschen Energiesystem eine steigende Bedeutung für die Erreichung der 
Dekarbonisierungsziele einnehmen. Dies gilt insbesondere für Anwendungen,  bei denen eine Elektrifizierung – 
und damit der Einsatz von grünem Strom – nicht möglich ist oder eine große Herausforderung darstellt. Im Fokus 
stehen dabei vor allem industrielle und gewerbliche Anwendungen sowie große Anlagen zur Erzeugung von Strom 
und Wärme. 
Die Bundesregierung hat in der jüngeren Vergangenheit einige wesentliche Beschlüsse getroffen, um die Weichen 
für den H2-Hochlauf zu stellen. Darüber hinaus wurden erste Maßnahmen eingeleite t. 
Die Aktualisierung der nationalen Wasserstoffstrategie  vom Juli 2023 enthält folgende wesentliche Ziele zur 
Beschleunigung des Markthochlaufs von H2: 
• Förderung der Erzeugung von H2, dem Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und der Nutzung von H2 
• Errichtung von 10 GW Elektrolysekapazität in Deutschland bis 2030 
• Zielbild für 2030: H2-Bedarf von 95 – 130 TWh bei einem Importanteil von 50-70 % 
• Aufbau eines H2-Startnetzes (2027/2028) bzw. eines H2-Kernnetzes bis 2032

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 198 
 
• Durchführung von Auktionen für den Import von H2 über die Stiftung „H2 Global“ und Ausgleich der 
Differenz zwischen Importpreis und dem regionalen Preis für einen wirtsc haftlichen Einsatz (CfD = 
Contract for difference); hierzu wurde in einer ersten Runde im Juli 2024 ein langfristiger Kontrakt über 
grünen Ammoniak geschlossen und im Februar 2025 wurde die zweite Aussc hreibung für H2-Import 
gestartet. 
Die H2-Importstrategie vom Juli 2024 enthält weitere Zielsetzungen für den Hochlauf. Für das Jahr 2045 wird von 
einem H2-Bedarf zwischen 360 und 500 TWh ausgegangen und von einer Imp ortmenge zwischen 180 und 350 
TWh. 
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes im 
parlamentarischen Verfahren befand, soll zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren b eitragen. 
Ein wesentlicher Meilenstein für den H2-Hochlauf ist das H2-Kernnetz, das für den Transport von Wasserstoff 
innerhalb Deutschlands aufgebaut werden soll. Diese Aufgabe übernehmen die  Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) 
Gas, die sich im FNB zusammengeschlossen haben. Im Juli 2024 hat die FNB Gas bei der Bundesnetzagentur den 
Antrag für das H2-Kernnetz gestellt, nachdem die EU die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung erteilt 
hatte. Im Oktober 2024 wurde das H2-Kernnetz mit kleinen Anpassungen von der Bundesnetzagentur genehmigt5.  
Das im Potenzialkapitel dargestellte H2-Kernnetz (vgl. 5.5.9), das bis zum Jahr 2032 fertiggestellt sein soll, sieht 
eine Länge von ca. 9.000 km vor. Der überwiegende Anteil des Kernne tzes soll durch Umwidmung bestehender 
Erdgastransportleitungen entstehen. Durch den absehbaren Rückgang des Tran sportbedarfs für fossiles Gas 
ergibt sich die Möglichkeit der Nutzung dieser Leitungen unter Berüc ksichtigung einer Parallelversorgung mit 
Wasserstoff und fossilen oder grünen Gasen. Neue Leitungen sollen rund  44 % des Kernnetzes mit einer Länge 
ca. 4.000 km ausmachen. Bis Ende 2027 wird ein Ausbaustand von ca. 2. 200 km angestrebt, davon 580 km an 
neuen Leitungen. Insgesamt wird von einem Investitionsvolumen von r und 19 Mrd. Euro ausgegangen, das – 
abgesehen von Förderungen – über Netzentgelte refinanziert werden soll. Um zu hohen Netzentgelten in d er 
Anfangsphase (vergleichsweise geringer Transport bei sehr hohen Investitionen) entgegenzuwirken, wird es mit 
dem sogenannten „Amortisationskonto“ die Möglichkeit der Vorfinanzierung von Ein nahmen aus Netzentgelten 
durch den Staat geben. Der Aufbau des H2-Kernnetzes in der derzeit geplanten Form ist eine ambitionierte 
Aufgabe. 
Auch jenseits der Netzinfrastruktur stellt der H2-Hochlauf eine grö ßere Herausforderung dar. So wurden in der 
jüngeren Vergangenheit einige größere Projekte gestoppt und dies auch öffentlic h kommuniziert. Auf der 
Nachfrageseite betrifft dies z. B. den Stahlkonzern Arcelor Mittal, der  seine Pläne für eine ab 2030 geplante 
Produktion von grünem Stahl trotz Fördermittelzusage wegen fehlender Wirtschaftlichkeit gestoppt hat. Auch auf 
der Gestehungsseite wurden Projekte zu Elektrolyseuren z. B. v on Trianel, EWE und Leag gestoppt. Dies zeigt, 
dass es beim marktlichen H2-Hochlauf zu Verzögerungen kommt.  
Anbindung von Münster an das H2-Kernnetz 
Das H2-Kernnetz sieht die Umwidmung zweier Erdöl- bzw. Erdgas-Transportleitungen, d ie sich in unmittelbarer 
Nähe zu Münster befinden und von der OGE bzw. Thyssengas H2 betrieben werden, auf H2 vor. Dies eröffnet den 
Stadtnetzen Münster die Möglichkeit einer Anbindung. Die in Nord-Süd-Richtun g verlaufende OGE-Leitung 
besteht bis zum Netzkopplungspunkt Münster aus einer Doppelleitun g und wird derzeit mit Erdgas betrieben. 
Nach der Umstellung von L-Gas auf H-Gas soll eine der beiden Leitu ngen auf Wasserstoff bis Ende des Jahres 
2030 umgestellt werden. Die Thyssengas-H2-Leitung ist derzeit in aktiv und soll für den Betrieb mit Wasserstoff 
bis Ende des Jahres 2027 reaktiviert werden. Abbildung 117  stellt die Leitungen und relevanten 
Netzkopplungspunkte schematisch dar. 
 
5 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 199 
 
 
Abbildung 117: Schematische Darstellung der geplanten H2-Kernnetz- Leitungen und Netzkopplungspunkte in Münster 
Eine Anbindung von Münster an das Kernnetz könnte wie nachfolgend beschrie ben erfolgen. Allerdings sind die 
Planungen der Stadtnetze Münster hierzu noch in einem frühen Stadium und zum  Zeitpunkt der Erstellung der 
KWP noch keineswegs verbindlich. 
Anbindung an die Thyssengas-H2-Leitung 
Die Thyssengas-H2-Leitung, die derzeit inaktiv ist, soll bis Ende des Jahres 2027 für den Betrieb mit Wasserstoff 
reaktiviert werden. Die Anbindung an das Verteilnetz der Stadtnetze Münster ist aktuell für das Jahr 2030 
angedacht. Im Südwesten Münsters ist die Errichtung einer neuen Übergabestat ion als Wasserstoff-
Netzkopplungspunkt geplant. Von dort soll nach aktuellen Planungen der Neubau einer Wasserstoffleitung zu den 
Abnehmern in Münster-Süd erfolgen. 
Ein potenzieller Ankerkunde für diese Wasserstoffversorgung in dem Bereich ist die Ziegelfabrik Janinhoff. Dieses 
Unternehmen hat im Jahr 2024 einen Klimaschutzvertrag mit dem Bundesministerium fü r Wirtschaft und Energie 
(BMWE) abgeschlossen, der den Einsatz von Wasserstoff vorsieht und finanziell  fördert. Die Anbindung der 
Ziegelfabrik erfordert allerdings eine längere Wasserstoffleitung, deren I nbetriebnahme wirtschaftlich erst bei 
ausreichenden Abnahmemengen sinnvoll wäre, was ab 2030 der Fall sein  könnte, wenn der Klimaschutzvertrag 
gewisse Mindestanteile Wasserstoff fordert. 
Darüber hinaus könnte es weiteres Potenzial für die Wasserstoffversorgu ng in den Stadtteilen Hiltrup und 
Amelsbüren sowie im Gewerbegebiet Hansa-Business-Park mit seinen noch verfügbaren Freiflächen geben. Hier 
könnten sich zusätzliche Kunden ansiedeln, die von der Wasserstoffin frastruktur profitieren möchten. Aufgrund 
der Lage zum Unternehmen Janinhoff und damit einer recht wahrscheinlichen Verfügbarkeit von Wasserstoff wird 
der Hansa-Business-Park in den Karten der voraussichtlichen Wärmevers orgungsgebiete als Prüfgebiet für 
Wasserstoff dargestellt. 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 200 
 
Anbindung an die OGE-Leitung 
Die OGE-Leitung, die aktuell zwei Kopplungspunkte der Stadtnetze Münster mit Erdgas versorgt, soll bis Ende des 
Jahres 2030 auf Wasserstoff umgestellt werden. Derzeit wird durch die Stadtnetze Münster geprüft, ob einer der 
beiden Kopplungspunkte der Stadtnetze für Wasserstoff genutzt werden kann,  während der zweite weiterhin für 
den Erdgasbezug zur Verfügung steht. Diese Umwidmung wäre jedoch nur mögli ch, wenn der Erdgasbedarf 
gleichzeitig deutlich zurückgeht, damit ausreichend Transportkapazität zur Ver fügung steht und die 
Versorgungssicherheit sichergestellt ist. Die Stadtnetze Münster stehen hie rfür in engem Austausch mit OGE als 
vorgelagertem Netzbetreiber. 
Von diesem Wasserstoff-Kopplungspunkt könnten große Abnehmer in Müns ter versorgt werden. Potenzielle 
Abnehmer sind beispielsweise: 
• Das Heizwerk Mecklenbeck, das zur Spitzenlastdeckung im Winter Fernwärme erzeu gt. 
• Das Heizkraftwerk Hafen, das ebenfalls zur Spitzenlastdeckung im Winter Fernwärm e bereitstellt. 
• Das Heizwerk der Universität Münster. 
• Bestehende Gaskunden mit hohen Abnahmemengen, die bereits ein unverbindl iches Interesse an 
Wasserstoff geäußert haben. 
• Neue Anschlussnehmer, die sich durch die Wasserstoffanbindung in Münster niederlassen könnten. 
Abbildung 118  stellt schematisch die Netzkopplungspunkte, potenziellen Abnehmer und das Verteilnetz dar. 
Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund des aktuellen Kenntnis- und Planungss tandes einige Verbraucher nicht 
genau verortet sind und auch das Verteilnetz lediglich schematisch eingezeichnet ist.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 201 
 
 
Abbildung 118: Schematische Darstellung eines möglichen H2-Kern-Verteil netzes für potenzielle H2-Abnehmer in Münster 
Verteilnetz und Infrastruktur 
Für die Verteilung des Wasserstoffs vom Netzkopplungspunkt zu den  potenziellen Abnehmern wird von den 
Stadtnetzen Münster die Nutzung von bestehenden Erdgasleitungen präferiert, d ie auf eine H2-Nutzung 
umgewidmet werden, was mit technischen Umrüstungsmaßnahmen verbunden sein  wird. Ob eine solche 
Umwidmung realisierbar ist, hängt einerseits vom Zeitpunkt der Umstellung und ande rerseits von der dann 
erforderlichen Versorgungskapazität für den Erdgas-Restbedarf sowie von der generellen technischen 
Umrüstbarkeit der einzelnen Leitungsstränge ab. Da hierbei immer die Vers orgungssicherheit im 
Erdgasverteilnetz zu berücksichtigen ist, kann auch die Verlegung von neu en H2-Leitungen erforderlich werden. 
Dies wird aus den vorgenannten Gründen vor allem zum Beginn der H2- Versorgung der Fall sein. Zudem ist der 
Umstellprozess von Erdgas auf Wasserstoff deutlich aufwändiger als eine Erdgasumste llung von L-Gas auf H-
Gas.  
Eine Umwidmung bzw. die Errichtung der H2-Leitungen ist an die Entwicklung der N achfrage gekoppelt; das 
betrifft auch den Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Voraussetzungen dafür sind möglichst verbindliche 
Anschlussverträge zu einem H2-Bedarf mit einem Abnehmer, die aktuell aufgrun d fehlender bzw. unklarer 
rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen jedoch noch nicht abgeschlossen werden können, sowie 
die Genehmigungen für die Leitungen. Bei der Umwidmung von Leitungen bed arf es einer guten Koordination mit 
den sich ändernden Anforderungen an das Gasnetz, welches über den  zu erwartenden rückläufigen Bedarf 
sukzessive weniger Verteilaufgaben übernehmen wird. 
Für die kommunale Wärmeplanung wurde auf der Basis der vorangegangenen Informationen eine  grobe 
strategische und zurückhaltende Abschätzung für die Wasserstoff-Menge im Zieljahr 2045 vorgenommen. Diese 
ergibt, dass ca. 150 GWh (basierend auf dem Heizwert) aus dem OGE-Netzkoppl ungspunkt bezogen werden. 
Weitere Mengen werden über den Thyssengas-Netzkopplungspunkt v. a. für Janinhoff geliefert. Es ist davon 
auszugehen, dass weitere Wasserstoff-Abnahmen (außer für Janinhoff) erst nach  2035 erfolgen. 
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand 
aus der kommunalen Wärmeplanung.  
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 202 
 
Zusammenfassend ergeben sich aus den zu erwartenden Entwicklungen zum Hochlauf von Wasserstoff und dem 
Aufbau der dazu erforderlichen Infrastruktur die folgenden Prämissen und Implikationen für das Zielszenario der 
kommunalen Wärmeplanung in Münster: 
• Über die mögliche Anbindung an das H2-Kernnetz und unter der Voraussetzung, dass es genügend Menge 
zu wirtschaftlich attraktiven Preisen gibt, eröffnet sich die Option, dass Wasserstoff  in Teilbereichen von 
Münster-Süd und in Münster-Mitte nach 2030 zur Verfügung stehen wir d. 
• Die Nutzung von H2 ist im Wesentlichen auf große Abnehmer beschränkt und er fordert, dass es in 
gemeinsamer Planung bzw. Abstimmung zu verbindlichen Anschlussverträgen kom mt. Diese Abnehmer 
würden sukzessive über ein Verteilnetz erschlossen, welches von den Stadtnetzen Münster errichtet und 
betrieben wird. Entlang zukünftig entstehender Verteilleitungen ergeben  sich ggf. für einzelne Gebäude 
Anschlussmöglichkeiten6, die jedoch heute noch nicht konkret sind. 
• Eine großflächige Versorgung von Gebäuden zum Zweck der Raumwärmevers orgung analog zum 
heutigen Gasverteilnetz ist aktuell nicht geplant (vgl. Kapitel 5.5.9). Diese wäre für einen Wasserstoff-
Verteilnetzbetreiber zudem mit sehr hohen Anforderungen verbunden, die er aktuell nicht – oder nur sehr 
schwer – erfüllen kann. So fordert die BNetzA-Festlegung FAUNA einen sehr detaillierten Fahrplan für die 
Umstellung des Gasnetzes auf die Versorgung mit Wasserstoff, welcher u. a. sehr kleinteilige 
Umstellungsgebiete, Nachweise zur Herkunft des Wasserstoffs und einen detaillierten Businessplan 
enthalten sollen. 
• Nichtsdestotrotz gibt es eine Abhängigkeit von wenigen Verbrauchern, dere n H2-Nachfrage 
entscheidend für die Entstehung eines H2-Verteilnetzes sind. Besonders während des Hochlaufs des H2-
Verteilnetzes ist, ohne weitere Rahmenbedingungen, mit hohen Netzentgelten zu  rechnen. Dies ergibt 
sich daraus, dass relativ hohe Investitionskosten anfallen, denen ver gleichsweise geringe 
Nachfragemengen gegenüberstehen.  
• Aus den beiden vorgenannten Punkten resultiert, dass es noch eine Reihe von offenen Punkten beim 
regulatorischen Rahmen zu H2-Verteilnetzen gibt, bei denen Handlungsbedarf bes teht. 
• Dementsprechend werden für Münster keine Wärmeversorgungsgebiete als Wasserstoffnetzgebiete 
definiert und ein Prüfgebiet Wasserstoff dargestellt.  
• Es wird zur Zeit von keiner Wasserstoffbeimischung ins Erdgasnetz ausgegangen.  
Der Wasserstoffmarkt und die Wasserstoffnetze stehen noch am Anfang ihrer Entwick lung. Insofern sind die 
aufgezeigten Möglichkeiten einer H2-Nutzung in Münster aus heutiger Sich t als ein mögliches Szenario zu 
bezeichnen, zu dem es noch keine verbindlichen Planungen oder Zusagen  gibt. Mit den weiteren Entwicklungen 
der nächsten Jahre sollten die getroffenen Annahmen bei der Überarbeitung dieser kommunalen Wärmeplanung, 
die spätestens in fünf Jahren vorgesehen ist, kritisch reflektiert und bei Bedarf angepasst werden. Für die 
Stadtwerke und Stadtnetze bedeutet dies, die weiteren Entwicklungen zum Was serstoffhochlauf sowohl zur 
Infrastruktur (insbesondere Kernnetz) als auch zum Markt und den r egulatorischen Rahmenbedingungen 
nachzuverfolgen. Darüber hinaus ist auch eine zyklische Analyse zur  Wasserstoffnachfrage von großen 
Abnehmern in Münster erforderlich z. B. im Zuge der Aktualisierung des Gasnetzgebietstransformationsplans. Auf 
diesen Entwicklungen basierend ist dann eine Konkretisierung der Planun gen und eine anschließende 
Realisierung einer lokalen Wasserstoffinfrastruktur möglich. 
 
6 Nach GEG § 71f ist Wasserstoff eine Erfüllungsoption, solange der Einsatz von 65 % grünem oder blauen Wasserstoff nachgewiesen wird.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 203 
 
6.3.6 Potenzielle Versorgung mit Biomethan 
Im Stadtteil Münster-Sprakel könnte sich langfristig die Möglichkeit einer Ve rsorgung mit Biomethan ergeben. 
Grundlage hierfür ist die bestehende Anbindung von Münster-Sprakel an d as Erdgasnetz der Stadtwerke Greven, 
welches wiederum an eine H-Gas-Leitung der Thyssengas angeschlossen ist.  In diesem Stadtteil fungieren die 
Stadtnetze Münster als nachgelagerter Netzbetreiber der Stadtwerke Greven. 
Thyssengas beobachtet in der Region eine zunehmende Nachfrage nach Einsp eisemöglichkeiten für Biomethan 
und prüft langfristig die Option, die bestehende Leitung vollständig auf Biomethan umzustellen. Diese Perspektive 
eröffnet die Möglichkeit, Endkund*innen in Münster-Sprakel zukünftig d irekt (also nicht nur bilanziell) mit 
Biomethan zu versorgen. Allerdings sind für eine solche Umsetzung noch zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen, 
weshalb das Gebiet im Zielszenario auch nicht als Prüfgebiet ausgewiesen wir d. 
Bedingungen für die Umsetzung 
Damit eine Versorgung mit Biomethan in Münster-Sprakel realisiert werden kann,  müssen jedoch folgende 
Bedingungen erfüllt sein: 
• Konkretisierung der Pläne durch die Netzbetreiber: Sowohl Thyssengas als Transportnetzbetreiber als 
auch die Stadtwerke Greven müssen ihre langfristigen Planungen konkretisieren. Insbesondere ist der 
Weiterbetrieb der Netze als Biomethan-Netze über das Jahr 2045 hinaus entscheide nd. 
• Klärung des regulatorischen Rahmens: Für eine reine Biomethan-Versorgung sind klare gesetzliche und 
regulatorische Vorgaben erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Regelungen zu  Netzentgelten sowie 
die Berücksichtigung marktlicher Aspekte. Letzteres umfasst unter anderem de n Wechsel aller 
Kund*innen von einem Erdgas- auf ein Biomethanprodukt bei einer Umstellung. 
• Transparente Kommunikation mit den Kund*innen: Eine solche Umstellung erfordert eine umfassende 
und transparente Information der Endkund*innen. Nur so kann sichergestell t werden, dass die Lösung 
bekannt ist und aktiv genutzt wird. Ansonsten entscheiden sich zu viele A bnehmer für alternative 
Versorgungslösungen, was wiederum zu einer niedrigen Anschlussdichte und somit hohen Netzentgelten 
führen würde. 
• Verfügbarkeit von Biomethan : Es muss ausreichend Biomethan in wirtschaftlich attraktiven Mengen 
und marktfähigen Preisen zur Verfügung stehen, um eine Versorgung sicherzustellen. 
Bewertung der Lösungsoption 
Obwohl Biomethan grundsätzlich eine langfristige Option für die Versorgung von Müns ter-Sprakel darstellt, gibt 
es derzeit erhebliche Unsicherheiten. Die Vielzahl an zu erfüll enden Bedingungen und die damit verbundenen 
Herausforderungen machen Biomethan nicht zur naheliegendsten und siche rsten Lösung im Rahmen der 
kommunalen Wärmeplanung. Dennoch bleibt die Möglichkeit einer Biomethan-Versorgung ein Aspekt, der weiter 
geprüft und im Zuge der nächsten Planungszyklen bewertet werden sollte. 
6.3.7 Dezentrale Versorgungsgebiete 
Alle Gebiete, die außerhalb der in Abbildung 70  (Seite 139) dargestellten Wärmenetzgebiete und Prüfgebiete 
liegen, sind dezentrale Versorgungsgebiete. Um die Gebäude in den Prüfgebieten eindeutig bilanzieren zu können, 
wird für das Zielszenario angenommen, dass diese Gebiete ebenfalls dezentral vers orgt werden. 
In dezentralen Versorgungsgebieten stehen Hauseigentümer*innen versch iedene Technologien für zukünftige 
Heizungsanlagen zur Verfügung. Generell kann jede Heizungsanlage, die mit einem Anteil von mindestens 65 % 
Wärme aus erneuerbarer Energie betrieben wird, zur zukünftigen Versor gung eingesetzt werden. Die 65 %-
Anforderung gelten aktuell für neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten un d werden in Münster ab dem

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 204 
 
01.07.2026 ebenfalls beim Einbau von neuen Heizungen in Bestandsgebäuden  und Neubauten in Baulücken 
verbindlich. Intakte bestehende Heizungssysteme mit einem EE-Anteil u nter 65 % können auch nach Mitte 2026 
weiter betrieben werden. Gemäß der Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes mus s jedoch im Rahmen der 
kommunalen Wärmeplanung für alle Heizungsanlagen – auch in den dezentralen Versorgungsgebieten – bis 
spätestens zum Jahr 2045 ein Pfad zur vollständigen treibhausgasneutralen Ver sorgung aufgezeigt werden. 
Für das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung wird angenommen, dass die de zentralen 
Versorgungsgebiete überwiegend durch eine Heizungsumstellung auf Wärmepumpen geprägt sind. Dabei spielen 
neben Luftwärmepumpen auch Erdwärmepumpen eine Rolle, vor allem in Ber eichen mit größeren Flurstücken 
und ohne wasserrechtliche Einschränkungen. Weitere Bausteine können – wenn auch punktuell – der Austausch 
von Ölheizungen durch Pelletkessel oder Hybridlösungen sein. Da in Mü nster die eingesetzten Mengen an fester 
Biomasse bereits heute das gesamtstädtische Potenzial an verfügbarer fester Biomasse, vgl. Kapitel 5.5.6, 
überschreiten, wird der Zubau weiterer Heizsysteme auf Basis fester Biom asse im Zielszenario rechnerisch 
begrenzt. 
Erfolgsfaktoren 
Für das Gelingen der Wärmewende in dezentral versorgten Gebieten sind verschiedene Faktoren maßgeblich, die 
die Umsetzung der Maßnahmen auf Gebäudeebene beeinflussen. 
• Verfügbarkeit von Handwerks-, Technik- und Beraterressourcen: Die Vielzahl an umzustellenden 
Heizungsanlagen stellt eine erhebliche Herausforderung für die Kapazitäten des Handwerks, der 
technischen Fachbetriebe und der Energieberatenden dar. Um diese Kapaz itäten und deren 
erforderlichen Ausbau mittel- und langfristig sicherzustellen und d en Handwerksbetrieben und 
Herstellern längerfristige Planungssicherheit zu geben, braucht es einen verlässlichen gesetzlichen 
Rahmen hinsichtlich der Anforderungen an die Heizungsumstellung nach GEG und der 
Förderbedingungen des BEG. Hier sieht das Gutachter-Konsortium insbesondere die Bundesregierung in 
der Pflicht, dies zu gewährleisten. Kurzfristige, politisch motivierte Diskussionen übe r Ziel und Inhalt von 
GEG und BEG sind wenig hilfreich und führen zu enormer Verunsicherung aller Ressourcen-Bereiche. Mit 
der gebotenen Planungssicherheit können auch die erforderlichen Sc hulungs- und 
Qualifizierungsmaßnahmen greifen und zunehmend in Anspruch genommen werden.  
• Hoher Anteil an Luftwärmepumpen: Der breite Einsatz von Luftwärmepumpen über alle Gebäudetypen 
hinweg erfordert die Sicherung geeigneter Aufstellflächen, insbesondere bei größeren Gebäuden wie 
beispielsweise Schulzentren. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bestehen be sondere Anforderungen 
an die Umsetzbarkeit, aus denen sich technische und gestalterische Einschränk ungen ergeben können. 
Hier gilt es, bestehende Hürden frühzeitig zu identifizieren und im Planungsprozess zu berücksichtigen. 
Um Engpässen im Stromnetz zu vermeiden, ist eine vorausschauende Netzplanung not wendig. 
• Einsatz von Biomasse: Der modellierte Einsatz von Biomasse übersteigt die lokal verfügbaren 
Potenziale. Ein Ausgleich erfolgt über den Bezug von Pellets und teilweise Kaminholz aus dem regionalen 
Umland. Dennoch ist ein sparsamer und gezielter Einsatz von Biomasse erforder lich, um 
Nutzungskonflikte mit anderen Sektoren zu vermeiden. 
• Verantwortung der Gebäudeeigentümer*innen: Die Umsetzung dezentraler Versorgungslösungen liegt 
vollständig in der Verantwortung der Eigentümer*innen. Auch die Entscheidung, ob im Falle der 
Verfügbarkeit von Fernwärme der Anschluss beantragt oder eine individuel le dezentrale Versorgung 
realisiert werden soll, fällt in die Verantwortung der Eigentümer*innen. Der Fortschritt hängt nicht nur von 
individuellen Investitionsentscheidungen, sondern auch von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und 
Förderanreizen ab. Wie im Bereich der Kapazitäten von Handwerk, Technik (Herstellern) und Beratern ist 
hier ist insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht, eine langfristige Planungssicherheit zu 
gewährleisten.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 205 
 
• Soziale Dimension: Die finanzielle Belastung verteilt sich unterschiedlich – Eigentümer*innen tragen die 
Investitionskosten, während Mieter*innen von den laufenden Energiekosten  betroffen sind. Eine sozial 
ausgewogene Ausgestaltung der Förderinstrumente ist daher entscheidend. Auch h ier ist in erster Linie 
die Bundesregierung in der Pflicht, eine langfristig verlässliche Ausgestaltung z u gewährleisten. Die 
kommunale Verwaltung kann hier allenfalls im Rahmen ihrer begrenzten Mögl ichkeiten punktuell 
nachschärfen hinsichtlich besonderer Erfordernisse in Münster.  
• Gebäudespezifische Unterstützungsstrategien: Aufgrund der räumlichen und baulichen Heterogenität 
sind differenzierte Strategien zur Unterstützung der Gebäudeeigentümer*innen  erforderlich. 
Beratungsangebote, Informationskampagnen und quartiersbezogene Ansätze können h ier einen Beitrag 
leisten. 
• Priorisierung von Biogas: Die vorhandenen Biogaspotenziale werden insbesondere zur Deckung von 
Spitzenlasten in Fern- und Nahwärmenetzen benötigt und sollten möglichst nicht zum Ersatz dezentraler 
Erdgasmengen eingesetzt werden. 
6.4 Entwicklung der Wärmebilanz 
Die Entwicklung der Wärmebilanz beschreibt die Veränderung der Wärmeversor gung und des Wärmebedarfs im 
Zeitverlauf. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Entwicklung des Wärmebedarfs in den 
Gebäuden sowie der Transformation der Wärmeversorgung hin zu klimaneutralen Technologien .  
Die Transformation der Wärmeversorgung ist in der folgenden Abbildung 119 anhand der Wärmebedarfsdeckung 
im Zeitverlauf dargestellt. Es sind die Beiträge der Zieltechnologien und der Wechsel weg von heute noch fossilen 
Heizsysteme zu erkennen, wie auch die Wärmebedarfsreduktion in Höhe von 16 %. 
 
Abbildung 119: Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 
 
Gut zu erkennen ist zudem der Zuwachs der Fern- und Nahwärmebedarfe;  hier zusammengefasst als 
Wärmenetze. Der absolute Zuwachs fällt aufgrund der Sanierungsaktivitäten trotz  Nachverdichtung und 
Netzausbau moderat aus. Relativ gesehen steigert sich der Anteil von Wärmenetzen  am Wärmemarkt jedoch 
von rd. 21 % auf  rd. 28 %.  Weiterhin zeigt sich ein sukzessiver Rückgang von Erdgas, Heizöl, Flüs siggas und 
Stromdirektheizungen. Deren Versorgungsanteile teilen sich größtenteils auf  Wärmenetze, Luft- und 
Erdwärmepumpen auf. Wärmepumpenanwendungen machen im Zieljahr 2045 voraussichtlich 65 % der an

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 206 
 
der Deckung des Wärmebedarfes aus . Beginnend mit 2030 und verstärkt ab 2040 werden auch 
Wasserstoffanteile an der Bedarfsdeckung erkennbar. Dies betrifft, wie in Kapitel 6.3.5 erläutert, industrielle und 
gewerbliche Wärmeerzeugung, welche heute noch auf Erdgas basieren, un d sich im Jahr 2045 auf rd. 3 % des 
Wärmebedarfs über Wasserstoffanwendungen  summieren. Weitere Wasserstoffanteile sind indirekt auch im 
Bereich der vorgelagerten Fernwärmeerzeugung eingeplant. Die in Kaminen sowie in Holzhackschnitzel- und 
Pelletheizungen eingesetzten Mengen an fester Biomasse überschreiten bereit s heute das gesamtstädtische 
Potenzial an verfügbarer fester Biomasse, vgl. Kapitel 5.5.6. Aus diesem Grund wird der Zubau weiterer 
Heizsysteme auf Basis fester Biomasse rechnerisch begrenzt. Der Anteil von Biomasse im Jahr 2045 beträgt rd. 
3 % . Des Weiteren wird kein zusätzlicher Ausbau von Dach-Solarthermieanlagen , welche insbesondere in 
Verbindung mit Biomasseanlagen energetische Synergien ermöglichen, jedoch  in Flächenkonkurrenz zu Dach-
PV-Anlagen stehen, berücksichtigt. Lokal erzeugtes Biogas, welches he ute in geringem Maße zur direkten 
Deckung des Wärmebedarfs eingesetzt wird, hat bis 2045 Bestand. Es wird angenommen, dass weitere Biogas-
Mengen zur zentralen Erzeugung von Nahwärme eingesetzt werden, vgl. Kapitel 6.3.2.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 207 
 
 
Abbildung 120: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirks ebene im Basisjahr

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 208 
 
  
Abbildung 121: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirks ebene im Zielszenario 2045

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 209 
 
Abbildung 120  und Abbildung 121  visualisieren die Transformation der Wärmebereitstellung auf Bezirksebene 
ausgehend vom Basisjahr bis hin zum Zieljahr der Wärmeplanung 2045. Wäh rend in Münster-Mitte ein 
Fernwärmeanteil von 55 % erreicht wird, überwiegen in den übrigen Bezirken die dezentralen Lösungen. Münster-
West kommt aufgrund der Fernwärme der Universität, Fernwärmeanteilen in Gievenbeck und Mecklenbeck sowie 
der Nahwärme in Roxel und Albachten auf einen Anteil von 28 % des Wärm ebedarfes, der aus Wärmenetzen 
gedeckt wird. In Münster-Nord sowie auch in Münster-Südost beträgt der  Wärmenetz-Anteil 13 % und resultiert 
aus der bestehenden Fernwärme in Coerde für Münster-Nord bzw.  Ausbau- und Verdichtungsmaßnahmen in 
Gremmendorf für Münster-Südost. Der Anteil an Wärmenetzen im Bezirk Münster -Hiltrup beträgt im Zieljahr der 
Wärmeplanung 5 % und setzt sich aus Nahwärme in Amelsbüren und Hiltr up zusammen. Münster-Ost, wo im 
Basisjahr keine Wärmenetzanteile verzeichnet werden, entsteht im Ortsteil Handorf e in zukünftiges 
Nahwärmenetz, welches im Zieljahr 0,2 % des Wärmebedarf in Münster-Ost ausmacht. In allen Bezirken außer 
Münster-Mitte machen Wärmepumpen den Großteil der Wärmebedarfsdeckung im Jahr 2045 aus. Während über 
das gesamte Stadtgebiet hinweg die Aufteilung zwischen Luft- und Erd-Wärme pumpen an der 
Wärmebedarfsdeckung etwa 80 % zu 20 % beträgt, zeigt sich in Münster-West und Münster-Südost eine deutliche 
Verschiebung hin zu mehr Erdwärmepumpen. In Münster-Mitte wird n ur ein geringer Anteil an Erdwärmepumpen 
eingesetzt, was auf die bestehenden Wasserschutzgebiete und hydrogeologisch sensiblen Bereiche in weiten 
Teilen dieses Bezirks sowie auch die im Vergleich zu den Außenbereiche n geringeren Freiflächen auf den 
Grundstücken zur Unterbringung von Sonden oder Kollektoren zurückgeht.  Weiterhin geht aus der Grafik hervor, 
dass in den Bezirken Münster-Hiltrup und Münster-West, also dort wo  die beiden potenziellen 
Netzkopplungspunkte zum H2-Netz liegen, auch potenzielle Großverbrau cher Wasserstoff zur Deckung des 
Prozesswärmebedarfes einsetzen könnten. Die Anteile am Wärmebedarf belaufen sic h auf 5 % in Münster-West 
und bis zu 15 % in Münster-Hiltrup. Der Biomasseanteil beträgt über alle Bezirke hin weg maximal 8 %. 
6.5 Entwicklung der Energie- und Treibhausgasbilanz 
Die Endenergiebilanz in Abbildung 122 zeigt den rückläufigen Energiebedarf sowie den Wechsel von Erdgas, Erdöl 
und Flüssiggas hin zu Wärmenetzen, Wasserstoff und Strom mit einer Reduk tion des Endenergieeinsatzes auf 
etwa 49 % des Ausgangswertes. Der Endenergiebedarf sinkt von 2.787 GWh/a  im Basisjahr auf 1.370 GWh/a im 
Jahr 2045. Hierein spielt zum einen der Rückgang des Wärmebedarfes, z um anderen aber auch der Umstieg auf 
effizientere Wärmeerzeuger, insbesondere Wärmepumpen. Dabei ist zu beachten,  dass hinsichtlich der 
Bilanzierung des Endenergieeinsatzes in Wärmepumpen nur der Stromeinsatz zum An trieb der Wärmepumpen 
einbezogen ist. Die ohnehin klimaneutrale Umweltwärme aus Erdreich und Umgeb ungsluft ist hier in Anlehnung 
an die Bilanzierung im GEG nicht dargestellt. Die Umweltwärme in der Fernwärme ist h ingegen als Teil der 
Endenergie eingerechnet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 210 
 
 
Abbildung 122: Transformation der Endenergiebedarfsdeckung bis 2 045 
Die Entwicklung der Treibhausgasbilanz als wichtigster Kennwert der kommunal en Wärmeplanung wird in 
Abbildung 123 nach Energieträger bzw. Heizungstechnologie aufgeschlüsselt. Bis zum Jahr 2030 z eigt sich eine 
Reduktion um 32 %, bis 2035 um 55 % und bis zum Zieljahr 2045 um 97 % im Vergleich zum Basisjahr. Dass auch 
im Zieljahr 2045 noch geringe Restemissionen vorhanden sind, liegt an der Berechnungsmethodik für die 
Emissionsfaktoren sowie dem Einbezug von Vorketten. So wird allen Energieträger n inkl. grünem Strom, 
Wasserstoff, Biomasse und Biogas auch in der Zielbilanz einen THG-Faktor z ugewiesen, auch wenn im 
Zielszenario alle Einsatzmengen zur Fernwärmeerzeugung sowie zur dezen tralen Erzeugung vollständig 
klimaneutral sind. 
 
