Mandari Insight

V/0171/2013

Bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für Kinder von ein bis drei Jahren in Münster - Errichtungs- und Baubeschlüsse

Vorlagen 18.03.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.04.2013, TOP 12.1

zu 1.3 Lageplan ehemalige Josefschule

· application/pdf

Ansehen

zu 1.2 Grundriss EG Dependance Fliednerhaus

· application/pdf

Ansehen

zu 1.3 Kostenschaetzung ehemalige Josefsschule

· application/pdf

Ansehen

Anlagen Bezirk Mitte

· application/pdf

Ansehen

Anlagen Bezirk Nord

· application/pdf

Ansehen

zu 1.2 Grundriss OG Dependance Fliednerhaus

· application/pdf

Ansehen

Anlagen Bezirk West

· application/pdf

Ansehen

zu 1.5 Lageplan Kita Hensenstraße

· application/pdf

Ansehen

zu 1.4 Lageplan Kita Auf dem Dorn

· application/pdf

Ansehen

zu 1.5 Raumprogramm Kita Hensenstraße

· application/pdf

Ansehen

zu 1.12 Lageplan Yorkkaserne

· application/pdf

Ansehen

Anlagen Bezirk Hiltrup

· application/pdf

Ansehen

zu 1.1 Lageplan Alte Mauritzschule

· application/pdf

Ansehen

zu 1.10 Raumprogramm Kita Willingrott

· application/pdf

Ansehen

zu 1.7 Lageplan Kita Edelbach

· application/pdf

Ansehen

zu 1.3 Freianlagenplanung ehemalige Josefsschule

· application/pdf

Ansehen

zu 1.2 Lageplan Dependance Fliednerhaus

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

zu 1.7 Raumprogramm Kita Edelbach

· application/pdf

Ansehen

Anlagen Bezirk Ost

· application/pdf

Ansehen

zu 1.3 Folgekostenrechnung Josefsschule

· application/pdf

Ansehen

zu 1.10 Lageplan Kita Willingrott

· application/pdf

Ansehen

Anlagen Bezirk Südost

· application/pdf

Ansehen

zu 1.3 Grundriss ehemalige Josefsschule

· application/pdf

Ansehen

zu 1.8 Lageplan Kita Wilkinghege

· application/pdf

Ansehen

zu 1.1 Grundriss Alte Mauritzschule

· application/pdf

Ansehen

zu 1.13 Lageplan Davertschule

· application/pdf

Ansehen

zu 1.4 Raumprogramm Kita Auf dem Dorn

· application/pdf

Ansehen

zu 1.12 Grundriss Yorkkaserne

· application/pdf

Ansehen

zu 1.8 Raumprogramm Kita Wilkinghege

· application/pdf

Ansehen

zu 1.3 Lageplan ehemalige Josefschule

190 Zeichen

St. Josef Schule

LEGENDE:

0362

LAGEPLAN

'LAGEPLAN  |STADT

AMT FÜR IMMOBILENMANAGEMENT
Hochtaulschnisches Gebäudermanagemerit

UMBAU JOSEFSCHULE
ZUR KITA

HERMANNSTRASSE 58
48151 MÜNSTER

zu 1.2 Grundriss EG Dependance Fliednerhaus

1260 Zeichen

i
1

42

16,85

3,r
Ar

3,05

154
15,,1.06° 415

3,869
166 „123 , 150 + 180 AS, 145, 120° , 150 +

5,68

Ser

131,

154 1,70 is

3,05

4,37 15, 4,325

Sr

4,63

1,50

2,50

1:

1,50

+ 15,03 +
31 5,215 5 = “
er ‚21 15, 2,56' 15yr 3,65' 154, 2,65 +
Sr 3,38 154 1,685 5 2,71° + 1,45 45 3,28 ER
5

a

sa yaR
Ta.

Strom

Heizunglanst.£
ca.782m ®

ca. 15,91 mt

Wasser

Warteraum
ca. 12,47m?

Garderobe

Diele
m Ta am

Windfang h
ca5,r0m —.—

ca. 30,27m?

Wohnzimmer
ca. 26,11m?

‚Amtsraum
ca. 19,20m*

50 is. 150 „ara Duo, dan
a rar Art +

Ber 3,69 def, + 23 + 1,75 + 4

EP 953 _ 15, 3,28 3rr

Eee 3,38 17 5,975 15% 3,28 EP
4,00 ' 568 + 3,90 +

13,58 +

440 +

2,72 + 2,24
+ 1,31 1
94

1,50
2,35

ELEn
Ur

3.05

5,47

154

4,37

3,05

145 5
” 1,95°_22 }

9,23

3,67

+

11,52

— Bestand

U 1 Planung

ca=&-gnm Abriss

BAUHERRSCHAFT:
Trägerverbund des

Ev. Kirchenkreises
Frau Sabine Busch-
Böckmann

An der Apostelkirche 3
48143 Münster

kan Unterschrift

ARCHITEKTIN Anbau:
Architektin Umbau:
Danne + Partner
Tannenbergstraße 23
48147 Münster

T 0251 / 925 226

F 0251 / 925 228

Datum Unterschrift

BAUVORHABEN:
Umbau des ehemaligen
Pfarrhauses zu einem
Kindergarten
Straßburger Weg 11
48151 Münster

PLAN: Bestand M.1:100
Grundriss
Erdgeschoss

DATUM: 12.102012

zu 1.3 Kostenschaetzung ehemalige Josefsschule

1207 Zeichen

zu A3

Nr. |GEWERK / LEISTUNG

KOSTENSCHÄTZUNG + Stand: 15.03.13

VORENTWURFSPLANUNG - V3 - BRUTTOPREISE

BASIS
BAUVORHABEN

BAUHERR

STADT MÜNSTER
‚vertreten durch:

AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT

1.0.0.0

GRUNDSTÜCK.

2.0.0.0

HERRICHTENsERSCHL.

‚OSTENGRUPPENAUFTEILUNG ENTSPR. DIN 276

3.0.0.0

BAUWERK-BAUKONSTR.

4.0.0.0

BAUWERK-TECHN. ANL-

5.0.0.0

AUSSENANLAGEN

6.0.0.0

AUSSTATTUNG, KUNST

7.0.0.0

BAUNEBENKOSTEN | Bemerkungen

ARCHITEKTEN

HILGER

NÜNNINGFELD 12 A

48161 MÜNSTER
FON 0251 / 863 763
FAX 0251 / 8724911

INFO@HILGER-ARCHITEKTEN.DE
WWW.HILGER-ARCHITEKTEN.DE

GRUNDSTÜCK KOSTENGRUPPE 100

0,00

0,00

»

HERRICHTEN U. ERSCHLIESSEN, KOSTENGRUPPE 200

o

261.382,31

BAUKONSTRUKTION, KOSTENGRUPPE 300, BRUTTO

141.653,74

entspr. Angabe des Faching.

>

HAUSTECHNIK, KOSTENGRUPPE 400, BRUTTO

a

AUSSENANLAGEN, KOSTENGRUPE 500, BRUTTO

100.000,00

entspr. Angabe des Faching.

180.000,00

e)

MOBLIERUNG, KOSTENGRUPPE 600, BRUTTO

111.638,66

7| NEBENKOSTEN, KOSTENGRUPPE 700, 18%, BRUTTO

ESUMMENIN:EURFBRUT OBERE

JÖRG HILGER + DIPL.-ING. ARCH.

& Hinweis:
- ohne statische Berechnungen
- Brandschutzaussagen lagen nicht abschliessend vor
- ohne zusätzliche wärmedämmende Maßnahmen

Anlagen Bezirk Mitte

396 Zeichen

Anlagen Bezirk Mitte 
 
Zu 1.1  Grundriss Alte Mauritzschule 
Lageplan Alte Mauritzschule 
 
Zu 1.2 Grundriss EG Dependance Fliednerhaus 
Grundriss OG Dependance Fliednerhaus 
Lageplan Dependance Fliednerhaus 
 
Zu 1.3 Grundriss ehemalige Josefschule 
Lageplan ehemalige Josefschule 
Kostenschätzung ehemalige Josefschule 
Freianlagenplanung ehemalige Josefschule 
Folgekostenrechnung Josefschule

Anlagen Bezirk Nord

188 Zeichen

Anlagen Bezirk Nord 
 
Zu 1.7  Raumprogramm Kita Edelbach, Coerde 
Lageplan Kita Edelbach, Coerde 
 
Zu 1.8 Raumprogramm Kita Wilkinghege, Kinderhaus 
Lageplan Kita Wilkinghege, Kinderhaus

zu 1.2 Grundriss OG Dependance Fliednerhaus

992 Zeichen

zu 4.2

448 1

10,50.

+27 1120, 451

Sur 275 Sy 2,125 Bi, 2,455. 2 99. +

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4,635 45 3,10 Iy +

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Sep 278 16), 300% _16,4,120°,415 192° 191
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+ 6418 + 380 25 5

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+75

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KM 2,915:

3,445

+15 5

635

Sr

11,97

— = Bestäid
emERLEn

era Abriss

Planung

BAUHERRSCHAFT.
Trägerverbund des

Ev. Kirchenkreises
Frau’ Sabine Busch-
Böckmann

An der Apostelklrche 3
48143 Münster

bin Unferschri

nn

ARCHITEKTIN Anbau:
‚Archltektin Umbau:
Dannie + Partner
Tannenbergstraße 23
48147 Münster

T 0261 / 925 226
F:0261 /'925 228

Balım. Unterschrift

BAUVORHABEN:
Umbau des ehernäligen
Pfarrhauses zu.einam
Kindergarten
Straßburger Weg 11
48151 Münster

PLAN: Planung M.1:100
Grundriss:
Obergeschoss.

