V/0326/2019
Bebauungsplan Nr. 590 - Kenntnisnahme des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung
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V-0326-2019-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 4 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0326/2019 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590: Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 In den allgemeinen Wohngebieten (WA) sind Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 (Garten- baubetriebe) und Nr. 5 (Tankstellen) BauNVO nicht zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 1.1.2 In dem Mischgebiet (MI) sind Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 (Gartenbaubetriebe), Nr. 7 (Tankstellen) und Nr. 8 ( Vergnügungsstätten) BauNVO sowie § 6 Abs. 3 BauNVO nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO, § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 1.2 Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 Abs. 4 BauNVO ist für bauliche Anlagen unte r- halb der Geländeoberfläche und Nebenanlagen bis zu 0,85 zulässig. 1.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 1.3.1 In den WA 1 und WA2 darf das oberste Vollgeschoss maximal 80 % der Grundfläche des darunter liegenden Vollgeschosses betragen. 1.3.2 Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen ist im Erdgeschoss ausnahm s- weise zulässig, sofern deren Gesamttiefe nicht mehr als 3,00 m beträgt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO). 1.3.3 Ab dem ersten Obergeschoss ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 1,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern deren Gesamttiefe nicht mehr als 3,00 m beträgt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO). 1.4 Höhe baulicher Anlagen, Geschossigkeit 1.4.1 Die Bauhöhe (BH) ist definiert als die oberste Attikakante des Flachdachs (§ 18 Abs. 1 BauNVO). 1.4.2 Bezugspunkt für die maximal zulässigen absoluten Höhen für die Hauptbaukörper ist j e- weils die für die Baufelder festgesetzte Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF EG) in Meter über Normalhöhennull (NHN) (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). Bebauungsplan Nr. 590 Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 4 1.4.3 In den WA 1, WA2 und dem MI sind für unterschi edliche Geschossigkeiten maximal die folgenden absoluten Bauhöhen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO): Geschossigkeit WA1, WA2 MI I 3,50 m 5,50 m II 6,50 m 9,00 m III 9,50 m 12,50 m IV 12,50 m 16,00 m V - 19,50 m 1.5 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.5.1 Als Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind in den WA 1, dem WA 2 und dem MI au- ßerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur Abstellanlagen für Abfallbehälter o- der Fahrräder zulässig (§ 23 Abs. 5 BauNVO). 1.5.2 Die Errichtung von Stellplätzen und Tiefgaragen ist mit Ausnahme des WA 3 nur inner- halb der mit „ GSt“ und „TGa“ festgesetzten Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Stellplätze innerhalb der als „ GSt“ festgesetzten Flächen sind offen und ebenerdig zu errichten. 1.6 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 1.6.1 Innerhalb der als „GSt“ festgesetzten Flächen ist je angefangener sechs Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum (z. B. S pitzahorn, Eiche, Linde) in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zu den Stellplatzflächen fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten, Ausfälle sind zu ersetzen. Für die Bäume ist eine Pflanzfläche von mindestens 2,00 m Breite und einer offenen Vegetationsfläche von 6,00 m² vorzusehen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 1.6.2 Außerhalb der überbauten Flächen sowie der Flächen für die Erschließung sind die D e- cken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhö- he von mindestens 0,50 m zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB). 1.6.3 Flachdächer sind wenigstens zur Hälfte mit mindestens 0,10 m Bodensubstrat zu bede- cken sowie mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als b e- grünte Fläche zu unterhalten. Ausnahmen können zur Anbringung von Anlagen zur Nut- zung erneuerbarer Energien zugelassen werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 1.7 Passiver Schallschutz 1.7.1 In den in der Planzeichnung mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbau- baren Grundstücksfläc hen sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Die Lärmpegelbereiche gelten auch für vom äußeren Rand der Baugrenzen zurückweichen- de Gebäudeteile. Bebauungsplan Nr. 590 Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 4 1.7.2 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind für Schlafräume bzw. zum Schlafen geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern (§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB). Die Lärmpegelbe- reiche gelten auch für vom äußeren Rand der Baugrenzen zurückweichende Bauteile. 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Architektonische Einheitlichkeit, Material- und Farbgebung 2.1.1 Hausgruppen sind profilgleich zu errichten. Sie sind zudem einheitlich in Material und Farbe der Fassaden sowie der Dacheindeckung zu gestalten. 2.1.2 In den mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichneten Baufeldern ist als Hauptmaterial für die Fassaden rotbrauner Klinker zu verwenden. Als Betonung besonderer Gestaltungs- elemente können in untergeordnetem Umfang abweichende Materialien verwendet wer- den. 2.1.3 In den mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichneten Baufeldern ist als Hauptmaterial für die Fassaden beiger bis hellgrauer Klinker zu verwenden. Als Betonung besonderer Ge- staltungselemente können in untergeordnetem Umfang abweichende Materialien ver- wendet werden. 2.1.4 In den mit dem Buchstaben „C“ gekennzeichneten Baufeldern ist als Hauptmaterial für die Fassaden Stein- oder Putzmaterial zu verwenden. Als Betonung besonderer Gestal- tungselemente können in untergeordnetem Umfang abweichende Materialien verwendet werden. 2.2 Dächer Flachdächer sind mit einer maximalen Neigung von 5 ° zu errichten. 2.3 Aufschüttungen, Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen sind unzulässig. Ausnahmen können für unselbs t- ständige Abgrabungen – d.h. zur Gebäudeplanung gehörige Maßnahmen, wie z.B. er- weiterte Kellerlichtschächte – in untergeordnetem Umfang zugelassen werden. 2.4 Einfriedungen Als Abgrenzung zu den öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sind feste Einfriedun- gen nur bis zu einer Höhe von 1,20 m und nur in Kombination mit einer zur Straßenseite angeordneten Hecke zulässig. Ausnahmen für die Sicherung der Außenbereiche der Kita sind möglich. 2.5 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur in dem MI zulässig. Sie sind nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses und an den zu den öffentlichen Erschließungsflächen hin ausgerichteten Fassadenteilen zulässig. Sie dürfen 6,0 m² nicht über schreiten. Es dür- fen jedoch höchstens 2/3 der La denfront bzw. Gebäudebreite in Anspruch genom men werden. Bebauungsplan Nr. 590 Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 4 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum ‚Planen - Bauen‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, ein- gesehen werden. 3.2 Schutz vor Überflutung Um bei Starkregenereignissen ein Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss der G e- bäude zu verhindern, sollte die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss ( OKFF EG) der Gebäude mindestens 0,30 m über der Geländehöhe der angrenzenden Erschli e- ßungsflächen liegen. 3.3 Bodendenkmale Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei- nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglic h der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar- chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstel- le ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 3.4 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Sollten während der Bauarbei- ten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.5 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast -/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unver- züglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umwel t- schutz zu informieren.
