2446/2020
Ertüchtigung der Entwässerung Straberger Weg K 18, Bau eines Versickerungsbeckens K-Roggendorf; LSG L 1, Bez. 6
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Befreiungsantrag der StEB
16452 Zeichen
DIE WASSER BESSER MACHER 1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 · 51077 Köln '-- - - - - - --' 110400 O stEBKöln Stadt- Köln - die Oberbürgermeisterin Umwelt und Verbraucherschutzamt Untere Naturschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 2 50579 Köln . Ihr Schreiben Mein Zeichen StEB-TP-31 Bü TP - Planung und Bau Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DBN RS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Astrid Büscher · Zimmer: Geb.90 Raum 240 fon 0221 221 - 33521 fax 0221 ·221 - 6622963 e-mail: astrid .buescher@steb-koeln.de Datum 27.07.2020 Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg K18 Zwischen Worringer Landstraße und Böttcherstraße in Köln-Roggendorf Antrag auf Befreiung gern §67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes *** * * " EMAS Sehr geehrte Damen und Herren, GEPRÜI-TES UMWELTMANAGEMEN'T QE.1-42-00058 die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR planen die Neuordnung der Straßenentwässerung an der@ ·•. Unterführung des Straberger Weges (K 18) westlich von Köln-Roggendorf zwischen der Worringer Landstraße und der. Böttgerstraße. Die Leistungsfähigkeit des Kanals ist bei Starkregenereignissen ~ . aufgrund der nicht mehr sanierbaren und genehmigungsfähigen Schachtversickerung erschöpft, so dass es in der Vergangenheit wiederholt Z\.J Straßenüberflutungen kam. Aus Gründen der Gefahren-e ··, . abwehr wurde die K 18 in den letztjährigen Überflutungsfällen an, der Durchfahrt der A 57 mehrfach . gesperrt. Um die anfallenden Wassermengen aufzufangen, ist westlich der Unterführung der A 57 ein @:c • · Versickerungsbecken auf der angrenzenden Ackerfläche geplant. · , , Die Baumaßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Köln. Der Bauherr beantragt hiermit die Befreiung gern. §67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ~ rhfk H. Werkt) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag n.Gi~¼ A. Büscher ,,.. Ztrt,Ota!~•t1007 ,...sitbe,~fu1H1f1m,He Deutscher NACHHALTIGICEITS Kodex Anwender . Anlage: Antrag auf Befreiung gemäß §67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR · Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. , Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn BLZ: 370 501 98 Konto Nr.: 430 329 60 . IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg K 1 Q zwischen Worringer Landstraße und Böttgerstraße · Köln-Roggendorf , Funh \ , Brong,sialll 0 § § t ~ .__ " 0 lt, Antrag auf· Befreiung gemäß § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes Antragsteller: Bearbeitung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 gr.9;t2.1.. ~ Datum, Unterschrift RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Klosterberqstraße 109 53177 Bonn Projekt-Nr.: 20-060 Bonn, 24. Juli 2020 Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 Ei_nleitung Beschreibung Plangebiet und Begründung des Vorhabens Beschreibung des Landschaftsschutzgebiets Bestandsbeschreibung Verletzungen der Verbote des Landschaftsplans 3 3 5 6 7 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Seite 2 Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 1 Einleitung Anlass und Problemstellung Die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe AöR planen die Neuordnung der Straßen- . entwässerung an der Unterführung des Straberger Weges (K 18) westlich von Köln Roggendorf zwischen der Worringer Landstraße und der Böttgerstraße. Die Leis tungsfähigkeit des Kanals ist bei Starkregenereignissen aufgrund der nicht mehr sa nierbaren und qenehmiqunqsfähjqen Schachtversickerung erschöpft, so dass es in der Vergangenheit wiederholt zu Straßenüberflutungen kam. Aus Gründen der Ge fahrenabwehr wurde die K 18 in den letztjährigen Überflutungsfällen an der Durch fahrt der A 57 mehrfach gesperrt. Um die anfallenden Wassermengen aufzufangen, ist westlich der Unterführung der A 57 ein Versickerungsbecken auf der angrenzen den Ackerfläche geplant. Der geplante Bau und Betrieb des Versickerunqsbeckens bedarf einer wasserrecht lichen Genehmigung nach Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG), die Einleitung von Niederschlagswasser über ein Versickerungsbecken in den Unter grund einer wasserrecht!ichen Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Baumaßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Köln. Aufgrund der dadurch bedingten Veränderungen ist eine Befreiung nach Landschaftsplan der Stadt Köln1 über das. Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSc~G)2 erforderlich. Der vorliegende Antrag umfasst die Begründung, die Bestandssituation und die baulichen Verände rungen. 2 Beschreibung Plangebiet und Begründung des Vorhabens Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich des Ortsteils Köln-Roggendorf (Stadtbezirk Chorweiler). Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Gelände ent- _ lang der Kreisstraße K 18 (Straberger Weg) zwischen der Worringer Landstraße bei Roggendorf im Osten und dem Kölner Randkanal im Westen (parallel zur Böttger- straße bei Hackhausen im Kreis Neuss). · Die vielbefahrene K 18 (Straberger Weg) weist nördlich der Fahrbahn einen ca. 2,5 m breiten Rad- und Gehweg auf, welcher über einen Bordstein und teilweise über einen 2 m breiten Grünstreifen abgetrennt ist. Beidseits der Straße stehen Win terlinden (Abstand ca. 10 m) auf dem Grünstreifen. Lediglich im Umfeld des Trafo häuschens ist die Baumreihe vom Further Weg bis zur Autobahn ausgesetzt. Das Gelände westlich der Autobahn wird ackerbaulich genutzt. Östlich der Auto bahn liegt der Golf-Club Ford Köln e.V. Die Autobahn A 57 liegt in Dammlage. Die Straßenböschungen sind dicht mit Laub gehölzen bewachsen. 1 Stadt Köln (1991, Erg.-Lfg. 10. Änd. v. 16.12.2010): Landschaftsplan der Stadt Köln, Band 1+11 2 Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G v. 7.8.2013 / 3154 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 3 Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf Abb. 1 : Lage des Versickerungsbeckens ~ Hackhausen •1 l, ~ i 1' ' ! .. ':; 1 ,1 Neuanlage Versickerungsbecken : !,ti 1,1 ., - 1tli'!ltl\, .1 Quelle: Land NRW, TIM-online 2020 Beschreibung und Begründung des Vorhabens Die Straßenunterführung des Straberger Weges (K 18) zwischen der Worringer Landstraße und der Böttgerstraße sowie Teilflächen der BAB 57 (Brückenbauwerk über der K 18) werden zurzeit über Sickerschachtanlagen entwässert. Da die Schachtversickerung nicht mehr genehmigungsfähig ist, muss eine neue Entwässe rung geplant werden. Deshalb beabsichtigen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) neben der Ertüchtigung der Straßenkanäle und der Einläufe den Bau eines zentralen Versickerungsbecken (VB) auf einer angrenzenden Ackerfläche gegen über der bestehenden Übergabestation der Rheinenergie AG (Flurstücke 142, 143,' 144, 145 sowie 113 und 114, Flur 37, Gemarkung Worringen). Das Versickerungsbecken soll außerhalb der Sicherheitszonen der zahlreichen Ver sorgungsleitungen gebaut werden. Es reicht ca. 30 m in den Acker hinein. Die Grö ße beträgt ca. 255 m2• Das Becken kann unter Erhalt der Alleebäume gebaut wer den. Parallel zum Straßenseitenstreifen ist zum Abfangen des ca. 4 m tiefen Be ckens mit belebter Bodenzone eine Gabionenstützwand erforderlich. Die Zufahrt in das Becken erfolgt über eine Rampe von Seiten des Further Weges. Das Versickerungsbecken wird mit einer Rasenansaat begrünt und eingezäunt. Eine Gehölzbepflanzung ist nich~ vorgehen. · Die Baustelle kann auf der straßenbeqleitenden Grünfläche östlich des Further We ges eingerichtet werden. Ansonsten stehen temporär selbstverständlich auch die spätere Anlagenfläche für Zwischenlager zur Verfügung. Da die Entwässerung der A 57 nicht mehr in das Kanalnetz an der K 18 eingespeist werden darf, wird in einer späteren Maßnahme von Straßen.NRW die bestehenden Einlaufbauwerke (4 Sickerschachtanlagen) in der Autobahnböschung zurückgebaut und stattdessen in die vorhandenen Versickerungsmulden geleitet. Diese Maßnah me wird von Straßen.NRW in eigener Zuständigkeit durchgeführt. