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2446/2020

Ertüchtigung der Entwässerung Straberger Weg K 18, Bau eines Versickerungsbeckens K-Roggendorf; LSG L 1, Bez. 6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.08.2020

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 31.08.2020, TOP 3.3

Befreiungsantrag der StEB

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lp_4_Bestandsplan

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Auszug aus dem Landschaftsplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Befreiungsantrag der StEB

16452 Zeichen

DIE 
WASSER 
BESSER 
MACHER 
1 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln '-- - - - - - --' 
110400 
O stEBKöln 
Stadt- Köln - die Oberbürgermeisterin 
Umwelt und Verbraucherschutzamt 
Untere Naturschutzbehörde 
Willy-Brandt-Platz 2 
50579 Köln . 
Ihr Schreiben Mein Zeichen 
StEB-TP-31 Bü 
TP - Planung und Bau 
Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DBN RS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Astrid Büscher 
· Zimmer: Geb.90 Raum 240 
fon 0221 221 - 33521 
fax 0221 ·221 - 6622963 
e-mail: astrid .buescher@steb-koeln.de 
Datum 
27.07.2020 
Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg K18 
Zwischen Worringer Landstraße und Böttcherstraße in Köln-Roggendorf 
Antrag auf Befreiung gern §67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes 
*** * * 
" EMAS 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
GEPRÜI-TES 
UMWELTMANAGEMEN'T 
QE.1-42-00058 
die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR planen die Neuordnung der Straßenentwässerung an der@ ·•. 
Unterführung des Straberger Weges (K 18) westlich von Köln-Roggendorf zwischen der Worringer 
Landstraße und der. Böttgerstraße. Die Leistungsfähigkeit des Kanals ist bei Starkregenereignissen ~ . 
aufgrund der nicht mehr sanierbaren und genehmigungsfähigen Schachtversickerung erschöpft, so 
dass es in der Vergangenheit wiederholt Z\.J Straßenüberflutungen kam. Aus Gründen der Gefahren-e ··, . 
abwehr wurde die K 18 in den letztjährigen Überflutungsfällen an, der Durchfahrt der A 57 mehrfach . 
gesperrt. Um die anfallenden Wassermengen aufzufangen, ist westlich der Unterführung der A 57 ein @:c • · 
Versickerungsbecken auf der angrenzenden Ackerfläche geplant. · , , 
Die Baumaßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Köln. Der Bauherr beantragt hiermit die 
Befreiung gern. §67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
~ rhfk H. Werkt) 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
n.Gi~¼ A. Büscher 
,,.. Ztrt,Ota!~•t1007 
,...sitbe,~fu1H1f1m,He 
Deutscher 
NACHHALTIGICEITS 
Kodex 
Anwender 
. Anlage: Antrag auf Befreiung gemäß §67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
· Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. 
, Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
BLZ: 370 501 98 
Konto Nr.: 430 329 60 
. IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) 
Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg K 1 Q 
zwischen Worringer Landstraße und Böttgerstraße · 
Köln-Roggendorf 
, Funh 
\ , Brong,sialll 
0 
§ 
§ t ~ .__ 
" 0 
lt, 
Antrag auf· Befreiung gemäß § 67 BNatSchG von den 
Verboten des Landschaftsplanes 
Antragsteller: 
Bearbeitung: 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Ostmerheimer Straße 555 
gr.9;t2.1.. ~ Datum, Unterschrift 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 
Klosterberqstraße 109 
53177 Bonn 
Projekt-Nr.: 20-060 
Bonn, 24. Juli 2020

Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 
Inhaltsverzeichnis 
1 
2 
3 
4 
5 
Ei_nleitung 
Beschreibung Plangebiet und Begründung des Vorhabens 
Beschreibung des Landschaftsschutzgebiets 
Bestandsbeschreibung 
Verletzungen der Verbote des Landschaftsplans 
3 
3 
5 
6 
7 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Seite 2

Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 
1 Einleitung 
Anlass und Problemstellung 
Die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe AöR planen die Neuordnung der Straßen- 
. entwässerung an der Unterführung des Straberger Weges (K 18) westlich von Köln­ 
Roggendorf zwischen der Worringer Landstraße und der Böttgerstraße. Die Leis­ 
tungsfähigkeit des Kanals ist bei Starkregenereignissen aufgrund der nicht mehr sa­ 
nierbaren und qenehmiqunqsfähjqen Schachtversickerung erschöpft, so dass es in 
der Vergangenheit wiederholt zu Straßenüberflutungen kam. Aus Gründen der Ge­ 
fahrenabwehr wurde die K 18 in den letztjährigen Überflutungsfällen an der Durch­ 
fahrt der A 57 mehrfach gesperrt. Um die anfallenden Wassermengen aufzufangen, 
ist westlich der Unterführung der A 57 ein Versickerungsbecken auf der angrenzen­ 
den Ackerfläche geplant. 
Der geplante Bau und Betrieb des Versickerunqsbeckens bedarf einer wasserrecht­ 
lichen Genehmigung nach Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG), die 
Einleitung von Niederschlagswasser über ein Versickerungsbecken in den Unter­ 
grund einer wasserrecht!ichen Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG). 
Die Baumaßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Köln. Aufgrund der 
dadurch bedingten Veränderungen ist eine Befreiung nach Landschaftsplan der 
Stadt Köln1 über das. Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 1 
Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSc~G)2 erforderlich. Der vorliegende 
Antrag umfasst die Begründung, die Bestandssituation und die baulichen Verände­ 
rungen. 
2 Beschreibung Plangebiet und Begründung des Vorhabens 
Beschreibung des Plangebiets 
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich des Ortsteils Köln-Roggendorf 
(Stadtbezirk Chorweiler). Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Gelände ent- 
_ lang der Kreisstraße K 18 (Straberger Weg) zwischen der Worringer Landstraße bei 
Roggendorf im Osten und dem Kölner Randkanal im Westen (parallel zur Böttger- 
straße bei Hackhausen im Kreis Neuss). · 
Die vielbefahrene K 18 (Straberger Weg) weist nördlich der Fahrbahn einen ca. 
2,5 m breiten Rad- und Gehweg auf, welcher über einen Bordstein und teilweise 
über einen 2 m breiten Grünstreifen abgetrennt ist. Beidseits der Straße stehen Win­ 
terlinden (Abstand ca. 10 m) auf dem Grünstreifen. Lediglich im Umfeld des Trafo­ 
häuschens ist die Baumreihe vom Further Weg bis zur Autobahn ausgesetzt. 
Das Gelände westlich der Autobahn wird ackerbaulich genutzt. Östlich der Auto­ 
bahn liegt der Golf-Club Ford Köln e.V. 
Die Autobahn A 57 liegt in Dammlage. Die Straßenböschungen sind dicht mit Laub­ 
gehölzen bewachsen. 
1 Stadt Köln (1991, Erg.-Lfg. 10. Änd. v. 16.12.2010): Landschaftsplan der Stadt Köln, Band 
1+11 
2 Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 
zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G v. 7.8.2013 / 3154 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 3

Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 
Abb. 1 : Lage des Versickerungsbeckens 
~ Hackhausen 
•1 l, ~ i 1' ' ! .. 
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Neuanlage 
Versickerungsbecken 
: !,ti 
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- 1tli'!ltl\, .1 
Quelle: Land NRW, TIM-online 2020 
Beschreibung und Begründung des Vorhabens 
Die Straßenunterführung des Straberger Weges (K 18) zwischen der Worringer 
Landstraße und der Böttgerstraße sowie Teilflächen der BAB 57 (Brückenbauwerk 
über der K 18) werden zurzeit über Sickerschachtanlagen entwässert. Da die 
Schachtversickerung nicht mehr genehmigungsfähig ist, muss eine neue Entwässe­ 
rung geplant werden. Deshalb beabsichtigen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
(StEB) neben der Ertüchtigung der Straßenkanäle und der Einläufe den Bau eines 
zentralen Versickerungsbecken (VB) auf einer angrenzenden Ackerfläche gegen­ 
über der bestehenden Übergabestation der Rheinenergie AG (Flurstücke 142, 143,' 
144, 145 sowie 113 und 114, Flur 37, Gemarkung Worringen). 
Das Versickerungsbecken soll außerhalb der Sicherheitszonen der zahlreichen Ver­ 
sorgungsleitungen gebaut werden. Es reicht ca. 30 m in den Acker hinein. Die Grö­ 
ße beträgt ca. 255 m2• Das Becken kann unter Erhalt der Alleebäume gebaut wer­ 
den. Parallel zum Straßenseitenstreifen ist zum Abfangen des ca. 4 m tiefen Be­ 
ckens mit belebter Bodenzone eine Gabionenstützwand erforderlich. Die Zufahrt in 
das Becken erfolgt über eine Rampe von Seiten des Further Weges. 
Das Versickerungsbecken wird mit einer Rasenansaat begrünt und eingezäunt. Eine 
Gehölzbepflanzung ist nich~ vorgehen. · 
Die Baustelle kann auf der straßenbeqleitenden Grünfläche östlich des Further We­ 
ges eingerichtet werden. Ansonsten stehen temporär selbstverständlich auch die 
spätere Anlagenfläche für Zwischenlager zur Verfügung. 
Da die Entwässerung der A 57 nicht mehr in das Kanalnetz an der K 18 eingespeist 
werden darf, wird in einer späteren Maßnahme von Straßen.NRW die bestehenden 
Einlaufbauwerke (4 Sickerschachtanlagen) in der Autobahnböschung zurückgebaut 
und stattdessen in die vorhandenen Versickerungsmulden geleitet. Diese Maßnah­ 
me wird von Straßen.NRW in eigener Zuständigkeit durchgeführt. 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 4

Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 
3 Beschreibung des Landschaftsschutzgebiets 
Im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Köln befindet sich das im Freiraum lie­ 
gende Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 1 'Chorbusch, 
Pletschbachtal und Umgebung'. In den textlichen Erläuterungen wird als Schutz­ 
zweck die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus­ 
halts, insbesondere durch Sicherung der dem NSG Chorbusch vorgelagerten Berei­ 
che als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten benannt. 
Im Landschaftsplan ist als Entwicklungsmaßnahme die Anlage einer 8 m breiten 
Feldhecke mit einer 3-5 m breiten Saumzone an der Südseite des Further Weges 
zwischen dem Randkanal und Straberger Weg (Maßnahme Nr. 6.2 - 7) festgesetzt. 
Die Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden entlang des Straberger Weges 
zwischen Stadtgrenze und Ortsrand Roggendorf (Maßnahme Nr. 6.2 - 8) wurde be­ 
reits umgesetzt. 
Im Landschaftsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel EZ 4 
'Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Landschaftselementen unter Berück­ 
sichtigung bauleitplanerischer V~rhaben' belegt. 
· Abb. 2: Ausschnitt Landschafts lan Stadt Köln 
Quelle: Stadt Köln (digit_ale Fassung) abgerufen am 0;3.04.2020 
Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile oder geschützte Biotope 
sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 5

Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberqer Weg, Köln-Roggendorf 
4 Bestandsbeschreibung 
Das Plangebiet stellt einen typischen Ausschnitt aus dem Kulturraum des Kölner 
Nordens dar. Die Fläche wird ackerbaulich genutzt und mit einem Grünstreifen zum 
Straberger Weg (K 18) hin abgegrenzt. Innerhalb des Grünstreifens steht eine Reihe 
Winterlinden. 
Innerhalb der Eingriffsfläche wurden keine Niststätten von typischen Feldvögeln an­ 
getroffen. Bei der Ortsbegehung wurden auf den angrenzenden Ackerflächen Feld­ 
lerchen festgestellt. Diese brüten meist in einem Abstand von ca. 150 m zu Vertikal­ 
strukturen, wie die A 57 und die.mit einer Baumreihe bestandenen K 18 (Straberger 
Weg). Die biologische Vielfalt ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nut­ 
zung im Plangebiet als gering einzustufen. Die Ackerfläche im Plangebiet weist auf­ 
grund der straßennahen Lage keine besonderen Lebensräume bzw. Habitatbedin­ 
gungen von entsprechenden Arten des Offenlandes auf: 
Die Linden-Baumreihe mit dem Grünstreifen ist von hoher landschaftlicher Bedeu­ 
tung. Durch die Baumaßnahme wird lediglich in die intensiv genutzte Ackerfläche 
mit eher geringerer Bedeutung eingegriffen. Von nachrangiger Bedeutung sind die 
zur Baustelleneinrichtung genutzten versiegelten Flächen des Further Weges, 
\ Abb. 3: Blick Richtung Norden mit Ackerfläche, Baumreihe und Straberger Weg 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 6

Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 
Boden und Wasser 
Nach der Bodenkarte von NRW3 weist das Plangebiet im Bereich des Versicke­ 
rungsbeckens Braunerden (B 72) und Parabraunerden (L 4) auf. Beide Böden besit­ 
zen eine mittlere nutzbare Feldkapazität, ohne Grund- und Stauwassereinfluss. So­ 
wohl die Parabraunerde, als auch die Braunerde haben eine mittlere Verdichtungs­ 
empfindlichkeit gegenüber Bodenverdichtungen durch schwere Maschinen und 
Transportfahrzeuge. 
Oberflächengewässer sind im Plangebiet und im näheren Umfeld nicht vorhanden. 
Der mittlere Grundwasserstand liegt bei ca. 35 m NHN, bei einer Geländeoberkante 
bei rund 44 m NHN liegt der mittlere Flurabstand bei 9 m. Das Plangebiet befindet 
sich außerhalb einer gesetzlich geschützten Trinkwasserzone. Für die Unterführung 
des Straberger Wegs und das östliche Plangebiet besteht bei einem mittleren Stark- . 
regenereignis eine mäßig bis sehr hohe Überflutuhgsgefährdung. 
Landschaftsbild. 
Das Landschaftsbild ist geprägt durch die ackerbauliche Nutzung zwischen Köln, 
Pulheim und Dormagen. Gliedernde Elemente fehlen weitgehend, so dass der ge­ 
hö_lzbestandene Damm der A 57 und die Lindenallee entlang des Straberger Weges 
das Landschaftsbild prägen. Der Further Weg dient Spaziergängern und Radfahrern 
als Verbind_ung zwischen dem Kölner Randkanal und Straberger Weg. An der Kreu­ 
zung Straberger Weg / Further Weg weist ein Hinweisschild die Richtung zu Del­ 
hoven, Kloster Knechtsteden und. dem Naturschutzgebiet Chorbusch. 
5 Verletzungen der Verbote des Landschaftsplans 
Der geplante N~ubau des Versickerurigsbeckens liegt im Landschaftsschutzgebiet 
Nr. 1 'Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung'. 
Als Schutzzweck wird folgendes festgesetzt: 
• zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, 
insbesondere durch Sicherung der dem NSG Chorbusch vorgelagerten Bereiche 
als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten. 
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des durch Wald, Auenvegetation und 
ländlichen Charakter geprägten Landschaftsbildes. 
• wegen der besonderen Bedeutung als großer Erholungsraum am Stadtrand von 
Köln. . 
Dem Neubau im Landschaftsschutzgebiet stehen die allgemeinen Verbote des 
Landschaftsplans entgegen. Gemäß den allgemeinen textlichen Festsetzungen für 
Lands·chaftsschutzgebiet ist Verboten ... 
4. ,,die Versiegelung von Feldwegen und Flächen - insbesondere im Traufbereich 
. der Bäume (Kronenbereich) - sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bo­ 
dens." 
6. ,,ober- und unterirdische Versorgungs-, Entsorgungs- oder Materialtransportlei­ 
iunqen (Frei- oder Rohrleitungen), Zäune oder andere Einfriedungen zu errichten, 
zu verlegen oder zu ändern." 
Der Bau des Versickerungsbeckens verursacht eine Inanspruchnahme von Acker­ 
flächen und Teile der straßenbegleitenden Grünfläche östlich des Further Weges 
ohne Eingriffe in den Baumbestand der Lindenreihe an der K 18. Entsprechende 
Schutzmaßnahmen sind vorgesehen. 
3 Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1 :50.000, Blatt L 4906 Neuss, Geologisches 
Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 1972 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 7

Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 
Das Versickerungsbecken verursacht den dauerhaften Verlust einer intensiv acker­ 
baulich genutzten Fläche im Umfang ca. 1.600 m2. Dieser Biotoptyp weist keine 
wertgebenden Tier- und Pflanzenbestände auf. 
Dauerhafte Beeinträchtigungen des Grünstreifens mit Winferlindenbestand an der 
K 18 ergeben sich nicht, da die Zuleitungen zum Versickerungsbecken außerhalb 
des Kronentraufbereiches liegen und sich der artenarme Grasbestand dauerhaft 
wiedereinstellen kann. · 
Beeinträchtigungen bzw. Störungen de~ Tierlebensräume sind aufgrund der natürli- 
chen Ausgestaltung des Versickerungsbeckens nicht zu erwarten. · 
Die Baustelleneinrichtungen und Baumaschinen bewirken visuelle und akustische 
Beeinträchtigungen während der Bauzeit für Spaziergänger und Radfahrer. Die 
Wegeverbindung über den Further Weg zwischen Kölner Randkanal und Straberger 
Weg bleibt während der Bauphase offen. 
Die Beckensohle· liegt etwa 4 m unter der umliegenden Geländeoberkante, sodass 
sich das eingezäunte Versickerungsbecken nicht negativ auf das Landschaftsbild 
auswirkt. In der Fernsicht wird die Einzäunung für den Betrachter kaum wahrnehm­ 
bar sein. 
Für den Neubau des Versickenmqsbeckens wird nach § 67 BNatSchG eine ent­ 
sprechende Befreiung von den Verboten .des Landschaftsplans der Stadt Köln bean­ 
tragt. 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 8

lp_4_Bestandsplan

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SR 500 St
3x50
3x50
AU
GENAUE LAGE UNBEKANNT
(Gascade)WINGAS Erdgas DN 400
Thyssengas,Horrem-Longerrich Kz.200/12 G- DN 350 PN67,5Messer Griesheim GmbH, Doppelltg. O2/N2 DN 400
Nachrichtenkabel, RheinEnergie
44.21
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43.2843.20
nach Düsseldorf
nach Köln
A 57
Straberger Weg
K18
Brücke -Unterführung der A57-
Further Weg
P1
Ackergrenze
Asphalt
Pl
Acker
Grünstreifen
Pl
Hinweistafel Gas
Hinweistafel Gas
Durchfahrtshöhe
= 4,30m
Tor
Radweg
Asphalt
Asphalt
Trafostation
Bäume und Sträucher
Bäume und Sträucher
Hinweistafel Gas
Hinweistafel Gas
Hinweistafel
Versorgungsleitung
0.1/1
0.2/5
0.2/5
0.2/5
0.2/5
0.2/5
0.2/5
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0.2/5
0.2/5
0.2/5
0.2/5
0.3/7
0.3/7
Gemarkung Worringen
Flur 37
I F
409
144
113
99
407
145
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HA0
BF32
HH7 HY1
BB1
HH7
HA0
HH7
HH7
HA0
BB1
E
G
W
N
Freigabe:
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
Plannummer
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Projekt
Baubereich
Bonn, 24.07.2020
Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg K 18
zwischen Worringer Landstraße und Böttgerstraße
Köln-Roggendorf
Antrag auf Befreiung gem. §67 BNatSchG von den
Verboten des Landschaftsplanes
derzeitige Nutzung
-
Genehmigungsplanung
20-060_lp_04_Bestand
1 : 250
24.07.2020 LK
NHN
- 841 x 594
Flächennutzungen Bestand / Biotoptypen
(nach Sporbeck, Naturraum 3 / Köln-Code)
Legende
BF32/GH731 Baumreihe mit mittlerem Baumholz, standorttypisch
HA0 / LW1 - Acker, intensiv
HH7 / BR132 - Vegetation an Straßenrändern, gehölzarm
HY1 / VF211 - Fahrwege, versiegelt
Eingriffe
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Schächte
gepl. Kanal
Baubedingte Eingriffe (Baustelleneinrichtung)
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
(Baum-)schutz während der gesamten Bauzeit
Sonstige Darstellungen
Landschaftsschutzgebiet
vorhandene Versorgungsleitungen inkl. Schutzstreifen
(nachrichtlich, s. Planzeichnung)
Eingriffsbereich
BB1 / GH51 - Gebüsche, mit überwiegend standort-
typischen Gehölzen
vorh. Regenwasserkanal
vorh. Kanal verdämmen
Gasleitung, RheinEnergie
Stromleitungen, RheinEnergie
Wasserleitung, RheinEnergie
Nachrichtenkabel, RheinEnergie
Versorgungsleitungen (nur nachrichtlich):
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
L