V-0326-2019-Anlage-3-Planverkleinerung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0326/2019 Kurzüberblick Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590: Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße soll öffent- lich ausgelegt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Ein Teilziel hierfür ist die Schaffung bzw. Anpassung von Bauplanungsrecht. Die nun beabsichtigte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist ein wichtiger Schritt innerhalb des Bauleitplanverfahrens, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann. Finanzierung Durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfs entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Mit der Realisierung des Bebauungsplans entstehen für die Stadt voraussichtlich Grunderwerbs- kosten für öffentliche Flächen in Höhe von 779.000 Euro. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: §§ 1 Abs.3 S.1, 3 Abs.2 S.1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Berichtsvorlage
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V/0326/2019 V/0326/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 590: Kinderhaus - Langebusch / Westhoffstraße Kenntnisnahme des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590: „Kinderhaus - Lan- gebusch / Westhoffstraße“ öffentlich auszulegen. Einordnung der Planung Der Bebauungsplan Nr. 590 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung eines ehemaligen Gärtnereigeländes in ein neues stadtbereichszentrumnahes Wohnquartier in Münster - Kinderhaus schaffen. Grundlage des Bebauungsplanentwurfs ist das stä dtebauliche Konzept des Büros STADTRAUM Architektengruppe, Düsseldorf/Münster, das im Rahmen des Wettbewerbs „Quartier Moldrickx“ von einer Jury prämiert wurde. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 590 wurde vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 beschlossen (Vorlage Nr. V/0221/2017). Kerninhalte der Planung Das Plangebiet ist durch seine Lage im Zentrum von Kinderhaus bestens für die Schaffung von Wohnraum für verschiedenste Zielgruppen geeignet. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 590 ist es daher, das Plangebiet zu einem Wohnquartier zu entwickeln, welches in einem räumli- chen Teilbereich die Nutzungen Wohnen und Arbeiten vereint. Für den Stadtteil können damit in inte- grierter Lage Wachstums- und Entwicklungspotenziale eröffnet werden. Der angestrebten städtebau- lichen Struktur des Plangebiets liegt der städtebauliche Entwurf des Preisträgers im Wettbewerb „Quartier Moldrickx“ zugrunde. Der Entwurf vermittelt in der dargestellten Dichte zwischen den Anforderungen aufgrund der zentralen Lage des Gebiets und den Anforderungen einer Verträglichkeit in Bezug auf die kleinteiligen Struktu- ren der bestehenden Wohnbebauu ng. Insgesamt können im Quartier rund 240 Wohneinheiten real i- siert werden. Während entlang der Erschließungsachse überwiegend Mehrfam ilienhäuser vorgese- hen sind, wird für die Wohnhöfe im zentralen Bereich eine Mischung von Mehrfamilien - und Reihen- häusern angestrebt. Damit lassen sich Angebotsqualitäten für unterschiedliche Ziel - und Einko m- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 18.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sauer / Herr Puke Telefon: 492-6113 / 492 6192 Sauer@stadt-muenster.de / Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/0326/2019 mensgruppen realisieren. Auch lokal zunehmend na chgefragte Gemeinschaftswohnformen zugun s- ten von Baugruppen, Projektgenossenschaften oder Bewohnergemeinschaften können hier Berüc k- sichtigung finden. Im Eingangsbereich zum Quartier und damit im Übergang zum Stadtbereichszen t- rum sind größere Strukturen vor gesehen, die neben Wohnungen auch Raum für Büros und Diens t- leistungsnutzungen bieten. Neben den Nutzungen Wohnen und Arbeiten sollen im Plangebiet durch eine Kindertageseinrichtung mit sieben bis acht Gruppen und einen zentralen Spielplatz auch soziale Bed arfe abgedeckt werden. Das angrenzende Waldstück kann perspektivisch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im Gebiet, die zunächst bestehen bleiben wird, ist das Plankonzept so konzipiert, dass eine abschnittsweise Umsetzung möglich ist. Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Im Rahmen der Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge (26.10 bis 13.11.2016) wurde der Entwurf der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am 27.10.2016 vorgestellt. Diese gemeinsame Informationsveranstaltung für die interessierte Bürgerschaft und die künftigen Nutzer erbrachte im Fazit: die anwesenden Bürger/innen stellten die Grundzüge des Bebauungsplan -Vorentwurfes im Großen nicht in Frage – vereinzelte kritisch e Anmerkungen bezogen sich auf die bauliche Ausnutzung der Grundstücke und Fragen des Verkehrs (Belastung Westhoffstraße), die Auswirkungen der Neubebauung mit Blick auf das Thema „Entwässerung“ und „Wasserab- leitung“ bei beispielsweise Starkregen sind zu prüfen und verträglich durch die Festsetzungen im Bebauungsplan abzuwickeln es gab ein großes Interesse bezüglich Fragen zur Vermarktung, zum Kaufpreis und zur Qual i- tät der Liegenschaften Kostenaspekte Mit der Realisierung des Bebauungsplan s entstehen für die Stadt voraussichtlich Grunderwerbskos- ten in Höhe von 779.000 Euro für öffentliche Flächen. Weiteres Verfahren Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wird in den Monaten Juni / Juli 2019 erfolgen. Die Rechtskraft des Bebauungsplans ist vorbehaltlich der Erkenntnisse und Befassung mit den Anregu n- gen aus der Offenlegung noch in diesem Jahr realistisch. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Planverkleinerung
V-0326-2019-Anlage-1-Begruendung
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 26
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0326/2019
Begründung
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590:
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Inhalt Seite
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 3
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3
5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 4
6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 4
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 6
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................................... 7
6.2.4 Firstrichtung, Dachform ..................................................................................................... 8
6.2.5 Material, Farbgebung ........................................................................................................ 8
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................ 8
6.2.7 Freiflächen, Begrünung ..................................................................................................... 9
6.2.8 Werbeanlagen ................................................................................................................... 9
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................... 9
6.4 Entwässerungsplanung und Überflutungsnachweis.................................................................. 12
6.4.1 Entwässerungsnachweis Kinderhaus ............................................................................... 12
6.4.2 Entwässerungsplanung Plangebiet .................................................................................. 14
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 16
6.6 Wald und Grünflächen ............................................................................................................... 16
6.7 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 17
6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 17
6.9 Kampfmittel ................................................................................................................................ 17
6.10 Bodendenkmäler ....................................................................................................................... 18
7 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 18
8 Auswirkungen auf die Umwelt ............................................................................................................. 18
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung ........................................................................... 19
8.1.1 Menschen ......................................................................................................................... 19
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 20
8.1.3 Fläche und Boden ............................................................................................................ 21
8.1.4 Wasser ............................................................................................................................ 22
8.1.5 Klima / Luft ........................................................................................................................ 23
8.1.6 Landschaft / Ortsbild ......................................................................................................... 23
8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................. 24
8.2 Zusammenfassung .............................................................................................................. 24
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 26
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 26
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 26
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Der überwiegende Teil des Plangebiets ist aktuell unbeplant und umfasst das ehemalige B e-
triebsgelände einer Gärtnerei. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Aufgabe
des Betriebs. Im Rahmen der Betriebsaufgabe wurde ein Großteil der Flächen an die Stadt
Münster veräußert. Als Grundlage für den Bebauungsplan dient der städtebaul iche Entwurf des
Preisträgers im städtebaulichen Wettbewerb „Quartier Moldrickx“. Ausgehend von diesem Ent-
wurf beabsichtigt die Stadt Münster im Einvernehmen mit den Eigentümern eine Wohnbebau-
ung mit ca. 240 Wohneinheiten zu realisieren.
Da das Plangebiet durch seine Lage im Zentrum von Kinderhaus bestens für die Schaffung von
Wohnraum für verschiedenste Zielgruppen geeignet ist, sollen durch die Aufstellung des B e-
bauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung geschaffen wer-
den.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 590 wird im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Die
hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor:
- es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung;
- die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet inklusive der Bebauungspläne, die in
einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt worden
sind, ist kleiner als 20.000 m²;
- die Planung ermöglicht/umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen;
- Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.
In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung. Die Umweltbelange
werden jedoch in die Planung und deren Abwägung eingestellt. Die Vermeidungsgrundsätze
des § 1 a Abs. 3 BauGB werden in der Planung und deren Abwägung berücksichtigt.