DATUM: 12.10.2012

Anlagen Bezirk West

197 Zeichen

Anlagen Bezirk West 
 
Zu 1.4  Raumprogramm Kita Auf dem Dorn, Roxel 
Lageplan Kita Auf dem Dorn, Roxel  
 
Zu 1.5 Raumprogramm Kita Hensenstraße, Gievenbeck 
Lageplan Kita Hensenstraße, Gievenbeck

zu 1.5 Lageplan Kita Hensenstraße

66 Zeichen

au AS

Druckansicht -

Maßstab 1: 1000
Datum: 13.03;2013

REA01727

zu 1.4 Lageplan Kita Auf dem Dorn

374 Zeichen

455

Lageplan Roxel: Anlage 1.4 zur Vorlage V/0171/2013

@

S_ 13
DR {)
Da \\ 483

575

|

TEAK Hauptschule Z
u 11 FI ! 858
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) ®
N vveg
7 ß 507
ea I] as
(Sandomnummer
LAGEPLAN

LEGENDE:

AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement

LAP LAGEPLA| STADT

BESTAND

) STANDORT

KITA AUF DEM DORN

AM SCHULZENTRUM ROXEL
48161 MÜNSTER

zu 1.5 Raumprogramm Kita Hensenstraße

1648 Zeichen

Zu 1.5 
 
 Raumprogramm Kita Hensenstraße 192 in Münster-Gievenbeck 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
4x GIIc: = 40 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
 
 
    die qm-Angaben beziehen 
sich auf eine 
Neubauplanung und 
beinhalten schon 
Raumprogrammreduzierun 
gen wegen der 
Kostenreduktion 
       
A1 Gruppenraum 4 43 172   
A2 Nebenraum 4 17  68   
A3 Wasch-/WC 4 12  48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlafraum u3 2 19 38   
A7 Schlafraum u3 4 17 68   
A8 Mehrzweckraum 1 53 53 
ca. 3,50 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   484   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A11a
 AR Küche 1  5  5   
A12 Büro Leitung 1 12 12   
A13 Beratungsraum 1 15 15   
    74    
Kindertageseinrichtung gesamt  558 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 Anschlüsse für Maschine und 
Trockner vorsehen 
    
B4 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
Für diese Flächen sind noch 
bis zu 182 qm möglich ( im 
Zusammenhang mit der 
Mietobergrenze) 
 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
1200  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand 13.03.2013

Anlagen Bezirk Hiltrup

56 Zeichen

Anlagen Bezirk Hiltrup 
 
Zu 1.13  Lageplan Davertschule

zu 1.1 Lageplan Alte Mauritzschule

92 Zeichen

2 V N \ g? ya
u N TE
M] 7 —
N) D\y x
IN

I u

N B
Stadt Münster
Vermessungs- und Katasteramt

zu 1.10 Raumprogramm Kita Willingrott

1594 Zeichen

Zu 1.10 
 
Raumprogramm Kita Willingrott in Münster-Handorf 
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIIc: = 20 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
 
 
    die qm-Angaben beziehen 
sich auf eine 
Neubauplanung und 
beinhalten schon 
Raumprogrammreduzierun 
gen wegen der 
Kostenreduktion 
       
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12   
A6 Schlafraum u3 1 20 20   
A7 Schlafraum u3 2 17 34   
A8 Mehrzweckraum 
1 53 53 ca. 3,50 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   276   
 Allgemeinräume      
       
A10 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A11 Küche 1 17 17   
A11a 
 AR Küche 1  5  5   
A13 Büro Leitung 1 15 15   
       
     49   
Kindertageseinrichtung gesamt  325 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 
Anschlüsse für Maschine und 
Trockner vorsehen 
    
B4 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
Für diese Flächen sind noch 
bis zu 45 qm möglich ( im 
Zusammenhang mit der 
Mietobergrenze) 
 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
600  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 13.03.2013

zu 1.7 Lageplan Kita Edelbach

320 Zeichen

| Lageplan Edelbach: Anlage zu 1.7 zur Vorlage V/0171/2013

Coerdestiege

Sandormummer,

0161 LAGEPLAN

LAP LAGEPLAN ‚STADT

LEGENDE:

AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement

BESTAND

BE ERWEITERUNG

STANDORT FÜR
PAVILLON

STANDORT FÜR
PAVILLON

KITA AM EDELBACH
COERDESTIEGE 15

48157 MÜNSTER

zu 1.3 Freianlagenplanung ehemalige Josefsschule

754 Zeichen

a een NIEREN N DIENTEN

Hinweis:

Die Erstausstattung mit Spielgeräten der Kita Josefschule ist für eine komplette
U3-Natzung ausgelegt Je nach Zusammensetzung der Altersstruktur der Kita
muss die Ausstattung ‚der Freianlage entsprechend kurzfristig angepasst

werden.

Eine Anpassung des Spielplatzes muss auch bei einer längeren Nutzungsdauer
durchgeführt werden, wenn. sich die Alterstrukturen innerhalb der Kita

entwickeln.

Projektnummer:
Plan Ne: KIG BOit

Datum: 18.03.2013

STADT!

Arrtaleiter.
ser.

Bruns
Abteltungeloiter:
ger.

Stort
Fachstoilonteter
ger.

Koolwsay.

Bearbeitet:
az.

3. Holen
Sezeichner

1 Haitkamp

Maßetan: "1.200

Geändert:

Amt für

Grünflächen und

Umweltschutz
Kita
Josefschule

Vorentwurt - provisarische Außenanlager

zu 1.2 Lageplan Dependance Fliednerhaus

1021 Zeichen

I u 42
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2 % ET
A, ea 9
112 =, = 567,
i 119
i 08 er 1083 L 414
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1 113 @® en
1 418 107 104 263 723 7
NN
17 14 PR ee 72L 60
| 228
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| 725
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| 8 15 E E ®
| - 226 \ 7
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N 335
N yn 298 =/E Pf
232
N 138 3 222 £ 3
613 5 AZ 24 2, Fi
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615 217 zn @
j 48 ZE > E//8 P
i " 158 207 26 ER TG 235 PR
i 5 PA [ Trinitatis Kirche BE
F 8 2 236 IE
| 614 7 A
| 218 Z a/® ß
| 156 189 = = 1113 /}
2
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Pe 2m 8 3 7
- EEE
209 S= 3,8 z ee

162 =

136

M. 1:1000

Stadt Münster
3405198 5757437 I 3405474 5757595 21.03.2013

Vermessungs- und Katasteramt
9 - nur für den Dienstgebrauch -

Die geometrische Genauigkeit dieses Katasterauszuges hängt ab von der Bestimmung der Vermessungspurkte, graphisch oder rechnerisch, undist ggf. in der Örtlichkeit zu überprüfen!

Beschlussvorlage

45900 Zeichen

V/0171/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für 
Kinder von ein bis drei Jahren in Münster - Errichtungs- und Baubeschlüsse 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
09.04.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.04.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
09.04.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.04.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
17.04.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Plätze in Kindertageseinrichtungen 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur weit e-
ren Rechtsanspruchsabsicherung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu. Er nimmt 
dabei zur Kenntnis, dass die Maßnahmen sowohl Interimsmaßnahmen – voraussichtlich 
ein bis drei Jahren – wie auch Maßnahmen zur dauerhaften Schaffung von Plätzen durch 
Systembauweisen umfassen. 
Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass mit den Maßnahmen insgesamt 288 u3-Plätze 
geschaffen werden, die dauerhaft oder interimsweise zur Verfügung gestellt werden kö n-
nen. Darüber hinaus sind in Verbindung mit dieser Vorlage noch 50 Plätze in der konkr e-
ten Prüfung, so dass rd. 340 Plätze hiermit kurzfristig geschaffen werden können. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass vor allem der bestehende Bedarf von u3 -Plätzen abge-
deckt werden soll. Daher starten viele neue Kitas mit u3 -Kindern entsprechend den b e-
stehenden hohen Bedarfen. Der Bedarf für die ü3 -Kinder ist nach dem derzeitig en Stand 
gedeckt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0171/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.03.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0171/2013 
Es wird sichergestellt, dass die u3-Kinder bei den dauerhaften Einrichtungen auch als ü3-
Kinder in den Einrichtungen verbleiben können.

- 3 - 
V/0171/2013 
Für den Bezirk Münster-Mitte 
 
 
1.1 Im Bezirk Münster-Mitte wird die bisher interimsweise genutzte „Alte Mauritzschule“ 
weiter für zwei Gruppen mit insgesamt 16 u3 -Plätzen und 14 ü3 -Plätzen genutzt. Die 
Nutzung erfolgt für voraussichtlich zwei weiter Jahre bis August 2015 bzw. im Zusa m-
menhang mit der Fertigstellung der neuen Kindertageseinrichtungen an der  Schmitting-
heide und an der Dreifaltigkeitsschule (siehe Anlagen zu 1.1). 
 
 
1.2 Weiterhin wird im Stadtteil Düesberg eine neue Gruppe mit insg esamt 6 u3- und 24 ü3 -
Plätzen im ehemaligen Pfarrhaus der ev. Thomasgemeinde, Bezirk Trinitatis, in Tr ä-
gerschaft der benachbarten Kita „Fliednerhaus“ eingerichtet (siehe Anlagen zu 1.2). 
 
 
1.3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die „ehemalige Josefschule“ im Südviertel für 
maximal fünf u3 -Gruppen mit insgesamt 50 u3-Plätzen genutzt wird (siehe Anlagen zu 
1.3). 
 
1.3.1 Die Umnutzung der Josefschule in eine 5 -Gruppen-Kindertageseinrichtung mit insg e-
samt 50 u3 -Plätzen wird nach den Plänen des Architekten Hilger, Münster, vom 
13.03.2013 ausgeführt. Nur dieser Weg stellt eine äußerst kurzfristige Realisierung s i-
cher. 
 
1.3.2  Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien ist nicht beigefügt, da die 
vorhandene Gebäudestruktur unverändert bleibt und durch die Lösung (gfs. Interimsl ö-
sung) keine baulichen Veränderungen mit ökologisch oder energetisch relevanten B e-
zug durchgeführt werden. 
 
1.3.3 Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
werden zur Kenntnis genommen. 
 