Abbildung 123: Transformation der THG-Emissionen bis 2045 
6.5.1 Exkurs Zielszenario Wärmeplanung und Städtisches Ziel zur Erreichung der Klimaneutralität 203 0 
Die Wärmeplanung für die Stadt Münster fokussiert hinsichtlich der Erreichung d er Klimaneutralität im 
Wärmemarkt gemäß § 1 des Wärmeplanungsgesetzes auf das Zieljahr 2045. Grundsätzlich soll unter Erfüllung der 
gesetzlichen Vorgaben und unter Ausnutzung der ortsspezifischen Möglic hkeiten und Optionen das Ziel der

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 211 
 
Klimaneutralität auch früher erreicht werden können. So strebt die Stadt Münster unter dem Motto „Münster wird 
Klimastadt" Klimaneutralität und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels an.  
2019 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass Münster mögli chst bis 2030 klimaneutral werden soll. Die 
Stadtverwaltung hat vor dem Hintergrund dieses Beschlusses hierzu verschiede ne Konzeptstudien und 
Masterpläne, Untersuchungen und Analysen erarbeitet, die die Erforder nisse, die notwendigen 
Rahmenbedingungen und besonders die unterschiedlichen Handlungssp ielräume von der kommunalen Ebene, 
der Landes-, Bundes- und EU-Ebene aufzeigen. Dazu gehören u.a. 
• Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 
• Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 
• Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 
• Masterplan 100% Klimaschutz 
• Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 
Im Kern zeigten diese Untersuchungen bereits 2021, dass eine bilanzie lle Klimaneutralität bis 2030 nur 
theoretisch zu erreichen gewesen wäre, wenn alle Ebenen und alle handelnden Akteure ihren maximalen 
Handlungsspielraum ausschöpfen. 
Aus dem Szenario Klimaneutralität 2045 der Kommunalen Wärmeplanung und dem über  20 Jahre laufenden 
Umsetzungsprozess bis zum Zieljahr resultiert für den Wärmemarkt zwangslä ufig ein Zielkonflikt zwischen dem 
städtischen Ziel Klimaneutralität 2030 und der gemäß Wärmeplanung für die kommen den 5 Jahre erwarteten 
Entwicklung bis 2030.  
In Abbildung 124 sind die Ergebnisse des Transformationspfades der Wärmeversorgung gemäß Wärmepl anung 
dargestellt. Bis zum Jahr 2045 wird Klimaneutralität der Wärmeversorgung erre icht. Hinsichtlich der THG-
Emissionen ist dies gleichzusetzen mit einem Rückgang gegenüber dem Basisjahr 2023 um rd. 97 %. 
Restemissionen resultieren aus Vorketten der Stromerzeugung un d der Bereitstellung von regenerativen 
Brennstoffen. Eine „Nullemission“ von Treibhausgasen ist bilanziell nicht erreichbar. 
Für das Jahr 2030 beläuft sich der Rückgang der THG-Emissionen auf rd. 33 %. Der im Rahmen der Wärmeplanung 
erarbeitete Transformationsprozess ist dabei sehr vielschichtig und beinhaltet : 
• Gebäudesanierungen mit einer Startsanierungsrate der Bestandsgebäude von 0,8 % p.a., die bis 
2045 linear auf 1,5 % p.a. gesteigert wird mit den entsprechenden Sanierungstiefen (vgl. Abbildung 
68 in Kapitel 6.2). Im Jahr 2030 beträgt die unterstellte Sanierungsrate rd. 1 % p.a.  Hinzu kommen 
die Einsparungen aus Klimaeffekten (fortschreitende Erwärmung) und im Bereich 
Trinkwarmwasser und Prozesswärme. Der Wärmebedarf geht mit diesen Prämissen bis 2030 
bereits um rd. 7 % gegenüber 2023 zurück.  
• Umstellungen im Bereich der dezentralen Wärmeversorgung von Gas und Öl auf regenerative 
dezentrale Systeme (überwiegend Wärmepumpen) und Neuanschlüsse an die  Fernwärme. 
Hierbei wird bereits eine ambitionierte Umstellung von rd. 35 % der Gasheizungen und rd. 42 % der 
dezentralen fossilen Heizungen (Öl, Flüssiggas) bis 2030 auf dezentrale regenerative Energieträger 
und die Fernwärme unterstellt (vgl. Abbildung 119: Transformation der Wärmeversorgung bis 
2045 
• Ausbau der Fernwärme und ein parallel einsetzender, ambitionierter Transfor mationsprozess der 
Fernwärmeerzeugung mit Errichtung zentraler großer Erzeugungsanlagen auf Basis r egenerativer 
Wärmequellen wie Oberflächengewässer (Dortmund-Ems-Kanal), Kläranlagenablauf in d er 
Hauptkläranlage, Freiflächen-Solarthermie und Geothermie.  
Die bis 2030 im Rahmen der Wärmeplanung unterstellte Entwicklung ist insgesamt als ambitioniert zu bezeichnen 
und mit einer Reduzierung der THG-Emissionen um ein Drittel als er ster wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 212 
 
Klimaneutralität einzustufen. Die erfolgreiche Umsetzung erfordert nicht nur en tsprechende Motivation und 
Handlungsbereitschaft der gesamten Stadtgesellschaft, sondern wird maßgeblich  auch durch die von der Politik 
in Bund, Land und Stadt gesetzten Randbedingungen beeinflusst werden. H ierbei wurde vor allem auf 
Bundesebene unterstellt, dass der bereits eingeschlagene Weg zur Unterstützung der 
Transformationsmaßnahmen für den Wärmemarkt auch weiterhin konsequent besc hritten wird. Hier sind 
insbesondere zu nennen: 
• Gesetzliche Anforderungen an Heizungssysteme gem. GEG mit Bereitstellung v on Fördermitteln 
für Gebäudesanierungen und dezentrale Heizungssanierungen gemäß BEG 
• Förderung der Transformation der Fernwärme gemäß BEW und KWKG bzw. deren 
Weiterentwicklung 
• Umsetzung des Zieles, bis 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus 
erneuerbaren Energien zu decken.  
• Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen 
insbesondere im Energiesektor (Fernwärme-Erzeugung und -Verteilung, Stromnetze )  
Die Gegenüberstellung des städtischen Ziels Klimaneutralität möglichst bis 20 30 und der aus dem Szenario 
Klimaneutralität 2045 der KWP bis zum Jahr 2030 zu erwartenden Entwicklun g offenbart einen Zielkonflikt. Aus 
dem Prognosemodell zur Kommunalen Wärmeplanung resultiert eine Reduzierung der THG-Emissionen bis 2030 
um rd. ein Drittel. Die weiteren zwei Drittel sind im Zeitraum 2031 bis 2 045 umzusetzen. Trotz der deutlichen 
Streckung des Umsetzungszeitraums gegenüber dem ursprünglichen Ziel d er Stadt Münster muss der 
Umsetzungsprozess gemäß KWP als ambitioniert gesehen werden. Hierbei ist nicht nur die gesamte 
Stadtgesellschaft gefragt. Wesentliche Voraussetzung ist auch eine verlässliche, z ielgerichtete Gesetzgebung 
und Förderlandschaft.  
 
 
Abbildung 124: Transformation der THG-Emissionen und Einsparungen im Ve rgleich zum Basisjahr 
6.6 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation 
Die Umsetzung der Wärmetransformation ist mit erheblichen Investitionen verbu nden, sowohl im Bereich des 
Infrastrukturausbaus, der Gebäudesanierung wie auch der dezen tralen und zentralen Technologiewechsel. 
Demgegenüber stehen vermiedene Ersatzkosten fossiler (Kessel-)Anlagen, vermiedene bzw. reduzierte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 213 
 
Brennstoffeinsätze sowie Förderprogramme zur Abminderung der Umstellungs kosten. Alle im folgenden 
genannten Investitionswerte sind bezogen auf den Preisstand 2025 und verstehen sich netto z zgl. MwSt. 
 
Eine detaillierte und abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit der H andlungsfelder ist aufgrund der 
Vielfältigkeit und Heterogenität der Gebäudesituationen und auch wegen d er unklaren zukünftigen 
Fördersituation nicht möglich. Gleichwohl ist aber eine Abschätzung des I nvestitionsvolumens möglich. Dazu 
sind im Technikkatalog [13] zur kommunalen Wärmeplanung Eckwerte gegeben, die im Folgenden genutzt und 
ggf. wie beschrieben ergänzt wurden.  
Abbildung 125 zeigt eine Übersicht der angesetzten Investitionskosten über die thermische Leistung der Anlagen. 
 
Abbildung 125: Angenommene spezifische Investitionskosten für einzelne Ma ßnahmen (netto, vor Förderzuschüssen) 
Neben den oben gezeigten spezifische Kostenkennzahlen gemäß Technikk atalog wurde für den 
Fernwärmeausbau ein Kostenkennwert von 2.300 € pro Trassenlänge im Stadtbereich angesetzt und für die 
Hausanschlussleitungen ein durchschnittlicher Wert von rd. 6.900 € netto je Anschluss. Die gesamten Baukosten 
neuer Fernwärmeerzeuger wie Flusswasserwärmepumpen und Kessel für  klimaneutrale Gase wurden anhand 
von Kostenkennwerten des Technologiekataloges und Erfahrungswerten aus kon kreten Planungsprojekten 
innerhalb des Gutachter-Konsortiums und der Stadtwerke Münster abgebildet un d liegen in einer Bandbreite von 
150 €/kW für Kessel bis 2.000 €/kW für spezielle Großwärmepumpen. Zusätzliche Kosten für 
Anbindungsleitungen, Verrohrung, Messtechnik, Speicher, etc. wurden pauschal berücksichtigt. Diese 
Kostenansätze sind als allgemeine, für Fernwärmeprojekte typische Kennzahlen zu verstehen und nicht als 
konkrete Projektkosten mit Ortsbezug.  
Die Kosten für die energetische Sanierung der Gebäudehülle wurden lit eraturbasiert in Abhängigkeit der 
Sanierungstiefe zwischen 100 € und 600 € pro Quadratmeter Energiebezugsfläche angese tzt [7].  
Für das Zielszenario ergibt sich ein rechnerisches Investitionsvolu men von rd. 4.664 Mio. € bis 2045. Dieses 
umfasst die wesentlichen Bausteine der Wärmewende, nämlich die energeti schen Mehrkosten der 
Gebäudesanierung, die Umstellung von Gas- und Ölheizungen auf Wärmepumpen  sowie den Aus- und Umbau 
der Fern- und Nahwärme. Es ist zu beachten, dass hier ausschließlic h die Investitionen dargestellt sind.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 214 
 
Zukünftige Energiekosten für den Betrieb der Anlagen sowie Energiekosteneinsparungen durch Sanierung wurden 
nicht einberechnet. 
Den Aufwendungen gegenüber stehen Einsparungen im konventionellen Anlagenbau v on rd. 1.089 Mio. € durch 
Wegfall der Ersatzinvestitionen in Gas- und Heizölkessel sowie der vermie dene Reinvest in die Erzeuger der 
Wärmenetze. Zudem fällt ein Großteil der Maßnahmenfelder unter die Fördermechani smen der 
Bundesförderprogramme BEW und BEG und kann nach derzeitigem Stand mit 30 % - 50 % Investitionszuschuss 
gefördert werden.  
Eine überschlägige Aufteilung auf den Zeitrahmen bis 2045 und die 32 3.000 Einwohner*innen Münsters führt bei 
Berücksichtigung von im Mittel 30 % Investitionszuschüssen auf ein en Investitionsanteil von rd. 33 € je 
Einwohner*in und Monat. Diese Kenngröße dient lediglich der Einordnung der  großen Investitionssumme. Sie ist 
nicht als Kostenbelastung jedes einzelnen zu verstehen, da es, z.B. durch Sanierung, auch Einsparungen in den 
Betriebskosten gibt und auch nicht alle Investitionen direkt oder indir ekt durch die Bürgerschaft getätigt werden 
müssen.  
 
Abbildung 126: Abschätzung des Investitionsrahmens (netto) der  Wärmewende in Münster 
Die Aufteilung der Investitionen lt. Abbildung 126 zeigt aber auch, dass das Investitionsvolumen für die Sanierung 
der Gebäude mit 1.729 Mio. € und 46 % Anteil an den kumulierten Investitionen der größte Posten ist, aber nur  zu 
rd. 24 % zur Zielerreichung beiträgt. Zweitgrößter Posten ist die deze ntrale Heizungsumstellung auf 
Wärmepumpen und Biomasse inkl. vermiedenem Reinvest in dezentrale Anlagen mit 1.336 Mio. € bzw. 35 % 
gefolgt von allen mit dem Fern- und Nahwärmeaus- und -umbau zusammenhängende n Bereichen mit 716 Mio. € 
bzw. 19 %.  
Es ist zu beachten, dass Investitionen in Wasserstoff-Infrastruktur und Wasserstoff-betriebene Wärmeerzeugung 
(hier Mehrkosten gegenüber dem Betrieb mit Erdgas bzw. Biomethan) aufgrund der h ohen Unsicherheiten

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 215 
 
hinsichtlich der Wasserstoff-Verfügbarkeit und der Preise für Wasser stoff-Technologien nicht berücksichtigt 
wurden.   
6.7 Wärmekosten für die Endkunden 
Im Folgenden wird die Spanne der zukünftigen Wärmekosten für Endkunden ex emplarisch anhand eines 
typischen kleineren Mehrfamilienhauses abgeschätzt. Hierbei handelt  es sich um eine gutachterliche 
Einschätzung, die nicht unmittelbar die Ansicht der Stadtwerke Münster wi derspiegeln muss. Alle im Folgenden 
genannten Preise und Vollkosten verstehen sich brutto inkl. MwSt mit Preisstan d Anfang 2025. Bei Betrachtung 
der zeitlichen Entwicklung sind die Nominalwerte inkl. einer allgemein en Preissteigerungsrate von 2 % p.a. 
dargestellt. 
Ein wesentlicher Aspekt der Wärmewende ist der Einfluss auf Endkundenpreise,  die sich für verschiedene 
klimafreundliche Heizungsoptionen ergeben und die aller Voraussicht n ach für alle Optionen eher steigende 
Tendenzen haben werden. Eine eindeutige Antwort ist dabei aufgrund der  Vielzahl von Einflussfaktoren und der 
unterschiedlichen Betroffenheit der verschiedenen Akteure allerdings kaum möglich: 
• Die Energiepreise für Brennstoffe zum Heizen und zur Stromerzeugung hän gen heute wie in Zukunft von 
Weltmarktpreisen, internationalen Transportwegen und Wettbewerbsintensitäten ab. Dies gilt für Erdgas 
und Heizöl genauso wie für zukünftige Wasserstoffimporte als auch Pellets und Scheitholz. 
• Die regulierten Netzentgelte für Erdgas und Strom können sich je nach Entwi cklung der Absatzmengen 
und Netzinvestitionen bzw. im Fall der Erdgasnetze mit teilweisen Stilll egungen deutlich anders 
entwickeln als die allgemeine Preissteigerungsrate. Zusätzlich kann es weite re Anpassungen am 
regulatorischen Rahmen geben, die sich wiederum auf die Netzentgelte auswirken. 
• Der Strompreis wiederum hängt sowohl von Brennstoffpreisen und Netzentgelten als  auch den CO 2-
Kosten ab, wobei dieser Anteil durch die zunehmend erneuerbare Erzeugung weniger  relevant wird. 
• Der CO 2-Preis wiederum ist ein eher politisch beeinflusster Preis, der sich d urch gezielte Verknappung 
von Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel ergibt. Hier hat es in den vergangenen 10 Jahren große 
Schwankungen gegeben. Diese haben auf die Brennstoffpreise im Einsatz außerhalb des 
Emissionshandels (Haushalts- und Gewerbereich) aufgrund gesetzlich gesetzter Obergrenzen bisher nur 
wenig Einfluss gezeigt. 
• Neben diesen eher marktlich oder regulierungsseitig geprägten Komponenten  enthalten alle 
Endkundenpreise mehr oder weniger hohe Anteile von Steuern, Umlagen und Abgaben, die sich ebenfalls 
verändern können.  
• Die neben den Energiepreisen vor allem bei kleineren Anlagen hohen Ante ile der Installationskosten 
werden durch Förderprogramme gemindert, die ebenfalls mit Unsicher heiten versehen und für die 
Zukunft nicht garantiert sind. 
• Der Ausbau der Fernwärme erfordert Investitionen in Netze und Erzeugungs anlagen und auch hier 
werden Zuschüsse durch Förderprogramme bereitgestellt, um die Kosten in einem akzeptablen Rahmen 
zu halten. 
• Darüber hinaus werden die spezifischen Heizkosten auch durch den  energetischen Gebäudestandard, 
den Klimawandel, Sanierungsaktivitäten und Verbrauchsverhalten bestimmt. 
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Münster wurden zwei unterschiedliche Pr eispfade modelliert, ein 
niedriges Preisszenario und ein hohes Preisszenario. Sie setzen auf den he utigen Preisrelationen (Stand Anfang 
2025) wie folgt auf:

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 216 
 
• Fernwärme (Preisblatt der Stadtwerke), 
• Erdgas (typischer Endkundenpreis inkl. Umlagen, Anlehnung an Gastarife in Mün ster sowie Online-
Angebote), 
• Strom (Endkundenpreise mit Sondertarif Wärmepumpe als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung nach 
§14a EnWG).  
Die beiden Preisszenarien sollen einen möglichen Bereich der Preisentwick lung mit Unter- und Obergrenzen 
aufzeigen und sind nicht direkt aus den periodisch erscheinenden (inter-)nationalen Energiepreisszenarien 
abgeleitet (z.B. World Energy Outlook der internationalen Energiepreisagentur). Vielmehr wurden ausgehend vom 
Preisniveau in 2025 für die verschiedenen Energieträger und CO2 sowie die zuzuordnenden Umlagen mit Ansätzen 
für die durchschnittlichen langfristigen nominalen Steigerungsraten Unter- und  Obergrenzen skizziert. Die für die 
börsengehandelten Energieträger Erdgas und Strom bzw. CO 2 verfügbaren Forward-Preise wurden hierbei 
berücksichtigt.  
Annahmen für Preiselemente im Niedrigpreispfad: 
• Bei den CO 2-Preisen im nationalen Emissionshandel wurde zunächst die Deckelung der CO 2-Umlage 
gem. BEHG auf 65 €/t in 2026 auf 2027 ausgedehnt. Für die Entwicklung ab 2028 bis 2030 wurden die 
Forwards der CO 2-Preise im europäischen Emissionshandel und ab 2031 eine Steigerungsrate von  
nominal 2 % p.a. unterstellt. Bis 2040 steigt der CO 2-Preis damit von aktuell 55 €/t bis 2040 auf 103 €/t. 
• Für die Großhandelspreise für Strom und Erdgas wurde angenommen, dass diese  gem. den 
börsennotierten Forward-Preisen zunächst bis 2030 noch sinken und ab  2030 einer Steigerungsrate von 
2 % pro Jahr unterliegen. 
• Bei den Netzentgelten für Erdgas wurde eine Steigerungsrate von 2,0 % p ro Jahr nominal bis 2029 und 
2,5 % ab 2030 angenommen. 
• Die Netzentgelte für Strom wurden zunächst mit 2,5 % Steigerungsrate und ab 20 30 mit 3 % nur leicht 
über Inflation angesetzt.  
• Heizöl erfährt im Niedrigpreisszenario eine Steigerungsrate von 2 % p.a.. 
Annahmen für Preiselemente im Hochpreispfad: 
• Bei den CO 2-Preisen im nationalen Emissionshandel wurde zunächst die Deckelung der CO 2-Umlage 
gem. BEHG auf 65 €/t in 2026 auf 2027 ausgedehnt. Für die Entwicklun g ab 2028 wurde durch 
Verknappung eine jährliche Steigerung von 5 % p.a. unterstellt. Bis 2040 steigt der CO 2-Preis damit von 
aktuell 55 €/t auf 137 €/t 
• Für die Großhandelspreise für Strom und Erdgas wurden 5 % Steigerungsrate angen ommen. Damit 
würden die Großhandelspreise für Erdgas bis 2035 auf 57 €/MWh ansteigen. Bis 2040 steigen die 
Erdgasbörsenpreise auf rd. 73 €/ MWh an.  
• Bei den Netzentgelten für Erdgas wurde in Anlehnung an das Szenario mit Pre isdämpfungsmaßnahmen 
aus [6] eine Steigerungsrate von 5 % pro Jahr nominal bis 2030 und danach 8 % pro Jahr an genommen.  
• Bei den Netzentgelte für Strom wurden mit zunächst 2,5 % Steigerungsrate und ab 2030 mit 4 % etwas 
höhere Werte angesetzt als im Niedrigpreispfad. Die Steigerungsraten sind jedoch  deutlich niedriger als 
im Gasbereich, da im Strombereich keine Mengenrückgänge zu erwarten sind.  
• Heizöl erfährt im Hochpreisszenario eine Steigerungsrate von 5 % p.a..

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 217 
 
Die in Abbildung 127  dargestellten Endkundenpreise für Erdgas stellen einen typischen Abnahmefal l für ein 
kleines Mehrfamilienhaus im Bestand mit 3 bis 6 Wohneinheiten mit 54 MWh Wärm ebedarf und 30 kW 
Wärmeleistung dar.  
Für die künftig zu erwartenden Gaspreise wurde berücksichtigt, dass bei dem hier betrachteten Fall einer neuen 
Heizungsanlage im Falle fossiler Brennstoffe ab 2029 gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG ) steigende Anteile 
biogener Brennstoffe (hier: Biomethan als Beimischung) eingesetzt werden müssen  (2029: 15 %, ab 2035 30 %). 
Diese sind absehbar teurer als Erdgas, allerdings ist für diesen Anteil auch keine CO 2-Abgabe fällig. Für 
Heizungen, die ab dem 01.07.2026 eingebaut werden, gilt die Anforderun g von mindestens 65 % Erneuerbarer 
Energien. 
Zu erkennen ist, dass die Gaspreise in beiden Fällen ansteigen werden, im N iedrigpreispfad schon über der 
Inflationsrate und im Hochpreispfad sehr deutlich. Die Endkundenpreise steigen bis 2040 um 59 % 
(Niedrigpreispfad) bzw. 148 % (Hochpreispfad). Wesentliche preisbestimmende F aktoren sind dabei: 
• die steigenden CO2-Kosten, die heute noch weniger als 10 % des Endkundenpreises ausmachen, 
• die steigenden Gasnetzentgelte in beiden Preispfaden, die sich durch den Rückgang des Gasabsatzes 
und Umlage auf weniger Menge sowie schnellerer Abschreibungen gemäß behördlichen Genehmigungen 
(BNetzA) ergeben werden, 
• und die Verpflichtung des GEG, dass beim Neueinbau einer Gasheizung ab de m Jahr 2029 allmählich 
ansteigende Anteile von (teurerem) Biomethan einzusetzen sind.  
 
 
Abbildung 127: Preispfade für einen Endkundenabnahmefall Erdgas mit 54 MWh Wärmebedarf (entspricht rd. 63 MWh Erdgas nach 
Brennwert Hs), *) ab 2029 mit gesetzlich verpflichtender Beimischung von Biomethan, brutto mit Umsatzsteuer 
 
Die weiteren Endkundenpreise wurden in den beiden Preispfaden wie folgt abgeleitet: 
• Strom für Wärmepumpen: Ableitung eines typischen Endkundenpreises, wobei hier die CO 2-Preise und 
Netzentgelte weniger relevant sind. Insbesondere hinsichtlich der Ne tzentgelte ist zu anzumerken, dass 
diese hier anhand von konstanten Preissteigerungsraten fortgeschrieben wurden . Zur detaillierteren 
Abschätzung der Entwicklung der Netzentgelte wird eine tiefergehende, ü ber die KWP hinausgehende, 
Stromnetzanalyse und Netzentgeltberechnung empfohlen. Mit den hier get roffenen Annahmen erhöhen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 218 
 
sich die Endkundenpreise von 2025 bis 2040 nur um 25 % (durchschnittlich 1,5 % p.a., Niedrigpreispfad) 
bzw. 72 % (durchschnittlich 3,7 % p.a., Hochpreispfad).  
• Fernwärme: Ableitung anhand der aktuellen von den Stadtwerken veröffentlic hten Preisgleitklausen bis 
2029. Ab 2030 Berücksichtigung eines Zuschlags für grüne Fernwärme bei gleichzeitiger Reduktion des 
Kostenelements für Erdgas. Von 2025 bis 2040 steigen die Endkundenpr eise leicht um 3 % 
(durchschnittlich 2,2 % p.a., Niedrigpreispfad) bzw. um 76 % (dur chschnittlich 3,9 % p.a., 
Hochpreispfad). 
Bei der Einordung muss berücksichtigt werden, dass in allen Szenarien eine allgemein e Preissteigerungsrate von 
2 % bereits enthalten ist, die alleine bereits rd. 35 % im Zeitraum von 2025 b is 2040 ausmacht.  
Heizkostenvergleich 
Im Folgenden werden die resultierenden Wärmegestehungskosten aus Kund ensicht auf Basis der dargestellten 
Preispfade berechnet. Dabei kommt ein standardisierter Heizkostenrechner (ENERKO Heizkostenve rgleichstool) 
zum Einsatz, der nach der Methodik der VDI 2067 die Gesamtkosten von Wärme versorgungssystemen im 
Vergleich berechnet. 
Ausgewählt wurde der oben bereits dargestellte Versorgungsfall eines Gebäud es mit 30 kW Wärmeleistung bzw. 
54 MWh/a Wärmebedarf.  
Hierfür wurden vier Versorgungslösung bewertet, jeweils mit Einbau einer neuen Wärmeerzeugung für 
Raumwärme und Trinkwarmwasser:  
• Einbau einer neuen Gasheizung als Ersatz einer bestehenden Anlage gem. GEG- Anforderungen 
(verpflichtende Beratung, Einsatz von Biomethan ab 2029),  
• Anschluss an das Fernwärmenetz zu den aktuellen Konditionen, 
• Einbau einer Luft-Wasserwärmepumpe,  
• Einbau einer Erdwärmepumpe / Sole-Wasserwärmepumpe mit Erdsonden. 
Die Investitionskosten der Varianten wurden dem Technikkatalog Wärmeplanung [28] entnommen und z.T. etwas 
angepasst. Sie beziehen sich jeweils auf einen 30 kW Bedarf ohne besondere Schwierigkeiten bei der Umstellung. 
Eventuell notwendige umfangreiche Sekundärmaßnahmen, wie sie vor allem bei U mbau auf Wärmepumpen 
auftreten können, wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig besondere Hemmnisse oder Zusatzkosten (große 
Entfernungen, Umbau der Stromversorgung).  
Berücksichtigt wurden jedoch die regulären Förderzuschüsse des Bun desprogrammes BEG von 30 % 
Basisförderung für die förderfähigen Varianten Fernwärme und Wärmepumpen. Son derkonditionen, wie sie z.B. 
für private Eigentümer*innen mit geringem Einkommen gelten, wurden hier nicht berücksic htigt. 
Abbildung 128  visualisiert die prognostizierte Spanne der Wärmevollkosten. Hinterlegt ist hier eine  
Mischkalkulation aus Kapitalkosten, betriebsgebundenen Kosten und Energiekos ten. Die Auswertung zeigt zum 
einen, dass nahezu alle Varianten heute relativ dicht zusammen liegen in einem Bereich von 15 bis 20 ct/kWh 
brutto. Lediglich die aufwändige Erdwärmepumpe, hier mit mindestens vie r Erdsondenbohrungen, liegt mit 
22 ct/kWh etwas höher. 
Die Entwicklungsdynamik ist aber deutlich unterschiedlich. Die fossile V ariante mit Erdgas zeigt entsprechend 
der oben angegebenen Preissteigerung der Endenergie in beiden Preispfaden  eine etwas stärker ausgeprägte 
Steigung. Auch die Bandbreite zwischen den zwei Preispfaden und damit de r Einfluss der Energiepreise ist 
deutlich ausgeprägter als bei den übrigen Varianten. Zu beachten ist, das s hier nur die Energiepreisentwicklung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 219 
 
ab 2026 in den Bandbreiten dargestellt wurde, nicht der Einfluss unters chiedlicher Ausgangssituationen, 
Gebäudestandards, Einbausituationen etc.  
Die Optionen mit Wärmepumpen sind stärker durch Investitionen geprägt und  damit weniger anfällig für 
Energiepreisschwankungen. Dies wird vor allem bei der Erdwärmepumpe deutlich, die einerseits sehr teuer in der 
Anschaffung ist (in diesem Fallbeispiel rd. 110.000 €  vor Förderung), dann aber relativ niedrige und stabilere 
Betriebskosten aufweist.  
 