2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 590 umfasst das ehemalige Gärtnereigelände
zwischen Westhoffstraße und der Straße „Langebusch“ gegenüber dem Stadtbereichszentrum
des Stadtteils Kinderhaus einschließlich eines kleinen Waldstücks sowie zwei angrenzende
Grundstücke im Bereich der Straße „Langebusch“. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplans liegen damit die Grundstücke:
Gemarkung Münster,
Flur 86, Flurstück Nr. 17, Nr. 105, Nr. 383, Nr. 478, Nr. 491, Nr. 492, Nr. 493, Nr. 494 und Teile
des Flurstücks Nr. 16
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 590 sind in der Plan-
zeichnung durch einen grauen Farbstreifen festgesetzt.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 26
3 Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierun gsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche als „Allgemeinen Sied-
lungsbereich“ dar.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Geltungsbereich des
Bebauungsplans als Wohnbaufläche dar. Die Inhalte des Bebauungsplans sind daher im Sinne
des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus den Darstellungen des FNPs entwickelt.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 590 ist aktuell überwiegend unbeplant. Eine Teil-
fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 515: Kinderhaus – Erweiterung Zent-
rum Kinder haus. Der Bebauungsplan wurde im Rahmen der Erweiterung des Stadtbereichs-
zentrums aufgestellt. Er setzt angrenzend an das Plangebiet ein allgemei nes Wohngebiet (WA)
fest. Um die Umsetzung des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Wettbewerb zu ermögl i-
chen, ist in einem Teilbereich eine Anpassung der Festsetzungen erforderlich.
Eine weitere Fläche liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 106: Teilab-
schnitt X Kinderhaus – Brüningheide. Der Bebauungsplan Nr. 106 X setzt entlang des westl i-
chen Abschnitts der Straße „Langebusch“ ein reines Wohngebiet fest. Das Flurstück Nr. 383
war in diesem Bebauungsplan bisher als Verkehrsfläche fes tgesetzt. Eine Erschließung des
Plangebiets für PKW ist über dieses Flurstück aufgrund des Waldstücks, das im westlichen B e-
reich des Plangebiets entstanden ist, nicht mehr möglich. Es ist daher vorgesehen, über die
Änderung der Festsetzung zu einer öffentl ichen Grünfläche mit der Zweckbindung „Park“ eine
Anbindung an den Grünzug „Langebusch“ herzustellen.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 590 treten die betroffenen Teile der beiden benannten
Bebauungspläne außer Kraft.
4 Räumliche und strukturelle Situation
Das ca. 4,3 ha große Plangebiet befindet sich rund 4 km nördlich der Innenstadt von Münster
im Stadtteil Kinderhaus, in direkter Nachbarschaft zum Stadtbereichszentrum. Dieses bietet in
fußläufiger Entfernung zum Plangebiet ein großes Spektrum an Versorgungseinrichtungen.
Das Gebiet liegt eingebettet in das bestehende Siedlungsgefüge. Bis auf zwei Anknüpfung s-
punkte an öffentliche Straßen (Langebusch, Westhoffstraße) werden die Grenzen des Plang e-
biets durch die Gartenbereiche der umgebenden Wohngebäude definiert.
Bei der direkt angrenzenden Bebauung handelt es sich überwiegend um eingeschossige Ei n-
familienhäuser – teils freistehend, teils Reihen- oder Doppelhäuser, überwiegend aus den
1950er und 1980er Jahren. Das Stadtbereichszentrum östlich des Plangebiets ist mit bis zu
sechsgeschossigen Gebäuden bebaut. Nördlich der Straße „Langebusch“ schließen, abg e-
schirmt durch hohen Baumbestand, vier - bis zehngeschossige Mehrfamilienhäuser an. Sie bi l-
den den Übergang zu den bis zu 11 Geschossen hohen Mehrfa milienhäusern an der Josef -
Beckmann-Straße.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 26
Das Plangebiet war vor dem Rückbau überwiegend mit Gewächshäusern bebaut. Im südlichen
Bereich waren Felder angelegt. Im Westen des Plangebiets sind mehrere Wohnhäuser vorhan-
den, die auch nach Rechtskraft des Bebauungsplans zunächst überwiegend erhalten und weiter
genutzt werden sollen. Westlich an die Wohnhäuser angrenzend befindet sich ein rund 0, 54 ha
großes Waldstück. Durch das Plangebiet verläuft die überwiegend verrohrte ehemalige Trasse
des Igelbachs (Wasserlauf-Nr. 332846).
5 Planungsziele
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 590 ist es , das Plangebiet zu einem Wohnquartier
zu entwickeln, welches in einem räumlichen Teilbereich die Nutzungen Wohnen und Arbeiten
vereint. Für den Stadtteil können damit in integrierter Lage Wachstums- und Entwicklungspo-
tenziale eröffnet werden. Der angestrebten städtebaulichen Struktur des Plangebiets liegt der
städtebauliche Entwurf des Preisträgers im Wettbewerb „Quartier Moldrickx“ zugrunde.
Der Entwurf vermittel t in der dargestellten Dichte zwischen den Anforderungen aufgrund der
zentralen Lage des Gebiets und den Anforderungen einer Verträglichkeit in Bezug auf die klein-
teiligen Strukturen der bestehenden Wohnbebauung. Insgesamt können im Quartier rund 240
Wohneinheiten realisiert werden. Während entlang der Erschließungsachse überwiegend Mehr-
familienhäuser vorgesehen sind, wird für die Wohnhöfe im zentralen Bereich eine Mischung von
Mehrfamilien- und Reihenhäusern angestrebt. Damit lassen sich Angebotsqualitäten für unter-
schiedliche Ziel - und Einkommensgruppen realisieren. Auch lokal zunehmend nachgefragte
Gemeinschaftswohnformen zugunsten von Baugruppen, Projektgenossenschaften oder B e-
wohnergemeinschaften können hier Berücksichtigung finden. Im Eingangsbereich zum Quartier
und damit im Übergang zum Stadtbereichszentrum sind größere Strukturen vorgesehen, die
neben Wohnungen auch Raum für Büros und Dienstleistungsnutzungen bieten.
Neben den Nutzungen Wohnen und Arbeiten sollen im Plangebiet durch eine Kindertagesei n-
richtung (Kita) mit sieben bis acht Gruppen und einen zentralen Spielplatz auch soziale Bedarfe
abgedeckt werden. Das angrenzende Waldstück kann perspektivisch für die Öffentlichkeit z u-
gänglich gemacht werden. Aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im Gebiet, die zunächst
bestehen bleiben wird, ist das Plankonzept so konzipiert, dass eine abschnittsweise Umsetzung
möglich ist.
6 Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um die beabsichtigte städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung zu gewährleisten, werden die folgenden Punkte als Grundzüge der Pl a-
nung definiert:
- die Entwicklung eines Wohnquartiers mit ergänzenden Nutzungen
- eine angemessene städtebauliche Dichte, die der zentralen Lage, aber auch der an-
grenzenden Wohnbebauung Rechnung trägt
- das städtebauliche Konzept (Anordnung der Gebäude und Nutzungen zueinander und
die Stellung der Gebäude allgemein)
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 26
- ein angemessenes Verhältnis von überbauter zu unbebauter Fläche sowie ein ausrei-
chendes Maß an Freiflächen
- das Erschließungskonzept (Kategorisierung der verschiedenen Straßenräume)
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept des Vorhabens zu sichern.
6.2.1 Art der baulichen Nutzung
Um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung zu sichern, werden als zulässige Art
der baulichen Nutzung im Wesentlichen „Allgemeines Wohngebiet” (WA) gemäß § 4 BauNVO
und nur in einem kleinen Teilbereich „Mischgebiet“ (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.
Die Wohnhöfe sind als WA 1 festgesetzt. Sie sind vor Lärmimmissionen abgeschirmt und sollen
als kleine Nachbarschaften insbesondere dem Wohnen dienen. Im östlichen Bereich des Plan-
gebiets wird aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche von Wohn- und Kita-Nutzung, nach den
Kategorien WA2 (Wohnen) und WA 3 (Kita) differenziert. Im WA 2 wird eine stärkere Nutzung s-
mischung angestrebt. Als ausnahmsweise zulässige Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO
werden Gartenbaubetriebe und Tanks tellen in den WA -Gebieten aufgrund des von ihnen aus-
gehenden Störfaktors für die Wohnbebauung ausgeschlossen.
