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AN/0148/2018

Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 25.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 08.03.2018, TOP 1.7

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2883 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
Oberbürgermeisterin Reker 
Ausschussvorsitzender Struwe 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 25.01.2018 
AN/0148/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 
 
Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herr Ausschussvorsitzender, 
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in 
die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 08. März 2018, dem 
Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden. 
 
Deutschland hat im Jahr 2007 seine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 
verabschiedet. Es entsprach damit einem Auftrag aus der UN Konvention zur biologischen 
Vielfalt. 
Dennoch schreitet auch in Deutschland das Artensterben mit großen Schritten weiter voran. 
Das Bundesamt für Naturschutz schreibt hierzu in seinem Agrar-Report 2017: 
„Ohne eine naturverträgliche Landwirtschaft werden die NBS-Ziele (nationale 
Biodiversitätsziele) nicht zu erreichen sein!“ 
Uns ist bekannt das die Verpachtung von Agrarflächen an Auflagen zum Umweltschutz 
gebunden  sein kann. 
So gilt zum Beispiel seit dem Jahr 2012 bei der Stadt Frankfurt eine so genannte 
Biodiversitätsklausel, welche entsprechende Bedingungen an die Verpachtung von Ackerland 
knüpft. Der Pächter hat die Wahl zwischen sechs Maßnahmen zur Förderung der 
Biodiversität, wie beispielsweise die Anlage eines Blühstreifens mit autochthonem Saatgut. 
Alle diese Maßnahmen werden in einem Leitfaden der Stadt Frankfurt erörtert und ihre 
Durchführung so an bestimmte Vorgaben gebunden. 
Wir wollen daher wissen ob und wie viele Agrarflächen sich derzeit im städtischen Eigentum 
befinden und ob deren Pacht an bestimmte Vorgaben gebunden sind, um deren Erläuterung 
wir dann auch gleichsam bitten. 
 
1) Gibt es derzeit Agrarflächen die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden?

2) Sofern 1 zutrifft: Welcher Arten sind diese Flächen und wie groß sind die jeweiligen 
Arten der Flächen? 
 
3) Sofern 1 zutrifft: Ist die Nutzung dieser Flächen an Auflagen oder Vorgaben, zur 
Freiheit von Gentechnik, dem Einsatz von Glyphosat und anderen Pestiziden, zum 
Umweltschutz im Allgemeinen und zur Biodiversität im Speziellen gebunden? 
 
4) Sofern 3 zutrifft: Bei welchen Flächen bestehen welche Arten von Auflagen und 
Vorgaben?  
 
5) Sofern 3 zutrifft: Wie groß ist der prozentuale Anteil der an Auflagen gebundenen 
Flächen? 
 
Gez.       Gez. 
Michael Weisenstein    Hamide Akbayir 
Fraktionsgeschäftsführer    Mitglied des Ausschusses Umwelt und Grün

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0148/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
25.01.2018
Erstellt
25.01.2018 10:31