1.3.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau Ende April begonnen wird und die 
Fertigstellung voraussichtlich zum 01.08.2013 erfolgt. Zur Erreichung dieses Ziels ist es 
erforderlich von der Vergabeordnung der Stadt Münster für dieses Projekt in Abwe i-
chung alle Bauleistungen nach Angebotseinholung und anschließenden freihändigen 
Vergaben zu beauftragen. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass angestrebt wird, 
dass die Einrichtung als Dependance von einem bestehenden Träger der Kinder - und 
Jugendhilfe betrieben wird.  
 
1.3.5 Der Beschluss vom 07.12.2011 „die Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude der J o-
sefschule bis zum Ende des Haushaltsjahres 2012 zu vermarkten und zu veräußern, die 
bisher in der Josefschule verbliebenen Nutzungen nach den Sommerferien an andere 
alternative Standorte zu überführen sowie für das Gelände der Josefschule eine Änd e-
rung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Wohnnutzung zu ermöglichen einzuleiten, wird 
aufgehoben.

- 4 - 
V/0171/2013 
Für den Bezirk Münster-West 
 
 
1.4 Im Bezirk Münster -West wird in  Roxel - Auf dem Dorn - (in Nachbarschaft zum 
Schulzentrum) eine Kita für zunächst drei u3 -Gruppen mit insgesamt 30 u3-Plätzen er-
richtet. Bau und Errichtung des Kita-Gebäudes erfolgt in Systembauweise. 
Die 3 -Gruppen-Kita wird in Systembauweise für eine Nutzungszeit von mindestens 
20 Jahren erstellt und funktional ausgeschrieben. Eine spätere Standortverlagerung de r 
Kita entsprechend geänderter Bedürfnisse im Sinne der bedarfs - und immobilienwir t-
schaftlichen Optimierung ist möglich. 
Für das Gebäude wird eine Generalunternehmerausschreibung (GU) durchgeführt (siehe 
Anlagen zu 1.4). 
 
 
1.5 Im Stadtteil Gievenbeck wird eine neue Kindertageseinrichtung mit vier u3 -Gruppen mit 
insgesamt 40 u3-Plätzen durch einen freien Träger errichtet wird (siehe Anlagen zu 1.5). 
 
1.5.1 Der Rat stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung  auf dem Grundstück 
Hensenstraße 192,  48161 Münster, als Investorenmaßnahme der Outlaw Gesellschaft für 
Kinder und Jugendliche gGmbH (Outlaw gGmbH) zu, mit der Maßgabe, dass die Refinan-
zierung über die gesetzlichen Mietkostenbezuschussungen durch das Land NRW erfolgt. 
 
1.5.2 Die Kindertageseinrichtung wird von der Stiftung „Outlaw. die Stiftung“ als Investor erric h-
tet und in wirtschaftlicher Synergie im Zusammenhang mit der bestehenden Outlaw -Kita 
am Gescherweg geführt. 
 
1.5.3 Der Rat stimmt zu, dass der Outlaw gGmbH die Betriebsträgerschaft diese r Kindertages-
einrichtung übertragen wird und der Träger einen Trägeranteil von 3,0 % zu den B etriebs-
kosten übernimmt. 
 
 
1.6 Es wird zur Kenntnis genommen,  das im Stadtteil Nienberge auf der Fläche „Vöge-
dingplatz eine neue Kindertageseinrichtung zusätzlich zur beschlossenen Erweiterung 
der städtischen Kita in Nienberge-Häger mit maximal zwei u3-Gruppen geprüft wird.

- 5 - 
V/0171/2013 
 
Für den Bezirk Münster-Nord 
 
 
1.7 An der städtischen Kita Am Edelbach in Coerde wird interimsweise für maximal zwei 
Jahre ein Pavillon-Gebäude aufgestellt, in dem 10 u3-Plätze zur Verfügung gestellt we r-
den (siehe Anlagen zu 1.7). 
 
 
1.8 An der städtischen Kita Wilkinghege in Kinderhaus wird interimsweise für maximal ein 
Jahr bzw. bis zur Fertigstellung der Kita Kinderbachtal ein Pavillon-Gebäude aufgestellt, in 
dem 10 u3-Plätze zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlagen zu 1.8) 
 
 
1.9 Es wird zur Kenntnis genommen , dass eine zeitlich befristete Betreuungsmöglichkeit 
von bis zu 10 u3-Kindern im Wuddi mit einem Betreuungsumfang von maximal 25 Stun-
den wöchentlich geprüft wird.

- 6 - 
V/0171/2013 
 
Für den Bezirk Münster-Ost 
 
1.10 Im Bezirk Münster-Ost wird in Handorf auf der Gemeinbedarfsfläche im Wohnbereich 
Willingrott eine Kita für zwei u3-Gruppen mit insgesamt 20 u3-Plätzen errichtet. Bau und 
Errichtung des Kita -Gebäudes erfolgt in Systembauweise für eine Nutzung von minde s-
tens 20 Jahren und wird funktional ausgeschrieben. Eine spätere Standortverlagerung der 
Kita entsprechend geänderter Bedürfnisse im Sinne der bedarfs - und immobilienwir t-
schaftlichen Optimierung ist möglich. 
Für das Gebäude wird eine Generalunternehmerausschreibung (GU) durchgeführt (siehe 
Anlagen zu 1.10). 
 
 
1.11 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Möglichkeiten, an der Gildenstraße ebenfalls 
eine Kita durch einen Investor im Rahmen der üblic hen Finanzierungsbedingungen (Miet-
finanzierung) und unter Beteiligung der im Gewerbegebiet ansässigen Firmen zu erric h-
ten, zur Zeit geprüft wird. Eine entsprechende Vorlage wird vorbereitet. 
 
 
Für den Bezirk Münster-Südost 
 
1.12 Im Bezirk Münster-Südost wird die ehemalige Kita der britischen Streitkräfte auf dem 
Gelände der ehemaligen York-Kaserne interimsweise (voraussichtlich für zwei Jahre) für 
sechs u3-Gruppen mit maximal 60 u3-Plätzen genutzt (siehe Anlagen zu 1.12). 
Die Nutzung der vorhandenen Kita -Räume der ehemalingen Kaserne für 3 Gruppen, s o-
wie deren bauliche Anpassung ist in Vorbereitung. Eine Ausweitung der Nutzung auf 6 
Gruppen ist denkbar, wird z.Zt. baufachlich geprüft und deren Kosten ermittelt. 
 
 
 
Für den Bezirk Münster-Hiltrup 
 
1.13 Im Bezirk Münster -Hiltrup wird im Stadtteil Amelsbüren im bestehenden Neubau  
- „Orange-Haus“ - (genutzt von Kita Sonnentau, OGS -Davertschule und Davertgrun d-
schule) bis zur Fertigstellung der Kita „Wiedeicken“ bis Ende 2013 eine u3 -Gruppe mit 
maximal 10 u3-Plätzen interimsweise eingerichtet (siehe Anlagen zu 1.13).

- 7 - 
V/0171/2013 
 
 
Plätze in Großtagespflegestellen 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Kindertagespflege in Form von vier 
Großtagespflegestellen mit je 9 u3-Kindern insgesamt 36 u3-Plätze geschaffen werden. 
 
 Im Bezirk Mitte  
 Tom-Rink-Straße und im Klarastift 
 
 Im Bezirk West - Gievenbeck 
 Arnheimweg - zwei Großtagespflegestellen 
 
 
 
Vergabeverfahren 
 
3. Für die städtischen Baumaßnahmen zu den Beschlusspunkten  1.7 und 1.8 wird zug e-
stimmt, ein freihän diges Vergabeverfahren durchzuführen (gemäß § 3 Abs. 5 Ziff. 2 
VOB/A).  
        Für die Baumaßnahmen zu 1.4 und 1.10 wird zugestimmt, eine Generalunternehmeraus- 
        schreibung (GU) durchzuführen. Nach vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb wird der   
        GU in einem Verhandlungsverfahren ausgewählt (in Anlehnung an § 3EG  Abs. 1 Ziff. 3      
        VOB/A).  
Die Zuschlagserteilungen verbleiben bei beiden Verfahren bei den jeweiligen Vergab e-
gremien.     
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzu ng der vorgeschlagenen Maßnahmen sind einmalige Gesamt-
Investitionskosten für die Gebäudeerrichtung bzw. den Ankauf oder der Anmietung, für die 
Möblierung und die Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von voraussichtlich  rd. 4,7 
Mio € notwendig. 
Für die Ausstattung dieser Maßnahmen sind Landesmittel beantragt worden. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Die Gesamtbetriebskostenzuschüsse für die mit den o. g. Maßnahmen eingerichteten Plätze 
fallen, bezogen auf die jeweilige Dauer der Einzelmaßnahmen, in Höhe von rd. 10,5 Mio. € für 
die Jahre 2013 bis 2015 an.  
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 3,65 Mio  € für die 
Jahre 2013 bis 2015 gegenüber. 
 
Für die städtischen Kitas (1.7 Kita Am Edelbach, 1.8 Kita Wilkinghege und 1.13 Dep. Kita So n-
nentau an der Davertschule) wird in Abhängigkeit von den Beschlüssen eine Vorlage unter Be-
teiligung des APRO zum Personal und den Personalkosten erfolgen zum nächstmöglichen 
Termin erstellt.