 
Abbildung 128: Entwicklung der Wärmevollkosten für verschiedene He izungssysteme für den oberen und unteren Preispfad

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 220 
 
Bei der Projektion der Fernwärmepreise ist zu berücksichtigen, dass die se auf der Einschätzung der 
Gutachter*innen beruht und keine Preisprognose der Stadtwerke Münster darstel lt. So ist der Fernwärmepreis 
nach aktuellen Preisbestimmungen mit konstanten Faktoren an die Lohnkostenentwick lung, die 
Erdgasbeschaffung, den bundesdeutschen Wärmepreisindex und den CO 2-Preis gekoppelt. In der hier 
vorgenommenen Kalkulation werden die nach WPG geforderten EE-Anteile in Wärmenetzen von 30 % ab 2030 und 
deren schrittweise Steigerung bis 100 % im Jahr 2045 berücksichtigt. Dies wird durch eine Umverteilung zwischen 
den Kostenelementen sowie über einen Zuschlag für grüne Fernwärme berücksichti gt.  
Für alle Heizungsvarianten werden Kostensteigerungen erwartet. Die klimaneu tralen und GEG-konformen 
Optionen mit Wärmepumpen oder Fernwärme hängen zukünftig weniger stark von Ene rgiehandelspreisen ab. 
Insbesondere die Vollkosten für Wärmepumpenanlagen liegen heute noch au f einem etwas höheren 
Kostenniveau. Dahingegen verteuern sich die heute noch durch die geringen Anschaffungskosten geprägten 
Wärmegestehungskosten für Gasheizungen stärker durch zukünftige Entwicklungen bei CO2-Preisen, steigenden 
Gasnetzentgelten sowie verpflichtenden Biogasanteilen ab 2029 und unterliegen grö ßeren Unsicherheiten in der 
Preisentwicklung aufgrund der enthaltenen Abhängigkeit von Importen. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Planungshorizont dieser Wärmeplanung die spezifischen 
Wärmebedarfe durch Sanierung und wärmere Winter sinken werden, die spezifischen Wärmekosten aber für alle 
Versorgungsarten tendenziell ansteigen werden. In Summe der Effekte sind  steigende Wärmekosten pro qm 
Wohnfläche zu erwarten. Diese liegen mindestens in Höhe der allgemeinen  Preissteigerungsraten. Massive 
Kostensteigerungen werden jedoch nicht prognostiziert, sofern nicht wieder a ußerordentliche Ereignisse 
vergleichbar z.B. der Energiekrise 2022 auftreten.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 221 
 
7 Energienutzungsplan 
Die Transformation des Wärmemarktes ist aufgrund des vielfachen Einsatzes strombasierter  Wärmeerzeugung 
mit einer erheblichen Ausweitung des Einsatzes elektrischer Ener gie verbunden. Der Energienutzungsplan greift 
diese Thematik auf und ergänzt den Kommunalen Wärmeplan um die Auswirkung d er 
Wärmemarkttransformation auf die Stromnetze.  
Um die Bewertung des Klimawandels auf den Energieverbrauch der Stadt Müns ter abzurunden, werden im 
Rahmen des Energienutzungsplans im Folgenden darüber hinaus die Auswirkun gen steigender 
Außentemperaturen auf den Kältebedarf für die Kühlung der Gebäude und d en hierfür erforderlichen Bedarf 
elektrischer Leistung und Energie untersucht.  
Mit dieser zusätzlichen Perspektive entsteht ein umfassendes Bild de r energetischen Gesamtsituation, welches 
die Stadt Münster sowohl in der strategischen Planung als auch bei de r Priorisierung von Maßnahmen 
unterstützen kann. Eine umfassende Bestandsaufnahme des heutigen Bedarfs und der künftigen Entwicklung von 
Prozesskälteanwendungen in Industrie und Gewerbe und der Gesamtentwick lung des Strombedarfs für „Licht & 
Kraft“ kann an dieser Stelle allerdings nicht erfolgen und bleibt nachfolgenden Untersuchungen vorbehalten.  
7.1 Entwicklung des Kältebedarfs  
Der Kältebedarf eines Gebäudes ist von den äußeren klimatischen Randbedin gungen, der Nutzungsart der 
Gebäude sowie dessen Bausubstanz abhängig. Im Vergleich zum Wärmebedarf fü r Raumwärme und 
Warmwasser spielte der Klimakältebedarf in Deutschland bislang eine untergeo rdnete Rolle. So beziffert der 
dena-Gebäudereport 2025 den Endenergieverbrauch für Klimakälte im Wohnbereich zu unter 1 % aller 
energierelevanten Anwendungen. Im Nichtwohnbereich liegt der Endenergieve rbrauch für Klimakälte bei rd. 4 %.  
Dabei entfällt 91 % des gesamten Verbrauchs von Klimakälte auf den Nichtwohngebäudeber eich [29].  
Dementsprechend existieren derzeit nur wenige Studien, die belastbare R eferenzwerte zum Kältebedarf 
bereitstellen oder die Entwicklung des Kältebedarfs flächendecken d auf Ebene ganzer Städte untersuchen. Um 
den Kältebedarf für Münster dennoch abschätzen und prognostizieren zu könn en, werden die im Folgenden 
beschriebenen Annahmen getroffen. 
Methodik 
In der Stadtklimaanalyse Münster wird davon ausgegangen, dass das wahrscheinl ichste Szenario für die 
Temperaturentwicklung in Münster das RCP 8.5-Szenario (Representative  Concentration Pathway 8.5) des 
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist. Das RCP-8.5- Szenario beschreibt einen „Weiter -so-wie-
bisher“-Pfad und geht von einer Zunahme der globalen Mitteltemperatur um ca. 4 °C  zum Ende des 21. 
Jahrhunderts gegenüber dem Zeitraum 1985-2005 aus. Für Münster pr ojiziert dieses Szenario, dass es im 
Zeitraum 2031-2060 etwa 48 Sommertage pro Jahr geben wird. Sommertage sind Tage,  an denen die 
Tageshöchsttemperatur mindestens 25 °C erreicht oder überschreite t. Im Vergleichszeitraum 1971-2000 betrug 
die Anzahl der Sommertage pro Jahr noch 29, im Zeitraum 1991-2020 wu rden 38 Sommertage pro Jahr 
verzeichnet.  
Diese Anzahl an Sommertagen entspricht in etwa der Anzahl Kühltagen. Für eine Kühlgrenztemperatur von 20 °C 
im Tagesmittel beträgt nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes die rech nerische Anzahl an Kühltagen in 
Münster im langjährigen Mittel der letzten 20 Jahre 36 Tage. Im Rahmen dieser Berechnung wird davon 
ausgegangen, dass an Sommertagen gekühlt wird und die Anzahl an Kühltagen entsprechen d der Anzahl an 
Sommertagen um 26 % bis 2045 steigt.  
Zur Berechnung des aktuellen Kältebedarfs von Nichtwohngebäuden werden die Teilenergiekennwerte laut 
Bundesanzeiger [30] verwendet. Diese stellen Richtwerte für den Energieverbrauch eines energieeffizienten

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 222 
 
Altbaus dar. Die Bedarfe des Uniklinikums sowie weiterer großer Kliniken im Stadtg ebiet werden anhand einer 
Studie zur Kältetechnik [31] angenommen. Die spezifischen Kennwerte werden anhand Nutzungsart der Gebäude 
auf den Datensatz von Münster übertragen. Der absolute Energiebedarf ergibt sich über die Ene rgiebezugsfläche 
der Gebäude. Die Umrechnung auf den Raumkältebedarf erfolgt unter Anna hme der Verwendung von 
KompressionsKältemaschinen mit einer Leistungszahl (EER  von engl. Energy Efficien cy Ratio) von 4. Für 
Wohngebäude wird literaturbasiert [32] ein aktueller Kältebedarf von 10 kWh/m² angesetzt. Für die Gebäude der 
Universität mit zentraler Kälteversorgung werden die bekannten, gemessenen Kältev erbräuche verwendet.  
Um aus dem Kältebedarf den prognostizierten Nutz- und Energieverbrauch für Kält e ableiten zu können, müssen 
Annahmen über die Anteile an aktuell und zukünftigen gekühlten Flächen getroffen werden .  
Tabelle 41: Annahmen zu aktuell und zukünftig gekühlten Flächen 
 Wohngebäude GHD und Industrie 
Öffentliche 
Gebäude (ohne Uni 
und Kliniken) 
Uni und Kliniken 
2025 6 % 50 % 20 % 100 % 
2045 40 % 90 % 50 % 100 % 
 
Aktuell wird in rd. 6 % der Haushalte in Deutschland zumindest ein Te il der Wohnfläche gekühlt, wohingegen in 
50 % der Büro- und Verwaltungsgebäude Klimatisierungsvorrichtungen installie rt sind [33]. Es wird davon 
ausgegangen, dass diese Anteile bis 2045 signifikant steigen. Dabei orientiert  sich die Steigerung des Anteils an 
gekühlten Flächen im Wohngebäudesektor zum einen an den angenommenen sani erten Flächen. Für diese 
sanierten Bereiche wird unterstellt, dass das Thema Kühlung künftig mitgedacht wird und entweder die 
installierten Wärmepumpen auch für den Kühlbetrieb genutzt werden oder ergänzend Klimaanl agen bzw. andere 
dezentrale Kälteerzeuger zum Einsatz kommen. Zum anderen werden voraussic htlich gekühlte Dachgeschosse 
im nicht sanierten Gebäudebestand berücksichtigt.  
Ergebnisse 
Unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik ergibt sich ein aktueller Kältebedarf der Gebäude in Münster 
von 234 GWh/a. Dieser Wert ist als theoretischer Bedarf zu interpretieren , der entstünde, wenn sämtliche 
Gebäude im Stadtgebiet gekühlt würden. Während der Kältebedarf rd. 8,5 % de s derzeitigen Wärmebedarfs 
ausmacht, entspräche der daraus resultierende Endenergiebedarf unter der Annahme des Einsatzes 
energieeffizienter Kompressionskältemaschinen nur rd. 2 % des aktuellen  Endenergiebedarfs im Wärmemarkt.  
Ausgehend von den prognostizierten klimatischen Entwicklungen wird erwartet, dass dieser Kältebedarf bis 2045 
um 26 % auf 295 GWh/a steigt. Hinzu kommen prognostiziere Kältebedarfe von Neubauten in Höhe von insgesamt 
73 GWh/a, sodass der Bedarf für Klimakälte im Jahr 2045 rd. 341 GWh/a beträgt. Dies entspricht einem Anteil von 
16 % des Wärmebedarfs und 6 % des prognostizierten Endenergiebedarfs im Jahr 2045. 
Wird nun gemäß Tabelle 41 berücksichtigt, dass nicht alle Gebäude und Flächen gekühlt wer den, ergeben sich 
die in Abbildung 129 gezeigten Verbräuche. Der aktuelle Kälteverbrauch wird auf 57 GWh/a ges chätzt. Es ist zu 
beachten, dass keine stadtweiten Statistiken oder Messwerte zur Ermittlung der realen Verbräuche vorliegen. Bis 
zum Jahr 2045 steigt der Verbrauch auf 219 GWh/a Nutzenergie. Dies e ntspricht unter der Annahme, dass die 
Kälte vorwiegend durch Kompressionskältemaschinen erzeugt wird, rd. 55 GWh/a Endenergie für Kälte in Form 
von Strom im Jahr 2045 . Im Vergleich dazu beträgt das technische Potenzial zur Stromerzeugung  über Dach-
Photovoltaik-Anlagen 1.056 GWh/a, vgl. Kapitel 5.6.1.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 223 
 
  
Abbildung 129: Szenarien für den Kältebedarf in den Jahren 2025 und 2045 nach Sektoren 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kältebedarf, bezogen auf die ab solut benötigte Endenergie im 
Gebäudebestand, voraussichtlich auch zukünftig eine untergeordnete R olle im Gesamtenergieverbrauch von 
Gebäuden einnehmen wird. Gleichwohl kann es punktuell Gebiete mit hohen Kältebedarfen geben, 
beispielsweise Neubaugebieten oder kleinräumige Gebieten mit hohen Kältebedarfen  im Wohn- oder 
Gewerbebereich. Für solche Bereiche kann eine netzgebundene Kältev ersorgung, etwa über kalte 
Nahwärmenetze, die im Sommer Kälte und im Winter Niedertemperaturwärme liefern,  eine mögliche Option 
darstellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Kältebedarfs dezentral gedeckt wird. 
Im Wohngebäudebestand dürften hierfür vor allem raumweise Klimageräte verwende t werden, während im 
Neubau eine zunehmende Nutzung von reversiblen Wärmepumpen für Kühlzwecke erwartet wird. In Gewerbe-, 
Industrie oder öffentlichen Gebäuden können je nach Nutzung zusätzlich  zentrale Systeme wie Kaltwassersätze 
oder mechanische Lüftungsanlagen mit integrierter Kühlung zum Einsatz kommen.  
Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass Kältebedarfe saisonal auftreten un d es an heißen Tagen zu 
Lastspitzen kommen kann. Aufgrund der Gleichzeitigkeit hoher solarer Ein strahlung, hoher Kältebedarfe und 
hoher Photovoltaikerträge kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Anteil des Kältebedarfs, ggf. in 
Kombination mit Batterien, künftig durch lokal erzeugten PV-Strom gedeckt werden kann.  
7.2 Entwicklung des Strombedarfs für die Wärmeerzeugung 
Die Entwicklung des Strombedarfs für dezentrale Wärmepumpen lässt sich dire kt aus den im Zielszenario der 
Wärmeplanung, vgl. Kapitel 6.5, ermittelten Endenergiemengen herleiten. Unter der Annahme der mitt leren 
Jahresarbeitszahlen gemäß Tabelle 4 beträgt der Strombedarf für dezentrale Wärmepumpen im Jahr 2045 rd. 
555 GWh/a . Der Anstieg über die Jahre verhält sich nahezu linear. Im Vergleich  dazu betrug der gesamte 
Strombedarf in Münster in den Jahren 2021-2023 durchschnittlich 1.174 GWh/a.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 224 
 
   
Abbildung 130: Dezentral installierte elektrische Leistungen im Jahr 2045

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 225 
 
Zur Ermittlung der maximalen elektrischen Wärmepumpenleistungen werden im Sinn e einer Abschätzung zur 
sicheren Seite konservative Winter-COPs von 2,1 für Luft-Wärmepumpen  und 2,6 für Erdwärmepumpen 
angesetzt. Anhand dieser und der Vollbenutzungsstunden für einzelne  Gebäudenutzungen, welche je nach 
Gebäudetyp zwischen 600 - 2500 h/a liegen, wird die prognostizierte elektrische Leistung aus den Wärmemengen 
abgeleitet. Diese beträgt im Zieljahr der Wärmeplanung 406 MW, und wird in Abbildung 130  auf die Bezirke 
aufgeteilt dargestellt. Hinzu kommt eine Spitzenlast von rd. 65 MW ele ktrisch aus der zentralen Fernwärme- und 
Nahwärmeerzeugung.  
7.3 Entwicklung der Stromproduktion aus Photovoltaik und Windenergie 
Die möglichen Entwicklungspfade für die Stromproduktion aus Photovoltaik un d Wind werden im Folgenden 
anhand der bestehenden Zielwerte für Münster beschrieben. 
Dachflächen-Photovoltaik 
Das technische Potenzial für Strom aus Dachflächen-Photovoltaik beträgt 1.056 GWh/a, vgl. Kapitel 5.6.1. Dieses 
wurde im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung anhand des Solardachkatasters der Stadt Münster [15] für 
alle Dachflächen berechnet und aufsummiert. Aus den im Marktstammdatenregister [24] gemeldeten PV-Anlagen 
lässt sich hochrechnen, dass das Potenzial bereits zu rd. 12 % bzw. 124 GWh/a und 151 MWp ausgeschöpft wird.  
Es existieren verschiedene Zielwerte für die zukünftige Entwicklung: 
• So beschreibt die Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 einen Zielwert von 1.0 50 GWh/a, was einer 
Erschließung von 100 % des im Rahmen der KWP ermittelten technischen Pote nzials und somit auch 
einer Erschließung von 100 % der möglichen Dachflächen entspricht. 
• Dieser Zielwert von 1.300 MWp installierter Leistung bzw. 1.050 GWh/a wi rd im Integrierten 
Flächenkonzept Münster  [15] aufgegriffen.  
• Der Zielwert des Bundes ist im EEG 2023 festgeschrieben und beträgt  200 GWp auf Dachflächen in 
Deutschland bis 2040. Wird dieser Zielwert anhand der Einwohner*innen heruntergebrochen, ergibt sich 
ein Zielwert für Münster von 767 MWp bzw. 652 GWh/a. Dieses Ziel e ntspricht beispielhaft einer 
Ausnutzung des Potenzials auf 68 % der Wohngebäude, 50 % der öffentl ichen Gebäude und 50 % der 
Gewerbegebäude und wird in Abbildung 130 auf Bezirksebene aufgeteilt dargestellt. 
Freiflächen-Photovoltaik 
Das technische Potenzial für Strom aus Freiflächen-Photovoltaik beträgt 1.1 86 MWp bzw. 1.170 GWh/a, vgl. 
Kapitel 5.6.2. Zur Ermittlung des Freiflächen-Potenzials im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wurden die 
im Integrierten Flächenkonzept Münster [15] ermittelten Flächen potenziale aufgegriffen, energetisch bewertet 
und als theoretisches und technisches Potenzial kategorisiert.  
Für den Zielwert Münsters wird an dieser Stelle auf das IFM [15 ] verwiesen, welches für die Freiflächen-
Photovoltaik einen Zielwert von 1.100 MWp installierter Leistung bzw. 1. 000 GWh/a nennt. Bei einem 
Flächenpotenzial von 2.061 ha in privilegierten Bereichen nach BauGB, im Umfeld von Windenergiestandorten 
und in potenziellen Agri-PV-Bereichen plus 435  ha Potenzialflächen  in erweiterten Korridoren und nicht 
privilegierten Bereichen, entspricht dieser Zielwert einem genutzten Fläc henanteil an allen Potenzialflächen von 
rd. 40 %.  
Windenergie  
Das technische Potenzial für Strom aus zusätzlicher Windkraft beträgt 240 GWh/a, vgl. Kapitel 5.6.3. und resultiert 
aus Flächenanalysen des IFM [15], in dem Potenzial- und Prüfbere iche für Windkraft dargestellt werden. Das

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 226 
 
technische Potenzial entspricht 20 zusätzlichen Windkraftanlagen der 6 MW-Klasse. Die 32 bestehenden Anlagen 
mit einer rechnerischen Stromerzeugung von 142 GWh/a sind an dieser Stelle nicht ins Potenzial eingerechnet.  
Zielwert ist laut Integriertem Flächenkonzept Münster [15]  eine install ierte Leistung von insgesamt 90 GW aus 
Windkraft, was dem Bau von 3-4 zusätzlichen Windkraftanlagen der 6 MW-Klass e entspricht. Über die aktuell 
bestehenden Anlagen ist dieses Ziel bereits zu 79 %, entspricht 71  MW installierter Leistung, erfüllt. Bei 
Ausschöpfung des darüber hinaus bestehenden technischen Potenzials, würde d er Zielwert sogar übererfüllt.  
Zusammenfassend ist für die Produktion von Strom aus Windenergie auf dem Stadtge biet Münster von einer 
zukünftigen Erfüllung oder Übererfüllung der aktuellen Ziele auszugehe n. Die Zielwerte für die Stromerzeugung 
aus Photovoltaik gemäß IFM [15] liegen hingegen mit der vorausgesetzten Belegun g aller Dächer mit Dach-
Photovoltaik und einer Ausnutzung von 40 % der Freiflächenpotenziale in einem sehr ambitionierten Bereich. 
Somit wird für die Stromerzeugung aus Photovoltaik in Münster aktuell von  einer zukünftigen Untererfüllung der 
Zielwerte ausgegangen.  
7.4 Kritische Würdigung der Zielnetzplanung Strom der Stadtnetze Münster 
Im Rahmen des Energienutzungsplans Münster erfolgt in Abstimmung mit den Stadtnetzen Münster eine kritische 
Würdigung der Zielnetzplanung Strom. Dabei wird die zukunftsgerichtete Planung der Stadtnetze Münster für das 
Stromnetz auf hoher Flugebene untersucht. Ziel ist ein Abgleich der Annahm en der Stadtnetze Münster zur 
Entwicklung der Wärmeversorgung mit den neu vorliegenden Ergebnissen der KWP. 
Die Stadtnetze Münster haben in den Jahren 2023 und 2024 – vor Vorliegen der Ergebnisse der KWP – eine 
detaillierte Zielnetzplanung für das Stromnetz erstellt und damit die Grun dlage für eine strukturierte 
Weiterentwicklung des Stromnetzes geschaffen. Die zukünftige Versorgungsaufgabe i m Mittel- und 
Hochspannungsnetz wurde dabei analysiert und die notwendigen Netzverstärku ngen und Ausbaubedarfe 
abgeleitet. Die Planung basiert auf den damals entwickelten Szenarien-Annahmen. 
Teil dieser Szenarien-Annahmen ist der zukünftige Ausbau der Wärmetechnol ogien, die auf das Stromnetz als 
Lasten (z. B. dezentrale Wärmepumpen) oder Erzeuger (z. B. BHKW für die Fernwärmeversorgung) wirken. Diesen 
Annahmen können nun die Ergebnisse der KWP gegenübergestellt werden.  
Die Analyse ergab dabei Unterschiede zwischen den bisherigen Annahmen d er Zielnetzplanung und den 
Ergebnissen der KWP insbesondere im Hinblick auf dezentrale Wärmeerzeuger.  Die KWP basiert 
erwartungsgemäß auf einer detaillierteren Untersuchung der Wärmeversorgun g in Münster. Dennoch mussten 
sowohl in der KWP als auch in der Zielnetzplanung Prognosen zur zukünftigen Entwicklung getroffen werden (z. B. 
zur Biomasse-Nutzung), die teilweise voneinander abweichen und somit eb enfalls unterschiedliche Ergebnisse 
bedingen. Dementsprechend sollten die Stadtnetze Münster bei der Weiterentwicklu ng ihrer Zielnetzplanung die 
eigenen Prognosen unter Berücksichtigung der KWP fortschreiben und in V erbindung mit der tatsächlichen 
Entwicklung der Wärmeversorgung den bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes planen  und umsetzen.  
Bei den zentralen Wärmeerzeugern für Wärmenetze basieren KWP und Zielnetzplanung im Wesentlichen auf dem 
Transformationsplan der Stadtwerke und Stadtnetze Münster. Allerdings konnte d ie Berücksichtigung dieser 
Aspekte in der Zielnetzplanung nicht bewertet werden, da deren Ergebnisse n icht auf Ebene der 
Fernwärmeerzeugung aufgeschlüsselt sind. 
Es wird empfohlen, die Erkenntnisse aus dem Abgleich mit den Ergebnissen der KWP zukünftig in der 
Zielnetzplanung Strom der Stadtnetze Münster zu berücksichtigen. Im Zuge eine r Aktualisierung der 
Zielnetzplanung erscheint es zudem sinnvoll, die Fernwärmeerzeugung d etaillierter auszuweisen, um einen 
eindeutigen Bezug zum Transformationsplan zu ermöglichen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 227 
 
8 Umsetzungsstrategie und Maßnahmen 
Gemäß § 20 des WPG umfasst ein kommunaler Wärmeplan eine Umsetzungsstrategie mi t konkret von der 
planungsverantwortlichen Stelle zu realisierenden Maßnahmen. Dabei ist zunächst der Wirkungsbereich der 
Strategie abzugrenzen. Der Konzern Stadt Münster, als Zusammenschluss der Ver waltung sowie der städtischen 
Tochterunternehmen, verfügt im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten sowie der privatrechtlichen 
Organisationsformen über einen eigenständigen Gestaltungsspielraum, um den Prozess de r Dekarbonisierung 
der Wärmeversorgung konsequent voranzutreiben. Gleichzeitig bestehen Abhängigkeiten in Richtung rechtlicher 
und finanzieller Rahmenbedingungen des Bundes und des Landes. Veränd erungen in diesen übergeordneten 
Rahmenbedingungen, etwa durch Anpassungen von Förderprogrammen, gesetzl ichen Vorgaben oder 
energiepolitischen Zielsetzungen, können sich unmittelbar auf die Planungs- u nd Umsetzungspraxis in Münster 
auswirken.  
Die zentrale Aufgabe besteht somit darin, vor dem Hintergrund bestehend er übergeordneter Unsicherheiten, 
unmittelbar aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse und den Implikationen des Zielszenarios 
heraus eine kohärente und konsequente Übersetzung in Maßnahmen für d en Konzern Stadt Münster im 
möglichen Wirkungsbereich abzuleiten. Ausgangspunkt für diesen Schr itt bildet das Zielszenario, welches als 
normativ-strategisches Szenario einen Entwicklungspfad bis 2045 zur Erreich ung der klimaneutralen 
Wärmeversorgung in Münster skizziert. Es liefert wertvolle strategische Erkenntnisse, die als zentrale 
Orientierungspunkte für die Ableitung von Bedarfen und Maßnahmen im Rahmen der Umsetzungsstrategie 
dienen. Daneben bilden die strategischen und prozessualen Erkenntniss e aus dem begleitenden 
Beteiligungsprozess (vgl. Kapitel 2) eine flankierende Grundlage für die inhaltlic he Ausgestaltung der 
Maßnahmen. 
Das Ergebnis ist eine umfassende Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen für die Stadtve rwaltung Münster, die 
Stadtwerke Münster und Stadtnetze Münster als kommunaler Energieversorger sow ie weitere Akteure des 
Konzerns Stadt Münster. Entwickelt wurden Maßnahmen aus der kommunalen Wärmepl anung heraus, zudem 
werden bereits laufende Aktivitäten des Konzerns Stadt Münster in d ie Umsetzungsstrategie integriert, um den 
bisherigen Anstrengungen zur kommunalen Wärmewende Rechnung zu tragen. Die  Umsetzungsstrategie vereint 
dabei drei Bausteine:  
• Das Verstetigungskonzept, welches die bestehenden Strukturen innerh alb des Konzerns Stadt Münster 
betrachtet und konkrete Vorschläge für die langfristige Integration der strategischen Fachplanung Wärme 
unterbreitet. 
• Das Kommunikationskonzept, welches aufbauend auf bereits erarbeiteten Strukture n weitergehende 
Vorschläge und konzeptionelle Ansätze für die Weiterentwicklung der städti schen Kommunikation der 
kommunalen Wärmewende darlegt.  
• Das Maßnahmenportfolio, welches diese Abhandlungen aufgreift und mit kurze n, prägnanten 
Steckbriefen mit Zuständigkeit, Zeitrahmen und Kostenschätzung 7 eine operative Handreichung liefert. 
 
7 Hinweis: Die im Rahmen dieser Wärmeplanung dargestellten Maßnahmen und Kostensc hätzungen basieren auf dem 
aktuellen Wissens- und Preisstand. Veränderungen der rechtlichen, techn ischen oder wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen, wie etwa Preisentwicklungen auf den Energiemärkten oder ve ränderte Förderkulissen, können zu 
erheblichen Abweichungen führen. Vor der Initiierung einzelner Projekte ist  daher in jedem Fall eine erneute fachliche und 
wirtschaftliche Prüfung der zugrunde liegenden Annahmen erforderlich. Die Erfahrungen aus der jüngsten Energiekrise 
verdeutlichen, dass solche Entwicklungen erhebliche Auswirkungen auf die Machbarkeit und Priorisierung von Maßnahmen 
haben können.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 228 
 
8.1 Implikationen aus dem Zielszenario 
Ausgangspunkte für das Maßnahmenportfolio sind die zentralen Ergebnisse des  Zielszenarios. Aus den 
strategischen Aussagen lassen sich konkrete Anforderungen für die langfristige U msetzungsstrategie ableiten. 
Einige Maßnahmen adressieren dabei mehrere Implikationen aus dem Zielsze nario gleichzeitig und bilden eine 
umfassende Klammer. Die Struktur orientiert sich zunächst noch am Ziels zenario, ergänzt es aber bereits um 
übergreifende Aspekte. Im Maßnahmenportfolio werden diese dann weiter zusam mengefasst und in Kapitel 8.2 
als Struktur vorgestellt. Die vertiefte Ausarbeitung der Maßnahmen erfolgt in F orm von Steckbriefen und ist unter 
Kapitel 12 zu finden.  
8.1.1 Implementierung der Kommunalen Wärmeplanung in kommunales Handeln 
Das Zielszenario für die Stadt Münster skizziert, wie die Wärmeversorgung im Jahr 2045 aus sehen kann. Für 85 % 
des Wärmebedarfes in Münster kann aus dem Zielszenario heraus eine  klare strategische Aussage hinsichtlich 
der technologischen Eignung getroffen werden: 
• 42 % des gesamten Wärmebedarfes in Münster liegen in Wärmenetzgebieten, in denen ein Anschluss an 
ein bestehendes oder zukünftiges Wärmenetz möglich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Gebäude 
dort automatisch über Fernwärme versorgt werden müssen. Der Netzanschlus s ist eine Option, keine 
Verpflichtung. 
• 43 % des Wärmebedarfes liegt in dezentralen Versorgungsgebieten  In diesen Bereichen stehen für die 
Gebäude alle gängigen individuellen Wärmeversorgungslösungen offen, etwa Wärmepumpen, Biomasse 
oder hybride Systeme. Fernwärme spielt in diesen Bereichen keine Rolle 8.  
• Für 15 % des Wärmebedarfes kann noch keine eindeutige Aussage hinsich tlich einer zentralen 
Versorgungsmöglichkeit getroffen werden, weswegen diese Gebiete als Prüfgebiete ausgewiesen 
werden.  
• Neubaugebiete werden gemäß Ratsbeschluss der Vorlage V/0317/2022 eben falls als Prüfgebiete 
ausgewiesen.  
Diese übergeordneten strategischen Aussagen leiten einerseits organisatoris che, koordinative sowie 
kommunikative Bedarfe für die langfristige Strategie ab. Darüber hinaus erfordert der I nfrastrukturausbau für 
Wärme und Strom die verwaltungsseitige Unterstützung auf strategischer, organisatorischer und kommunikativer 
Ebene. Dies bedeutet konkret, dass Ausbaupläne, Bautätigkeiten und Ver fügbarkeiten zentral erfasst werden 
sollen, medienübergreifend abgestimmt und transparent kommuniziert werden. Die se Bedarfe werden über 
folgende Maßnahmen erfasst:  
• Maßnahme 1.1 – „Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt “ 
• Maßnahme 1.2 – „Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung“  
• Maßnahme 1.3 – „Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie - und 
Wärmewende“ 
• Maßnahme 1.4 – „Koordinierte Infrastrukturplanung“ 
 
8 Der Wärmebedarf, der insgesamt auf die dezentrale Versorgung entfällt, ist h öher. Dies liegt primär daran, dass die 
Anschlussquote in den zentralen Wärmenetzgebieten nicht bei 100 % ausfallen wird und somit Gebäude in zentralen 
Wärmenetzgebieten ebenfalls dezentral versorgt sein können.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 229 
 
• Maßnahme 1.5 – „Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte 
Infrastrukturplanung" 
• Maßnahme 2.1 – „Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-
/Energiewende der Stadtverwaltung Münster“ 
• Maßnahme 2.2 – „Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bür gerinnen 
und Bürger sowie Kunden stärken“ 
• Maßnahme 4.1 – „Flächen- und Potenzialsicherung sowie Realisierungsbeschleunigung für zen trale 
klimaneutrale Wärmeversorgung und den Stromnetzausbau “ 
Darüber hinaus sind aus der Wärmeplanung heraus große Liegenschaftsbetreiber, Eigentümer*innen und weitere 
relevante Akteure frühzeitig einzubinden, um Akzeptanz, Anschlussquot en und Umsetzungssicherheit zu 
erhöhen. Dies wird über die folgende Maßnahme abgedeckt:  
• Maßnahme 2.3 – „Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, 
Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsbetrieben“ 
8.1.2 Gebäudesanierung 
Im Zielszenario (vgl. Kapitel 6.2) geht der Wärmebedarf bis 2045 um rund 16 % zurück. Dieser Rückgang ergibt sich 
aus einer Kombination von Effekten der Gebäudesanierung und klimatischen Verände rungen.  
Für die langfristige Strategie bedeutet dies, dass städtische Angebote zur Steiger ung der Gebäudesanierung bis 
2045 beibehalten und fortgeführt werden sollten. Darüber hinaus soll ten flankierende Maßnahmen zur Deckung 
des Eigenbedarfes, insbesondere bei kommunalen Gebäuden, ergriffen werde n. Konkret wird dies in folgenden 
Maßnahmen aufgegriffen: 
• Maßnahme 3.1 – „Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand“  
• Maßnahme 3.2 – „Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH“ 
• Maßnahme 3.3 – „PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden – Prüfung der Optimierung“ 
• Maßnahme 4.6 – „Fortführung des Förderprogramms klimafreundliche Wohngebäude“  
8.1.3 Fernwärme 
Fernwärme bildet einen zentralen Baustein des Zielszenarios. Ein erhebl icher Ausbau der Fernwärme ist 
vorgesehen (3,3 km Verteilleitungen und die Errichtung von ca. 100 – 200 neuen Hausanschlüssen p.a.), wobei 
die zuverlässige Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmequellen und Ab wärme sowie die Geschwindigkeit des 
Ausbaus die Ausweitung begrenzen. Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist für die Zielerreichung unverzichtbar, 
stellt jedoch eine zusätzliche Herausforderung dar.  
Für die langfristige Strategie bedeutet dies, dass die Fernwärme als zentraler  Baustein der Wärmewende zu 
sichern und gezielt auszubauen ist. Die Stadtwerke und die Stadtnetze Müns ter tragen hierfür die 
Hauptverantwortung. Folgende Maßnahmen sichern die zentrale Rolle der Fernwärme im Maßnahmen portfolio:  
• Maßnahme 5.1 – „Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme“  
• Maßnahme 5.2 – „Planung und Umsetzung der Kanalwasser-Wärmepumpe in Münster-Mitte“ 
• Maßnahme 5.3 – „Planung und Umsetzung der Klarwasser-Wärmepumpe in Münster-Nord “

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 230 
 
• Maßnahme 5.4 – „Planung und Umsetzung der Freiflächen-Solarthermie-Anlage in Münster-West “ 
• Maßnahme 5.5 – „Planung und Umsetzung der ersten Tiefengeothermie-Anlage in Münster “ 
• Maßnahme 5.6 – „Vorplanungen für weitere erneuerbare Wärmeanlagen zur Realisierung im Zeitr aum 
2030-2040“ 
• Maßnahme 4.3 – „Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den 
steigenden Strombedarf“  
• Maßnahme 4.4 – „Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die erforderlichen 
Infrastrukturinvestitionen in Wärmeerzeugung und Wärmenetze sowie Stromnetze “ 
• Maßnahme 4.5 – „Finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende“  
• Maßnahme 4.9 – „Differenzierte Prüfung von wechselseitigen Anschluss - und 
Benutzungsverpflichtungen zur Sicherung hoher Anschlussquoten an leitungsgeb undene Wärmenetze" 
Darüber hinaus sind Lösungskonzepte und Anpassungen für dezentral e Wärmeversorgung und Gebäude mit 
spezifischen Heizsystemen (z.  B. Gasetagenheizungen) zu entwickeln, um den Anschluss an die Fernwärme  
langfristig zu ermöglichen. Dies wird über folgende Maßnahmen adressiert:  
• Maßnahme 2.2 – „Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bür gerinnen 
und Bürger sowie Kund*innen stärken“ 
• Maßnahme 5.7 – „Senkung der Vorlauf- und Rücklauftemperatur in Zusammenarbeit mit den  
Kund*innen“ 
8.1.4 Nahwärme 
Nahwärmenetze können punktuell einen Beitrag zur Wärmewende leisten, werden  im Zielszenario jedoch nur in 
begrenztem Umfang als geeignet bewertet und sind somit keine tragende Säule de r zukünftigen 
Wärmeversorgung in Münster. In Albachten, Amelsbüren und Roxel bestehen zwar bereits kleinere 
Nahwärmestrukturen, jedoch weisen diese Netze hohe Wärmeverluste und teils sehr geringe Wär medichten auf. 
Für einen Ausbau müssten erneuerbare Wärmequellen wie Biogas oder Erdsonden neu erschlossen werden, was 
den Aufwand und die Kosten erheblich erhöhen würde (vgl. Kapitel 6.3.2 ). Unter den aktuellen 
Rahmenbedingungen sind diese Gebiete nur begrenzt entwicklungsfähig, we swegen die angrenzenden Gebiete 
hier als Prüfgebiete ausgewiesen werden und die Dekarbonisierung der Nahwärmenetze im Zen trum steht. 
• Maßnahme 6.2 – „Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes“ 
Im Gegensatz dazu bietet Hiltrup ein etwas günstigeres Ausgangsprofil (vgl. Kapitel 6.3.2). Hier existiert ein kleines 
Bestandsnetz, das grundsätzlich auf Erneuerbare Energien umgestellt werden kö nnte. Ein möglicher Ausbau 
müsste allerdings eingehend geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der potenziellen Einbindung von 
Wärmequellen aus der Kläranlage oder Abwärme aus der Industrie. Die techn ische Machbarkeit und 
Wirtschaftlichkeit sind dabei entscheidende Prüfkriterien, weswegen dieses Prüfgebiet in der Strategie als 
Maßnahme aufgenommen wird.  
• Maßnahme 6.4 – „Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten – Hiltrup“

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 231 
 
8.1.5 Fokus- und Prüfgebiete  
Das Zielszenario weist für verschiedene Gebiete in Münster den Status  Prüfgebiet aus (vgl. Kapitel 6.3.3). Der 
Großteil der Prüfgebiete sind mögliche zukünftige Neubaugebiete, bei denen  aus heutiger Sicht nur in 
Ausnahmefällen eine wirtschaftliche und technische Eignung für Wärmenetze beu rteilt werden kann. Dies 
erfordert im Zuge der Gebietsentwicklung eine verantwortliche Koordination sow ie koordinierte 
Infrastrukturplanung. Dieser Aspekt fällt unter die Maßnahmen der Implementi erung der kommunalen 
Wärmeplanung in kommunales Handeln. Ergänzend wird eine Maßnahme dezidiert zur Betrachtung der  weiteren 
Entwicklung der Prüfgebiete vorgeschlagen, die nicht nur die Neubaugebiete einschl ießt.  
• Maßnahme 6.1 – „Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Wärmeversorgungsansätzen 
in Prüfgebieten“ 
Darüber hinaus finden sich Prüfgebiete in Fernwärme-Randbereichen. Für diese deutet sich zwar eine prinzipielle 
Eignung aufgrund der Wärmeliniendichte an, jedoch bestehen einzelne tec hnische oder wirtschaftliche Hürden, 
die es genauer zu prüfen gilt. 
• Maßnahme 6.2 – „Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes“ 
Die weiteren Prüfgebiete ergeben sich aus der Fokusgebietsbetrachtung. Im Fokus gebiet Kinderhaus zeigt die 
Möglichkeit eines Wärmenetzes technisch wie strukturelles Potenzial. Für  die Strategie innerhalb der nächsten 
Jahre bedeutet dies eine fortlaufende Weiterentwicklung von Wärmeversorgu ngsansätzen, die Initiierung von 
Machbarkeitsstudien und Koordination zwischen beteiligten Akteuren.  
• Maßnahme 6.3 – „Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten – Kinderhaus“ 
Das Fokusgebiet Roxel, welches exemplarisch die Untersuchung von technischen Lösungen für Baublöcke in 
Form eines kleinen Netzes mit zwölf Gebäuden einschließt, bietet trot z erschließbarer erneuerbarer Quellen 
derzeit keine ausreichend wirtschaftliche Grundlage für eine zentrale  Nahwärmeversorgung. Bei größeren 
Neubauzusammenhängen könnte sich die Bewertung jedoch ändern. Unter den  heutigen Bedingungen wird das 
Gebiet nicht als Prüfgebiet fortgeführt. Für die Strategie fließen die Erkenntnisse al s inhaltliche Anforderungen in 
die Beratungs- und Unterstützungsangeboten ein und zahlen daher auf die kommunikative n Maßnahmen:  
• Maßnahme 2.1 – „Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-
/Energiewende der Stadtverwaltung Münster der Stadtverwaltung Münster “ 
• Maßnahme 2.2 – „Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bür gerinnen 
und Bürger sowie Kund*innen stärken“ 
• Maßnahme 4.8 – „Unterstützung lokaler Bürgerenergie- und Wärmeinitiativen “ 
In der Analyse der Fokusquartiere wurden nicht sämtliche Quartiere für e ine detaillierte Fokusbetrachtung 
ausgewählt. Einige Gebiete bieten aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen C harakteristika 
Anknüpfungspunkte für weiterführende Betrachtungen. Hierzu wurde eine Maßnahme für das Fokusgebiet 
„Wolbecker Straße“ in die Strategie eingebunden.  
• Maßnahme 7.1 – „Prozessbegleitung – Wolbecker Straße“ 
8.1.6 Wasserstoff  
Im Zielszenario spielt Wasserstoff nur eine sehr begrenzte Rolle für die zukünftige Wärmeversorgung in Münster 
(vgl. Kapitel 6.3.5). Der Einsatz von Wasserstoff und grünen Gasen erfolgt selektiv und nicht großflächig. Dies 
betrifft vor allem größere Verbraucher, etwa die Spitzenlastdeckung in der Fernwärme oder bestimmte industrielle

