V/0202/2026
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster
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Anlage 4_kWP-Münster-Zielszenario-k
356 Zeichen
Kommunale Wärmeplanung in Münster Vorwiegende Heizungsart im Zieljahr 2045 a2 Mngelmodde Hitruper Swraße, Vorwiegende Heizungsart auf Baublockebene im Zieljahr BE Wärmenetze Biogas BEE Wasserstoff EEE Biomasse BE Erd-Wärmepumpe - — Luft-Wärmepupe unbeheizt 72, potenzielle Neubaugebiete 0 1 (Wärmenetzprüfung) [A + | Basiskarte: (C) openstreetmap
Beschlussvorlage
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V/0202/2026 V/0202/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster Beratungsfolge 05.05.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 20.05.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt gem. § 13 Abs. 5 Wärmeplanungsgesetz die Wärmepla- nung der Stadt Münster (Anlage 1 – Kommunaler Wärmeplan Münster). 2. Der Rat der Stadt Münster erkennt an, dass die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf dem gesamten Stadtgebiet eine der zentralsten Zukunftsaufgaben für die gesamte Stadtgesellschaft darstellt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, den Kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und nachhaltige Wärmever- sorgung bis spätestens 2045 bei allen relevanten Planungen und Entscheidungen stadtkonzern- weit entsprechend dieser besonderen Bedeutung zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen sowie die zur Umsetzung des Wärmeplans erforderlichen Schritte gemäß Maßnahmenkatalog (Anlage 3) einzu- leiten und fortzuführen. Die im Wärmeplan benannten relevanten Akteurinnen und Akteure sind angemessen in den Umsetzungsprozess einzubinden. 4. Zu den im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen wird wie folgt beschlossen: 4.1. Die sich bereits sowohl durch die Verwaltung als auch andere Akteure in Umsetzung befindli- chen Maßnahmen (Nr. 2.2, 3.1, 3.2, 4.2 – 4.7, 4.9 – 5.7, 6.2 und 7.2) werden zur Kenntnis genommen. 4.2. Die Maßnahmen (Nr. 1.1 – 1.5, 2.1, 2.3, 2.4, 4.1, 6.1 und 6.4), werden beschlossen. Die Ver- waltung wird mit ihrer Umsetzung beauftragt. 4.3. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Nr. 3.3, 4.8, 6.3 und 7.1) werden zur Kenntnis genom- men. Dezernat OB/Stabsstelle Klima 15.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kollotzek Telefon: 492-7161 Kollotzek@stadt - muenster.de - 2 - V/0202/2026 Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die notwendige Ämter-/Akteursbeteiligung sich in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen noch Änderungen ergeben können. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kommunalen Wärmeplan über die städtische Internetseite zu veröffentlichen und wesentliche kartografische Darstellungen zusätzlich über das städtische Geo- portal öffentlich zugänglich zu machen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der städtische Anteil an der Sachentscheidung 4.2. ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 1401 Übergreifender Um- weltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immis- sion, Boden, Abfall Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2026 2027 2028 2029 2030 30.000 70.000 70.000 30.000 30.000 Die Umsetzung der unter Punkt 4.2 aufgeführten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der kommunalen Klimaarbeit. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2026/2027 (bei der o.g. Produktgruppe) veranschlagt. Für die unter Punkt 4.3 genannten Maßnahmen werden hinsichtlich der Umsetzung in den kommen- den Jahren gesonderte Beschlüsse durch die zuständigen Bereiche der Verwaltung herbeigeführt. Begründung: Grundlagen Die kommunale Wärmeplanung erfolgt auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und ist somit eine kommunale Pflichtaufgabe. Sie zeigt einen strategischen Pfad zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung des gesamten Stadtgebiets bis spätestens 2045 mit Zwischenzielen für 2030, 2035 und 2040 auf. Hierzu werden die Entwicklung des Wärmebedarfs, verfügbare erneuerbare Energiequellen sowie mögliche Versorgungsstrukturen analysiert und räumlich dargestellt. Die Er- gebnisse dienen der Stadt, Energieversorgungsunternehmen und weiteren Akteur*innen als planeri- sche Grundlage für zukünftige Infrastruktur- und Investitionsentscheidungen und geben allen Gebäu- deeigentümer*innen erste Hinweise auf mögliche Versorgungsoptionen. Der kommunale Wärmeplan ist dabei eine Leitlinie im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskon- zeptes und entfaltet – anders als Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne – keine unmittelbare Rechtswirkung, d. h., dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagba- ren Rechte oder Pflichten begründet“ (§ 23 Wärmeplanungsgesetz WPG). Die Entscheidungshoheit bei dem Neueinbau oder der Erneuerung einer Heizungsanlage verbleibt weiterhin bei den einzelnen Gebäudeeigentümer*innen. Unmittelbare Rechtswirkung entfalten hier die Regelungen des Gebäu- - 3 - V/0202/2026 deenergiegesetzes (GEG). Auf Bundesebene wird zudem ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorbereitet, welches das GEG ablösen soll . Abhängig von der konkreten Ausgestaltung kön- nen sich hieraus künftig zusätzliche rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen für Maß- nahmen im Gebäudebestand ergeben. Zusammenfassend leistet die Wärmeplanung für die Stadt Münster Folgendes: • Die Erstellung einer Strategie für die klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversor- gung, • die Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze, Wasserstoffverteilnetze und die de- zentrale Versorgung mit Zielvorgaben für den Wärmenetzausbau und die Umstellung auf er- neuerbare Wärmeerzeugung und • die Priorisierung von Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der klimaneutralen Wärmeversor- gung sowie von Leitlinien für die Stadtentwicklung und Stadtplanung. Die Stadt Münster sieht in der frühzeitigen, systematischen und transparenten Beteiligung relevanter institutioneller Akteur*innen einen entscheidenden Faktor, um lokale Expertise einzubinden, Akzep- tanz zu fördern und die langfristige sowie effektive Umsetzung der Wärmewende sicherzustellen. Da- her umfasst die Beteiligung, wie im Gesetz vorgesehenen, eine umfassenden Stakeholderanalyse, auf dessen Basis eine Reihe unterschiedlicher Zielgruppen- und Beteiligungsformate entwickelt wur- den. Der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung gibt einen umfassenden Überblick zu den fachlichen Grundlagen, den Datengrundlagen, dem methodischen Vorgehen, sowie den Analyseergebnissen mit Empfehlungen für die Planung. Der Bericht ist online unter www.klima.muenster.de und im Gremien- portal abrufbar. Eine fundierte Zusammenfassung sowie der Maßnahmenkatalog und Karte des Zielszenarios bieten die Anlage 2, 3 und 4 dieser Vorlage. Zentrale Ergebnisse der Wärmeplanung Im Zielszenario kann für rund 85 % des heutigen Wärmebedarfs eine Eignung für eine wahrscheinli- che zukünftige Versorgungsart bestimmt werden: etwa 42 % entfallen auf Wärmenetze und rund 43 % auf dezentrale Versorgungslösungen, während die übrigen Bereiche als Prüfgebiete geführt wer- den. Darüber hinaus gelten zukünftige Neubaugebiete naturgemäß als Prüfgebiete. Gleichzeitig wird bis 2045 ein Rückgang des Wärmebedarfs um rund 16 % erwartet, insbesondere durch Gebäudesan- ierungen und die fortschreitende Klimaerwärmung. Ein zentraler Baustein des angenommenen Szenarios ist der deutliche Ausbau der Fernwärme sowie die Dekarbonisierung der bestehenden Fernwärmeerzeugung. Ergänzend können in geeigneten Be- reichen Nahwärmenetze im Einzelfall einen Beitrag leiste, während Wasserstoff voraussichtlich nur in begrenztem Umfang, insbesondere im industriellen Bereich, genutzt wird. In den verbleibenden Ge- bieten werden überwiegend dezentrale Lösungen – insbesondere Wärmepumpen – erwartet (vgl. Anhang 4). Die aus dem Zielszenario abgeleiteten Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Umsetzungsstrate- gie der kommunalen Wärmeplanung. Diese wird im Maßnahmenkatalog konkretisiert, der zentrale Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten und Prioritäten für die Umsetzung der Wärmewende in Müns- ter bündelt. Umsetzung und Verstetigung Das WPG verpflichtet Städte in § 20 zur Entwicklung einer Umsetzungsstrategie. Der Konzern Stadt Münster verfügt hier über eigenen Handlungsspielraum, ist jedoch von bundes- und landesrechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen abhängig. Änderungen dieser Rahmenbedingungen wirken sich direkt auf die Planung und Umsetzung aus. Das Zielszenario definiert in diesem Zusammenhang den strategischen Pfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung und bildet die zentrale Grundlage für die Formulierung von konkreten Maßnahmen. Ergänzend dazu fließen die Erkenntnisse aus dem Be- teiligungsprozess ein. Die resultierende Umsetzungsstrategie richtet sich an Stadtverwaltung, Stadt- - 4 - V/0202/2026 werke und Stadtnetze sowie weitere städtische Akteur*innen. Sie enthält neue Maßnahmen der Wärmeplanung ebenso wie bereits laufende Aktivitäten. Dabei umfasst die Strategie ein Versteti- gungskonzept zur dauerhaften Verankerung der strategischen Wärmeplanung, ein Kommunikations- konzept zur Weiterentwicklung der städtischen Wärmewende -Kommunikation sowie ein Maßnah- menportfolio mit kompakten Steckbriefen zu Zuständigkeiten, Beschreibungen und operativen nächs- ten Schritten. Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein dynamischer Prozess, der in den kommenden Jahren stetig nachgeschärft werden muss – daher hat der Gesetzgeber in § 25 WPG festgelegt, dass der Wärmeplan „alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Stra- tegien und Maßnahmen zu überwachen (sind). Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung)“. Deshalb dient – ergänzend zu den dargestellten fünf zentralen Ar- beitsschritten – die Verstetigungsstrategie und das Controlling dazu, die Umsetzung fortlaufend zu begleiten, zu überprüfen und anzupassen. Zu 4.1 Die im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen 2.2, 3.1, 3.2, 4.2 – 4.7, 4.9 – 5.7, 6.2 und 7.2 befinden sich bereits in der Umsetzung durch den Stadtkonzern. Dabei handelt es sich um etablierte und erprobte Maßnahmen, die bereits heute einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Wärmewen- de in Münster leisten. Die Maßnahmen sind organisatorisch in den jeweiligen Fachämtern oder Toch- tergesellschaften verankert und werden im Rahmen bestehender Aufgabenstrukturen umgesetzt. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind bereits eingeplant beziehungsweise durch bestehende Budgets gedeckt. Vor dem Hintergrund der im Wärmeplan dargestellten Zielsetzung ist es erforder- lich, diese Maßnahmen konsequent fortzuführen und ihre Wirkung im Rahmen der weiteren Umset- zung der kommunalen Wärmeplanung zu verstetigen. Zu 4.2 Die im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen 1.1 – 1.5, 2.1, 2.3, 2.4, 4.1, 6.1 und 6.4 können im Rahmen bestehender personeller, organisatorischer und finanzieller Ressourcen umgesetzt wer- den. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der im kommunalen Wärmeplan formulierten Ziele und unterstützen die Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in der Stadt Münster. Durch den Beschluss werden diese Maßnahmen als Bestandteil der Umsetzungs- strategie der kommunalen Wärmeplanung festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Fachämter sicherzustellen und die erforderlichen Schritte zur Realisierung im Rahmen der bestehen- den Aufgabenstrukturen einzuleiten. Dabei sind die Maßnahmen in die laufenden Arbeitsprozesse der betroffenen Organisationseinheiten zu integrieren und im Sinne der Zielerreichung der Wärmewende kontinuierlich voranzubringen. Zu 4.3 Die im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen 3.3, 4.8, 6.3 und 7.1 sind noch nicht zur unmit- telbaren Umsetzung vorgesehen. Sie können perspektivisch einen Beitrag zur Umsetzung der Wär- mewende leisten, bedürfen jedoch aus unterschiedlichen Gründen einer weiteren fachlichen Prüfung, einer vertieften konzeptionellen Vorbereitung oder weisen gegenwärtig eine geringere Priorität im Hinblick auf die Zielerreichung auf. Die Gründe für die derzeitige Einordnung sowie der jeweilige Prüf- und Klärungsbedarf sind im Maß- nahmenkatalog näher dargestellt. Über eine mögliche Umsetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, veränderter Rahmenbedingungen sowie der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen gesondert entschieden. Fazit und Ausblick Mit dem vorliegenden kommunalen Wärmeplan liegt erstmals eine gesamtstädtische strategische Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung in Münster vor. Er schafft Orientierung für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung, benennt zentrale Handlungsfelder und bildet die Basis für die schrittweise Umsetzung der Wärmewende auf dem Stadtgebiet. Gleichzeitig ist die Wärmeplanung als dynamischer Prozess angelegt, der entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - 5 - V/0202/2026 regelmäßig überprüft und spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben wird. Die Umsetzung der Wär- mewende erfolgt insbesondere durch die unterschiedlichen Haus- und Immobilienbesitzenden in Münster. Daher wird die Stadtverwaltung neben der Veröffentlichung der Ergebnisse (Beschlusspunkt 5) gemeinsam mit dem lokalen Handwerk und Partner*innen wie der Verbraucherzentrale u.a. Infor- mations- und Dialogformate – z.B. quartiersbezogene Informations- und Beratungsveranstaltungen – durchzuführen, um Gebäudeeigentümer*innen bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlagen: Anlage 1: Kommunaler Wärmeplan Münster Anlage 2: Kommunaler Wärmeplan Münster (Kurzfassung) Anlage 3: Maßnahmenkatalog Anlage 4: Karte: Zielszenario
Anlage 2_kWP-Münster-Kurzfassung
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Kommunaler Wärmeplan Münster
Kurzfassung
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 3
Impressum
Auftraggeberin
Stadt Münster
vertreten durch Stabsstelle Klima
48127 Münster
waermeplanung@stadt-muenster.de
Partner
Auftragnehmer
B E T Consulting GmbH
EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH
GERTEC GmbH Ingenieurgesellschaft
TAFH Münster GmbH
Münster, 26.02.2026
Das Redaktionsdatum dieses Berichtsdokuments ist der 20.02.2026. Sämtliche Angaben entsprechen dem zu
diesem Zeitpunkt aktuellen Kenntnisstand der Bearbeitenden und berücksichtigen die zu diesem Datum geltende
Rechtslage.
Redaktioneller Hinweis vom 25.02.2026:
Am 24.02.2026 ist durch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier veröffentlicht
worden, welches eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Wirkung zum 01.07.2026 ankündigt. Eine
entsprechende Entwurfsfassung des dann Gebäude modernisierungsgesetz genannten Gesetzes soll vor Ostern
2026 vorliegen. Das Papier kündigt beabsichtigte Änderungen des rechtlichen Rahmens für dezentrale
Versorgungslösungen auf Gebäudeebene an.
Die in dem vorliegenden Bericht dargelegten Analysen und Er gebnisse haben weiterhin Bestand und werden von
dem Papier “Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz” nicht beeinflusst.
Stadtwerke Münster
Stadtnetze Münster
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 4
Inhaltsverzeichnis
1 Der kommunale Wärmeplan für Münster – Chancen und Grenzen ................................................ 5
2 Akzeptanz durch Beteiligung ....................................................................................................... 6
2.1 Stadt Münster als planungsverantwortliche Stelle ................................ ................................ .............. 6
2.2 Der Beteiligungsprozess ................................ ................................ ................................ ................... 6
3 Die zentralen Ergebnisse des Zielszenarios 2045 im Überblick ..................................................... 8
4 Die Bausteine der Wärmeplanung im Einzelnen ........................................................................... 9
4.1 Baustein „Eignungsprüfung“ ................................................................ ................................ ............ 10
4.1.1 Gebäudestruktur ................................ ................................ ............................................................. 11
4.1.2 Wärmebilanz und Treibhausgase ................................................................ ................................ ...... 13
4.2 Baustein „Potenzialanalyse“ ................................................................ ................................ ............ 15
4.2.1 Methodik der Potenzialanalyse ................................................................ ................................ ......... 15
4.2.2 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs ................................ ........................................................ 16
4.2.3 Potenziale zur Wärmeerzeugung und zur Stromerzeugung ................................................................ . 19
4.2.4 Zusammenfassung der theoretischen und technischen Potenziale ................................ .................... 19
4.3 Baustein „Zielszenario“ ................................ ................................ ................................ ................... 20
4.3.1 Ableitung der Entwicklung des Wärmebedarfs................................ ................................ ................... 20
4.3.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart ................................ ........................................................ 20
4.3.3 Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete ................................ ........................................................... 21
4.3.4 Ermittlung der Gebietskategorie „Wärmenetzgebiet“ ................................ ................................ ......... 22
4.3.5 Ermittlung der Gebietskategorie „Wasserstoffnetzgebiet“ ................................................................ . 24
4.3.6 Ermittlung der Gebietskategorie „Prüfgebiete“ ................................ ................................ .................. 26
4.3.7 Ermittlung der Gebietskategorie „Dezentrale Versorgungsgebi ete“ ................................ .................... 26
4.3.8 Entwicklung der Wärmebilanz ................................................................ ................................ .......... 27
4.3.9 Entwicklung der Treibhausgasbilanz ................................ ................................................................ . 28
4.3.10 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation ................................ ................................ ............. 29
4.3.11 Wärmekosten für die Endkund*innen ................................ ............................................................... 30
5 Vom Plan zur Umsetzung - Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen .............................................. 31
5.1 Verstetigungskonzept ................................ ................................ ...................................................... 31
5.2 Kommunikationskonzept ................................................................ ................................ ................. 31
5.3 Maßnahmenportfolio ................................ ................................ ....................................................... 32
5.4 Gesamtübersicht der Maßnahmen ................................ ................................................................ ... 33
6 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen ................................................................................... 34
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 5
1 Der kommunale Wärmeplan für Münster – Chancen und Grenzen
Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt ist neben der energetischen Gebäudesanierung die Umstellung auf
erneuerbare Wärme eine wesentliche Herausforderung.
Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen Pfad zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung des
gesamten Stadtgebiets bis zum gesetzlich vorgegebenen Zieljahr 2045 mit den Stützjahren 2030, 2035 und 2040
aufzuzeigen. Hierzu zeigt der Wärmeplan auf, wie sich der Wärmebedarf entwickeln und welche Technologien in
welchem Umfang in welchen Stadtteilen z um Einsatz kommen könnten und wie sich der Technologie - und
Endenergieträgermix bis dahin entwickeln muss. Das Ziel ist es, d ie vor Ort aus ökonomischen und sozialen
Gesichtspunkten beste n Lösungen für eine klimaneutrale, resiliente und fortschrittliche Wärmeversorgung bis
2045 zu ermitteln.
Diese Informationen inkl. der Potenziale an Umweltwärme, Abwärme und Wärme aus erneuerbaren Quellen
dienen als planerische Grundlage sowohl für die Stadt als auch für die künftigen Zielnetzplanun gen der
Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber für Strom , Gas und Wärme und nicht zuletzt der Gestaltung und
Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen. Für die Gebäudeeigentümer *innen liefert der Wärmeplan erste
Indikatoren, ob ihre Gebäude potenziell in einem Wärmenetzgebiet liegen könnte n oder den Gebieten mit
dezentraler Versorgung zuzuordnen sind.
Der kommunale Wärmeplan ist dabei eine Leitlinie im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und
entfaltet – anders als Bebauungspläne oder Flächennutzun gspläne – keine unmittelbare Rechtswirkung, d. h.,
dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagbaren Rechte oder Pflichten
begründet“ (§ 23 Wärmeplanungsgesetz WPG). Die Entscheidungshoheit bei dem Neueinbau oder der
Erneuerung einer Heizungsanlage verbleibt weiterhin bei den einzelnen Gebäudeeigentümer*innen. Unmittelbare
Rechtswirkung entfalten hier die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Zusammenfassend soll die Wärmeplanung für die Stadt Münster Folgendes leisten:
• Die Erstellung einer Strategie für die klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung,
• die Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze, Wasserstoffverteilnetze und die dezentrale
Versorgung mit Zielvorgaben für den Wärmenetzausbau und die Ums tellung auf erneuerbare
Wärmeerzeugung und
• die Priorisierung von Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der klimaneutralen Wärmeversorgung sowie
von Leitlinien für die Stadtentwicklung und Stadtplanung.
Aufgrund des strategischen Charakters des kommunalen Wärm eplans muss auch hervorgehoben werden, dass
mit dem politischen Beschluss des Wärmeplans
• keine Ausbaugarantien für dargestellte Wärmenetzgebiete,
• keine Anschlussgarantien an Wärmenetze und Termingarantien dafür,
• keine Empfehlungen für die Wärmeversorgungslösung einzelner Gebäude im Sinne einer
Energieberatung oder
• nicht der Beschluss für die Durchführung aller vorgeschlagenen Maßnahmen
verbunden ist. Vielmehr dient die kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für die auf ihr aufbauenden
Schritte und sollte entsprechend eingeordnet werden.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 6
2 Akzeptanz durch Beteiligung
2.1 Stadt Münster als
planungsverantwortliche Stelle
Die zentrale Steuerung des Projekts zur Erstellung
der kommunalen Wärmeplanung erfolgte durch die
Stabsstelle Klima der Stadt Münster als
planungsverantwortliche Stelle in enger
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und
Stadtnetzen Münster. Die technische Bearbeitung ,
die Erstellung des Wärmeplans und die zugehörigen
Berichte sowie die Begleitung des Projekts wurden
durch die Fachunternehmen BET Consulting,
ENERKO und Gertec mit U nterstützung der TAFH
Münster durchgeführt.
2.2 Der Beteiligungsprozess
Die Stadt Münster sieht in der frühzeitigen, systematischen und transparenten Beteiligung relevanter
institutioneller Akteur*innen einen entscheidenden Faktor, um lokale Expertise einzubinden, Akzeptanz zu
fördern und die langfristige s owie effektive Umsetzung der Wärmewende sicherzustellen. Daher umfasste d ie –
auf einer umfassenden Stakeholderanalyse fußende - Beteiligung im Rahmen der Erstellung der ersten
kommunalen Wärmeplanung eine Reihe unterschiedlicher Zielgruppen und Beteiligun gsformate.
Beteiligung der Öffentlichkeit: Kontinuierliches
Online-Beratungsangebot
In der Auftaktphase erfolgte neben einer
Pressemitteilung zum Start der kommunalen
Wärmeplanung die Schaltung einer zentralen
Website durch die Stabsstelle Klima und
Einrichtung einer Telefonhotli ne inkl. zentraler E -
Mail-Adresse. Zentrale Zielgruppe waren
Eigentümer*innen, aber auch Fachakteur *innen
und Unternehmen. Das Angebot besteht auch mit
Abschluss des Wärmeplans in den städtischen
Kommunikationsstrukturen weiter.
Beteiligung der Öffentlichk eit: Online-Bürger*innen-Informationsveranstaltungen zum Zwischenbericht
und zum Endbericht
Im Rahmen der verpflichtenden Offenlage des Zwischenberichts nach WPG, die Bürger*innen und weiteren
Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme bot, wurde ergänzend eine Informationsveranstaltung
durchgeführt. Ziel war es, die Öffentlichkeit transparent über die zentralen Ergebnisse der Bestands - und
Potenzialanalyse zu informieren und Raum für Rückfragen zu den Inhalten des Zwischenberichts und der KW P zu
geben. Ein entsprechendes Format wurde auch für im Frühjahr 2026 während der Offenlage des Endberichts
durchgeführt. Dabei wurden die Ergebnisse des Zielszenarios sowie der Umsetzungsstrategie und der damit
verbundenen Implikationen für Gebäudeeigentümer*innen vorgestellt.
Abbildung 1: Organigramm des Projekts zur Wärmeplanung (Abb. 2 im
Endbericht)
Abbildung 2: Webseite für die kommunale Wärmeplanung Münster
https://www.stadt-muenster.de/klima/kommunale-waermeplanung
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 7
Beteiligung von Fachakteur*innen: Auftaktveranstaltung und Vertiefungsworkshop
Mit der Auftaktveranstaltung für Fachakteur *innen erfolgte eine frühzeitige Einbindung zentraler Multiplikatoren,
Interessensvertretungen und Verbände. Dabei wurden Erwartungen und Informationsbedarfe aufgenommen
sowie Kontakte zu relevanten Akteursgruppen aufgebaut. Ziel der Veranstaltung war es, wichtige Akteur*innen
frühzeitig zu informieren und in den weiteren Prozess einzubinden sowie Unterstützungsbedarfe und laufende
Planungen zu erfassen und diese in die Erarbeitung der Zielszenarien und Maßnahmenentwicklung einfließen zu
lassen. Der Fokus des darauf aufbauenden Vertiefungsworkshops lag darin, insbesondere bei den großen
Liegenschaftsbetreiber*innen in Münster konkrete Projekte und Anknüpfungspunkte im Kontext der
Wärmewende zu identifizieren, um frühzeitig Synergien zur kommunalen Wärmeplanung und deren Zielszenario
und Umsetzungsstrategie herzustellen.
Beteiligung innerhalb der Verwaltung: Allgemeine Beteiligung über Online-Veranstaltungen
Für interessierte Angehörige der Münsteraner Stadtverwaltung wurde n zwei Online-Veranstaltungen zu Beginn
und während der Erstellung des kommunalen Wärmeplans durchgeführt. Die Veranstaltung en dienten sowohl
der Information der Verwaltungsakteur *innen und ihrer aktiven Beteiligung, etwa durch Hinweise, wenn eigene
Aufgaben oder Interessen durch die K WP berührt wurden , als auch zur Information über die Ergebnisse des
Zielszenarios, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung in Münster bis 2045 erreicht werden kann. Ergänzt wird die
allgemeine Verwaltungsbeteiligung durch eine sich an alle Einheiten des Stadt konzerns Münster richtende
Online-Veranstaltung, in der dann die Umsetzungsstrategie mit Handlungsempfehlungen und der weitere Prozess
zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans im Fokus stehen werden.
Beteiligung innerhalb der Verwaltung: Fachspezifische Abs timmungen
Aufgrund der zahlreichen fachlichen Überschneidungen im Bereich städtischer Bauaktivitäten und des damit
verbundenen Koordinationsbedarfs wurden insbesondere die Bereiche Stadtplanung und Tiefbau gezielt
angesprochen, um die relevanten Ämter frühzeitig einzubinden und fachliche Anknüpfungspunkte zu
identifizieren, die als Grundlage für den Maßnahmenkatalog dienen soll ten.
Ergänzt wurden diese Beteiligungsformate durch eine Abstimmung der vorgeschlagenen Umsetzungsstrategie
und deren Handlungsempf ehlungen mit den für die Umsetzung des Wärmeplans relevanten Fachstellen
innerhalb des Konzerns Stadt Münster. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der dauerhaften Implementation der
kommunalen Wärmeplanung als neue fachspezifische Planung im Stadtkonzern Münster, die in einer eigenen
thematischen Werkstatt vorbereitet werden soll.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 8
3 Die zentralen Ergebnisse des Z ielszenarios 2045 im Überblick
Der kommunale Wärmeplan für Münster beschreibt den Weg der Stadt hin zu einer weitgehend klimaneutralen
Wärmeversorgung und bildet damit das strategische Fundament für die weiteren Schritte der entsprechenden
Dekarbonisierung. Das entwickelte Zielszenario ist hierfür ein Kernelement, denn es zeigt auf, wie Münster seine
Wärmeversorgung langfristig umgestalten kann. Die zentralen Kernaussagen im Überblick:
• Für mehr als 85% des aktuellen Wärmebedarfs kann die Eignung für eine wahrscheinliche, zukünftige
Wärmeversorgungsart definiert werden (42 % in Wärmenetzen,43% in Gebieten der dezentralen
Versorgung). Die verbleibenden 15% des aktuellen Wärmebedarfs befinden sich in sog. Prüfgebieten,
darüber hinaus gelten zukünftige Neubaugebiete als Prüfgebiete .
• Im Zielszenario findet ein Rückgang des Wärmebedarfs um rd. 16% statt. Bei diesem Rückgang überlagern
sich Effekte durch Gebäudesanierung und durch den Klimawandel mit dem zusätzlichen Wärmebedarf aus
Neubaugebieten.
• Die technischen Bereitstellungspotenziale für E rneuerbare Energien und Abwärme können gesamthaft
den prognostizierten Wärmebedarf in Münster im Jahr 2045 decken, aber in der genaueren räumlichen
Betrachtung und in der konkreten Umsetzbarkeit ergeben sich z.T. erhebliche Einschränkungen bei der
Nutzung einzelner Technologien.
• Fernwärme ist ein wesentlicher Baustein im Zielszenario. Es findet ein erheblicher Ausbau der Fernwärme
statt, der jedoch durch die begrenzte Verfügbarkeit von Wärmequellen auf Basis von E rneuerbaren Energien
bzw. Abwärme und die Ausbaugeschwindigkeit limitiert wi rd. Die Dekarbonisierung der bestehenden
Fernwärmeerzeugung ist für die Zielerreichung notwendig und stellt eine weitere Herausforderung dar.
• Nahwärmenetze können im Einzelfall einen Beitrag zur Wärmewende in Münster leisten. Sie werden im
Zielszenario nur in begrenztem Umfang vorgesehen und sind keine zentrale Säule der zukünftigen
Wärmeversorgung in Münster. Herausforderungen stellen hier die Verfügbarkeit von erneuerbaren
Wärmequellen sowie die Erreichung einer Wirtschaftlichkeit dar.
• Gebiete, die sich grundsätzlich für Wärmenetze eignen, aber in denen eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt
als unsicher erscheint, werden als Prüfgebiete geführt. Darüber hinaus werden auch Neubaugebiete als
Prüfgebiete definiert. Bei diesen ist eine Eignung für Wärmenetze a us heutiger Sicht nur in Ausnahmefällen
gegeben. Die weitere Betrachtung der Prüfgebiete bedarf einer verantwortlichen Koordination.
• Wasserstoff wird voraussichtlich nur bei größeren Gewerbe- und Industrie kund*innen und damit sehr
selektiv zum Einsatz komm en. Er ist damit ein untergeordneter Lösungsbaustein. Eine Breitenanwendung
in der dezentralen Wärmeversorgung ist im Zielszenario nicht vorgesehen.
• In den verbleibenden Gebieten werden dezentrale Versorgungslösungen eingesetzt.
Gebäudeeigentümer*innen können sich für unterschiedliche Technologien entscheiden, die den
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genügen müssen. In der Simulation für das Zielszenario
dominieren hier Wärmepumpenlösungen, die perspektivisch zu Herausforderungen beim Stromverteilnetz
führen können.
Die Implikationen, die sich aus dem Szenario ableiten lassen , bilden die Grundlage für konkrete Anforderungen
für die Umsetzung, die den Übergang von der strategischen Planung in die praktische Ausgestaltung ermöglichen.
Diese Anforderungen fließen direkt in die Umsetzungsstrategie mit Maßnahmenkatalog ein, der die zentralen
Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten und Instrumente für die Umsetzung der Wärmewende in Münster bündelt
und priorisiert. In dies er Verzahnung von Zielbild, Implikationen und Maßnahmen entsteht ein konsistenter,
langfristig tragfähiger Transformationspfad.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 9
4 Die Bausteine der Wärmeplanung im Einzelnen
Die Vorgehensweise der Wärmeplanung ist durch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetz es (WPG), des
zugehörigen Leitfadens Wärmeplanung sowie des Landeswärmeplanungsgesetz NRW definiert und beinhaltet
fünf Prozessschritte, die durch eine umfassende Akteursbeteiligung und Kommunikationsaktivitäten flankiert
werden:
Abbildung 3: Arbeitsschritte der Kommunalen Wärmeplanung (Quelle: eigene Darstellung ENERKO) (Abb. 1 im Endbericht)
Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein dynamischer Prozess, der in den kommenden Jahren stetig
nachgeschärft werden muss – daher hat der Gesetzgeber in § 25 WPG festgelegt, dass der Wärmeplan „alle fünf
Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu
überwachen (sind). Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung)“. Deshalb
dient – ergänzend zu den dargestellten fünf zentralen Arbeitsschritten – die Verstetigungsstrategie und das
Controlling dazu, die Umsetzung fortlaufend zu begleiten, zu überprüfen und anzupassen.
Im Rahmen des Ziels zenarios wird daher ein aus heutiger Sicht denkbarer und technisch -ökonomisch sinnvoller
Entwicklungspfad skizziert, mit dem das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann.
Einen Teilbaustein zur Erreichung dieses Ziels kann der Ausbau der zentralen Wä rmeversorgung über
Wärmenetze auf Basis klimaneutraler Energiequellen darstellen. Untersucht wurde, ob die Versorgung aus
Wärmenetzen in Münster ausgebaut werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Abwasserwärme,
Geothermie und Umweltwärme zur Wärmebereitstellung genutzt werden können.
Eine weitergehende Überprüfung auf die tatsächliche Erschließbarkeit und Wirtschaftlichkeit der beschriebenen
Wärmenetz-Potenziale im Detail ist auf dieser übergeordneten strategischen Planungsebene nicht vorges ehen
und muss daher nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten bleiben (durch Machbarkeitsstudien sowie
anschließende konkrete Umsetzungsplanungen).
Zur Abbildung der Entwicklung des Technologiemixes wurde das Stadtgebiet Münster in Teilgebiete aufgeteilt, die
sich an den Stadtbezirksgrenzen, den Stadtzellen, Fluren/Flurstücken, Bebauungs -/Baublock- und der
Straßenstruktur orientieren. Innerhalb dieser Teilgebiete wurden Auswertungen bzgl. der Eignung für eine zentrale
bzw. dezentrale Versorgung unter Berücks ichtigung der verschiedenen Beheizungstechnologien vorgenommen
und die Anteile der einzelnen Technologien gemäß ihrer Anzahl und dem prozentualen Anteil in den Gebieten
ermittelt. Alle Auswertungen sind aggregiert dargestellt.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 10
4.1 Baustein „Eignungsprüfung“
Im Rahmen des ersten Planungsschrittes – der Eignungsprüfung – wird das Stadtgebiet Münster auf Teilgebiete
untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein
Wasserstoffnetz eignen. Dabei kommen die in § 14 des WPG genannten Kriterien zur Anwendung.
Eine Nichteignung für Wärmenetze wird
angenommen, wenn derzeit kein Wärmenetz
besteht und aufgrund des geringen Wärmebedarfs
ein Wärmenetz sehr wahrscheinlich nicht
wirtschaftlich wäre.
Die Entwicklung des W asserstoffmarktes und der
dafür erforderlichen Infrastrukturen steht noch am
ganz Anfang. Die bisherigen Entwicklungen und
Prognosen lassen darauf schließen, dass
Wasserstoff nicht in der flächigen Versorgung von
dezentralen Heizungen und nur punktuell für große
Verbraucher zum Einsatz kommt. Hierfür hat
Münster durch die Nähe zum Kernnetz gute
Voraussetzungen. Insofern wird in diesem Schritt
eine Nichteignung für Wasserstoffnetze in großen
Teilen des Stadtgebietes angenommen, punktuell
aber in den weiteren Schritten näher betrachtet.
Wasserstoff-Bedarfe von Großverbraucher *innen
sollten bilateral mit dem Netzbetreiber geprüft
werden. Diese Betrachtungen zur Nichteignung von
Wärmenetzen und Wasserstoffnetzen führen in der
Überlagerung zur Abbildung 4 , die
zusammenfassend die Gebiete zeigt, die aller
Voraussicht nach nicht für eine Versorgung aus
Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen geeignet
sind und auch langfristig dezentral versorgt werden
sollten. Sie befinden sich überwiegend an den
locker bebauten Siedlungsrändern der Stadtzellen –
also zum einen entlang der Stadtgrenzen – aber auch im Bereich der Grüngürtel zwischen den Stadtzellen. Für
diese Gebiete w erden im Rahmen de s Zielszenarios keine detaillierteren Untersuchungen hinsichtlich der
Wärmenetzeignung vorgenommen werden. In die späteren Bilanzen des Zielszenarios fließen jedoch auch diese
Gebiete ein.
Münster ist in sechs Stadtbezirke gegliedert (Münster -Mitte (unterteilt in Altstadt, Innenstadtring, Mitte -Süd,
Mitte-Nordost), Münster -West, Münster -Nord, Münster -Ost, Münster -Südost und Münster -Hiltrup). Diese
Stadtbezirke sind weiter in 45 Stadtteile unterteilt, die auch als "Statistische Bezirke" bezeichnet werden.
Beispiele hierfür sind Aegidii, Überwasser, Dom, Pluggendorf, Bahnhof, Hafen, Gievenbeck und weitere. Auf der
nächsten Ebene gibt es 174 Stadtzellen, die eine feinere Unterteilung der Stadtteile darstellen. Die Ebene der
Baublöcke bietet noch detailliertere Unterteilungen, die bis auf einzelne Straßenseiten heruntergebrochen
werden können. Di ese Struktur ermöglicht eine differenzierte und detaillierte Betrachtung und Analyse des
Stadtgebiets.
Abbildung 4: Darstellung der Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung
gemäß Eignungsprüfung (Abb. 4 im Endbericht)
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 11
4.1.1 Gebäudestruktur
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden für Münster insgesamt rd. 64.394 beheizte Gebäude mit einer
Energiebezugsfläche von rd. 23 Mio. m² e rfasst. Die Anteile der Energiebezugsflächen nach Sektoren sind im
linken Teil der Abbildung 5 dargestellt. Der Anteil der Privathaushalte überwiegt mit 66% und 15 Mio. m² bei
weitem, gefolgt vom Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD, hier inkl. Industrie) und den öffentlichen
Gebäuden. Im rechten Teil der Grafik sind für die Wohngebäude die Anteile nach Einfamilienhäusern (freistehend,
EFH), Reihenhäusern (RH ) und Mehrfamilienhäusern (MFH) dargestellt. Der Anteil der EFH an der
Energiebezugsfläche liegt bei 39%, gefolgt von großen Mehrfamilienhäusern mit einem Anteil von 38%.
Abbildung 5: Energiebezugsflächen nach Sektoren und Wohngebäudetypen
In Abbildung 6 ist eine Auswertung der Altersstruktur der Gebäude nach Gebäudealtersklassen dargestellt. Es
wird deutlich, dass der weit überwiegende An teil der Gebäude vor den 1970er -Jahren und damit vor der
gesetzlichen Verankerung von Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und Dämmstandard errichtet wurde.
Abbildung 6: Häufigkeitsverteilung der Baualtersklassen der Gebäude und der Wohngebäude nach Energieeffizienzklasse
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 12
Ebenfalls dargestellt ist die Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach Energieeffizienzklasse. Über alle
Wohngebäude hinweg zeigt sich eine Art Normalverteilung mit wenigen Gebäuden in den als sehr schlec ht zu
bewertenden Klassen G und H mit Verbräuchen über 200 kWh/m 2 sowie in den Klassen A+ und A mit weniger als
50 kWh/m 2. Am häufigsten vertreten sind die Klassen D und E, in die Gebäude mit Endenergieverbräuchen für
Raumheizung und Warmwasser zwischen 130-100 kWh/m 2 beziehungsweise 130-160 kWh/m 2 eingeordnet
wurden.
In den folgenden Abbildungen ist die Verteilung der überwiegenden Gebäudetypen und der überwiegenden
Baualtersklassen nach Baublock räumlich dargestellt.
Abbildung 7: Überwiegende Gebäudetypen (Abb. 11 Endbericht) Abbildung 8: Überwiegende Baualtersklassen (Abb. 12 Endbericht)
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 13
4.1.2 Wärmebilanz und Treibhausgase
Der Wärmebedarf in Münster beläuft sich auf 2.617 GWh/a. In de r folgenden Abbildung 9 ist der Wärmebedarf
nach Sektoren, Nutzungsart und nach Energieträgern in Münster dargestellt.
Abbildung 9: Wärmebedarf nach Sektoren, Verwendungszweck und nach Energieträgern
Die Auswertungen der Bilanzen auf gesamtstädtischer Ebene werden ergänzt z.B. durch die kartografische
Darstellung der Wärmeliniendichte in Abbildung 10. Die Struktur der Wärmeliniendichten spiegelt die Verteilung
der Wohnraumdichten mit Bedarfsschwerpunkten in den dicht bebauten innerstädtischen Bereichen und
abnehmender Wärmedichte in weniger dicht bebauten Gebieten an den Siedlungsrändern wider.
Die räumliche Vertei lung des vorwiegenden Energieträgers je Baublock ist in Abbildung 11 dargestellt. Während
in einer Vielzahl an Baublöcken im gesamten Stadtgebiet vorwiegend Erdgas zum Einsatz kommt, w ird in einigen
dörflichen Strukturen, wie sie beispielsweise in Nienberge und Gelmer vorzufinden sind , und in den ländlichen,
abgelegenen Bereichen insbesondere Heizöl und Flüssiggas als Heizenergieträger eingesetzt. In manchen
Neubaugebieten (z.B. Hiltrup-West) überwiegen strombasierte Wärmepumpen. Es zeigt sich, dass es auch im
Fernwärmegebiet häufig Baublöcke gibt, für die aktuell Erdgas die vorwiegende Versorgungsart darstellt
(beispielsweise in der Innenstadt). Dies deutet auf ein Fernwärme-Verdichtungspotenzial in diesen Bereichen hin.
Der Anteil erneuerbarer Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch beträgt rd. 4,3%. Er setzt sich aus den
Endenergiemengen für die dezentral eingesetzten Energieträger Biomasse, Biogas und Solarthermie plus Anteilen
an erneuerbar erzeugter Wärme im BHKW Amelsbüren sowie genutzter Abwärme aus dem BHKW der AWM
zusammen.
Analog zu den Energieträgeranteilen des Endenergieverbrauchs werden die Treibhausgasemissionen dominiert
durch den Erdgaseinsatz mit einem Anteil von rd. 58%, gefolgt von Heizöl mit einem Anteil v on rd. 19%. Der
Anteil des Stroms beträgt knapp 2%. Die regenerativen Energieträger Holz und Solarthermie haben aufgrund der
geringen Verbrauchsanteile und der niedrigen Emissionsfaktoren nur geringe Anteile an den Emissionen (in
Summe 0,3%). Die Emissionen der Wärmeversorgung aus den Wärmenetzen der Stadtwerke Münster und der
Universität Münster liegen bei rd. 106.873 t/a. Ihr Anteil von 16% ist geringer als der Anteil der jährlichen
Wärmelieferung aus Wärmenetzen am Wärmemarkt, der bei rd. 20% liegt (563 GWh/a).
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 14
Abbildung 10: Wärmeliniendichte (Abb. 26 Endbericht) Abbildung 11: Vorwiegender Energieträger (Abb. 28 Endbericht)
Abbildung 12: Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme Abbildung 13: Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 15
4.2 Baustein „Potenzialanalyse“
4.2.1 Methodik der Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse dient der systematischen Erfassung der Einsparpotenziale beim Wärmebedarf sowie der
Potenziale für klimaneutrale Wärme- und Stromquellen in Münster.
Tabelle 1: Kategorisierung von Potenzialen
Einsparpotenziale • Sanierung der Gebäudehülle
• Effizienzsteigerungen
• Klimaveränderungen
Wärmequellen Umweltwärme
• Gewässerwärme (Flusswasserwärme, andere Oberflächengewässer)
• Geothermie
• Luft
Unvermeidbare Abwärme
• Klärwasserwärme
• Abwasserwärme
• Industrielle Abwärme
• Abwärme aus Müllverbrennung
Erneuerbare Energien
• Solarthermie
• Biomasse
Große Wärmespeicher (Technologie zur Nutzbarmachung saisonaler Wärmequellen)
Stromquellen Erneuerbare Energien
• Photovoltaik
• Windkraft
In der hier durchgeführten Potenzialanalyse wird zwischen theoretischen, technischen, wirtschaftlichen und
realisierbaren Potenzialen unterschieden:
Abbildung 14: Ebenen der Potenzialermittlung
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 16
Der Arbeitsschritt Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung dient der Identifikation aller Potenziale an
erneuerbarer Wärme bzw. unvermeidbarer Abwärme sowie zur Reduzierung des Wärmebedarfs und deren
Quantifizierung. Dabei wird das theoretische Potenz ial auf ein realisierbares Potenzial verdichtet . Das
theoretische Potenzial beschreibt die maximale Menge an Energie, die aus einer bestimmten Quelle ganzjährig
gewonnen werden kann, ohne Berücksichtigung organisatorischer oder genehmigungsrechtlicher
Einschränkungen und technischer Restriktionen. Es ist als Obergrenze der verfügbaren Ressourcen, die rein
physikalisch oder geographisch vorhanden sind , zu verstehen . Das voraussichtlich realisierbare Potenz ial stellt
dann eine Grundlage für die Erstellung des Zielszenarios dar (s. Kap. 4.3).
Zudem gibt es i n Münster diverse Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte
Biotope, Vogelschutzgebiete, Wasserschutzgebiete), die bei der Potenzialanalyse zu berücksichtigen sind.
4.2.2 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs
Der Wärmebedarf eines Gebäudes setzt sich aus dem Raumwärmebedarf, dem Trinkwarmwasserbedarf und ggf.
dem Prozesswärmebedarf zusammen. Das Einsparpotenzial wird maßgeblich durch folgende Einflussfaktoren
auf den Wärmebedarf eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehülle, Effizienzsteigerungen,
Suffizienz und Klimaveränderungen.
Zur Quantifizierung einer möglichen Reduktion des Raumwärmebedarfs durch Klimaveränderungen wird auf den
Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster aufgebaut. Mögliche Einsparungen des Raumwärmebedarfs durch
energetische Sanierung der Gebäudehülle werden mittels des ENERKO Sanierungstools simuliert. Das Modell
berücksichtigt Sanierungstiefen, Sanierungszyklen und Sanierungsraten. Über die hier betrachteten
Einspareffekte im Wärmebedarf hinaus führen die fortschreitenden Klimaverä nderungen zu einem steigenden
Kühlbedarf, insbesondere durch zunehmende Anforderungen an die Raumklimatisierung in Wohn -, Büro- und
Gewerbegebäuden. Der mit dem steigenden Kühlbedarf verbundene erhöhte Energieaufwand wird im Rahmen
des Zielszenarios der Kommunalen Wärmeplanung prognostiziert und berücksichtigt.
Zur Bemessung des theoretischen Potenzials wird der Fall betrachtet, dass alle Gebäude in Münster innerhalb
des Betrachtungszeitraums bis 2045 so saniert werden, dass sie in Energieeffizienzklasse A fallen, d.h. einen
spezifischen Endenergiebedarf von weniger als 50 kWh/m 2a aufweisen. Dazu wäre eine Sanierungsrate von 4,5%
pro Jahr notwendig. Es ergibt sich ein theoretisches Potenzial für die Senkung des Wärmebedarfes von 57% des
Gesamtwärmebedarfes bzw. 1.489 GWh/a, wobei 14% Einsparungen im Raumwärmebedarf auf Klimaeffekte und
49% auf Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle zurückzuführen wären.
Um eine mögliche Spannweite der zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich Sanierung abzubilden, wurden weitere
Szenarien untersucht und mit Fachakteur *innen disk utiert. Das abgeleitete Zielszenario geht von einer linear
steigenden Sanierungsrate von derzeit 0,8% pro Jahr bis auf 1,5% im Jahr 2045 aus . Es baut darüber hinaus auf
den Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster auf und legt dementsprechend eine Reduktion des
Raumwärmebedarfes durch klimatische Veränderungen von 10% bis 2035 und 14% bis 2045 zugrunde.
Hinsichtlich der zu erwartenden Reduktion des Trinkwarmwasserbed arfes durch Effizienzsteigerungen und
Suffizienz sowie für den Prozesswärmebedarf werden Reduktionen von 5% angenommen.
Für eine umfassende Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs wird neben dem Rückgang der aktuellen
Wärmebedarfe auch die Entstehung neuer Wärmebedarfe insbesondere durch Neubauten berücksichtigt
werden. Insgesamt entspricht bei dieser Prognose der zukünftige zusätzliche Wärmebedarf für Wohnen und
Gewerbe rd. 8% des heutigen Wärmebedarfs.
Im Ergebnis wird für das gesamte Stadtgebiet Münster für alle zurzeit bestehenden Gebäude eine Reduktion des
Wärmebedarfs von 24% erzielt. Während der Wärmebedarf dieser Gebäude im Status Quo 2.617 GWh/a beträgt,
macht der Wärmebedarf dieser Gebäude im Jah r 2045 rd. 1.981 GWh/a aus. Die Einsparungen setzen sich aus
einer Reduktion der Raumwärmebedarfe um rd. 27%, welche aus dem Klimaeffekt plus Maßnahmen an der
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 17
Gebäudehülle resultieren, sowie den jeweils 5% betragenden Einsparungen im Trinkwarmwasser - und
Prozesswärmebedarf zusammen. Unter Einbezug voraussichtlicher zusätzlicher Bedarfe, welche sich aus
Neubauaktivitäten im Stadtgebiet ergeben , beträgt der Wärmebedarf im Jahr 2045 rd. 2.199 GWh/a. Folglich
ergibt sich unter Berücksichtigung der Neubauten bis zum 2045 eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16%.
Die folgende Karte zeigen die prozentualen Einsparungen im Zielszenario, dargestellt auf Baublockebene.
Weiterhin in der Abbildung zu erkennen sind die Neubaugebiete bis 2032 gemäß Baulandprogramm [1] sowie
weitere potenzielle Neubauflächen bis 2045 gemäß Flächennutzungsplan und Integriertem Flächenkonzept [2].
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 18
Abbildung 15: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung auf Baublockebene, Zielszenario
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 19
4.2.3 Potenziale zur Wärmeerzeugung und zur Stromerzeugung
Bei der Analyse der möglichen Potenziale für eine zukünftig fossilfreie Wärmeerzeugung wird unterschi eden
zwischen dezentralen Potenzialen (wie oberflächennahe Geothermie, Umgebungsluft oder Dachflächen -
Solarthermie) und zentralen Potenzialen. Unter zentralen Potenzialen zur Wärmeerzeugung sind Wärmequellen
zu verstehen, die in ein Wärmenetz einspeisen (wie tiefe und mitteltiefe G eothermie, Klarwasserwärme, Biogas
oder Freiflächen-Solarthermie).
Zusätzlich werden die Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung aus PV -Anlagen auf Gebäuden und
Freiflächen sowie Windkraftanlagen ermittelt. Wesentliche Potenziale für Wasserkraftanlagen bestehen in
Münster nicht. Die regenerative Stromerzeugung stellt kein direktes Wärmepotenzial dar. Sie dien t vielmehr der
(bilanziellen) Deckung des künftig steigenden Strombedarfs für den Wärmepumpen -Einsatz und wird indirekt im
Wärmemarkt eingesetzt.
Eine ausführliche auch kartografische Darstellung der betrachteten Potenziale findet sich im Endbericht
zum kommunalen Wärmeplan.
4.2.4 Zusammenfassung der theoretischen und technischen Potenziale
Die Auswertung zeigt, dass in Münster eine Vielzahl an Potenzialen zur Verfügung steht, um eine
Wärmetransformation bis 2045 zu realisieren. Eine Gegenüberstellung des theoretischen und des technischen
Potenzials im Vergleich zum Wärmemarkt im Istzustand zeigt die Abbildung 16. Die technischen Potenziale
erreichen in Summe rd. das 1,5fache des heutigen Wärmebedarfs von 2. 617 GWh/a. Die zukünftige
Herausforderung besteht also darin, dass ein Großteil der tec hnischen Potenziale auch tatsächlich genutzt
werden kann.
Abbildung 16: Gegenüberstellung der theoretischen und technischen Potenziale im Vergleich zum aktuellen Wärmemarkt
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 20
4.3 Baustein „Zielszenario“
Das Zielszenario baut auf den Erkenntnissen aus den vorhergehenden Schritten – der Eignungsprüfung, der
Bestandsanalyse sowie der Potenzialanalyse auf und zeigt einen möglichen Weg zu einer klimaneutralen
Wärmeversorgung auf.
Das Zielszenario schließt sowohl bedarfsseitige Entwicklungen als auch Versorgungsszenarien mit Änderungen
der Beheizungsstruktur ein und bezieht neben dem Zieljahr zur Erreichung der Klimaneutralität (2045) auch die
Stützjahre 2030, 2035 und 2040 und somit auch den Pfad zur Treibhausgasneutralität ein.
Für die Interpretation der Ergebnisse ist es wichtig, dass ein Szenario immer im Kontext der Prämissen zu
verstehen ist und mögliche Entwicklungen der Zukunft in sich schlüssig und konsistent beschreibt. Sze narien
stellen also hypothetische Folgen von Ereignissen und Ra hmenbedingungen auf, die sich im Zeitverlauf ändern
können.
Das hier gezeigte Zielszenario baut auf den heute absehbaren Ra hmenbedingungen hinsichtlich der
beschriebenen technischen Potenziale in Münster, der Energiemärkte und der regulatorischen wie
ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Es ist kein Extremszenario im Sinne eines Best Case / Worst Case
Szenarios, sondern ein ausgewogenes Szenario, das klar auf das vorgegebene Ziel einer Trei bhausneutralität bis
zum Zieljahr 2045 fokussiert ist.
Im Ergebnis stellt das Szenario ein straßenabschnitts- und baublockscharfe s Zielszenario dar, in de m bis 2045
jeder Wärmeverbraucher klimaneutral versorgt wird. Dies kann durch Anschluss an ein Wärmene tz, dezentrale
Versorgung mit Wärmepumpen und Umweltenergie oder in Einzelfällen auch mit Feuerungsanlagen mit biogenen
oder synthetischen Brennstoffen erfolgen.
4.3.1 Ableitung der Entwicklung des Wärmebedarfs
Die Entwicklung des Wärmebedarfes wird maßgeblich durch folgende Einflussfaktoren auf den Wärmebedarf
eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehülle, Effizienzsteigerungen , Suffizienz und
Klimaveränderungen. Im moderaten Szenario (s. Kap. 4.2.2) ergibt sich unter Berücksichtigung der Neubauten
bis zum 2045 eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16%.
4.3.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart
Die modellhafte Ableitung, welches Geb äude im Zeitraum bis 2045 auf welche Heizungsart umstellt, erfolgt im
Rahmen einer Simulation der Heizungsumstellungen . Hierbei werden für jedes Gebäude allgemeine und
technologie-spezifische Scores berechnet, die verschiedene Einflussfaktoren berücksichti gen. Eine Auswahl der
getroffenen Modellannahmen verdeutlicht die Vorgehensweise :
• Heizungsalter: Das Umstellungsjahr korreliert mit dem Heizungsalter.
• Fernwärme und Nahwärme:
o Die Umstellung erfolgt nur innerhalb der definierten Fern- und Nahwärmegebiete, bis eine
vorgegebene Anschlussquote erreicht ist.
o Gebäude können auf einen späteren Fernwärmeanschluss „warten“, falls das Gebiet erst im
Zeitverlauf erschlossen wird.
o Gebäude mit einer höheren Anschlussleistung pro Meter Entfernung zum potenziellen
Fernwärmenetz erhalten eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Umstellung auf Fernwärme.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 21
• Biomasse: Gebäude mit Ölheizungen haben höhere Wahrscheinlichkeit für Umstieg auf Biomasse.
• Solarthermie: Solarthermie in der Objektversorgung nur in Kombination mit Biomasse.
• Oberflächennahe Geothermie: Gebäude mit hohem oberflächennahen Geothermiepotenzial, d.h.
großen Flurstücken in Relation zum Wärmebedarf des Gebäudes, erhalten einen höheren Score für die
Umstellung auf Erdwärmepumpen.
• Luftwärmepumpen: Die Eignung für Luft wärmepumpen wird in Abhängigkeit des Gebäudetyps, der
Nutzungsart und des Sanierungszustandes eines Gebäudes bewertet. Weiterhin muss in dichter
bebauten Bereichen auf die Verfügbarkeit eines geeigneten Aufstellorts sowie die Einhaltung der
Schallschutzanforderungen geachtet werden.
Die Umstellungssimulation verteilt die Umstellungen über die Jahre unter Berücksichtigung der berechneten
Scores und der bestehenden technischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. So wird eine zeitlich
gestaffelte Transformati on aller fossilen Heizungen im Stadtgebiet abgebildet, die die Integration erneuerbarer
Technologien und den Anschluss an Fernwärme berücksichtigt. Die Ergebnisse der Simulation zeigen, dass zur
Erreichung der Klimaneutralität in der dezentralen Versorgung bis 2045 durchschnittlich mehr als 2.000
Heizungswechsel pro Jahr erfolgen müssen. Dabei erfolgt der Technologiewechsel im Wesentlichen von Gas und
Heizöl auf Wärmepumpen.
4.3.3 Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete
Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes wurde das Stadtgebiet in voraussichtliche
Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt:
• Das Wärmenetzgebiet umfasst die Gebiete mit bereits vorhandenen Wärmenetzen und Gebiete mit
voraussichtlicher Erschließung durch Wärmenetze. Nicht dargestellt sind kleinere Netze ohne
Ausbaupotenzial, die im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes unter Gebäudenetze (s.u.) fallen. Es ist zu
beachten, dass es keine Ausbaugarantien für alle dargestellten Wärmenetzgebiete gibt und ein
Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelbare Rechtswirkung nach sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan
„keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“.
• Prüfgebiete für Wärmenetze sind Gebiete, in denen eine leitungsgebundene Wärmever sorgung derzeit
nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Wärmebedarfs - oder
Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet, jedoch existiert zum aktuellen Zeitpunkt
keine ausreichende Planungssicherheit über mögliche Wä rmequellen zur Versorgung bzw. über eine
technische Machbarkeit in diesen Gebieten. Weiterhin werden alle Neubaugebiete im Sinne des
Ratsbeschlusses V/0317/2022 als Prüfgebiete definiert , weil für die künftigen Fallentscheidungen zum
jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Informationen vorliegen.
• Wasserstoffnetzgebiete werden nicht ausgewiesen. Wasserstoff wird jedoch punktuell zur Versorgung
einzelner Verbraucher im Zielszenario berücksichtigt.
• Dezentrale Versorgungsgebiete sind alle übrigen Gebiete. In diesen kommen weit überwiegend
dezentrale Lösungen zum Einsatz. Dies können alle dezentralen GEG-konformen Versorgungslösungen,
wie Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermie - oder Hybridheizungen sein. Weiterhin ist zu
beachten, dass auch sogenannte Gebäudenetze (Wärmenetze mit bis zu 16 Gebäuden beziehungsweise
bis zu 100 Wohneinheiten ) im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes als dezentrale Versorgungsoption
gelten.
• Als Prüfgebiet für Wasserstoff wird der Hansa -Business-Park deklariert. Dieser kann aufgrund seiner
Lage nahe einer Wasserstoff -Kernnetzleitung und nahe zum vermutlich ersten Wasserstoffverbraucher
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 22
in Münster künftig wahrscheinlich mit Wasserstoff versorgt werden. Demzufolge bietet sich hier für
bereits existierende und insbesondere auch neu an zusiedelnde Unternehmen die Nutzung von
Wasserstoff für Prozesswärme besonders an.
Die Gebietseinteilung ist nach §18 des Wärmeplanungsgesetzes mit Darstellung der Versorgungsart für das
Zieljahr und der Ausweisung von Wärmenetzgebieten in der folgenden Abbildung 19 dargestellt.
4.3.4 Ermittlung der Gebietskategorie „Wärmenetzgebiet“
Wärmenetze, in Form von Fernwärme - oder Nahwärmenetzen, stellen einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu
einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung dar. Insofern sind Analysen über die Möglichkeiten zur Steigerung
des Anteils der netzgebundenen Wärmeversorgung ein wichtiger Bestandteil einer jeden kommunalen
Wärmeplanung.
Zur Bewertung und Einteilung werden Indikatoren und Kriterien herangezogen, welche die Wirtschaftlichkeit von
Wärmenetzen indirekt abbilden: Eine hohe Wärmeliniendichte, also Wärmeabsatz der angeschlossenen Objekte
je Netzlänge, führt zu niedrigen , relativen Netzverlusten und zu günstigeren Netzkosten bezogen auf die
Wärmemenge. Somit sollten Wärmenetze vorwiegend in Gebieten mit hohen Wärmeliniendichten betrieben
werden und es sollte ein möglichst großer Anteil der Gebäude im Wärmenetzgebiet angeschlossen wer den, also
eine hohe Anschlussquote erreicht werden. Die Potenziale zur Entwicklung der Wärmenetze teilen sich somit in
Verdichtung (Neuanschlüsse an bestehenden Leitungen) und Erweiterung ( Verlegung neuer Leitungen und damit
die Erschließung neuer Gebiete) auf.
Besonders für die Erweiterung haben die Stadtwerke und Stadtnetze Münster in einem iterativen Prozess ihre
Planungen eingebracht und ihre Einschätzungen bzgl. der Attraktivität und Umsetzbarkeit von Ausbaugebieten
gegeben. Die Bewertung i m Rahmen d er kommunalen Wärmeplanung hat u.a. folgende Herausforderungen
berücksichtigt, die den bis 2045 umsetzbaren Fernwärmeausbau limitieren: Begrenzte Verfügbarkeit von
Baukapazitäten für die Verlegung neuer Leitungen und Hausanschlüsse, hydraulische Restriktio nen im
Bestandsnetz sowie die erschließbare, erneuerbare Wärmemenge zur Fernwärmeerzeugung. Aus diesem Prozess
ergeben sich für die Fernwärme die in Abbildung 17 dargestellten Wärmenetzgebiete im Status quo (um die
bestehenden Leitungen) und die voraussichtlichen Wärmenetzgebiete mit dem voraussichtlichen Baubeginn der
Verteilleitungen. Hier zeigt sic h, dass sich der Fernwärme ausbau v.a. auf die Innenstadt und innenstadtnahe
Bereiche (Kreuzviertel, Hansaviertel, Südviertel) konzentriert, um dort die Fernwärme -Versorgung noch flächiger
bereitstellen zu können. Hier sind auch größtenteils die höchsten Wä rmeliniendichten vorhanden. Ebenso sind
die Prüfgebiete dargestellt. Dabei handelt es sich um die restlichen Gebiete, die zwar für einen Fernwärmeausbau
geeignet erscheinen, bei denen aber derzeit noch verschiedene, hemmende Faktoren vorliegen.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 23
Abbildung 17: Wärmenetzgebiete im Status quo und voraussichtliche Wärmenetzgebiete mit voraussichtlichem Baubeginn der
Verteilleitungen im Zielszenario sowie Prüfgebiete für Fernwärme
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand
aus der kommunalen Wärmeplanung.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 24
Die Ableitung von Wärmenetzgebieten anhand der zuvor beschrieben Kriterien schließt jedoch nicht aus, dass
zukünftig auch an anderer Stelle weitere Gebiete mit potenzieller Wärm enetzeignung entstehen könnten;
beispielsweise, wenn sich spezifische Standortfaktoren, die eine Wärmenetzlösung begünstigen, ändern. Für alle
dargestellten Wärmenetzgebiete wiederum gilt, dass ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelbare
Rechtswirkung nach sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine
einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“.
Insgesamt steigt so der Wärmebedarf durch Nachverdichtung und Netzausbau an. Unter Berücksichtigung der
Netzverluste ergibt sich die erforderliche Wärmemenge , die von den Wärmeerzeugungsanlagen bereitzustellen
ist. Diese Wärmeerzeugungsmenge muss schrittweise dekarbonisiert w erden, wofür ausreichend Potenziale an
erneuerbarer Wärme bzw. unvermeidbarer A bwärme vorhanden sein müss en. Dies ist bei der Gestaltung des
Netzausbaus berücksichtigt. Im Ergebnis zeigt sich, dass die bereitgestellte Fernwärmemenge durch den
Anschluss neuer Abnahmestellen an das Fernwärmenetz bis 2045 deutlich ansteigt, obwohl der Wärmebedarf im
Bestand sinkt. Für die Transformation der Wärmeerzeugung ist insbesondere die Erschließung neuer
Wärmequellen erforderlich, damit die gesamte Wärmeerzeugung für die Wärmenetze bis zum Zieljahr 2045
vollständig auf erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basiert.
Für die Fernwärme besteht die Transformation der Wärmeerzeugung aus dem Ersatz von erdgasbefeuerten
Erzeugungsanlagen v.a. durch Tiefengeothermie, ergänzt durch verschiedene Großwärmepumpen, Solarthermie,
Power-to-Heat und Kessel mit klimaneutralem Gas für die Spitzenlasterzeugung. Dieses
Wärmeerzeugungsportfolio basiert wesentlich auf dem Transformationsplan der Stadtwerke Münster.
Abbildung 18: Erzeugungsmix der Fernwärme der SW/SN Münster bis 2045
4.3.5 Ermittlung der Gebietskategorie „Wasserstoffnetzgebiet“
Eine flächige Versorgung mit Wasserstoff zur dezentralen Wärmeerzeugung beziehungsweise eine damit
einhergehende Definition von Wasserstoffausbaugebieten wird u nter Berücksichtigung des aktuellen
Informationsstandes zum Wasserstoffhochlauf in Deutschland für Münster nicht angenommen. Im Einzelfall ist
ein Wasserstoffeinsatz insbesondere für gewerbliche und industrielle Anwendungen oder Fernwärme -Erzeugung
möglich.
-
100
200
300
400
500
600
700
Status Quo 2030 2035 2040 2045
Fernwärmeerzeugung in GWh/a
Tiefengeothermie Solarthermie Klarwasser-WP Flusswasser-WP
Luft-WP Kühlwasser-WP Kessel-klimaneutrales Gas P2H
Erdgas-KWK Kessel-Erdgas Heizöl-KWK Kessel-Heizöl
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 25
Abbildung 19: Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Zielszenario 2045
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 26
4.3.6 Ermittlung der Gebietskategorie „Prüfgebiete“
In Münster handelt es sich hierbei um Prüfgebiete für Wärmenetze und ein Prüfgebiet für Wasserstoff.
Unter die Wärmenetz -Prüfgebiete fallen solche Gebiete in der Nähe de s bestehenden Fernwärme netzes, die
aufgrund ihrer Wärmebedarfs - oder Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet sind. J edoch
existiert für diese Gebiete zum aktuellen Zeitpunkt keine ausreichende Planungssicherheit über mögliche
Wärmequellen zur Versorgung oder derzeit bestehen technische oder andere hemmende Faktoren , die einer
weiteren Untersuchung bedürfen.
Darüber hinaus werden an bestehende Nahwärmegebiete angrenzende Bereiche als Prüfgebiete definiert, wenn
eine Nahwärme-Eignung aufgrund der aktuellen Bebauungs - und Versorgungsstruktur nicht ausgeschlossen ist
und weitere Eignungsfaktoren bestehen. Diese kann beispielsweise aus mittleren bis hohen Wärmeliniendichten
oder der Möglichkeit von Netzzusammenschlüssen bei einer möglichen Wärmequellenverfügbarkeit resultieren.
Betrachtet wurden die Nahwärmegebiete Roxel, Amelsbüren, Albachten, Hiltrup und Baumgartenweg. In
Abbildung 19 sind diese Prüfbereiche rund um die Ortskerne Roxel und Amelsbüren zu erkennen.
Des Weiteren wurden aus 15 weiteren Gebieten in Kinderhaus, Roxel sowie Wo lbeck drei sog. „Fokusgebiete“
bestimmt, die einer detaillierteren Betrachtung unterzogen wurden. Die Fokusgebiete, welche als prinzipiell
nahwärmegeeignet bewertet wurden, wurden ebenfalls als Prüfgebiete aufgenommen. In Abbildung 19 ist das
Fokusquartier Kinderhaus als Prüfgebiet zu erkennen. Das zweite Fokusgebiet Wolbeck wurde nicht als Prüfgebiet
aufgenommen. Die Bewertung der resultierenden Wärmekosten hat ergebe n, dass eine Nahwärmelösung im
Vergleich zur dezentralen Versorgung zu höheren Wärmekosten führt. Das dritte Prüfgebiet Roxel Baublock wurde
aufgrund des für eine BEW -Förderung zu kleinen Zuschnitts ebenfalls nicht als Prüfgebiet aufgenommen.
Ähnliche Baub löcke mit etwas größerem Zuschnitt können sich aber künftig durchaus als geeignet für
Wärmenetzgebiete zeigen, so dass derartige Versorgungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern in den
Lösungsraum für die Transformation der Wärmeversorgung aufgenom men werden sollten. Eine konkrete und
flächendeckende räumliche Zuordnung und kartografische Darstellung derartiger geeigneter Baublöcke kann
allerdings nicht vorgenommen werden.
Aufgrund hoher Wärmeliniendichten und der Kläranlage Hiltrup sowie Abwärme a us der Industrie als
möglicherweise verfügbare Wärmequellen, werden der Ortskern Hiltrups sowie die Bereiche rund um die
Westfalenstraße bis hin zum Herz-Jesu-Krankenhaus als zusätzliche Prüfgebiete definiert.
Neubaugebiete werden im Sinne eines vom Rat be schossenen Vorgehens (Beschlussvorlage V/0317/2022)
ebenfalls als Prüfgebiete für Wärmenetze definiert.
Darüber hinaus gibt es ein Prüfgebiet für Wasserstoff. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um den Hansa -
Business-Park, welcher aufgrund seiner Lage nahe einer Wasserstoff -Kernnetzleitung und nahe zum vermutlich
ersten Wasserstoffverbraucher in Münster wa hrscheinlich mit Wasserstoff versorgt werden kann. Demzufolge
bietet sich hier für bereits existierende und insbesondere auch neu anzusiedelnde Unternehmen die Nutzung von
Wasserstoff für Prozesswärme besonders an. Weitere Wasserstoffversorgungen für Industrie und Gewerbe sind
auch andernorts denkbar und im Einzelfall durch Abstimmung mit dem Netzbetreiber zu prüfen.
4.3.7 Ermittlung der Gebietskategorie „Dezentrale Versorgungsgebiete“
Alle Gebiete, die außerhalb der in Abbildung 19 dargestellten Wärmenetzgebiete und Prüfgebiete liegen, sind
dezentrale Versorgungsgebiete. Um die Gebäude in den Prüfgebieten eindeutig bilanzieren zu können, wird für
das Zielszenario angenommen, dass diese Gebiete ebenfalls dezentral versorgt werden.
In dezentralen Versorgungsgebieten stehen Hauseigentümer *innen verschiedene Technologien für zukünftige
Heizungsanlagen zur Verfügung. Generell kann jede Heizungsanlage, die mit einem Anteil von minde stens 65%
Wärme aus erneuerbarer Energie betrieben wird, zur zukünftigen Versorgung eingesetzt werden. Die 65 %-
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 27
Anforderung gelten aktuell für neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten und werden in Münster ab dem
01.07.2026 ebenfalls beim Einbau von neuen H eizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken
verbindlich. Intakte bestehende Heizungssysteme mit einem EE -Anteil unter 65 % können auch nach Mitte 2026
weiter betrieben werden. Gem äß der Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes muss jedoch im Rahmen der
kommunalen Wärmeplanung für alle Heizungsanlagen - auch in den dezentralen Versorgungsgebieten - bis
spätestens zum Jahr 2045 ein Pfad zur vollständigen treibhausgasneutralen Versorgung aufgezeigt werden.
Für das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung w ird angenommen, dass die dezentralen
Versorgungsgebiete überwiegend durch eine Heizungsumstellung auf Wärmepumpen geprägt sind. Dabei spielen
neben Luftwärmepumpen auch Erdwärmepumpen eine Rolle, vor allem in Bereichen mit größeren Flurstücken
und ohne wasserrechtliche Einschränkungen. Weitere Bausteine können – wenn auch punktuell – der Austausch
von Ölheizungen durch Pelletkessel oder Hybridlösungen sein. Da in Münster die eingesetzten Mengen an fester
Biomasse bereits heute das gesamtstädtische Potenzial an verfügbarer fester Biomasse überschreiten, wird der
Zubau weiterer Heizsysteme auf Basis fester Biomasse im Zielszenario rechnerisch begrenzt.
4.3.8 Entwicklung der Wärmebilanz
Die Entwicklung der Wärmebilanz beschreibt die Veränderung der Wärmeversorgung und des Wärmebedarfs im
Zeitverlauf. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Entwicklung des Wärmebedarfs in den
Gebäuden sowie der Transformation der Wärmeversorgung hin zu klimaneutralen Technologien.
Die Transformation der Wärmeversorgung ist in der folgenden Abbildung 20 anhand der Wärmebedarfsdeckung
im Zeitverlauf dargestellt. Es sind die Beiträge der Zieltechnologien und der Wechsel weg von heute noch fossilen
Heizsysteme zu erkennen, wie auch die Wärmebedarfsreduktion in Höhe von 16%.
Abbildung 20: Transformation der Wärmeversorgung bis 2045
Gut zu erkennen ist der Zuwachs der Fern- und Nahwärmebedarfe; hier zusammengefasst als Wärmenetze.
• Relativ gesehen steigert sich der Anteil von Wärmenetzen am Wärmemarkt von rd. 21% auf rd. 28%.
• Es zeigt sich ein sukzessiver Rückgang von Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Stromdirektheizungen .
• Wärmepumpenanwendungen machen im Zieljahr 2045 voraussichtlich einen Anteil von 65% an der
Deckung des Wärmebedarfes aus.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 28
• Im Jahr 2045 summiert sich der Anteil der Wasserstoffanwendungen auf rd. 3% des Wärmebedarfs.
• Biomasse deckt 2045 rd. 3% des Wärmebedarfes . Das gesamtstädtische Potenzial verfügbarer fester
Biomasse ist bereits heute ausgeschöpft; zusätzlicher Ausbau an Anlagen wird daher ausgeschlossen .
• Dach-Solarthermieanlagen werden nicht weiter ausgebaut, da sie mit PV -Flächen konkurriert und diese
Nutzung vorgezogen wird.
• Lokal erzeugtes Biogas hat bis 2045 Bestand. Es wird angenommen, dass weitere Biogas -Mengen zur
zentralen Erzeugung von Nahwärme eingesetzt werden.
Die Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 ist in Abbildung 21 auf Baublockebene dargestellt. Die linke
Grafik zeigt den Ausgangszustand heute, die rechte Karte das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung.
Dabei ist immer die im Baublock überwiegende He izungsart dargestellt, d.h. es bestehen zumeist auch weitere
Heizungsarten. So kann beispielsweise in Fernwärmeausbaugebieten auch die dezentrale Versorgung dargestellt
sein, und Fernwärme dennoch als Heizungsart vorliegen.
Abbildung 21: Gegenüberstellung des vorwiegenden Energieträgers auf Baublockebene, gemessen am Anteil an der Wärmebere itstellung,
links: Basisjahr, rechts: Zieljahr 2045
4.3.9 Entwicklung der Treibhausgasbilanz
Die Entwicklung der Treibhausgasbilanz als wichtigster Kennwert der kommunalen Wärmeplanung wird in
Abbildung 22 nach Energieträger bzw. Heizungstechnologie aufgeschlüsselt. Bis zum Jahr 2030 zeigt sich eine
Reduktion um 32%, bis 2035 um 55% und bis zum Zieljahr 2045 um 97% im Vergleich zum Basisjahr. Dass auch
im Zieljahr 2045 noch geringe Restemissionen vorhanden s ind, liegt an der Berechnungsmethodik für die
Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 29
Emissionsfaktoren sowie dem Einbezug von Vorketten. So enthält der BMWK-Leitfaden zur kommunalen
Wärmeplanung für Energieträger wie z. B. grünem Strom , Wasserstoff, Biomasse und Biogas auch in der
Zielbilanz (2045) ein THG -Faktor > 0g/kWh , auch wenn im Zielszenario alle Einsatzmengen zur
Fernwärmeerzeugung sowie zur dezentralen Erzeugung vollständig klimaneutral sind.
Abbildung 22: Transformation der THG-Emissionen bis 2045
4.3.10 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation
Die Umsetzung der Wärmetransformation ist mit erheblichen Investitionen verbunden, sowohl im Bereich des
Infrastrukturausbaus, der Gebäudesanierung wie auch der dezentralen und zentralen Technologiewechsel.
Demgegenüber stehen vermiedene Ersatzkosten fossiler (Kessel -)Anlagen, vermiedene bzw. reduzierte
Brennstoffeinsätze sowie Förderprogramme zur Abminderung der Umstellungskosten bei den Investoren. Alle im
folgenden genannten Investitionswerte sind bezogen au f den Preisstand 2025 und verstehen sich netto zzgl.
MwSt. Für das Zielszenario ergibt sich ein rechnerisches Investitionsvolumen von rd. 4.664 Mio. € bis 2045. Dieses
umfasst die wesentlichen Bausteine der Wärmewende, nämlich die energetischen Mehrkosten der
Gebäudesanierung, die Umstellung von Gas - und Ölheizungen auf Wärmepumpen sowie den Aus - und Umbau
der Fern - und Nahwärme. Es ist zu beachten, dass hier ausschließlich d ie Investitionen dargestellt sind.
Zukünftige Energiekosten für den Betrieb der Anlagen sowie Energiekosteneinsparungen durch Sanierung wurden
nicht einberechnet.
Den Aufwendungen gegenüber stehen Einsparungen im konventionellen Anlag enbau von rd. 1.089 Mio.€ durch
Wegfall der Ersatzinvestitionen in Gas - und Heizölkessel sowie der vermiedene Re -Invest in die Erzeuger der
Wärmenetze. Zudem fällt ein Großteil der Maßnahmenfelder unter die Fördermechanismen der
Bundesförderprogramme BEW u nd BEG und kann nach derzeitigem Stand mit 30% - 50% Investitionszuschuss
gefördert werden.
Eine überschlägige Aufteilung auf den Zeitrahmen bis 2045 und die 323.000 Einwohner*innen Münsters führt bei
Berücksichtigung von im Mittel 30% Investitionszuschüs sen auf einen Investitionsanteil von rd. 33€ je
Einwohner*innen und Monat. Diese Kenngröße dient der Einordnung der großen Investitionssumme. Sie ist nicht
als Kostenbelastung jedes einzelnen zu verstehen, da es z.B. durch Sanierung auch Einsparungen in de n
Betriebskosten gibt und nicht alle Investitionen direkt oder indirekt durch die Bürgerschaft getätigt werden
müssen.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 30
Abbildung 23: Abschätzung des Investitionsrahmens (netto) der Wärmewende in Münster
4.3.11 Wärmekosten für die Endkund*innen
Ein wesentlicher Aspekt der Wärmewende ist der Einfluss auf Endkund *innenpreise, die sich für verschiedene
klimafreundliche Heizungsoptionen ergeben und die aller Voraussicht nach für alle Optionen eher steigende
Tendenzen haben werden. Eine eindeutige Antwort ist dabei aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren und der
unterschiedlichen Betroffenheit der verschiedenen Akteur *innen allerdings kaum möglich . Für alle
Heizungsvarianten werden Kostensteigerungen erwartet. Die klimaneutralen und GEG -konformen Optionen mit
Wärmepumpen oder Fernwärme hängen zukünftig weniger stark von Energiehandelspreisen ab. Insbesondere die
Vollkosten für Wärmepumpenanlagen liegen heute noch auf einem etwas höheren Kostenniveau. Dahingegen
verteuern sich die heute noch durch die geringen Anschaffungskosten geprägten Wärmegestehungskosten für
Gasheizungen stärker durch zukünftige Entwicklungen bei CO 2-Preisen, steigenden Gasnetzentgelten sowie
verpflichtenden Biogasanteilen ab 2029 und unterliegen größeren Unsicherheiten in der Preisentwicklung
aufgrund der enthaltenen Abhängigkeit von Importen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Planungshorizont dieser Wärmeplanung die spezifischen
Wärmebedarfe durch Sanierung und wärmere Winter sinken werden, die spezifischen Wärmekosten aber für alle
Versorgungsarten tendenziell ansteigen werden . I n Summe de r Effekte sind steigende Wärmekosten pro qm
Wohnfläche zu erwarten . Diese liegen mindestens in Höhe der allgemeinen Preissteigerungsraten. Massive
Kostensteigerungen werden jedoch nicht prognostiziert, sofern nicht wieder außerordentliche Ereignisse
vergleichbar z.B. der Energiekrise 2022 auftreten.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 31
5 Vom Plan zur Umsetzung - Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
Das WPG verpflichtet Städte in § 20 zur Entwicklung einer Umsetzungsstrategie. Der Konzern Stadt Münster
verfügt hier über eigenen Handlungsspielraum, ist jedoch von bundes- und landesrechtlichen sowie finanziellen
Rahmenbedingungen abhängig. Änderungen dieser Rahmenbedingungen wirken direkt auf die Planung und
Umsetzung. Das Zielszenario definiert in diesem Zusammenhang den strategischen Pfad zur klimaneutralen
Wärmeversorgung und bildet die zentrale Grundlage für die Formulierung von konkreten Maßnahmen .
Ergänzend dazu fließen die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess ein .
Die resultierende Umsetzungsstrategie richtet sich an Stadtverwaltung, Stadtw erke und Stadtnetze sowie
weitere städtische Akteur*innen. Sie enthält neue Maßnahmen der Wärmeplanung ebenso wie bereits laufende
Aktivitäten. Dabei umfasst die Strategie ein Verstetigungskonzept zur dauerhaften Verankerung der
strategischen Wärmeplanung, ein Kommunikationskonzept zur Weiterentwicklung der städtischen
Wärmewende-Kommunikation sowie ein Maßnahmenportfolio mit kompakten Steckbriefen zu
Zuständigkeiten, Beschreibungen und operativen nächsten Schritten.
5.1 Verstetigungskonzept
Die Wärmewende erfo rdert dauerhaft koordinierte Prozesse, regelmäßige Fortschreibung und enge
Abstimmungen zwischen Verwaltung, Stadtwerken und Stadtnetzen sowie externen Akteur*innen. Münster kann
auf bestehende St rukturen aufbauen und diese für die Wärmeplanung weiterentwickeln. Empfohlen wird die
Bündelung zentraler Aufgaben in einer Koordinationsstelle, die ein regelmäßiges Monitoring durchführt, sowie die
Einrichtung einer strategischen Steuerungsgruppe.
• Koordinationsstelle Wärmewende: Die Stelle fungiert als operative Drehscheibe für Abstimmung,
Datenmanagement, politische Berichterstattung, Kommunikation, Projektbegleitung, Monitoring und
Vorbereitung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung un d ggf. Fortschreibung . Sie
verbindet Verwaltung, Stadtwerke und Stadtnetze und verankert die Wärmewende organisatorisch
dauerhaft.
• Monitoring und Evaluation: Ein schlankes, priorisiertes Monitoring liefert kontinuierlich Daten zu
Fortschritt und Zielerreic hung; die Evaluation vergleicht diese Ergebnisse mit den Zielpfaden und leitet
Steuerungsimpulse ab. Beide Prozesse werden in bestehende Strukturen integriert und sichern
Transparenz sowie Anpassungsfähigkeit.
• Steuerungsgruppe Energie - und Wärmewende: Die strategische Runde dient dem regelmäßigen
Austausch über Infrastrukturprojekte, der frühzeitigen Abstimmung konzernweiter Maßnahmen und der
Konfliktminimierung. Sie stärkt die gesamtstädtische Steuerung der Transformation.
5.2 Kommunikationskonzept
Die Kommunikation ist ein zentraler Baustein der Wärmewende in Münster und erfüllt zwei Funktionen: Erstens
schafft sie Orientierung und Vertrauen, macht Fortschritte sichtbar und vermittelt ein gemeinsames Zukunftsbild.
Zweitens über nimmt sie eine Lotsenfunktion, indem sie Bürger *innen, Eigentümer *innen und Unternehmen
gezielt zu den benötigten Informationen und Beratungsangeboten führt.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 32
5.3 Maßnahmenportfolio
Insgesamt umfasst die Umsetzungsstrategie 33 Maßnahmen. Das Maßnahmenportfoli o leitet sich aus dem
Zielszenario ab und bildet somit eine Übersetzung der strategischen Notwendigkeiten zur Erreichung des
Zielbildes Klimaneutrale Wärmeversorgung 2045, in operatives und strukturelles Handeln des Konzern Stadt
Münster ab. Unterteilt wird das Maßnahmenportfolio in sieben Handlungsfelder:
1. Governance: Beschreibt die übergeordneten Steuerungs - und Koordinationsstrukturen, die im
Konzern Stadt Münster zur Umsetzung der Wärmewende geschaffen werden.
2. Kommunikation: Beschreibt kommunikative Maßn ahmen der Stadtverwaltung und Stadtwerke
Münster.
3. Kommunale Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen im direkten Umsetzungsbereich des
Konzern Stadt Münster.
4. Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen die auf gesamtstädtischer Ebene
durch Stadtv erwaltung, Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie Dritte zur Realisierung der
Wärmewende wirken.
5. Wärmenetzgebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in
Wärmenetzgebieten im Wärmeplan.
6. Prüfgebiete: Beschreibt Maßnahmen die Prüfgebiete im Wärmeplan adressieren.
7. Dezentrale Gebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in
dezentralen Gebieten im Wärmeplan.
Dabei ist anzumerken, dass einige der Maßnahmen nicht zwingend nur einem Handlungsfeld zuzuordnen sind.
Daher ergibt es sich, dass bspw. das Handlungsfeld „Dezentrale Gebiete“ nur zwei Maßnahmen beinhaltet, wobei
fachlich inhaltlich mehr Maßnahmen diesem Handlungsfeld zugeordnet werden können, jedoch aufgrund ihres
übergreifenden Charakters den Handlungsfeldern „Kommunikation“ oder „Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen“
zugeordnet wurden.
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 33
5.4 Gesamtübersicht der Maßnahmen
Abbildung 24: Übersichtsgrafik zum Maßnahmenportfolio
Kommunaler Wärmeplan Münster: Kurzfassung 34
6 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen
In den obigen Übersichtskarten werden die Gebiete gemäß der überwiegend ermittelten Versorgungsart farblich
gekennzeichnet. Im Ergebnis sind die Gebiete daher nicht als Nutzungsgebiete mit ausschließlich einer möglichen
Versorgungsart zu verstehen, sondern lediglich als Areale, die eine mehrheitliche Nutzung für bestimmte
Versorgungsoptionen aufweisen. In den meisten Bereichen wird es neben der überwiegend ermittelten
Versorgungsart auch weiterhin parallele Versorgungslösungen anderer Technologien geben, wie beispielswei se
Luftwärmepumpen oder Holzpelletanlagen in einem späteren Wärmenetzausbaugebiet.
Die im Rahmen des Zielszenarios erfolgte gebietsweise Abgrenzung der Wärmenetzeignungsgebiete stellt
insofern nur die grundlegenden strategischen Planungsüberlegungen der St adt dar und ist nicht zwingend
deckungsgleich mit den später konkret zu beplanenden Wärmenetzausbaugebieten.
Die Entscheidung über die eingesetzte Technik bei Austausch der bestehenden, fossilen Heizung verbleibt in der
Regel bei den Eigentümer*innen der G ebäude. In diese Entscheidung fließen nicht nur die technisch -
organisatorischen Rahmenbedingungen ein (z.B. technische Eignung für ein Gebäude, Verfügbarkeit von Flächen
und Energieträgern, Genehmigungsfragen, Abstimmung mit ggf. erforderlichen Maßnahmen d er
Gebäudesanierung), sondern auch die Kostenseite (z.B. steigende Kosten der fossilen Energieträger aufgrund der
CO2-Bepreisung gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEH G)) sowie die rechtlichen
Rahmenbedingungen (z.B. aus dem Gebäudeenergiegesetz ( GEG)). Bei der Beurteilung verschiedener
Heizungstechnologien sollte immer ein Vollkostenvergleich stattfinden, indem alle relevanten Kosten
(Anfangsinvestition plus laufende Betriebs - sowie Verbrauchskosten) über die typische Lebensdauer einer
Heizungsanlage von 20 Jahren berücksichtig werden.
Eine gebäudescharfe Beurteilung oder Einzelempfehlungen an die Eigentümer*innen für eine bestimmte
Heizungstechnologie ist im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung weder angestrebt noch für die Stadt
Münster leistbar. A uch kann keine adressscharfe Vorabprüfung der Genehmigungssituation für individuelle
Adressen und Technologien vorgenommen werden – zumal sich die gesetzlichen und ordnungsrechtlichen
Rahmenbedingungen im Laufe des Entwicklungsprozesses bis 2045 ändern kön nen.
Wenn in den einzelnen Gebäuden konkrete Heizungserneuerungen anstehen, bestehen für
Gebäudeeigentümer*innen mehrere Beratungsmöglichkeiten durch Energieberater, die Verbraucherzentrale
NRW im Haus der Nachhaltigkeit, die Stadtwerke Münster sowie das S anitär-/Heizungshandwerk oder die
Startberatung Klima der Stadt Münster für Unternehmen in Münster. Für Gebiete bzw. Adressen, die in möglichen
Wärmenetzgebieten liegen oder an diese angrenzen – z. B. gegenüberliegende Straßenseite – wird empfohlen, vor
Entscheidung für eine dezentrale Wärmeversorgungslösung die Möglichkeit eines künftigen
Wärmenetzanschlusses durch Anfrage beim Wärmenetzbetreiber zu prüfen.