Aus demselben Grund und aufgrund der kleinteiligen überbaubaren Flächen sind Gartenbaube-
triebe und Tankstellen auch in dem MI ausgeschlossen. Die festgesetzte MI -Fläche befindet
sich innerhalb des im Einzelhandels - und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2018 1 ausgewiesenen
zentralen Versorgungsbereichs (vgl. Abbildung 1). Direkt angrenzend an das Stadtbereichs-
zentrum dient sie durch eine Kombination aus Wohnnutzung und verträglicher Zentrumserwei-
terung der Belebung des Quartiers und der Stärkung des Zentrums. Der Fokus liegt vor allem
auf einer Nutzungsmischung mit eher kleinteiligem Besatz. Die potenziellen Störungen, di e
durch die Nutzer von Spielstätten im engeren Umfeld des Stadtteilzentrums erzeugt werden
können, sind geeignet, hier die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu beeinträchtigen.
Damit eine Niveauabsenkung – Trading-Down-Effekt – sowie negative städtebauliche Auswi r-
kungen auf die angrenzenden Wohngebiete vermieden werden, soll eine Entwicklung zum
Spielhallenstandort hier nicht erfolgen. Vergnügungsstätten im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 sowie
§ 6 Abs. 3 BauNVO sind daher unzulässig.
1 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Münster: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/61_stadtplanung/pdf/einzelhandel/einzelhandels-_und_zentrenkonzept_muenster_fortschreibung_2018.pdf
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 26
Abbildung 1: Zentraler Versorgungsbereich Kinderhaus/Idenbrockplatz
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl, der G e-
schossflächenzahl, der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen Gebäudehöhen
definiert.
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der in § 17 Abs. 1 BauNVO definierten Obe r-
grenze für allgemeine Wohngebiete auf 0,4 und für Mischgebiete auf 0,6 festgesetzt. Die g e-
mäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO zulässige Überschreitung dieser Grundflächenzahl durch G a-
ragen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie baulichen Anlagen unterhalb
der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird, wird mit 0,85 gering-
fügig erhöht. Begründet ist diese Festsetzung in dem Bestreben , in der zentralen Lage des
Plangebiets eine hohe Ausnutzung mit Wohnraum zu erreichen. Daraus ergeben sich ent spre-
chend kleine Grundstückszuschnitte. Um die verbleibenden privaten Freiräume aufzuwerten
und damit einhergehend die städtebaulichen Qualitäten des Quartiers zu sichern, ist für das
Plangebiet ein relativ hoher Anteil an Tiefgaragen vorgesehen, welcher die hohe Ausnutzung
hinsichtlich der GRZ bedingt.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird für die Gebäude in den WA und im MI gemäß § 17 Abs. 1
BauNVO auf 1,2 festgesetzt. Durch die Einhaltung der Obergrenzen wird eine verträgliche Ei n-
gliederung der Planung in die Umgebung sichergestellt.
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Münster1
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 26
Höhe baulicher Anlagen und Geschossigkeit
Geplant ist eine Bebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung einf ü-
gen soll. Durch die Lage zwischen Einfamilienhausgebieten und Stadtbereichszentrum sind die
Gebäudehöhen gestaffelt und steigen nach Osten zum Stadtbereichszentrum hin an. Hoc h-
punkte mit vier und fünf Geschossen bilden Anfang und Ende der zentralen Erschließungsac h-
se. Die übrigen Mehrfamilienhäuser entlang der Achse vermitteln mit ihrer Dreigesc hossigkeit.
Um eine klare Raumkante auszubilden und die Idee hinter dem städtebaulichen Entwurf abz u-
sichern, sind die Geschossigkeiten im WA 2 und im MI als zwingend festgesetzt. In den Wohn-
höfen (WA1) ist eine Durchmischung mit drei- und zweigeschossigen Gebäuden vorgesehen.
Aufgrund der Staffelung in der Höhenentwicklung innerhalb einzelner Baukörper sind für WA 1,
WA2 und MI absolute Höhen für die verschiedenen Geschosszahlen festgesetzt.
Für das MI wurden aufgrund der zulässigen Nutzungen größere Deckenhöhen als für eine reine
Wohnnutzung angenommen. Das Kitagebäude kann auch bei größeren Raumhöhen dreig e-
schossig bis zu einer Bauhöhe 2 (BH) von 11,00 m errichtet werden. In allen Gebietskategorien
sind Hausgruppen im Sinne einer architektonischen Einheitlichkeit im Hinblick auf die Höhen
einheitlich zu gestalten.
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist die Oberkante Fertigfußboden im Erdges choss (OKFF
EG). Die OKFF EG ist für die Baufelder jeweils als Maximalmaß in Meter über Normalhöhennull
festgesetzt. Um für die Erdgeschossbereiche Schutz vor Überflutungen, beispielsweise bei
Starkregenereignissen zu bieten, wurden bei den jeweiligen Fest setzungen der OKFF EG Zu-
schläge von 0,40 m zu den geplanten Straßenhöhen berücksichtigt.
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Bauweise und zu überbaubaren Grun d-
stücksflächen werden die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses und damit verbunden auch
die Eingliederung der Planung in die Umgebung abgesichert.
Die Gebäude sind bis auf die Kita (WA
3) in einer offenen Bauweise zu errichten. Die offene
Bauweise ermöglicht es, auch im Bereich der Mehrfamilienhäuser, Gebäude grenzständig als
Doppel- oder Reihenhäuser bis zu einer Länge von insgesamt 50,00 m zu errichten. Um archi-
tektonische Einheitlichkeit im Gebiet zu gewährleisten, sind Hausgruppen zu den Erschli e-
ßungsflächen hin in einer Flucht zu errichten.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind überwiegend durch Baugrenzen definiert. In dem
WA
2 und dem MI sind zusätzlich entlang der öffentlichen Verkehrsflächen Baulinien festgesetzt,
um die Herausbildung von klaren Raumkanten im Eingangsbereich zum Quarti er sicher zu stel-
len. Kleinteilige Rücksprünge in den Obergeschossen, wie sie der städtebauliche Entwurf vor-
sieht, sind mit dieser Zielsetzung vereinbar. Zusammen mit der Festsetzung, dass das oberste
Vollgeschoss in den WA 1 und WA 2 maximal 80 % der Grundf läche des darunter liegenden
Vollgeschosses betragen darf, wird die Umsetzung der städtebaulichen Figur aus dem Wettbe-
werb abgesichert. Gleichzeitig bieten die Festsetzungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität
für die Bauherren.
2 Die Bauhöhe ist definiert als die oberste Attikakante des Flachdachs.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 26
Um eine optimale Ausnutzung der Baufelder zu ermöglichen, können Terrassen und Balkone
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegen. Die Überschreitung der Baugrenze kann bis zu
3,00 m betragen, sofern die Anlagen eine Gesamttiefe von 3,00 m nicht überschreiten.
6.2.4 Firstrichtung, Dachform
Entgegen der in der Umgebung prägenden Dachform „Satteldach“ wird für das Plangebiet als
Dachform „Flachdach“ festgesetzt. Damit wird das Bild eines eigenständigen, ganzheitlichen
Quartiers gestärkt. Zudem können durch die Begrünung der Flachdächer Verdunstungsflächen
geschaffen werden, die einen elementaren Beitrag zum Entwässerungskonzept für das Plang e-
biet leisten (vgl. 6.4).
6.2.5 Material, Farbgebung
Material und Farbe der Fassaden sowie der Dacheindeckung sind bei Hausgruppen im Sinne
einer architektonischen Einheitlichkeit gleich zu gestalten. Der Bebauungsplan trifft differenzier-
te Festsetzungen hinsichtlich der Fassadengestaltung der Gebäude. Insgesamt werden drei
verschiedene Zonen („A“, „B“, „C“) definiert (vgl. Abbildung 2). Ziel die ser Zonierung ist es die
Leitidee hinter dem städtebaulichen Entwurf ablesbar zu machen und zu betonen.
