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3658/2021

Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle

Mitteilung Ausschuss 02.11.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 18.11.2021, TOP 3.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6722 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 02.11.2021 
 3658/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.11.2021 
 
Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle 
Zum Ende des Jahres berichtet die Schwerbehindertenstelle zur aktuellen Situation: 
1. Schwerbehinderte in Köln 
Die Anzahl der Schwerbehinderten in Köln liegt aktuell bei 116.170.  
Die unten stehende Grafik zeigt die Verteilung nach dem Grad der Behinderung.  
 
 
2. Kennzahlen  
Im Jahr 2021 wird die Zahl der Schwerbehindertenanträge wieder bei rund 20.000 liegen. Hinzu 
kommen insgesamt mehr als 5.000 Widersprüche, sowie 4.600 neue Nachprüfungen von älteren Ent-
scheidungen über eine Schwerbehinderung.  
Durch die erfolgreichen Maßnahmen zur Geschäftsprozessoptimierung, Digitalisierung und Mitarbei-
tenden-Motivation der vergangenen Jahre sind die Beschwerdezahlen zur telefonischen Erreichbar-

2 
 
keit und Bearbeitungszeit auf nahezu Null zurückgegangen.  
Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit zwischen 4 und 4,5 Monaten.  
Die Rückstände bei der Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen und Widersprüchen wurden 
komplett abgebaut. 
3. Missbrauch von Schwerbehindertenparkausweisen  
Die Schwerbehindertenstelle hat  im Jahr 2018 die Erteilung von Schwerbehindertenparkausweisen 
als zusätzliche Aufgabe übernommen. Die Maßnahme wird von den Betroffenen sehr positiv gese-
hen, da auf diese Weise der Service für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert wurde. Für 
die Antragstellenden stehen einheitliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bereit; die An-
träge können schnell und umfassend bearbeitet werden. 
Aufgrund des hohen Parkdrucks in Großstädten kommt es immer wieder zum Missbrauch von 
Schwerbehindertenparkausweisen zu Lasten schwerstbehinderter Menschen. Das führt in einigen 
Fällen auch dazu, dass beispielsweise Ausweise verstorbener Personen genutzt oder Ausweise An-
gehöriger für eigene Zwecke wie Freizeitgestaltung, Shopping-Touren und ähnlichem eingesetzt wer-
den.  
Seit Übernahme der Aufgabe kooperiert die Schwerbehindertenstelle eng mit dem Verkehrsdienst 
des Ordnungsamtes. Wenn eine missbräuchliche Nutzung festgestellt wird, bindet der Verkehrsdienst 
die Schwerbehindertenstelle sofort ein, um gemeinsam Missbrauchsfälle einzudämmen. Auf diese 
Weise werden die Menschen, die zwingend auf diesen Parkraum angewiesen sind, gut geschützt.  
Im Jahr 2021 hat der Verkehrsdienst bisher insgesamt 40 Missbrauchsfälle gemeldet und – soweit 
möglich – die Ausweise direkt eingezogen.  
Die Schwerbehindertenstelle hat darüber hinaus  je nach Konstellation des Einzelfalls Strafanträge 
gestellt bzw. Verwarnungsschreiben an die Ausweisinhabenden verfasst.  
Zwei Strafanträge wurden vom Amtsgericht inzwischen durch die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe 
von 300,00 € bzw. 400,00 € eingestellt. Die übrigen Fälle sind noch nicht abschließend entschieden, 
das heißt der Verkehrsdienst bzw. die Staatanwaltschaft ermitteln derzeit noch weitere Details zu den 
jeweiligen Fällen. 
4. Antragsvordrucke und Bescheide in einfacher Sprache 
Das Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, den Schwerbehindertenantrag in 
leichte Sprache zu übersetzen wurde mehrfach der Bezirksregierung und dem Ministerium schriftlich 
wie mündlich vorgetragen.  
Das für die Schwerbehindertenanträge zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) befasst sich intensiv mit der Thematik. Allerdings besteht 
die besondere Herausforderung darin, den Antrag einerseits einfach und verständlich und gleichzeitig 
rechtlich einwandfrei zu verfassen. Das gilt insbesondere für rechtlich relevante Passagen, wie die 
Schweigepflichtentbindung sowie die Angaben zur Datenschutzgrundverordnung. 
Laut Erfahrungen des MAGS verlängern sich in leichte Sprache übersetzte Texte deutlich, oft um das 
4 bis 5 fache, so dass sich durch ein Übersetzen in leichte Sprache möglicherweise der gesamte An-
trag nicht mehr erschließt. Daher prüft das MAGS derzeit, wie eine zielführende Lösung für das An-
liegen gefunden werden kann. Die Thematik barrierearmer Antragstellung reduziert sich nicht nur auf 
Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht. Dadurch sind auf Seiten des MAGS weitere Abstimmun-
gen erforderlich, die noch nicht abgeschlossen sind.  
Das Thema wird von der Schwerbehindertenstelle weiterhin verfolgt.