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 232 
 
Anwendungen, bei denen der Einsatz von Wasserstoff für eine vollständige Dekarbonisierung sinnvoll ist. 
Entsprechend werden keine Wasserstoff-Netzgebiete ausgewiesen. Persp ektivisch ist die Errichtung einer 
lokalen Wasserstoffinfrastruktur direkt von der tatsächlichen Nachfrage ab hängig und steht in enger 
Wechselwirkung zum nationalen Wasserstoffhochlauf und den sich entwickelnden Marktbedingungen sowie dem 
Ausbau der überregionalen Transportnetze (Kernnetz). Für die langfristige Strategie bedeutet dies, dass eine 
transparente Strategie mit kontinuierlicher Beobachtung der übergeordneten Rahmenbedingungen und Dialogen 
erforderlich ist. Die Transformation hinsichtlich einer Wasserstoffinfrastruktur ist eingebettet in die langfristige 
Transformation der Gasnetze und stellt einen Baustein hiervon dar:  
• Maßnahme 4.2 – „Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes “ 
8.1.7 Dezentrale Versorgungsgebiete  
Der Großteil der Gebiete im Stadtgebiet Münster werden im Zielszenario als  dezentrale Versorgungsgebiete 
ausgewiesen. Diese Gebiete eignen sich aufgrund ihrer Bebauungsstruktur grun dsätzlich nicht für eine 
leitungsgebundene Wärmeversorgung. Der überwiegende Teil der dezentr alen Versorgung basiert auf 
Wärmepumpen mit Umgebungsluft als Wärmequelle, gefolgt von Erdsonden-Wärmepumpen  und Biomasse (vgl. 
Kapitel 6.3.7). 
Für die Umsetzung der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 ergibt sic h aus dem Zielszenario ein 
erheblicher Transformationsbedarf. Jährlich müssen etwa 2.000 dezentrale Heizungsanlagen auf erneuerbare 
Wärmequellen umgestellt werden. Dies stellt sowohl technische als auc h organisatorische Herausforderungen 
dar, insbesondere hinsichtlich Planung, Beratung, Finanzierung und Installation . Ein großer Teil dieser Bedarfe 
wird über übergreifende Maßnahmen eingefangen. Ergänzt wird für den Bereich der  dezentralen Versorgung 
insbesondere der Einbezug des SHK-Handwerks sowie weiterer Akteure in der U msetzung: 
• Maßnahme 2.4 – „Regelmäßige Austauschrunden mit Vertretern des SHK-, Schornsteinfeger-, 
Energieberater- und Elektrikergewerkes“ 
• Maßnahme 7.2 – „Fortführung und Erweiterung der Tarif- und Produktwelt für die dezen trale 
(strombasierte) Wärmewende“ 
8.2 Struktur des Maßnahmenportfolios 
Die Implikationen aus dem Zielszenario sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen ergeben ein Portfolio, das sich 
nach sieben Handlungsfeldern gliedert: 
1. Governance: Beschreibt die übergeordneten Steuerungs- und Koordinationsstrukture n, die im Konzern 
Stadt Münster zur Umsetzung der Wärmewende geschaffen werden. 
2. Kommunikation: Beschreibt kommunikative Maßnahmen der Stadtverwaltung und Stadtwerke Münster. 
3. Kommunale Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen im direkten Umsetzungsbereich des 
Konzern Stadt Münster. 
4. Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen die auf gesamtstädtischer Ebene durch 
Stadtverwaltung, Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie Dritte zur Realisierung der Wärmewende 
wirken. 
5. Wärmenetzgebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in 
Wärmenetzgebieten im Wärmeplan. 
6. Prüfgebiete: Beschreibt Maßnahmen die Prüfgebiete im Wärmeplan adressieren.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 233 
 
7. Dezentrale Gebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in 
dezentralen Gebieten im Wärmeplan. 
Insgesamt umfasst die Umsetzungsstrategie 33 Maßnahmen. Dabei ist anzumerken, dass einige  der 
Maßnahmen nicht zwingend nur einem Handlungsfeld zuzuordnen sind. Daher ergibt es sic h, dass bspw. das 
Handlungsfeld „Dezentrale Gebiete“ nur zwei Maßnahmen beinhaltet, wobei fachlich inh altlich mehr 
Maßnahmen diesem Handlungsfeld zugeordnet werden können, jedoch aufgrund ihres übergreifenden 
Charakters den Handlungsfeldern „Kommunikation“ oder „Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen“ zugeordnet 
wurden. Die gesammelten Maßnahmensteckbriefe finden sich in Kapitel 12.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 234 
 
9 Verstetigungskonzept  
Die strategischen Implikationen des Zielszenarios verdeutlichen den er heblichen Bedarf nach Abstimmung und 
Koordination für eine gelingende Wärmewende. Das WPG schreibt eine Prüfung und gegebenenfalls 
Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung alle fünf Jahre vor, wodurch die Wärmewende als komplexe und 
fortlaufende Aufgabe definiert wird. Die Komplexität erstreckt sich von verwal tungsinternen Bedarfen, bei denen 
Aufgaben, Prozesse und fachliche Schnittstellen zwischen den Ämtern ab gestimmt werden müssen, über die 
Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Energieversorgern, die eine gemeinsame Ar beitsbasis für 
Infrastrukturmaßnahmen erfordern, bis hin zur Einbindung der Bevölkerun g und weiterer externer Akteure, um 
Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. 
Die Stadt Münster verfügt bereits über gut etablierte Strukturen, Formate un d digitale Tools, die erfolgreich in 
anderen Planungsbereichen, etwa bei der Entwicklung von Neubaugebieten ode r in der internen 
Baustellenkoordination, eingesetzt werden. Diese bestehenden Arbeitsweisen bieten eine tragfähige Grundlage, 
um Synergien zu nutzen und die Wärmewende ohne den Aufbau zusätzlicher,  redundanter Strukturen in die 
vorhandenen Verwaltungsprozesse zu integrieren. Ziel ist es, funktionierend e Formate weiterzuentwickeln, statt 
neue Parallelstrukturen zu schaffen. 
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, im Rahmen der Verstetigungsstrate gie die organisatorischen Aufgaben 
gezielt zu bündeln. Dazu zählt insbesondere die Einrichtung einer Koordinationsstelle Wärmeplanung als zentrale 
operative Schnittstelle für Abstimmung, Wissensmanagement und Prozesssteuerun g. Eine wesentliche 
Kernaufgabe dieser Stelle sollte das zentrale Monitoring sein, das den Fortschritt der Wärmewende kontinuierlich 
verfolgt, Ergebnisse transparent aufbereitet und die Grundlage für die künftig vorgeschriebene Fortschreibung der 
Wärmeplanung liefert. Ergänzend wird die Einrichtung eines Lenkungskreises bz w. einer Steuerungsgruppe 
empfohlen, der die strategische Ausrichtung begleitet und die Schnittstelle n zwischen Fachbereichen, 
Stadtwerken und weiteren relevanten Akteuren stärkt. 
9.1 Koordinationsstelle Wärmewende 
Aufgrund des Charakters des Wärmeplans als fortlaufende Aufgabe, entsprechend § 25 WPG, wird die Einrichtung 
einer zentralen Koordinationsstelle Wärmewende innerhalb des Konzern Stad t empfohlen. Die Stelle übernimmt 
die führende Koordinationsfunktion im Konzern Stadt und gewährleistet damit eine  kontinuierliche Bearbeitung 
und Weiterentwicklung der Inhalte des kommunalen Wärmeplanes. Darüber hinaus verankert sie personell das 
Themengebiet Wärmewende und schlägt damit eine Brücke in die kommunale Gesamtentwicklung  
Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung wird die Fortführung der bestehen den Arbeitsstrukturen 
empfohlen, indem die Koordinationsstelle Wärmewende mit Mitarbeitenden von  Stadtverwaltung und 
Stadtwerken sowie Stadtnetzen Münster agiert, um sowohl strategische sowie operati ve Entwicklungen im 
Konzern zu begleiten und zu überblicken. 
 
Abbildung 131: Zentrale Funktionen der Koordinationsstelle Wärme wende

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 235 
 
Der Vorteil einer zentralen Stelle für die Wärmewende liegt in der Bündelung verschied ener Funktionen:  
• Ansprechpartner*in intern und extern: Die Koordinationsstelle dient als zentrale Ansprechpartner*in 
sowohl intern als auch extern. Sie ist erste Anlaufstelle für Fachämter,  städtische Unternehmen sowie 
Energieversorger, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und politische Gremien. Relevante Informationen 
fließen hierdurch gebündelt und können entsprechend weiter verteilt we rden. 
• Politische Berichterstattung sowie Vorbereitung von Vorlagen: Die Stelle bereite t kontinuierlich Berichte 
über Fortschritte, Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen in der kommunalen Wärmewende auf. 
Außerdem erstellt sie Entscheidungsvorlagen und Unterlagen für politische Gremien und 
Führungsebenen, um eine fundierte und transparente Entscheidungsfindung zu unte rstützen.  
• Pflege und Aktualitätsprüfung von Daten: Eine vollständige, aktuelle und belastb are Datenbasis ist 
Voraussetzung für fundierte Planungsentscheidungen. Die Koordinationsstelle tr eibt voran, dass alle für 
die Wärmeplanung relevanten Informationen regelmäßig aktualisiert und gepflegt werden,  entweder 
durch eigenständige Pflege oder in enger Zusammenarbeit mit Fachämtern. 
• Koordination von Kommunikationsmaßnahmen: Die Koordinationsstelle steuert die Informat ions- und 
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Wärmewende. Dabei werden diese Akti vitäten in die gesamten 
kommunalen Kommunikationsmaßnahmen integriert, um Konsistenz, Synergien und eine e inheitliche 
Außendarstellung der Stadt Münster sicherzustellen. 
• Aktive und strategische Begleitung und Unterstützung konkreter Projekte : Die Stelle begleitet 
Infrastrukturprojekte und andere operative Maßnahmen der Wärmewende aktiv, durch Moderation, 
Netzwerkfunktion oder als verantwortliche Stelle. Sie unterstützt die Integrati on der Wärmeplanung in 
Planungs- und Genehmigungsprozesse und vermittelt zwischen den vers chiedenen Stakeholdern, um 
eine koordinierte und abgestimmte Umsetzung zu fördern. 
• Systematisches Monitoring der Fortschritte: Durch kontinuierliches Monitorin g werden Fortschritte bei 
der Umsetzung der Wärmewende erfasst und bewertet. Die Analyse von Kennzahlen, Entwicklungen und 
Abweichungen dient der laufenden Steuerung, der Identifikation von Handlu ngsbedarfen und der 
Vorbereitung der Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung. 
• Vorbereitung und Steuerung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibu ng: Die Koordinationsstelle plant 
und steuert den turnusmäßigen Fünfjahresprozess der Fortschreibung de r Wärmeplanung. Sie sorgt für 
die frühzeitige Aktualisierung der Datengrundlagen, die Einbindung relevanter  Akteure, die Vorbereitung 
politischer Beschlüsse und die Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung.  
Neben der Bündelung von Funktionen, hinsichtlich der Fortschr eibung der Wärmeplanung, fungiert die 
Koordinationsstelle als verbindende Einheit im Konzern Stadt Münster und  trägt dazu bei, die Wärmewende als 
strategische Querschnittsaufgabe in allen relevanten Bereichen dauerhaft z u verankern. Sie integriert sich in 
bestehende Strukturen und weitet diese bei Bedarf um die Anliegen der Wärme wende aus. Damit bildet sie das 
operative Rückgrat der Wärmewende in Münster. 
9.2 Monitoring und Evaluation  
Monitoring und Evaluation übernehmen eine zentrale Funktion für die s trategische Steuerung der kommunalen 
Wärmewende. Sie schaffen Legitimation, indem die Wirkung der ergriffenen Maßnahm en sichtbar gemacht 
werden. Darüber hinaus gewährleisten sie Transparenz gegenüber Politik sowie Bü rger*innen und bilden die 
Grundlage für ein strategisches Einlenken, wenn gesteckte Zielmarken verfehlt werden.   
Das Monitoring dient der systematischen und fortlaufenden Erfassung relevanter Daten, die Aufschluss über den 
Fortschritt der im Wärmeplan verankerten Maßnahmen geben. Es dokumentiert sowohl den Umsetzungsstand

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 236 
 
einzelner Aktivitäten als auch strukturelle Entwicklungen im Wärmesekto r. Die Auswahl geeigneter Indikatoren 
ermöglicht eine quantifizierbare Bewertung zentraler Fragestellungen, etwa zur Dekarbonisierung der Erzeugung, 
zum Ausbau erneuerbarer Wärme oder zum Heizungswechsel im Gebäudeb estand. Beim Aufbau eines 
Monitoringsystems ist zugleich zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Vie lzahl möglicher Indikatoren schnell 
ein nahezu unbegrenztes Ausmaß annehmen kann. Daher sind klare Prioritäten  sowie angemessene 
Erhebungszyklen festzulegen, die sowohl den gesetzlichen Anforderun gen entsprechen als auch die 
Handlungsfähigkeit der Verwaltung gewährleisten. Eine umfassende Datenerhebung ermöglicht präzise Analysen 
und erleichtert künftige Fortschreibungen des Wärmeplans, bedarf jedoch abges timmter personeller 
Ressourcen, geeigneter Datenmanagementstrukturen und einer technischen Infras truktur für kontinuierliche 
Auswertungen.  
Während das Monitoring die Datenbasis bereitstellt, ermöglicht die Evaluation die  systematische Bewertung der 
Maßnahmen anhand der strategischen Ziele aus dem Zielszenario. Sie vergleicht beobachtete Entwicklungen mit 
den definierten Richtwerten, identifiziert Abweichungen und leitet ziel gerichtete Steuerungsimpulse ab. Die 
Evaluation fungiert damit als Schnittstelle zwischen Planung und Umsetzung. Der Ev aluationsprozess gliedert 
sich in die Indikatoren- und Kriterienentwicklung, Datenerfassung und Aufbereitung, die Analyse und den Abgleich 
mit den Richtwerten sowie die Ableitung und Umsetzung von korrigierende n Steuerungsmaßnahmen. Die 
Koordinationsstelle Wärmewende übernimmt hierbei die zentrale Rolle der  Datensammlung, Bewertung und 
Kommunikation, auch in Zusammenarbeit oder Dialog mit der Steuerungsgruppe (vgl. Kapi tel 9.3).  
Der langfristige Aufbau einer Monitoring- und Evaluationsstruktur erfolgt idealerweise anschlussfähig an oder 
aufbauend auf bestehende Monitoringstrukturen der Stadt Münster, um Synergien zu nutzen und zusätzliche 
Aufwände zu minimieren. Dies betrifft insbesondere Schnittstellen zum Klim astadt-Vertrag, zum kommunalen 
Energie- und Treibhausgasmonitoring sowie zu bestehenden digitalen Werkze ugen für die Bau- und 
Infrastrukturplanung. Langfristig sollte ein konsistentes Monitoringkonzept entwickelt werden, das sowohl die 
Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes erfüllt als auch die stadtinternen Steuerungsbedarfe berücksichtigt.  
9.3 Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende  
Komplementär zur operativen Verankerung der kommunalen Wärmeplanung im Konzern  Stadt sollte eine 
strategische Ebene eingeführt werden. Diese Steuerungsgruppe zum Thema Ener gie- und Wärmewende verleiht 
der gesamtstädtischen Transformation hin zur Klimaneutralität zusätzliches Gewicht und kann in übergreifenden 
Abstimmungsrunden frühzeitige strategische Entwicklungen vorbereiten. Die Vertreter*innen setzen sich 
zusammen aus einer fachämter- und dezernatsübergreifenden Verwaltungsv ertretung gemeinsam mit 
Vertreter*innen der städtischen Tochtergesellschaften.  
 
Abbildung 132: Zentrale Funktionen der Steuerungsgruppe Energ ie- und Wärmewende  
Das übergeordnete Ziel der Gruppe ist der regelmäßige Austausch und d ie konzernweite strategische 
Abstimmung zu Infrastrukturprojekten. Die Runde dient der regelmäßigen  Schaffung von Transparenz zwischen 
den beteiligten Akteuren zu laufenden Aktivitäten und neuen geplante n Maßnahmen. Somit wird der Grundstein

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 237 
 
für die Reduktion sowie Moderation von Konflikten, bspw. bei der Erschl ießung neuer Gebiete oder dem Aufbau 
von Energieerzeugungsanlagen, sowie für das Nutzen von Synergien gelegt.  
9.4 Finanzierungsmechanismen 
Mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes (LWPG) Ende 2024 wird die Aufstellu ng eines kommunalen 
Wärmeplans für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtend.  Zur Abgeltung des damit 
verbundenen Aufwands stellt das Land auf Grundlage des Konnexitätsprinzips einen finanziellen 
Belastungsausgleich bereit. Die Zuweisung erfolgt automatisch durch die zuständ ige Bezirksregierung, eine 
Antragstellung ist nicht erforderlich. Jede Stadt und Gemeinde erhält fü r die Erstaufstellung des Wärmeplans 
einen Grundbetrag von 165.000 Euro sowie einen Zuschlag von 1,36  Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner 
(Stichtag: 31. Dezember 2023). Die Gesamtsumme wird gleichmäßig in Tranchen a usgezahlt, deren Anzahl von 
der Frist zur Fertigstellung abhängt. Die erste Auszahlung erfolgt unmittel bar nach Inkrafttreten des Gesetzes, 
weitere Zahlungen jeweils jährlich im nachfolgenden ersten Quartal. Dieses F inanzierungsmodell stellt sicher, 
dass die Kommunen die gesetzlich vorgeschriebene Erstaufstellung des Wärmeplans sachgerecht leisten 
können. 
Die Umsetzung der Wärmewende erfolgt nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung nicht durch die 
planungsverantwortliche Stelle selbst, sondern durch ein breites Spe ktrum gesellschaftlicher und 
wirtschaftlicher Akteur*innen. Energieversorgungsunternehmen, Wohnungswir tschaft, Gewerbe und Industrie, 
private Eigentümer*innen sowie weitere lokale Akteure tragen die zentrale Verantwortung für die Realisierung der 
im Wärmeplan skizzierten Transformationspfade. Zur Unterstützung dieser Umsetzungspr ozesse stehen auf 
Bundes- und Landesebene umfangreiche Förderinstrumente bereit, die unterschiedliche Handlungsfelder 
adressieren. Diese Förderprogramme dienen der Reduktion von Investitionsbarrieren und können transformative 
Vorhaben in relevanten Sektoren beschleunigen. Gleichwohl ersetzen  sie die erforderlichen 
privatwirtschaftlichen Investitionen nicht. Die Durchführung der Maßnahmen setzt in erheblichem Umfang 
eigenfinanzierte Beiträge der beteiligten Unternehmen, Eigentümer*innen und weiter er Akteure voraus. 
Fördermittel entfalten somit eine unterstützende, jedoch keine vol lkostendeckende Funktion im Rahmen der 
Wärmewende. 
Als Orientierung dienen der Förderkompass des Bundes sowie der Förder kompass des Landes Nordrhein-
Westfalen, die einen strukturierten Überblick über aktuelle Förderangebote und deren Antr agsvoraussetzungen 
bieten. 
Finanzierungsinstrumente für die zentrale Wärmeversorgung  
Der Ausbau erneuerbarer und effizienter Wärmenetze wird insbesondere ü ber die Bundesförderung Effiziente 
Wärmenetze (BEW) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle9 unterstützt. Förderbausteine umfassen 
sowohl die Transformation bestehender Netze, etwa durch die Integration ern euerbarer Wärmequellen wie 
Geothermie, Solarthermie oder Großwärmepumpen, als a uch den Neubau und die Erweiterung von 
Netzinfrastrukturen. Diese Instrumente erleichtern Stadtwerken und Kommunen den systematischen Umbau hin 
zu einer weitgehend klimaneutralen Fernwärmeversorgung und reduzier en die notwendigen Eigeninvestitionen 
anteilig. 
 
9https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.ht
ml (Stand Dezember 2025)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 238 
 
Finanzierungsinstrumente für die Reduktion des Wärmebedarfes durch Gebäudedämmung und die 
dezentrale Wärmeversorgung 
Für die Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudebestands stehen Zuschuss- und Kreditprogramme 
der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 10 sowie ergänzende Landesprogramme wie progres.nrw 11 zur 
Verfügung. Gefördert werden Sanierungsvorhaben, die Dämmung von Bauteilen , die Optimierung der 
Gebäudetechnik sowie die Umstellung auf erneuerbare Wärme. Diese Programme  unterstützen insbesondere 
private Eigentümer*innen, Wohnungsunternehmen und institutionelle Vermie ter*innen dabei, 
Sanierungsentscheidungen wirtschaftlich tragfähig umzusetzen und damit langfristig Energie verbräuche und 
THG-Emissionen zu reduzieren. Zusätzlich stehen Mittel zur Verfügun g, die auf spezifische Einzelmaßnahmen 
abzielen, etwa den Austausch fossiler Heizungen, die Installation von Wärmep umpen, Hybridlösungen oder die 
Optimierung bestehender Heizsysteme. Solche Fördertatbestände, eben falls vor allem im Rahmen der BEG 
sowie über progres.nrw, ermöglichen es Haushalten und Betrieben,  gezielt einzelne Schritte der Transformation 
umzusetzen, ohne unmittelbar eine umfassende Sanierung vornehmen zu müssen.  
Kommunale Finanzierungsinstrumente und zur Beteiligung von Bürger*innen 
Neben bundes- und landesrechtlichen Förderinstrumenten gibt es auch auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, 
kapitalmarktbasierte Finanzierungsinstrumente ins Leben zu rufen. Hier hat die Stadt Münster in der 
Vergangenheit Erfahrungen mit der erfolgreichen Platzierung grüner Schuldsche ine gesammelt, welche die 
zweckgebundene Finanzierung von Investitionen mit klar definierten und ökol ogischen Nachhaltigkeitskriterien 
ermöglichen. Neben diesen kapitalmarktbasierten Instrumenten gewinnen Bürgerbeteiligungsmodelle 
zunehmend an Bedeutung. Die Stadtwerke Münster verfügen in diesem Zusammenhang bereits über Erfahrungen 
mit partizipativen Finanzierungsformen im Bereich Erneuerbarer Energien, beispielsweise durch die Ausgabe von 
Nachrangdarlehen. Im Rahmen der Umsetzungsstrategie möchten die Stadtverwaltung sow ie die Stadtwerke 
Münster die Nutzung und Ausweitung verschiedener Finanzierungsinstru mente unter Beteiligung der 
Bürger*innen prüfen.  
 
 
10 https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html (Stand Dezember 2025) 
11 https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche (Stand 
Dezember 2025)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 239 
 
10 Kommunikationskonzept 
Die Kommunikation bildet einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende in Münster. 
Sie erfüllt dabei zwei miteinander verknüpfte Funktionen: Einerseits trägt sie zur proaktiven, positiven Besetzung 
des Themas Wärmewende bei, indem Fortschritte sichtbar gemacht, Chancen herv orgehoben und ein 
gemeinsames Zukunftsbild vermittelt werden. Kommunikation schafft Orientierung, stärkt das Vertrauen in den 
Prozess und macht die Wärmewende als strategische Gemeinschaftsaufgabe erken nbar. Andererseits 
übernimmt Kommunikation eine wesentliche Lotsenfunktion, indem sie dafür sorgt, dass Bürger*innen, 
Eigentümer*innen, Unternehmen und weitere Akteure gezielt zu den Informatio nen und Beratungsangeboten 
gelangen, die sie benötigen. Gerade in einer Vielzahl von parallelen rec htlichen, technischen und finanziellen 
Anforderungen ist ein klar strukturiertes Informations- und Beratungsangebot entsch eidend, um die Umsetzung 
der Wärmewende alltagsnah zu unterstützen. Das vorliegende Kommunikationsko nzept schlägt konzeptionelle 
Leitlinien sowie Formatvorschläge vor, mit welchen diese zwei Funktionen bedient wer den können.  
10.1 Wärmewende positiv besetzen – Leitlinien für gemeinsame Botschaften  
Die Wärmewende stellt einen tiefgreifenden Transformationsprozess dar, dessen Gel ingen maßgeblich von 
Akzeptanz, Verständnis und einer positiven Grundhaltung in der Bevölkeru ng abhängt. Eine strategisch 
abgestimmte, konsistente Kommunikationslinie ist daher von zentraler Bedeutung, um die Wärm ewende als 
gesellschaftliche Zukunftsaufgabe zu vermitteln und zugleich Orientierun g und Sicherheit zu bieten. Ziel ist es, 
die Umstellung der Wärmeversorgung nicht als „Abschied von Bestehendem“, sondern als „Hinwendung zu einer 
modernen, zukunftsfähigen Energieversorgung“ zu rahmen.  
Im Zentrum steht eine positive Erzählung, die die Vorteile der Transformation beto nt: Zukunftssicherheit, 
Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Komfort, langfristige Preisstabilität und Kosteneffizienz. Diese 
Botschaften werden ergänzt durch die Hervorhebung lokaler Wertschöpfung („Wir nutzen unsere Wärme aus Luft 
und Boden und halten die Wertschöpfung in Münster“) sowie der Chance,  die Energieversorgung der Stadt 
unabhängiger und robuster zu gestalten. 
Zugleich erfordert eine verantwortungsvolle Kommunikation einen sensiblen Umgang mit den unterschiedlichen 
Handlungsspielräumen und Perspektiven der Haushalte. Einkommen, Eigen tumsverhältnisse, Gebäudezustand 
und individuelle Lebenslagen beeinflussen erheblich, wie gut Menschen den Transformationsprozess aus eigener 
Kraft bewältigen können (vgl. hierzu auch Kapitel 12). Eine zielgruppengerechte Ansprache trägt deshalb 
wesentlich dazu bei, Unsicherheiten zu reduzieren, Entscheidun gsprozesse zu erleichtern und Zugänge zu 
Beratungs- und Förderangeboten transparent darzustellen. Besonders Haushalte, f ür die die Wärmewende eine 
finanzielle Überforderung darstellt, benötigen erkennbare Wertschätzung, nac hvollziehbare Orientierungshilfen 
und klare Verknüpfungen zu Unterstützungsstrukturen. 
Damit kommunikative Maßnahmen wirksam greifen, müssen sie auf den bestehenden Informations- und 
Beratungsformaten der Stadt aufbauen und zugleich die unterschiedlichen Zielgruppen differenziert adressieren. 
Dies umfasst die Nutzung etablierter Kommunikationskanäle (städtische Webseite, Social Media, Print-Formate), 
sowie eine systematische Vernetzung mit Angeboten der Stadtwerke, der städ tischen Wohnungsunternehmen, 
der Verbraucherzentrale NRW und weiterer lokaler Akteure. Dur ch diese enge Verzahnung lassen sich die 
Chancen der Wärmewende mit konkreten, alltagsnahen Hilfestellungen verbinden und nachvollziehbar machen. 
Kurz- bis mittelfristig wird die Entwicklung eines Leitmotivs für die gesamtstädtische Kommunikation empfohlen. 
Anforderungen an ein Leitmotiv wäre die Verbindung der langfristigen Klimaziele Münsters mit den praktischen 
Vorteilen für Bürger*innen. Zudem sollten die verbreiteten Sorgen über Koste n, technische Komplexität oder 
Versorgungssicherheit adressiert werden. Es sollte einen einheitl ichen kommunikativen Rahmen schaffen, der 
sowohl die strategische Ebene der Wärmeplanung als auch konkrete Beratun gs-, Förder- und

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 240 
 
Informationsangebote einschließt und dadurch konsistent in der gesamten Stadtge sellschaft verankert werden 
kann. 
10.2 Informieren, Beraten und Lotsen  
Neben einer Konnotation der Wärmewende als Chance ist die zentrale He rausforderung der städtischen 
Kommunikation die gezielte Information, Beratung und das Weitervermitteln an geeignete  
Unterstützungsangebote. Die Vielzahl rechtlicher Vorgaben, technischer Opti onen und finanzieller 
Rahmenbedingungen führt zu einer hohen Komplexität, die viele Akteure  vor Unsicherheiten stellt. Die 
Kommunikationsstrategie zielt daher darauf ab, Ratsuchende verlässlich zu geeigneten Angeboten  zu lotsen.  
Aufgrund der hohen Heterogenität der anzusprechenden Zielgruppen gilt es, spezifische Botschaften und 
Unterstützungsangebote zu entwickeln, die auf die unterschiedlichen Komm unikationsbedürfnisse konkret 
eingehen. Während einige Personengruppen vergleichsweise selbstständig Entscheidu ngen treffen können, 
benötigen andere eine verständliche Aufbereitung von Informationen, barr ierefreie Zugänge oder intensivere 
Begleitung. Diese Unterschiede bestehen sowohl zwischen Eigentümer*innen u nd Mieter*innen als auch 
innerhalb dieser Gruppen. 
Grundsätzlich sollten Informationsangebote für alle Zielgruppen in untersc hiedlichen Komplexitätsstufen und 
leicht verständlichen Formaten bereitgestellt werden. Digitale und analo ge Zugänge ermöglichen eine breite 
Erreichung und leiten die Menschen gezielt zu weiterführenden Beratu ngsangeboten. Hier kann auf bestehende 
Beratungsstrukturen, insbesondere die Energieberatung der Verbrauche rzentrale oder im Haus der 
Nachhaltigkeit, Angebote der Stadtwerke sowie Förderangebote der Stadt aufgebau t werden. Diese sollten in 
digitalen sowie analogen Auftritten miteinander vernetzt und über die städtis chen Webauftritte sichtbar und 
leichter zugänglich sein.  
Der persönliche Kontakt sowie direkte Ansprechpersonen und niedrigsc hwellige Kontaktwege sind von zentraler 
Bedeutung. Dies umfasst sowohl telefonische und digitale Kontaktmöglichkeiten als auch persönliche 
Beratungsangebote. Eine klare Lotsenlogik, vom ersten Informationsbedürfnis bis z ur konkreten 
Umsetzungsberatung, unterstützt Bürger*innen dabei, individuell passende Lösungen zu finden und 
Entscheidungsunsicherheiten abzubauen. Daher sollten Beratungswege und Prozesse zwischen den beteiligten 
Akteuren abgestimmt sein. 
Ergänzend zu den bereits bestehenden Informations- und Beratungsangeboten sollen weitere Formate entwickelt 
werden, deren inhaltliche Ausrichtung sich gezielt an den in der kommunale n Wärmeplanung ausgewiesenen 
Gebietstypen orientiert und diese Angebote systematisch erweitert. Für ein e wirksame Umsetzung ist es 
erforderlich, dass sowohl die städtischen Stellen als auch externe  Akteure wie Energieberater*innen, 
Handwerksbetriebe und Planungsbüros verlässlich informiert sein und die zentralen Botschaften konsistent 
vermitteln können: 
 
Abbildung 133: Zentrale Aussagen gegenüber Gebäudeeigentüme r*innen entsprechend der Gebietsausweisung des Wärmeplanes

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 241 
 
• In zentralen Wärmenetzgebieten , in denen Fernwärme bereits besteht oder geplant ist, erfolgt die 
Kommunikation vor allem durch die Stadtwerke. Ziel ist es Bürger*innen und Liegenschaftsbetreibende 
transparent über Informationen zum Ausbau und die Versorgungssituation am Gru ndstück zu 
informieren. Hier stehen Informationen zu Anschlussmöglichkeiten, Ausbauplänen und Zeitplänen im 
Vordergrund. Digitale und analoge Informationsangebote und direkte Kundenkontak te dienen dazu, die 
Akzeptanz zu fördern und die Umsetzung planbar zu gestalten. 
• In dezentralen Gebieten , in denen ein leitungsgebundener Netzausbau nicht vorgesehen ist, l iegt der 
Fokus auf individuellen Lösungen für Eigentümer*innen. Ziel ist es, sie ü ber ihre Handlungsoptionen zu 
informieren, etwa über energetische Sanierungen, den Austausch von Heizsystemen oder die Einhaltung 
gesetzlicher Vorgaben. Die Stadt übernimmt dabei eine koordinierende Rolle, verne tzt relevante Akteure 
und sorgt dafür, dass Beratung und Informationen zielgerichtet bei den I nteressierten ankommen. Dazu 
gehört auch die gezielte Weiterleitung an qualifizierte Berater*innen und Handwerksbetriebe , die bei der 
Umsetzung unterstützen können. 
• Bei Prüfgebieten handelt es sich um Areale, in denen der Aufbau einer zentralen Wärm eversorgung 
grundsätzlich möglich ist, die Umsetzung jedoch noch von verschiedenen fachlichen, ökonomischen und 
organisatorischen Rahmenbedingungen abhängt. Die Kommunikation in diesen Gebieten muss d aher 
besonders sensibel erfolgen. Informationsangebote sollten frühzeitig er folgen und transparent über den 
aktuellen Stand laufender Projekte informieren, wobei klar zwischen Möglic hkeiten und noch offenen 
Entscheidungen unterschieden wird. Eigentümer*innen mit unmittelbarem H andlungsbedarf, 
beispielsweise wegen notwendiger Sanierungen oder Heizungsersatz, sollten h ierbei analog zu den 
dezentralen Gebieten behandelt werden, damit sie zielgerichtet unterstützt und an qualifizierte 
Berater*innen weitergeleitet werden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 242 
 
11 Soziale Wärmewende: Herausforderungen, Bedarfe und Lösungsansätze 
Die Umsetzung der Wärmewende in Münster erfordert nicht nur eine klare Organisationsstruktur im Konzern Stadt 
sowie einen langfristigen Kommunikations- und Beteiligungsfahrplan. Erforderlich ist  ebenso der Blick auf ihre 
sozialen Auswirkungen. Denn die Umsetzung der Kommunalen Wärmewende entfaltet ih re Wirkung nicht 
abstrakt, sondern ganz konkret im Alltag der Menschen, in Investition sentscheidungen von Eigentümer*innen, in 
den Wohnkosten von Mieter*innen und in den Anforderungen an Beratungs- un d Unterstützungsstrukturen. 
Unterschiedliche Zielgruppen haben unterschiedliche Voraussetzu ngen, Bedarfe und Barrieren, etwa mit Blick 
auf die Verteilung von Kosten und Nutzen, der Zugänglichkeit von Information en, der finanziellen 
Leistungsfähigkeit oder der Fähigkeit, komplexe Entscheidungen zu treffen.  
Die Frage, wie sich die unterschiedlichen Bedarfe, Voraussetzungen und Barrieren in den verschiedenen 
Bevölkerungsgruppen systematisch erfassen und operationalisieren lassen, wi rd in der wissenschaftlichen 
Literatur unterschiedlich beantwortet. Der „WärmeGuide“ 12 [34], ein Angebot von GermanZero 13 unter 
wissenschaftlicher Begleitung des Öko-Instituts 14 und der KWW 15, bereitet diese Ansätze auf und bietet eine 
strukturierte Grundlage, um die soziale Dimension der Wärmewende in Münster geziel t zu adressieren und in die 
kommunale Planung zu integrieren. 
Das vorliegende Kapitel nimmt die soziale Dimension der Wärmewende in Münster  systematisch in den Blick. Es 
dient dem Diskurs über die sozialen Auswirkungen der Wärmewende, mit dem Ziel, Verwaltung, Stadtwerke und 
politische Entscheidungsträger*innen zu sensibilisieren, sodass die soziale n Auswirkungen von 
kommunalpolitischen Entscheidungen im Zusammenhand mit der Wärmewende berücksichti gt werden können. 
Daneben wird ein Set von Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen soziale Effe kte frühzeitig erkannt, adressiert und 
abgemildert werden können.  
In diesem Zusammenhang ist vorab eine Abgrenzung zwischen kommunalen Handlun gsspielraum und bundes- 
sowie landespolitischem Regulierungsbereich deutlich zu machen. Viel e Instrumente sozialer Abfederung, wie 
das Wohngeld oder die gesetzliche Ausgestaltung von Miet- und Förderstrukt uren liegen nicht in der rechtlichen 
Verantwortung der Stadt Münster. Die Stadt kann diese Instrumente anwenden, b ewerben und in ihrer Wirkung 
flankieren, aber die Rahmenbedingungen werden auf übergeordneten Ebenen gesetzt. Die soziale Wärmwende 
spielt sich damit immer in einem größeren politischen Kontext ab, in dem kommunal e Maßnahmen eine 
ergänzende, aber keine allein tragende Säule sein können. Dennoch er gänzt das Kapitel die strategischen, 
organisatorischen und kommunikativen Bausteine der Verstetigung um eine Perspekti ve, die eine möglichst 
sozial ausgewogene und tragfähige Wärmewende in Münster unterstützt.  
 