- 8 - 
V/0171/2013 
Die einmaligen Investitionskosten sowie jährlichen Betriebskostenzuschüsse betragen für die 
o. g. Einzelmaßnahmen wie folgt: 
 
 
Investitions-
kosten  
€ 
Betriebskostenzuschüsse 
€ 
Landeszuschüsse  
zu den Betriebskosten 
€ 
Maßnahmen 2013 2013 2014 2015 2013 2014 2015 
1.1 Alte Mauritz-Schule*  80.000 133.000 318.000 186.000 48.000 115.000 68.000 
1.2 Ev. Kita Fliednerhaus* 90.000 75.000 225.000 225.000 28.000 84.000 84.000 
1.3 Ehemalig Josefschule 800.000 200.000 478.000 279.000 73.000 173.000 101.000 
1.4 Roxel – Auf dem Dorn 1.650.000 81.000 484.000 484.000 30.000 175.000 175.000 
1.5 Hensenstraße Gievenbeck* 240.000 0 467.000 467.000 0 174.000 174.000 
1.6 Prüfung „Nienberge“ 0 203.000 487.000 487.000 74.000 176.000 176.000 
1.7 Pavillon Kita Am Edelbach 105.000 235.000 564.000 329.000 62.000 148.000 87.000 
1.8 Pavillon Kita Wilkinghege 105.000 235.000 329.000 0 62.000 87.000 0 
1.9 Prüfung „Kindergruppe im Wuddi“* 20.000 31.000 93.000 93.000 12.000 34.000 34.000 
1.10 Handorf „Willingrott“ 1.150.000 27.000 323.000 323.000 10.000 117.000 117.000 
1.11 Prüfung Handorf „Gildenstraße“ 0 0 323.000 323.000 0 117.000 117.000 
1.12 York-Kaserne Gremmendorf** 460.000 403.000 967.000 565.000 146.000 349.000 204.000 
1.13 "Davertschule" Amelsbüren* 30.000 68.000 0 0 25.000 0 0 
 4.730.000 1.691.000 5.058.000 3.761.000 570.000 1.749.000 1.337.000 
 
*  Für die gekennzeichneten Maßnahmen fallen nu r investive Kosten für die Ersteinrichtung der 
Gruppen (=Ausstattung) an.   
**  Die Umbaukosten zunächst für drei Gruppen. Eine Ausweitung wird zurzeit noch geprüft. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  11  Auszahlungen von aktivier-
baren Zuwendungen 
   
 4670 Neub.Kita Jos.-Beckmannstr. 2013 1.470.000 
Die Maßnahmen 
werden zunächst 
zurückgestellt. 
  1150 Besch.Kita Jos.-Beckmannstr. 2013 180.000 
 0210  Z.Ausb.KiTa-Betr.-u3 freier 
Träger 2013 3.080.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  4.730.000  
 
Die in der Maßnahmenliste dargestellten, investiven Kosten für die Maßnahmen können aus den 
Haushaltsansätzen der o. g. Finanzstellen gedeckt werden.

- 9 - 
V/0171/2013 
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2013 
2014ff 
570.000 
1.749.000 
1.337.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2013 
2014ff 
1.691.000 
5.058.000 
3.761.000 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger 
 
 
Eine teilweise Refinanzierung der Betriebskostenzuschüsse erfolgt neben den Landeszuschüssen 
durch die Einnahme öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (Elternbeiträge). Eine Kalkul ation zu 
erwartender Elternbeiträgen ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einko m-
menssituation der Eltern abhängig ist. 
 
Die Finanzierung der Betriebskostenzuschüsse für das aktuelle Haushaltsjahr kann über den b e-
stehenden Haushaltsansatz und gegebenenfalls über die Bereitstellung der zusätzlichen Lande s-
zuwendungen erfolgen. Die Mehrzuwendungen und -aufwendungen ab 2014 ff. werden im Ra h-
men der Haushaltsanmeldungen berücksichtigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung: Gesamtstädtische Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz in Kitas und in der Kindertagespflege. 
 
Bereits seit 2005 (und damit weit vor dem gesetzlichen Rechtsanspruch) hat die Stad t Münster ein 
Maßnahmeprogramm aufgelegt, bis 2010 einen 20 %igen u3 -Ausbau zu erreichen. Dieses Ziel 
wurde bereits 2009 erreicht. 
Insgesamt sind in der Stadt Münster seit dem Kiga -Jahr 2005/2006 rd. 1.900 neue Plä tze in Kitas 
und Kindertagespflege entstan den. Davon rd. 1.100 Plätze in den vergangenen vier Ja hren. 400 
bis 500 Plätze werden noch bis 2014/2015 geschaffen. 
Es ist bereits eine Ausbauquote von 34,1 % im aktuellen Kiga-Jahr vorhanden. 
 
Im Rahmen der Vorlage V/0049/2013 - „Sicherstellung des Recht sanspruchs …“ hat der Rat der 
Stadt Münster die fachlich erforderlichen Maßnahmen beschlossen, mit denen möglichst noch 
bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 zahlreiche Plätze geschaffen werden können. 
Unter anderem ist beschlossen worden, dass in Abstimmung mit den freien Trägern und unter B e-
achtung der Bildungs- und Betreuungsqualität in den Kitas bis zu 300 u3 -Kinder zusätzlich aufge-
nommen werden können. Die pädagogischen und erzieherischen Auswirkungen werden eval uiert. 
Ferner ist der weitere Ausbau von Gr oßtagespflegestellen (GTP) in angemieteten Räumen b e-
schlossen worden.

- 10 - 
V/0171/2013 
Mit den bereits beschlossenen und in der Umsetzung befindlichen Erweiterungsmaßnahmen der 
bestehenden Kitas werden zum 01.08.2013 noch rd. 250 Plätze geschaffen, so dass die Verso r-
gungsquote von derzeit 34,1 % auf voraussichtlich 37,5 % ansteigt. 
Seitens der Verwaltung sind gemeinsam mit den Trägern der Kitas die Anmeldelisten ausgewertet 
worden. Demnach sind voraussichtlich noch rd. 470 u3 -Plätze kurzfristig zu schaffen, um allen 
Kindern einen Betreuungsplatz bieten zu können. 
Hinzu kommen die Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres 2013/2014 ein Jahr alt werden und 
für einen Kindertagesbetreuungsplatz angemeldet werden. 
 
Nachfolgend werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen insgesam t 288 u3 -Plätze (242 in 
Kitas und 36 in GTP) zusätzlich kurzfristig geschaffen werden können. 
Damit steigt die Versorgungsquote auf voraussichtlich 41 % an. 
 
Darüber hinaus werden bis zum Kiga -Jahr 2014/2015 noch weitere rd. 240 Plätze durch den b e-
reits be schlossenen Neubau von Kindertageseinrichtungen geschaffen. Die bei der Maßnahm e-
planung genannten Interimsmaßnahmen gehen in diese Kitas über und sind mit den neuen Plä t-
zen bereits verrechnet. Die Versorgungsquote wird nach Fertigstellung und in Betrieb al ler Plätze 
bei voraussichtlich 46,4 % liegen.

- 11 - 
V/0171/2013 
 
1. Maßnahmeplanung: 
 
 
Bezirk Mitte 
 
Mit den Maßnahmen 1 – 3 wird im Bezirk Mitte eine Versorgungsquote von 39,3 % erreicht. 
 
 
1.1 „Alte Mauritz-Schule“ 
 
Die Räumlichkeiten in der Alten Mauritzschule standen zunächst nur begrenzt für Interimslösungen 
zur Verfügung. Sie wurden bisher für die Renovierungszeit des katholischen Kindergartens 
St. Mauritz, sowie im Vorgriff auf die neue Kindertageseinrichtung Johannes -Busch-Haus des 
CVJM zur Rechtsanspruchssicherung genutzt.  
Nunmehr stehen die Räumlichkeiten für zwei weitere Jahre ab dem 01.08.2013 zur Verfügung. 
Der CVJM als derzeitiger Nutzer bis zum 31.07.2013 hat sich bereit erklärt, dort für maximal zwei 
weitere Jahre ab dem 01.08.2013 zwei Gruppen zu betreuen. 
 
Folgende Gruppenstruktur ist vorgesehen: 
 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 
Die vorhandenen Räumlichkeiten sind zu Kinderbetreuungszwecken geeignet. Eine Betriebse r-
laubnis des Landesjugendamtes ist in Aussicht gestellt worden. 
Die vorhandene Ausstattung wurde im Vorgriff auf die Errichtung des Johannes-Busch-Hauses aus 
den bereits mit Vorlage V/0815/2011( Neue Kita in Mauritz -Ost, Errichtungs- und Investorenb e-
schluss) bewilligten Mitteln finanziert. Diese Ausstattung muss ab dem 01.08.2013 für das Joha n-
nes-Busch-Haus genutzt werden.  
Somit entstehen nunmehr Kosten für die Ausstattung der beiden neuen Gruppen. 
 
Die in der Alten Mauritzschule betreuten Kinder werden nach Fertigstellung d er Kindertagesein-
richtungen Schmittingheide und Dreifaltigkeit dort weiter betreut werden können. 
 
Auch wenn seitens der Stadt Münster die Vermarktung vorbereitet wird, wird die Sicherung der 
bestehenden Nutzung in der Ausschreibungsphase bis zum 01.08.2015 gesichert. 
Ab dem 01.08.2015 wird die Alte Mauritzschule vermarktet. 
 
 
1.2 „Evangelische Thomasgemeinde, Bezirk Trinitatis“ 
 
Die evangelische Kindertagesstätte Fliednerhaus ist eine dreigruppige Einrichtung mit einer best e-
henden Dependance am Sentmaringer Weg. Sie wird um eine vierte und eine fünfte halbe Gruppe 
als Dependance im Pfarrhaus erweitert. 
Die Thomasgemeinde richtet das Pfarrhaus als Investor her und vermietet es im Rahmen der g e-
setzlichen Mietpauschalen an den Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des evangeli-
schen Kirchenkreises Münster. 
Das von der Thomasgemeinde zur Verfügung gestellte zweigeschossige Pfarrhaus grenzt unmi t-
telbar an die Außenfläche der Kindertageseinrichtung Fliednerhaus. 
Das Gebäude wird entsprechend der Erfordernisse der beteiligten Institutionen zur Nutzung für 1,5 
Gruppen hergerichtet. Eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes ist in Aussicht gestellt. 
Folgende Räumlichkeiten sind vorgesehen: 
 2 Gruppenräume 
 2 Gruppennebenräume 
 3 Differenzierungsräume

- 12 - 
V/0171/2013 
 Küche 
 Wasch- und Wickelbereiche 
 Personal-WC 
 Abstellraum 
 Flurbereich inkl. Garderobe 
 
Die Außenfläche des Pfarrhauses ist für die zusätzlichen Gruppen ausreichend und wird entspr e-
chend der Bedürfnisse der Kinder hergerichtet. Eine direkte Verbindung zur Außenfläche  der Kin-
dertageseinrichtung wird geschaffen. 
Folgende Gruppenstruktur wird neu eingerichtet: 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 0,5 Gruppen für 10 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G2) 
 
Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppen ist zum 01.09.2013 vorgesehen. 
 