Auszug aus dem Landschaftsplan

510 Zeichen

Geplanter Standort
200m150100500 Mittelpunkt: [348363,5657848]   1:5000
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (s/w), Beschriftung und Symbole, Naturdenkmale, Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 10.08.2020

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6772 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2446/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ertüchtigung der Entwässerung Straberger Weg K 18, Bau eines Versickerungsbeckens K-
Roggendorf; LSG L 1, EZ 4, Bez. 6 
Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 
Bundesnaturschutzgesetz 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem geplanten Bau des Versickerungsbeckens 
in K-Roggendorf einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsplanes gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den 
Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.08.2020

2 
Begründung: 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) planen die Neuordnung der Straßenentwässerung an 
der Unterführung des Straberger Weges (K 18) zwischen Worringer Landstraße und Böttgerstraße 
westlich von K-Roggendorf/Thenhoven. 
Die Leistungsfähigkeit der bestehenden auf der Südseite des Straberger Weges verlaufenden Ab-
wasserkanäle und Sickerschachtanlagen ist erschöpft. Dies führte bei Starkregenereignissen wieder-
holt zu Straßenüberflutungen, welche mehrfach die vollständige Straßensperrung aus Gründen der 
Gefahrenabwehr erforderlich machten. Um die anfallenden Wassermengen aufzufangen, ist westlich 
der Unterführung der A 57 ein Versickerungsbecken auf der angrenzenden Ackerfläche geplant.  
Die Planung sieht ein offenes Erdbecken mit belebter Bodenschicht und einer Größe von 255 m² 
Grundfläche und einer Tiefe von ca. 4 m unter Geländeoberkante vor. Das Beckenvolumen richtet 
sich dabei nach einem 50-jährigen Ereignis. Die Flächenverfügbarkeit ist begrenzt wegen der freizu-
haltenden Sicherheitszonen vorhandener Fernleitungstrassen. Daher soll die parallel zum Straßensei-
tenstreifen des Straberger Weges verlaufende Beckenseite mittels einer Gabionenstützwand gesi-
chert werden. Innerhalb dieser Wand werden die Zuläufe der beiden Kanalstränge eingebunden. Die 
anderen Beckenböschungen sind 1:2 geneigt und werden durch Rasenansaat begrünt. Für Revisi-
onszwecke und zur Böschungspflege sind eine Rampe in das Becken und ein Betriebsweg notwen-
dig. Die Zufahrt erfolgt von Seiten des Further Weges.  
Das gesamte Anlagengelände wird vollständig eingezäunt. 
Eingriff / Kompensation: 
Mit Realisierung des Versickerungsbeckens sind Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und 
Pflanzen durch den Verlust von Ackerfläche sowie Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und 
Wasser verbunden. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind laut LBP nicht zu er-
warten. 
Die Ertüchtigung der Straßenkanäle in der K 18 stellt keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die 
Maßnahme an den Versickerungsmulden in der Böschung der A 57 ist eine separate Maßnahme von 
Straßen.NRW und nicht Gegenstand des LBP zu diesem Vorhaben der StEB. 
Biotopfunktion: 
Die Anlage des Versickerungsbeckens verursacht den dauerhaften Verlust einer intensiv genutzten 
Ackerfläche im Umfang von ca. 1.670 m².  
Dauerhafte Beeinträchtigungen des Grünstreifens und Winterlindenbestandes an der K 18 ergeben 
sich nicht, da die Zuleitungen zum Versickerungsbecken außerhalb des Kronentraufbereiches liegen 
und der artenarme Grasbestand wiederherstellbar ist.  
Die Bäume der gesetzlich geschützten Lindenallee (im Alleenkataster des LANUV unter AL-K-0006 
erfasst) sind mittels ortsfesten Zäunen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 während der gesamten 
Bauzeit vor jeglichen baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen. 
Als Baustelleneinrichtungs- und Bodenlagerfläche werden ca. 580 m² Ackerfläche am Further Weg 
temporär in Anspruch genommen und nach Beendigung der Bauarbeiten und Bodenlockerung wieder 
als landwirtschaftliche Nutzfläche hergerichtet. 
Die Kompensation ist im Wesentlichen in Form der Entwicklung eines Magerrasens (840 m²) durch 
Ansaat einer Regiosaatgutmischung mit hohem Kräuteranteil im Becken und auf den Beckenbö-
schungen vorgesehen. 
Der LBP muss noch teilweise überarbeitet werden. Da ein Kompensationsüberschuss von ca. 2.000 
Biotopwertpunkten ermittelt worden ist, ist davon auszugehen, dass die Kompensation vollständig 
ortsnah möglich ist. 
Boden: 
Durch die Anlage der Zufahrtsrampe, des Betriebsweges und der Gabionenwand ergeben sich eine 
Neuversiegelung von insgesamt 810 m² und zudem eine temporäre Inanspruchnahme von Boden 
durch Bodenauf- und –abtrag in der Größenordnung von 1.435 m². Für den Eingriff in die Bodenfunk-
tion ergibt sich nach dem Rechenmodell ein Kompensationsflächenbedarf von insgesamt 835 m². 
Als Ausgleichsmaßnahme ist gemäß LBP die Umwandlung der östlich des Sickerbeckens angren-
zenden Ackerfläche in eine ausdauernde Gras- und Krautflur vorgesehen.

