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1672/2021

Nachfrage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 15.04.2021 zu TOP 5.2 Neubau öffentlich geförderter Wohnraum Porz, Deutzer Weg

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.05.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 21.06.2021, TOP 4.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3643 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 11.05.2021 
 1672/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 
 
Nachfrage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 15.04.2021 
zu TOP 5.2 Neubau öffentlich geförderter Wohnraum Porz, Deutzer Weg 
Herr Paul Intveen (sachkundiger Einwohner auf Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik) hat eine Nachfrage zur letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 
15.04.2021 und bittet zu TOP 5.2 „Neubau öffentlich geförderter Wohnraum Porz, Deutzer Weg“ um 
Auskunft zu den folgenden Fragen: 
 
1.) Wie wird sichergestellt, dass die barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnungen von Mie-
tern mit entsprechendem Bedarf genutzt werden? 
2.) Bleiben diese Wohnungen bei fehlender Nachfrage von Mietern mit Wohnberechtigungsschein 
und/oder ohne Behinderung unbelegt? 
3.) Wie können Wohnungssuchende, die das gewünschte Profil erfüllen, das Vermietungsangebot 
finden? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) Der Bezug einer öffentlich geförderten, barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnung wird 
durch die Ausstellung der Bezugs- und Überlassungsgenehmigung seitens des zuständigen 
Sachgebietes des Amtes für Wohnungswesen sichergestellt. Sobald eine Auflage „rollstuhlge-
recht“ aus der Freimeldung einer Wohnung ersichtlich ist, achtet das zuständige Sachgebiet 
des Amtes für Wohnungswesen akribisch darauf, dass die Wohnung auch von einer bzw. ei-
nem Mieter*in, die/der dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist, bezogen wird. Der An-
spruch auf eine rollstuhlgerechte Wohnung geht meist aus dem ausgestellten Wohnberechti-
gungsschein (WBS) hervor, der den Zusatz „Bewerber*in für eine rollstuhlgerechte Wohnung“ 
erhält. 
 
zu 2.) In wenigen Ausnahmefällen hat die/der Vermieter*in die Möglichkeit, einen Freistellungsantrag 
von der Bindung „rollstuhlgerecht“ zu stellen, sofern sich kein/e entsprechende/r Mieter*in fin-
det. In diesen wenigen Fällen klärt das zuständige Sachgebiet des Amtes für Wohnungswesen 
mit den Vermieter*innen erst ab, ob aus dem Bestand der rollstuhlfahrenden Wohnungssu-
chenden - die dem Amt für Wohnungswesen aus dem Bereich WBS bekannt sind - Vorschlä-
ge gemacht werden können. 
Führen diese Vorschläge nicht zum Abschluss eines Mietvertrages, wird in der Regel seitens 
der Vermieter*innen ein Freistellungsantrag mit einer ausführlichen Begründung gestellt, wa-
rum die/der Mieter*in, nicht die Voraussetzungen erfüllt, um diese Wohnung zu beziehen. 
Über den Freistellungsantrag entscheidet das Sachgebiet Bestandsverwaltung/Ahndung des 
Amtes für Wohnungswesen.

2 
 
zu 3.) Interessenten*innen können sich an das zuständige Sachgebiet Nutzerverwaltung, Einnah-
memanagement und Akquise beim Amt für Wohnungswesen wenden. 
 
Auf dem Bauschild des Objektes wird der/die zuständige Mietsachbearbeiter*in als Erstkontakt 
für Mietgesuche auch von Menschen, die auf der Suche nach einer behindertengerechten 
Wohnung sind, genannt. Die Vergabe der behindertengerechten Wohnungen erfolgt durch den 
Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen. Sofern keine Bewerbungen vorliegen, kon-
taktiert der Soziale Dienst die zuständige Stelle für Wohnberechtigungsscheine, in der woh-
nungssuchende WBS-Antragsteller*innen hinterlegen können, dass sie eine behindertenge-
rechte Wohnung suchen. Diese werden dann direkt vom Sozialen Dienst angesprochen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1672/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.05.2021
Erstellt
03.05.2021 14:37