 
1.3 „Ehemalige Josefschule“ 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
In der Vorlage V/0004/2013 wurde die Notwendigkeit für Ad -hoc-Maßnahmen zur Sicherung des 
Rechtsanspruchs für U3 -Kinder ab dem 01.08.2013 deutlich gemacht. Mit der Vorl age 
V/0049/2013 wurde der Bedarf an neuen Kita -Plätzen noch einmal deutlich gemacht und da rauf 
hingewiesen, dass auch Schulstandorte als Interimslösungen zu prüfen sind. In Bezug auf die J o-
sefschule wird eine Investorenlösung angestrebt mit der Verankerung einer Kit a an dem Standort. 
Zurzeit ist noch offen, ob die jetzt angestrebte schnelle Realisierung abschließend oder nur eine 
Interimlösung darstellt. Dies hängt vom Investorenkonzept ab. Aus diesem Grund wird zunächst 
von einer (Interims)-Lösung gesprochen. 
 
Planung 
 
a) Bedarfsplanung 
 
Im Bereich des Innenstadtringes liegt die u3 -Versorgungsquote bei 36,5 % (491 Plätze für 
1346 Kinder). Dies entspricht in etwa dem durchschnittlichen städtischen Bedarf. Im Bezirk Mitte 
ist di eser jedoch außerordentlich groß und tend iert zu 50 %. Nach Inbetriebnahme der 50 u3 -
Plätze wird die Versorgungsquote bei angenommener gleichbleibender Kinderzahl bei 40,2 % li e-
gen. Die ü3-Versorgung liegt bedarfsgerecht bei rund 100 %. 
 
b) Maßnahmeplanung 
 
Die Josefschule wurde gemeinsam von der  Verwaltung mit den Architekten und Fachingenieuren 
begutachtet. In Abstimmung mit den Beteiligten wurde die als Anlage beigefügte Planung erarbe i-
tet. Mit der Umnutzung der Erdgeschossebene der Josefschule können fünf Kita -Gruppen unter-
gebracht werden. Die  Gruppenräume haben den erforderlichen Ausgang nach draußen zum u m-
gestalteten Außenbereich und die erforderlichen Nebenräume in jeder Gruppe. Die Nebenrä ume 
sind den Hauptgruppenräumen direkt zugeordnet und e rmöglichen kurze Wege für die Kinder. Die 
erforderlichen Raumgrößen können nicht immer ganz erreicht werden, aber in der (Int erims)-
Lösung für ca. drei Jahre kann auch das Landesjugendamt als Genehmigungsbehörde diese kle i-
nen Einschränkungen akzeptieren. Die Ausstattungen, Möbel und auch die Außenspielg eräte kön-
nen später nach Beendigung der Interimslösung in anderen Einrichtungen wieder verwendet we r-
den. 
 
Der  Schulhof der Josefschule wird nach dem Konzept (Plan -Nr. KIG 50/1) des Amtes für Grünfl ä-
chen und Umweltschutz in eine provisorische Spielfläche f ür die Kita umgestaltet. Dazu werden

- 13 - 
V/0171/2013 
mehrere Sandflächen auf den vorhandenen Schulhof aufgesetzt. Die Erstausstattung mit Spielg e-
räten ist für eine komplette u3-Nutzung ausgelegt. Je nach Zusammensetzung der Alterstruktur der 
Kita muss die Ausstattung der Freianlage entsprechend kurzfristig angepasst werden. 
Eine Anpassung des Spielplatzes muss auch bei einer längeren Nutzungsdauer durchgeführt we r-
den, wenn sich die Alterstrukturen innerhalb der Kita entwickeln. Die Auswahl der Spielgeräte hi n-
sichtlich Qualität und Spielwert erfolgt so, dass die Geräte nach der Nutzung aus der provisor i-
schen Kita in andere Kitas versetzt werden können. 
Die Spielfläche der Kita wird durch einen Zaun vom öffentlichen Spielplatz abgegrenzt. Die E r-
schließung der Sporthalle, der Kellerräume (Schachclub) und des Obergeschosses (The ater) sind 
somit über den öffentlichen Spielplatz gewährleistet. 
Am Haupteingang zur Kita wird eine provisorische barrierefreie Rampe gebaut. 
 
Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Bei der Josefschule handelt es sich um ein vorhandenes Schulgebäude, dass nur im Erdgeschoss 
für eine voraussichtliche Dauer von drei Jahren zu einer (Interims) -Kita umgenutzt und umgebaut 
werden soll. Die vorhandene Gebäudestruktur bleibt erhalten, es werden keine baulichen Verände-
rungen mit ökologischem oder energetisch relevantem Bezug durchgeführt. Von daher ist die 
Checkliste bauökologischer Kriterien nicht beigefügt. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die Josefschule wird für voraussichtlich drei J ahre als (Interims) -Lösung als Kita im Erdgeschoss 
genutzt. Das Erdgeschoss befindet sich ca. 90 cm über der äußeren Zugangsebene und wird über 
eine Rampe im Haupteingangsbereich erschlossen. Aufzüge sind nicht vorhanden und werden 
auch nicht benötigt, da die Nutzung der Kindertageseinrichtung nur auf der Erdgeschossebene 
erfolgt. Ein Behinderten -WC für Personal und Besucher wird in der Planung und Umsetzung b e-
rücksichtigt. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Nach Baubeschluss Mitte April soll umgehend die Baugenehmigung eingeholt werden. Gleichzeitig 
werden Angebote von den Firmen eingeholt, um dann mit einer freihändigen Vergabe die Aufträge 
an die Baufirmen zu vergeben. Dazu wird von den Vergaberichtlinien der Stadt Münster abgew i-
chen, da die dort vorgesehenen öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen zeitlich eine Fe r-
tigstellung der Maßnahme zum 01.08.2013 nicht zulassen. Diese Vergabeerleichterung ist gem. 
Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung  möglich. Bauleis-
tungen können entsprechend diesen Grundsätzen bis zu einem Auftragswert von ca. 100.000 € 
netto freihändig vergeben werden. 
Um das Ziel der Fertigstellung bis zum 01.08.2013 zu erreichen, ist diese Vergabeanpassung 
zwingend notwendig. 
  
Aufhebung Vermarktungsbeschluss 
 
Aufgrund der Anträge lfd. Nr. A -M/0003/2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der BV 
Mitte vom 22.01.2013 und Ratsantrag Nr. A -R/0007/2013 der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung 
mit Beschluss des Rates vom 06.02.2013 beauftragt: 
 
 in die bisherigen Planungen zur Umnutzung der Josefschule den Bau einer Kita in der gepla n-
ten Größe einzubeziehen und kurzfristig den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen 
 für die Umsetzung alternativ zwei Varianten darzustellen:  
o Umsetzung von Kita- und Wohnnutzung durch die Wohn + Stadtbau  
o Umsetzung durch Grundstücksteilung (Kita städt. bzw. durch Wohn + Stadtbau, Ausschrei-
bung der Restfläche) 
 die vorhandene Sporthalle zu erhalten

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V/0171/2013 
Die neue Beschlusslage geht teilweise nicht konform mit dem durch den AFBL i n seiner Sitzung 
am 07.12.2011 getroffenen Beschluss. Daher ist der Beschluss aufzuheben. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, neben der Planung zur Herrichtung und zum Umbau des Erdg e-
schosses der Josefschule für eine 5 -Gruppen-Kindertageseinrichtung als Interims lösung für die 
Dauer von drei Jahren ein Architekturbüro mit der Bebaubarkeit des Gesamtgrundstücks mit einer 
Wohnbebauung einschließlich einer Kindertageseinrichtung zu befassen. Nach Vorlage der Mac h-
barkeitsstudie wird die Verwaltung im Sinne der Beschlu sslage vom 06.02.2013 ein geeignetes 
Verfahren zur Veräußerung des Grundstückes „Josefschule“ mit den Hauptnutzungen „Wohnen“ 
und „Kinde rtageseinrichtung“ gem. Ratsbeschluss vom 06.02.2013 (A -R/0007/2013) entwickeln 
und den politischen Gremien zeitgerecht zur Beschlussfassung vorlegen.

- 15 - 
V/0171/2013 
Bezirk West 
 
Mit den Maßnahmen 4 – 5 wird im Bezirk West eine Versorgungsquote von 44,9 % erreicht. 
 
 
1.4 Roxel - „Auf dem Dorn“ 
 
Die 3-Gruppen – Kindertagesstätte angrenzend am Schulzentrum Roxel soll in Systembauweise 
für eine Nutzungszeit von mind. 20 Jahren erstellt werden. Eine spätere räumliche Umsetzung des 
Gebäudes bei Bedarf oder Notwendigkeit soll möglich sein. Das Gebäude kann mit Raummodu l-
systemen erstellt werden. Die Gebäudeleitlinien sollen zur Ausführung kommen. Das Gebäude soll 
funktional ausgeschrieben werden, d.h. dass den Anbietern insbesondere das Raumprogramm, 
das Raumbuch, die planungsrechtlichen Vorgaben und die Gebäudeleitlinien zur Verfügung g e-
stellt werden, womit sie dann eine Planung und ein Angebot  auf der Grundlage ihrer Systeme vor-
legen können  
Die Bieter werden nach einem offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt und nach Vorlage der Pl a-
nung und des Angebotes in einem Verhandlungsverfahren bewertet. Dabei wird es unterschiedl i-
che Planungen und Systeme geben, die dann entsprechend nach Wirtschaftlichkeit, Einhaltung der 
Vorgaben und Qualitäten beurteilt werden. Die Entscheidung der Vergabe erfolgt dann mit dem 
Baubeschluss bzw. dem Vergabebeschluss in den zuständigen Gremien. 
Die Freianlagen werden vom  Amt für Grünflächen und Umweltschutz geplant und gebaut. Eine 
intensive Abstimmung zwischen Hersteller und den Freianlagenplaner ist notwendig und erforde r-
lich. Das Gelände hat starken Bewuchs, der zu entfernen ist. Die Erschließung erfolgt nur fussläu-
fig über die südlich gelegene Tilbecker Straße. Im weiteren Verfahren sind weitere Details noch zu 
konkretisieren und abzustimme n. Bezüglich Entwässerung sind besondere Maßnahmen erforde r-
lich (Rückhaltebecken).  
Für das Gebäude und den Freianlagen werden vorb ehaltlich der Planung und Ausschreibung v o-
raussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1.650.000 € für die 3 -Gruppenanlage anfallen. Mit dem Bau - 
und Vergabebeschluss wird die Summe für die Erstellung der KiTa konkretisiert. Nach Baub e-
schluss und Auftragsvergabe benötigen die Systembau-Hersteller ca. 7 – 10 Monate für die weite-
re Planung, Baugenehmigung und Erstellung ihres Systems. 
 