Abbildung 2: Leitlinien zur Fassadengestaltung
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen
Stellplätze
Bereich „A“ – Hauptmaterial: Klinker rotbraun
Bereich „B“ – Hauptmaterial: Klinker beige bis hell
grau
Bereich „C“ – Hauptmaterial: Stein- oder Putzmate-
rial
Als Nebenmaterial in allen Bereichen zulässig:
in untergeordnetem Umfang ein abweichendes Mate-
A
C
C
B
B
B
Quelle: stadtraum Architektengruppe, Düsseldorf
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 26
Um die Versiegelung der privaten Grünflächen zu beschränken, sind für das WA1, das WA2 und
das MI Gemeinschaftsanlagen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs vorgesehen. Stell-
plätze sind ausschließlich innerhalb dieser Flächen zulässig. Für die Wohnhöfe im WA1 ist eine
Kombination von ebenerdigen Stellplätzen und Tiefgaragen vorgesehen. Je Wohnhof soll es ein
Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage geben. Die ebenerdigen Stellplätze in den Wohnhöfen sind of-
fen, d.h. ohne Überdachung und Seitenwände, herzustellen. Carports und sonstige Überdac h-
ungen sind damit ausgeschlossen. Dieser Festsetzung liegt das Ziel zugrunde die Wohnhöfe
als attraktive, möglichst offene Aufenthaltsräume zu gestalten. Durch die kompakten Strukturen
im Gebiet und die teils doppelseitige Anordnung der Stellplätze würde eine durchgehende
Überdachung eine beengte, tunnelartige Raumwirkung erzeugen. Im WA
2 und im MI sind aus-
schließlich Tiefgaragen vorgesehen. Um die Gestaltung der Außenflächen der Kita im WA3 fle-
xibel zu halten, sind hier Stellplätze und Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen z u-
lässig.
Nebenanlagen
Aufgrund der kompakten Grundstückszuschnitte und damit verbunden der A bsicherung von
nicht versiegelten privaten Freiräumen, sind Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO in den WA1,
dem WA2 und dem MI außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Abstel l-
anlagen für Abfallbehälter oder Fahrräder sind von dieser Festset zung ausgenommen und da-
mit uneingeschränkt zulässig.
6.2.7 Freiflächen, Begrünung
Die Festsetzungen im Zusammenhang mit Freiflächen und Begrünung zielen im Wesentlichen
darauf ab, Flächen für die Verdunstung von Regenwasser zu sichern und das allgemeine E r-
scheinungsbild des Quartiers sowie sein Mikroklima positiv zu beeinflussen. Versiegelte Fl ä-
chen wie die Flachdächer und die Decken von Tiefgaragen sind mit Substratschichten zu bede-
cken. Gemeinschaftsstellplatzanlagen (GSt) sind aufzuwerten, indem je angefangener sechs
Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum wie Spitzahorn, E iche oder Linde fachgerecht ge-
pflanzt, dauerhaft erhalten und ggf. ersetzt wird. Für die Bäume ist dabei eine Pflanzfläche von
mindestens 2,00 m Breite und einer offenen Vegetationsfläche von 6,00 m² vorzusehen. Um ein
einheitliches städtebauliches Bild zum Straßenraum hin zu erreichen, ist für jede Stellplatzanl a-
ge im Auftakt der Zufahrt zum Wohnhof jeweils ein Baumstandort fest definiert. Eine Gestaltung
der Stellplatzflächen mit wasserdurchlässigen Materialien ist aufgrund der hohen Grundwasser-
stände, die das Rückhaltevermögen des anstehenden Untergrundes stark begrenzen, nicht ziel-
führend und damit nicht vorgesehen.
6.2.8 Werbeanlagen
Um die städtebaulichen Qualitäten des Plangebiets abzusic hern, sind Werbeanlagen nur in
dem MI zulässig. In Anlehnung an die Festsetzungen zu Werbeanlagen im Stadtbereichszent-
rum sind Werbeanlagen in ihrer Lage, Größe und Form beschränkt.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
Anbindung an das Hauptverkehrsnetz
Das Plangebiet ist über zwei Anknüpfungspunkte an das vorhandene Straßennetz angeschlos-
sen. Die Haupterschließung erfolgt von Osten her über die Westhoffstraße im Bereich der heu-
tigen Zufahrt. Da die Anforderungen an die Erschließung des Gebiets bereits im Zug e des Um-
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 26
baus der Westhoffstraße berücksichtigt wurden, ist eine funktionierende Anbindung sicherg e-
stellt. Auch eine Spur für Linksabbieger ist an dieser Stelle bereits vorhanden. Eine Nebener-
schließung ist von Norden her über die Straße „Langebusch“ vorges ehen. Beide Straßen sind
geeignet, die Mehrverkehre durch das neue Wohngebiet aufzunehmen.
Um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes zu überprüfen, wurde zunächst die Ausgangss i-
tuation betrachtet. Für die Westhoffstraße liegen Zählungen für die beiden nördlich und südlich
angrenzenden Kreisverkehre vor. Maßgeblich für die Betrachtungen hier sind die Zahlen für den
südlichen Kreisverkehr Westhoffstraße / Am Burloh vom 21.04.2016. Aus diesem fahren wer k-
täglich 8.371 Kraftfahrzeuge (Kfz) – 761 Kfz in der maßgebenden nachmittäglichen Spitzen-
stunde – in den zur Einfahrt des Wohngebiets gelegenen Arm der Westhoffstraße nach Norden.
Dieser ist nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006 (RASt 06 ) als „Verbin-
dungsstraße“ klassifiziert und kann demnach eine Verkehrsstärke von 800 bis 2.600 Kfz in der
Stunde aufnehmen. Für die Straße „Langebusch“ wurde eine Querschnittszählung veranlasst.
Diese wurde am 12.07.2017 durchgeführt und ergab eine tägliche Benutzung der Straße durch
462 Kfz – 42 Kfz in der nachmittäglichen Spitzenstunde. Die Straße „Langebusch“ wird gemäß
RASt 06 als „Sammelstraße“ angesehen und ist demnach für 400 bis 800 Kfz in der Stunde
ausgelegt.
Ausgehend von der Ist -Situation wird die vom Bund veröffentlichte Verkehrsverflechtungspro g-
nose, die ein natürliches Ansteigen der Verkehre vorsieht, herangezogen. Als Prognosehorizont
wird hierfür das Jahr 2035 angesetzt. Bis zu diesem Jahr wird der Verkehr näherungsweise um
3,2% zunehmen.
Das natürliche Verkehrswachstum wird um die Neuverkehre durch das neue Baugebiet ergänzt.
Die Berechnungen der durch das Baugebiet zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbelastungen
wurden auf Basis der vorgesehenen Wohneinheiten und unter Berücksichtigung veröffentlichter
Kennwerte bzw. eigener Erfahrungswerte bestimmt. Es handelt sich bei den veröffentlichten
Kennziffern um bundesweit anerkannte Werte, die in aktuellster und gültiger Fassung im Pr o-
gramm „Ver_Bau: Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der
Bauleitplanung“ vorliegen. Das Wohngebiet löst nach der „Ver_Bau“ insgesamt an jedem Werk-
tag 1.281 zusätzliche Fahrten aus. Davon entfallen 730 Fahrten auf Verkehre durch die Wohn-
bebauung und die restlichen 551 Fahrten entstehen durch die Kita. Werden 100% der durch
das Baugebiet ausgelöst en Fahrten über die Haupterschließung der Westhoffstraße abgew i-
ckelt, so steigen die Verkehre auf dem Abschnitt der Westhoffstraße, an dem der Eingang des
Gebietes liegt, morgens um 155 auf 776 Fahrzeuge und nachtmittags um 110 auf 871 Fahrzeu-
ge in der jew eiligen Spitzenstunde an. Dies führt zu einer täglichen Belastung von 9.652 Kfz
(gegenüber 8.371 Kfz heute). Werden 100% der Verkehre über die Nebenerschließung der
Straße Langebusch abgewickelt, so steigt die Belastung auf dieser um 137 auf 180 Kfz in der
morgendlichen sowie um 87 auf 129 Kfz in der nachmittäglichen Spitzenstunde an. Dies führt
zu rund 1.800 Kfz pro Tag (gegenüber 462 Kfz heute). Beide Werte liegen sowohl morgens als
auch nachmittags deutlich unter den Belastungszahlen, die die Straßen laut RASt 06 aufneh-
men können müssen. Bei der Betrachtung handelt es sich um die jeweils maximal mögliche Be-
lastung (100 % der Verkehre auf eine Zufahrt). Da eine Verteilung der Verkehre auf beide Ei n-
gänge zum Quartier anzunehmen ist, werden die tatsächlichen Werte für beide Straßen niedr i-
ger ausfallen. Bedenken zu den Belastungen des bestehenden Verkehrsnetzes bestehen in
keinem der Fälle.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 26
Interne Erschließung im Gebiet
Die von Ost nach West verlaufende Hauptachse durch das Quartier ist, mit Unterbrechung
durch den Platz im Quartierseingang, bis zum Quartiersspielplatz als Tempo- 30-Zone geplant.