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 4 Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf 3 Beschreibung des Landschaftsschutzgebiets Im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Köln befindet sich das im Freiraum lie gende Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 1 'Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung'. In den textlichen Erläuterungen wird als Schutz zweck die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus halts, insbesondere durch Sicherung der dem NSG Chorbusch vorgelagerten Berei che als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten benannt. Im Landschaftsplan ist als Entwicklungsmaßnahme die Anlage einer 8 m breiten Feldhecke mit einer 3-5 m breiten Saumzone an der Südseite des Further Weges zwischen dem Randkanal und Straberger Weg (Maßnahme Nr. 6.2 - 7) festgesetzt. Die Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden entlang des Straberger Weges zwischen Stadtgrenze und Ortsrand Roggendorf (Maßnahme Nr. 6.2 - 8) wurde be reits umgesetzt. Im Landschaftsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel EZ 4 'Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Landschaftselementen unter Berück sichtigung bauleitplanerischer V~rhaben' belegt. · Abb. 2: Ausschnitt Landschafts lan Stadt Köln Quelle: Stadt Köln (digit_ale Fassung) abgerufen am 0;3.04.2020 Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile oder geschützte Biotope sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 5 Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberqer Weg, Köln-Roggendorf 4 Bestandsbeschreibung Das Plangebiet stellt einen typischen Ausschnitt aus dem Kulturraum des Kölner Nordens dar. Die Fläche wird ackerbaulich genutzt und mit einem Grünstreifen zum Straberger Weg (K 18) hin abgegrenzt. Innerhalb des Grünstreifens steht eine Reihe Winterlinden. Innerhalb der Eingriffsfläche wurden keine Niststätten von typischen Feldvögeln an getroffen. Bei der Ortsbegehung wurden auf den angrenzenden Ackerflächen Feld lerchen festgestellt. Diese brüten meist in einem Abstand von ca. 150 m zu Vertikal strukturen, wie die A 57 und die.mit einer Baumreihe bestandenen K 18 (Straberger Weg). Die biologische Vielfalt ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nut zung im Plangebiet als gering einzustufen. Die Ackerfläche im Plangebiet weist auf grund der straßennahen Lage keine besonderen Lebensräume bzw. Habitatbedin gungen von entsprechenden Arten des Offenlandes auf: Die Linden-Baumreihe mit dem Grünstreifen ist von hoher landschaftlicher Bedeu tung. Durch die Baumaßnahme wird lediglich in die intensiv genutzte Ackerfläche mit eher geringerer Bedeutung eingegriffen. Von nachrangiger Bedeutung sind die zur Baustelleneinrichtung genutzten versiegelten Flächen des Further Weges, \ Abb. 3: Blick Richtung Norden mit Ackerfläche, Baumreihe und Straberger Weg RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 6 Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf Boden und Wasser Nach der Bodenkarte von NRW3 weist das Plangebiet im Bereich des Versicke rungsbeckens Braunerden (B 72) und Parabraunerden (L 4) auf. Beide Böden besit zen eine mittlere nutzbare Feldkapazität, ohne Grund- und Stauwassereinfluss. So wohl die Parabraunerde, als auch die Braunerde haben eine mittlere Verdichtungs empfindlichkeit gegenüber Bodenverdichtungen durch schwere Maschinen und Transportfahrzeuge. Oberflächengewässer sind im Plangebiet und im näheren Umfeld nicht vorhanden. Der mittlere Grundwasserstand liegt bei ca. 35 m NHN, bei einer Geländeoberkante bei rund 44 m NHN liegt der mittlere Flurabstand bei 9 m. Das Plangebiet befindet sich außerhalb einer gesetzlich geschützten Trinkwasserzone. Für die Unterführung des Straberger Wegs und das östliche Plangebiet besteht bei einem mittleren Stark- . regenereignis eine mäßig bis sehr hohe Überflutuhgsgefährdung. Landschaftsbild. Das Landschaftsbild ist geprägt durch die ackerbauliche Nutzung zwischen Köln, Pulheim und Dormagen. Gliedernde Elemente fehlen weitgehend, so dass der ge hö_lzbestandene Damm der A 57 und die Lindenallee entlang des Straberger Weges das Landschaftsbild prägen. Der Further Weg dient Spaziergängern und Radfahrern als Verbind_ung zwischen dem Kölner Randkanal und Straberger Weg. An der Kreu zung Straberger Weg / Further Weg weist ein Hinweisschild die Richtung zu Del hoven, Kloster Knechtsteden und. dem Naturschutzgebiet Chorbusch. 