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Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0148/2018 vom 25.01.2018
Stand: Am 08.03.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Reker Ausschussvorsitzender Struwe Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.01.2018 AN/0148/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herr Ausschussvorsitzender, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 08. März 2018, dem Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden. Deutschland hat im Jahr 2007 seine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet. Es entsprach damit einem Auftrag aus der UN Konvention zur biologischen Vielfalt. Dennoch schreitet auch in Deutschland das Artensterben mit großen Schritten weiter voran. Das Bundesamt für Naturschutz schreibt hierzu in seinem Agrar-Report 2017: „Ohne eine naturverträgliche Landwirtschaft werden die NBS-Ziele (nationale Biodiversitätsziele) nicht zu erreichen sein!“ Uns ist bekannt das die Verpachtung von Agrarflächen an Auflagen zum Umweltschutz gebunden sein kann. So gilt zum Beispiel seit dem Jahr 2012 bei der Stadt Frankfurt eine so genannte Biodiversitätsklausel, welche entsprechende Bedingungen an die Verpachtung von Ackerland knüpft. Der Pächter hat die Wahl zwischen sechs Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, wie beispielsweise die Anlage eines Blühstreifens mit autochthonem Saatgut. Alle diese Maßnahmen werden in einem Leitfaden der Stadt Frankfurt erörtert und ihre Durchführung so an bestimmte Vorgaben gebunden. Wir wollen daher wissen ob und wie viele Agrarflächen sich derzeit im städtischen Eigentum befinden und ob deren Pacht an bestimmte Vorgaben gebunden sind, um deren Erläuterung wir dann auch gleichsam bitten. 1) Gibt es derzeit Agrarflächen die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden? 2) Sofern 1 zutrifft: Welcher Arten sind diese Flächen und wie groß sind die jeweiligen Arten der Flächen? 3) Sofern 1 zutrifft: Ist die Nutzung dieser Flächen an Auflagen oder Vorgaben, zur Freiheit von Gentechnik, dem Einsatz von Glyphosat und anderen Pestiziden, zum Umweltschutz im Allgemeinen und zur Biodiversität im Speziellen gebunden? 4) Sofern 3 zutrifft: Bei welchen Flächen bestehen welche Arten von Auflagen und Vorgaben? 5) Sofern 3 zutrifft: Wie groß ist der prozentuale Anteil der an Auflagen gebundenen Flächen? Gez. Gez. Michael Weisenstein Hamide Akbayir Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses Umwelt und Grün
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