Mandari Insight

V/0284/2026

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk1 Münster-Altstadt

Vorlagen 28.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.06.2026, TOP 5.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2106 Zeichen

V/0284/2026 
V/0284/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk1 Münster-Altstadt 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt wird gewählt: 
 
Frau Julia Lemkau 
51 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Eric Sircar 
72 Jahre alt. 
 
Frau Lemkau und Herr Sircar haben ihren Wohnsitz im Bezirk Altstadt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Dr. Jünger ist seit 20 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Altstadt tätig. Sei-
ne Amtszeit endet im Juni 2026. Herr Dr. Jünger steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfü-
gung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
Frau Lemkau und Herr Sircar haben sich um dieses Amt beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl 
durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement  
 
29.04.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0284/2026 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Lemkau und Herrn Sircar erfüllt. 
 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin

Beratungsverlauf (1)

02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0284/2026
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2026
Erstellt
27.04.2026 12:47