Anlage 3_kWP-Münster-Maßnahmenkatalog
113910 Zeichen
Kommunaler Wärmeplan Münster Maß nahmenkatalog Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 2 Impressum Auftraggeberin Stadt Münster vertreten durch Stabsstelle Klima 48127 Münster waermeplanung@stadt-muenster.de Partner Auftragnehmer B E T Consulting GmbH EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH GERTEC GmbH Ingenieurgesellschaft TAFH Münster GmbH Münster, 12.03.2026 Das Redaktionsdatum dieses Berichtsdokuments ist der 20.02.2026. Sämtliche Angaben entsprechen dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kenntnisstand der Bearbeitenden und berücksichtigen die zu diesem Datum geltende Rechtslage. Redaktioneller Hinweis vom 25.02.2026: Am 24.02.2026 ist durch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier veröffentlicht worden, welches eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Wirkung zum 01.07.2026 ankündigt. Eine entsprechende Entwurfsfassung des dann Gebäudemoderni sierungsgesetz genannten Gesetzes soll vor Ostern 2026 vorliegen. Das Papier kündigt beabsichtigte Änderungen des rechtlichen Rahmens für dezentrale Versorgungslösungen auf Gebäudeebene an. Die in dem vorliegenden Bericht dargelegten Analysen und Ergebnisse haben weiterhin Bestand und werden von dem Papier “Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz” nicht beeinflusst. Stadtwerke Münster GmbH Stadtnetze Münster GmbH Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 3 Maßnahmenkatalog 1.1 Governance Governance 1.1 Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster stellt sicher, dass die strategische Fachplanung Wärme dauerhaft und konzernweit verankert wird. Ziel ist eine koordinierte, effiziente und nachvollziehbare Umsetzung der Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 über alle relevanten städtischen Organisationseinheiten hinweg sowie die strategische Auseinandersetzung mit zentralen Fragen der Wärmewende vor dem Hintergrund sich wandelnder Rahmenbedingungen. Konzern Stadt Münster und Politik Münster Ausgangslage Akteure Im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken aufgebaut. Die fachlich erarbeiteten Grundlagen sowie das gemeinsame prozessuale Verständnis für die Wärmewende sind in den Stadtkonzern auszuweiten und langfristig zu sichern. Die bevorstehenden umfangreichen Aktivitäten im Infrastrukturausbau, insbesondere im Bereich der Wärme- und Energieversorgung, machen eine dauerhafte organisatorische und personelle Verankerung der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt Münster erforderlich, um eine koordinierte Umsetzung über alle relevanten Organisationseinheiten hinweg sicherzustellen. Federführung: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: Amt 61, Amt 63, Amt 66, Amt 67, Amt 23, Amt 64, Amt 62 Beschreibung Die Integration der strategischen Fachplanung erfolgt konzernweit und übergreifend. Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung sowie die gemeinsam erarbeitete Umsetzungsstrategie dient als Ausgangspunkt. Bestehende Strukturen werden ausgeweitet und inhaltlich ergänzt, neue Arbeitsstrukturen aufgebaut, unterstützt und erprobt. In gemeinsamen Arbeitsterminen werden Aufgabenfelder, Prozesse und Schnittstellen innerhalb der Verwaltung sowie zu den städtischen Tochtergesellschaften definie rt und Zuständigkeiten transparent dargestellt. Dies betrifft sowohl die operative Ebene, auf der konkrete Projekte und Umsetzungsmaßnahmen z.B. im Infrastrukturausbau koordiniert werden, als auch die strategische Abstimmungsebene, auf der grundlegende Planungs- und Steuerungsentscheidungen getroffen werden. Die Koordination und Strukturierung dieser Aufgaben soll über eine zentrale Verwaltungs- und Ansprechstelle („Koordinationsstelle Wärmeplanung“) erfolgen, die die kontinuierliche Abstimmung zwischen den relevanten Organisationseinheiten sicherstellt, Synergien nutzt und den Wissenstransfer fördert. Diese zentrale Stelle bildet das organisatorische Rückgrat der strategischen Fachplanung Wärme und gewährleistet, dass die erarbeiteten Grundlagen dauerhaft im Konzern Stadt Münster verankert und weiterentwickelt werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 bis mind. 2031 • Benennung einer zentralen Verwaltungs- und Ansprechstelle zur Koordination der strategischen Fachplanung Wärme. Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 4 • Definition klarer Zuständigkeiten und Prozesse zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken und weiteren städtischen Tochtergesellschaften. • Ausweitung und inhaltliche Ergänzung bestehender Abstimmungsstrukturen, z. B. in bestehenden Steuerungsgruppen oder Arbeitskreisen (z. B. regelmäßige Koordinierungsrunden zwischen Planung, Energie und Liegenschaften). • Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen strategischer und operativer Ebene, um den kontinuierlichen Wissenstransfer sicherzustellen. THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung • Koordinierte Infrastrukturplanung • Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifischen Mehrkosten für Verwaltung und Stadtwerke im Zuge der Verstetigung zu ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Konnexitätsmittel des Landes NRW Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 5 Governance 1.2 Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht, den kommunalen Wärmeplan alle spätestens fünf Jahre hinsichtlich seiner Aktualität zu prüfen und ggf. fortzuschreiben, werden die aufgebauten Strukturen (s. 1.1) fortgeführt und dauerhaft gepflegt, um alle relevanten Aktivitäten und Entwicklungen in Münster systematisch zu beobachten. Ziel ist es, innerhalb des fünfjährigen Zeitraums auf Basis einer laufend aktualisierten Datenlage ein umfassendes Bild über Fortschritte, Veränderungen und Entwicklungen im Bereich Wärmeversorgung zu erhalten und die Planungsgrundlagen für eine mögliche Fortschreibung stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen der Erstellung des ersten kommunalen Wärmeplans wurden zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken Arbeitsstrukturen aufgebaut, die eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit ermöglichen. Diese Strukturen haben sich in der Planungsphase als konstruktiv und effizient erwiesen. Für die laufende Aktualisierung der Wärmeplanung ist es sinnvoll, diese bestehenden Strukturen zu nutzen und dauerhaft zu verstetigen, sodass auch in der Umsetzungsphase ein kontinuierlicher, koordinierter Austausch zwischen allen relevanten Akteuren gewährleistet ist. Federführung: Stabsstelle Klima („Koordinationsstelle Wärmeplanung“), Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Zur Unterstützung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung wird eine Koordinationsstelle Wärmeplanung eingerichtet oder in bestehende Verwaltungsstrukturen integriert (s.1.1). Dabei werden die bereits zuvor bestehenden oder die im Rahmen der Erstellung des ersten Wärmeplans aufgebauten Arbeitsstrukturen zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken genutzt und verstetigt, sodass ein gutes und konstruktives Miteinander auch in der tatsächlichen Umsetzungsphase bestehen bleibt. Die Koordinationsstelle übernimmt die Projektsteuerung und Koordinierung der Umsetzung sowie der Fortschreibung des Wärmeplans und fungiert als zentrale Schnittstelle innerhalb der Verwaltung. Sie dient gleichzeitig als Anlaufstelle für Politik, Netzbetreiber, Energieversorger, Investoren, Wohnungswirtschaft, Unternehmen und Bürgerschaft. Weitere Aufgaben umfassen Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Berichterstattung sowie Fördermittel- und Wissensmanagement. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben, die räumlichen Bereiche, wie Prüfgebiete, kontinuierlich zu beobachten und zu untersuchen, um Entwicklungen und Potenziale dauerhaft zu erfassen und für die Fortschreibung der Wärmeplanung zu berücksichtigen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 bis mind. 2031 • Fortführung und Verstetigung bestehender Arbeitsstrukturen mit regelmäßigen Austauschturnus • Kontinuierliches Monitoring und Beobachtung THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen • Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende • Koordinierte Infrastrukturplanung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 6 • Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten für personelle und organisatorische Ressourcen. Umfang im Zuge der Verstetigung zu ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Konnexitätsmittel des Landes NRW Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 7 Governance 1.3 Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie- und Wärmewende LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ sorgt dafür, dass innerhalb des Stadtkonzerns Transparenz über alle laufenden und geplanten Maßnahmen im Bereich Energie- und Wärmewende besteht. Sie ermöglicht, dass Projekte und Aktivitäten aufeinander abgestimmt stattfinden und dass auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen nachvollziehbar Prioritäten gesetzt werden können. Ziel ist es, die kommunale Wärmewende effektiv in die relevanten Planungs- und Entscheidungsprozesse des Stadtkonzerns zu integrieren und eine koordinierte, strategisch gesteuerte Umsetzung sicherzustellen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Mit der kommunalen Wärmeplanung wurde ein gemeinsames Zielbild zur kommunalen Wärmewende zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken erarbeitet sowie damit verbunden über operative Ziele und Aufgaben. Um die Umsetzung von Maßnahmen und Fortschreibung der Wärmeplanung langfristig strategisch für das gesamte Stadtgebiet zu begleiten, ist eine institutionalisierte Form der Abstimmung und Steuerung erforderlich. Federführung: Stabsstelle Klima Beteiligte: Siehe Beschreibung Beschreibung Die Stadt Münster richtet eine städtische Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ ein. Das Gremium dient als übergeordnetes Strategie- und Koordinationsforum, in dem Verwaltung, Stadtwerke und städtische Unternehmen regelmäßig Informationen austauschen, Fortschritte bewerten und die Maßna hmenumsetzung abstimmen. Die Koordination des Gremiums erfolgt durch die zentrale Koordinationsstelle Wärmeplanung. Die Termine der Steuerungsgruppe werden durch vorbereitende Arbeitsgruppen, wie beispielsweise die Arbeitsgruppe zur laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung oder die technische Arbeitsgruppe tAGW- Prozesse, vorbereitet. Diese übernehmen die Zusammenstellung relevanter Informationen, die Analyse von Fortschritten und die Aufbereitung von Themen zur Diskussion. Um eine strukturierte und transparente Steuerung sicherzustellen, wird zu Beginn jedes Jahres eine gemeinsame Jahresplanung abgestimmt, die alle relevanten Maßnahmen, Abstimmungstermine und Meilensteine bündelt. Dadurch behalten die Beteiligten den Überblick über Prioritäten, Zuständigkeiten und zeitliche Abläufe. Die Jahresplanung dient gleichzeitig als Instrument zur Steigerung der städtischen Transparenz, indem Fortschritte und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf innerhalb der Verwaltung und an politische Gremien kommuniziert werden. Ständige Mitglieder (Empfehlung): • Stabsstelle Klima • Stadtwerke Münster / Stadtnetze Münster • Amt 61 – Stadtplanung • Amt 23 – Immobilienmanagement • Amt 66 – Amt für Mobilität und Tiefbau • Amt 63 – Bauordnung • Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 8 • Amt 20 – Beteiligungsmanagement • Amt 62 – Vermessungs- und Katasteramt • Wohn- und Stadtbau GmbH Wiederkehrende Mitglieder (je nach Themenlage): • Amt 13 – Kommunikation • Konversionsmanagement / KonvOY GmbH • III/1 Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Lukas Fiegen Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Einrichtung der Steuerungsgruppe mit Definition der Zusammensetzung • Koordination über die zentrale Koordinationsstelle • Regelmäßige Tagungen in Verbindung einer regelmäßigen Planung • Regelmäßige Informations- und Fortschrittsberichte THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 9 Governance 1.4 Koordinierte Infrastrukturplanung LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster stellt sicher, dass die Planung und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben, wie Wärme- und Stromnetzen und Kanal- und Straßenarbeiten, in Neubau- und insbesondere in Bestandsgebieten koordiniert und aufeinander abgestimmt erfolgt. Ziel ist es, planerische und technische Anforderungen eng zu verzahnen, Infrastrukturbedarfe frühzeitig zu erkennen und die Wärmewende konsequent in alle Neubau- und Bestandsszenarien zu integrieren, sodass eine effiziente, nachhaltige und zukunftsfähige Infrastrukturentwicklung im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Aus den Erfordernissen der Wärmewende leiten sich eine Vielzahl zu koordinierender Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung ab. Diese Anstrengungen kommen zusätzlich zu bereits geplanten und erforderlichen Maßnahmen aus verschiedenen Infrastrukturbereichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten sowie künftigen Maßnahmen, die Schaffung von Synergien und einer möglichst geringen Belastung des städtischen Raumes ist daher eine starke Koordination der Vorhaben erforderlich. Bereits bestehende Austauschformate und Arbeitsrunden zur integrierten Infrastrukturplanung sollen hierfür genutzt, gebündelt und inhaltlich erweitert werden. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 66, Amt 61, Amt 63, Amt 67, Amt 23, Amt 62, Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Aufbauend auf bestehenden und bewährten Abstimmungsstrukturen wird die integrierte Infrastrukturplanung systematisch auf die Bestands- und Neubaugebietsplanung ausgeweitet und auf konkreter Straßenzugebene integriert. Ziel ist eine frühzeitige interdisziplinäre Abstimmung zwischen Stadtwerken, Stadtnetzen, dem Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und weiteren Ämtern. Fachlich-inhaltlich verfolgt die koordinierte Planung das Ziel Mehrfachaufbrüche von Straßen und ineffiziente Bauabläufe zu vermeiden, Verzögerungen in Abläufen durch frühzeitige Abstimmung zu vermeiden, Synergien zwischen verschiedenen Projekten zu nutzen und Maßnahmen zeitlich, räumlich und technisch aufeinander abzustimmen. Die zeitliche Abstimmung bildet mitunter Grundlage für eine transparente Kommunikation in die Stadtbevölkerung, insbesondere bei großen Maßnahmen im Bestand, um Akzeptanz und Kooperationsbereitschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang wird für das langfristige Gelingen das kontinuierliche Erproben, Bewerten und Weiterentwickeln von Koordinationsprozessen sowie damit verbundenen Instrumenten (siehe Maßnahme 1.5) empfohlen. Hier können bspw. durch Pilotierung in ausgewählten Quartieren oder Straßenzügen geeignete Verfahren, Datenformate und Schnittstellen identifiziert und optimiert werden. Der Prozess sollte als lernendes System gestaltet werden, welches im Zuge der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung bspw. jährlich in interdisziplinären Workshops reflektiert wird und Standards für die gemeinsame Zusammenarbeit schrittweise herausarbeitet. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 – mind. 2031 • Einrichtung geeigneter Abstimmungsrunden Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 10 • Fachliche Erweiterung und Integration weiterer Infrastrukturbereiche in bestehende Planungen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte Infrastrukturplanung Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 11 Governance 1.5 Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte Infrastrukturplanung LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Für eine effiziente Umsetzung der koordinieren Infrastrukturplanung wird ein Instrument zur verbesserten interdisziplinären Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und ggf. weiteren Beteiligten bereitgestellt. Ziel ist es, die Bau- und Sanierungsmaßnahmen aller relevanten Akteure zusammenzuführen, um Synergien im Bereich Wärme-, Strom-, Wasser- und Straßenbau sowie weiterer Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Die Stadt Münster arbeitet bereits an verschiedenen digitalen Instrumenten, die Bau- und Infrastrukturprozesse abbilden: • Das Baustellenportal Light unterstützt die Koordination von aktuellen Bauaktivitäten zwischen Stadtwerken/Stadtnetzen und der Verwaltung und berücksichtigt Kanalsanierungen, Straßenreparaturen sowie Versorgungsnetz-Baustellen und ähnliche Maßnahmen. • Der Planungsatlas der Stadtplanung kartographiert Neubau- und Bestandsprojekte. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden als geodatenbasierte Shape-Dateien zur Verfügung gestellt und können teilweise als räumlich verortete Maßnahmen in eine GIS-Oberfläche überführt werden. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 61, Amt 62, Amt 66, Stabsstelle Klima, Stadtnetze Münster Beschreibung Zur praktischen Umsetzung der integrierten Infrastrukturplanung wird ein digitales Maßnahmencockpit eingeführt. Dieses Instrument bündelt geplante Bau- und Sanierungsvorhaben aller relevanten Akteure und stellt die Informationen auf einer gemeinsamen Plattform bereit. Es ermöglicht: • Identifikation von Überschneidungen und Synergien zwischen Infrastrukturmaßnahmen (Wärme, Strom, Wasser). • Effiziente Bündelung paralleler Maßnahmen, um Kosten zu reduzieren und den Ressourcenaufwand zu optimieren. • Verbesserung der Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und weiteren Beteiligten, wie dem Kommunikationsamt. • Nutzung bestehender Tools wie Baustellenportal Light und Planungsatlas, einschließlich Schulung der Mitarbeitenden, um die laufenden Aktivitäten zu stärken. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Aufbau der digitalen Infrastruktur: 1 J. Maintenance: Dauerhaft • Anforderungsanalyse und Systemintegration • Integration und Pflege von Datenbanken • Mitarbeiterschulung und Einbindung THG-Einsparungen Synergieeffekte Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 12 Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 13 1.2 Kommunikation Kommunikation 2.1 Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Maßnahme zielt darauf ab, die Bevölkerung, lokale Akteur*innen und Multiplikator*innen über die zentralen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus werden fortlaufend über Ziele, Fortschritte und Chancen der Wärme- und Energiewende informiert, diese in bisherige Kommunikationskonzepte eingebettet, um übergeordnet weiter Verständnis zu schaffen und die aktive Beteiligung zu fördern. Stadtbevölkerung, Unternehmen, Netzwerke, lokale Pressestellen Ausgangslage Akteure In Münster bestehen bereits vielfältige Informations- und Beratungsangebote sowie etablierte Netzwerke und Kommunikationskanäle im Bereich Klimaschutz. Im Zuge des Prozesses der Wärmeplanung sind zudem verschiedene Angebote und Informationskanäle von Seiten der Stadtverwaltung mit Querbezügen zu Angeboten der Stadtwerke zum Thema Wärme entstanden. Diese Aktivitäten bilden die Grundlage für die Verstetigung und Fortführung der fachlichen Bespielung des Themas Wärmewende im Verlauf der nächsten Jahre. Federführung: Stabsstelle Klima, Amt 13 Beteiligte: Stadtwerke Münster, Energieberater*innen, Sanitär, Heizung und Klima-Gewerk, Schornsteinfeger*innen- Netzwerk Beschreibung Die Maßnahme umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer strukturierten, fortlaufenden Kommunikationsstrategie zur Wärme- und Energiewende in Münster. Die Maßnahme wird von der Stadtverwaltung Münster, zentral der Stabsstelle Klima in enger Koordination mit den Stadtwerken Münster bearbeitet. Bausteine und weitere Angebote können darstellen: • Entwicklung zielgruppenspezifischer Kommunikationsformate und - Botschaften • Durchführung von Informationsabenden und Dialogformaten in den Stadtbezirken. • Räumlich differenzierte Beratungs- und Informationsangebote, unterschieden nach den Wärmeversorgungsarten. • Aufbereitung und Präsentation von Best-Practice-Beispielen über Projekte erneuerbarer Wärmeversorgung in Münster. • Optimierung des Webauftrittes mit strukturierter Weiterleitung zu bestehenden Beratungsangeboten (online und vor Ort), auch in Kooperation mit anderen Anlaufstellen wie beispielsweise der Verbraucherzentrale. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Etablierung eines Redaktionsplans sowie der Kommunikationsformate. Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 14 • Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Regelmäßige Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken. • Enge Verzahnung mit bereits laufenden Informations- und Beratungsangeboten THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Aufbau einer städtischen Steuerungsgruppe - Energie-/Wärmewende • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Pauschale Kostenannahme von 20.000 €/a • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 15 Kommunikation 2.2 Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bürgerinnen und Bürger sowie Kund*innen stärken LANUK: Wärmenetze Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster stärken die digitalen Informations- und Beratungsangebote rund um ihre Wärmewende-Produkte. Ziel ist es, Transparenz über Ausbaupfade und Fortschritte der Wärmeversorgung zu schaffen, die Sichtbarkeit dezentraler Wärmelösungen zu erhöhen und Bürger*innen sowie Kund*innen gezielt bei der Wahl und Umsetzung klimafreundlicher Heizsysteme zu unterstützen. Bürger*innen, Unternehmen, Berater*innen Ausgangslage Akteure Bereits heute betreiben die Stadtwerke Münster ein Fernwärmeauskunftsportal mit grundlegenden Informationen zu Anschlussmöglichkeiten und zur Wärmeversorgung. Darüber hinaus bestehen verschiedene Produkt- und Beratungsangebote (z. B. Wärmepumpentarife, Mietkaufmodelle, digitale Sanierungsberatung). Diese sollen mit Fertigstellung des Wärmeplanes erweitert werden. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Maßnahme umfasst die inhaltliche und funktionale Weiterentwicklung der digitalen Beratungs- und Informationsangebote: • Erweiterung des Fernwärme-Informationsangebots um interaktive Karten mit Lage- und Ausbauplänen, Transformationsplan und Umsetzungsfortschritt. • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Transparenz des bestehenden Portals (z. B. mobiloptimierte Darstellung, intuitive Navigation). • Weiterentwicklung und Ausbau individueller Beratungstools, wie digitaler Sanierungsfahrpläne oder Energieeffizienz-Checks. • Gezielte Kommunikationsmaßnahmen, um Bürger*innen, Energieberater*innen und das SHK- Handwerk über neue Angebote und Entwicklungen zu informieren. • Begleitende Kommunikation zu neuen Angeboten auf der Webseite. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Wenige Monate • Weiterentwicklung und Ausbau des Online-Angebotes • Begleitende Kommunikation über neue Angebote THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Pauschale Kostenannahme von 10.000 €. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 16 Kommunikation 2.3 Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsbetrieben LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Der Erfolg der Umsetzung der Wärmewende hängt maßgeblich von Akteursgruppen in Münster ab. Ziel ist es, durch regelmäßige, kooperative Austauschrunden verschiedene Akteursnetzwerke zu aktivieren und in diesen geplante Maßnahmen frühzeitig abzugleichen, Synergien zu identifizieren und externe Planungen in die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung zu integrieren. Gleichzeitig sollen unterstützende Maßnahmen der Stadt gemeinsam erörtert und konkrete Handlungsmöglichkeiten abgestimmt werden, um eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Stadtwerken, Wirtschaftsbetrieben, großen Liegenschaftsbetreibern sowie der Wohnungswirtschaft zu ermöglichen. Große Liegenschaftsbetreiber, Wohnungswirtschaft, Unternehmen mit Prozess- und Abwärme Ausgangslage Akteure Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung hat sich gezeigt, dass verschiedene Akteursgruppen eine kooperative Haltung gegenüber der Transformation der Wärmenetze einnehmen, beispielsweise durch die freiwillige Bereitstellung von Daten. Diese Zusammenarbeit wurde in Fachworkshops weiter gestärkt, in denen zugleich Rückfragen und Orientierungsbedarfe seitens der Wohnungswirtschaft, Liegenschaftsbetreibern und weiterer Akteure deutlich wurden. Insbesondere bei Fragen zu technischen Versorgungslösungen und infrastrukturellen Schnittstellen ergibt sich ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Stadt, Stadtwerken, Stadtnetzen und den Akteursgruppen. Federführung: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: Fachspezifische Verwaltungseinheiten Beschreibung Die Stadt Münster bietet in bestehenden Netzwerkstrukturen regelmäßige Austauschrunden (bspw. halbjährlich) für zentrale Akteursgruppen wie große Liegenschaftsbetriebe, die Wohnungswirtschaft und die Wirtschaftsbetriebe an. Diese können räumlich, nach Wärmeversorgungsgebieten sowie spezifischen Themenfeldern differenziert werden. Die Austauschrunden dienen: • dem gegenseitigen Informationsaustausch über geplante Maßnahmen, • dem Abgleich technischer und zeitlicher Planungen, • der frühzeitigen Identifikation von Synergien, • der fachlichen Beratung und Orientierung. Die zentrale Koordination der Austauschrunden obliegt der „Koordinationsstelle Wärme“. Abhängig vom thematischen Schwerpunkt des Austausches setzt sich der beteiligte Personenkreis aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung und den Stadtwerken/Stadtnetzen zusammen. Dabei können aus weiteren Netzwerken Fachexpert*innen für Vorträge und Einblicke akquiriert werden. Spezifische Fachthemen für die Austauschrunden können unter anderem sein: • Förderprogramme für Sanierung und Heizungstausch. • Technische Anforderungen und Standards für den Anschluss an Wärmenetze. • Integration von Wärmepumpen in größeren Gebäudestrukturen. • Umgang mit Denkmalschutz in der Wärmeversorgung. Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 17 Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Fortführung und Pflege der verschiedenen Netzwerkstrukturen • Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen Governance-Prozesse THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten für personelle und organisatorische Ressourcen. Umfang im Zuge der Verstetigung zu ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 18 Kommunikation 2.4 Regelmäßige Austauschrunden mit Vertretern des SHK-, Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrogewerkes LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Perspektive der Umsetzer*innen, insbesondere SHK-Betriebe, Schornsteinfeger*innen, Energieberater*innen und Elektriker*innen sind für die erfolgreiche Wärmewende sehr gewinnbringend, weswegen die systematische Einbindung in die Wärmewende-Prozesse das Ziel ist. Dadurch sollen Angebote, Fördermittel und Unterstützungsmaßnahmen verbessert und die Beratungsarbeit vor Ort effektiver gestaltet werden. Vertreter*innen des SHK-, Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrogewerkes Ausgangslage Akteure Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurden konstruktive und einblickreiche Austauschrunden mit Vertreter*innen der oben genannten Gewerke geführt. Der direkte Dialog liefert wertvolle Erkenntnisse und Einblicke in die heterogene Lebensrealitäten von Eigentümer*innen. Zudem konnten Hinweise auf praktische Herausforderungen, Informationsbedarfe und Optimierungsmöglichkeiten für Förder- und Beratungsangebote gesammelt werden. Die konstruktive Zusammenarbeit soll weiter gefördert und im Verlauf der Umsetzungsphase intensiviert werden. Federführung: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: Fachspezifische Verwaltungseinheiten Beschreibung Die Stadt Münster bietet regelmäßige Austauschrunden (bis zu zwei Mal im Jahr) an Vertreter*innen an. Die Koordination erfolgt über die Koordinationsstelle Wärme. In diesen Runden werden aktuelle Erfahrungen, Herausforderungen und Best-Practices diskutiert, mögliche Unterstützungsangebote der Stadt besprochen und die Umsetzung der Wärmewende gemeinsam reflektiert. Ziel ist ein kontinuierlicher, praxisnaher Dialog, der die städtischen Maßnahmen stärker auf die Bedürfnisse der Bürger*innen ausrichtet. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen Governance-Prozesse THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 19 1.3 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 3.1 Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand 2030 LANUK: Energetische Sanierung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Das Ziel der Maßnahme ist die Erreichung der Klimaneutralität für den kommunalen Gebäudebestand Hierfür sollen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen systematisch geplant, umgesetzt und finanziell abgesichert werden. Stadtverwaltung Ausgangslage Akteure Die Stadt Münster verfolgt bereits seit 2021 das Ziel, den kommunalen Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Aus einer Portfolioanalyse der rund 500 städtischen Standorte wurden 46 Schlüsselstandorte identifiziert, deren energetische Sanierung für die Zielerreichung entscheidend ist. Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen (wie z.B. Verschneidung mit notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, Anpassungen in der Schulentwicklungsplanung, Bedarfsanpassungen in der Planung oder Veränderung der Förderlandschaft…) wurde die Liste der zu sanierenden Gebäude in den letzten Jahren um zusätzliche Standorte erweitert. Aktuell (Stand April 2025) werden 60 Projekte an 52 Standorten betrachtet. Von diesen 60 Projekten sind 16 abgeschlossen, 9 befinden sich in der Umsetzung und 4 werden gegenwärtig vorbereitet. Auf Grund fehlender Ressourcen können z.Z. 31 Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Für 2025 war zudem eine Reduzierung der bisher vorgesehenen Finanzmittel für Gebäudesanierungen geplant, was die weitere Umsetzung der Maßnahmen und damit die Erreichung der Klimaschutzziele erheblich erschwert. Federführung: Amt 23 Beteiligte: / Beschreibung Die Erreichung der Klimaneutralität für städtische Gebäude ist untrennbar mit der Reduktion des Wärmebedarfs verbunden, was auch der Wärmeplan der Stadt Münster unterstreicht. Eine gezielte kontinuierliche energetische Sanierung der städtischen Gebäude spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie den Wärmebedarf signifikant reduziert und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß verringert. Der verbleibende Wärmebedarf muss durch geeignete Heizungswechsel dekarbonisiert werden. Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, ist es daher unerlässlich, eine klare Sanierungs-Roadmap fortzuführen und die finanziellen sowie personellen Mittel dauerhaft und ausreichend aufzustocken. Nur so kann die identifizierte Sanierungsstrategie in allen Bereichen überhaupt noch umgesetzt werden. Eine kontinuierliche und zielgerichtete Finanzierung ermöglicht nicht nur die effiziente Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen, sondern auch die langfristige Planungssicherheit für die Stadtverwaltung und ausführende Dienstleister. Angesichts der hohen Bedeutung der Wärmebedarfsreduktion als Schlüsselfaktor für die Wärmewende müssen diese finanziellen Anstrengungen fortlaufend unterstützt und eingehalten werden, um die Klimaneutralität der städtischen Gebäude zu gewährleisten. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 20 Jahre • Politische Sicherung der erforderlichen Finanzmittel und Personalstellen THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zw. 5.000 - 20.000 t CO2 /a • Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster. Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 20 Bedarf für zusätzliche Personalstellen zur Projektbegleitung sowie Mittel für die Maßnahmen an Gebäuden. • Finanzierung über kommunalen Haushalt • BEG-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 21 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 3.2 Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster LANUK: Energetische Sanierung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die städtische Wohnungsgesellschaft soll als Vorbildunternehmen für die Wärmewende fungieren und einen entscheidenden Beitrag zur Wärmebedarfsreduktion und Dekarbonisierung leisten. Ziel ist es, den CO₂- Ausstoß in den Beständen der Stadt bis 2045 vollständig zu eliminieren und durch gezielte Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsumstellung und Betriebsoptimierung eine nachhaltige, CO₂-freie Wärme- und Warmwasserversorgung sicherzustellen. / Ausgangslage Akteure Die städtische Wohnungsgesellschaft hat bereits im Rahmen der bestehenden Modernisierungsstrategie mehrere Projekte zur energetischen Sanierung und Heizungsumstellung initiiert. Hierzu gehört unter anderem die Großmodernisierung der Aaseestadt sowie ein weiteres Projekt an der Josef- Beckmann-Straße (Kinderhaus), welches aktuell noch in der Klärung ist. Die Wirtschaftsplanung der Gesellschaft umfasst bereits Investitionen in die Modernisierung und Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien. Federführung: Wohn und Stadtbau Beteiligte: / Beschreibung Die städtische Wohnungsgesellschaft setzt die energetische Sanierung des Bestands konsequent fort, einschließlich der Heizungsumstellung und Dämmung von Gebäuden. Weitere Großmodernisierungen, wie an der Josef-Beckmann-Straße, sind in Planung. Die Maßnahmen werden laufend weiterentwickelt, mit Fokus auf CO₂-freie Wärmeversorgung und Optimierung der Betriebsführung. Darüber hinaus können Umsetzungsbeispiele und Kooperationsprojekte identifiziert werden, die als Best-Practice-Beispiele dienen und im Rahmen der kommunalen Kommunikationsstrategie zur Wärmewende aufgegriffen werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung von Maßnahmen THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zwischen 5.000 – 20.000 t CO2/a • Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 10 Mio. € /a • Eigen- und Fremdkapital der Wohn und Stadtbau GmbH • BEG Förderung • KfW Bank-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 22 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 3.3 PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden – Prüfung der Optimierung LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, die Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV- Anlagen) auf städtischen Dächern weiter auszubauen und die Eigenverbrauchsquote signifikant zu steigern. Aus Perspektive der Wärmeplanung sollten in diesem Zusammenhang die Implementierung von bspw. einem Strombilanzkreismodell, Sektorenkopplung, einschließlich der Integration von Wärmepumpenlösungen, E-Mobilität und Stromspeichern geprüft werden. So wird der Eigenverbrauch erhöht, CO2-Emissionen werden gesenkt und die Energieversorgung weiter auf erneuerbare Energien umgestellt. Städtische Liegenschaften Ausgangslage Akteure Mit Stand Januar 2026 hat die Stadt Münster über 56 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2.135 kWp auf städtischen Dächern installieren lassen. Durch die Entwicklung eines Bilanzkreismodells kann der erzeugte Strom standortübergreifend bilanziell eingesetzt werden. Federführung: Amt 23 Beteiligte: Amt 66, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Um die Klimaneutralität weiter voranzutreiben, wird die Stadt Münster den Ausbau von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden konsequent fortführen. Ein besonderer Fokus liegt auf der standortübergreifenden Nutzung des erzeugten Stroms, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu maximieren. Zusätzlich wird die Integration von Wärmepumpenlösungen geprüft, um überschüssigen Strom aus den PV - Anlagen für die Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften zu nutzen. Die Sektorenkopplung wird weiter ausgebaut sowie die Einführung des Strombilanzkreises fokussiert, um den Selbstnutzungsgrad der erzeugten Energie weiter zu optimieren. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 - 2031 • Analyse und Erschließung weiterer Dachflächen. • Einführung des Strombilanzkreises. • Prüfung der Integration von Wärmepumpen. • Austausch und Koordination über geplante Maßnahmen. THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zwischen 5.000 – 20.000 t CO2/a • Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Einzelfallabhängig • Finanzierung über kommunalen Haushalt • progres.NRW-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 23 1.4 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.1 Flächen- und Potenzialsicherung sowie Realisierungsbeschleunigung für zentrale klimaneutrale Wärmeversorgung und den Stromnetzausbau LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster arbeitet an der Realisierung der kommunalen Wärmewende bspw. durch die frühzeitige Sicherung geeigneter, identifizierter Flächen für zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau, das Schaffen von Baurecht und die Unterstützung in technischen Genehmigungsprozessen mit. Ziel ist es, die langfristige Planbarkeit der Wärmeversorgung zu gewährleisten und unter Berücksichtigung vorliegender konzeptioneller Grundlagen zu entwickeln, Nutzungskonflikte zu minimieren und die Umsetzung der BEW- Transformationsplanung z.B. der Stadtwerke Münster effektiv zu unterstützen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Für die Transformation der Wärmeversorgung werden Flächen und (bau)rechtliche sowie sonstige Voraussetzungen für erneuerbare Wärmeerzeugung, wie Solarthermie, Großwärmepumpen oder Geothermieanlagen, und ebenso für den Ausbau des Stromnetzes mit neuen Umspannwerken und Stromleitungen benötigt. Der Zugriff auf diese benötigten Flächen bildet einen wesentlichen Hebel, um klimaneutrale Wärmequellen und Wärmepumpen zügig zu integrieren. Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetzleitungen stehen gemäß § 2 Abs. 3 WPG im "überragenden, öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit". Sie sind „als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen“ einzubringen. Gleichzeitig ist es erforderlich, unterschiedliche städtische Belange, wie den Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild, öffentliche Nutzung und Eigentumsrechte, sorgfältig abzuwägen, um Nutzungskonflikte zu minimieren und eine zügige Umsetzung der Wärmewende zu ermöglichen. Darüber hinaus befinden sich Abwärmepotenziale, wie bspw. Abwasser-Wärme, in Hand der Stadt. Die Stadtverwaltung kann aktiv zur Bereitstellung dieser Potenziale und zu einer zügigen Erschließung beitragen. Eine enge Abstimmung innerhalb des Stadtkonzerns und ggf. mit Externen ist erforderlich, um Potenziale systematisch zu sichern und die langfristige Umsetzung von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 61, Amt 66, Amt 63, Amt 67, Amt 23, Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Die Maßnahme umfasst die aktive Unterstützung sämtlicher Planungs-, Genehmigungs- und Realisierungsprozesse für zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau. Zusammen mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster identifiziert die Stadt Münster geeignete Flächen und Wärmequellen, bewertet diese im Kontext anderer städtischer Belange und trifft Entscheidungen auf Basis einer umfassenden Schutzgüterabwägung. Bauplanungsrechtliche Instrumente, wie Vorrangflächen oder angepasste Bebauungspläne, werden gezielt eingesetzt, um Nutzungskonflikte zu minimieren und die Planbarkeit der Wärmeversorgung langfristig sicherzustellen. Im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren unterstützt die Stadt Münster bei eigenen Genehmigungen oder als beteiligte Behörde durch in ihrem rechtlichen Rahmen mögliche, angemessene Auslegung und Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 24 Abwägung von Interessen und Belangen wie z.B. Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild und Nutzungsinteressen wie Verkehrsfluss und dem überragenden, öffentlichen Interesse von Wärmeerzeugungsanlagen und - leitungen. Dabei nutzt die Stadt Münster ihre Abwägungskompetenz, um entsprechende Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und Auflagen soweit gesetzlich möglich zu reduzieren, ohne den Schutz öffentlicher Belange zu vernachlässigen. Parallel dazu werden städtische Potenziale, beispielsweise Abwasserwärme, Geothermieflächen oder kommunale Stoffströme, systematisch bereitgestellt, um die Möglichkeiten für klimaneutrale Wärmeerzeugung zu erweitern. Die Stadt koordiniert diese Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Koordination von Vorhaben im Rahmen der Steuerungsgruppe • Frühzeitige Flächenidentifikation und -sicherung • Genehmigungsbegleitung • Monitoring und Anpassung THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme in den Konzern Stadt Münster • Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende • Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 25 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.2 Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtnetze führen die Zielnetzplanung für das bestehende Erdgasnetz und ein zukünftiges Wasserstoffnetz regelmäßig fort. Damit wird die Entwicklung dieser Infrastrukturen langfristig betrachtet und koordiniert. Dies ermöglicht eine vorausschauende Planung für den Netzbetreiber und die Anschlussnehmer hinsichtlich der Vorbereitung notwendiger Umstellungen und Baumaßnahmen. Die Stadt Münster unterstützt dabei die Planbarkeit und Transparenz für Unternehmen, Haushalte und Verwaltung sowie die frühzeitige Vorbereitung notwendiger Umstellungen. Stadtwerke Münster; Bürger*innen, Unternehmen, Netzwerke Ausgangslage Akteure Die Stadtnetze Münster führen bereits eine Zielnetzplanung für das Erdgasnetz und ein zukünftiges Wasserstoffnetz durch. Im Erdgasnetz wird sich ein Rückgang der Anschlussquoten zeigen, der sowohl Auswirkungen auf den Netzbetrieb als auch auf die Versorgung der verbleibenden Kund*innen hat. Gleichzeitig bestehen und entstehen Bedarfe von bestehenden und neuen Gewerbe- und Industriekunden für klimaneutrale Gase. Ein erster Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz, z. B. in der Nähe des Hansa-Business-Parks, ist konkret geplant und soll voraussichtlich bis 2030 umgesetzt werden. Federführung: Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtnetze Münster setzen die Maßnahme um, indem sie die regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung für Erdgas und Wasserstoff durchführen. Im Erdgasnetz wird der Umgang mit rückläufigen Anschlussquoten und den Auswirkungen auf den Netzbetrieb betrachtet. Dabei werden die Auswirkungen auf die weiterhin angeschlossenen Kund*innen beachtet. Mögliche, resultierende Stilllegungen in der ferneren Zukunft werden langfristig angekündigt und Umstellungs - sowie Umnutzungsmöglichkeiten betrachtet. Die mögliche Weiternutzung von Teilen des bestehenden Erdgasnetzes mit Biomethan für entsprechende Bedarfe von Gewerbe- und Industriekunden wird dabei ebenfalls berücksichtigt. Für das Wasserstoffnetz werden neue Gewerbe- und Industriekunden-Bedarfe fortlaufend in den Planungen berücksichtigt und entsprechende Versorgungsmöglichkeiten geprüft. Ein erster Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz in der Nähe des Hansa-Business-Parks wird konkret geplant. Die Umsetzung des Anschlusses und einer ersten Wasserstoffleitung soll voraussichtlich bis 2030 erfolgen. Die Wasserstoff - Versorgungsmöglichkeiten für Gewerbe- und Industriebetriebe in weiteren Teilräumen des Münsteraner Stadtgebiets ab 2030 werden bedarfsabhängig in enger Kund*innenabsprache geprüft und ggf. konkretisiert. Die Stadt Münster begleitet die Umsetzung, indem sie Verkehrsbeeinträchtigungen und Bautätigkeiten koordiniert. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung • Langfristige Szenarien und strategische Planung • Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster • Außenkommunikation und Information von Bürger*innen und Unternehmen Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 26 THG-Einsparungen Synergieeffekte Sehr hoch, bis zu 20.000 t CO2/a bei Reduktion der Gasverbräuche. • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten im Rahmen der Verstetigung zu Ermitteln. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 27 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.3 Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtnetze Münster stellen eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Stromnetzes sicher, um den steigenden Strombedarf zu decken. Ziel ist es, eine zuverlässige, leistungsfähige und zukunftsfähige Versorgung auf allen Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung) zu gewährleisten und den Ausbau der Infrastruktur effizient zu koordinieren. Stadtnetze Münster; Ausgangslage Akteure Die Stadtnetze Münster führen bereits Zielnetzplanungen für die verschiedenen Spannungsebenen durch. Der steigende Strombedarf, bedingt durch wachsende elektrische Lasten in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie die zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität, erfordert den Ausbau und die Verstärkung bestehender Stromnetze. Die Stadtnetze Münster planen daher die Neuerrichtung und Ertüchtigung von Umspannwerken, Ortsnetzstationen und Kabeltrassen. Federführung: Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtnetze Münster führen die Zielnetzplanung auf allen drei Spannungsebenen kontinuierlich fort und setzen die Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Stadt um. Wesentliche Planungsvorhaben bis 2035 umfassen: • Bau von mindestens zwei 110-kV-Kabeltrassen. • Errichtung von vier neuen Umspannwerken sowie die Ertüchtigung mehrerer bestehender Umspannwerke. • Verdopplung der Ausbaugeschwindigkeit von Mittelspannungs-Kabeltrassen und Ortsnetzstationen. Für diese konkreten sowie weitere zukünftig erforderlichen Maßnahmen unterstützt die Stadt Münster die Stadtnetze bei folgenden Bedarfen: • Flächenbereitstellung für Netzinfrastruktur. • Genehmigungsprozessen (Bau- und verkehrsrechtlich). • Koordination von Baustellen zur Minimierung von Beeinträchtigungen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung • Langfristige Szenarien und strategische Planung • Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster • Außenkommunikation und Information von Bürger*innen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen durch den Stromnetzausbau. • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme/Energiewende Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 28 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten im Rahmen der Verstetigung zu Ermitteln. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 29 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.4 Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in Wärmeerzeugung und Wärmenetze sowie Stromnetze LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster und die Stadt Münster als Gesellschafterin sichern die Finanzierung der erforderlichen Investitionen in zentrale Wärmeerzeugung, Wärmenetz und Stromnetz durch eine stabile (Eigen-) Kapitalausstattung und die systematische Nutzung öffentlicher Fördermittel. Ziel ist es, die finanzielle Grundlage für den zeitgerechten, zuverlässigen und planbaren Ausbau der Wärmewende zu schaffen sowie Fremdkapital zu günstigen Konditionen akquirieren zu können. Stadtkonzern Münster Ausgangslage Akteure Die Wärmewende erfordert insbesondere im Bereich der zentralen Wärmeerzeugung und in den Netzsparten (Wärmenetz, Stromnetz) massive lokale Investitionen. Die Stadtwerke Münster haben bereits finanzielle Mittel für den Ausbau der Wärmenetze, die Erzeugungstransformation und die Stromnetzmodernisierung eingeplant und bereitgestellt. Der Finanzierungsbedarf ist hoch und muss langfristig abgesichert werden. Ergänzend ist eine ausreichende (Eigen-)Kapitalausstattung der Stadtwerke erforderlich, um Fremdkapital zu angemessenen Konditionen aufzunehmen und die Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturprojekte sicherzustellen. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 20 Beschreibung Fördermittel, wie etwa die BEW-Förderung oder spezifische Programme für Geothermie, bilden eine wesentliche Säule zur anteiligen Deckung dieser Investitionsbedarfe. Die Maßnahme umfasst daher die Identifikation, Beantragung und Bereitstellung von Finanzmitteln auf verschiedenen Ebenen. Die Stadt Münster kann durch politische Entscheidungen, wie z. B. die Aufstockung städtischer Finanzmittel, Ausschüttungsstrategien oder budgetäre Vorgaben, aktiv Einfluss auf die Kapitalbasis der Stadtwerke nehmen und so die Umsetzung unterstützen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 10 Jahre • Langfristige Fortschreibung von Investitionsbedarfen • Fördermittelakquise von Bund, Land und EU für Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen • Koordination von Investitionsprogrammen zwischen Stadtwerken, Stadt und weiteren Akteur*innen • Prüfung und Integration von Finanzierungsinstrumenten (z.B. Bürger*innenbeteiligung) in die Gesamtstrategie für die Wärme- und Stromversorgung THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes • Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 30 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Investitionskosten von über 600 Mio. € • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Fördermittel des Bundes und des Landes NRW (z.B. BEW, progres.NRW) Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 31 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.5 Finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Potenziale und Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende prüfen, um Akzeptanz, Engagement und Kapitalmobilisierung für zukünftige Infrastrukturprojekte zu eruieren. Bürger*innen Ausgangslage Akteure Die Stadtwerke Münster setzen im Bereich der erneuerbaren Energien bereits erfolgreich Instrumente zur Bürger*innenbeteiligung ein (z.B. über Nachrangdarlehen). Städte wie Heidelberg oder Herten haben darüber hinaus erfolgreiche Modelle für die finanzielle Beteiligung von Bürger*innen am Wärmenetzausbau eingeführt. Diese zeigen, dass Beteiligungsinstrumente sowohl zusätzliches Kapital mobilisieren als auch die Akzeptanz erhöhen können. Für Münster soll diese Möglichkeit geprüft werden, um die Chancen für eine ähnliche Beteiligung zu bewerten. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtwerke prüfen nun, unter welchen Bedingungen Bürger*innen finanziell im Bereich erneuerbare Wärme, am Wärmenetz- oder Erzeugungsprojekten beteiligt werden könnten. Das Zustandekommen solcher Finanzierungsmechanismen soll durch kommunikative Aktivitäten begleitet werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 15 Jahre • Analyse bestehender Modelle in anderen Städten • Bewertung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen • Prüfung geeigneter Instrumente für dezentrale und zentrale Beteiligungen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten Einsparungen. • Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen Wärmeerzeugung und Wärmenetz sowie Stromnetze Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten in Abhängigkeit des Projektes zu ermitteln. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Kapitalaufstockung durch Bürger*innenbeteiligung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 32 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.6 Fortführung des Förderprogramms klimafreundliche Wohngebäude LANUK: Energetische Sanierung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster setzt bzw. entwickelt das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude“ inhaltlich fort, um die Reduktion des Wärmebedarfs im Wohngebäudebestand gezielt zu unterstützen. Grundsätzlich ist es darüber hinaus ebenfalls wichtig, die Förderbausteine systematisch auf bundes -, landes - und weitere öffentliche Förderprogramme abzustimmen, diese komplementär einzusetzen und damit Effizienz, Transparenz und Wirkung der Förderungen zu erhöhen. Bürger*innen Ausgangslage Akteure Mit dem bestehenden Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude“ bietet die Stadt Münster finanzielle Anreize für energetische Sanierungen und Dachbegrünung. Bisherige Fördermechanismen haben bereits positive Effekte erzielt. Eine kontinuierliche Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der Förderinstrumente ist notwendig, um die Zielerreichung zu sichern, die Fördermittel effizient einzusetzen und die Reichweite bei Eigentümer*innen und Mieter*innen zu erhöhen. Federführung: Amt 64 Beteiligte: / Beschreibung Vor dem Hintergrund des neuen Doppelhaushalts 2026/2027 und der politischen Rahmenbedingungen nach den Kommunalwahlen ist eine frühzeitige Abstimmung und Sicherung der Mittel besonders relevant. Die Maßnahme umfasst die Fortführung und Weiterentwicklung des Förderprogramms. Wichtige Schritte sind unter anderem: • Prüfung bestehender Förderbausteine: Hierzu zählt die Identifikation von Optimierungspotenzialen hinsichtlich Zielgruppen, Förderhöhen und Fördermodalitäten im Hinblick auf die langfristige Wärmeversorgungsstrategie. Die Fördermittel sind wirtschaftlich, sparsam und in diesem Zusammenhang na chhaltig zu verwenden, um einen möglichst starken Fokus auf Wärmebedarfsreduktion und Klimaanpassung von Wohngebäuden im Sinne der städtischen Klima - Strategie zu entfalten. • Abgleich mit übergeordneten Förderprogrammen : ergänzende Komplementierung, um Doppelungen zu vermeiden und Förderwirkung zu maximieren. • Kontinuierliches Monitoring und Anpassung : Anpassung der Förderkriterien, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen, technologische Möglichkeiten oder Sonstiges ändern. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Bis 2045 • Prüfung und politische Bestätigung des Förderprogrammes • Kommunikation und Zielgruppenansprache THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zwischen 5.000 – 20.000 t CO2/a • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kosten 2,51 Mio. € in 2026 2,41 Mio. € ab 2027 ff. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 33 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.7 Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in Gewerbegebieten LANUK: Energieeffizienz Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Ziel der Maßnahme ist es die Wärmewende auch in Gewerbegebieten voranzutreiben, indem klimaneutrale Wärmelösungen erschlossen werden, bspw. durch die Nutzung von Abwärme oder erneuerbaren Wärmepotenzialen. Ziel ist die Reduzierung von CO2-Emissionen in Gewerbegebieten. Unternehmen Ausgangslage Akteure Die Wirtschaftsförderung Münster verfolgt bereits Initiativen zur Entwicklung nachhaltiger Gewerbegebiete (z.B. Projekt „Ökologische Transformation der Bestandsgewerbegebiete“). Durch ergänzende Beratungsangebote zur Erschließung von Abwärme- oder erneuerbaren Wärmepotenzialen können bestehende Bestrebungen erweitert und die Umsetzung klimaneutraler Wärmeversorgung gefördert werden, wodurch das Gesamtziel der klimaneutralen Gewerbegebiete gefördert wird. Federführung: Wirtschaftsförderung Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster, Amt 23, Amt 61, Amt 66, Amt 67 Beschreibung Aufbauend auf den bestehenden Initiativen der Wirtschaftsförderung Münster soll die Entwicklung klimaneutraler Gewerbegebiete gezielt durch eine Verzahnung von Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und Stadtnetze und Unternehmen vorangetrieben werden. Ergänzend zur Optimierung der Stromversorgung und -kosten sollte die Erschließung und Nutzung von Abwärmepotenzialen oder erneuerbarer Wärme (z. B. Geothermie, Solarthermie) in die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen thematisch berücksichtigt werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Koordination und Einbindung relevanter Akteure aus Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und Stadtnetzen und Gewerbegebietsakteuren THG-Einsparungen Synergieeffekte Mittel, 500 - 5.000 t CO2/a • Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsbetrieben Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten in Abhängigkeit der konkreten Maßnahmenausgestal- tung zu bestimmen. • Finanzierung durch Unternehmen • KfW-Bank-Förderung • progres.NRW-Förderung • BEW oder BEG-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 34 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.8 Unterstützung lokaler Bürgerenergie- und Wärmeinitiativen LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☒ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster unterstützt gezielt die Initiierung und Umsetzung von Bürgerenergiegenossenschaften und Nachbarschafts-Wärmeprojekten, um die lokale, gemeinschaftliche Wärmeversorgung zu stärken. Ziel ist es, durch Beratung und Vernetzung die Planung und Umsetzung von Projekten zu unterstützen sowie deren soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern. Engagierte Bürger*innen Ausgangslage Akteure Bürgerenergiegenossenschaften sind bewährte Instrumente, um Bürger*innen an der Energiewende zu beteiligen und lokale Projekte gemeinsam umzusetzen. Neben Bürgerenergiegenossenschaften etablieren sich Nachbarschafts-Wärme- Projekte zunehmend. Hier zeigen z.B. die Ergebnisse der Fokusquartier-Analysen, dass gemeinsame Wärmeversorgung wirtschaftlich aufgebaut werden können. Solche Zusammenschlüsse, sei es als Bürgerenergiegenossenschaften oder andere nachbarschaftliche Formate, bieten Potenzial, lokale Wärmelösungen wirtschaftlich und sozial nachhaltig umzusetzen. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadt Münster kann Bürger*innen in geeigneten Quartieren gezielt ansprechen, zur Gründung von Energiegenossenschaften oder Nachbarschafts-Wärmeprojekten motivieren und sie bei der Entwicklung gemeinschaftlicher Wärmeversorgungsmodelle (z. B. Nahwärmenetze, gemeinschaftliche Wärmepumpen mit Wärmespeichern oder Solarthermieanlagen) unterstützen. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, Beratungsangebote und die Vermittlung von Kontakten zu Stadtwerken, Fachplanern, örtlichem SHK - Handwerk (auch als potenzielle Betreiber*innen) sowie Förderstellen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 3 Jahre • Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in relevanten Quartieren. • Einbindung von Informationsmaterial mit Praxisbeispielen, Förderhinweisen und Kontakten auf Kommunikationskanäle. • Entwicklung eines speziellen Fördertopfes „Konzepte für gemeinschaftliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.“ THG-Einsparungen Synergieeffekte In Abhängigkeit der konkreten Projekte. • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster der Stadtverwaltung Münster Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten in Abhängigkeit der konkreten Projekte zu ermitteln. • KfW-Bank-Förderung • progres.NRW-Förderung • BEW- oder BEG-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 35 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.9 Differenzierte Prüfung von wechselseitigen Anschluss- und Benutzungsverpflichtungen zur Sicherung hoher Anschlussquoten an leitungsgebundene Wärmenetze LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Ziel der Maßnahme ist es, im Bedarfsfall in Neu- wie Bestandsgebieten zu prüfen, wie eine verlässliche, hohe Anschluss- und Nutzungsquote an leitungsgebundene, erneuerbare Wärmelösungen mit Anschluss- und Benutzungsverpflichtungen sicherzustellen ist. Dadurch können die wirtschaftliche Planbarkeit und die sichere Realisierung zentraler Wärmeinfrastrukturen ermöglicht, gleichzeitig die Klimaneutralitätsziele der Stadt Münster vorangetrieben und eine sozial ausgewogene, langfristig stabile Kostenverteilung für alle Wärmekund*innen gewährleistet werden. Zu diesem Zweck prüft und entwickelt der Konzern Stadt Münster einen geeigneten Instrumentenmix aus rechtlichen und kommunikativen Maßnahmen, der flexibel an die technischen, wirtschaftlichen, städtebaulichen und sonstigen Rahmenbedingungen angepasst und im Bedarfsfall gebietsweise angewendet werden kann. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Stufenkonzepts zur erneuerbaren Wärmeversorgung erfordert in neuen Baugebieten eine sehr hohe Anschlussquote, um Wärmenetze wirtschaftlich für Kunden und Betreiber dimensionieren und dauerhaft betreiben zu können. Während in Neubaugebieten bereits heute privatrechtliche Instrumente wie vertragliche Abnahmeverpflichtungen angewendet werden, stellen Bestandsgebiete andere Herausforderungen wie eine heterogene Gebäude- und Eigentümerstruktur, unterschiedliche technische Voraussetzungen (z.B. bezüglich Heizungsalter) sowie Sanierungszustände und bauliche Umsetzbarkeit. Für beide Gebietstypen gilt gleichermaßen, dass die Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit zentraler erneuerbarer Wärmelösungen maßgeblich von verlässlichen Abnahmeerwartungen, abgestimmten Planungsprozessen und einer langfristigen Sicherung der Nutzung abhängt. Daher bedarf es der Prüfung und ggf. Ausgestaltung eines flexiblen Instrumentenmixes, der jeweils an die spezifischen Voraussetzungen des Quartiers angepasst angewendet werden kann. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 23, Amt 61, Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Die Stadt Münster prüft und entwickelt gemeinsam mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster einen differenzierten und angemessenen Instrumentenmix, der je nach Gebiet, Ausgangslage, Planungsstand usw. eine hohe Anschlussquote sicherstellen kann. Zu den Instrumenten gehören beispielsweise: • Information und Beratung zur Förderung der Akzeptanz und des Nutzungsinteresses an der Fernwärme • Privatrechtliche Verpflichtungen in Neubaugebieten, z.B. durch Kauf- und Erbbaurechtsverträge • Öffentlich-rechtliche Instrumente wie eine Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 36 Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 fortlaufend Individuelle gebietsspezifische und projektbezogene Prüfung der Erforderlichkeit, Eignung und Anwendbarkeit eines Instrumentes Information und Beratung zur Erörterung der Akzeptanz und freiwilligen Anschlussbereitschaft THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme- /Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 37 1.5 Wärmenetzgebiete Wärmenetzgebiete 5.1 Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme LANUK: Wärmenetzgebiete Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster treiben den sukzessiven Ausbau und die Nachverdichtung des Fernwärmenetzes voran, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung kontinuierlich umzusetzen. Ziel ist es, die Versorgung mit effizienter und zunehmend klimaneutraler Fernwärme schrittweise auf weitere Teilräume des Stadtgebiets auszuweiten und das bestehende Wärmenetz in dicht bebauten Bereichen verstärkt zu nutzen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Der Ausbau der Fernwärme ist ein zentraler Bestandteil des Zielszenarios der kommunalen Wärmeplanung für Münster. Die Stadtwerke Münster haben im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ihre Transformationsplanung zur langfristigen Dekarbonisierung des Wärmenetzes aufgestellt, welcher einen schrittweisen Netzausbau sowie die Dekarbonisierung der Versorgung vorsieht. Die Stadtwerke Münster setzen den Fernwärmeausbau schrittweise um und planen die Versorgung weiterer Straßenzüge und Stadtbereiche. Während in innerstädtischen Bereichen insbesondere die Nachverdichtung bereits flächig bestehender Wärmenetzleitungen im Fokus steht und grundsätzlich Vorrang hat, wird in den Erweiterungsgebieten des bestehenden Fernwärmenetzes ein Ausbau in dicht bebaute Gebiete angestrebt. Federführung: Stadtwerke Münster Stadtnetze Münster Beteiligte: Stadtverwaltung Münster Beschreibung Zur Umsetzung umfasst die Maßnahme die fortlaufende Planung künftiger Ausbauetappen, die Priorisierung geeigneter Gebiete auf Basis technischer, wirtschaftlicher und städtebaulicher Kriterien, eine gezielte und frühzeitige Anschlussakquise für die Ausbauetappen sowie die transparente Kommunikation der Ausbaufortschritte gegenüber Bürger*innen und Stakeholdern. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die enge Abstimmung mit der Stadt Münster zur Baustellenkoordination, Genehmigungsprozessen und infrastrukturellen Planungen, um Synergien mit anderen Tiefbaumaßnahmen zu nutzen und Belastungen für Anwohner*innen zu minimieren. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 15 Jahre • Planung und Realisierung von Nachverdichtungs- und Ausbauabschnitten • (Vor-) Akquise neuer Anschlüsse in den Ausbauabschnitten THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 60.000 t CO2/a • Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie- /Wärmewende • Koordinierte Infrastrukturplanung • Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits • Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 38 ca. 165 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 39 Wärmenetzgebiete 5.2 Planung und Umsetzung der Kanalwasser-Wärmepumpe in Münster- Mitte LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung konsequent voran. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung einer Großwärmepumpe mit einer Leistung von bis zu 15 MWth, die das Wasser des Dortmund-Ems-Kanals als Wärmequelle nutzt. Damit soll ein weiterer bedeutender Schritt zur klimaneutralen Wärmeversorgung Münsters bis 2030 realisiert werden. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein stellt die Nutzung des Kanalwassers des Dortmund-Ems-Kanals durch eine Großwärmepumpe dar. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 61, Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung (WSV), Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Beschreibung Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Großwärmepumpe zur Einspeisung in das Fernwärmenetz. Das Kanalwasser dient hierbei als regenerative Wärmequelle. Durch die Nutzung bereits bestehender Infrastrukturen am Dortmund-Ems-Kanal wird der Eingriff in Umwelt und Schifffahrt minimiert. Die Umsetzung ist bis 2030 vorgesehen. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der technischen und wirtschaftlichen Planung über die Fördermittel-Akquise bis hin zur Bauausführung. In der Planungsphase werden die Standortauswahl, die technischen Anlagen, die hydraulische Einbindung ins Fernwärmenetz, die Anbindung an das Stromnetz und die Abstimmung mit wasser- und schifffahrtsrechtlichen Anforderungen sowie erforderliche Genehmigungen vorbereitet. Parallel erfolgt die Beantragung von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), um die Wirtschaftlichkeit des Projekts sicherzustellen. Nach erfolgreicher Genehmigungsplanung werden die Ausschreibung und Vergabe der technischen Komponenten (z. B. Wärmepumpe, Wärmeübertrager, Leitungsbau) vorbereitet. Auf Basis der Vergabeergebnisse erfolgt anschließend die Investitionsentscheidung durch die Stadtwerke Münster. Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen an das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: • Mitwirkung bei der Standortplanung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, • Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange, • Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, • Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von Verkehrseinschränkungen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 40 • Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Planung- und Vorbereitung des Anlagenbaus. • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus. THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 5.500 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 30 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 41 Wärmenetzgebiete 5.3 Planung und Umsetzung der Klarwasser-Wärmepumpe in Münster- Nord LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Entsprechend des Transformationsplanes verfolgen die Stadtwerke die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld des Hauptklärwerks im Norden der Stadt Münster, die als Wärmequelle das geklärte Abwasser aus dem Klärwerk nutzt. Die Realisierung soll bis 2030 erfolgen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Abwärme aus dem Klarwasser des Klärwerkes sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 66 Beschreibung Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld der Hauptkläranlage in Münsters Norden. Durch die Nutzung der vorhandenen Abwasserinfrastruktur wird eine konstante, ganzjährig verfügbare Wärmequelle erschlossen, die gleichzeitig einen hohen ökologischen Nutzen bietet. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In der Planungsphase werden Standortbedingungen, technische Anlagen, Schnittstellen, hydraulische Einbindung in das Fernwärmenetz und die Stromnetzanbindung in Abstimmung mit beteiligten Stakeholdern geplant. Parallel erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte beinhalten die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen sowie die Ausschreibung und Vergabe der durchzuführenden baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke Münster erfolgt die Bauausführung. Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: • Mitwirkung bei der Standortplanung, • Bereitstellung des Klarwasserstromes als Wärmequelle, • Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange, • Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, • Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von Verkehrseinschränkungen. • Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus THG-Einsparungen Synergieeffekte Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 42 Ca. 9.300 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 60 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 43 Wärmenetzgebiete 5.4 Planung und Umsetzung der Solarthermie-Anlage in Münster-West LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärme voran. Entsprechend des Transformationsplanes erfolgt derzeit die Planung einer kombinierten Freiflächen-Solarthermie- und PV-Anlage in Münsters Westen. Die Umsetzung soll bis 2028 erfolgen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Freiflächen Solarthermie- und PV sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 61 Beschreibung Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Kombinationsanlage aus Freiflächen Solarthermie- und PV-Anlage bis 2028. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In der Planungsphase wird die Anlage technisch ausgelegt sowie die Integration in das bestehende Wärme - und Stromnetz erörtert. Parallel erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte beinhalten die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen, die Durchführung der planungsrechtlichen Verfahren – die Änderung des Flächennutzungsplans (125. FNP-Änderung) und die Aufstellung des Bebauungsplans (Bebauungsplan Nr. 638) – sowie die Ausschreibung und Vergabe der baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke Münster erfolgt die Bauausführung. Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: • Mitwirkung bei der Standortplanung, • Begleitung der erforderlichen Genehmigungs- und Planverfahren, • Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, • Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von Verkehrseinschränkungen. • Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 3 Jahre • 125. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 638 • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus • Ausschreibung und Umsetzung der Leitungsverlegung THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 3.500 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 44 • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 65 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 45 Wärmenetzgebiete 5.5 Planung und Umsetzung der ersten TGT-Anlage in Münster LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster verfolgen mit der Planung und Umsetzung der ersten Tiefengeothermieanlage in Münster das Ziel, einen weiteren Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu realisieren. Durch die Nutzung von Tiefengeothermie als Energiequelle soll eine grundlastfähige, erneuerbare Wärmequelle erschlossen werden. Die Umsetzung eines ersten Geothermie- Heizwerks soll 2030 abgeschlossen sein. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Bis Ende 2025 werden die Daten aus einer flächigen 3D-Seismik prozessiert und ein Untergrundmodell des tiefen Untergrunds von Münster erstellt. Das Modell dient zur Identifikation geologisch geeigneter Standorte für Bohrdubletten. Eine erste Probebohrung in Münster soll bis Ende 2027 abgeteuft werden. Abhängig von der Fündigkeit der ersten Probebohrung wird eine zweite Bohrung geplant. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 61 Beschreibung Bei der Erschließung von Tiefengeothermie sind die Stadtwerke Münster in Nordrhein-Westfalen das Versorgungsunternehmen mit dem weitesten Projektfortschritt. Die Daten aus der 3D-Seismik bzw. das resultierende Untergrundmodell dienen als Grundlage für die Identifizierung von geologisch geeigneten Standorten für Bohrdubletten zur Förderung von heißem Thermalwasser aus tiefen Gesteinsschichten. Potenzialstandorte müssen darüber hinaus weitere Bedingungen erfüllen (Nähe zum Wärmenetz, Größe der Fläche). Eine erste Tiefenbohrung wollen die Stadtwerke Münster zunächst in den flacheren Horizont (rund 1.000 Meter) niederbringen. Nach erfolgreichen Fördertests folgt die Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise und Umsetzung der für die Bohrdublette notwendigen zweiten Bohrung (Injektionsbohrung). Parallel erfolgt die Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise und anschließende Umsetzung eines Heizwerks (u.a. Großwärmepumpe zur Anhebung der Temperatur) sowie parallel die erforderliche stromseitige und wärmenetzseitige Netzanbindung. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 10 Jahre • Identifizierung von Potenzialstandorten anhand des Untergrundmodells • Flächensicherung, Planung, Ausschreibung und Genehmigung der Bohrung(en) und Anlage • Klärung von Fördermöglichkeiten • Bauausführung der einzelnen Anlagenteile THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 34.100 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 25 Mio. € • Förderung durch das Land NRW • Prüfung einer Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 46 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 47 Wärmenetzgebiete 5.6 Vorplanungen für weitere erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen zur Realisierung im Zeitraum 2030-2040 LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Zusätzlich zu der konkreten Planung und Umsetzung der neuen Erzeugungsanlagen bis 2030 entwickeln die Stadtwerke Münster ihre Transformationsstrategie stetig weiter. Vorplanungen für weitere Anlagen konkretisieren den Fahrplan für das kommende Jahrzehnt. Stadtkonzern Münster Ausgangslage Akteure Die Transformationsplanung der Stadtwerke Münster deckt den Zeitraum bis 2045 ab. Bis 2030 sollen bis zu vier neue Erzeugungsanlagen geplant und teilweise in Betrieb genommen werden. Zur langfristigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müssen weitere vorgesehene Maßnahmen aus dem Transformationsplan in Vorplanungen gehen. Federführung: Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Maßnahme beinhaltet die regelmäßige Fortschreibung der Transformationsstrategie der Fernwärme der Stadtwerke Münster. Bestandteile hiervon sind die Identifikation und technischen Vorplanungen weiterer Standorte für tiefengeothermische Anlagen, weiterer Großwärmepumpen (z.B. Luft-Wärmepumpe) sowie ergänzende Spitzenlastkessel, die mit erneuerbaren Gasen betrieben werden können. Die Vorplanungen schaffen die Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen und dienen der frühzeitigen Vorbereitung auf die anstehenden finanziellen, planerischen und genehmigungsrelevanten Bedarfe im Zeitraum 2030 - 2040. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Vorbereitung und Initialisierung der Vorplanungen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kosten abhängig der konkreten Projekte. • Förderung nach BEW Modul 1 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 48 Wärmenetzgebiete 5.7 Senkung der Vorlauf- und Rücklauftemperatur in Zusammenarbeit mit den Kund*innen LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Für die Integration von erneuerbar erzeugter Wärme im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme durch die Stadtwerke Münster ist die schrittweise Senkung der Vorlauftemperatur unerlässlich. Um gleichzeitig den Ausbau des Fernwärmenetzes zu ermöglichen und die Effizienz zu steigern, ist auch die Senkung der tatsächlichen Rücklauftemperaturen auf das Niveau gemäß der technischen Anschlussbedingungen (TAB) erforderlich, deren Einhaltung den Kund*innen (als Betreibende der Hausanschlussstationen) obliegt. Ziel der Maßnahme einer schrittweisen Absenkung der Rück- und Vorlauftemperaturen in Zusammenarbeit mit den Kund*innen. Fernwärmekund*innen Ausgangslage Akteure Das Fernwärmenetz in Münster wird aktuell mit hohen Temperaturen im Vorlauf (80 bis 130 °C) und Rücklauf (Jahresmittel > 60°C) betrieben. Im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung werden vermehrt Technologien integriert, deren Effizienz vom Temperaturniveau des Fernwärmenetzes abhängt (insbesondere Wärmepumpen). Durch eine Absenkung der Temperaturen können erhebliche Effizienzgewinne erzielt und Wärmenetzverluste verringert werden. Diese Reduktion der Temperaturen erfordern in der Regel Anpassungen an den Hausanschlüssen und Hausübergabestationen der Gebäude, weshalb die Absenkung der Netztemperaturen mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Für die Einhaltung der laut technischen Anschlussbedingungen geforderten Temperaturen sind in erster Linie die Kund*innen als Betreibende der Hausanschlussstation verantwortlich. Die Absenkung der Temperaturen erfordert ein Zusammenwirken von Stadtwerken und Stadtnetzen sowie den Kund*innen und Handwerksbetrieben, welche vom Stadtwerke-Konzern für das Thema sensibilisiert und unterstützt werden. Federführung: Stadtnetze Münster, Stadtwerke Münster Beteiligte: SHK-Gewerke Beschreibung Die Stadtwerke Münster verfolgen das Ziel, die Effizienz des Fernwärmenetzes zu steigern und die Systemtemperaturen nachhaltig zu senken. Eine gezielte Reduzierung von Vorlauf- und Rücklauftemperaturen kann den Energieeinsatz reduzieren und damit die Integration erneuerbarer Wärmequellen erleichtern sowie die Netzverluste minimieren. Die Maßnahme setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kund*innen, insbesondere großen Liegenschaftsbetreiber*innen und Wohnungsunternehmen, sowie dem lokalen Handwerk. In diesem Rahmen werden bestehende Heizsysteme und Anschlussbedingungen analysiert, um Potenziale für niedrigere Vorlauf- und Rücklauftemperaturen zu identifizieren. Erkenntnisse sind sukzessive in die Anpassung der TAB zu überführen, sodass die Versorgungssicherheit und der Komfort dauerhaft gewährleistet bleiben. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Datenaufnahme und Analyse der Vor- und Rücklauftemperaturen • Information und Beratung zu fachgerechter Bedienung und Wartung der Hausstation • Anpassung der TAB THG-Einsparungen Synergieeffekte Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 49 Keine direkten THG- Einsparungen. • Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster • Regelmäßige Austauschrunden mit Vertreter*innen des SHK-, Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrikergewerkes Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Abhängig des Zustands der bestehenden Hausanschlussstation- en. • Förderung nach BEW Modul 2 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Teilweise kundenseitige Investitionen in Hausanschlussstationen Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 50 1.6 Prüfgebiete Prüfgebiete 6.1 Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Wärmeversorgungsansätzen in Prüfgebieten LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Entwicklungen zu den einzelnen Prüfgebieten soll fortlaufend bewertet und weiterentwickelt werden, um fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Wärmewende in diesen Bereichen zu treffen. Ziel ist es, die Erkenntnisse direkt in die fortlaufende kommunale Wärmeplanung einzuspeisen und bei Vorliegen tiefergehender Analysen vor der formalen fünfjährigen Fortschreibung neue, erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Dadurch können strategische Priorisierungen vorgenommen, geeignete Maßnahmen abgeleitet und die Pl anung flexibel an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure In den Prüfgebieten existieren noch keine abschließenden Projektvorschläge für die Wärmeversorgung, da hier weitere detaillierte technische, wirtschaftliche und soziale Untersuchungen erforderlich sind. Die Ergebnisse müssen bewertet, priorisiert und in die Umsetzungsplanung der Wärmewende eingearbeitet werden. Die kommunale Wärmeplanung hat im Erstellungsprozess etablierte Arbeits- und Abstimmungsstrukturen zwischen Verwaltung, Stadtwerken und städtischen Tochtergesellschaften geschaffen, die zur weiteren Strukturierung neuer Erkenntnisse aus den Prüfgebieten genutzt werden können. Federführung: Steuerungsgruppe Energie- /Wärmewende Beteiligte: Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Eine verantwortliche Koordinationsstelle beobachtet und begleitet fortlaufend die Entwicklungen in den Prüfgebieten. Die Aufgaben umfassen: • Beauftragung und strategische Auswertung von Analysen zu technischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten von Wärmeversorgungslösungen. • Systematische Einbindung der Ergebnisse in die fortlaufende kommunale Wärmeplanung, damit neue Erkenntnisse direkt in die strategische Steuerung und die Fortschreibung der Planung einfließen. • Ableitung geeigneter Maßnahmen und Initiierung dieser. • Unterstützung der Abstimmung zwischen Stadtwerken, Fachämtern und weiteren Akteuren, um Maßnahmen priorisiert und konsistent umzusetzen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Initiierung und Ausschreibung von Machbarkeitsstudien THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 51 • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten. • Teil der zu schaffenden Strukturen in Bezug auf die Koordination der Wärmewende in Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 52 Prüfgebiete 6.2 Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster prüfen kontinuierlich Anschlussmöglichkeiten der als Prüfgebiete dargestellten Randgebiete des Fernwärmenetzes und stellen sicher, dass die Machbarkeit einer Fernwärme-Erschließung unter Berücksichtigung neuer erneuerbarer Wärmequellen und sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen langfristig bewertet wird. Ziel ist es, zu einem späteren Zeitpunkt fundierte Entscheidungen über die Realisierbarkeit von Ausbau- und Anschlussprojekten in diesen Gebieten treffen zu können und so eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Wärmewende zu gewährleisten. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Die Machbarkeit einer Fernwärmeversorgung in den Randgebieten der Stadt ist aktuell für die definierten Prüfgebiete noch nicht abschließend geklärt. Dies liegt im Wesentlichen an zwei, im Einzelfall unterschiedlichen Faktoren: • Hydraulische Restriktionen durch begrenzte vorhandene Netzkapazitäten • Limitierte Erneuerbare Wärmequellen für eine zusätzliche Erweiterung des Bestandsnetzes Federführung: Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Zur Umsetzung der Machbarkeits-Untersuchung wird ein kontinuierlicher Prüfprozess etabliert, der sicherstellt, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert werden. Die Umsetzung beinhaltet folgende Schritte: • Bestandsaufnahme und Analyse • Technische Machbarkeitsanalyse • Wirtschaftliche Machbarkeitsanalyse • Koordination mit weiteren Projekten und Akteuren Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Koordination durch die Stadtwerke Münster • Zusammenarbeit mit externen Experten THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Prüfgebieten Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifischen Kosten in Abhängigkeit des konkreten Gebietes zu bestimmen. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 53 Prüfgebiete 6.3 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Kinderhaus LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster prüfen, ob eine zentrale Wärmeversorgung in Kinderhaus wirtschaftlich, technisch und städtebaulich tragfähig ist. Ziel ist es, auf Basis einer fundierten Machbarkeitsstudie die Wärmeversorgung in Kinderhaus zu bewerten und ggf. nächste Schritte für eine Umsetzung einzuleiten. Konzern Stadt Münster; Gebäudeeigentümer*inn -en Ausgangslage Akteure Die Fokusgebietsbetrachtung hat gezeigt, dass eine zentrale Wärmeversorgung für Kinderhaus grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Allerdings bleiben hinsichtlich der Erschließung potenzieller erneuerbarer Wärmequellen sowie der Struktur der Wärmeabnehmer (Gebäudetypen, Geschossigkeit, Wärmelastprofile, Interesse) noch offene Fragen, welche in einer detaillierten Machbarkeitsstudie analysiert werden sollten. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster, Amt 61 Beschreibung Resultierend aus der Fokusgebietsbetrachtung startet der Konzern Stadt Münster zunächst die Entwicklung des Projektes. Dazu werden grundlegende Fragen zu Eigentümer*innen-Interesse, Realisierungs-Zeitschiene, Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmepotenzialen und Standortfragen betrachtet. Im Falle positiver Ergebnisse beginnt danach eine Machbarkeitsstudie als Planung, die eine vertiefte technische, wirtschaftliche und städtebauliche Analyse der Wärmeversorgung umfasst. Sie soll Grundlage für eine Entscheidung hinsichtlich der Realisierung einer zentralen Versorgung in Kinderhaus darstellen. Vor dem Hintergrund der hohen Bebauungsdichte sowie hohen Geschossigkeit kann es bei der Realisierung von dezentralen Anlagen zu Lärmbelastungen und städtebaulichen Konflikten kommen. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, welche zumindest folgende Elemente auf Grundlage der Fokusbetrachtung vertieft untersuchen sollte: • Stakeholder-Integration: Abstimmung mit Eigentümer*innen, Wohnungsunternehmen, Stadtplanung und Stadtwerken, um Interessen, Risiken und Umsetzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. • Potenzialanalyse für Wärmequellen: Identifikation und Bewertung verfügbarer erneuerbarer Wärmequellen sowie der Erschließungsmöglichkeiten. • Technische Auslegung der Anlagen: Netzstruktur, Auslegung und hydraulische Simulation (mehrerer kleinerer Netze und/oder eines großen Netzes, in Varianten der Vorlauftemperatur – Kaltes oder Warmes Netz), Dimensionierung, Standorte der Erzeugungsanlagen und Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit. • Städtebauliche Bewertung: Die Studie untersucht die technischen Möglichkeiten und bewertet zentrale versus dezentrale Versorgungsoptionen hinsichtlich Ihrer städtebaulichen Vor- und Nachteile. • Wirtschaftlichkeits- und Risikoprüfung: Investitions- und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten, Sensitivitätsanalysen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 54 Projektentwicklung & Machbarkeitsstudie: mind. 1 Jahr Gesamtprozess bis zur Realisierungsentscheidu ng mind. 3 Jahre • Projektentwicklung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und Verantwortlichkeiten • Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher Förderung ggf. sinnvoll THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen, erst mit evtl. Umsetzung • Koordinierte Infrastrukturplanung • Regelmäßige Austauschrunden mit Liegenschaftsbetreibern • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Ab. 80.000 € • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Förderung nach BEG oder BEW Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 55 Prüfgebiete 6.4 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Hiltrup LANUK: Abwärmenutzung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster prüfen die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung in Hiltrup unter Einbeziehung lokaler Abwärmequellen. Ziel ist es, Potenziale für die Nutzung industrieller und kommunaler Abwärme zu identifizieren, ein optimiertes Versorgungskonzept zu entwickeln und die Grundlage für eine spätere Realisierung zu schaffen. Stadtkonzern Münster; Industrielle Gebäudeeigentümer*inn en Ausgangslage Akteure Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sowie einer Vorstudie der Stadtwerke Münster zeigen, dass eine zentrale Nahwärmeversorgung unter Einbezug der Abwärme des Klärwerkes sowie industrieller Abwärme in diesem Gebiet grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Die Machbarkeit der Verknüpfung bestehender Nahwärmeinseln zu einem großen Netz mit deutlich vergrößertem Absatzpotenzial wurde jedoch noch nicht abschließend geprüft. Eine vertiefende Untersuchung ist erforderlich, um die Potenziale quantitativ zu erfassen, die technische Umsetzung zu prüfen, die Wirtschaftlichkeit zu validieren und die Realisierung gezielt vorzubereiten. Zudem bestehen bereits Kontakte und erste Abstimmungen mit dem industriellen Abwärmelieferanten und dem Klärwerk Hiltrup. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster Stadtnetze Münster Beschreibung Für den Aufbau eines Nahwärmegebiets in Hiltrup sind vertiefende Untersuchungen zur Wärmeversorgung vorgesehen, die insbesondere die Nutzung von industrieller Abwärme sowie aus dem Klärwerk Hiltrup und wesentliche Ankerkund*innen einbeziehen. In den kommenden Planungsschritten wird ein stetiger und enger Austausch mit dem industriellen Abwärmelieferant und dem Amt für Mobilität und Tiefbau sowie deren aktive Mitwirkung zur Bereitstellung der Wärmequellenpotenziale notwendig sein, um die Potenziale zur Abwärmenutzung zu ermitteln und zu optimieren. Dabei werden insbesondere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die technische Machbarkeit der Anbindung dieser Abwärmequellen an ein Nahwärmenetz sowie das Interesse der erforderlichen Ankerkund*innen untersucht. Als ein wesentlicher Verfahrensschritt ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die Potenziale, technische und genehmigungsrechtliche Machbarkeit, Investitions- und Kostenanalysen beinhaltet. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Machbarkeitsstudie mind. 1 Jahr Gesamtprozess bis zur Realisierungsentscheidu ng mind. 3 Jahre • Projektinitiierung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und Verantwortlichkeiten • Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher Förderung ggf. sinnvoll THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen, erst mit evtl. Umsetzung • Koordinierte Infrastrukturplanung • Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in Gewerbegebieten • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 56 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Ab 80.000 € /a • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Förderung nach BEG oder BEW Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 57 1.7 Dezentrale Gebiete Dezentrale Gebiete 7.1 Prozessbegleitung – Wolbecker Straße LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☒ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster unterstützt Eigentümer*innen im Quartier Wolbecker Straße, Mondstraße und Schmittingheide bei der Erschließung geeigneter klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen. Ziel ist es, durch einen kooperativen Prozess Fortschritte in das kommunale Monitoring einzubinden, Genehmigungs- und technische Fragestellungen zu begleiten und Expertise für die Umsetzung der Wärmewende in denkmalgeschützten Quartieren aufzubauen. Gebäudeeigen- tümer*innen Ausgangslage Akteure Die Fokusquartiersanalyse hat gezeigt, dass bestimmte Quartiere ein besonderes Potenzial für vertiefte Wärmeuntersuchungen besitzen. Das Gebiet Wolbecker Straße war bislang nicht Teil der detaillierten Analyse. Mit seinem denkmalgeschützten Bestand und der homogenen Eigentümerstruktur stellt es sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die kommunale Wärmewende dar. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima Amt 61 – Stadtplanung / Untere Denkmalbehörde Beschreibung Ein kooperativer Prozess zwischen Stadt und Wohnungseigentümer*innen wird etabliert, um die Umsetzung geeigneter Wärmelösungen zu unterstützen. Dabei werden Fortschritte kontinuierlich in das kommunale Monitoring der Wärmewende eingebunden. Eigentümer*innen erhalten Begleitung bei Genehmigungs- und technischen Fragen, und die Verwaltung baut eigene Expertise für die Umsetzung klimaneutraler Wärmeversorgung in denkmalgeschützten Quartieren auf. Ziel ist ein praxisnaher, kooperativ er Ansatz, der den Austausch fördert und die Integration der Maßnahmen in die städtische Wärmeplanung sicherstellt. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Identifikation und Kontaktaufnahme mit Eigentümer*innen im Quartier. • Einrichtung eines regelmäßigen Abstimmungs- und Kooperationsformats. • Fachliche Begleitung bei Genehmigungen, Technikfragen und Abwägungen von Lösungen. • Integration von Fortschritten und Ergebnissen in das kommunale Monitoring. • Dokumentation und Ableitung von Empfehlungen für vergleichbare denkmalgeschützte Quartiere. THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Regelmäßige Austauschformate mit großen Liegenschaftsbetreibern, Wohnungswirtschaft Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 58 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Maßnahmenkatalog 59 Dezentrale Gebiete 7.2 Fortführung und Erweiterung der Tarif- und Produktwelt für die dezentrale (strombasierte) Wärmewende LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster erweitern ihre Tarif- und Produktangebote, um die dezentrale, strombasierte Wärmewende zu fördern. Ziel ist es, durch angepasste Stromtarife, Wärmepumpen-Contracting und Mietkaufmodelle den Einsatz von Wärmepumpen in Bestands- und Neubauten zu erleichtern. Eigentümer*innen stehen vor hohen Investitionskosten für fossilfreie Wärmeversorgungssysteme, die eine direkte Umsetzung erschweren. Neue Tarif- und Produktangebote können diese Hürden abfedern, die Akzeptanz sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit steigern. Kund*innen der Stadtwerke Münster Ausgangslage Akteure Die Wärmewende erfordert eine stärkere Elektrifizierung der Wärmeversorgung, insbesondere durch den Einsatz von Wärmepumpen. Weitere Angebote für dezentrale Versorgungslösungen werden in ihrer Sichtbarkeit gestärkt (z.B. WP- Mietkauf, WP-Tarif, dynamische Tarife) und laufend weiterentwickelt. Die Anpassung und Erweiterung der Produktwelt kann den Markthochlauf unterstützen. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtwerke entwickeln und implementieren innovative Tarif- und Finanzierungsmodelle, die auf die Nutzung von Wärmepumpen abgestimmt sind. Dazu gehören z. B.: • zeitvariable Stromtarife • Mietkauf-Modelle für Wärmepumpen • Wärmepumpen-Contracting Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Fortentwicklung neuer Modelle • Laufende Anpassung des Produktportfolio entlang der aktuellen Rechts- und Förderbedingungen • Begleitende Kommunikation und Beratung THG-Einsparungen Synergieeffekte THG-Einsparungen durch die Nutzung von Wärmepumpen und Öko- Strom. • Digitale und individuelle Beratungsangebote für Bürger*innen sowie Kund*innen stärken • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung In Abhängigkeiten der Produkte. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster
Anlage 1_kWP-Münster-Endbericht-k