 
12 Abrufbar unter: https://waermeguide.de/05515000/technischer-ist-zustand  
13 GermanZero e.V. ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich der Erreichung  der Klimaneutralität in Deutschland 
verpflichtet hat, um die globale Erwärmung gemäß den Zielvorgaben des Pariser Klima abkommens auf 1,5  Grad zu 
begrenzen. Die Finanzierung des Vereins erfolgt überwiegend über Spenden sowie über ehrenamtliche Aktivitäten. 
14 Das Öko-Institut ist eine europaweit agierende Forschungs- und Bildungseinricht ung mit Hauptsitz in Freiburg. Es berät 
Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu Themen wie Energiewende, Kl imapolitik, Mobilitätswende und Umweltrecht. 
Auftraggeber sind Ministerien auf Bundes- und Landesebene, Unternehmen, die EU sowie NGOs. 
15 Das Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW) ist ein Projekt der Deutschen Energ ie-Agentur GmbH (dena) mit Sitz in Halle 
(Saale), welches Kommunen im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Wissen und Leitfäden zur 
kommunalen Wärmewende bietet.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 243 
 
11.1 Soziale Ausgangslage 
Die soziale Analyse der Wärmewende in Münster basiert auf den Ergebnisse n des Sozial-Klimarats 16, der in 
Zusammenarbeit mit infas360 entwickelt wurde. Grundlage der Auswertung sind umfassen de Daten zu 
Haushalten in Deutschland, die methodisch aufbereitet und mit Blick auf d ie Fähigkeit von Haushalten, ihre 
Gebäude klimafreundlich zu transformieren, untersucht wurden. Aus dieser  Datengrundlage wurden 16 fiktive 
Personas abgeleitet, die typische Haushaltskonstellationen repräsentieren, wie sie auch in Münster vorkommen. 
Dabei stehen die Personas stellvertretend für reale Lebenssituatione n, wobei Name und Person fiktiv sind, die 
Eigenschaften jedoch die tatsächlichen Verhältnisse der Haushalte widerspiegeln.  
Die Einordnung der Personas erfolgt entlang ihrer Anpassungsfähigkeit an die Wärmewende, also der Fähigkeit, 
die Dekarbonisierung des bewohnten Gebäudes aus eigener Kraft zu gestalten. Dab ei werden fünf zentrale 
Dimensionen berücksichtigt: die Dringlichkeit zu handeln, die Eigentümer *innenrechte, die Fähigkeit zur 
Umsetzung, der Umfang des notwendigen Handelns sowie die finanziellen Res sourcen. Auf Grundlage dieser 
Kriterien lassen sich die 16 Personas in fünf Gruppen einteilen, von sehr hoher bis sehr niedriger 
Anpassungsfähigkeit. Es ist dabei zu beachten, dass die Personas keine statische Abbildung darstellen. 
Technologische Entwicklungen, etwa der Ausbau von Wärmepumpen, Fernwärme od er Elektromobilität, sowie 
Veränderungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern fortlaufend die  Ausgangslage der Haushalte. 
Die Analyse ist daher als dynamisches Instrument zu verstehen, das regelmäßig überprüft und aktualisiert werden 
muss, um eine realistische und aktuelle Einschätzung der sozialen Bedarfe in Münster zu er möglichen. 
Auf Basis dieser methodischen Grundlagen lassen sich auch für Münste r spezifische Persona-Gruppen 
identifizieren, die die soziale Ausgangslage der lokalen Wärmewende präziser sich tbar machen. Die Verteilung 
der Personas in der Stadt zeigt, welche Bevölkerungsgruppen über entsprec hende Ressourcen verfügen, um den 
Transformationsprozess aktiv zu bewältigen, und welche Haushalte hingegen stru kturelle, finanzielle oder 
organisatorische Hürden haben. 
 
16 Abrufbar unter: https://sozial-klimarat.de/persona-analyse/

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 244 
 
 
 
Abbildung 134: Anteil der Persona-Gruppen in Münster, verteil t nach ihrer Anpassungsfähigkeit an die Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) 
Abbildung 134  zeigt die Verteilung der Münsteraner Bevölkerung nach Persona-Grupp en und damit nach ihrer 
Anpassungsfähigkeit an die Wärmewende. Die Herausforderungen bzw. die Barriere n hinsichtlich der 
Anpassungsfähigkeit unterscheiden sich anhand verschiedener Faktoren . Die Faktoren können folgendermaßen 
zusammengefasst werden: 
Einkommensbezogene Faktoren 
Von diesen Faktoren sind insbesondere betroffen: Prekäre Eigentümer*innen in älteren Häusern, Mieter*innen 
außerhalb des Blickfeldes, Mieter*innen auf der Kippe, Haushalte mit Wärmenetzen  und niedrigem Einkommen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 245 
 
 
Abbildung 135: Persona-Gruppen mit Einkommensbezogenen Bedarfen a n die soziale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) 
Alle vier Gruppen teilen ein niedriges Einkommen als zentrale Einsch ränkung ihrer Handlungsspielräume. Hinzu 
kommt, dass die Wärmepreise unabhängig von der eingesetzten Technologie voraussichtlich steigen werden (vgl. 
Kapitel 6.7), was diese Gruppe bereits vor finanzielle Belastungen stellt. Zusätzlich erhöhen sowohl Investitionen 
in neue Heizanlagen als auch steigende Wohnnebenkosten durch Sanierungen  oder erhöhte Betriebskosten ihre 
finanzielle Belastung weiter. Diese Entwicklung kann ihre Fähigkeit, Wohnkosten nachh altig zu tragen, spürbar 
einschränken, weswegen spezifisch und übergreifende Instrumente erforde rlich sind, wie etwa die Anpassung 
von Wohngeld oder Härtefallregelungen.  
Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Belastungslage lassen sich Unter schiede zwischen den vier 
Haushaltsgruppen benennen. Diese Unterschiede betreffen sowohl d ie Art der betroffenen Immobilie als auch 
die Eigentumsverhältnisse und die Wärmeerzeugung, was wiederum verschiedene Anforderungen an Förder- und 
Beratungsmaßnahmen formuliert. 
„Prekäre Eigentümer*innen in älteren Häusern “ werden als ältere Personen in Häusern mit niedrigem 
Sanierungsstand charakterisiert. Für sie ist eine Sanierung ihrer Gebäude s owie die Modernisierung der 
Heizungsanlagen oft finanziell nicht leistbar. Diese Persona macht nur 0,8 % in Münster aus. Für diese Gruppe 
bedarf es geeigneter Fördermittelberatung, insbesondere die persön liche, individuelle Beratung, sowie 
ergänzender wohnungspolitischer Instrumente, um sozialverträgliche Wohnraumv erkleinerung zu ermöglichen.  
„Mieter*innen auf der Kippe“ werden als Haushalte in Wohnungen im Besitz größer er institutioneller Vermieter 
charakterisiert und machen mit 23 % den größten Anteil der Gruppe aus . „Mieter*innen außerhalb des 
Blickfeldes“ wiederum leben in Wohnungen, welche durch private V ermieter*innen vermietet werden. Sie sind 
von Modernisierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Umlagen auf die Mietkosten besonders betroffen. 
Institutionelle Vermieter können die sukzessive Sanierung und Heizungstausch  oftmals finanzieren, während bei 
privaten Vermieter*innen die Mieter*innen auf die Handlung angewiesen sin d. Für beide Gruppen bedarf es 
Mechanismen, um Sanierungsanreize zu setzen und zugleich bei einem sozialverträglichen Mietniveau zu bleiben. 
Darüber hinaus sind hier adressiert an die Mieter*innen sensible Ans prachen und Angebote notwendig, um 
einerseits die individuellen Möglichkeiten des Energiesparens zu er örtern und darüber hinaus soziale Härten 
bspw. durch die Information über den Anspruch an Sozialleistungen abzufedern. 
Schließlich sind Haushalte mit Fernwärme und niedrigem Einkommen zu betrachten. Für diese Haushalte besteht 
im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des GEG kein unmittelbarer Handlungsbe darf hinsichtlich der 
Gebäudetechnik. Gleichwohl sind sie wie alle Haushalte von den pr ognostizierten generellen Preissteigerungen 
im Wärmesektor betroffen (vgl. Kapitel 6.7). Langfristig ist ein strategisches Preisniveau anzustreben, die sowohl 
die ökonomische Planbarkeit für die Haushalte als auch die nachhaltige Finanzieru ng der Wärmenetze 
gewährleistet.  
Organisatorische Faktoren  
Von diesen Faktoren sind insbesondere betroffen: Mieter*innen bei privaten Vermieter*innen, 
Eigentumswohnungsbesitzer*innen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 246 
 
 
Abbildung 136: Persona-Gruppen mit Organisatorischen Bedarfen an d ie soziale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) 
Mieter*innen bei privaten Vermieter*innen verfügen mit mittleren un d höheren Einkommen über keine 
Möglichkeit, selbst energetische Maßnahmen anzustoßen. Sie sind vollstän dig auf die Initiativbereitschaft ihrer 
Vermieter*innen angewiesen. Um dennoch Handlungsspielräume zu eröffn en, sollten Mieter*innen 
Beratungsangebote zum individuellen Energiesparen erhalten, während zugleich  kommunikative Strategien für 
Vermieter*innen entwickelt werden, um diese zu motivieren und  über Förderkulissen sowie effiziente 
Sanierungspfade zu informieren.  
Eigentumswohnungsbesitzer*innen müssen Entscheidungen gemeinschaftlich inner halb der 
Eigentümergemeinschaften (WEG) treffen, was die Prozesse oft verlangsamt oder blockie rt. Hier besteht ein 
hoher Bedarf an moderierter Begleitung, professioneller Beratung und spezifisc hen Unterstützungsnetzwerken, 
die auf die besonderen Entscheidungs- und Abstimmungslogiken von WEG ausgerichtet sind.  
Technische Faktoren 
Von diesen Faktoren sind insbesondere betroffen: Mittelschicht in älteren Häusern, Generation Reihenhaus, 
Stromheizer*innen außerhalb des Blickfeldes.  
 
Abbildung 137: Persona-Gruppen mit Technischen Bedarfen an die sozi ale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) 
Haushalte der Mittelschicht, die in energetisch veralteten Gebäude n leben, verfügen häufig über ausreichende 
finanzielle Mittel, sehen sich jedoch mit besonders umfangreichen, te chnisch anspruchsvollen 
Sanierungserfordernissen konfrontiert. Eine präzise Fördermittelkoordination  und die Bereitstellung 
differenzierter technischer Beratungsangebote sind hier zentral, um Planungssic herheit zu schaffen und 
Investitionsentscheidungen zu erleichtern. 
Bei Reihenhausbesitzer*innen treten zusätzliche technische Restriktione n auf, kleine Grundstücke, enge 
Bebauung und begrenzte Stell- und Aufstellflächen erschweren sowohl die Installation von Wärmepumpen als 
auch Dämmmaßnahmen. Für diese Gruppe bieten bspw. typologisierte Technikkatal oge, orientiert an gängigen 
Reihenhausmodellen eine Orientierung. Ergänzend sollten spezialisierte Beratungs angebote bereitgestellt und 
genehmigungsrechtliche Anforderungen transparent erklärt werden, um die Kompl exität zu reduzieren und 
realistische Lösungswege zu eröffnen.  
Haushalte mit Nachtspeicherheizungen, sogenannte Stromheizer*innen, stehen vor  spezifischen technischen 
und organisatorischen Herausforderungen. Die bestehende Heiztechnik ist auf eine punktuelle Raumerwärmung 
ausgelegt und war bislang an günstige Nachtstromtarife gekoppelt, die künftig wegfallen. Der Umbau zu einer 
Wärmepumpe oder einem anderen klimafreundlichen Heizsystem erfordert d aher umfassende Anpassungen an 
Gebäude und Heizkreise. Insbesondere bei Mietverhältnissen sind Ins trumente zur mietverträglichen 
Wohnraumversorgung wichtig. Typisierte Lösungsvorschläge, die auf gängige Gebäudetyp en und Heizsysteme 
abgestimmt sind, helfen, realistische Umsetzungswege aufzuzeigen.  
11.2 Kommunale Handlungsmöglichkeiten  
Die Analyse der Personas verdeutlicht die ausgeprägte Heterogenität der wohn ungs- und heizungsbezogenen 
Handlungsspielräume der Münsteraner Haushalte und zeigt, welche differ enzierten Herausforderungen sich 
daraus für die Umsetzung der Wärmewende ergeben. Diese Unterschiede b estimmen wesentlich, wie

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 247 
 
Veränderungsprozesse wahrgenommen, bewältigt oder als Belastung erlebt werden . Vor diesem Hintergrund 
wird die Notwendigkeit eines strategisch abgestimmten und sozial sensiblen Vorgehens der kommunalen Akteure 
besonders evident. 
Die Bedürfnisse der Haushaltsgruppen, die im Rahmen des kommunalen Hand lungsbereiches bedient werden 
können, konzentrieren sich auf Informations-, Beratungs- und Kommunikation sangebote. Die allermeisten 
Haushaltsgruppen benötigen Orientierung, transparente Entscheidungswege sowie  leicht zugängliche 
Unterstützungsangebote. Unterteilt werden kann diese in drei wesentliche Schwe rpunkte: 
• Beratung zu investitionsarmen Energiesparmaßnahmen, die kurzfristige Entlastung schaffen und auch in 
Haushalten mit geringen finanziellen Spielräumen umsetzbar sind.  
• Orientierung und Anreize für langfristig kostengünstige und preisstabile Wärmeversorgungslösungen, die 
sich vor allem an Vermieter*innen richten und perspektivisch durch niedrigere Betriebskosten entlastend 
wirken können.  
• Transparente, niedrigschwellige Informations- und Beratungsstrukturen, die von  Stadtverwaltung, 
Stadtwerken, städtischen Wohnungsunternehmen und weiteren Partner*inn en gemeinsam getragen 
werden. Dazu gehören digitale und analoge Beratungsstellen, Energiechecks, öffentlich zugängliche 
Informationsplattformen sowie Fördermittel- und Prozessberatungen.  
Unter den Haushalten mit eingeschränkten Anpassungsmöglichkeiten stellt die Gruppe der Mieter*innen, sowohl 
im Segment institutioneller Vermieter als auch im Bereich privater Kleins tvermieter*innen, die größte (27 %) und 
zugleich heterogenste Gruppe dar. Ihre besondere Vulnerabilität ergib t sich aus dem strukturell begrenzten 
Einfluss auf investive Entscheidungen: Sanierungsumfang, Heizungserneueru ngen und Modernisierungszyklen 
liegen weitgehend außerhalb ihres eigenen Handlungsspielraums, während die resultierenden 
Kostensteigerungen, etwa über Modernisierungsumlagen oder erhöhte Betriebskoste n, unmittelbar wirksam 
werden. Für diese Gruppe sind daher Maßnahmen erforderlich, die we niger auf individuelle 
Investitionsentscheidungen abzielen, sondern auf transparente Information u nd rechtliche Orientierung. 
Konkrete Angebote können daher sein: 
• Wohnungs- und sozialrechtliche Beratungsangebote, 
• unabhängige Anlaufstellen zu Mietrechtsfragen, 
• zielgruppenspezifische Kommunikation zu Ansprüchen auf Wohngeld, 
• Heizkostenzuschüsse oder mögliche Härtefallhilfen.  
Ergänzend ist es notwendig, Vermieter*innen, insbesondere private Kleinvermi eter, über Investitionsanreize, 
Fördermittel und langfristige Preisstabilität klimaneutraler Wärmelösungen zu informier en, um energetische 
Modernisierungen sozialverträglich zu ermöglichen und zugleich die Mietbelas tung zu begrenzen. Die soziale 
Sicherung von Mieter*innen erfordert damit ein integriertes Zusammenspiel  von kommunaler Beratungspraxis 
und mietpolitischer Sensibilität. 
Zugleich zeigt die Betrachtung der wärmebezogenen Kostenentwicklung, dass d ie steigenden finanziellen 
Belastungen nicht allein auf Transformationsprozesse wie energetische Sanierungen oder den Heizungstausch 
zurückzuführen sind. Vielmehr ist, unabhängig von der eingesetzten Te chnologie, ein Anstieg der Wärmekosten 
zu erwarten (vgl. Kapitel 6.7). Damit geraten insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen bereits ohne 
zusätzliche Investitionsanforderungen unter Druck. Die Wärmewende wirkt u nter diesen Bedingungen als 
Verstärker bereits bestehender finanzieller Stressoren, nicht als deren alleinige Ursache. Haushalte mit geringem 
Einkommen sind auf weitergehende Maßnahmen angewiesen. Ergänzende sozialpolitische 
Sicherungsmechanismen sind erforderlich, etwa der Schutz bezahlbarer Mieten, die Weiterentwicklung von

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 248 
 
Wohngeldregelungen, die Einrichtung spezifischer Härtefallregelungen oder dire kte finanzielle Entlastungen wie 
ein sozial ausgestaltetes Klimageld. Diese liegen überwiegend im Zuständigkeitsbere ich von Bund und Ländern. 
Durch diesen Anspruch eröffnet sich zugleich eine klar politische Dimen sion der Wärmewende. Kommunale 
Entscheidungsträger*innen können im Rahmen ihrer Funktionen über verschiede ne föderale Strukturen aktiv auf 
Verbesserungen der bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen hinwirken, etwa durch die Einforderung 
sozial gerechter Förderkulissen, verlässlicher Investitionsanreize oder Entlastungsmechanismen für 
einkommensschwache Haushalte. In diesem Sinne ist kommunale Politik nicht nur ausführende Ebene, sondern 
auch Akteur im Mehrebenensystem, die politische Prioritäten adressieren kann.  
11.3 Ansätze zur räumlichen Zielgruppenansprache   
Die Persona-Methode liefert zunächst Aussagen auf Ebene der Gesamtstadt und beschreibt typische 
Haushaltstypen unabhängig von ihrer räumlichen Verteilung. Für die k ommunale Praxis ist eine Verknüpfung 
dieser sozialstrukturellen Muster mit lokalen, geographischen Daten zu z entralen Indikatoren erforderlich, da 
hierdurch eine Zielgruppenidentifikation möglich wird. Die räumliche Ver dichtung von Indikatoren wie 
Eigentümerstrukturen und Einkommen ermöglicht es, Quartiere zu identifizieren, in denen sozialpolitische 
Unterstützungsangebote prioritär angesetzt werden sollten. Hier kann die Kommunale  Wärmeplanung als 
Impulsgeber dienen, um bereichsübergreifend in der Verwaltung mit vers chiedenen Ämtern an integrierten 
Lösungsstrategien zu arbeiten. Instrumente des Städtebaurechts, wie z.  B. städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen oder Quartiersmanagement, lassen sich gezielt einse tzen, um diese Gebiete zu 
fördern, Investitionen sozialverträglich zu gestalten und die Wohnraumversorgung zu stab ilisieren. 
Darüber hinaus bietet die räumlich präzise Identifikation vulnerabler Haus haltsgruppen, etwa auf Ebene von 
Baublöcken oder feinräumigen Quartiersabgrenzungen, die Grundlage für eine wirksame, zielgruppenspezifische 
Ansprache. Durch die gezielte räumliche Zuordnung können städtische Angeb ote wie Energieberatungen, 
Fördermittelberatung, Informationsveranstaltungen oder Energiesparchecks besonde rs bedarfsgerecht 
kommuniziert und beworben werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Informationen tatsächlich bei den 
relevanten Haushalten ankommen und die angebotenen Unterstützungsinstrume nte in Anspruch genommen 
werden. Zugleich ermöglicht diese räumliche Präzisierung eine wirksamere Zus ammenarbeit zwischen 
Verwaltung, Stadtwerken, Quartiersmanagement und zivilgesellschaftlichen Akteuren , da Maßnahmen im Sinne 
einer „aufsuchenden“ Sozial- und Energiepolitik konkret lokal verankert werden können. 
Ein zentrales Datenset ist der Zensus 2022, der eine feinräumige Differ enzierung von Eigentümer- und 
Mieterhaushalten ermöglicht. Durch die Auswertung der Eigentümerquote auf 100- Meter-Rasterebene lassen 
sich Quartiere identifizieren, in denen ein hoher Anteil selbstnutzender Eigentümer*innen lebt. Umgekehrt weisen 
Rasterzellen mit sehr geringen Eigentümeranteilen auf Wohnlagen hin, in denen  Mieter*innen dominieren – ein 
wesentlicher Indikator für bestimmte Persona-Gruppen wie etwa Haushal te mit mittlerer und niedriger 
Anpassungsfähigkeit. Diese räumliche Verteilung bietet die Grundlage für ein e differenzierte Ansprache, denn 
während Eigentümer*innen stärker auf Informationen zu Sanierungsoptionen oder  Fördermitteln angewiesen 
sind, benötigen Mieter*innen vor allem transparente Hinweise zu Rechten, in dividuellen 
Unterstützungsangeboten im eigenen Energieverhalten und Kostenentwicklungen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 249 
 
 
Abbildung 138: Darstellung der Eigentümerquote in Wohngebäuden in % im 100m-Gitter (Quelle: Zensusatlas 2022 der Statistischen Ämter 
des Bundes und der Länder) 
Abbildung 138 zeigt exemplarisch einen Ausschnitt des Zensus-Atlas für Münster mit der räumlichen Verteilung 
der Eigentumsquote im Stadtgebiet. Auffällig ist, dass sich hohe Eigentumsquoten insbesondere in den äußeren 
Bereichen der Stadt sowie in einzelnen, klar abgegrenzten Stadtbezirken konz entrieren. Für die Planung von 
Informations- und Beteiligungsformaten bedeutet dies, dass Veranstaltungen in diesen Quartieren vorrangig auf 
die spezifischen Entscheidungs- und Handlungsspielräume von Eigentümer*inne n ausgerichtet sein sollten – 
etwa durch Schwerpunkte zu Sanierungsstrategien, Fördermitteln, Inv estitionsplanung oder den lokalen 
Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung. 
Demgegenüber weist die Innenstadt eine deutlich höhere Mieter*innenquote  auf. In diesen Lagen sollten 
Veranstaltungsformate stärker darauf ausgerichtet sein, Vermieter*innen als wi chtige 
Entscheidungsträger*innen zu erreichen und über technische, wirtsch aftliche und rechtliche 
Rahmenbedingungen von Modernisierungsmaßnahmen zu informieren, damit Sanierungsim pulse in diesen 
Quartieren wirksam ankommen. Mieter*innen sollten konkrete, alltagsnahe Unters tützungsangebote vermittelt 
werden, dazu gehören Informationen zu Energiesparchecks sowie Hinweise zu r Wirksamkeit individueller 
Verhaltensanpassungen, die Mieter*innen in ihren eigenen Handlungsspielräume n stärken. 
Für die Identifikation besonders vulnerabler Zielgruppen stehen der Verwaltung zusätzliche Datenquellen zur 
Verfügung, insbesondere Informationen zu Sozialleistungsbezug und Beschäftigun g. Hohe Konzentrationen von 
Transferleistungsbezieher*innen nach SGB II geben eine erste Indikation d arauf, wo vulnerable Personas 
räumlich angesiedelt sind. Der Anteil an SGB II Empfängern an der Gesamtbevölker ung in Münster liegt bei 6 %, 
weswegen dieser Wert als Schwellenwert in den statistischen Bezirken gewählt wurde.  Hier zeigt sich 
insbesondere in den nördlichen Stadtteilen Coerde, Kinderhaus sowie in den südlichen Stadtteilen Berg Fidel und 
Angelmodde ein hoher Anteil von SGB II Empfängern (vgl. Abbildung 139).

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 250 
 
 
Abbildung 139: Anteil der SGBII Empfängern an der Gesamtbevöl kerung im statistischen Bezirk in % (Quelle: Statistikamt Münster) 
Die Verschneidung der sozialräumlichen Daten mit den energetischen Daten aus der Kommunalen 
Wärmeplanung, etwa zu Wärmeverbrauch, Heiztechnologien oder Eigentümerstrukturen , ermöglicht eine 
präzisere, quartiersbezogene Identifikation vulnerabler Haushalte. Auf d ieser Basis können Angebote wie 
niedrigschwellige Energieberatung, gezielte Fördermittelberatung, Informationska mpagnen oder Maßnahmen 
zum investitionsarmen Energiesparen punktgenau in den Quartieren mit de m höchsten Unterstützungsbedarf 
platziert werden. 
Es ist jedoch entscheidend, diese Interventionen nicht isoliert zu b etrachten. Die Maßnahmen für vulnerable 
Gruppen müssen stets in den übergeordneten stadtweiten Kontext der Woh nraumversorgung und sozialen 
Infrastruktur eingebettet werden. Die Abfederung steigender Wärme- und  Betriebskosten, die Förderung 
bezahlbarer Mieten sowie die Umsetzung quartiersspezifischer Entwicklung sstrategien sind Teil eines 
integrierten Ansatzes, der die Wärmewende mit langfristiger sozialer Stabilität und d er gesamtstädtischen 
Wohnungsmarktpolitik verzahnt.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 251 
 
12 Maßnahmenkatalog 
12.1 Governance 
Governance 
1.1 Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster stellt sicher, dass die strategische Fachplanung Wärme 
dauerhaft und konzernweit verankert wird. Ziel ist eine koordinierte, effiziente und 
nachvollziehbare Umsetzung der Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung 
zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 über alle 
relevanten städtischen Organisationseinheiten hinweg sowie die strategische 
Auseinandersetzung mit zentralen Fragen der Wärmewende vor dem Hintergrund 
sich wandelnder Rahmenbedingungen. 
Konzern Stadt Münster 
und Politik Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde eine enge 
Zusammenarbeit zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken aufgebaut. 
Die fachlich erarbeiteten Grundlagen sowie das gemeinsame prozessuale 
Verständnis für die Wärmewende sind in den Stadtkonzern auszuweiten und 
langfristig zu sichern. Die bevorstehenden umfangreichen Aktivitäten im 
Infrastrukturausbau, insbesondere im Bereich der Wärme- und 
Energieversorgung, machen eine dauerhafte organisatorische und personelle 
Verankerung der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt Münster 
erforderlich, um eine koordinierte Umsetzung über alle relevanten 
Organisationseinheiten hinweg sicherzustellen. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima,  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 61, Amt 63, Amt 66, 
Amt 67, Amt 23, Amt 64, 
Amt 62 
Beschreibung 
Die Integration der strategischen Fachplanung erfolgt konzernweit und übergreifend. Der Prozess der 
kommunalen Wärmeplanung sowie die gemeinsam erarbeitete Umsetzungsstrategie dient als 
Ausgangspunkt. Bestehende Strukturen werden ausgeweitet und inhaltlich ergänzt, neue Arbeitsstrukturen 
aufgebaut, unterstützt und erprobt. In gemeinsamen Arbeitsterminen werden Aufgabenfelder, Prozesse und 
Schnittstellen innerhalb der Verwaltung sowie zu den städtischen Tochtergesellschaften definiert und 
Zuständigkeiten transparent dargestellt. Dies betrifft sowohl die operative Ebene, auf der konkrete Projekte 
und Umsetzungsmaßnahmen z.B. im Infrastrukturausbau koordiniert werden, als auch die strategische 
Abstimmungsebene, auf der grundlegende Planungs- und Steuerungsentscheidungen getroffen werden. 
Die Koordination und Strukturierung dieser Aufgaben soll über eine zentrale Verwaltungs- und Ansprechstelle 
(„Koordinationsstelle Wärmeplanung“) erfolgen, die die kontinuierliche Abstimmung zwischen den relevanten 
Organisationseinheiten sicherstellt, Synergien nutzt und den Wissenstransfer fördert. Diese zentrale Stelle 
bildet das organisatorische Rückgrat der strategischen Fachplanung Wärme und gewährleistet, dass die 
erarbeiteten Grundlagen dauerhaft im Konzern Stadt Münster verankert und weiterentwickelt werden. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 bis mind. 2031  • Benennung einer zentralen Verwaltungs- und Ansprechstelle zur 
Koordination der strategischen Fachplanung Wärme.  
• Definition klarer Zuständigkeiten und Prozesse zwischen 
Stadtverwaltung, Stadtwerken und weiteren städtischen 
Tochtergesellschaften.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 252 
 
• Ausweitung und inhaltliche Ergänzung bestehender 
Abstimmungsstrukturen, z. B. in bestehenden Steuerungsgruppen oder 
Arbeitskreisen (z. B. regelmäßige Koordinierungsrunden zwischen 
Planung, Energie und Liegenschaften). 
• Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen strategischer und 
operativer Ebene, um den kontinuierlichen Wissenstransfer 
sicherzustellen. 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung 
• Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende 
• Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifischen Mehrkosten 
für Verwaltung und 
Stadtwerke im Zuge der 
Verstetigung zu 
ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt  
• Konnexitätsmittel des Landes NRW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 253 
 
Governance 
1.2 Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht, den kommunalen Wärmeplan alle 
spätestens fünf Jahre hinsichtlich seiner Aktualität zu prüfen und ggf. 
fortzuschreiben, werden die aufgebauten Strukturen (s. 1.1) fortgeführt und 
dauerhaft gepflegt, um alle relevanten Aktivitäten und Entwicklungen in Münster 
systematisch zu beobachten. Ziel ist es, innerhalb des fünfjährigen Zeitraums auf 
Basis einer laufend aktualisierten Datenlage ein umfassendes Bild über 
Fortschritte, Veränderungen und Entwicklungen im Bereich Wärmeversorgung zu 
erhalten und die Planungsgrundlagen für eine mögliche Fortschreibung stets auf 
dem aktuellen Stand zu halten. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen der Erstellung des ersten kommunalen Wärmeplans wurden zwischen 
Stadtverwaltung und Stadtwerken Arbeitsstrukturen aufgebaut, die eine enge 
Abstimmung und Zusammenarbeit ermöglichen. Diese Strukturen haben sich in 
der Planungsphase als konstruktiv und effizient erwiesen. Für die laufende 
Aktualisierung der Wärmeplanung ist es sinnvoll, diese bestehenden Strukturen 
zu nutzen und dauerhaft zu verstetigen, sodass auch in der Umsetzungsphase ein 
kontinuierlicher, koordinierter Austausch zwischen allen relevanten Akteuren 
gewährleistet ist. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima 
(„Koordinationsstelle 
Wärmeplanung“), 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/  
Beschreibung 
Zur Unterstützung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung wird eine 
Koordinationsstelle Wärmeplanung eingerichtet oder in bestehende Verwaltungsstrukturen integriert (s.1.1). 
Dabei werden die bereits zuvor bestehenden oder die im Rahmen der Erstellung des ersten Wärmeplans 
aufgebauten Arbeitsstrukturen zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken genutzt und verstetigt, sodass ein 
gutes und konstruktives Miteinander auch in der tatsächlichen Umsetzungsphase bestehen bleibt. 
Die Koordinationsstelle übernimmt die Projektsteuerung und Koordinierung der Umsetzung sowie der 
Fortschreibung des Wärmeplans und fungiert als zentrale Schnittstelle innerhalb der Verwaltung. Sie dient 
gleichzeitig als Anlaufstelle für Politik, Netzbetreiber, Energieversorger, Investoren, Wohnungswirtschaft, 
Unternehmen und Bürgerschaft. Weitere Aufgaben umfassen Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige 
Berichterstattung sowie Fördermittel- und Wissensmanagement. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben, 
die räumlichen Bereiche, wie Prüfgebiete, kontinuierlich zu beobachten und zu untersuchen, um 
Entwicklungen und Potenziale dauerhaft zu erfassen und für die Fortschreibung der Wärmeplanung zu 
berücksichtigen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 bis mind. 2031 • Fortführung und Verstetigung bestehender Arbeitsstrukturen mit 
regelmäßigen Austauschturnus  
• Kontinuierliches Monitoring und Beobachtung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen 
• Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende 
• Koordinierte Infrastrukturplanung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 254 
 
• Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende 
• Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
für personelle und 
organisatorische 
Ressourcen. Umfang im 
Zuge der Verstetigung zu 
ermitteln.  
• Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Konnexitätsmittel des Landes NRW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 255 
 