3 
 
Artenschutz: 
Die vorgelegte artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der 
Vermeidungsmaßnahmen (Rodung außerhalb der Vogelbrutzeiten – dies betrifft nur die Autobahnbö-
schung, nicht das Vorhaben der StEB) keine Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-
stände nach § 44 BNatSchG durch die geplanten Baumaßnahmen zu erwarten sind. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Es besteht ein öffentliches Interesse an der Ertüchtigung der Entwässerung des Straberger Weges. 
Die vorhandene Schachtversickerung ist nicht mehr sanierbar und nicht mehr genehmigungsfähig, da 
das anfallende Niederschlagswasser der Straßenentwässerung behandlungspflichtig ist. Die geplante 
Entwässerung und Einleitung in ein zentrales Versickerungsbeckens wurde seitens der wasserwirt-
schaftlichen Grundlagenabteilung TP-11 der StEB als wirtschaftlich und technisch beste Lösung erar-
beitet. Die mit der Baumaßnahme verbundenen Beeinträchtigungen der Biotop- und Bodenfunktionen 
können laut LBP vollständig ortsnah ausgeglichen werden. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht sind 
keine Konflikte zu erwarten. 
Somit überwiegt das öffentliche Interesse an der Ertüchtigung der Entwässerung nach dem aktuellen 
Stand der Technik gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Eine Veränderung des Cha-
rakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten. Der Schutzzweck des 
Landschaftsschutzgebietes ist nicht gefährdet. 
Damit sind die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben anzu-
sehen. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan M 1 : 5.000 
Anlage 2: Bestandsplan M 1:250 (im Original) 
Anlage 3: Antrag auf Befreiung

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2446/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.08.2020
Erstellt
10.08.2020 14:54