Sie erschließt beidseitig Grundstücke bzw. die Zufahrten zu den Wohnhöfen und stellt somit ei-
ne wirtschaftliche und flächensparende Erschließungsvariante dar. Zudem werden die Garten-
bereiche der Bestandsbebauung durch diese Erschließung weitestgehend vom Verkehr abg e-
rückt. Vorgesehen sind im ersten Abschnitt der Achse ein beidseitiger Gehweg sowie einseitig
straßenbegleitende öffentliche Stellplätze. Die Platzfläche im Eingangsbereich zum Quartier
(vgl. Abbildung 3 ) ist als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen und wirkt, insbesondere in
Verbindung mit der Verschwenkung der Straße, geschwindigkeitsreduzierend. Die Nebener-
schließung von der Straße „Langebusch“ her sowie die Umfahrung des Quartiersspielplatzes
werden ebenfalls als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut.
Abbildung 3: exemplarische Gestaltung Quartierseingang
Um den Bedarf an öffen tlichen Stellplätzen im Plangebiet unterbringen zu können, sind Stel l-
plätze in Senkrechtanordnung notwendig. Sie ermöglichen es , den Bedarf an öffentlichen Stel l-
plätzen flächensparend und gebündelt unterzubringen. Durch das geringe Fahrtempo bieten
sich die verkehrsberuhigten Bereiche für die Anordnung dieser Stellplätze an. Die Stellplätze im
öffentlichen Raum werden überwiegend einseitig angeordnet, um innerhalb der Verkehrsflächen
ausreichend breite Trassen für die Versorgungsträger zur Verfügung stellen zu können.
Es ist vorgesehen, zunächst nur den östlichen Teil des Gebiets (ca. 2/3 der Gesamtfläche) zu
bebauen. Die Entwicklung des westliche n Teilbereichs wird zunächst zurückgestellt. Im Zuge
des Ausbaus wird daher die vorgesehene Ringerschließung um den Quartiersspielplatz z u-
nächst verkürzt und über die festgesetzte öffentliche Grünfläche verlaufen (vgl. Abbildung 4).
Die Wohnhöfe werden jeweils über private Flächen erschlossen, die mit Geh- , Fahr-, und Lei-
tungsrechten für Anlieger und Erschließungsträ ger belegt sind. Neben Gemeinschaftsstellplät-
zen bieten diese Flächen durch Aufweitungen Kommunikations - und Aufenthaltsflächen inner-
halb der kleinteiligen Nachbarschaften.
Die Anbindung an das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel ist über die Haltestelle Idenbrock-
platz an der Westhoffstraße gesichert.
Quelle: stadtraum Architektengruppe, Düsseldorf
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 26
Abbildung 4: exemplarische Darstellung der Umfahrung im 1. Bauabschnitt
6.4 Entwässerungsplanung und Überflutungsnachweis
Für das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Moldrickx ist infolge der geplanten Erschließung
durch Wohnbebauung eine Neuordnung der Entwässerungssituation erforderlich.
6.4.1 Entwässerungsnachweis Kinderhaus
Da der Stadtteil Kinderhaus in hohem Maß von dem Starkregenereignis im Jahr 2014 betroffen
war, hat das Tiefbauamt der Stadt Münster unabhängig von diesem Bebauungsplanverfahren
umfassende Berechnungen für den Stadtteil durchgeführt.
Dimensionierung und Nachweise
Bei entwässerungstechnischen Planungen sind für die Entwässerungsanlagen Nachweise zu
führen, die sicherstellen, dass bestimmte Regenereignisse schaden frei abgeleitet werden kön-
nen. Welche Regen (sog. Bemessungsregen) zu Grunde zu legen und wie die Nachweise zu
führen sind, ist in Regelwerken festgelegt. Entscheidend ist, ob es sich um eine Neu- und Sa-
nierungsplanung handelt sowie die Gebietskategorie (z.B. Wohngebiet, Stadtzentrum, etc.).
Für Neu- und Sanierungsplanungen der Kanalisation in einem Wohngebiet sind z.B. die folgen-
den Nachweise zu führen:
1. Überstaunachweis: ein dreijähriger Regen (Regen mit einer statistischen Wiederkehrzeit
von drei Jahren, entspricht ca. Starkregenindex 1) muss im Kanalnetz abgeleitet werden
können, ohne aus den Schächten auszutreten
Quelle: stadtraum Architektengruppe, Düsseldorf
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 26
2. Überflutungsnachweis: ein 20- jähriger Regen (Regen mit einer statistischen Wiede r-
kehrzeit von 20 Jahren) darf aus den Schächten austreten, wenn dadurch keine Schä-
den verursacht werden. Z.B. darf dieses austretende Wasser keine Erdgeschosse über-
fluten, es darf sich aber z.B. im Straßenraum, auf Park- oder Grünflächen ausbreiten.
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Nachweisen für die Kanalisation und Nachweisen
für Gewässer. Für Gewässer ist nachzuweisen, dass ein 100- jähriges Ereignis schadensfrei
abgeleitet werden kann.
Starkregen
Für die Einordnung von Starkregen und zur vereinfachten Kommunikation wurde der
„Starkregenindex“ entwickelt. Dieser ordnet ähnlich wie die Richterskala bei Erdbeben die R e-
genereignisse auf Grundlage der statistischen Wiederkehrzeiten einem Index zu.
Entwässerungsanlagen müssen die Regen des Index eins bis drei schadensfrei ableiten kön-
nen (Überstaunachweis). Für den Index vier bis fünf müssen Überflutungsnachweise geführt
werden. Für alle darüber hinausgehenden Ereignisse (Index 6 bis 12) ist Risikominimierung und
Schadensbegrenzung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe zu betreiben. Das heißt neben
der Kommune müssen sich auch die Grundstückseigentümer selbst im Rahmen des Möglichen
gegen Überflutungsschäden schützen (z.B. Objektschutz, angepasstes Verhalten im Katastro-
phenfall).
Der Regen vom 28.07.2014 ist dem Index 12 zuzuordnen und liegt weit außerhalb jeder statisti-
schen Einordnung. Schätzungen benennen hier beispielsweise eine statistische Wiederkehrzeit
von über 10.000 Jahren.
Entwässerungstechnische Anlagen können (und dürfen) aus technischen und aus wirtschaftl i-
chen Gründen für derartige Ereignisse nicht ausgelegt werden. Es ist festzuhalten, dass es
auch zukünftig keinesfalls möglich sein wird, Ereignisse dieser extremen Größenordnung scha-
densfrei abzuleiten.
Berechnungsmethoden
Bislang wurden Kanalnetze und Gewässer im Computermodell nachgebildet und mit den ent-
sprechenden Bemessungsregen belastet. Im Ergebnis ergab sich daraus im Wesentlichen die
Aussage, ob und wieviel Wasser über welchen Zeitraum aus einem Schacht austritt.