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Kommunaler Wärmeplan Münster Endbericht Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 2 Impressum Auftraggeberin Stadt Münster vertreten durch Stabsstelle Klima 48127 Münster waermeplanung@stadt-muenster.de Partner Auftragnehmer B E T Consulting GmbH EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH GERTEC GmbH Ingenieurgesellschaft TAFH Münster GmbH Münster, 12.03.2026 Das Redaktionsdatum dieses Berichtsdokuments ist der 20.02.2026. Sämtliche An gaben entsprechen dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kenntnisstand der Bearbeitenden und berücksichtigen die zu diesem Datum geltende Rechtslage. Redaktioneller Hinweis vom 25.02.2026: Am 24.02.2026 ist durch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD e in Eckpunktepapier veröffentlicht worden, welches eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Wirkung zu m 01.07.2026 ankündigt. Eine entsprechende Entwurfsfassung des dann Gebäudemodernisierungsgesetz genannten Gesetzes soll vor Ostern 2026 vorliegen. Das Papier kündigt beabsichtigte Änderungen des rechtlic hen Rahmens für dezentrale Versorgungslösungen auf Gebäudeebene an. Die in dem vorliegenden Bericht dargelegten Analysen und Ergebnisse haben weite rhin Bestand und werden von dem Papier “Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz” nicht beeinflusst. Stadtwerke Münster GmbH Stadtnetze Münster GmbH Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung und Rahmenbedingungen ........................................................................................ 15 1.1 Bedeutung der Wärmeplanung ........................................................................................ ................. 15 1.2 Projektstruktur ......................................... ................................................... .................................... 19 1.3 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen ........................... ................................................... ............ 20 2 Stakeholderbeteiligung ..................................... ....................................................................... 22 2.1 Stakeholder-Analyse ..................................... ................................................... ............................... 22 2.2 Methodik ................................................................................................ ......................................... 22 2.3 Stakeholderbeteiligung – Formate ............................................. ................................................... .... 23 2.4 Fortführung des Beteiligungsprozesses ............................. ................................................... ............ 27 3 Eignungsprüfung ....................................... ............................................................................... 28 3.1 Methodik ................................................................................................ ......................................... 28 3.2 Ergebnisse .............................................. ................................................... ..................................... 29 4 Bestandsanalyse ...................................................................................................................... 32 4.1 Methodik ................................................................................................ ......................................... 32 4.1.1 Gebäude- und Bezugsflächen .............................. ................................................... ......................... 32 4.1.2 Einteilung in Baublöcke....................................... ................................................... .......................... 32 4.1.3 Bezeichnungen für Energie und Wärme ...................................................................................... ....... 33 4.1.4 Wärmebedarfsmodell ........................................................................................... ........................... 34 4.1.5 Ermittlung der Wärmeerzeugung aus Solarthermieanlagen .................. .............................................. 34 4.1.6 Kehrbuchauswertung und Bestimmung der Energieträger .................................................................. 35 4.1.7 Datenabfrage Industrie und Gewerbe ................................ ................................................... ............ 35 4.1.8 Erfassung und Bilanzierung von KWK-Anlagen und PV-Anlagen .................. ........................................ 35 4.1.9 Endenergiebilanz und Treibhausgasbilanz............................ ................................................... .......... 36 4.2 Gemeindestruktur ........................................ ................................................... ................................ 37 4.3 Gebäudestruktur ........................................................................................... .................................. 39 4.4 Versorgungsstruktur ..................................................................................... ................................... 44 4.4.1 Gas- und Wärmenetze ....................................... ................................................... ........................... 44 4.4.2 Abwassernetz .......................................... ................................................... .................................... 47 4.4.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen .............................. ................................................... ....................... 49 4.5 Wärmebilanz ................................................................................................ ................................... 55 4.6 Energie- und Treibhausgasbilanzen .............................. ................................................... ................. 63 4.6.1 Endenergiebilanz ............................................................................................ ................................. 63 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 4 4.6.2 Treibhausgasbilanz für den Wärmemarkt ................................................................................ .......... 71 5 Potenzialanalyse ...................................................................................................................... 73 5.1 Methodik ................................................................................................ ......................................... 73 5.2 Schutzgebiete .......................................... ................................................... .................................... 74 5.3 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs ............................. ................................................... ........ 77 5.4 Dezentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung ...................... ................................................... ............ 86 5.4.1 Oberflächennahe Geothermie ................................................................................... ....................... 86 5.4.2 Umgebungsluft.......................................... ................................................... ................................... 90 5.4.3 Dachflächen-Solarthermie ...................................................................................... ......................... 91 5.5 Zentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung ......................... ................................................... ............. 95 5.5.1 Tiefe und mitteltiefe Geothermie ............................... ................................................... .................... 95 5.5.2 Gewässerwärme ........................................... ................................................... ............................... 97 5.5.3 Klärwasserwärme ............................................................................................. ............................. 101 5.5.4 Abwasserwärme .............................................................................................. .............................. 103 5.5.5 Unvermeidbare Abwärme ..................................... ................................................... ...................... 106 5.5.6 Biomasse ................................................................................................. ..................................... 107 5.5.7 Freiflächen-Solarthermie ..................................................................................... .......................... 113 5.5.8 Wärmespeicher ............................................................................................ ................................. 117 5.5.9 Wasserstoff ........................................... ................................................... .................................... 118 5.6 Potenziale zur Stromerzeugung .............................. ................................................... ..................... 120 5.6.1 Dachflächen-Photovoltaik .................................... ................................................... ...................... 121 5.6.2 Freiflächen-Photovoltaik ...................................................................................... .......................... 124 5.6.3 Windenergieanlagen ............................................................................................ .......................... 127 5.7 Zusammenfassung der Potenzialanalyse ............................................................................... ......... 129 6 Zielszenario ............................................ ................................................................................131 6.1 Methodik ................................................................................................ ....................................... 131 6.1.1 Ableitung von Wärmenetzgebieten ................................ ................................................... .............. 132 6.1.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart .......................... ................................................... ......... 134 6.2 Entwicklung des Wärmebedarfs ................................. ................................................... ................. 135 6.3 Wärmeversorgungsgebiete ..................................... ................................................... .................... 138 6.3.1 Fernwärme............................................. ................................................... .................................... 143 6.3.2 Nahwärme .............................................. ................................................... ................................... 159 6.3.3 Fokusgebiete ............................................ ................................................... ................................. 170 6.3.4 Prüfgebiete ............................................. ................................................... ................................... 196 6.3.5 Versorgung mit Wasserstoff ................................. ................................................... ....................... 197 6.3.6 Potenzielle Versorgung mit Biomethan.............................. ................................................... ........... 203 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 5 6.3.7 Dezentrale Versorgungsgebiete ................................................................................. ..................... 203 6.4 Entwicklung der Wärmebilanz ................................. ................................................... .................... 205 6.5 Entwicklung der Energie- und Treibhausgasbilanz .................... ................................................... .... 209 6.5.1 Exkurs Zielszenario Wärmeplanung und Städtisches Ziel zur Erreichung der Klimaneutr alität 2030 .... 210 6.6 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation ............................ ............................................... 212 6.7 Wärmekosten für die Endkunden .................................................................................... ................ 215 7 Energienutzungsplan ...............................................................................................................221 7.1 Entwicklung des Kältebedarfs ................................. ................................................... .................... 221 7.2 Entwicklung des Strombedarfs für die Wärmeerzeugung .................................................................. 223 7.3 Entwicklung der Stromproduktion aus Photovoltaik und Windenergie ............................................... 225 7.4 Kritische Würdigung der Zielnetzplanung Strom der Stadtnetze Münster ........................................... 226 8 Umsetzungsstrategie und Maßnahmen ................................. ...................................................227 8.1 Implikationen aus dem Zielszenario ............................................................................... ................. 228 8.1.1 Implementierung der Kommunalen Wärmeplanung in kommunales Handeln .......... ......................... 228 8.1.2 Gebäudesanierung ......................................................................................... ............................... 229 8.1.3 Fernwärme............................................. ................................................... .................................... 229 8.1.4 Nahwärme .............................................. ................................................... ................................... 230 8.1.5 Fokus- und Prüfgebiete ...................................................................................... ............................ 231 8.1.6 Wasserstoff ........................................... ................................................... .................................... 231 8.1.7 Dezentrale Versorgungsgebiete ................................................................................. ..................... 232 8.2 Struktur des Maßnahmenportfolios .............................. ................................................... ............... 232 9 Verstetigungskonzept ..............................................................................................................234 9.1 Koordinationsstelle Wärmewende .................................................................................... .............. 234 9.2 Monitoring und Evaluation...................................... ................................................... ..................... 235 9.3 Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende .......................................................................... ...... 236 9.4 Finanzierungsmechanismen .................................... ................................................... ................... 237 10 Kommunikationskonzept .........................................................................................................239 10.1 Wärmewende positiv besetzen – Leitlinien für gemeinsame Botschaften .......................................... 239 10.2 Informieren, Beraten und Lotsen ............................... ................................................... .................. 240 11 Soziale Wärmewende: Herausforderungen, Bedarfe und Lösungsansätze ...................... ...........242 11.1 Soziale Ausgangslage ......................................... ................................................... ........................ 243 11.2 Kommunale Handlungsmöglichkeiten ............................ ................................................... ............. 246 11.3 Ansätze zur räumlichen Zielgruppenansprache .......................................................................... ..... 248 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 6 12 Maßnahmenkatalog .................................................................................................................251 12.1 Governance ........................................... ................................................... .................................... 251 12.2 Kommunikation ............................................................................................... .............................. 261 12.3 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen .................................................................................... ........ 267 12.4 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen .................................................................................... .......... 271 12.5 Wärmenetzgebiete ......................................... ................................................... ............................ 285 12.6 Prüfgebiete ............................................. ................................................... ................................... 298 12.7 Dezentrale Gebiete ......................................................................................... ............................... 305 13 Literaturverzeichnis ....................................... .........................................................................308 Anhang ...............................................................................................................................................311 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Arbeitsschritte der Kommunalen Wärmeplanung (Quelle: eigene Darstellung ENERKO) ............ 16 Abbildung 2: Organigramm des Projekts zur Wärmeplanung ............................ ........................................... 20 Abbildung 3: Auszug aus der Webseite für die kommunale Wärmeplanung Münster ............... ...................... 24 Abbildung 4: Darstellung der Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung gemäß Eignungsprüfung ............. 31 Abbildung 5: Darstellung Datenbasis der Bestandsanalyse ......................................................................... 32 Abbildung 6: Darstellung Bilanzgrenzen Wärmebedarf, Endenergie und Primärenergie ............. .................... 33 Abbildung 7: Stadtzellen Münster und Einwohnerdichte [6] ......................... ................................................ 38 Abbildung 8: Energiebezugsflächen nach Sektoren und Wohngebäudetypen ............... ................................ 40 Abbildung 9: Häufigkeitsverteilung der Baualtersklassen der Gebäude ........................................................ 40 Abbildung 10: Wohn- und Nutzraumdichte nach Baublöcken ........................................................................ 41 Abbildung 11: Überwiegende Gebäudetypen nach Baublöcken ..................................................................... 42 Abbildung 12: Baualtersklassen nach Baublöcken ............................ ................................................... ........ 43 Abbildung 13: Ausdehnung der Erdgasversorgung in baublockbezogener Darstellung ....... ............................. 45 Abbildung 14: Wärmenetze und Erzeugerstandorte ................................... ................................................... 46 Abbildung 15: Abwassernetz und Lage der Kläranlagen ................................................................................. 48 Abbildung 16: Anteil Hausübergabestationen in Wärmenetzen auf Baublockebene ........................................ 50 Abbildung 17: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Erdgas auf Baublockebene.............. ................................... 51 Abbildung 18: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Heizöl und Flüssiggas auf Baublockebene .... ...................... 52 Abbildung 19: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger mit Brennstoff Holz auf Baublockebene .............................. 53 Abbildung 20: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Strom inkl. Wärmepumpen auf Baublockebene ... ............... 54 Abbildung 21: Wärmebedarf nach Sektoren ................................... ................................................... ........... 55 Abbildung 22: Wärmebedarf nach Verwendungszweck ............................................................................... .. 56 Abbildung 23: Wärmebedarf nach Energieträgern ..................................................................................... .... 57 Abbildung 24: Wärmebedarf nach Energieträgern und Bezirken ..................................................................... 58 Abbildung 25: Wärmedichte nach Baublöcken .................................. ................................................... ........ 59 Abbildung 26: Wärmeliniendichte ........................................................................................... ..................... 60 Abbildung 27: Großverbraucher ab 2,5 GWh/a ...................................................................................... ........ 61 Abbildung 28: Vorwiegender Energieträger auf Baublockebene ........................ ............................................. 62 Abbildung 29: Endenergiebedarf nach Energieträgern ................................................................................. .. 63 Abbildung 30: Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach Energieeffizienzklasse ......... ............................. 64 Abbildung 31: Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme am Endenergieverbrauch .................................... 65 Abbildung 32: Anteil erneuerbarer Energieträger und Abwärme am leitungsgebundenen Endenergieverbrauch .................................... ................................................... ..................... 65 Abbildung 33: Anteil Energieträger an Wärmelieferung aus Wärmenetzen am Endenergieverbrauch nach Baublöcken ........................................... ................................................... ............................ 66 Abbildung 34: Anteil Energieträger Erdgas am Endenergieverbrauch nach Baublöcken ................................... 67 Abbildung 35: Anteil Energieträger Heizöl und Flüssiggas am Endenergieverbrauch nach Baublöcken ............. 68 Abbildung 36: Anteil Energieträger Holz am Endenergieverbrauch nach Baublöcken ........... ........................... 69 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 8 Abbildung 37: Anteil Energieträger Strom am Endenergieverbrauch nach Baublöcken .................................... 70 Abbildung 38: Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung nach Energieträgern ............. ......................... 72 Abbildung 39: Ebenen der Potenzialermittlung ............................ ................................................... .............. 74 Abbildung 40: Schutzgebiete im Natur- in Landschaftsschutz auf dem Stadtgebiet Münster ....... .................... 75 Abbildung 41: Wasserschutzgebiete auf dem Stadtgebiet Münster ................................................................ 76 Abbildung 42: Gradtagzahlen und Trend seit 1991 .................................. ................................................... ... 77 Abbildung 43: Sanierungstiefen typischer Wohngebäude nach Baualtersklasse (Quelle: in Anle hnung an BMWi, 2014) ............................................ ................................................... .......................... 78 Abbildung 44: Denkmäler und Satzungsgebiete .................................................................................... ........ 79 Abbildung 45: Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion ................................................................................. .. 82 Abbildung 46: Kumulierter Wärmebedarf nach Sanierung (bunt) und Wärmereduktion dur ch Sanierung (grau) in Wohngebäuden nach Baualtersklasse, moderates Szenario ....................................... 83 Abbildung 47: Mittlere spezifische Einsparungen in Wohngebäuden nach Baualtersklasse, mode rates Szenario ............................................. ................................................... ............................... 83 Abbildung 48: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung auf Baublockebene, moderates Szenario ............................................. ................................................... ............................... 85 Abbildung 49: Wärmepotenziale aus oberflächennaher Geothermie ................... .......................................... 88 Abbildung 50: Technisches Potenzial von oberflächennaher Geothermie, Darstellung auf Baublockebene ........................................................................................... .......................... 89 Abbildung 51: Bereitstellbarer Wärmebedarf durch Luftwärmepumpen in Deutschland [14] ........................... 91 Abbildung 52: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-Solarthermie, Darstellung nach Gesamteignung und Bezirken ............................................................................................ ............................. 93 Abbildung 53: Wärmepotenziale von Dachflächen-Solarthermie, Darstellung nach Bezirken ........ .................. 93 Abbildung 54: Technisches Potenzial von Dachflächen-Solarthermie, Darstellung auf Baublockebe ne ........... 94 Abbildung 55: Streckenverlauf 2D-Seismik im Münsterland (Quelle: Geologischer Dienst NRW) . .................... 97 Abbildung 56: Gewässer im Stadtgebiet Münster ................................................................................... ..... 100 Abbildung 57: Theoretisches und technisches Wärmepotenzial der Hauptkläranlage Münster ...................... 102 Abbildung 58: Abwassernetz mit Baualtersklassen ................................................................................ ..... 105 Abbildung 59: Wald- und Schutzgebiete ....................................................................................... .............. 111 Abbildung 60: Biogasanlagen ............................................... ................................................... .................. 112 Abbildung 61: Potenzial und Prüfbereiche für Freiflächen-Solarthermie ....................................................... 116 Abbildung 62: Stand Wasserstoff-Kernnetz ................................... ................................................... .......... 119 Abbildung 63: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-PV, Darstellung nach Gesamteignung und Bezirken ................................................. ................................................... ......................... 122 Abbildung 64: Technisches Potenzial von Dachflächen-PV, Darstellung auf Baublockebene ......................... 123 Abbildung 65: Potenzial- und Prüfbereiche für Freiflächen-Photovoltaik ............... ....................................... 126 Abbildung 66: Potenziale für Windenergieanlagen ................................ ................................................... ... 128 Abbildung 67: Gegenüberstellung der theoretischen und technischen Potenziale im V ergleich zum aktuellen Wärmemarkt ........................................................................................... ............. 130 Abbildung 68: Entwicklung der Sanierungsrate im Zielszenario .................................................................... 136 Abbildung 69: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung auf Baublockebene, Zielszenario .............. 137 Abbildung 70: Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Zielszenario 2045 ......................................... 139 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 9 Abbildung 71: Eignungsgebiete für Wärmenetze ........................................................................................ . 140 Abbildung 72: Gegenüberstellung des vorwiegenden Energieträgers auf Baublockebene, geme ssen am Anteil an der Wärmebereitstellung, links: Basisjahr, rechts: Zieljahr 2045 ............................... 141 Abbildung 73: Anzahl der Heizungssystemwechsel zwischen des Stützjahren .............................................. 142 Abbildung 74: Altersklassen der fossil betriebenen Feuerstätten, links: Zentralhe izungen, rechts: Einzelraumheizungen ...................................... ................................................... ................. 142 Abbildung 75: Fernwärme-Bestandsnetz, Fernwärmeausbaugebiet und geplante Maßnahmen der SW/SN Münster ........................................... ................................................... .................... 144 Abbildung 76: Fernwärme-Bestandsnetze der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie der Univer sität Münster, für Fernwärme geeignete Gebiete und hohe Wärmeliniendichten im Status quo ..... .. 146 Abbildung 77: Wärmenetzgebiete im Status quo und voraussichtliche Wärmenetzgebiete mit voraussichtlichem Baubeginn der Verteilleitungen im Zielszenario sowie Pr üfgebiete für Fernwärme ............................................ ................................................... .......................... 148 Abbildung 78: Absatz-Entwicklung des Fernwärmenetzes der Stadtwerke und Stadtnetze Münster im Zielszenario ......................................... ................................................... ............................ 150 Abbildung 79: Absatzentwicklung Fernwärmenetz Universität Münster ........................................................ 152 Abbildung 80: Erzeugungsmix der Fernwärme der SW/SN Münster bis 2045 ................................................. 155 Abbildung 81: Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der Stadtwerke und Stadtnetze Münster bis 2045 ........................... ............................................ 156 Abbildung 82: Erzeugungsmix der Fernwärme der Universität Münster bis 2045 ............ ............................... 157 Abbildung 83: Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der Universität Münster bis 2045................................ ................................................... ............. 158 Abbildung 84: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Roxel ....................................................... 160 Abbildung 85: Nahwärmenetz Roxel der Stadtwerke Münster und Prüfgebiet .............. ................................. 161 Abbildung 86: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Roxel im Zielszenario 2045 ...... 162 Abbildung 87: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Amelsbüren ............................................. 163 Abbildung 88: Nahwärmenetz Amelsbüren der Stadtwerke Münster und Wärmenetzgebiete ........ ................ 164 Abbildung 89: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Amelsbüren im Zielszenario 2045 ................................................................................................. .................................. 165 Abbildung 90: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Albachten ................................................ 166 Abbildung 91: Nahwärmenetz Albachten der Stadtwerke Münster und Wärmenetzgebiete ........... ................ 166 Abbildung 92: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Albachten im Zielszenario 2045 ................................................................................................. .................................. 167 Abbildung 93: Nahwärmenetz Hiltrup und Prüfgebiete ................................................................................ 168 Abbildung 94: Lage der Auswahlgebiete und der Fokusgebiete im Stadtgebiet Münster .............. .................. 171 Abbildung 95: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Kinderhaus ................. .................................. 174 Abbildung 96: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wärmeversorgung .............................................. 176 Abbildung 97: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Kinderhaus ......................... ................................. 177 Abbildung 98: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentralen Wärmepumpe und Spitzenk essel im Fokusgebiet Kinderhaus ..................................... ................................................... .............. 178 Abbildung 99: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen .............................................................................................. ..................... 179 Abbildung 100: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung ........................................................................................... .................... 179 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 10 Abbildung 101: Spezifische Wärmevollkosten als Ergebnis der Kostenrechnung (ohne und mit Förderung) ...... 180 Abbildung 102: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Wolbeck .................... ................................... 181 Abbildung 103: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wärmeversorgung .............................................. 183 Abbildung 104: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Wolbeck ........................... ................................... 184 Abbildung 105: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentralen Wärmepumpe und Spitzenk essel im Fokusgebiet Wolbeck ....................................... ................................................... ................ 185 Abbildung 106: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen .............................................................................................. ..................... 186 Abbildung 107: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung ........................................................................................... .................... 186 Abbildung 108: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Ergebnis der Kostenrechnung (ohne bzw. mit Förderung) ........................................ ................................................... ......................... 187 Abbildung 109: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Roxel Baublock ............... .............................. 188 Abbildung 110: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wärmeversorgung .............................................. 189 Abbildung 111: Prinzipdarstellung Geostar-Erdsonden (Fraunhofer IEG) ........................................................ 190 Abbildung 112: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Roxel Baublock – NT-Nahwärmenetz und Kaltes Nahwärmenetz ........................................... ................................................... ..................... 191 Abbildung 113: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentralen Wärmepumpe und Spitzenk essel im Fokusgebiet Roxel Baublock ................................... ................................................... .......... 192 Abbildung 114: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen .............................................................................................. ..................... 193 Abbildung 115: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung ........................................................................................... .................... 194 Abbildung 116: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Ergebnis der Kostenrechnung (ohne bzw. mit Förderung) ........................................ ................................................... ......................... 195 Abbildung 117: Schematische Darstellung der geplanten H2-Kernnetz-Leitungen und Netzkopplungspunkte in Münster ............................................................................... .......... 199 Abbildung 118: Schematische Darstellung eines möglichen H2-Kern-Verteilnetzes für potenzie lle H2- Abnehmer in Münster .................................... ................................................... ................... 201 Abbildung 119: Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 ........................... ......................................... 205 Abbildung 120: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirksebene im Basisjahr........... ............................. 207 Abbildung 121: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirksebene im Zielszenario 2045 ... ........................ 208 Abbildung 122: Transformation der Endenergiebedarfsdeckung bis 2045 .................... .................................. 210 Abbildung 123: Transformation der THG-Emissionen bis 2045 ........................... ........................................... 210 Abbildung 124: Transformation der THG-Emissionen und Einsparungen im Vergleich zum Basisjahr ............... 212 Abbildung 125: Angenommene spezifische Investitionskosten für einzelne Maßnahmen (n etto, vor Förderzuschüssen) .................................. ................................................... ........................ 213 Abbildung 126: Abschätzung des Investitionsrahmens (netto) der Wärmewende in Münster ........................... 214 Abbildung 127: Preispfade für einen Endkundenabnahmefall Erdgas mit 54 MWh Wärmebedarf (entspricht rd. 63 MWh Erdgas nach Brennwert Hs), *) ab 2029 mit gesetzlic h verpflichtender Beimischung von Biomethan, brutto mit Umsatzsteuer .................................. 217 Abbildung 128: Entwicklung der Wärmevollkosten für verschiedene Heizungssysteme für den oberen und unteren Preispfad........................................ ................................................... ..................... 219 Abbildung 129: Szenarien für den Kältebedarf in den Jahren 2025 und 2045 nach Sektoren ............................. 223 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 11 Abbildung 130: Dezentral installierte elektrische Leistungen im Jahr 2045 .............. ....................................... 224 Abbildung 131: Zentrale Funktionen der Koordinationsstelle Wärmewende ................................................... 234 Abbildung 132: Zentrale Funktionen der Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende ...... ........................... 236 Abbildung 133: Zentrale Aussagen gegenüber Gebäudeeigentümer*innen entsprechend der Gebietsausweisung des Wärmeplanes ................................................................................. 240 Abbildung 134: Anteil der Persona-Gruppen in Münster, verteilt nach ihrer Anpassu ngsfähigkeit an die Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) ................................. .................................................. 244 Abbildung 135: Persona-Gruppen mit Einkommensbezogenen Bedarfen an die soziale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) ........................................................................................... .............. 245 Abbildung 136: Persona-Gruppen mit Organisatorischen Bedarfen an die soziale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) ............................................. ................................................... ..................... 246 Abbildung 137: Persona-Gruppen mit Technischen Bedarfen an die soziale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) ............................................. ................................................... ..................... 246 Abbildung 138: Darstellung der Eigentümerquote in Wohngebäuden in % im 100m-Gitter (Qu elle: Zensusatlas 2022 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder) ..... ............................ 249 Abbildung 139: Anteil der SGBII Empfängern an der Gesamtbevölkerung im statistischen Bezirk in % (Quelle: Statistikamt Münster) ............................... ................................................... ........... 250 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 12 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Inhalte und Wechselwirkungen Wärmeplanungsgesetz, Landeswärmeplanungsgesetz NRW und Gebäudeenergiegesetz ................................................................................ ........... 17 Tabelle 2: Definition der Wärmeversorgungsgebiete ............................ ................................................... 19 Tabelle 3: Flächen- und bedarfsbezogene Anteile der dezentralen Versorgungsgebie te gem. Eignungsprüfung .......................................................................................... ......................... 29 Tabelle 4: Nutzungsgrade dezentraler Wärmeerzeuger .......................... ................................................. 34 Tabelle 5: Emissionsfaktoren gem. KWP-Leitfaden des BMWK ....................... ......................................... 36 Tabelle 6: Emissionsfaktoren der wesentlichen Wärmenetze (eigene Berechnung; Carnotmethode) ......... 37 Tabelle 7: Wärmeerzeugungsanlagen der Wärmenetze ........................................................................... 44 Tabelle 8: Wärmespeicher der Wärmenetze .................................................................................... ....... 44 Tabelle 9: Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger nach Energieträger ........................................................... 49 Tabelle 10: Endenergiebedarf nach Energieträgern ................................................................................. .. 64 Tabelle 11: Treibhausgasemissionen nach Energieträgern ........................................................................ 71 Tabelle 12: Kategorisierung von Potenzialen .................................... ................................................... ..... 73 Tabelle 13: Parameter der Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion ............................................................. 80 Tabelle 14: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion ............................................................ 81 Tabelle 15: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion inkl. Zubauflächen ........... .................... 81 Tabelle 16: Definition der Potenziale oberflächennaher Geothermie ............... .......................................... 87 Tabelle 17: Definition der Potenziale von Dachflächen-Solarthermie ......................................................... 92 Tabelle 18: Definition der Potenziale von tiefer und mitteltiefer Geothermie ............................................... 96 Tabelle 19: Definition der Potenziale von Klärwasser .......................... ................................................... . 101 Tabelle 20: Kenndaten der Kläranlagen in Münster .............................. ................................................... 101 Tabelle 21: Wärmepotenzial aus Klärwasser, aufgeteilt auf die Kläranlagen ............................................. 102 Tabelle 22: Definition der Potenziale von Abwasser ............................................................................. ... 103 Tabelle 23: Zusammenstellung der Abwärmepotenziale in Industrie und Gewerbe ................................... 106 Tabelle 24: Theoretisches Wärmepotenzial aus biogenen Abfällen ................................................... ....... 108 Tabelle 25: Wärmepotenziale aus der BHKW-Anlage der AWM ................................................................ 109 Tabelle 26: Gesamtpotenzial aus biogenem Abfall Standort Recyclingzentrum ........................................ 109 Tabelle 27: Potenziale aus den Biogasanlagen in der Landwirtschaft ....................................................... 109 Tabelle 28: Wärmepotenziale aus Biomasse und Biogasanlagen ............................................................. 110 Tabelle 29: Definition der Potenziale von Freiflächen-Solarthermie ................ ......................................... 113 Tabelle 30: Definition der Potenziale von Dachflächen-Photovoltaik ........................................................ 121 Tabelle 31: Definition der Potenziale von Freiflächen-Photovoltaik .......................................................... 124 Tabelle 32: Zusammenfassung der ermittelten Potenziale ....................... ............................................... 129 Tabelle 33: Arten der Erschließung von Wärmenetzgebieten ....................... ............................................ 132 Tabelle 34: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Erzeugungspotenziale in Roxel ......... ...... 161 Tabelle 35: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Erzeugungspotenziale in Amelsbüren .................................................................................................... ...................................... 164 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 13 Tabelle 36: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Erzeugungspotenziale in Albachten ..... ... 167 Tabelle 37: Kennzahlen der untersuchten Fokusgebiete ........................... .............................................. 172 Tabelle 38: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequellen im Fokusgebiet Kinderhaus ..................... 176 Tabelle 39: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequellen im Fokusgebiet Wolbeck ........... ............. 183 Tabelle 40: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequellen im Fokusgebiet Roxel Baublock........ ....... 190 Tabelle 41: Annahmen zu aktuell und zukünftig gekühlten Flächen .......................................................... 222 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 14 Abkürzungsverzeichnis AWM Abfallwirtschaftsbetriebe Münster BAK Baualtersklasse BauGB Baugesetzbuch BEG Bundesprogramm für effiziente Gebäude BEW Bundesprogramm für effiziente Wärmenetze BHKW Blockheizkraftwerk BNetzA Bundesnetzagentur CO2-äq CO2-Äquivalent COP Coefficient of Performance (Wirkungsgrad bei Wärmepumpen) EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EE Erneuerbare Energien EE-Gas Erneuerbares Gas EE-Strom Erneuerbarer Strom EFH Einfamilienhaus EPBD Europäische Gebäuderichtlinie FNP Flächennutzungsplan FW Fernwärme GEG Gebäudeenergiegesetz GHD Gewerbe, Handel, Dienstleistung GuD Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk GWh Gigawattstunde HA Hausanschluss HKW Heizkraftwerk HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure IFM Integriertes Flächenkonzept der Stadt Münster JAZ Jahresarbeitszahl ha Hektar (100 x 100 m) kWh Kilowattstunde KWK Kraft-Wärme-Kopplung KWP Kommunale Wärmeplanung bzw. kommunaler Wärmeplan LANUK Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (bis 01.04.2025: LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) LoD Level of Detail LWPG Landeswärmeplanungsgesetz NRW vom 22.05.2025 MFH Mehrfamilienhaus MWh Megawattstunde DN Innendurchmesser NWG Nichtwohngebäude PE Primärenergie PV Photovoltaik PVT Photovoltaik-Thermie RH Reihenhaus RW Raumwärme THG Treibhausgas TWW Trinkwarmwasser WKA Windkraftanlage WPG Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 01.01.2024 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 15 1 Einführung und Rahmenbedingungen Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt ist neben der energetischen Gebäud esanierung die Umstellung auf erneuerbare Wärme dringend erforderlich. Die Stabsstelle Klima der Stadtve rwaltung, die Stadtwerke und die Stadtnetze Münster arbeiten in enger Kooperation daran, die Wärmeversorgung auf er neuerbare Energien umzustellen. Münster hatte sich nach einer Vorlage im Verwaltungsvorstand ursprünglic h zum Ziel gesetzt, die kommunale Wärmeplanung bereits 2024 abzuschließen. Dieses ambitionierte Vorhaben bas ierte auf damaligen Erfahrungswerten vergleichbarer Prozesse. U.a. durch gestiegene Anforderungen und Verzögerungen in der Gesetzgebung musste der Zeitplan jedoch angepasst werden. Dennoch wurden frühzeitig relevante Akteure eingebunden und zentrale Grundlagen geschaffen, um die Herausforderun gen effizient zu meistern. Diese proaktive Herangehensweise ermöglicht es nun, mit fundierten Konzepten und einer klaren strategischen Ausrichtung an die Öffentlichkeit zu treten. Die Stadt unterstreicht damit ihr Engag ement für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Wärmeversorgung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig auf die spezifischen Bedürfnisse der Münsteraner Stadtgesellschaft zugeschnitten ist. 1.1 Bedeutung der Wärmeplanung Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen Pfad zu einer klimaneutralen Wärmev ersorgung des gesamten Stadtgebiets bis zum gesetzlich vorgegebenen Zieljahr 2045 mit den Stütz jahren 2030, 2035 und 2040 zu entwerfen. Hierzu zeigt der Wärmeplan auf, welche Technologien in we lchem Umfang in welchen Stadtteilen zum Einsatz kommen könnten und wie sich der Technologie- und Endenergieträgermix bis dahin entwickeln muss. Das Ziel ist es, die vor Ort aus sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten beste Lösung für eine klimaneutrale, resiliente und fortschrittliche Wärmeversorgung bis 2045 zu ermitteln. Diese Informationen inkl. der Potenziale an Umweltwärme, Abwärme und Wärme aus erneuerbaren Quellen dienen als planerische Grundlage sowohl für die Stadt als auch für die kü nftigen Zielnetzplanungen der Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber für Strom, Gas und Wärme u nd nicht zuletzt der Gestaltung und Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen. Für die Gebäudeeigentümer*innen liefer t der Wärmeplan erste Indikatoren, ob ihre Gebäude potenziell in einem Wärmenetzgebiet liegen könnten oder eher den Gebieten mit dezentraler Versorgung zuzuordnen sind. Generell muss angemerkt werden, dass ein Wärmeplan eine Leitlinie im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist und – anders als Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne – keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, d. h. dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“ (§ 23 Wärmeplanungsgesetz WPG). Zusammenfassend soll die Wärmeplanung für die Stadt Münster Folgendes leisten: • Die Erstellung einer Strategie für die klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung, • die Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze, Wasserstoffverteilnetze und die deze ntrale Versorgung mit Zielvorgaben für den Wärmenetzausbau und die Umstellung auf erneuerbare Wärmeerzeugung und • die Priorisierung von Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der klimaneutralen Wärmeversorg ung sowie von Leitlinien für die Stadtentwicklung und Stadtplanung. Die Umsetzung der Wärmeplanung ist stark abhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen der St adt, von Investitionen möglicher Wärmenetzbetreiber und vor allem der Gebäudeeigentümer*innen und Bürger*innen der Stadt und ihren finanziellen Möglichkeiten, von der Baukostenentwicklu ng, von den Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 16 (künftigen) Fördermitteln von Bund und Land, der Verfügbarkeit von Fachplaner*innen u nd -firmen u.v.m. Die erforderlichen Baumaßnahmen können sich vorübergehend auf den Verkehr auswirken und Wechselwirkungen mit anderen Infrastrukturmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Deshalb kann die Wärmeplanung Folgendes nicht leisten: • Ausbaugarantien für dargestellte Wärmenetzgebiete, • Anschlussgarantien an Wärmenetze und Termingarantien dafür, • Empfehlungen für die Wärmeversorgungslösung einzelner Gebäude im Sinne einer Energieberatung • Beschluss und Durchführung aller vorgeschlagenen Maßnahmen. Vielmehr dient die kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für die auf ihr aufbauenden Schritte und sollte entsprechend eingeordnet werden. In der Tabelle 1 sind die wesentlichen Inhalte des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und deren Wechselwirkungen zusammengefasst. Die Vorgehensweise der Wärmeplanung ist durch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetze s (WPG), des zugehörigen Leitfadens Wärmeplanung sowie des Landeswärmeplanungsgesetz NRW definiert und beinhaltet die folgenden Prozessschritte: • die Eignungsprüfung nach § 14 WPG; • die Bestandsanalyse nach § 15 WPG; • die Potenzialanalyse nach § 16 WPG; • die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17 WPG, inklusive der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG und der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr 2045 sowie der Stützjahre 2030/2035/2040 nach § 19 WPG sowie • die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen , die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20 WPG. Die einzelnen Bausteine, die sich auch in der Struktur des Berichtes wie derfinden, sind in der folgenden Grafik dargestellt. Abbildung 1: Arbeitsschritte der Kommunalen Wärmeplanung (Quelle: eigene Darstellung ENERKO) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 17 Zusätzlich ist die Stadt Münster als planungsverantwortliche Stelle nach WPG d azu verpflichtet, die Umsetzungsfortschritte zu überwachen, den Wärmeplan spätestens alle fünf J ahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Deshalb dient – ergänzend zu den dargestellten fünf zentralen Arbeitsschritten – die Verstetigungsstrategie und das Controlling dazu, die Umsetzung fortlaufend zu begleiten, zu überprüfen und anzupassen. Nach LWPG NRW sind dabei Datenerhebungs- und Anzeigepflichten des Landes NRW an das LANUK zu berücksichtigen. Tabelle 1: Inhalte und Wechselwirkungen Wärmeplanungsgesetz, L andeswärmeplanungsgesetz NRW und Gebäudeenergiegesetz Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Das Wärmeplanungsgesetz ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und regelt auf Bun desebene die grundsätzlichen Pflichten aller Kommunen in Deutschland zur Durchführu ng einer Wärmeplanung wie z.B. die Mindestanforderungen an die Inhalte der Wärmeplanung, die Darstellung d er Ergebnisse für das Zieljahr 2045 und zwischenzeitliche Stützjahre, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und weiterer Dritter und die Datenverarbeitung. - Ziel ist es, die Pfade zur Transformation der derzeit weit überwiegend auf foss ilen Energieträgern basierenden Wärmeversorgung zu einer vollständig klimaneutralen Wärmever sorgung mittels erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme aufzuzeigen. - Die Fristen für die Ersterstellung der Wärmeplänen sind der 30.06.2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen und der 30.06.2028 für Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohner*innen. - Die Wärmepläne werden nach ihrer Ersterstellung durch das zuständige Gremiu m oder die zuständige Stelle – i.d.R. die Gemeinde- oder Stadträte – beschlossen und anschließend veröffentlicht. Die Wärmepläne sind im Abstand von 5 Jahren fortzuschreiben. Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) - Zweck des am 20.12.2024 in Kraft getretenen Landeswärmeplanungsgesetz NRW i st die unerlässliche Umsetzung des WPG in Landesrecht. - Dabei definiert es auch die für die Umsetzung in NRW erforderlichen ggf. vom WPG abweichenden Randbedingungen, Pflichten, Fristen und den Belastungsausgleich für die der planungsverantwortlichen Stelle entstehenden Kosten. Gebäudenergiegesetz (GEG) - Das Gebäudeenergiegesetz zielt wie das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene auf die Minimierung des Einsatzes fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung ab. Die Adressaten sind hier aber die Gebäudeeigentümer*innen. - Das Gesetz regelt für alle Neubauten und Bestandsgebäude sowohl die Anforderun gen zur Wärmedämmung als auch an die Heizungsanlagen hinsichtlich der Umstellung auf er neuerbare Energieträger. - Nach Ablauf der o.g. Fristen im WPG nach Kommunengröße ist es bei Ersatz einer Heizungsanlage verpflichtend, dass diese zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird (§ 71 Abs.1 GEG). Für Neubauten ist diese Vorgabe bereits eingetreten. Wechselwirkungen zwischen Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz - Die Erstellung und der Beschluss eines Wärmeplans durch den Gemeinde- ode r Stadtrat haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die o.g. Verpflichtungen aus dem GEG. - Für den Fall, dass nach Beschluss eines Wärmeplans durch den Gemeinde- oder Stadtrat ein gesonderter Beschluss über die Ausweisung eines Gebietes zum Neu- oder Ausbau e ines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wird, sind die Anforderungen gem. GEG bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung einzuhalten. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 18 Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein dynamischer Prozess, der in den komme nden Jahren stetig nachgeschärft werden muss – daher hat der Gesetzgeber in § 25 WPG festgelegt, dass der Wärmeplan „alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der e rmittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen (sind). Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung) “. Im Rahmen des Zielszenarios wird daher ein aus heutiger Sicht denkbarer un d technisch-ökonomisch sinnvoller Entwicklungspfad skizziert, mit dem das Ziel der Klimaneutralität erreicht werd en kann. Einen Teilbaustein zur Erreichung dieses Ziels kann der Ausbau der z entralen Wärmeversorgung über Wärmenetze auf Basis klimaneutraler Energiequellen darstellen. Es ist zu unte rsuchen, ob die Versorgung aus Wärmenetzen in Münster ausgebaut werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Abwasserwärme, Geothermie und Umweltwärme zur Wärmebereitstellung genutzt werd en können. Eine weitergehende Überprüfung auf die tatsächliche Erschließbarkeit und Wirtsch aftlichkeit der beschriebenen Wärmenetz-Potenziale im Detail ist auf dieser übergeordneten strategischen Pl anungsebene nicht vorgesehen und muss daher nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten bleiben (durc h Machbarkeitsstudien sowie anschließende konkrete Umsetzungsplanungen). Zur Abbildung der Entwicklung des Technologiemixes wurde das Stadtgebiet Münster in Teilgebiete aufgeteilt, die sich an den Stadtbezirksgrenzen, den Stadtzellen, Fluren/Flurstücken, Bebauu ngs-/Baublock- und Straßenstruktur orientieren. Innerhalb dieser Teilgebiete werden Auswertungen bzgl. der Eignung für eine zentrale bzw. dezentrale Versorgung unter Berücksichtigung der verschiede nen Beheizungstechnologien vorgenommen und die Anteile der einzelnen Technologien gemäß ihrer Anzahl und dem prozentualen Anteil in den Gebieten ermittelt. Adressscharfe Auswertungen können in diesen Bericht und der gesamten kommunalen Wärmeplanung aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Alle Auswertungen sind daher aggregiert dargestellt. In den Übersichtskarten werden die Gebiete gemäß der überwiegend ermi ttelten Versorgungsart farblich gekennzeichnet. Im Ergebnis sind die Eignungsgebiete daher nicht als Nutzungsgebiete mit ausschließlich einer möglichen Versorgungsart zu verstehen, sondern lediglich als Areal e, die eine mehrheitliche Eignung für bestimmte Versorgungsoptionen aufweisen. In den meisten Bereichen wird es neben der überwiegend ermittelten Versorgungsart auch weiterhin parallele Versorgungslösungen anderer Technologien geben, wie beispielsweise Luftwärmepumpen oder Holzpelletanlagen in einem späteren Wärmenetzaus baugebiet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 19 Tabelle 2: Definition der Wärmeversorgungsgebiete WÄRMEVERSORGUNGSGEBIETE Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsge- biete einzuteilen. Das Wärmeplanungsgesetz unterscheidet vier verschiedene Kategorie n von Gebieten: Wärmenetzgebiet: Ein Teilgebiet, in dem ein Wärmenetz besteht oder geplant ist und ein erhebl icher Anteil der ansässigen Letztverbraucher über das Wärmenetz versorgt werden soll. Die Versorgu ng über ein Wärmenetz wird als zentrale Versorgung klassifiziert. Dabei können mit dem Begriff Wärmenetz sowoh l Fern- als auch Nahwärmenetze gemeint sein. Wärmenetze versorgen definitionsgemäß mehr als 16 Gebäud e oder mehr als 100 Wohneinheiten. Kleinere Netze werden als Gebäudenetz bezeichnet. Gebäudenetze müssen lt. WPG nicht als Wärmenetzgebiet gekennzeichnet werden. Wasserstoffnetzgebiet: Ein Teilgebiet, in dem ein Wasserstoffnetz besteht oder geplant ist und ein erh eblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher über das Wasserstoffnetz zum Zweck der Wärmeerzeugung verso rgt werden soll. Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung: Ein Teilgebiet, das nicht über ein Wärme- oder ein Wasserstoffnetz versorgt werden soll. Prüfgebiet: Ein Teilgebiet, das nicht in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet nach den dr ei oben beschriebenen Kategorien eingeteilt werden soll, weil die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend bekannt sind oder weil ein erheblicher Anteil der ansässigen Letztverb raucher auf andere Art mit Wärme versorgt werden soll. Die Quartiere sind durch Straßenzüge unterteilt. In der späteren konkreten Wärmenetzausbauplanung, welche an die KWP anschließt, werden an den Rändern der Quartiere die angrenzenden Ge biete und insbesondere gegenüberliegenden Straßenseiten mit untersucht. Zudem werden die Wärmenetzg ebiete hinsichtlich ihrer Eignung und der Umsetzbarkeit der regenerativen Wärmequellen noch einmal d etailliert überprüft. Die im Rahmen der Potenzialanalyse und des Zielszenarios erfolgte gebietsweise Abgrenzun g der Wärmenetzeignungsgebiete stellt insofern nur die grundlegenden strategischen Planungsüberlegungen der Stadt dar und ist nicht zwingend deckungsgleich mit den später konkret zu beplanenden Wärmenetzausbaugebieten. 1.2 Projektstruktur Die zentrale Steuerung des Projekts zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt durch die Stabsstelle Klima der Stadt Münster als planungsverantwortliche Stelle in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster. Die technische Bearbeitung, die Erstellung des Wärme plans und die zugehörigen Berichte sowie die Begleitung des Projekts werden durch die Fachunternehmen BET, ENERKO und Gertec mit Unterstützung der TAFH Münster durchgeführt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 20 Abbildung 2: Organigramm des Projekts zur Wärmeplanung 1.3 Hinweise für Gebäudeeigentümer*innen Die Entscheidung über die eingesetzte Technik bei Austausch der besteh enden, fossilen Heizung verbleibt in der Regel bei den Eigentümer*innen der Gebäude. In diese Entscheidung fließen nicht nur die technisch- organisatorischen Rahmenbedingungen ein (technische Eignung für ein Gebäude, Verfügbarkeit von Flächen und Energieträgern, Genehmigungsfragen), sondern auch die Kostenseite sowie die Ab stimmung mit ggf. erforderlichen Maßnahmen der Gebäudesanierung. Bisher beschränkte sich der Ersatz von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden überwi egend auf Modernisierungen bzw. Kessel- oder Brennertausch unter Beibehaltung des fossilen Energieträgers oder Wechsel z. B. von Heizöl auf Erdgas. Der erforderliche Zeitpunkt für eine Umstellung der Heizungsanlage und auch die Wahl des Energieträgers wird aufgrund des gesetzgeberischen Rahmens aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und mit steigenden Kosten der fossilen Energieträger aufgrund der CO 2-Bepreisung gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aber künftig stärker beeinflusst werd en als es bislang der Fall war. Eine gebäudescharfe Beurteilung oder Einzelempfehlungen an die Eigentümer*innen für eine bestimmte Heizungstechnologie ist weder gewollt noch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung fü r die Stadt Münster leistbar. Auch kann keine adressscharfe Vorabprüfung der Genehmigungssituation fü r individuelle Adressen und Technologien vorgenommen werden – zumal sich die gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen im Laufe des Entwicklungsprozesses bis 2045 ändern können. Wenn in den einzelnen Gebäuden konkrete Heizungserneuerungen ansteh en, bestehen für Gebäudeeigentümer*innen mehrere Beratungsmöglichkeiten durch Energieberater, die Verbraucherzentrale NRW im Haus der Nachhaltigkeit, die Stadtwerke Münster sowie das Sanitär -/Heizungshandwerk oder die Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 21 Startberatung Klima der Stadt Münster für Unternehmen in Münster. Für Gebiete bzw. Adressen, die in möglichen Wärmenetzgebieten liegen oder an diese angrenzen – z. B. gegenüberliegende Straßenseite – wird empfohlen, vor Entscheidung für eine dezentrale Wärmeversorgungslösung die Möglichkeit eines künftigen Wärmenetzanschlusses durch Anfrage beim Wärmenetzbetreiber zu prüfen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 22 2 Stakeholderbeteiligung Entsprechend der Vorgaben des WPG ist eine Beteiligung mind. nach Maßgabe d er § 7 Abs. 1 und 2 WPG durchzuführen. Darüber hinaus erfolgt die Information der Öffentlichkeit, da die Stadt Münster in der frühzeitigen, systematischen und transparenten Beteiligung relevanter institutioneller Akteur *innen einen entscheidenden Faktor sieht, um lokale Expertise einzubinden, Akzeptanz zu förde rn und die langfristige sowie effektive Umsetzung der Wärmewende sicherzustellen. Daher baute die Beteiligung im Rahmen der Erstellung der ersten kommunalen Wärmeplanung methodisch auf einer systematischen Stakeholder-Analyse zur Identifikation der relevanten Stakeholder in der KWP auf [1], welche die zentral zu b eteiligenden Akteure ergänzen sollte. Die Methodik sowie die abgeleiteten Beteiligungsformate werden im Folgenden vorgestellt 2.1 Stakeholder-Analyse Die Stakeholder-Analyse 1 stellt den methodischen Grundstein für die gezielte Beteiligung der Akte ur*innen dar. Ziel war die systematische Analyse von Akteursgruppen zur Entwicklung und transparenten Einbindung der Akteursgruppen in geeignete Beteiligungsformate. Das Ergebnis der Stakeholder-Anal yse ist ein umfassendes Akteur*innenkataster, welches rund 150 Institutionen, Organisationen und weiter e Akteur*innen umfasst, die im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in Münster berücksichtigt w urden. Die Analyse folgt im Wesentlichen drei Schritten: • Identifikation relevanter Akteur*innen : Mit Unterstützung der Kenntnisse der Verwaltung sowie der Stadtwerke wurde eine umfassende Liste von Gruppen, Organisationen, Institutionen und Unte rnehmen erstellt, die einen Beitrag zur kommunalen Wärmeplanung leisten können oder von ihr be troffen sind. • Kategorisierung der Akteur*innen : Die Akteur*innen wurden in zentrale Gruppen kategorisiert. Dabei wurden Kategorien entsprechend des Wirkungsfeldes der Akteur*innen gebild et (z.B. Versorgungswirtschaft, Wohnungsverbände und -vereine, Forschungs- und Bild ungseinrichtungen). • Ausrichtung der Kommunikations- und Beteiligungsstrategie : Auf Grundlage der Kategorisierung sowie Zieldefinition der Beteiligung wurden entspreche Beteiligungsformate aufgestellt. Die Ergebnisse der Stakeholder-Analyse fließen unmittelbar in das Beteiligungs konzept ein und bilden die Grundlage die unterschiedlichen Akteursgruppen bedarfsgerecht im La ufe des Prozesses einzubinden – etwa durch regelmäßige Informationen, gezielte Konsultationen oder aktive Beteiligung an der Planung. 2.2 Methodik Die Systematisierung der Akteursgruppen erfolgt entlang von vier Kriterien und ist an die Stakeholder-Analyse der dena angelehnt [1]. • Grad der Betroffenheit: Ermittelt wird, inwieweit ein Akteur oder eine Akteurin unmittelbar (dir ekt) oder mittelbar (indirekt) von den Ergebnissen der KWP betroffen ist. • Politisches Interesse: Bewertet wird, wie das politische Interesse eines Akteurs oder einer Akteurin an der kommunalen Wärmeplanung einzuschätzen ist. Die Interessen leiten sich aus den allgemeinen 1 Es ist zu berücksichtigen, dass die Stakeholder-Analyse zu keinem Zeitpunkt den Anspruch der Vollständigkeit verfolgte. Sie basiert auf dem verfügbaren Wissen sowie auf Einschätzungen und Annahmen zum Zeitpunkt der ersten Erstellung des kommunalen Wärme planes. Das vordergründige Ziel ist die transparente und nachvollziehbare Akteursbeteiligung. Im Verlaufe der dynamis ch ändernden Rahmenbedingungen, die Einfluss auf Akteurskonstellationen und Interessenlagen haben können, ist eine Rückblickend eine Veränderung in der Bewertung von Akteursgruppen möglich. Die Analyse stellt daher eine Systematisierung dar. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 23 Bedürfnissen ab und äußern sich projektbezogen als konkrete (rationale und nicht rationale) Erwartungen und Einzelziele und abgestuft in hoch, mittel oder gering. • Einfluss und Macht: Wird als die Einflussmöglichkeiten eines Akteurs oder einer Akteurin d efiniert, welche sich aus vier theoretischen Ebenen ableitet. Der Einfluss wird abgestuft in hoch, mittel oder gering. • Relevanz für die Umsetzung der Wärmewende in Münster: Eingeschätzt wird die Bedeutung des Akteurs oder der Akteurin für die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Maßnahmen, ebenfalls abgestuft in hoch, mittel oder gering. Basierend auf der systematischen Bewertung werde Akteur*innen verschieden en Beteiligungsgruppen zugeordnet: • Informieren • Informieren/Konsultieren • Konsultieren – Zufriedenstellen • Mitgestalten – eng einbinden Die Beteiligungsgruppen bildeten die Basis für die Gestaltung geeigneter Veranstaltungsformate . Veranstaltungen werden spezifisch auf die jeweilige Akteur*innengruppe abgestimmt, um den Austausch effektiv und zielgerichtet zu gestalten. 2.3 Stakeholderbeteiligung – Formate Aufbauend auf den Erfordernissen des WPG und der theoretischen Herleitung aus der Stakeholder-Analyse wurde ein Beteiligungsfahrplan entwickelt, welcher den gesamten kommunalen Planungs prozess bis zum politischen Beschluss der Wärmeplanung abdeckt. Dieser beinhaltete verschiedene Formate , welche im Folgenden entsprechend der Akteursgruppen gelistet und dort chronologisch genannt werden. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 24 Beteiligung der Öffentlichkeit Im Kontext der Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst der Begriff „Öffentlichkeit“ alle Bürgerinnen und Bürger sowie weitere interessierte Akteurinnen und Akteure außerhalb der Fachver waltungen, wie beispielsweise lokale Unternehmen, Initiativen oder Vereine, die ein Interesse an den Inhal ten und Zielen der KWP haben. Kontinuierliches Online-Beratungsangebot: In der Auftaktphase erfolgte neben einer Pressemitteilung zum Start d er kommunalen Wärmeplanung die Schaltung einer zentralen Website ( www.stadt-muenster.de/klima/kommunale-waermeplanung ) durch die Stabsstelle Klima und Einrichtung einer Telefonhotline inkl. zentraler E- Mail-Adresse. Zentrale Zielgruppe waren Eigentümer*innen, aber auch Fachakteure und Unternehmen. Das Angebot beste ht auch mit Abschluss des Wärmeplans in den städtischen Kommunikationsstrukturen weiter. Abbildung 3: Auszug aus der Webseite für die kommunale Wä rmeplanung Münster Online-Bürger*innen-Informationsveranstaltung zum Zwischenbericht am 09.07.2025: Im Rahmen der verpflichtenden Offenlage des Zwischenberichts nach WPG, die Bürger*innen und weiteren Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme bot, wurde ergänzend ein e Informationsveranstaltung durchgeführt. Ziel war es, die Öffentlichkeit transparent über die zen tralen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse zu informieren und Raum für Rückfragen zu den Inhalten des Zwischenberichts und der KWP zu geben. Online-Bürger*innen-Informationsveranstaltung zum Endbericht im Frühjahr: Ein entsprechendes Format ist auch für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Dabei sollen die Ergebnisse des Zielszenarios und der damit verbundenen Implikationen für Gebäudee igentümer*innen vorgestellt werden. Die Veranstaltung wird erneut dazu dienen, die Öffentlichkeit transparent über d ie abschließenden Ergebnisse des Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 25 Prozesses zu informieren, das vorhandene Beratungsangebot aufzuzeigen und die zentralen Inhalte sowie Schlussfolgerungen gemeinsam zu reflektieren. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 26 Beteiligung von Fachakteur*innen Auftaktveranstaltung Fachakteur*innen am 28.04.2025: Mit der Auftaktveranstaltung für Fachakteur*innen erfolgte eine frühzeitige Einbin dung zentraler Multiplikatoren, Interessensvertretungen und Verbände. Dabei wurden Erwartungen und Informatio nsbedarfe aufgenommen sowie Kontakte zu relevanten Akteursgruppen aufgebaut. In Fachvorträgen wurden die Bausteine und Ziele der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Eine moderierte Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Stabsstelle Klima der Stadt Münster, der Stadtwerke, der Kreishandwerkerschaft, des U mweltforums Münster und der Wohnungswirtschaft griff Erwartungen und Fragen aus dem Publikum auf. Ziel der Veranstaltung war es, wichtige Akteur*innen frühzeitig zu informieren und in den weiteren Prozess einz ubinden. Über eine vorbereitete Feedback-Postkarte konnten Rückmeldungen gegeben und Kontaktdaten für de n weiteren Informationsaustausch hinterlassen werden. Ergänzend wurde im Nachgang ein Online- Fragebogen versendet, um Unterstützungsbedarfe und laufende Planungen zu erfassen und diese in die Erarbeitung der Zielszenarien und Maßnahmenentwicklung einfließen zu lassen. Vertiefungsworkshop Fachakteur*innen am 30.06.2025: Bei der Vertiefungsveranstaltung wurden zentrale Fachakteur*innen aus Müns ter, einschließlich großer Liegenschaftsbetreiber und -verwalter, eingebunden. Aufbauend auf d er Auftaktveranstaltung vom 28.04.2025 beteiligten sich die Akteurinnen aktiv an der weiteren Arbeit im Rahmen der KWP. Nach einem allgemeinen Plenumsteil mit Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse der Bestands- und Po tenzialanalyse arbeiteten die Teilnehmerinnen in thematisch homogenen Kleingruppen, strukturiert nach Akteursbereichen: Immobilienwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Organisationen und Vereine sowie Finanzb ranche. In den Kleingruppen hatten die Akteurinnen die Gelegenheit, konkrete Projekte und Anknüpfungspunkte für die weitere Arbeit zu benennen, um frühe Synergien zu identifizieren. Vertiefungsworkshop Energieberater*innen, SHK und Schornsteinfeger*innen am 21.10.202 5: Bei dem Vertiefungsworkshop wurden zentrale Fachakteurinnen aus Mü nster, welche die Gebäudeeigentümer*innen beraten, eingebunden. Ziel der Veranstaltung war eine intensive und transparente Information zur kommunalen Wärmeplanung, um die Grundlage für die weitere kommunikati ve Arbeit zu schaffen. In thematischen Arbeitsgruppen wurden Fragen aus der Beratungspraxis kommuniziert, Erfahrungen ausgetauscht und die Zusammenarbeit gestärkt. Treffen mit weiteren Stakeholdern im Sommer/ Herbst 2025: Mit einzelnen Stakeholdern wurden zusätzliche Gespräche geführt, um An knüpfungspunkte zur kommunalen Wärmeplanung zu erfahren und entsprechend einfließen zu lassen. Zweiter Vertiefungsworkshop Energieberater*innen, SHK und Schornsteinfeger*innen im Frühjahr 2 026: Für die weitere kommunikative Arbeit ist ein zweiter Vertiefungsworksh op geplant, welcher die Inhalte des Wärmeplans der Stadt Münster aufgreift und die kommunikative Arbeit unterstützen soll. Veranstaltung „Vom Plan zur Umsetzung“ im Frühjahr 2026: Bei der Veranstaltung soll aufgezeigt werden, welche weiteren Schritte sich aus der KWP abl eiten lassen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 27 Beteiligung innerhalb der Verwaltung Online-Auftaktveranstaltung Verwaltung am 05.05.2025: Für interessierte Angehörige der Münsteraner Stadtverwaltung wurde eine einstündige Online- Auftaktveranstaltung durchgeführt, in der über die KWP informiert wurde. Nach einem kurzen Einführungsvortrag standen die Inhalte der KWP sowie die Bezüge zu den einzelnen Fachve rwaltungen im Mittelpunkt. Die Veranstaltung diente sowohl der Information der Verwaltungsakteurinnen als auch ihrer aktiven Beteiligung, etwa durch Hinweise, wenn eigene Aufgaben oder Interessen durch die KWP b erührt wurden. Zudem hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, konkrete Rückfragen zu stellen, die im Rahmen der Veranstaltung beantwortet wurden. Informationsveranstaltung für die Stadtplanung der Stadt Münster am 14.08.2025: Das Stadtplanungsamt wurde aufgrund der zahlreichen fachlichen Überschneidun gen im Bereich städtischer Bauaktivitäten und des damit verbundenen Koordinationsbedarfs gezielt angesprochen, um den Di alog frühzeitig vorzubereiten und fachliche Anknüpfungspunkte zu identifizieren, d ie als Grundlage für den Maßnahmenkatalog dienen sollen. Online-Informationsveranstaltung für die Stadtverwaltung der Stadt Münster am 08.10.2025: Bei der Veranstaltung wurde den Teilnehmenden der aktuelle Sachstand des Zielszenarios vorgeste llt. Im Mittelpunkt stand dabei, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung in Münster bis 2045 er reicht werden kann. Zudem wurden die weiteren geplanten Verfahrensschritte erläutert und offene Fragen b eantwortet. Werkstatt „Verstetigung“ für die Stadtverwaltung der Stadt Münster im Frühjahr 2026: Bei der Veranstaltung soll aufgezeigt werden, welche weiteren Schritte sich aus der KWP ab leiten lassen. Online-Abschluss für den Stadtkonzern der Stadt Münster im Frühjahr 2026: Für interessierte Angehörige des Münsteraner Stadtkonzerns soll eine einstündige O nline- Abschlussveranstaltung durchgeführt werden, in der über den Endbericht d er KWP informiert wird. 2.4 Fortführung des Beteiligungsprozesses Auch nach Fertigstellung des Wärmeplans für die Stadt Münster wird die F ortführung des Beteiligungsprozesses empfohlen. Daher ist die Einbindung relevanter Akteur*innen weiterhin exp lizit vorgesehen. Dies wird beispielsweise über die erarbeiteten Maßnahmen in Form weiterer Beteiligungs- und Austausch- sowie Kommunikationsformate erfolgen, welche bereits oben genannt sind. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 28 3 Eignungsprüfung 3.1 Methodik Im Rahmen des ersten Planungsschrittes – der Eignungsprüfung – wird das Stadtgebiet Münster auf Teilgebiete untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Ver sorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. In Abgrenzung zum GEG gelten gemäß WPG alle Netze, die me hr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten versorgen, als Wärmnetze. Kleinere Netze gelten gemäß GEG als Gebäudenetze und werden im kommunalen Wärmeplan als dezentrale Lösungen ausgewiesen. Die Kriterien für die fehlende Eignung zur Versorgung über ein Wärmenetz bzw. Wasserstoffnetz sind lt. § 14 WPG: Fehlende Eignung für die Versorgung durch ein Wärmenetz: 1. In dem beplanten Gebiet besteht derzeit kein Wärmenetz und es liegen keine konkreten Anhaltspunkte für nutzbare Potenziale für Wärme aus erneuerbaren Energien oder u nvermeidbarer Abwärme vor, die über ein Wärmenetz nutzbar gemacht werden können und 2. aufgrund der Siedlungsstruktur und des daraus resultierenden voraussichtlichen Wärmebedarfs ist davon auszugehen, dass eine künftige Versorgung des Gebiets oder Teilgebiets über ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich sein wird. Fehlende Eignung für die Versorgung durch ein Wasserstoffnetz: 1. In dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet besteht kein Gasnetz und es liegen entweder keine konkreten Anhaltspunkte für eine dezentrale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Was serstoff vor oder die Versorgung eines neuen Wasserstoffverteilnetzes über darüberliegende N etzebenen erscheint nicht sichergestellt oder 2. in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet besteht ein Gasnetz, aber insbe sondere aufgrund der räumlichen Lage, der Abnehmerstruktur des beplanten Gebiets oder Teil gebiets und des voraussichtlichen Wärmebedarfs kann davon ausgegangen werden, dass die künftige Vers orgung über ein Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich sein wird. Für ein Gebiet oder Teilgebiet, für das die o. g. Kriterien zutreffen, kann gem. WPG eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden, mit Verzicht auf eine detaillierte Bestandsaufnahme un d die detaillierte Einteilung in Versorgungsgebiete. Das identifizierte Gebiet wird auf Basis der folgenden Datenquellen ab geleitet: • aktuelle Siedlungs- und Gewerbebereiche des Regionalplans, d. h. die allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB ) gemäß dem Regionalplan Münsterland • Potenzialflächen für Siedlungen gemäß dem Integrierten Flächenkonzept der Stadt Münster [2] • Flächen gemäß Baulandprogramm der Stadt Münster [3] • FNP- Reserveflächen • Potenzialflächen gemäß Gewerbeflächenentwicklungskonzept Alle Bereiche, welche nicht in die oben genannten Flächen fallen, werd en im Rahmen der Eignungsprüfung als Gebiete für die voraussichtliche dezentrale Versorgung definiert. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 29 Die folgende Bestands- und Potenzialanalyse wird im Rahmen der kommunalen Wärme planung der Stadt Münster für alle Gebäude und Flächen – auch solche in Gebieten für die voraussichtliche dezentrale Versor gung – durchgeführt. 3.2 Ergebnisse Hinsichtlich der Prüfung auf Eignungsgebiete für die Versorgung aus einem Wasse rstoffnetz ergibt sich ausgehend vom gegenwärtigen Stand der Wasserstoffstrategie des Bundes und der Einschätzung des Gasnetzbetreibers Stadtnetze Münster GmbH folgende Situation: • Gemäß den Ausführungen in Kapitel 5.5.9 zu den Potenzialen für den Einsatz von Wasserstoff sind im Wasserstoff-Kernnetz des Bundes zwei Hochdruck-Gastransportleitungen vorgese hen, die in unmittelbarer Nähe zur Stadt Münster verlaufen und deren Nutzung von Gas auf Wasserstoff umgestellt werden soll. Damit ist prinzipiell die Möglichkeit eines Anschlusses v on Münster an das Wasserstoff- Kernnetz gegeben, was den Aufbau einer lokalen Wasserstoff-Infrastruktur ( Verteilleitungen) nach sich ziehen würde, die sich an dem zu erwartenden Wasserstoffbedarf orientiert. • Der Einsatz von Wasserstoff in dezentralen Heizungen für Raumwärme und Warmwasser ist jedoch aus Sicht der Autor*innen sowie der Stadt Münster und des lokalen Netzbetr eibers Stadtnetze Münster aus Kosten-, Verfügbarkeits- und Effizienzgründen in der breiten Anwend ung nicht sinnvoll oder vorgesehen. In der Versorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben sowie angren zenden Gebäuden kann sich eine Wasserstoffversorgung im Einzelfall als sinnvoll erweisen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Wärmeplanung im Folgenden davon aus gegangen, dass zur Transformation der Wärmeversorgung im Wohngebäudebereich hin zur CO 2-Neutralität für Münster keine Versorgung aus einem Wasserstoffverteilnetz flächendeckend zur Verfügu ng stehen wird. Die flächenbezogene Eignungsprüfung erfolgte demzufolge hinsichtlich der Nich t-Eignung für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz im Sinne WPG auf Basis der Stadtzellen unter Verschneidung mit den im Regionalplan ausgewiesenen bereits bebauten Gebieten und potenziellen Ausbaugebieten. Die Ergebnisse der Flächenprüfung sind in Abbildung 4 dargestellt. Die Grafik zeigt die Gebiete, die aller Voraussicht nach nicht für Versor gung aus Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen geeignet sind und auch langfristig dezentral versorgt werden sollten. Sie befinden sich überwiegend an den locker bebauten Siedlungsrändern der Stadtzellen – also zum einen entlang der Stadtgrenzen – aber auch im Bereich der Grüngürtel zwischen den Stadtzellen. F ür diese Gebiete werden im Rahmen des Zielszenarios keine detaillierteren Untersuchungen hinsichtlich der Wärmenetzeignung vorgenommen werden. In die späteren Bilanzen des Zielszenarios fließen jedoch auch diese Gebiete ein. Die flächen- und bedarfsbezogenen Anteile dieser Gebiete an der gesamten Fläche bzw. am gesamten Wärmebedarf im Stadtgebiet sind in Tabelle 3 zusammengestellt. Wie die Ergebnisse zeigen, umfassen die hier identifizierten Gebiete zwar 70, 6 % der städtischen Gesamtfläche, aber nur 5,7 % aller Energiebezugsflächen bzw. 7,3 % des gesamtstädtischen Wärmebedarfs. Diese Zahlen unterstreichen die Struktur dieser Gebiete mit sehr geringen Bebauungs- und Wärmeliniendichten. Tabelle 3: Flächen- und bedarfsbezogene Anteile der dezentral en Versorgungsgebiete gem. Eignungsprüfung Anteile der voraussichtlich dezentralen Versorgungsgebiete gemäß Eignungsprüfung … …an der Gebietsfläche 72,6 % …am Wärmebedarf 7,3 % …an der Energiebezugsfläche 5,7 % Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 30 Ergänzend wird an dieser Stelle auf folgende Zusammenhänge hingewiesen: 1. Die hier ausgewiesenen Gebiete eignen sich zwar nicht für die Versor gung aus Wärmenetzen im Sinne WPG, können aber Gebäude(gruppen) enthalten, die für ein Gebäudenetz gem. GEG geeignet s ind. 2. Innerhalb der nicht für Wärmenetze geeigneten Gebiete sind teilweise Pote nziale für die regenerative Wärmeerzeugung vorhanden, z. B. Freiflächen für Solarthermie, oberfläche nnahe Geothermie, Kläranlagen oder Biogasanlagen. Diese werden im Rahmen der Potenzialermittlung miter fasst und im Zielszenario ggf. für die Nutzung in Wärmenetzen in angrenzenden Gebieten b erücksichtigt. Eine Versorgung der Gebäude mit Wärmenetzen ist jedoch aufgrund der geringen Wärmedich te nicht sinnvoll. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 31 Abbildung 4: Darstellung der Gebiete für die dezentrale Wär meversorgung gemäß Eignungsprüfung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 32 4 Bestandsanalyse 4.1 Methodik Die Bestandsanalyse der Wärmeplanung erfordert eine umfangreiche Datenbasis. Einen Überb lick über die erhobenen Daten und die daraus abgeleiteten flächen- und gebietsbezogenen Kennzahlen und Strukturdaten zeigt die Abbildung 5. Abbildung 5: Darstellung Datenbasis der Bestandsanalyse 4.1.1 Gebäude- und Bezugsflächen Grundlage für den Gebäudebestand der Stadt Münster ist das Raumwärmebedarfsmodell N RW des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) [4] mit den Gru ndflächen aller Gebäude in Münster (Stand Dezember 2024, knapp 122.000 Gebäude). Im KWP werden nur beheizte Gebäude berücksichtigt (rd. 110.000 Gebäude). Nicht beheizte Gebäude sind bspw. Garagen, Schuppe n, Parkhäuser, Gartenhäuser, Schutzhütten oder Umformer. Für die beheizten Gebäude liegen Angaben zur Nettogrundfläche bzw. zu r Nutz- oder Wohnfläche vor. Diese wurden einheitlich auf die Energiebezugsfläche (EBZ) umgerechnet. Die Energie bezugsfläche ist dabei die Gesamtfläche aller beheizten und gekühlten Bereiche eines Gebäudes, d ie für die energetische Bewertung herangezogen wird. Die Summe der Energiebezugsflächen beträgt rund 23 Mio. m². Zur Reduktion der Komplexität des Datenmodells und da viele Informationen ohnehin nur adressscharf vorliegen, werden sämtliche beheizten Gebäude mit derselben Adresse zu ein em Datenpunkt aggregiert. Die Anzahl der Adressen mit beheizten Gebäuden liegt bei 64.394 . Im weiteren Verlauf werden die Begriffe „Gebäude“ und „Adresse“ teilweise synonym verwendet. 4.1.2 Einteilung in Baublöcke Ein Baublock wird von mehreren Straßen bzw. Straßenabschnitten und natürl ichen oder baulichen Grenzen umschlossen und weist eine möglichst homogene Struktur auf. Baublöcke sind im KWP die kleinste räumliche Aggregationseinheit. Als Grundlage wurden die Daten zur kommunalen Wärmeplanung des LANUK verwendet. Da aus Datenschutzgründen nur Ergebnisse aus der Aggregation von mindestens fünf Einfamilienhäusern dargestellt werden dürfen, werden ausschließlich Baublöcke dargestellt, die Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 33 - mindestens fünf Gebäude des Gebäudetyps Einfamilienhaus oder Reihenhaus - eine Mischung aus Einfamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und anderen Gebäudety pen - andere Gebäudetypen (Mehrfamilienhäuser, Gewerbegebäude, öffentliche Gebäud e, …) enthalten. Die räumlichen Darstellungen im Rahmen des KWP enthalten für Münster insgesamt 4.301 Baublöcke. 4.1.3 Bezeichnungen für Energie und Wärme Die Ermittlung der Energie- und Treibhausgasbilanz erfolgt im Bottom-Up-Verfahren ausgehend vom Wärme- und Endenergiebedarf auf Gebäudeebene unter stufenweiser Aggregation auf Adressebene, Stadtbezirk und Stadtzellenebene und weiteren Zwischenstufen (Baublockebene, Straßenabschnittseben e etc.). Zur Erläuterung der im Folgenden häufig verwendeten Begriffe Primärenergiebedarf, Ende nergiebedarf und Wärmebedarf sind in Abbildung 6 die verschiedenen Bilanzgrenzen und die Begriffsv erwendung dargestellt mit: • Primärenergiebedarf = Einsatz fossiler oder regenerativer Energieträger inkl. alle r Umwandlungs- und Verteilungsverluste in der dem Gebäude vorgelagerten Versorgungs kette. (z. B. bei zentralen Erzeugungsanlagen und Versorgung über ein Wärmenetz, bei der zentralen Stromerzeugung und Versorgung über das öffentliche Stromnetz) zur Deckung des Wärmebedarfs des Gebäudes. • Endenergiebedarf = Energiebereitstellung frei Gebäudegrenze (z. B. gelieferte Gasmenge) unter Berücksichtigung des jeweiligen Energieträgers und der zum Einsatz kommend en Umwandlungstechnik bzw. Heizungstechnik sowie deren jeweiliger Umwandlu ngsverluste. Der Endenergiebedarf kann fossile oder regenerative Energieträger oder auch (regenera tiven) Strom oder Wärmelieferung aus einem Netz umfassen. • Erzeugernutzwärme = von der Erzeugungsanlage im Gebäude bereitgestellte Wärme. Diese beinhaltet den Nutzwärmebedarf plus die gebäudeinternen Wärmeverluste. • Nutzwärmebedarf = Summe aus Wärmebedarf für die Beheizung eines Gebäudes und die Trinkwarmwasserbereitstellung (sowie Prozesswärme im Industriesektor). Abbildung 6: Darstellung Bilanzgrenzen Wärmebedarf, Endenergie und Primärenergie Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 34 4.1.4 Wärmebedarfsmodell Für alle beheizten Gebäude wurden die rechnerischen Wärmebedarfswerte de s Raumwärmebedarfsmodells NRW des LANUK auf Adressebene mit Unterscheidung von Raumwärme und Wärme für Trinkwarmwasser (TWW) zusammengestellt. Diese bilden die Basis für den Wärmebedarf für die auf Basi s nicht leitungsgebundener Heizenergieträger versorgten Gebäude (Heizöl, Flüssiggas, Holz etc.). Für die leitungsgebunden versorgten Gebäude wurden die Wärmebedarfsdaten ü ber die Auswertung der Verbrauchsdaten wie nachfolgend aufgeführt nachgeschärft. Grundlagen für die verwendeten gemessenen Endenergieeinsatzmengen sind: • Synthetisierte Daten der Stadtnetze Münster aus der Verbrauchsabrech nung für die Wärmelieferung aus den Wärmenetzen (Jahresmengen für 2021, 2022 und 2023) • Synthetisierte Daten der Stadtnetze Münster aus der Verbrauchsabrech nung für die Erdgaslieferung (Jahresmengen 2021, 2022 und 2023) • Synthetisierte Daten der Stadtnetze Münster aus der Verbrauchsabrech nung für die Stromlieferung (Jahresmengen 2021, 2022 und 2023) Die synthetisierten Verbrauchswerte wurden über die erhobenen Jahre witterungsbereinigt (Klimadaten gem. Klimadatentool des Instituts für Wohnen und Umwelt; Jahre 2021, 2022 und 2023 im Vergleich zum 20-jährigen Mittel 2004 bis 2023) und anschließend gemittelt. Zur Ermittlung der Wärme bedarfe der leitungsgebunden versorgten Gebäude wurden die Verbrauchsdaten mittels der in Tabelle 4 aufgelisteten Jahresnutzungsgrade umgerechnet. Tabelle 4: Nutzungsgrade dezentraler Wärmeerzeuger Wärmeerzeuger (dezentral) Nutzungsgrad Hausanschlussstation für Fernwärme 0,99 Erdgas-Kessel 0,90 Stromdirektheizung 0,99 Luftwärmepumpe 2,4 Erdwärmepumpe 3,6 Ölkessel 0,87 Holzhackschnitzelheizung 0,83 Pelletheizung 0,85 Kamin 0,75 Die hieraus resultierenden Wärmebedarfe entsprechen dem tatsächlichen Bedarf in Münster besser als die rein rechnerischen Wärmebedarfsdaten aus dem LANUK-Modell. Sie wurden daher für alle Adressen mit leitungsgebundener Endenergieversorgung für Wärme (Wärmelieferung, Erdgas, Strom) an Stelle der Wärmebedarfsdaten aus dem LANUK-Modell angesetzt. 4.1.5 Ermittlung der Wärmeerzeugung aus Solarthermieanlagen Verbrauchsdaten für Wärme aus Solarthermieanlagen liegen nicht vor. Es er folgte eine Abschätzung der genutzten Solarwärme auf Grundlage von Daten aus Statistiken des Umweltbundes amtes sowie des Bundesverbandes für Solarwirtschaft. So wurden in Deutschland im Jahr 2024 etwa 8,8 Mrd. kWh Wärme von rd. 2,6 Mio. Anlagen bereitgestellt [5]. Der Anteil der Gebäude mit Solarther mieanlage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und beträgt lt. BSW Solar in NRW knapp über 6 %. Es wird davon ausgegangen, dass ein großer Anteil dieser Anlagen auf Dächern von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern im dörflichen und ländlichen Raum, jedoch eher seltener auf Mehrfamilienhäusern installiert ist. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 35 Zur Abschätzung der bereits genutzten Solarwärme in Münster wird angenommen, d ass rd. 6 % aller Wohngebäude mit einer Energiebezugsfläche kleiner 200 m² über eine Solarthermieanlage verfügen, welche 30 % des Raumwärme- und Trinkwarmwasserbedarfs bereitstellt. Diese Anlagen werde n den Gebäuden zufallsbasiert und über das gesamte Stadtgebiet verteilt zugeordnet. 4.1.6 Kehrbuchauswertung und Bestimmung der Energieträger Das Stadtgebiet Münster umfasst 23 Kehrbezirke. Alle zuständigen Bezirksschorns teinfeger*innen stellten ihre Daten aus den elektronischen Kehrbüchern in Übereinstimmung mit der entsprechenden landesrechtlichen Erlaubnis datenschutzkonform auf unterschiedlichen Aggregationsstufen zur Verfügung. Die Auswertung der Schornsteinfegerdaten wurde insbesondere für die Ermittlung fol gender Informationen genutzt: • Plausibilisierung des Heizenergieträgers bei leitungsgebunden versorgten Gebäuden; ggf. Bildung eines Energieträgermixes bei Kombinationen verschiedener Energieträger. • Eingrenzung des Heizenergieträgers für die Adressen mit ausschließlich n icht leitungsgebundener Versorgung (NLG = Heizöl, Flüssiggas, Holz). Bei Gebäuden, denen weder anhand der synthetisierten Verbrauchsdate n noch anhand der aggregierten Informationen zu Feuerstätten aus den Schornsteinfegerdaten ein Energieträger zugeordnet werden konnte, wurde der Energieträger statistisch ergänzt. Dies betraf in Münster 3,8 % d er Gebäude. Zum Auffüllen der fehlenden Energieträger wurden Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Strom berücksichtigt. 4.1.7 Datenabfrage Industrie und Gewerbe Zur Erfassung des Prozesswärmebedarfs und möglicher Abwärmepotenziale wurden anhand d er Größe, der Branche und Informationen zum Wärmeverbrauch, Gasverbrauch und zum Strom verbrauch (Wärme und auch Licht & Kraft) insgesamt 46 Industrie- und Gewerbebetriebe und Insti tutionen identifiziert und eine Fragebogenaktion durchgeführt. Über die Abfrage der Aufteilung des Wärmebedarfs nach Raumwärme, TWW und Prozesswärme hinaus wurden hierbei der Endenergieeinsatz an Brennstoffen u nd Strom sowie vorhandene und genutzte bzw. nutzbare Abwärmepotenziale erfasst. Zu den 46 angefragten Unternehmen und Institutionen konnten 16 Rückl äufe unterschiedlicher Detaillierungstiefe verzeichnet werden. Die Ergebnisse sind in die Bestandsanalys e (Prozesswärme) und die Potenzialanalyse (Abwärmepotenziale) anonymisiert eingeflossen. 4.1.8 Erfassung und Bilanzierung von KWK-Anlagen und PV-Anlagen Zur Erfassung der stromerzeugenden Anlagen wurden die öffentlich verfügbaren Infor mationen des Marktstammdatenregisters verwendet. Diese Daten wurden ergänzt und abgeglichen mit den Betreiberdaten der Erzeugungsanlagen der großen Wärmenetze der Stadtwerke Münster und der Universität Mü nster. Die Daten zu den PV-Anlagen werden genutzt, um die regenerative Stromerzeu gung im Ist-Zustand zu erfassen, die ggf. für vorhandene bzw. zukünftige Wärmepumpenanlagen nutzbar ist. Die Daten werden darüber hinaus im Rahmen der Potenzialermittlung für den PV-Strom berücksichtigt. Bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) wird gleichzeitig Strom und Wärme er zeugt. Zur korrekten Ermittlung der Wärmeerzeugung und der hierfür erforderlichen Gasmengen sind die Gaseinsatzmengen in diesen Anlagen um den Anteil der Stromerzeugung zu reduzieren. Die Aufteilun g des Brennstoffeinsatzes und der Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) auf Strom und Wärme kann nach un terschiedlichen Methoden Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 36 erfolgen. Üblich sind die Substitutionsmethode, wie sie z. B. für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwendet wird, oder die Allokationsmethode (auch Carnotmethode), wie sie im AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 6 beschrieben ist. Entsprechend dem Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung des Bundesminister iums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur Ermittlun g der Endenergie- und THG- Bilanzen die Carnotmethode verwendet werden, da nur mit ihr ein konsistenter Vergleich von heutigen und zukünftigen THG-Emissionen möglich ist. Zur Bilanzierung der dezentralen KWK-Anlagen wurden, basierend auf den Brennstoffeinsatzmengen und anhand bekannter Leistungsdaten bzw. typischer Wirkungsgrade, die rechnerische Strom- und Wärmeerzeugung ermittelt. Anhand dessen erfolgt die Aufteilung des rechnerischen Ante ils der Brennstoffeinsatzmengen für Wärme bzw. Strom nach der Carnotmethode gem. AGFW FW 309 und damit konform zu m KWP-Leitfaden des BMWK sowie die Aufstellung der THG-Bilanz mit den brennstoffbezogenen Emissionsfaktoren gem. Leitfaden des BMWK für alle Endenergieeinsatzmengen zur Wärmeerzeugung. Es ist zu beachte n, dass im Rahmen der Endenergiebilanz der KWP nur die Brennstoffmengen für Wärme berücksichtigt werden. 4.1.9 Endenergiebilanz und Treibhausgasbilanz Die Aufstellung der Endenergiebilanz für den Wärmemarkt erfolgt auf Basis der er mittelten Wärmebedarfsdaten und Endenergieverbrauchsdaten im Bottom-Up-Verfahren durch stufenweise Aggregatio n auf Stadtzellenebene und auf Stadtebene. Die Endenergiemengen der nicht leitungsgebunden versorgten Adressen wurd en ermittelt auf Basis der Wärmebedarfsmengen gem. LANUK-Daten mit einem mittleren Nutzungsgrad von 88 %. Die Endenergiemengen der leitungsgebunden versorgten Adressen folgen aus den Daten der Jahresverbrauchsabrechnungen für Erdgas, Heizstrom/Wärmepumpenstrom und Wärme aus Wärmenetzen. Für Erdgas werden die Ko rrekturen für KWK- Anlagen gem. Kapitel 4.1.8 beachtet. Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen der dezentralen Feuerungs anlagen erfolgt auf Basis der ermittelten Endenergiemengen für die Wärmeerzeugung durch Multiplikation mit den jewe iligen Emissionsfaktoren der Endenergieträger. Die Emissionsfaktoren werden angesetzt gem. dem Leitfaden des BMWK. Sie sind in Tabelle 5 zusammengestellt. Zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen der großen Fernwärme- und Nahwä rme-Netze wurden die anlagen- bzw. systembezogenen Emissionsfaktoren für die einzelnen Netze auf Basis de r Brennstoff-, Strom- und Wärmebilanzen der Jahre 2021 bis 2023 nach der Carnot-Methode ermittelt. Diese sind zusammengestellt in Tabelle 6 . Die jährlichen Emissionen ergeben sich aus der Multiplikation dieser Faktoren mit den Wärmeabsatzmengen der einzelnen Netze. Tabelle 5: Emissionsfaktoren gem. KWP-Leitfaden des BMWK Energieträger Emissionen in g CO2-Äquivalent je kWh Endenergie 2020 2021 2022 Fossile Brennstoffe Heizöl 310 310 310 Erdgas 240 240 240 Braunkohle 430 430 430 Steinkohle 400 400 400 Biogene Brennstoffe Holz 20 20 20 Biogas 140 140 139 Wärme, Kälte Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme 0 0 0 Wärme aus Verbrennung von Siedlungsabfällen 20 20 20 Abwärme aus Prozessen 40 40 40 Strom-Mix D 424 472 499 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 37 Tabelle 6: Emissionsfaktoren der wesentlichen Wärmenetze (eigene Be rechnung; Carnotmethode) Wärmenetz Emissionsfaktoren in gCO2-Äquivalent je kWh Wärmeerzeugung Netz Innenstadt (Stadtwerke) 132 Netz der Uni Münster 273 Netz Albachten 139 Netz Amelsbüren 117 Netz Hiltrup 137 Netz Roxel Nord 169 4.2 Gemeindestruktur Münster befindet sich im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen und ist eine der größten Flächenstädte in Nordrhein-Westfalen mit über 300 Quadratkilometern. Die Siedlungsstruktur von Münster ist geprägt durch eine Mischung aus histor ischer und moderner Entwicklung. Münster hat eine lange Geschichte, die sich in der Altstadt widerspiegel t. Die Stadtmauer, die im Mittelalter errichtet wurde, umschloss damals einen urbanen Raum von über 100 Hektar. Im Laufe der Zeit hat Münster mehrere Eingemeindungen erfahren, die das Stadtgebiet erheblich vergrößert haben. Die bedeutendsten Eingemeindungen fanden 1875, 1903 und 197 5 statt, wodurch die Stadt ihre Fläche und Bevölkerung deutlich erweiterte. Münster ist in sechs Stadtbezirke gegliedert (Münster-Mitte (unterteilt in Altstadt, Innenstadtring, Mitte-Süd, Mitte-Nordost), Münster-West, Münster-Nord, Münster-Ost, Münster- Südost und Münster-Hiltrup). Diese Stadtbezirke sind weiter in 45 Stadtteile unterteilt, die auch als "Statistisch e Bezirke" bezeichnet werden. Beispiele hierfür sind Aegidii, Überwasser, Dom, Pluggendorf, Bahnhof, Hafen, Gievenbeck und weitere. Auf der nächsten Ebene gibt es 174 Stadtzellen, die eine feinere Unterteilung der Stadtteil e darstellen. Die Ebene der Baublöcke bietet noch detailliertere Unterteilungen, d ie bis auf einzelne Straßenseiten heruntergebrochen werden können. Diese Struktur ermöglicht eine diffe renzierte und detaillierte Betrachtung und Analyse des Stadtgebiets. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 38 Abbildung 7: Stadtzellen Münster und Einwohnerdichte [6] Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 39 4.3 Gebäudestruktur Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden für Münster insgesamt rd. 64.394 be heizte Gebäude mit einer Energiebezugsfläche von rd. 23 Mio. m² erfasst. Die Anteile der Energie bezugsflächen nach Sektoren sind im linken Teil der Abbildung 8 dargestellt. Der Anteil der Privathaushalte überwiegt mit 66 % und 15 M io. m² bei weitem, gefolgt vom Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD, hier inkl. Indu strie) und den öffentlichen Gebäuden. Dem Sektor „Öffentliche Gebäude“ sind im Rahmen der Wärmeplanung sämtliche Gebäude zugeordnet, die gemäß dem Raumwärmebedarfsmodell NRW des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) als Öffentliche Gebäude gekennzeichnet sind. Dies sind alle Gebäude in öffentlicher Trägerschaft der Städte, der Kreise, der Bundesländer oder des Bundes. Typische N utzungsarten sind Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen wie Schulen/Hochschulen und Kinde rgärten sowie Betreuungseinrichtungen, Veranstaltungsgebäude und Krankenhäuser. Im rechten Teil der Grafik in Abbildung 8 sind für die Wohngebäude die Anteile der Gebäudetypen nach Einfamilienhäusern (freistehend, EFH), Reihenhäusern (RH) und Meh rfamilienhäusern (MFH) dargestellt. Der Anteil der EFH an der Energiebezugsfläche liegt bei 39 %, gefolgt von großen Mehrfamilienhäusern mit einem Anteil von 38 %. In Abbildung 9 ist eine Auswertung der Altersstruktur der Gebäude dargestellt mit der An zahl Gebäude nach Gebäudealtersklassen. Es wird deutlich, dass der weit überwiegende Anteil der Gebäude vor den 1970er-Jahren und damit vor der gesetzlichen Verankerung von Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und Dämmstandard errichtet wurde. Eine wohn- bzw. nutzflächenbezogene Darstellung der Bebauungsdichte au f Baublockebene (Wohn- und Nutzraumdichte) zeigt die Karte in Abbildung 10. Hier sind deutlich die dichter bebauten Bereiche in zentralen Stadtzellen im Vergleich zu den locker bebauten Flächen in den Außenbereichen erkennbar. Ergänzend zeigen Abbildung 11 bzw. Abbildung 12 in baublockbezogener Darstellung die Bebauungsstruktur nach Gebäudetypen (z. B. EFH, MFH, Gebäude im Sektor GHD) sowie die über wiegende Baualtersklasse. Diese kartografischen Darstellungen sind Gegenstand der Darstellungsanforderungen für den Wärme plan gem. Anlage 2 WPG. Die hinterlegten adressscharfen Informationen werden implizit als Date ngrundlage in allen nachfolgenden Arbeitsschritten verwendet (Potenzialanalyse, Zielszenari o und Einteilung des Stadtgebietes in Eignungsgebiete für Wärmenetze bzw. die dezentrale Versorgung). Mit Rücks icht auf den Datenschutz erfolgen die Darstellungen baublockbezogen. Die räumliche Verteilung der Gebäudetypen in Abbildung 11 spiegelt die Verteilung der Wohnraumdichte in Münster wider mit EFH und RH überwiegend in den Außenbereichen und MFH in den dichter bebauten Bereichen in den Zentren der Stadtzellen. MFH finden sich aber auch in Siedlun gsbebauungen außerhalb der Stadtbezirkszentren. Die Gebäude des Sektors GHD zeigen sich sowohl in geschlossenen Gewerbegebieten als auch in den Stadtzellenzentren. Die Verteilung der Baualtersklassen (BAK) in Abbildung 9 zeigt eine sehr heterogene Struktur. Sehr alte Gebäude zeigen sich sowohl in den Zentren der Stadtzellen als auch in den Randgebieten der Bebauung. Ähnlich verhält es sich mit Neubaugebieten: diese finden sich sowohl in den Randgebieten als auch in Nähe von den Zentren der Stadtzellen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 40 Abbildung 8: Energiebezugsflächen nach Sektoren und Wohngebäudetyp en Abbildung 9: Häufigkeitsverteilung der Baualtersklassen de r Gebäude Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 41 Abbildung 10: Wohn- und Nutzraumdichte nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 42 Abbildung 11: Überwiegende Gebäudetypen nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 43 Abbildung 12: Baualtersklassen nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 44 4.4 Versorgungsstruktur 4.4.1 Gas- und Wärmenetze Die flächig bebauten Stadtgebiete der Stadt Münster sind größtenteils mit Erdgas e rschlossen. Der Gasnetzplan wurde von den Stadtnetzen Münster für die Untersuchungen im Rahmen des Wärmeplans zur Verfügung gestellt. Gem. Anlage 2 WPG soll jedoch die kartografische Darstellung und Veröffentlichun g mit Rücksicht auf den Datenschutz und die kritische Infrastruktur in Form einer baublockbezogenen Darstellung erfolgen. Abbildung 13 zeigt für jeden Baublock, ob sich im Umkreis von 25 m ein Erdgasnetz befindet. Die Wärmenetze in Münster sind in der Abbildung 14 mit den Standorten der größeren Erzeugungsanlagen dargestellt. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Fernwärmenetz und den Nahwärmenetzen der Stadtwerke Münster, dem Fernwärmenetz der Universität und kleineren Netzen weit erer Versorger, die vorrangig aus kleineren gasgefeuerten Anlagen versorgt werden. Die wesentlichen Eckdate n der Erzeugungsanlagen und Wärmespeicher der Stadtwerke Münster und der Universität sind in Tabelle 7 und Tabelle 8 zusammengestellt und in Abbildung 14 verortet. Beim Fernwärmenetz konzentriert sich die Erzeugung sehr stark au f das HKW am Hafen als Hauptstandort. Tabelle 7: Wärmeerzeugungsanlagen der Wärmenetze Anlagenbezeichnung Th. Leistung in MW Energieträger Inbetrieb- nahme Teilnetz 1 HKW am Hafen 277 Erdgas, Heizöl, Strom 2005 Fernwärmenetz 2 HKW Angelmodde 9,2 Erdgas, Heizöl 1971, 1976 Fernwärmenetz 3 HW Coerde 27,9 Heizöl 1990 Fernwärmenetz 4 HW Mecklenbeck 9,4 Erdgas, Heizöl 2022 Fernwärmenetz 5 HKW Albachten 3,6 Erdgas 2020 Nahwärmenetz Albachten 6 HKW Havixbecker Straße 2,8 Erdgas 2012 Nahwärmenetz Roxel 7 HKW Deermanskamp 0,1 Erdgas 2017 Nahwärmenetz Roxel 8 HKW Amelsbüren 3,6 Biomethan, Erdgas 2006 Nahwärmenetz Amelsbüren 9 HKW Westfalenstraße 2,5 Erdgas 2023 Nahwärmenetz Hiltrup 10 HKW an der Hiltruper Baumschule 0,8 Erdgas 2023 Nahwärmenetz Hiltrup 11 HW Uni Münster 120 Erdgas, Heizöl 1962 (Kessel ab 2000) Fernwärmenetz Uni 12 BHKW Baumgartenweg 0,2 Erdgas 2021 Nahwärmenetz Baumgartenweg Tabelle 8: Wärmespeicher der Wärmenetze Anlagenbezeichnung Größe in m³ Inbetrieb- nahme 1 HKW am Hafen 8.000 2007 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 45 Abbildung 13: Ausdehnung der Erdgasversorgung in baublockbezog ener Darstellung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 46 Abbildung 14: Wärmenetze und Erzeugerstandorte Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 47 4.4.2 Abwassernetz Abbildung 15 zeigt das Abwassernetz in Münster, klassifiziert nach Profilbreite, sowie die Lage der vier Kläranlagen im Stadtgebiet. Leitungsabschnitte mit großen Durchmessern ab DN 700 (70 0 mm) sind blau dargestellt. Diese Karte dient als Basis für die Untersuchung von Potenzialen zur Wärmegewin nung aus Abwasserwärme. Im Rahmen der Potenzialanalyse wird zur Nutzung von Abwasserkanälen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung als technische Mindestanforderung DN 700 für die Kanalgröße und ein Trocken wetterdurchfluss von >30 l/s angenommen. Die genaueren technischen Mindestmaße sind im Rahmen einer detaillierteren Studie noch einmal anhand des neuesten technischen Standes zu untersuchen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 48 Abbildung 15: Abwassernetz und Lage der Kläranlagen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 49 4.4.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen Dezentrale Erzeugeranlagen sind Wärmeerzeugungsanlagen, die sich direkt in oder an den Gebäuden befinden. Dies können z. B. Kesselanlagen, Wärmepumpen oder auch Hausübergabestationen sein (bei Beheizung über ein Wärmenetz). Die folgenden Zusammenstellungen bzw. kartografischen Darstellungen gehen auf die Anforderungen gem. Anlage 2 WPG zurück. Tabelle 9 zeigt eine Auswertung der Anzahl dezentraler Wärmeerzeugungsanlagen nach Energie trägern in Münster. Zur Quantifizierung der Anzahl der Wärmeerzeuger werden an dieser Stelle die Anzahl an Adressen, die einen bestimmten Energieträger als Hauptenergieträger verwenden, herangezogen. Tabelle 9: Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger nach Energieträ ger Adressen mit Energieträger als Hauptenergieträger Erdgas 39.322 Biogas 28 Fernwärme 8.215 Strom 3.682 Heizöl 9.750 Holz 1.332 Sonstige 2.066 Erdgas ist mit 39.322 Adressen der am häufigsten genutzte Hauptenergieträger, gefolgt von Heizöl mit zusammen 9.750 Adressen. Fernwärme kommt in über 8.200 Fällen zum Eins atz. Weitere genutzte Hauptenergieträger sind Strom, Holz und Biogas. Unter die Kategorie Sonstige fällt insbesondere Fl üssiggas, aber auch ein marginaler Anteil Kohle. Es ist zu beachten, dass diese Werte eine Näherung an die Anz ahl der Wärmeerzeuger darstellen und, beispielsweise im Falle von hybrider Versorgung oder Etagenheizungen, nach unte n, oder im Falle von nicht identifizierten weiteren nicht-leistungsgebundenen Energieträgern, nach oben abweichen können. Basierend auf den Schornsteinfegerdaten konnten zudem rd. 19.250 Kamine identifiziert werd en. Die Anzahl dezentraler Solarthermieanlagen wurde statistisch auf rd. 2.100 geschätzt. Die folgenden Grafiken Abbildung 16 bis Abbildung 20 zeigen die nach WPG geforderten kartografischen, baublockbezogenen Darstellungen der auf die Anzahl bezogenen Anteile de r dezentralen Erzeugungsanlagen nach Art der Wärmeerzeuger - hier ebenfalls dargestellt anhand der Anzahl Adressen, die einen Energieträger als Hauptenergieträger verwenden. Da die Darstellung als eine Gesamtkarte im Rahmen des vorliegenden Berichtes nicht lesbar wäre, erfolgt die Visualisierung in Form mehrerer Karten jeweil s für die einzelnen Wärmeerzeuger gem. der Unterteilung in Tabelle 9. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 50 Abbildung 16: Anteil Hausübergabestationen in Wärmenetzen auf B aublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 51 Abbildung 17: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Erdgas auf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 52 Abbildung 18: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Heizöl und Flü ssiggas auf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 53 Abbildung 19: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger mit Brennstoff H olz auf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 54 Abbildung 20: Anteil dezentraler Wärmeerzeuger Strom inkl. Wär mepumpen auf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 55 4.5 Wärmebilanz Die Ermittlung der Wärmebilanz auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt, wie in den Erläu terungen zur Methodik in Abschnitt 4.1.4 beschrieben, im Bottom-Up-Verfahren ausgehend vom Wärmebedarf auf Adress ebene unter stufenweiser Aggregation auf Stadtbezirks- und Stadtebene mit weiteren Zwischenstufen (Baublockebene, Straßenabschnittsebene etc.). Der Wärmebedarf in Münster beläuft sich auf 2.617 GWh/a. In Abbildung 21: Wärmebedarf nach Sektoren ist die Aufteilung des Wärmebedarfs nach Sektoren dargestellt. Zur Aufteilung auf d ie Sektoren wurde der nach der in Kapitel 4.1.4 beschriebenen Methodik ermittelte Wärmebedarf mit der Nutzungsart de r Gebäude verschnitten. Der Wärmebedarf im Bereich der Wohngebäude überwiegt mit 65, 3 % bei weitem, gefolgt vom Bedarf der öffentlichen Gebäude mit 16,7 % und dem Bedarf im Sektor GHD mit 13, 9 %. Abbildung 21: Wärmebedarf nach Sektoren Die Aufteilung des Bedarfs nach dem Verwendungszweck der Wärme ist Gegenstand der Abbildung 22. Die relativen Anteile des Raumwärme- und Trinkwarmwasserbedarfs am Wärmebedarf exklusive Prozesswärme unterscheiden sich von Gebäude zu Gebäude in Abhängigkeit des Gebäud etyps, des Baualters und der Gebäudenutzung. Anhand der rechnerisch ermittelten Wärmebedarfe wurde zu nächst ein Trinkwarmwasserfaktor für jedes Gebäude abgeleitet, welcher den Anteil des Trinkwarmwasserbedarfs am Wärmebedarf exklusive Prozesswärme wiedergibt. Anschließend wurde der Pr ozesswärmebedarf abgeschätzt. Damit ein solcher angesetzt wird, muss das Gebäude erstens dem Sektor GH D angehören, zweitens der gemessene Wärmebedarf über dem berechneten Wärmebedarf liegen, und dr ittens der spezifische gemessene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 56 Wärmebedarf über 300 kWh/m²a liegen. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Differenz aus gemessenem und berechnetem Wärmebedarf als Prozesswärmebedarf definiert. Liegt für das Gebäude e ine abweichende Angabe zur Prozesswärme lt. Datenabfrage Industrie und Gewerbe vor, so wird die se berücksichtigt. Der übrige Wärmebedarf wird anhand des Trinkwarmwasserfaktors auf die Nutzarten Warmwasser un d Raumwärme aufgeteilt. In Münster überwiegt mit 85,5 % der Bedarf für die Beheizung der Gebäud e (Raumwärme), gefolgt vom Trinkwarmwasserbedarf mit 9,8 % und dem Prozesswärmebedarf mit 4,7 %. Abbildung 22: Wärmebedarf nach Verwendungszweck Zur Aufschlüsselung des Wärmebedarfs auf die Energieträger und Technologien wurden neben den Verbrauchsdaten auch die Schornsteinfegerdaten und das Marktstammdatenregis ter verarbeitet. Die Schornsteinfegerdaten geben Aufschluss über dezentrale Anlagen mit Verbr ennungstechnik. Im Marktstammdatenregister sind Stromerzeuger wie BHKWs und deren genutzter Energieträger aufgeführt. Datenlücken wurden mit einer an der Statistik orientierten Zuordnung zu Heizöl-, Biomasse- und Stromheizungen aufgefüllt. Ebenfalls statistisch abgeschätzt wurde der durch Solarthermie gedeckte Wärmbedarf, wie in Kapitel 4.1.5 beschrieben. Insgesamt ergibt sich die in Abbildung 23 gezeigte Aufteilung des Wärmebedarfes nach Energieträgern. Der Wärmebedarf in Münster wird zu 56,9 % aus Erdgas gedeckt, gefolgt von der Versorgung durch Wärmenetze mit 21,3 % (in der Grafik als Fernwärme bezeichnet). Der Anteil an der Wärmebereitstellung durch Heizöl und sonstige Energieträger, wozu insbesondere Flüssiggas zählt, beträgt 16,2 %. Strom als Energieträger (hier Strom für Prozesswärme/Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen) sowie die regenerativen d ezentralen Energieträger Holz und Solarthermie erreichen in Summe 5,2 %. Über Biogas werden aktuell etwa 0,4 % des Wärmebedarfs gedeckt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 57 Abbildung 23: Wärmebedarf nach Energieträgern Abbildung 24 zeigt den Wärmebedarf nach Energieträgern und Bezirken. Der größte Anteil des Wärmeb edarfs entfällt auf den Bezirk Münster-Mitte mit rd. 37 %, gefolgt von Münster-West mit rd. 21 %. In beiden Bezirken macht die Fernwärme mit jeweils rd. 29 % einen hohen Anteil an der Wärmebe reitstellung aus. In Münster-Südost und Münster-Nord werden rd. ein Fünftel des Wärmebedarfes über Wärmen etze gedeckt. Der Energieträger Erdgas macht in allen Bezirken den größten relativen Beitrag an der Wärmebereitstellung aus, und dominiert in den meisten Bezirken, außer in Münster-Südost und Münster-West, mit Anteilen ü ber 50 %. Münster-Südost und Münster-Ost weisen mit jeweils rd. 35 % die höchsten Anteile an nich t-leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Biomasse, Flüssiggas) auf. Der relative Beitrag von Strom zur Deckung des Wärmebedarfes ist in Münster- Südost mit rd. 3 % am höchsten und in Münster-Mitte mit Werten unter 1 % am geringsten. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 58 Abbildung 24: Wärmebedarf nach Energieträgern und Bezirken Die Auswertungen der Bilanzen auf gesamtstädtischer Ebene werden ergänzt durch die kartografischen Darstellungen der flächenbezogenen Wärmedichte auf Baublockebene in Abbildung 25 sowie der Wärmeliniendichte in Abbildung 26 . Die Struktur der Wärmedichten bzw. Wärmeliniendichten spiegelt die Verteilung der Wohnraumdichten mit Bedarfsschwerpunkten in den dicht beb auten innerstädtischen Bereichen und abnehmender Wärmedichte in weniger dicht bebauten Gebieten an den Siedlungsrändern wider. Zusätzlich werden hier Bedarfsschwerpunkte in den Gewerbegebieten mit punktuellen Proz esswärmebedarfen erfasst. Insgesamt wurden 50 Großverbraucher mit Endenergiebedarfen über 2,5 GWh/a identifiziert, vgl. Abbildung 27. Die räumliche Verteilung der Energieträger ist in Abbildung 28 dargestellt. Gezeigt wird der vorwiegende Energieträger je Baublock. In einigen Baublöcken, wie beispielsweise in den Bereichen rund um die Universität, in Coerde und im Westen von Gievenbeck ist Fernwärme der vorwiegende Energie träger im Baublock. Hier liegen folglich bereits hohe Anschlussquoten vor. Es zeigt sich aber, dass es häufiger Baublöcke im Fernwärmegebiet gibt, für die aktuell Erdgas die vorwiegende Versorgungsart darstellt (beispiels weise in der Innenstadt). Dies deutet auf ein Fernwärme-Verdichtungspotenzial in diesen Bereichen hin. Währ end in einer Vielzahl an Baublöcken im gesamten Stadtgebiet vorwiegend Erdgas zum Einsatz kommt, wird in einigen dörflichen Strukturen, wie sie beispielsweise in Nienberge und Gelmer vorzufinden sind und in den ländlichen, abgelegenen Bereichen, insbesondere Heizöl und Flüssiggas als Heizenergieträger eingese tzt. In manchen Neubaugebieten, wie exemplarisch in Hiltrup-West erkennbar, überwiegen strombasierte Heizungen i n Form von Wärmepumpen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 59 Abbildung 25: Wärmedichte nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 60 Abbildung 26: Wärmeliniendichte Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 61 Abbildung 27: Großverbraucher ab 2,5 GWh/a Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 62 Abbildung 28: Vorwiegender Energieträger auf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 63 4.6 Energie- und Treibhausgasbilanzen 4.6.1 Endenergiebilanz Im Rahmen der Endenergiebilanz werden die Energiemengen bilanziert, die zur De ckung des Wärmebedarfs zu den Gebäuden geliefert werden. Die Ermittlung auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt analog zur Wärmebilanz im Bottom-Up-Verfahren ausgehend vom Endenergieeinsatz auf Adressebene un ter stufenweiser Aggregation auf Stadtbezirks- und Stadtzellen mit weiteren Zwischenstufen (Baublockebene, Str aßenabschnittsebene etc. vgl. Abschnitt 4.1.9). Der Endenergiebedarf für den Wärmemarkt in Münster beläuft sich inkl. de m Prozesswärmebedarf in Industrie und Gewerbe auf 2.787 GWh/a. Abbildung 29 zeigt eine grafische Darstellung mit den jeweiligen Anteilen der Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch. Abbildung 29: Endenergiebedarf nach Energieträgern Analog zu den Energieträgeranteilen des Wärmebedarfs wird der Endenergiever brauch dominiert durch den Erdgaseinsatz mit einem Anteil von 57,0 %, gefolgt von der Versorgung aus Wärmen etzen mit 20,2 %. Der Anteil von Heizöl und sonstigen, wozu insbesondere Flüssiggas zählt, beträgt 17,5 %. Strom als Energieträger (hier Strom für Prozesswärme/Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen) sowie die regenerative n dezentralen Energieträger Holz und Solarthermie erreichen in Summe 4,8 %. Tabelle 10 listet die Endenergiemengen und Anteile auf. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 64 Tabelle 10: Endenergiebedarf nach Energieträgern Energieträger Endenergiebedarf in GWh/a Anteil am Endenergiebedarf Erdgas 1.590 57,0 % Biogas 4 0,2 % Fernwärme 563 20,2 % Strom 28 1,0 % Heizöl 407 14,6 % Holz 102 3,7 % Solarthermie 11 0,4 % sonstige 82 2,9 % Anhand der Endenergieverbräuche wurde eine Einteilung der Wohngebäude nach GEG-Effizienzklassen vorgenommen. Die sich ergebende Häufigkeitsverteilung ist in Abbildung 30: Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach Energieeffizienzklasse dargestellt. Abbildung 30: Häufigkeitsverteilung der Wohngebäude nach Energie effizienzklasse Über alle Wohngebäude hinweg zeigt sich eine Art Normalverteilung mit wenigen Gebäuden in den als sehr schlecht zu bewertenden Klassen G und H mit Verbräuchen über 200 kWh/m 2 sowie in den Klassen A+ und A mit weniger als 50 kWh/m 2. Am häufigsten vertreten sind die Klassen D und E, in die Gebäude mit Endenergieverbräuchen für Raumheizung und Warmwasser zwischen 130 -100 kWh/ m 2 beziehungsweise 130- 160 kWh/ m2 eingeordnet wurden. Die nachfolgenden grafischen Darstellungen und Karten dienen an dieser Stell e der Dokumentation der Ergebnisse der Bestandsanalyse im Sinne der Anlage 2 WPG. Der Anteil erneuerbarer Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch beträgt rd. 4,1 % (vgl. Abbildung 31 ). Er setzt sich aus den Endenergiemengen für die dezentral eingesetzten Energieträger Biomasse, Biogas und Solarthermie plus Antei len an erneuerbar erzeugter Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 65 Wärme im BHKW Amelsbüren sowie genutzter Abwärme aus dem BHKW der AWM zusammen. Der Anteil erneuerbarer Energieträger und Abwärme am leitungsgebundenen Energieverbr auch (Erdgas, Fern-/Nahwärme und Strom) beträgt 0,1 % und ist hier auf die erneuerbar erzeugte Wärm e im BHKW Amelsbüren zurückzuführen. (Anmerkung: Strom wird hier als fossiler Energieträger geführt. Der implizit enth altene, jährlich schwankende Anteil erneuerbarer Stromerzeugung im bundesdeutschen Mix ist hierbei n icht berücksichtigt). Bei den kartografischen Darstellungen erfolgt wie bereits im Rahmen der Darste llung der Anzahl dezentraler Heizungsanlagen in Abschnitt 4.4.3 die Darstellung aufgrund mangelnder Lesbarkeit nicht in einer Gesamtkarte für alle Energieträger, sondern in Form von separaten Karten für die einzelnen Energieträger. Abbildung 31: Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme am End energieverbrauch Abbildung 32: Anteil erneuerbarer Energieträger und Abwärme am leitungsgebundenen Endenergieverbrauch Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 66 Abbildung 33: Anteil Energieträger an Wärmelieferung aus Wärme netzen am Endenergieverbrauch nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 67 Abbildung 34: Anteil Energieträger Erdgas am Endenergieverbr auch nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 68 Abbildung 35: Anteil Energieträger Heizöl und Flüssiggas am En denergieverbrauch nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 69 Abbildung 36: Anteil Energieträger Holz am Endenergieverbrauch nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 70 Abbildung 37: Anteil Energieträger Strom am Endenergieverbrau ch nach Baublöcken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 71 4.6.2 Treibhausgasbilanz für den Wärmemarkt Die Erstellung der Treibhausgasbilanz erfolgt für den Gesamtwärmemarkt in Münster auf Basis der Endenergieverbräuche nach Energieträger mit den entsprechenden Treibhau sgasemissionsfaktoren (vgl. Abschnitt 4.1.9). Die Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente) für den Wärmemarkt in Münster belaufen sich insgesamt au f rd. 656.624 t/a (CO2-Äquiv.) (gem. Basisbetrachtung klimakorrigierter Mittelwert der Jahre 2021 bis 2023). In Tabelle 11 sind die Emissionen nach Energieträgern zusammengestellt, Abbildung 38 zeigt eine grafische Darstellung mit den jeweiligen Anteilen der Energieträger an der Gesamtemission. Analog zu den Energieträgeranteilen des Endenergieverbrauchs werden die Emissionen dominiert durch den Erdgaseinsatz mit einem Anteil von rd. 58 %, gefolgt von Heizöl mit einem Anteil von rd. 19 %. Der Anteil des Stroms beträgt knapp 2 %. Die regenerativen Energieträger Holz und Solarthermie spielen aufgrund der geringen Verbrauchsanteile und der niedrigen Emissionsfaktoren nahezu keine R olle (in Summe 0,3 %). Die Emissionen der Wärmeversorgung aus den Wärmenetzen der Stadtwerke Münster und der Universität Münster sind trotz einer jährlichen Wärmelieferung von rd. 563 GWh/a (rd. 20 % des Wärmemarktes ) aufgrund des niedrigen Emissionsfaktors für die Wärme ebenfalls sehr gering und liegen bei rd. 106.873 t/a bzw. 16 %. Tabelle 11: Treibhausgasemissionen nach Energieträgern Energieträger Treibhausgasemissionen in t/a Erdgas 381.506 Biogas 606 Fernwärme 106.873 Strom 14.103 Heizöl 126.063 Holz 2.045 Solarthermie 0 sonstige 25.427 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 72 Abbildung 38: Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung nach Energ ieträgern Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 73 5 Potenzialanalyse 5.1 Methodik Die Potenzialanalyse dient der systematischen Erfassung der Einsparpotenziale beim Wärmebedarf sowie der klimaneutralen Wärme- und Stromquellen in Münster. Weiterhin lassen sich Potenziale in die Kategorien dezentral und zentral e inordnen. Als dezentrale Potenziale werden dabei die Potenziale für die energetische Versorgung von einzel nen Gebäuden definiert. Die Ermittlung der dezentralen Potenziale erfolgt lokal aufgelöst auf Gebäudeebene. Als zentrale Potenziale werden die Potenziale zur Erzeugung von Wärme bezeichnet, die über Wärmenetze bere itgestellt werden. Weiterhin fallen große Stromerzeuger in die zentrale Kategorie. Die Ermittlung der zentralen Po tenziale erfolgt punktuell in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Quellen. Darüber hinaus werden auch die Po tenziale für den Einsatz von Wasserstoff zur Wärmeerzeugung untersucht. In Tabelle 12 sind die o.g. Kategorisierungen zusammengefasst. Tabelle 12: Kategorisierung von Potenzialen Einsparpotenziale • Sanierung der Gebäudehülle • Effizienzsteigerungen • Klimaveränderungen Wärmequellen Umweltwärme • Gewässerwärme (Flusswasserwärme, andere Oberflächengewässer) • Geothermie • Luft Unvermeidbare Abwärme • Klärwasserwärme • Abwasserwärme • Industrielle Abwärme • Abwärme aus der Müllverbrennung Erneuerbare Energien • Solarthermie • Biomasse Große Wärmespeicher (Technologie zur Nutzbarmachung saisonaler Wärmequellen) Stromquellen Erneuerbare Energien • Photovoltaik • Windkraft In der hier durchgeführten Potenzialanalyse wird zwischen theoretisch en, technischen, wirtschaftlichen und realisierbaren Potenzialen unterschieden (vgl. Abbildung 39): • Das theoretische Potenzial beschreibt die maximale Menge an Energie, die aus einer bestimmten Quelle ganzjährig gewonnen werden kann, ohne Berücksichtigung organisatorische r oder genehmigungsrechtlicher Einschränkungen und technischer Restriktionen. Es stellt die Obergrenze der verfügbaren Ressourcen dar, die rein physikalisch oder geographisch vorhanden sin d. • Das technische Potenzial berücksichtigt die technischen Möglichkeiten zur Nutzung der Ressourcen. Es umfasst die Energie, die mit aktuellen Technologien und u nter Berücksichtigung physikalischer und technologischer Randbedingungen gewonnen werden kann. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 74 • Das wirtschaftliche Potenzial bezieht neben technischen und infrastrukturellen Aspekten auch wirtschaftliche Faktoren mit ein, die einen Ausbau erschweren können, z. B. aufgrund hoher Investitionskosten. • Das realisierbare Potenzial beinhaltet zusätzlich auch rechtliche und soziale Faktoren. Es beschreibt die Energie, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung voraussichtl ich genutzt werden kann, nachdem alle Einschränkungen und Anforderungen berücksich tigt wurden. Diese Potenzialstufe findet sich vor allem im Zielszenario wieder, wo der Ausbaupfad bewertet wird. Abbildung 39: Ebenen der Potenzialermittlung Hinweis: Der Arbeitsschritt Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung dient der Identifik ation aller Potenziale und deren Quantifizierung. Es ist zu beachten, dass in diesem Kapitel die theoretis ch und technisch verfügbaren Einsparpotenziale, Wärmequellen und Stromquellen beschrieben werde n. Anhand von Kennwerten zur wirtschaftlichen Anlagenauslegung, z. B. Volllaststunden, oder anhand von übergeo rdneten Zielstellungen, z. B. nationale Ausbauziele, kann das Potenzial weiter auf ein technisch-wir tschaftliches Potenzial eingegrenzt werden. Es ist zu beachten, dass dabei die Wechselwirkungen von Quellen untereinander noch nicht einbezogen werden. Die quantitative Ermittlung des anzunehmenden Zielszenarios z um realisierbaren Potenzial für die dezentrale und zentrale Wärmeerzeugung ist Teil des späteren Kapitels Zielszenario. 5.2 Schutzgebiete In Münster gibt es diverse Schutzgebiete, die bei der Potenzialanalyse zu b erücksichtigen sind: • Naturschutzgebiete • Landschaftsschutzgebiete • Geschützte Biotope • Vogelschutzgebiete • Wasserschutzgebiete Abbildung 40 zeigt eine kartographische Darstellung der Schutzgebiete und Schutzgebietsteil e im Natur- und Landschaftsschutz, die sich auf dem Stadtgebiet Münster befinden. Abbildung 41 zeigt die Wasserschutzgebiete im Stadtgebiet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 75 Abbildung 40: Schutzgebiete im Natur- in Landschaftsschutz auf de m Stadtgebiet Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 76 Abbildung 41: Wasserschutzgebiete auf dem Stadtgebiet Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 77 5.3 Potenzial zur Senkung des Wärmebedarfs Der Wärmebedarf eines Gebäudes setzt sich aus dem Raumwärmebedarf, dem Trinkwarmwasserbedarf und ggf. dem Prozesswärmebedarf zusammen. Das Einsparpotenzial wird maßgeblich durch folgen de Einflussfaktoren auf den Wärmebedarf eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehüll e, Effizienzsteigerungen, Suffizienz und Klimaveränderungen. Abbildung 42: Gradtagzahlen und Trend seit 1991 Zur Quantifizierung einer möglichen Reduktion des Raumwärmebedarfs durch Klimaveränderungen wird auf den Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster aufgebaut. In dieser wird davon ausgeg angen, dass das wahrscheinlichste Szenario für Münster das RCP 8.5-Szenario (Repre sentative Concentration Pathway 8.5) des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist. Dieses beschreibt für Münster eine Klimaerwärmung um 1,8 °C bis 2035 und 2,2 °C bis 2045 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. Dieser Trend einer Erwärmung und des damit verbundenen Rückgangs des Heizwärmebedarfes spiegelt sich auch in den Gradtagzahlen für Münster wider (vgl. Abbildung 42), welche ein Maß dafür sind, wie stark und wie lange die Außentemperaturen unter einer bestimmten Heizgrenze liegen. Werden die Annahmen aus dem RCP 8.5-Sz enario zugrunde gelegt, ergibt sich bezogen auf das Basisjahr der kommunalen Wärmeplanung, eine Reduktion von 10 % bis 2035 und 14 % bis 2045. Über die hier betrachteten Einspareffekte im Wärmebedarf hinaus führen die fortschreitenden Klimaveränderungen zu einem steigenden Kühlbedarf, insbesondere durch zunehmende Anforderungen an die Raumklimatisierung in Wohn-, Büro- und Gewerbegebäuden. Der mit dem ste igenden Kühlbedarf verbundene erhöhte Energieaufwand wird im Rahmen des Zielszena rios der Kommunalen Wärmeplanung prognostiziert und berücksichtigt. Mögliche Einsparungen des Raumwärmebedarfs durch energetische Sanierung der Gebäudehülle werden mittels des ENERKO Sanierungstools simuliert. Das Modell berücksichti gt Sanierungstiefen, Sanierungszyklen und Sanierungsraten wie im Folgenden beschrieben [7]. Die Sanierungstiefe beschreibt die potenzielle Reduktion des Wärmebedarfs eines Gebäude s durch Sanierung. Die Sanierungstiefen von Wohngebäuden hängen von der Baualtersklasse sowie vom aktuellen Wärmebedarf des Gebäudes ab und nehmen Werte bis zu 65 % an. Sie wurden anhand der IWU-G ebäudetypologien [8] sowie anhand von Richtwerten für Sanierungstiefen von Wohngebäuden [9] abgeleitet. Abbildung 43 visualisiert die Richtwerte für die Sanierungstiefen sowie typische Wärmebedarfe nach Sanieru ng in Wohngebäuden [9]. Der graue Balkenanteil zeigt die Sanierungstiefe, um die der ursprüngliche Wärme bedarf (bunt+grau) auf den Wärmebedarf nach Sanierung (bunt) reduziert werden kann. Bei exemplarischer Betrachtung eines typischen Einfamilienhauses der Baualter sklasse 1949-1978 mit einem spezifischen Wärmebedarf von 160 kWh/m²a, mit Außenwänden aus Mauerwer k, einer 6 cm Dämmung des Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 78 Daches, Stahlbetondecken, Holzfenstern mit Zweischeiben-Isolierverglasun g und einer Holzhaustür betrachtet [10] entspricht eine maximale Sanierungstiefe von 65 % auf einen Bedarf von 90 kWh/m²a einem umfassenden Sanierungspaket mit den folgenden Maßnahmen: • Installation eines Wärmedämmverbundsystems mit 24 cm Dämmschicht, • Dachabdichtung und Dämmung des Daches mit einer 30 cm Dämmschicht, • Installation einer 12 cm Dämmschicht unter der Kellerdecke, • Einbau von Fenstern mit 3-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung und gedämmtem Rahmen sowie einer Haustür mit Dämmkern [9]. Die Sanierungstiefen von Nichtwohngebäuden werden individuell je nach Nutzungsart festgelegt. Für alle Gebäude wird eine Untergrenze für den flächenspezifischen Endener giebedarf von 50 kWh/m² angenommen, unterhalb dieser ein Gebäude für eine Sanierung nicht mehr ausgewählt wird. Für denkmalgeschützte Gebäude sowie für Gebäude in Satzungsbereichen werden geringere Sanierungstiefen von max. 20 % Reduktion des aktuellen Bedarfes angesetzt. Weiterhin werde n diese schützenswerten Gebäude mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit vom Sanierungsalgorithmus für die Sanier ung ausgewählt, d. h. es wird davon ausgegangen, dass Eigentümer*innen denkmalgeschützte Gebäude mit einer gerin geren Wahrscheinlichkeit sanieren als nicht denkmalgeschützte Gebäude. Abbildung 44 zeigt die denkmalgeschützten Gebäude und Siedlungen, sowie die Gebiete der Gestaltungs- und Erhaltungssatz ungen, in denen die reduzierte Sanierungstiefe angesetzt wird. Abbildung 43: Sanierungstiefen typischer Wohngebäude nach Baualters klasse (Quelle: in Anlehnung an BMWi, 2014) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 79 Abbildung 44: Denkmäler und Satzungsgebiete Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 80 Sanierungszyklen geben an, nach welcher Zeit ein Gebäude aus einer bestimmten Baualtersklasse typischerweise saniert werden würde. Da nicht alle Gebäude aus einer Baualtersklasse gleichzeitig und nicht alle Baualtersklassen nacheinander saniert werden, werden sich überlappende Sp annen angenommen. Die Sanierungsrate beschreibt den Anteil der Energiebezugsfläche, welche im Mittel p ro Jahr energetisch ertüchtigt wird. Die Sanierungsrate wird für jede Baualtersklasse einzeln angegeben. Auf diese Weise wird ein Zeitversatz in der Sanierung modelliert, d. h. ältere Gebäude oder Gebäude aus energieintensiven Baualtersklassen werden früher saniert als neuere Gebäude mit geringerem s pezifischem Bedarf. Die hier betrachteten Effizienzsteigerungen beziehen sich auf die Reduktion des Trinkwarmwasserbedarfs, etwa durch den Einsatz wassersparender Armaturen oder die bedarfsgerechte Steuerung der Warmwasserzirkulation, sowie auf die Reduktion des Prozesswärmebedarfs, zum Beispiel durch Wärmerückgewinnung aus Abwärme, die Isolierung von Rohrleitungen oder die Optimierung von Temperaturprofile n in industriellen Anlagen. Suffizienz, die auf eine bewusste Reduktion des Verbrauchs durch Verhaltensänderungen und Anpassungen des Lebensstils abzielt, betrifft hingegen ausschließlich das Trinkwarmwasser. Um eine mögliche Spannweite der zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich Sanier ung abzubilden, werden drei Szenarien untersucht. Dabei bilden alle Szenarien eine Steigerung der Sanierungsrate im Vergleich zur aktuellen Situation ab. So lagen die Sanierungsraten in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2023 bei durchschnittlich 0,8 % pro Jahr. Wie in den meisten Städten liegen auch für Münster keine spezifischen Daten bz gl. der Sanierungsraten vor. In Tabelle 13 sind die Parameter-Ansätze und die erzielbaren Einsparungen für die drei Szenarien zusammengestellt. Tabelle 13: Parameter der Szenarien zur Wärmebedarfsreduk tion Moderates Szenario Ambitioniertes Szenario Sehr ambitioniertes Szenario Sanierungsrate 0,8 % pro Jahr 1,5 % pro Jahr 2,0 % Sanierungstiefe Wohngebäude: abhängig von Baualtersklasse Nichtwohngebäude: abhängig von Nutzung Reduktion Raumwärmebedarf durch Klimaveränderung 10 % bis 2035, 14 % bis 2045 Reduktion Trinkwarmwasserbedarf durch Suffizienz- & Effizienzsteigerung 0 % bis 2045 5 % bis 2045 10 % bis 2045 Reduktion Prozesswärmebedarf durch Effizienzsteigerung 0 % bis 2045 5 % bis 2045 10 % bis 2045 Tabelle 14 stellt die Ergebnisse aller drei Szenarien gegenüber. Während im moderaten Szenario mit Einsparungen von 23 % zu rechnen ist, ergibt sich im ambitionierten Szenario eine Reduktion des aktuellen Wärmebedarfs um 29 % des Ausgangswertes und im sehr ambitionierten Szenario eine Einsparung von 3 3 %. Die angegebenen Teil- Einsparungen beziehen sich auf den Raumwärme-, den Trinkwarmwasser-, ode r den Prozesswärmebedarf. Die Gesamteinsparung ergibt sich folglich aus der mit den jeweiligen Anteilen de r Nutzungsarten am Gesamtwärmebedarf gewichteten Einsparungen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 81 Tabelle 14: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsredukt ion Moderates Szenario Ambitioniertes Szenario Sehr ambitioniertes Szenario Reduktion Raumwärmebedarf durch Klimaveränderung 14 % 14 % 14 % Reduktion Raumwärmebedarf durch Sanierung der Gebäudehülle 10 % 16 % 20 % Reduktion Trinkwarmwasserbedarf durch Effizienzsteigerung & Suffizienz 0 % 5 % 10 % Reduktion Prozesswärmebedarf durch Effizienzsteigerung 0 % 5 % 10 % Reduktion des Wärmebedarfs (RW, TWW, PW) bis 2045 23 % 29 % 33 % Für eine umfassende Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs, sollte neben d em Rückgang der aktuellen Wärmebedarfe auch die Entstehung neuer Wärmebedarfe berücksichtigt werde n. So deuten die Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose auf eine künftige Zunahme der Bevölkerung Mü nsters hin. Gemäß IFM [2] werden bis 2045 circa 19.500 neue Wohneinheiten auf 391 ha zus ätzlicher Wohnbaufläche im Außenbereich benötigt. Insgesamt wird bis 2045 gem. InWIS [11] von einem Bedarf von bis zu ca. 40.000 neuen Wohnungen gegenüber dem Jahr 2022 ausgegangen. Darüber hinaus ist gem. IFM [3] von ein er Entwicklung von bis zu 249 ha Gewerbefläche auszugehen. Das Baulandprogramm der Stadt Münster [3] zeigt b ereits heute, wo neue Wohnbaugebiete mit welcher Kapazität (wie viele Wohnungen) bis 2032 zur Baureife entwickelt werden sollen. Neben dem Baulandprogramm entstehen sehr viele Wohnungen im Rahmen der "spontanen", d. h. ungeplanten, Innenentwicklung als Nachverdichtung (z. B. Baulückenschließung, Aufs tockung). Die gesteuerte Baulandentwicklung und die „spontane“ Nachverdichtung im Rahmen de r Innenentwicklung gemeinsam sollen den Bedarf von insgesamt bis zu ca. 40.000 neuen Wohnungen bis 2045 decken. Unter Berücksichtigung des Baulandprogramms, welches eine Kapazität für 12.00 0 Wohnungen vorsieht, sowie der darüber hinaus gehenden Nachverdichtung im Rahmen der Innenen twicklung wird ein Wohnungsneubaupotenzial bis zum Jahr 2035 (ggü. 2022) von ca. 20. 000 angenommen. 2 Dementsprechend und unter Berücksichtigung von „Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ [12] ist somit mit einem zusätzlichen Wärmebedarf von rd. 54 GWh/a bis 2035 und weiteren 54 GWh/a bis 2045 im Sektor der Privathaushalte zu rechnen. Für die zusätzlichen Gewerbeflächen wird, basierend auf spezifischen Werten der heutigen Gewerbeflächen, ein zusätzlicher Wärmebedarf von 110 GWh/a angenommen. Insges amt entspricht bei dieser Prognose der zukünftige zusätzliche Wärmebedarf für Wohnen und Gewerbe rd. 8 % des heutigen Wärmebedarfs. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Wohnungen und Gewerbebetriebe würden die Wärmebedarfe im Jahr 2045 in den verschiedenen Sanierungsszenarien noch 73 % bis 85 % des heutigen Wärmebedarfs ausmachen. Die Einsparungen reduzieren sich damit im Vergleich zum Szenario ohne zusätzliche Bedarfe. Tabelle 15: Ergebnisse der Szenarien zur Wärmebedarfsredukt ion inkl. Zubauflächen Moderates Szenario Ambitioniertes Szenario Sehr ambitioniertes Szenario Reduktion des Wärmebedarfs (RW, TWW, PW) bis 2045 unter Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe 15 % 21 % 25 % Die sich ergebenden Einsparungen zeigen die zu erwartende Bandbreite des Effekts zukünftiger Sanierungsmaßnahmen auf den Wärmebedarf in Münster auf. Für das Zielszenario des kommunalen Wärmeplans 2 Vgl. InWIS [11]: Gesamtwohnungsneubaubedarf bzw. Wohnungsbaupotenzial bis 2038 in einer Größenordnung von ca. 22.800 (Bedarf) bzw. 22.500 (Potenzial) Wohneinheiten. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 82 sollte ein möglichst robustes und wirtschaftlich tragfähiges Sanierungsszen ario ausgewählt werden, das eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit aufweist und strategisch im Einklang mit den weiteren ermittelten Maßnahmen zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 steht. So hängt zum einen die Eignung für eine zentrale Wärmeversorgung in einem Gebiet direkt von dem dort angenommenen Wärmebedarf und somit auch der angenommenen Wärmebedarfsreduktion ab. Zum anderen existieren auf dem lokalen Wärmemarkt ein Wärmeangebot (neu zu erschließende Wärmequellen) und eine Wärmenachfr age (Wärmebedarf). Diese sollen bei der Erstellung des Zielszenarios der kommunalen Wärmeplanung gesamtwirtschaftlich optimal kombiniert werden. Zur Bemessung des theoretischen Potenzials wird der Fall betrachtet, d ass alle Gebäude in Münster innerhalb des Betrachtungszeitraums bis 2045 so saniert werden, dass sie in Energiee ffizienzklasse A fallen, d.h. einen spezifischen Endenergiebedarf von weniger als 50 kWh/m2a aufweisen. Dazu wäre eine Sanierungsrate von 4,5 % pro Jahr notwendig. Die Warmwasser- und Prozesswärmebedarfsreduktion wird wie im sehr ambitionierten Szenario angenommen. Es ergibt sich ein theoretisches Potenzial für die Sen kung des Wärmebedarfes im Stadtgebiet Münster von 57 % des Gesamtwärmebedarfes bzw. 1.489 GWh/a, wo bei wiederum 14 % Einsparungen im Raumwärmebedarf auf Klimaeffekte und 49 % auf Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle zurückzuführen wären. Abbildung 45 visualisiert die Ergebnisse der drei Szenarien und die Ergebnisse des Maximalszenari os. Abbildung 45: Szenarien zur Wärmebedarfsreduktion Beispielhaft werden im Folgenden die Ergebnisse für das moderate Szenario er läutert und visualisiert: Für das Jahr 2045 ergeben sich im Vergleich zum Basisjahr Einsparungen von 23 % des Wärmebedarfes b zw. 610 GWh/a. Dabei reduziert sich der Raumwärmebedarf durch Klimaveränderung um 14 %. Die Sanierung der Gebäudehüllen machen 12 % Reduktion des Raumwärmebedarfes aus. Aus der Sanierungs rate von 1,0 % pro Jahr ergibt sich, dass etwa 22 % der Gebäude mit den oben beschriebenen Sanierun gstiefen saniert werden. Es ist zu beachten, dass dieselbe Einsparung auch durch eine Durchführung von Maßnahmen an me hr Gebäuden mit niedrigerer Sanierungstiefe erzielt werden könnte. Abbildung 46 stellt die absoluten Einsparungen der Wohngebäude in Münster nach Baualte rsklassen dar. Die farbigen Balken zeigen den Wärmebedarf nach Sanierung, der graue Balkenteil gibt die Ein sparung durch Sanierung, Klimaveränderung und Effizienzmaßnahmen wieder. Es zeigt sich, dass für alle Baualtersklassen zwischen 1900 und 1995 ein hohes absolutes Einsparpotenzial durc h Sanierung zu verzeichnen ist. Wärmebedarfsreduktionen für neuere Gebäude resultieren zu höheren Anteil en aus Klimaveränderung. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 83 Abbildung 46: Kumulierter Wärmebedarf nach Sanierung (bunt) und Wärmereduktion durch Sanierung (grau) in Wohngebäuden nach Baualtersklasse, moderates Szenario Dies geht auch aus Abbildung 47 hervor, in der die durchschnittlichen spezifischen Wärmebedarfe vor Sanieru ng (Summe der farbigen und grauen Balken) sowie die Wärmebedarfe nach Sanierung (farb ige Balken) gegenübergestellt werden. Für jede Baualtersklasse wird hier unter Ein bezug aller Gebäude dieser Baualtersklasse in Münster dargestellt, welche Einsparungen gesamtstädtisch (unter der Annahme der oben dargestellten Parameter des moderaten Szenarios) realisiert werden können. Abbildung 47: Mittlere spezifische Einsparungen in Wohngebäuden na ch Baualtersklasse, moderates Szenario Die gezeigten Werte entsprechen dem spezifischen Gesamtwärmebedarf der Wohngeb äude. Sie beinhalten sowohl Raumwärme- als auch Trinkwarmwasserbedarfe. Die mittleren spezifis chen Bedarfe der älteren Baualtersklassen reduzieren sich von einem hohen Niveau von 110 – 120 kWh/m² auf ein moderates Niveau von 80 –100 kWh/m². Die mittleren spezifischen Bedarfe der jüngeren Baualtersklass en reduzieren sich von einem moderaten Niveau um die 80 kWh/m² auf ein niedriges Niveau um die 70 kWh/m². Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um die Nutzwärmebedarfe (Raumwärme + Trinkwarmwasser) handelt. Die Endenergiebedarfe liegen um Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 84 einen auf den Anlagen-Nutzungsgrad bezogenen Faktor höher, bei einer Gashe izung beispielsweise um rd.11 %. Insgesamt gleichen sich die spezifischen Wärmebedarfe bis 2045 zwischen den Baualtersklassen aneinander an. Die folgende Karte in Abbildung 48 zeigt die prozentualen Einsparungen im moderaten Szenario in einer Darstellung auf Baublockebene. Darüber hinaus sind in der Abbildun g zu erkennen sind die Neubaugebiete bis 2032 gemäß Baulandprogramm [3] sowie weitere potenzielle Neubaufläche n bis 2045 gemäß Flächennutzungsplan und Integriertem Flächenkonzept [2] dargestellt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 85 Abbildung 48: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung au f Baublockebene, moderates Szenario Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 86 5.4 Dezentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung 5.4.1 Oberflächennahe Geothermie Oberflächennahe Geothermie nutzt die im Erdreich gespeicherte Wärme in einer Tiefe von bis zu 400 Metern. Es gibt verschiedene Arten der Systeme: • Erdwärmesonden: Es werden hierzu Sondenrohre in vorher vertikal durchgeführte Bohrungen (in Münster zwischen 80 m und 250 m) eingebracht und der Zwischenr aum mit einer Verfüllsuspension gefüllt. Durch die Sondenrohre zirkuliert eine Flüssigkeit (Sole), d ie Wärme aus dem Erdreich aufnimmt und an eine Wärmepumpe weiterleitet. Diese Art eignet sich auch für kleinere Grundstücke, da die Bohrungen tief, aber schmal sind. • Erdwärmekollektoren: Diese Rohre werden horizontal etwa 1,2 bis 1,5 Meter unter der Erdoberfläche verlegt. Auch durch diese Rohre zirkuliert eine Flü ssigkeit (Sole), welche dem Boden die Wärme auf einer größeren Fläche entzieht. Diese Methode benötigt aller dings viel Platz und ist daher eher für sehr große Grundstücke (Außenbereich) geeignet. • Energiepfähle: Hier werden bereits vorhandene Fundamente von Gebäuden, sogenannte Pfähle, zur Wärmegewinnung genutzt. In die Pfähle werden Rohre integriert, in denen Sole zirkuliert, we lche wie bei Erdwärmesonden die Wärme aufnimmt und dann zur Wärmepumpe weiterleitet. Diese M ethode ist für Neubauten geeignet. • Grundwasserwärmepumpen: Sie entziehen dem Grundwasser direkt Wärme. Dazu wird Grundwasser über einen Brunnen gefördert, dann wird in der Wärmepumpe dem Grundwasser die Wärme entzogen und anschließend wird das abgekühlte Wasser über einen z weiten Brunnen in denselben Grundwasserleiter zurückgeleitet. Voraussetzung ist eine h ierfür passende Grundwasserbeschaffenheit (Qualität) und eine ebenso ausreichend große Grundwassermenge (Quantität). • Wärmepumpen mit Eisspeichern: Sie stellen eine Sonderform von Wärmepumpenanlagen dar und bieten sich insbesondere für Gebäude an, die im Sommer gekühlt werden sollen/müssen. Bei einem Eisspeicher entzieht die Wärmepumpe im Winterhalbjahr dem Wasser in eine m i. d. R. unterirdisch installierten Speicherbehälter Wärmeenergie für die Beheizung des Gebäude s. Das Wasser geht dabei in den festen (gefrorenen) Zustand über. Im Sommerhalbjahr muss de r Speicher durch Wärmezufuhr regeneriert (aufgetaut) werden. Dies kann bspw. durch Zufu hr von Wärme aus einer Solarthermieanlage, einer Erdsonde oder auch durch Kühlung (Klimatisierung) des Gebäudes erfolgen. Zur Berechnung des Potenzials für oberflächennahe Geothermie in Münster wird die Option Erdwärmesonden betrachtet. Dies stellt eine Abschätzung des Potenzials nach oben dar, d a die Alternative Flächenkollektoren – trotz technischer Eignung – einen niedrigeren flächenspezifischen Ertrag aufweist. Solange die Gewinnu ng von Erdwärme grundstücksbezogen ist, z. B. für die Beheizung eines Gebäudes ode r Gebäudekomplexes wie in der hier vorliegenden Potenzialanalyse, ist eine bergbaurechtliche Erlaubnis nicht erforderlich. Bei einer Bohrtiefe von mehr als 100 m ist die Vereinbarkeit eines Erdwärme-Vorhabens mit dem Standor tauswahlgesetz (StandAG) zu prüfen und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgu ng (BASE) in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen. Die Option von Grundwasser-Wärmepumpen wurde im Rahmen der Kommunalen Wärm eplanung Münster aufgrund der bestehenden Wasserschutzauflagen in den Grundwasserl eitern, dem Münsterländer Kiessandzug und der Ur-Ems-Rinne und der ansonsten räumlich begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Grundwasserleiter nicht bewertet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 87 Tabelle 16: Definition der Potenziale oberflächennaher Geothermie GEOTHERMIE, oberflächennah Theoretisches Potenzial: - Maximale Wärmemenge bei Nutzung der gesamten Flurstücksfläche - Wärmebereitstellung über Geothermie-Sonden und Geothermie-Wärmepumpen - Ausschluss von Trinkwasserschutzgebieten - Ausschluss von hydrogeologisch sensiblen Bereichen Technisches Potenzial: Ausgehend vom theoretischen Potenzial: - Ausschluss von Flurstücken, die den anliegenden Wärmebedarf nicht vollständig deck en können - Begrenzung des Potenzials auf den tatsächlichen Wärmebedarf je Flurstück Das Potenzial wird für jedes Flurstück, auf dem ein beheiztes Gebäude vorhanden ist, ermittelt. Weiterhin werden Flurstücke in Trinkwasserschutzgebieten, hydrogeologisch sensible Bereiche (Münsterländer Kiessandzug und Ur-Ems-Rinne), Überschwemmungsgebiete sowie Flurstücke mit Bodendenkmäler n ausgeschlossen. Es wird angenommen, dass 40 % der freien Flurstückfläche für Bohrungen zur Verfü gung steht und eine Sonde einer Fläche von 64 m² bedarf. Zur Bestimmung der anzusetzenden Entzugsleistung wurde die gegenseitige Beeinflussung für Son denfelder verschiedener Sondenlängen simuliert. Exemplarisch: Für 120 m tiefe Sonden und ein quadratisch angeordnetes Sondenfeld sinkt die Entzugsleistung durch gegenseitige thermische Beeinfluss ung regressiv von 40,0 W/m (1 Sonde) über 18,0 W/m (25 Sonden) bis auf 6,5 W/m (1.000 Sonde n) ab. Mit Regeneration durch passive Gebäudekühlung (Annahme: 10 % Wärmeeintrag) liegen diese Werte bei 19 ,5 W/m (25 Sonden) resp. 7,0 W/m (1.000 Sonden). Für eine bestimmte Sondenlänge wird das jährliche thermische Entzugsp otenzial pro Flurstück, unter Annahme einer Vollaststundenzahl von hier 1.500 h/a, berechnet. Gemäß VDI 4640 Blatt 2 ist für die Anlagenauslegung eine Jahresvolllaststundenzahl von 1.200 – 2.400 h anzunehmen. Die Wärmebereitstellung auf dem für die Raumwärme und Trinkwarmwasserwärme geforderten Temperaturniveau erfolgt über Sol e-Wasser- Wärmepumpen, für die eine Jahresarbeitszahl (Kennzahl für die mittlere Effizienz einer Wärmepumpe) von 3,6 [13] angesetzt wird. Daraus folgt das jährliche theoretische Wärmepotenzial. Zur Berechnung des technischen Potenzials wird davon ausgegangen, dass der Einsatz einer dezentralen, oberflächennahen Geothermielösung in Kombination mit einer Wärmepumpe nur sinn voll ist, wenn das Wärmeerzeugungspotenzial mindestens 100 % des Wärmebedarfes auf dem Flurstück beträgt. Für den Fall, dass diese Randbedingung erfüllt ist, begrenzt der Wärmebedarf das technische Potenzial. So fern die Randbedingung nicht erfüllt ist, wird das Potenzial für das entsprechende Flurstück re chnerisch auf 0 gesetzt. Diesem Vorgehen wird die pauschale Annahme vorausgesetzt, dass keine Hybridanlagen gebaut wer den würden. Im Fall großer Liegenschaften, Nichtwohngebäude oder auch großer Wohngebäude, können Hybr idsysteme oder kombinierte Wärmepumpensysteme hingegen auch zum Lösungsspektrum gehören und sind für den Einzelfall zu p rüfen. Für unterschiedliche Sondenlängen, welche hier jeweils pauschal über das gesamte Stadtgebiet angesetzt wurden, ergeben sich die in Abbildung 49 dargestellten Potenziale. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 88 Abbildung 49: Wärmepotenziale aus oberflächennaher Geothermie Für beide Potenziale zeigt sich ein linearer Zusammenhang der Wärmemenge über die Sonde ntiefe. Dabei wurde keine lokale Betrachtung des Bodenschichtaufbaus vorgenommen. Während das the oretische Potenzial insbesondere von der freien Flurstückfläche abhängt, wird das technisch e Potenzial zusätzlich durch den Wärmebedarf begrenzt und steigt somit weniger stark über die Sondentiefe a n. Für eine exemplarische Sondenlänge von 120 m, welche lt. Angaben der Stadt typisch für dezentral e Geothermieprojekte in Münster ist, beträgt das theoretische Potenzial für oberflächennahe Geothermie auf dem gesamten Stadtgebiet 2.272 GWh/a, das technische Potenzial liegt bei 385 GWh/a. Abbildung 50 zeigt eine Karte des technischen Potenzials pro Baublock. Je heller ein Baublock dargestellt ist, umso geringer ist der Anteil des Wärmebedarfs für Raumwärme und Trinkwarmwasser, der im Durchschnitt über den Baublock durch Erdwärme in Kombination mit Wärmepumpen gedeckt werden könn te. Es ist zu beachten, dass diese Auswertung für Sonden mit einer Länge von 120 m erfolgt ist. Bei eine r geringeren Sondentiefe und gleicher Anzahl sinkt das Potenzial, bei längeren Sonden und gleicher Son denanzahl kann in unterversorgten Gebieten theoretisch ein höherer Anteil gedeckt werden. Weitere Informationen zu geothermischen Potenzialen können Bürger*innen im Geothermieportal NRW unter https://www.geothermie.nrw.de/ einsehen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 89 Abbildung 50: Technisches Potenzial von oberflächennaher Geothermie, D arstellung auf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 90 5.4.2 Umgebungsluft Die Nutzung der Umgebungsluft mittels Luftwärmepumpen bietet sich an allen Stellen an, an denen zur Wärmeerzeugung keine andere Technologie primär zum Einsatz kommen kann. Der Gru nd liegt in der Flexibilität von Luft-Wärmepumpen, da Umgebungsluft grundsätzlich überall verfügbar ist. Luftwärmepumpen funktionieren nach dem Prinzip eines „umgedrehten Küh lschranks“. In der Außenluft enthaltene Wärme wird mittels eines Wärmeübertragers im Außenbereich, eine sogenannte Außeneinheit, gewonnen. Anschließend wird die Wärme mit Hilfe von Strom auf ein erhöhtes Temperaturniveau gebracht und für die Beheizung der Innenräume zur Verfügung gestellt. Der Umwandlungsnutzungsgrad (Leistungszahl, COP) beschreibt das Verhältnis von Wärmeerzeugung zu Energieeinsatz in Form von Strom unter aktuellen Betriebsbedingungen, das stark von der Außenlufttemperatur sowie der Temperaturdifferenz zwischen Außenluft und Vorlauftemperatur des Heizungssystems abhängt. Der Umwandlungsnutzungsgrad, die sogenannte Leistungszahl (COP von engl. Coe fficient of Performance), beschreibt das Verhältnis der Wärmeerzeugung zum Energieeinsatz in Form v on Strom unter aktuellen Betriebsbedingungen. Diese sind abhängig von der Außenlufttemperatur sowie der Temperaturdifferenz zwischen Außenluft und Vorlauftemperatur des Heizungssystems. Im Gegensatz dazu gibt die Jahresarbeitszahl (JAZ) das Verhältnis der insgesamt über das Jahr erzeugten Wärme zur eingesetzten elektrischen Energie an und berücksichtigt damit die Schwankungen der Betriebsbedingungen über den gesamten Jahresverlauf. Im Winterhalbjahr ist die Außentemperatur, und damit auch die Leistungszahl, niedriger, im Sommerhalbjahr höher. Der Stromaufwand für den Betrieb von Luftwärmepumpen ist daher insbesondere im Winterhalbjahr höher als der Stromaufwand für den Betrieb von Erdwärmepumpen, die mit Erdwärme (oberflächen nahe Geothermie) mit einem ganzjährig verfügbaren Temperaturniveau von 10-15 °C arbeiten. Eine Eingrenzung des theoretischen Potenzials ist aufgrund der lokal immer v erfügbaren Wärmequelle Außenluft schwierig. In der Praxis können sich jedoch Einschränkungen ergeben durch fehlende oder beengte Aufstellungsmöglichkeiten für die Außengeräte. In den Innenstädten ist eine Außenaufstellung im Bürgersteigbereich i. d. R. nicht möglich. Bei geschlossenen Baublöcken mit engen Innenhöfen können darüber hinaus die An- und Abströmverhältnisse der Außengeräte im Innenhof un zureichend sein, so dass die Geräte entweder größer ausgelegt werden oder erhöht aufgehängt werden müssen od er eine Installation aus Schallschutzgründen ausgeschlossen ist. Wärmepumpen mussten in NRW bislang einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Seit 2024 sind die Vorgaben von Mindestabständen für Wärmepumpen und d eren Einhausungen in der Landesbauordnung NRW vollständig entfallen. Es gibt somit keinen vorgeschr iebenen Mindestabstand, es sind jedoch Lärmschutzgrenzwerte von 35 - 45 dB gemäß TA Lärm einzuhalten. In einer aktuellen Untersuchung wurde das räumlich aufgelöste technische Po tenzial für den Einsatz von Wärmepumpen im gesamten Bundesgebiet untersucht [14]. Hierbei wurden Luftwärmepumpen hinsichtlich ihrer Eignung bezüglich der zu erwartenden und zulässigen Lärmemissionen nach typischen Gebäude- und Siedlungsgebieten untersucht und die Potenziale auf Landkreisebene ermittelt. Abbildung 51 zeigt die Ergebnisse der Studie für ganz Deutschland und aufgeschlüsselt nach Gebäudetyp. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 91 Abbildung 51: Bereitstellbarer Wärmebedarf durch Luftwärmep umpen in Deutschland [14] Für das Stadtgebiet Münster beziffert die Studie das Potenzial für Luftwärmepu mpen bei einem mittleren Aufstellort zu 50 % - 59 %. Dies bedeutet, dass bis zu 59 % de r Wohngebäude im Stadtgebiet für die Aufstellung einer Luft-Wärmepumpe geeignet sein könnten. Für Gewerbe- und öffentlich e Gebäude wird in der vorliegenden Studie die gleiche Annahme getroffen. Das technische Potenzial zur Deckung des Wärmebedarfs aus dezentralen Luftwärmepumpen beträgt somit maximal 1.484 GWh/a, was 59 % des aktuellen gesamten Wärmebedarfs fü r Raumwärme und Trinkwarmwasser entspricht. Im Gegensatz dazu lässt sich für zentrale Luftwärmepumpensys teme kein eindeutiges theoretisches Potenzial angeben, da Luft als Wärmequelle grundsätzlich überall verfügb ar ist und der Standort zentraler Anlagen ggf. flexibler und insbesondere unter Lärmschutzaspekten güns tiger gewählt werden kann. Stattdessen ist eine technisch-wirtschaftliche Bewertung erforderlich, die unter anderem Effizienz, Flächenverfügbarkeit, Erschließungskosten, Temperaturen und Möglichkeiten zur Netzintegration berücksichtigt. Bei weiterer räumlicher Auflösung muss differenziert werden zwischen den Randgebieten m it lockerer Bebauung und vielen Einfamilien- und Zweifamilienhäusern und den verdichteten Zentren der Stadtbezirke mit vielen großen Mehrfamilienhäusern. Im Rahmen des Zielszenarios werden die kleinräumigen Differenzierungen zur Eingrenzung der dezentral bzw. über Wärmenetze zu versorgende Areale berücks ichtigt, eine Detaillierung bis herunter zur Adressebene ist dabei aber nicht möglich. 5.4.3 Dachflächen-Solarthermie Dachflächen-Solarthermieanlagen nutzen die Sonneneinstrahlung zur Erzeugung von Wärm e, die zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung eingesetzt werden kann. Es gibt verschiedene Systeme: • Flachkollektoren: Diese großflächigen, flachen Kollektoren werden direkt auf das Dach montie rt und bestehen aus einer Glasabdeckung und einem wärmeabsorbierenden Mate rial. Sie sind robust, preisgünstig und besonders für den Sommerbetrieb gut geeignet. • Vakuumröhrenkollektoren: Diese Kollektoren bestehen aus mehreren Röhren, in denen ein Vakuum zur Isolation genutzt wird. Sie bieten eine höhere Effizienz, vor allem bei geringerer Sonneneinstrahlung, und eignen sich gut für den ganzjährigen Einsatz. • Hybridkollektoren (Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT)): Diese Kollektoren kombinieren Photovoltaik und Solarthermie in einem System. Sie erzeugen gleichzeitig Strom un d Wärme, wodurch die absolute Energieausbeute pro Dachfläche maximiert wird, der spezifisch e Anteil für Wärme jedoch geringer als in den anderen Systemen ausfällt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 92 Zur Ermittlung des Potenzials für Dachflächen-Solarthermie in Münster wurde das Solardachkataster der Stadt Münster [15] ausgewertet. Dieses enthält für jede Dachseite in Münster Angaben über die Dachfläche, die sich für die Installation einer Solarthermie-Anlage eignet. Jede Fläche wird anhand verschiedener Kennwerte einer Gesamteignungskategorie zugeordnet. Dabei wird die Einstrahlung in Abhängigkeit d er Dachrichtung und Dachneigung sowie Verschattung berücksichtigt [15]. Als zweite Datenquelle wurde das Solarkataster des LANUK [16] herangezogen. Au s diesem wurden die spezifischen solarthermischen Erträge, welche je nach Ausrichtung, Ne igung und Verschattung Werte zwischen 225 kWh/m2 – 325 kWh/m2 bezogen auf die geeignete Dachfläche annehmen, auf die ermittelten Potenzialflächen des Solardachkatasters Münster übertragen. Auf diese Weise konnte für jed e Dachseite der Jahresertrag kalkuliert werden. Tabelle 17: Definition der Potenziale von Dachflächen-Solarthermie SOLARTHERMIE, Dachflächen Theoretisches Potenzial: - Maximal mögliche Wärmeerzeugung bei Betrachtung geeigneter Flächen und Einstrahlungsdaten lt. Solarkataster der Stadt Münster Technisches Potenzial: Ausgehend vom theoretischen Potenzial: - Ausschluss von Flächen der Kategorie geringerer Einstrahlung - Skalierung der Anlagengröße auf einen solaren Deckungsanteil von 30 % des Wärmebedarfs für Raumwärme und Trinkwarmwasser Insgesamt gibt es in Münster 11,0 Mio. m² geeignete Dachflächen für die I nstallation von Solarthermie-Anlagen. Davon entfallen rd. 61 % auf private Gebäude, 22 % auf gewerbliche Dachfl ächen und 12 % befinden sich auf Gebäuden des öffentlichen Sektors; die restlichen Anteile auf Gebäude n unbekannten Sektors. Weiterhin ist zu beachten, dass rd. 5 % der geeigneten Dachflächen zu denkmalgeschü tzten Gebäuden gehören, rd. 6 % zu Gebäuden in Gebieten der Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen. Eine Installation von Solarthermie-Anlagen ist in diesen Bereichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, es bedarf jedoch einer Genehmigung durch das Bauordnungsamt oder die Städtische Denkmalschutzbehörde. Das theoretische Potenzial, welches unter Beachtung aller geeigneter Flächen berechnet wurde, beträgt 3.164 GWh/a. Dieses teilt sich wie in Abbildung 63 dargestellt in die vier Eignungskategorien auf. So könnten 1.484 GWh Wärme pro Jahr auf Flächen mit sehr hoher Einstrahlung erzeugt werden. Auf Flächen mit hoher Einstrahlung beträgt der theoretische Wärmeertrag 912 GWh/a, auf Flächen mit mi ttlerer Einstrahlung 530 GWh/a. Weitere 238 GWh/a entfallen auf Dachflächen mit geringer Einstrahlung. Ob ein b estimmtes Gebäude bzw. eine Dachfläche für Solarthermie geeignet ist, können Bürger*innen auf https://www.solarkataster- muenster.de/ herausfinden. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 93 Abbildung 52: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-Solarthermie, Dars tellung nach Gesamteignung und Bezirken Zur Bemessung des technischen Potenzials werden alle Flächen der Kate gorie „weniger geeignet“ herausgenommen. Weiterhin wird berücksichtigt, dass eine potenzielle Solarthermieanlage für ein Gebäude so dimensioniert wird, dass bis zu 30 % des Raumwärme- und Trinkwar mwasserbedarfes des Gebäudes durch Solarthermie gedeckt werden kann, was einem praxisüblichen solaren Deckungsgrad entspricht. Folglich werden Solarthermie-Anlagen in der Regel auf eine deutlich kleinere Fläche ausgelegt als die theoretische Potenzialfläche. Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen ergibt sich das technische Wärmepotenzial für Dachflächen-Solarthermie in Münster zu 652 GWh/a. Da alle Dachflächen betrachtet wurden, beinhaltet dieses Potenzial auch bereits bestehende Anlagen auf Dächern. Laut einer statistischen Schätzung, vgl. Kapitel 4.1.5 und Kapitel 4.5, sind im Stadtgebiet Münster bereits Anlagen mit einem Wärmeerzeugungspotenzial von 11 GWh/a, was ein em bereits ausgeschöpften Wärmeerzeugungspotenzial von 2 % entspricht. Abbildung 53 stellt die theoretischen und technischen Wärmepotenziale für Dachfläch en-Solarthermie nach Bezirken gegenüber. Abbildung 54 zeigt eine Karte des technischen Potenzials auf Baublockebene. Die möglic he Wärmeerzeugung durch Solarthermie im Baublock wird auf den Wärmebedarf im Baublock bezogen. Abbildung 53: Wärmepotenziale von Dachflächen-Solarthermie, Darstellung nach Bezirken Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 94 Abbildung 54: Technisches Potenzial von Dachflächen-Solarthermie, Darst ellung auf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 95 Für das realisierbare Potenzial ist zu beachten, dass Solarthermie immer in F lächenkonkurrenz mit PV-Anlagen steht. Während PV-Anlagen insbesondere in Kombination mit strombasierten Wärm eerzeugern wie Wärmepumpen vorteilhaft sind und flexibel für den weiteren Endenergie verbrauch des Gebäudes eingesetzt werden können (z. B. für den Haushaltsstrom), eignet sich Solarthermie in Kombination mit Biomasse, um über die Solarthermie den TWW-Bedarf im Sommer abzudecken. Hier können Solarthermieanlagen zu einer Reduktion des Brennstoffbedarfes beitragen. Durch PVT-Kollektoren werden beide Te chnologien in einem Modul vereint. In Kombination mit Wärmepumpen ist insbesondere die Bauform als Luft-Sole-Kollektoren , auch als PVT- Wärmepumpenkollektoren bezeichnet, interessant. Diese können sowohl die direkte Solarstrahlung als auch die Umgebungsluft als Wärmequelle nutzen können. Sie kombinieren die Funkti onen eines Photovoltaikmoduls zur Stromerzeugung mit einem Wärmeübertrager, der auf der Rückseite des M oduls angebracht ist. Diese Konstruktion ermöglicht es, die Abwärme des PV-Moduls effizient zu nutzen und gleichzeitig Wärme direkt aus der Umgebungsluft zu gewinnen. 5.5 Zentrale Potenziale zur Wärmeerzeugung Unter zentralen Potenzialen zur Wärmeerzeugung sind Wärmequellen zu verstehen, die in ein Wärmenetz einspeisen. Die Stadtwerke Münster haben für ihr Fernwärmenetz einen Transfor mationsplan erstellt, der aufzeigt, wie die Fernwärme bis 2045 dekarbonisiert werden kann und wie sich das Fernwärmenetz bis dahin entwickelt. Im Rahmen der Erstellung dieses Transformationsplans haben die SW Münster Potenzialanalysen zu Wärmequellen auf Basis von Erneuerbarer Wärme durchgeführt und Auszüge dieser Analysen für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung gestellt. Diese sind in die nachfolgenden Analysen eingeflossen. 5.5.1 Tiefe und mitteltiefe Geothermie Tiefe und mitteltiefe Geothermie beschreibt die Wärme, die in Tiefen ab ca. 400 Metern bis zu mehreren tausend Metern verfügbar ist. Ab einer Tiefe von 1.500 m ist von tiefer Geothermie die Rede. Hie r können Gesteinsschichten vorkommen, die Wasser mit hohen Temperaturen führen – sogenannte hydrothermale Lagerstätten. Solche Gesteinsschichten können mittels hydrothermaler Systeme erschlossen werden. Dies sind offene Systeme, welche aus mindestens zwei Bohrungen, einer sogenannten Dublette, bestehen. Dur ch eine Förderbohrung wird Wasser direkt aus tiefen Aquiferen (geologische Formationen, die Wasser in bedeu tenden Mengen speichern und leiten können) gefördert und oberirdisch mittels eines Wärmetauschers energet isch nutzbar gemacht. Nach der Nutzung wird das abgekühlte Wasser über eine zweite Bohrung, die Injektionsbohrung, wieder in die Tiefe geleitet, um das natürliche Reservoir zu erhalten. Wenn kein natürliches Wasserreservoir vorhanden ist, können geschlos sene Systeme zum Einsatz kommen. Beim geschlossenen System wird im Untergrund eine Verbindung der Förde r- und Injektionsbohrung durch ein oder mehrere parallele Bohrpfade geschaffen, sodass das Wasser zwischen den Bohrungen zirkulieren und Wärme des Gesteins aufnehmen kann. Dieses Verfahren setzt beispielsweise das Unternehmen Eavor in Geretsried oder in Kooperation mit der enercity AG in Hannover ein. Der Bereich zwischen 400 m und 1.500 m wird als mitteltiefe Geothe rmie bezeichnet. Bei Existenz von hydrothermalen Lagerstätten kann dieser Bereich durch offene hydrother male Systeme mit Bohrdubletten und einer nachgeschalteten Wärmepumpe für die Einspeisung in größere Wärmenetze er schlossen werden. Ebenso kann dieser Bereich durch tiefe Erdwärmesonden erschlossen werden. Die se weisen jedoch üblicherweise eine geringere Leistung als offene Systeme auf. Daher bieten sich für den Einsatz einer mitteltiefen Sondenlösung beispielsweise neu zu erschließende Quartiere, aber auch größere neue oder bestehende Liegenschaften, jeweils mit ausreichender Freifläche zur Sondeneinbringung und ohne notwend ige Kühloption, an. Während für solche Systeme in der Regel geringe Betriebskosten zu erwarten sind, muss mit hohen Investitionen ger echnet werden. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 96 Erdsonden zur Nutzung mitteltiefer Geothermie sind theoretisch in al len Bereichen des Stadtgebiets, ausgenommen den Trinkwasserschutzgebieten, hydrogeologisch sensiblen Bereic hen und Überschwemmungsgebieten, einsetzbar. Mehrere Bohrungen können zu eine m Feld kombiniert werden. Bei begrenzten Platzverhältnissen sind anstelle vertikaler Sonden neue Bohrver fahren in Schrägbohrtechnik mit strahlenförmigen Bohrungen möglich, für die weniger Platz an der Oberfläche benötigt wird [12]. Im Gegensatz zu oberflächennahen Erdsonden ist eine Kühlung im Sommer aufgrund der höheren Untergrundtemperaturen nicht möglich, dafür kann zumeist mit Wasser ohne Frostschutzmittel als Medium in den Sonden gearbe itet werden. Eine weitere Sonderform der Geothermie ist die Grubenwassernutzung. Diese Op tion ist nur in Bergbauregionen zu prüfen und wird für Münster nicht untersucht. Tabelle 18: Definition der Potenziale von tiefer und mitteltiefer Ge othermie GEOTHERMIE, tief und mitteltief Die Potenziale von tiefer und mitteltiefer Geothermie sind ohne entspre chende Erkundungsbohrungen und/oder weiterführende geologische Untersuchungen mit hohen Unsicherheit en verbunden. Vorgehen übergeordnete Potenzialermittlung: - Überprüfung der notwendigen Voraussetzungen zur hydrothermalen Nutzung: o Vorkommen geeigneter Gesteinsformationen - Falls weiterführende Studien vorhanden sind: o Verweis auf ermittelte Potenziale o Ggf. Bezifferung des Fündigkeitsrisikos - Ggf. Ableitung des Potenzials anhand übergeordneter Ausbauziele. Im Masterplan Geothermie des Landes Nordrhein-Westfalen [17] wird das Vorkommen verschiedener, für die hydrothermale Nutzung geeigneter Gesteinsformationen aufgezeigt: • Karbonatgesteine, welche sich aufgrund ihrer Wasserdurchlässigkeit gut für Ge othermie eignen, kommen vor allem im Nordwesten und Zentrum des Landes NRW tief im Untergrund vor. • Sande der Tertiärzeit sind vor allem am Niederrhein zu finden. • Sandsteine und Karbonate der Zeitalter Jura, Trias und Perm kommen vor allem in Ostwestfalen und an der nördlichen Grenze zu Niedersachsen in ausreichender Tiefe vor. Bereits im Jahr 1963 wurde die Tiefbohrung „Münsterland 1“ zur Erkund ungszwecken durchgeführt. Im Jahr 2021 führte der Geologische Dienst NRW umfangreiche seismische Messungen im Stadtge biet von Münster sowie in angrenzenden Gemeinden durch. Dabei wurden insgesamt 73,5 Kilometer Messlinien mit 1.832 Messpunkten und 3.651 Geophonen eingerichtet, um ein detailliertes Bild des Untergrunds zu erhalten, vgl. Abbildung 55 . Die gewonnenen Daten ermöglichen eine präzise Analyse der geologischen Strukturen bis in Tiefen von etwa 6.000 Metern. Die Auswertungen der Daten ergaben, dass im Münsterland drei Kalksteinhorizonte in unterschiedlichen Tiefenlagen vorhanden sind. Diese Kalksteinschichten zeichnen sich durc h hohe Porosität und Wasserdurchlässigkeit aus, was sie besonders geeignet für die Nutzung d er hydrothermalen Geothermie macht. In den flacheren Kalksteinschichten werden Temperaturen von mindes tens 40 °C erwartet, während in tieferen Schichten Temperaturen von über 150 °C möglich sind [18] [19]. Zurzeit (Stand Frühjahr 2025) wi rd eine umfassende Machbarkeitsstudie inklusive einer großflächigen 3D-Seismik dur ch die Stadtwerke Münster durchgeführt, aus der sich mögliche Standorte zur Nutzung von tiefe r und mitteltiefer Geothermie ergeben werden. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 97 Abbildung 55: Streckenverlauf 2D-Seismik im Münsterland (Quelle: Geologischer Dienst NRW) Das Potenzial für tiefe und mitteltiefe Geothermie wird hier basierend auf den bisherigen Untersuchungen der Stadtwerke Münster quantifiziert. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass im Stadt gebiet Münster Potenziale für bis zu vier Bohrdubletten mit je 8 MW im unteren Horizont (ca. 4.500 m) sowie für weitere zwei Bohrdubletten mit je 6,5 MW im oberen Horizont (ca. 1.000 m) bestehen. Unter der Ann ahme von 6.500 Vollbenutzungsstunden entspricht dies einem Potenzial von 208 GWh/a für tiefe und 84 GWh/a für mitteltiefe Geothermie. Die Wärmemenge aus dem oberen Horizont beinhaltet einen Anteil aus Wärmepumpen, die für die Erhöhung der Erdwärme auf das Temperaturniveau für das Fernwärmenetz erforderlich sind. I m Rahmen der vorgenannten Machbarkeitsstudie werden die Potenzialuntersuchungen vertieft und die mö gliche Realisierbarkeit dieser Potenziale wird von den Stadtwerken Münster als Inhaber der Aufsuchungserlaubnis im Münsteraner Stadtgebiet in den kommenden Jahren kontinuierlich vorangetrieben. Das Abteufen eine r ersten Bohrung zur weiteren Erkundung und späteren Nutzung ist der nächste Schritt nach der Machbarkeitsstudie . Wird das Potenzial für Geothermie mit den Ausbauzielen des Landes NRW abgeglichen, zeigt sich, dass Münster die Landesziele theoretisch erfüllen kann. So beschreibt der Master plan Geothermie [17] einen Zielkorridor von 15 % - 20 % der Wärmebedarfsdeckung NRWs über Geothermie im Jahr 2045. Wird für Münster exemplarisch das moderate Szenario mit einem Wärmebedarf von 1.950 GWh/a für Raumwärme und Trinkwarmwasser zugrunde gelegt, würden die oben genannten Potenziale für tiefe und mitteltiefe Geother mie mit 15 % der Wärmebedarfsdeckung beitragen. Würden darüber hinaus die Potenziale für oberflächennahe Geothermie von 385 GWh/a gehoben, könnten in Münster sogar bis zu 35 % der Wärme für He izung und Warmwasser durch Geothermie gedeckt werden. 5.5.2 Gewässerwärme Oberflächengewässer wie Flüsse und größere Seen bzw. Stauseen und Kanäle stellen Umweltwärmequellen dar, welche mit Hilfe von Wärmepumpen nutzbar gemacht werden können. Hierbei wird die im Wasser gespeicherte Wärme entzogen und auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. Diese Technologie ist besonders in Gebieten Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 98 mit größeren und ganzjährig wasserführenden Flüssen in Siedlungsnähe attraktiv, da sie eine stabile und zuverlässige Wärmequelle darstellen kann. In Münster gibt es folgende wesentlichen Oberflächengewässer: • Dortmund-Ems-Kanal (DEK): Der Dortmund-Ems-Kanal ist der älteste Schifffahrtskanal im westdeutschen Kanalnetz. Er verläuft vom Dortmunder Hafen bis nach Papenburg an d er Ems und ist hinsichtlich Oberfläche und Volumen mit weitem Abstand das größte Oberfl ächengewässer in Münster. Er verläuft im Stadtgebiet von Südwesten zunächst entlang der Siedlungsränder von Amelsbüren und Hiltrup, danach östlich entlang der Nord-Süd-Achse von Bundesbahn und am östlichen Rand der Innenstadt nach Norden und verlässt das Stadtgebiet nördlich von Gelmer (vgl. Abbildung 56). Östlich des Hauptbahnhofes liegt das Becken das Stadthafens 1. Die Stadtwerke Münster betreiben direkt am Hafenbecken ihren größten Fernwärme-Erzeugungsstandort mit dem GuD-Heizkraftwer k und dem Wärmespeicher. Hinsichtlich seiner Lage ist der DEK daher prädestiniert für die Nutzung als regenerative Wärmequelle für die Fernwärmeerzeugung. • Ems: Die Ems ist das größte Fließgewässer in Münster. Bei Vadrup bildet sie e inige Kilometer lang die Stadtgrenze (vgl. Abbildung 56), liegt jedoch weit von städtischem Siedlungsgebiet entfernt. Der mittlere Abfluss an der Messstelle Haskenau beträgt rd. 18 m³/s. Somit beträgt die rechnerische Entzugsleistung bei einer Auskühlung des mittleren gesamten Volumen stroms um max. 1 K rd. 74 MW. Über eine Flusswasserwärmepumpe könnten theoretisch 1.085 GWh/a Wärme be reitgestellt werden. Die der Ems nächstgelegene Siedlung ist die Lützow-Kaserne in etwa 500 m Entfe rnung zum Fluss. Die Ortsteile Dorbaum um Gelmer liegen in vergleichbarer Distanz, weisen jedoch niedrige Wärmeliniendichten auf, wodurch eine zentrale Flusswassernutzung in diesen Bereichen aus Sicht eines technisch-wirtschaftlich Potenzials als eher unwahrscheinlich bewertet wird. Da der gesamte Verlauf der Ems entlang des Münsteraner Stadtgebietes zudem Naturschutzgebiet ist, wird die Umsetzungswahrscheinlichkeit als sehr gering eingeschätzt und das o. g. theoretische Potenzial wird nicht mit aufsummiert. • Werse: Die Werse ist das zweitgrößte Fließgewässer in Münster. Sie durchquert das östliche Stadtgebiet mit einem Abstand von 1 bis 2 km von Angelmodde im Südosten bis Gelmer im Nordosten und mündet dort in die Ems (vgl. Abbildung 56 ). Annähernd der gesamte Flusslauf in Münster ist Landschaftsschutzgebiet und als Biotop klassifiziert. Die mittlere Abflussmenge am Pegel Albersloh beträgt knapp 3 m³/s. Das re chnerische Wärmepotenzial liegt bei einer Auskühlung des mittleren gesamten Volumenstroms um max . 1 K bei 10 bis 12 MW. Dieses Potenzial ist zwar recht groß, vor dem Hintergrund der Lage im Landsc haftsschutzgebiet und der Biotop-Klassifizierung halten die Autor*innen die Genehmigungsfähigkeit eine r Anlage zur Gewässerwärmenutzung aber für sehr unwahrscheinlich und das o. g. theor etische Potenzial wird nicht mit aufsummiert. • Aasee: Der südwestlich der Altstadt gelegene rd. 42 ha große Aasee staut das Wasser der Münsterschen Aa und dient dem Hochwasserschutz. Gleichzeitig sorgt er für die Frischl uftzufuhr der vorwiegend aus Südwesten einfließenden Luftmassen. Er hat eine bedeutende ökologische und städtebauliche Funktion für die Stadt und ist mit den zahlreichen umgebenden Grünflächen das größt e Naherholungsgebiet Münsters. Der Bereich des Zulaufs der Aa im Südwesten des Sees ist Natur schutzgebiet und Biotop. Die verfügbaren Wassermengen sind bei einem (annähernd) stehenden Gewässer wie dem Aasee anders zu ermitteln und zu beurteilen als bei einem Fließgewässer. Theore tisch führt die Entnahme von Wärme zu einer allmählichen Auskühlung bis hin zum Gefrieren. Das Gewässer steht jedoch in Verbindung mit der Außenluft und dem Erdreich und regeneriert sich durch Aufnahme von Wärme aus diesen Umgebungsquellen sowie aus dem Zufluss der Aa. Die mittlere Abflussmenge der Aa beträgt rd. 0,8 m³/s (Pegel Roxeler Straße). Das theoretische Wärmepotenzial liegt bei einer Au skühlung des gesamten Volumenstroms um max. 1 K bei rd. 3 MW. Der mittlere Niedrigwasserabfluss beläuft sich jedoch auf nur 0,05 m³/s, so dass das Wärmepotenzial bei Niedrigwasserabfluss auf rech nerisch 0,2 MW zurückgeht. Insgesamt wird das Wärmepotenzial einer lokalen Entnahme aus dem Aasee au f einige hundert kW Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 99 eingeschätzt. Diese Leistung steht jedoch überwiegend im Sommerhalbjahr z ur Verfügung. Im Winter wird die Wärmeentnahme aufgrund Einfriergefahr bzw. zu niedriger Einleittemper aturen nach der Nutzung in einer Wärmepumpe nur sehr eingeschränkt möglich sein. Vor diesem Hintergrund und mit dem im Verhältnis zum Wärmepotenzial seh r hohen zu erwartenden Aufwand für die baulich-technische Umsetzung (Entnahme- und Einleitbauwerk e, geeignete Aufstellungsfläche, lange Trassen zu geeigneten Abnehmern bzw. zu einer Einspeisung in die Fernwärme, technischer Aufwand für die Wärmeerzeugung, Genehmigungsfähigkeit) halte n die Autor*innen die Umsetzbarkeit für sehr unwahrscheinlich und das o. g. theoretische Poten zial wird nicht mit aufsummiert. Wärmepotenzial des Dortmund-Ems-Kanals Die verfügbaren Wassermengen sind bei einem Kanal als annähernd stehendes G ewässer anders zu ermitteln und zu beurteilen als bei einem Fließgewässer. Theoretisch führt die Entnahme von Wärme aus einem stehenden Gewässer zu einer allmählichen Auskühlung bis hin zum Gefrieren. Das Gewässer steht jedoch in Verbindung mit der Außenluft und dem Erdreich und regeneriert sich durch Aufnahme von Wärme aus diesen Umgebungsquellen. Grundsätzlich fließt das Kanalwasser mit geringer Geschwindigkeit in Richtung Nord en, da die Schleusen in Münster bei jedem Schleusungsvorgang Wasser verbrauchen, das überwiegend aus der Lippe nachgespeist wird. Die Scheitelhaltung erfolgt jedoch auch durch Rückpumpen des Schleus ungswassers in Münster, so dass die Fließrichtung des Kanals nicht konstant ist, sondern je nach Betriebsweise wechselt. Im Rahmen der Arbeiten zum Transformationsplan für die Fernwärmeversorgung h aben die Stadtwerke Münster das Fließverhalten und die Wassertemperaturen des DEK und die daraus r esultierenden Wärmeentzugspotenziale für einen Entnahmepunkt in Nähe des Hafens eingehen d untersucht. Die tagesdurchschnittliche Entzugsleistung beider Fließrichtungen aus dem Kanal liegt im Bereich zwischen 3 MW und 29 MW (Teilstromauskühlung um max. 6 K). Mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitszahl von 2,8 beträgt die verfügbare Wärmeleistung einer Wärmepumpenanlage 5 MW bis 45 MW und das the oretische ganzjährige Wärmepotenzial liegt bei rd. 250 GWh/a. Bei einer Auslegung der Wärmepumpe hinsichtlich möglichst hoher maximaler Volllaststunden auf Basis der verfügbaren Wärmequelle einerseits, und einer Vermeidung einer zu starken Auskühlung ohne ausreichenden Abfluss andererseits, beträgt das technische Potenzial bei einer mittle ren Wärmeleistung von 15 MW rd. 100 GWh/a. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 100 Abbildung 56: Gewässer im Stadtgebiet Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 101 5.5.3 Klärwasserwärme Kläranlagen spielen nicht nur eine wichtige Rolle bei der Reinigung des Abwassers, sondern bieten auch das Potenzial einer nachhaltigen Wärmequelle. Die Wärme entsteht durch biologische Abbauprozesse, wie der Zersetzung organischer Stoffe und Fäulungsprozesse im Klärschlamm, sowie durc h die Zuführung von bereits warmem Abwasser aus Haushalten und Industrie. Tabelle 19: Definition der Potenziale von Klärwasser KLÄRWASSER Theoretisches Potenzial: - Maximal mögliche Wärmemenge durch Abkühlung des gesamten Klärwasserstroms (Aus tritt aus Kläranlage) um 5 Kelvin - Wärmebereitstellung über Abwasser-Wärmepumpe Technisches Potenzial: Ausgehend von theoretischem Potenzial: - Begrenzung der Nennleistung der Wärmepumpe unter Berücksichtigung einer Mindest- Volllaststundenzahl für die Grundlastversorgung eines Wärmenetzes Im Stadtgebiet Münster gibt es aktuell vier Kläranlagen, welche alle durch die Stadt Münster betrieben werden. Tabelle 20 zeigt Kennwerte zu den vier Kläranlagen, wie sie durch das Wasserinformatio nssystem ELWAS [20] bereitgestellt werden. Tabelle 20: Kenndaten der Kläranlagen in Münster Haupt- kläranlage KA Am Loddenbach KA Hiltrup KA Geist Ausbaugröße Einwohneräquivalente 335.000 45.000 30.000 18.000 Abwassermenge (Durchschnitt 2014-2023) 20,00 Mio. m³/a 2,36 Mio. m³/a 1,67 Mio. m³/a 0,94 Mio. m³/a Das Wärmepotenzial von Klärwasser (Klarwasserablauf) hängt vom Volumenstrom und der möglichen Temperaturabsenkung ab. Es wird eine Temperaturabsenkung des Klärwass ers um 5 K und eine Untergrenze für die Einleittemperatur von 2°C angenommen. Da die Temperaturen im Ablauf ein er Kläranlage in der Regel ganzjährig über 7°C liegen, sind hinsichtlich der Temperaturabsenkun g keine wesentlichen zeitlichen Einschränkungen zu erwarten. Da jedoch der Volumenstrom des Klärwassers in der Regel eine hohe Varianz über das Jahr hinweg zeigt, muss angenommen und bei gegebener späterer Auslegu ng berücksichtigt werden, dass nicht zu jedem Zeitpunkt die Nominalleistung bereitgestellt werden könnte. Basierend auf den o. g. Annahmen zur Abwassermenge und zur Temperatur absenkung lässt sich zunächst das theoretische Entzugspotenzial, welches über eine Wärmepumpe mit eine r Jahresarbeitszahl von 2,5 (abgeleitet aus durchschnittlichen Temperaturen: Wärmequelle 10-15 °C, Wärmes enke 80-90 °C) bereitgestellt würde, ermitteln. Die absoluten Abwassermengen werden über den Prognosezeitraum bis 2045 als konstant angenommen. Aus der Historie 2014-2023 heraus zeigen sich jedoch starke Schwankungen von bis zu +- 18 % um den Durchschnittswert, welche primär auf Schwankungen der jährlichen Niederschlagsmengen zurückzuführen sind. Diese Schwankungen sind bei der Interpretation der Ergebnisse zu beachte n. Weiterhin wird im Rahmen der Potenzialermittlung berücksichtigt, dass die KA Am Loddenbach und KA Geist zukünftig stillgelegt und die entsprechenden Abwässer über die Kläranlage Hiltrup gereinigt werden sollen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 102 Tabelle 21: Wärmepotenzial aus Klärwasser, aufgeteilt auf die Kläranlagen Hauptkläranlage KA Hiltrup (nach Zusammenlegung) Abwassermenge 20,00 Mio. m³/a 4,97 Mio. m³/a Theoretisches Entzugspotenzial 116,7 GWh/a 29,0 GWh/a Theoretisches Wärmepotenzial 194,4 GWh/a 48,3 GWh/a Technisches Wärmepotenzial 147,6 GWh/a 40,1 GWh/a In Summe beträgt das theoretische Wärmepotenzial von Klärwasser der beiden Kläranlagen rd . 243 GWh/a. Zur Ermittlung des technischen Potenzials wurden die täglichen Ablaufmengen und Temperatur-Messdaten der Betriebsjahre 2017-2018 und 2020-2024 für die Hauptkläranlage sowie der Betriebsjahre 2019-2021 für die übrigen drei Kläranlagen ausgewertet. Für diese Jahre lagen vollständige Mess reihen vor. Die Daten wurden von der Stadt Münster bereitgestellt. Auch bei der Berechnung des technischen Potenzials wurde berücksichtigt, dass die Abwässer der KA Am Loddenbach und KA Geist zukünftig in der KA Hiltru p gereinigt werden sollen. Dazu wurden die Volumenströme entsprechend addiert und die Temperaturen d es größten der drei Klärwerke beibehalten. Das technische Potenzial wurde hier exemplarisch unter der Annahme v on 4.000 Stunden Vollastbetrieb einer potenziellen Klärwasserwärmepumpe und weiteren Betriebsstunden in Teillas t ermittelt. Abbildung 57 zeigt die Methodik exemplarisch am Beispiel der Hauptkläranlage Münster. Abbildung 57: Theoretisches und technisches Wärmepotenzial der Haup tkläranlage Münster Insgesamt ergibt sich für das technische Potenzial der Hauptkläranlage Münster ein Wert von rd. 148 GWh/a bei einer Heizleistung des Wärmepumpensystems von etwa 20 MW. Für die Kläranl age Hiltrup (inklusive Berücksichtigung der Abwässer aus der KA Loddenbach und KA Geist) e rgibt sich ein technisches Potenzial von rd. 40 GWh/a bei einer Heizleistung des Wärmepumpensystems von etwa 5 MW. I n Summe beträgt das technische Potenzial von Klärwasserwärme im Stadtgebiet Münster 189 GWh/a. Dabei ist zu beachten, dass das technische Potenzial, je nach Auslegung des Wärmepumpensystems variie ren kann (Anzahl der Module, mögliche Lastbereiche, Volllaststundenzahl, Technologiemix im Wärmenetz). Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 103 Die Stadtwerke Münster hatten das Thema Klärwassernutzung im Rahmen ihr er Transformationsplanung für das Fernwärmenetz bereits vor Beginn der kommunalen Wärmeplanung aufgenommen und s ehen eine Nutzung des Wärmepotenzials an der Hauptkläranlage in einer Größenordnung von 23 MW und 1 50 GWh/a, was weitgehend deckungsgleich mit dem hier ermittelten technischen Potenzial ist. 5.5.4 Abwasserwärme Abwasser, das aus Haushalten, Gewerbe und Industrie in die Kanalisation gelangt, weist nach dem Gebrauch bei Einleitung in das Kanalnetz noch Temperaturen oberhalb des den Abnehmer*innen zugeführten Trinkwassers auf. Diese Wärme kann mit Hilfe von Wärmetauschern im Kanal in Kombination mit Wärmepumpen zurückgewonnen werden. Tabelle 22: Definition der Potenziale von Abwasser ABWASSER Theoretisches Potenzial: - Maximal mögliche Wärmemenge durch Abkühlung des gesamten Abwasserstroms (vor Eintr itt in die Kläranlage) um 0,5 Kelvin - Wärmebereitstellung über Abwasser-Wärmepumpe Technisches Potenzial: Ausgehend von theoretischem Potenzial: - Begrenzung der Nennleistung der Wärmepumpe unter Berücksichtigung einer Mindest- Volllaststundenzahl Zur Nutzung des Kanals ist üblicherweise eine Mindestgröße des Kanals von DN 7 00 und ein Trockenwetterdurchfluss von >30 l/s erforderlich. Typische Proje kte kommen auf eine Entzugsleistung von rd. 100 kW pro 100 m Wärmetauscher im Kanal, wobei der Ertrag meist höher ist, wenn mit einem Austauschmedium mit Frostschutzmittel (Sole statt Wasser) gearbeitet werden kann. Abbildung 58 stellt das Alter aller Kanalabschnitte sowie, hervorgehoben, die möglicherweise geeigneten Kanäle (ab DN 700) für das Stadtgebiet Münster dar. Die kumulierte Rohrlänge aller Netzabschnitte beträgt rd. 1.855 km (Summe Freispiegel-Kanäle und Druckrohrleitungen). Etwa 26 % der Rohre bzw. 488 km wurden vor über 60 Jahr en errichtet und könnten in naher Zukunft das Ende ihrer theoretischen Nutzungsdauer erreichen. Davon mach en die Kanäle ab DN 700 eine Länge von 40 km aus. Im Zuge einer möglichen Sanierung dieser Kanalabschnitte e rgibt sich folglich ein Potenzial zum Einbau von Abwasserwärmetauschern. Weitere 35 % aller Kanallängen bzw. 65 5 km sind bereits über 40 Jahre in Betrieb und erreichen bis 2045 ein Nutzungsalter von mindestens 60 Jahren. Davon machen die Kanäle ab DN 700 eine Länge von 96 km aus. Das Wärmepotenzial von Abwasser hängt von dem Volumenstrom und der möglichen Temperaturabs enkung ab. Um die biologischen Stufen in der Kläranlage in ihrer Funktion nicht zu beein trächtigen, sollte für die Temperaturabsenkung eine Bagatellgrenze von 0,5 K, geltend für den Gesamt volumenstrom zur Kläranlage, eingehalten werden [21]. Basierend auf diesen Annahmen lässt sich d as theoretische Wärmepotenzial, welche über Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von 2,5 ber eitgestellt würde, ermitteln. In Münster betrug das Abwasseraufkommen der Jahre 2014-2023 l t. Angaben des Wasserinformationssystems ELWAS [20] durchschnittlich 25,0 Mio. m³ pro Jahr. In Summe betr ägt das daraus ermittelte theoretische Wärmepotenzial von Abwasser 24,3 GWh/a. Wird beispielhaft und unter Einbezug t ypischer Jahresdauerlinien eine technisch sinnvolle Wärmepumpenauslegung auf 4.000 Volll aststunden zzgl. weiterer Stunden in Teillast zugrunde gelegt, ergibt sich das technische Potenzial zu insgesamt 14,6 G Wh/a. Dieses gesamte Potenzial teilt sich auf mehrere kleinere Abwasserwärmepumpen im Stadtgebiet auf. Dabei ist zu beachten, dass die Auslegung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 104 der Wärmepumpen und somit auch der Anteil vom technischen am theoreti schen Abwasserwärmepotenzial je nach Standort und Nutzungszweck (Lastbereich, Volllaststundenzahl) variieren kann. Zentrale Nutzungen des Abwasserwärmepotenzials an Standorten unmittelbar v or den in Betrieb befindlichen Kläranlagen sind nicht sinnvoll, da die Wärmenutzung die Zulauftemperatur zur Kläranlage unmittelbar beeinflussen bzw. absenken und damit in Konkurrenz zur effizientere n Nutzung das Klarwasserablaufs der Kläranlage treten würde. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 105 Abbildung 58: Abwassernetz mit Baualtersklassen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 106 5.5.5 Unvermeidbare Abwärme Zur Erfassung des Prozesswärmebedarfs und möglicher Abwärmepotenziale wurden anhand d er Größe, der Branche und Informationen zum Gasverbrauch und zum Stromverbrauch (Wärm e und auch Licht und Kraft) insgesamt 46 Industrie- und Gewerbebetriebe und Institutionen identifiziert und eine Fragebogenaktion auf Basis des Musterfragebogens der NRW.ENERGY4CLIMATE durchgeführt [22]. Zu den 46 angefragten Unternehmen und Institutionen konnten 16 Rückl äufe unterschiedlicher Detaillierungstiefe verzeichnet werden, die in die folgenden Auswertungen eingeflossen sind. Darüber hinaus wurde das Abwärmepotenzial mit den aktuellen Inhalten der Plattform für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ergänzt [23]. Hierdurch konnten die Abwärmemengen weite rer 4 Betriebe bzw. Institutionen erfasst werden. Die Auswertung erfolgte unternehmensscharf, die Ergebnisse sind mit Rücksicht au f den Datenschutz in aggregierter Form in Tabelle 23 zusammengestellt. Hierbei wurde in Anlehnung an die Nomenklatur im Abwärmeportal der BfEE unterschieden: • nach dem Temperaturniveau der Abwärme mit den Bereichen 20°C bis 60°C, > 60°C bis 110°C und >110°C • nach dem Wärmeträger der Abwärme Wasser oder andere flüssige Wärmeträger bzw. gasförmige Wärmeträger wie Kühlluft, Abluft und Rauchgas Erfasst wurden die Abwärmemengen aus prozessbedingten Abluft- und Abgasströmen u nd Kühlwasser bspw. Rückkühlanlagen von Kältemaschinen, Kompressoren etc. Die Abwärmemengen aus BHKW-An lagen wurden nicht mit aufgenommen, da diese i. d. R. im Rahmen des technisch Machbare n bereits genutzt werden. Ungenutzte Abwärmemengen aus Biogas-BHKW werden im Rahmen der Biomasse-Potenziale bilanziert (vgl. Kapitel 5.5.6). Tabelle 23: Zusammenstellung der Abwärmepotenziale in Indus trie und Gewerbe Summe der Abwärmepotenziale Abwärmeleistung MW Jährliche Abwärme GWh/a Jährliche Abwärme >2,5 GWh/a GWh/a Wasser und andere flüssige Wärmeträger >20°C bis 60°C >60°C bis 110 °C > 110 °C 19,3 0,5 0,0 17,5 2,6 0,0 14,3 2,6 0,0 Rauchgas, Kühlluft, Abluft >20°C bis 60°C >60°C bis 110°C >110°C 12,2 0,9 3,0 57,9 6,2 14,1 51,4 0,0 9,1 Theoretisches Wärmepotenzial (Summe aller Quellen) 35,2 95,5 77,3 Technisches Wärmepotenzial (nur Einzelquellen ab 2,5 GWh/a, flüssige Wärmeträger ab 20°C, gasförmige Wärmeträger ab 60°C) 11,7 25,9 25,9 Das gesamte erfasste Abwärmepotenzial beläuft sich auf rd. 35 MW Leistung und jährlich rd. 96 GWh/a. Für das technische Potenzial mit der Prämisse einer Nutzung für Wärmenetze wurden folgende Eingrenzungen getroffen: • Wasser und andere flüssige Wärmeträger im gesamten Temperaturbereich. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 107 • Gasförmige Wärmeträger nur im Temperaturbereich ab 60°C. Der technische Aufwand zur Ersch ließung gasförmiger Wärmequellen ist ohnehin deutlich höher als bei flüssigen Wärmeträgern. U nterhalb von 60°C kommt nur eine betriebsinterne Abwärmenutzung durch regenerative Wär metauscher in Frage (z. B. Vorwärmung von Zuluftströmen durch Abluftströme). • Abwärmemengen für die Nutzung in Wärmenetzen ab einer jährlichen Menge von 2,5 GWh/a. Dies entspricht bei einem jährlichen Grundlasteinsatz von 4.000 bis 5.000 h/a einer Wär meleistung von 0,5 bis 0,6 MW. Unterhalb dieser Größenordnung ist eine Abwärmenutzung für Dritte oder für ein Wärmenetz nicht sinnvoll machbar. Mit diesen Eingrenzungen beläuft sich das technische Potenzial auf rd. 12 MW und 26 GWh/a. Im Rahmen der Erarbeitung des Zielszenarios werden die Unternehmen mi t den größeren Abwärmepotenzialen gezielt in den Abstimmungsprozess einbezogen. Darüber hinaus werden weite re eingehende Rückläufe aus dem Fragebogen berücksichtigt, so dass sich Abweichungen der Potenziale zum hier dargestellten Stand ergeben können. 5.5.6 Biomasse Das Biomassepotenzial setzt sich aus dem energetischen Potenzial von Waldrestholz, Bio abfall und Grünschnitt sowie landwirtschaftlicher Biogaserzeugung zusammen: • Waldrestholz: Hierbei handelt es sich um Holz, das bei der Holzernte zunächst im Wald verbleibt, wie Äste, Kronenholz oder nicht vermarktungsfähiges Stammholz. • Bioabfall: Unter Bioabfall versteht man organische Abfälle aus Haushalten und Gewerbe, die über die kommunale Abfallwirtschaft erfasst werden. • Grünschnitt: Grünschnitt umfasst organische Abfälle aus der Pflege von öffentlichen und privaten Grünflächen, wie Laub, Grasschnitt und Äste. • Biogasanlagen in der Landwirtschaft: In der Landwirtschaft werden Vergärungsanlagen betrieben, die Gülle und Festmist sowie Energiepflanzen (häufig Mais) als Substrat einsetzen. Das erzeugte Biogas wird in BHKW-Anlagen verstromt und i. d. R. ins Netz eingespeist. Die erzeugte Wär me wird zu 20-30 % als Eigenbedarf zur Beheizung des Fermenters benötigt. Die überschüssige Wärme w ird in seltenen Fällen für die Wärmeversorgung naheliegender Gebäude, aber auch von Gewächshäusern e ingesetzt. Waldrestholz Das Stadtgebiet Münster verfügt über 5.072 ha Waldflächen. Von diesen l iegen 2.990 ha in Naturschutzgebieten und FFH- oder Vogelschutzgebieten. Zur Ermittlung des Potenzials von Waldr estholz werden alle Waldflächen abzüglich der Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete angesetzt. Das restliche Waldgebiet beläuft sich auf 2.080 ha (vgl. Kartendarstellung in Abbildung 59). Insgesamt wird von einem flächenspezifischen Ertrag von 4,3 MWh/ha [9] für das theoretische Wärmeerzeugungspotenzial von Waldr estholz ausgegangen. Das ermittelte theoretische Wärmeerzeugungspotenzial für Waldrestholz, das durch Verbrennung in einem Biomasseheizwerk oder dezentralen Biomasse-gestützten Heizungssystemen nutz bar gemacht werden könnte (bzw. heute bereits teilweise genutzt wird), beträgt rd. 9,0 GWh/a. Das tech nische Potenzial entspricht dem theoretischen Potenzial. Bioabfall Die Abfallmengen aus der kommunalen Abfallsammlung der Stadt Münster werden z entral im Recycling- und Entsorgungszentrum der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) am Standort Zum Heidehof sortie rt und für die stoffliche und energetische Verwertung aufbereitet. 67 % der jährliche n Gesamtmenge von rd. 184.000 t wurden im Jahr 2023 stofflich verwertet. Die übrigen Mengen werden überregional energetisch verwertet. Die Bio- und Grünabfallmengen werden energetisch verwertet bzw. zu Kompost aufbereitet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 108 Im Jahr 2023 wurden 15.318 t Bioabfälle, 14.785 t Grünabfälle und 3.099 t Altholz gesammelt. Die Altholzmengen werden außerhalb Münsters in Biomassekraftwerken energetisch verwertet . Die Bioabfälle werden soweit technisch möglich vergärt und zur Strom- und Wärmeerzeugung in der BHKW- Anlage der AWM eingesetzt. Der nicht vergärbare Anteil wird gemeinsam mit Grünabfällen analog zur reinen Grüngutkomp ostierung der AWM zu zertifiziertem Kompost aufbereitet. Die theoretischen und technischen Potenziale der biogenen Abfallstoffe sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 24: Theoretisches Wärmepotenzial aus biogenen Abfällen Grünabfall Bioabfall Altholz Gesamt Jährliche Menge 14.785 t/a 15.318 t/a 3.099 t/a 33.202 t/a Verwertung Kompostierung in MS Energetisch (Biogas-BHKW) und Kompostierung in MS 100% energetisch (Biomasse-KW) außerhalb MS Theoretisches Gesamtpotenzial rd. 11 GWh/a (1,8 Mio.m³ Biogas) 12,4 GWh/a 23,4 GWh/a Das Altholzaufkommen wird außerhalb Münsters in Biomasse-Kraftwerken energetisch verwertet. Der Einsatz in einer eigenen Verbrennungsanlage am Standort Münster ist aus technisch-wirts chaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Das Altholzaufkommen ist mit 12 GWh/a zu gering, um den Aufwand z. B. für die Rauchgasreinigung einer solch kleinen Anlage mit einer Feuerungsleistung von rd. 2,5 MW zu rechtfertigen . Im Folgenden wird daher die Potenzialermittlung auf die vergärbaren Anteile aus Bioabfall begrenzt. Die insgesamt am Standort Recyclingzentrum anfallenden Methanmengen aus der Bioabfallv ergärung, aus der Deponiegassammlung und aus der Klärgaserzeugung in der direkt angrenz enden Hauptkläranlage werden gemeinsam in einer BHKW-Anlage der AWM eingesetzt und zur gekoppelten Strom- u nd Wärmeerzeugung genutzt. Die Stromnutzung erfolgt überwiegend für den Eigenbedarf am Standort. Die Abwärme der BHKW-Anlage wird derzeit nur zu knapp 50 % am Standort für die Beheizung der Betr iebsgebäude und der Faultürme genutzt (6,4 GWh/a). Die Überschusswärme von 7,8 GWh/a könnte bei entsprechen der Anbindung für die Fernwärmeversorgung eingesetzt werden. In Tabelle 25 sind die Gasmengen und Wärmemengen der BHKW- Anlage der AWM zusammengestellt. Zu beachten ist, dass die Deponiegasmenge rückläufig ist und deren Nutzun g langfristig in der BHKW-Anlage auf nahezu „0“ zurückgehen wird. Für das theoretische und technische Wärmepotenzial zur Lieferung an Dritte wird daher ein Gesamtwert von 6,1 GWh/a angesetzt. Zurzeit wird als zusätzliche Anlagenkomponente in der Bio- und Grünabfall behandlung eine Pyrolyseanlage zur Verarbeitung der Siebüberläufe aus den beiden Kompostierungen zu Pflanzenkohl e untersucht. Die Verwendung der Pflanzenkohle ist sowohl in den eigenen Prozessen der AWM, wie der Kompostierung, als auch in kommunalen Anwendungen, etwa bei Stadtbaumpflanzungen oder in der Landwirtschaft, angedacht. Ein e solche Anlage könnte bei einer thermischen Gesamtleistung von rd. 0,6 MW eine Nett o-Abwärme von rd. 300 kW bereitstellen. Bei ganzjährigem Betrieb über rd. 7.500 Vollbenutzungsstunden könnte eine jährliche Wärmemenge von rd. 2,3 GWh/a, z. B. für die Fernwärmeversorgung, bereitgestellt werden. Das Gesamtwärmepotenzial der Bio- und Grünabfallbehandlung beläuft sich unter Beibehaltung der BHKW-Technologie für die Methannutzung damit auf 8,4 GWh/a (vgl. Tabelle 26). Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 109 Tabelle 25: Wärmepotenziale aus der BHKW-Anlage der AWM BHKW-Anlage der AWM Bioabfall Klärgas Deponiegas Gesamt Jährliche Gasmengen 1,8 Mio.m³/a 11,0 GWh/a 3,4 Mio.m³/a 20,3 GWh/a 1,3 Mio.m³/a 7,8 GWh/a (rückläufig) 6,5 Mio.m³/a 39 GWh/a 31 GWh/a (langfristig) Abwärmepotenzial BHKW 15 – 16 GWh/a langfristig: 12,5 GWh/a (ohne Deponiegas) 12,5 GWh/a Genutzte Abwärme 6,4 GWh/a (6,0 – 7,5 GWh/a) 6,4 GWh/a Überschusswärme (Wärmepotenzial theoretisch und technisch) 8,5 GWh/a (8,0 – 9,0 GWh/a) Langfristig: 6,1 GWh/a (ohne Deponiegas) 6,1 GWh/a Tabelle 26: Gesamtpotenzial aus biogenem Abfall Standort Recy clingzentrum Gesamtpotenzial Standort Recycling-Zentrum Grün- und Bioabfall, Klärgas Biokohle-Reaktor Gesamt Theoretisches Wärmepotenzial 6,1 GWh/a 2,3 GWh/a 8,4 GWh/a Technisches Wärmepotenzial 6,1 GWh/a 2,3 GWh/a 8,4 GWh/a Biogasanlagen in der Landwirtschaft In den „ländlichen“ Ortsteilen von Münster (bspw. Roxel, Sprakel, Amelsbüren) gibt es 14 Anlagen zu r Biomassevergärung mit energetischer Nutzung des Biogases in BHKW-Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Die Standorte der Anlagen sind in Abbildung 60 dargestellt. Die insgesamt installierte elektrische Nettoleistung der Anlagen beläuft sich gemäß Marktstammdatenregister der BNetzA auf rd. 6,4 MW [24]. Beim Ansatz von 6.000 Vollbenutzungsstunden ergibt sich eine rechn erische jährliche Stromerzeugung von rd. 38 GWh/a und Abwärmepotenzial von rd. 46 GWh/a. 20 % bis 30% der gekopp elt erzeugten Wärme wird zur Beheizung der Fermenter benötigt. In einigen Fällen erfolgt eine Nutzung der überschüssigen BHKW-Abwärme zur Versorgung von Gebäuden und Gärtnereien mit Gewächshäusern. Aus den vorliegenden Informationen des Markstammdatenregisters wurde eine gesamte Nutzung des Abwärmepotenzials von rd. 22 GWh/a ermittelt. Das bisher nicht erschlossene Abwärmepotenzial beträgt rd. 24 GWh/a und wird zunächst als theoretisches und technisches Wärmepotenzial aufgenommen. In der nachfolgenden Tabelle sind die ermittelten Daten zusammengestellt. Tabelle 27: Potenziale aus den Biogasanlagen in der Landwirt schaft Biogasanlagen in der Landwirtschaft 14 Standorte Elektrische Nettoleistung, gesamt 6,4 MW Jährliche Stromerzeugung (Ansatz 6.000 Vbh/a) 38,2 GWh/a Abwärmepotenzial gesamt 46,4 GWh/a Wärmepotenzial zur Lieferung an Dritte (theoretisch und technisch) 24,3 GWh/a Für die weiterführende Untersuchung zur Nutzung des Biogaspotenz ials in der Landwirtschaft bspw. für Nahwärmeversorgungen wurden die auf Basis der rechnerischen Ansätze ermi ttelten Potenziale in Kooperation Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 110 mit den Betreibern und der Landwirtschaftskammer durch Befragungen validiert u nd mögliche zusätzliche Flächenpotenziale konkretisiert. Gesamtpotenziale Abschließend sind in der nachfolgenden Tabelle die Gesamtpotenziale au s Altholz und Biogas am Standort Recyclingzentraum und Hauptkläranlage der AWM sowie der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung zusammengestellt. Tabelle 28: Wärmepotenziale aus Biomasse und Biogasanlagen Potenziale Biomasse Waldrestholz Recyclingzentrum und Hauptkläranlage Biogasanlagen in der Landwirtschaft Gesamt Theoretisches Potenzial 9,0 GWh/a 8,4 GWh/a 24,3 GWh/a 42,7 GWh/a Technisches Potenzial 9,0 GWh/a 8,4 GWh/a 24,3 GWh/a 42,7 GWh/a Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 111 Abbildung 59: Wald- und Schutzgebiete Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 112 Abbildung 60: Biogasanlagen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 113 5.5.7 Freiflächen-Solarthermie Freiflächen-Solarthermie ist eine Technologie, bei der große Kollektorflächen auf ungenutzten oder speziell dafür vorgesehenen Freiflächen installiert werden, um Sonnenenergie zur Erzeu gung von Wärme zu nutzen. Diese Wärme kann in Wärmenetze integriert werden. Um im Sommer erzeugte Wärme für de n Winter nutzbar zu machen, sind Solarthermie-Anlagen häufig nur in Kombination mit saisonalen Speichern sinnvoll. Üblicherweise erfolgt die Ermittlung von Potenzialflächen für die Nutzung sol arer Strahlungsenergie ausgehend von den sogenannten Suchflächen im Solarkataster NRW des LANUK [16]. Dies e Flächen werden weiter eingegrenzt durch Überlagerung mit Ausschlussflächen, z. B. aufgrund fehl ender Ausdehnung, Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten etc. und unter Einbeziehung von Voruntersuchungen auf kommunaler Ebene. Tabelle 29: Definition der Potenziale von Freiflächen-Solarthermie SOLARTHERMIE, Freiflächen Theoretisches Potenzial (Anlehnung an IFM): - Gesetzlich privilegierte Gebiete entlang Autobahnen und 2-gleisigen Bahnstrecken - Erweiterung gem. IFM-Konzept um Prüfbereiche in erweiterten Korridoren entlang de r privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) - Erweiterung gem. IFM-Konzept um 4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken Technisches Potenzial: Ausgehend vom theoretischen Potenzial: - Eingrenzung auf 500 m-Korridor um besiedelte Bereiche - Potenzialberechnung anhand von Parametern aus Planungsprojekten der Stadtwerke - Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial in Prüfbereichen in er weiterten Korridoren entlang der privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) nicht berücksich tigt - Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial in Prüfbereichen in nic ht privilegierten Bereichen um 4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken nicht berücksichtigt - Technisch nutzbarer Wärmeertrag: Berücksichtigung der Verstetigung über einen Wärmespeicher (Wärmeverluste und Flächenbedarf für Speicher) Da für die Stadt Münster ein aktuelles Integriertes Flächenkonzept IFM [ 2] vorliegt, in dem umfassende Untersuchungen zu Eignungsgebieten und Potenzialermittlungen für die er neuerbaren Energieträger solare Strahlungsenergie und Windkraft durchgeführt wurden, lehnt sich die Potenzial ermittlung für die Freiflächen- Solarthermie im Rahmen der Kommunalen Wärmplanung an das Vorgehen im IFM wie folgt an: • Basis der Potenzialflächenermittlung sind zunächst die gem. Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs. 1 Nr. 8 für eine Nutzung solarer Strahlungsenergie grundsätzlich zulässigen (privilegie rten) Freiflächen. Dies sind beidseitige 200-Meter-Korridore an Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstr ecken. Diese wurden im IFM um daran angrenzende Prüfbereiche im Korridor von 200 m bis 500 m erweitert. Außerdem wurden nicht privilegierte Bereiche in Form von 200-Meter-Korridoren entlang von vierspurigen Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken berücksichtigt. • Hinzu kommen Freiflächen im Umfeld von Windenergiestandorten. Gemäß dem n euen Landesentwicklungsplan (LEP) NRW ist die kombinierte Nutzung für die Energiegewi nnung mit Freiflächensolaranlagen grundsätzlich gegeben, sofern der eigentliche Zweck de r Windenergiegebiete nicht beeinträchtigt wird. Diese Bereiche sind insbesondere bedeutsam für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen, da sie bereits als grundsätzlich restriktionsarm identifiziert wurden und durch Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 114 die bestehenden Anlagen den Anschluss an das Stromnetz besitzen. Fü r die Errichtung von Solarthermieanlagen sind sie eher nicht geeignet, da die Solarthermie räumliche Nähe zu bestehenden Wärmenetzen oder evtl. künftig zu errichtenden Wärmenetzen erfordert. • Im IFM wurden die für Solarthermie geeigneten Freiflächen durch zusätz liche Eingrenzung auf einen 3- Kilometer-Korridor entlang des einspeisefähigen Fernwärmenetzes (Hauptnetz) konkreti siert. Um darüber hinaus das Potenzial für mögliche künftige Nahwärmegebiete zu berücksic htigen und um Installationskosten, Wärme- und Temperaturverluste gering zu halten [25], wurden die geeigneten Freiflächen im Rahmen der Potenzialanalyse für die Kommunale Wärmeplanung anhand eines 500- Meter-Korridor um aktuelle und potenziell zukünftige Siedlungsbereiche weiter eingegrenzt. • Darüber hinaus spielt der Abstand zu Siedlungen für Freiflächen-Solarth ermie und deren Integration in Wärmenetze eine Rolle um Installationskosten, Wärme- und Temperaturverluste gering zu halten [26]. In der vorliegenden Studie wird zur Bemessung des technischen Potenzials ein Umkreis von 500 m um aktuelle und potenziell zukünftige Siedlungsbereiche angesetzt. Die Ergebnisse der Flächeneingrenzung für die Solarthermie sind in der Karte in Abbildung 61 dargestellt. Gezeigt werden die Potenzialbereiche lt. IFM, welche sich innerhalb von privilegierten Bereichen befinden. Weitere Korridore, in denen Solarthermie möglich ist, und die sich außerhalb akt ueller und potenziell zukünftiger Siedlungsbereiche befinden, sind als Suchbereiche aufgezeigt. Zur Berechnung des theoretischen Potenzials wurden pauschale Auslegungs parameter zum kollektorflächenspezifischen Ertrag (440 kWh/m²) und zur Belegungsdich te (0,68 m² Kollektorfläche pro m² Grundfläche) herangezogen. Innerhalb der privilegierten Bereiche nac h BauGB ergibt sich ein theoretisches Flächenpotenzial von rd. 986 ha (ohne Umfeldflächen WKA) und ein th eoretisches Wärmepotenzial von rd. 2.950 GWh/a. Zusätzliche, in Abbildung 61 nicht gezeigte, Potenzialbereiche in erweiterten Korridoren und nicht privilegierten Bereichen belaufen sich lt. IFM auf weitere 341 ha bz w. 94 ha. Das theoretische Wärmepotenzial dieser Bereiche liegt bei 1.300 GWh/a. In Summe ergibt sich für das theoretische Potenzial von Solarthermie- Freiflächenanlagen ein Wert von 4.250 GWh/a. Mit Eingrenzung auf einen 500-Meter-Bereich um aktuell und zukünfti g besiedelte Flächen reduziert sich das Flächenpotenzial in privilegierten Bereichen auf 571 ha. Das auf diese Weise reduzierte, theoretische jährliche Wärmepotenzial beläuft sich auf 1.710 GWh/a. Von den Potenzialflächen in erwe iterten Korridoren und nicht privilegierten Bereichen liegen 169 ha bzw. 49 ha in einen 500-Meter-Bereich um aktue ll und zukünftig besiedelte Flächen, was das theoretische Potenzial dieser Flächen auf 650 GWh/a reduzie rt. Im Sinne einer konservativen Schätzung werden zur Bemessung des tech nischen Potenzials ausschließlich Flächen in privilegierten Bereichen und im 500 m Umkreis um Siedlungen betrachtet. Weiterhin werden Plandaten der Stadtwerke Münster, wie sie für ein potenzielles Solarthermiepr ojekt vorliegen, herangezogen. Diese berücksichtigen neben lokal-spezifischen Simulationen zum kollekto rflächenspezifischen Ertrag und zur Belegungsdichte, auch real anzusetzende Abstandsflächen sowie den Fläche nbedarf für potenzielle Technikgebäude und Pufferspeicher. Unter Berücksichtigung dieser A uslegungsdaten ergibt sich ein Wärmeerzeugungspotenzial von rd. 1.990 GWh/a. Um die Wärmeerzeugung zu verstetigen und saisonal für die Nutzung im Winterhalbjahr zwischenzuspeichern, sind große Wärmespeiche r erforderlich (Erdbeckenspeicher, vgl. Kapitel 5.5.8). Wird die Annahme getroffen, dass etwa ein Drittel der Potenzialflächen für Solarthermie für Wärmespeicher benötigt werden und 20 % Wärmeverluste bei saisonaler Ve rschiebung am Speicher auftreten, reduziert sich das o. g. theoretische Wärmepotenzial um rd. 47 % au f 610 GWh/a. Dieser Wert wird als technisches Potenzial angesetzt. Es ist zu beachten, dass dieses Potenzial noch nicht die tatsächlichen Lastverhältnisse in den bestehenden Fern- und Nahwärmenetzen oder in möglichen künftig neu zu errichtenden Wärmen etzen berücksichtigt. Die im Rahmen des Zielszenarios zu erarbeitenden konkreteren Flächen- u nd Leistungsauslegungen werden erfahrungsgemäß deutlich niedriger ausfallen als die hier genannten Zahlen. Zude m stehen die für Freiflächen- Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 115 Solarthermie geeigneten Flächen in direkter Nutzungskonkurrenz zu Fr eiflächen PV-Anlagen und zur landwirtschaftlichen oder ökologischen Flächennutzung. Die gegenseitige Beeinfluss ung wird hier noch nicht abgebildet. Die Stadtwerke Münster haben das Thema Freiflächen-Solarthermienutzung im Rahmen ihrer Transformationsplanung für ihre Wärmenetze bereits vor Beginn der kommunalen Wärmeplanung aufgenommen. Als ein Baustein der Transformation ist eine Freiflächenanlage im westlichen Stadtgebie t mit einer Fläche von 16 ha mit einem jährlichen Ertrag von rd. 30 GWh/a in Verbindung mit eine m Wärmespeicher zur Verstetigung vorgesehen. Da dieser Baustein nur einer von vielen konkurrierend en Bausteinen für die Nutzung erneuerbarer Wärme darstellt, liegt die seitens der Stadtwerke Münster vorgesehene Anlagengröße deutlich unterhalb der o. g. Zahlen zum technischen Potenzial. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 116 Abbildung 61: Potenzial und Prüfbereiche für Freiflächen-Solarthermie Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 117 5.5.8 Wärmespeicher Wärmespeicher als Bestandteil der zentralen Versorgungsstruktur dienen dazu, Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe zeitlich zu trennen und ermöglichen den flexiblen Betrieb von Wärmequellen . Es gibt: • Kurzzeitwärmespeicher: Diese speichern Wärme für Stunden bis zu wenigen Tagen und werden meist in Form von Heißwasserspeichern für KWK-Anlagen genutzt. Sie ermöglichen die flexible Stromerzeugung unabhängig vom momentanen Wärmebedarf und sind meist direkt an der Erzeugungsanlage instal liert. Das Volumen liegt bei kleinen bis mittleren Wärmenetzen im Bereich zwische n 20 m³ bis zu 1.000 m³, in großen Fernwärmenetzen bzw.-anlagen auch bis zu mehreren 10.000 m². Sie werden i. d. R. als stehende Stahlbehälter errichtet und der Flächenbedarf ist vergleichsweise gering. Die Stad twerke Münster betreiben seit 2007 einen Heißwasserspeicher mit 8.000 m³, um die Fahrweise des GuD-Heizkraftwerkes zu optimieren. Weitere kleinere Speicher sind den BHKW-Anlagen in de n Nahwärmenetzen zugeordnet. Kurzzeitwärmespeicher dienen nicht der saisonalen Speicherung und sind daher nicht Gegenstand der Potenzialuntersuchung. • Langzeitwärmespeicher: Diese speichern Wärme über Monate hinweg. Besonders saisonale Speicher (z. B. Erdbeckenwärmespeicher) sind verbreitet, die große Mengen Wärme aus dem Sommer in die Wintermonate übertragen. I. d. R. werden sie in Kombination mit großen Solarthermieanlagen eingesetzt, es können aber auch Überschusswärmemengen aus Abfall-Heizkraftwerk en und industriellen Abwärmequellen über lange Zeiträume verschoben werden – i.d.R. vom Sommerhalbjahr in das Winterhalbjahr. Langzeitwärmespeicher wurden Anfang der 1980er-Jahren ers tmals in Schweden eingesetzt und in der Folgezeit in Dänemark mit dem Ziel der Technologie- und Kostenoptimierung weiterentwickelt. Ab 2010 wurden in Dänemark mehrere Großspeicher mit Volumina zwischen 60.000 m³ und 210.000 m³ für Nahwärmesysteme errichtet, die in Kombination mit Freif lächen- Solarthermieanlagen und unter der Voraussetzung der höchsten Energiesteue r in ganz Europa konkurrenzfähige Wärmegestehungskosten zur Wärme aus erdgasgefeuerten KWK-Anlagen ermöglichen. Ein Beispiel für einen Erdbeckenwärmespeicher in Deutschland ist der Speich er in Meldorf (Schleswig- Holstein) mit 43.000 m³ Volumen und 1.500 MWh Speicherkapazität. Erdbeckenspeicher sind durch Folien gegen das Erdreich isoliert und erreichen Temperaturen bis 90 °C. Ihre Speicherkapazität kann bei Temperaturdifferenzen von 90/10 °C über 90 kWh/m³ betragen (Einsatz von Wärmepumpen zur Niedertemperaturauskühlung). Sie werden häufig als Pyr amidenstumpf gebaut, um Erdarbeiten zu minimieren. Die Speicherverluste hängen von der Temperaturhaltedauer, der Dämmqualität und der Bodenbeschaffenheit ab. Aufgrund der langen Speicherdauer über mehrere Monate können sie 20 % und mehr betragen. Grundwasser in der Nähe kann hohe Wärmeverluste verursachen, weshalb Speicher n ur in trockenen Böden ohne Grundwasserströmungen sinnvoll sind. Ein Einsatz von Erdbeckenspeichern wäre in Münster in Kombination mit Freifläch en-Solarthermieanlagen grundsätzlich möglich. Großtechnische Abwärmepotenziale aus der Industr ie oder Verbrennungsanlagen sind in Münster hingegen nicht vorhanden. Um die durch Freiflächen-Solarthermie erzeugte Wärme saisonal zu speichern und ganzjährig nutzbar zu machen, entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf, der das Wärmeerzeugungspote nzial schmälert. Unter der Annahme, dass etwa ein Drittel der Potenzialflächen für Solarthermie für Wärmespeich er benötigt würden und 20 % Wärmeverluste entstehen, reduziert sich das rechnerische Wärmepotenzial aus den in Kapitel 5.5.7 hergeleiteten Freiflächen um rd. 53 %. Dies wird im technischen Solarthermiepotenzial ber ücksichtigt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 118 Die technisch-wirtschaftliche Eingrenzung von großen Wärmespeichern in Kombination mit Solarthermieanlagen erfolgt im Rahmen des Zielszenarios unter Berücksichtigung der weiteren Zuwachspotenziale für die erneuerbare Wärmeerzeugung z. B. aus Geothermie, Oberflächengewässern und dem Klarwasse rablauf an Kläranlagen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann das Potenzial für große Wärmespeicher daher nicht e ingegrenzt werden. Die Standorte werden sich aus den Standorten für Freiflächen-Solarthermieanlagen ergeben. Die Stadtwerke Münster sehen im Rahmen ihrer Transformationsplanung für ihre Wärm enetze eine Freiflächensolarthermieanlage in Kombination mit einem Großwärmespeicher zur Ve rstetigung, jedoch nicht zur saisonalen Speicherung, im Westen Münsters vor. Konkrete Angaben zum Projek t werden im Rahmen des Zielszenarios betrachtet. 5.5.9 Wasserstoff Wasserstoff wird zukünftig bei der Dekarbonisierung unserer Energiesysteme an Bedeutung gewinnen. Dies gilt insbesondere dort, wo ein Einsatz von grünem Strom nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Im Fokus stehen hierbei vor allem industrielle Anwendungen sowie große Anlagen zur Erzeugung von Strom un d Wärme. Wasserstoff muss immer durch einen chemischen Prozess erzeugt werden , da er in dieser Form nicht natürlich vorkommt. Dabei gibt es unterschiedliche Farbkennzeichnungen, die den Herstellungsprozess aufzeigen. Für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und damit für die kommunale Wärmeplanung ist v. a. der grüne Wasserstoff relevant: Grüner Wasserstoff wird per Elektrolyse aus Wasser mithilfe von erneuerbarem Strom erzeugt und stellt die klimafreundlichste Form des Wasserstoffs dar (erneuerbarer Wasserstoff). Des Weiteren gibt es noch blauen (aus Dampfreformierung von Erdgas mit CO2-Abscheidung und -Speicherung), türkisen (aus Pyrolyse von Erdgas) und orangenen (hergestellt aus Biomasse oder per Elektrolyse mit Strom aus Abfallve rwertung). Für den zunehmenden Einsatz von Wasserstoff als einen Baustein zur Erre ichung der Dekarbonisierungsziele müssen einerseits die entsprechenden Mengen zur Verfügung stehen . Für einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft kommen prinzipiell eine lokale oder eine inländische Erzeugu ng sowie ein Import in Frage. Eine lokale Erzeugung von Wasserstoff in Münster existiert bisher nicht u nd es sind auch keine Projekte dazu bekannt. Für die Nutzung von nicht lokal erzeugtem Wasserstoff bedarf e s andererseits einer überregionalen Infrastruktur in Form eines Wasserstoffnetzes, das derzeit noch nicht existiert. Der Aufbau einer solchen überregionalen Infrastruktur wird von der FN B Gas (die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V.) als Zusammenschluss der Fer ngasbetreiber in Abstimmung mit der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur vorangetrieben. Ein Schwerpunkt der FNB Gas ist die Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff auf der Transportebene. I m Juli 2024 hat die FNB Gas den Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz bei der BNetzA abgegeben (https://fnb-gas.de/wasserstoffnetz-wasserstoff- kernnetz/). Dieser Antrag wurde im Oktober 2024 von der BNetzA mit ein igen Anpassungen genehmigt. Der genehmigte Plan für das Wasserstoff-Kernnetz ist somit auch für diese Wärmeplanung im Hinblick auf eine mögliche Nutzung von Wasserstoff im Stadtgebiet Münster von Bedeutung. Die Abbildung 62 zeigt den Planungsstand des von der BNetzA genehmigten Kernnetzes. Es umfasst ein e Leitungslänge von ca. 9.000 km und besteht sowohl aus neu zu ba uenden Leitungen als auch aus bestehenden Leitungen, welche vom Gas- auf einen Wasserstofftransport umgestellt werde n sollen. Das Kernnetz wird im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanungen für Gas und Wasserstoff kontinuierlich weiterentwickelt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 119 Abbildung 62: Stand Wasserstoff-Kernnetz 3 Im Kernnetz sind zwei Leitungen vorgesehen, die in unmittelbarer Nähe zur Stadt Münster verlaufen und deren Nutzung von Gas auf Wasserstoff umgestellt werden soll: • Die Leitung der Thyssengas zwischen Coesfeld und Amelsbüren bzw. Amelsbüren und Rinkerode verläuft in West-Ost-Richtung (geplante Umstellung: Ende 2027) • Ein Abschnitt der „H2ercules -Leitung“ (Albachten -Ascheberg) der OGE verläuft in Nord-Süd-Richtung (geplante Umstellung: Ende 2030) Damit ist prinzipiell die Möglichkeit eines Anschlusses von Münster an d as Wasserstoff-Kernnetz gegeben, was dann den Aufbau einer lokalen Wasserstoff-Infrastruktur (Verteilleitu ngen) nach sich ziehen müsste, die sich an dem zu erwartenden Wasserstoffbedarf orientiert. 3 Quelle: https://fnb-gas.de/wasserstoffnetz-wasserstoff-kernnetz/ Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 120 Angenommen, grüner Wasserstoff wäre in ausreichender Quantität und zu wettbewerbsfähi gen Preisen in einem Leitungsnetz vorhanden, gäbe es bereits heute die technischen Mögl ichkeiten, diesen in der Wärmeversorgung einzusetzen. Neue Brennwertkessel für die dezentrale Versorgung mit Wärme könnten bereits heute anteilig mit Wasserstoff betrieben werden bzw. wären auf einen Betrieb mit 100 % Wasserstoff nachträglich umrüstbar („H2- ready“). Darüber hinaus basiert auch die Brennstoffzellentechnologie auf einem Einsatz von Wasserstoff. Hierbei kommt die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung - also die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme - zur Anwendung, jedoch auf chemischer Basis. „Klassische“ KWK -Anlagen auf Motorenbasis oder in Form von Gasturbinen, wie sie in größerer Ausprägung zur Erzeugung von Fernwärme ve rwendet werden, sind in der heutigen Entwicklungsstufe ebenfalls für einen Einsatz von Wasserstoff ve rfügbar oder für eine Wasserstoffnutzung umrüstbar („H2-ready“). Dabei sind Gasturbinen wegen der externen Brennkammer leichter und flexibler sowohl mit Erdgas als auch Wasserstoff oder Gemischen daraus betreibb ar als Motoren (BHKW). Die Bereitstellung von Wärme mittels Wasserstoff benötigt 6- bis 10-mal so viel Strom wie die Bereitstellung von Wärme mittels Wärmepumpe. Bei Solarthermie, Geothermie, Biomasse, Abwärme und daraus gespeisten Wärmenetzen ist der Strombedarf deutlich geringer. Aufgrund der physikalischen und chemischen Gegebenheiten und daraus hervorgehenden Effizienzgrenzen wird auch tech nologischer Fortschritt die geringe Gesamteffizienz der Wärmebereitstellung mittels Wasserstoff im Vergleich zu den anderen Technologien nicht wesentlich verbessern können. Vorteile von Wasserstoff gegenüber der direkten Nutzung von erneuerbarem Strom ist die saisonale Speicherbarkeit, was die zeitliche Flexibilität für einen Einsatz erhöht. Zudem besteht für Wasserstoff die Transportfähigkeit über weite Distanzen mittels Pipeline und Tankschiffen, um mit diversifizierter Beschaffungsstrategie an ggf. wirtschaftlich günstigeren Erzeugungsmöglichkeiten in anderen Regionen der Erde teilhaben zu können. Auf diese Weise kann der verbleibende Wasser stoffbedarf gedeckt werden, der in Deutschland oder Europa nicht sinnvoll erzeugt werden kann. Der Import von Wasserstoff ist auch Bestandteil der nationalen Wasserstoffstrategie, auf die bei der Beschreibung des Zielszenarios n äher eingegangen wird. Der Einsatz von Wasserstoff in zentralen Wärmeerzeugungsanlagen (KWK-Anlagen ode r Spitzenkessel in Verbindung mit dem Wärmenetz) sowie in ausgewählten industriellen und gewerblichen Prozesswärmeanwendungen kann perspektivisch durchaus relevant werden. Für diese Einsatzzwecke sind Einzelfallprüfungen mit dem Netzbetreiber Stadtnetze Münster erforderlich, woraus in der Zukunft ein Wasserstoffnetz erwachsen kann. Für daran anliegende Gebäude stünde dann ein Wassers toffnetz ebenfalls zur Verfügung. Dagegen ist in der Breitenanwendung der Einsatz von Wasserstoff in dezentralen He izungen aus Sicht der Autor*innen sowie der Stadt Münster und des lokalen Netzbetreibers Stadtnetze Münster nicht sinnvoll und auch nicht vorgesehen. Für den Gebäudesektor stehen mit den in den v origen Abschnitten beschriebenen Potenzialbereichen Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, Abwärm e und Biomasse diverse Technologien zur Verfügung, die derzeit deutlich vorteilhaft gegenüber dem Einsatz von Wasserstoff sind. Das findet sich auch in der nationalen Wasserstoffstrategie wieder. Zudem erschwert die aktuelle Regulatorik die verbindliche Festlegung von Wasserstoffgebieten, da in diesem Fall Vers orgungsgarantieren durch den Gasnetzbetreiber eingegangen werden müssten. Auf die lokale Verwendung von Wasserstoff in Münster und die dazu erforderliche Infrastruktur im Zusammenhang mit der Anbindung an das Kernnetz wird im Detail bei der Beschreibung des Zielszenarios ausgeführt (vgl.Kapitel 6). 