Versorgungsquote Roxel nach Maßnahmeumsetzung = 39,6 % 
 
 
 
1.5 „Hensenstraße Gievenbeck“ 
 
Die neue Kindertageseinrichtung in Gievenbeck wird als viergruppige Einrichtung mit 40 Plä tzen 
errichtet.  
 
Der Neubau wird durch die Stiftung „Outlaw. die Stiftung“  als Investor entsprechend der Erforde r-
nisse zur Nutzung als Kindertageseinrichtung errichtet. 
 
Im Rahmen einer nicht öffentlichen Vorlage wird parallel zu dieser Vorlage ein Verfahrensb e-
schluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Stiftung „Outlaw. die Stiftung“ eingeleitet.  
 
Die erforderliche Außenfläche ist vorhanden. 
 
Betriebsträgerschaft 
 
Die Outlaw gGmbH  ist  anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, die bereits mit drei Einrichtun-
gen im Stadtgebiet von Münster vertreten ist (Sprakel: Kita- und Jugendhaus Sprakel; Wolbeck: 
Kita und Jugendzentrum Holtrode; Gievenbeck: Kita und Familienzentrum Gescherweg). 
 
Am vorgesehenen Standort der neuen Einrichtung betreibt die Outlaw gGmbH in unmittelbarer

- 16 - 
V/0171/2013 
Nähe am Gescherweg 87 eine Kita mit einem Familienzentrum neben dem Mehrgenerationenhaus 
und Mütterzentrum MuMM und kann daher die neue Einrichtung im wirtschaftlichen Verbund mit 
der bestehenden Kita betreiben. 
Die Kita soll auf dem unbebauten Grundstück Hensenstraße 192 zu den Kibiz -konformen Bedin-
gungen errichtet werden. Die Entwicklungsplanung liegt damit im städtischen Ausbauinteresse und 
dient den gesellschaftlichen u3-Entwicklungserfordernissen (siehe Kita- Bericht 2012). 
 
Die Outlaw gGmbH ist als an erkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie durch die bereits b e-
triebenen Einrichtungen sehr gut geeignet, die neue Einrichtung in Gievenbeck auf der He nsen-
straße 192 als Träger zu betreiben und dazu einen vergleichbaren Trägeranteil zu den best ehen-
den Einrichtungen in Höhe von 3,0 % zu leisten. 
 
 
Versorgungsquote Gievenbeck nach Maßnahmeumsetzung = 39,5 % 
 
 
 
 
1.6 Nienberge – Prüfung der Fläche „Vögedingplatz“ 
 
Für möglicherweise noch weiter bestehende Bedarfe für Kindertageseinrichtungsplätzen im Zen t-
rum von Nienberge prüft die Verwaltung, ob auf dem Vögedingplatz eine zweigruppige Kita erric h-
tet werden kann, ggf. in Verbindung mit Wohnungsnutzungen. Dabei wird auch geprüft, ob der 
Betrieb der Kita als Dependance einer bestehenden Einrichtung erfolgen kann.

- 17 - 
V/0171/2013 
 
Bezirk Nord 
 
Mit den Maßnahmen 7 – 8 wird im Bezirk Nord eine Versorgungsquote von 35,3 % erreicht. 
 
 
1.7 „Pavillon Kita Edelbach“ 
 
Nördlich an das bestehende Grundstück der vorhandenen Kita liegt ein in städtischem Eigentum 
befindliches Grundstück, d as nach Bebauungsplan als „öffentliche Grünfläche/Bolzplatz“ ausg e-
wiesen ist. Der Baukörper soll unmittelbar an die bestehende nördlichen Grenze aufgestellt und die 
Außenanlagen um die notwendigen Flächen um den Baukörper erweitert und entsprechend eing e-
zäunt werden.   
Bauplanungsrechtlich wird für die befristete Nutzung der Fläche auf Grund des öffentlichen Int e-
resses (Reduzierung der fehlenden Kita-Plätze) einen Dispens in Aussicht gestellt.  
 
Die Erweiterung der Errichtung ist nur temporär für einen befr isteten Zeitraum (derzeit 2 Jahre) 
vorgesehen. Es soll daher das System „Pavillonbauweise“ (vergleichbar Erweiterung Kita Eich e-
naue in Münster Handorf) als Anmietung erfolgen. Hierbei können auch gebrauchte Systeme in 
Betracht kommen. Optional wird im Mietvertrag eine Regelung mit Kaufoption aufgenommen. 
Der Erweiterungsbaukörper wird entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen sowie der 
Forderungen des Landesjugendamtes und der Unfallkasse NRW ausgeführt. Auf barrierefreie 
Elemente wird verzichtet, da alle hierfür notwendigen Einrichtungen im Hauptgebäude vorhanden 
sind. Belegungen werden entsprechend intern organisiert.   
 
Nach derzeitigem Stand kann an die bestehenden Entwässerungssysteme der angrenzenden Kita 
angeschlossen werden. Im angrenzenden Weg liegen Erdkabel der Stadtwerke für die Versorgung 
mit Strom. Für die Wasserversorgung besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Lage von A n-
schlussmöglichkeiten.  
 
Die derzeit vorhandene provisorische Baustrasse zur laufenden Kitaerweiterung soll für  die Errich-
tung der temporären Anlage erhalten bleiben und erst nach Aufstellung wieder zurückgebaut we r-
den. 
Die Freianlagen werden vom Amt 67 geplant und umgesetzt. 
 
 
Versorgungsquote Coerde nach Maßnahmeumsetzung = 29,5 % 
 
 
1.8 „Pavillon Kita Wilkinghege“ 
 
Auf dem Grundstück der bestehenden Kita befindet sich im südwestlichen Bereich der Außenanl a-
gen ein Bereich, der sich von der Lage und der Topographie des Geländes eignet. Unmittelbar 
angrenzend befinden sich neben Strauchbewuchs auch diverse Bäume. Des  Weiteren wird das 
Gelände im angrenzenden südwestlichen Bereich zum Kirchhoffweg durch einen Grünstreifen mit 
hochstämmigen Laubbäumen und Stauchbewuchs eingefasst. Der Baukörper soll im südöstlichen 
Bereich mit dem notwendigen Grenzabstand aufgestellt werden. Die Außenanlagen werden hierzu 
entsprechend umgestaltet. Direkte Außenspielanlagen (Geräte, Sandflächen) sollen hiervon nicht 
betroffen werden. Jedoch kann es erforderlich werden, vorhandenen Bewuchs zu entfernen.   
Das Grundstück ist nach dem Bebauu ngsplan als „Gemeinbedarfsfläche Kindergarten“ ausgewi e-
sen. Planungsrechtlich ist das Vorhaben grundsätzlich zulässig. Bauplanungsrechtlich wird für die 
Lage des Baukörpers außerhalb der überbaubaren Fläche und ggf. durch Überschreitung der 
Grundflächenzahl bei der befristeten Nutzung auf Grund des öffentlichen Interesses (Reduzierung 
der fehlenden Kita Plätze) einen Dispens in Aussicht gestellt.

- 18 - 
V/0171/2013 
Die Erweiterung der Errichtung ist nur temporär für einen befristeten Zeitraum (derzeit 2 Jahre) 
vorgesehen. Es soll daher das System „Pavillonbauweise“ (vergleichbar Erweiterung Kita Eich e-
naue in Münster Handorf) als Anmietung erfolgen. Hierbei können auch gebrauchte Systeme in 
Betracht kommen. Optional wird im Mietvertrag eine Regelung mit Kaufoption aufgenommen.  
Der Erweiterungsbaukörper wird entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen sowie der 
Forderungen des Landesjugendamtes und der Unfallkasse NRW ausgeführt. Auf barrierefreie 
Elemente wird verzichtet, da alle hierfür notwendigen Einrichtungen im Hau ptgebäude vorhanden 
sind. Belegungen werden entsprechend intern organisiert.   
 
Nach derzeitigem Stand können alle erforderlichen Hausanschlüsse über Versorgungsleitungen im 
Kirchhoffweg sichergestellt werden. Es liegen jedoch noch keine abschließenden Pla nungsunter-
lagen vor.  
 
Die Anlieferung der Raummodule kann nur über den Kirchhoffweg erfolgen. Auf Grund der been g-
ten Straßenverhältnisse und des hohen Baumbestandes kann dies zu einer aufwendigeren Au f-
stellung der Elemente führen. 
 
Die Freianlagen werden vom Amt 67 geplant und umgesetzt. 
 
 
Versorgungsquote Kinderhaus nach Maßnahmeumsetzung = 32,3 % 
 
 
1.9 Prüfung „Kindergruppe im Wuddi“ 
 
Es wird geprüft, in wieweit Räume im Wuddi im kinderpädagogischen Bereich vormittags genutzt 
werden. Zeitlich befristet z ur Verfügung gestellt werden können zwei Gruppenräume und ein K ü-
chenraum. Die Räume sind evtl. nutzbar für eine u3 -Gruppe bis zur Fertigstellung der neuen Kita 
„Kinderbachtal“ hinter dem Wuddi.