Governance 
1.3 Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis 
Energie- und Wärmewende 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ sorgt dafür, dass innerhalb des 
Stadtkonzerns Transparenz über alle laufenden und geplanten Maßnahmen im 
Bereich Energie- und Wärmewende besteht. Sie ermöglicht, dass Projekte und 
Aktivitäten aufeinander abgestimmt stattfinden und dass auf den 
unterschiedlichen Entscheidungsebenen nachvollziehbar Prioritäten gesetzt 
werden können. Ziel ist es, die kommunale Wärmewende effektiv in die 
relevanten Planungs- und Entscheidungsprozesse des Stadtkonzerns zu 
integrieren und eine koordinierte, strategisch gesteuerte Umsetzung 
sicherzustellen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Mit der kommunalen Wärmeplanung wurde ein gemeinsames Zielbild zur 
kommunalen Wärmewende zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken 
erarbeitet sowie damit verbunden über operative Ziele und Aufgaben. Um die 
Umsetzung von Maßnahmen und Fortschreibung der Wärmeplanung langfristig 
strategisch für das gesamte Stadtgebiet zu begleiten, ist eine institutionalisierte 
Form der Abstimmung und Steuerung erforderlich. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima 
 
Beteiligte:  
Siehe Beschreibung 
Beschreibung 
Die Stadt Münster richtet eine städtische Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ ein. Das Gremium dient 
als übergeordnetes Strategie- und Koordinationsforum, in dem Verwaltung, Stadtwerke und städtische 
Unternehmen regelmäßig Informationen austauschen, Fortschritte bewerten und die Maßnahmenumsetzung 
abstimmen. Die Koordination des Gremiums erfolgt durch die zentrale Koordinationsstelle Wärmeplanung. 
Die Termine der Steuerungsgruppe werden durch vorbereitende Arbeitsgruppen, wie beispielsweise die 
Arbeitsgruppe zur laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung oder die technische Arbeitsgruppe tAGW-
Prozesse, vorbereitet. Diese übernehmen die Zusammenstellung relevanter Informationen, die Analyse von 
Fortschritten und die Aufbereitung von Themen zur Diskussion. 
Um eine strukturierte und transparente Steuerung sicherzustellen, wird zu Beginn jedes Jahres eine 
gemeinsame Jahresplanung abgestimmt, die alle relevanten Maßnahmen, Abstimmungstermine und 
Meilensteine bündelt. Dadurch behalten die Beteiligten den Überblick über Prioritäten, Zuständigkeiten und 
zeitliche Abläufe. Die Jahresplanung dient gleichzeitig als Instrument zur Steigerung der städtischen 
Transparenz, indem Fortschritte und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf innerhalb 
der Verwaltung und an politische Gremien kommuniziert werden. 
Ständige Mitglieder (Empfehlung): 
• Stabsstelle Klima 
• Stadtwerke Münster / Stadtnetze Münster 
• Amt 61 – Stadtplanung 
• Amt 23 – Immobilienmanagement  
• Amt 66 – Amt für Mobilität und Tiefbau 
• Amt 63 – Bauordnung 
• Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 256 
 
• Amt 20 – Beteiligungsmanagement  
• Amt 62 – Vermessungs- und Katasteramt 
• Wohn- und Stadtbau GmbH 
Wiederkehrende Mitglieder (je nach Themenlage): 
• Amt 13 – Kommunikation  
• Konversionsmanagement / KonvOY GmbH 
• III/1 Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Lukas Fiegen 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Einrichtung der Steuerungsgruppe mit Definition der Zusammensetzung 
• Koordination über die zentrale Koordinationsstelle 
• Regelmäßige Tagungen in Verbindung einer regelmäßigen Planung 
• Regelmäßige Informations- und Fortschrittsberichte 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme im Konzern Stadt 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 257 
 
Governance 
1.4 Koordinierte Infrastrukturplanung  
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster stellt sicher, dass die Planung und Umsetzung von 
Infrastrukturvorhaben, wie Wärme- und Stromnetzen und Kanal- und 
Straßenarbeiten, in Neubau- und insbesondere in Bestandsgebieten koordiniert 
und aufeinander abgestimmt erfolgt. Ziel ist es, planerische und technische 
Anforderungen eng zu verzahnen, Infrastrukturbedarfe frühzeitig zu erkennen und 
die Wärmewende konsequent in alle Neubau- und Bestandsszenarien zu 
integrieren, sodass eine effiziente, nachhaltige und zukunftsfähige 
Infrastrukturentwicklung im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Aus den Erfordernissen der Wärmewende leiten sich eine Vielzahl zu 
koordinierender Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Strom- und 
Wärmeversorgung ab. Diese Anstrengungen kommen zusätzlich zu bereits 
geplanten und erforderlichen Maßnahmen aus verschiedenen 
Infrastrukturbereichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten sowie 
künftigen Maßnahmen, die Schaffung von Synergien und einer möglichst geringen 
Belastung des städtischen Raumes ist daher eine starke Koordination der 
Vorhaben erforderlich. Bereits bestehende Austauschformate und Arbeitsrunden 
zur integrierten Infrastrukturplanung sollen hierfür genutzt, gebündelt und 
inhaltlich erweitert werden. 
 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 66, Amt 61, Amt 63, 
Amt 67, Amt 23, Amt 62, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beschreibung 
Aufbauend auf bestehenden und bewährten Abstimmungsstrukturen wird die integrierte Infrastrukturplanung 
systematisch auf die Bestands- und Neubaugebietsplanung ausgeweitet und auf konkreter Straßenzugebene 
integriert. Ziel ist eine frühzeitige interdisziplinäre Abstimmung zwischen Stadtwerken, Stadtnetzen, dem Amt 
für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit und weiteren Ämtern.  
Fachlich-inhaltlich verfolgt die koordinierte Planung das Ziel Mehrfachaufbrüche von Straßen und ineffiziente 
Bauabläufe zu vermeiden, Verzögerungen in Abläufen durch frühzeitige Abstimmung zu vermeiden, Synergien 
zwischen verschiedenen Projekten zu nutzen und Maßnahmen zeitlich, räumlich und technisch aufeinander 
abzustimmen.  
Die zeitliche Abstimmung bildet mitunter Grundlage für eine transparente Kommunikation in die 
Stadtbevölkerung, insbesondere bei großen Maßnahmen im Bestand, um Akzeptanz und 
Kooperationsbereitschaft zu fördern.  
In diesem Zusammenhang wird für das langfristige Gelingen das kontinuierliche Erproben, Bewerten und 
Weiterentwickeln von Koordinationsprozessen sowie damit verbundenen Instrumenten (siehe Maßnahme 1.5) 
empfohlen. Hier können bspw. durch Pilotierung in ausgewählten Quartieren oder Straßenzügen geeignete 
Verfahren, Datenformate und Schnittstellen identifiziert und optimiert werden. Der Prozess sollte als 
lernendes System gestaltet werden, welches im Zuge der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung bspw. jährlich in interdisziplinären Workshops reflektiert wird und Standards für die 
gemeinsame Zusammenarbeit schrittweise herausarbeitet.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 – mind. 2031 • Einrichtung geeigneter Abstimmungsrunden

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 258 
 
• Fachliche Erweiterung und Integration weiterer Infrastrukturbereiche in 
bestehende Planungen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme im Konzern Stadt 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte 
Infrastrukturplanung 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 259 
 
Governance 
1.5 Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die 
integrierte Infrastrukturplanung 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Für eine effiziente Umsetzung der koordinieren Infrastrukturplanung wird ein 
Instrument zur verbesserten interdisziplinären Abstimmung zwischen 
Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und ggf. weiteren Beteiligten 
bereitgestellt. Ziel ist es, die Bau- und Sanierungsmaßnahmen aller relevanten 
Akteure zusammenzuführen, um Synergien im Bereich Wärme-, Strom-, Wasser- 
und Straßenbau sowie weiterer Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Stadt Münster arbeitet bereits an verschiedenen digitalen Instrumenten, die 
Bau- und Infrastrukturprozesse abbilden: 
• Das Baustellenportal Light unterstützt die Koordination von aktuellen 
Bauaktivitäten zwischen Stadtwerken/Stadtnetzen und der Verwaltung 
und berücksichtigt Kanalsanierungen, Straßenreparaturen sowie 
Versorgungsnetz-Baustellen und ähnliche Maßnahmen. 
• Der Planungsatlas der Stadtplanung kartographiert Neubau- und 
Bestandsprojekte. 
Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden als geodatenbasierte 
Shape-Dateien zur Verfügung gestellt und können teilweise als räumlich verortete 
Maßnahmen in eine GIS-Oberfläche überführt werden. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 61, Amt 62, Amt 
66, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Zur praktischen Umsetzung der integrierten Infrastrukturplanung wird ein digitales Maßnahmencockpit 
eingeführt. Dieses Instrument bündelt geplante Bau- und Sanierungsvorhaben aller relevanten Akteure und 
stellt die Informationen auf einer gemeinsamen Plattform bereit. 
Es ermöglicht: 
• Identifikation von Überschneidungen und Synergien zwischen Infrastrukturmaßnahmen (Wärme, 
Strom, Wasser). 
• Effiziente Bündelung paralleler Maßnahmen, um Kosten zu reduzieren und den Ressourcenaufwand 
zu optimieren. 
• Verbesserung der Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und weiteren 
Beteiligten, wie dem Kommunikationsamt. 
• Nutzung bestehender Tools wie Baustellenportal Light und Planungsatlas, einschließlich Schulung 
der Mitarbeitenden, um die laufenden Aktivitäten zu stärken. 
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Aufbau der digitalen 
Infrastruktur: 1 J.  
Maintenance: Dauerhaft 
• Anforderungsanalyse und Systemintegration 
• Integration und Pflege von Datenbanken 
• Mitarbeiterschulung und Einbindung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 260 
 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 261 
 
12.2 Kommunikation 
Kommunikation 
2.1 Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Bevölkerung, lokale Akteur*innen und 
Multiplikator*innen über die zentralen Ergebnisse der kommunalen 
Wärmeplanung in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus werden fortlaufend über 
Ziele, Fortschritte und Chancen der Wärme- und Energiewende informiert, diese 
in bisherige Kommunikationskonzepte eingebettet, um übergeordnet weiter 
Verständnis zu schaffen und die aktive Beteiligung zu fördern. 
Stadtbevölkerung, 
Unternehmen, 
Netzwerke, 
lokale Pressestellen 
Ausgangslage Akteure 
In Münster bestehen bereits vielfältige Informations- und Beratungsangebote 
sowie etablierte Netzwerke und Kommunikationskanäle im Bereich Klimaschutz. 
Im Zuge des Prozesses der Wärmeplanung sind zudem verschiedene Angebote 
und Informationskanäle von Seiten der Stadtverwaltung mit Querbezügen zu 
Angeboten der Stadtwerke zum Thema Wärme entstanden. Diese Aktivitäten 
bilden die Grundlage für die Verstetigung und Fortführung der fachlichen 
Bespielung des Themas Wärmewende im Verlauf der nächsten Jahre. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima, 
Amt 13 
  
Beteiligte:  
Stadtwerke Münster, 
Energieberater*innen, 
Sanitär, Heizung und 
Klima-Gewerk, 
Schornsteinfeger*innen-
Netzwerk  
Beschreibung 
Die Maßnahme umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer strukturierten, fortlaufenden 
Kommunikationsstrategie zur Wärme- und Energiewende in Münster. Die Maßnahme wird von der 
Stadtverwaltung Münster, zentral der Stabsstelle Klima in enger Koordination mit den Stadtwerken Münster 
bearbeitet.  
Bausteine und weitere Angebote können darstellen:  
• Entwicklung zielgruppenspezifischer Kommunikationsformate und - Botschaften  
• Durchführung von Informationsabenden und Dialogformaten in den Stadtbezirken. 
• Räumlich differenzierte Beratungs- und Informationsangebote, unterschieden nach den 
Wärmeversorgungsarten. 
• Aufbereitung und Präsentation von Best-Practice-Beispielen über Projekte erneuerbarer 
Wärmeversorgung in Münster. 
• Optimierung des Webauftrittes mit strukturierter Weiterleitung zu bestehenden Beratungsangeboten 
(online und vor Ort), auch in Kooperation mit anderen Anlaufstellen wie beispielsweise der 
Verbraucherzentrale. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Etablierung eines Redaktionsplans sowie der Kommunikationsformate.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 262 
 
• Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Regelmäßige 
Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken. 
• Enge Verzahnung mit bereits laufenden Informations- und 
Beratungsangeboten 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Aufbau einer städtischen Steuerungsgruppe - Energie-/Wärmewende  
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Pauschale 
Kostenannahme von 
20.000 €/a  
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 263 
 
Kommunikation 
2.2 Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster 
für Bürgerinnen und Bürger sowie Kund*innen stärken 
LANUK: Wärmenetze 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster stärken die digitalen Informations- und 
Beratungsangebote rund um ihre Wärmewende-Produkte. Ziel ist es, Transparenz 
über Ausbaupfade und Fortschritte der Wärmeversorgung zu schaffen, die 
Sichtbarkeit dezentraler Wärmelösungen zu erhöhen und Bürger*innen sowie 
Kund*innen gezielt bei der Wahl und Umsetzung klimafreundlicher Heizsysteme 
zu unterstützen. 
Bürger*innen, 
Unternehmen, 
Berater*innen 
Ausgangslage Akteure 
Bereits heute betreiben die Stadtwerke Münster ein Fernwärmeauskunftsportal 
mit grundlegenden Informationen zu Anschlussmöglichkeiten und zur 
Wärmeversorgung. Darüber hinaus bestehen verschiedene Produkt- und 
Beratungsangebote (z. B. Wärmepumpentarife, Mietkaufmodelle, digitale 
Sanierungsberatung). Diese sollen mit Fertigstellung des Wärmeplanes erweitert 
werden. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Maßnahme umfasst die inhaltliche und funktionale Weiterentwicklung der digitalen Beratungs- und 
Informationsangebote: 
• Erweiterung des Fernwärme-Informationsangebots um interaktive Karten mit Lage- und 
Ausbauplänen, Transformationsplan und Umsetzungsfortschritt. 
• Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Transparenz des bestehenden Portals (z. B. 
mobiloptimierte Darstellung, intuitive Navigation). 
• Weiterentwicklung und Ausbau individueller Beratungstools, wie digitaler Sanierungsfahrpläne oder 
Energieeffizienz-Checks. 
• Gezielte Kommunikationsmaßnahmen, um Bürger*innen, Energieberater*innen und das SHK-
Handwerk über neue Angebote und Entwicklungen zu informieren. 
• Begleitende Kommunikation zu neuen Angeboten auf der Webseite.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Wenige Monate • Weiterentwicklung und Ausbau des Online-Angebotes 
• Begleitende Kommunikation über neue Angebote 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Pauschale 
Kostenannahme von 
10.000 €. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 264 
 
Kommunikation  
2.3 Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, 
Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsbetrieben 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Der Erfolg der Umsetzung der Wärmewende hängt maßgeblich von 
Akteursgruppen in Münster ab. Ziel ist es, durch regelmäßige, kooperative 
Austauschrunden verschiedene Akteursnetzwerke zu aktivieren und in diesen 
geplante Maßnahmen frühzeitig abzugleichen, Synergien zu identifizieren und 
externe Planungen in die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung zu 
integrieren. Gleichzeitig sollen unterstützende Maßnahmen der Stadt gemeinsam 
erörtert und konkrete Handlungsmöglichkeiten abgestimmt werden, um eine enge 
und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Stadtwerken, 
Wirtschaftsbetrieben, großen Liegenschaftsbetreibern sowie der 
Wohnungswirtschaft zu ermöglichen. 
Große 
Liegenschaftsbetreiber, 
Wohnungswirtschaft, 
Unternehmen mit 
Prozess- und Abwärme 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung hat sich gezeigt, dass verschiedene 
Akteursgruppen eine kooperative Haltung gegenüber der Transformation der 
Wärmenetze einnehmen, beispielsweise durch die freiwillige Bereitstellung von 
Daten. Diese Zusammenarbeit wurde in Fachworkshops weiter gestärkt, in denen 
zugleich Rückfragen und Orientierungsbedarfe seitens der Wohnungswirtschaft, 
Liegenschaftsbetreibern und weiterer Akteure deutlich wurden. Insbesondere bei 
Fragen zu technischen Versorgungslösungen und infrastrukturellen Schnittstellen 
ergibt sich ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Stadt, Stadtwerken, 
Stadtnetzen und den Akteursgruppen. 
Federführung:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Fachspezifische 
Verwaltungseinheiten 
Beschreibung 
Die Stadt Münster bietet in bestehenden Netzwerkstrukturen regelmäßige Austauschrunden (bspw. 
halbjährlich) für zentrale Akteursgruppen wie große Liegenschaftsbetriebe, die Wohnungswirtschaft und die 
Wirtschaftsbetriebe an. Diese können räumlich, nach Wärmeversorgungsgebieten sowie spezifischen 
Themenfeldern differenziert werden. Die Austauschrunden dienen: 
• dem gegenseitigen Informationsaustausch über geplante Maßnahmen, 
• dem Abgleich technischer und zeitlicher Planungen, 
• der frühzeitigen Identifikation von Synergien, 
• der fachlichen Beratung und Orientierung. 
Die zentrale Koordination der Austauschrunden obliegt der „Koordinationsstelle Wärme“. Abhängig vom 
thematischen Schwerpunkt des Austausches setzt sich der beteiligte Personenkreis aus Vertreter*innen der 
Stadtverwaltung und den Stadtwerken/Stadtnetzen zusammen. Dabei können aus weiteren Netzwerken 
Fachexpert*innen für Vorträge und Einblicke akquiriert werden.  
Spezifische Fachthemen für die Austauschrunden können unter anderem sein: 
• Förderprogramme für Sanierung und Heizungstausch. 
• Technische Anforderungen und Standards für den Anschluss an Wärmenetze. 
• Integration von Wärmepumpen in größeren Gebäudestrukturen. 
• Umgang mit Denkmalschutz in der Wärmeversorgung.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 265 
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Fortführung und Pflege der verschiedenen Netzwerkstrukturen 
• Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen 
Governance-Prozesse 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
für personelle und 
organisatorische 
Ressourcen. Umfang im 
Zuge der Verstetigung zu 
ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 266 
 
Kommunikation  
2.4 Regelmäßige Austauschrunden mit Vertretern des SHK-, 
Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrogewerkes 
LANUK: Wärmeplanung als Prozess 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Perspektive der Umsetzer*innen, insbesondere SHK-Betriebe, 
Schornsteinfeger*innen, Energieberater*innen und Elektriker*innen sind für die 
erfolgreiche Wärmewende sehr gewinnbringend, weswegen die systematische 
Einbindung in die Wärmewende-Prozesse das Ziel ist. Dadurch sollen Angebote, 
Fördermittel und Unterstützungsmaßnahmen verbessert und die Beratungsarbeit 
vor Ort effektiver gestaltet werden. 
Vertreter*innen des  
SHK-, Schornsteinfeger-, 
Energieberater- und 
Elektrogewerkes 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurden konstruktive 
und einblickreiche Austauschrunden mit Vertreter*innen der oben genannten 
Gewerke geführt. Der direkte Dialog liefert wertvolle Erkenntnisse und Einblicke in 
die heterogene Lebensrealitäten von Eigentümer*innen. Zudem konnten Hinweise 
auf praktische Herausforderungen, Informationsbedarfe und 
Optimierungsmöglichkeiten für Förder- und Beratungsangebote gesammelt 
werden. Die konstruktive Zusammenarbeit soll weiter gefördert und im Verlauf der 
Umsetzungsphase intensiviert werden.  
Federführung:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Fachspezifische 
Verwaltungseinheiten  
Beschreibung 
Die Stadt Münster bietet regelmäßige Austauschrunden (bis zu zwei Mal im Jahr) an Vertreter*innen an. Die 
Koordination erfolgt über die Koordinationsstelle Wärme. In diesen Runden werden aktuelle Erfahrungen, 
Herausforderungen und Best-Practices diskutiert, mögliche Unterstützungsangebote der Stadt besprochen 
und die Umsetzung der Wärmewende gemeinsam reflektiert. Ziel ist ein kontinuierlicher, praxisnaher Dialog, 
der die städtischen Maßnahmen stärker auf die Bedürfnisse der Bürger*innen ausrichtet. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen 
Governance-Prozesse 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 267 
 
12.3 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
3.1 Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand 2030 
LANUK: Energetische Sanierung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Das Ziel der Maßnahme ist die Erreichung der Klimaneutralität für den 
kommunalen Gebäudebestand Hierfür sollen die erforderlichen 
Sanierungsmaßnahmen systematisch geplant, umgesetzt und finanziell 
abgesichert werden. 
Stadtverwaltung  
Ausgangslage Akteure 
Die Stadt Münster verfolgt bereits seit 2021 das Ziel, den kommunalen 
Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Aus einer Portfolioanalyse der rund 
500 städtischen Standorte wurden 46 Schlüsselstandorte identifiziert, deren 
energetische Sanierung für die Zielerreichung entscheidend ist. Aufgrund sich 
verändernder Rahmenbedingungen (wie z.B. Verschneidung mit notwendigen 
Instandhaltungsmaßnahmen, Anpassungen in der Schulentwicklungsplanung, 
Bedarfsanpassungen in der Planung oder Veränderung der Förderlandschaft…) 
wurde die Liste der zu sanierenden Gebäude in den letzten Jahren um zusätzliche 
Standorte erweitert. Aktuell (Stand April 2025) werden 60 Projekte an 52 
Standorten betrachtet. Von diesen 60 Projekten sind 16 abgeschlossen, 9 
befinden sich in der Umsetzung und 4 werden gegenwärtig vorbereitet. Auf Grund 
fehlender Ressourcen können z.Z. 31 Maßnahmen noch nicht begonnen werden. 
Für 2025 war zudem eine Reduzierung der bisher vorgesehenen Finanzmittel für 
Gebäudesanierungen geplant, was die weitere Umsetzung der Maßnahmen und 
damit die Erreichung der Klimaschutzziele erheblich erschwert. 
Federführung:  
Amt 23 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Erreichung der Klimaneutralität für städtische Gebäude ist untrennbar mit der Reduktion des 
Wärmebedarfs verbunden, was auch der Wärmeplan der Stadt Münster unterstreicht. Eine gezielte 
kontinuierliche energetische Sanierung der städtischen Gebäude spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie den 
Wärmebedarf signifikant reduziert und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß verringert. Der verbleibende 
Wärmebedarf muss durch geeignete Heizungswechsel dekarbonisiert werden. Um die ambitionierten 
Klimaziele zu erreichen, ist es daher unerlässlich, eine klare Sanierungs-Roadmap fortzuführen und die 
finanziellen sowie personellen Mittel dauerhaft und ausreichend aufzustocken. Nur so kann die identifizierte 
Sanierungsstrategie in allen Bereichen überhaupt noch umgesetzt werden. Eine kontinuierliche und 
zielgerichtete Finanzierung ermöglicht nicht nur die effiziente Durchführung der notwendigen 
Sanierungsmaßnahmen, sondern auch die langfristige Planungssicherheit für die Stadtverwaltung und 
ausführende Dienstleister. Angesichts der hohen Bedeutung der Wärmebedarfsreduktion als Schlüsselfaktor 
für die Wärmewende müssen diese finanziellen Anstrengungen fortlaufend unterstützt und eingehalten 
werden, um die Klimaneutralität der städtischen Gebäude zu gewährleisten. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
20 Jahre • Politische Sicherung der erforderlichen Finanzmittel und Personalstellen 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zw. 5.000 - 20.000 
t CO2 /a 
• Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster. 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 268 
 
Bedarf für zusätzliche 
Personalstellen zur 
Projektbegleitung sowie 
Mittel für die 
Maßnahmen an 
Gebäuden.  
• Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• BEG-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 269 
 
Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
3.2 Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster 
LANUK: Energetische Sanierung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die städtische Wohnungsgesellschaft soll als Vorbildunternehmen für die 
Wärmewende fungieren und einen entscheidenden Beitrag zur 
Wärmebedarfsreduktion und Dekarbonisierung leisten. Ziel ist es, den CO₂-
Ausstoß in den Beständen der Stadt bis 2045 vollständig zu eliminieren und durch 
gezielte Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsumstellung und 
Betriebsoptimierung eine nachhaltige, CO₂-freie Wärme- und 
Warmwasserversorgung sicherzustellen.  
/ 
Ausgangslage Akteure 
Die städtische Wohnungsgesellschaft hat bereits im Rahmen der bestehenden 
Modernisierungsstrategie mehrere Projekte zur energetischen Sanierung und 
Heizungsumstellung initiiert. Hierzu gehört unter anderem die 
Großmodernisierung der Aaseestadt sowie ein weiteres Projekt an der Josef-
Beckmann-Straße (Kinderhaus), welches aktuell noch in der Klärung ist. Die 
Wirtschaftsplanung der Gesellschaft umfasst bereits Investitionen in die 
Modernisierung und Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien. 
Federführung:  
Wohn und Stadtbau 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die städtische Wohnungsgesellschaft setzt die energetische Sanierung des Bestands konsequent fort, 
einschließlich der Heizungsumstellung und Dämmung von Gebäuden. Weitere Großmodernisierungen, wie an 
der Josef-Beckmann-Straße, sind in Planung. Die Maßnahmen werden laufend weiterentwickelt, mit Fokus auf 
CO₂-freie Wärmeversorgung und Optimierung der Betriebsführung.  Darüber hinaus können 
Umsetzungsbeispiele und Kooperationsprojekte identifiziert werden, die als Best-Practice-Beispiele dienen 
und im Rahmen der kommunalen Kommunikationsstrategie zur Wärmewende aufgegriffen werden. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung von Maßnahmen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zwischen 5.000 – 
20.000 t CO2/a 
• Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand  
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
10 Mio. € /a • Eigen- und Fremdkapital der Wohn und Stadtbau GmbH 
• BEG Förderung  
• KfW Bank-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 270 
 
Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 
3.3 PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden – Prüfung der Optimierung 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, die Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-
Anlagen) auf städtischen Dächern weiter auszubauen und die 
Eigenverbrauchsquote signifikant zu steigern. Aus Perspektive der Wärmeplanung 
sollten in diesem Zusammenhang die Implementierung von bspw. einem 
Strombilanzkreismodell, Sektorenkopplung, einschließlich der Integration von 
Wärmepumpenlösungen, E-Mobilität und Stromspeichern geprüft werden. So 
wird der Eigenverbrauch erhöht, CO2-Emissionen werden gesenkt und die 
Energieversorgung weiter auf erneuerbare Energien umgestellt. 
Städtische 
Liegenschaften 
Ausgangslage Akteure 
Mit Stand Januar 2026 hat die Stadt Münster über 56 PV-Anlagen mit einer 
Gesamtleistung von rund 2.135 kWp auf städtischen Dächern installieren lassen. 
Durch die Entwicklung eines Bilanzkreismodells kann der erzeugte Strom 
standortübergreifend bilanziell eingesetzt werden.  
Federführung:  
Amt 23  
 
Beteiligte: 
Amt 66,  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Um die Klimaneutralität weiter voranzutreiben, wird die Stadt Münster den Ausbau von PV-Anlagen auf 
städtischen Gebäuden konsequent fortführen. Ein besonderer Fokus liegt auf der standortübergreifenden 
Nutzung des erzeugten Stroms, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu maximieren. 
Zusätzlich wird die Integration von Wärmepumpenlösungen geprüft, um überschüssigen Strom aus den PV-
Anlagen für die Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften zu nutzen. Die Sektorenkopplung wird 
weiter ausgebaut sowie die Einführung des Strombilanzkreises fokussiert, um den Selbstnutzungsgrad der 
erzeugten Energie weiter zu optimieren. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 - 2031 • Analyse und Erschließung weiterer Dachflächen. 
• Einführung des Strombilanzkreises. 
• Prüfung der Integration von Wärmepumpen. 
• Austausch und Koordination über geplante Maßnahmen. 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zwischen 5.000 – 
20.000 t CO2/a 
• Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit 
Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Einzelfallabhängig  • Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• progres.NRW-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 271 
 
12.4 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.1 Flächen- und Potenzialsicherung sowie Realisierungsbeschleunigung 
für zentrale klimaneutrale Wärmeversorgung und den Stromnetzausbau 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster arbeitet an der Realisierung der kommunalen Wärmewende 
bspw. durch die frühzeitige Sicherung geeigneter, identifizierter Flächen für 
zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau, das Schaffen von 
Baurecht und die Unterstützung in technischen Genehmigungsprozessen mit. Ziel 
ist es, die langfristige Planbarkeit der Wärmeversorgung zu gewährleisten und 
unter Berücksichtigung vorliegender konzeptioneller Grundlagen zu entwickeln, 
Nutzungskonflikte zu minimieren und die Umsetzung der BEW-
Transformationsplanung z.B. der Stadtwerke Münster effektiv zu unterstützen.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Für die Transformation der Wärmeversorgung werden Flächen und 
(bau)rechtliche sowie sonstige Voraussetzungen für erneuerbare 
Wärmeerzeugung, wie Solarthermie, Großwärmepumpen oder 
Geothermieanlagen, und ebenso für den Ausbau des Stromnetzes mit neuen 
Umspannwerken und Stromleitungen benötigt. Der Zugriff auf diese benötigten 
Flächen bildet einen wesentlichen Hebel, um klimaneutrale Wärmequellen und 
Wärmepumpen zügig zu integrieren.  
Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetzleitungen stehen gemäß § 2 Abs. 3 
WPG im "überragenden, öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen 
Sicherheit". Sie sind „als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden 
Schutzgüterabwägungen“ einzubringen. 
Gleichzeitig ist es erforderlich, unterschiedliche städtische Belange, wie den 
Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild, öffentliche Nutzung und Eigentumsrechte, 
sorgfältig abzuwägen, um Nutzungskonflikte zu minimieren und eine zügige 
Umsetzung der Wärmewende zu ermöglichen.  
Darüber hinaus befinden sich Abwärmepotenziale, wie bspw. Abwasser-Wärme, 
in Hand der Stadt. Die Stadtverwaltung kann aktiv zur Bereitstellung dieser 
Potenziale und zu einer zügigen Erschließung beitragen. Eine enge Abstimmung 
innerhalb des Stadtkonzerns und ggf. mit Externen ist erforderlich, um Potenziale 
systematisch zu sichern und die langfristige Umsetzung von Erzeugungsanlagen 
zu ermöglichen. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 61, Amt 66, Amt 63, 
Amt 67, Amt 23, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster,  
Stadtnetze Münster 
 
Beschreibung 
Die Maßnahme umfasst die aktive Unterstützung sämtlicher Planungs-, Genehmigungs- und 
Realisierungsprozesse für zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau.  
Zusammen mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster identifiziert die Stadt Münster geeignete Flächen 
und Wärmequellen, bewertet diese im Kontext anderer städtischer Belange und trifft Entscheidungen auf 
Basis einer umfassenden Schutzgüterabwägung. Bauplanungsrechtliche Instrumente, wie Vorrangflächen 
oder angepasste Bebauungspläne, werden gezielt eingesetzt, um Nutzungskonflikte zu minimieren und die 
Planbarkeit der Wärmeversorgung langfristig sicherzustellen. 
Im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren unterstützt die Stadt Münster bei eigenen Genehmigungen 
oder als beteiligte Behörde durch in ihrem rechtlichen Rahmen mögliche, angemessene Auslegung und

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 272 
 
Abwägung von Interessen und Belangen wie z.B. Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild und Nutzungsinteressen 
wie Verkehrsfluss und dem überragenden, öffentlichen Interesse von Wärmeerzeugungsanlagen und -
leitungen. Dabei nutzt die Stadt Münster ihre Abwägungskompetenz, um entsprechende Verfahren zu 
vereinfachen, zu beschleunigen und Auflagen soweit gesetzlich möglich zu reduzieren, ohne den Schutz 
öffentlicher Belange zu vernachlässigen.  
Parallel dazu werden städtische Potenziale, beispielsweise Abwasserwärme, Geothermieflächen oder 
kommunale Stoffströme, systematisch bereitgestellt, um die Möglichkeiten für klimaneutrale 
Wärmeerzeugung zu erweitern. Die Stadt koordiniert diese Maßnahmen in enger Abstimmung mit den 
Stadtwerken und Stadtnetzen Münster.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Koordination von Vorhaben im Rahmen der Steuerungsgruppe  
• Frühzeitige Flächenidentifikation und -sicherung 
• Genehmigungsbegleitung  
• Monitoring und Anpassung 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme in den Konzern Stadt Münster 
• Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe Energie- und 
Wärmewende  
• Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen  
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 273 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.2 Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtnetze führen die Zielnetzplanung für das bestehende Erdgasnetz und ein 
zukünftiges Wasserstoffnetz regelmäßig fort. Damit wird die Entwicklung dieser 
Infrastrukturen langfristig betrachtet und koordiniert. Dies ermöglicht eine 
vorausschauende Planung für den Netzbetreiber und die Anschlussnehmer 
hinsichtlich der Vorbereitung notwendiger Umstellungen und Baumaßnahmen.   
Die Stadt Münster unterstützt dabei die Planbarkeit und Transparenz für 
Unternehmen, Haushalte und Verwaltung sowie die frühzeitige Vorbereitung 
notwendiger Umstellungen. 
Stadtwerke Münster; 
Bürger*innen, 
Unternehmen, 
Netzwerke 
Ausgangslage Akteure 
Die Stadtnetze Münster führen bereits eine Zielnetzplanung für das Erdgasnetz 
und ein zukünftiges Wasserstoffnetz durch. Im Erdgasnetz wird sich ein Rückgang 
der Anschlussquoten zeigen, der sowohl Auswirkungen auf den Netzbetrieb als 
auch auf die Versorgung der verbleibenden Kund*innen hat.  
Gleichzeitig bestehen und entstehen Bedarfe von bestehenden und neuen 
Gewerbe- und Industriekunden für klimaneutrale Gase. Ein erster Anschluss an 
das Wasserstoff-Kernnetz, z. B. in der Nähe des Hansa-Business-Parks, ist 
konkret geplant und soll voraussichtlich bis 2030 umgesetzt werden.  
Federführung:  
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtnetze Münster setzen die Maßnahme um, indem sie die regelmäßige Fortschreibung der 
Zielnetzplanung für Erdgas und Wasserstoff durchführen.  
Im Erdgasnetz wird der Umgang mit rückläufigen Anschlussquoten und den Auswirkungen auf den Netzbetrieb 
betrachtet. Dabei werden die Auswirkungen auf die weiterhin angeschlossenen Kund*innen beachtet. 
Mögliche, resultierende Stilllegungen in der ferneren Zukunft werden langfristig angekündigt und Umstellungs- 
sowie Umnutzungsmöglichkeiten betrachtet. Die mögliche Weiternutzung von Teilen des bestehenden 
Erdgasnetzes mit Biomethan für entsprechende Bedarfe von Gewerbe- und Industriekunden wird dabei 
ebenfalls berücksichtigt. 
Für das Wasserstoffnetz werden neue Gewerbe- und Industriekunden-Bedarfe fortlaufend in den Planungen 
berücksichtigt und entsprechende Versorgungsmöglichkeiten geprüft. Ein erster Anschluss an das 
Wasserstoff-Kernnetz in der Nähe des Hansa-Business-Parks wird konkret geplant. Die Umsetzung des 
Anschlusses und einer ersten Wasserstoffleitung soll voraussichtlich bis 2030 erfolgen. Die Wasserstoff-
Versorgungsmöglichkeiten für Gewerbe- und Industriebetriebe in weiteren Teilräumen des Münsteraner 
Stadtgebiets ab 2030 werden bedarfsabhängig in enger Kund*innenabsprache geprüft und ggf. konkretisiert. 
Die Stadt Münster begleitet die Umsetzung, indem sie Verkehrsbeeinträchtigungen und Bautätigkeiten 
koordiniert. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung  
• Langfristige Szenarien und strategische Planung  
• Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster  
• Außenkommunikation und Information von Bürger*innen und 
Unternehmen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 274 
 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Sehr hoch, bis zu 20.000 
t CO2/a bei Reduktion der 
Gasverbräuche. 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen  
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten im 
Rahmen der Verstetigung 
zu Ermitteln.  
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 275 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.3 Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit 
Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtnetze Münster stellen eine kontinuierliche, bedarfsgerechte 
Weiterentwicklung des Stromnetzes sicher, um den steigenden Strombedarf zu 
decken. Ziel ist es, eine zuverlässige, leistungsfähige und zukunftsfähige 
Versorgung auf allen Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung) zu 
gewährleisten und den Ausbau der Infrastruktur effizient zu koordinieren. 
Stadtnetze Münster;  
Ausgangslage Akteure 
Die Stadtnetze Münster führen bereits Zielnetzplanungen für die verschiedenen 
Spannungsebenen durch. Der steigende Strombedarf, bedingt durch wachsende 
elektrische Lasten in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie die 
zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität, erfordert den Ausbau und 
die Verstärkung bestehender Stromnetze. Die Stadtnetze Münster planen daher 
die Neuerrichtung und Ertüchtigung von Umspannwerken, Ortsnetzstationen und 
Kabeltrassen. 
Federführung:  
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtnetze Münster führen die Zielnetzplanung auf allen drei Spannungsebenen kontinuierlich fort und 
setzen die Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Stadt um. Wesentliche Planungsvorhaben bis 2035 
umfassen: 
• Bau von mindestens zwei 110-kV-Kabeltrassen. 
• Errichtung von vier neuen Umspannwerken sowie die Ertüchtigung mehrerer bestehender 
Umspannwerke. 
• Verdopplung der Ausbaugeschwindigkeit von Mittelspannungs-Kabeltrassen und Ortsnetzstationen. 
Für diese konkreten sowie weitere zukünftig erforderlichen Maßnahmen unterstützt die Stadt Münster die 
Stadtnetze bei folgenden Bedarfen: 
• Flächenbereitstellung für Netzinfrastruktur. 
• Genehmigungsprozessen (Bau- und verkehrsrechtlich). 
• Koordination von Baustellen zur Minimierung von Beeinträchtigungen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung  
• Langfristige Szenarien und strategische Planung  
• Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster  
• Außenkommunikation und Information von Bürger*innen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen durch den 
Stromnetzausbau.  
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen  
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme/Energiewende