3 
 
5. Digitalisierung – Kontaktloser Bürgerservice 
5.1. Servicetelefon 
Die meisten Antragstellenden der Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle bevorzugen inzwischen 
das erweiterte, telefonische Beratungsangebot anstelle von persönlichen Vorsprachen. Hintergrund 
dafür ist laut Schilderung der Kundinnen und Kunden, dass die Anfahrt sowie damit verbundene Auf-
wände entfallen und der Service niederschwellig, mit sehr kurzen Wartezeiten am Telefon angeboten 
wird. 
Mit dem Ziel, den Telefonservice weiter auszubauen und zu verbessern, wurde nach einer umfassen-
den Testphase, eine neue, innovative Telefonkommunikationssoftware („Contact Center openScape“) 
eingeführt. Die neue Software bietet eine höhere Ausfallsicherheit und umfangreiche Steuerungsmög-
lichkeiten. Das Anrufaufkommen kann jetzt auf Basis der Auswertungen noch präziser prognostiziert 
werden, so dass eine gezielte Personaleinsatzplanung möglich ist. Zusätzlich bildet die Software das 
aktuelle Anrufaufkommen in Zahlen und Grafiken ab (Echtzeit-Monitoring). Sollten die Anrufzahlen 
unerwartet hoch sein, wird sofort reagiert und die Anzahl der eingesetzten Kräfte bedarfsgerecht er-
höht. 
Im Gegensatz zu den bisherigen Sammelanschlüssen, ermöglicht das neue Produkt auch, den Tele-
fonservice im Homeoffice zu leisten. Dadurch können bei plötzlich ansteigenden Anrufzahlen jederzeit 
Mitarbeitende im Homeoffice in den Telefonservice eingebunden werden. 
Die Schwerbehindertenstelle bietet weiterhin persönliche Beratungen vor Ort an, die in Absprache mit 
den Antragstellenden vereinbart werden. Dadurch ist es möglich, dass die Betroffenen wunschgemäß 
von ihrem „persönlichen Sachbearbeitenden“ beraten werden.  
Unabhängig davon findet auch das Online-Angebot (www.sgbix-online.nrw.de) mehr Beachtung. Wie 
im vorhergegangenen Bericht geschildert kann der Bearbeitungsstand von den Antragstellenden indi-
viduell im Internet abgefragt werden. 
5.2. Poststraße 
Der elektronische Versand der Poststücke der Schwerbehindertenstelle wurde weiter ausgebaut. Mit 
der modernen Poststraße werden die Bescheide gedruckt, maschinell gefaltet, kuvertiert, frankiert 
und für den Versand vorsortiert. Im Ergebnis können die Bescheide so entschieden schneller ver-
sandt werden.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

18.11.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3658/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.11.2021
Erstellt
18.10.2021 11:39