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V/0171/2013 
 
Bezirk Ost 
 
Mit der Maßnahmen 10 wird im Bezirk Ost eine Versorgungsquote von 40,1 % erreicht. 
 
 
1.10 Handorf „Willingrott“ 
 
Die 2-Gruppen – Kindertagesstätte Handorf Willingrott soll in Systembauweise für eine Nutzung s-
zeit von mind. 20 Jahren erstellt werden. Eine spätere räumliche Umsetzung des Gebäudes bei 
Bedarf oder Notwendigkeit soll möglich sein. Das Gebäude kann mit Raummodulsystemen e rstellt 
werden. Die Gebäudeleitlinien sollen zur Ausführung kommen. Das Gebäude soll funktional au s-
geschrieben werden, d.h. dass den Anbietern insbesondere das Raumprogramm, das Raumbuch, 
die planungsrechtlichen Vorgaben und die Gebäudeleitlinien zur Verfügung g estellt werden, womit 
sie dann eine Planung und ein Angebot auf der Grundlage ihrer Systeme vorlegen können. 
Die Bieter werden nach einem offenen Teilnahmewettbewerb er mittelt und nach Vorlage der Pl a-
nung und des Angebotes in einem Verhandlungsverfahren bewertet und beurteilt. Dabei wird es 
unterschiedliche Planungen und Systeme geben, die dann entsprechend nach Wirtschaf tlichkeit, 
Einhaltung der Vorgaben und Qualitäten beurteilt werden. Die Entscheidung der Vergabe e rfolgt 
dann mit dem Baubeschluss bzw. dem Vergabebeschluss in den zuständigen Gremien. 
Die Anbieter sollen die Möglichkeit der Erweiterung um eine weitere Gruppe in ihren Planungen 
berücksichtigen. 
Die Freian lagen werden vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz geplant und gebaut. Eine 
intensive Abstimmung zwischen Hersteller und den Freianlagenplaner ist notwendig und erforde r-
lich. Für das Gebäude und den Freianlagen werden vorbehaltlich der Planung und Aussc hreibung 
voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1.150.000 € für die 2 -Gruppenanlage anfa llen. Mit dem 
Bau- und Vergabebeschluss wird die Summe für die Erstellung der KiTa konkretisiert. Nach Ba u-
beschluss und Auftragsvergabe benötigen die Systembau-Hersteller ca. 7 – 10 Monate für die wei-
tere Planung, Baugenehmigung und Erstellung ihres Systems. 
 
 
Versorgungsquote Handorf nach Maßnahmeumsetzung =  41,5 % 
 
 
1.11 Prüfung Handorf „Gildenstraße“ 
 
Die Verwaltung prüft derzeit und ist dazu im Gespräch mit einem In vestor, ob an der Gildenstraße 
im Gewerbegebiet Hobbeltstraße eine zwei - bis dreigruppige Kita errichtet werden kann. Die Kita 
wäre bei einer Machbarkeit von einem Investor über eine Mietfinanzierung zu errichten. 
Die Größe der Einrichtung hängt davon ab, in welchem Umfang seitens des Investors Betriebe aus 
dem Gewerbegebiet gefunden werden, die sich in Form von Belegplätzen an den Betriebskosten 
der Kita finanziell beteiligen.

- 20 - 
V/0171/2013 
 
Bezirk Südost 
 
Mit der Maßnahme 12 wird im Bezirk Südost eine Versorgungsquote von 44,1 % erreicht 
 
 
1.12 „York-Kaserne“ in Gremmendorf 
 
Auf dem Gelände der York-Kaserne wird eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung entstehen. Diese 
hat eine Gesamtfläche von ca. 1520 qm. Folgende Räumlichkeiten sind in der neuen Kinde rtags-
einrichtung vorgesehen: 
 
 6 Gruppenräume  
 6 Gruppennebenräume 
 6 Schlafräume (Gesamtgröße von 152 qm) 
 WC-/Dusch- und Wickelbereiche 
 Mehrzweckraum inkl. Abstellraum 
 Personal-, Leitungsraum 
 Küche 
 Personal-WC 
 Abstellräume, Materialraum 
 Flurbereich inkl. Garderobe 
 
Die Auße nspielfläche teilt sich in mehrere Bereiche und wird insgesamt eine Fläche von ca. 
1.700 qm haben. Bei Bedarf kann eine ca. 160  qm große Halle im Gebäude als I ndoorspielplatz 
genutzt werden. 
 
Die Anmietung der Kita südlich des Naavi -Shops wird durch das Am t für Immobilienmanagement 
weiter konkretisiert. Der Umbau für eine dreigruppige Einrichtung wird auf der Grundlage dieser 
Vorlage umgesetzt. Eine weitere Nutzung wird geprüft 
 
Versorgungsquote Gremmendorf nach Maßnahmeumsetzung = 55,4 %

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V/0171/2013 
Bezirk Hiltrup 
 
Mit den Maßnahmen 13 wird im Bezirk Hiltrup eine Versorgungsquote von 40,5 % erreicht. 
 
 
1.13 „Davertschule“ in Amelsbüren 
 
Für eine kurze Übergangszeit von ca. einem halben Jahr wird in dem Neubau an der Davertschule, 
der von der städt. Kita Sonnentau und der Davertschule gemeinsam genutzt wird („Orange-Haus“), 
eine u3-Betreuung für maximal 10 Kinder eingerichtet. 
Die Gruppe ist zeitlich bis zur Fertigstellung der Kita „Wiedeicken“ befristet und geht Ende des Jah-
res 2013 in die neue Kita über. 
 
Die bestehende Kita erhält dafür befristet für den o.g. Zeitraum einen bisher von der Schule g e-
nutzten Unterrichtsraum im „Orange-Haus“  
 
Möglich ist diese Maßnahme, da die Davertschule mit 11 gebildeten Klassen derzeit nicht voll drei-
zügig ist. Das Gebäude wurde a ber in den letzten Jahren für eine volle Dreizügigkeit (12 Klassen) 
sowie OGS-Betreuungsgruppen ausgebaut.  
 
Der bisherige Schulraum in dem „Orange -Haus“ wird für die zusätzliche Kinderbetreuung entspr e-
chend ausgestattet. Das Mobiliar geht Ende des Jahres ebenfalls in die neue Kita „Wiede icken“ 
über. 
 
Die Maßnahme ist zwischen Schule, Amt für Schule und Weiterbildung, und Kita abgestimmt wo r-
den. Die Abgabe eines Schulraumes ist zwar für die Schule mit Einschränkungen ve rbunden, ist 
aber durchaus vertretbar, zumal es sich nur um eine zeitlich befristete Übergangslösung handelt. 
 
 
Versorgungsquote Amelsbüren nach Maßnahmeumsetzung = 36,5 % 
 
 
 
2. Großtagespflegestellen 
 
Seit 2008 können sich zwei bis drei Tageseltern zusammenschließen und bis zu 9 Kinder b e-
treuen. Heute werden in Münster in 24 Großtagespflegestellen 200 Kinder betreut. Von den 24 
Großtagespflegestellen befinden sich 20 in anderen geeigneten Räumen, 11 hiervon haben einen 
betrieblichen Kontext.  
 
Es gibt immer wieder potentielle Tageseltern, die Interesse an einer selbständigen A rbeit in einer 
Großtagespflegestelle haben. Jedoch reichen die Geldleistungen der öffentlichen Jugendhilfe nicht 
aus, um hiervon markübliche Mieten zu finanzieren. Für 2013  hat der Rat beschlossen, dass für 
Mieten für Großtagespflegen 50.000 € zur Verfügung gestellt we rden. Hiervon können für ca. fünf 
Großtagespflegestellen anteilige Mietzuschüsse finanziert werden. Die neuen Großtagespfleg e-
stellen sollen in Stadtteilen mit hohen Bedarfen entstehen. An folgenden Orten werden diese 
Großtagespflegestellen zum 01.08.2013 entstehen: 
 
Andreas-Hofer-Str. 70 
Tom-Rink-Str. 13 
Arnheimweg 3b (zwei Großtagespflegestellen) 
 
Darüber hinaus ist jährlich durchschnittlich mit dem Aufbau von zwei Großtagespflegestellen im 
betrieblichen Kontext auszugehen.

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V/0171/2013 
 
3. Vergabeverfahren 
 
Die unter 1.7 (1 -Gruppen-Erweiterung Kita Am Edelbach) und 1.8 (1 -Gruppen-Erweiterung Kita 
Wilkinghege) genannten befristet zu nutzenden Pavillonanlagen sowie die unte r 1.4 (3 -Gruppen- 
Kita in Roxel in Systembauweise) und 1.10 (2 -Gruppen-Anlage in Handorf in Systembauweise) 
genannten Baumaßnahmen sollen kurzfristig realisiert werden. 
 
Für die beiden Pavillonanlagen ist eine Inbetriebnahme zum 01.08.2013 vorgesehen.  
Zur Erreichung des Ziels ist es erforderlich, die Anlagen kurzfristig im Rahmen einer freihändigen 
Angebotseinziehung mit anschließender freihändiger Vergabe zu beauftragen. Auf Grund der ka l-
kulierten Kosten (< 75.000 €) wären gem. AVR öffentliche Ausschreibungen erforderlich. Bedingt 
durch die besondere Sachlage wird der freihändigen Vergabe gem. AVR 8.5 letzter Absatz (Z u-
stimmung Vergabegremium) zugestimmt. Die Vergabeentscheidungen obliegen weiterhin den ent-
sprechenden Gremien.  
Die beiden Kitas in Systembauweise sollen schnellstmöglich in Betrieb gehen.   
Es ist vorgesehen, eine Generalunternehmerausschreibung (GU) durchzuführen. Nach dem Tei l-
nehmerwettbewerb wird der GU in einem Verhandlun gsverfahren ausgewählt und den Gremien 
zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
 
4. Fazit und sich ergebende Versorgungssituation nach Umsetzung der Maßnahmen: 
 
Mit den oben ausgeführten Erweiterungen werden weitere drin gend benötigte Plätze für u3-Kinder 
geschaffen. 
 