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 276 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten im 
Rahmen der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 277 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.4 Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für 
die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in Wärmeerzeugung und 
Wärmenetze sowie Stromnetze 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster und die Stadt Münster als Gesellschafterin sichern die 
Finanzierung der erforderlichen Investitionen in zentrale Wärmeerzeugung, 
Wärmenetz und Stromnetz durch eine stabile (Eigen-) Kapitalausstattung und die 
systematische Nutzung öffentlicher Fördermittel. Ziel ist es, die finanzielle 
Grundlage für den zeitgerechten, zuverlässigen und planbaren Ausbau der 
Wärmewende zu schaffen sowie Fremdkapital zu günstigen Konditionen 
akquirieren zu können. 
Stadtkonzern Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Wärmewende erfordert insbesondere im Bereich der zentralen 
Wärmeerzeugung und in den Netzsparten (Wärmenetz, Stromnetz) massive lokale 
Investitionen. Die Stadtwerke Münster haben bereits finanzielle Mittel für den 
Ausbau der Wärmenetze, die Erzeugungstransformation und die 
Stromnetzmodernisierung eingeplant und bereitgestellt. Der Finanzierungsbedarf 
ist hoch und muss langfristig abgesichert werden. Ergänzend ist eine 
ausreichende (Eigen-)Kapitalausstattung der Stadtwerke erforderlich, um 
Fremdkapital zu angemessenen Konditionen aufzunehmen und die Finanzierung 
der erforderlichen Infrastrukturprojekte sicherzustellen. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 20  
Beschreibung 
Fördermittel, wie etwa die BEW-Förderung oder spezifische Programme für Geothermie, bilden eine 
wesentliche Säule zur anteiligen Deckung dieser Investitionsbedarfe. Die Maßnahme umfasst daher die 
Identifikation, Beantragung und Bereitstellung von Finanzmitteln auf verschiedenen Ebenen. 
Die Stadt Münster kann durch politische Entscheidungen, wie z. B. die Aufstockung städtischer Finanzmittel, 
Ausschüttungsstrategien oder budgetäre Vorgaben, aktiv Einfluss auf die Kapitalbasis der Stadtwerke nehmen 
und so die Umsetzung unterstützen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 10 Jahre • Langfristige Fortschreibung von Investitionsbedarfen  
• Fördermittelakquise von Bund, Land und EU für Wärmenetze und 
Wärmeerzeugungsanlagen  
• Koordination von Investitionsprogrammen zwischen Stadtwerken, Stadt 
und weiteren Akteur*innen 
• Prüfung und Integration von Finanzierungsinstrumenten (z.B. 
Bürger*innenbeteiligung) in die Gesamtstrategie für die Wärme- und 
Stromversorgung 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes 
• Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit 
Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 278 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Investitionskosten von 
über 600 Mio. € 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Fördermittel des Bundes und des Landes NRW (z.B. BEW, progres.NRW)

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 279 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.5 Finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Potenziale und Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung von 
Bürger*innen an der Wärmewende prüfen, um Akzeptanz, Engagement und 
Kapitalmobilisierung für zukünftige Infrastrukturprojekte zu eruieren. 
Bürger*innen 
Ausgangslage Akteure 
Die Stadtwerke Münster setzen im Bereich der erneuerbaren Energien bereits 
erfolgreich Instrumente zur Bürger*innenbeteiligung ein (z.B. über 
Nachrangdarlehen). Städte wie Heidelberg oder Herten haben darüber hinaus 
erfolgreiche Modelle für die finanzielle Beteiligung von Bürger*innen am 
Wärmenetzausbau eingeführt. Diese zeigen, dass Beteiligungsinstrumente 
sowohl zusätzliches Kapital mobilisieren als auch die Akzeptanz erhöhen können. 
Für Münster soll diese Möglichkeit geprüft werden, um die Chancen für eine 
ähnliche Beteiligung zu bewerten. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtwerke prüfen nun, unter welchen Bedingungen Bürger*innen finanziell im Bereich erneuerbare 
Wärme, am Wärmenetz- oder Erzeugungsprojekten beteiligt werden könnten. Das Zustandekommen solcher 
Finanzierungsmechanismen soll durch kommunikative Aktivitäten begleitet werden. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 15 Jahre • Analyse bestehender Modelle in anderen Städten 
• Bewertung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen 
• Prüfung geeigneter Instrumente für dezentrale und zentrale Beteiligungen 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten 
Einsparungen. 
• Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die 
erforderlichen Infrastrukturinvestitionen Wärmeerzeugung und 
Wärmenetz sowie Stromnetze 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten in 
Abhängigkeit des 
Projektes zu ermitteln. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Kapitalaufstockung durch Bürger*innenbeteiligung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 280 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.6 Fortführung des Förderprogramms klimafreundliche Wohngebäude 
LANUK: Energetische Sanierung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster setzt bzw. entwickelt das Förderprogramm „K limafreundliche 
Wohngebäude“ inhaltlich fort, um die Reduktion des Wärmebedarf s im 
Wohngebäudebestand gezielt zu unterstützen. Grundsätzlich ist es darüber hinaus 
ebenfalls wichtig, die Förderbausteine systematisch auf bundes-,  landes- und 
weitere öffentliche Förderprogramme abzustimmen, diese komp lementär 
einzusetzen und damit Effizienz, Transparenz und Wirkung der Förd erungen zu 
erhöhen. 
Bürger*innen  
Ausgangslage Akteure 
Mit dem bestehenden Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäu de“ bietet 
die Stadt Münster finanzielle Anreize für energetische Sanierungen und 
Dachbegrünung. Bisherige Fördermechanismen haben bereits positive Ef fekte 
erzielt. Eine kontinuierliche Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der 
Förderinstrumente ist notwendig, um die Zielerreichung zu sichern , die 
Fördermittel effizient einzusetzen und die Reichweite bei Eigentüm er*innen und 
Mieter*innen zu erhöhen. 
Federführung:  
Amt 64 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Vor dem Hintergrund des neuen Doppelhaushalts 2026/2027 und der politische n Rahmenbedingungen nach 
den Kommunalwahlen ist eine frühzeitige Abstimmung und Sicherung der Mittel besonders relevant. Die 
Maßnahme umfasst die Fortführung und Weiterentwicklung des Förderprogramms.  
Wichtige Schritte sind unter anderem: 
• Prüfung bestehender Förderbausteine:  Hierzu zählt die Identifikation von Optimierungspotenzialen 
hinsichtlich Zielgruppen, Förderhöhen und Fördermodalitäten im Hinblick auf die langfristige 
Wärmeversorgungsstrategie. Die Fördermittel sind wirtschaftlich,  sparsam und in diesem 
Zusammenhang nachhaltig zu verwenden, um einen möglichst starken Fokus auf 
Wärmebedarfsreduktion und Klimaanpassung von Wohngebäuden im Sinne d er städtischen Klima-
Strategie zu entfalten. 
• Abgleich mit übergeordneten Förderprogrammen : ergänzende Komplementierung, um Doppelungen 
zu vermeiden und Förderwirkung zu maximieren. 
• Kontinuierliches Monitoring und Anpassung : Anpassung der Förderkriterien, wenn sich gesetzliche 
Rahmenbedingungen, technologische Möglichkeiten oder Sonstiges ändern. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Bis 2045 • Prüfung und politische Bestätigung des Förderprogrammes  
• Kommunikation und Zielgruppenansprache 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Hoch, zwischen 5.000 – 
20.000 t CO2/a • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie  
Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Kosten 
2,51 Mio. € in 2026 
2,41 Mio. € ab 2027 ff. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 281 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.7 Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in 
Gewerbegebieten 
LANUK: Energieeffizienz 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Ziel der Maßnahme ist es die Wärmewende auch in Gewerbegebieten 
voranzutreiben, indem klimaneutrale Wärmelösungen erschlossen werden, bspw. 
durch die Nutzung von Abwärme oder erneuerbaren Wärmepotenzialen. Ziel ist 
die Reduzierung von CO2-Emissionen in Gewerbegebieten. 
Unternehmen 
Ausgangslage Akteure 
Die Wirtschaftsförderung Münster verfolgt bereits Initiativen zur Entwicklung 
nachhaltiger Gewerbegebiete (z.B. Projekt „Ökologische Transformation der 
Bestandsgewerbegebiete“). Durch ergänzende Beratungsangebote zur 
Erschließung von Abwärme- oder erneuerbaren Wärmepotenzialen können 
bestehende Bestrebungen erweitert und die Umsetzung klimaneutraler 
Wärmeversorgung gefördert werden, wodurch das Gesamtziel der klimaneutralen 
Gewerbegebiete gefördert wird. 
Federführung:  
Wirtschaftsförderung 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster, 
Amt 23, Amt 61, Amt 
66, Amt 67 
Beschreibung 
Aufbauend auf den bestehenden Initiativen der Wirtschaftsförderung Münster soll die Entwicklung 
klimaneutraler Gewerbegebiete gezielt durch eine Verzahnung von Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und 
Stadtnetze und Unternehmen vorangetrieben werden. Ergänzend zur Optimierung der Stromversorgung 
und -kosten sollte die Erschließung und Nutzung von Abwärmepotenzialen oder erneuerbarer Wärme (z. B. 
Geothermie, Solarthermie) in die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen thematisch berücksichtigt 
werden.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
2026 - 2031 • Koordination und Einbindung relevanter Akteure aus 
Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und Stadtnetzen und 
Gewerbegebietsakteuren  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Mittel, 500 - 5.000 t 
CO2/a  
• Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, 
Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsbetrieben 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten in 
Abhängigkeit der 
konkreten 
Maßnahmenausgestal-
tung zu bestimmen. 
• Finanzierung durch Unternehmen 
• KfW-Bank-Förderung 
• progres.NRW-Förderung 
• BEW oder BEG-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 282 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.8 Unterstützung lokaler Bürgerenergie- und Wärmeinitiativen 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☒ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster unterstützt gezielt die Initiierung und Umsetzung von 
Bürgerenergiegenossenschaften und Nachbarschafts-Wärmeprojekten, um die 
lokale, gemeinschaftliche Wärmeversorgung zu stärken. Ziel ist es, durch 
Beratung und Vernetzung die Planung und Umsetzung von Projekten zu 
unterstützen sowie deren soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern. 
Engagierte Bürger*innen 
Ausgangslage Akteure 
Bürgerenergiegenossenschaften sind bewährte Instrumente, um Bürger*innen an 
der Energiewende zu beteiligen und lokale Projekte gemeinsam umzusetzen. 
Neben Bürgerenergiegenossenschaften etablieren sich Nachbarschafts-Wärme-
Projekte zunehmend. Hier zeigen z.B. die Ergebnisse der Fokusquartier-Analysen, 
dass gemeinsame Wärmeversorgung wirtschaftlich aufgebaut werden können. 
Solche Zusammenschlüsse, sei es als Bürgerenergiegenossenschaften oder 
andere nachbarschaftliche Formate, bieten Potenzial, lokale Wärmelösungen 
wirtschaftlich und sozial nachhaltig umzusetzen. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadt Münster kann Bürger*innen in geeigneten Quartieren gezielt ansprechen, zur Gründung von 
Energiegenossenschaften oder Nachbarschafts-Wärmeprojekten motivieren und sie bei der Entwicklung 
gemeinschaftlicher Wärmeversorgungsmodelle (z. B. Nahwärmenetze, gemeinschaftliche Wärmepumpen mit 
Wärmespeichern oder Solarthermieanlagen) unterstützen. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, 
Beratungsangebote und die Vermittlung von Kontakten zu Stadtwerken, Fachplanern, örtlichem SHK-
Handwerk (auch als potenzielle Betreiber*innen) sowie Förderstellen.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 3 Jahre • Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in 
relevanten Quartieren. 
• Einbindung von Informationsmaterial mit Praxisbeispielen, 
Förderhinweisen und Kontakten auf Kommunikationskanäle. 
• Entwicklung eines speziellen Fördertopfes „Konzepte für 
gemeinschaftliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.“ 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
In Abhängigkeit der 
konkreten Projekte. 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster der 
Stadtverwaltung Münster 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Kosten in 
Abhängigkeit der 
konkreten Projekte zu 
ermitteln. 
• KfW-Bank-Förderung 
• progres.NRW-Förderung 
• BEW- oder BEG-Förderung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 283 
 
Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 
4.9 Differenzierte Prüfung von wechselseitigen Anschluss- und 
Benutzungsverpflichtungen zur Sicherung hoher Anschlussquoten an 
leitungsgebundene Wärmenetze 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Ziel der Maßnahme ist es, im Bedarfsfall in Neu- wie Bestandsgebieten zu prüfen, 
wie eine verlässliche, hohe Anschluss- und Nutzungsquote an 
leitungsgebundene, erneuerbare Wärmelösungen mit Anschluss- und 
Benutzungsverpflichtungen sicherzustellen ist. Dadurch können die 
wirtschaftliche Planbarkeit und die sichere Realisierung zentraler 
Wärmeinfrastrukturen ermöglicht, gleichzeitig die Klimaneutralitätsziele der Stadt 
Münster vorangetrieben und eine sozial ausgewogene, langfristig stabile 
Kostenverteilung für alle Wärmekund*innen gewährleistet werden. 
Zu diesem Zweck prüft und entwickelt der Konzern Stadt Münster einen 
geeigneten Instrumentenmix aus rechtlichen und kommunikativen Maßnahmen, 
der flexibel an die technischen, wirtschaftlichen, städtebaulichen und sonstigen 
Rahmenbedingungen angepasst und im Bedarfsfall gebietsweise angewendet 
werden kann.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Stufenkonzepts zur erneuerbaren 
Wärmeversorgung erfordert in neuen Baugebieten eine sehr hohe 
Anschlussquote, um Wärmenetze wirtschaftlich für Kunden und Betreiber 
dimensionieren und dauerhaft betreiben zu können. Während in Neubaugebieten 
bereits heute privatrechtliche Instrumente wie vertragliche 
Abnahmeverpflichtungen angewendet werden, stellen Bestandsgebiete andere 
Herausforderungen wie eine heterogene Gebäude- und Eigentümerstruktur, 
unterschiedliche technische Voraussetzungen (z.B. bezüglich Heizungsalter) 
sowie Sanierungszustände und bauliche Umsetzbarkeit.  
Für beide Gebietstypen gilt gleichermaßen, dass die Wirtschaftlichkeit und 
technische Machbarkeit zentraler erneuerbarer Wärmelösungen maßgeblich von 
verlässlichen Abnahmeerwartungen, abgestimmten Planungsprozessen und einer 
langfristigen Sicherung der Nutzung abhängt. Daher bedarf es der Prüfung und ggf. 
Ausgestaltung eines flexiblen Instrumentenmixes, der jeweils an die spezifischen 
Voraussetzungen des Quartiers angepasst angewendet werden kann.  
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Amt 23, Amt 61, 
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Die Stadt Münster prüft und entwickelt gemeinsam mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster einen 
differenzierten und angemessenen Instrumentenmix, der je nach Gebiet, Ausgangslage, Planungsstand usw. 
eine hohe Anschlussquote sicherstellen kann. Zu den Instrumenten gehören beispielsweise: 
• Information und Beratung zur Förderung der Akzeptanz und des Nutzungsinteresses an der 
Fernwärme  
• Privatrechtliche Verpflichtungen in Neubaugebieten, z.B. durch Kauf- und Erbbaurechtsverträge  
• Öffentlich-rechtliche Instrumente wie eine Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 284 
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Ab 2026 fortlaufend  Individuelle gebietsspezifische und projektbezogene Prüfung der Erforderlichkeit, 
Eignung und Anwendbarkeit eines Instrumentes 
Information und Beratung zur Erörterung der Akzeptanz und freiwilligen 
Anschlussbereitschaft  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-
/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten  
Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 285 
 
12.5 Wärmenetzgebiete 
Wärmenetzgebiete 
5.1 Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
LANUK: Wärmenetzgebiete 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster treiben den sukzessiven Ausbau und die 
Nachverdichtung des Fernwärmenetzes voran, um die Dekarbonisierung der 
Wärmeversorgung kontinuierlich umzusetzen. Ziel ist es, die Versorgung mit 
effizienter und zunehmend klimaneutraler Fernwärme schrittweise auf weitere 
Teilräume des Stadtgebiets auszuweiten und das bestehende Wärmenetz in dicht 
bebauten Bereichen verstärkt zu nutzen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Der Ausbau der Fernwärme ist ein zentraler Bestandteil des Zielszenarios der 
kommunalen Wärmeplanung für Münster. Die Stadtwerke Münster haben im Zuge 
der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ihre Transformationsplanung zur 
langfristigen Dekarbonisierung des Wärmenetzes aufgestellt, welcher einen 
schrittweisen Netzausbau sowie die Dekarbonisierung der Versorgung vorsieht. 
Die Stadtwerke Münster setzen den Fernwärmeausbau schrittweise um und 
planen die Versorgung weiterer Straßenzüge und Stadtbereiche. Währen d in 
innerstädtischen Bereichen insbesondere die Nachverdichtung bereits flächig 
bestehender Wärmenetzleitungen im Fokus steht und grundsätzlich Vorrang hat, 
wird in den Erweiterungsgebieten des bestehenden Fernwärmenetzes ein Ausbau 
in dicht bebaute Gebiete angestrebt. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
Stadtverwaltung Münster 
 
Beschreibung 
Zur Umsetzung umfasst die Maßnahme die fortlaufende Planung künftiger Ausbauetappen, die Priorisierung 
geeigneter Gebiete auf Basis technischer, wirtschaftlicher und städtebaulicher Kriterien, eine gezielte und 
frühzeitige Anschlussakquise für die Ausbauetappen sowie die transparente Kommunikation der 
Ausbaufortschritte gegenüber Bürger*innen und Stakeholdern. 
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die enge Abstimmung mit der Stadt Münster zur 
Baustellenkoordination, Genehmigungsprozessen und infrastrukturellen Planungen, um Synergien mit 
anderen Tiefbaumaßnahmen zu nutzen und Belastungen für Anwohner*innen zu minimieren. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 15 Jahre • Planung und Realisierung von Nachverdichtungs- und 
Ausbauabschnitten 
• (Vor-) Akquise neuer Anschlüsse in den Ausbauabschnitten 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 60.000 t CO2/a • Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie-
/Wärmewende 
• Koordinierte Infrastrukturplanung 
• Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits  
• Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 286 
 
ca. 165 Mio. €  • Förderung nach BEW Modul 2 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 287 
 
Wärmenetzgebiete 
5.2 Planung und Umsetzung der Kanalwasser-Wärmepumpe in Münster-
Mitte 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung 
konsequent voran. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung einer 
Großwärmepumpe mit einer Leistung von bis zu 15 MWth, die das Wasser des 
Dortmund-Ems-Kanals als Wärmequelle nutzt. Damit soll ein weiterer 
bedeutender Schritt zur klimaneutralen Wärmeversorgung Münsters bis 2030 
realisiert werden. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer 
Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein stellt die Nutzung des 
Kanalwassers des Dortmund-Ems-Kanals durch eine Großwärmepumpe dar. 
Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase.  
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 61,  
Wasserstraßen und 
Schifffahrtsverwaltung 
(WSV), 
Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsamt (WSA) 
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Großwärmepumpe zur Einspeisung in das 
Fernwärmenetz. Das Kanalwasser dient hierbei als regenerative Wärmequelle. Durch die Nutzung bereits 
bestehender Infrastrukturen am Dortmund-Ems-Kanal wird der Eingriff in Umwelt und Schifffahrt minimiert. 
Die Umsetzung ist bis 2030 vorgesehen. 
Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der technischen und wirtschaftlichen Planung über die 
Fördermittel-Akquise bis hin zur Bauausführung. In der Planungsphase werden die Standortauswahl, die 
technischen Anlagen, die hydraulische Einbindung ins Fernwärmenetz, die Anbindung an das Stromnetz und 
die Abstimmung mit wasser- und schifffahrtsrechtlichen Anforderungen sowie erforderliche Genehmigungen 
vorbereitet. Parallel erfolgt die Beantragung von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für 
effiziente Wärmenetze (BEW), um die Wirtschaftlichkeit des Projekts sicherzustellen. 
Nach erfolgreicher Genehmigungsplanung werden die Ausschreibung und Vergabe der technischen 
Komponenten (z. B. Wärmepumpe, Wärmeübertrager, Leitungsbau) vorbereitet. Auf Basis der 
Vergabeergebnisse erfolgt anschließend die Investitionsentscheidung durch die Stadtwerke Münster. Die 
Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen 
an das Fernwärmenetz.  
Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: 
• Mitwirkung bei der Standortplanung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, 
• Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange, 
• Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, 
• Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von 
Verkehrseinschränkungen.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 288 
 
• Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Planung- und Vorbereitung des Anlagenbaus. 
• Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus.  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 5.500 t CO2/a  • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 30 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 289 
 
Wärmenetzgebiete 
5.3 Planung und Umsetzung der Klarwasser-Wärmepumpe in Münster-
Nord 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Entsprechend des Transformationsplanes verfolgen die Stadtwerke die 
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung 
einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld des Hauptklärwerks im Norden der 
Stadt Münster, die als Wärmequelle das geklärte Abwasser aus dem Klärwerk 
nutzt. Die Realisierung soll bis 2030 erfolgen. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer 
Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Abwärme 
aus dem Klarwasser des Klärwerkes sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der 
Planungsphase. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 66  
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld der 
Hauptkläranlage in Münsters Norden. Durch die Nutzung der vorhandenen Abwasserinfrastruktur wird eine 
konstante, ganzjährig verfügbare Wärmequelle erschlossen, die gleichzeitig einen hohen ökologischen Nutzen 
bietet. 
Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In der Planungsphase 
werden Standortbedingungen, technische Anlagen, Schnittstellen, hydraulische Einbindung in das 
Fernwärmenetz und die Stromnetzanbindung in Abstimmung mit beteiligten Stakeholdern geplant. Parallel 
erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 
(BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte beinhalten die Vorbereitung 
und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen sowie die Ausschreibung und Vergabe der 
durchzuführenden baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke 
Münster erfolgt die Bauausführung. 
Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen 
Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv 
durch: 
• Mitwirkung bei der Standortplanung, 
• Bereitstellung des Klarwasserstromes als Wärmequelle,  
• Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange, 
• Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, 
• Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von 
Verkehrseinschränkungen. 
• Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. 
 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus 
THG-Einsparungen Synergieeffekte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 290 
 
Ca. 9.300 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 60 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 291 
 
Wärmenetzgebiete 
5.4 Planung und Umsetzung der Solarthermie-Anlage in Münster-West 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärme voran. 
Entsprechend des Transformationsplanes erfolgt derzeit die Planung einer 
kombinierten Freiflächen-Solarthermie- und PV-Anlage in Münsters Westen. Die 
Umsetzung soll bis 2028 erfolgen.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer 
Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Freiflächen 
Solarthermie- und PV sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der 
Planungsphase. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 61 
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Kombinationsanlage aus Freiflächen Solarthermie- und 
PV-Anlage bis 2028. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In 
der Planungsphase wird die Anlage technisch ausgelegt sowie die Integration in das bestehende Wärme- und 
Stromnetz erörtert. Parallel erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für 
effiziente Wärmenetze (BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte 
beinhalten die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen, die Durchführung der 
planungsrechtlichen Verfahren – die Änderung des Flächennutzungsplans (125. FNP-Änderung) und die 
Aufstellung des Bebauungsplans (Bebauungsplan Nr. 638) – sowie die Ausschreibung und Vergabe der 
baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke Münster erfolgt die 
Bauausführung. 
Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen 
Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv 
durch: 
• Mitwirkung bei der Standortplanung, 
• Begleitung der erforderlichen Genehmigungs- und Planverfahren, 
• Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, 
• Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von 
Verkehrseinschränkungen. 
• Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 3 Jahre • 125. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 638 
• Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus 
• Ausschreibung und Umsetzung der Leitungsverlegung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 3.500 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 292 
 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 65 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 293 
 
Wärmenetzgebiete 
5.5 Planung und Umsetzung der ersten TGT-Anlage in Münster 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster verfolgen mit der Planung und Umsetzung der ersten 
Tiefengeothermieanlage in Münster das Ziel, einen weiteren Baustein zur 
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu realisieren. Durch die Nutzung von 
Tiefengeothermie als Energiequelle soll eine grundlastfähige, erneuerbare 
Wärmequelle erschlossen werden. Die Umsetzung eines ersten Geothermie-
Heizwerks soll 2030 abgeschlossen sein.  
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
Bis Ende 2025 werden die Daten aus einer flächigen 3D-Seismik prozessiert und 
ein Untergrundmodell des tiefen Untergrunds von Münster erstellt. Das Modell 
dient zur Identifikation geologisch geeigneter Standorte für Bohrdubletten. Eine 
erste Probebohrung in Münster soll bis Ende 2027 abgeteuft werden. Abhängig 
von der Fündigkeit der ersten Probebohrung wird eine zweite Bohrung geplant. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
Amt 61 
Beschreibung 
Bei der Erschließung von Tiefengeothermie sind die Stadtwerke Münster in Nordrhein-Westfalen das 
Versorgungsunternehmen mit dem weitesten Projektfortschritt. Die Daten aus der 3D-Seismik bzw. das 
resultierende Untergrundmodell dienen als Grundlage für die Identifizierung von geologisch geeigneten 
Standorten für Bohrdubletten zur Förderung von heißem Thermalwasser aus tiefen Gesteinsschichten. 
Potenzialstandorte müssen darüber hinaus weitere Bedingungen erfüllen (Nähe zum Wärmenetz, Größe der 
Fläche).  
Eine erste Tiefenbohrung wollen die Stadtwerke Münster zunächst in den flacheren Horizont (rund 1.000 
Meter) niederbringen. Nach erfolgreichen Fördertests folgt die Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise 
und Umsetzung der für die Bohrdublette notwendigen zweiten Bohrung (Injektionsbohrung). Parallel erfolgt die 
Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise und anschließende Umsetzung eines Heizwerks (u.a. 
Großwärmepumpe zur Anhebung der Temperatur) sowie parallel die erforderliche stromseitige und 
wärmenetzseitige Netzanbindung.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 10 Jahre • Identifizierung von Potenzialstandorten anhand des Untergrundmodells 
• Flächensicherung, Planung, Ausschreibung und Genehmigung der 
Bohrung(en) und Anlage 
• Klärung von Fördermöglichkeiten 
• Bauausführung der einzelnen Anlagenteile 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Ca. 34.100 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
ca. 25 Mio. € • Förderung durch das Land NRW  
• Prüfung einer Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 294 
 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 295 
 
Wärmenetzgebiete 
5.6 Vorplanungen für weitere erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen zur 
Realisierung im Zeitraum 2030-2040 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Zusätzlich zu der konkreten Planung und Umsetzung der neuen 
Erzeugungsanlagen bis 2030 entwickeln die Stadtwerke Münster ihre 
Transformationsstrategie stetig weiter. Vorplanungen für weitere Anlagen 
konkretisieren den Fahrplan für das kommende Jahrzehnt. 
Stadtkonzern Münster 
Ausgangslage Akteure 
Die Transformationsplanung der Stadtwerke Münster deckt den Zeitraum bis 2045 
ab. Bis 2030 sollen bis zu vier neue Erzeugungsanlagen geplant und teilweise in 
Betrieb genommen werden. Zur langfristigen Dekarbonisierung der 
Wärmeversorgung müssen weitere vorgesehene Maßnahmen aus dem 
Transformationsplan in Vorplanungen gehen.  
Federführung:  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Maßnahme beinhaltet die regelmäßige Fortschreibung der Transformationsstrategie der Fernwärme der 
Stadtwerke Münster. Bestandteile hiervon sind die Identifikation und technischen Vorplanungen weiterer 
Standorte für tiefengeothermische Anlagen, weiterer Großwärmepumpen (z.B. Luft-Wärmepumpe) sowie 
ergänzende Spitzenlastkessel, die mit erneuerbaren Gasen betrieben werden können. 
Die Vorplanungen schaffen die Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen und dienen der 
frühzeitigen Vorbereitung auf die anstehenden finanziellen, planerischen und genehmigungsrelevanten 
Bedarfe im Zeitraum 2030 - 2040.  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Vorbereitung und Initialisierung der Vorplanungen  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme 
• Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale 
Wärmequellen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Kosten abhängig der 
konkreten Projekte. 
• Förderung nach BEW Modul 1 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 296 
 
Wärmenetzgebiete 
5.7 Senkung der Vorlauf- und Rücklauftemperatur in Zusammenarbeit mit 
den Kund*innen 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Für die Integration von erneuerbar erzeugter Wärme im Zuge der 
Dekarbonisierung der Fernwärme durch die Stadtwerke Münster ist die 
schrittweise Senkung der Vorlauftemperatur unerlässlich. Um gleichzeitig den 
Ausbau des Fernwärmenetzes zu ermöglichen und die Effizienz zu steigern, ist 
auch die Senkung der tatsächlichen Rücklauftemperaturen auf das Niveau gemäß 
der technischen Anschlussbedingungen (TAB) erforderlich, deren Einhaltung den 
Kund*innen (als Betreibende der Hausanschlussstationen) obliegt. Ziel der 
Maßnahme einer schrittweisen Absenkung der Rück- und Vorlauftemperaturen in 
Zusammenarbeit mit den Kund*innen.  
Fernwärmekund*innen 
Ausgangslage Akteure 
Das Fernwärmenetz in Münster wird aktuell mit hohen Temperaturen im Vorlauf 
(80 bis 130 °C) und Rücklauf (Jahresmittel > 60°C) betrieben. Im Zuge der 
Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung werden vermehrt Technologien 
integriert, deren Effizienz vom Temperaturniveau des Fernwärmenetzes abhängt 
(insbesondere Wärmepumpen). Durch eine Absenkung der Temperaturen können 
erhebliche Effizienzgewinne erzielt und Wärmenetzverluste verringert werden. 
Diese Reduktion der Temperaturen erfordern in der Regel Anpassungen an den 
Hausanschlüssen und Hausübergabestationen der Gebäude, weshalb die 
Absenkung der Netztemperaturen mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. 
Für die Einhaltung der laut technischen Anschlussbedingungen geforderten 
Temperaturen sind in erster Linie die Kund*innen als Betreibende der 
Hausanschlussstation verantwortlich. Die Absenkung der Temperaturen erfordert 
ein Zusammenwirken von Stadtwerken und Stadtnetzen sowie den Kund*innen 
und Handwerksbetrieben, welche vom Stadtwerke-Konzern für das Thema 
sensibilisiert und unterstützt werden.  
Federführung:  
Stadtnetze Münster, 
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
SHK-Gewerke  
Beschreibung 
Die Stadtwerke Münster verfolgen das Ziel, die Effizienz des Fernwärmenetzes zu steigern und die 
Systemtemperaturen nachhaltig zu senken. Eine gezielte Reduzierung von Vorlauf- und Rücklauftemperaturen 
kann den Energieeinsatz reduzieren und damit die Integration erneuerbarer Wärmequellen erleichtern sowie 
die Netzverluste minimieren. Die Maßnahme setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kund*innen, 
insbesondere großen Liegenschaftsbetreiber*innen und Wohnungsunternehmen, sowie dem lokalen 
Handwerk. In diesem Rahmen werden bestehende Heizsysteme und Anschlussbedingungen analysiert, um 
Potenziale für niedrigere Vorlauf- und Rücklauftemperaturen zu identifizieren. Erkenntnisse sind sukzessive in 
die Anpassung der TAB zu überführen, sodass die Versorgungssicherheit und der Komfort dauerhaft 
gewährleistet bleiben. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Datenaufnahme und Analyse der Vor- und Rücklauftemperaturen 
• Information und Beratung zu fachgerechter Bedienung und Wartung der 
Hausstation 
• Anpassung der TAB 
 
THG-Einsparungen Synergieeffekte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 297 
 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster 
• Regelmäßige Austauschrunden mit Vertreter*innen des SHK-, 
Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrikergewerkes 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Abhängig des Zustands 
der bestehenden 
Hausanschlussstation-
en. 
• Förderung nach BEW Modul 2 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Teilweise kundenseitige Investitionen in Hausanschlussstationen