Mittlerweile kann zusätzlich die Oberfläche und die örtliche Topographie (Geländehöhen, G e-
bäude, Mauern, Bordsteinkanten, etc.) mit berechnet werden. Das Kanalnetzmodell wird dazu
um das Oberflächenmodell ergänzt. Die sehr aufwändigen Simulationen (Berechnungsdauer
der Software z.T. mehrere Tage) ergeben die folgenden Ergebnisse:
- Aussage, ob und wieviel Wasser über welchen Zeitraum aus einem Schacht austritt,
- wohin das Wasser fließt, das aus einem Schacht austritt, über welchen Zeitraum es sich
in welcher Höhe hält,
- wieviel unmittelbar auf die Oberfläche regnet und wohin dieses Wasser fließt,
- wie sich die Kombination aus dem Wasser verhält, das aus dem Kanal austritt und dem
Wasser, das oberflächlich direkt abfließt.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 26
Diese sogenannten gekoppelten Berechnungen sollen sukzessive für das gesamte Stadtgebiet
durchgeführt werden. Priorisiert werden dabei die Gebiete, die vom Starkregen 2014 am mei s-
ten betroffen waren. Daher wurden auf dieser Grundlage bereits für den gesamten Stadtteil
Kinderhaus zwei Gutachten „Kinderhaus West“ (westlich des Kinderbachs) und „Kinderhaus
Ost“ (östlich des Kinderbachs) von einem externen Fachbüro (Dr. Pecher AG) aufgestellt. Um
die Realitätsnähe der Berechnungen sicher zu stellen, wurde der Modellaufbau durch eine um-
fangreiche Messkampagne (Niederschlag, Abfluss im Kanalnetz Kinderhaus) begleitet und kal i-
briert.
Die Ergebnisse der Gutachten wurden auf zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt.
Die Gutachten sind vollumfänglich einsehbar.
Kinderhaus / Baugebiet „Moldrickx“
In den Gutachten wurden Simulationen für Kanal und Oberfläche für die folgenden Zustände
berechnet:
1. Bestandszustand
2. Prognosezustand = Bestandszustand zzgl. sämtlicher denkbarer Nachverdichtungen
Im Zuge der Planungen zum Baugebiet Moldrickx wurde das Gutachten „Kinderhaus West“ um
den städtebaulichen Entwurf ergänzt und erneut durchgerechnet. Auf dieser Grundlage wurden
die Höhenlage des Baugebiets und das Kanalnetz sowie das verrohrte Gewässer im Gebiet di-
mensioniert und die Leistungsfähigkeit der Anlagen nachgewiesen. Da das Modell neben dem
Baugebiet selbst auch das umliegende Siedlungsgebiet westlich des Kinderbachs beinhaltet,
können sämtliche Auswirkungen auf die Entwässerungssituation durch die Bebauung nachvol l-
zogen und in den Planungen berücksichtigt werden. Für die entwässerungstechnischen Pl a-
nungen des Baugebiets wurden alle erforderlichen Nachweise (Überstau T=3a, Überflutung
T=20a) durch das Büro Dr. Pecher AG geführt. Die Simulationen und Berechnungen wurden
mittels der derzeit genauesten und umfangreichsten Berechnungsmethode durchgeführt. Aus
entwässerungstechnischer Sicht sind keine negativen Auswirkungen auf das Baugebiet oder
die angrenzenden Siedlungsbereiche zu erwarten.
6.4.2 Entwässerungsplanung Plangebiet
Über das Plangebiet verläuft die ehemalige Trasse des Igelbachs ( Wasserlauf-Nr. 332846), die
gemäß Vorgabe der Unteren Wasserbehörde auch weiterhin den wasserrechtlichen Status
„Gewässer“ beibehält und als solches in der Planung berücksichtigt werden muss (vgl. Kap.
8.1.4).
Das geplante Wohngebiet soll im Trennsystem entwässert und im Bereich der Westhoffstraße
über eine neue Haltung DN 800 ( Länge ca. 30 m) an den Bestand angeschlossen werden. Das
Gewässer wurde in die entwässerungstechnischen Dimensionierungs - und Nachweisberec h-
nungen des Gesamtgebiets mit einbezogen und ist damit Teil des Entwässerungskonzepts des
Plangebiets. Die Gewässertrasse, die aktuell aus offenen und baulich stark beschädigten ver-
rohrten Abschnitten besteht, wird durch eine wesent lich leistungsfähigere Anlage, bestehend
aus einem offenen Abschnitt und einer neuen Verrohrung ersetzt. Das Gewässer wird zukünftig
im Bereich zwischen Eimermacherweg und neuer Hauptverkehrsachse des Baugebiets offen,
innerhalb der Hauptverkehrsachse verr ohrt verlaufen. Die verrohrte Gewäs serachse wurde ge-
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 26
mäß der wasserrechtlichen Anforderungen für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) dimensi-
oniert und mit einem Durchmesser von DN 600 geplant.
Für die Zeit der ersten Bauphase verläuft der offene Abschnitt des Gewässers auf einer Länge
von ca. 100 m zwischen dem bestehenden offenen Abschnitt im Bereich des Eimermacherwegs
Nr. 20 und der bis zu diesem Zeitpunkt hergestellten Hauptverkehrsachse. Mit abschließender
Fertigstellung des Baugebiets wird auch die H auptverkehrsachse in westlicher Richtung verlän-
gert. In diesem Zuge soll der endgültige Zustand des Gewässers hergestellt werden. Die Ver-
rohrung verlängert sich in diesem Schritt um ca. 50 m, DN 600. Der Endz ustand des offenen
Abschnitts verläuft dementsprechend auch in westlicher Richtung versetzt auf einer Länge von
ca. 60 m. Die Zugänglichkeit zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Gewässertrasse muss in
jedem Fall sichergestellt sein, dazu ist ein Streifen von mindestens 3 m Breite entlang der Tra s-
se freizuhalten.
In der Haupterschließungsachse des Baugebiets werden ein Schmutzwasserkanal und das ver-
rohrte Gewässer verlegt, in den übrigen Straßen werden jeweils ein Schmutz - und ein Regen-
wasserkanal verlegt, über die die Grundstücke erschlossen werden. Die unmittelbar an der
Hauptverkehrsachse liegenden Grundstücke schließen mit der Niederschlagsentwässerung
unmittelbar an der Verrohrung an. Die an den seitlichen Stichstraßen liegenden Gebäude ent-
wässern über einen Regenwasserkanal DN 300 in das verrohrte Gewässer.
Kanalnetz und Gewässer erhalten den Nachweisen (vgl. 6.4.1) entsprechende Rohrdurchmes-
ser. Eine maßgebliche Aufhöhung der Geländehöhen im gesamten Baugebiet ist gemäß der
Nachweise zur Einhaltung des erforderlichen Überstau - und Überflutungsschutzes nicht erfo r-
derlich. Lediglich im Bereich zur Einmündung in die Westhoffstraße s ollten die Geländehöhen
auf ca. 53,30 NHN angehoben werden, um einen Wasseraustritt bei maßgeblichen Nieder-
schlagsereignissen verhindern zu können. Um die erforderlichen Übers tau- bzw. Überflutungs-
nachweise einhalten zu können, darf das Gelände im Vergleich zu den aufgemessenen B e-
standshöhen nicht vertieft werden. Aufgrund der Zwangspunkte im Anschlussbereich an die
Bestandskanalisation ist eine weitere Vergrößerung der Rohrdur chmesser für diesen Punkt
nicht zielführend.
Ein Versickerungsgutachten für das Gelände hat ergeben, dass von einer Versickerung des
Oberflächenwassers unter Betrachtung der gültigen Regelwerke abgesehen werden sollte.