5 Verletzungen der Verbote des Landschaftsplans Der geplante N~ubau des Versickerurigsbeckens liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 'Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung'. Als Schutzzweck wird folgendes festgesetzt: • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung der dem NSG Chorbusch vorgelagerten Bereiche als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten. • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des durch Wald, Auenvegetation und ländlichen Charakter geprägten Landschaftsbildes. • wegen der besonderen Bedeutung als großer Erholungsraum am Stadtrand von Köln. . Dem Neubau im Landschaftsschutzgebiet stehen die allgemeinen Verbote des Landschaftsplans entgegen. Gemäß den allgemeinen textlichen Festsetzungen für Lands·chaftsschutzgebiet ist Verboten ... 4. ,,die Versiegelung von Feldwegen und Flächen - insbesondere im Traufbereich . der Bäume (Kronenbereich) - sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bo dens." 6. ,,ober- und unterirdische Versorgungs-, Entsorgungs- oder Materialtransportlei iunqen (Frei- oder Rohrleitungen), Zäune oder andere Einfriedungen zu errichten, zu verlegen oder zu ändern." Der Bau des Versickerungsbeckens verursacht eine Inanspruchnahme von Acker flächen und Teile der straßenbegleitenden Grünfläche östlich des Further Weges ohne Eingriffe in den Baumbestand der Lindenreihe an der K 18. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorgesehen. 3 Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1 :50.000, Blatt L 4906 Neuss, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 1972 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 7 Antrag auf Befreiung gern. §67 BNatSchG zur Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg, Köln-Roggendorf Das Versickerungsbecken verursacht den dauerhaften Verlust einer intensiv acker baulich genutzten Fläche im Umfang ca. 1.600 m2. Dieser Biotoptyp weist keine wertgebenden Tier- und Pflanzenbestände auf. Dauerhafte Beeinträchtigungen des Grünstreifens mit Winferlindenbestand an der K 18 ergeben sich nicht, da die Zuleitungen zum Versickerungsbecken außerhalb des Kronentraufbereiches liegen und sich der artenarme Grasbestand dauerhaft wiedereinstellen kann. · Beeinträchtigungen bzw. Störungen de~ Tierlebensräume sind aufgrund der natürli- chen Ausgestaltung des Versickerungsbeckens nicht zu erwarten. · Die Baustelleneinrichtungen und Baumaschinen bewirken visuelle und akustische Beeinträchtigungen während der Bauzeit für Spaziergänger und Radfahrer. Die Wegeverbindung über den Further Weg zwischen Kölner Randkanal und Straberger Weg bleibt während der Bauphase offen. Die Beckensohle· liegt etwa 4 m unter der umliegenden Geländeoberkante, sodass sich das eingezäunte Versickerungsbecken nicht negativ auf das Landschaftsbild auswirkt. In der Fernsicht wird die Einzäunung für den Betrachter kaum wahrnehm bar sein. Für den Neubau des Versickenmqsbeckens wird nach § 67 BNatSchG eine ent sprechende Befreiung von den Verboten .des Landschaftsplans der Stadt Köln bean tragt. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 8
lp_4_Bestandsplan
4072 Zeichen
G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G G E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W SR 500 St 3x50 3x50 AU GENAUE LAGE UNBEKANNT (Gascade)WINGAS Erdgas DN 400 Thyssengas,Horrem-Longerrich Kz.200/12 G- DN 350 PN67,5Messer Griesheim GmbH, Doppelltg. O2/N2 DN 400 Nachrichtenkabel, RheinEnergie 44.21 44.49 44.66 44.67 44.75 43.14 43.62 43.77 43.27 42.98 42.89 42.89 42.96 43.00 43.06 43.43 44.37 43.05 42.99 44.58 44.08 44.00 44.10 44.15 44.23 42.96 43.05 43.13 43.40 43.48 43.55 43.05 43.12 43.33 43.25 42.88 44.31 44.21 44.18 44.00 44.44 44.33 43.75 43.71 43.42 43.69 43.41 44.14 43.79 44.46 44.24 44.11 43.97 43.64 43.60 43.30 43.46 43.14 43.33 43.04 43.42 43.24 43.87 43.27 43.19 43.50 43.76 43.28 43.76 44.71 44.71 44.61 44.49 44.66 44.62 44.58 44.32 44.42 44.52 44.30 44.13 44.08 44.05 43.94 44.00 43.97 44.37 44.51 44.16 43.09 43.14 43.14 42.80 43.09 43.27 43.51 43.44 43.53 43.46 43.34 43.21 43.33 43.31 43.25 43.28 43.09 43.16 43.28 44.01 43.62 44.10 44.33 44.25 43.09 43.05 43.03 43.54 42.93 43.69 43.2843.20 nach Düsseldorf nach Köln A 57 Straberger Weg K18 Brücke -Unterführung