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 298 
 
12.6 Prüfgebiete 
Prüfgebiete 
6.1 Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von 
Wärmeversorgungsansätzen in Prüfgebieten 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Entwicklungen zu den einzelnen Prüfgebieten soll fortlaufend bewertet und 
weiterentwickelt werden, um fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der 
Wärmewende in diesen Bereichen zu treffen. Ziel ist es, die Erkenntnisse direkt in 
die fortlaufende kommunale Wärmeplanung einzuspeisen und bei Vorliegen 
tiefergehender Analysen vor der formalen fünfjährigen Fortschreibung neue, 
erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Dadurch können strategische 
Priorisierungen vorgenommen, geeignete Maßnahmen abgeleitet und die Planung 
flexibel an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. 
Konzern Stadt Münster 
Ausgangslage Akteure 
In den Prüfgebieten existieren noch keine abschließenden Projektvorschläge für 
die Wärmeversorgung, da hier weitere detaillierte technische, wirtschaftliche und 
soziale Untersuchungen erforderlich sind. Die Ergebnisse müssen bewertet, 
priorisiert und in die Umsetzungsplanung der Wärmewende eingearbeitet werden. 
Die kommunale Wärmeplanung hat im Erstellungsprozess etablierte Arbeits- und 
Abstimmungsstrukturen zwischen Verwaltung, Stadtwerken und städtischen 
Tochtergesellschaften geschaffen, die zur weiteren Strukturierung neuer 
Erkenntnisse aus den Prüfgebieten genutzt werden können.  
Federführung:  
Steuerungsgruppe 
Energie-
/Wärmewende 
 
Beteiligte:  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Eine verantwortliche Koordinationsstelle beobachtet und begleitet fortlaufend die Entwicklungen in den 
Prüfgebieten. Die Aufgaben umfassen: 
• Beauftragung und strategische Auswertung von Analysen zu technischen, wirtschaftlichen und 
sozialen Aspekten von Wärmeversorgungslösungen. 
• Systematische Einbindung der Ergebnisse in die fortlaufende kommunale Wärmeplanung, damit 
neue Erkenntnisse direkt in die strategische Steuerung und die Fortschreibung der Planung 
einfließen. 
• Ableitung geeigneter Maßnahmen und Initiierung dieser.  
• Unterstützung der Abstimmung zwischen Stadtwerken, Fachämtern und weiteren Akteuren, um 
Maßnahmen priorisiert und konsistent umzusetzen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Initiierung und Ausschreibung von Machbarkeitsstudien  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten 
Einsparungen.  
• Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen 
Fachplanung Wärme  
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 299 
 
• Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Keine spezifischen 
Mehrkosten. 
• Teil der zu schaffenden Strukturen in Bezug auf die Koordination der 
Wärmewende in Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 300 
 
Prüfgebiete 
6.2 Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster prüfen kontinuierlich  Anschlussmöglichkeiten der als 
Prüfgebiete dargestellten Randgebiete des Fernwärmenetzes und stellen sicher, 
dass die Machbarkeit einer Fernwärme-Erschließung unter Berücksichtigung 
neuer erneuerbarer Wärmequellen und sich verändernder wirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen langfristig bewertet wird. Ziel ist es, zu einem späteren 
Zeitpunkt fundierte Entscheidungen über die Realisierbarkeit von Ausbau- und 
Anschlussprojekten in diesen Gebieten treffen zu können und so eine 
wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Wärmewende zu gewährleisten. 
Konzern Stadt Münster  
Ausgangslage Akteure 
Die Machbarkeit einer Fernwärmeversorgung in den Randgebieten der Stadt ist 
aktuell für die definierten Prüfgebiete noch nicht abschließend geklärt. Dies liegt 
im Wesentlichen an zwei, im Einzelfall unterschiedlichen Faktoren: 
• Hydraulische Restriktionen durch begrenzte vorhandene 
Netzkapazitäten 
• Limitierte Erneuerbare Wärmequellen für eine zusätzliche Erweiterung 
des Bestandsnetzes 
Federführung:  
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster 
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Zur Umsetzung der Machbarkeits-Untersuchung wird ein kontinuierlicher Prüfprozess etabliert, der 
sicherstellt, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert werden. Die Umsetzung 
beinhaltet folgende Schritte: 
• Bestandsaufnahme und Analyse  
• Technische Machbarkeitsanalyse 
• Wirtschaftliche Machbarkeitsanalyse  
• Koordination mit weiteren Projekten und Akteuren  
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Koordination durch die Stadtwerke Münster 
• Zusammenarbeit mit externen Experten  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Prüfgebieten  
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifischen Kosten in 
Abhängigkeit des 
konkreten Gebietes zu 
bestimmen. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 301 
 
Prüfgebiete 
6.3 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Kinderhaus 
LANUK: Infrastruktur 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster prüfen, ob eine zentrale 
Wärmeversorgung in Kinderhaus wirtschaftlich, technisch und städtebaulich 
tragfähig ist. Ziel ist es, auf Basis einer fundierten Machbarkeitsstudie die 
Wärmeversorgung in Kinderhaus zu bewerten und ggf. nächste Schritte für eine 
Umsetzung einzuleiten. 
Konzern Stadt Münster;  
Gebäudeeigentümer*inn
-en 
Ausgangslage Akteure 
Die Fokusgebietsbetrachtung hat gezeigt, dass eine zentrale Wärmeversorgung 
für Kinderhaus grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Allerdings 
bleiben hinsichtlich der Erschließung potenzieller erneuerbarer Wärmequellen 
sowie der Struktur der Wärmeabnehmer (Gebäudetypen, Geschossigkeit, 
Wärmelastprofile, Interesse) noch offene Fragen, welche in einer detaillierten 
Machbarkeitsstudie analysiert werden sollten. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster, 
Stadtnetze Münster, 
Amt 61 
Beschreibung 
Resultierend aus der Fokusgebietsbetrachtung startet der Konzern Stadt Münster zunächst die Entwicklung 
des Projektes. Dazu werden grundlegende Fragen zu Eigentümer*innen-Interesse, Realisierungs-Zeitschiene, 
Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmepotenzialen und Standortfragen betrachtet.  
Im Falle positiver Ergebnisse beginnt danach eine Machbarkeitsstudie als Planung, die eine vertiefte 
technische, wirtschaftliche und städtebauliche Analyse der Wärmeversorgung umfasst. Sie soll Grundlage für 
eine Entscheidung hinsichtlich der Realisierung einer zentralen Versorgung in Kinderhaus darstellen. Vor dem 
Hintergrund der hohen Bebauungsdichte sowie hohen Geschossigkeit kann es bei der Realisierung von 
dezentralen Anlagen zu Lärmbelastungen und städtebaulichen Konflikten kommen.  
Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, welche zumindest folgende Elemente auf 
Grundlage der Fokusbetrachtung vertieft untersuchen sollte: 
• Stakeholder-Integration: Abstimmung mit Eigentümer*innen, Wohnungsunternehmen, Stadtplanung 
und Stadtwerken, um Interessen, Risiken und Umsetzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. 
• Potenzialanalyse für Wärmequellen: Identifikation und Bewertung verfügbarer erneuerbarer 
Wärmequellen sowie der Erschließungsmöglichkeiten. 
• Technische Auslegung der Anlagen: Netzstruktur, Auslegung und hydraulische Simulation (mehrerer 
kleinerer Netze und/oder eines großen Netzes, in Varianten der Vorlauftemperatur – Kaltes oder 
Warmes Netz), Dimensionierung, Standorte der Erzeugungsanlagen und Vorprüfung der 
Genehmigungsfähigkeit. 
• Städtebauliche Bewertung: Die Studie untersucht die technischen Möglichkeiten und bewertet 
zentrale versus dezentrale Versorgungsoptionen hinsichtlich Ihrer städtebaulichen Vor- und 
Nachteile.  
• Wirtschaftlichkeits- und Risikoprüfung: Investitions- und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten, 
Sensitivitätsanalysen. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 302 
 
Projektentwicklung & 
Machbarkeitsstudie: 
mind. 1 Jahr  
Gesamtprozess bis zur 
Realisierungsentscheidu
ng mind. 3 Jahre 
• Projektentwicklung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung 
des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und 
Verantwortlichkeiten 
• Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der 
Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher 
Förderung ggf. sinnvoll 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen, erst mit 
evtl. Umsetzung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung  
• Regelmäßige Austauschrunden mit Liegenschaftsbetreibern 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Ab. 80.000 € • Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Förderung nach BEG oder BEW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 303 
 
Prüfgebiete 
6.4 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Hiltrup 
LANUK: Abwärmenutzung 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster prüfen die technische und wirtschaftliche Machbarkeit 
einer Nahwärmeversorgung in Hiltrup unter Einbeziehung lokaler 
Abwärmequellen. Ziel ist es, Potenziale für die Nutzung industrieller und 
kommunaler Abwärme zu identifizieren, ein optimiertes Versorgungskonzept zu 
entwickeln und die Grundlage für eine spätere Realisierung zu schaffen. 
Stadtkonzern Münster; 
Industrielle 
Gebäudeeigentümer*inn
en  
Ausgangslage Akteure 
Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sowie einer Vorstudie der 
Stadtwerke Münster zeigen, dass eine zentrale Nahwärmeversorgung unter 
Einbezug der Abwärme des Klärwerkes sowie industrieller Abwärme in diesem 
Gebiet grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Die Machbarkeit der 
Verknüpfung bestehender Nahwärmeinseln zu einem großen Netz mit deutlich 
vergrößertem Absatzpotenzial wurde jedoch noch nicht abschließend geprüft. 
Eine vertiefende Untersuchung ist erforderlich, um die Potenziale quantitativ zu 
erfassen, die technische Umsetzung zu prüfen, die Wirtschaftlichkeit zu validieren 
und die Realisierung gezielt vorzubereiten. Zudem bestehen bereits Kontakte und 
erste Abstimmungen mit dem industriellen Abwärmelieferanten und dem 
Klärwerk Hiltrup. 
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima, 
Stadtwerke Münster 
Stadtnetze Münster 
Beschreibung 
Für den Aufbau eines Nahwärmegebiets in Hiltrup sind vertiefende Untersuchungen zur Wärmeversorgung 
vorgesehen, die insbesondere die Nutzung von industrieller Abwärme sowie aus dem Klärwerk Hiltrup und 
wesentliche Ankerkund*innen einbeziehen. In den kommenden Planungsschritten wird ein stetiger und enger 
Austausch mit dem industriellen Abwärmelieferant und dem Amt für Mobilität und Tiefbau sowie deren aktive 
Mitwirkung zur Bereitstellung der Wärmequellenpotenziale notwendig sein, um die Potenziale zur 
Abwärmenutzung zu ermitteln und zu optimieren. Dabei werden insbesondere 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die technische Machbarkeit der Anbindung dieser Abwärmequellen an 
ein Nahwärmenetz sowie das Interesse der erforderlichen Ankerkund*innen untersucht. Als ein wesentlicher 
Verfahrensschritt ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die Potenziale, technische und 
genehmigungsrechtliche Machbarkeit, Investitions- und Kostenanalysen beinhaltet. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
Machbarkeitsstudie 
mind. 1 Jahr 
Gesamtprozess bis zur 
Realisierungsentscheidu
ng mind. 3 Jahre 
• Projektinitiierung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung 
des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und 
Verantwortlichkeiten 
• Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der 
Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher 
Förderung ggf. sinnvoll 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen, erst mit 
evtl. Umsetzung 
• Koordinierte Infrastrukturplanung  
• Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in 
Gewerbegebieten 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 304 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Ab 80.000 € /a • Finanzierung über kommunalen Haushalt 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster 
• Förderung nach BEG oder BEW

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 305 
 
12.7 Dezentrale Gebiete 
Dezentrale Gebiete 
7.1 Prozessbegleitung – Wolbecker Straße 
LANUK: Begleitende Prozesse 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☒ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren 
  ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadt Münster unterstützt Eigentümer*innen im Quartier Wolbecker Straße, 
Mondstraße und Schmittingheide bei der Erschließung geeigneter klimaneutraler 
Wärmeversorgungsoptionen. Ziel ist es, durch einen kooperativen Prozess 
Fortschritte in das kommunale Monitoring einzubinden, Genehmigungs- und 
technische Fragestellungen zu begleiten und Expertise für die Umsetzung der 
Wärmewende in denkmalgeschützten Quartieren aufzubauen. 
Gebäudeeigen-
tümer*innen 
Ausgangslage Akteure 
Die Fokusquartiersanalyse hat gezeigt, dass bestimmte Quartiere ein besonderes 
Potenzial für vertiefte Wärmeuntersuchungen besitzen. Das Gebiet Wolbecker 
Straße war bislang nicht Teil der detaillierten Analyse. Mit seinem 
denkmalgeschützten Bestand und der homogenen Eigentümerstruktur stellt es 
sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die kommunale 
Wärmewende dar.  
Federführung:  
Konzern Stadt 
Münster 
 
Beteiligte:  
Stabsstelle Klima  
Amt 61 – Stadtplanung / 
Untere Denkmalbehörde 
Beschreibung 
Ein kooperativer Prozess zwischen Stadt und Wohnungseigentümer*innen wird etabliert, um die Umsetzung 
geeigneter Wärmelösungen zu unterstützen. Dabei werden Fortschritte kontinuierlich in das kommunale 
Monitoring der Wärmewende eingebunden. Eigentümer*innen erhalten Begleitung bei Genehmigungs- und 
technischen Fragen, und die Verwaltung baut eigene Expertise für die Umsetzung klimaneutraler 
Wärmeversorgung in denkmalgeschützten Quartieren auf. Ziel ist ein praxisnaher, kooperativer Ansatz, der 
den Austausch fördert und die Integration der Maßnahmen in die städtische Wärmeplanung sicherstellt. 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 5 Jahre • Identifikation und Kontaktaufnahme mit Eigentümer*innen im Quartier. 
• Einrichtung eines regelmäßigen Abstimmungs- und 
Kooperationsformats. 
• Fachliche Begleitung bei Genehmigungen, Technikfragen und 
Abwägungen von Lösungen. 
• Integration von Fortschritten und Ergebnissen in das kommunale 
Monitoring. 
• Dokumentation und Ableitung von Empfehlungen für vergleichbare 
denkmalgeschützte Quartiere. 
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
Keine direkten THG-
Einsparungen. 
• Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen 
Wärmeplanung 
• Regelmäßige Austauschformate mit großen Liegenschaftsbetreibern, 
Wohnungswirtschaft

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 306 
 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
Spezifische Mehrkosten 
im Zuge der Verstetigung 
zu Ermitteln. 
• Finanzierung über kommunalen Haushalt

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 307 
 
Dezentrale Gebiete 
7.2 Fortführung und Erweiterung der Tarif- und Produktwelt für die 
dezentrale (strombasierte) Wärmewende 
LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien 
Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss 
☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen 
☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen 
☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren 
  ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren 
Ziel Zielgruppe 
Die Stadtwerke Münster erweitern ihre Tarif- und Produktangebote, um die 
dezentrale, strombasierte Wärmewende zu fördern. Ziel ist es, durch angepasste 
Stromtarife, Wärmepumpen-Contracting und Mietkaufmodelle den Einsatz von 
Wärmepumpen in Bestands- und Neubauten zu erleichtern. Eigentümer*innen 
stehen vor hohen Investitionskosten für fossilfreie Wärmeversorgungssysteme, 
die eine direkte Umsetzung erschweren. Neue Tarif- und Produktangebote können 
diese Hürden abfedern, die Akzeptanz sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit 
steigern. 
Kund*innen der 
Stadtwerke Münster  
Ausgangslage Akteure 
Die Wärmewende erfordert eine stärkere Elektrifizierung der Wärmeversorgung, 
insbesondere durch den Einsatz von Wärmepumpen. Weitere Angebote für 
dezentrale Versorgungslösungen werden in ihrer Sichtbarkeit gestärkt (z.B. WP-
Mietkauf, WP-Tarif, dynamische Tarife) und laufend weiterentwickelt. Die 
Anpassung und Erweiterung der Produktwelt kann den Markthochlauf 
unterstützen. 
Federführung:  
Stadtwerke Münster  
 
Beteiligte:  
/ 
Beschreibung 
Die Stadtwerke entwickeln und implementieren innovative Tarif- und Finanzierungsmodelle, die auf die 
Nutzung von Wärmepumpen abgestimmt sind. Dazu gehören z. B.: 
• zeitvariable Stromtarife 
• Mietkauf-Modelle für Wärmepumpen 
• Wärmepumpen-Contracting 
Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 
mind. 20 Jahre • Fortentwicklung neuer Modelle 
• Laufende Anpassung des Produktportfolio entlang der aktuellen Rechts- 
und Förderbedingungen 
• Begleitende Kommunikation und Beratung  
THG-Einsparungen Synergieeffekte 
THG-Einsparungen durch 
die Nutzung von 
Wärmepumpen und Öko-
Strom. 
• Digitale und individuelle Beratungsangebote für Bürger*innen sowie 
Kund*innen stärken 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie 
Wärme-/Energiewende 
Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 
In Abhängigkeiten der 
Produkte. 
• Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 308 
 
13 Literaturverzeichnis 
 
[1]  D. E.-A. GmbH, Leitfaden: Akteursbeteiligung in der Kommunalen Wärmeplanung, Berlin, 2024.  
[2]  Stadt Münster (Hrsg.), „Integriertes Flächenkonzept Münster,“ Münster, 2024.  
[3]  Stadt Münster, „Baulandprogramm,“ 2025. [Online]. Available: https://www.s tadt-
muenster.de/stadtplanung/baulandentwicklung/baulandprogramm. 
[4]  Landesamt für Natur, Umwelt und klima Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Daten Kommunale Wärmeplanung,“ 
12 2024. [Online]. Available: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/energie/kwp/. 
[5]  Umweltbundesamt, „Erneuerbare Energie in Zahlen,“ 2025. [Online]. Avail able: 
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energie n/erneuerbare-energien-
in-zahlen. 
[6]  S. u. S. Stadt Münster, „Zahlen, Daten, Fakten,“ 12 2024. [Online].  Available: https://www.stadt -
muenster.de/statistik-stadtforschung. 
[7]  D. Walberg, T. Gniechwitz, K. Paare und T. Schulze, „Wohnungsbau - Die Zukunft des Bestandes 
(Bauforschungsbericht Nr. 82),“ Kiel, 2022. 
[8]  Institut Wohnen und Umwelt GmbH (Hrsg.), „Deutsche Wohngebäudetypologie. Beispielhafte Maßnahmen 
zur Verbesserung der Energieeffizienz von typischen Wohngebäuden,“ Darmstadt, 2015 . 
[9]  Klimaschutz- und Energieagentur Baden- Württemberg, „Kommunale Wärmeplanung - 
Handlungsleitfaden,“ Stuttgart, 2020. 
[10
]  
Institut Wohnen und Umwelt GmbH, „TABULA WebTool,“ 2016. [Online]. Avail able: 
https://webtool.building-typology.eu/. 
[11
]  
InWIS Forschung + Beratung GmbH, „Wohnungsbedarfsprognose und 
Wohnungsbedarfsdeckungsprognose,“ Bochum, 2023.  
[12
]  
Stadt Münster, „Münsters Standard für klimagerechtes Bauen,“ 2025. [Online]. Available: 
https://www.stadt-muenster.de/klima/bauen-sanieren/neubau/neubau-standard. 
[13
]  
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung 
und Bauwesen (Hrsg.), „Technikkatalog Wärmeplanung - Stand Juni 2024,“ 2024. 
[14
]  
S. Greif, Räumlich hoch aufgelöste Analyse des technischen Potenzials von Wärmepumpen zur dezentralen 
Wärmeversorgung der Wohngebäude in Deutschland, München: TU München, 2023.  
[15
]  
Stadt Münster (Hrsg.), „Solarkataster Münster,“ 2021. [Online]. Available: htt ps://www.solarkataster-
muenster.de/.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 309 
 
[16
]  
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (Hrsg.), „Solarkataster NRW: 
Potentialdaten Dachflächen- Solarthermie,“ 2025. [Online]. Available: 
https://open.nrw/dataset/solarkataster-nrw-potentialdaten-dachflachen-solarthermie -geo-nrw. 
[17
]  
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrh ein-Westfalen (Hrsg.), 
„Masterplan Geothermie Nordrhein-Westfalen,“ Düsseldorf, 2024. 
[18
]  
Geologischer Dienst Nordrhein- Westfalen, „Geothermale Charakterisierung des Münsterlandes,“ 2024. 
[Online]. Available: https://geowaerme.nrw.de/geothermale-charakterisierung-de s-muensterlandes. 
[19
]  
Stadtwerke Münster, „Tiefengeothermie für Münster,“ 2025. [Online] . Available: https://www.stadtwerke -
muenster.de/unternehmen/muenster-wird-gruen/waermewende/geothermie-fuer-muens ter. 
[20
]  
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (Hrsg.), „Karten - und 
Datenanwendung für wasserwirtschaftliche Daten in NRW,“ [Online]. Available:  
https://www.elwasweb.nrw.de/. 
[21
]  
Verband kommunaler Unternehmen e.V., „Abwasserwärme effizient nutzen - Rechtliche und technische 
Rahmenbedingungen,“ 2024. 
[22
]  
NRW.ENERGY4CLIMATE, „Instrumente zur Unterstützung der Kommunalen Wärmepl anung,“ 01 2025. 
[Online]. Available: https://www.energy4climate.nrw/kommunen/kompetenzz entrum-waermewende-
nrw/kommunale-waermeplanung/instrumente-zur-unterstuetzung. 
[23
]  
Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE, „Plattform für Abwärme - Veröffentlichung Daten,“ 05 2025. [Online]. 
Available: https://www.bfee-
online.de/SharedDocs/Downloads/BfEE/DE/Effizienzpolitik/pfa_veroeffentlichung_daten.html? nn=161654
4. 
[24
]  
Bundesnetzagentur, „Marktstammdatenregister - Tabelle der Stromerzeugungseinheiten für die Gemeinde 
Münster,“ [Online]. Available: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.  
[25
]  
Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energies ysteme, 
„Solarthermieanlagen auf Freiflächen - FAQ,“ November 2023. [Online]. Available: https://www.solare -
waermenetze.de/solare-waermenetze/solarthermie-freiflaechen/. 
[26
]  
Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energies ysteme, 
„Solarthermieanlagen auf Freiflächen - FAQ,“ [Online]. Available: https://www.solare -
waermenetze.de/solare-waermenetze/solarthermie-freiflaechen/. 
[27
]  
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung 
und Bauwesen (Hrsg.), „Leitfaden Wärmeplanung,“ 
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/leitfaden-waermeplanung-komp akt.html, 
2024. 
[28
]  
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung 
und Bauwesen (Hrsg.), „Technikkatalog Wärmeplanung,“ 2024.  
[29
]  
Deutsche Energie-Agentur GmbH, „dena-Gebäudereport 2025,“ Berlin, 2045.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 310 
 
[30
]  
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat, 
„Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleich swerte im 
Nichtwohngebäudebestand,“ Berlin, 2021. 
[31
]  
Fraunhofer UMSICHT, „Kältetechnik in Deutschland,“ Oberhausen, 2020.  
[32
]  
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, „Vergleichswerte für den Energieverbrauch von 
Nichtwohngebäuden,“ Bonn, 2019. 
[33
]  
Umweltbundesamt, „Gebäudeklimatisierung,“ 2045. [Online]. Available: 
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausga se-fckw/natuerliche-
kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/anwendungen/gebaeudeklimatisierung. 
[34
]  
Ö.-I. K. GermanZero, WärmeGuide Münster, o.J..  
[35
]  
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein- Westfalen (Hrsg.), „Wasserdaten NRW,“ 
[Online]. Available: https://www.elwasweb.nrw.de/. 
[36
]  
Bundesverband Solarwirtschaft, „Anteile der Gebäude mit Pelletfeuerung, Wärmepu mpe oder 
Solarthermieanlage,“ [Online]. Available: 
https://www.solarwirtschaft.de/datawall/uploads/2021/04/bsw_grafik_anteil_reg_heizsysteme_d_ 2020.p
df.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 311 
 
Anhang   
Glossar 
Baublock 
Ein Baublock bezeichnet eine räumliche Einheit, die aus einem oder meh reren Flurstücken, Gebäuden oder 
Liegenschaften besteht und von Straßen, Schienen, Gewässern oder anderen  natürlichen oder baulichen 
Grenzen umschlossen ist. Für die Zwecke der Wärmeplanung wird ein Bau block als statistische Einheit 
zusammengehöriger, meist ähnlicher Objekte betrachtet. 
Biomasse 
Biomasse umfasst organische Stoffe pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen  Ursprungs, die zur 
Energiegewinnung genutzt werden können. Dazu zählen Holz, landwirtschaftliche  Reststoffe, Gülle, Bioabfälle 
und gezielt angebaute Energiepflanzen. Die energetische Nutzung von Biomasse erfol gt durch Verbrennung, 
Vergasung, Fermentation (Biogasgewinnung) oder Verflüssigung. Biomasse ist eine er neuerbare Energiequelle, 
deren Klimaneutralität von der nachhaltigen Bewirtschaftung abhängt. 
Biomethan 
Biomethan ist aus Biogas aufbereitetes Methan. Nach der Aufbereitung kann Biometh an in das Erdgasnetz 
eingespeist werden und an anderen Stellen des Netzes entnommen werden. Bei Verwendung in EEG-Anlagen sind 
entsprechende Herkunftsnachweise zu führen. Biomethan zählt zu den synth etischen Gasen, die die 
Anforderungen des GEG an Klimaneutralität erfüllen. 
Contracting 
Contracting ist ein Finanzierungs- und Betreibermodell, um Erzeugungsanlagen (meist Wärme oder Kälte) zu 
betreiben. Ein Contractor finanziert, betreibt dabei eine Anlage, trägt das wirtsch aftliche Risiko und liefert 
Energiedienstleistungen an einen Contractingnehmer im Rahmen längerfristiger Verträge über mehre re Jahre. 
Dezentrales Wärmeversorgungsgebiet 
Ein dezentrales Wärmeversorgungsgebiet ist ein Teilgebiet, das überwiegend nic ht über ein Wärme- oder ein 
Gasnetz versorgt werden soll. 
Endenergie 
Endenergie ist die Energiemenge, die vom Verbraucher direkt bezogen wird, z. B. Strom, Heizöl, Erdgas oder 
Fernwärme. Sie ist die Energie, die dem Endverbraucher nach Umwandlungs-, Übertragungs- und 
Verteilungsverlusten zur Verfügung steht und von diesem genutzt wird. In der Wärmeplanung dient die Ermittlung 
des Endenergiebedarfs als Grundlage für die Auslegung von Versorgungskonzepten. 
Fernwärme 
Fernwärme ist ein System zur Verteilung von Wärme über ein Netz von Rohrl eitungen, das viele Haushalte und 
Gebäude versorgt. Die Wärme wird zentral in einem oder mehreren Anlagen erzeugt und zu den Verbrauchern 
über eine Vorlauf- und eine Rücklaufleitung transportiert. Nahwärmen etze sind technisch ähnlich aufgebaut, 
versorgen meist aber nur kleinere Gebiete, meist nur innerhalb eines Stad tbezirks. Eine genaue Abgrenzung gibt 
es hier nicht.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 312 
 
Fokusgebiet  
Der Begriff Fokusgebiet leitet sich aus einer Förderrichtlinie für Kommunen ab  und bezeichnet ein Quartier, für 
das besondere Voraussetzungen vorliegen und für das Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen auf 
Quartiersebene genauer beschrieben werden.  
Gebäudesanierung 
Hierunter wird die energetische Sanierung der Gebäudehülle vers tanden. Im Vordergrund der thermischen 
Sanierung steht die Verringerung der Wärmeverluste über das Dach, die Außenwände, Fenster, Türen und den 
Boden, meist durch Austausch von Bauteilen oder nachträgliche Isolierun g sowie Verminderung der 
Lüftungsverluste. Die thermische Gebäudesanierung hilft dabei, einer seits den Energiebedarf insgesamt und 
andererseits das notwendige Temperaturniveau abzusenken. 
Geothermie  
Geothermie bezeichnet die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle zur Beheizung von Gebäuden. Die Erdwärme 
kann in Form von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder durch die Nutzun g von tiefem oder 
oberflächennahen Thermalwasser genutzt werden. 
Grundlast in Wärmenetzen 
Die Grundlast in Wärmenetzen bezeichnet den kontinuierlichen, nahezu  gleichbleibenden Wärmebedarf, der 
über das gesamte Jahr hinweg besteht. Dazu zählen etwa die Warmwasserbere itung oder Grundtemperierungen 
von Gebäuden.  
Industrielle Abwärme 
Industrielle Abwärme ist überschüssige Wärme, die bei industriellen od er gewerblichen Prozessen oder in 
Kraftwerken entsteht und meist ungenutzt bleibt. In der kommunalen Wärmeplanung kann Ab wärme zur 
Beheizung von Gebäuden genutzt werden, um den Energiebedarf zu senken. 
Kommunale Wärmeplanung 
Kommunale Wärmeplanung umfasst die Analyse, Entwicklung und Umsetzung von Strategie n zur nachhaltigen 
Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden. Ziel ist es, den Energieverbrauc h zu reduzieren und erneuerbare 
Energien zu fördern. 
Mittellast in Wärmenetzen 
Die Mittellast in Wärmenetzen beschreibt den zusätzlichen Wärmebedarf, der r egelmäßig über die Grundlast 
hinausgeht und stärker schwankt, zum Beispiel durch tageszeit- oder witterungsabhängige Sc hwankungen. 
Nahwärme 
Nahwärme ist eine Variante der Fernwärme, bei der die Wärmeversorgung auf e in kleineres Gebiet, wie ein 
Quartier oder eine Siedlung, begrenzt ist. Nahwärmenetze werden oft lokal erzeugt, z. B. mit Blockheizkraftwerken 
oder Biomasseanlagen. 
Nutzenergie 
Nutzenergie bezeichnet die Energie, die nach weiteren Umwandlungsprozessen tatsächlich für den gewünschten 
Endzweck verfügbar ist, z. B. Wärme zur Raumheizung, Warmwasserbereitung ode r mechanische Energie. Sie 
berücksichtigt Verluste, die z. B. in Heizsystemen, elektrischen Ge räten oder bei der Umwandlung von Strom in

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 313 
 
Licht auftreten. In der Wärmeplanung ist die Nutzenergie eine zentrale Größ e, da sie die Effizienz der gesamten 
Versorgungskette widerspiegelt. 
Prozesswärme 
Prozesswärme ist die Wärmeenergie, die gezielt in industriellen oder gewerblichen Prozessen eingesetzt wird, um 
bestimmte physikalische oder chemische Vorgänge zu ermöglichen oder zu  unterstützen. Sie wird für Prozesse 
wie Schmelzen, Trocknen, Destillieren, Härten oder chemische Reaktionen b enötigt.  
Prüfgebiet 
Ein Prüfgebiet ist ein Teilgebiet, das nicht in ein voraussichtliches Wärmeversorgu ngsgebiet nach den drei oben 
beschriebenen Kategorien eingeteilt werden soll, weil die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht 
ausreichend bekannt sind oder weil ein erheblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher auf andere Art mit 
Wärme versorgt werden soll. 
Sanierungsrate 
Die Sanierungsrate gibt an, wie viel Prozent des Gebäudebestands pro Jahr energetisch saniert werden. Sie ist ein 
wichtiger Indikator in der kommunalen Wärmeplanung, um den Fortschritt bei der  Modernisierung des 
Gebäudeparks zu messen. Eine höhere Sanierungsrate bedeutet, dass der  Gebäudebestand schneller 
energieeffizienter wird und somit die CO₂ -Emissionen zügiger gesenkt werden können. In Deutschland liegt die 
Sanierungsrate aktuell bei etwa 1 % pro Jahr. 
Umweltwärme 
Umweltwärme bezeichnet leicht zu erschließende Energiequellen, wie  Oberflächengewässer (hydrothermische 
Umweltwärme), Umgebungsluft (aerothermische Umweltwärme) und oberfläch ennahe Geothermie. Gemein ist 
diesen Energiequellen, dass ihre Energie aus der Sonne stammt bzw. dar über wieder regeneriert wird und sie 
keine hohen Temperaturniveaus zur Verfügung stellen können. Umweltwärmequellen sind meist flächendeckend 
in irgendeiner der Formen vorhanden, benötigen aber immer Wärmepumpen zur Anhe bung der Temperatur. 
Wärmebedarf 
Der Wärmebedarf ist die errechnete oder gemessene Energiemenge, die benötig t wird, um ein Gebäude zu 
beheizen. Die Wärmeplanung analysiert den Wärmebedarf in einem Gebiet und der Ge samtstadt als Grundlage 
für die Zielplanung  
Wärmeliniendichte 
Wärmeliniendichte ist der Quotient aus der Wärmemenge in Kilowattstunden, die inn erhalb eines Leitungs- oder 
Straßenabschnitts an die dort angeschlossenen oder anschließbaren Verbraucher  innerhalb eines Jahres 
abgesetzt wird, und der Länge dieses Leitungsabschnitts in Metern. Dabei entspricht ein Leitungsabschnitt meist 
einem Straßenabschnitt bzw. einer Baublockseite. Üblich sind Werte von we niger als 1.000 kWh/(m*a) bis etwa 
10.000 kWh/(m*a).  
Wärmenetzgebiet 
Ein Wärmenetzgebiet ist ein beplantes Teilgebiet, in dem ein Wärmenetz besteht ode r geplant ist und ein 
erheblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher über das Wärmenetz  versorgt werden soll. Dabei können mit 
dem Begriff Wärmenetz sowohl Fern- als auch Nahwärmenetze gemeint sein. Es kann weit erhin zwischen 
Verdichtungsgebiet und Ausbaugebiet unterschieden werden.

Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 314 
 
Wärmepumpe 
Eine Wärmepumpe ist ein Heizsystem, das Umgebungswärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich nutzt 
und mit einem thermodynamischen Prozess unter Einsatz von Strom in Heizenergie  umwandelt, ähnlich einem 
„umgedrehten“ Kühlschrank. Bei Anlagen >500 kW kann man von Großwärmepumpen sprechen.  
Wärmespeicher 
Wärmespeicher speichern überschüssige Wärme und stellen sie bei Bedarf zur Verfügung, wobei man Kurz-, 
Mittel- und Langfristspeicher unterscheiden kann. Sie sind ein wichtiger  Baustein zur Flexibilisierung und 
Effizienzsteigerung von Wärmenetzen. 
Wasserstoff 
Wasserstoff (H₂) ist ein universeller Energieträger, der sowohl sto fflich in der chemischen Industrie als auch 
energetisch genutzt werden kann. Die Speicherung und der Transport über l ange Strecken sind möglich, aber 
aufwendiger als bei Methan, da Wasserstoff leichter Barrieren durchdringt. Wasserstoff kann sowohl in speziellen 
Netzen als auch in umzurüstenden Erdgasnetzteilen transportiert werden oder b is zu einem bestimmten 
Prozentsatz beigemischt werden. Klimaneutral hergestellt wird Wasserstoff aus Wasser mittels Elektrolyse durch 
erneuerbaren Strom. 
Wasserstoffnetzgebiet 
Ein Wasserstoffnetzgebiet ist ein Teilgebiet, in dem ein Wasserstoffnetz besteht oder geplant ist und ein 
erheblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher über das Wassersto ffnetz zum Zweck der Wärmeerzeugung 
versorgt werden soll.

Beratungsverlauf (4)

05.05.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 7.1 Vorberatung
Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (38)

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Details

Aktenzeichen
V/0202/2026
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2026
Erstellt
17.03.2026 09:28