3658/2021
Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 02.11.2021 3658/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.11.2021 Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle Zum Ende des Jahres berichtet die Schwerbehindertenstelle zur aktuellen Situation: 1. Schwerbehinderte in Köln Die Anzahl der Schwerbehinderten in Köln liegt aktuell bei 116.170. Die unten stehende Grafik zeigt die Verteilung nach dem Grad der Behinderung. 2. Kennzahlen Im Jahr 2021 wird die Zahl der Schwerbehindertenanträge wieder bei rund 20.000 liegen. Hinzu kommen insgesamt mehr als 5.000 Widersprüche, sowie 4.600 neue Nachprüfungen von älteren Ent- scheidungen über eine Schwerbehinderung. Durch die erfolgreichen Maßnahmen zur Geschäftsprozessoptimierung, Digitalisierung und Mitarbei- tenden-Motivation der vergangenen Jahre sind die Beschwerdezahlen zur telefonischen Erreichbar- 2 keit und Bearbeitungszeit auf nahezu Null zurückgegangen. Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit zwischen 4 und 4,5 Monaten. Die Rückstände bei der Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen und Widersprüchen wurden komplett abgebaut. 3. Missbrauch von Schwerbehindertenparkausweisen Die Schwerbehindertenstelle hat im Jahr 2018 die Erteilung von Schwerbehindertenparkausweisen als zusätzliche Aufgabe übernommen. Die Maßnahme wird von den Betroffenen sehr positiv gese- hen, da auf diese Weise der Service für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert wurde. Für die Antragstellenden stehen einheitliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bereit; die An- träge können schnell und umfassend bearbeitet werden. Aufgrund des hohen Parkdrucks in Großstädten kommt es immer wieder zum Missbrauch von Schwerbehindertenparkausweisen zu Lasten schwerstbehinderter Menschen. Das führt in einigen Fällen auch dazu, dass beispielsweise Ausweise verstorbener Personen genutzt oder Ausweise An- gehöriger für eigene Zwecke wie Freizeitgestaltung, Shopping-Touren und ähnlichem eingesetzt wer- den. Seit Übernahme der Aufgabe kooperiert die Schwerbehindertenstelle eng mit dem Verkehrsdienst des Ordnungsamtes. Wenn eine missbräuchliche Nutzung festgestellt wird, bindet der Verkehrsdienst die Schwerbehindertenstelle sofort ein, um gemeinsam Missbrauchsfälle einzudämmen. Auf diese Weise werden die Menschen, die zwingend auf diesen Parkraum angewiesen sind, gut geschützt. Im Jahr 2021 hat der Verkehrsdienst bisher insgesamt 40 Missbrauchsfälle gemeldet und – soweit möglich – die Ausweise direkt eingezogen. Die Schwerbehindertenstelle hat darüber hinaus je nach Konstellation des Einzelfalls Strafanträge gestellt bzw. Verwarnungsschreiben an die Ausweisinhabenden verfasst. Zwei Strafanträge wurden vom Amtsgericht inzwischen durch die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 300,00 € bzw. 400,00 € eingestellt. Die übrigen Fälle sind noch nicht abschließend entschieden, das heißt der Verkehrsdienst bzw. die Staatanwaltschaft ermitteln derzeit noch weitere Details zu den jeweiligen Fällen. 4. Antragsvordrucke und Bescheide in einfacher Sprache Das Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, den Schwerbehindertenantrag in leichte Sprache zu übersetzen wurde mehrfach der Bezirksregierung und dem Ministerium schriftlich wie mündlich vorgetragen. Das für die Schwerbehindertenanträge zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) befasst sich intensiv mit der Thematik. Allerdings besteht die besondere Herausforderung darin, den Antrag einerseits einfach und verständlich und gleichzeitig rechtlich einwandfrei zu verfassen. Das gilt insbesondere für rechtlich relevante Passagen, wie die Schweigepflichtentbindung sowie die Angaben zur Datenschutzgrundverordnung. Laut Erfahrungen des MAGS verlängern sich in leichte Sprache übersetzte Texte deutlich, oft um das 4 bis 5 fache, so dass sich durch ein Übersetzen in leichte Sprache möglicherweise der gesamte An- trag nicht mehr erschließt. Daher prüft das MAGS derzeit, wie eine zielführende Lösung für das An- liegen gefunden werden kann. Die Thematik barrierearmer Antragstellung reduziert sich nicht nur auf Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht. Dadurch sind auf Seiten des MAGS weitere Abstimmun- gen erforderlich, die noch nicht abgeschlossen sind. Das Thema wird von der Schwerbehindertenstelle weiterhin verfolgt. 3 5. Digitalisierung – Kontaktloser Bürgerservice 5.1. Servicetelefon Die meisten Antragstellenden der Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle bevorzugen inzwischen das erweiterte, telefonische Beratungsangebot anstelle von persönlichen Vorsprachen. Hintergrund dafür ist laut Schilderung der Kundinnen und Kunden, dass die Anfahrt sowie damit verbundene Auf- wände entfallen und der Service niederschwellig, mit sehr kurzen Wartezeiten am Telefon angeboten wird. Mit dem Ziel, den Telefonservice weiter auszubauen und zu verbessern, wurde nach einer umfassen- den Testphase, eine neue, innovative Telefonkommunikationssoftware („Contact Center openScape“) eingeführt. Die neue Software bietet eine höhere Ausfallsicherheit und umfangreiche Steuerungsmög- lichkeiten. Das Anrufaufkommen kann jetzt auf Basis der Auswertungen noch präziser prognostiziert werden, so dass eine gezielte Personaleinsatzplanung möglich ist. Zusätzlich bildet die Software das aktuelle Anrufaufkommen in Zahlen und Grafiken ab (Echtzeit-Monitoring). Sollten die Anrufzahlen unerwartet hoch sein, wird sofort reagiert und die Anzahl der eingesetzten Kräfte bedarfsgerecht er- höht. Im Gegensatz zu den bisherigen Sammelanschlüssen, ermöglicht das neue Produkt auch, den Tele- fonservice im Homeoffice zu leisten. Dadurch können bei plötzlich ansteigenden Anrufzahlen jederzeit Mitarbeitende im Homeoffice in den Telefonservice eingebunden werden. Die Schwerbehindertenstelle bietet weiterhin persönliche Beratungen vor Ort an, die in Absprache mit den Antragstellenden vereinbart werden. Dadurch ist es möglich, dass die Betroffenen wunschgemäß von ihrem „persönlichen Sachbearbeitenden“ beraten werden. Unabhängig davon findet auch das Online-Angebot (www.sgbix-online.nrw.de) mehr Beachtung. Wie im vorhergegangenen Bericht geschildert kann der Bearbeitungsstand von den Antragstellenden indi- viduell im Internet abgefragt werden. 5.2. Poststraße Der elektronische Versand der Poststücke der Schwerbehindertenstelle wurde weiter ausgebaut. Mit der modernen Poststraße werden die Bescheide gedruckt, maschinell gefaltet, kuvertiert, frankiert und für den Versand vorsortiert. Im Ergebnis können die Bescheide so entschieden schneller ver- sandt werden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3658/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.11.2021
- Erstellt
- 18.10.2021 11:39