der A57- Further Weg P1 Ackergrenze Asphalt Pl Acker Grünstreifen Pl Hinweistafel Gas Hinweistafel Gas Durchfahrtshöhe = 4,30m Tor Radweg Asphalt Asphalt Trafostation Bäume und Sträucher Bäume und Sträucher Hinweistafel Gas Hinweistafel Gas Hinweistafel Versorgungsleitung 0.1/1 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.2/5 0.3/7 0.3/7 Gemarkung Worringen Flur 37 I F 409 144 113 99 407 145 142 100 129 406 98 114 130 33 111 112 157 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X L L HA0 BF32 HH7 HY1 BB1 HH7 HA0 HH7 HH7 HA0 BB1 E G W N Freigabe: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Projekt Baubereich Bonn, 24.07.2020 Ertüchtigung Entwässerung Straberger Weg K 18 zwischen Worringer Landstraße und Böttgerstraße Köln-Roggendorf Antrag auf Befreiung gem. §67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes derzeitige Nutzung - Genehmigungsplanung 20-060_lp_04_Bestand 1 : 250 24.07.2020 LK NHN - 841 x 594 Flächennutzungen Bestand / Biotoptypen (nach Sporbeck, Naturraum 3 / Köln-Code) Legende BF32/GH731 Baumreihe mit mittlerem Baumholz, standorttypisch HA0 / LW1 - Acker, intensiv HH7 / BR132 - Vegetation an Straßenrändern, gehölzarm HY1 / VF211 - Fahrwege, versiegelt Eingriffe Anlagebedingte Beeinträchtigungen Schächte gepl. Kanal Baubedingte Eingriffe (Baustelleneinrichtung) Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (Baum-)schutz während der gesamten Bauzeit Sonstige Darstellungen Landschaftsschutzgebiet vorhandene Versorgungsleitungen inkl. Schutzstreifen (nachrichtlich, s. Planzeichnung) Eingriffsbereich BB1 / GH51 - Gebüsche, mit überwiegend standort- typischen Gehölzen vorh. Regenwasserkanal vorh. Kanal verdämmen Gasleitung, RheinEnergie Stromleitungen, RheinEnergie Wasserleitung, RheinEnergie Nachrichtenkabel, RheinEnergie Versorgungsleitungen (nur nachrichtlich): Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X L
Auszug aus dem Landschaftsplan
510 Zeichen
Geplanter Standort 200m150100500 Mittelpunkt: [348363,5657848] 1:5000 KölnGIS Amtl. Basiskarte (s/w), Beschriftung und Symbole, Naturdenkmale, Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.08.2020
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
6772 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2446/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ertüchtigung der Entwässerung Straberger Weg K 18, Bau eines Versickerungsbeckens K- Roggendorf; LSG L 1, EZ 4, Bez. 6 Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem geplanten Bau des Versickerungsbeckens in K-Roggendorf einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land- schaftsplanes gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.08.2020 2 Begründung: Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) planen die Neuordnung der Straßenentwässerung an der Unterführung des Straberger Weges (K 18) zwischen Worringer Landstraße und Böttgerstraße westlich von K-Roggendorf/Thenhoven. Die Leistungsfähigkeit der bestehenden auf der Südseite des Straberger Weges verlaufenden Ab- wasserkanäle und Sickerschachtanlagen ist erschöpft. Dies führte bei Starkregenereignissen wieder- holt zu Straßenüberflutungen, welche mehrfach die vollständige Straßensperrung aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich machten. Um die anfallenden Wassermengen aufzufangen, ist westlich der Unterführung der A 57 ein Versickerungsbecken auf der angrenzenden Ackerfläche geplant. Die Planung sieht ein offenes Erdbecken mit belebter Bodenschicht und einer Größe von 255 m² Grundfläche und einer Tiefe von ca. 4 m unter Geländeoberkante vor. Das Beckenvolumen richtet sich dabei nach einem 50-jährigen Ereignis. Die Flächenverfügbarkeit ist begrenzt wegen der freizu- haltenden Sicherheitszonen vorhandener Fernleitungstrassen. Daher soll die parallel zum Straßensei- tenstreifen des Straberger Weges verlaufende Beckenseite mittels einer Gabionenstützwand gesi- chert werden. Innerhalb dieser Wand werden die Zuläufe der beiden Kanalstränge eingebunden. Die anderen Beckenböschungen sind 1:2 geneigt und werden durch Rasenansaat begrünt. Für Revisi- onszwecke und zur Böschungspflege sind eine Rampe in das Becken und ein Betriebsweg notwen- dig. Die Zufahrt erfolgt von Seiten des Further Weges. Das gesamte Anlagengelände wird vollständig eingezäunt. Eingriff / Kompensation: Mit Realisierung des Versickerungsbeckens sind Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen durch den Verlust von Ackerfläche sowie Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser verbunden. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind laut LBP nicht zu er- warten. Die Ertüchtigung der Straßenkanäle in der K 18 stellt keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Maßnahme an den Versickerungsmulden in der Böschung der A 57 ist eine separate Maßnahme von Straßen.NRW und nicht Gegenstand des LBP zu diesem Vorhaben der StEB. Biotopfunktion: Die Anlage des Versickerungsbeckens verursacht den dauerhaften Verlust einer intensiv genutzten Ackerfläche im Umfang von ca. 1.670 m². Dauerhafte Beeinträchtigungen des Grünstreifens und Winterlindenbestandes an der K 18 ergeben sich nicht, da die Zuleitungen zum Versickerungsbecken außerhalb des Kronentraufbereiches liegen und der artenarme Grasbestand wiederherstellbar ist. Die Bäume der gesetzlich geschützten Lindenallee (im Alleenkataster des LANUV unter AL-K-0006 erfasst) sind mittels ortsfesten Zäunen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 während der gesamten Bauzeit vor jeglichen baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen. Als Baustelleneinrichtungs- und Bodenlagerfläche werden ca. 580 m² Ackerfläche am Further Weg temporär in Anspruch genommen und nach Beendigung der Bauarbeiten und Bodenlockerung wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergerichtet. Die Kompensation ist im Wesentlichen in Form der Entwicklung eines Magerrasens (840 m²) durch Ansaat einer Regiosaatgutmischung mit hohem Kräuteranteil im Becken und auf den Beckenbö- schungen vorgesehen. Der LBP muss noch teilweise überarbeitet werden. Da ein Kompensationsüberschuss von ca. 2.000 Biotopwertpunkten ermittelt worden ist, ist davon auszugehen, dass die Kompensation vollständig ortsnah möglich ist. Boden: Durch die Anlage der Zufahrtsrampe, des Betriebsweges und der Gabionenwand ergeben sich eine Neuversiegelung von insgesamt 810 m² und zudem eine temporäre Inanspruchnahme von Boden durch Bodenauf- und –abtrag in der Größenordnung von 1.435 m². Für den Eingriff in die Bodenfunk- tion ergibt sich nach dem Rechenmodell ein Kompensationsflächenbedarf von insgesamt 835 m². Als Ausgleichsmaßnahme ist gemäß LBP die Umwandlung der östlich des Sickerbeckens angren- zenden Ackerfläche in eine ausdauernde Gras- und Krautflur vorgesehen. 3 Artenschutz: Die vorgelegte artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen (Rodung außerhalb der Vogelbrutzeiten – dies betrifft nur die Autobahnbö- schung, nicht das Vorhaben der StEB) keine Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe- stände nach § 44 BNatSchG durch die geplanten Baumaßnahmen zu erwarten sind. Befreiungsvoraussetzungen: Es besteht ein öffentliches Interesse an der Ertüchtigung der Entwässerung des Straberger Weges. Die vorhandene Schachtversickerung ist nicht mehr sanierbar und nicht mehr genehmigungsfähig, da das anfallende Niederschlagswasser der Straßenentwässerung behandlungspflichtig ist. Die geplante Entwässerung und Einleitung in ein zentrales Versickerungsbeckens wurde seitens der wasserwirt- schaftlichen Grundlagenabteilung TP-11 der StEB als wirtschaftlich und technisch beste Lösung erar- beitet. Die mit der Baumaßnahme verbundenen Beeinträchtigungen der Biotop- und Bodenfunktionen können laut LBP vollständig ortsnah ausgeglichen werden. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht sind keine Konflikte zu erwarten. Somit überwiegt das öffentliche Interesse an der Ertüchtigung der Entwässerung nach dem aktuellen Stand der Technik gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Eine Veränderung des Cha- rakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht gefährdet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben anzu- sehen. Anlagen Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan M 1 : 5.000 Anlage 2: Bestandsplan M 1:250 (im Original) Anlage 3: Antrag auf Befreiung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2446/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 10.08.2020 14:54