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Versorgungsquote in Münster für alle u3 -Kinder 
auf voraussichtlich 41 % steigen. 
 
Im kommenden Kindertagesbetreuungsbericht für das Kindergartenjahr 2013/2014 werd en die 
jeweiligen Wohnbereichsquoten und die weiteren Planung detailliert dargelegt. 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
I.V. I.V. 
gez. gez. 
Dr. Andrea Hanke Alfons Reinkemeier 
Beigeordnete Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen entsprechend der o. g. Maßnahmebeschlüsse 1.1 – 1.13:

zu 1.7 Raumprogramm Kita Edelbach

1330 Zeichen

zu 1.7 
 
Raumprogramm Pavillon an der Kita Edelbach  
Entwurf für eine 1-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)  
A – KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIIc = 
10 Kinder im Alter von 0 
– 3 Jahren. 
 
    Alle u.a. qm-Angaben 
beinhalten Raumpro-
grammreduzierungen zur 
Kostenreduktion 
A1 Gruppenraum 1 43 43   
A2 Nebenraum 1 17 17   
A3 Wasch-/WC 1 12 12  inkl. Wasseranschluss für 
möglichen Wickelbereich 
 
A4 Garderobe 1    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 1 6 6   
A6 Schlafraum u3 2 17 34   
 
   112   
 Allgemeinräume      
A11 Personal- D-WC/H-WC  2   4 8   
A12 Küchenzeile (für das Personal)     in Gruppe in tegrieren 
A13 Büroarbeitplatz 1 6 6  Kleiner Raum 
    14   
Kindertageseinrichtung gesamt  126 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
      
Diese Flächen möglichst 
gering halten (Max. 59 qm im. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
möglich) 
C1 Außen-/Spielfläche     
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca.200 
qm  
Vorhandene Fläche der Kita; 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 18.03.2013

Anlagen Bezirk Ost

86 Zeichen

Anlagen Bezirk Ost 
 
Zu 1.10 Raumprogramm Kita Willingrott 
Lageplan Kita Willingrott

zu 1.3 Folgekostenrechnung Josefsschule

2111 Zeichen

4.3

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) [Aufgestellt am: =
Amt:

A Tinvestitionsmaßnahme
Produktgruppe: reuung - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme:
[Jahr der Fertigstellung:

[Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre
[Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
[Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre

B |Kapitalbedarf/ Finanzierung
1. Zuschüsse und Zuweisungen

12. Beiträge
13. Eigenanteil Stadt Münster
[Gesamt-Kapitalbedarf 800.000,00)
© |Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro
1. Grund und Boden
12. Baukosten

13. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)

4. Fahrzeug (e)

Gesamtkosten ‚800.000,00| 100,00]
Einmalig im Fortlaufend ab dem
D |Folgeaufwendungen pro Jahr Haushaltsjahr: Haushaltsjahr: Euro %

|Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan ir 000

|Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan

1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
Instandhaltung des Infrastrukturvermögens
Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens.
Haltung von Fahrzeugen

Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen

SFoR

Zwischensumme _

Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan

[6. Bilanzielle Abschreibungen

[Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. _ Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

Zwischensumme

Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
19. Fremdkapitalzinsen

NACHRICHTLICH: Zinsen (3,85 %) 15.400 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 24.000 € p.a.
= Schuldendienst 39.400 € p.a.
|__ Isumme Folgeaufwendungen 59.140,00| 100,00]
Einmaliqim  Forflaufendab dem
E |Folgeerträge pro Jahr Haushaltsjahr: Haushaltsjahr:

1. Zuweisungen und Zuschüsse für Ifd. Zwecke
[2. Auflösung Sonderposten

3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
14. Mieten und Pachten

5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
[Summe Folgeerträge 0,00| 0.00)

Einmalig im Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Haushaltsjahr:

.|E_lEntfallende Aufwendungen pro Jahr
G_|Entfallende Erträge pro Jahr

IH |Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 59.140,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 7,39)

Investitionen

zu 1.10 Lageplan Kita Willingrott

241 Zeichen

433
34

: Su:B
N be 28 oz
Sr 2 =
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D L- N Ss | m E 2 23%
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Anlagen Bezirk Südost

77 Zeichen

Anlagen Bezirk Südost 
 
Zu 1.12  Grundriss Yorkkaserne 
Lageplan Yorkkaserne

zu 1.3 Grundriss ehemalige Josefsschule

1225 Zeichen

„ul

4.3

48161

DIPL-ING. JÖRG HILGER FON
NÜNNINGFELD 124 FAX

Pionbszsichnung

Grundriss +EG Variante 3

0251 /863 763
0251 / 8724911
INFO @ HILGER-ARCHITEKTEN.DE

STADT

ARCHITEKTEN
HILGER

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MÜNSTER .

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21,75 qm

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40,2 qm 40,5 qm
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Flur 1 | Flur 2 Flur 3 7
22,2 qm | 27,2am. | 20,2 qm
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6STIG

16,5/30

6ST6
16,5/30

Haupteingang
« Kindergartei

Rampe: sı
cp Ausseflahlügen;

2,9 qm

A

u
Stpl 13
stp1 12
stpl 11

zu 1.8 Lageplan Kita Wilkinghege

326 Zeichen

Lageplan Wilkinghege: Anlage 1.8 zur Vorlage V/0171/2013

/ 'S.
KR N
%

& V 1
© Ay

N 32°

0312 LAGEPLAN
LAP LAGEPLAN ‚STADT
LEGENDE: pr 0 In ‚AMT FÜR IMMOBIUENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudernanagernent
BESTAND

STANDORT FÜR
PAVILLON

BE ERWEITERUNG

STANDORT FÜR
PAVILLON

KITA WILKINSHEGE
GUERICKEWEG 2

48159 MÜNSTER

zu 1.1 Grundriss Alte Mauritzschule

67 Zeichen

zu 1.1 :
Grundriss:

Alte Mauritzschule

Erdgeschoss M 1:100 = [Fre

zu 1.13 Lageplan Davertschule

308 Zeichen

Stadt Münster | M. 1:1000

Vermessungs- und Katasteramt 3404048 5750947 / 3404324 5751105 21.03.2013
- nur für den Dienstgebrauch -
Die geometriscl ‚nauigkeit dieses Katasterauszuges hängt al ‚der Besti ssungspunkte, graphisch oder rechnerisch, und ist ggf. in der Örtlichkeit zu überprüfen!

'he Genaulgl ei

zu 1.4 Raumprogramm Kita Auf dem Dorn

1574 Zeichen

zu 1.4 
 
Raumprogramm Kita Auf dem Dorn 
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
 
3x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
 
    Die qm-Angaben beziehen 
sich auf eine 
Neubauplanung und 
beinhalten schon 
Raumprogrammreduzierun 
gen wegen der 
Kostenreduktion  
A1 Gruppenraum 3 43 129   
A2 Nebenraum 3 17 51   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 6 18   
A6 Schlafraum u3 2 19 38   
A7 Schlafraum u3  3 17 51   
A8 Mehrzweckraum 
1 53 53 ca. 3,50  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   389   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    61   
Kindertageseinrichtung gesamt  450 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 
Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
1    
B4 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
für diese Flächen sind noch 
bis zu 105 m² möglich (i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze)  
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
900  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 18.03.2013

zu 1.12 Grundriss Yorkkaserne

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Grundriss:
Yorkkaserne

[RWERERETERUNGEN ER TERSUANF PARENTS HERRFRERSEEEEEEERTENHERSESRERNEESEETEUETEREEaE EEE

zu 1.8 Raumprogramm Kita Wilkinghege

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zu 1.8 
 
Raumprogramm Pavillon an der Kita Wilkinghege  
Entwurf für eine 1-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)  
A – KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIIIc = 20 Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren . 
 
    Alle u.a. qm-Angaben 
beinhalten Raumpro-
grammreduzierungen zur 
Kostenreduktion 
A1 Gruppenraum 1 43 43   
A2 Nebenraum 1 17 17   
A3 Wasch-/WC 1 12 12  inkl. Wasseranschluss für 
möglichen Wickelbereich 
 
A4 Garderobe 1    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 1 6 6   
A6 Schlafraum u3 1 17 17   
 
   95   
 Allgemeinräume      
A11 Personal- D-WC/H-WC  2   4 8   
A12 Küchenzeile (für das Personal)     in Gruppe in tegrieren 
A13 Büroarbeitplatz 1 6 6  Kleiner Raum 
    14   
Kindertageseinrichtung gesamt  109 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
      
Diese Flächen möglichst 
gering halten (Max. 51 qm im. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
möglich) 
C1 Außen-/Spielfläche     
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca.200 
qm  
Vorhandene Fläche der Kita; 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 18.03.2013

Beratungsverlauf (10)

09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 1 Anhörung
Zur Sitzung
09.04.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.04.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.04.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.04.2013 Hauptausschuss
TOP 2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.04.2013 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Anhörung

Orte (26)

  • Hensenstraße 192
  • Gildenstraße
  • Tom-Rink-Straße 13
  • Tilbecker Straße
  • Andreas-Hofer-Straße 70
  • Gescherweg 87
  • Arnheimweg 3b
  • Sentmaringer Weg
  • Vögedingplatz
  • Kirchhoffweg
  • Auf dem Dorn 1
  • An der Apostelkirche 3
  • Tannenbergstraße 23
  • Straßburger Weg 11
  • Schmittingheide
  • Hobbeltstraße
  • Hermannstraße 58
  • Wilkinghege 105
  • Nünningfeld 12a
  • Willingrott 2v
  • Guerickeweg 2
  • Coerdestiege 15
  • Edelbach 105
  • Kinderhaus
  • Düesberg
  • Holtrode

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0171/2013
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37