5.6 Potenziale zur Stromerzeugung Im Folgenden werden die Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung aus PV-Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen sowie Windkraftanlagen ermittelt. Wesentliche Potenziale für Wasserk raftanlagen bestehen in Münster nicht. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 121 Die regenerative Stromerzeugung stellt kein direktes Wärmepotenzial dar. Sie dient vielmehr der (bilanziellen) Deckung des künftig steigenden Strombedarfs für den Wärmepumpen-Einsatz u nd wird indirekt im Wärmemarkt eingesetzt. 5.6.1 Dachflächen-Photovoltaik Dachflächen-Photovoltaikanlagen wandeln Sonneneinstrahlung direkt in elektrische Energie um. Es gibt verschiedene Arten von PV-Anlagen: • Monokristalline Solarmodule: Diese Module bestehen aus einzelnen Siliziumkristallen und bieten de n höchsten Wirkungsgrad. Sie sind besonders effizient bei direkter Sonnenein strahlung und eignen sich ideal für kleinere Dachflächen. • Polykristalline Solarmodule: Diese Module bestehen aus mehreren Siliziumkristallen, sind günstiger in der Herstellung, aber etwas weniger effizient als monokristalline Module. Sie funktionieren gut bei diffuserem Licht und sind eine häufige Wahl für größere Dächer. • Dünnschichtmodule: Diese Module sind leichter und flexibler als kristalline Module , jedoch weniger leistungsstark. Sie eignen sich für Dächer, die weniger Gewicht tragen könne n oder bei denen das Aussehen eine Rolle spielt. • Hybridkollektoren (Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT)): Diese Kollektoren kombinieren Photovoltaik und Solarthermie in einem System. Sie erzeugen gleichzeitig Strom un d Wärme, wodurch die absolute Energieausbeute pro Dachfläche maximiert wird, der spezifisc he Anteil für Wärme jedoch geringer als in den anderen Systemen ausfällt. Zur Ermittlung des Potenzials für Dachflächen-PV in Münster wurde das Solardachkataster der Stadt Münster [15] ausgewertet. Dieses enthält für jede Dachseite in Münster Angaben über d ie Dachfläche, die sich für die Installation einer PV-Anlage eignet, über die installierbare Leistung sowie über den Ertrag pro Jahr. Dabei wird die Einstrahlung in Abhängigkeit der Dachrichtung und Dachneigung sowie Verschattung berücksichtigt. Jede Fläche wird anhand dieser Kennwerte einer Gesamteignungskategorie zugeordnet [15]. Tabelle 30: Definition der Potenziale von Dachflächen-Photovoltaik PHOTOVOLTAIK, Dachflächen Theoretisches Potenzial: - Maximal mögliche Wärmeerzeugung bei Betrachtung geeigneter Flächen und Einstrahlungsdaten lt. Solarkataster der Stadt Münster Technisches Potenzial: Ausgehend vom theoretischen Potenzial: - Ausschluss von Ausschluss von Flächen der Kategorie geringerer Einstrahlung Insgesamt gibt es in Münster 10,3 Mio. m² geeignete Dachflächen für die Installation von PV-Anlagen. Davon entfallen rd. 62 % auf private Gebäude, 21 % auf gewerbliche Dachflächen und 11 % befinden sich auf Gebäuden des öffentlichen Sektors; die restlichen Anteile auf Gebäuden unbe kannten Sektors. Weiterhin ist zu beachten, dass rd. 5 % der geeigneten Dachflächen zu denkmalgeschützten Gebäu den gehören, rd. 6 % zu Gebäuden in Gebieten der Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen. Eine Installation von PV-Anl agen ist in diesen Bereichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, es bedarf jedoch einer Genehmigung durch das Bauordnungsamt oder die Städtische Denkmalschutzbehörde. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 122 Das theoretische Potenzial, welches unter Beachtung aller möglichen Fläch en berechnet wurde, beträgt 1.139 GWh/a. So könnten 486 GWh Strom pro Jahr auf Flächen mit sehr hohe r Einstrahlung erzeugt werden. Auf Flächen mit hoher Einstrahlung beträgt der theoretische Stromertrag 339 GWh/a , auf Flächen mit mittlerer Einstrahlung 231 GWh/a. Weitere 82 GWh/a entfallen auf Dachflächen mit geringer Einstrahl ung. Ob ein bestimmtes Gebäude bzw. eine Dachfläche für PV geeignet ist, können Bürger *innen auf https://www.solarkataster-muenster.de/ herausfinden. Abbildung 63 zeigt das theoretische Stromerzeugungspotenzial und dessen Aufteilun g auf die Bezirke Münsters und die vier Eignungskategorien. Das theoretische Potenzial umfasst alle Flächen der Kategorien „geeignet“ und „weniger geeignet“. Das technische Stromerzeugungspotenzial entspricht der Summe der als „geeignet“ deklarierten Kategorien. Abbildung 63: Theoretisches Potenzial für Dachflächen-PV, Darstellung nach Gesamteignung und Bezirken Zur Bemessung des technischen Potenzials werden alle Flächen der Kat egorie „weniger geeignet“ herausgenommen. Das technische Dachflächen-PV-Potenzial für das Stadtgebie t Münster beträgt folglich 1.056 GWh/a. Da alle Dachflächen betrachtet wurden, beinhaltet dieses Potenz ial auch bereits bestehende Anlagen auf Dächern. Laut Marktstammdatenregister [24] sind im Stadtgebiet Mü nster bereits Anlagen mit einer Nettonennleistung von 151 MW installiert, was bei angenommener hoher Einstr ahlung einem bereits ausgeschöpften Stromerzeugungspotenzial von 124 GWh/a bzw. 12 % entspricht. Dazu kommen 1,7 MW Leistung aus sogenannten Balkonkraftwerken, welche als steckerfertige Einzelmodul e an Fassaden und Balkonen, auf Garagen, Carports, etc. installiert sind. Abbildung 64 zeigt auf Baublockebene die bilanzielle Wärmebedarfsdeckung über eine Dach-PV-Anlage in Kombination mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Dabei wurde das technische PV-Pote nzial herangezogen und eine Jahresarbeitszahl der Luft-Wasser-Wärmepumpe von 2,4 angenommen. Die für die Dachflächen-PV geeigneten Flächen stehen zum Teil in direkter Nutzungskonkurrenz zu möglichen Dachflächen für Solarthermie-Anlagen. Die gegenseitige Beeinflussung wird hier noch nicht abgebildet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 123 Abbildung 64: Technisches Potenzial von Dachflächen-PV, Darstellung a uf Baublockebene Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 124 5.6.2 Freiflächen-Photovoltaik Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind großflächige Solaranlagen, die beispielsweise auf unbe bauten oder landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden, um elektrische Energie aus Sonnenlicht zu erzeugen. Im Gegensatz zu Dachanlagen, die auf Gebäuden installiert sind, werden Freifl ächenanlagen auf ebener Erde aufgestellt. Sonderformen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, wie Parkplatz-PV, Floating-PV, un d Agri-PV können innovative Lösungen bieten, um den Platz effizienter zu nutzen und Flächennutzungskonflikte zu minimieren. Gemäß Marktstammdatenregister sind im Stadtgebiet Münster Freiflächen-PV-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von rd. 1,1 MW installiert [24]. Die größte Anlage weist eine Le istung von rd. 1,0 MW auf. Die jährliche Stromerzeugung beträgt rechnerisch bei einem mittleren Vol llaststundenansatz von 990 h/a rd. 1,1 GWh/a. Tabelle 31: Definition der Potenziale von Freiflächen-Photovoltaik PHOTOVOLTAIK, Freiflächen Theoretisches Potenzial (Anlehnung an IFM): - Gesetzlich privilegierte Gebiete entlang Autobahnen und 2-gleisigen Bahnstrecken - Erweiterung gem. IFM-Konzept um Prüfbereiche in erweiterten Korridoren entlang de r privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) - Erweiterung gem. IFM-Konzept um 4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken - Erweiterung um Freiflächen an Windenergiestandorten - Erweiterung um landwirtschaftliche Flächen für Agri-PV Technisches Potenzial: - Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial in Prüfbereichen in er weiterten Korridoren entlang der privilegierten Korridore (200 m bis 500 m) nicht berücksic htigt. - Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial nicht privilegierten Bere ichen um 4-spurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken nicht berücksichtigt. - Im Sinne einer konservativen Schätzung wird das Potenzial für die Agri-PV nicht berücks ichtigt. Analog zur Ermittlung der Potenzialflächen für Solarthermie (vgl. Kapitel 5.5.7) lehnt sich die Potenzialflächenermittlung an die Systematik des Integrierten Flächenkonzeptes Mü nster IFM [2] an. • Basis der Potenzialflächenermittlung sind zunächst die gem. Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs. 1 Nr. 8 für eine Nutzung solarer Strahlungsenergie grundsätzlich zulässigen (privilegie rten) Freiflächen. Dies sind beidseitige 200-Meter-Korridore an Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstr ecken. Das Flächenpotenzial beläuft sich auf 986 ha. • Diese Potenzialflächen wurden im IFM um Prüfbereiche in nicht privilegier ten 200-Meter-Korridoren entlang von vierspurigen Bundestraßen und eingleisigen Bahnstrecken erweitert. Außerdem wurden nicht privilegierte Bereiche in Form von 200-Meter-Korridoren entlang von viers purigen Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken berücksichtigt. Das Flächenpotenzial beläuft sich auf we itere 435 ha. • Hinzu kommen Freiflächen im Umfeld von Windenergiestandorten. Gemäß dem n euen Landesentwicklungsplan (LEP) NRW ist die kombinierte Nutzung für die Energiegewi nnung mit Freiflächensolaranlagen grundsätzlich gegeben, sofern der eigentliche Zweck de r Windenergiegebiete nicht beeinträchtigt wird. Diese Bereiche sind insbesondere bedeutsam für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen, da sie bereits als grundsätzlich restriktionsarm identifiziert wurden und durch Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 125 die bestehenden Anlagen den Anschluss an das Stromnetz besitzen. Das additive Flächenpotenzial beläuft sich auf 200 ha. • Additive Potenzialflächen ergeben sich aus der Einbeziehung landwirtschaftlich genutzter Flächen für die privilegierte Nutzungsform der Agri-PV. Gemäß IFM beläuft sich dieses Potenzial bei stadtweit 350 Höfen und einer mittleren Anlagengröße von 2,5 ha auf theoretisch 875 ha. • Eine Eingrenzung hinsichtlich der maximalen Entfernung zu Siedlungsgebieten wie bei der Solarthermie erfolgt für die Photovoltaik nicht. Die Ergebnisse der Flächeneingrenzung für die Photovoltaik sind in der Karte in Abbildung 65 dargestellt. Gezeigt werden die Potenzialbereiche lt. IFM, welche sich innerhalb von privilegierten Bereichen befinden. Weitere Korridore, in denen PV möglich ist, und die sich außerhalb aktueller und potenziell zukünftiger Siedlungsbereiche befinden, sind als Suchbereiche aufgezeigt. In privilegierten Bereichen in 200 m Korridoren um Autobahnen und zwei spurige Schienenwege, im Umfeld von Windenergiestandorten sowie für Agri-PV ergibt sich ein theoretisches Fläc henpotenzial von insgesamt 2.061 ha und ein theoretisches Stromerzeugungspotenzial von rd. 2.040 G Wh/a. Hinzu kommen Potenzialflächen in erweiterten Korridoren und nicht privilegierten Bereichen lt. IFM mit in Summe 435 ha, was einem Stromerzeugungspotenzial von 430 GWh/a entspricht. Im Sinne einer konservativen Schätzung werden für das technische Poten zial die Agri-PV-Flächen sowie die Flächen in erweiterten Korridoren und nicht privilegierten Bereichen nicht mit einbezogen. Damit folgt ein technisches Potenzial von rd. 1.186 ha bzw. ein Stromerzeugungspotenzial von rd. 1.170 GWh/a. Die für die Freiflächen-PV geeigneten Flächen stehen zum Teil in direk ter Nutzungskonkurrenz zu Freiflächen Solarthermie-Anlagen. Die gegenseitige Beeinflussung wird hier noch nicht abgebildet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 126 Abbildung 65: Potenzial- und Prüfbereiche für Freiflächen-Photovoltai k Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 127 5.6.3 Windenergieanlagen Gemäß Energieatlas NRW sind im Stadtgebiet Münster 32 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 71 MW installiert. Die größte Anlage weist eine Leistung von 4,2 MW auf. Die jährliche Stromerzeugung dieser Anlagen beträgt rechnerisch bei einem mittleren Volllaststundenansatz von 2.000 h/a r d. 142 GWh/a. Wie bei der Ermittlung der Potenzialflächen für Solarthermie und PV (v gl. Kapitel 5.5.7 bzw. 5.6.2) wird die Systematik des Integrierten Flächenkonzeptes Münster IFM [2] für die Potenzialermittlung herangezogen. Sie wird für die Identifizierung der Windkraftpotenziale wie folgt inhaltlich übernommen: • Basis der Potenzialflächenermittlung sind die bisher nicht vollständig ausgenu tzten Windkraftkonzentrationszonen gem. Flächennutzungsplan von 2016. Unter Ber ücksichtigung der im Vergleich zum planungsrechtlichen bestehenden Potenzial zwischenzeit lich stark angestiegenen Anlagenhöhen von heute bis zu 250 m und einer Anlagengröße von 6 MW eignet sich gemäß IFM im Wesentlichen eine Windkonzentrationszone im Westen des Stadtgebietes, südwe stlich von Albachten. Es wird noch ein Potenzial für bis zu zwei Anlagen und damit bis zu 12 MW gesehen. • Identifizierung weiterer Suchräume und Prüfräume durch Überlagerung der Windkraftkonzentrationszonen mit den Abstandserfordernissen von Wohngebäuden (mindestens 400 m) und den Vogelschutzgebieten. Prüfgebiete innerhalb von Landschaftsschutz gebieten wurden dabei zugelassen. Insgesamt folgen aus diesen Untersuchungen 2 Potenzialbereiche für 6 MW-Anlagen entlang der Autobahn A1 sowie weitere 11 Prüfbereiche mit insgesamt maximal 16 Anlagen und insgesamt 96 MW. Für alle diese Bereiche bzw. Standorte gilt gemäß IFM, dass sie sich gru ndsätzlich gut bis eingeschränkt für eine Projektentwicklung eignen, in weiteren Einzelfallprüfungen abe r insbesondere auf ihre konkrete landschafts- und artenschutzrechtliche Eignung sowie einen Netzanschluss hin zu untersuchen sind. Die o. g. Potenzial- und Prüfbereiche sind in der Karte in Abbildung 66 verortet. Es ergibt sich ein theoretisches Potenzial für 20 Windkraftanlagen der 6 MW-Klasse mit insgesamt 120 MW. Mit einem Volllaststundenansatz von 2.200 h/a folgt daraus ein Stromerzeugungspotenzial von 240 GWh/a, so d ass die heutige Stromerzeugung aus Windkraftanlagen in Münster von 200 GWh/a bei Umsetzung des theoretisch en Potenzials mehr als verdoppelt werden könnte. Alle o. g. Potenzialbereiche wurden im Rahmen des IFM hinsichtlich ihrer Eignung und genehmigungsrechtlichen Machbarkeit vorgeprüft (Abstände zur Wohnbebauung, Vogelschutzgebiete etc. ). Mit Ausnahme der beiden Anlagen in den bestehenden Windkonzentrationszonen sind jedoch weitere Einzelfallprüfungen erforderlich. Das technische Potenzial wird dennoch in erster Näherung entsprechend dem im Rahmen des IFM ermittelten Anlagenpotenzial mit 240 GWh/a angesetzt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 128 Abbildung 66: Potenziale für Windenergieanlagen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 129 5.7 Zusammenfassung der Potenzialanalyse Die folgende Tabelle fasst die ermittelten Potenziale zusammen. Tabelle 32: Zusammenfassung der ermittelten Potenziale Theoretisches Potenzial [GWhth/a] bzw. [GWhel/a] Technisches Potenzial [GWhth/a] bzw. [GWhel/a] Energieeinsparung Wärmebedarfsreduktion 1.489 610 moderates Szenario Wärmequellen (dezentral) Oberflächennahe Geothermie 2.272 385 Umgebungsluft nicht quantifiziert (theoretisch größer als der Bedarf im Wärmemarkt) 1.484 Dachflächen-Solarthermie 3.164 652 Wärmequellen (zentral) Tiefe Geothermie nicht quantifiziert (theoretisch größer als der Bedarf im Wärmemarkt) 208 Mitteltiefe Geothermie nicht quantifiziert 84 Gewässerwärme 250 100 Klärwasserwärme 243 189 Abwasserwärme 24 15 Unvermeidbare Abwärme 98 26 Biomasse 43 43 Freiflächen-Solarthermie 4.250 610 Wasserstoff nicht quantifiziert nicht quantifiziert Stromquellen Dachflächen-Photovoltaik 1.139 1.056 Freiflächen-Photovoltaik 2.470 1.170 Windenergieanlagen 240 240 Die Auswertung zeigt, dass in Münster eine Vielzahl an Potenzialen zur Verfü gung steht, um eine Wärmetransformation bis 2045 zu realisieren. Eine Gegenüberstellung des theor etischen und des technischen Potenzials im Vergleich zum Wärmemarkt im Istzustand zeigt die Abbildung 67 . Die Potenziale erreichen in Summe ein Vielfaches des heutigen Wärmebedarfs von 2.617 GWh/a. Die Potenz iale zur regenerativen Stromerzeugung sind in der Grafik nicht aufgeführt, da sie der (bilanziel len) Deckung des künftig steigenden Strombedarfs für den Wärmepumpen-Einsatz dienen und daher indirekt im Wärmemarkt eingesetzt werd en. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 130 Die Beantwortung der Frage, welche Potenziale in welchem Umfang zukünftig zur ze ntralen und dezentralen Wärmeerzeugung genutzt werden können, ist Teil des Zielszenarios, das in den nachfolgenden Arbeitsschritten aufgestellt wird. Abbildung 67: Gegenüberstellung der theoretischen und technischen Potenziale im Vergleich zum aktuellen Wärmemarkt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 131 6 Zielszenario 6.1 Methodik Das Zielszenario baut auf den Erkenntnissen aus den vorhergehenden Schr itten – der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse sowie der Potenzialanalyse – auf (siehe § 14 bis 16 WPG) und ist das Bindeglied zur Umsetzungsstrategie und den abzuleitenden Maßnahmen. Das Zielszenario schließt sowohl bedarfsseitige Entwicklungen als auch Vers orgungsszenarien mit Änderungen der Beheizungsstruktur ein und bezieht gemäß dem Leitfaden Wärmeplanun g [27] neben dem Zieljahr zur Erreichung der Klimaneutralität (2045) auch die Stützjahre 2030, 2035 und 2040 und somit auch den Pfad zur Treibhausgasneutralität ein. Für die Interpretation der Ergebnisse ist es wichtig, dass ein Szenario im mer im Kontext der Prämissen zu verstehen ist und mögliche Entwicklungen der Zukunft in sich schlü ssig und konsistent beschreibt. Szenarien stellen also hypothetische Folgen von Ereignissen und Randbedingungen auf, die sich im Zeitverlauf aber auch ändern können. Das hier gezeigte Zielszenario baut auf den heute absehbaren Randbedingungen hinsichtlich der beschriebenen technischen Potenziale in Münster, der Energiemärkte und der regulator ischen wie ordnungsrechtlichen Randbedingungen auf. Es ist kein Extremszenario im Sinne eines Best Case / Worst Case Szenarios, sondern ein ausgewogenes Szenario, das klar auf das vorgegebene Ziel einer Treibhausneutr alität bis zum Zieljahr 2045 fokussiert ist. Methodisch beruht die Entwicklung der Szenarien auf der im Leitfaden Wärmeplanung [27] vorgegebenen Arbeitsweise: • Festlegung der für Münster relevanten Randbedingungen unter Einbezie hung der Prämissen aus der Akteursbeteiligung. • Wahl eines moderat-ambitionierten Sanierungsszenarios und Ableitung des zukünftigen Wärmebedarfes unter Berücksichtigung gebäudescharfer Annahmen zur Sanierungstiefe. • Strukturierung des Versorgungsgebietes anhand von Eignungs- und Versorgu ngsgebieten für die verschiedenen in Betracht kommenden Technologien und Festlegung von lokalen Ausschlusskriterien bestimmter Optionen (zum Beispiel Wasserschutzgebiete für Geothermie). • Ableitung und Simulation von Anschlussgraden und Umstellungen auf klimafre undliche Heizungsoptionen. • Erstellung der Endenergiebilanzen für die Zieljahre 2030, 2035, 2040 und 2045 sowie kartografische Darstellungen. • Ableitung der THG-Bilanz anhand der vorgegebenen THG-Faktoren für die verschieden en Energieträger. Im Ergebnis stellt das Szenario ein straßenabschnitts- und baublockscharfes Zi elszenario dar, in der bis 2045 jeder Wärmeverbraucher klimaneutral versorgt wird. Dies kann durch Anschluss an ein Wärmenetz, dezentrale Versorgung mit Wärmepumpen und Umweltenergie oder in Einzelfällen auch mit Feuerungsanlagen mit synthetischen oder biogenen Brennstoffen erfolgen. Eine flächige Versorgung mit Wasserstoff zur dezentralen Wärmeerzeugung beziehungsweise eine damit einhergehende Definition von Wasserstoffausbaugebieten wird unter Berück sichtigung des aktuellen Informationsstandes zum Wasserstoffhochlauf in Deutschland für Münster nicht vorgeschlagen. Im Einzelfall ist Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 132 ein Wasserstoffeinsatz insbesondere für gewerbliche und industrielle Anwendungen oder Fernwärme-Erzeugung möglich. 6.1.1 Ableitung von Wärmenetzgebieten Wärmenetze, in Form von Fernwärme- oder Nahwärmenetzen, stellen einen wichti gen Baustein auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung dar. Insofern sind Analysen über die Möglichkeiten zur Steigerung des Anteils der netzgebundenen Wärmeversorgung ein wichtiger Bestandteil e iner jeden kommunalen Wärmeplanung. Tabelle 33: Arten der Erschließung von Wärmenetzgebieten ARTEN DER ERSCHLIESSUNG VON WÄRMENETZGEBIETEN Der folgende Abschnitt fokussiert Beschreibungen zur Erschließung von Wärmenetzgebie ten. Dabei wird grundsätzlich zwischen Maßnahmen zur Verdichtung einerseits und der Erweiterung oder Neubau eines Wärmenetzes andererseits unterschieden. Verdichtung Unter Verdichtung wird der Anschluss zusätzlicher Kunden an bereit s bestehende Verteilleitungen des Wärmenetzes verstanden. Dies erhöht die Anschlussquote und damit die Abs atzdichte, d. h. der Absatz kann ohne zusätzlichen Verteilleitungsbau gesteigert werden. Der Anschl uss ist zumeist kurzfristig innerhalb weniger Wochen oder Monate möglich. Ausbau/Erweiterung Unter Netzerweiterung wird die Erschließung von Straßen beziehungsweise Straßenz ügen mit neuen Wärmeverteilleitungen ausgehend von bestehenden Wärmenetzen verstanden. Damit wird das Gebiet, in dem Wärmeversorgung stattfinden kann, vergrößert (Netzausbaugebiet). Der Anschluss ist zumeist nicht kurzfristig möglich und benötigt längere Vorlaufzeiten von mehreren Monaten bis Jahren. Neubau Unter Neubau wird die Errichtung eines neuen Wärmenetzes, d.h. die Ersch ließung von Straßen beziehungsweise Straßenzügen mit neuen Wärmeverteilleitungen verstanden. Damit wird das Gebiet, in dem Wärmeversorgung stattfinden soll, neu erschlossen (Netzneubaugebiet). Der Neubau ist mit einer Erschließung neuer Wärmequellen verbunden. Der Anschluss ist zumeist nicht kurzfristig möglich und benötigt längere Vorlaufzeiten von mehreren Monaten bis Jahren. Die Ableitung der Wärmenetzgebiete folgt laut WPG einem zweistufigen Ansatz: 1. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete in den Stützjahren nach § 18 WPG 2. Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG – dazu gehört insbesondere die Bewertung der Eignung von Gebieten für Wärmenetze Zur Bewertung und Einteilung werden Indikatoren und Kriterien herangezogen, wel che die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen indirekt abbilden: So ist für den wirtschaftlichen Betrieb eines Wärme netzes neben einer entsprechend kostengünstigen Wärmeerzeugung auch ein möglichst kostene ffizienter Netzbetrieb erforderlich. Eine hohe Absatzliniendichte, also Wärmeabsatz der angeschlossenen Objekte je Netzlänge, führt zu niedrigen, relativen Netzverlusten und zu günstigeren Netzkosten bezogen auf die Wärmemenge. Dabei umfassen die Netzkosten sowohl die Investitionskosten zur Errichtung des Wärmenetzes als auch die laufenden Kosten für dessen Betrieb. Die Absatzliniendichte hängt von der Anschlussquote und der Wärmeliniendichte, also dem Wärmebedarf aller Objekte je Netzlänge, ab – vereinfacht gilt Absatzliniendichte = Wärmeliniendichte x Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 133 Anschlussquote. Somit sollten Wärmenetze vorwiegend in Gebieten mit hohen Wärmeliniendichten betrieben werden und es sollte ein möglichst großer Anteil der Gebäude im Wärmene tzgebiet angeschlossen werden, also eine hohe Anschlussquote erreicht werden. Neben den Kosten für die Verteilleitungen sind auch die Anschlusskosten für die Gebäude relevant. Aufgrund hoher Fixkosten für die Verlegung der Hausanschlussleitung und den Einbau der Hausanschlussstationen sind große Wärmeverbrauche r spezifisch (bezogen auf den Wärmeabsatz) günstiger an ein Wärmenetz anzuschließen als Kleine. Somit ergebe n sich folgende Kriterien, die für die Analysen zur Ermittlung der Möglichkeiten zum Ausbau der Wärmenetze herangez ogen werden können: • Hohe Wärmeliniendichte, • Vorhandene Wärmequellen, • Verbraucher mit hohem Wärmebedarf, • Hohe erwartbare Anschlussquote. Bezüglich des Kriteriums Wärmeliniendichte gibt der Leitfaden Wärmeplanung [27] in Bestands-Quartieren einen Mindestwert von 1.500 kWh/m an. Aus der Praxiserfahrung der Gutachte r*innen wie auch der beteiligten Energieversorger, vor allem hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Umsetz barkeit mit begrenzter Verfügbarkeit von Baukapazitäten und Fachkräften, ist dies – insbesondere für eine Anwendung in großen Städten – jedoch ein sehr niedriger Wert. Im Folgenden wird deshalb ein Richtwert von 3. 000 kWh/m zur weiteren Analyse, ob ein Gebiet als Wärmenetzgebiet geeignet ist, definiert. Weiterhin werden die techn ischen Gegebenheiten im Fernwärmenetz sowie die aktuellen Ausbauplanungen des Fernwärmenetzes der Stadtw erke und Stadtnetze Münster berücksichtigt. Um ein Gebiet, welches wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet ist, als voraussichtliches Wärmenetzgebiet ins Zielszenario aufzunehmen, sollten Wärmequellen vorhanden sein, welche sich zur Integration in das bestehende Netz oder zur Erschließu ng im Rahmen eines neu zu errichtenden Netzes eignen. Diese müssen die Wärmemengen in ausreichendem Umfang zur Deckung des Wärmebedarfs der Endkunden zzgl. der Netzverluste zur Verfügung stellen können. Die Wärmequellen müssen bis zum Zieljahr 2045 vollständig auf erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren. Bezüglich der Verbrauchergröße wird kein Mindestwert gewählt. In der M odellierung des Wechsels von fossilen zu erneuerbar betriebenen Heizungstechnologien werden größere Verbraucher bevorzugt an ein Wärmenetz angeschlossen. Ein weiteres oben genanntes Kriterium ist eine hohe Anschlussquote der Abnehmer in den Wärmenetzen. Diese ist vor allem dort zu erwarten, wo Alternativen für die Endkunden schwie rig oder nur sehr aufwendig umsetzbar sind. GEG-konforme Alternativen zur Anbindung an ein Wärmenetz wären z.B. Wärmep umpen mit der Nutzung von Luft oder Erdwärmesonden als Wärmequellen. Diese sind aufgrund von Platzbeschränkungen und Immissionsrichtwerten nach TA-Lärm im eng bebauten Raum, wie z.B. in dichten Innenstädten, oft schwierig oder gar nicht umsetzbar. Es lässt sich zusammenfassend und vereinfachend sagen, dass für Wärmenetze in eng bebauten Gebieten mit älterem, wenig sanierten Gebäudebestand in der Zuk unft meist mit einer hohen Anschlussquote gerechnet werden kann, wobei Gebiete mit hohem Ant eil an dezentralen Heizungen (Gasetagenheizungen) besonders herausfordernd sind. Die Ableitung von Wärmenetzgebieten anhand der zuvor beschrieben Kriterien schließt nicht aus, dass zukünftig auch an anderer Stelle weitere Gebiete mit potenzieller Wärmenetzeignung entste hen könnten; beispielsweise wenn sich spezifische Standortfaktoren, die eine Wärmenetzlösung begünstigen , ändern. Für alle dargestellten Wärmenetzgebiete wiederum gibt und ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelb are Rechtswirkung nach sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine e inklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 134 6.1.2 Ableitung der Umstellung der Heizungsart Die Ableitung, welches Gebäude im Zeitraum bis 2045 auf welche Heizungsart umstellt, erfolgt im Rahmen einer Simulation der Heizungsumstellungen. Hierbei werden für jedes Gebäude allgemeine und technologie- spezifische Scores berechnet, die verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigen. Zu den wichtigsten Modellannahmen zählen: • Denkmalgeschützte Gebäude : Umstellungen erfolgen zeitlich verzögert, um technische und gestalterische Einschränkungen zu berücksichtigen. • Heizungsalter: Das Umstellungsjahr korreliert mit dem Heizungsalter. • Fernwärme und Nahwärme: o Die Umstellung erfolgt nur innerhalb der definierten Fern- und Nahwärmegebiete. o Der Umstieg je (Teil-)Gebiet ist begrenzt, bis eine vorgegebene Anschlussquote erreicht ist. o Gebäude können auf einen späteren Fernwärmeanschluss „warten“, falls das Gebiet erst im Zeitverlauf erschlossen wird. o Gebäude mit einer höheren Anschlussleistung pro Meter Entfernung z um potenziellen Fernwärmenetz erhalten eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Umstellung auf Fernwärme. • Biomasse: Gebäude mit Ölheizungen haben eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein en Umstieg auf Biomasse. • Solarthermie: Solarthermie wird in der Objektversorgung nur in Kombination mit Biomasse berücksichtigt. • Oberflächennahe Geothermie: o Gebäude in Wasserschutzgebieten mit Verbotszonen (hier Zone I und II), hydrogeologisch sensiblen Bereiche (Münsterländer Kiessandzug und Ur-Ems-Rinne), Überschwemmungsgebieten sowie auf Flurstücke mit Bodendenkmälern wer den für die Nutzung oberflächennaher Geothermie ausgeschlossen. o Gebäude in Wasserschutzgebieten der Zone III erhalten eine red uzierte Wahrscheinlichkeit für die Nutzung oberflächennaher Geothermie. o Gebäude mit hohem oberflächennahen Geothermiepotenzial, d.h. gro ßen Flurstücken in Relation zum Wärmebedarf des Gebäudes, erhalten einen höheren Score für die Umstellung auf Erdwärmepumpen. • Luftwärmepumpen: Die Eignung für Luftwärmepumpen wird in Abhängigkeit des Gebäudetyps, de r Nutzungsart und des Sanierungszustandes eines Gebäudes bewertet. So arbeiten Luftwärmepumpen bei niedrigen Vorlauftemperaturen, wie sie beispielsweise für Fußbodenheizungen benötigt werden, besonders effizient. In älteren Gebäuden mit hohen erforderlichen Vorlauftemperaturen oder bei Anwendungen mit Prozesswärme sinkt hingegen die Effizienz. Weiterhin muss in dichter bebauten Bereichen auf die Verfügbarkeit eines geeigneten Aufstellorts sowie die Einhaltung de r Schallschutzanforderungen geachtet werden. Das Verhältnis zwischen Luft- und Erdwärmepumpen wird gesondert überpr üft und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verhältnisse am Wärmepumpenmarkt festgelegt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 135 • Wasserstoff: Der Umstieg eines Gebäudes oder einzelner Nutzenergiebedarfe, insbesonde re Prozesswärmeanteile, auf Wasserstoff wird gebäudeweise gesetzt. • Stromdirektheizungen: Für Gebäude oder Nutzenergiebedarfe mit Prozesswärmebedarf besteht die Option, diese Anteile gezielt auf Stromdirektheizung umzustellen. Die Umstellungssimulation verteilt die Umstellungen über die Jahre unter Berücksichtigung der berechneten Scores und der bestehenden technischen sowie rechtlichen Rahmen bedingungen. So wird eine zeitlich gestaffelte Transformation aller fossilen Heizungen im Stadtgebiet abgebildet, die die Inte gration erneuerbarer Technologien und Fernwärme berücksichtigt. 6.2 Entwicklung des Wärmebedarfs Die Entwicklung des Wärmebedarfes wird maßgeblich durch folgende Einflussfaktoren auf den Wärmebedarf eines Gebäudes bestimmt: Sanierungen der Gebäudehülle, Effizienzsteiger ungen, Suffizienz und Klimaveränderungen. In Kapitel 5.3 wurden anhand von drei Szenarien mögliche Ausprägungen der Einflussparameter, z.B. Sanierungsrate, Sanierungstiefe und Annahmen zu Effizi enzsteigerungen, sowie die daraus resultierenden Spannweiten der bis 2045 zu erwartenden Wärmebedarfsreduk tion beschrieben. Die Szenarien wurden im Rahmen einer Umfrage, vgl. Kapitel 2.3, durch Fachakteur*innen bewertet. Die Rückmeldungen zeigen zusammengefasst, dass die Erreichbarkeit der angenommen en Sanierungsraten maßgeblich von stabilen politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbe dingungen abhängt. Als Hemmnisse wurden insbesondere hohe Investitionskosten, Finanzierungsunsicherheiten, der Fachkräftemangel im Handwerk sowie eine fehlende Planungssicherheit infolge politischer Unsic herheiten genannt. Gleichzeitig verdeutlichen die Rückmeldungen, dass bei langfristig verlässlichen Rahm enbedingungen, attraktiven Förderprogrammen und einer zunehmenden Verbreitung erfolgreicher Praxisbeispiele eine deutliche Beschleunigung der Sanierungsaktivitäten realistisch erscheint. Mehrere Teilnehmende betonten, dass mit wachsender Erfahrung und Bekanntheit erfolgreicher Projekte ein Nachziehe ffekt im Markt zu erwarten ist. Darüber hinaus wurde auf regionale Unterschiede hingewiesen: In wach senden Städten können durch Nachverdichtungsmaßnahmen und höhere Investitionsdynamik tendenziell höhere Sanierungsraten erreicht werden als in stagnierenden oder schrumpfenden Gebieten. Insgesamt lässt sich aus den Rückmeldungen ableiten, dass bei günstigen Rahmenbedingungen eine steigende Sanierungsrate über den Betrachtungszeitraum hinweg plausibel erscheint. Das abgeleitete Zielszenario, welches im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung M ünster zur Simulation der Entwicklung des Wärmebedarfes herangezogen wird, berücksichtigt die Umfrageergebnisse und • geht von einer linear steigenden Sanierungsrate von derzeit 0,8 % pro Jahr bis auf 1,5 % im Jahr 2045 aus, siehe Abbildung 68, • baut auf den Ergebnissen der Stadtklimaanalyse Münster auf und geht dementspr echend von einer Reduktion des Raumwärmebedarfes durch klimatische Veränderungen von 10 % bis 2035 und 14 % bis 2045 aus, • lehnt sich hinsichtlich der zu erwartenden Reduktion des Trinkwarmwasserbedarfes durch Effizienzsteigerungen und Suffizienz von 5 % an das ambitionierte Szenario an, • nimmt für den Prozesswärmebedarf eine Reduktion von 5 % durch Effizienzsteigerungen an, ebenfalls in Anlehnung an das ambitionierte Szenario. Für die Sanierungstiefe gelten die in Kapitel 5.3 beschriebenen Annahmen, wobei bei Wohngebäuden die Sanierungstiefe in Abhängigkeit von der Baualtersklasse sowie dem aktuel len spezifischen Wärmebedarf Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 136 modelliert wird und die Sanierungstiefen von Nichtwohngebäuden individue ll je nach Nutzungsart festgelegt werden. Abbildung 68: Entwicklung der Sanierungsrate im Zielszenario Im Ergebnis wird für das gesamte Stadtgebiet Münster eine Reduktion des Wärmebedarfs von 24 % erzielt. Während der Wärmebedarf aller zurzeit bestehenden Gebäude 2.617 GWh/a beträgt, macht der Wärmebedarf dieser Gebäude im Jahr 2045 rd. 1.981 GWh/a aus. Die Einsparungen setz en sich aus einer Reduktion der Raumwärmebedarfe um rd. 27 %, welche aus dem Klimaeffekt plus Maßnahmen an der Gebäudehülle resultieren, sowie den jeweils 5 % betragenden Einsparungen im Trinkwarmwas ser- und Prozesswärmebedarf zusammen. Unter Einbezug voraussichtlicher zusätzlicher Bedarfe von rd. 218 GWh/a, welche sich aus Neubauaktivitäten im Stadtgebiet ergeben, siehe Kapitel 5.3, beträgt der Wärmebedarf im Jahr 2045 rd. 2.199 GWh/a. Folglich ergibt sich unter Berücksichtigung der Neubauten bis zum 2045 eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16 %. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 137 Abbildung 69: Prozentuale Einsparung durch Gebäudesanierung au f Baublockebene, Zielszenario Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 138 6.3 Wärmeversorgungsgebiete Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes wurde das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt: • Das Wärmenetzgebiet umfasst die Gebiete mit bereits vorhandenen Wärmenetzen und Gebiete mi t voraussichtlicher Erschließung durch Wärmenetze. Die Wärmenetze der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie die im nachfolgenden Kapitel 6.3.1 erläuterte Ausbauplanung sind dabei ebenso berücksichtigt wie die Wärmenetze der Universität und kleinerer Betreiber. Nicht dargestellt sind kleinere Netze ohne Ausbaupotenzial, die im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes unter Gebäudenetze fallen. Es ist zu beachten, dass es keine Ausbaugarantien für alle dargestellten Wärmen etzgebiete gibt und ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG keine unmittelbare Rechtswirkung nach sich zieht, d.h. dass ein Wärmeplan „keine rechtliche Außenwirkung und [...] keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet“. • Prüfgebiete für Wärmenetze sind Gebiete, in denen eine leitungsgebundene Wärmeversorgung derz eit nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Wärme bedarfs- oder Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet, jedoch existiert zum ak tuellen Zeitpunkt keine ausreichende Planungssicherheit über mögliche Wärmequellen zur Versorgung bzw. über eine technische Machbarkeit in diesen Gebieten. Weiterhin werden alle Neubaugeb iete im Sinne des Ratsbeschlusses V/0317/2022 als Prüfgebiete definiert, vgl. Kapitel 6.3.4. • Wasserstoffnetzgebiete werden nicht ausgewiesen. Wasserstoff wird jedoch punktuell zur V ersorgung einzelner Verbraucher im Zielszenario berücksichtigt, wie im nachfol genden Kapitel 6.3.5 erläutert. • Dezentrale Versorgungsgebiete sind alle übrigen Gebiete. In diesen kommen weit überwiegend dezentrale Lösungen zum Einsatz. Dies können alle dezentralen GEG-konformen Versorgungslösungen, wie Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermie- oder Hybridheizungen sein . Weiterhin ist zu beachten, dass auch sogenannte Gebäudenetze (Wärmenetze mit bis zu 16 Gebäuden beziehungsweise bis zu 100 Wohneinheiten) im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes als dezentrale Versorgungsoption gelten. • Als Prüfgebiet für Wasserstoff wird der Hansa-Business-Park deklariert. Dieser kann aufgrund seiner Lage nahe einer Wasserstoff-Kernnetzleitung und nahe zum vermutlich erste n Wasserstoffverbraucher in Münster wahrscheinlich mit Wasserstoff versorgt werden. Demzufolge bietet sich für bereits existierende und insbesondere auch neu anzusiedelnde Unternehmen die Nutzung von Wasserstoff für Prozesswärme besonders an. Die Gebietseinteilung ist nach §18 des Wärmeplanungsgesetzes mit Darstellung der Versorgungsart für das Zieljahr und der Ausweisung von Wärmenetzgebieten in der folgenden Abbildung 70 dargestellt. Die Kategorisierung wurde auf Ebene der Flurstücke vorgenommen. Dabei wurden alle Flurs tücke mit beheizten Gebäuden oder Adressen betrachtet. Darüber hinaus zeigt Abbildung 71 die in §19 des Wärmeplanungsgesetzes definierten Wahrscheinlichkeitsklassen für die Eignung als Versorgungsgebiet für Wärmenetze. Gebiete, in denen bereits ein Wärmenetz vorhanden ist und Gebiete, welche im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als voraussichtliche Wärmenetzausbaugebiete identifiziert wurden, werden dabei mit der Eignung „sehr wahrscheinlich“ klassifiziert. Die hellgrünen Gebiete wahrscheinlicher Eignung sind Gebiete im Gebäudebe stand, welche im Rahmen der aktuellen Wärmeplanung als Prüfgebiete definiert wurden. Neubaugebiete, welche im Sin ne eines Ratsbeschlusses zwar ebenfalls Prüfgebiete für die Versorgung über Wärmen etze darstellen, wurden aufgrund niedriger zu erwartender Wärmeliniendichten jedoch pauschal als „ wahrscheinlich nicht geeignet“ klassifiziert. In Neubaugebieten ist jedoch im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung u nd Bebauungsplanung stets eine nähere Betrachtung empfohlen und gemäß Ratsbeschluss V/0317/2022 erforderlich. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 139 Abbildung 70: Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Zielszenar io 2045 Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 140 Abbildung 71: Eignungsgebiete für Wärmenetze Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 141 Die Ausweisung der Eignungsklassen „wahrscheinlich nicht geeignet“ und „sehr wahrscheinlich nicht geeignet“ zu einem Flurstück erfolgte anhand der Wärmeliniendichte des anliegenden Straßenz uges. Faktisch sind beide Klassen nicht vorgesehen für Wärmenetzgebiete und damit auch sehr wahrs cheinlich geeignet für dezentrale Lösungen. Die Einteilung in Gebiete sowie deren Berücksichtigung im Zielszenario be deutet, dass innerhalb dieser Gebiete eine weit überwiegende Versorgung durch die jeweilige Versorgungsart angestrebt wird, ohne dass es jeweils eine vollständig einheitliche Versorgung geben muss. Auch werden immer wirtsc haftliche und lokale technische Randbedingungen eine Rolle spielen. So kann es innerhalb der Wärmenetzg ebiete Objekte geben, die sich aus technisch-wirtschaftlichen Gründen nicht anschließen lassen (z.B. sehr k leine Objekte oder solche mit großen Entfernungen zum Netz). Ebenso wird es auch im Übergangsbereich v om Wärmenetzgebiet zum dezentralen Gebiet je nach Erschließungsfortschritt, Gelegenheitsfenster und Interesse der Eigentümer*innen zusätzliche oder entfallende Straßenabschnitte geben. In Gebieten für die dezen trale Versorgung werden in einzelnen Gebäuden manche individuelle Versorgungslösung technisch-wirtschaftlich nich t sinnvoll sein. Die Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 ist in Abbildung 72 auf Baublockebene dargestellt. Die linke Grafik zeigt den Ausgangszustand heute, die rechte Karte das Zielszenario d er kommunalen Wärmeplanung. Dabei ist immer die im Baublock überwiegende Heizungsart dargestellt, d.h. in Fernwärmeausbaugebieten kann auch die dezentrale Versorgung dargestellt sein. Abbildung 72: Gegenüberstellung des vorwiegenden Energieträge rs auf Baublockebene, gemessen am Anteil an der Wärmebereitstellung, links: Basisjahr, rechts: Zieljahr 2045 Vor allem in den Bereichen außerhalb der Wärmenetzgebiete ist ein erhebl icher Ausbau erforderlich, während in den Bereichen rund um das bestehende Fernwärmenetz kaum noch dez entrale Lösungen hinzukommen. Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 142 Ebenfalls erkennbar ist, dass Baublöcke mit überwiegender Eignung für Erdwärmep umpen, also geothermischer Wärmequelle, vorwiegend in den Randbereichen existieren, wo es größere Grundstücke gibt. Weiterhin kommen einige Baublöcke mit dem vorwiegendem Energieträger Fernwärme hinzu. Diese Entwick lung ist vor allem in den Ausbaubereichen Südviertel, Geistviertel, Hansaviertel und Kreuzviertel zu beobachten, aber auch im zentralen Innenstadtbereich, in welchem vor allem Verdichtungsmaßnahmen durchgeführt w erden. Die Dimension der Transformation des Wärmesystems zeigt sich auch an der Anzahl der Gebäude, die von Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas auf Wärmepumpen oder einen Fernwärmeanschluss wec hseln, wie in Abbildung 73 gezeigt. Es wurde angenommen, dass jedes Jahr in etwa gleich vielen Gebäuden das Heizungssystem gewechselt wird. Abbildung 73: Anzahl der Heizungssystemwechsel zwischen des Stüt zjahren Bis 2045 müssen rund 73 % aller Gebäude (rd. 48.000 Gebäud e) eine neue Versorgungslösung bekommen. Im Mittel müssen bis zur Zielerreichung jedes Jahr über 2.000 Gebäu de auf eine neue dezentrale Versorgungsart umgestellt werden und im Mittel 120-170 Fernwärmeanschlüsse ve rlegt werden. Dabei steigt die Anzahl der Fernwärmeanschlüsse über die Jahre leicht an. Dies geht mit der Annahme e inher, dass zunächst größere Liegenschaften und später auch kleinere Gebäude an die Fern- und N ahwärme angeschlossen werden, solange bis die in Kapitel 6.3.1 und Kapitel 6.3.2 definierten Anschlussquoten erreicht sind. Aus der linken Grafik in Abbildung 74 geht hervor, dass in den letzten Jahren durchschnittlich 1.000 n eue Zentralheizungen pro Jahr eingebaut wurden; weitere Einzelraumheizungen kamen hinzu. Diese Zahl kann als aktuelle Referenz für die Transformationsgeschwindigkeit herangezogen werden. Abbildung 74: Altersklassen der fossil betriebenen Feuerstä tten, links: Zentralheizungen, rechts: Einzelraumheizungen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 143 Weiterhin geht in den meisten Fällen geht die Umstellung auf eine neue Versorgungslösun g mit einer Erneuerung einer Heizung am Ende der Lebensdauer einher. Die Auswertung der Schornsteinfegerdaten in Abbildung 74 zeigt, dass bis 2045 auch 87 % der fossil gefeuerten Zentralheizungen sowie 83 % der fossil betriebenen Einzelraumheizungen in Münster ein Alter von über 25 Jahren erreicht h aben werden und damit ein Austausch im Erneuerungszyklus stattfinden kann. Bis 2030 werden etwa 40 % der zentral en Gas- und Ölheizungen sowie 28 % der fossilen Einzelraumheizungen eine Nutzungsdauer von 25 Jahre oder meh r erreicht haben. In den folgenden Unterkapiteln werden die Herleitung der zukün ftigen Wärmeversorgungsgebiete sowie die zugehörigen Ergebnisse erläutert. Darüber hinaus werden die maßgeblichen Erfol gsfaktoren für die Umsetzung der Wärmetransformation in den Gebieten aufgezeigt. 6.3.1 Fernwärme Wärmenetze – und hierbei insbesondere die Fernwärmenetze – nehmen auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung eine wichtige Rolle ein. Insofern ist ein starker Ausbau der Fernwärme eine Zielsetzung, die sowohl von den politischen Entscheidungsträger*innen als auch von der Fernwärmebranche verfolgt wird. Für die Gebäudeeigentümer*innen geht mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Vorteil einher, dass die Dekarbonisierung der Wärme dann im Zuständigkeitsbereich des Fernwärmeversorgungsunternehmens liegt und die Gebäudeeige ntümer*innen von dieser Aufgabe – und damit von den diesbezüglichen Anforderungen im GEG – entlastet sind. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen – nachfolgend auch als Wärmenetzbetreiber bezeichnet – steht somit vor den folgenden zwei großen Aufgaben: • dem Ausbau des Fernwärmenetzes zum Anschluss weiterer Gebäude und • der Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung bis zum Zieljahr der Klimaneutralität (2045). Insofern nehmen die Stadtwerke und Stadtnetze Münster – als für die öffentliche Fernwärmeversorgung in Münster verantwortliche Unternehmen des Stadtkonzerns – eine tragende Rolle bei der kommunalen Wärmewende ein und sind demzufolge auch intensiv an der kommunalen Wärmepl anung beteiligt. Neben den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster betreibt auch die Universität Münster ein Fernwärmenetz mit Fokus auf die Versorgung der Gebäude der Universität. Der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme werden durch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt. Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Fördermi ttel ist ein sogenannter Transformationsplan für das Fernwärmenetz. Dieser zeigt die Entwicklungen und Maßn ahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität auf der Kundenseite (Fernwärmeabsatz, Temperaturabsenkung ), im Fernwärmenetz (Erweiterung, Verstärkung) und auch bei der Fernwärmeerzeugung (Dekarbonisierung der Wärmequellen) auf. Der Transformationsplan für das Fernwärmenetz in Münster wurde von den Stadtwer ken und Stadtnetzen Münster bereits vor der kommunalen Wärmeplanung in Münster erstellt, sodass wesen tliche Ergebnisse aus dem Transformationsplan und nachgelagerten Untersuchungen in die Wärmeplanung eingebrach t werden konnten. Das Wärmeplanungsgesetz sieht in § 18 Absatz 4 genau dies vor. Demnach kann ein Wärmenetzbetreiber im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung einen Vorschlag zum Fernwärmeausbau unterbreiten. Die Universität Münster befindet sich im Prozess der Erstellung eines Transformationsplans. Nachfol gend werden zunächst die von den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster sowie der Universität Müns ter eingebrachten Planungen und Ideen zur Entwicklung der Fernwärme beschrieben. Anschließend werden die Analysen, die im Rahmen der kommunalen Wärme planung vorgenommen wurden, beschrieben. Mit den Ergebnissen dieser zusätzlichen Analysen wird dann das Zielszenario für die Fernwärme definiert und die Absatzentwicklung abgeleitet. Abschließend wird auf de n Erzeugungsmix und den Emissionsfaktor eingegangen. Sämtliche Schritte wurden für das Fernwärmenetz der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie für die Universität Münster durchgeführt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 144 Abbildung 75: Fernwärme-Bestandsnetz, Fernwärmeausbaugebiet un d geplante Maßnahmen der SW/SN Münster Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 145 Planungen der Stadtwerke und Stadtnetze Münster zum Fernwärmeausbau Als ein Input für die kommunale Wärmeplanung haben die Stadtwerke und Stadtnetze Münster eine Liste mit anvisierten, größeren Maßnahmen zum Fernwärmeausbau eingebracht (Stand Juni 2025 ). Die nachfolgende Abbildung 75 zeigt diese Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Fernwärmenetz. Dab ei sind die bereits geplanten Maßnahmen differenziert nach ihrem aktuell geplanten Umset zungszeitfenster (2025-2030, 2030-2035, 2035-2040) dargestellt. Die meisten der Maßnahmen bilden Ringschlüsse zur Verstärkung des Netzes oder legen die Grundlage für die weitere Erschließung bestimmter Gebiete. Bei den beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um Planungen, die den a ktuellen Entwicklungsstand als Momentaufnahme wiedergeben. Neue Erkenntnisse, die aus dem fortschreitenden Planungsprozess resultieren, oder auch Veränderungen bei den Rahmenbedingungen können eine Anpass ung bei den geplanten Maßnahmen erforderlich machen. Im Wesentlichen sind dabei Hauptverkehrsstr aßen betroffen und Synergien mit einer Kanalsanierung angestrebt, sodass hier eine hohe Abhängigkeit zu Maßnahmen der Stadt Münster b esteht. Fernwärme-Ausbauszenario der kommunalen Wärmeplanung bis 2045 Stadtwerke und Stadtnetze Münster Die Erarbeitung der Wärmenetzgebiete in der kommunalen Wärmeplanung war bezüglich d es Fernwärmenetzes ein iterativer Prozess, an dem die Stadt und die Stadtwerke und Stadtnetze Müns ter intensiv beteiligt waren. Zu Beginn dieses Prozesses haben Stadtwerke und Stadtnetze Münster mögliche Ausb augebiete und Prüfgebiete definiert und in die kommunale Wärmeplanung eingebracht. Diese Gebiete basieren auf den Ergebnissen des Transformationsplans und darauffolgender Untersuchungen. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden anschließend flächige Gebiete identifiziert, die für Fernwärme geeignet sind. In diese Betrachtungen sind folgende Informationen eingeflossen: - Wärmeliniendichten im Status quo - Distanz zum Bestandsfernwärmenetz - Bereits geplante Fernwärmeerweiterungen - Bereiche mit vielen denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen die Umsetz ung von Alternativen zum Teil komplex ist - Bestände der Wohnungswirtschaft, die oft mehrere Immobilien mit hohem Wärmebedarf in räumlicher Nähe besitzen - Vorschläge für Wärmenetzgebiete und Prüfgebiete der Stadtwerke und Stadtnetze Münster - Diskussionen mit und Einschätzungen von der Stadt sowie den Stadtwerken un d Stadtnetzen Münster (u.a. unter Einbeziehung von netzhydraulischen Aspekten wie z. B. Netzengpäs se oder Erzeugungsstandorte für erneuerbare Wärme) Abbildung 76 zeigt die Gebiete, die als für Fernwärme geeignet identifiziert wurden nebe n den Bestands- Fernwärmenetzen der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie der Universität Münster. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 146 Abbildung 76: Fernwärme-Bestandsnetze der Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie der Universität Münster, für Fernwärme geeignete Gebiete und hohe Wärmeliniendichten im Status quo Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 147 Hier zeigt sich, dass es erhebliche Potenziale für die Erweiterung d es Fernwärmenetzes der Stadtwerke und Stadtnetze Münster gibt. Jedoch gibt es gewisse Herausforderungen, die die E rschließung des Potenzials begrenzen: - Begrenzte Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmequellen oder Abwärme: Dies ergibt sich aus der Potenzialanalyse für eine zentrale Wärmeerzeugung in Kapitel 5, die auf den Ergebnissen des Transformationsplans der Stadtwerke Münster basiert. Insbesondere bei de r unvermeidbaren Abwärme aus Industrie, Gewerbe oder auch der thermischen Abfallbehandlung, die i. d. R. wirtschaftlich attraktiv für eine Einbindung in das Fernwärmenetz ist, sind in Münster kaum Potenziale vorhanden. - Begrenzte Verfügbarkeit von Ressourcen für Planung und Bau von neuen Fe rnwärmeleitungen und Hausanschlüssen im Kontext eines deutschlandweiten Fachkräftemangels: Dies fü hrt zu limitierten Kapazitäten insbesondere bei Tiefbaufirmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes (per sonell sowie technisch, z.B. Baumaschinen). - Umfangreiche Bautätigkeiten bzw. viele Baustellen, die mit dem Fernwärmeausbau einhergehen, können die Akzeptanz der Fernwärme reduzieren, da die Verkehrswege währen d der Baumaßnahmen stark beeinträchtigt werden. - Lange Genehmigungsprozesse und aufwendige Auflagen für neue Fernwärme-Le itungen verlängern den Zeitraum von Planung bis Inbetriebnahme und steigern die Kosten. - Hydraulische Restriktionen in bestimmten Netzbereichen, die (zumin dest aus heutiger Sicht) die Erschließung größerer neuer Gebiete verhindern 4. - Kapitalbedarf: Die Stadtwerke und Stadtnetze Münster müssen hohe Summen in die Fernwärme investieren, sowohl netz- als auch erzeugerseitig. Hinzu kommen weit ere Investitionen in die anderen Infrastrukturen (Strom, Wasserstoff etc.). Dieser Kapitalbedarf muss z.T. a us Eigenkapital gedeckt werden und zu großem Teil fremdfinanziert werden, v.a. durch Banken. Die F inanzierbarkeit ist jedoch auch begrenzt aufgrund der Abwägungen von Risiko und Ertrag. Dabei ist zu unterscheiden zwischen externen Herausforderungen, die nicht oder nur begrenzt beeinflusst werden können und internen Beschränkungen, die zumindest in gewissem Rahmen bee influssbar sind. So ist die Verfügbarkeit von Wärmequellen und die begrenzte Baukapazität ein externer Faktor. Hydraulische Restriktionen sind gewissermaßen eine interne Herausforderung der Stadtnetze Münster und sind somit – in einem technisch- wirtschaftlichen Rahmen – beeinflussbar. Die Akzeptanz von vermehrter Bautätigkeit und lange Genehmigungsprozesse sind vor allem gemeinsame, interne Herausfor derungen des Stadtkonzerns Münster. Diese Herausforderungen führen dazu, dass nicht das gesamte identifizier te Potenzial für den Ausbau der Fernwärme erschlossen werden kann. Bei der Auswahl der Wärmenetzgebiete für Fernwärme und ebenfalls zur Ermittlung der zeitlichen Reihenfolge der Erschließung der Ausbaugebiete hab en die Stadtwerke und Stadtnetze Münster viele Informationen bereitgestellt und erhebliche Unter stützung geleistet. Dies ist in die folgenden Kartendarstellungen und Ergebnisse eingeflossen. Abbildung 77 zeigt die Wärmenetzgebiete im Status quo (um die bestehenden Leitungen) und die voraussichtlichen Wärmenetzgebiete mit dem voraussichtlichen Baubeginn der Verteilleitungen. Ebenso sind die Prüfgebiete dargestellt. Dabei handelt es sich um die restlichen Gebiete, d ie zwar für einen Fernwärmeausbau geeignet, aber aufgrund der oben genannten Restriktionen nicht bis 2045 er schließbar sind. Hier zeigt sich, dass sich der Fernwärme-Ausbau v.a. auf die Innenstadt und innenstadtnahe Ber eiche (Kreuzviertel, Hansaviertel, Südviertel) konzentriert, um dort die Fernwärme-Versorgung noch flächige r bereitstellen zu können. Hier sind auch größtenteils die höchsten Wärmeliniendichten vorhanden. 4 Möglicherweise können diese Engpässe durch gezielte Netzverstärkung o der neue Erzeugungsstandorte im Zuge der Transformation langfristig beseitigt werden, dies ist jedoch zunächst technisch und wirtschaftlich zu prüfen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 148 Abbildung 77: Wärmenetzgebiete im Status quo und voraussichtliche Wärmenetzgebiete mit voraussichtlichem Baubeginn der Verteilleitungen im Zielszenario sowie Prüfgebiete für Fernwärme Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 149 In den dargestellten Bestandsnetzen der Stadtnetze werden aktuell (witterungsbe reinigt, gemittelt über drei Jahre) 437 GWh Wärme abgesetzt. Darin ist auch die Wärmelieferung in das Netz der Universität Münster enthalten, nicht aber die Eigenerzeugung der Universität. Unmittelbar u m die bestehenden Fernwärmeleitungen herum gibt es ein theoretisches Verdichtungspotenzial von 181 GWh; die aktuelle Anschlussquote (bezogen auf den Wärmebedarf) beträgt 69 %. Dieser zusätzliche Wärmeabsatz würde sich ergeben, wenn alle Gebäude in der Nähe des bestehenden Netzes angeschlossen würden. Über die neuen V erteilleitungen im gesamten bis 2045 erschließbaren Ausbaugebiet (Netzerweiterung) ergibt sich ein zusätzliche s Absatzpotenzial von 227 GWh bei einer theoretischen Anschlussquote von 100 %. Somit ergibt sich in dem gesamten Gebiet inkl. Bestandskund*innen ein potenzieller Fernwärme-Absatz von 845 GWh (theoreti sches Potenzial). Die angegebenen Werte beziehen sich jeweils auf den Wärmebedarf im Status quo, also bezoge n auf die Datenbasis des Wärmeatlas. Bezogen auf 2045, also unter Berücksichtigung der Wärmebe darfsreduktion, ergäben sich in etwa 693 GWh. Auf der Basis der Gebiete und der zeitlich gestaffelten Erschließung wurde für die Erstellung des Zielszenarios im nächsten Schritt eine Simulation des Fernwärmeausbaus bis zum Jahr 2045 durchgeführt. Dieser Modellrechnung liegt folgendes Vorgehen zugrunde: Die einzelnen Ausbaugebiete werden jeweils in einem Fünf-Jahres-Zeit raum erschlossen: So wird ein „voraussichtliches Wärmenetzgebiet ab 2025“ von 2025 bis 2029 ersch lossen. Nach der jeweiligen Verlegung einer Fernwärme-Verteilleitung in einem Straßenzug wird zunächst ein gewis ser Anteil der Gebäude direkt angeschlossen (Start-Anschlussquote). Der Rest der Gebäude wird bis zu einer definierten Ziel-Anschlussquote über einen festgelegten Zeitraum sukzessive angeschlossen. Dahinter steh t die Erfahrung, dass sich mit Erschließung der Straße bereits ein signifikanter Anteil der Gebäudeeigentümer*inn en für die Fernwärme entscheidet (Akquisitionsmaßnahmen und Abschluss von Verträgen im Vorfeld) und weitere Anschlüsse sukzessive hinzukommen, wenn z. B. Erneuerungsbedarf bei der Heizun g besteht. Somit ergibt sich immer ein etwas zeitverzögerter Hochlauf des Fernwärme-Absatzes. Außerdem wird auch eine Nachverdichtung im Bestandsnetz berücksichtigt, d.h. der Anschluss von bisher nicht Fern wärme-versorgten Gebäuden entlang des Bestandsnetzes. Für die vorzunehmende Simulationsrechnung sind dementsprechend Annahmen zu folgenden Parametern zu treffen: - Zu verlegende Trassen-km pro Jahr: Dieser Parameter beschreibt, in welchem Umfang neue Fernwärme-Verteilleitungen verlegt werden können (in km/Jahr). Somit ist die ser Parameter maßgeblich für die Geschwindigkeit des Fernwärme-Ausbaus, da dadurch bestimmt wird, wie schnell die Gebiete mit Fernwärme erschlossen werden. Die Ausbaugeschwindigkeit hängt von viel en Faktoren ab wie z. B. den Planungs- und Baukapazitäten oder auch den Möglichkeiten, Baustellen in den entsprechenden Straßen einzurichten und deren Akzeptanz in der Bevölkerung. Dieser Parameter ergibt sich aus der festgelegten Gebietseinteilung in den Fünf-Jahres-Zeiträumen und den jeweils dafür notwendigen Trassen-km verteilt über den Erschließungszeitraum. - Start-Anschlussquote: Dies ist der Anteil des Wärmebedarfs der Gebäude, der direkt nach Ver legung der Verteilleitung an das Wärmenetz angeschlossen wird. Dieser Parameter ist abhängig vom Akquisitionserfolg des Fernwärmevertriebes und damit auch von der Attrakti vität der Fernwärme für die Gebäudeeigentümer*innen. - Ziel-Anschlussquote: Dieser Parameter legt fest, welcher Anteil des Wärmebedarfs im Ziel-Zustan d, also nach Hochlauf der Anschlussquote, an die Fernwärme angeschlossen wird (gilt für die Nachverdichtung und die Netzerweiterung). - Hochlaufzeitraum: Dies gibt den Zeitraum an, der zwischen Verteilleitungsverlegung und Erreichung der Ziel-Anschlussquote liegt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 150 - Wärmebedarfsrückgang: Über den Zeitraum bis 2045 ergibt sich im Wärmemarkt in Münster ein Rückgang beim Wärmebedarf (vgl. Kapitel 6.2). Dieser betrifft sowohl die bereits heute Fernwärme- versorgten Gebäude als auch diejenigen Gebäude, die noch an die Fer nwärme angeschlossen werden (Neuanschlüsse). Die Höhe des Wärmebedarfsrückgangs wird aus der Wärmebedarfsentw icklung für das Gebiet übernommen. Aus der Gebietseinteilung folgt für die jährlich zu verlegenden Trassen-km Folgendes: Bis 2029 sind im Durschnitt 2,6 km zu bauen, anschließend 3,5 km. Daraus ergibt sich wiederum, dass die Verlegung der Verteilleitungen 2042 abgeschlossen sein kann und anschließend bis zum Zieljahr 2045 die Bautätig keit auf die Verlegung von Hausanschlüssen konzentriert werden kann, um die Anschlussquoten verstärkt zu erhöhen. Für die Modellrechnung wird davon ausgegangen, dass mit der Erschl ießung einer Straße über eine neue Fernwärmetrasse infolge der im Vorfeld stattfindenden Informations- und V ertriebskampagnen initial eine Anschlussquote von durchschnittlich 30 % (bezogen auf den Wärme absatz) erreicht werden kann. Weitere Gebäude werden sukzessiv in den Jahren danach ans Fernwärmenetz angeschl ossen, wenn Erneuerungsbedarf bei der Heizung besteht und Maßnahmen am Gebäude stattfinden. Für die Modellierung wird eine Erhöhung der Anschlussquote auf die Zielanschlussquote von 70 % über einen Ze itraum von 15 Jahren angenommen. Ab 2042 wird eine Fokussierung auf Hausanschlüsse angesetzt, wodurch sich der Zeitraum in den zuletzt erschlossenen Gebieten verkürzt und die Anschlussquoten zum Ende hin stärker anste igen. Für die Nachverdichtung wird angenommen, dass bis 2045 ein Drittel des Potenzials erschlossen werden kann. Zusammenfassend werden für die Modellrechnung zur Simulation des Fernwärmeausbaus bis 2045 die folgenden zentralen Parameter verwendet: • Durchschnittlich 3,3 Trassen-km pro Jahr • Start-Anschlussquote: 30 % • Ziel-Anschlussquote: 70 % • Hochlauf-Zeitraum: 15 Jahre, wobei diese Zeit reduziert wird, je später das Ge biet erschlossen wird, um möglichst hohe Anschlussquoten zu erreichen, z.B. auf 8 Jahre für die letzten Gebiete. Daraus ergibt sich die in Abbildung 78 dargestellte Absatzentwicklung. Abbildung 78: Absatz-Entwicklung des Fernwärmenetzes der Sta dtwerke und Stadtnetze Münster im Zielszenario 462 443 423 404 385 13 24 34 43 16 49 91 122462 472 496 529 550 0 100 200 300 400 500 600 Status quo 2030 2035 2040 2045 Fernwärme-Absatz in GWh Bestand Nachverdichtung Erweiterung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 151 Die Grafik zeigt, wie sich der Bestand, die Nachverdichtung und die Netzerweiteru ng entwickeln. Dabei ist im Bestand auch der Bezug der Universität Münster enthalten. Der Absatz an Bestands kund*innen nimmt aufgrund von Sanierung und wärmerer Winter durch die Klimaerwärmung kontinuierlich ab ( vgl. Kapitel 6.2). Die Nachverdichtung kann einen Teil dieses Rückgangs kompensieren. Der Zuwachs des Absatzes erfolgt hauptsächlich über die Netzerweiterung. Bis 2045 wird, trotz Wärmebedarfsrückgang, insgesamt ein Zuwachs von 88 GWh bzw. 19 % bezogen auf den Status quo erreicht. Dabei steigt die Anschlussquote (angeschlossener Wärme bedarf bezogen auf gesamten Wärmebedarf) im gesamten mit Fernwärme versorgten Gebiet auf durchschnittlich 7 7 % (73 % im Status Quo). Hier zeigen sich aber gewisse Unterschiede je nach Erschließungszeitpu nkt: Im Bestandsnetz steigt die Anschlussquote auf 82 %, aber in den Gebieten, die erst ab 2040 erschlossen werden, werden lediglich 50 % Anschlussquote erreicht. Insgesamt müssen dafür bis 2045 ca. 60 Tras sen-km Verteilleitungen verlegt werden, was in etwa einem Zuwachs von 33 % der heutigen Trassenlänge (180 km) entsp richt. Die Erschließung des zusätzlichen Absatzes erfordert (je nach Größe der angeschlossenen Geb äude) ca. 2.500 bis 3.500 neue Hausanschlüsse, also im Durchschnitt etwa 120 bis 170 Hausanschlüsse pro Jahr. Zu beachten ist, dass es sich um das Ergebnis einer modellhaften Simulation handelt und die Erschließung in der Realität abweichen kann. Gründe hierfür können z. B. in der übergre ifenden Abstimmung zu Baumaßnahmen liegen, aus der sich Opportunitäten zum Vorziehen einzelner Straßen bzw. Gebiete ergeben können. Außerdem ist lediglich der Beginn der Erschließung des jeweiligen Gebietes dargestel lt. Insbesondere dann, wenn der Start durch eine größere von den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster bereits geplante M aßnahme erfolgt, lässt sich daraus nicht ableiten, bis wann im Gebiet flächendeckend Fernwärme verfügbar sein w ird. Fernwärmenetz der Universität Münster Neben dem Fernwärmenetz der Stadtwerke und Stadtnetze Münster ist auch das Fernwärmenetz der Universität Münster im Rahmen des Zielszenarios untersucht worden. Der Transformation splan des Netzes befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung, weshalb für die kommunale Wärmeplanung in Abstimmung mit der Universität und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB) auf der Grundlage von aktuellen Ideen und Konzepten Annahmen zur Entwicklung des Wärmeabsatzes bis 2045 getroffen wurden. Derzeit ist es nicht absehbar, dass weitere größere Abnehmer der Unive rsität Münster an das Fernwärmenetze angeschlossen werden. Auf der anderen Seite ist bis 2045 aus aktuelle r Sicht nicht von umfassenden Sanierungsmaßnahmen an Universitätsgebäuden auszugehen. Abriss und Neu bau von versorgten Gebäuden ist im Vergleich zu den Gesamtmengen vernachlässigbar. Die Wärmebedarfe der mit dem Fernwärmenetz der Universität versorgten Gebäude werden deshalb prinzipiell als kons tant angenommen. Durch den Klimaeffekt reduziert sich lediglich der Raumwärmebedarf um 14 % bis 2045 (vgl. Kapi tel 5.3). Daraus ergibt sich die in Abbildung 79 dargestellte Absatzentwicklung. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 152 Abbildung 79: Absatzentwicklung Fernwärmenetz Universität Münste r Im Ergebnis sinkt dadurch der Wärmeabsatz des betrachteten Fernwärmenetzes von rund 114 GWh im Status Quo auf 101 GWh in 2045 ab. Erfolgsfaktoren für den Fernwärmeausbau Es sei darauf hingewiesen, dass die vorangegangene Darstellung den Charakter einer konzeptionellen Grobplanung hat und nicht verbindlich ist. Das gilt insbesondere für die tatsäc hlich und zeitliche Stufung der Erschließung der einzelnen Fernwärmegebiete. Dies entspricht auch § 18 (2) des Wärmeplanungsgesetzes. Demnach entsteht aus der Einteilung in ein bestimmtes Wärmeversorgungsgebiet (h ier Wärmenetzgebiet) keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder b ereitzustellen. Nichtsdestotrotz besteht die Zielsetzung der Stadt und auch der Stadtwerke und Stadtnetze Münster darin, die aufgezeigte Absatzsteigerung, u.a. durch Fernwärmeausbau in den Ausbaugebieten, zu re alisieren. Das Erreichen dieser Zielsetzung ist – mit Bezug auf die oben beschriebenen Herausforderungen – an eine Reihe von Erfolgsfaktoren und Voraussetzungen geknüpft und unterliegt auch einigen Einschränkungen. Eine sehr wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Realisierung des Fernwärme-Ausb aus in Bezug auf die Verlegung von neuen Leitungen und die Installation von Hausanschlüssen im angenomme nen Umfang. Voraussetzung hierfür ist, dass ausreichend Planungs- und Baukapazitäten bei den Stadtnetzen sowie am Markt verfügbar sind. Aufgrund des derzeit und absehbar vorherrschenden Fachkräftemangel ist dieser Ressourcenfaktor durch die Stadtnetze nur sehr begrenzt beeinflussbar. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist mit umfangreicher Bautätigkeit verbunden. Eine Realisier ung des Ausbaus setzt voraus, dass in der Bevölkerung eine Akzeptanz für die mit dem Fernwärmeausbau einhergehenden Bautätigkeiten in den Straßen und die damit verbundenen Unannehmlichke iten vorhanden ist. Durch eine gute Kommunikation und umfangreiche Information über die Baumaßnahmen können Stadt und Stadtwerke/Stadtnetze hierzu einen Beitrag leisten. Das bereits existierende, städtisch koordinierte Baustellenmanagement sollte intensiviert und in der städtischen Abstimmungsstruktur erweitert werden, um Baumaßnahmen auch medienüber greifend (z.B. mit Strom, Gas, Abwasser usw.) noch besser zu koordinieren und so die Anzahl und Verweildauer von Baustellen zu reduzieren. Jedoch ist rein aufgrund von Aspekten der Verkehrsführung die Anzahl d er möglichen Baustellen in Münster und v.a. in einzelnen Vierteln nach oben beschränkt. Diese Abstimmungen zwis chen allen bei Baumaßnahmen involvierten Akteuren – über verschiedene Medien hinweg – können und werden jedoch auch dazu führen, dass der Fernwärmeausbau auf der Zeitscheine von den Ergebnissen der mode llgestützten Simulation abweicht. Aufgrund der Anforderungen zu Maßnahmen bei anderen Medien wie Stro m und Abwasser oder bei Straßenbaumaßnahmen kann es dazu kommen, dass die Erschließung einzelner St raßen mit Fernwärme früher 114 109 105 103 101 0 20 40 60 80 100 120 Status Quo 2030 2035 2040 2045 Wärmeabsatz GWh/a Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 153 erfolgt oder auch nach hinten geschoben wird, damit der Umfang der Bautäti gkeiten und damit die Einschränkungen für Anwohner*innen möglichst gering gehalten werden. Der Herausforderung in Bezug auf lang andauernde Genehmigungsprozesse für n eue Fernwärmeleitungen kann die Stadt begegnen, indem geprüft wird, wo diese Prozesse und Anforderungen – sofern sie in ihrer Zuständigkeit liegen – vereinfacht und beschleunigt werden können. Dabei ist zu berücks ichtigen, dass Wärmenetze nach §2 Abs. 3 WPG im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Weiterhin ist das Erreichen einer ausreichend hohen initialen Anschlus squote wichtig für die Erschließung von neuen Straßen bzw. Gebieten. Nur wenn sich ausreichend Eigentümer*innen für einen Gebäudeanschluss an das Fernwärmenetz entscheiden, kann der Fernwärmeausbau wirtschaftlich und dami t im geplanten Umfang realisiert werden. Die initiale Anschlussquote – und auch deren Erhöhung in den Jahren danach – wird zum einen durch vertriebliche Maßnahmen und wettbewerbsfähige Angebote der Stadtw erke Münster beeinflusst. Dies beginnt mit der Schaffung einer positiven Grundhaltung für die Fernwärme, d ie als Erfüllungsoption für die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an neue Heizungen gilt und gegenüber d ezentralen Versorgungslösungen, die mit Investitions- und Wartung saufwand einhergehen, einen „Komfortcharakter“ aufweist. Hier kann die Stadt mit einem zeitnahen Anschluss ihrer Gebäude an die Fernwärme mit gutem Beispiel vorangehen. Durch Kampagnen der Stadtwerke und der Stadt kann die Akzeptanz der Fernwärme bei den Bürger*innen weiter verbessert werden. Dies kann ergänzt werden durch einen regelmäßigen Austausch mit großen Liegenschaftsbetreibern wie z. B. Wohnungsbaugesellschaften. Auch eine transparente Darstellung von geplanten Leitungsverlegungen im Inte rnetauftritt, die auch nach der kommunalen Wärmeplanung kontinuierlich aktualisiert werden sollte, kann einen Beitr ag zur Erhöhung der Anschlussquoten leisten und würde dem Informationsbedürfnis der Bürger *innen zur Verfügbarkeit von Fernwärme für ihr Gebäude Rechnung tragen. Dies gilt auch für Vertriebs kampagnen im Vorfeld der geplanten Erschließung zum frühzeitigen Abschluss von Anschluss- und Lieferver trägen oder auch das Angebot von Zwischenlösungen für die Gebäudeheizung bis zum anstehenden Anschluss an die F ernwärme für den Fall eines akuten Handlungsbedarfs. Eine mögliche Maßnahme zur Erreichung einer sehr hohen Anschlussquot e ist die Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs (ABZ) an das Fernwärmenetz für bestimmte Gebiete oder das gesamte Fernwärmeausbaugebiet. Ein ABZ wäre durch die Stadt per Satzung zu erlass en und beispielsweise über das Allgemeinwohl zu begründen (z. B. Klimaschutz). Beim Erlass eines ABZ würden – ausgenommen von Ausnahmen, abhängig von der konkreten Ausgestaltung – sukzessive der Großteil aller Gebäude über einen bestimmten Zeitraum hinweg an die Fernwärme angeschlossen, d. h. alternative dezentr ale Versorgungslösungen wären nur in Ausnahmen zugelassen. Der Vorteil besteht für den Wärmenetzbetreiber darin, dass dieser eine verlässliche Planungsbasis für den Fernwärmeausbau und über die Entwicklung seiner Absatzmengen erhält. Diese gute Planungsgrundlage gilt dann auch für die von ihm zu tätigenden Investitionen u nd deren Wirtschaftlichkeit. Andererseits geht für den Wärmenetzbetreiber damit auch die Verpflichtung zum Anschluss der Gebäude an sein Fernwärmenetz einher. Für die Gebäudeeigentümer*innen entfällt bei einem ABZ die Wahlfreiheit, sich für eine von mehreren möglichen Heizungslösungen zu entscheiden. Zudem erhält de r Wärmenetzbetreiber quasi eine Monopolstellung in seinem Fernwärmegebiet, da er sich nicht im Wettbewerb zu dezentralen Versorgungslösungen behaupten muss. Damit einher geht wahrscheinlich ein e stärkere Kontrolle der Fernwärmepreise. Der ABZ ist bislang relativ wenig verbreitet. Für Münster wird empfohlen, einen ABZ differenziert und situationsspezifisch zu prüfen. Dafür wurde Maßnahme 4.9 formuliert, die vorsieht, dass die Stadt Münster mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster einen passenden Instrumentenmi x entwickelt, um je nach Gebiet eine hohe Anschlussquote zu erreichen. Dabei werden die Instr umente individuell auf ihre Notwendigkeit und Eignung geprüft, um die Individualität jedes Gebiets zu berücksichtigen. Insbesondere bei Wohngebäuden ohne Zentralheizung ist der Anschluss an die Fernwärme u. U. mit Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes verbunden (z. B. Umstellung auf eine zentrale Wärmeversorgung bei Gasetagenheizung), die zusätzliche Kosten verursachen. Dies setzt zum e inen die Bereitschaft der Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 154 Gebäudeeigentümer*innen voraus, in solche Maßnahmen zu investieren. An dererseits benötigen solche Maßnahmen auch eine ausreichende Förderkulisse als Anreiz für die Gebäudeeigentümer*innen, wobei die Stadt hier bereits Zuschüsse gewährt. Lösungsangebote der Stadtwerke bzw. Stadtnetze Münster in Kombination von der Stadt initiierten Beratungsangeboten (z. B. in Zusammenarbeit mit dem Handwerk) können hier hilfreich sein. Der Ausbau der Fernwärme und auch die Dekarbonisierung der Fernwär meerzeugung erfordern sehr hohe Investitionen des Fernwärmeversorgers, also der Stadtwerke und Stadtn etze Münster. Daran geknüpft ist die Voraussetzung, dass diese Investitionen durch das Unternehmen fin anziert werden können. Dabei spielt ein passender Förderrahmen eine Rolle, der durch die Bundesförde rung für effiziente Wärmenetze (BEW) prinzipiell gegeben ist, solange sie ausreichend ausgestattet ist und kontinuierlich fortgeführ t wird. Und aus unternehmerischer Sicht werden Investitionen in einen Fernwärmeausbau nur mit ausreichend guter Perspektive auf deren Wirtschaftlichkeit getätigt werden können. Trotz der möglichen I nanspruchnahme von Förderungen werden die hohen Investitionen zu einer Erhöhung der Kosten für d ie Bereitstellung von Fernwärme führen. Insofern ist auch hier eine Akzeptanz der Fernwärmekund*innen für dami t verbundene Preissteigerungen eine Voraussetzung. Dabei muss das Preisniveau der Fernwärme in einem Rahmen b leiben, in dem sich die Wärmekosten von vergleichbaren, gesetzeskonformen und zukunftsfähigen dezentrale n Wärmeversorgungslösungen bewegen, die ebenfalls Kostensteigerungen erfahren werden (vgl. auch Abschnitt 6.7). Insgesamt muss die Fernwärme preislich wettbewerbsfähig sein. Ein Vergleich mit erdgasbasierten Thermen ist hingegen nicht sinnvoll, da diese keine GEG-konforme und damit keine zuk unftsfähige Versorgungslösung darstellen. Die Stadtwerke und Stadtnetze Münster als Fernwärmeversorger sowie die Stadt k önnen zwar maßgeblich dazu beitragen, dass der Fernwärmeausbau im aufgezeigten Umfang gelingen kann. Alle rdings liegt ein Teil dieser Einflussfaktoren auch außerhalb der Sphäre von Stadtwerken und Stadtnetzen Münster und Stadt und setzt sowohl ein passendes energiepolitisches und energiewirtschaftliches Umfe ld als auch eine entsprechende Akzeptanz bei der Bevölkerung für Fernwärme und deren Ausbau voraus. Bereitstellung der Fernwärme Stadtwerke und Stadtnetze Münster Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Realisierbarkeit des Wachstums bei der Fernwärme ist, dass in ausreichendem Umfang zunehmend erneuerbare Erzeugungsmengen bereitgestell t werden können. Diese müssen bis spätestens 2045 ausschließlich auf erneuerbaren Energien ode r auf unvermeidbarer Abwärme basieren. Die Herausforderung besteht also nicht nur darin, die im Statu s quo benötigten Fernwärmemengen zu dekarbonisieren, sondern auch weitere Wärmequellen zu erschließen, um das Absatzwachstum zu bedienen. Die für das Zielszenario getroffenen Annahmen basieren auf dem aktuellen Transformationsplan d er Stadtwerke und Stadtnetze Münster für das Fernwärmenetz in Münster. Sowohl im Transformations plan als auch in der kommunalen Wärmeplanung ist ein zentrales Ergebnis, dass in Münster die erneue rbaren Wärmequellen begrenzt sind. Dies stellt einen limitierenden Faktor beim Ausbau der Fernwärme und dem damit verbundenen Absatzwachstum dar. Ein zentraler Baustein zur Dekarbonisierung der Fernwärme in Münster best eht in der Ablösung von erdgasbefeuerten KWK-Anlagen, die im Status quo den größten Anteil an der Fernwärmeerzeugung haben, ergänzt um Wärme aus ebenfalls fossil befeuerten Kesseln. Hier gibt es bereit s konkrete Planungen, dass dies über ein diversifiziertes Erzeugungsportfolio aus unterschiedlichen erneuerbare n Erzeugungsanlagen erfolgen kann. Dabei ist insbesondere Tiefengeothermie als wichtige zukünftige erneuerbare Wärmequel le hervorzuheben. Bis 2030 ist geplant, dass bereits ein erster Teil der Erzeugungsmengen aus Erdgas-KWK durch folgende Anlagen zur Bereitstellung von erneuerbarer Wärme ersetzt wird: • eine erste Tiefengeothermieanlage (6,5 MW th, in Kombination mit Wärmepumpe zur Erhöhung des Temperaturniveaus) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 155 • eine Freiflächenanlage für Solarthermie mit Speicher in Münster-West (8 MW th Einspeiseleistung) • eine Klarwasser-Wärmepumpe an der Hauptkläranlage Münster in Münster-Nord (23 M Wth, Nutzung der Abwärme aus geklärtem Abwasser) • zwei Flusswasser-Wärmepumpen am Dortmund-Ems-Kanal (neu: 15 MW th, bestehend: 2 MWth) • eine bestehende Kühlwasser-Wärmepumpe am Heizkraftwerk Hafen (2 MW th). Mit diesen neuen Anlagen kann der nach Wärmeplanungsgesetz geforderte Mindestan teil von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme von 30 % erreicht werden. Abbildung 80: Erzeugungsmix der Fernwärme der SW/SN Münster b is 2045 Um den nach 2030 weiterwachsenden Bedarf an Fernwärmemengen bereitzustellen, wird für das Zielszenario die Erschließung von zwei weiteren Wärmequellen auf Basis von erneuerbaren Energie n bis zum Stützjahr 2035 angenommen. Dabei handelt es sich einerseits um eine weitere Großwärmepumpe , die die Umweltwärme der Umgebungsluft nutzen soll (20 MW th) und andererseits um eine weitere Tiefengeothermieanlage (6,5 MW th, Kombination mit Wärmepumpe zur Erhöhung des Temperaturniveaus). Bis 2045 we rden nach derzeitigem Stand vier weitere Tiefengeothermieanlagen mit einer Leistung von je 8 MW th mit direkter Wärmenutzung (ohne Wärmepumpe) realisiert. Damit stellt die Tiefengeothermie im Zieljahr 204 5 etwa die Hälfte der benötigten Fernwärmeerzeugung bereit und ist damit der wesentliche Baustein zur De karbonisierung der Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke Münster. Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045 ist darüber hinaus in den gasgef euerten Erzeugungsanlagen der Ersatz des fossilen Gases durch klimaneutrale Gase (z. B. Wasserstoff oder Biomethan) erforderlich. Dabei ist zum heutigen Zeitpunkt eine konkrete Festlegung auf ein bestimmtes Gas n icht möglich. Hier wird für das Zielszenario davon ausgegangen, dass an den Erzeugungsstandorten mit gasgefeue rten Anlagen nach dem Jahr 2040 sukzessive klimaneutraler Wasserstoff zur Verfügung steht und eingesetzt w ird (vgl. hierzu Abschnitt 5.5.9). Mit den Maßnahmen kann 2040 der vom Wärmeplanungsgesetz geforderte Mindes tanteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme von 80 % erreicht werden. Ab 2045 sind die für die Erzeugung von Spitzenlast eingesetzten Gasmengen vollständig durch klimaneutrale Gase substituiert. - 100 200 300 400 500 600 700 Status Quo 2030 2035 2040 2045 Fernwärmeerzeugung in GWh/a Tiefengeothermie Solarthermie Klarwasser-WP Flusswasser-WP Luft-WP Kühlwasser-WP Kessel-klimaneutrales Gas P2H Erdgas-KWK Kessel-Erdgas Heizöl-KWK Kessel-Heizöl Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 156 Im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung werden vermehrt Techn ologien integriert, deren Effizienz von der Vor- und Rücklauflauftemperatur des Fernwärmenetzes abhängt. Besonders bei Wärmepumpen sind mit Absenkung der Vorlauftemperaturen erhebliche Effizienzgewinne mö glich, da diese bei sehr hohen Vorlauftemperaturen einen überproportional hohen Stromeinsatz erfordern. I n der ab 2040 geplanten Tiefengeothermie ohne Wärmepumpe führt eine niedrigere Rücklauftemperatur zu höheren Wärmeerträgen ohne zusätzlichen Aufwand. Zudem reduzieren verringerte Vor- und Rücklauftemperaturen die Wärmenetzverluste. Mit dem Ausbau der Fernwärme steigt die Transportaufgabe im Fernwärmenetz tendenziel l an. Um die Transportkapazität der Fernwärme-Leitungen, die von der Temperaturdifferenz z wischen Vor- und Rücklauf bestimmt wird, konstant zu halten, müssen neben den Vorlauftemperature n auch die Rücklauftemperaturen gleichermaßen reduziert werden. Diese Reduktion der Vorlauftemperatur kann jedoch Anpassungen an den z ahlreichen Hausanschlüssen der Gebäude erfordern, weshalb die Absenkung mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Herausfordernd stellt sich zudem die Rücklauftemperatur dar, die derzeit deutlich über d em Niveau ist, das gemäß den Technischen Anschlussbedingungen zwischen Stadtwerken und Kunden vereinbart wird. Für die Einhaltung der geforderten Rücklauftemperatur ist in erster Linie der Gebäudeeigentümer als Betreiber der Hausanschlussstation verantwortlich. Eine häufige Ursache für hohe Rücklauftemperaturen sind falsch eingestellte oder veraltete Hausübergabestationen. Hier sind Aktionen des Gebäudeeigentümers erforde rlich, bei denen die Stadtwerke unterstützen können. Die Stadtwerke und Stadtnetze Münster erarbeiten e in Vorgehen, um die Effizienz des Gesamtsystems zu erhöhen. Aus den Wärmeerzeugungsmengen entsprechend Abbildung 80 lassen sich unter Anwendung der Emissionsfaktoren und der Berechnungsmethodik aus dem Leitfaden Wärmeplanun g [27] die THG-Emissionen für 2045 und die Stützjahre ermitteln, siehe Abbildung 81. Abbildung 81: Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der Stadtwerke und Stadtnetze Münster bis 2045 Hier zeigt sich zunächst einmal, dass der schrittweise Ersatz der fossil befeuerten Anlagen durch die unterschiedlichen erneuerbaren Wärmeerzeuger sukzessive zu eine r Reduktion des Emissionsfaktors der Fernwärme führt. Die spezifischen THG-Emissionen reduzieren sich zu nächst bis 2030 nur leicht von 158 g/kWh im Status quo (vgl. Abschnitt 4.1.9, wobei hier die Emissionsfaktoren bezogen auf den Absatz dargestellt sind und somit wegen der Netzverluste höher sind) auf 136 g/kWh. In den nachfolgenden Stützjahren reduzieren sich die spezifischen THG-Emissionen weiter und liegen im Zieljahr bei 7 g/kWh. Im Zieljahr der Klimaneutralität ist die Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke und Stadtnetze Münster dekarbonisiert. Nich tsdestotrotz liegen die THG- Emissionen oberhalb von 0 g/kWh, weil die anzuwendenden THG-Faktoren aus dem Leitfaden-Wärmeplanung für Wasserstoff und Strom durch Emissionen in der Vorkette Werte größer Null aufweisen. Nichtsdestotrotz ist in 2045 die Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke und Stadtnetze Münster vollständig ern euerbar. - 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Status quo 2030 2035 2040 2045 Emissionsfaktor Fernwärme in gCO2-Äq/kWhAbsatz Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 157 Fernwärmenetz der Universität Münster Neben dem Fernwärmenetz der Stadtwerke und Stadtnetze Münster muss auch die Erzeugung des Fernwärmenetzes der Universität Münster bis zum Zieljahr 2045 dekarbonisier t werden. Die Wärmeerzeugungsmenge der Universität Münster beträgt im Status Quo in Relation zur Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke Münster in etwa 20%. Der Transformationsplan zu diesem Wärmenetz be findet sich derzeit noch in der Ausarbeitung, weshalb für die kommunale Wärmeplanung in Abstimmung mit der Un iversität und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB) auf der Grundlage von ersten konzeptionellen Ideen ein Entwurf für den Wärmeerzeugungsmix bis 2045 erstellt wurde. Dieser ist in Abbildung 82 dargestellt. Abbildung 82: Erzeugungsmix der Fernwärme der Universität Müns ter bis 2045 Im Status quo basiert die Wärmeerzeugung der Universität hauptsächlich auf Erdgaskesseln. Außerdem werden jährlich rund 34 GWh Wärme von den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster bezogen. Dieser Wärmebezug wurde als Annahme bis 2045 konstant fortgeschrieben. Durch den angesetzten Rüc kgang der Wärmeerzeugung (basierend auf der Absatzentwicklung in Abbildung 79) steigt der relative Anteil des Wärmebezugs im Zeitverlauf leicht an. In einem ersten Schritt könnte bis 2030 die Nutzung von Ab wärme einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. In Kombination mit einer Wärmepumpe könnte die Abwärme aus Rückküh lern und von einem Rechenzentrum genutzt werden. Mit der Inbetriebnahme einer Luft- Wärmepumpe bis 2040 kann mit Ausnahme der Spitzenlast der gesamte restliche Anteil der Wärmeerzeugung aus Erd gas substituiert werden. So können in 2030 und 2040 die nach Wärmeplanungsgesetz geforderten Mindestanteile er neuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme erreicht werden. In 2045 wird die Wärmeerzeu gung durch die Umstellung der Spitzenlastkessel auf klimaneutrales Gas (z. B. Wasserstoff) vollständig dekarbonis iert. Aus den Wärmeerzeugungsmengen entsprechend Abbildung 82 lassen sich unter Anwendung der Emissionsfaktoren und der Berechnungsmethodik aus dem Leitfaden Wärmeplanun g [27] die THG-Emissionen für 2045 und die Stützjahre ermitteln. Dabei ist jeweils auch der Bezug aus dem Netz der Stadtwerke/Stadtnetze Münster mit dem entsprechenden Emissionsfaktor eingerechnet. - 20 40 60 80 100 120 140 160 Status Quo 2030 2035 2040 2045 Fernwärmeerzeugung in GWh/a Kessel-Erdgas Fernwärmebezug SW/SN Abwärmenutzung Luft-WP Kessel-klimaneutrales Gas Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 158 Abbildung 83: Spezifische THG-Emissionen (Treibhausgas als CO 2-Äquivalent) der Fernwärme der Universität Münster bis 2045 Im Status quo sind die spezifischen THG-Emissionen aufgrund der hoh en Kesselanteile mit 298 g/kWh im Vergleich zur Fernwärmeerzeugung der Stadtwerke Münster mit einem hohen KWK-Anteil relativ hoch (siehe auch Abschnitt 4.1.9, wobei hier die Emissionsfaktoren bezogen auf den Absatz dargestellt sind u nd somit wegen der Netzverluste höher sind). Durch die Inbetriebnahme der beiden Abwärme-WP könnte der Emissionsfaktor bis 2030 bereits auf 221 g/kWh sinken. Die Installation der großen Lu ft-Wärmepumpe in 2040 ist mit einer noch stärkeren Absenkung des Emissionsfaktors auf 80 g/kWh verbund en. Zeitgleich wird auch die Wärmeerzeugung der Stadtwerke und Stadtnetze Münster dekarbonisiert, was zu einer sukzes siven Absenkung des Emissionsfaktors führt. Im Jahr 2045 sinkt der Emissionsfaktor dann mit der Umstellung der verbleibenden Erdgasmengen auf Wasserstoff auf 10 g/kWh. Erfolgsfaktoren Ebenso wie beim Fernwärme-Ausbau gibt es bestimmte Bedingungen, die für das Gelingen der Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und auch für die Bereitstellung zusätzlicher Wärmemengen für einen wachsenden Fernwärmebedarf erforderlich sind bzw. dieses unterstützen. Dies umfasst mehrere Aspek te: • Wärmequellen: Die Pläne zur Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung der Stadtwerke Münster basieren unter anderem auf der Tiefengeothermie. Für das Gelingen müssen sich die Tiefenbohrungen als fündig erweisen und somit die angenommenen Wärmemengen liefern können. An dernfalls müssen die Wärmemengen aus Tiefengeothermie durch anderweitige erneuerbare Wärmequ ellen kompensiert werden. Dazu können die weiteren, ohnehin geplanten Wärmequellen ve rstärkt eingesetzt werden. Darüber hinaus ist die effiziente Bereitstellung der Wärmequellen in städtischer Han d erforderlich. • Temperaturabsenkung: Für eine effiziente Integration der erneuerbaren Wärmequellen, v.a. in Verbindung mit Wärmepumpen, sowie für Effizienzsteigerungen des Gesamtsys tems durch Reduktion der Netzverluste ist eine Absenkung der Vor- und Rücklauftemperaturen des Netzes erforderlich. Hierbei liegt die Herausforderung v.a. darin, dass die Übergabestationen in de r Regel im Eigentum der Gebäudeeigentümer*innen ist und somit eine Anpassung der Station nicht direk t im Einflussbereich der Stadtwerke und Stadtnetze Münster liegt. • Flächen: Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit und die Sicherung von Flächen, auf d enen die Erzeugungsanlagen errichtet werden können, ein wichtiger Faktor. Hier kann und sollte die Stadt die Stadtwerke und Stadtnetze Münster unterstützen, die geeigneten Flächen zu erwerben und für die Wärmeerzeugung zu nutzen. Die Flächensicherung sollte dazu in die entsprechenden städtischen Planungsprozesse integriert werden. • Genehmigung: Auch bei der Wärmeerzeugung sind – abhängig von der Technologie – lange Genehmigungsprozesse zu durchlaufen. Für einige ist die Stadt selbst zuständig und kann somit dafür - 50 100 150 200 250 300 350 Status quo 2030 2035 2040 2045 Emissionsfaktor Fernwärme in gCO2-Äq/kWhAbsatz Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 159 sorgen, dass die Genehmigung zügig erfolgt. Darüber hinaus kann die Stadt auch als Unterstützerin bei Genehmigungsprozessen auftreten, für die andere Beh örden zuständig sind. Nach § 2 des Wärmeplanungsgesetztes liegen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Wärme in üb erragendem öffentlichem Interesse. • Finanzierung: Wie auch der Ausbau des Fernwärmenetzes geht auch die Transformation der Fernwärmeerzeugung mit sehr hohen Investitionen einher. Die Wirtschaftlic hkeit dieser Investitionen kann nur über die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht werde n. Auch hier ist insbesondere die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sowie spezielle Förderprogramme wi e der Masterplan Geothermie NRW zu nennen. Es muss sichergestellt sein, dass die Fördermittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Hierzu würde eine Überführung in ein Gesetz und die Erhöhung der im Bundeshaushalt eingestellten Mittel in den kommenden Jahren einen Beitrag leisten. Neben der genannten Fremdfinanzierung ist auch eine ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital d urch die Stadt Münster erforderlich. 6.3.2 Nahwärme In Münster gibt es zurzeit fünf Nahwärmenetze, von denen vier von den Stadtwe rken und eins von einem anderen Betreiber betrieben werden. Die Lage der Netze und deren Erzeuger ist in Kapitel 4.4.1 dargestellt. Weitere kleine Gebäudenetze, von denen eine Vielzahl im Stadtgebiet existieren, welche je doch unter 100 Wohneinheiten bzw. 16 Gebäude versorgen, gelten im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung als dez entrale Anlagen und werden in diesem Kapitel nicht betrachtet. Ebenso wie für Fernwärme, gelten für Nahwärme die WPG-Anforderungen einer vollständigen Dekarbonisierung der Nahwärme-Erzeugung bis 2045. Bis zum Jahr 2030 muss der Anteil erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme mindestens 30 % betragen. Bis 2040 muss ein erneuerbarer An teil von mindestens 80 % erreicht werden. Im Folgenden werden die Verdichtungs- und Ausbaupotenziale der bestehenden Nahwärmenetze untersucht und das Zielszenario für die Transformation der Nahwärmeerzeugung wird bes chrieben. Weiterhin erfolgt ein Screening des Stadtgebiets auf weitere möglicherweise für Nahwärme geeignete Bereiche. Nahwärme Roxel Über das aktuelle Nahwärmenetz Roxel-Nord werden rd. 280 Gebäude mit Nahwärme versorgt. Dabei wird im klimabereinigten Mittel der Jahre 2021-2023 ein Wärmebedarf von rd. 5 ,6 GWh/a über Nahwärme gedeckt. Das Netz wurde in einem Neubaugebiet der frühen 2000er Jahre errichtet und wird aktuell über Erdgas-BHKW und Erdgas-Kessel gespeist. Etwas westlich des Nahwärmenetzes befindet sich das Schulz entrum Roxel, dessen Wärmebedarf aktuell über ein, ebenfalls BHWK-versorgtes, Gebäudenetz gedeckt wird. Zur Quantifizierung des Verdichtungspotenzials wird die aktuelle Anschlussquote im Nahwärmenetzgebiet analysiert. Insgesamt beträgt die Anschlussquote bereits über 70 % des Wärmebedarfs. In Gebäuden, welche nicht über einen Anschluss an das Nahwärmenetz verfügen, werden vorwie gend Wärmepumpen vermutet. Öl- und Biomasseheizungen konnten mit Hilfe der Schornsteinfegerdaten nur wen ige im Gebiet identifiziert werden. Bei einer mit den Stadtwerken/Stadtnetzen abgestimmten Ziel-Anschlussquote v on Nahwärme im Bestand von 70 % besteht somit kein signifikantes Nachverdichtungspotenzial. Abbildung 84 zeigt die prognostizierte Absatzentwicklung im bestehenden Wärmenetzgebiet. Die Entwicklung spiegelt ein en leichten Rückgang der Bedarfe anhand von Klimaeffekten und moderaten Sanierungsaktivitäten wider. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 160 Abbildung 84: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Rox el Zur bottom-up Quantifizierung des Ausbaupotenzials wurden die Bereiche r und um das bestehende Nahwärmenetz anhand ihrer Bebauungsstrukturen sowie der anliegenden Wärmeliniendichte bewe rtet: • Ein möglicher Netzschluss mit dem westlich gelegenen Schulnetz würde Synergie n und Skaleneffekte aus Wärmeerzeugersicht bringen, da nicht beide Energiezentralen einzeln dekarbonisiert werden müssten. Außerdem könnten Erzeuger durch die Überlagerung der Lastgänge unte rschiedlicher Nutzungsarten, hier von Wohnquartier und Schulzentrum, effizienter ausgelaste t werden. Eine Untersuchung der Wärmeliniendichten zeigt, dass bei einem Netzschluss Straßenabschnitte mit einer Wärmeliniendichte von im Mittel rd. 2.500 kWh/m ausgebaut werden würden. • Südwestlich des Bestandsnetzes liegt der Ortskern von Roxel. Dieser ist durch kleinere Gewerbegebäude in dichter Bebauung geprägt. Südlich angrenzend befindet sich ein Wohnquartier mit kleineren Mehrfamilienhäusern, großen Einfamilienhäusern und hohen Wärmeliniendichte n entlang der Schulte- Bernd-Straße und Carossastraße. Insgesamt beträgt die mittlere Wärmeliniendi chte im gesamten Untersuchungsbereich, welcher sich westlich der Pienersallee befindet und sich vom alten Gemeindeplatz im Norden bis zur Paul-Gerhard-Straße im Süden erstreckt, rd. 2.750 kWh/m mit Wärmeliniendichten bis über 5.000 kWh/m entlang einzelner Straßenabschnitte. • Beide Bereiche werden als Prüfgebiet für den Nahwärmeausbau aufgenommen. Für eine weiterführende Bewertung des Ausbaus wird eine tiefergehende Prüfung im Rahmen der Transformat ionsplanung der Nahwärme Roxel und unter Einbezug der lokal verfügbaren Potenziale s owie eines optimierten Trassenverlaufs empfohlen. Abbildung 85 zeigt das bestehende Wärmenetzgebiet sowie das Prüfgebiet in Roxel. Mit dem Ziel der Transformation der bestehenden Wärmeerzeugung wurden d ie umliegenden Wärmeerzeugungspotenziale betrachtet. Tabelle 34 fasst die Ergebnisse der Potenzialanalyse qualitativ zusammen. So existieren im näheren Umkreis Roxels landwirtschaftliche Flächen, welche sich theoretisch für die Einbringung von Erdkollektoren oder -sonden eignen könnten. Ein Wärmepotenzial von Außenluft ist, wie es in der Regel für alle locker bebauten Gebiete der Fall ist, vorhanden. Des Weiteren befinden sich gemäß IFM entlang der A1 baurechtlich privilegierte Freiflächen für mögliche Solarthermie-Anlagen (vgl. Kapitel 5.5.7, Abbildung 61). Ein vielversprechendes Potenzial stellt die mögliche Erweiterung der Biogasproduktion zweier nahe gelegener Landwirte dar. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 161 Abbildung 85: Nahwärmenetz Roxel der Stadtwerke Münster und Prüfgebiet Tabelle 34: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Er zeugungspotenziale in Roxel Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung Oberflächennahe Geothermie + Umweltwärme Außenluft + Freiflächen-Solarthermie + Abwasserwärme o Klärwasserwärme -- Gewässerwärme - Unvermeidbare Abwärme -- Biogas ++ Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden die Landwirtschaftsbetriebe Mü nsters bezüglich ihrer zukünftigen Biogaspotenziale befragt. Auf diese Weise konnte für Roxel ein mögliches Biogas- Erzeugungspotenzial von 2,4 Mio. Nm³/a, was einer Endenergie von rd. 14 GWh/a Biogas e ntspricht, abgeschätzt werden. Das erzeugte Biogas kann in Blockheizkraftwerken zur Nahwärmeerzeugung eingesetzt werden. Um eine bedarfsgerechte Wärmeversorgung sicherzustellen, ist ein Abgleich zwisch en Erzeugungs- und Lastverlauf erforderlich. Hierzu sind Biogas- und Wärmespeicher notwendig, die es ermöglichen, die kontinuierliche Biogasproduktion zeitlich vom Wärmeverbrauch zu entkoppeln. Zusätzlich lässt sich die Biogaserzeugung innerhalb bestimmter Grenzen flexibilisieren, sodass sie besser an d en Wärmebedarf angepasst werden kann. Biogas wird typischerweise aus Gülle und Energiepflanzen wie Silomais erzeugt. Wäh rend die Biogasproduktion aus Gülle kontinuierlich über das Jahr erfolgt, wird Mais saisonal geerntet, sil iert und anschließend bedarfsgerecht vergoren. Der Anteil von Mais an der Substratmischung liegt in der Regel zwischen 30 % und 50 %, Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 162 ist jedoch durch den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Maisdeckel ab 2026 auf maximal 30 % begrenzt. Ein mögliches zukünftiges Nahwärme-Erzeugerportfolio wird im Rahmen einer Simu lation überprüft: Unter Einbeziehung der oben beschriebenen Randbedingungen zur Biogasver fügbarkeit ergibt sich, dass rd. 73 % des aktuellen Wärmebedarfes über eine Kombination aus Biogas-BHKW sowie Biogas- und Wärmes peicher gedeckt werden könnten. Zur Deckung der Winterlast wird ein weiterer Erzeuger für den Mittellastbereich benötigt. Unter der Voraussetzung, dass die Wärmeerzeugung aus Biogas über die Speic her flexibilisiert wird, eignet sich hierzu eine zentrale Luft-Wärmepumpe. Bei intelligentem Speicherbetrieb, sodass außentemperaturbedingte Stillstandszeiten der Wärmepumpe teilweise abgefangen werden können, kann d iese bis zu 24 % des Wärmebedarfs decken. Ein Spitzenlasterzeuger, welcher im Jahr 2045 dur ch klimaneutrale Gase, hier Biogas, oder klimaneutralen Strom betrieben werden muss, stellt die verbleibe nde Wärmemenge bereit. Im Falle einer Positivbewertung der angrenzenden Prüfgebiete und eines damit verbunden en Netzausbaus, könnten rd. 39 % des Wärmebedarfes über das Biogas-BHKW gedeckt werden, sodass die für den Mittellastbetrieb vorgesehenen Luft-Wärmepumpen größer dimensioniert werden müssten. Abbildung 86: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Roxel im Zielszenario 2045 Nahwärme Amelsbüren Das im Süden von Amelsbüren gelegene Nahwärmenetz deckt im klimaberein igten Mittel der Jahre 2021-2023 einen Wärmebedarf von rd. 3,0 GWh/a und versorgt aktuell rd. 250 Geb äude mit Nahwärme. Das Netz wurde in einem seit Anfang der 2000er bestehenden Neubaugebiet errichtet. Das Erzeugerportfolio besteht aus einem Biomethan-BHKW sowie einem Erdgas-Kessel. Zurzeit wird im Osten von Amelsbüren das Neubaugebiet „Am Dornbusch“ erschlossen. Es ist geplant, dieses an die Nahwärme anzuschließen. Eine bereits gebaute Le itung entlang der Straße am Dornbusch wird die beiden Quartiere verbinden. Während im bestehenden Nahwärmegebiet Amelsbüren eine Anschlussquote von knapp 70 % besteht, existiert ein Verdichtungspotenzial entlang der Verbindungsleitung zum Neubauquart ier. Es wird angenommen, das in diesem Bereich eine Anschlussquote von rd. 50 % erzielt werden kann. Im Neubaugebiet „Am Dornbusch“ entstehen rd. 200 Wohneinheiten, davon 60 in Einfamilien- und 140 in Mehrfamilienhäusern. Über eine angesetzte Anschlussquote rd. 50 % des Wärmebedarfes wird angenommen, dass sich min destens die Mehrfamilienhäuser an das Nahwärmenetz anschließen werden, weitere Einfamilienhäuser optional. I nsgesamt ergibt sich die in Abbildung 87 dargestellte prognostizierte Absatzentwicklung. Aufgrund des gegenläufigen Effektes von Wärmemengenzuwachs durch Neuanschlüsse und Wärmebedarfsreduktion durch Kl imaeffekte und moderate Sanierungsaktivitäten zeigt der Nahwärmeabsatz über die Jahre nur geringe Veränderungen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 163 Abbildung 87: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Ame lsbüren Zur bottom-up Quantifizierung des Ausbaupotenzials wurden die Bereiche r und um das bestehende Nahwärmenetz anhand ihrer Bebauungsstrukturen sowie der anliegenden Wärmeliniendichte bewe rtet: • Der Ortskern von Amelsbüren besteht aus einer Mischung an kleinen Gewerbegebäuden und Wohngebäuden, für welche aufgrund der Straßenrandbebauung die Erschließung mit Nahwärme bauliche Vorteile gegenüber dezentralen Einzellösungen aufweisen könnte. Dies zeigt auch die Wärmeliniendichte einzelner Straßenabschnitte im Ortskern, welche Werte üb er 3.000 kWh/m annehmen. Der Ortskern liegt jedoch rd. 1 km potenzielle Netzausbau länge vom Bestandsnetz entfernt. Weiterhin zeigen sich hohe Wärmeliniendichten im südlichen Teil der P ater-Kolbe-Straße. Diese resultieren aus den Wärmebedarfen der Mehrfamilienhäuser eines Wohn ungsunternehmens, welche wichtige Ankerkunden entlang des potenziellen Erschließungswege darstellen könnten. Im Mittel beträgt die Wärmeliniendichte des gesamten Gebiets entlang der Pater-Kolbe-Straße, L eisnerstraße und Davertstraße sowie dem von diesen Straßen eingegrenzten Bereich rd. 1.900 k Wh/m. Da für die Kalkulation der Wärmeliniendichte alle Straßenabschnitte im o.g. Bereich berücks ichtigt wurden, ist zu erwarten, dass sich dieser Wert durch geschickte Trassenführung steigern lässt. • Das Gebiet wird als Prüfgebiet für den Nahwärmeausbau Amelsbüren aufgenom men. Für eine weitere Bewertung des Ausbaus empfiehlt sich eine tiefergehende Prüfung zu einem Zeitpunkt, an dem eine höhere Verbindlichkeit über die lokal verfügbaren Biogaspotenziale vorl iegt, vgl. folgender Abschnitt. Abbildung 88 zeigt das bestehende Wärmenetz sowie die Wärmenetzgebiete in Amelsbüren. Die Bewertung möglicher Nahwärmeerzeugungspotenziale in Amelsbüren wird in Tabelle 35 zusammengefasst. Neben landwirtschaftlichen Flächen, welche sich theoretisch zur obe rflächennahen geothermischen Erschließung eignen könnten und dem in locker bebauten Bereichen üblich erweise vorhandenen Umweltwärmepotenzial aus Außenluft, ist das mögliche zukünftige Biogaspotenzial besonders hervorzuheben. Dieses resultiert aus der geplanten Neuerrichtung einer Biogasanlage in unmittelbarer Siedl ungsnähe. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 164 Abbildung 88: Nahwärmenetz Amelsbüren der Stadtwerke Münste r und Wärmenetzgebiete Tabelle 35: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Er zeugungspotenziale in Amelsbüren Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung Oberflächennahe Geothermie + Umweltwärme Außenluft + Freiflächen-Solarthermie - Abwasserwärme o Klärwasserwärme -- Gewässerwärme o Unvermeidbare Abwärme -- Biogas ++ Nach Angaben der Stadtwerke/Stadtnetze, welche für das Nahwärmenetz Amelsbüre n bereits eine Transformationsplanung durchgeführt haben, plant der ansässige Landwirt eine zukünftige Biogasproduktion von rd. 10 GWh/a. Für die Wärmeerzeugung ist vorgesehen, das Biogas in eine m BHKW zu verstromen und die KWK- Wärme für die Nahwärmeerzeugung zu nutzen. Ein Gas- und ein Wärmespeic her ermöglichen dabei einen flexiblen Betrieb und eine bedarfsgerechte Einspeisung in das Nahwärmenetz. Da der Maisanteil voraussichtlich rd. 22 % betragen wird, ist eine teilweise saisonale Anpassung der Biogaserzeu gung an den Wärmebedarf möglich, indem der Mais saisonal geerntet, siliert und anschließend bedarfsgerecht v ergoren wird. Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 165 Abbildung 89: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Amelsbüren im Zielszenario 2045 Die Simulation eines aus Biogas basierenden zukünftigen Nahwärme-Erzeugerportfolio zeigt, dass bis zu 85 % der prognostizierten Wärmebedarfe über Biogas gedeckt werden könnten. Zunächst würde die Wärm eerzeugung durch die bestehenden Erdgas-Kessel ergänzt werden. Im Hinblick auf die in Wärmenetzen zu erreichenden EE- Anteile, würde die Spitzenlast ab 2045 durch strombasierte Lösungen, wie Wärm epumpen oder Power-to-Heat, oder alternative Kesselbrennstoffe substituiert werden. Im Falle ei ner Positivbewertung der angrenzenden Prüfgebiete und eines damit verbundenen Netzausbaus, ist es voraussic htlich notwendig, dass ein weiterer Erzeuger wie beispielsweise eine Luft-Wärmepumpe, das Portfolio im Mittellastbereich ergänzt . Nahwärme Albachten Das Nahwärmenetz Albachten besteht aus zwei Gebieten: dem Quartier südlich der Straße Am Haselhof sowie dem Bereich südlich der Dülmener Straße , welche über eine Verbindungsleitung entlang des Grünbereichs „Am Offerbach“ verbunden sind . Die Gebäude in beiden Quartieren wurden Anfang der 2000er-Jahre gebaut . Die Nahwärme deckt im klimabereinigten Mittel der Jahre 2021-2023 einen Wärmebedarf von rd. 3,9 GWh/a und wird über Erdgas-Kessel sowie ein Erdgas-BHKW bereitgestellt. Des Weiteren wird in Albachten Ost zurzeit ein neues Wohnquartier erschlossen, welches über ein separates, kaltes Nahwärmenetz versor gt werden soll. Im Bereich des Bestandsnetzes wird bereits heute eine Anschlussquote, w elche über dem Zielwert von 70 % des Wärmebedarfes liegt, erreicht. Somit wird im Rahmen der hier vorgenommenen Bilanzierung nicht von weiteren Verdichtungsmaßnahmen ausgegangen. In einer bottom-up Bewertung des Ausbaupoten zials werden keine weiteren Bereiche mit einer Häufung von Straßenabschnitten hoher Wärmelinien dichten identifiziert. Abbildung 90 zeigt die prognostizierte Absatzentwicklung im bestehenden Wärmenetzgebiet. Die Entwicklung spiegelt einen leichten Rückgang der Bedarfe anhand von Klimaeffekten und moderaten Sanierungsaktivitäten wide r. Abbildung 91 zeigt das bestehende Wärmenetz sowie die Wärmenetzgebiete in Albachten. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 166 Abbildung 90: Prognostizierte Absatzentwicklung der Nahwärme Al bachten Abbildung 91: Nahwärmenetz Albachten der Stadtwerke Münster und Wärmenetzgebiete Wie die Ergebnisse der lokalen Potenzialanalyse in Tabelle 36 zeigen, sind im Umfeld nur wenige Wärmequellen für die zentrale Nahwärmeerzeugung vorhanden. Im Rahmen der kommunal en Wärmeplanung wird angenommen, dass für die zukünftige Erzeugung einer zentral betriebenen Wärmepumpenkombination zum Einsatz kommt. Je nach verfügbarer Quellentemperatur kann dabei sowohl Erdwärme al s auch Außenluft als Wärmequelle genutzt werden und so eine möglichst effiziente Wärmebereitstellung ermögli chen. Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 167 Tabelle 36: Qualitative Bewertung der vorhandenen Nahwärme-Er zeugungspotenziale in Albachten Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung Oberflächennahe Geothermie + Umweltwärme Außenluft + Freiflächen-Solarthermie + Abwasserwärme o Klärwasserwärme -- Gewässerwärme - Unvermeidbare Abwärme -- Biogas o Anhand einer überschlägigen Anlagenauslegung und unter der Annahme einer Nutzung von 250 m tiefen Erdsonden und einer Regeneration von 10 %, ergibt sich eine benötigte Anzahl von rd. 220 Sonden. Diese in Kombination mit einer Wärmepumpe könnten knapp die Hälfte der benötigten Nahwärm e bereitstellen (vgl. Abbildung 92 . Das Geothermiefeld würde vor allem im Winter sowie in den Übergangszeite n genutzt. Es wird angenommen, dass zur Spitzenlasterzeugung Power-to-Heat zum Einsatz komm t, welche in Summe einen verbleibenden Wärmebedarf von rd. 16 % deckt. Die Wärmequelle L uft würde in Übergangszeiten sowie im Sommer zur Nahwärmeerzeugung sowie Regeneration des Feldes genutzt. Abbildung 92: Anteile einzelner Technologien an der Nahwärmeerzeugung in Albachten im Zielszenario 2045 Nahwärme Hiltrup Das Nahwärmenetz „An der Hiltruper Baumschule “ besteht seit 2020 und versorgt rd. 50 Adressen mit einem kumulierten Absatz von rd. 1,2 GWh/a. Als Wärmeerzeuger kommen Erdgas-betrie bene BHKW und Kessel zum Einsatz. Entlang des Netzes sind alle Gebäude an die Nahwärme angeschlossen, sodass ke ine Verdichtungspotenziale bestehen. Da es sich bei allen Gebäuden um Neubauten der letzten Jahre handelt, wird keine Sanierung der Gebäudehülle bis 2045 erwartet, sodass sich eine Reduktion des Wärme bedarfs ausschließlich aufgrund von Klimaeffekten ergibt. Abbildung 93 zeigt das bestehende Wärmenetz sowie die identifizierten Prüfgebiete in Hiltrup. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 168 Abbildung 93: Nahwärmenetz Hiltrup und Prüfgebiete Für die Umstellung auf erneuerbare Erzeuger wird im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung davon ausgegangen, dass im Jahr 2030 einer Erweiterung des Erzeugungsportfolios um Wärmepumpen erfolgt und spätestens in 2040 übrige Erdgasanteile durch Strom substituiert werden. Eine zu prüfende Option ist der Anschluss des Nahwärmenetzes „An der Hiltruper Baumschule“ an ein größeres, neu zu errichtendes Nahwärmenetz in Hiltrup. Hierfür existieren sowohl die Absatzpotenziale sowie auch große, lokal verfügbare Wärmequellen, wie im Folgenden beschrieben wird. Potenziale für eine neue größere Nahwärmeversorgung in Hiltrup Über das Nahwärme-Bestandsnetz hinaus zeigen sich im zentralen Bereich von Hiltrup sowohl erhebliche Absatz- Potenziale für ein deutlich erweitertes Nahwärme-System als auch im Süden des Z entrums erneuerbare Quellen und Abwärme-Potenziale für die klimafreundliche Wärmeerzeugung: 1) Absatz-Potenziale für Nahwärme: • Herz-Jesu-Krankenhaus (nördlich des Stadtteilzentrums) • Bereiche entlang der Westfalenstraße (Hauptachse Nord-Süd) inkl. kommunaler Ge bäude (Schulzentrum, Stadthalle) und Hochschule der Polizei • Bereiche entlang der Marktallee (Hauptachse in Ost-West-Richtung) • u.U. Gewerbegebiet Hansestraße (ca. 1,2 km südwestlich des Stadtteilzentrums) • Die o.g. Bereiche liegen innerhalb eines Radius von max. 1 km um das Zentrum des Stadtteils im Bereich Kreuzung Westfalenstraße/Marktallee (Ausnahme Gewerbegebiet Hansestraße) und das Absatzpotenzial liegt in Summe bei rd. 35 GWh/a (heutiger Bedarf). Unter Berü cksichtigung von Einsparungen aus Sanierung und Klimaeffekten und Eingrenzung der Potenziale auf d ie Straßenzüge mit Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 169 sehr hohen Wärmeliniendichten oberhalb 3.500 kWh/a je m liegt das für 2045 erwartbare Absatzpotenzial in der Größenordnung von 20 bis 23 GWh/a. 2) Wärmequellen-Potenziale: • Kläranlage Hiltrup mit Grundlastwärmepotenzial bis zu 5 MW und 40 GWh/a aus dem Klarwas ser-Ablauf mit nachgeschalteter Wärmepumpe; Entfernung zum Stadtteil-Zentrum ca. 1,3 km (entlang bestehender Verkehrswege) • Industrielle Abwärme mit Potenzialen bis zu 6 MW (insbesondere im Somme r-Halbjahr, tlw. technisch sehr sinnvolle HT-Abwärme ohne Wärmepumpen-Einsatz verfügbar), in Summe jährlich ca. 23 GWh. Spitzenlast-Erzeugung für eine neue Nahwärmeversorgung ist prinzipiell denkbar, muss aber detailliert untersucht und abgestimmt werden; Entfernung zum Stadtteilzentrum rd. 1 km. • Gesamtpotenzial bis zu 60 GWh/a – und damit sicher ausreichend für die Deckung der Nachfrage in einem erweiterten Nahwärme-System Die o.g. Auswertungen resultieren aus ersten Auswertungen anhand der Bestandsaufnahm e und den Betreibern (Kläranlage, Industrie) zur Verfügung gestellten Daten. Eine detaillierte Eingrenzung des Versorgungsgebietes und Aufbereitung eines Nahwärme-Systems ähnlich den Auswertungen der Fokusgebiete übersteigt den in der Wärmeplanung vorgesehenen Bearbeitungsrahmen. Anhand der o.g. Absatz- und Qu ellen-Potenziale empfiehlt sich das Gebiet aber als Prüfgebiet für ein Wärmenetz mit an die Kommunale Wärmeplanung anschließenden detaillierteren Untersuchungen. Nahwärme Baumgartenweg Das Nahwärmenetz Baumgartenweg liegt im Süden Wolbecks. Es versorgt rd. 25 Adr essen mit einem Wärmebedarf von rd. 0,7 GWh/a. Die Wärmeerzeugung erfolgt über Erdgas-BHKW. Zur Bilanzierung der Transformation dieses Nahwärmenetzes wird angenommen, dass im Jahr 2030 einer Erwe iterung des Erzeugungsportfolios um Wärmepumpen erfolgt und spätestens in 2040 übrige Erd gasanteile durch Strom substituiert werden. Weitere mögliche Nahwärmegebiete Anhand der Wärmeliniendichten erfolgt ein Screening auf weitere Nahwärmepotenz iale im Stadtgebiet Münster. In folgenden Bereichen wird eine lokale Häufung von Straßenabschnitten mit hohen Wärmeliniendichten größer 3.000 kWh/m identifiziert: • Rund um die Ortskerne Wolbeck, Handorf, Nienberge, Kinderhaus • Kinderhaus im Bereich der sogenannten „Nordwest-Schleife“ • Vereinzelte Straßenabschnitte in Gewerbegebieten, z.B. Hessenweg, Harkortstraße, Schifffahrter Damm • Vereinzelte Straßenabschnitte rund um Mehrfamilienhauskomplexe Die weitere Analyse dieser Gebiete bzw. Repräsentanten dieser Gebiete hinsichtlich ihrer Eignung für Nahwärmenetze erfolgt im Rahmen der in im folgenden Kapitel 6.3.3 beschrieben Fokusquartierbetrachtungen. Erfolgsfaktoren Für die erfolgreiche Realisierung und Finanzierung zukünftiger Nahwärmegebiete sind verschiedene Voraussetzungen zu schaffen, die die Umsetzung technisch, wirtschaftlich und organisatorisch unterst ützen. • Realisierbarkeit und Flächenverfügbarkeit: Die Erschließung ausreichend großer Potenziale erneuerbarer Energien (z. B. Biogas, Geothermie oder Umweltwärme) ist eine Grundvoraussetzung für die Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 170 Nahwärmeversorgung. Hierfür müssen geeignete Flächen für Erdsonden und Aufs tellorte für Erzeugungsanlagen gesichert und baurechtlich nutzbar gemacht werden. • Förderung und Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit neuer Nahwärmeprojekte ist in der Regel schwieriger zu erreichen als beim Ausbau oder der Transformation bestehender Fernwärmenetze. Daher sind Fördermittel für Leitungsbau, Erzeugungsanlagen sowie gegebenenfalls Betriebskostenzuschüsse – insbesondere für Großwärmepumpen – zwingend erforderlich, um Investitionen zu ermöglichen und die Versorgung langfristig zu sichern. • Finanzierbarkeit und personelle Ressourcen: Der Ausbau neuer Nahwärmenetze erfordert erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Dekarbonisierungsmaßnahmen. Neben einer abzusichernden Finanzierung müssen ausreichend personelle und technische Kapazitäten für Planung, Bau und den Anschluss neuer Leitungen bereitstehen – insbesondere, da diese Aufgaben parallel zum Fernwärmeausbau erfolgen. Wettbewerbsfähige Preise für die Wärmelieferung müs sen sichergesellt werden. • Akzeptanz und Beteiligung der Eigentümer*innen: Der Erfolg neuer Nahwärmegebiete sowie des Nahwärmeausbaus hängt wesentlich von der Anschlussbereitschaft der Eigentümer*innen ab. Eine klare Kommunikation über die Vorteile, Kostenstrukturen und Verfügbarkeit der Nahwärme versorgung ist notwendig, um Vertrauen zu schaffen und hohe Anschlussquoten zu erreichen. Besonders bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen sind frühzeitige Informationsangebote und technische Lösungen zur Einbindung erforderlich. 6.3.3 Fokusgebiete Es wurden drei Fokusgebiete hinsichtlich der Machbarkeit einer zentralen Wärmeversorgung über ein Wärmenetz untersucht. Die Auswahl der Gebiete erfolgte in Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung, den Stadtwerken/Stadtnetzen und dem Beraterkonsortium in einem vorgeschalteten Auswahlpr ozess aus insgesamt 15 Gebieten außerhalb der für die Fernwärmeversorgung prädestinierte n Innenstadt anhand der folgenden Kriterien: • Energetische Kriterien: Anschlusswahrscheinlichkeit an die Fernwärme, Vorh andensein bzw. Erschließbarkeit zentraler Energiequellen, Heizungsalter, eingeschränkte Eignung fü r dezentrale Luft- Wasser-Wärmepumpen • Skalierbarkeit: eine für die Stadt Münster typische Versorgungs-/Bedarfssituation , die ausgehend vom Fokusgebiet auf weitere Gebiete übertragbar ist. • Sonderkriterien: z.B. Denkmalschutz/Erhaltungssatzung (Erschwerung des Einsatzes dezentraler Wärmepumpen), sozioökonomische Struktur • Umsetzungswahrscheinlichkeit: Institutionelle Akteure, laufende Aktivitäte n in der Stadtplanung, Infrastrukturprojekte Anhand einer Bewertungsmatrix für diese Kriterien wurden die folgenden Fokusgebiete für die vertiefte Untersuchung festgelegt: Fokusgebiet Kinderhaus: • Großes Wohngebiet mit großen Mehrfamilienhäusern und Erweiterung in den Ortsk ern mit gemischter Bebauung (MFH, GHD und öffentliche Gebäude inkl. mehrerer Schulen) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 171 Fokusgebiet Wolbeck: • Gemischt genutztes Gebiet im Ortskern von Wolbeck mit Reihenhausbebauung entlang der Hauptverkehrsachse und Ausweitung in Nebenstraßen mit höherer Wärmel iniendichte (keine freistehenden Einfamilienhäuser) und Einbindung der Grundschule. Fokusgebiet Roxel Baublock: • Ausgewählter Baublock mit 12 typischen Wohngebäuden mit 6 bis 12 Wohneinheiten je Gebäude aus den 1970er/1980er-Jahren im Südosten von Roxel. Gezielte Untersuch ung einer zentralen Versorgung im Baublockinnenbereich ohne die Nutzung oder Querung öffentlicher Verkehrswe ge. Die 15 Auswahlgebiete und die drei festgelegten Fokusgebiete sind in Abbildung 94 dargestellt. Abbildung 94: Lage der Auswahlgebiete und der Fokusgebiet e im Stadtgebiet Münster Die Kennzahlen der drei Fokusgebiete zeigen eine große Bandbreite der Wärmebedarfe und Strukturen: • Der Wärmebedarf reicht von weniger als 1,0 GWh/a (Baublock Roxel) bis zu rd. 29 GWh/a (Kinderhaus), wobei auch der gebäudebezogene Bedarf zwischen 15 MWh (Reihenhäuser, Doppelhäuser) und mehr als 1.000 MWh Raumwärmebedarf liegt (sehr große Mehrfamiliengebäude oder Schulk omplexe in Kinderhaus). • Die Wärmeliniendichten streuen zwischen weniger als 1.000 kWh/(m/a) und über 5.000 kWh/(m/a). Aufgrund gewählten Zuschnitts eignet sich das Fokusgebiet Baublock Roxel in sbesondere für die Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 172 leitungsgebundene Versorgung über den Blockinnenbereich ohne I nanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums. • Die Anteile der Wohnnutzung liegen zwischen 100% (Roxel Baublock) u nd 70% (Fokusgebiet Wolbeck, höherer Anteil Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD)). Die Gebiete liegen alle nicht in erreichbarer Distanz zu bestehenden ode r geplanten Wärmenetzen und werden zurzeit überwiegend über dezentrale, gebäudebezogene Heizungsanlagen mit Erdgas oder Heizöl beheizt. Die Mehrfamilien-Wohnbebauung in Kinderhaus verfügt zu einem großen Teil ber eits über Gebäudewärmenetze zur gemeinsamen Versorgung mehrerer zusammenhängender Gebäude. Die wese ntlichen Eckdaten zum Wärmebedarf der Gebiete bzw. zu den in die Untersuchungen einbezogene n Gebäude sind in Tabelle 37 zusammengestellt. Tabelle 37: Kennzahlen der untersuchten Fokusgebiete Fokusgebiet Anzahl Adressen/ Gebäude Wärmebedarf gesamt MWh/a Ø Bedarf je Gebäude MWh/a je Geb. Anzahl Hausanschlüsse für zentrale Versorgung Anmerkungen Kinderhaus 304 28.800 96 60 81% Wohnen Wolbeck 193 6.100 32 140 70% Wohnen Roxel Baublock 12 930 78 12 100% Wohnen Vorbemerkungen zur Bewertungsmethodik für die Fokusgebiete: Im Rahmen der Fokusgebietsbetrachtungen werden zunächst die Wärmebedarfe im I stzustand dargestellt. Für die Bewertung der zentralen Versorgung und Gegenüberstellung der dez entralen Versorgung werden aber die Wärmebedarfe herangezogen, die sich gem. Zielszenario für das Jahr 2045 unter Einbeziehung der Einspareffekte aus Sanierung und Klimaeffekten ergeben. Die Ermittlung der Investitionen für die dezentrale bzw. die zentrale Versorgung (Erzeugungsanlagen, Leitungsnetz, Hausanschlüsse) erfolgt auf Basis des Technikkataloges des Komp etenzzentrums Wärmewende KWW [13]. Die wesentlichen Positionen wurden mit eigenen Erfahrungswerten aus Planungsprojekten der EEB ENERKO plausibilisiert und ggf. ergänzt. Der Vergleich der dezentralen und zentralen Versorgungsvarianten (Dezentrale Luftwärmepumpen und Nahwärmekonzepte) erfolgt mittels statisch-annuitätischer Kostenrechnungen m it einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren. Dabei werden die wesentlichen Bestandteile der Investition s- und Betriebskosten abgebildet und in durchschnittlichen, jährlichen Wärmekosten und spezifischen Wärm evollkosten zusammenfasst. Es wird unterschieden zwischen den Kosten ohne Förderung bzw. mit Förderung durch die Förderprogramme des Bundes (BEG für dezentrale Anlagen und Gebäudenetze bzw. BEW für Wärmenetze mit mehr als 16 Gebäuden bzw. mehr als 100 WE). Die Förderung nach BEG sieht Investitionszuschüsse v on bis zu 35% für die Installation treibhausgasneutraler Heizungsanlagen im Bestand vor. Die Förderung nach BEW b einhaltet eine Investitionsförderung von 40% und sieht für strombetriebene zentr ale Wärmepumpenanlagen einen Betriebskostenzuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren vor. Für dezentrale Wärmepumpen in Verbindung mit kalten Netzen wird diese Betriebskostenförderung nicht gewährt. Zur Einordnung der im Folgenden dargestellten Investitionen und Wärmekos ten ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Fokusgebietsanalysen um Voruntersuchungen handelt, die weder technisch noch wirtschaftlich alle Details abbilden können. Das Ziel der Bewertungen ist es zunächst, e ine grundsätzliche Einordnung von Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 173 Versorgungsoptionen zu ermöglichen und Hebel zu identifizieren, die besonderen Einfluss auf die Kosten haben. Nicht berücksichtigt wurden hierbei: • Sanierungsmaßnahmen für den Einsatz „klassischer L uft/Wasser-WP“, Verstärkung von Strom- Hausanschlüssen für dezentrale Luft/Wasser-WP • Preisszenarien für die Zukunft • Mehrkosten, die sich bei der zentralen Versorgung durch den Ho chlauf der Erschließung eines neuen Netzes und die Anschlussentwicklung über mehrere Jahre einstellen können bzw. werden (Vorleistungen des Wärmenetzbetreibers). Für die größeren Wärmenetze Kinderhaus und Wol beck wurden die Wärmeabsatzmengen und Wärmekosten auf Basis einer (bereits umgesetzten) Anschlussquote von 80% unterstellt. Bei der Versorgung im geschlossenen Baublock (Roxel) wird als Voraussetzung für die zentrale Versorgung das grundsätzliche Einverständnis aller Eigentümer*innen im Baublock und eine Anschlussquote von 100% unterstellt. • Mess- und Abrechnungskosten und Margen für Wärmenetzbetreiber Vor diesem Hintergrund sind die im Folgenden ausgewiesenen als Wärmev ollkosten für die Beheizung der Gebäude zu verstehen, jedoch nicht als Endkundenpreise. Fokusgebiet Kinderhaus Das Fokusgebiet Kinderhaus umfasst zwei große Wohngebiete im Nordwesten von rd . 19 ha bzw. 6 ha mit zahlreichen sehr großen, bis zu 10-geschossigen Mehrfamilienhäusern sowie den gemischt genutzten Ortskern mit nach Norden angrenzender Wohnbebauung und zwei großen Schulzentr en. Die Deckung des Wärmebedarfs erfolgt zum weit überwiegenden Anteil aus Erdgas, der Anteil Heizöl liegt be i weniger als 1%. Die Lage des Gebietes mit den drei folgenden Bereichen ist in Abbildung dargestellt. • Schleife Brünigheide und Josef-Beckmann-Straße: rd. 19 ha, Wärmebedarf rd. 13,5 GWh/a, 143 Adressen/Gebäude • Bereich Meinertzstraße: rd. 6 ha, Wärmebedarf rd. 4,1 GWh/a, 42 Adressen/Gebäude • Ortskern und Schulen: rd. 30 ha, Wärmebedarf rd. 11 GWh/a, 119 Adressen/Gebäude Mit diesem Zuschnitt und den großen Bedarfen liegt für das Gebiet eine hohe Wärmebedarfsdichte vor, die eine Versorgung aus einem Wärmenetz denkbar macht. Das Absatzpotenzial im Istzu stand beläuft sich auf rd. 28,6 GWh/a. Mit einer Einsparung von rd. 25% aus Sanierung und Klimaeffekten bis zum Jahre 2045 und einem angesetzten Erschließungsgrad von 80% ergibt sich im Zieljahr ein Absatzpoten zial von 16,8 GWh/a bei einer Höchstlast für ein zentrales Wärmenetz von rd. 8,4 MW. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 174 Abbildung 95: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Ki nderhaus Herausforderungen stellen sich bei der Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen (vgl. Abbildung 96 ). Grundsätzlich sind hier zu bewerten: Erhebliche Rohbiogasmengen von derzeit max. 175 GWh/a aus der Gasbündelung von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen in 2,6 bis 5 km Entfernung nach Nordwesten. Diese könnten prinzipiell über eine Biogasleitung an den Standort Kinderhaus geführt und dort in einer BHKW-Anlage für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Dieselbe Energiemenge kann ggf. auch als Biomethan zur Verfügung gestellt werden, um einen Transformationsprozess zu erleichtern. Da sich die grundsätzliche Verfügbarkeit dieser Biogasmengen aus diesen Anl agen erst spät im Prozess ergeben hat, wurde die Verwendung von Rohbiogas für Kinderhaus im Rahmen der Fokusgebietsbetrachtung nicht vertiefend betrachtet. Im Zuge der Umsetzung der Wärmeplanung kann diese M öglichkeit weiter konkretisiert werden. Große Abwassersammler befinden sich im Norden im Bereich Heidegrund (DN 1200) und im Oste n im Bereich Am Bürloh/Kristiansandstraße (DN 1400, Sammler zur Hauptkläranlage). Das re chnerische Potenzial für einen Wärmetauscher von 100 m Länge bei Ablauf 70 l/s (geschätzt) und 3 K Abküh lung beläuft sich auf rd. 0,5 MW Wärmeleistung (nach Wärmepumpe). Auch bei mehreren Wärmetauscherabschnitte n ist das hier abgeschätzte Potenzial im Vergleich zur Gesamtwärmelast nicht ausreichend, um als Hauptw ärmequelle herangezogen zu werden. Freiflächen-Solarthermie: es befinden sich gemäß IFM keine für Solarthermie baurechtlich privil egierten Flächen in Siedlungsnähe Kinderhaus. Abwärmequellen: im näheren Umfeld zum Fokusgebiet nicht bekannt. Oberflächengewässer: keine Umgebungsluft als Wärmequelle für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist grundsätzlich gegeben. Eine große Luft- Wasser-Wärmepumpe für eine zentrale Wärmeversorgung bietet allerdings kein e technischen Vorteile im Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 175 Vergleich zu dezentralen Wärmepumpen, so dass eine große Luft-Wasser-Wärmepumpe als einzige Wärmequelle hier nicht betrachtet wird, als Ergänzung einer anderen primären Wärmequelle is t dies aber denkbar. Oberflächennahe Geothermie: nach Norden angrenzend an den Siedlungsbereich Kinderhaus befinde n sich recht große landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dies könnten prinzipiell für die Niederbringung von Erdsonden oder Erdkollektoren zur Gewinnung von Erdwärme nutzbar gemacht und nach Verlegung bei ausreichender Erdreichüberdeckung weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Hierfür sin d allerdings erhebliche Flächen erforderlich. Ausgehend von einer Grundwärmelast aus Erdwärme für das Ge samtnetz von 2,7 MW (Wärmepumpe) bzw. 1,7 MW (Erdwärme) beläuft sich die Fläche für Erdkoll ektoren auf rd. 12 ha bzw. alternativ bei Nutzung von Erdsonden mit einer Tiefe von 250 m auf rd. 270 Sonden. Die Umsetzbarkeit einer solchen Lösung kann im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung nicht abschließend geprüft werden. Mangels anderer erneuerbarer Wärmequellen wird im Folgenden für das Fokusgebiet Kinderhaus daher eine Kombination aus einer Wärmepumpe mit Erdwärmenutzung im Winterhalbjahr und Betrieb mit Luft- Wärmetauscher im Sommerhalbjahr zugrunde gelegt. Diese bietet den Vorteil ein er hohen Arbeitszahl im Außenluft-Betrieb im Sommerhalbjahr und einer vergleichsweise hohen Ar beitszahl im Winter mit der Erdwärme und begünstigt die natürliche oder aktive Temperaturregeneration des Erdreich es im Sommerhalbjahr. Eine qualitative Bewertung der Erneuerbaren Energiequellen für ein Wärmenetz in Kinderhaus ist in Tabelle 38 zusammengestellt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 176 Abbildung 96: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wär meversorgung Tabelle 38: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequelle n im Fokusgebiet Kinderhaus Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung Oberflächennahe Geothermie + Umweltwärme Außenluft + Freiflächen-Solarthermie - Abwasserwärme - Abwärme -- Oberflächengewässer -- Biogas o Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 177 Auf dieser Basis wurde ein Wärmenetz zur Verteilung der zentral erzeugten Wärme und der Belieferung der insgesamt 52 neu zu schaffenden Hausanschlüsse entworfen und grob d imensioniert. Hier ist die Auslegung als Niedertemperaturnetz mit VL-/RL-Temperaturen von 85°C/45°C unterstellt. Di e Gesamtlänge des Netzes beläuft sich auf rd. 4,3 km bei Dimensionen zwischen DN 65 und DN 200. Die prognostizierte Absatzliniendichte unter Berücksichtigung einer Anschlussquote von 80% liegt damit im Mittel bei rd. 3.900 kWh je Trassenmeter und Jahr und damit recht hoch. Aufgrund der Kompaktheit des Netzes liegen die rech nerischen Wärmeverluste bei 2,2 GWh/a bzw. nur 12 % bezogen auf die Wärmeerzeugung von rd. 19 GWh/a. Das Netz ist dargestellt in Abbildung 97 . Die in der Abbildung gezeigte Lage der Erzeugungsanlage ist nur beisp ielhaft zu verstehen. Ein geeigneter Aufstellungsort muss noch identifiziert werden, evtl. bietet sich hierzu auch eine Fläche im Bereich der Schulzentren an. Abbildung 97: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Kinderhaus Auf Basis einer Grundlastwärmepumpe von rd. 2,7 MW thermischer L eistung und eines typischen Wärmelastganges für die Nahwärmeversorgung eines derartigen Netzes erfolgt die Ermittlung der Wärmemengen aus der Wärmepumpe und einer additiv für Winterspitzenlast und zur Reservebesicherung erforderlichen Spitzenkesselanlage. Der Jahreslastgang mit den Wärmemengen aus der Wärmepumpe mit (Unterscheidung Erdwärmebetrieb bei kalten Außentemperaturn und Luft-Betrieb bei höh eren Außentemperaturen) sowie dem Anteil der Wärmeerzeugung aus der Spitzenkesselanlage ist in Abbildung 98 dargestellt. Der Anteil der Spitzenlasterzeugung beläuft sich auf rd. 14 %. Hierfür wurde der Einsatz erneuerbarer Gase (Biomethan) unterstellt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 178 Abbildung 98: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentrale n Wärmepumpe und Spitzenkessel im Fokusgebiet Kinderhaus Neben der Option eines Wärmenetzes mit zentraler Erzeugung wurde für das Gebiet als Referenzlösung auch eine dezentrale Versorgung über Luft-Wasser-Wärmepumpen je Gebäude (b zw. je Heizzentrale unter Berücksichtigung vorhandener Gebäudenetze) untersucht. Dabei wurden tatsäch liche Aufstellungsmöglichkeiten nicht näher betrachtet, sondern als gegeben angenommen. Die Bewertung der zentralen Versorgung im Vergleich zur dezentralen Ve rsorgung erfolgt zunächst hinsichtlich der THG-Emissionen im Zieljahr 2045 (vgl. Abbildung ). Hierbei zeigt sich: • Die rechnerischen THG-Emissionen auf Basis von Erdgas und Heizöl würden sich bei Wärmebedarf 2045 auf rd. 4.470 t/a belaufen. • Mit der Umstellung auf dezentrale Wärmepumpen reduzieren sich die T HG-Emissionen um rd. 98% auf 94 t/a. • Bei Realisierung der skizzierten zentralen Wärmeversorgung gehen die TH G-Emissionen im Vergleich zu Öl und Gas um rd. 97% zurück auf 153 t/a. Die verbleibenden THG-Emissionen bei dezentralem bzw. zentralem Ein satz von Wärmepumpen liegen in derselben Größenordnung. Ein THG-seitiger Vorteil der zentralen V ersorgung besteht nicht – im Gegenteil verursachen die Wärmeverluste im Verteilnetz geringfügige Mehremissionen. Im Vergleich zu den Einsparungen gegenüber dem Istzustand sind die Unterschiede zwischen den deze ntralen und zentralen Varianten mit Wärmepumpen aber sehr gering. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 179 Abbildung 99: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen Die erforderlichen Investitionen für die dezentrale Versorgung un d die zentrale Versorgung ergeben sich wie folgt (Preisstand 2025) (vgl. Abbildung 100): Dezentrale Versorgung Luft-Wasser-WP: Summe rd. 20 Mio. EUR (netto) für 52 dezentrale WP im Leistungsbereich zwischen 50 kW und mehreren hundert kW bzw. bis zu 2 MW für Schu lzentren Zentrale Versorgung: Erzeugungsanlagen WP inkl. Erschließung der Erdwärme rd. 12,4 Mio. EUR (n etto), Verteilnetz 4,3 km, 52 Hausanschlussleitung und Übergabestationen 1 5,6 Mio. EUR (netto); Summe zentrale Versorgung rd. 28 Mio. EUR (netto). Die Investitionen für die zentrale Versorgung liegen damit rd. 8 Mio . EUR bzw. rd. 40% höher als die Investitionen für die dezentrale Versorgung. Abbildung 100: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 180 Die spezifischen Wärmevollkosten als Ergebnis der statisch-annuitätischen Koste nrechnung sind in Abbildung 101 für beide Versorgungsvarianten gegenübergestellt (hier Brutto-Betrachtung). D ie ausgefüllte Fläche stellt jeweils die Wärmevollkosten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten dar, während die schraffierte Fläche die additiven Wärmekosten ohne Berücksichtigung von Förderungen widerspiegel t. Die aus der Modellierung resultierende jährliche Energiebilanz wurde zu r Ermittlung der Betriebskosten herangezogen. Darüber hinaus wurden in der Kostenrechnung Fördermögli chkeiten sowohl für die dezentralen Luft-Wasser-Wärmepumpen (BEG) als auch für das Nahwärmekonzept ber ücksichtigt. Für letztere kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage, auf Basis derer eine Investitionskostenförderung von 30 % in der Kostenrechnung angesetzt wurde. Für das Wärmenetzkonzept kommt die Bun desförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Frage, im Rahmen derer 40 % der Investitionskosten gefördert werden, sowie eine Betriebskostenförderung für strombetriebene Wärmepumpen, die nach heuti gem Stand BEW über einen Zeitraum von 10 Jahren möglich ist. Wie aus Abbildung 101 hervorgeht, zeigt die dezentrale Lösung einen deutlichen wirtschaftliche n Vorteil, wenn keine Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden (Mehrkosten Wärmenetz rd. 30%). Ohne die Förderung der zentralen Wärmeversorgung in ähnlicher Höhe wie derzeit im BEW wird d ie Nahwärmeversorgung kaum konkurrenzfähig sein. Unter Berücksichtigung der BEW-Förderung – und hier insbesondere auch aufgrund der im BEW zurzeit verankerten Betriebskostenförderung – kann das Nahwärmekonzept jedoch wirtschaftlich konkurrenzfähig werden, so dass das Fokusgebiet Kinderhaus im Folgenden als Prüfgebiet für Wärmenetzversorgung ausgewiesen wird. Im Rahmen weiterführender Betrachtungen sollten im Anschluss an die kom munale Wärmeplanung die hier durchgeführten ersten Untersuchungen vertieft werden. Hierbei ist zu m einen der Fokus auf die unterstellte Nutzung von Erdwärme zu legen und deren Machbarkeit und Optimierung z.B. h insichtlich der Erdsondentiefe zu prüfen. Zum anderen sollten aber auch mögliche Optimierungsoptionen wie bspw. ein kaltes Wärmenetz mit dezentralen Sole-Wasser-Wärmepumpen in den Gebäuden und andere Zuschnitte des Versorgungsgebietes bzw. die Betrachtung mehrerer kleinerer Versorgungsgebiete unter Einbeziehung z.B. der EE-Potenziale aus der Abwassernutzung im Ortskernbereich berücksichtigt werden. Abbildung 101: Spezifische Wärmevollkosten als Ergebnis der Kostenr echnung (ohne und mit Förderung) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 181 Fokusquartier Wolbeck Das Fokusgebiet Wolbeck umfasst ein gemischt genutztes Gebiet im Ortskern von Wolbeck mit Reihenhausbebauung entlang der Hauptverkehrsachse (Münsterstraße und nach Süden angrenzend Am Steintor) mit einer Ausweitung in Nebenstraßen mit höherer Wärmeliniendichte (keine freistehenden Einfamilienhäuser) und Einbindung der Grundschule (Nikolaischule). Die Deckung des Wärme bedarfs erfolgt zu rd. 75 % mit Erdgas und zu 25 % mit Heizöl. Die Lage des Gebietes mit den zwei folgenden Bereichen i st in Abbildung 102 dargestellt. • Bereich entlang der Münsterstraße und östlich davon (Herrenstraße, Hofstraße, Neustraße): rd. 6 ha, Wärmebedarf rd. 4,0 GWh/a, 157 Adressen/Gebäude • Erweiterung nach Süden entlang der Straße Am Steintor mit Nebenstraße Am Wigbold und Grundschule Nikolaischule: rd. 5 ha, Wärmebedarf rd. 2,1 GWh/a, 36 Adressen/Gebäude Mit diesem Zuschnitt liegt ein relativ kompaktes Gebiet vor, in das nur Str aßenzüge bzw. -abschnitte mit Wärmeliniendichten von 2.500 kWh/a je Meter (im Istzustand) einbezogen wurden und das diesbezüglich noch recht gute Voraussetzungen für die Versorgung aus einem Nahwärmenetz bie tet. Nachteilig wirken sich jedoch die relativ kleinen Gebäudegrößen und die Vielzahl erforderlicher Hausanschlüsse aus. Das Absatzpotenzial im Istzustand beläuft sich auf rd. 6,1 GWh/a. Mit einer Einsparung von rd.25 % aus Sanierung und Klimaeffekten bis zum Jahre 2045 und einem angesetzten Erschließungsgrad von 80 % ergibt sich im Zieljahr ein Absatzpotenzial von 4,8 GWh/a bei einer Höchstlast für ein zentrales Wärmenetz von rd. 1,8 MW. Abbildung 102: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Wolbeck Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 182 Herausforderungen stellen sich bei der Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen (vgl. Abbildung 103 ). Grundsätzlich sind hier zu bewerten: Rohbiogasmengen aus einer bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen in 2,5 km Entfernung nach Norden. Diese könnten prinzipiell über eine Biogasleitung an den Standort Wolbeck Ortskern geführt und dort in einer BHKW-Anlage für die Grundlastwärmeversorgung eingesetzt werden. Die Ve rfügbarkeit von Biogasmengen aus diesen Anlagen konnte im Rahmen der KWP nicht abschließend geklärt werd en. Die Verwendung von Rohbiogas für Wolbeck wird im Rahmen der Fokusgebietsbetrachtung daher zunächst zu rückgestellt. Ein größerer Abwassersammler befindet sich vom Ortskern in Richtung Westen in Richtung Recycling-Hof ( DN 1100). Das rechnerische Potenzial für einen Wärmetauscher von 100 m Länge bei Ablauf 50 l/s (geschätzt) und 3 K Abkühlung beläuft sich auf rd. 0,35 MW Wärmeleistung (nach Wärmepum pe). Dieses Potenzial wäre ausreichend, um die Grundlastwärme von 300 bis 400 kW für das skiz zierte Nahwärmenetz bereitzustellen und für die Mittel- und Spitzenlast ergänzende Bausteine wie eine große Luft -Wasser-Wärmepumpe und Spitzenkessel heranzuziehen (vgl. Lastgang in Abbildung 105). Für eine verlässliche Aussage zur Machbarkeit ist aber die genaue Kenntnis der Abwassermengen erforderlich. Freiflächen-Solarthermie: es befinden sich keine für Solarthermie privilegierten Flächen in Siedlungsnähe von Wolbeck. Abwärmequellen im näheren Umfeld zum Fokusgebiet sind nicht bekannt. Oberflächengewässer: Grundsätzlich würde sich die Angel als Lieferant für Flusswasserwärme für eine zentrale Wärmepumpe anbieten. Mit einem Niedrigwasser-Abfluss von 119 l/s ergibt sich ein rechnerisches Potenzial von rd. 800 kW (nach Wärmepumpe), das als Grundlastwärme für das Nahwärme gebiet ausreichend wäre. Das Flussufer ist jedoch im gesamten Ortsbereich Wolbeck vollständig baumb estanden und die Standortsuche für einen Erzeugungsstandort samt Auslauf- und Einlaufbauwerk wird als sehr schwierig eingeschätzt und für die Fokusgebietsbetrachtung zunächst zurückgestellt. Umgebungsluft als Wärmequelle für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist grundsätzlich gegeben. Eine große Luft- Wasser-Wärmepumpe für eine zentrale Wärmeversorgung bietet allerdings kein e technischen Vorteile im Vergleich zu dezentralen Wärmepumpen, so dass eine große Luft-Wasser-Wärmepumpe als einzige Wärmequelle hier nicht betrachtet wird, als Ergänzung einer anderen primären Wärmequelle is t dies aber denkbar. Oberflächennahe Geothermie: östlich des Fokusgebietes befinden sich zwei mittelgroße landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dies könnten prinzipiell für die Niederbringung von Erdsonden oder Erdkollektoren zur Gewinnung von Erdwärme nutzbar gemacht und nach Verlegung bei ausreiche nder Erdreichüberdeckung weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Ausgehend von einer Grundwärmelas t aus Erdwärme für das Gesamtnetz von 0,7 MW (Wärmepumpe) bzw. 0,43 MW (Erdwärme) beläuft sich die Fläche für Erdkollektoren auf rd. 3 ha bzw. alternativ bei Nutzung von Erdsonden mit einer Tiefe von 250 m auf rd. 70 Sonden. Die Umsetzbarkeit einer solchen Lösung kann im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung nicht abschließend geprüft werden. Dennoch wird im Folgenden für das Fokusgebiet Wolbeck ein e Kombination aus einer Wärmepumpe mit Erdwärmenutzung im Winterhalbjahr und Betrieb mit Luft-Wärmetauscher im Sommerhalbjahr zugrunde gelegt. Diese bietet den Vorteil einer hohen Arbeitszahl im Außenluft-Betrieb im Sommerhalbjahr und einer vergleichsweise hohe Arbeitszahl im Winter mit der Erdwärme und begüns tigt die natürliche Temperaturregeneration des Erdreiches im Sommerhalbjahr. Eine qualitative Bewertung der Erneuerbaren Energiequellen für ein Wärmenetz i n Wolbeck ist in Tabelle 39 zusammengestellt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 183 Abbildung 103: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wä rmeversorgung Tabelle 39: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequelle n im Fokusgebiet Wolbeck Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung Oberflächennahe Geothermie + Umweltwärme Außenluft + Freiflächen-Solarthermie - Abwasserwärme o Abwärme -- Oberflächengewässer o Biogas o Auf dieser Basis wurde ein Wärmenetz zur Verteilung der zentral erzeugten Wärme und der Belieferung der insgesamt 140 neu zu schaffenden Hausanschlüsse entworfen und grob dimensioniert. Hier ist die Auslegung als Niedertemperaturnetz mit VL-/RL-Temperaturen von 85 °C/45 °C unterstellt. Die Gesamtlänge des Netzes beläuft sich auf rd. 1,9 km bei Dimensionen zwischen DN 50 und DN 125. Die Absatzliniendichte liegt damit unter Berücksichtigung einer Anschlussquote von 80% im Mittel bei rd. 1.900 kWh je Trassenmeter. Aufgrund der im Vergleich zum Fokusgebiet Kinderhaus deutlich geringeren Absatzliniendichte un d der Vielzahl an Hausanschlussleitungen liegen die rechnerischen Wärmeverluste hier be i 1,2 GWh/a bzw. 25 % bezogen auf die Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 184 Wärmeerzeugung von rd. 4,8 GWh/a. Das Netz ist dargestellt in Abbildung 104. Die in der Abbildung gezeigte Lage der Erzeugungsanlage an der Nikolaischule bzw. an der Feuerwache ist nur beispie lhaft zu verstehen. Ein geeigneter Aufstellungsort muss noch identifiziert werden und hängt auch von de r Lage der erschließbaren erneuerbaren Wärmequellen ab. Abbildung 104: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Wolbeck Auf Basis einer Grundlastwärmepumpe von rd. 0,7 MW thermischer Le istung und eines typischen Wärmelastganges für die Nahwärmeversorgung eines derartigen Netzes erfolgt die Ermittlung der Wärmemengen aus der Wärmepumpe und einer additiv für Winterspitzenlast und zur Reservebesicherung erforderlichen Spitzenkesselanlage. Der Jahreslastgang mit den Wärmemengen aus der Wärmepump e mit Unterscheidung Erdwärmebetrieb bei kalten Außentemperaturn und Luft-Betrieb bei höheren Außentemperaturen sowie dem Anteil der Wärmeerzeugung aus der Spitzenkesselanlage ist in Abbildung 105 dargestellt. Der Anteil der Spitzenlasterzeugung beläuft sich auf rd. 12 %. Hierfür wurde der Einsatz erneuerbarer Gase (Biomethan) unterstellt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 185 Abbildung 105: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentral en Wärmepumpe und Spitzenkessel im Fokusgebiet Wolbeck Neben der Option eines Wärmenetzes mit zentraler Erzeugung wurde für das Gebiet als Referenzlösung auch eine dezentrale Versorgung über Luft-Wasser-Wärmepumpen je Gebäude (b zw. je Heizzentrale unter Berücksichtigung vorhandener Gebäudenetze) untersucht. Die Bewertung der zentralen Versorgung im Vergleich zur dezentralen Ve rsorgung erfolgt zunächst hinsichtlich der THG-Emissionen im Zieljahr 2045 (vgl. Abbildung 106). Hierbei zeigt sich: • Die rechnerischen THG-Emissionen auf Basis von Erdgas und Heizöl würden sich bei Wärmebedarf 2045 auf rd. 1.030 t/a belaufen. • Mit der Umstellung auf dezentrale Wärmepumpen reduzieren sich die T HG-Emissionen um rd. 98 % auf 20 t/a. • Bei Realisierung der skizzierten zentralen Wärmeversorgung gehen die TH G-Emissionen im Vergleich zu Öl und Gas um rd. 96 % zurück auf 37 t/a. Die verbleibenden THG-Emissionen bei dezentralem bzw. zentralem Einsatz von Wärmepumpen liegen in derselben Größenordnung. Ein THG-seitiger Vorteil der zentralen V ersorgung besteht nicht – im Gegenteil verursachen die Wärmeverluste im Verteilnetz geringfügige Mehremissionen. Im Vergleich zu den Einsparungen gegenüber dem Istzustand sind die Unterschiede zwischen den deze ntralen und zentralen Varianten mit Wärmepumpen aber sehr gering. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 186 Abbildung 106: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen Die erforderlichen Investitionen für die dezentrale Versorgung un d die zentrale Versorgung ergeben sich wie folgt (Preisstand 2025) (vgl. Abbildung 107): Dezentrale Versorgung Luft-Wasser-WP: Summe rd. 5,4 Mio. EUR (netto) für 116 dezentrale WP im Leistungsbereich zwischen 10 kW und 200 kW Zentrale Versorgung: Erzeugungsanlagen WP inkl. Erschließung Erdwärme rd. 3,4 Mio. EUR (netto), Ve rteilnetz 1,9 km, 110 Hausanschlussleitungen und Übergabestationen 7,0 Mio. EUR (netto); Summe zentrale Versorgung rd. 10,4 Mio. EUR (netto). Die Investitionen für die zentrale Versorgung liegen damit rd. 5 Mio. EUR bzw. mehr als 90 % höher als die Investitionen für die dezentrale Versorgung. Abbildung 107: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 187 Die spezifischen Wärmekosten als Ergebnis der statisch-annuitätischen Kostenrec hnung sind in Abbildung 108 für beide Versorgungsvarianten gegenübergestellt (hier Brutto-Betrachtung). Die ausgefüllte Fläche stellt jeweils die Wärmekosten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten dar, währ end die schraffierte Fläche die additiven Wärmekosten ohne Berücksichtigung von Förderungen widerspiegelt. Die aus der Modellierung resultierende jährliche Energiebilanz wurde zu r Ermittlung der Betriebskosten herangezogen. Darüber hinaus wurden in der Kostenrechnung Fördermögli chkeiten sowohl für die dezentralen Luft-Wasser-Wärmepumpen (BEG) als auch für das Nahwärmekonzept ber ücksichtigt. Für letztere kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage, auf Basis derer eine Investitionskostenförderung von 30 % in der Kostenrechnung angesetzt wurde. Für das Wärmenetzkonzept kommt die Bun desförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Frage, im Rahmen derer 40 % der Investitionskosten g efördert werden sowie eine Betriebskostenförderung für strombetriebene Wärmepumpen, die nach heuti gem Stand BEW über einen Zeitraum von 10 Jahren möglich ist. Wie aus Abbildung 108 hervorgeht, zeigt die dezentrale Lösung einen deutlichen wirtschaftliche n Vorteil, wenn keine Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden (Mehrkosten Wärmenetz mehr als 70 %). Selbst bei Berücksichtigung der Förderungen aus dem BEG für die dezentralen Wärmepumpen bzw. BEW für die zentrale Wärmeversorgung liegt die Nahwärmeversorgung kostenseitig 40 % höher als die dezentrale Versorgung und kann damit nach Einschätzung des Beraterkonsortiums nicht konkurrenzfähig sein. Das Fokus gebiet Wolbeck wird vor diesem Hintergrund im Folgenden nicht als Prüfgebiet ausgewiesen sondern als Gebiet für die dezentrale Versorgung. Abbildung 108: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Erge bnis der Kostenrechnung (ohne bzw. mit Förderung) Fokusgebiet Roxel – Baublock Das gewählte Fokusgebiet in Roxel umfasst ein reines Wohnareal als geschlossene n Baublock mit 12 kleineren und mittelgroßen Mehrfamiliengebäuden und Doppelhäusern. Es handelt s ich um eine typische Bebauung aus den 1970er und 1980er-Jahren. Die Deckung des Wärmebedarfs erfol gt zu rd. 35 % mit Erdgas und zu 65 % mit Heizöl. Die Lage des Gebietes ist in Abbildung 109 dargestellt. Das Gebiet wird im Folgenden vereinfachend als „Roxel Baublock“ bezeichnet. • Baublock (statistische Baublocknummer 57231) umschlossen von Lindenstraße, Buchenweg, Eichenweg und Dorffeldstraße: rd. 1,2 ha, Wärmebedarf rd. 930 MWh/a, 12 Adressen/Gebäude Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 188 Mit diesem Zuschnitt liegt ein relativ kompaktes Gebiet vor, für das die ge zielte Untersuchung einer zentralen Versorgung im Baublockinnenbereich ohne die Nutzung oder Querung öffentl icher Verkehrswege vorgenommen wird. Das Absatzpotenzial im Istzustand beläuft sich auf rd. 930 MWh/a. Mit e iner Einsparung von rd.25 % aus Sanierung und Klimaeffekten bis zum Jahre 2045 und einem angesetzten Erschließungsgrad von 100 % ergibt sich im Zieljahr ein Absatzpotenzial von 670 MWh/a bei einer Höchstlast für ein zentrales Wärme netz von rd. 270 kW. Abbildung 109: Lage, Zuschnitt und Bedarfswerte Fokusgebiet Roxel Baublock Herausforderungen stellen sich bei der Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen (vgl. Abbildung 110 ). Grundsätzlich sind hier zu bewerten: Biogas: keine verfügbaren Mengen im näheren Umfeld zum Baublock Abwasserwärme: keine größeren Abwassersammler im näheren Umfeld zum Baublock Freiflächen-Solarthermie: keine für Solarthermie privilegierten Flächen im näheren Umfeld Abwärmequellen: keine Abwärmequellen im näheren Umfeld Oberflächengewässer: keine Oberflächengewässer im näheren Umfeld Umgebungsluft als Wärmequelle für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist grundsätzlich gegeben. Eine große Luft- Wasser-Wärmepumpe für eine zentrale Wärmeversorgung bietet allerdings kein e technischen Vorteile im Vergleich zu dezentralen Wärmepumpen, so dass eine große Luft-Wasser-Wärmepumpe als einzige Wärmequelle hier nicht betrachtet wird. Oberflächennahe Geothermie: zwischen den Gebäuden befinden sich einige Grünflächen, asphaltie rte oder gepflasterte Parkplätze und ein öffentlicher Spielplatz. Diese Freiflächen bie ten sich für die Nutzung für Erdwärmesonden an (Klärung der Eigentümerfrage und der Nutzbarmachung für Erdwärme sin d erforderlich, Oberflächen sind nach Niederbringung der Erdwärmesonden wieder mit ihr er ursprünglichen Nutzung herzustellen). Ausgehend vom Wärmebedarf wären z.B. zwei Reihen Erdsonde n mit je 8 Sonden und 250 m Bohrtiefe und Abstand von 8 m zwischen den Erdsonden erforderlich. Die beiden Reihen würde sich über eine Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 189 Länge von rd. 60 m und damit annähernd über den gesamten Garagenhof zwisch en Dorffeldstraße und Buchenweg erstrecken. Alternativ zur Erdsondenanordnung in Reihen wird hier ein neuartiges , von der Fraunhofer-Gesellschaft (Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG) entwickel tes Schrägbohrverfahren angesetzt. In diesem sogenannten Geo-Star-Verfahren werden bis zu zwanzig Erd sonden von einem Standort konzentrisch geneigt niedergebracht. Durch die räumliche Spreizung ergeben s ich im Untergrund die für die Erdwärmenutzung erforderlichen Abstände zwischen den Sonden. Das Verfahr en bietet den Vorteil, dass auch das Erdreich unterhalb von Gebäuden für die Erdwärmenutzung erschlossen werden kann. Darüber hinaus ist eine kompaktere Anlagentechnik an der Erdoberfläche erreichbar. Abbildung 111 zeigt eine Prinzipdarstellung für das Geostar-Verfahren an einem durchgeführten Beispielprojekt. Zu beachten ist, dass sich für die hier unterstellten zwanzig Erdsonden von je 200 m Tiefe bei einem Anstell winkel von 10° ab einer Tiefe von ca. 120 m eine Überschreitung der Baublock-Grundstücksgrenze ergibt. Die re chtlichen Bedingungen bzw. Machbarkeit ist daher zu prüfen. Eine qualitative Bewertung der Erneuerbaren Energiequellen für ein Wärmenetz i m Fokusgebiet Roxel Baublock ist in Tabelle 40 zusammengestellt. Abbildung 110: Erneuerbare Wärmequellen für die zentrale Wä rmeversorgung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 190 Abbildung 111: Prinzipdarstellung Geostar-Erdsonden (Fraunhofer IEG) Tabelle 40: Qualitative Bewertung erneuerbarer Wärmequelle n im Fokusgebiet Roxel Baublock Wärmeerzeugungspotenziale Bewertung Oberflächennahe Geothermie + Umweltwärme Außenluft + Freiflächen-Solarthermie -- Abwasserwärme - Abwärme -- Oberflächengewässer -- Biogas -- Auf dieser Basis wurde ein Wärmenetz zur Verteilung der zentral erzeugten Wärme und der Belieferung der insgesamt 12 neu zu schaffenden Hausanschlüsse entworfen und grob dimensioniert (vgl. Abbildung 112 ). Hierbei wird unterschieden zwischen 1) Einem NT-Wärmenetz mit Netztemperaturen 85°C/45°C und einer Heizzentrale mit Erzeugungsanlagen für die Grundlast und die Spitzenlast (und Reserve) im Netz. Die Gesamtlänge des Netzes beläuft sich auf rd. 200 m bei Dimensionen zwischen DN 32 und DN 65. Die Absatzlinie ndichte ist dank der kompakten Erschließung im Baublock recht hoch und liegt bei rd. 3.400 kWh/a je Trass enmeter. Die Wärmeverluste des Netzes belaufen sich rechnerisch auf 75 MWh/a bzw. 10 % bezogen auf die Wärmeerzeugung von rd. 745 MWh/a. 2) Einem kalten Nahwärmenetz, das der Belieferung der Gebäude mit Kaltwasser und der dezentralen Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpen in den einzelnen Gebäuden dient. Die Leitungen werden als ungedämmte Kunststoffrohre ausgeführt und sind hinsichtlich des Materials un d der Verlegung deutlich günstiger als konventionelle Fernwärmeleitungen aus Stahl mit kunststoff- ummantelter Isolierung (Kunststoff-Mantelrohr). Aufgrund der niedrigen Spreizung in der Kaltwasserve rteilung sind die erforderlichen Dimensionen mit DN 80 bis DN 200 allerdings größer als beim NT-Netz. Die in der Abbildung 112 gezeigte Lage der Erzeugungsanlage für das NT-Netz ist nur beispielhaft zu ver stehen. Ein geeigneter Aufstellungsort muss noch identifiziert werden und hängt auch von der Lage der erschließbaren erneuerbaren Wärmequellen bzw. der Lage des zentralen Geostar-Bohrstandortes ab. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 191 Abbildung 112: Entwurf für ein Verteilnetz im Fokusgebiet Roxel B aublock – NT-Nahwärmenetz und Kaltes Nahwärmenetz Für die Lösung mit NT-Netz mit einer Grundlastwärmepumpe von rd. 140 kW thermischer Leistung und eines typischen Wärmelastganges für die Nahwärmeversorgung eines derartigen Netzes e rfolgt die Ermittlung der Wärmemengen aus der Wärmepumpe und einer additiv für Winterspitzenlast u nd zur Reservebesicherung erforderlichen Spitzenkesselanlage. Der Jahreslastgang mit den Wärmemengen aus der Wärmepumpe sowie dem Anteil der Wärmeerzeugung aus der Spitzenkesselanlage ist in Abbildung 113 dargestellt. Der Anteil der Spitzenlasterzeugung beläuft sich auf rd. 5 %. Hierfür wurde der Eins atz erneuerbarer Gase (Biomethan) unterstellt. Für die dezentralen Luft-Wasser-Wärmepumpen und die dezentralen Wärmepumpen bei Installation eines Kalten Netzes ergeben sich die jährlichen bereitzustellenden Wärmemengen direkt aus dem Wärmebedarf der Gebäude. Verteilverluste fallen hier nicht an. Die Wärmepumpen müssen leistungsmäßi g so ausgelegt werden, dass auch Spitzenlasten im Winter hieraus gedeckt werden können (unter Berücksic htigung dezentraler Wärmespeicher in den Gebäuden). Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 192 Abbildung 113: Wärmelastgang und Erzeugung aus der zentral en Wärmepumpe und Spitzenkessel im Fokusgebiet Roxel Baublock Die Bewertung der zentralen Versorgung im Vergleich zur dezentralen Ve rsorgung erfolgt zunächst hinsichtlich der THG-Emissionen im Zieljahr 2045 (vgl. Abbildung 114). Hierbei zeigt sich: • Die rechnerischen THG-Emissionen auf Basis von Erdgas und Heizöl würden sich bei Wärmebedarf 2045 auf rd. 210 t/a belaufen. • Mit der Umstellung auf dezentrale Luft-Wärmepumpen reduzieren sich die THG -Emissionen um rd. 98 % auf 4 t/a. • Bei Realisierung der skizzierten zentralen Wärmeversorgungsvarianten mit NT-Netz bzw. mit Kaltem Netz gehen die THG-Emissionen im Vergleich zu Öl und Gas um knapp 98 % z urück auf 5 t/a (NT-Netz) bzw. um rd. 98 % auf 4 t/a (Kaltes Netz mit dezentralen WP). Die verbleibenden THG-Emissionen bei dezentralem oder zentralem Ein satz von Wärmepumpen liegen in derselben Größenordnung. Ein THG-seitiger Vorteil der zentralen Versorgung gegenüber den Luft-Wärmepumpen besteht nicht. Im Gegenteil verursachen bei einem NT-Netz die Wärmever luste im Verteilnetz geringfügige Mehremissionen. Im Vergleich zu den Einsparungen gegenüber dem I stzustand sind die Unterschiede zwischen den dezentralen und zentralen Varianten mit Wärmepumpen aber sehr gering. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 193 Abbildung 114: Vergleich der THG-Emissionen für fossile Beheizung aus Gas/Öl und Varianten mit Wärmepumpen Die erforderlichen Investitionen für die dezentrale Versorgung mittels Luft-Wasser-Wärmepumpen und die beiden zentralen Varianten mit NT-Netz und zentraler Erzeugung bzw. mit Kaltem Ne tz und dezentraler Erzeugung ergeben sich wie folgt (Preisstand 2025) (vgl. Abbildung 115: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung ): Dezentrale Versorgung Luft-Wasser-WP: Summe rd. 1,0 Mio. EUR (netto) für 12 dezentrale WP im Leistungsbereich zwischen 30 kW und 50 kW Zentrale Versorgung mit NT-Netz: Erzeugungsanlagen WP inkl. Erdsonden rd. 0,8 Mio. EUR (netto), Verteilnetz 0,2 km, Hausanschlussleitungen (ggf. mit Unterverteilung im Kellerges choss) und Übergabestationen 0,67 Mio. EUR (netto); Summe zentrale Versorgung mit NT-Netz rd. 1,5 Mio. EUR (netto) . Zentrale Versorgung mit Kaltem Netz: Erdsonden mit Verrohrung und Pumpstation rd. 0,46 Mio. EUR (netto), Verteilnetz 0,2 km, Hausanschlussleitungen (ggf. mit Unterverteilung im Kellergeschoss) und Übergabestationen 0,24 Mio. EUR (netto), 12 dezentrale (Sole-Wasser-)Wärmepumpen in d en Gebäuden im Leistungsbereich 30 bis 50 kW 0,6 Mio. EUR; Summe zentrale Versorgung mit kaltem Netz rd. 1,3 Mio. EUR (netto) . Die Investitionen für die zentrale Versorgung über ein NT-Netz liegen damit rd. 0,5 Mio. EUR bzw. mehr als 50 % höher als die Investitionen für die dezentrale Versorgung mit Luft- Wärmepumpen. Die Investitionen für die zentrale Versorgung über ein kaltes Netz und dezentralen Wärmepumpen liegen rd. 0,3 Mio. EUR bzw. 30 % höher als die dezentrale Versorgung mit Luft-Wärmepumpen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 194 Abbildung 115: Gegenüberstellung Investitionen (netto) für die dezentrale und die zentrale Wärmeversorgung Die spezifischen Wärmekosten als Ergebnis der statisch-annuitätischen Kostenrec hnung sind in Abbildung 116 für beide Versorgungsvarianten gegenübergestellt (hier Brutto-Betrachtung). Die ausgefüllte Fläche stellt jeweils die Wärmekosten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten dar, währe nd die schraffierte Fläche die additiven Wärmekosten ohne Berücksichtigung von Förderungen widerspiegelt. Die aus der Modellierung resultierende jährliche Energiebilanz wurde zu r Ermittlung der Betriebskosten herangezogen. Darüber hinaus wurden in der Kostenrechnung Fördermögli chkeiten sowohl für die dezentralen Luft-Wasser-Wärmepumpen (BEG) als auch für das Nahwärmekonzept mit NT-Netz und mit kaltem Netz berücksichtigt. Im vorliegenden Fall eines Baublocks mit 12 Wohngebäude n und 60 Wohneinheiten handelt es sich bei dem Netz gemäß der Definition von „Wärmenetzen“ im Sinne WPG bzw. der BEW-Fördersystematik nicht um ein „Wärmenetz“ sondern um ein „Gebäudenetz“. Für dieses ist wie für die dezentralen Wärmepumpen nur eine Förderung nach BEG möglich mit einer Investitionskostenförderung von 30 % bis 35 % für Erzeugungsanlagen, Erdsonden und das Netz. Für eine Förderung nach der BEW-Systematik mit Investitionsförderung von 40 % und zusätzlicher Betriebskostenförderun g müsste das Netz die Versorgung von mehr als 16 Gebäuden bzw. mehr als 100 Wohneinheiten umfassen. Im ersten Schritt wurde daher in der Kostenrechnung nur die Förderun g nach dem BEG angesetzt. In einem zweiten Schritt wurde die bei (gedachtem) größerem Zuschnitt des Gebietes rec hnerisch sich ergebende Förderung nach BEW mit 40 % der Investitionskosten sowie Betriebsk ostenförderung für die zentrale strombetriebene Wärmepumpe im NT-Netz angesetzt. Für die dezentralen Wärme pumpen eines kalten Netzes sieht das BEW keine Betriebskostenförderung vor. Zur Einordnung der dargestellten Kosten ist zu berücksichtigen, dass es s ich hier um eine Voruntersuchung handelt, die weder wirtschaftlich noch technisch alle Details abbilden kann . Das Ziel der Bewertung ist es zunächst, eine grundsätzliche Einordnung von Versorgungsoptionen zu ermöglichen und Hebel zu identifizieren, die besonderen Einfluss auf die Kosten haben. Nicht berücksichtigt wurden unter anderem Preisszenarien für die Zukunft sowie die Mehrkosten, die sich bei der zentralen Versorgung durch den Hochlauf der Erschließung des neuen Netzes und der Anschlussentwicklung einstellen können (Vorleistungen des Wärmenetzbetreibers). Bei der Ve rsorgung in einem geschlossenen Baublock sollte als Voraussetzung für eine zentrale Lösung allerdings das grundsätzliche Einverständnis aller Eigentümer im Baublock im Vorfeld der Umsetzungsentscheidung vorausgesetzt werde n. Wie aus Abbildung 116 hervorgeht, zeigt die dezentrale Lösung mit Luftwärmepumpen einen deutl ichen wirtschaftlichen Vorteil, wenn keine Fördermöglichkeiten berücksichti gt werden (Mehrkosten NT-Wärmenetz Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 195 120 EUR/MWh bzw. 43 %, Mehrkosten Kaltes Netz 77 EUR/MWh bzw. rd. 28%). Selbst bei Berücksichtigung der Förderungen gemäß BEG liegen die zentralen Wärmeversorgungsvarianten bei Mehrkosten von 100 EUR/MWh bzw. 42 % für das NT-Netz und bei 65 EUR/MWh bzw. rd. 28 % für das Kalte Netz. Die BEG-Förderung für eine zentrale Versorgung ist im Vergleich zu einer ebenfalls nach BEG geförd erten dezentralen Wärmepumpenversorgung demnach wenig hilfreich. Erst bei (rechnerischer) Abbildung einer BEW-Förderung für die zen tralen Varianten mit 40 % Investitionsförderung und Betriebskostenförderung für die zentrale Wärme pumpe im NT-Netz kommen die beiden zentralen Versorgungsvarianten in den Bereich der Konkurre nzfähigkeit zur dezentralen Versorgung (Mehrkosten NT-Netz noch 41 EUR/MWh bzw. 17 %, Mehrkosten Kaltes Netz noch 46 EU R/MWh bzw. 19 %). Faktisch ist eine Förderung nach BEW für den vorliegenden Baublock au fgrund der zu niedrigen Anzahl Gebäude bzw. Wohneinheiten mit den heutigen Fördergrundlagen nicht möglich. Es wär en aber eine Vielzahl an Baublöcken mit etwas größerem Zuschnitt innerhalb des Stadtgebiets Münster d enkbar, in denen die notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung der BEW-Förderung machbar wäre. Vor diesem Hintergrund wird das Fokusgebiet Roxel Baublock in seinem konk reten Zuschnitt zunächst nicht als Prüfgebiet eingestuft. Für ähnliche Baublöcke mit etwas größerem Zuschnitt sollten zentrale Versorgungen in der hier beschriebenen Form aber in den Lösungsraum für die Transformation der Wärmeversorgung aufgenommen werden. Abbildung 116: Spezifische Wärmekosten und Wärmepreise als Erge bnis der Kostenrechnung (ohne bzw. mit Förderung) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 196 6.3.4 Prüfgebiete Ein Prüfgebiet ist laut § 3 des Wärmeplanungsgesetzes „ein beplantes Teilgebiet, das nicht in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet nach den Nummern 6, 18 oder 23 (in § 3 WPG) eingeteilt werden soll, weil die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend bekannt sind […]“. In Münster handelt es sich hierbei zum einen um Gebiete, die aufgrun d ihrer Wärmebedarfs- oder Bebauungsstruktur wahrscheinlich für Wärmenetze geeignet sind, jedoch existiert zum aktuellen Zeitpunkt keine ausreichende Planungssicherheit über mögliche Wärmequellen zur Vers orgung bzw. über eine technische Machbarkeit in diesen Gebieten. Zum anderen werden an bestehende Nahwärmegebiete angrenzende Bereiche als Pr üfgebiete definiert, wenn eine Nahwärme-Eignung aufgrund der aktuellen Bebauungs- und Versorgungsstru ktur gegeben ist. Diese kann, wie in Kapitel 6.3.2 beschrieben, beispielsweise aus mittleren bis hohen Wärmeliniendichten oder der Möglichkeit von Netzzusammenschlüssen bei einer möglichen Wärmequellenverfügbarkeit resultieren. Ist zurzeit jedoch keine ausreichende Planungssicherheit hinsichtlich der verfügbaren Wärmeq uellen vorhanden, erfolgt eine Definition als Prüfgebiet. In Abbildung 70 (Seite 139) sind diese Prüfbereiche rund um die Ortskerne Roxel und Amelsbüren zu erkennen. Des Weiteren werden Fokusgebiete, welche im Rahmen der erfolgten Fokus -Analysen, vgl. Kapitel 6.3.3, als prinzipiell nahwärmegeeignet bewertet wurden, als Prüfgebiete aufgenommen. In Abbildung 70 (Seite 139) ist das Fokusquartier Kinderhaus als Prüfgebiet zu erkennen. Das zweite Fokusgebiet Wolbeck wurde nicht als Prüfgebiet aufgenommen. Das dritte Fokusgebiet Roxel Baublock wurde aufgrund de s für eine BEW-Förderung zu kleinen Zuschnitts ebenfalls nicht als Prüfgebiet aufgenommen. Ähnliche Baublöcke mi t etwas größerem Zuschnitt können sich aber künftig durchaus als geeignet für Wärmenetzgebiete zeigen , so dass derartige Versorgungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern in den Lösungsraum für die Transformation der Wärmeversorgung aufgenommen werden sollten. Eine konkrete und flächendeckende räumlic he Zuordnung und kartografische Darstellung derartiger geeigneter Baublöcke kann allerdings nicht vorgenommen werden . Aufgrund hoher Wärmeliniendichten und der Kläranlage Hiltrup sowie Abwärme au s der Industrie als möglicherweise verfügbare Wärmequellen, werden der Ortskern Hiltrups sow ie die Bereiche rund um die Westfalenstraße bis hin zum Herz-Jesu-Krankenhaus als zusätzliche Prüfgebiete definiert. Neubaugebiete werden im Sinne eines vom Rat beschlossenen Vorgehens ( Beschlussvorlage V/0317/2022) als Prüfgebiete für Wärmenetze definiert. Das Vorgehen besteht aus einer dreistufigen Pr üfung: 1. Anschluss an das Fernwärmenetz, sofern das neue Baugebiet nahe am besteh enden Netz liegt; dabei sollen auch Kombinationen mit lokaler erneuerbarer Wärmeerzeugung geprüft werden . 2. Dezentrale Nahwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien, wenn ein Fer nwärmeanschluss nicht möglich ist. Verbrennungsbasierte Technologien dürfen nur auf Basis erneu erbarer Rohstoffe eingesetzt werden. 3. Private, erneuerbare Selbstversorgung, z. B. durch Wärmepumpen mit Photovoltaik oder Solarthermie, wenn die ersten beiden Stufen technisch, regulatorisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sind. Die Karte in Abbildung 70 (Seite 139) zeigt alle potenziellen Neubaugebiete in Münster. Gebiete, welche bereits ins Baulandprogramm bis 2032 aufgenommen wurden, werden als Prüfgebiete (Neu bau, Baulandprogramm) in orange dargestellt. Weitere Flächen, welche gemäß des Integrierten Fläch enkonzepts Münster oder des Gewerbeflächenentwicklungskonzept als Potenzialflächen gelten oder ab er Reserveflächen des Flächennutzungsplans für Wohnen oder Gewerbe darstellen, werden in Abbildung 70 (Seite 139) als Prüfgebiete (Neubau, Flächenpool) in hellbeige zusammengefasst. Darüber hinaus gibt es ein Prüfgebiet für Wasserstoff. Dabei handelt es sich um den Hansa-Business-Park, welcher aufgrund seiner Lage nahe einer Wasserstoff-Kernnetzleitung und n ahe zum vermutlich ersten Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 197 Wasserstoffverbraucher in Münster wahrscheinlich mit Wasserstoff versor gt werden kann. Demzufolge bietet sich für bereits existierende und insbesondere auch neu anzusiede lnde Unternehmen die Nutzung von Wasserstoff für Prozesswärme besonders an. Dieses Prüfgebiet ist in Abbildung 70 (Seite 139) dargestellt. Erfolgsfaktoren Für eine erfolgreiche und möglichst zeitnah erfolgende Einteilung der Prüfgeb iete in zukünftige Wärmenetz- oder dezentrale Gebiete sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die das Gel ingen der Planung unterstützen. • Ableitung zeitnah anzugehender Maßnahmen für potenzielle Nahwärmenetzgebiete: Zur tiefergehenden Überprüfung der Nahwärme-Eignung sowie der Verfügbarkeit von Wärmequellen, sollten frühzeitig Maßnahmen wie die Transformationsplanung für Nahwärme und Machbarkeitsstud ien für Fokusquartiere angestoßen werden. • Effiziente Prüfung der Neubaugebiete : Für die versorgungsseitige Bewertung zahlreicher Neubaugebiete auf Wärmenetz-Eignung wird eine vereinfachte Prüfung anhand geeigne ter Indikatoren empfohlen, z. B. der Anzahl, dem Wärmebedarf und Interesse potenzieller Ankerkunden, dem Verhältnis von Mehrfamilien- zu Einfamilienhäusern, der prognostizierten Wärme liniendichte und verfügbaren Wärmequellen. • Planungsleistungen und Förderung: Die erforderlichen Planungsleistungen müssen sowohl personell als auch finanziell abgedeckt sein. Förderprogramme können hier einen entscheide nden Beitrag leisten, indem sie die Wirtschaftlichkeit der Analysen sichern und die benötigten Ressourcen bereit stellen. • Koordination und heterogene Eigentümerstrukturen: In den Prüfgebieten bestehen unterschiedliche Eigentümer- und Bewohnerstrukturen sowie variable technische Gegebenheiten im Bestand. Für das Gelingen der Gebietseinteilung ist eine enge Koordination der einzelnen Prozesss chritte notwendig, um die Eignung der Gebäude für eine zentrale oder dezentrale Versorgung zuverlässig z u bewerten. • Technische Machbarkeit der Elektrifizierung: Eine zentrale Herausforderung ist der Ausbau des Stromnetzes, sofern kein Wärmenetzgebiet entsteht. 6.3.5 Versorgung mit Wasserstoff Wasserstoff wird zukünftig im gesamtdeutschen Energiesystem eine steigende Bedeutung für die Erreichung der Dekarbonisierungsziele einnehmen. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, bei denen eine Elektrifizierung – und damit der Einsatz von grünem Strom – nicht möglich ist oder eine große Herausforderung darstellt. Im Fokus stehen dabei vor allem industrielle und gewerbliche Anwendungen sowie große Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme. Die Bundesregierung hat in der jüngeren Vergangenheit einige wesentliche Beschlüsse getroffen, um die Weichen für den H2-Hochlauf zu stellen. Darüber hinaus wurden erste Maßnahmen eingeleite t. Die Aktualisierung der nationalen Wasserstoffstrategie vom Juli 2023 enthält folgende wesentliche Ziele zur Beschleunigung des Markthochlaufs von H2: • Förderung der Erzeugung von H2, dem Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und der Nutzung von H2 • Errichtung von 10 GW Elektrolysekapazität in Deutschland bis 2030 • Zielbild für 2030: H2-Bedarf von 95 – 130 TWh bei einem Importanteil von 50-70 % • Aufbau eines H2-Startnetzes (2027/2028) bzw. eines H2-Kernnetzes bis 2032 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 198 • Durchführung von Auktionen für den Import von H2 über die Stiftung „H2 Global“ und Ausgleich der Differenz zwischen Importpreis und dem regionalen Preis für einen wirtsc haftlichen Einsatz (CfD = Contract for difference); hierzu wurde in einer ersten Runde im Juli 2024 ein langfristiger Kontrakt über grünen Ammoniak geschlossen und im Februar 2025 wurde die zweite Aussc hreibung für H2-Import gestartet. Die H2-Importstrategie vom Juli 2024 enthält weitere Zielsetzungen für den Hochlauf. Für das Jahr 2045 wird von einem H2-Bedarf zwischen 360 und 500 TWh ausgegangen und von einer Imp ortmenge zwischen 180 und 350 TWh. Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes im parlamentarischen Verfahren befand, soll zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren b eitragen. Ein wesentlicher Meilenstein für den H2-Hochlauf ist das H2-Kernnetz, das für den Transport von Wasserstoff innerhalb Deutschlands aufgebaut werden soll. Diese Aufgabe übernehmen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Gas, die sich im FNB zusammengeschlossen haben. Im Juli 2024 hat die FNB Gas bei der Bundesnetzagentur den Antrag für das H2-Kernnetz gestellt, nachdem die EU die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung erteilt hatte. Im Oktober 2024 wurde das H2-Kernnetz mit kleinen Anpassungen von der Bundesnetzagentur genehmigt5. Das im Potenzialkapitel dargestellte H2-Kernnetz (vgl. 5.5.9), das bis zum Jahr 2032 fertiggestellt sein soll, sieht eine Länge von ca. 9.000 km vor. Der überwiegende Anteil des Kernne tzes soll durch Umwidmung bestehender Erdgastransportleitungen entstehen. Durch den absehbaren Rückgang des Tran sportbedarfs für fossiles Gas ergibt sich die Möglichkeit der Nutzung dieser Leitungen unter Berüc ksichtigung einer Parallelversorgung mit Wasserstoff und fossilen oder grünen Gasen. Neue Leitungen sollen rund 44 % des Kernnetzes mit einer Länge ca. 4.000 km ausmachen. Bis Ende 2027 wird ein Ausbaustand von ca. 2. 200 km angestrebt, davon 580 km an neuen Leitungen. Insgesamt wird von einem Investitionsvolumen von r und 19 Mrd. Euro ausgegangen, das – abgesehen von Förderungen – über Netzentgelte refinanziert werden soll. Um zu hohen Netzentgelten in d er Anfangsphase (vergleichsweise geringer Transport bei sehr hohen Investitionen) entgegenzuwirken, wird es mit dem sogenannten „Amortisationskonto“ die Möglichkeit der Vorfinanzierung von Ein nahmen aus Netzentgelten durch den Staat geben. Der Aufbau des H2-Kernnetzes in der derzeit geplanten Form ist eine ambitionierte Aufgabe. Auch jenseits der Netzinfrastruktur stellt der H2-Hochlauf eine grö ßere Herausforderung dar. So wurden in der jüngeren Vergangenheit einige größere Projekte gestoppt und dies auch öffentlic h kommuniziert. Auf der Nachfrageseite betrifft dies z. B. den Stahlkonzern Arcelor Mittal, der seine Pläne für eine ab 2030 geplante Produktion von grünem Stahl trotz Fördermittelzusage wegen fehlender Wirtschaftlichkeit gestoppt hat. Auch auf der Gestehungsseite wurden Projekte zu Elektrolyseuren z. B. v on Trianel, EWE und Leag gestoppt. Dies zeigt, dass es beim marktlichen H2-Hochlauf zu Verzögerungen kommt. Anbindung von Münster an das H2-Kernnetz Das H2-Kernnetz sieht die Umwidmung zweier Erdöl- bzw. Erdgas-Transportleitungen, d ie sich in unmittelbarer Nähe zu Münster befinden und von der OGE bzw. Thyssengas H2 betrieben werden, auf H2 vor. Dies eröffnet den Stadtnetzen Münster die Möglichkeit einer Anbindung. Die in Nord-Süd-Richtun g verlaufende OGE-Leitung besteht bis zum Netzkopplungspunkt Münster aus einer Doppelleitun g und wird derzeit mit Erdgas betrieben. Nach der Umstellung von L-Gas auf H-Gas soll eine der beiden Leitu ngen auf Wasserstoff bis Ende des Jahres 2030 umgestellt werden. Die Thyssengas-H2-Leitung ist derzeit in aktiv und soll für den Betrieb mit Wasserstoff bis Ende des Jahres 2027 reaktiviert werden. Abbildung 117 stellt die Leitungen und relevanten Netzkopplungspunkte schematisch dar. 5 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 199 Abbildung 117: Schematische Darstellung der geplanten H2-Kernnetz- Leitungen und Netzkopplungspunkte in Münster Eine Anbindung von Münster an das Kernnetz könnte wie nachfolgend beschrie ben erfolgen. Allerdings sind die Planungen der Stadtnetze Münster hierzu noch in einem frühen Stadium und zum Zeitpunkt der Erstellung der KWP noch keineswegs verbindlich. Anbindung an die Thyssengas-H2-Leitung Die Thyssengas-H2-Leitung, die derzeit inaktiv ist, soll bis Ende des Jahres 2027 für den Betrieb mit Wasserstoff reaktiviert werden. Die Anbindung an das Verteilnetz der Stadtnetze Münster ist aktuell für das Jahr 2030 angedacht. Im Südwesten Münsters ist die Errichtung einer neuen Übergabestat ion als Wasserstoff- Netzkopplungspunkt geplant. Von dort soll nach aktuellen Planungen der Neubau einer Wasserstoffleitung zu den Abnehmern in Münster-Süd erfolgen. Ein potenzieller Ankerkunde für diese Wasserstoffversorgung in dem Bereich ist die Ziegelfabrik Janinhoff. Dieses Unternehmen hat im Jahr 2024 einen Klimaschutzvertrag mit dem Bundesministerium fü r Wirtschaft und Energie (BMWE) abgeschlossen, der den Einsatz von Wasserstoff vorsieht und finanziell fördert. Die Anbindung der Ziegelfabrik erfordert allerdings eine längere Wasserstoffleitung, deren I nbetriebnahme wirtschaftlich erst bei ausreichenden Abnahmemengen sinnvoll wäre, was ab 2030 der Fall sein könnte, wenn der Klimaschutzvertrag gewisse Mindestanteile Wasserstoff fordert. Darüber hinaus könnte es weiteres Potenzial für die Wasserstoffversorgu ng in den Stadtteilen Hiltrup und Amelsbüren sowie im Gewerbegebiet Hansa-Business-Park mit seinen noch verfügbaren Freiflächen geben. Hier könnten sich zusätzliche Kunden ansiedeln, die von der Wasserstoffin frastruktur profitieren möchten. Aufgrund der Lage zum Unternehmen Janinhoff und damit einer recht wahrscheinlichen Verfügbarkeit von Wasserstoff wird der Hansa-Business-Park in den Karten der voraussichtlichen Wärmevers orgungsgebiete als Prüfgebiet für Wasserstoff dargestellt. Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 200 Anbindung an die OGE-Leitung Die OGE-Leitung, die aktuell zwei Kopplungspunkte der Stadtnetze Münster mit Erdgas versorgt, soll bis Ende des Jahres 2030 auf Wasserstoff umgestellt werden. Derzeit wird durch die Stadtnetze Münster geprüft, ob einer der beiden Kopplungspunkte der Stadtnetze für Wasserstoff genutzt werden kann, während der zweite weiterhin für den Erdgasbezug zur Verfügung steht. Diese Umwidmung wäre jedoch nur mögli ch, wenn der Erdgasbedarf gleichzeitig deutlich zurückgeht, damit ausreichend Transportkapazität zur Ver fügung steht und die Versorgungssicherheit sichergestellt ist. Die Stadtnetze Münster stehen hie rfür in engem Austausch mit OGE als vorgelagertem Netzbetreiber. Von diesem Wasserstoff-Kopplungspunkt könnten große Abnehmer in Müns ter versorgt werden. Potenzielle Abnehmer sind beispielsweise: • Das Heizwerk Mecklenbeck, das zur Spitzenlastdeckung im Winter Fernwärme erzeu gt. • Das Heizkraftwerk Hafen, das ebenfalls zur Spitzenlastdeckung im Winter Fernwärm e bereitstellt. • Das Heizwerk der Universität Münster. • Bestehende Gaskunden mit hohen Abnahmemengen, die bereits ein unverbindl iches Interesse an Wasserstoff geäußert haben. • Neue Anschlussnehmer, die sich durch die Wasserstoffanbindung in Münster niederlassen könnten. Abbildung 118 stellt schematisch die Netzkopplungspunkte, potenziellen Abnehmer und das Verteilnetz dar. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund des aktuellen Kenntnis- und Planungss tandes einige Verbraucher nicht genau verortet sind und auch das Verteilnetz lediglich schematisch eingezeichnet ist. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 201 Abbildung 118: Schematische Darstellung eines möglichen H2-Kern-Verteil netzes für potenzielle H2-Abnehmer in Münster Verteilnetz und Infrastruktur Für die Verteilung des Wasserstoffs vom Netzkopplungspunkt zu den potenziellen Abnehmern wird von den Stadtnetzen Münster die Nutzung von bestehenden Erdgasleitungen präferiert, d ie auf eine H2-Nutzung umgewidmet werden, was mit technischen Umrüstungsmaßnahmen verbunden sein wird. Ob eine solche Umwidmung realisierbar ist, hängt einerseits vom Zeitpunkt der Umstellung und ande rerseits von der dann erforderlichen Versorgungskapazität für den Erdgas-Restbedarf sowie von der generellen technischen Umrüstbarkeit der einzelnen Leitungsstränge ab. Da hierbei immer die Vers orgungssicherheit im Erdgasverteilnetz zu berücksichtigen ist, kann auch die Verlegung von neu en H2-Leitungen erforderlich werden. Dies wird aus den vorgenannten Gründen vor allem zum Beginn der H2- Versorgung der Fall sein. Zudem ist der Umstellprozess von Erdgas auf Wasserstoff deutlich aufwändiger als eine Erdgasumste llung von L-Gas auf H- Gas. Eine Umwidmung bzw. die Errichtung der H2-Leitungen ist an die Entwicklung der N achfrage gekoppelt; das betrifft auch den Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Voraussetzungen dafür sind möglichst verbindliche Anschlussverträge zu einem H2-Bedarf mit einem Abnehmer, die aktuell aufgrun d fehlender bzw. unklarer rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen jedoch noch nicht abgeschlossen werden können, sowie die Genehmigungen für die Leitungen. Bei der Umwidmung von Leitungen bed arf es einer guten Koordination mit den sich ändernden Anforderungen an das Gasnetz, welches über den zu erwartenden rückläufigen Bedarf sukzessive weniger Verteilaufgaben übernehmen wird. Für die kommunale Wärmeplanung wurde auf der Basis der vorangegangenen Informationen eine grobe strategische und zurückhaltende Abschätzung für die Wasserstoff-Menge im Zieljahr 2045 vorgenommen. Diese ergibt, dass ca. 150 GWh (basierend auf dem Heizwert) aus dem OGE-Netzkoppl ungspunkt bezogen werden. Weitere Mengen werden über den Thyssengas-Netzkopplungspunkt v. a. für Janinhoff geliefert. Es ist davon auszugehen, dass weitere Wasserstoff-Abnahmen (außer für Janinhoff) erst nach 2035 erfolgen. Diese Karte ist ein unverbindlicher Planungsstand aus der kommunalen Wärmeplanung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen im Text. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 202 Zusammenfassend ergeben sich aus den zu erwartenden Entwicklungen zum Hochlauf von Wasserstoff und dem Aufbau der dazu erforderlichen Infrastruktur die folgenden Prämissen und Implikationen für das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung in Münster: • Über die mögliche Anbindung an das H2-Kernnetz und unter der Voraussetzung, dass es genügend Menge zu wirtschaftlich attraktiven Preisen gibt, eröffnet sich die Option, dass Wasserstoff in Teilbereichen von Münster-Süd und in Münster-Mitte nach 2030 zur Verfügung stehen wir d. • Die Nutzung von H2 ist im Wesentlichen auf große Abnehmer beschränkt und er fordert, dass es in gemeinsamer Planung bzw. Abstimmung zu verbindlichen Anschlussverträgen kom mt. Diese Abnehmer würden sukzessive über ein Verteilnetz erschlossen, welches von den Stadtnetzen Münster errichtet und betrieben wird. Entlang zukünftig entstehender Verteilleitungen ergeben sich ggf. für einzelne Gebäude Anschlussmöglichkeiten6, die jedoch heute noch nicht konkret sind. • Eine großflächige Versorgung von Gebäuden zum Zweck der Raumwärmevers orgung analog zum heutigen Gasverteilnetz ist aktuell nicht geplant (vgl. Kapitel 5.5.9). Diese wäre für einen Wasserstoff- Verteilnetzbetreiber zudem mit sehr hohen Anforderungen verbunden, die er aktuell nicht – oder nur sehr schwer – erfüllen kann. So fordert die BNetzA-Festlegung FAUNA einen sehr detaillierten Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf die Versorgung mit Wasserstoff, welcher u. a. sehr kleinteilige Umstellungsgebiete, Nachweise zur Herkunft des Wasserstoffs und einen detaillierten Businessplan enthalten sollen. • Nichtsdestotrotz gibt es eine Abhängigkeit von wenigen Verbrauchern, dere n H2-Nachfrage entscheidend für die Entstehung eines H2-Verteilnetzes sind. Besonders während des Hochlaufs des H2- Verteilnetzes ist, ohne weitere Rahmenbedingungen, mit hohen Netzentgelten zu rechnen. Dies ergibt sich daraus, dass relativ hohe Investitionskosten anfallen, denen ver gleichsweise geringe Nachfragemengen gegenüberstehen. • Aus den beiden vorgenannten Punkten resultiert, dass es noch eine Reihe von offenen Punkten beim regulatorischen Rahmen zu H2-Verteilnetzen gibt, bei denen Handlungsbedarf bes teht. • Dementsprechend werden für Münster keine Wärmeversorgungsgebiete als Wasserstoffnetzgebiete definiert und ein Prüfgebiet Wasserstoff dargestellt. • Es wird zur Zeit von keiner Wasserstoffbeimischung ins Erdgasnetz ausgegangen. Der Wasserstoffmarkt und die Wasserstoffnetze stehen noch am Anfang ihrer Entwick lung. Insofern sind die aufgezeigten Möglichkeiten einer H2-Nutzung in Münster aus heutiger Sich t als ein mögliches Szenario zu bezeichnen, zu dem es noch keine verbindlichen Planungen oder Zusagen gibt. Mit den weiteren Entwicklungen der nächsten Jahre sollten die getroffenen Annahmen bei der Überarbeitung dieser kommunalen Wärmeplanung, die spätestens in fünf Jahren vorgesehen ist, kritisch reflektiert und bei Bedarf angepasst werden. Für die Stadtwerke und Stadtnetze bedeutet dies, die weiteren Entwicklungen zum Was serstoffhochlauf sowohl zur Infrastruktur (insbesondere Kernnetz) als auch zum Markt und den r egulatorischen Rahmenbedingungen nachzuverfolgen. Darüber hinaus ist auch eine zyklische Analyse zur Wasserstoffnachfrage von großen Abnehmern in Münster erforderlich z. B. im Zuge der Aktualisierung des Gasnetzgebietstransformationsplans. Auf diesen Entwicklungen basierend ist dann eine Konkretisierung der Planun gen und eine anschließende Realisierung einer lokalen Wasserstoffinfrastruktur möglich. 6 Nach GEG § 71f ist Wasserstoff eine Erfüllungsoption, solange der Einsatz von 65 % grünem oder blauen Wasserstoff nachgewiesen wird. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 203 6.3.6 Potenzielle Versorgung mit Biomethan Im Stadtteil Münster-Sprakel könnte sich langfristig die Möglichkeit einer Ve rsorgung mit Biomethan ergeben. Grundlage hierfür ist die bestehende Anbindung von Münster-Sprakel an d as Erdgasnetz der Stadtwerke Greven, welches wiederum an eine H-Gas-Leitung der Thyssengas angeschlossen ist. In diesem Stadtteil fungieren die Stadtnetze Münster als nachgelagerter Netzbetreiber der Stadtwerke Greven. Thyssengas beobachtet in der Region eine zunehmende Nachfrage nach Einsp eisemöglichkeiten für Biomethan und prüft langfristig die Option, die bestehende Leitung vollständig auf Biomethan umzustellen. Diese Perspektive eröffnet die Möglichkeit, Endkund*innen in Münster-Sprakel zukünftig d irekt (also nicht nur bilanziell) mit Biomethan zu versorgen. Allerdings sind für eine solche Umsetzung noch zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen, weshalb das Gebiet im Zielszenario auch nicht als Prüfgebiet ausgewiesen wir d. Bedingungen für die Umsetzung Damit eine Versorgung mit Biomethan in Münster-Sprakel realisiert werden kann, müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein: • Konkretisierung der Pläne durch die Netzbetreiber: Sowohl Thyssengas als Transportnetzbetreiber als auch die Stadtwerke Greven müssen ihre langfristigen Planungen konkretisieren. Insbesondere ist der Weiterbetrieb der Netze als Biomethan-Netze über das Jahr 2045 hinaus entscheide nd. • Klärung des regulatorischen Rahmens: Für eine reine Biomethan-Versorgung sind klare gesetzliche und regulatorische Vorgaben erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Regelungen zu Netzentgelten sowie die Berücksichtigung marktlicher Aspekte. Letzteres umfasst unter anderem de n Wechsel aller Kund*innen von einem Erdgas- auf ein Biomethanprodukt bei einer Umstellung. • Transparente Kommunikation mit den Kund*innen: Eine solche Umstellung erfordert eine umfassende und transparente Information der Endkund*innen. Nur so kann sichergestell t werden, dass die Lösung bekannt ist und aktiv genutzt wird. Ansonsten entscheiden sich zu viele A bnehmer für alternative Versorgungslösungen, was wiederum zu einer niedrigen Anschlussdichte und somit hohen Netzentgelten führen würde. • Verfügbarkeit von Biomethan : Es muss ausreichend Biomethan in wirtschaftlich attraktiven Mengen und marktfähigen Preisen zur Verfügung stehen, um eine Versorgung sicherzustellen. Bewertung der Lösungsoption Obwohl Biomethan grundsätzlich eine langfristige Option für die Versorgung von Müns ter-Sprakel darstellt, gibt es derzeit erhebliche Unsicherheiten. Die Vielzahl an zu erfüll enden Bedingungen und die damit verbundenen Herausforderungen machen Biomethan nicht zur naheliegendsten und siche rsten Lösung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Dennoch bleibt die Möglichkeit einer Biomethan-Versorgung ein Aspekt, der weiter geprüft und im Zuge der nächsten Planungszyklen bewertet werden sollte. 6.3.7 Dezentrale Versorgungsgebiete Alle Gebiete, die außerhalb der in Abbildung 70 (Seite 139) dargestellten Wärmenetzgebiete und Prüfgebiete liegen, sind dezentrale Versorgungsgebiete. Um die Gebäude in den Prüfgebieten eindeutig bilanzieren zu können, wird für das Zielszenario angenommen, dass diese Gebiete ebenfalls dezentral vers orgt werden. In dezentralen Versorgungsgebieten stehen Hauseigentümer*innen versch iedene Technologien für zukünftige Heizungsanlagen zur Verfügung. Generell kann jede Heizungsanlage, die mit einem Anteil von mindestens 65 % Wärme aus erneuerbarer Energie betrieben wird, zur zukünftigen Versor gung eingesetzt werden. Die 65 %- Anforderung gelten aktuell für neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten un d werden in Münster ab dem Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 204 01.07.2026 ebenfalls beim Einbau von neuen Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken verbindlich. Intakte bestehende Heizungssysteme mit einem EE-Anteil u nter 65 % können auch nach Mitte 2026 weiter betrieben werden. Gemäß der Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes mus s jedoch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung für alle Heizungsanlagen – auch in den dezentralen Versorgungsgebieten – bis spätestens zum Jahr 2045 ein Pfad zur vollständigen treibhausgasneutralen Ver sorgung aufgezeigt werden. Für das Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung wird angenommen, dass die de zentralen Versorgungsgebiete überwiegend durch eine Heizungsumstellung auf Wärmepumpen geprägt sind. Dabei spielen neben Luftwärmepumpen auch Erdwärmepumpen eine Rolle, vor allem in Ber eichen mit größeren Flurstücken und ohne wasserrechtliche Einschränkungen. Weitere Bausteine können – wenn auch punktuell – der Austausch von Ölheizungen durch Pelletkessel oder Hybridlösungen sein. Da in Mü nster die eingesetzten Mengen an fester Biomasse bereits heute das gesamtstädtische Potenzial an verfügbarer fester Biomasse, vgl. Kapitel 5.5.6, überschreiten, wird der Zubau weiterer Heizsysteme auf Basis fester Biom asse im Zielszenario rechnerisch begrenzt. Erfolgsfaktoren Für das Gelingen der Wärmewende in dezentral versorgten Gebieten sind verschiedene Faktoren maßgeblich, die die Umsetzung der Maßnahmen auf Gebäudeebene beeinflussen. • Verfügbarkeit von Handwerks-, Technik- und Beraterressourcen: Die Vielzahl an umzustellenden Heizungsanlagen stellt eine erhebliche Herausforderung für die Kapazitäten des Handwerks, der technischen Fachbetriebe und der Energieberatenden dar. Um diese Kapaz itäten und deren erforderlichen Ausbau mittel- und langfristig sicherzustellen und d en Handwerksbetrieben und Herstellern längerfristige Planungssicherheit zu geben, braucht es einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen hinsichtlich der Anforderungen an die Heizungsumstellung nach GEG und der Förderbedingungen des BEG. Hier sieht das Gutachter-Konsortium insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht, dies zu gewährleisten. Kurzfristige, politisch motivierte Diskussionen übe r Ziel und Inhalt von GEG und BEG sind wenig hilfreich und führen zu enormer Verunsicherung aller Ressourcen-Bereiche. Mit der gebotenen Planungssicherheit können auch die erforderlichen Sc hulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen greifen und zunehmend in Anspruch genommen werden. • Hoher Anteil an Luftwärmepumpen: Der breite Einsatz von Luftwärmepumpen über alle Gebäudetypen hinweg erfordert die Sicherung geeigneter Aufstellflächen, insbesondere bei größeren Gebäuden wie beispielsweise Schulzentren. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bestehen be sondere Anforderungen an die Umsetzbarkeit, aus denen sich technische und gestalterische Einschränk ungen ergeben können. Hier gilt es, bestehende Hürden frühzeitig zu identifizieren und im Planungsprozess zu berücksichtigen. Um Engpässen im Stromnetz zu vermeiden, ist eine vorausschauende Netzplanung not wendig. • Einsatz von Biomasse: Der modellierte Einsatz von Biomasse übersteigt die lokal verfügbaren Potenziale. Ein Ausgleich erfolgt über den Bezug von Pellets und teilweise Kaminholz aus dem regionalen Umland. Dennoch ist ein sparsamer und gezielter Einsatz von Biomasse erforder lich, um Nutzungskonflikte mit anderen Sektoren zu vermeiden. • Verantwortung der Gebäudeeigentümer*innen: Die Umsetzung dezentraler Versorgungslösungen liegt vollständig in der Verantwortung der Eigentümer*innen. Auch die Entscheidung, ob im Falle der Verfügbarkeit von Fernwärme der Anschluss beantragt oder eine individuel le dezentrale Versorgung realisiert werden soll, fällt in die Verantwortung der Eigentümer*innen. Der Fortschritt hängt nicht nur von individuellen Investitionsentscheidungen, sondern auch von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderanreizen ab. Wie im Bereich der Kapazitäten von Handwerk, Technik (Herstellern) und Beratern ist hier ist insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht, eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 205 • Soziale Dimension: Die finanzielle Belastung verteilt sich unterschiedlich – Eigentümer*innen tragen die Investitionskosten, während Mieter*innen von den laufenden Energiekosten betroffen sind. Eine sozial ausgewogene Ausgestaltung der Förderinstrumente ist daher entscheidend. Auch h ier ist in erster Linie die Bundesregierung in der Pflicht, eine langfristig verlässliche Ausgestaltung z u gewährleisten. Die kommunale Verwaltung kann hier allenfalls im Rahmen ihrer begrenzten Mögl ichkeiten punktuell nachschärfen hinsichtlich besonderer Erfordernisse in Münster. • Gebäudespezifische Unterstützungsstrategien: Aufgrund der räumlichen und baulichen Heterogenität sind differenzierte Strategien zur Unterstützung der Gebäudeeigentümer*innen erforderlich. Beratungsangebote, Informationskampagnen und quartiersbezogene Ansätze können h ier einen Beitrag leisten. • Priorisierung von Biogas: Die vorhandenen Biogaspotenziale werden insbesondere zur Deckung von Spitzenlasten in Fern- und Nahwärmenetzen benötigt und sollten möglichst nicht zum Ersatz dezentraler Erdgasmengen eingesetzt werden. 6.4 Entwicklung der Wärmebilanz Die Entwicklung der Wärmebilanz beschreibt die Veränderung der Wärmeversor gung und des Wärmebedarfs im Zeitverlauf. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Entwicklung des Wärmebedarfs in den Gebäuden sowie der Transformation der Wärmeversorgung hin zu klimaneutralen Technologien . Die Transformation der Wärmeversorgung ist in der folgenden Abbildung 119 anhand der Wärmebedarfsdeckung im Zeitverlauf dargestellt. Es sind die Beiträge der Zieltechnologien und der Wechsel weg von heute noch fossilen Heizsysteme zu erkennen, wie auch die Wärmebedarfsreduktion in Höhe von 16 %. Abbildung 119: Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 Gut zu erkennen ist zudem der Zuwachs der Fern- und Nahwärmebedarfe; hier zusammengefasst als Wärmenetze. Der absolute Zuwachs fällt aufgrund der Sanierungsaktivitäten trotz Nachverdichtung und Netzausbau moderat aus. Relativ gesehen steigert sich der Anteil von Wärmenetzen am Wärmemarkt jedoch von rd. 21 % auf rd. 28 %. Weiterhin zeigt sich ein sukzessiver Rückgang von Erdgas, Heizöl, Flüs siggas und Stromdirektheizungen. Deren Versorgungsanteile teilen sich größtenteils auf Wärmenetze, Luft- und Erdwärmepumpen auf. Wärmepumpenanwendungen machen im Zieljahr 2045 voraussichtlich 65 % der an Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 206 der Deckung des Wärmebedarfes aus . Beginnend mit 2030 und verstärkt ab 2040 werden auch Wasserstoffanteile an der Bedarfsdeckung erkennbar. Dies betrifft, wie in Kapitel 6.3.5 erläutert, industrielle und gewerbliche Wärmeerzeugung, welche heute noch auf Erdgas basieren, un d sich im Jahr 2045 auf rd. 3 % des Wärmebedarfs über Wasserstoffanwendungen summieren. Weitere Wasserstoffanteile sind indirekt auch im Bereich der vorgelagerten Fernwärmeerzeugung eingeplant. Die in Kaminen sowie in Holzhackschnitzel- und Pelletheizungen eingesetzten Mengen an fester Biomasse überschreiten bereit s heute das gesamtstädtische Potenzial an verfügbarer fester Biomasse, vgl. Kapitel 5.5.6. Aus diesem Grund wird der Zubau weiterer Heizsysteme auf Basis fester Biomasse rechnerisch begrenzt. Der Anteil von Biomasse im Jahr 2045 beträgt rd. 3 % . Des Weiteren wird kein zusätzlicher Ausbau von Dach-Solarthermieanlagen , welche insbesondere in Verbindung mit Biomasseanlagen energetische Synergien ermöglichen, jedoch in Flächenkonkurrenz zu Dach- PV-Anlagen stehen, berücksichtigt. Lokal erzeugtes Biogas, welches he ute in geringem Maße zur direkten Deckung des Wärmebedarfs eingesetzt wird, hat bis 2045 Bestand. Es wird angenommen, dass weitere Biogas- Mengen zur zentralen Erzeugung von Nahwärme eingesetzt werden, vgl. Kapitel 6.3.2. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 207 Abbildung 120: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirks ebene im Basisjahr Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 208 Abbildung 121: Verteilung der Wärmebereitstellung auf Bezirks ebene im Zielszenario 2045 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 209 Abbildung 120 und Abbildung 121 visualisieren die Transformation der Wärmebereitstellung auf Bezirksebene ausgehend vom Basisjahr bis hin zum Zieljahr der Wärmeplanung 2045. Wäh rend in Münster-Mitte ein Fernwärmeanteil von 55 % erreicht wird, überwiegen in den übrigen Bezirken die dezentralen Lösungen. Münster- West kommt aufgrund der Fernwärme der Universität, Fernwärmeanteilen in Gievenbeck und Mecklenbeck sowie der Nahwärme in Roxel und Albachten auf einen Anteil von 28 % des Wärm ebedarfes, der aus Wärmenetzen gedeckt wird. In Münster-Nord sowie auch in Münster-Südost beträgt der Wärmenetz-Anteil 13 % und resultiert aus der bestehenden Fernwärme in Coerde für Münster-Nord bzw. Ausbau- und Verdichtungsmaßnahmen in Gremmendorf für Münster-Südost. Der Anteil an Wärmenetzen im Bezirk Münster -Hiltrup beträgt im Zieljahr der Wärmeplanung 5 % und setzt sich aus Nahwärme in Amelsbüren und Hiltr up zusammen. Münster-Ost, wo im Basisjahr keine Wärmenetzanteile verzeichnet werden, entsteht im Ortsteil Handorf e in zukünftiges Nahwärmenetz, welches im Zieljahr 0,2 % des Wärmebedarf in Münster-Ost ausmacht. In allen Bezirken außer Münster-Mitte machen Wärmepumpen den Großteil der Wärmebedarfsdeckung im Jahr 2045 aus. Während über das gesamte Stadtgebiet hinweg die Aufteilung zwischen Luft- und Erd-Wärme pumpen an der Wärmebedarfsdeckung etwa 80 % zu 20 % beträgt, zeigt sich in Münster-West und Münster-Südost eine deutliche Verschiebung hin zu mehr Erdwärmepumpen. In Münster-Mitte wird n ur ein geringer Anteil an Erdwärmepumpen eingesetzt, was auf die bestehenden Wasserschutzgebiete und hydrogeologisch sensiblen Bereiche in weiten Teilen dieses Bezirks sowie auch die im Vergleich zu den Außenbereiche n geringeren Freiflächen auf den Grundstücken zur Unterbringung von Sonden oder Kollektoren zurückgeht. Weiterhin geht aus der Grafik hervor, dass in den Bezirken Münster-Hiltrup und Münster-West, also dort wo die beiden potenziellen Netzkopplungspunkte zum H2-Netz liegen, auch potenzielle Großverbrau cher Wasserstoff zur Deckung des Prozesswärmebedarfes einsetzen könnten. Die Anteile am Wärmebedarf belaufen sic h auf 5 % in Münster-West und bis zu 15 % in Münster-Hiltrup. Der Biomasseanteil beträgt über alle Bezirke hin weg maximal 8 %. 6.5 Entwicklung der Energie- und Treibhausgasbilanz Die Endenergiebilanz in Abbildung 122 zeigt den rückläufigen Energiebedarf sowie den Wechsel von Erdgas, Erdöl und Flüssiggas hin zu Wärmenetzen, Wasserstoff und Strom mit einer Reduk tion des Endenergieeinsatzes auf etwa 49 % des Ausgangswertes. Der Endenergiebedarf sinkt von 2.787 GWh/a im Basisjahr auf 1.370 GWh/a im Jahr 2045. Hierein spielt zum einen der Rückgang des Wärmebedarfes, z um anderen aber auch der Umstieg auf effizientere Wärmeerzeuger, insbesondere Wärmepumpen. Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der Bilanzierung des Endenergieeinsatzes in Wärmepumpen nur der Stromeinsatz zum An trieb der Wärmepumpen einbezogen ist. Die ohnehin klimaneutrale Umweltwärme aus Erdreich und Umgeb ungsluft ist hier in Anlehnung an die Bilanzierung im GEG nicht dargestellt. Die Umweltwärme in der Fernwärme ist h ingegen als Teil der Endenergie eingerechnet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 210 Abbildung 122: Transformation der Endenergiebedarfsdeckung bis 2 045 Die Entwicklung der Treibhausgasbilanz als wichtigster Kennwert der kommunal en Wärmeplanung wird in Abbildung 123 nach Energieträger bzw. Heizungstechnologie aufgeschlüsselt. Bis zum Jahr 2030 z eigt sich eine Reduktion um 32 %, bis 2035 um 55 % und bis zum Zieljahr 2045 um 97 % im Vergleich zum Basisjahr. Dass auch im Zieljahr 2045 noch geringe Restemissionen vorhanden sind, liegt an der Berechnungsmethodik für die Emissionsfaktoren sowie dem Einbezug von Vorketten. So wird allen Energieträger n inkl. grünem Strom, Wasserstoff, Biomasse und Biogas auch in der Zielbilanz einen THG-Faktor z ugewiesen, auch wenn im Zielszenario alle Einsatzmengen zur Fernwärmeerzeugung sowie zur dezen tralen Erzeugung vollständig klimaneutral sind. Abbildung 123: Transformation der THG-Emissionen bis 2045 6.5.1 Exkurs Zielszenario Wärmeplanung und Städtisches Ziel zur Erreichung der Klimaneutralität 203 0 Die Wärmeplanung für die Stadt Münster fokussiert hinsichtlich der Erreichung d er Klimaneutralität im Wärmemarkt gemäß § 1 des Wärmeplanungsgesetzes auf das Zieljahr 2045. Grundsätzlich soll unter Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und unter Ausnutzung der ortsspezifischen Möglic hkeiten und Optionen das Ziel der Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 211 Klimaneutralität auch früher erreicht werden können. So strebt die Stadt Münster unter dem Motto „Münster wird Klimastadt" Klimaneutralität und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels an. 2019 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass Münster mögli chst bis 2030 klimaneutral werden soll. Die Stadtverwaltung hat vor dem Hintergrund dieses Beschlusses hierzu verschiede ne Konzeptstudien und Masterpläne, Untersuchungen und Analysen erarbeitet, die die Erforder nisse, die notwendigen Rahmenbedingungen und besonders die unterschiedlichen Handlungssp ielräume von der kommunalen Ebene, der Landes-, Bundes- und EU-Ebene aufzeigen. Dazu gehören u.a. • Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 • Konzeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 • Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 • Masterplan 100% Klimaschutz • Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 Im Kern zeigten diese Untersuchungen bereits 2021, dass eine bilanzie lle Klimaneutralität bis 2030 nur theoretisch zu erreichen gewesen wäre, wenn alle Ebenen und alle handelnden Akteure ihren maximalen Handlungsspielraum ausschöpfen. Aus dem Szenario Klimaneutralität 2045 der Kommunalen Wärmeplanung und dem über 20 Jahre laufenden Umsetzungsprozess bis zum Zieljahr resultiert für den Wärmemarkt zwangslä ufig ein Zielkonflikt zwischen dem städtischen Ziel Klimaneutralität 2030 und der gemäß Wärmeplanung für die kommen den 5 Jahre erwarteten Entwicklung bis 2030. In Abbildung 124 sind die Ergebnisse des Transformationspfades der Wärmeversorgung gemäß Wärmepl anung dargestellt. Bis zum Jahr 2045 wird Klimaneutralität der Wärmeversorgung erre icht. Hinsichtlich der THG- Emissionen ist dies gleichzusetzen mit einem Rückgang gegenüber dem Basisjahr 2023 um rd. 97 %. Restemissionen resultieren aus Vorketten der Stromerzeugung un d der Bereitstellung von regenerativen Brennstoffen. Eine „Nullemission“ von Treibhausgasen ist bilanziell nicht erreichbar. Für das Jahr 2030 beläuft sich der Rückgang der THG-Emissionen auf rd. 33 %. Der im Rahmen der Wärmeplanung erarbeitete Transformationsprozess ist dabei sehr vielschichtig und beinhaltet : • Gebäudesanierungen mit einer Startsanierungsrate der Bestandsgebäude von 0,8 % p.a., die bis 2045 linear auf 1,5 % p.a. gesteigert wird mit den entsprechenden Sanierungstiefen (vgl. Abbildung 68 in Kapitel 6.2). Im Jahr 2030 beträgt die unterstellte Sanierungsrate rd. 1 % p.a. Hinzu kommen die Einsparungen aus Klimaeffekten (fortschreitende Erwärmung) und im Bereich Trinkwarmwasser und Prozesswärme. Der Wärmebedarf geht mit diesen Prämissen bis 2030 bereits um rd. 7 % gegenüber 2023 zurück. • Umstellungen im Bereich der dezentralen Wärmeversorgung von Gas und Öl auf regenerative dezentrale Systeme (überwiegend Wärmepumpen) und Neuanschlüsse an die Fernwärme. Hierbei wird bereits eine ambitionierte Umstellung von rd. 35 % der Gasheizungen und rd. 42 % der dezentralen fossilen Heizungen (Öl, Flüssiggas) bis 2030 auf dezentrale regenerative Energieträger und die Fernwärme unterstellt (vgl. Abbildung 119: Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 • Ausbau der Fernwärme und ein parallel einsetzender, ambitionierter Transfor mationsprozess der Fernwärmeerzeugung mit Errichtung zentraler großer Erzeugungsanlagen auf Basis r egenerativer Wärmequellen wie Oberflächengewässer (Dortmund-Ems-Kanal), Kläranlagenablauf in d er Hauptkläranlage, Freiflächen-Solarthermie und Geothermie. Die bis 2030 im Rahmen der Wärmeplanung unterstellte Entwicklung ist insgesamt als ambitioniert zu bezeichnen und mit einer Reduzierung der THG-Emissionen um ein Drittel als er ster wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 212 Klimaneutralität einzustufen. Die erfolgreiche Umsetzung erfordert nicht nur en tsprechende Motivation und Handlungsbereitschaft der gesamten Stadtgesellschaft, sondern wird maßgeblich auch durch die von der Politik in Bund, Land und Stadt gesetzten Randbedingungen beeinflusst werden. H ierbei wurde vor allem auf Bundesebene unterstellt, dass der bereits eingeschlagene Weg zur Unterstützung der Transformationsmaßnahmen für den Wärmemarkt auch weiterhin konsequent besc hritten wird. Hier sind insbesondere zu nennen: • Gesetzliche Anforderungen an Heizungssysteme gem. GEG mit Bereitstellung v on Fördermitteln für Gebäudesanierungen und dezentrale Heizungssanierungen gemäß BEG • Förderung der Transformation der Fernwärme gemäß BEW und KWKG bzw. deren Weiterentwicklung • Umsetzung des Zieles, bis 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu decken. • Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen insbesondere im Energiesektor (Fernwärme-Erzeugung und -Verteilung, Stromnetze ) Die Gegenüberstellung des städtischen Ziels Klimaneutralität möglichst bis 20 30 und der aus dem Szenario Klimaneutralität 2045 der KWP bis zum Jahr 2030 zu erwartenden Entwicklun g offenbart einen Zielkonflikt. Aus dem Prognosemodell zur Kommunalen Wärmeplanung resultiert eine Reduzierung der THG-Emissionen bis 2030 um rd. ein Drittel. Die weiteren zwei Drittel sind im Zeitraum 2031 bis 2 045 umzusetzen. Trotz der deutlichen Streckung des Umsetzungszeitraums gegenüber dem ursprünglichen Ziel d er Stadt Münster muss der Umsetzungsprozess gemäß KWP als ambitioniert gesehen werden. Hierbei ist nicht nur die gesamte Stadtgesellschaft gefragt. Wesentliche Voraussetzung ist auch eine verlässliche, z ielgerichtete Gesetzgebung und Förderlandschaft. Abbildung 124: Transformation der THG-Emissionen und Einsparungen im Ve rgleich zum Basisjahr 6.6 Investitionsrahmen für die Wärmetransformation Die Umsetzung der Wärmetransformation ist mit erheblichen Investitionen verbu nden, sowohl im Bereich des Infrastrukturausbaus, der Gebäudesanierung wie auch der dezen tralen und zentralen Technologiewechsel. Demgegenüber stehen vermiedene Ersatzkosten fossiler (Kessel-)Anlagen, vermiedene bzw. reduzierte Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 213 Brennstoffeinsätze sowie Förderprogramme zur Abminderung der Umstellungs kosten. Alle im folgenden genannten Investitionswerte sind bezogen auf den Preisstand 2025 und verstehen sich netto z zgl. MwSt. Eine detaillierte und abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit der H andlungsfelder ist aufgrund der Vielfältigkeit und Heterogenität der Gebäudesituationen und auch wegen d er unklaren zukünftigen Fördersituation nicht möglich. Gleichwohl ist aber eine Abschätzung des I nvestitionsvolumens möglich. Dazu sind im Technikkatalog [13] zur kommunalen Wärmeplanung Eckwerte gegeben, die im Folgenden genutzt und ggf. wie beschrieben ergänzt wurden. Abbildung 125 zeigt eine Übersicht der angesetzten Investitionskosten über die thermische Leistung der Anlagen. Abbildung 125: Angenommene spezifische Investitionskosten für einzelne Ma ßnahmen (netto, vor Förderzuschüssen) Neben den oben gezeigten spezifische Kostenkennzahlen gemäß Technikk atalog wurde für den Fernwärmeausbau ein Kostenkennwert von 2.300 € pro Trassenlänge im Stadtbereich angesetzt und für die Hausanschlussleitungen ein durchschnittlicher Wert von rd. 6.900 € netto je Anschluss. Die gesamten Baukosten neuer Fernwärmeerzeuger wie Flusswasserwärmepumpen und Kessel für klimaneutrale Gase wurden anhand von Kostenkennwerten des Technologiekataloges und Erfahrungswerten aus kon kreten Planungsprojekten innerhalb des Gutachter-Konsortiums und der Stadtwerke Münster abgebildet un d liegen in einer Bandbreite von 150 €/kW für Kessel bis 2.000 €/kW für spezielle Großwärmepumpen. Zusätzliche Kosten für Anbindungsleitungen, Verrohrung, Messtechnik, Speicher, etc. wurden pauschal berücksichtigt. Diese Kostenansätze sind als allgemeine, für Fernwärmeprojekte typische Kennzahlen zu verstehen und nicht als konkrete Projektkosten mit Ortsbezug. Die Kosten für die energetische Sanierung der Gebäudehülle wurden lit eraturbasiert in Abhängigkeit der Sanierungstiefe zwischen 100 € und 600 € pro Quadratmeter Energiebezugsfläche angese tzt [7]. Für das Zielszenario ergibt sich ein rechnerisches Investitionsvolu men von rd. 4.664 Mio. € bis 2045. Dieses umfasst die wesentlichen Bausteine der Wärmewende, nämlich die energeti schen Mehrkosten der Gebäudesanierung, die Umstellung von Gas- und Ölheizungen auf Wärmepumpen sowie den Aus- und Umbau der Fern- und Nahwärme. Es ist zu beachten, dass hier ausschließlic h die Investitionen dargestellt sind. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 214 Zukünftige Energiekosten für den Betrieb der Anlagen sowie Energiekosteneinsparungen durch Sanierung wurden nicht einberechnet. Den Aufwendungen gegenüber stehen Einsparungen im konventionellen Anlagenbau v on rd. 1.089 Mio. € durch Wegfall der Ersatzinvestitionen in Gas- und Heizölkessel sowie der vermie dene Reinvest in die Erzeuger der Wärmenetze. Zudem fällt ein Großteil der Maßnahmenfelder unter die Fördermechani smen der Bundesförderprogramme BEW und BEG und kann nach derzeitigem Stand mit 30 % - 50 % Investitionszuschuss gefördert werden. Eine überschlägige Aufteilung auf den Zeitrahmen bis 2045 und die 32 3.000 Einwohner*innen Münsters führt bei Berücksichtigung von im Mittel 30 % Investitionszuschüssen auf ein en Investitionsanteil von rd. 33 € je Einwohner*in und Monat. Diese Kenngröße dient lediglich der Einordnung der großen Investitionssumme. Sie ist nicht als Kostenbelastung jedes einzelnen zu verstehen, da es, z.B. durch Sanierung, auch Einsparungen in den Betriebskosten gibt und auch nicht alle Investitionen direkt oder indir ekt durch die Bürgerschaft getätigt werden müssen. Abbildung 126: Abschätzung des Investitionsrahmens (netto) der Wärmewende in Münster Die Aufteilung der Investitionen lt. Abbildung 126 zeigt aber auch, dass das Investitionsvolumen für die Sanierung der Gebäude mit 1.729 Mio. € und 46 % Anteil an den kumulierten Investitionen der größte Posten ist, aber nur zu rd. 24 % zur Zielerreichung beiträgt. Zweitgrößter Posten ist die deze ntrale Heizungsumstellung auf Wärmepumpen und Biomasse inkl. vermiedenem Reinvest in dezentrale Anlagen mit 1.336 Mio. € bzw. 35 % gefolgt von allen mit dem Fern- und Nahwärmeaus- und -umbau zusammenhängende n Bereichen mit 716 Mio. € bzw. 19 %. Es ist zu beachten, dass Investitionen in Wasserstoff-Infrastruktur und Wasserstoff-betriebene Wärmeerzeugung (hier Mehrkosten gegenüber dem Betrieb mit Erdgas bzw. Biomethan) aufgrund der h ohen Unsicherheiten Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 215 hinsichtlich der Wasserstoff-Verfügbarkeit und der Preise für Wasser stoff-Technologien nicht berücksichtigt wurden. 6.7 Wärmekosten für die Endkunden Im Folgenden wird die Spanne der zukünftigen Wärmekosten für Endkunden ex emplarisch anhand eines typischen kleineren Mehrfamilienhauses abgeschätzt. Hierbei handelt es sich um eine gutachterliche Einschätzung, die nicht unmittelbar die Ansicht der Stadtwerke Münster wi derspiegeln muss. Alle im Folgenden genannten Preise und Vollkosten verstehen sich brutto inkl. MwSt mit Preisstan d Anfang 2025. Bei Betrachtung der zeitlichen Entwicklung sind die Nominalwerte inkl. einer allgemein en Preissteigerungsrate von 2 % p.a. dargestellt. Ein wesentlicher Aspekt der Wärmewende ist der Einfluss auf Endkundenpreise, die sich für verschiedene klimafreundliche Heizungsoptionen ergeben und die aller Voraussicht n ach für alle Optionen eher steigende Tendenzen haben werden. Eine eindeutige Antwort ist dabei aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren und der unterschiedlichen Betroffenheit der verschiedenen Akteure allerdings kaum möglich: • Die Energiepreise für Brennstoffe zum Heizen und zur Stromerzeugung hän gen heute wie in Zukunft von Weltmarktpreisen, internationalen Transportwegen und Wettbewerbsintensitäten ab. Dies gilt für Erdgas und Heizöl genauso wie für zukünftige Wasserstoffimporte als auch Pellets und Scheitholz. • Die regulierten Netzentgelte für Erdgas und Strom können sich je nach Entwi cklung der Absatzmengen und Netzinvestitionen bzw. im Fall der Erdgasnetze mit teilweisen Stilll egungen deutlich anders entwickeln als die allgemeine Preissteigerungsrate. Zusätzlich kann es weite re Anpassungen am regulatorischen Rahmen geben, die sich wiederum auf die Netzentgelte auswirken. • Der Strompreis wiederum hängt sowohl von Brennstoffpreisen und Netzentgelten als auch den CO 2- Kosten ab, wobei dieser Anteil durch die zunehmend erneuerbare Erzeugung weniger relevant wird. • Der CO 2-Preis wiederum ist ein eher politisch beeinflusster Preis, der sich d urch gezielte Verknappung von Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel ergibt. Hier hat es in den vergangenen 10 Jahren große Schwankungen gegeben. Diese haben auf die Brennstoffpreise im Einsatz außerhalb des Emissionshandels (Haushalts- und Gewerbereich) aufgrund gesetzlich gesetzter Obergrenzen bisher nur wenig Einfluss gezeigt. • Neben diesen eher marktlich oder regulierungsseitig geprägten Komponenten enthalten alle Endkundenpreise mehr oder weniger hohe Anteile von Steuern, Umlagen und Abgaben, die sich ebenfalls verändern können. • Die neben den Energiepreisen vor allem bei kleineren Anlagen hohen Ante ile der Installationskosten werden durch Förderprogramme gemindert, die ebenfalls mit Unsicher heiten versehen und für die Zukunft nicht garantiert sind. • Der Ausbau der Fernwärme erfordert Investitionen in Netze und Erzeugungs anlagen und auch hier werden Zuschüsse durch Förderprogramme bereitgestellt, um die Kosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. • Darüber hinaus werden die spezifischen Heizkosten auch durch den energetischen Gebäudestandard, den Klimawandel, Sanierungsaktivitäten und Verbrauchsverhalten bestimmt. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Münster wurden zwei unterschiedliche Pr eispfade modelliert, ein niedriges Preisszenario und ein hohes Preisszenario. Sie setzen auf den he utigen Preisrelationen (Stand Anfang 2025) wie folgt auf: Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 216 • Fernwärme (Preisblatt der Stadtwerke), • Erdgas (typischer Endkundenpreis inkl. Umlagen, Anlehnung an Gastarife in Mün ster sowie Online- Angebote), • Strom (Endkundenpreise mit Sondertarif Wärmepumpe als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG). Die beiden Preisszenarien sollen einen möglichen Bereich der Preisentwick lung mit Unter- und Obergrenzen aufzeigen und sind nicht direkt aus den periodisch erscheinenden (inter-)nationalen Energiepreisszenarien abgeleitet (z.B. World Energy Outlook der internationalen Energiepreisagentur). Vielmehr wurden ausgehend vom Preisniveau in 2025 für die verschiedenen Energieträger und CO2 sowie die zuzuordnenden Umlagen mit Ansätzen für die durchschnittlichen langfristigen nominalen Steigerungsraten Unter- und Obergrenzen skizziert. Die für die börsengehandelten Energieträger Erdgas und Strom bzw. CO 2 verfügbaren Forward-Preise wurden hierbei berücksichtigt. Annahmen für Preiselemente im Niedrigpreispfad: • Bei den CO 2-Preisen im nationalen Emissionshandel wurde zunächst die Deckelung der CO 2-Umlage gem. BEHG auf 65 €/t in 2026 auf 2027 ausgedehnt. Für die Entwicklung ab 2028 bis 2030 wurden die Forwards der CO 2-Preise im europäischen Emissionshandel und ab 2031 eine Steigerungsrate von nominal 2 % p.a. unterstellt. Bis 2040 steigt der CO 2-Preis damit von aktuell 55 €/t bis 2040 auf 103 €/t. • Für die Großhandelspreise für Strom und Erdgas wurde angenommen, dass diese gem. den börsennotierten Forward-Preisen zunächst bis 2030 noch sinken und ab 2030 einer Steigerungsrate von 2 % pro Jahr unterliegen. • Bei den Netzentgelten für Erdgas wurde eine Steigerungsrate von 2,0 % p ro Jahr nominal bis 2029 und 2,5 % ab 2030 angenommen. • Die Netzentgelte für Strom wurden zunächst mit 2,5 % Steigerungsrate und ab 20 30 mit 3 % nur leicht über Inflation angesetzt. • Heizöl erfährt im Niedrigpreisszenario eine Steigerungsrate von 2 % p.a.. Annahmen für Preiselemente im Hochpreispfad: • Bei den CO 2-Preisen im nationalen Emissionshandel wurde zunächst die Deckelung der CO 2-Umlage gem. BEHG auf 65 €/t in 2026 auf 2027 ausgedehnt. Für die Entwicklun g ab 2028 wurde durch Verknappung eine jährliche Steigerung von 5 % p.a. unterstellt. Bis 2040 steigt der CO 2-Preis damit von aktuell 55 €/t auf 137 €/t • Für die Großhandelspreise für Strom und Erdgas wurden 5 % Steigerungsrate angen ommen. Damit würden die Großhandelspreise für Erdgas bis 2035 auf 57 €/MWh ansteigen. Bis 2040 steigen die Erdgasbörsenpreise auf rd. 73 €/ MWh an. • Bei den Netzentgelten für Erdgas wurde in Anlehnung an das Szenario mit Pre isdämpfungsmaßnahmen aus [6] eine Steigerungsrate von 5 % pro Jahr nominal bis 2030 und danach 8 % pro Jahr an genommen. • Bei den Netzentgelte für Strom wurden mit zunächst 2,5 % Steigerungsrate und ab 2030 mit 4 % etwas höhere Werte angesetzt als im Niedrigpreispfad. Die Steigerungsraten sind jedoch deutlich niedriger als im Gasbereich, da im Strombereich keine Mengenrückgänge zu erwarten sind. • Heizöl erfährt im Hochpreisszenario eine Steigerungsrate von 5 % p.a.. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 217 Die in Abbildung 127 dargestellten Endkundenpreise für Erdgas stellen einen typischen Abnahmefal l für ein kleines Mehrfamilienhaus im Bestand mit 3 bis 6 Wohneinheiten mit 54 MWh Wärm ebedarf und 30 kW Wärmeleistung dar. Für die künftig zu erwartenden Gaspreise wurde berücksichtigt, dass bei dem hier betrachteten Fall einer neuen Heizungsanlage im Falle fossiler Brennstoffe ab 2029 gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG ) steigende Anteile biogener Brennstoffe (hier: Biomethan als Beimischung) eingesetzt werden müssen (2029: 15 %, ab 2035 30 %). Diese sind absehbar teurer als Erdgas, allerdings ist für diesen Anteil auch keine CO 2-Abgabe fällig. Für Heizungen, die ab dem 01.07.2026 eingebaut werden, gilt die Anforderun g von mindestens 65 % Erneuerbarer Energien. Zu erkennen ist, dass die Gaspreise in beiden Fällen ansteigen werden, im N iedrigpreispfad schon über der Inflationsrate und im Hochpreispfad sehr deutlich. Die Endkundenpreise steigen bis 2040 um 59 % (Niedrigpreispfad) bzw. 148 % (Hochpreispfad). Wesentliche preisbestimmende F aktoren sind dabei: • die steigenden CO2-Kosten, die heute noch weniger als 10 % des Endkundenpreises ausmachen, • die steigenden Gasnetzentgelte in beiden Preispfaden, die sich durch den Rückgang des Gasabsatzes und Umlage auf weniger Menge sowie schnellerer Abschreibungen gemäß behördlichen Genehmigungen (BNetzA) ergeben werden, • und die Verpflichtung des GEG, dass beim Neueinbau einer Gasheizung ab de m Jahr 2029 allmählich ansteigende Anteile von (teurerem) Biomethan einzusetzen sind. Abbildung 127: Preispfade für einen Endkundenabnahmefall Erdgas mit 54 MWh Wärmebedarf (entspricht rd. 63 MWh Erdgas nach Brennwert Hs), *) ab 2029 mit gesetzlich verpflichtender Beimischung von Biomethan, brutto mit Umsatzsteuer Die weiteren Endkundenpreise wurden in den beiden Preispfaden wie folgt abgeleitet: • Strom für Wärmepumpen: Ableitung eines typischen Endkundenpreises, wobei hier die CO 2-Preise und Netzentgelte weniger relevant sind. Insbesondere hinsichtlich der Ne tzentgelte ist zu anzumerken, dass diese hier anhand von konstanten Preissteigerungsraten fortgeschrieben wurden . Zur detaillierteren Abschätzung der Entwicklung der Netzentgelte wird eine tiefergehende, ü ber die KWP hinausgehende, Stromnetzanalyse und Netzentgeltberechnung empfohlen. Mit den hier get roffenen Annahmen erhöhen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 218 sich die Endkundenpreise von 2025 bis 2040 nur um 25 % (durchschnittlich 1,5 % p.a., Niedrigpreispfad) bzw. 72 % (durchschnittlich 3,7 % p.a., Hochpreispfad). • Fernwärme: Ableitung anhand der aktuellen von den Stadtwerken veröffentlic hten Preisgleitklausen bis 2029. Ab 2030 Berücksichtigung eines Zuschlags für grüne Fernwärme bei gleichzeitiger Reduktion des Kostenelements für Erdgas. Von 2025 bis 2040 steigen die Endkundenpr eise leicht um 3 % (durchschnittlich 2,2 % p.a., Niedrigpreispfad) bzw. um 76 % (dur chschnittlich 3,9 % p.a., Hochpreispfad). Bei der Einordung muss berücksichtigt werden, dass in allen Szenarien eine allgemein e Preissteigerungsrate von 2 % bereits enthalten ist, die alleine bereits rd. 35 % im Zeitraum von 2025 b is 2040 ausmacht. Heizkostenvergleich Im Folgenden werden die resultierenden Wärmegestehungskosten aus Kund ensicht auf Basis der dargestellten Preispfade berechnet. Dabei kommt ein standardisierter Heizkostenrechner (ENERKO Heizkostenve rgleichstool) zum Einsatz, der nach der Methodik der VDI 2067 die Gesamtkosten von Wärme versorgungssystemen im Vergleich berechnet. Ausgewählt wurde der oben bereits dargestellte Versorgungsfall eines Gebäud es mit 30 kW Wärmeleistung bzw. 54 MWh/a Wärmebedarf. Hierfür wurden vier Versorgungslösung bewertet, jeweils mit Einbau einer neuen Wärmeerzeugung für Raumwärme und Trinkwarmwasser: • Einbau einer neuen Gasheizung als Ersatz einer bestehenden Anlage gem. GEG- Anforderungen (verpflichtende Beratung, Einsatz von Biomethan ab 2029), • Anschluss an das Fernwärmenetz zu den aktuellen Konditionen, • Einbau einer Luft-Wasserwärmepumpe, • Einbau einer Erdwärmepumpe / Sole-Wasserwärmepumpe mit Erdsonden. Die Investitionskosten der Varianten wurden dem Technikkatalog Wärmeplanung [28] entnommen und z.T. etwas angepasst. Sie beziehen sich jeweils auf einen 30 kW Bedarf ohne besondere Schwierigkeiten bei der Umstellung. Eventuell notwendige umfangreiche Sekundärmaßnahmen, wie sie vor allem bei U mbau auf Wärmepumpen auftreten können, wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig besondere Hemmnisse oder Zusatzkosten (große Entfernungen, Umbau der Stromversorgung). Berücksichtigt wurden jedoch die regulären Förderzuschüsse des Bun desprogrammes BEG von 30 % Basisförderung für die förderfähigen Varianten Fernwärme und Wärmepumpen. Son derkonditionen, wie sie z.B. für private Eigentümer*innen mit geringem Einkommen gelten, wurden hier nicht berücksic htigt. Abbildung 128 visualisiert die prognostizierte Spanne der Wärmevollkosten. Hinterlegt ist hier eine Mischkalkulation aus Kapitalkosten, betriebsgebundenen Kosten und Energiekos ten. Die Auswertung zeigt zum einen, dass nahezu alle Varianten heute relativ dicht zusammen liegen in einem Bereich von 15 bis 20 ct/kWh brutto. Lediglich die aufwändige Erdwärmepumpe, hier mit mindestens vie r Erdsondenbohrungen, liegt mit 22 ct/kWh etwas höher. Die Entwicklungsdynamik ist aber deutlich unterschiedlich. Die fossile V ariante mit Erdgas zeigt entsprechend der oben angegebenen Preissteigerung der Endenergie in beiden Preispfaden eine etwas stärker ausgeprägte Steigung. Auch die Bandbreite zwischen den zwei Preispfaden und damit de r Einfluss der Energiepreise ist deutlich ausgeprägter als bei den übrigen Varianten. Zu beachten ist, das s hier nur die Energiepreisentwicklung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 219 ab 2026 in den Bandbreiten dargestellt wurde, nicht der Einfluss unters chiedlicher Ausgangssituationen, Gebäudestandards, Einbausituationen etc. Die Optionen mit Wärmepumpen sind stärker durch Investitionen geprägt und damit weniger anfällig für Energiepreisschwankungen. Dies wird vor allem bei der Erdwärmepumpe deutlich, die einerseits sehr teuer in der Anschaffung ist (in diesem Fallbeispiel rd. 110.000 € vor Förderung), dann aber relativ niedrige und stabilere Betriebskosten aufweist. Abbildung 128: Entwicklung der Wärmevollkosten für verschiedene He izungssysteme für den oberen und unteren Preispfad Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 220 Bei der Projektion der Fernwärmepreise ist zu berücksichtigen, dass die se auf der Einschätzung der Gutachter*innen beruht und keine Preisprognose der Stadtwerke Münster darstel lt. So ist der Fernwärmepreis nach aktuellen Preisbestimmungen mit konstanten Faktoren an die Lohnkostenentwick lung, die Erdgasbeschaffung, den bundesdeutschen Wärmepreisindex und den CO 2-Preis gekoppelt. In der hier vorgenommenen Kalkulation werden die nach WPG geforderten EE-Anteile in Wärmenetzen von 30 % ab 2030 und deren schrittweise Steigerung bis 100 % im Jahr 2045 berücksichtigt. Dies wird durch eine Umverteilung zwischen den Kostenelementen sowie über einen Zuschlag für grüne Fernwärme berücksichti gt. Für alle Heizungsvarianten werden Kostensteigerungen erwartet. Die klimaneu tralen und GEG-konformen Optionen mit Wärmepumpen oder Fernwärme hängen zukünftig weniger stark von Ene rgiehandelspreisen ab. Insbesondere die Vollkosten für Wärmepumpenanlagen liegen heute noch au f einem etwas höheren Kostenniveau. Dahingegen verteuern sich die heute noch durch die geringen Anschaffungskosten geprägten Wärmegestehungskosten für Gasheizungen stärker durch zukünftige Entwicklungen bei CO2-Preisen, steigenden Gasnetzentgelten sowie verpflichtenden Biogasanteilen ab 2029 und unterliegen grö ßeren Unsicherheiten in der Preisentwicklung aufgrund der enthaltenen Abhängigkeit von Importen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Planungshorizont dieser Wärmeplanung die spezifischen Wärmebedarfe durch Sanierung und wärmere Winter sinken werden, die spezifischen Wärmekosten aber für alle Versorgungsarten tendenziell ansteigen werden. In Summe der Effekte sind steigende Wärmekosten pro qm Wohnfläche zu erwarten. Diese liegen mindestens in Höhe der allgemeinen Preissteigerungsraten. Massive Kostensteigerungen werden jedoch nicht prognostiziert, sofern nicht wieder a ußerordentliche Ereignisse vergleichbar z.B. der Energiekrise 2022 auftreten. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 221 7 Energienutzungsplan Die Transformation des Wärmemarktes ist aufgrund des vielfachen Einsatzes strombasierter Wärmeerzeugung mit einer erheblichen Ausweitung des Einsatzes elektrischer Ener gie verbunden. Der Energienutzungsplan greift diese Thematik auf und ergänzt den Kommunalen Wärmeplan um die Auswirkung d er Wärmemarkttransformation auf die Stromnetze. Um die Bewertung des Klimawandels auf den Energieverbrauch der Stadt Müns ter abzurunden, werden im Rahmen des Energienutzungsplans im Folgenden darüber hinaus die Auswirkun gen steigender Außentemperaturen auf den Kältebedarf für die Kühlung der Gebäude und d en hierfür erforderlichen Bedarf elektrischer Leistung und Energie untersucht. Mit dieser zusätzlichen Perspektive entsteht ein umfassendes Bild de r energetischen Gesamtsituation, welches die Stadt Münster sowohl in der strategischen Planung als auch bei de r Priorisierung von Maßnahmen unterstützen kann. Eine umfassende Bestandsaufnahme des heutigen Bedarfs und der künftigen Entwicklung von Prozesskälteanwendungen in Industrie und Gewerbe und der Gesamtentwick lung des Strombedarfs für „Licht & Kraft“ kann an dieser Stelle allerdings nicht erfolgen und bleibt nachfolgenden Untersuchungen vorbehalten. 7.1 Entwicklung des Kältebedarfs Der Kältebedarf eines Gebäudes ist von den äußeren klimatischen Randbedin gungen, der Nutzungsart der Gebäude sowie dessen Bausubstanz abhängig. Im Vergleich zum Wärmebedarf fü r Raumwärme und Warmwasser spielte der Klimakältebedarf in Deutschland bislang eine untergeo rdnete Rolle. So beziffert der dena-Gebäudereport 2025 den Endenergieverbrauch für Klimakälte im Wohnbereich zu unter 1 % aller energierelevanten Anwendungen. Im Nichtwohnbereich liegt der Endenergieve rbrauch für Klimakälte bei rd. 4 %. Dabei entfällt 91 % des gesamten Verbrauchs von Klimakälte auf den Nichtwohngebäudeber eich [29]. Dementsprechend existieren derzeit nur wenige Studien, die belastbare R eferenzwerte zum Kältebedarf bereitstellen oder die Entwicklung des Kältebedarfs flächendecken d auf Ebene ganzer Städte untersuchen. Um den Kältebedarf für Münster dennoch abschätzen und prognostizieren zu könn en, werden die im Folgenden beschriebenen Annahmen getroffen. Methodik In der Stadtklimaanalyse Münster wird davon ausgegangen, dass das wahrscheinl ichste Szenario für die Temperaturentwicklung in Münster das RCP 8.5-Szenario (Representative Concentration Pathway 8.5) des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist. Das RCP-8.5- Szenario beschreibt einen „Weiter -so-wie- bisher“-Pfad und geht von einer Zunahme der globalen Mitteltemperatur um ca. 4 °C zum Ende des 21. Jahrhunderts gegenüber dem Zeitraum 1985-2005 aus. Für Münster pr ojiziert dieses Szenario, dass es im Zeitraum 2031-2060 etwa 48 Sommertage pro Jahr geben wird. Sommertage sind Tage, an denen die Tageshöchsttemperatur mindestens 25 °C erreicht oder überschreite t. Im Vergleichszeitraum 1971-2000 betrug die Anzahl der Sommertage pro Jahr noch 29, im Zeitraum 1991-2020 wu rden 38 Sommertage pro Jahr verzeichnet. Diese Anzahl an Sommertagen entspricht in etwa der Anzahl Kühltagen. Für eine Kühlgrenztemperatur von 20 °C im Tagesmittel beträgt nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes die rech nerische Anzahl an Kühltagen in Münster im langjährigen Mittel der letzten 20 Jahre 36 Tage. Im Rahmen dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass an Sommertagen gekühlt wird und die Anzahl an Kühltagen entsprechen d der Anzahl an Sommertagen um 26 % bis 2045 steigt. Zur Berechnung des aktuellen Kältebedarfs von Nichtwohngebäuden werden die Teilenergiekennwerte laut Bundesanzeiger [30] verwendet. Diese stellen Richtwerte für den Energieverbrauch eines energieeffizienten Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 222 Altbaus dar. Die Bedarfe des Uniklinikums sowie weiterer großer Kliniken im Stadtg ebiet werden anhand einer Studie zur Kältetechnik [31] angenommen. Die spezifischen Kennwerte werden anhand Nutzungsart der Gebäude auf den Datensatz von Münster übertragen. Der absolute Energiebedarf ergibt sich über die Ene rgiebezugsfläche der Gebäude. Die Umrechnung auf den Raumkältebedarf erfolgt unter Anna hme der Verwendung von KompressionsKältemaschinen mit einer Leistungszahl (EER von engl. Energy Efficien cy Ratio) von 4. Für Wohngebäude wird literaturbasiert [32] ein aktueller Kältebedarf von 10 kWh/m² angesetzt. Für die Gebäude der Universität mit zentraler Kälteversorgung werden die bekannten, gemessenen Kältev erbräuche verwendet. Um aus dem Kältebedarf den prognostizierten Nutz- und Energieverbrauch für Kält e ableiten zu können, müssen Annahmen über die Anteile an aktuell und zukünftigen gekühlten Flächen getroffen werden . Tabelle 41: Annahmen zu aktuell und zukünftig gekühlten Flächen Wohngebäude GHD und Industrie Öffentliche Gebäude (ohne Uni und Kliniken) Uni und Kliniken 2025 6 % 50 % 20 % 100 % 2045 40 % 90 % 50 % 100 % Aktuell wird in rd. 6 % der Haushalte in Deutschland zumindest ein Te il der Wohnfläche gekühlt, wohingegen in 50 % der Büro- und Verwaltungsgebäude Klimatisierungsvorrichtungen installie rt sind [33]. Es wird davon ausgegangen, dass diese Anteile bis 2045 signifikant steigen. Dabei orientiert sich die Steigerung des Anteils an gekühlten Flächen im Wohngebäudesektor zum einen an den angenommenen sani erten Flächen. Für diese sanierten Bereiche wird unterstellt, dass das Thema Kühlung künftig mitgedacht wird und entweder die installierten Wärmepumpen auch für den Kühlbetrieb genutzt werden oder ergänzend Klimaanl agen bzw. andere dezentrale Kälteerzeuger zum Einsatz kommen. Zum anderen werden voraussic htlich gekühlte Dachgeschosse im nicht sanierten Gebäudebestand berücksichtigt. Ergebnisse Unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik ergibt sich ein aktueller Kältebedarf der Gebäude in Münster von 234 GWh/a. Dieser Wert ist als theoretischer Bedarf zu interpretieren , der entstünde, wenn sämtliche Gebäude im Stadtgebiet gekühlt würden. Während der Kältebedarf rd. 8,5 % de s derzeitigen Wärmebedarfs ausmacht, entspräche der daraus resultierende Endenergiebedarf unter der Annahme des Einsatzes energieeffizienter Kompressionskältemaschinen nur rd. 2 % des aktuellen Endenergiebedarfs im Wärmemarkt. Ausgehend von den prognostizierten klimatischen Entwicklungen wird erwartet, dass dieser Kältebedarf bis 2045 um 26 % auf 295 GWh/a steigt. Hinzu kommen prognostiziere Kältebedarfe von Neubauten in Höhe von insgesamt 73 GWh/a, sodass der Bedarf für Klimakälte im Jahr 2045 rd. 341 GWh/a beträgt. Dies entspricht einem Anteil von 16 % des Wärmebedarfs und 6 % des prognostizierten Endenergiebedarfs im Jahr 2045. Wird nun gemäß Tabelle 41 berücksichtigt, dass nicht alle Gebäude und Flächen gekühlt wer den, ergeben sich die in Abbildung 129 gezeigten Verbräuche. Der aktuelle Kälteverbrauch wird auf 57 GWh/a ges chätzt. Es ist zu beachten, dass keine stadtweiten Statistiken oder Messwerte zur Ermittlung der realen Verbräuche vorliegen. Bis zum Jahr 2045 steigt der Verbrauch auf 219 GWh/a Nutzenergie. Dies e ntspricht unter der Annahme, dass die Kälte vorwiegend durch Kompressionskältemaschinen erzeugt wird, rd. 55 GWh/a Endenergie für Kälte in Form von Strom im Jahr 2045 . Im Vergleich dazu beträgt das technische Potenzial zur Stromerzeugung über Dach- Photovoltaik-Anlagen 1.056 GWh/a, vgl. Kapitel 5.6.1. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 223 Abbildung 129: Szenarien für den Kältebedarf in den Jahren 2025 und 2045 nach Sektoren Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kältebedarf, bezogen auf die ab solut benötigte Endenergie im Gebäudebestand, voraussichtlich auch zukünftig eine untergeordnete R olle im Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden einnehmen wird. Gleichwohl kann es punktuell Gebiete mit hohen Kältebedarfen geben, beispielsweise Neubaugebieten oder kleinräumige Gebieten mit hohen Kältebedarfen im Wohn- oder Gewerbebereich. Für solche Bereiche kann eine netzgebundene Kältev ersorgung, etwa über kalte Nahwärmenetze, die im Sommer Kälte und im Winter Niedertemperaturwärme liefern, eine mögliche Option darstellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Kältebedarfs dezentral gedeckt wird. Im Wohngebäudebestand dürften hierfür vor allem raumweise Klimageräte verwende t werden, während im Neubau eine zunehmende Nutzung von reversiblen Wärmepumpen für Kühlzwecke erwartet wird. In Gewerbe-, Industrie oder öffentlichen Gebäuden können je nach Nutzung zusätzlich zentrale Systeme wie Kaltwassersätze oder mechanische Lüftungsanlagen mit integrierter Kühlung zum Einsatz kommen. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass Kältebedarfe saisonal auftreten un d es an heißen Tagen zu Lastspitzen kommen kann. Aufgrund der Gleichzeitigkeit hoher solarer Ein strahlung, hoher Kältebedarfe und hoher Photovoltaikerträge kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Anteil des Kältebedarfs, ggf. in Kombination mit Batterien, künftig durch lokal erzeugten PV-Strom gedeckt werden kann. 7.2 Entwicklung des Strombedarfs für die Wärmeerzeugung Die Entwicklung des Strombedarfs für dezentrale Wärmepumpen lässt sich dire kt aus den im Zielszenario der Wärmeplanung, vgl. Kapitel 6.5, ermittelten Endenergiemengen herleiten. Unter der Annahme der mitt leren Jahresarbeitszahlen gemäß Tabelle 4 beträgt der Strombedarf für dezentrale Wärmepumpen im Jahr 2045 rd. 555 GWh/a . Der Anstieg über die Jahre verhält sich nahezu linear. Im Vergleich dazu betrug der gesamte Strombedarf in Münster in den Jahren 2021-2023 durchschnittlich 1.174 GWh/a. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 224 Abbildung 130: Dezentral installierte elektrische Leistungen im Jahr 2045 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 225 Zur Ermittlung der maximalen elektrischen Wärmepumpenleistungen werden im Sinn e einer Abschätzung zur sicheren Seite konservative Winter-COPs von 2,1 für Luft-Wärmepumpen und 2,6 für Erdwärmepumpen angesetzt. Anhand dieser und der Vollbenutzungsstunden für einzelne Gebäudenutzungen, welche je nach Gebäudetyp zwischen 600 - 2500 h/a liegen, wird die prognostizierte elektrische Leistung aus den Wärmemengen abgeleitet. Diese beträgt im Zieljahr der Wärmeplanung 406 MW, und wird in Abbildung 130 auf die Bezirke aufgeteilt dargestellt. Hinzu kommt eine Spitzenlast von rd. 65 MW ele ktrisch aus der zentralen Fernwärme- und Nahwärmeerzeugung. 7.3 Entwicklung der Stromproduktion aus Photovoltaik und Windenergie Die möglichen Entwicklungspfade für die Stromproduktion aus Photovoltaik un d Wind werden im Folgenden anhand der bestehenden Zielwerte für Münster beschrieben. Dachflächen-Photovoltaik Das technische Potenzial für Strom aus Dachflächen-Photovoltaik beträgt 1.056 GWh/a, vgl. Kapitel 5.6.1. Dieses wurde im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung anhand des Solardachkatasters der Stadt Münster [15] für alle Dachflächen berechnet und aufsummiert. Aus den im Marktstammdatenregister [24] gemeldeten PV-Anlagen lässt sich hochrechnen, dass das Potenzial bereits zu rd. 12 % bzw. 124 GWh/a und 151 MWp ausgeschöpft wird. Es existieren verschiedene Zielwerte für die zukünftige Entwicklung: • So beschreibt die Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 einen Zielwert von 1.0 50 GWh/a, was einer Erschließung von 100 % des im Rahmen der KWP ermittelten technischen Pote nzials und somit auch einer Erschließung von 100 % der möglichen Dachflächen entspricht. • Dieser Zielwert von 1.300 MWp installierter Leistung bzw. 1.050 GWh/a wi rd im Integrierten Flächenkonzept Münster [15] aufgegriffen. • Der Zielwert des Bundes ist im EEG 2023 festgeschrieben und beträgt 200 GWp auf Dachflächen in Deutschland bis 2040. Wird dieser Zielwert anhand der Einwohner*innen heruntergebrochen, ergibt sich ein Zielwert für Münster von 767 MWp bzw. 652 GWh/a. Dieses Ziel e ntspricht beispielhaft einer Ausnutzung des Potenzials auf 68 % der Wohngebäude, 50 % der öffentl ichen Gebäude und 50 % der Gewerbegebäude und wird in Abbildung 130 auf Bezirksebene aufgeteilt dargestellt. Freiflächen-Photovoltaik Das technische Potenzial für Strom aus Freiflächen-Photovoltaik beträgt 1.1 86 MWp bzw. 1.170 GWh/a, vgl. Kapitel 5.6.2. Zur Ermittlung des Freiflächen-Potenzials im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wurden die im Integrierten Flächenkonzept Münster [15] ermittelten Flächen potenziale aufgegriffen, energetisch bewertet und als theoretisches und technisches Potenzial kategorisiert. Für den Zielwert Münsters wird an dieser Stelle auf das IFM [15 ] verwiesen, welches für die Freiflächen- Photovoltaik einen Zielwert von 1.100 MWp installierter Leistung bzw. 1. 000 GWh/a nennt. Bei einem Flächenpotenzial von 2.061 ha in privilegierten Bereichen nach BauGB, im Umfeld von Windenergiestandorten und in potenziellen Agri-PV-Bereichen plus 435 ha Potenzialflächen in erweiterten Korridoren und nicht privilegierten Bereichen, entspricht dieser Zielwert einem genutzten Fläc henanteil an allen Potenzialflächen von rd. 40 %. Windenergie Das technische Potenzial für Strom aus zusätzlicher Windkraft beträgt 240 GWh/a, vgl. Kapitel 5.6.3. und resultiert aus Flächenanalysen des IFM [15], in dem Potenzial- und Prüfbere iche für Windkraft dargestellt werden. Das Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 226 technische Potenzial entspricht 20 zusätzlichen Windkraftanlagen der 6 MW-Klasse. Die 32 bestehenden Anlagen mit einer rechnerischen Stromerzeugung von 142 GWh/a sind an dieser Stelle nicht ins Potenzial eingerechnet. Zielwert ist laut Integriertem Flächenkonzept Münster [15] eine install ierte Leistung von insgesamt 90 GW aus Windkraft, was dem Bau von 3-4 zusätzlichen Windkraftanlagen der 6 MW-Klass e entspricht. Über die aktuell bestehenden Anlagen ist dieses Ziel bereits zu 79 %, entspricht 71 MW installierter Leistung, erfüllt. Bei Ausschöpfung des darüber hinaus bestehenden technischen Potenzials, würde d er Zielwert sogar übererfüllt. Zusammenfassend ist für die Produktion von Strom aus Windenergie auf dem Stadtge biet Münster von einer zukünftigen Erfüllung oder Übererfüllung der aktuellen Ziele auszugehe n. Die Zielwerte für die Stromerzeugung aus Photovoltaik gemäß IFM [15] liegen hingegen mit der vorausgesetzten Belegun g aller Dächer mit Dach- Photovoltaik und einer Ausnutzung von 40 % der Freiflächenpotenziale in einem sehr ambitionierten Bereich. Somit wird für die Stromerzeugung aus Photovoltaik in Münster aktuell von einer zukünftigen Untererfüllung der Zielwerte ausgegangen. 7.4 Kritische Würdigung der Zielnetzplanung Strom der Stadtnetze Münster Im Rahmen des Energienutzungsplans Münster erfolgt in Abstimmung mit den Stadtnetzen Münster eine kritische Würdigung der Zielnetzplanung Strom. Dabei wird die zukunftsgerichtete Planung der Stadtnetze Münster für das Stromnetz auf hoher Flugebene untersucht. Ziel ist ein Abgleich der Annahm en der Stadtnetze Münster zur Entwicklung der Wärmeversorgung mit den neu vorliegenden Ergebnissen der KWP. Die Stadtnetze Münster haben in den Jahren 2023 und 2024 – vor Vorliegen der Ergebnisse der KWP – eine detaillierte Zielnetzplanung für das Stromnetz erstellt und damit die Grun dlage für eine strukturierte Weiterentwicklung des Stromnetzes geschaffen. Die zukünftige Versorgungsaufgabe i m Mittel- und Hochspannungsnetz wurde dabei analysiert und die notwendigen Netzverstärku ngen und Ausbaubedarfe abgeleitet. Die Planung basiert auf den damals entwickelten Szenarien-Annahmen. Teil dieser Szenarien-Annahmen ist der zukünftige Ausbau der Wärmetechnol ogien, die auf das Stromnetz als Lasten (z. B. dezentrale Wärmepumpen) oder Erzeuger (z. B. BHKW für die Fernwärmeversorgung) wirken. Diesen Annahmen können nun die Ergebnisse der KWP gegenübergestellt werden. Die Analyse ergab dabei Unterschiede zwischen den bisherigen Annahmen d er Zielnetzplanung und den Ergebnissen der KWP insbesondere im Hinblick auf dezentrale Wärmeerzeuger. Die KWP basiert erwartungsgemäß auf einer detaillierteren Untersuchung der Wärmeversorgun g in Münster. Dennoch mussten sowohl in der KWP als auch in der Zielnetzplanung Prognosen zur zukünftigen Entwicklung getroffen werden (z. B. zur Biomasse-Nutzung), die teilweise voneinander abweichen und somit eb enfalls unterschiedliche Ergebnisse bedingen. Dementsprechend sollten die Stadtnetze Münster bei der Weiterentwicklu ng ihrer Zielnetzplanung die eigenen Prognosen unter Berücksichtigung der KWP fortschreiben und in V erbindung mit der tatsächlichen Entwicklung der Wärmeversorgung den bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes planen und umsetzen. Bei den zentralen Wärmeerzeugern für Wärmenetze basieren KWP und Zielnetzplanung im Wesentlichen auf dem Transformationsplan der Stadtwerke und Stadtnetze Münster. Allerdings konnte d ie Berücksichtigung dieser Aspekte in der Zielnetzplanung nicht bewertet werden, da deren Ergebnisse n icht auf Ebene der Fernwärmeerzeugung aufgeschlüsselt sind. Es wird empfohlen, die Erkenntnisse aus dem Abgleich mit den Ergebnissen der KWP zukünftig in der Zielnetzplanung Strom der Stadtnetze Münster zu berücksichtigen. Im Zuge eine r Aktualisierung der Zielnetzplanung erscheint es zudem sinnvoll, die Fernwärmeerzeugung d etaillierter auszuweisen, um einen eindeutigen Bezug zum Transformationsplan zu ermöglichen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 227 8 Umsetzungsstrategie und Maßnahmen Gemäß § 20 des WPG umfasst ein kommunaler Wärmeplan eine Umsetzungsstrategie mi t konkret von der planungsverantwortlichen Stelle zu realisierenden Maßnahmen. Dabei ist zunächst der Wirkungsbereich der Strategie abzugrenzen. Der Konzern Stadt Münster, als Zusammenschluss der Ver waltung sowie der städtischen Tochterunternehmen, verfügt im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten sowie der privatrechtlichen Organisationsformen über einen eigenständigen Gestaltungsspielraum, um den Prozess de r Dekarbonisierung der Wärmeversorgung konsequent voranzutreiben. Gleichzeitig bestehen Abhängigkeiten in Richtung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen des Bundes und des Landes. Veränd erungen in diesen übergeordneten Rahmenbedingungen, etwa durch Anpassungen von Förderprogrammen, gesetzl ichen Vorgaben oder energiepolitischen Zielsetzungen, können sich unmittelbar auf die Planungs- u nd Umsetzungspraxis in Münster auswirken. Die zentrale Aufgabe besteht somit darin, vor dem Hintergrund bestehend er übergeordneter Unsicherheiten, unmittelbar aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse und den Implikationen des Zielszenarios heraus eine kohärente und konsequente Übersetzung in Maßnahmen für d en Konzern Stadt Münster im möglichen Wirkungsbereich abzuleiten. Ausgangspunkt für diesen Schr itt bildet das Zielszenario, welches als normativ-strategisches Szenario einen Entwicklungspfad bis 2045 zur Erreich ung der klimaneutralen Wärmeversorgung in Münster skizziert. Es liefert wertvolle strategische Erkenntnisse, die als zentrale Orientierungspunkte für die Ableitung von Bedarfen und Maßnahmen im Rahmen der Umsetzungsstrategie dienen. Daneben bilden die strategischen und prozessualen Erkenntniss e aus dem begleitenden Beteiligungsprozess (vgl. Kapitel 2) eine flankierende Grundlage für die inhaltlic he Ausgestaltung der Maßnahmen. Das Ergebnis ist eine umfassende Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen für die Stadtve rwaltung Münster, die Stadtwerke Münster und Stadtnetze Münster als kommunaler Energieversorger sow ie weitere Akteure des Konzerns Stadt Münster. Entwickelt wurden Maßnahmen aus der kommunalen Wärmepl anung heraus, zudem werden bereits laufende Aktivitäten des Konzerns Stadt Münster in d ie Umsetzungsstrategie integriert, um den bisherigen Anstrengungen zur kommunalen Wärmewende Rechnung zu tragen. Die Umsetzungsstrategie vereint dabei drei Bausteine: • Das Verstetigungskonzept, welches die bestehenden Strukturen innerh alb des Konzerns Stadt Münster betrachtet und konkrete Vorschläge für die langfristige Integration der strategischen Fachplanung Wärme unterbreitet. • Das Kommunikationskonzept, welches aufbauend auf bereits erarbeiteten Strukture n weitergehende Vorschläge und konzeptionelle Ansätze für die Weiterentwicklung der städti schen Kommunikation der kommunalen Wärmewende darlegt. • Das Maßnahmenportfolio, welches diese Abhandlungen aufgreift und mit kurze n, prägnanten Steckbriefen mit Zuständigkeit, Zeitrahmen und Kostenschätzung 7 eine operative Handreichung liefert. 7 Hinweis: Die im Rahmen dieser Wärmeplanung dargestellten Maßnahmen und Kostensc hätzungen basieren auf dem aktuellen Wissens- und Preisstand. Veränderungen der rechtlichen, techn ischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie etwa Preisentwicklungen auf den Energiemärkten oder ve ränderte Förderkulissen, können zu erheblichen Abweichungen führen. Vor der Initiierung einzelner Projekte ist daher in jedem Fall eine erneute fachliche und wirtschaftliche Prüfung der zugrunde liegenden Annahmen erforderlich. Die Erfahrungen aus der jüngsten Energiekrise verdeutlichen, dass solche Entwicklungen erhebliche Auswirkungen auf die Machbarkeit und Priorisierung von Maßnahmen haben können. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 228 8.1 Implikationen aus dem Zielszenario Ausgangspunkte für das Maßnahmenportfolio sind die zentralen Ergebnisse des Zielszenarios. Aus den strategischen Aussagen lassen sich konkrete Anforderungen für die langfristige U msetzungsstrategie ableiten. Einige Maßnahmen adressieren dabei mehrere Implikationen aus dem Zielsze nario gleichzeitig und bilden eine umfassende Klammer. Die Struktur orientiert sich zunächst noch am Ziels zenario, ergänzt es aber bereits um übergreifende Aspekte. Im Maßnahmenportfolio werden diese dann weiter zusam mengefasst und in Kapitel 8.2 als Struktur vorgestellt. Die vertiefte Ausarbeitung der Maßnahmen erfolgt in F orm von Steckbriefen und ist unter Kapitel 12 zu finden. 8.1.1 Implementierung der Kommunalen Wärmeplanung in kommunales Handeln Das Zielszenario für die Stadt Münster skizziert, wie die Wärmeversorgung im Jahr 2045 aus sehen kann. Für 85 % des Wärmebedarfes in Münster kann aus dem Zielszenario heraus eine klare strategische Aussage hinsichtlich der technologischen Eignung getroffen werden: • 42 % des gesamten Wärmebedarfes in Münster liegen in Wärmenetzgebieten, in denen ein Anschluss an ein bestehendes oder zukünftiges Wärmenetz möglich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Gebäude dort automatisch über Fernwärme versorgt werden müssen. Der Netzanschlus s ist eine Option, keine Verpflichtung. • 43 % des Wärmebedarfes liegt in dezentralen Versorgungsgebieten In diesen Bereichen stehen für die Gebäude alle gängigen individuellen Wärmeversorgungslösungen offen, etwa Wärmepumpen, Biomasse oder hybride Systeme. Fernwärme spielt in diesen Bereichen keine Rolle 8. • Für 15 % des Wärmebedarfes kann noch keine eindeutige Aussage hinsich tlich einer zentralen Versorgungsmöglichkeit getroffen werden, weswegen diese Gebiete als Prüfgebiete ausgewiesen werden. • Neubaugebiete werden gemäß Ratsbeschluss der Vorlage V/0317/2022 eben falls als Prüfgebiete ausgewiesen. Diese übergeordneten strategischen Aussagen leiten einerseits organisatoris che, koordinative sowie kommunikative Bedarfe für die langfristige Strategie ab. Darüber hinaus erfordert der I nfrastrukturausbau für Wärme und Strom die verwaltungsseitige Unterstützung auf strategischer, organisatorischer und kommunikativer Ebene. Dies bedeutet konkret, dass Ausbaupläne, Bautätigkeiten und Ver fügbarkeiten zentral erfasst werden sollen, medienübergreifend abgestimmt und transparent kommuniziert werden. Die se Bedarfe werden über folgende Maßnahmen erfasst: • Maßnahme 1.1 – „Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt “ • Maßnahme 1.2 – „Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung“ • Maßnahme 1.3 – „Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie - und Wärmewende“ • Maßnahme 1.4 – „Koordinierte Infrastrukturplanung“ 8 Der Wärmebedarf, der insgesamt auf die dezentrale Versorgung entfällt, ist h öher. Dies liegt primär daran, dass die Anschlussquote in den zentralen Wärmenetzgebieten nicht bei 100 % ausfallen wird und somit Gebäude in zentralen Wärmenetzgebieten ebenfalls dezentral versorgt sein können. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 229 • Maßnahme 1.5 – „Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte Infrastrukturplanung" • Maßnahme 2.1 – „Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme- /Energiewende der Stadtverwaltung Münster“ • Maßnahme 2.2 – „Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bür gerinnen und Bürger sowie Kunden stärken“ • Maßnahme 4.1 – „Flächen- und Potenzialsicherung sowie Realisierungsbeschleunigung für zen trale klimaneutrale Wärmeversorgung und den Stromnetzausbau “ Darüber hinaus sind aus der Wärmeplanung heraus große Liegenschaftsbetreiber, Eigentümer*innen und weitere relevante Akteure frühzeitig einzubinden, um Akzeptanz, Anschlussquot en und Umsetzungssicherheit zu erhöhen. Dies wird über die folgende Maßnahme abgedeckt: • Maßnahme 2.3 – „Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsbetrieben“ 8.1.2 Gebäudesanierung Im Zielszenario (vgl. Kapitel 6.2) geht der Wärmebedarf bis 2045 um rund 16 % zurück. Dieser Rückgang ergibt sich aus einer Kombination von Effekten der Gebäudesanierung und klimatischen Verände rungen. Für die langfristige Strategie bedeutet dies, dass städtische Angebote zur Steiger ung der Gebäudesanierung bis 2045 beibehalten und fortgeführt werden sollten. Darüber hinaus soll ten flankierende Maßnahmen zur Deckung des Eigenbedarfes, insbesondere bei kommunalen Gebäuden, ergriffen werde n. Konkret wird dies in folgenden Maßnahmen aufgegriffen: • Maßnahme 3.1 – „Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand“ • Maßnahme 3.2 – „Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH“ • Maßnahme 3.3 – „PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden – Prüfung der Optimierung“ • Maßnahme 4.6 – „Fortführung des Förderprogramms klimafreundliche Wohngebäude“ 8.1.3 Fernwärme Fernwärme bildet einen zentralen Baustein des Zielszenarios. Ein erhebl icher Ausbau der Fernwärme ist vorgesehen (3,3 km Verteilleitungen und die Errichtung von ca. 100 – 200 neuen Hausanschlüssen p.a.), wobei die zuverlässige Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmequellen und Ab wärme sowie die Geschwindigkeit des Ausbaus die Ausweitung begrenzen. Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist für die Zielerreichung unverzichtbar, stellt jedoch eine zusätzliche Herausforderung dar. Für die langfristige Strategie bedeutet dies, dass die Fernwärme als zentraler Baustein der Wärmewende zu sichern und gezielt auszubauen ist. Die Stadtwerke und die Stadtnetze Müns ter tragen hierfür die Hauptverantwortung. Folgende Maßnahmen sichern die zentrale Rolle der Fernwärme im Maßnahmen portfolio: • Maßnahme 5.1 – „Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme“ • Maßnahme 5.2 – „Planung und Umsetzung der Kanalwasser-Wärmepumpe in Münster-Mitte“ • Maßnahme 5.3 – „Planung und Umsetzung der Klarwasser-Wärmepumpe in Münster-Nord “ Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 230 • Maßnahme 5.4 – „Planung und Umsetzung der Freiflächen-Solarthermie-Anlage in Münster-West “ • Maßnahme 5.5 – „Planung und Umsetzung der ersten Tiefengeothermie-Anlage in Münster “ • Maßnahme 5.6 – „Vorplanungen für weitere erneuerbare Wärmeanlagen zur Realisierung im Zeitr aum 2030-2040“ • Maßnahme 4.3 – „Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf“ • Maßnahme 4.4 – „Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in Wärmeerzeugung und Wärmenetze sowie Stromnetze “ • Maßnahme 4.5 – „Finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende“ • Maßnahme 4.9 – „Differenzierte Prüfung von wechselseitigen Anschluss - und Benutzungsverpflichtungen zur Sicherung hoher Anschlussquoten an leitungsgeb undene Wärmenetze" Darüber hinaus sind Lösungskonzepte und Anpassungen für dezentral e Wärmeversorgung und Gebäude mit spezifischen Heizsystemen (z. B. Gasetagenheizungen) zu entwickeln, um den Anschluss an die Fernwärme langfristig zu ermöglichen. Dies wird über folgende Maßnahmen adressiert: • Maßnahme 2.2 – „Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bür gerinnen und Bürger sowie Kund*innen stärken“ • Maßnahme 5.7 – „Senkung der Vorlauf- und Rücklauftemperatur in Zusammenarbeit mit den Kund*innen“ 8.1.4 Nahwärme Nahwärmenetze können punktuell einen Beitrag zur Wärmewende leisten, werden im Zielszenario jedoch nur in begrenztem Umfang als geeignet bewertet und sind somit keine tragende Säule de r zukünftigen Wärmeversorgung in Münster. In Albachten, Amelsbüren und Roxel bestehen zwar bereits kleinere Nahwärmestrukturen, jedoch weisen diese Netze hohe Wärmeverluste und teils sehr geringe Wär medichten auf. Für einen Ausbau müssten erneuerbare Wärmequellen wie Biogas oder Erdsonden neu erschlossen werden, was den Aufwand und die Kosten erheblich erhöhen würde (vgl. Kapitel 6.3.2 ). Unter den aktuellen Rahmenbedingungen sind diese Gebiete nur begrenzt entwicklungsfähig, we swegen die angrenzenden Gebiete hier als Prüfgebiete ausgewiesen werden und die Dekarbonisierung der Nahwärmenetze im Zen trum steht. • Maßnahme 6.2 – „Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes“ Im Gegensatz dazu bietet Hiltrup ein etwas günstigeres Ausgangsprofil (vgl. Kapitel 6.3.2). Hier existiert ein kleines Bestandsnetz, das grundsätzlich auf Erneuerbare Energien umgestellt werden kö nnte. Ein möglicher Ausbau müsste allerdings eingehend geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der potenziellen Einbindung von Wärmequellen aus der Kläranlage oder Abwärme aus der Industrie. Die techn ische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind dabei entscheidende Prüfkriterien, weswegen dieses Prüfgebiet in der Strategie als Maßnahme aufgenommen wird. • Maßnahme 6.4 – „Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten – Hiltrup“ Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 231 8.1.5 Fokus- und Prüfgebiete Das Zielszenario weist für verschiedene Gebiete in Münster den Status Prüfgebiet aus (vgl. Kapitel 6.3.3). Der Großteil der Prüfgebiete sind mögliche zukünftige Neubaugebiete, bei denen aus heutiger Sicht nur in Ausnahmefällen eine wirtschaftliche und technische Eignung für Wärmenetze beu rteilt werden kann. Dies erfordert im Zuge der Gebietsentwicklung eine verantwortliche Koordination sow ie koordinierte Infrastrukturplanung. Dieser Aspekt fällt unter die Maßnahmen der Implementi erung der kommunalen Wärmeplanung in kommunales Handeln. Ergänzend wird eine Maßnahme dezidiert zur Betrachtung der weiteren Entwicklung der Prüfgebiete vorgeschlagen, die nicht nur die Neubaugebiete einschl ießt. • Maßnahme 6.1 – „Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Wärmeversorgungsansätzen in Prüfgebieten“ Darüber hinaus finden sich Prüfgebiete in Fernwärme-Randbereichen. Für diese deutet sich zwar eine prinzipielle Eignung aufgrund der Wärmeliniendichte an, jedoch bestehen einzelne tec hnische oder wirtschaftliche Hürden, die es genauer zu prüfen gilt. • Maßnahme 6.2 – „Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes“ Die weiteren Prüfgebiete ergeben sich aus der Fokusgebietsbetrachtung. Im Fokus gebiet Kinderhaus zeigt die Möglichkeit eines Wärmenetzes technisch wie strukturelles Potenzial. Für die Strategie innerhalb der nächsten Jahre bedeutet dies eine fortlaufende Weiterentwicklung von Wärmeversorgu ngsansätzen, die Initiierung von Machbarkeitsstudien und Koordination zwischen beteiligten Akteuren. • Maßnahme 6.3 – „Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten – Kinderhaus“ Das Fokusgebiet Roxel, welches exemplarisch die Untersuchung von technischen Lösungen für Baublöcke in Form eines kleinen Netzes mit zwölf Gebäuden einschließt, bietet trot z erschließbarer erneuerbarer Quellen derzeit keine ausreichend wirtschaftliche Grundlage für eine zentrale Nahwärmeversorgung. Bei größeren Neubauzusammenhängen könnte sich die Bewertung jedoch ändern. Unter den heutigen Bedingungen wird das Gebiet nicht als Prüfgebiet fortgeführt. Für die Strategie fließen die Erkenntnisse al s inhaltliche Anforderungen in die Beratungs- und Unterstützungsangeboten ein und zahlen daher auf die kommunikative n Maßnahmen: • Maßnahme 2.1 – „Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme- /Energiewende der Stadtverwaltung Münster der Stadtverwaltung Münster “ • Maßnahme 2.2 – „Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bür gerinnen und Bürger sowie Kund*innen stärken“ • Maßnahme 4.8 – „Unterstützung lokaler Bürgerenergie- und Wärmeinitiativen “ In der Analyse der Fokusquartiere wurden nicht sämtliche Quartiere für e ine detaillierte Fokusbetrachtung ausgewählt. Einige Gebiete bieten aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen C harakteristika Anknüpfungspunkte für weiterführende Betrachtungen. Hierzu wurde eine Maßnahme für das Fokusgebiet „Wolbecker Straße“ in die Strategie eingebunden. • Maßnahme 7.1 – „Prozessbegleitung – Wolbecker Straße“ 8.1.6 Wasserstoff Im Zielszenario spielt Wasserstoff nur eine sehr begrenzte Rolle für die zukünftige Wärmeversorgung in Münster (vgl. Kapitel 6.3.5). Der Einsatz von Wasserstoff und grünen Gasen erfolgt selektiv und nicht großflächig. Dies betrifft vor allem größere Verbraucher, etwa die Spitzenlastdeckung in der Fernwärme oder bestimmte industrielle Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 232 Anwendungen, bei denen der Einsatz von Wasserstoff für eine vollständige Dekarbonisierung sinnvoll ist. Entsprechend werden keine Wasserstoff-Netzgebiete ausgewiesen. Persp ektivisch ist die Errichtung einer lokalen Wasserstoffinfrastruktur direkt von der tatsächlichen Nachfrage ab hängig und steht in enger Wechselwirkung zum nationalen Wasserstoffhochlauf und den sich entwickelnden Marktbedingungen sowie dem Ausbau der überregionalen Transportnetze (Kernnetz). Für die langfristige Strategie bedeutet dies, dass eine transparente Strategie mit kontinuierlicher Beobachtung der übergeordneten Rahmenbedingungen und Dialogen erforderlich ist. Die Transformation hinsichtlich einer Wasserstoffinfrastruktur ist eingebettet in die langfristige Transformation der Gasnetze und stellt einen Baustein hiervon dar: • Maßnahme 4.2 – „Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes “ 8.1.7 Dezentrale Versorgungsgebiete Der Großteil der Gebiete im Stadtgebiet Münster werden im Zielszenario als dezentrale Versorgungsgebiete ausgewiesen. Diese Gebiete eignen sich aufgrund ihrer Bebauungsstruktur grun dsätzlich nicht für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung. Der überwiegende Teil der dezentr alen Versorgung basiert auf Wärmepumpen mit Umgebungsluft als Wärmequelle, gefolgt von Erdsonden-Wärmepumpen und Biomasse (vgl. Kapitel 6.3.7). Für die Umsetzung der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 ergibt sic h aus dem Zielszenario ein erheblicher Transformationsbedarf. Jährlich müssen etwa 2.000 dezentrale Heizungsanlagen auf erneuerbare Wärmequellen umgestellt werden. Dies stellt sowohl technische als auc h organisatorische Herausforderungen dar, insbesondere hinsichtlich Planung, Beratung, Finanzierung und Installation . Ein großer Teil dieser Bedarfe wird über übergreifende Maßnahmen eingefangen. Ergänzt wird für den Bereich der dezentralen Versorgung insbesondere der Einbezug des SHK-Handwerks sowie weiterer Akteure in der U msetzung: • Maßnahme 2.4 – „Regelmäßige Austauschrunden mit Vertretern des SHK-, Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrikergewerkes“ • Maßnahme 7.2 – „Fortführung und Erweiterung der Tarif- und Produktwelt für die dezen trale (strombasierte) Wärmewende“ 8.2 Struktur des Maßnahmenportfolios Die Implikationen aus dem Zielszenario sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen ergeben ein Portfolio, das sich nach sieben Handlungsfeldern gliedert: 1. Governance: Beschreibt die übergeordneten Steuerungs- und Koordinationsstrukture n, die im Konzern Stadt Münster zur Umsetzung der Wärmewende geschaffen werden. 2. Kommunikation: Beschreibt kommunikative Maßnahmen der Stadtverwaltung und Stadtwerke Münster. 3. Kommunale Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen im direkten Umsetzungsbereich des Konzern Stadt Münster. 4. Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen: Beschreibt Maßnahmen die auf gesamtstädtischer Ebene durch Stadtverwaltung, Stadtwerke und Stadtnetze Münster sowie Dritte zur Realisierung der Wärmewende wirken. 5. Wärmenetzgebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in Wärmenetzgebieten im Wärmeplan. 6. Prüfgebiete: Beschreibt Maßnahmen die Prüfgebiete im Wärmeplan adressieren. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 233 7. Dezentrale Gebiete: Beschreibt Maßnahmen für die fortlaufende Entwicklung der Versorgung in dezentralen Gebieten im Wärmeplan. Insgesamt umfasst die Umsetzungsstrategie 33 Maßnahmen. Dabei ist anzumerken, dass einige der Maßnahmen nicht zwingend nur einem Handlungsfeld zuzuordnen sind. Daher ergibt es sic h, dass bspw. das Handlungsfeld „Dezentrale Gebiete“ nur zwei Maßnahmen beinhaltet, wobei fachlich inh altlich mehr Maßnahmen diesem Handlungsfeld zugeordnet werden können, jedoch aufgrund ihres übergreifenden Charakters den Handlungsfeldern „Kommunikation“ oder „Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen“ zugeordnet wurden. Die gesammelten Maßnahmensteckbriefe finden sich in Kapitel 12. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 234 9 Verstetigungskonzept Die strategischen Implikationen des Zielszenarios verdeutlichen den er heblichen Bedarf nach Abstimmung und Koordination für eine gelingende Wärmewende. Das WPG schreibt eine Prüfung und gegebenenfalls Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung alle fünf Jahre vor, wodurch die Wärmewende als komplexe und fortlaufende Aufgabe definiert wird. Die Komplexität erstreckt sich von verwal tungsinternen Bedarfen, bei denen Aufgaben, Prozesse und fachliche Schnittstellen zwischen den Ämtern ab gestimmt werden müssen, über die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Energieversorgern, die eine gemeinsame Ar beitsbasis für Infrastrukturmaßnahmen erfordern, bis hin zur Einbindung der Bevölkerun g und weiterer externer Akteure, um Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. Die Stadt Münster verfügt bereits über gut etablierte Strukturen, Formate un d digitale Tools, die erfolgreich in anderen Planungsbereichen, etwa bei der Entwicklung von Neubaugebieten ode r in der internen Baustellenkoordination, eingesetzt werden. Diese bestehenden Arbeitsweisen bieten eine tragfähige Grundlage, um Synergien zu nutzen und die Wärmewende ohne den Aufbau zusätzlicher, redundanter Strukturen in die vorhandenen Verwaltungsprozesse zu integrieren. Ziel ist es, funktionierend e Formate weiterzuentwickeln, statt neue Parallelstrukturen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, im Rahmen der Verstetigungsstrate gie die organisatorischen Aufgaben gezielt zu bündeln. Dazu zählt insbesondere die Einrichtung einer Koordinationsstelle Wärmeplanung als zentrale operative Schnittstelle für Abstimmung, Wissensmanagement und Prozesssteuerun g. Eine wesentliche Kernaufgabe dieser Stelle sollte das zentrale Monitoring sein, das den Fortschritt der Wärmewende kontinuierlich verfolgt, Ergebnisse transparent aufbereitet und die Grundlage für die künftig vorgeschriebene Fortschreibung der Wärmeplanung liefert. Ergänzend wird die Einrichtung eines Lenkungskreises bz w. einer Steuerungsgruppe empfohlen, der die strategische Ausrichtung begleitet und die Schnittstelle n zwischen Fachbereichen, Stadtwerken und weiteren relevanten Akteuren stärkt. 9.1 Koordinationsstelle Wärmewende Aufgrund des Charakters des Wärmeplans als fortlaufende Aufgabe, entsprechend § 25 WPG, wird die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle Wärmewende innerhalb des Konzern Stad t empfohlen. Die Stelle übernimmt die führende Koordinationsfunktion im Konzern Stadt und gewährleistet damit eine kontinuierliche Bearbeitung und Weiterentwicklung der Inhalte des kommunalen Wärmeplanes. Darüber hinaus verankert sie personell das Themengebiet Wärmewende und schlägt damit eine Brücke in die kommunale Gesamtentwicklung Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung wird die Fortführung der bestehen den Arbeitsstrukturen empfohlen, indem die Koordinationsstelle Wärmewende mit Mitarbeitenden von Stadtverwaltung und Stadtwerken sowie Stadtnetzen Münster agiert, um sowohl strategische sowie operati ve Entwicklungen im Konzern zu begleiten und zu überblicken. Abbildung 131: Zentrale Funktionen der Koordinationsstelle Wärme wende Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 235 Der Vorteil einer zentralen Stelle für die Wärmewende liegt in der Bündelung verschied ener Funktionen: • Ansprechpartner*in intern und extern: Die Koordinationsstelle dient als zentrale Ansprechpartner*in sowohl intern als auch extern. Sie ist erste Anlaufstelle für Fachämter, städtische Unternehmen sowie Energieversorger, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und politische Gremien. Relevante Informationen fließen hierdurch gebündelt und können entsprechend weiter verteilt we rden. • Politische Berichterstattung sowie Vorbereitung von Vorlagen: Die Stelle bereite t kontinuierlich Berichte über Fortschritte, Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen in der kommunalen Wärmewende auf. Außerdem erstellt sie Entscheidungsvorlagen und Unterlagen für politische Gremien und Führungsebenen, um eine fundierte und transparente Entscheidungsfindung zu unte rstützen. • Pflege und Aktualitätsprüfung von Daten: Eine vollständige, aktuelle und belastb are Datenbasis ist Voraussetzung für fundierte Planungsentscheidungen. Die Koordinationsstelle tr eibt voran, dass alle für die Wärmeplanung relevanten Informationen regelmäßig aktualisiert und gepflegt werden, entweder durch eigenständige Pflege oder in enger Zusammenarbeit mit Fachämtern. • Koordination von Kommunikationsmaßnahmen: Die Koordinationsstelle steuert die Informat ions- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Wärmewende. Dabei werden diese Akti vitäten in die gesamten kommunalen Kommunikationsmaßnahmen integriert, um Konsistenz, Synergien und eine e inheitliche Außendarstellung der Stadt Münster sicherzustellen. • Aktive und strategische Begleitung und Unterstützung konkreter Projekte : Die Stelle begleitet Infrastrukturprojekte und andere operative Maßnahmen der Wärmewende aktiv, durch Moderation, Netzwerkfunktion oder als verantwortliche Stelle. Sie unterstützt die Integrati on der Wärmeplanung in Planungs- und Genehmigungsprozesse und vermittelt zwischen den vers chiedenen Stakeholdern, um eine koordinierte und abgestimmte Umsetzung zu fördern. • Systematisches Monitoring der Fortschritte: Durch kontinuierliches Monitorin g werden Fortschritte bei der Umsetzung der Wärmewende erfasst und bewertet. Die Analyse von Kennzahlen, Entwicklungen und Abweichungen dient der laufenden Steuerung, der Identifikation von Handlu ngsbedarfen und der Vorbereitung der Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung. • Vorbereitung und Steuerung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibu ng: Die Koordinationsstelle plant und steuert den turnusmäßigen Fünfjahresprozess der Fortschreibung de r Wärmeplanung. Sie sorgt für die frühzeitige Aktualisierung der Datengrundlagen, die Einbindung relevanter Akteure, die Vorbereitung politischer Beschlüsse und die Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung. Neben der Bündelung von Funktionen, hinsichtlich der Fortschr eibung der Wärmeplanung, fungiert die Koordinationsstelle als verbindende Einheit im Konzern Stadt Münster und trägt dazu bei, die Wärmewende als strategische Querschnittsaufgabe in allen relevanten Bereichen dauerhaft z u verankern. Sie integriert sich in bestehende Strukturen und weitet diese bei Bedarf um die Anliegen der Wärme wende aus. Damit bildet sie das operative Rückgrat der Wärmewende in Münster. 9.2 Monitoring und Evaluation Monitoring und Evaluation übernehmen eine zentrale Funktion für die s trategische Steuerung der kommunalen Wärmewende. Sie schaffen Legitimation, indem die Wirkung der ergriffenen Maßnahm en sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus gewährleisten sie Transparenz gegenüber Politik sowie Bü rger*innen und bilden die Grundlage für ein strategisches Einlenken, wenn gesteckte Zielmarken verfehlt werden. Das Monitoring dient der systematischen und fortlaufenden Erfassung relevanter Daten, die Aufschluss über den Fortschritt der im Wärmeplan verankerten Maßnahmen geben. Es dokumentiert sowohl den Umsetzungsstand Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 236 einzelner Aktivitäten als auch strukturelle Entwicklungen im Wärmesekto r. Die Auswahl geeigneter Indikatoren ermöglicht eine quantifizierbare Bewertung zentraler Fragestellungen, etwa zur Dekarbonisierung der Erzeugung, zum Ausbau erneuerbarer Wärme oder zum Heizungswechsel im Gebäudeb estand. Beim Aufbau eines Monitoringsystems ist zugleich zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Vie lzahl möglicher Indikatoren schnell ein nahezu unbegrenztes Ausmaß annehmen kann. Daher sind klare Prioritäten sowie angemessene Erhebungszyklen festzulegen, die sowohl den gesetzlichen Anforderun gen entsprechen als auch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gewährleisten. Eine umfassende Datenerhebung ermöglicht präzise Analysen und erleichtert künftige Fortschreibungen des Wärmeplans, bedarf jedoch abges timmter personeller Ressourcen, geeigneter Datenmanagementstrukturen und einer technischen Infras truktur für kontinuierliche Auswertungen. Während das Monitoring die Datenbasis bereitstellt, ermöglicht die Evaluation die systematische Bewertung der Maßnahmen anhand der strategischen Ziele aus dem Zielszenario. Sie vergleicht beobachtete Entwicklungen mit den definierten Richtwerten, identifiziert Abweichungen und leitet ziel gerichtete Steuerungsimpulse ab. Die Evaluation fungiert damit als Schnittstelle zwischen Planung und Umsetzung. Der Ev aluationsprozess gliedert sich in die Indikatoren- und Kriterienentwicklung, Datenerfassung und Aufbereitung, die Analyse und den Abgleich mit den Richtwerten sowie die Ableitung und Umsetzung von korrigierende n Steuerungsmaßnahmen. Die Koordinationsstelle Wärmewende übernimmt hierbei die zentrale Rolle der Datensammlung, Bewertung und Kommunikation, auch in Zusammenarbeit oder Dialog mit der Steuerungsgruppe (vgl. Kapi tel 9.3). Der langfristige Aufbau einer Monitoring- und Evaluationsstruktur erfolgt idealerweise anschlussfähig an oder aufbauend auf bestehende Monitoringstrukturen der Stadt Münster, um Synergien zu nutzen und zusätzliche Aufwände zu minimieren. Dies betrifft insbesondere Schnittstellen zum Klim astadt-Vertrag, zum kommunalen Energie- und Treibhausgasmonitoring sowie zu bestehenden digitalen Werkze ugen für die Bau- und Infrastrukturplanung. Langfristig sollte ein konsistentes Monitoringkonzept entwickelt werden, das sowohl die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes erfüllt als auch die stadtinternen Steuerungsbedarfe berücksichtigt. 9.3 Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende Komplementär zur operativen Verankerung der kommunalen Wärmeplanung im Konzern Stadt sollte eine strategische Ebene eingeführt werden. Diese Steuerungsgruppe zum Thema Ener gie- und Wärmewende verleiht der gesamtstädtischen Transformation hin zur Klimaneutralität zusätzliches Gewicht und kann in übergreifenden Abstimmungsrunden frühzeitige strategische Entwicklungen vorbereiten. Die Vertreter*innen setzen sich zusammen aus einer fachämter- und dezernatsübergreifenden Verwaltungsv ertretung gemeinsam mit Vertreter*innen der städtischen Tochtergesellschaften. Abbildung 132: Zentrale Funktionen der Steuerungsgruppe Energ ie- und Wärmewende Das übergeordnete Ziel der Gruppe ist der regelmäßige Austausch und d ie konzernweite strategische Abstimmung zu Infrastrukturprojekten. Die Runde dient der regelmäßigen Schaffung von Transparenz zwischen den beteiligten Akteuren zu laufenden Aktivitäten und neuen geplante n Maßnahmen. Somit wird der Grundstein Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 237 für die Reduktion sowie Moderation von Konflikten, bspw. bei der Erschl ießung neuer Gebiete oder dem Aufbau von Energieerzeugungsanlagen, sowie für das Nutzen von Synergien gelegt. 9.4 Finanzierungsmechanismen Mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes (LWPG) Ende 2024 wird die Aufstellu ng eines kommunalen Wärmeplans für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtend. Zur Abgeltung des damit verbundenen Aufwands stellt das Land auf Grundlage des Konnexitätsprinzips einen finanziellen Belastungsausgleich bereit. Die Zuweisung erfolgt automatisch durch die zuständ ige Bezirksregierung, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Jede Stadt und Gemeinde erhält fü r die Erstaufstellung des Wärmeplans einen Grundbetrag von 165.000 Euro sowie einen Zuschlag von 1,36 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner (Stichtag: 31. Dezember 2023). Die Gesamtsumme wird gleichmäßig in Tranchen a usgezahlt, deren Anzahl von der Frist zur Fertigstellung abhängt. Die erste Auszahlung erfolgt unmittel bar nach Inkrafttreten des Gesetzes, weitere Zahlungen jeweils jährlich im nachfolgenden ersten Quartal. Dieses F inanzierungsmodell stellt sicher, dass die Kommunen die gesetzlich vorgeschriebene Erstaufstellung des Wärmeplans sachgerecht leisten können. Die Umsetzung der Wärmewende erfolgt nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung nicht durch die planungsverantwortliche Stelle selbst, sondern durch ein breites Spe ktrum gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteur*innen. Energieversorgungsunternehmen, Wohnungswir tschaft, Gewerbe und Industrie, private Eigentümer*innen sowie weitere lokale Akteure tragen die zentrale Verantwortung für die Realisierung der im Wärmeplan skizzierten Transformationspfade. Zur Unterstützung dieser Umsetzungspr ozesse stehen auf Bundes- und Landesebene umfangreiche Förderinstrumente bereit, die unterschiedliche Handlungsfelder adressieren. Diese Förderprogramme dienen der Reduktion von Investitionsbarrieren und können transformative Vorhaben in relevanten Sektoren beschleunigen. Gleichwohl ersetzen sie die erforderlichen privatwirtschaftlichen Investitionen nicht. Die Durchführung der Maßnahmen setzt in erheblichem Umfang eigenfinanzierte Beiträge der beteiligten Unternehmen, Eigentümer*innen und weiter er Akteure voraus. Fördermittel entfalten somit eine unterstützende, jedoch keine vol lkostendeckende Funktion im Rahmen der Wärmewende. Als Orientierung dienen der Förderkompass des Bundes sowie der Förder kompass des Landes Nordrhein- Westfalen, die einen strukturierten Überblick über aktuelle Förderangebote und deren Antr agsvoraussetzungen bieten. Finanzierungsinstrumente für die zentrale Wärmeversorgung Der Ausbau erneuerbarer und effizienter Wärmenetze wird insbesondere ü ber die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle9 unterstützt. Förderbausteine umfassen sowohl die Transformation bestehender Netze, etwa durch die Integration ern euerbarer Wärmequellen wie Geothermie, Solarthermie oder Großwärmepumpen, als a uch den Neubau und die Erweiterung von Netzinfrastrukturen. Diese Instrumente erleichtern Stadtwerken und Kommunen den systematischen Umbau hin zu einer weitgehend klimaneutralen Fernwärmeversorgung und reduzier en die notwendigen Eigeninvestitionen anteilig. 9https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.ht ml (Stand Dezember 2025) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 238 Finanzierungsinstrumente für die Reduktion des Wärmebedarfes durch Gebäudedämmung und die dezentrale Wärmeversorgung Für die Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudebestands stehen Zuschuss- und Kreditprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 10 sowie ergänzende Landesprogramme wie progres.nrw 11 zur Verfügung. Gefördert werden Sanierungsvorhaben, die Dämmung von Bauteilen , die Optimierung der Gebäudetechnik sowie die Umstellung auf erneuerbare Wärme. Diese Programme unterstützen insbesondere private Eigentümer*innen, Wohnungsunternehmen und institutionelle Vermie ter*innen dabei, Sanierungsentscheidungen wirtschaftlich tragfähig umzusetzen und damit langfristig Energie verbräuche und THG-Emissionen zu reduzieren. Zusätzlich stehen Mittel zur Verfügun g, die auf spezifische Einzelmaßnahmen abzielen, etwa den Austausch fossiler Heizungen, die Installation von Wärmep umpen, Hybridlösungen oder die Optimierung bestehender Heizsysteme. Solche Fördertatbestände, eben falls vor allem im Rahmen der BEG sowie über progres.nrw, ermöglichen es Haushalten und Betrieben, gezielt einzelne Schritte der Transformation umzusetzen, ohne unmittelbar eine umfassende Sanierung vornehmen zu müssen. Kommunale Finanzierungsinstrumente und zur Beteiligung von Bürger*innen Neben bundes- und landesrechtlichen Förderinstrumenten gibt es auch auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, kapitalmarktbasierte Finanzierungsinstrumente ins Leben zu rufen. Hier hat die Stadt Münster in der Vergangenheit Erfahrungen mit der erfolgreichen Platzierung grüner Schuldsche ine gesammelt, welche die zweckgebundene Finanzierung von Investitionen mit klar definierten und ökol ogischen Nachhaltigkeitskriterien ermöglichen. Neben diesen kapitalmarktbasierten Instrumenten gewinnen Bürgerbeteiligungsmodelle zunehmend an Bedeutung. Die Stadtwerke Münster verfügen in diesem Zusammenhang bereits über Erfahrungen mit partizipativen Finanzierungsformen im Bereich Erneuerbarer Energien, beispielsweise durch die Ausgabe von Nachrangdarlehen. Im Rahmen der Umsetzungsstrategie möchten die Stadtverwaltung sow ie die Stadtwerke Münster die Nutzung und Ausweitung verschiedener Finanzierungsinstru mente unter Beteiligung der Bürger*innen prüfen. 10 https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html (Stand Dezember 2025) 11 https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche (Stand Dezember 2025) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 239 10 Kommunikationskonzept Die Kommunikation bildet einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende in Münster. Sie erfüllt dabei zwei miteinander verknüpfte Funktionen: Einerseits trägt sie zur proaktiven, positiven Besetzung des Themas Wärmewende bei, indem Fortschritte sichtbar gemacht, Chancen herv orgehoben und ein gemeinsames Zukunftsbild vermittelt werden. Kommunikation schafft Orientierung, stärkt das Vertrauen in den Prozess und macht die Wärmewende als strategische Gemeinschaftsaufgabe erken nbar. Andererseits übernimmt Kommunikation eine wesentliche Lotsenfunktion, indem sie dafür sorgt, dass Bürger*innen, Eigentümer*innen, Unternehmen und weitere Akteure gezielt zu den Informatio nen und Beratungsangeboten gelangen, die sie benötigen. Gerade in einer Vielzahl von parallelen rec htlichen, technischen und finanziellen Anforderungen ist ein klar strukturiertes Informations- und Beratungsangebot entsch eidend, um die Umsetzung der Wärmewende alltagsnah zu unterstützen. Das vorliegende Kommunikationsko nzept schlägt konzeptionelle Leitlinien sowie Formatvorschläge vor, mit welchen diese zwei Funktionen bedient wer den können. 10.1 Wärmewende positiv besetzen – Leitlinien für gemeinsame Botschaften Die Wärmewende stellt einen tiefgreifenden Transformationsprozess dar, dessen Gel ingen maßgeblich von Akzeptanz, Verständnis und einer positiven Grundhaltung in der Bevölkeru ng abhängt. Eine strategisch abgestimmte, konsistente Kommunikationslinie ist daher von zentraler Bedeutung, um die Wärm ewende als gesellschaftliche Zukunftsaufgabe zu vermitteln und zugleich Orientierun g und Sicherheit zu bieten. Ziel ist es, die Umstellung der Wärmeversorgung nicht als „Abschied von Bestehendem“, sondern als „Hinwendung zu einer modernen, zukunftsfähigen Energieversorgung“ zu rahmen. Im Zentrum steht eine positive Erzählung, die die Vorteile der Transformation beto nt: Zukunftssicherheit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Komfort, langfristige Preisstabilität und Kosteneffizienz. Diese Botschaften werden ergänzt durch die Hervorhebung lokaler Wertschöpfung („Wir nutzen unsere Wärme aus Luft und Boden und halten die Wertschöpfung in Münster“) sowie der Chance, die Energieversorgung der Stadt unabhängiger und robuster zu gestalten. Zugleich erfordert eine verantwortungsvolle Kommunikation einen sensiblen Umgang mit den unterschiedlichen Handlungsspielräumen und Perspektiven der Haushalte. Einkommen, Eigen tumsverhältnisse, Gebäudezustand und individuelle Lebenslagen beeinflussen erheblich, wie gut Menschen den Transformationsprozess aus eigener Kraft bewältigen können (vgl. hierzu auch Kapitel 12). Eine zielgruppengerechte Ansprache trägt deshalb wesentlich dazu bei, Unsicherheiten zu reduzieren, Entscheidun gsprozesse zu erleichtern und Zugänge zu Beratungs- und Förderangeboten transparent darzustellen. Besonders Haushalte, f ür die die Wärmewende eine finanzielle Überforderung darstellt, benötigen erkennbare Wertschätzung, nac hvollziehbare Orientierungshilfen und klare Verknüpfungen zu Unterstützungsstrukturen. Damit kommunikative Maßnahmen wirksam greifen, müssen sie auf den bestehenden Informations- und Beratungsformaten der Stadt aufbauen und zugleich die unterschiedlichen Zielgruppen differenziert adressieren. Dies umfasst die Nutzung etablierter Kommunikationskanäle (städtische Webseite, Social Media, Print-Formate), sowie eine systematische Vernetzung mit Angeboten der Stadtwerke, der städ tischen Wohnungsunternehmen, der Verbraucherzentrale NRW und weiterer lokaler Akteure. Dur ch diese enge Verzahnung lassen sich die Chancen der Wärmewende mit konkreten, alltagsnahen Hilfestellungen verbinden und nachvollziehbar machen. Kurz- bis mittelfristig wird die Entwicklung eines Leitmotivs für die gesamtstädtische Kommunikation empfohlen. Anforderungen an ein Leitmotiv wäre die Verbindung der langfristigen Klimaziele Münsters mit den praktischen Vorteilen für Bürger*innen. Zudem sollten die verbreiteten Sorgen über Koste n, technische Komplexität oder Versorgungssicherheit adressiert werden. Es sollte einen einheitl ichen kommunikativen Rahmen schaffen, der sowohl die strategische Ebene der Wärmeplanung als auch konkrete Beratun gs-, Förder- und Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 240 Informationsangebote einschließt und dadurch konsistent in der gesamten Stadtge sellschaft verankert werden kann. 10.2 Informieren, Beraten und Lotsen Neben einer Konnotation der Wärmewende als Chance ist die zentrale He rausforderung der städtischen Kommunikation die gezielte Information, Beratung und das Weitervermitteln an geeignete Unterstützungsangebote. Die Vielzahl rechtlicher Vorgaben, technischer Opti onen und finanzieller Rahmenbedingungen führt zu einer hohen Komplexität, die viele Akteure vor Unsicherheiten stellt. Die Kommunikationsstrategie zielt daher darauf ab, Ratsuchende verlässlich zu geeigneten Angeboten zu lotsen. Aufgrund der hohen Heterogenität der anzusprechenden Zielgruppen gilt es, spezifische Botschaften und Unterstützungsangebote zu entwickeln, die auf die unterschiedlichen Komm unikationsbedürfnisse konkret eingehen. Während einige Personengruppen vergleichsweise selbstständig Entscheidu ngen treffen können, benötigen andere eine verständliche Aufbereitung von Informationen, barr ierefreie Zugänge oder intensivere Begleitung. Diese Unterschiede bestehen sowohl zwischen Eigentümer*innen u nd Mieter*innen als auch innerhalb dieser Gruppen. Grundsätzlich sollten Informationsangebote für alle Zielgruppen in untersc hiedlichen Komplexitätsstufen und leicht verständlichen Formaten bereitgestellt werden. Digitale und analo ge Zugänge ermöglichen eine breite Erreichung und leiten die Menschen gezielt zu weiterführenden Beratu ngsangeboten. Hier kann auf bestehende Beratungsstrukturen, insbesondere die Energieberatung der Verbrauche rzentrale oder im Haus der Nachhaltigkeit, Angebote der Stadtwerke sowie Förderangebote der Stadt aufgebau t werden. Diese sollten in digitalen sowie analogen Auftritten miteinander vernetzt und über die städtis chen Webauftritte sichtbar und leichter zugänglich sein. Der persönliche Kontakt sowie direkte Ansprechpersonen und niedrigsc hwellige Kontaktwege sind von zentraler Bedeutung. Dies umfasst sowohl telefonische und digitale Kontaktmöglichkeiten als auch persönliche Beratungsangebote. Eine klare Lotsenlogik, vom ersten Informationsbedürfnis bis z ur konkreten Umsetzungsberatung, unterstützt Bürger*innen dabei, individuell passende Lösungen zu finden und Entscheidungsunsicherheiten abzubauen. Daher sollten Beratungswege und Prozesse zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmt sein. Ergänzend zu den bereits bestehenden Informations- und Beratungsangeboten sollen weitere Formate entwickelt werden, deren inhaltliche Ausrichtung sich gezielt an den in der kommunale n Wärmeplanung ausgewiesenen Gebietstypen orientiert und diese Angebote systematisch erweitert. Für ein e wirksame Umsetzung ist es erforderlich, dass sowohl die städtischen Stellen als auch externe Akteure wie Energieberater*innen, Handwerksbetriebe und Planungsbüros verlässlich informiert sein und die zentralen Botschaften konsistent vermitteln können: Abbildung 133: Zentrale Aussagen gegenüber Gebäudeeigentüme r*innen entsprechend der Gebietsausweisung des Wärmeplanes Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 241 • In zentralen Wärmenetzgebieten , in denen Fernwärme bereits besteht oder geplant ist, erfolgt die Kommunikation vor allem durch die Stadtwerke. Ziel ist es Bürger*innen und Liegenschaftsbetreibende transparent über Informationen zum Ausbau und die Versorgungssituation am Gru ndstück zu informieren. Hier stehen Informationen zu Anschlussmöglichkeiten, Ausbauplänen und Zeitplänen im Vordergrund. Digitale und analoge Informationsangebote und direkte Kundenkontak te dienen dazu, die Akzeptanz zu fördern und die Umsetzung planbar zu gestalten. • In dezentralen Gebieten , in denen ein leitungsgebundener Netzausbau nicht vorgesehen ist, l iegt der Fokus auf individuellen Lösungen für Eigentümer*innen. Ziel ist es, sie ü ber ihre Handlungsoptionen zu informieren, etwa über energetische Sanierungen, den Austausch von Heizsystemen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Stadt übernimmt dabei eine koordinierende Rolle, verne tzt relevante Akteure und sorgt dafür, dass Beratung und Informationen zielgerichtet bei den I nteressierten ankommen. Dazu gehört auch die gezielte Weiterleitung an qualifizierte Berater*innen und Handwerksbetriebe , die bei der Umsetzung unterstützen können. • Bei Prüfgebieten handelt es sich um Areale, in denen der Aufbau einer zentralen Wärm eversorgung grundsätzlich möglich ist, die Umsetzung jedoch noch von verschiedenen fachlichen, ökonomischen und organisatorischen Rahmenbedingungen abhängt. Die Kommunikation in diesen Gebieten muss d aher besonders sensibel erfolgen. Informationsangebote sollten frühzeitig er folgen und transparent über den aktuellen Stand laufender Projekte informieren, wobei klar zwischen Möglic hkeiten und noch offenen Entscheidungen unterschieden wird. Eigentümer*innen mit unmittelbarem H andlungsbedarf, beispielsweise wegen notwendiger Sanierungen oder Heizungsersatz, sollten h ierbei analog zu den dezentralen Gebieten behandelt werden, damit sie zielgerichtet unterstützt und an qualifizierte Berater*innen weitergeleitet werden. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 242 11 Soziale Wärmewende: Herausforderungen, Bedarfe und Lösungsansätze Die Umsetzung der Wärmewende in Münster erfordert nicht nur eine klare Organisationsstruktur im Konzern Stadt sowie einen langfristigen Kommunikations- und Beteiligungsfahrplan. Erforderlich ist ebenso der Blick auf ihre sozialen Auswirkungen. Denn die Umsetzung der Kommunalen Wärmewende entfaltet ih re Wirkung nicht abstrakt, sondern ganz konkret im Alltag der Menschen, in Investition sentscheidungen von Eigentümer*innen, in den Wohnkosten von Mieter*innen und in den Anforderungen an Beratungs- un d Unterstützungsstrukturen. Unterschiedliche Zielgruppen haben unterschiedliche Voraussetzu ngen, Bedarfe und Barrieren, etwa mit Blick auf die Verteilung von Kosten und Nutzen, der Zugänglichkeit von Information en, der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der Fähigkeit, komplexe Entscheidungen zu treffen. Die Frage, wie sich die unterschiedlichen Bedarfe, Voraussetzungen und Barrieren in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen systematisch erfassen und operationalisieren lassen, wi rd in der wissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beantwortet. Der „WärmeGuide“ 12 [34], ein Angebot von GermanZero 13 unter wissenschaftlicher Begleitung des Öko-Instituts 14 und der KWW 15, bereitet diese Ansätze auf und bietet eine strukturierte Grundlage, um die soziale Dimension der Wärmewende in Münster geziel t zu adressieren und in die kommunale Planung zu integrieren. Das vorliegende Kapitel nimmt die soziale Dimension der Wärmewende in Münster systematisch in den Blick. Es dient dem Diskurs über die sozialen Auswirkungen der Wärmewende, mit dem Ziel, Verwaltung, Stadtwerke und politische Entscheidungsträger*innen zu sensibilisieren, sodass die soziale n Auswirkungen von kommunalpolitischen Entscheidungen im Zusammenhand mit der Wärmewende berücksichti gt werden können. Daneben wird ein Set von Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen soziale Effe kte frühzeitig erkannt, adressiert und abgemildert werden können. In diesem Zusammenhang ist vorab eine Abgrenzung zwischen kommunalen Handlun gsspielraum und bundes- sowie landespolitischem Regulierungsbereich deutlich zu machen. Viel e Instrumente sozialer Abfederung, wie das Wohngeld oder die gesetzliche Ausgestaltung von Miet- und Förderstrukt uren liegen nicht in der rechtlichen Verantwortung der Stadt Münster. Die Stadt kann diese Instrumente anwenden, b ewerben und in ihrer Wirkung flankieren, aber die Rahmenbedingungen werden auf übergeordneten Ebenen gesetzt. Die soziale Wärmwende spielt sich damit immer in einem größeren politischen Kontext ab, in dem kommunal e Maßnahmen eine ergänzende, aber keine allein tragende Säule sein können. Dennoch er gänzt das Kapitel die strategischen, organisatorischen und kommunikativen Bausteine der Verstetigung um eine Perspekti ve, die eine möglichst sozial ausgewogene und tragfähige Wärmewende in Münster unterstützt. 12 Abrufbar unter: https://waermeguide.de/05515000/technischer-ist-zustand 13 GermanZero e.V. ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich der Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland verpflichtet hat, um die globale Erwärmung gemäß den Zielvorgaben des Pariser Klima abkommens auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die Finanzierung des Vereins erfolgt überwiegend über Spenden sowie über ehrenamtliche Aktivitäten. 14 Das Öko-Institut ist eine europaweit agierende Forschungs- und Bildungseinricht ung mit Hauptsitz in Freiburg. Es berät Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu Themen wie Energiewende, Kl imapolitik, Mobilitätswende und Umweltrecht. Auftraggeber sind Ministerien auf Bundes- und Landesebene, Unternehmen, die EU sowie NGOs. 15 Das Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW) ist ein Projekt der Deutschen Energ ie-Agentur GmbH (dena) mit Sitz in Halle (Saale), welches Kommunen im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Wissen und Leitfäden zur kommunalen Wärmewende bietet. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 243 11.1 Soziale Ausgangslage Die soziale Analyse der Wärmewende in Münster basiert auf den Ergebnisse n des Sozial-Klimarats 16, der in Zusammenarbeit mit infas360 entwickelt wurde. Grundlage der Auswertung sind umfassen de Daten zu Haushalten in Deutschland, die methodisch aufbereitet und mit Blick auf d ie Fähigkeit von Haushalten, ihre Gebäude klimafreundlich zu transformieren, untersucht wurden. Aus dieser Datengrundlage wurden 16 fiktive Personas abgeleitet, die typische Haushaltskonstellationen repräsentieren, wie sie auch in Münster vorkommen. Dabei stehen die Personas stellvertretend für reale Lebenssituatione n, wobei Name und Person fiktiv sind, die Eigenschaften jedoch die tatsächlichen Verhältnisse der Haushalte widerspiegeln. Die Einordnung der Personas erfolgt entlang ihrer Anpassungsfähigkeit an die Wärmewende, also der Fähigkeit, die Dekarbonisierung des bewohnten Gebäudes aus eigener Kraft zu gestalten. Dab ei werden fünf zentrale Dimensionen berücksichtigt: die Dringlichkeit zu handeln, die Eigentümer *innenrechte, die Fähigkeit zur Umsetzung, der Umfang des notwendigen Handelns sowie die finanziellen Res sourcen. Auf Grundlage dieser Kriterien lassen sich die 16 Personas in fünf Gruppen einteilen, von sehr hoher bis sehr niedriger Anpassungsfähigkeit. Es ist dabei zu beachten, dass die Personas keine statische Abbildung darstellen. Technologische Entwicklungen, etwa der Ausbau von Wärmepumpen, Fernwärme od er Elektromobilität, sowie Veränderungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern fortlaufend die Ausgangslage der Haushalte. Die Analyse ist daher als dynamisches Instrument zu verstehen, das regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss, um eine realistische und aktuelle Einschätzung der sozialen Bedarfe in Münster zu er möglichen. Auf Basis dieser methodischen Grundlagen lassen sich auch für Münste r spezifische Persona-Gruppen identifizieren, die die soziale Ausgangslage der lokalen Wärmewende präziser sich tbar machen. Die Verteilung der Personas in der Stadt zeigt, welche Bevölkerungsgruppen über entsprec hende Ressourcen verfügen, um den Transformationsprozess aktiv zu bewältigen, und welche Haushalte hingegen stru kturelle, finanzielle oder organisatorische Hürden haben. 16 Abrufbar unter: https://sozial-klimarat.de/persona-analyse/ Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 244 Abbildung 134: Anteil der Persona-Gruppen in Münster, verteil t nach ihrer Anpassungsfähigkeit an die Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) Abbildung 134 zeigt die Verteilung der Münsteraner Bevölkerung nach Persona-Grupp en und damit nach ihrer Anpassungsfähigkeit an die Wärmewende. Die Herausforderungen bzw. die Barriere n hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit unterscheiden sich anhand verschiedener Faktoren . Die Faktoren können folgendermaßen zusammengefasst werden: Einkommensbezogene Faktoren Von diesen Faktoren sind insbesondere betroffen: Prekäre Eigentümer*innen in älteren Häusern, Mieter*innen außerhalb des Blickfeldes, Mieter*innen auf der Kippe, Haushalte mit Wärmenetzen und niedrigem Einkommen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 245 Abbildung 135: Persona-Gruppen mit Einkommensbezogenen Bedarfen a n die soziale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) Alle vier Gruppen teilen ein niedriges Einkommen als zentrale Einsch ränkung ihrer Handlungsspielräume. Hinzu kommt, dass die Wärmepreise unabhängig von der eingesetzten Technologie voraussichtlich steigen werden (vgl. Kapitel 6.7), was diese Gruppe bereits vor finanzielle Belastungen stellt. Zusätzlich erhöhen sowohl Investitionen in neue Heizanlagen als auch steigende Wohnnebenkosten durch Sanierungen oder erhöhte Betriebskosten ihre finanzielle Belastung weiter. Diese Entwicklung kann ihre Fähigkeit, Wohnkosten nachh altig zu tragen, spürbar einschränken, weswegen spezifisch und übergreifende Instrumente erforde rlich sind, wie etwa die Anpassung von Wohngeld oder Härtefallregelungen. Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Belastungslage lassen sich Unter schiede zwischen den vier Haushaltsgruppen benennen. Diese Unterschiede betreffen sowohl d ie Art der betroffenen Immobilie als auch die Eigentumsverhältnisse und die Wärmeerzeugung, was wiederum verschiedene Anforderungen an Förder- und Beratungsmaßnahmen formuliert. „Prekäre Eigentümer*innen in älteren Häusern “ werden als ältere Personen in Häusern mit niedrigem Sanierungsstand charakterisiert. Für sie ist eine Sanierung ihrer Gebäude s owie die Modernisierung der Heizungsanlagen oft finanziell nicht leistbar. Diese Persona macht nur 0,8 % in Münster aus. Für diese Gruppe bedarf es geeigneter Fördermittelberatung, insbesondere die persön liche, individuelle Beratung, sowie ergänzender wohnungspolitischer Instrumente, um sozialverträgliche Wohnraumv erkleinerung zu ermöglichen. „Mieter*innen auf der Kippe“ werden als Haushalte in Wohnungen im Besitz größer er institutioneller Vermieter charakterisiert und machen mit 23 % den größten Anteil der Gruppe aus . „Mieter*innen außerhalb des Blickfeldes“ wiederum leben in Wohnungen, welche durch private V ermieter*innen vermietet werden. Sie sind von Modernisierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Umlagen auf die Mietkosten besonders betroffen. Institutionelle Vermieter können die sukzessive Sanierung und Heizungstausch oftmals finanzieren, während bei privaten Vermieter*innen die Mieter*innen auf die Handlung angewiesen sin d. Für beide Gruppen bedarf es Mechanismen, um Sanierungsanreize zu setzen und zugleich bei einem sozialverträglichen Mietniveau zu bleiben. Darüber hinaus sind hier adressiert an die Mieter*innen sensible Ans prachen und Angebote notwendig, um einerseits die individuellen Möglichkeiten des Energiesparens zu er örtern und darüber hinaus soziale Härten bspw. durch die Information über den Anspruch an Sozialleistungen abzufedern. Schließlich sind Haushalte mit Fernwärme und niedrigem Einkommen zu betrachten. Für diese Haushalte besteht im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des GEG kein unmittelbarer Handlungsbe darf hinsichtlich der Gebäudetechnik. Gleichwohl sind sie wie alle Haushalte von den pr ognostizierten generellen Preissteigerungen im Wärmesektor betroffen (vgl. Kapitel 6.7). Langfristig ist ein strategisches Preisniveau anzustreben, die sowohl die ökonomische Planbarkeit für die Haushalte als auch die nachhaltige Finanzieru ng der Wärmenetze gewährleistet. Organisatorische Faktoren Von diesen Faktoren sind insbesondere betroffen: Mieter*innen bei privaten Vermieter*innen, Eigentumswohnungsbesitzer*innen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 246 Abbildung 136: Persona-Gruppen mit Organisatorischen Bedarfen an d ie soziale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) Mieter*innen bei privaten Vermieter*innen verfügen mit mittleren un d höheren Einkommen über keine Möglichkeit, selbst energetische Maßnahmen anzustoßen. Sie sind vollstän dig auf die Initiativbereitschaft ihrer Vermieter*innen angewiesen. Um dennoch Handlungsspielräume zu eröffn en, sollten Mieter*innen Beratungsangebote zum individuellen Energiesparen erhalten, während zugleich kommunikative Strategien für Vermieter*innen entwickelt werden, um diese zu motivieren und über Förderkulissen sowie effiziente Sanierungspfade zu informieren. Eigentumswohnungsbesitzer*innen müssen Entscheidungen gemeinschaftlich inner halb der Eigentümergemeinschaften (WEG) treffen, was die Prozesse oft verlangsamt oder blockie rt. Hier besteht ein hoher Bedarf an moderierter Begleitung, professioneller Beratung und spezifisc hen Unterstützungsnetzwerken, die auf die besonderen Entscheidungs- und Abstimmungslogiken von WEG ausgerichtet sind. Technische Faktoren Von diesen Faktoren sind insbesondere betroffen: Mittelschicht in älteren Häusern, Generation Reihenhaus, Stromheizer*innen außerhalb des Blickfeldes. Abbildung 137: Persona-Gruppen mit Technischen Bedarfen an die sozi ale Wärmewende (Quelle: WärmeGuide) Haushalte der Mittelschicht, die in energetisch veralteten Gebäude n leben, verfügen häufig über ausreichende finanzielle Mittel, sehen sich jedoch mit besonders umfangreichen, te chnisch anspruchsvollen Sanierungserfordernissen konfrontiert. Eine präzise Fördermittelkoordination und die Bereitstellung differenzierter technischer Beratungsangebote sind hier zentral, um Planungssic herheit zu schaffen und Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Bei Reihenhausbesitzer*innen treten zusätzliche technische Restriktione n auf, kleine Grundstücke, enge Bebauung und begrenzte Stell- und Aufstellflächen erschweren sowohl die Installation von Wärmepumpen als auch Dämmmaßnahmen. Für diese Gruppe bieten bspw. typologisierte Technikkatal oge, orientiert an gängigen Reihenhausmodellen eine Orientierung. Ergänzend sollten spezialisierte Beratungs angebote bereitgestellt und genehmigungsrechtliche Anforderungen transparent erklärt werden, um die Kompl exität zu reduzieren und realistische Lösungswege zu eröffnen. Haushalte mit Nachtspeicherheizungen, sogenannte Stromheizer*innen, stehen vor spezifischen technischen und organisatorischen Herausforderungen. Die bestehende Heiztechnik ist auf eine punktuelle Raumerwärmung ausgelegt und war bislang an günstige Nachtstromtarife gekoppelt, die künftig wegfallen. Der Umbau zu einer Wärmepumpe oder einem anderen klimafreundlichen Heizsystem erfordert d aher umfassende Anpassungen an Gebäude und Heizkreise. Insbesondere bei Mietverhältnissen sind Ins trumente zur mietverträglichen Wohnraumversorgung wichtig. Typisierte Lösungsvorschläge, die auf gängige Gebäudetyp en und Heizsysteme abgestimmt sind, helfen, realistische Umsetzungswege aufzuzeigen. 11.2 Kommunale Handlungsmöglichkeiten Die Analyse der Personas verdeutlicht die ausgeprägte Heterogenität der wohn ungs- und heizungsbezogenen Handlungsspielräume der Münsteraner Haushalte und zeigt, welche differ enzierten Herausforderungen sich daraus für die Umsetzung der Wärmewende ergeben. Diese Unterschiede b estimmen wesentlich, wie Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 247 Veränderungsprozesse wahrgenommen, bewältigt oder als Belastung erlebt werden . Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit eines strategisch abgestimmten und sozial sensiblen Vorgehens der kommunalen Akteure besonders evident. Die Bedürfnisse der Haushaltsgruppen, die im Rahmen des kommunalen Hand lungsbereiches bedient werden können, konzentrieren sich auf Informations-, Beratungs- und Kommunikation sangebote. Die allermeisten Haushaltsgruppen benötigen Orientierung, transparente Entscheidungswege sowie leicht zugängliche Unterstützungsangebote. Unterteilt werden kann diese in drei wesentliche Schwe rpunkte: • Beratung zu investitionsarmen Energiesparmaßnahmen, die kurzfristige Entlastung schaffen und auch in Haushalten mit geringen finanziellen Spielräumen umsetzbar sind. • Orientierung und Anreize für langfristig kostengünstige und preisstabile Wärmeversorgungslösungen, die sich vor allem an Vermieter*innen richten und perspektivisch durch niedrigere Betriebskosten entlastend wirken können. • Transparente, niedrigschwellige Informations- und Beratungsstrukturen, die von Stadtverwaltung, Stadtwerken, städtischen Wohnungsunternehmen und weiteren Partner*inn en gemeinsam getragen werden. Dazu gehören digitale und analoge Beratungsstellen, Energiechecks, öffentlich zugängliche Informationsplattformen sowie Fördermittel- und Prozessberatungen. Unter den Haushalten mit eingeschränkten Anpassungsmöglichkeiten stellt die Gruppe der Mieter*innen, sowohl im Segment institutioneller Vermieter als auch im Bereich privater Kleins tvermieter*innen, die größte (27 %) und zugleich heterogenste Gruppe dar. Ihre besondere Vulnerabilität ergib t sich aus dem strukturell begrenzten Einfluss auf investive Entscheidungen: Sanierungsumfang, Heizungserneueru ngen und Modernisierungszyklen liegen weitgehend außerhalb ihres eigenen Handlungsspielraums, während die resultierenden Kostensteigerungen, etwa über Modernisierungsumlagen oder erhöhte Betriebskoste n, unmittelbar wirksam werden. Für diese Gruppe sind daher Maßnahmen erforderlich, die we niger auf individuelle Investitionsentscheidungen abzielen, sondern auf transparente Information u nd rechtliche Orientierung. Konkrete Angebote können daher sein: • Wohnungs- und sozialrechtliche Beratungsangebote, • unabhängige Anlaufstellen zu Mietrechtsfragen, • zielgruppenspezifische Kommunikation zu Ansprüchen auf Wohngeld, • Heizkostenzuschüsse oder mögliche Härtefallhilfen. Ergänzend ist es notwendig, Vermieter*innen, insbesondere private Kleinvermi eter, über Investitionsanreize, Fördermittel und langfristige Preisstabilität klimaneutraler Wärmelösungen zu informier en, um energetische Modernisierungen sozialverträglich zu ermöglichen und zugleich die Mietbelas tung zu begrenzen. Die soziale Sicherung von Mieter*innen erfordert damit ein integriertes Zusammenspiel von kommunaler Beratungspraxis und mietpolitischer Sensibilität. Zugleich zeigt die Betrachtung der wärmebezogenen Kostenentwicklung, dass d ie steigenden finanziellen Belastungen nicht allein auf Transformationsprozesse wie energetische Sanierungen oder den Heizungstausch zurückzuführen sind. Vielmehr ist, unabhängig von der eingesetzten Te chnologie, ein Anstieg der Wärmekosten zu erwarten (vgl. Kapitel 6.7). Damit geraten insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen bereits ohne zusätzliche Investitionsanforderungen unter Druck. Die Wärmewende wirkt u nter diesen Bedingungen als Verstärker bereits bestehender finanzieller Stressoren, nicht als deren alleinige Ursache. Haushalte mit geringem Einkommen sind auf weitergehende Maßnahmen angewiesen. Ergänzende sozialpolitische Sicherungsmechanismen sind erforderlich, etwa der Schutz bezahlbarer Mieten, die Weiterentwicklung von Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 248 Wohngeldregelungen, die Einrichtung spezifischer Härtefallregelungen oder dire kte finanzielle Entlastungen wie ein sozial ausgestaltetes Klimageld. Diese liegen überwiegend im Zuständigkeitsbere ich von Bund und Ländern. Durch diesen Anspruch eröffnet sich zugleich eine klar politische Dimen sion der Wärmewende. Kommunale Entscheidungsträger*innen können im Rahmen ihrer Funktionen über verschiede ne föderale Strukturen aktiv auf Verbesserungen der bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen hinwirken, etwa durch die Einforderung sozial gerechter Förderkulissen, verlässlicher Investitionsanreize oder Entlastungsmechanismen für einkommensschwache Haushalte. In diesem Sinne ist kommunale Politik nicht nur ausführende Ebene, sondern auch Akteur im Mehrebenensystem, die politische Prioritäten adressieren kann. 11.3 Ansätze zur räumlichen Zielgruppenansprache Die Persona-Methode liefert zunächst Aussagen auf Ebene der Gesamtstadt und beschreibt typische Haushaltstypen unabhängig von ihrer räumlichen Verteilung. Für die k ommunale Praxis ist eine Verknüpfung dieser sozialstrukturellen Muster mit lokalen, geographischen Daten zu z entralen Indikatoren erforderlich, da hierdurch eine Zielgruppenidentifikation möglich wird. Die räumliche Ver dichtung von Indikatoren wie Eigentümerstrukturen und Einkommen ermöglicht es, Quartiere zu identifizieren, in denen sozialpolitische Unterstützungsangebote prioritär angesetzt werden sollten. Hier kann die Kommunale Wärmeplanung als Impulsgeber dienen, um bereichsübergreifend in der Verwaltung mit vers chiedenen Ämtern an integrierten Lösungsstrategien zu arbeiten. Instrumente des Städtebaurechts, wie z. B. städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen oder Quartiersmanagement, lassen sich gezielt einse tzen, um diese Gebiete zu fördern, Investitionen sozialverträglich zu gestalten und die Wohnraumversorgung zu stab ilisieren. Darüber hinaus bietet die räumlich präzise Identifikation vulnerabler Haus haltsgruppen, etwa auf Ebene von Baublöcken oder feinräumigen Quartiersabgrenzungen, die Grundlage für eine wirksame, zielgruppenspezifische Ansprache. Durch die gezielte räumliche Zuordnung können städtische Angeb ote wie Energieberatungen, Fördermittelberatung, Informationsveranstaltungen oder Energiesparchecks besonde rs bedarfsgerecht kommuniziert und beworben werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Informationen tatsächlich bei den relevanten Haushalten ankommen und die angebotenen Unterstützungsinstrume nte in Anspruch genommen werden. Zugleich ermöglicht diese räumliche Präzisierung eine wirksamere Zus ammenarbeit zwischen Verwaltung, Stadtwerken, Quartiersmanagement und zivilgesellschaftlichen Akteuren , da Maßnahmen im Sinne einer „aufsuchenden“ Sozial- und Energiepolitik konkret lokal verankert werden können. Ein zentrales Datenset ist der Zensus 2022, der eine feinräumige Differ enzierung von Eigentümer- und Mieterhaushalten ermöglicht. Durch die Auswertung der Eigentümerquote auf 100- Meter-Rasterebene lassen sich Quartiere identifizieren, in denen ein hoher Anteil selbstnutzender Eigentümer*innen lebt. Umgekehrt weisen Rasterzellen mit sehr geringen Eigentümeranteilen auf Wohnlagen hin, in denen Mieter*innen dominieren – ein wesentlicher Indikator für bestimmte Persona-Gruppen wie etwa Haushal te mit mittlerer und niedriger Anpassungsfähigkeit. Diese räumliche Verteilung bietet die Grundlage für ein e differenzierte Ansprache, denn während Eigentümer*innen stärker auf Informationen zu Sanierungsoptionen oder Fördermitteln angewiesen sind, benötigen Mieter*innen vor allem transparente Hinweise zu Rechten, in dividuellen Unterstützungsangeboten im eigenen Energieverhalten und Kostenentwicklungen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 249 Abbildung 138: Darstellung der Eigentümerquote in Wohngebäuden in % im 100m-Gitter (Quelle: Zensusatlas 2022 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder) Abbildung 138 zeigt exemplarisch einen Ausschnitt des Zensus-Atlas für Münster mit der räumlichen Verteilung der Eigentumsquote im Stadtgebiet. Auffällig ist, dass sich hohe Eigentumsquoten insbesondere in den äußeren Bereichen der Stadt sowie in einzelnen, klar abgegrenzten Stadtbezirken konz entrieren. Für die Planung von Informations- und Beteiligungsformaten bedeutet dies, dass Veranstaltungen in diesen Quartieren vorrangig auf die spezifischen Entscheidungs- und Handlungsspielräume von Eigentümer*inne n ausgerichtet sein sollten – etwa durch Schwerpunkte zu Sanierungsstrategien, Fördermitteln, Inv estitionsplanung oder den lokalen Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung. Demgegenüber weist die Innenstadt eine deutlich höhere Mieter*innenquote auf. In diesen Lagen sollten Veranstaltungsformate stärker darauf ausgerichtet sein, Vermieter*innen als wi chtige Entscheidungsträger*innen zu erreichen und über technische, wirtsch aftliche und rechtliche Rahmenbedingungen von Modernisierungsmaßnahmen zu informieren, damit Sanierungsim pulse in diesen Quartieren wirksam ankommen. Mieter*innen sollten konkrete, alltagsnahe Unters tützungsangebote vermittelt werden, dazu gehören Informationen zu Energiesparchecks sowie Hinweise zu r Wirksamkeit individueller Verhaltensanpassungen, die Mieter*innen in ihren eigenen Handlungsspielräume n stärken. Für die Identifikation besonders vulnerabler Zielgruppen stehen der Verwaltung zusätzliche Datenquellen zur Verfügung, insbesondere Informationen zu Sozialleistungsbezug und Beschäftigun g. Hohe Konzentrationen von Transferleistungsbezieher*innen nach SGB II geben eine erste Indikation d arauf, wo vulnerable Personas räumlich angesiedelt sind. Der Anteil an SGB II Empfängern an der Gesamtbevölker ung in Münster liegt bei 6 %, weswegen dieser Wert als Schwellenwert in den statistischen Bezirken gewählt wurde. Hier zeigt sich insbesondere in den nördlichen Stadtteilen Coerde, Kinderhaus sowie in den südlichen Stadtteilen Berg Fidel und Angelmodde ein hoher Anteil von SGB II Empfängern (vgl. Abbildung 139). Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 250 Abbildung 139: Anteil der SGBII Empfängern an der Gesamtbevöl kerung im statistischen Bezirk in % (Quelle: Statistikamt Münster) Die Verschneidung der sozialräumlichen Daten mit den energetischen Daten aus der Kommunalen Wärmeplanung, etwa zu Wärmeverbrauch, Heiztechnologien oder Eigentümerstrukturen , ermöglicht eine präzisere, quartiersbezogene Identifikation vulnerabler Haushalte. Auf d ieser Basis können Angebote wie niedrigschwellige Energieberatung, gezielte Fördermittelberatung, Informationska mpagnen oder Maßnahmen zum investitionsarmen Energiesparen punktgenau in den Quartieren mit de m höchsten Unterstützungsbedarf platziert werden. Es ist jedoch entscheidend, diese Interventionen nicht isoliert zu b etrachten. Die Maßnahmen für vulnerable Gruppen müssen stets in den übergeordneten stadtweiten Kontext der Woh nraumversorgung und sozialen Infrastruktur eingebettet werden. Die Abfederung steigender Wärme- und Betriebskosten, die Förderung bezahlbarer Mieten sowie die Umsetzung quartiersspezifischer Entwicklung sstrategien sind Teil eines integrierten Ansatzes, der die Wärmewende mit langfristiger sozialer Stabilität und d er gesamtstädtischen Wohnungsmarktpolitik verzahnt. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 251 12 Maßnahmenkatalog 12.1 Governance Governance 1.1 Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster stellt sicher, dass die strategische Fachplanung Wärme dauerhaft und konzernweit verankert wird. Ziel ist eine koordinierte, effiziente und nachvollziehbare Umsetzung der Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 über alle relevanten städtischen Organisationseinheiten hinweg sowie die strategische Auseinandersetzung mit zentralen Fragen der Wärmewende vor dem Hintergrund sich wandelnder Rahmenbedingungen. Konzern Stadt Münster und Politik Münster Ausgangslage Akteure Im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken aufgebaut. Die fachlich erarbeiteten Grundlagen sowie das gemeinsame prozessuale Verständnis für die Wärmewende sind in den Stadtkonzern auszuweiten und langfristig zu sichern. Die bevorstehenden umfangreichen Aktivitäten im Infrastrukturausbau, insbesondere im Bereich der Wärme- und Energieversorgung, machen eine dauerhafte organisatorische und personelle Verankerung der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt Münster erforderlich, um eine koordinierte Umsetzung über alle relevanten Organisationseinheiten hinweg sicherzustellen. Federführung: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: Amt 61, Amt 63, Amt 66, Amt 67, Amt 23, Amt 64, Amt 62 Beschreibung Die Integration der strategischen Fachplanung erfolgt konzernweit und übergreifend. Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung sowie die gemeinsam erarbeitete Umsetzungsstrategie dient als Ausgangspunkt. Bestehende Strukturen werden ausgeweitet und inhaltlich ergänzt, neue Arbeitsstrukturen aufgebaut, unterstützt und erprobt. In gemeinsamen Arbeitsterminen werden Aufgabenfelder, Prozesse und Schnittstellen innerhalb der Verwaltung sowie zu den städtischen Tochtergesellschaften definiert und Zuständigkeiten transparent dargestellt. Dies betrifft sowohl die operative Ebene, auf der konkrete Projekte und Umsetzungsmaßnahmen z.B. im Infrastrukturausbau koordiniert werden, als auch die strategische Abstimmungsebene, auf der grundlegende Planungs- und Steuerungsentscheidungen getroffen werden. Die Koordination und Strukturierung dieser Aufgaben soll über eine zentrale Verwaltungs- und Ansprechstelle („Koordinationsstelle Wärmeplanung“) erfolgen, die die kontinuierliche Abstimmung zwischen den relevanten Organisationseinheiten sicherstellt, Synergien nutzt und den Wissenstransfer fördert. Diese zentrale Stelle bildet das organisatorische Rückgrat der strategischen Fachplanung Wärme und gewährleistet, dass die erarbeiteten Grundlagen dauerhaft im Konzern Stadt Münster verankert und weiterentwickelt werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 bis mind. 2031 • Benennung einer zentralen Verwaltungs- und Ansprechstelle zur Koordination der strategischen Fachplanung Wärme. • Definition klarer Zuständigkeiten und Prozesse zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken und weiteren städtischen Tochtergesellschaften. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 252 • Ausweitung und inhaltliche Ergänzung bestehender Abstimmungsstrukturen, z. B. in bestehenden Steuerungsgruppen oder Arbeitskreisen (z. B. regelmäßige Koordinierungsrunden zwischen Planung, Energie und Liegenschaften). • Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen strategischer und operativer Ebene, um den kontinuierlichen Wissenstransfer sicherzustellen. THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung • Koordinierte Infrastrukturplanung • Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifischen Mehrkosten für Verwaltung und Stadtwerke im Zuge der Verstetigung zu ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Konnexitätsmittel des Landes NRW Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 253 Governance 1.2 Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht, den kommunalen Wärmeplan alle spätestens fünf Jahre hinsichtlich seiner Aktualität zu prüfen und ggf. fortzuschreiben, werden die aufgebauten Strukturen (s. 1.1) fortgeführt und dauerhaft gepflegt, um alle relevanten Aktivitäten und Entwicklungen in Münster systematisch zu beobachten. Ziel ist es, innerhalb des fünfjährigen Zeitraums auf Basis einer laufend aktualisierten Datenlage ein umfassendes Bild über Fortschritte, Veränderungen und Entwicklungen im Bereich Wärmeversorgung zu erhalten und die Planungsgrundlagen für eine mögliche Fortschreibung stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen der Erstellung des ersten kommunalen Wärmeplans wurden zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken Arbeitsstrukturen aufgebaut, die eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit ermöglichen. Diese Strukturen haben sich in der Planungsphase als konstruktiv und effizient erwiesen. Für die laufende Aktualisierung der Wärmeplanung ist es sinnvoll, diese bestehenden Strukturen zu nutzen und dauerhaft zu verstetigen, sodass auch in der Umsetzungsphase ein kontinuierlicher, koordinierter Austausch zwischen allen relevanten Akteuren gewährleistet ist. Federführung: Stabsstelle Klima („Koordinationsstelle Wärmeplanung“), Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Zur Unterstützung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung wird eine Koordinationsstelle Wärmeplanung eingerichtet oder in bestehende Verwaltungsstrukturen integriert (s.1.1). Dabei werden die bereits zuvor bestehenden oder die im Rahmen der Erstellung des ersten Wärmeplans aufgebauten Arbeitsstrukturen zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken genutzt und verstetigt, sodass ein gutes und konstruktives Miteinander auch in der tatsächlichen Umsetzungsphase bestehen bleibt. Die Koordinationsstelle übernimmt die Projektsteuerung und Koordinierung der Umsetzung sowie der Fortschreibung des Wärmeplans und fungiert als zentrale Schnittstelle innerhalb der Verwaltung. Sie dient gleichzeitig als Anlaufstelle für Politik, Netzbetreiber, Energieversorger, Investoren, Wohnungswirtschaft, Unternehmen und Bürgerschaft. Weitere Aufgaben umfassen Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Berichterstattung sowie Fördermittel- und Wissensmanagement. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben, die räumlichen Bereiche, wie Prüfgebiete, kontinuierlich zu beobachten und zu untersuchen, um Entwicklungen und Potenziale dauerhaft zu erfassen und für die Fortschreibung der Wärmeplanung zu berücksichtigen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 bis mind. 2031 • Fortführung und Verstetigung bestehender Arbeitsstrukturen mit regelmäßigen Austauschturnus • Kontinuierliches Monitoring und Beobachtung THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen • Übergeordnete Steuerungsgruppe Energie-/Wärmewende • Koordinierte Infrastrukturplanung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 254 • Fortlaufende Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten für personelle und organisatorische Ressourcen. Umfang im Zuge der Verstetigung zu ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Konnexitätsmittel des Landes NRW Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 255 Governance 1.3 Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie- und Wärmewende LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ sorgt dafür, dass innerhalb des Stadtkonzerns Transparenz über alle laufenden und geplanten Maßnahmen im Bereich Energie- und Wärmewende besteht. Sie ermöglicht, dass Projekte und Aktivitäten aufeinander abgestimmt stattfinden und dass auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen nachvollziehbar Prioritäten gesetzt werden können. Ziel ist es, die kommunale Wärmewende effektiv in die relevanten Planungs- und Entscheidungsprozesse des Stadtkonzerns zu integrieren und eine koordinierte, strategisch gesteuerte Umsetzung sicherzustellen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Mit der kommunalen Wärmeplanung wurde ein gemeinsames Zielbild zur kommunalen Wärmewende zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken erarbeitet sowie damit verbunden über operative Ziele und Aufgaben. Um die Umsetzung von Maßnahmen und Fortschreibung der Wärmeplanung langfristig strategisch für das gesamte Stadtgebiet zu begleiten, ist eine institutionalisierte Form der Abstimmung und Steuerung erforderlich. Federführung: Stabsstelle Klima Beteiligte: Siehe Beschreibung Beschreibung Die Stadt Münster richtet eine städtische Steuerungsgruppe „Energie/Wärmewende“ ein. Das Gremium dient als übergeordnetes Strategie- und Koordinationsforum, in dem Verwaltung, Stadtwerke und städtische Unternehmen regelmäßig Informationen austauschen, Fortschritte bewerten und die Maßnahmenumsetzung abstimmen. Die Koordination des Gremiums erfolgt durch die zentrale Koordinationsstelle Wärmeplanung. Die Termine der Steuerungsgruppe werden durch vorbereitende Arbeitsgruppen, wie beispielsweise die Arbeitsgruppe zur laufenden Aktualisierung der Wärmeplanung oder die technische Arbeitsgruppe tAGW- Prozesse, vorbereitet. Diese übernehmen die Zusammenstellung relevanter Informationen, die Analyse von Fortschritten und die Aufbereitung von Themen zur Diskussion. Um eine strukturierte und transparente Steuerung sicherzustellen, wird zu Beginn jedes Jahres eine gemeinsame Jahresplanung abgestimmt, die alle relevanten Maßnahmen, Abstimmungstermine und Meilensteine bündelt. Dadurch behalten die Beteiligten den Überblick über Prioritäten, Zuständigkeiten und zeitliche Abläufe. Die Jahresplanung dient gleichzeitig als Instrument zur Steigerung der städtischen Transparenz, indem Fortschritte und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf innerhalb der Verwaltung und an politische Gremien kommuniziert werden. Ständige Mitglieder (Empfehlung): • Stabsstelle Klima • Stadtwerke Münster / Stadtnetze Münster • Amt 61 – Stadtplanung • Amt 23 – Immobilienmanagement • Amt 66 – Amt für Mobilität und Tiefbau • Amt 63 – Bauordnung • Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 256 • Amt 20 – Beteiligungsmanagement • Amt 62 – Vermessungs- und Katasteramt • Wohn- und Stadtbau GmbH Wiederkehrende Mitglieder (je nach Themenlage): • Amt 13 – Kommunikation • Konversionsmanagement / KonvOY GmbH • III/1 Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Lukas Fiegen Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Einrichtung der Steuerungsgruppe mit Definition der Zusammensetzung • Koordination über die zentrale Koordinationsstelle • Regelmäßige Tagungen in Verbindung einer regelmäßigen Planung • Regelmäßige Informations- und Fortschrittsberichte THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 257 Governance 1.4 Koordinierte Infrastrukturplanung LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster stellt sicher, dass die Planung und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben, wie Wärme- und Stromnetzen und Kanal- und Straßenarbeiten, in Neubau- und insbesondere in Bestandsgebieten koordiniert und aufeinander abgestimmt erfolgt. Ziel ist es, planerische und technische Anforderungen eng zu verzahnen, Infrastrukturbedarfe frühzeitig zu erkennen und die Wärmewende konsequent in alle Neubau- und Bestandsszenarien zu integrieren, sodass eine effiziente, nachhaltige und zukunftsfähige Infrastrukturentwicklung im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Aus den Erfordernissen der Wärmewende leiten sich eine Vielzahl zu koordinierender Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung ab. Diese Anstrengungen kommen zusätzlich zu bereits geplanten und erforderlichen Maßnahmen aus verschiedenen Infrastrukturbereichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten sowie künftigen Maßnahmen, die Schaffung von Synergien und einer möglichst geringen Belastung des städtischen Raumes ist daher eine starke Koordination der Vorhaben erforderlich. Bereits bestehende Austauschformate und Arbeitsrunden zur integrierten Infrastrukturplanung sollen hierfür genutzt, gebündelt und inhaltlich erweitert werden. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 66, Amt 61, Amt 63, Amt 67, Amt 23, Amt 62, Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Aufbauend auf bestehenden und bewährten Abstimmungsstrukturen wird die integrierte Infrastrukturplanung systematisch auf die Bestands- und Neubaugebietsplanung ausgeweitet und auf konkreter Straßenzugebene integriert. Ziel ist eine frühzeitige interdisziplinäre Abstimmung zwischen Stadtwerken, Stadtnetzen, dem Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und weiteren Ämtern. Fachlich-inhaltlich verfolgt die koordinierte Planung das Ziel Mehrfachaufbrüche von Straßen und ineffiziente Bauabläufe zu vermeiden, Verzögerungen in Abläufen durch frühzeitige Abstimmung zu vermeiden, Synergien zwischen verschiedenen Projekten zu nutzen und Maßnahmen zeitlich, räumlich und technisch aufeinander abzustimmen. Die zeitliche Abstimmung bildet mitunter Grundlage für eine transparente Kommunikation in die Stadtbevölkerung, insbesondere bei großen Maßnahmen im Bestand, um Akzeptanz und Kooperationsbereitschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang wird für das langfristige Gelingen das kontinuierliche Erproben, Bewerten und Weiterentwickeln von Koordinationsprozessen sowie damit verbundenen Instrumenten (siehe Maßnahme 1.5) empfohlen. Hier können bspw. durch Pilotierung in ausgewählten Quartieren oder Straßenzügen geeignete Verfahren, Datenformate und Schnittstellen identifiziert und optimiert werden. Der Prozess sollte als lernendes System gestaltet werden, welches im Zuge der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung bspw. jährlich in interdisziplinären Workshops reflektiert wird und Standards für die gemeinsame Zusammenarbeit schrittweise herausarbeitet. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 – mind. 2031 • Einrichtung geeigneter Abstimmungsrunden Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 258 • Fachliche Erweiterung und Integration weiterer Infrastrukturbereiche in bestehende Planungen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme im Konzern Stadt • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte Infrastrukturplanung Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 259 Governance 1.5 Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits für die integrierte Infrastrukturplanung LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Für eine effiziente Umsetzung der koordinieren Infrastrukturplanung wird ein Instrument zur verbesserten interdisziplinären Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und ggf. weiteren Beteiligten bereitgestellt. Ziel ist es, die Bau- und Sanierungsmaßnahmen aller relevanten Akteure zusammenzuführen, um Synergien im Bereich Wärme-, Strom-, Wasser- und Straßenbau sowie weiterer Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Die Stadt Münster arbeitet bereits an verschiedenen digitalen Instrumenten, die Bau- und Infrastrukturprozesse abbilden: • Das Baustellenportal Light unterstützt die Koordination von aktuellen Bauaktivitäten zwischen Stadtwerken/Stadtnetzen und der Verwaltung und berücksichtigt Kanalsanierungen, Straßenreparaturen sowie Versorgungsnetz-Baustellen und ähnliche Maßnahmen. • Der Planungsatlas der Stadtplanung kartographiert Neubau- und Bestandsprojekte. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden als geodatenbasierte Shape-Dateien zur Verfügung gestellt und können teilweise als räumlich verortete Maßnahmen in eine GIS-Oberfläche überführt werden. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 61, Amt 62, Amt 66, Stabsstelle Klima, Stadtnetze Münster Beschreibung Zur praktischen Umsetzung der integrierten Infrastrukturplanung wird ein digitales Maßnahmencockpit eingeführt. Dieses Instrument bündelt geplante Bau- und Sanierungsvorhaben aller relevanten Akteure und stellt die Informationen auf einer gemeinsamen Plattform bereit. Es ermöglicht: • Identifikation von Überschneidungen und Synergien zwischen Infrastrukturmaßnahmen (Wärme, Strom, Wasser). • Effiziente Bündelung paralleler Maßnahmen, um Kosten zu reduzieren und den Ressourcenaufwand zu optimieren. • Verbesserung der Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken/Stadtnetzen und weiteren Beteiligten, wie dem Kommunikationsamt. • Nutzung bestehender Tools wie Baustellenportal Light und Planungsatlas, einschließlich Schulung der Mitarbeitenden, um die laufenden Aktivitäten zu stärken. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Aufbau der digitalen Infrastruktur: 1 J. Maintenance: Dauerhaft • Anforderungsanalyse und Systemintegration • Integration und Pflege von Datenbanken • Mitarbeiterschulung und Einbindung THG-Einsparungen Synergieeffekte Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 260 Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 261 12.2 Kommunikation Kommunikation 2.1 Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Maßnahme zielt darauf ab, die Bevölkerung, lokale Akteur*innen und Multiplikator*innen über die zentralen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus werden fortlaufend über Ziele, Fortschritte und Chancen der Wärme- und Energiewende informiert, diese in bisherige Kommunikationskonzepte eingebettet, um übergeordnet weiter Verständnis zu schaffen und die aktive Beteiligung zu fördern. Stadtbevölkerung, Unternehmen, Netzwerke, lokale Pressestellen Ausgangslage Akteure In Münster bestehen bereits vielfältige Informations- und Beratungsangebote sowie etablierte Netzwerke und Kommunikationskanäle im Bereich Klimaschutz. Im Zuge des Prozesses der Wärmeplanung sind zudem verschiedene Angebote und Informationskanäle von Seiten der Stadtverwaltung mit Querbezügen zu Angeboten der Stadtwerke zum Thema Wärme entstanden. Diese Aktivitäten bilden die Grundlage für die Verstetigung und Fortführung der fachlichen Bespielung des Themas Wärmewende im Verlauf der nächsten Jahre. Federführung: Stabsstelle Klima, Amt 13 Beteiligte: Stadtwerke Münster, Energieberater*innen, Sanitär, Heizung und Klima-Gewerk, Schornsteinfeger*innen- Netzwerk Beschreibung Die Maßnahme umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer strukturierten, fortlaufenden Kommunikationsstrategie zur Wärme- und Energiewende in Münster. Die Maßnahme wird von der Stadtverwaltung Münster, zentral der Stabsstelle Klima in enger Koordination mit den Stadtwerken Münster bearbeitet. Bausteine und weitere Angebote können darstellen: • Entwicklung zielgruppenspezifischer Kommunikationsformate und - Botschaften • Durchführung von Informationsabenden und Dialogformaten in den Stadtbezirken. • Räumlich differenzierte Beratungs- und Informationsangebote, unterschieden nach den Wärmeversorgungsarten. • Aufbereitung und Präsentation von Best-Practice-Beispielen über Projekte erneuerbarer Wärmeversorgung in Münster. • Optimierung des Webauftrittes mit strukturierter Weiterleitung zu bestehenden Beratungsangeboten (online und vor Ort), auch in Kooperation mit anderen Anlaufstellen wie beispielsweise der Verbraucherzentrale. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Etablierung eines Redaktionsplans sowie der Kommunikationsformate. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 262 • Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Regelmäßige Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken. • Enge Verzahnung mit bereits laufenden Informations- und Beratungsangeboten THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Aufbau einer städtischen Steuerungsgruppe - Energie-/Wärmewende • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Pauschale Kostenannahme von 20.000 €/a • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 263 Kommunikation 2.2 Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster für Bürgerinnen und Bürger sowie Kund*innen stärken LANUK: Wärmenetze Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☒ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster stärken die digitalen Informations- und Beratungsangebote rund um ihre Wärmewende-Produkte. Ziel ist es, Transparenz über Ausbaupfade und Fortschritte der Wärmeversorgung zu schaffen, die Sichtbarkeit dezentraler Wärmelösungen zu erhöhen und Bürger*innen sowie Kund*innen gezielt bei der Wahl und Umsetzung klimafreundlicher Heizsysteme zu unterstützen. Bürger*innen, Unternehmen, Berater*innen Ausgangslage Akteure Bereits heute betreiben die Stadtwerke Münster ein Fernwärmeauskunftsportal mit grundlegenden Informationen zu Anschlussmöglichkeiten und zur Wärmeversorgung. Darüber hinaus bestehen verschiedene Produkt- und Beratungsangebote (z. B. Wärmepumpentarife, Mietkaufmodelle, digitale Sanierungsberatung). Diese sollen mit Fertigstellung des Wärmeplanes erweitert werden. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Maßnahme umfasst die inhaltliche und funktionale Weiterentwicklung der digitalen Beratungs- und Informationsangebote: • Erweiterung des Fernwärme-Informationsangebots um interaktive Karten mit Lage- und Ausbauplänen, Transformationsplan und Umsetzungsfortschritt. • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Transparenz des bestehenden Portals (z. B. mobiloptimierte Darstellung, intuitive Navigation). • Weiterentwicklung und Ausbau individueller Beratungstools, wie digitaler Sanierungsfahrpläne oder Energieeffizienz-Checks. • Gezielte Kommunikationsmaßnahmen, um Bürger*innen, Energieberater*innen und das SHK- Handwerk über neue Angebote und Entwicklungen zu informieren. • Begleitende Kommunikation zu neuen Angeboten auf der Webseite. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Wenige Monate • Weiterentwicklung und Ausbau des Online-Angebotes • Begleitende Kommunikation über neue Angebote THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Pauschale Kostenannahme von 10.000 €. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 264 Kommunikation 2.3 Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsbetrieben LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Der Erfolg der Umsetzung der Wärmewende hängt maßgeblich von Akteursgruppen in Münster ab. Ziel ist es, durch regelmäßige, kooperative Austauschrunden verschiedene Akteursnetzwerke zu aktivieren und in diesen geplante Maßnahmen frühzeitig abzugleichen, Synergien zu identifizieren und externe Planungen in die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung zu integrieren. Gleichzeitig sollen unterstützende Maßnahmen der Stadt gemeinsam erörtert und konkrete Handlungsmöglichkeiten abgestimmt werden, um eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Stadtwerken, Wirtschaftsbetrieben, großen Liegenschaftsbetreibern sowie der Wohnungswirtschaft zu ermöglichen. Große Liegenschaftsbetreiber, Wohnungswirtschaft, Unternehmen mit Prozess- und Abwärme Ausgangslage Akteure Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung hat sich gezeigt, dass verschiedene Akteursgruppen eine kooperative Haltung gegenüber der Transformation der Wärmenetze einnehmen, beispielsweise durch die freiwillige Bereitstellung von Daten. Diese Zusammenarbeit wurde in Fachworkshops weiter gestärkt, in denen zugleich Rückfragen und Orientierungsbedarfe seitens der Wohnungswirtschaft, Liegenschaftsbetreibern und weiterer Akteure deutlich wurden. Insbesondere bei Fragen zu technischen Versorgungslösungen und infrastrukturellen Schnittstellen ergibt sich ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Stadt, Stadtwerken, Stadtnetzen und den Akteursgruppen. Federführung: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: Fachspezifische Verwaltungseinheiten Beschreibung Die Stadt Münster bietet in bestehenden Netzwerkstrukturen regelmäßige Austauschrunden (bspw. halbjährlich) für zentrale Akteursgruppen wie große Liegenschaftsbetriebe, die Wohnungswirtschaft und die Wirtschaftsbetriebe an. Diese können räumlich, nach Wärmeversorgungsgebieten sowie spezifischen Themenfeldern differenziert werden. Die Austauschrunden dienen: • dem gegenseitigen Informationsaustausch über geplante Maßnahmen, • dem Abgleich technischer und zeitlicher Planungen, • der frühzeitigen Identifikation von Synergien, • der fachlichen Beratung und Orientierung. Die zentrale Koordination der Austauschrunden obliegt der „Koordinationsstelle Wärme“. Abhängig vom thematischen Schwerpunkt des Austausches setzt sich der beteiligte Personenkreis aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung und den Stadtwerken/Stadtnetzen zusammen. Dabei können aus weiteren Netzwerken Fachexpert*innen für Vorträge und Einblicke akquiriert werden. Spezifische Fachthemen für die Austauschrunden können unter anderem sein: • Förderprogramme für Sanierung und Heizungstausch. • Technische Anforderungen und Standards für den Anschluss an Wärmenetze. • Integration von Wärmepumpen in größeren Gebäudestrukturen. • Umgang mit Denkmalschutz in der Wärmeversorgung. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 265 Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Fortführung und Pflege der verschiedenen Netzwerkstrukturen • Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen Governance-Prozesse THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten für personelle und organisatorische Ressourcen. Umfang im Zuge der Verstetigung zu ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 266 Kommunikation 2.4 Regelmäßige Austauschrunden mit Vertretern des SHK-, Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrogewerkes LANUK: Wärmeplanung als Prozess Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Perspektive der Umsetzer*innen, insbesondere SHK-Betriebe, Schornsteinfeger*innen, Energieberater*innen und Elektriker*innen sind für die erfolgreiche Wärmewende sehr gewinnbringend, weswegen die systematische Einbindung in die Wärmewende-Prozesse das Ziel ist. Dadurch sollen Angebote, Fördermittel und Unterstützungsmaßnahmen verbessert und die Beratungsarbeit vor Ort effektiver gestaltet werden. Vertreter*innen des SHK-, Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrogewerkes Ausgangslage Akteure Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurden konstruktive und einblickreiche Austauschrunden mit Vertreter*innen der oben genannten Gewerke geführt. Der direkte Dialog liefert wertvolle Erkenntnisse und Einblicke in die heterogene Lebensrealitäten von Eigentümer*innen. Zudem konnten Hinweise auf praktische Herausforderungen, Informationsbedarfe und Optimierungsmöglichkeiten für Förder- und Beratungsangebote gesammelt werden. Die konstruktive Zusammenarbeit soll weiter gefördert und im Verlauf der Umsetzungsphase intensiviert werden. Federführung: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: Fachspezifische Verwaltungseinheiten Beschreibung Die Stadt Münster bietet regelmäßige Austauschrunden (bis zu zwei Mal im Jahr) an Vertreter*innen an. Die Koordination erfolgt über die Koordinationsstelle Wärme. In diesen Runden werden aktuelle Erfahrungen, Herausforderungen und Best-Practices diskutiert, mögliche Unterstützungsangebote der Stadt besprochen und die Umsetzung der Wärmewende gemeinsam reflektiert. Ziel ist ein kontinuierlicher, praxisnaher Dialog, der die städtischen Maßnahmen stärker auf die Bedürfnisse der Bürger*innen ausrichtet. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Kontinuierliche Integration der Ergebnisse in die stadtinternen Governance-Prozesse THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 267 12.3 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 3.1 Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand 2030 LANUK: Energetische Sanierung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Das Ziel der Maßnahme ist die Erreichung der Klimaneutralität für den kommunalen Gebäudebestand Hierfür sollen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen systematisch geplant, umgesetzt und finanziell abgesichert werden. Stadtverwaltung Ausgangslage Akteure Die Stadt Münster verfolgt bereits seit 2021 das Ziel, den kommunalen Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Aus einer Portfolioanalyse der rund 500 städtischen Standorte wurden 46 Schlüsselstandorte identifiziert, deren energetische Sanierung für die Zielerreichung entscheidend ist. Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen (wie z.B. Verschneidung mit notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, Anpassungen in der Schulentwicklungsplanung, Bedarfsanpassungen in der Planung oder Veränderung der Förderlandschaft…) wurde die Liste der zu sanierenden Gebäude in den letzten Jahren um zusätzliche Standorte erweitert. Aktuell (Stand April 2025) werden 60 Projekte an 52 Standorten betrachtet. Von diesen 60 Projekten sind 16 abgeschlossen, 9 befinden sich in der Umsetzung und 4 werden gegenwärtig vorbereitet. Auf Grund fehlender Ressourcen können z.Z. 31 Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Für 2025 war zudem eine Reduzierung der bisher vorgesehenen Finanzmittel für Gebäudesanierungen geplant, was die weitere Umsetzung der Maßnahmen und damit die Erreichung der Klimaschutzziele erheblich erschwert. Federführung: Amt 23 Beteiligte: / Beschreibung Die Erreichung der Klimaneutralität für städtische Gebäude ist untrennbar mit der Reduktion des Wärmebedarfs verbunden, was auch der Wärmeplan der Stadt Münster unterstreicht. Eine gezielte kontinuierliche energetische Sanierung der städtischen Gebäude spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie den Wärmebedarf signifikant reduziert und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß verringert. Der verbleibende Wärmebedarf muss durch geeignete Heizungswechsel dekarbonisiert werden. Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, ist es daher unerlässlich, eine klare Sanierungs-Roadmap fortzuführen und die finanziellen sowie personellen Mittel dauerhaft und ausreichend aufzustocken. Nur so kann die identifizierte Sanierungsstrategie in allen Bereichen überhaupt noch umgesetzt werden. Eine kontinuierliche und zielgerichtete Finanzierung ermöglicht nicht nur die effiziente Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen, sondern auch die langfristige Planungssicherheit für die Stadtverwaltung und ausführende Dienstleister. Angesichts der hohen Bedeutung der Wärmebedarfsreduktion als Schlüsselfaktor für die Wärmewende müssen diese finanziellen Anstrengungen fortlaufend unterstützt und eingehalten werden, um die Klimaneutralität der städtischen Gebäude zu gewährleisten. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 20 Jahre • Politische Sicherung der erforderlichen Finanzmittel und Personalstellen THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zw. 5.000 - 20.000 t CO2 /a • Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster. Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 268 Bedarf für zusätzliche Personalstellen zur Projektbegleitung sowie Mittel für die Maßnahmen an Gebäuden. • Finanzierung über kommunalen Haushalt • BEG-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 269 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 3.2 Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster LANUK: Energetische Sanierung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die städtische Wohnungsgesellschaft soll als Vorbildunternehmen für die Wärmewende fungieren und einen entscheidenden Beitrag zur Wärmebedarfsreduktion und Dekarbonisierung leisten. Ziel ist es, den CO₂- Ausstoß in den Beständen der Stadt bis 2045 vollständig zu eliminieren und durch gezielte Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsumstellung und Betriebsoptimierung eine nachhaltige, CO₂-freie Wärme- und Warmwasserversorgung sicherzustellen. / Ausgangslage Akteure Die städtische Wohnungsgesellschaft hat bereits im Rahmen der bestehenden Modernisierungsstrategie mehrere Projekte zur energetischen Sanierung und Heizungsumstellung initiiert. Hierzu gehört unter anderem die Großmodernisierung der Aaseestadt sowie ein weiteres Projekt an der Josef- Beckmann-Straße (Kinderhaus), welches aktuell noch in der Klärung ist. Die Wirtschaftsplanung der Gesellschaft umfasst bereits Investitionen in die Modernisierung und Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien. Federführung: Wohn und Stadtbau Beteiligte: / Beschreibung Die städtische Wohnungsgesellschaft setzt die energetische Sanierung des Bestands konsequent fort, einschließlich der Heizungsumstellung und Dämmung von Gebäuden. Weitere Großmodernisierungen, wie an der Josef-Beckmann-Straße, sind in Planung. Die Maßnahmen werden laufend weiterentwickelt, mit Fokus auf CO₂-freie Wärmeversorgung und Optimierung der Betriebsführung. Darüber hinaus können Umsetzungsbeispiele und Kooperationsprojekte identifiziert werden, die als Best-Practice-Beispiele dienen und im Rahmen der kommunalen Kommunikationsstrategie zur Wärmewende aufgegriffen werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung von Maßnahmen THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zwischen 5.000 – 20.000 t CO2/a • Klimaneutraler kommunaler Gebäudebestand • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung 10 Mio. € /a • Eigen- und Fremdkapital der Wohn und Stadtbau GmbH • BEG Förderung • KfW Bank-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 270 Kommunale Umsetzungsmaßnahmen 3.3 PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden – Prüfung der Optimierung LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☒ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, die Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV- Anlagen) auf städtischen Dächern weiter auszubauen und die Eigenverbrauchsquote signifikant zu steigern. Aus Perspektive der Wärmeplanung sollten in diesem Zusammenhang die Implementierung von bspw. einem Strombilanzkreismodell, Sektorenkopplung, einschließlich der Integration von Wärmepumpenlösungen, E-Mobilität und Stromspeichern geprüft werden. So wird der Eigenverbrauch erhöht, CO2-Emissionen werden gesenkt und die Energieversorgung weiter auf erneuerbare Energien umgestellt. Städtische Liegenschaften Ausgangslage Akteure Mit Stand Januar 2026 hat die Stadt Münster über 56 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2.135 kWp auf städtischen Dächern installieren lassen. Durch die Entwicklung eines Bilanzkreismodells kann der erzeugte Strom standortübergreifend bilanziell eingesetzt werden. Federführung: Amt 23 Beteiligte: Amt 66, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Um die Klimaneutralität weiter voranzutreiben, wird die Stadt Münster den Ausbau von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden konsequent fortführen. Ein besonderer Fokus liegt auf der standortübergreifenden Nutzung des erzeugten Stroms, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu maximieren. Zusätzlich wird die Integration von Wärmepumpenlösungen geprüft, um überschüssigen Strom aus den PV- Anlagen für die Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften zu nutzen. Die Sektorenkopplung wird weiter ausgebaut sowie die Einführung des Strombilanzkreises fokussiert, um den Selbstnutzungsgrad der erzeugten Energie weiter zu optimieren. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 - 2031 • Analyse und Erschließung weiterer Dachflächen. • Einführung des Strombilanzkreises. • Prüfung der Integration von Wärmepumpen. • Austausch und Koordination über geplante Maßnahmen. THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zwischen 5.000 – 20.000 t CO2/a • Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Einzelfallabhängig • Finanzierung über kommunalen Haushalt • progres.NRW-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 271 12.4 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.1 Flächen- und Potenzialsicherung sowie Realisierungsbeschleunigung für zentrale klimaneutrale Wärmeversorgung und den Stromnetzausbau LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster arbeitet an der Realisierung der kommunalen Wärmewende bspw. durch die frühzeitige Sicherung geeigneter, identifizierter Flächen für zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau, das Schaffen von Baurecht und die Unterstützung in technischen Genehmigungsprozessen mit. Ziel ist es, die langfristige Planbarkeit der Wärmeversorgung zu gewährleisten und unter Berücksichtigung vorliegender konzeptioneller Grundlagen zu entwickeln, Nutzungskonflikte zu minimieren und die Umsetzung der BEW- Transformationsplanung z.B. der Stadtwerke Münster effektiv zu unterstützen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Für die Transformation der Wärmeversorgung werden Flächen und (bau)rechtliche sowie sonstige Voraussetzungen für erneuerbare Wärmeerzeugung, wie Solarthermie, Großwärmepumpen oder Geothermieanlagen, und ebenso für den Ausbau des Stromnetzes mit neuen Umspannwerken und Stromleitungen benötigt. Der Zugriff auf diese benötigten Flächen bildet einen wesentlichen Hebel, um klimaneutrale Wärmequellen und Wärmepumpen zügig zu integrieren. Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetzleitungen stehen gemäß § 2 Abs. 3 WPG im "überragenden, öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit". Sie sind „als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen“ einzubringen. Gleichzeitig ist es erforderlich, unterschiedliche städtische Belange, wie den Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild, öffentliche Nutzung und Eigentumsrechte, sorgfältig abzuwägen, um Nutzungskonflikte zu minimieren und eine zügige Umsetzung der Wärmewende zu ermöglichen. Darüber hinaus befinden sich Abwärmepotenziale, wie bspw. Abwasser-Wärme, in Hand der Stadt. Die Stadtverwaltung kann aktiv zur Bereitstellung dieser Potenziale und zu einer zügigen Erschließung beitragen. Eine enge Abstimmung innerhalb des Stadtkonzerns und ggf. mit Externen ist erforderlich, um Potenziale systematisch zu sichern und die langfristige Umsetzung von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 61, Amt 66, Amt 63, Amt 67, Amt 23, Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Die Maßnahme umfasst die aktive Unterstützung sämtlicher Planungs-, Genehmigungs- und Realisierungsprozesse für zentrale Wärmeerzeugungsanlagen und den Stromnetzausbau. Zusammen mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster identifiziert die Stadt Münster geeignete Flächen und Wärmequellen, bewertet diese im Kontext anderer städtischer Belange und trifft Entscheidungen auf Basis einer umfassenden Schutzgüterabwägung. Bauplanungsrechtliche Instrumente, wie Vorrangflächen oder angepasste Bebauungspläne, werden gezielt eingesetzt, um Nutzungskonflikte zu minimieren und die Planbarkeit der Wärmeversorgung langfristig sicherzustellen. Im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren unterstützt die Stadt Münster bei eigenen Genehmigungen oder als beteiligte Behörde durch in ihrem rechtlichen Rahmen mögliche, angemessene Auslegung und Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 272 Abwägung von Interessen und Belangen wie z.B. Umwelt- und Naturschutz, Stadtbild und Nutzungsinteressen wie Verkehrsfluss und dem überragenden, öffentlichen Interesse von Wärmeerzeugungsanlagen und - leitungen. Dabei nutzt die Stadt Münster ihre Abwägungskompetenz, um entsprechende Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und Auflagen soweit gesetzlich möglich zu reduzieren, ohne den Schutz öffentlicher Belange zu vernachlässigen. Parallel dazu werden städtische Potenziale, beispielsweise Abwasserwärme, Geothermieflächen oder kommunale Stoffströme, systematisch bereitgestellt, um die Möglichkeiten für klimaneutrale Wärmeerzeugung zu erweitern. Die Stadt koordiniert diese Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Koordination von Vorhaben im Rahmen der Steuerungsgruppe • Frühzeitige Flächenidentifikation und -sicherung • Genehmigungsbegleitung • Monitoring und Anpassung THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme in den Konzern Stadt Münster • Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe Energie- und Wärmewende • Koordinierte Infrastrukturplanung für städtische Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 273 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.2 Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtnetze führen die Zielnetzplanung für das bestehende Erdgasnetz und ein zukünftiges Wasserstoffnetz regelmäßig fort. Damit wird die Entwicklung dieser Infrastrukturen langfristig betrachtet und koordiniert. Dies ermöglicht eine vorausschauende Planung für den Netzbetreiber und die Anschlussnehmer hinsichtlich der Vorbereitung notwendiger Umstellungen und Baumaßnahmen. Die Stadt Münster unterstützt dabei die Planbarkeit und Transparenz für Unternehmen, Haushalte und Verwaltung sowie die frühzeitige Vorbereitung notwendiger Umstellungen. Stadtwerke Münster; Bürger*innen, Unternehmen, Netzwerke Ausgangslage Akteure Die Stadtnetze Münster führen bereits eine Zielnetzplanung für das Erdgasnetz und ein zukünftiges Wasserstoffnetz durch. Im Erdgasnetz wird sich ein Rückgang der Anschlussquoten zeigen, der sowohl Auswirkungen auf den Netzbetrieb als auch auf die Versorgung der verbleibenden Kund*innen hat. Gleichzeitig bestehen und entstehen Bedarfe von bestehenden und neuen Gewerbe- und Industriekunden für klimaneutrale Gase. Ein erster Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz, z. B. in der Nähe des Hansa-Business-Parks, ist konkret geplant und soll voraussichtlich bis 2030 umgesetzt werden. Federführung: Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtnetze Münster setzen die Maßnahme um, indem sie die regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung für Erdgas und Wasserstoff durchführen. Im Erdgasnetz wird der Umgang mit rückläufigen Anschlussquoten und den Auswirkungen auf den Netzbetrieb betrachtet. Dabei werden die Auswirkungen auf die weiterhin angeschlossenen Kund*innen beachtet. Mögliche, resultierende Stilllegungen in der ferneren Zukunft werden langfristig angekündigt und Umstellungs- sowie Umnutzungsmöglichkeiten betrachtet. Die mögliche Weiternutzung von Teilen des bestehenden Erdgasnetzes mit Biomethan für entsprechende Bedarfe von Gewerbe- und Industriekunden wird dabei ebenfalls berücksichtigt. Für das Wasserstoffnetz werden neue Gewerbe- und Industriekunden-Bedarfe fortlaufend in den Planungen berücksichtigt und entsprechende Versorgungsmöglichkeiten geprüft. Ein erster Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz in der Nähe des Hansa-Business-Parks wird konkret geplant. Die Umsetzung des Anschlusses und einer ersten Wasserstoffleitung soll voraussichtlich bis 2030 erfolgen. Die Wasserstoff- Versorgungsmöglichkeiten für Gewerbe- und Industriebetriebe in weiteren Teilräumen des Münsteraner Stadtgebiets ab 2030 werden bedarfsabhängig in enger Kund*innenabsprache geprüft und ggf. konkretisiert. Die Stadt Münster begleitet die Umsetzung, indem sie Verkehrsbeeinträchtigungen und Bautätigkeiten koordiniert. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung • Langfristige Szenarien und strategische Planung • Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster • Außenkommunikation und Information von Bürger*innen und Unternehmen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 274 THG-Einsparungen Synergieeffekte Sehr hoch, bis zu 20.000 t CO2/a bei Reduktion der Gasverbräuche. • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten im Rahmen der Verstetigung zu Ermitteln. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 275 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.3 Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtnetze Münster stellen eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Stromnetzes sicher, um den steigenden Strombedarf zu decken. Ziel ist es, eine zuverlässige, leistungsfähige und zukunftsfähige Versorgung auf allen Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung) zu gewährleisten und den Ausbau der Infrastruktur effizient zu koordinieren. Stadtnetze Münster; Ausgangslage Akteure Die Stadtnetze Münster führen bereits Zielnetzplanungen für die verschiedenen Spannungsebenen durch. Der steigende Strombedarf, bedingt durch wachsende elektrische Lasten in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie die zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität, erfordert den Ausbau und die Verstärkung bestehender Stromnetze. Die Stadtnetze Münster planen daher die Neuerrichtung und Ertüchtigung von Umspannwerken, Ortsnetzstationen und Kabeltrassen. Federführung: Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtnetze Münster führen die Zielnetzplanung auf allen drei Spannungsebenen kontinuierlich fort und setzen die Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Stadt um. Wesentliche Planungsvorhaben bis 2035 umfassen: • Bau von mindestens zwei 110-kV-Kabeltrassen. • Errichtung von vier neuen Umspannwerken sowie die Ertüchtigung mehrerer bestehender Umspannwerke. • Verdopplung der Ausbaugeschwindigkeit von Mittelspannungs-Kabeltrassen und Ortsnetzstationen. Für diese konkreten sowie weitere zukünftig erforderlichen Maßnahmen unterstützt die Stadt Münster die Stadtnetze bei folgenden Bedarfen: • Flächenbereitstellung für Netzinfrastruktur. • Genehmigungsprozessen (Bau- und verkehrsrechtlich). • Koordination von Baustellen zur Minimierung von Beeinträchtigungen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Regelmäßige Fortschreibung der Zielnetzplanung • Langfristige Szenarien und strategische Planung • Kommunikation und Abstimmung mit der Stadtverwaltung Münster • Außenkommunikation und Information von Bürger*innen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen durch den Stromnetzausbau. • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme/Energiewende Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 276 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten im Rahmen der Verstetigung zu Ermitteln. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 277 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.4 Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in Wärmeerzeugung und Wärmenetze sowie Stromnetze LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster und die Stadt Münster als Gesellschafterin sichern die Finanzierung der erforderlichen Investitionen in zentrale Wärmeerzeugung, Wärmenetz und Stromnetz durch eine stabile (Eigen-) Kapitalausstattung und die systematische Nutzung öffentlicher Fördermittel. Ziel ist es, die finanzielle Grundlage für den zeitgerechten, zuverlässigen und planbaren Ausbau der Wärmewende zu schaffen sowie Fremdkapital zu günstigen Konditionen akquirieren zu können. Stadtkonzern Münster Ausgangslage Akteure Die Wärmewende erfordert insbesondere im Bereich der zentralen Wärmeerzeugung und in den Netzsparten (Wärmenetz, Stromnetz) massive lokale Investitionen. Die Stadtwerke Münster haben bereits finanzielle Mittel für den Ausbau der Wärmenetze, die Erzeugungstransformation und die Stromnetzmodernisierung eingeplant und bereitgestellt. Der Finanzierungsbedarf ist hoch und muss langfristig abgesichert werden. Ergänzend ist eine ausreichende (Eigen-)Kapitalausstattung der Stadtwerke erforderlich, um Fremdkapital zu angemessenen Konditionen aufzunehmen und die Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturprojekte sicherzustellen. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 20 Beschreibung Fördermittel, wie etwa die BEW-Förderung oder spezifische Programme für Geothermie, bilden eine wesentliche Säule zur anteiligen Deckung dieser Investitionsbedarfe. Die Maßnahme umfasst daher die Identifikation, Beantragung und Bereitstellung von Finanzmitteln auf verschiedenen Ebenen. Die Stadt Münster kann durch politische Entscheidungen, wie z. B. die Aufstockung städtischer Finanzmittel, Ausschüttungsstrategien oder budgetäre Vorgaben, aktiv Einfluss auf die Kapitalbasis der Stadtwerke nehmen und so die Umsetzung unterstützen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 10 Jahre • Langfristige Fortschreibung von Investitionsbedarfen • Fördermittelakquise von Bund, Land und EU für Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen • Koordination von Investitionsprogrammen zwischen Stadtwerken, Stadt und weiteren Akteur*innen • Prüfung und Integration von Finanzierungsinstrumenten (z.B. Bürger*innenbeteiligung) in die Gesamtstrategie für die Wärme- und Stromversorgung THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Fortlaufende Planung und schrittweise Transformation des Gasnetzes • Fortlaufende Planung und Realisierung des Stromnetzausbaus mit Ausrichtung auf den steigenden Strombedarf Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 278 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Investitionskosten von über 600 Mio. € • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Fördermittel des Bundes und des Landes NRW (z.B. BEW, progres.NRW) Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 279 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.5 Finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Potenziale und Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen an der Wärmewende prüfen, um Akzeptanz, Engagement und Kapitalmobilisierung für zukünftige Infrastrukturprojekte zu eruieren. Bürger*innen Ausgangslage Akteure Die Stadtwerke Münster setzen im Bereich der erneuerbaren Energien bereits erfolgreich Instrumente zur Bürger*innenbeteiligung ein (z.B. über Nachrangdarlehen). Städte wie Heidelberg oder Herten haben darüber hinaus erfolgreiche Modelle für die finanzielle Beteiligung von Bürger*innen am Wärmenetzausbau eingeführt. Diese zeigen, dass Beteiligungsinstrumente sowohl zusätzliches Kapital mobilisieren als auch die Akzeptanz erhöhen können. Für Münster soll diese Möglichkeit geprüft werden, um die Chancen für eine ähnliche Beteiligung zu bewerten. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtwerke prüfen nun, unter welchen Bedingungen Bürger*innen finanziell im Bereich erneuerbare Wärme, am Wärmenetz- oder Erzeugungsprojekten beteiligt werden könnten. Das Zustandekommen solcher Finanzierungsmechanismen soll durch kommunikative Aktivitäten begleitet werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 15 Jahre • Analyse bestehender Modelle in anderen Städten • Bewertung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen • Prüfung geeigneter Instrumente für dezentrale und zentrale Beteiligungen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten Einsparungen. • Sicherung des Finanzbedarfs und der (Eigen-) Kapitalausstattung für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen Wärmeerzeugung und Wärmenetz sowie Stromnetze Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten in Abhängigkeit des Projektes zu ermitteln. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Kapitalaufstockung durch Bürger*innenbeteiligung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 280 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.6 Fortführung des Förderprogramms klimafreundliche Wohngebäude LANUK: Energetische Sanierung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster setzt bzw. entwickelt das Förderprogramm „K limafreundliche Wohngebäude“ inhaltlich fort, um die Reduktion des Wärmebedarf s im Wohngebäudebestand gezielt zu unterstützen. Grundsätzlich ist es darüber hinaus ebenfalls wichtig, die Förderbausteine systematisch auf bundes-, landes- und weitere öffentliche Förderprogramme abzustimmen, diese komp lementär einzusetzen und damit Effizienz, Transparenz und Wirkung der Förd erungen zu erhöhen. Bürger*innen Ausgangslage Akteure Mit dem bestehenden Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäu de“ bietet die Stadt Münster finanzielle Anreize für energetische Sanierungen und Dachbegrünung. Bisherige Fördermechanismen haben bereits positive Ef fekte erzielt. Eine kontinuierliche Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der Förderinstrumente ist notwendig, um die Zielerreichung zu sichern , die Fördermittel effizient einzusetzen und die Reichweite bei Eigentüm er*innen und Mieter*innen zu erhöhen. Federführung: Amt 64 Beteiligte: / Beschreibung Vor dem Hintergrund des neuen Doppelhaushalts 2026/2027 und der politische n Rahmenbedingungen nach den Kommunalwahlen ist eine frühzeitige Abstimmung und Sicherung der Mittel besonders relevant. Die Maßnahme umfasst die Fortführung und Weiterentwicklung des Förderprogramms. Wichtige Schritte sind unter anderem: • Prüfung bestehender Förderbausteine: Hierzu zählt die Identifikation von Optimierungspotenzialen hinsichtlich Zielgruppen, Förderhöhen und Fördermodalitäten im Hinblick auf die langfristige Wärmeversorgungsstrategie. Die Fördermittel sind wirtschaftlich, sparsam und in diesem Zusammenhang nachhaltig zu verwenden, um einen möglichst starken Fokus auf Wärmebedarfsreduktion und Klimaanpassung von Wohngebäuden im Sinne d er städtischen Klima- Strategie zu entfalten. • Abgleich mit übergeordneten Förderprogrammen : ergänzende Komplementierung, um Doppelungen zu vermeiden und Förderwirkung zu maximieren. • Kontinuierliches Monitoring und Anpassung : Anpassung der Förderkriterien, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen, technologische Möglichkeiten oder Sonstiges ändern. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Bis 2045 • Prüfung und politische Bestätigung des Förderprogrammes • Kommunikation und Zielgruppenansprache THG-Einsparungen Synergieeffekte Hoch, zwischen 5.000 – 20.000 t CO2/a • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kosten 2,51 Mio. € in 2026 2,41 Mio. € ab 2027 ff. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 281 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.7 Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in Gewerbegebieten LANUK: Energieeffizienz Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Ziel der Maßnahme ist es die Wärmewende auch in Gewerbegebieten voranzutreiben, indem klimaneutrale Wärmelösungen erschlossen werden, bspw. durch die Nutzung von Abwärme oder erneuerbaren Wärmepotenzialen. Ziel ist die Reduzierung von CO2-Emissionen in Gewerbegebieten. Unternehmen Ausgangslage Akteure Die Wirtschaftsförderung Münster verfolgt bereits Initiativen zur Entwicklung nachhaltiger Gewerbegebiete (z.B. Projekt „Ökologische Transformation der Bestandsgewerbegebiete“). Durch ergänzende Beratungsangebote zur Erschließung von Abwärme- oder erneuerbaren Wärmepotenzialen können bestehende Bestrebungen erweitert und die Umsetzung klimaneutraler Wärmeversorgung gefördert werden, wodurch das Gesamtziel der klimaneutralen Gewerbegebiete gefördert wird. Federführung: Wirtschaftsförderung Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster, Amt 23, Amt 61, Amt 66, Amt 67 Beschreibung Aufbauend auf den bestehenden Initiativen der Wirtschaftsförderung Münster soll die Entwicklung klimaneutraler Gewerbegebiete gezielt durch eine Verzahnung von Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und Stadtnetze und Unternehmen vorangetrieben werden. Ergänzend zur Optimierung der Stromversorgung und -kosten sollte die Erschließung und Nutzung von Abwärmepotenzialen oder erneuerbarer Wärme (z. B. Geothermie, Solarthermie) in die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen thematisch berücksichtigt werden. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte 2026 - 2031 • Koordination und Einbindung relevanter Akteure aus Wirtschaftsförderung, Stadtwerken und Stadtnetzen und Gewerbegebietsakteuren THG-Einsparungen Synergieeffekte Mittel, 500 - 5.000 t CO2/a • Regelmäßige Austauschrunden mit großen Liegenschaftsbetreibern, Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsbetrieben Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten in Abhängigkeit der konkreten Maßnahmenausgestal- tung zu bestimmen. • Finanzierung durch Unternehmen • KfW-Bank-Förderung • progres.NRW-Förderung • BEW oder BEG-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 282 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.8 Unterstützung lokaler Bürgerenergie- und Wärmeinitiativen LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☒ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☒ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster unterstützt gezielt die Initiierung und Umsetzung von Bürgerenergiegenossenschaften und Nachbarschafts-Wärmeprojekten, um die lokale, gemeinschaftliche Wärmeversorgung zu stärken. Ziel ist es, durch Beratung und Vernetzung die Planung und Umsetzung von Projekten zu unterstützen sowie deren soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern. Engagierte Bürger*innen Ausgangslage Akteure Bürgerenergiegenossenschaften sind bewährte Instrumente, um Bürger*innen an der Energiewende zu beteiligen und lokale Projekte gemeinsam umzusetzen. Neben Bürgerenergiegenossenschaften etablieren sich Nachbarschafts-Wärme- Projekte zunehmend. Hier zeigen z.B. die Ergebnisse der Fokusquartier-Analysen, dass gemeinsame Wärmeversorgung wirtschaftlich aufgebaut werden können. Solche Zusammenschlüsse, sei es als Bürgerenergiegenossenschaften oder andere nachbarschaftliche Formate, bieten Potenzial, lokale Wärmelösungen wirtschaftlich und sozial nachhaltig umzusetzen. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadt Münster kann Bürger*innen in geeigneten Quartieren gezielt ansprechen, zur Gründung von Energiegenossenschaften oder Nachbarschafts-Wärmeprojekten motivieren und sie bei der Entwicklung gemeinschaftlicher Wärmeversorgungsmodelle (z. B. Nahwärmenetze, gemeinschaftliche Wärmepumpen mit Wärmespeichern oder Solarthermieanlagen) unterstützen. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, Beratungsangebote und die Vermittlung von Kontakten zu Stadtwerken, Fachplanern, örtlichem SHK- Handwerk (auch als potenzielle Betreiber*innen) sowie Förderstellen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 3 Jahre • Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in relevanten Quartieren. • Einbindung von Informationsmaterial mit Praxisbeispielen, Förderhinweisen und Kontakten auf Kommunikationskanäle. • Entwicklung eines speziellen Fördertopfes „Konzepte für gemeinschaftliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.“ THG-Einsparungen Synergieeffekte In Abhängigkeit der konkreten Projekte. • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende der Stadtverwaltung Münster der Stadtverwaltung Münster Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Kosten in Abhängigkeit der konkreten Projekte zu ermitteln. • KfW-Bank-Förderung • progres.NRW-Förderung • BEW- oder BEG-Förderung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 283 Stadtweite Umsetzungsmaßnahmen 4.9 Differenzierte Prüfung von wechselseitigen Anschluss- und Benutzungsverpflichtungen zur Sicherung hoher Anschlussquoten an leitungsgebundene Wärmenetze LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Ziel der Maßnahme ist es, im Bedarfsfall in Neu- wie Bestandsgebieten zu prüfen, wie eine verlässliche, hohe Anschluss- und Nutzungsquote an leitungsgebundene, erneuerbare Wärmelösungen mit Anschluss- und Benutzungsverpflichtungen sicherzustellen ist. Dadurch können die wirtschaftliche Planbarkeit und die sichere Realisierung zentraler Wärmeinfrastrukturen ermöglicht, gleichzeitig die Klimaneutralitätsziele der Stadt Münster vorangetrieben und eine sozial ausgewogene, langfristig stabile Kostenverteilung für alle Wärmekund*innen gewährleistet werden. Zu diesem Zweck prüft und entwickelt der Konzern Stadt Münster einen geeigneten Instrumentenmix aus rechtlichen und kommunikativen Maßnahmen, der flexibel an die technischen, wirtschaftlichen, städtebaulichen und sonstigen Rahmenbedingungen angepasst und im Bedarfsfall gebietsweise angewendet werden kann. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Stufenkonzepts zur erneuerbaren Wärmeversorgung erfordert in neuen Baugebieten eine sehr hohe Anschlussquote, um Wärmenetze wirtschaftlich für Kunden und Betreiber dimensionieren und dauerhaft betreiben zu können. Während in Neubaugebieten bereits heute privatrechtliche Instrumente wie vertragliche Abnahmeverpflichtungen angewendet werden, stellen Bestandsgebiete andere Herausforderungen wie eine heterogene Gebäude- und Eigentümerstruktur, unterschiedliche technische Voraussetzungen (z.B. bezüglich Heizungsalter) sowie Sanierungszustände und bauliche Umsetzbarkeit. Für beide Gebietstypen gilt gleichermaßen, dass die Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit zentraler erneuerbarer Wärmelösungen maßgeblich von verlässlichen Abnahmeerwartungen, abgestimmten Planungsprozessen und einer langfristigen Sicherung der Nutzung abhängt. Daher bedarf es der Prüfung und ggf. Ausgestaltung eines flexiblen Instrumentenmixes, der jeweils an die spezifischen Voraussetzungen des Quartiers angepasst angewendet werden kann. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Amt 23, Amt 61, Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Die Stadt Münster prüft und entwickelt gemeinsam mit den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster einen differenzierten und angemessenen Instrumentenmix, der je nach Gebiet, Ausgangslage, Planungsstand usw. eine hohe Anschlussquote sicherstellen kann. Zu den Instrumenten gehören beispielsweise: • Information und Beratung zur Förderung der Akzeptanz und des Nutzungsinteresses an der Fernwärme • Privatrechtliche Verpflichtungen in Neubaugebieten, z.B. durch Kauf- und Erbbaurechtsverträge • Öffentlich-rechtliche Instrumente wie eine Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 284 Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Ab 2026 fortlaufend Individuelle gebietsspezifische und projektbezogene Prüfung der Erforderlichkeit, Eignung und Anwendbarkeit eines Instrumentes Information und Beratung zur Erörterung der Akzeptanz und freiwilligen Anschlussbereitschaft THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme- /Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 285 12.5 Wärmenetzgebiete Wärmenetzgebiete 5.1 Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme LANUK: Wärmenetzgebiete Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster treiben den sukzessiven Ausbau und die Nachverdichtung des Fernwärmenetzes voran, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung kontinuierlich umzusetzen. Ziel ist es, die Versorgung mit effizienter und zunehmend klimaneutraler Fernwärme schrittweise auf weitere Teilräume des Stadtgebiets auszuweiten und das bestehende Wärmenetz in dicht bebauten Bereichen verstärkt zu nutzen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Der Ausbau der Fernwärme ist ein zentraler Bestandteil des Zielszenarios der kommunalen Wärmeplanung für Münster. Die Stadtwerke Münster haben im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ihre Transformationsplanung zur langfristigen Dekarbonisierung des Wärmenetzes aufgestellt, welcher einen schrittweisen Netzausbau sowie die Dekarbonisierung der Versorgung vorsieht. Die Stadtwerke Münster setzen den Fernwärmeausbau schrittweise um und planen die Versorgung weiterer Straßenzüge und Stadtbereiche. Währen d in innerstädtischen Bereichen insbesondere die Nachverdichtung bereits flächig bestehender Wärmenetzleitungen im Fokus steht und grundsätzlich Vorrang hat, wird in den Erweiterungsgebieten des bestehenden Fernwärmenetzes ein Ausbau in dicht bebaute Gebiete angestrebt. Federführung: Stadtwerke Münster Stadtnetze Münster Beteiligte: Stadtverwaltung Münster Beschreibung Zur Umsetzung umfasst die Maßnahme die fortlaufende Planung künftiger Ausbauetappen, die Priorisierung geeigneter Gebiete auf Basis technischer, wirtschaftlicher und städtebaulicher Kriterien, eine gezielte und frühzeitige Anschlussakquise für die Ausbauetappen sowie die transparente Kommunikation der Ausbaufortschritte gegenüber Bürger*innen und Stakeholdern. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die enge Abstimmung mit der Stadt Münster zur Baustellenkoordination, Genehmigungsprozessen und infrastrukturellen Planungen, um Synergien mit anderen Tiefbaumaßnahmen zu nutzen und Belastungen für Anwohner*innen zu minimieren. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 15 Jahre • Planung und Realisierung von Nachverdichtungs- und Ausbauabschnitten • (Vor-) Akquise neuer Anschlüsse in den Ausbauabschnitten THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 60.000 t CO2/a • Aufbau einer übergeordneten Steuerungsgruppe/Lenkungskreis Energie- /Wärmewende • Koordinierte Infrastrukturplanung • Weiterentwicklung eines digitalen Maßnahmencockpits • Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 286 ca. 165 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 287 Wärmenetzgebiete 5.2 Planung und Umsetzung der Kanalwasser-Wärmepumpe in Münster- Mitte LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung konsequent voran. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung einer Großwärmepumpe mit einer Leistung von bis zu 15 MWth, die das Wasser des Dortmund-Ems-Kanals als Wärmequelle nutzt. Damit soll ein weiterer bedeutender Schritt zur klimaneutralen Wärmeversorgung Münsters bis 2030 realisiert werden. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein stellt die Nutzung des Kanalwassers des Dortmund-Ems-Kanals durch eine Großwärmepumpe dar. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 61, Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung (WSV), Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Beschreibung Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Großwärmepumpe zur Einspeisung in das Fernwärmenetz. Das Kanalwasser dient hierbei als regenerative Wärmequelle. Durch die Nutzung bereits bestehender Infrastrukturen am Dortmund-Ems-Kanal wird der Eingriff in Umwelt und Schifffahrt minimiert. Die Umsetzung ist bis 2030 vorgesehen. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der technischen und wirtschaftlichen Planung über die Fördermittel-Akquise bis hin zur Bauausführung. In der Planungsphase werden die Standortauswahl, die technischen Anlagen, die hydraulische Einbindung ins Fernwärmenetz, die Anbindung an das Stromnetz und die Abstimmung mit wasser- und schifffahrtsrechtlichen Anforderungen sowie erforderliche Genehmigungen vorbereitet. Parallel erfolgt die Beantragung von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), um die Wirtschaftlichkeit des Projekts sicherzustellen. Nach erfolgreicher Genehmigungsplanung werden die Ausschreibung und Vergabe der technischen Komponenten (z. B. Wärmepumpe, Wärmeübertrager, Leitungsbau) vorbereitet. Auf Basis der Vergabeergebnisse erfolgt anschließend die Investitionsentscheidung durch die Stadtwerke Münster. Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen an das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: • Mitwirkung bei der Standortplanung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, • Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange, • Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, • Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von Verkehrseinschränkungen. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 288 • Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Planung- und Vorbereitung des Anlagenbaus. • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus. THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 5.500 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 30 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 289 Wärmenetzgebiete 5.3 Planung und Umsetzung der Klarwasser-Wärmepumpe in Münster- Nord LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Entsprechend des Transformationsplanes verfolgen die Stadtwerke die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld des Hauptklärwerks im Norden der Stadt Münster, die als Wärmequelle das geklärte Abwasser aus dem Klärwerk nutzt. Die Realisierung soll bis 2030 erfolgen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Abwärme aus dem Klarwasser des Klärwerkes sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 66 Beschreibung Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Klarwasserwärmepumpe im Umfeld der Hauptkläranlage in Münsters Norden. Durch die Nutzung der vorhandenen Abwasserinfrastruktur wird eine konstante, ganzjährig verfügbare Wärmequelle erschlossen, die gleichzeitig einen hohen ökologischen Nutzen bietet. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In der Planungsphase werden Standortbedingungen, technische Anlagen, Schnittstellen, hydraulische Einbindung in das Fernwärmenetz und die Stromnetzanbindung in Abstimmung mit beteiligten Stakeholdern geplant. Parallel erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte beinhalten die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen sowie die Ausschreibung und Vergabe der durchzuführenden baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke Münster erfolgt die Bauausführung. Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: • Mitwirkung bei der Standortplanung, • Bereitstellung des Klarwasserstromes als Wärmequelle, • Begleitung der erforderlichen Genehmigungsverfahren als beteiligter Träger öffentlicher Belange, • Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, • Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von Verkehrseinschränkungen. • Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus THG-Einsparungen Synergieeffekte Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 290 Ca. 9.300 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 60 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 291 Wärmenetzgebiete 5.4 Planung und Umsetzung der Solarthermie-Anlage in Münster-West LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster treiben die Dekarbonisierung der Fernwärme voran. Entsprechend des Transformationsplanes erfolgt derzeit die Planung einer kombinierten Freiflächen-Solarthermie- und PV-Anlage in Münsters Westen. Die Umsetzung soll bis 2028 erfolgen. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Im Rahmen des Transformationsplans Fernwärme wird der Anteil erneuerbarer Wärmequellen schrittweise erhöht. Ein Baustein soll die Nutzung von Freiflächen Solarthermie- und PV sein. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 61 Beschreibung Die Stadtwerke Münster planen die Realisierung einer Kombinationsanlage aus Freiflächen Solarthermie- und PV-Anlage bis 2028. Die Maßnahme umfasst alle zentralen Schritte von der Planung bis zur Bauausführung. In der Planungsphase wird die Anlage technisch ausgelegt sowie die Integration in das bestehende Wärme- und Stromnetz erörtert. Parallel erfolgt die Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), um die Investition wirtschaftlich abzusichern. Weitere Umsetzungsschritte beinhalten die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlicher Genehmigungen, die Durchführung der planungsrechtlichen Verfahren – die Änderung des Flächennutzungsplans (125. FNP-Änderung) und die Aufstellung des Bebauungsplans (Bebauungsplan Nr. 638) – sowie die Ausschreibung und Vergabe der baulichen Tätigkeiten. Nach erfolgreicher Investitionsfreigabe durch die Stadtwerke Münster erfolgt die Bauausführung. Die Bauausführung umfasst die Errichtung der Wärmepumpenanlage sowie der zugehörigen Anbindungsleitungen zur Einbindung in das Fernwärmenetz. Die Stadt Münster unterstützt das Vorhaben aktiv durch: • Mitwirkung bei der Standortplanung, • Begleitung der erforderlichen Genehmigungs- und Planverfahren, • Unterstützung bei der Koordination von Planung und Bau der Anbindungsleitungen, • Abstimmung und Koordination mit städtischen Baustellenaktivitäten zur Minimierung von Verkehrseinschränkungen. • Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung der Wärmewende in Münster. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 3 Jahre • 125. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 638 • Ausschreibung und Umsetzung des Anlagenbaus • Ausschreibung und Umsetzung der Leitungsverlegung THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 3.500 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 292 • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 65 Mio. € • Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 293 Wärmenetzgebiete 5.5 Planung und Umsetzung der ersten TGT-Anlage in Münster LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster verfolgen mit der Planung und Umsetzung der ersten Tiefengeothermieanlage in Münster das Ziel, einen weiteren Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu realisieren. Durch die Nutzung von Tiefengeothermie als Energiequelle soll eine grundlastfähige, erneuerbare Wärmequelle erschlossen werden. Die Umsetzung eines ersten Geothermie- Heizwerks soll 2030 abgeschlossen sein. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Bis Ende 2025 werden die Daten aus einer flächigen 3D-Seismik prozessiert und ein Untergrundmodell des tiefen Untergrunds von Münster erstellt. Das Modell dient zur Identifikation geologisch geeigneter Standorte für Bohrdubletten. Eine erste Probebohrung in Münster soll bis Ende 2027 abgeteuft werden. Abhängig von der Fündigkeit der ersten Probebohrung wird eine zweite Bohrung geplant. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: Amt 61 Beschreibung Bei der Erschließung von Tiefengeothermie sind die Stadtwerke Münster in Nordrhein-Westfalen das Versorgungsunternehmen mit dem weitesten Projektfortschritt. Die Daten aus der 3D-Seismik bzw. das resultierende Untergrundmodell dienen als Grundlage für die Identifizierung von geologisch geeigneten Standorten für Bohrdubletten zur Förderung von heißem Thermalwasser aus tiefen Gesteinsschichten. Potenzialstandorte müssen darüber hinaus weitere Bedingungen erfüllen (Nähe zum Wärmenetz, Größe der Fläche). Eine erste Tiefenbohrung wollen die Stadtwerke Münster zunächst in den flacheren Horizont (rund 1.000 Meter) niederbringen. Nach erfolgreichen Fördertests folgt die Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise und Umsetzung der für die Bohrdublette notwendigen zweiten Bohrung (Injektionsbohrung). Parallel erfolgt die Planung, Genehmigung, Fördermittelakquise und anschließende Umsetzung eines Heizwerks (u.a. Großwärmepumpe zur Anhebung der Temperatur) sowie parallel die erforderliche stromseitige und wärmenetzseitige Netzanbindung. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 10 Jahre • Identifizierung von Potenzialstandorten anhand des Untergrundmodells • Flächensicherung, Planung, Ausschreibung und Genehmigung der Bohrung(en) und Anlage • Klärung von Fördermöglichkeiten • Bauausführung der einzelnen Anlagenteile THG-Einsparungen Synergieeffekte Ca. 34.100 t CO2/a • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung ca. 25 Mio. € • Förderung durch das Land NRW • Prüfung einer Förderung nach BEW Modul 2 und BEW Modul 4 Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 294 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 295 Wärmenetzgebiete 5.6 Vorplanungen für weitere erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen zur Realisierung im Zeitraum 2030-2040 LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Zusätzlich zu der konkreten Planung und Umsetzung der neuen Erzeugungsanlagen bis 2030 entwickeln die Stadtwerke Münster ihre Transformationsstrategie stetig weiter. Vorplanungen für weitere Anlagen konkretisieren den Fahrplan für das kommende Jahrzehnt. Stadtkonzern Münster Ausgangslage Akteure Die Transformationsplanung der Stadtwerke Münster deckt den Zeitraum bis 2045 ab. Bis 2030 sollen bis zu vier neue Erzeugungsanlagen geplant und teilweise in Betrieb genommen werden. Zur langfristigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müssen weitere vorgesehene Maßnahmen aus dem Transformationsplan in Vorplanungen gehen. Federführung: Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Maßnahme beinhaltet die regelmäßige Fortschreibung der Transformationsstrategie der Fernwärme der Stadtwerke Münster. Bestandteile hiervon sind die Identifikation und technischen Vorplanungen weiterer Standorte für tiefengeothermische Anlagen, weiterer Großwärmepumpen (z.B. Luft-Wärmepumpe) sowie ergänzende Spitzenlastkessel, die mit erneuerbaren Gasen betrieben werden können. Die Vorplanungen schaffen die Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen und dienen der frühzeitigen Vorbereitung auf die anstehenden finanziellen, planerischen und genehmigungsrelevanten Bedarfe im Zeitraum 2030 - 2040. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Vorbereitung und Initialisierung der Vorplanungen THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Nachverdichtung und Ausbau der Fernwärme • Flächen- und Potenzialsicherung für zentrale klimaneutrale Wärmequellen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Kosten abhängig der konkreten Projekte. • Förderung nach BEW Modul 1 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 296 Wärmenetzgebiete 5.7 Senkung der Vorlauf- und Rücklauftemperatur in Zusammenarbeit mit den Kund*innen LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Für die Integration von erneuerbar erzeugter Wärme im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme durch die Stadtwerke Münster ist die schrittweise Senkung der Vorlauftemperatur unerlässlich. Um gleichzeitig den Ausbau des Fernwärmenetzes zu ermöglichen und die Effizienz zu steigern, ist auch die Senkung der tatsächlichen Rücklauftemperaturen auf das Niveau gemäß der technischen Anschlussbedingungen (TAB) erforderlich, deren Einhaltung den Kund*innen (als Betreibende der Hausanschlussstationen) obliegt. Ziel der Maßnahme einer schrittweisen Absenkung der Rück- und Vorlauftemperaturen in Zusammenarbeit mit den Kund*innen. Fernwärmekund*innen Ausgangslage Akteure Das Fernwärmenetz in Münster wird aktuell mit hohen Temperaturen im Vorlauf (80 bis 130 °C) und Rücklauf (Jahresmittel > 60°C) betrieben. Im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme-Erzeugung werden vermehrt Technologien integriert, deren Effizienz vom Temperaturniveau des Fernwärmenetzes abhängt (insbesondere Wärmepumpen). Durch eine Absenkung der Temperaturen können erhebliche Effizienzgewinne erzielt und Wärmenetzverluste verringert werden. Diese Reduktion der Temperaturen erfordern in der Regel Anpassungen an den Hausanschlüssen und Hausübergabestationen der Gebäude, weshalb die Absenkung der Netztemperaturen mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Für die Einhaltung der laut technischen Anschlussbedingungen geforderten Temperaturen sind in erster Linie die Kund*innen als Betreibende der Hausanschlussstation verantwortlich. Die Absenkung der Temperaturen erfordert ein Zusammenwirken von Stadtwerken und Stadtnetzen sowie den Kund*innen und Handwerksbetrieben, welche vom Stadtwerke-Konzern für das Thema sensibilisiert und unterstützt werden. Federführung: Stadtnetze Münster, Stadtwerke Münster Beteiligte: SHK-Gewerke Beschreibung Die Stadtwerke Münster verfolgen das Ziel, die Effizienz des Fernwärmenetzes zu steigern und die Systemtemperaturen nachhaltig zu senken. Eine gezielte Reduzierung von Vorlauf- und Rücklauftemperaturen kann den Energieeinsatz reduzieren und damit die Integration erneuerbarer Wärmequellen erleichtern sowie die Netzverluste minimieren. Die Maßnahme setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kund*innen, insbesondere großen Liegenschaftsbetreiber*innen und Wohnungsunternehmen, sowie dem lokalen Handwerk. In diesem Rahmen werden bestehende Heizsysteme und Anschlussbedingungen analysiert, um Potenziale für niedrigere Vorlauf- und Rücklauftemperaturen zu identifizieren. Erkenntnisse sind sukzessive in die Anpassung der TAB zu überführen, sodass die Versorgungssicherheit und der Komfort dauerhaft gewährleistet bleiben. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Datenaufnahme und Analyse der Vor- und Rücklauftemperaturen • Information und Beratung zu fachgerechter Bedienung und Wartung der Hausstation • Anpassung der TAB THG-Einsparungen Synergieeffekte Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 297 Keine direkten THG- Einsparungen. • Digitale und individuelle Beratungsangebote der Stadtwerke Münster • Regelmäßige Austauschrunden mit Vertreter*innen des SHK-, Schornsteinfeger-, Energieberater- und Elektrikergewerkes Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Abhängig des Zustands der bestehenden Hausanschlussstation- en. • Förderung nach BEW Modul 2 • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Teilweise kundenseitige Investitionen in Hausanschlussstationen Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 298 12.6 Prüfgebiete Prüfgebiete 6.1 Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Wärmeversorgungsansätzen in Prüfgebieten LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Entwicklungen zu den einzelnen Prüfgebieten soll fortlaufend bewertet und weiterentwickelt werden, um fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Wärmewende in diesen Bereichen zu treffen. Ziel ist es, die Erkenntnisse direkt in die fortlaufende kommunale Wärmeplanung einzuspeisen und bei Vorliegen tiefergehender Analysen vor der formalen fünfjährigen Fortschreibung neue, erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Dadurch können strategische Priorisierungen vorgenommen, geeignete Maßnahmen abgeleitet und die Planung flexibel an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure In den Prüfgebieten existieren noch keine abschließenden Projektvorschläge für die Wärmeversorgung, da hier weitere detaillierte technische, wirtschaftliche und soziale Untersuchungen erforderlich sind. Die Ergebnisse müssen bewertet, priorisiert und in die Umsetzungsplanung der Wärmewende eingearbeitet werden. Die kommunale Wärmeplanung hat im Erstellungsprozess etablierte Arbeits- und Abstimmungsstrukturen zwischen Verwaltung, Stadtwerken und städtischen Tochtergesellschaften geschaffen, die zur weiteren Strukturierung neuer Erkenntnisse aus den Prüfgebieten genutzt werden können. Federführung: Steuerungsgruppe Energie- /Wärmewende Beteiligte: Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beschreibung Eine verantwortliche Koordinationsstelle beobachtet und begleitet fortlaufend die Entwicklungen in den Prüfgebieten. Die Aufgaben umfassen: • Beauftragung und strategische Auswertung von Analysen zu technischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten von Wärmeversorgungslösungen. • Systematische Einbindung der Ergebnisse in die fortlaufende kommunale Wärmeplanung, damit neue Erkenntnisse direkt in die strategische Steuerung und die Fortschreibung der Planung einfließen. • Ableitung geeigneter Maßnahmen und Initiierung dieser. • Unterstützung der Abstimmung zwischen Stadtwerken, Fachämtern und weiteren Akteuren, um Maßnahmen priorisiert und konsistent umzusetzen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Initiierung und Ausschreibung von Machbarkeitsstudien THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten Einsparungen. • Sicherstellung der langfristigen Integration der strategischen Fachplanung Wärme • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 299 • Koordinierte Infrastrukturplanung für Flächen Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Keine spezifischen Mehrkosten. • Teil der zu schaffenden Strukturen in Bezug auf die Koordination der Wärmewende in Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 300 Prüfgebiete 6.2 Prüfung der Randgebiete des Fernwärmenetzes LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster prüfen kontinuierlich Anschlussmöglichkeiten der als Prüfgebiete dargestellten Randgebiete des Fernwärmenetzes und stellen sicher, dass die Machbarkeit einer Fernwärme-Erschließung unter Berücksichtigung neuer erneuerbarer Wärmequellen und sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen langfristig bewertet wird. Ziel ist es, zu einem späteren Zeitpunkt fundierte Entscheidungen über die Realisierbarkeit von Ausbau- und Anschlussprojekten in diesen Gebieten treffen zu können und so eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Wärmewende zu gewährleisten. Konzern Stadt Münster Ausgangslage Akteure Die Machbarkeit einer Fernwärmeversorgung in den Randgebieten der Stadt ist aktuell für die definierten Prüfgebiete noch nicht abschließend geklärt. Dies liegt im Wesentlichen an zwei, im Einzelfall unterschiedlichen Faktoren: • Hydraulische Restriktionen durch begrenzte vorhandene Netzkapazitäten • Limitierte Erneuerbare Wärmequellen für eine zusätzliche Erweiterung des Bestandsnetzes Federführung: Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster Beteiligte: / Beschreibung Zur Umsetzung der Machbarkeits-Untersuchung wird ein kontinuierlicher Prüfprozess etabliert, der sicherstellt, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert werden. Die Umsetzung beinhaltet folgende Schritte: • Bestandsaufnahme und Analyse • Technische Machbarkeitsanalyse • Wirtschaftliche Machbarkeitsanalyse • Koordination mit weiteren Projekten und Akteuren Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Koordination durch die Stadtwerke Münster • Zusammenarbeit mit externen Experten THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Kontinuierliche Beobachtung und Weiterentwicklung von Prüfgebieten Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifischen Kosten in Abhängigkeit des konkreten Gebietes zu bestimmen. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 301 Prüfgebiete 6.3 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Kinderhaus LANUK: Infrastruktur Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☐ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☒ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster prüfen, ob eine zentrale Wärmeversorgung in Kinderhaus wirtschaftlich, technisch und städtebaulich tragfähig ist. Ziel ist es, auf Basis einer fundierten Machbarkeitsstudie die Wärmeversorgung in Kinderhaus zu bewerten und ggf. nächste Schritte für eine Umsetzung einzuleiten. Konzern Stadt Münster; Gebäudeeigentümer*inn -en Ausgangslage Akteure Die Fokusgebietsbetrachtung hat gezeigt, dass eine zentrale Wärmeversorgung für Kinderhaus grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Allerdings bleiben hinsichtlich der Erschließung potenzieller erneuerbarer Wärmequellen sowie der Struktur der Wärmeabnehmer (Gebäudetypen, Geschossigkeit, Wärmelastprofile, Interesse) noch offene Fragen, welche in einer detaillierten Machbarkeitsstudie analysiert werden sollten. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster, Amt 61 Beschreibung Resultierend aus der Fokusgebietsbetrachtung startet der Konzern Stadt Münster zunächst die Entwicklung des Projektes. Dazu werden grundlegende Fragen zu Eigentümer*innen-Interesse, Realisierungs-Zeitschiene, Verfügbarkeit von erneuerbaren Wärmepotenzialen und Standortfragen betrachtet. Im Falle positiver Ergebnisse beginnt danach eine Machbarkeitsstudie als Planung, die eine vertiefte technische, wirtschaftliche und städtebauliche Analyse der Wärmeversorgung umfasst. Sie soll Grundlage für eine Entscheidung hinsichtlich der Realisierung einer zentralen Versorgung in Kinderhaus darstellen. Vor dem Hintergrund der hohen Bebauungsdichte sowie hohen Geschossigkeit kann es bei der Realisierung von dezentralen Anlagen zu Lärmbelastungen und städtebaulichen Konflikten kommen. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, welche zumindest folgende Elemente auf Grundlage der Fokusbetrachtung vertieft untersuchen sollte: • Stakeholder-Integration: Abstimmung mit Eigentümer*innen, Wohnungsunternehmen, Stadtplanung und Stadtwerken, um Interessen, Risiken und Umsetzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. • Potenzialanalyse für Wärmequellen: Identifikation und Bewertung verfügbarer erneuerbarer Wärmequellen sowie der Erschließungsmöglichkeiten. • Technische Auslegung der Anlagen: Netzstruktur, Auslegung und hydraulische Simulation (mehrerer kleinerer Netze und/oder eines großen Netzes, in Varianten der Vorlauftemperatur – Kaltes oder Warmes Netz), Dimensionierung, Standorte der Erzeugungsanlagen und Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit. • Städtebauliche Bewertung: Die Studie untersucht die technischen Möglichkeiten und bewertet zentrale versus dezentrale Versorgungsoptionen hinsichtlich Ihrer städtebaulichen Vor- und Nachteile. • Wirtschaftlichkeits- und Risikoprüfung: Investitions- und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten, Sensitivitätsanalysen. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 302 Projektentwicklung & Machbarkeitsstudie: mind. 1 Jahr Gesamtprozess bis zur Realisierungsentscheidu ng mind. 3 Jahre • Projektentwicklung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und Verantwortlichkeiten • Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher Förderung ggf. sinnvoll THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen, erst mit evtl. Umsetzung • Koordinierte Infrastrukturplanung • Regelmäßige Austauschrunden mit Liegenschaftsbetreibern • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Ab. 80.000 € • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Förderung nach BEG oder BEW Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 303 Prüfgebiete 6.4 Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung in Teilgebieten - Hiltrup LANUK: Abwärmenutzung Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☒ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster prüfen die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung in Hiltrup unter Einbeziehung lokaler Abwärmequellen. Ziel ist es, Potenziale für die Nutzung industrieller und kommunaler Abwärme zu identifizieren, ein optimiertes Versorgungskonzept zu entwickeln und die Grundlage für eine spätere Realisierung zu schaffen. Stadtkonzern Münster; Industrielle Gebäudeeigentümer*inn en Ausgangslage Akteure Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sowie einer Vorstudie der Stadtwerke Münster zeigen, dass eine zentrale Nahwärmeversorgung unter Einbezug der Abwärme des Klärwerkes sowie industrieller Abwärme in diesem Gebiet grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Die Machbarkeit der Verknüpfung bestehender Nahwärmeinseln zu einem großen Netz mit deutlich vergrößertem Absatzpotenzial wurde jedoch noch nicht abschließend geprüft. Eine vertiefende Untersuchung ist erforderlich, um die Potenziale quantitativ zu erfassen, die technische Umsetzung zu prüfen, die Wirtschaftlichkeit zu validieren und die Realisierung gezielt vorzubereiten. Zudem bestehen bereits Kontakte und erste Abstimmungen mit dem industriellen Abwärmelieferanten und dem Klärwerk Hiltrup. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima, Stadtwerke Münster Stadtnetze Münster Beschreibung Für den Aufbau eines Nahwärmegebiets in Hiltrup sind vertiefende Untersuchungen zur Wärmeversorgung vorgesehen, die insbesondere die Nutzung von industrieller Abwärme sowie aus dem Klärwerk Hiltrup und wesentliche Ankerkund*innen einbeziehen. In den kommenden Planungsschritten wird ein stetiger und enger Austausch mit dem industriellen Abwärmelieferant und dem Amt für Mobilität und Tiefbau sowie deren aktive Mitwirkung zur Bereitstellung der Wärmequellenpotenziale notwendig sein, um die Potenziale zur Abwärmenutzung zu ermitteln und zu optimieren. Dabei werden insbesondere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die technische Machbarkeit der Anbindung dieser Abwärmequellen an ein Nahwärmenetz sowie das Interesse der erforderlichen Ankerkund*innen untersucht. Als ein wesentlicher Verfahrensschritt ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die Potenziale, technische und genehmigungsrechtliche Machbarkeit, Investitions- und Kostenanalysen beinhaltet. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte Machbarkeitsstudie mind. 1 Jahr Gesamtprozess bis zur Realisierungsentscheidu ng mind. 3 Jahre • Projektinitiierung durch Festlegung des Projektumfangs, ggf. Einteilung des Projektes in Teilprojekte, Zeitplans, Budgets und Verantwortlichkeiten • Durchführung der Machbarkeitsstudie; Aufteilung der Machbarkeitsstudie in mehrere Schritte vor dem Hintergrund möglicher Förderung ggf. sinnvoll THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen, erst mit evtl. Umsetzung • Koordinierte Infrastrukturplanung • Entwicklung von Projekten für klimaneutrale Wärmeversorgung in Gewerbegebieten • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 304 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Ab 80.000 € /a • Finanzierung über kommunalen Haushalt • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster • Förderung nach BEG oder BEW Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 305 12.7 Dezentrale Gebiete Dezentrale Gebiete 7.1 Prozessbegleitung – Wolbecker Straße LANUK: Begleitende Prozesse Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☒ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☐ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☐ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☒ mittelfristig ☒ Regulieren ☐ ff. ☐ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadt Münster unterstützt Eigentümer*innen im Quartier Wolbecker Straße, Mondstraße und Schmittingheide bei der Erschließung geeigneter klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen. Ziel ist es, durch einen kooperativen Prozess Fortschritte in das kommunale Monitoring einzubinden, Genehmigungs- und technische Fragestellungen zu begleiten und Expertise für die Umsetzung der Wärmewende in denkmalgeschützten Quartieren aufzubauen. Gebäudeeigen- tümer*innen Ausgangslage Akteure Die Fokusquartiersanalyse hat gezeigt, dass bestimmte Quartiere ein besonderes Potenzial für vertiefte Wärmeuntersuchungen besitzen. Das Gebiet Wolbecker Straße war bislang nicht Teil der detaillierten Analyse. Mit seinem denkmalgeschützten Bestand und der homogenen Eigentümerstruktur stellt es sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die kommunale Wärmewende dar. Federführung: Konzern Stadt Münster Beteiligte: Stabsstelle Klima Amt 61 – Stadtplanung / Untere Denkmalbehörde Beschreibung Ein kooperativer Prozess zwischen Stadt und Wohnungseigentümer*innen wird etabliert, um die Umsetzung geeigneter Wärmelösungen zu unterstützen. Dabei werden Fortschritte kontinuierlich in das kommunale Monitoring der Wärmewende eingebunden. Eigentümer*innen erhalten Begleitung bei Genehmigungs- und technischen Fragen, und die Verwaltung baut eigene Expertise für die Umsetzung klimaneutraler Wärmeversorgung in denkmalgeschützten Quartieren auf. Ziel ist ein praxisnaher, kooperativer Ansatz, der den Austausch fördert und die Integration der Maßnahmen in die städtische Wärmeplanung sicherstellt. Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 5 Jahre • Identifikation und Kontaktaufnahme mit Eigentümer*innen im Quartier. • Einrichtung eines regelmäßigen Abstimmungs- und Kooperationsformats. • Fachliche Begleitung bei Genehmigungen, Technikfragen und Abwägungen von Lösungen. • Integration von Fortschritten und Ergebnissen in das kommunale Monitoring. • Dokumentation und Ableitung von Empfehlungen für vergleichbare denkmalgeschützte Quartiere. THG-Einsparungen Synergieeffekte Keine direkten THG- Einsparungen. • Koordinierung der laufenden Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung • Regelmäßige Austauschformate mit großen Liegenschaftsbetreibern, Wohnungswirtschaft Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 306 Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung Spezifische Mehrkosten im Zuge der Verstetigung zu Ermitteln. • Finanzierung über kommunalen Haushalt Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 307 Dezentrale Gebiete 7.2 Fortführung und Erweiterung der Tarif- und Produktwelt für die dezentrale (strombasierte) Wärmewende LANUK: Ausbau Erneuerbarer Energien Priorität Einführung Wirkung Kommunaler Einfluss ☐ gering ☒ 2026 ☐ no-regret ☐ Verbrauchen ☒ mittel ☐ 2027 ☐ kurzfristig ☒ Versorgen ☐ hoch ☐ 2028 ☐ mittelfristig ☐ Regulieren ☐ ff. ☒ langfristig ☐ Motivieren Ziel Zielgruppe Die Stadtwerke Münster erweitern ihre Tarif- und Produktangebote, um die dezentrale, strombasierte Wärmewende zu fördern. Ziel ist es, durch angepasste Stromtarife, Wärmepumpen-Contracting und Mietkaufmodelle den Einsatz von Wärmepumpen in Bestands- und Neubauten zu erleichtern. Eigentümer*innen stehen vor hohen Investitionskosten für fossilfreie Wärmeversorgungssysteme, die eine direkte Umsetzung erschweren. Neue Tarif- und Produktangebote können diese Hürden abfedern, die Akzeptanz sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit steigern. Kund*innen der Stadtwerke Münster Ausgangslage Akteure Die Wärmewende erfordert eine stärkere Elektrifizierung der Wärmeversorgung, insbesondere durch den Einsatz von Wärmepumpen. Weitere Angebote für dezentrale Versorgungslösungen werden in ihrer Sichtbarkeit gestärkt (z.B. WP- Mietkauf, WP-Tarif, dynamische Tarife) und laufend weiterentwickelt. Die Anpassung und Erweiterung der Produktwelt kann den Markthochlauf unterstützen. Federführung: Stadtwerke Münster Beteiligte: / Beschreibung Die Stadtwerke entwickeln und implementieren innovative Tarif- und Finanzierungsmodelle, die auf die Nutzung von Wärmepumpen abgestimmt sind. Dazu gehören z. B.: • zeitvariable Stromtarife • Mietkauf-Modelle für Wärmepumpen • Wärmepumpen-Contracting Dauer der Maßnahme Erforderliche Umsetzungsschritte mind. 20 Jahre • Fortentwicklung neuer Modelle • Laufende Anpassung des Produktportfolio entlang der aktuellen Rechts- und Förderbedingungen • Begleitende Kommunikation und Beratung THG-Einsparungen Synergieeffekte THG-Einsparungen durch die Nutzung von Wärmepumpen und Öko- Strom. • Digitale und individuelle Beratungsangebote für Bürger*innen sowie Kund*innen stärken • Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie Wärme-/Energiewende Kosten Finanzierungsmechanismen und Gewichtung In Abhängigkeiten der Produkte. • Eigen- und Fremdkapital der Stadtwerke Münster Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 308 13 Literaturverzeichnis [1] D. E.-A. GmbH, Leitfaden: Akteursbeteiligung in der Kommunalen Wärmeplanung, Berlin, 2024. [2] Stadt Münster (Hrsg.), „Integriertes Flächenkonzept Münster,“ Münster, 2024. 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Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von typischen Wohngebäuden,“ Darmstadt, 2015 . [9] Klimaschutz- und Energieagentur Baden- Württemberg, „Kommunale Wärmeplanung - Handlungsleitfaden,“ Stuttgart, 2020. [10 ] Institut Wohnen und Umwelt GmbH, „TABULA WebTool,“ 2016. [Online]. Avail able: https://webtool.building-typology.eu/. [11 ] InWIS Forschung + Beratung GmbH, „Wohnungsbedarfsprognose und Wohnungsbedarfsdeckungsprognose,“ Bochum, 2023. [12 ] Stadt Münster, „Münsters Standard für klimagerechtes Bauen,“ 2025. [Online]. Available: https://www.stadt-muenster.de/klima/bauen-sanieren/neubau/neubau-standard. [13 ] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Hrsg.), „Technikkatalog Wärmeplanung - Stand Juni 2024,“ 2024. [14 ] S. Greif, Räumlich hoch aufgelöste Analyse des technischen Potenzials von Wärmepumpen zur dezentralen Wärmeversorgung der Wohngebäude in Deutschland, München: TU München, 2023. [15 ] Stadt Münster (Hrsg.), „Solarkataster Münster,“ 2021. [Online]. Available: htt ps://www.solarkataster- muenster.de/. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 309 [16 ] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (Hrsg.), „Solarkataster NRW: Potentialdaten Dachflächen- Solarthermie,“ 2025. [Online]. Available: https://open.nrw/dataset/solarkataster-nrw-potentialdaten-dachflachen-solarthermie -geo-nrw. [17 ] Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrh ein-Westfalen (Hrsg.), „Masterplan Geothermie Nordrhein-Westfalen,“ Düsseldorf, 2024. [18 ] Geologischer Dienst Nordrhein- Westfalen, „Geothermale Charakterisierung des Münsterlandes,“ 2024. [Online]. Available: https://geowaerme.nrw.de/geothermale-charakterisierung-de s-muensterlandes. [19 ] Stadtwerke Münster, „Tiefengeothermie für Münster,“ 2025. [Online] . Available: https://www.stadtwerke - muenster.de/unternehmen/muenster-wird-gruen/waermewende/geothermie-fuer-muens ter. [20 ] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (Hrsg.), „Karten - und Datenanwendung für wasserwirtschaftliche Daten in NRW,“ [Online]. Available: https://www.elwasweb.nrw.de/. [21 ] Verband kommunaler Unternehmen e.V., „Abwasserwärme effizient nutzen - Rechtliche und technische Rahmenbedingungen,“ 2024. [22 ] NRW.ENERGY4CLIMATE, „Instrumente zur Unterstützung der Kommunalen Wärmepl anung,“ 01 2025. [Online]. Available: https://www.energy4climate.nrw/kommunen/kompetenzz entrum-waermewende- nrw/kommunale-waermeplanung/instrumente-zur-unterstuetzung. [23 ] Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE, „Plattform für Abwärme - Veröffentlichung Daten,“ 05 2025. [Online]. 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[27 ] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Hrsg.), „Leitfaden Wärmeplanung,“ https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/leitfaden-waermeplanung-komp akt.html, 2024. [28 ] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Hrsg.), „Technikkatalog Wärmeplanung,“ 2024. [29 ] Deutsche Energie-Agentur GmbH, „dena-Gebäudereport 2025,“ Berlin, 2045. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 310 [30 ] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat, „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleich swerte im Nichtwohngebäudebestand,“ Berlin, 2021. [31 ] Fraunhofer UMSICHT, „Kältetechnik in Deutschland,“ Oberhausen, 2020. [32 ] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, „Vergleichswerte für den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden,“ Bonn, 2019. [33 ] Umweltbundesamt, „Gebäudeklimatisierung,“ 2045. [Online]. Available: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausga se-fckw/natuerliche- kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/anwendungen/gebaeudeklimatisierung. [34 ] Ö.-I. K. GermanZero, WärmeGuide Münster, o.J.. [35 ] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein- Westfalen (Hrsg.), „Wasserdaten NRW,“ [Online]. Available: https://www.elwasweb.nrw.de/. [36 ] Bundesverband Solarwirtschaft, „Anteile der Gebäude mit Pelletfeuerung, Wärmepu mpe oder Solarthermieanlage,“ [Online]. Available: https://www.solarwirtschaft.de/datawall/uploads/2021/04/bsw_grafik_anteil_reg_heizsysteme_d_ 2020.p df. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 311 Anhang Glossar Baublock Ein Baublock bezeichnet eine räumliche Einheit, die aus einem oder meh reren Flurstücken, Gebäuden oder Liegenschaften besteht und von Straßen, Schienen, Gewässern oder anderen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen ist. Für die Zwecke der Wärmeplanung wird ein Bau block als statistische Einheit zusammengehöriger, meist ähnlicher Objekte betrachtet. Biomasse Biomasse umfasst organische Stoffe pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen Ursprungs, die zur Energiegewinnung genutzt werden können. Dazu zählen Holz, landwirtschaftliche Reststoffe, Gülle, Bioabfälle und gezielt angebaute Energiepflanzen. Die energetische Nutzung von Biomasse erfol gt durch Verbrennung, Vergasung, Fermentation (Biogasgewinnung) oder Verflüssigung. Biomasse ist eine er neuerbare Energiequelle, deren Klimaneutralität von der nachhaltigen Bewirtschaftung abhängt. Biomethan Biomethan ist aus Biogas aufbereitetes Methan. Nach der Aufbereitung kann Biometh an in das Erdgasnetz eingespeist werden und an anderen Stellen des Netzes entnommen werden. Bei Verwendung in EEG-Anlagen sind entsprechende Herkunftsnachweise zu führen. Biomethan zählt zu den synth etischen Gasen, die die Anforderungen des GEG an Klimaneutralität erfüllen. Contracting Contracting ist ein Finanzierungs- und Betreibermodell, um Erzeugungsanlagen (meist Wärme oder Kälte) zu betreiben. Ein Contractor finanziert, betreibt dabei eine Anlage, trägt das wirtsch aftliche Risiko und liefert Energiedienstleistungen an einen Contractingnehmer im Rahmen längerfristiger Verträge über mehre re Jahre. Dezentrales Wärmeversorgungsgebiet Ein dezentrales Wärmeversorgungsgebiet ist ein Teilgebiet, das überwiegend nic ht über ein Wärme- oder ein Gasnetz versorgt werden soll. Endenergie Endenergie ist die Energiemenge, die vom Verbraucher direkt bezogen wird, z. B. Strom, Heizöl, Erdgas oder Fernwärme. Sie ist die Energie, die dem Endverbraucher nach Umwandlungs-, Übertragungs- und Verteilungsverlusten zur Verfügung steht und von diesem genutzt wird. In der Wärmeplanung dient die Ermittlung des Endenergiebedarfs als Grundlage für die Auslegung von Versorgungskonzepten. Fernwärme Fernwärme ist ein System zur Verteilung von Wärme über ein Netz von Rohrl eitungen, das viele Haushalte und Gebäude versorgt. Die Wärme wird zentral in einem oder mehreren Anlagen erzeugt und zu den Verbrauchern über eine Vorlauf- und eine Rücklaufleitung transportiert. Nahwärmen etze sind technisch ähnlich aufgebaut, versorgen meist aber nur kleinere Gebiete, meist nur innerhalb eines Stad tbezirks. Eine genaue Abgrenzung gibt es hier nicht. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 312 Fokusgebiet Der Begriff Fokusgebiet leitet sich aus einer Förderrichtlinie für Kommunen ab und bezeichnet ein Quartier, für das besondere Voraussetzungen vorliegen und für das Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen auf Quartiersebene genauer beschrieben werden. Gebäudesanierung Hierunter wird die energetische Sanierung der Gebäudehülle vers tanden. Im Vordergrund der thermischen Sanierung steht die Verringerung der Wärmeverluste über das Dach, die Außenwände, Fenster, Türen und den Boden, meist durch Austausch von Bauteilen oder nachträgliche Isolierun g sowie Verminderung der Lüftungsverluste. Die thermische Gebäudesanierung hilft dabei, einer seits den Energiebedarf insgesamt und andererseits das notwendige Temperaturniveau abzusenken. Geothermie Geothermie bezeichnet die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle zur Beheizung von Gebäuden. Die Erdwärme kann in Form von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder durch die Nutzun g von tiefem oder oberflächennahen Thermalwasser genutzt werden. Grundlast in Wärmenetzen Die Grundlast in Wärmenetzen bezeichnet den kontinuierlichen, nahezu gleichbleibenden Wärmebedarf, der über das gesamte Jahr hinweg besteht. Dazu zählen etwa die Warmwasserbere itung oder Grundtemperierungen von Gebäuden. Industrielle Abwärme Industrielle Abwärme ist überschüssige Wärme, die bei industriellen od er gewerblichen Prozessen oder in Kraftwerken entsteht und meist ungenutzt bleibt. In der kommunalen Wärmeplanung kann Ab wärme zur Beheizung von Gebäuden genutzt werden, um den Energiebedarf zu senken. Kommunale Wärmeplanung Kommunale Wärmeplanung umfasst die Analyse, Entwicklung und Umsetzung von Strategie n zur nachhaltigen Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden. Ziel ist es, den Energieverbrauc h zu reduzieren und erneuerbare Energien zu fördern. Mittellast in Wärmenetzen Die Mittellast in Wärmenetzen beschreibt den zusätzlichen Wärmebedarf, der r egelmäßig über die Grundlast hinausgeht und stärker schwankt, zum Beispiel durch tageszeit- oder witterungsabhängige Sc hwankungen. Nahwärme Nahwärme ist eine Variante der Fernwärme, bei der die Wärmeversorgung auf e in kleineres Gebiet, wie ein Quartier oder eine Siedlung, begrenzt ist. Nahwärmenetze werden oft lokal erzeugt, z. B. mit Blockheizkraftwerken oder Biomasseanlagen. Nutzenergie Nutzenergie bezeichnet die Energie, die nach weiteren Umwandlungsprozessen tatsächlich für den gewünschten Endzweck verfügbar ist, z. B. Wärme zur Raumheizung, Warmwasserbereitung ode r mechanische Energie. Sie berücksichtigt Verluste, die z. B. in Heizsystemen, elektrischen Ge räten oder bei der Umwandlung von Strom in Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 313 Licht auftreten. In der Wärmeplanung ist die Nutzenergie eine zentrale Größ e, da sie die Effizienz der gesamten Versorgungskette widerspiegelt. Prozesswärme Prozesswärme ist die Wärmeenergie, die gezielt in industriellen oder gewerblichen Prozessen eingesetzt wird, um bestimmte physikalische oder chemische Vorgänge zu ermöglichen oder zu unterstützen. Sie wird für Prozesse wie Schmelzen, Trocknen, Destillieren, Härten oder chemische Reaktionen b enötigt. Prüfgebiet Ein Prüfgebiet ist ein Teilgebiet, das nicht in ein voraussichtliches Wärmeversorgu ngsgebiet nach den drei oben beschriebenen Kategorien eingeteilt werden soll, weil die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend bekannt sind oder weil ein erheblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher auf andere Art mit Wärme versorgt werden soll. Sanierungsrate Die Sanierungsrate gibt an, wie viel Prozent des Gebäudebestands pro Jahr energetisch saniert werden. Sie ist ein wichtiger Indikator in der kommunalen Wärmeplanung, um den Fortschritt bei der Modernisierung des Gebäudeparks zu messen. Eine höhere Sanierungsrate bedeutet, dass der Gebäudebestand schneller energieeffizienter wird und somit die CO₂ -Emissionen zügiger gesenkt werden können. In Deutschland liegt die Sanierungsrate aktuell bei etwa 1 % pro Jahr. Umweltwärme Umweltwärme bezeichnet leicht zu erschließende Energiequellen, wie Oberflächengewässer (hydrothermische Umweltwärme), Umgebungsluft (aerothermische Umweltwärme) und oberfläch ennahe Geothermie. Gemein ist diesen Energiequellen, dass ihre Energie aus der Sonne stammt bzw. dar über wieder regeneriert wird und sie keine hohen Temperaturniveaus zur Verfügung stellen können. Umweltwärmequellen sind meist flächendeckend in irgendeiner der Formen vorhanden, benötigen aber immer Wärmepumpen zur Anhe bung der Temperatur. Wärmebedarf Der Wärmebedarf ist die errechnete oder gemessene Energiemenge, die benötig t wird, um ein Gebäude zu beheizen. Die Wärmeplanung analysiert den Wärmebedarf in einem Gebiet und der Ge samtstadt als Grundlage für die Zielplanung Wärmeliniendichte Wärmeliniendichte ist der Quotient aus der Wärmemenge in Kilowattstunden, die inn erhalb eines Leitungs- oder Straßenabschnitts an die dort angeschlossenen oder anschließbaren Verbraucher innerhalb eines Jahres abgesetzt wird, und der Länge dieses Leitungsabschnitts in Metern. Dabei entspricht ein Leitungsabschnitt meist einem Straßenabschnitt bzw. einer Baublockseite. Üblich sind Werte von we niger als 1.000 kWh/(m*a) bis etwa 10.000 kWh/(m*a). Wärmenetzgebiet Ein Wärmenetzgebiet ist ein beplantes Teilgebiet, in dem ein Wärmenetz besteht ode r geplant ist und ein erheblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher über das Wärmenetz versorgt werden soll. Dabei können mit dem Begriff Wärmenetz sowohl Fern- als auch Nahwärmenetze gemeint sein. Es kann weit erhin zwischen Verdichtungsgebiet und Ausbaugebiet unterschieden werden. Kommunaler Wärmeplan Münster: Endbericht 314 Wärmepumpe Eine Wärmepumpe ist ein Heizsystem, das Umgebungswärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich nutzt und mit einem thermodynamischen Prozess unter Einsatz von Strom in Heizenergie umwandelt, ähnlich einem „umgedrehten“ Kühlschrank. Bei Anlagen >500 kW kann man von Großwärmepumpen sprechen. Wärmespeicher Wärmespeicher speichern überschüssige Wärme und stellen sie bei Bedarf zur Verfügung, wobei man Kurz-, Mittel- und Langfristspeicher unterscheiden kann. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Flexibilisierung und Effizienzsteigerung von Wärmenetzen. Wasserstoff Wasserstoff (H₂) ist ein universeller Energieträger, der sowohl sto fflich in der chemischen Industrie als auch energetisch genutzt werden kann. Die Speicherung und der Transport über l ange Strecken sind möglich, aber aufwendiger als bei Methan, da Wasserstoff leichter Barrieren durchdringt. Wasserstoff kann sowohl in speziellen Netzen als auch in umzurüstenden Erdgasnetzteilen transportiert werden oder b is zu einem bestimmten Prozentsatz beigemischt werden. Klimaneutral hergestellt wird Wasserstoff aus Wasser mittels Elektrolyse durch erneuerbaren Strom. Wasserstoffnetzgebiet Ein Wasserstoffnetzgebiet ist ein Teilgebiet, in dem ein Wasserstoffnetz besteht oder geplant ist und ein erheblicher Anteil der ansässigen Letztverbraucher über das Wassersto ffnetz zum Zweck der Wärmeerzeugung versorgt werden soll.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (38)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0202/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2026
- Erstellt
- 17.03.2026 09:28