Grund dafür sind die hohen Grundwasserstände, die das Rückhaltevermögen des anstehenden
Untergrundes stark begrenzen. Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel im Plangebiet au f-
grund der geplanten Schließung des Wasserwerks Kinderhaus sind laut hydrogeologischem
Gutachten der Stadtwerke Münster
3 nicht zu erwarten (vgl. Schmidt und Partner, 2017).
Die Entwässerungsplanung für das Gebiet sieht vor, den Abfluss aus dem Gebiet möglichst g e-
ring zu halten. Die begrünten Dächer sind ein wichtiger Bestandteil des Entwässerungskon-
zepts. Die Dachbegrünung dient dem verzögerten Niederschlagswasserabfluss und der teilwe i-
sen Verdunstung von Niederschlagswasser. Der Bebauungsplan enthält eine entsprechende
textliche Festsetzung zur Begrünung der Flachdächer.
Um für die Erdgeschossbereiche Schutz vor Überflutun gen, beispielsweise bei Starkregene r-
eignissen zu bieten, enthält der Bebauungsplan einen Hinweis zum Erfordernis einer, bezogen
3 https://www.stadtwerke-muenster.de/unternehmen/energie/unser-angebot-fuer-
sie/erzeugungsanlagen/wasserwerke/zukunft-der-trinkwasserinfrastruktur/gutachten.html
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 26
auf die angrenzende Erschließung, erhöhten Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF
EG). Diese sollte bei mindestens 0,30 m über Geländeniveau liegen. Bei den festgesetzten Ge-
bäudehöhen wurde diese Erhöhung entsprechend berücksichtigt.
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur
Kita
Zur Deckung der neuen und der allgemeinen Bedarfe im Stadtteil Kinderhaus ist im Plangebiet
eine Kita mit sieben bis acht Gruppen vorgesehen. Um die Belastungen durch die Hol - und
Bringverkehre für die Anwohner möglichst gering zu halten, ist die Kita verk ehrsgünstig im Ein-
gangsbereich zum Plangebiet gelegen und damit sowohl von der Westhoffstraße als auch von
der Straße „Langebusch“ aus anfahrbar. Um den Flächenverbrauch gering zu halten, ist eine
Nutzung der Kita auf drei Ebenen möglich.
Spielplatz
Durch die geplante Wohnbebauung entsteht ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Spielflächen
von rund 1.020 m². Es ist vorgesehen, einen Spielplatz der Kategorie B/C zentral im Plangebiet
in einer öffentlichen Grünfläche herzustellen. Die Herstellung der Spielplatzfläche in der vollen
Größe ist trotz Minderausbau der Grünfläche bereits im ersten Bauabschnitt möglich.
6.6 Wald und Grünflächen
Nach Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts weist das Plangebiet mit dem rund 0, 54 ha gro-
ßen Waldstück und der zentral gelegenen öffentlichen Grünfläche von rund 1.280 m² hohe Qua-
litäten auf. Zwei kleinere öffentliche Grünflächen bilden den Übergang von der zentralen E r-
schließungsachse zum Wald sowie vom Wald zu der Straße „Langebusch“.
Wald
Die festgesetzten Baukörper halt en zur Waldgrenze Abstände von mindestens 11,50 m ein.
Perspektivisch soll das Waldstück im Zuge der vollständigen Umsetzung der Planung für die Öf-
fentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es ist vorgesehen eine Fuß- und Radwegeverbindung
herzustellen, die das Plangebiet auch im Westen an die Straße „Langebusch“ anschließt.
Öffentliche Grünfläche
Der Anschluss der Fuß- und Radwegeverbindung an den Wald, sowie der Anschluss an den
Grünzug „Langebusch“ erfolgen jeweils über eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbesti m-
mung „Parkanlage“. So ist es möglich, zusammenhängende qualitätvolle Freiräume zu scha f-
fen.
Aufgrund der abschnittsweisen Entwicklung des Plangebiets (vgl. Kap. 6.3) wird die zentrale öf-
fentliche Grünfläche im Quartier in zwei Schritten hergestel lt. Im ersten Schritt wird die Fläche
im Wesentlichen die erforderliche Spielplatzfläche umfassen. Im zweiten Schritt können zudem
Qualitäten im Hinblick auf einen „Quartiersplatz“ im Sinne von Kommunikations - und Aufent-
haltsräumen geschaffen werden.
Private Grünräume
Neben dem Waldstück wurde im Plangebiet kein erhaltenswerter Baumbestand identifiziert. Pri-
vate Grünflächen sind daher außerhalb der privaten Grünräume der Gärten nicht festgesetzt.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 26
Aufschüttungen und Abgrabungen sind auf den Grundstücken unzulässig, um die Funktionalität
des Ent wässerungskonzepts sicherzustellen. Zur Abgrenzung der privaten Bereiche von den
Verkehrsflächen sind feste Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,20 m und in Kombination
mit einer zur Straßenseite angeordneten Hecke zulässig. Die Vorgaben bieten den späteren Ei-
gentümern Flexibilität in der Planung und sichern gleichzeitig das städtebauliche Bild von den
Verkehrsflächen aus gesehen.
6.7 Immissionsschutz
Auf das Plangebiet wirken Verkehrslärmimmissionen von der Westhof fstraße sowie Gewerbe-
lärmimmissionen vom Stadtteilzentrum Kinderhaus ein. Durch die zurückgesetzte Lage der WA
sind diese nur bedingt betroffen. Die Orientierungs- und Richtwerte werden eingehalten.
Gewerbelärm
Ausgehend vom Lärmgutachten zum Bebauungsplan Nr. 515 „Erweiterung Zentrum Kinder-
haus“ ist insbesondere das östlichste Baufenster (Mischgebiet) von Gewerbelärm betroffen. Es
ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich der Immissionsrichtwert (IRW) von 60 dB(A) am
Tag für Mischgebiete eingehalten wird.
Verkehrslärm
Auch der Verkehrslärm wirkt sich vor allem auf das östliche Baufenster aus. Hier wird von ver-
kehrsbedingten Lärmpegeln von bis zu 65/55 dB(A) Tag/Nacht ausgegangen . Die Orientie-
rungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ f ür MI-Nutzung werden damit
maximal um 5 dB(A) überschritten.
Um den Belastungen des östlichen Baufensters Rechnung zu tragen, sollten keine Außen-
wohnbereiche an der östlichen Stirnseite des Gebäudes vorgesehen werden. Ansonsten sind in
den mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen an
den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“
vorzusehen. Zudem sind in den entsprechenden Bereichen für Schlafräume bzw. zum Schlafen
geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassaden nicht verschlechtern.
6.8 Altlasten / Altstandorte
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt.
6.9 Kampfmittel
Für das Plangebiet wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen- Lippe (KBD) im
Rahmen einer Kampfmittelüberprüfung eine Luftbildauswertung durchgeführt. Eine Kampfmi t-
telbeeinflussung war nicht erkennbar. Sofern keine ergänzenden Erkenntnisse bekannt werden,
sind weiterführende Überprüfungsmaßnahmen nicht erforderlich.
Zu beachten ist, dass auch nach abgeschlossener Luftbildauswertung eine komplette Kamp f-
mittelfreiheit nicht bestätigt werden kann. Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der
Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbungen hin oder werden verdächtige Gegenstände o-
der Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die
Feuerwehr ist zu verständigen.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
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6.10 Bodendenkmäler
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeit igem Kenntnisstand keine Bodendenkmä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.
Das Plangebiet liegt jedoch inmitten einer bedeutenden, von Eschsiedlungen und Einzelhöfen
geprägten mittelalterlichen Siedlungslandschaft, deren Entstehungsgeschichte bis in die Kar o-
lingerzeit (8./ 9. Jahrhundert) zurückreicht. Es liegt ferner am Rande des Kinderbachtals, wel-
ches nachweislich bereits in der Jungsteinzeit (4./ 3. Jahrtausend v. Chr.) intensiv begangen
wurde und besiedelt war.
Bei Bodeneingriffen in dieser historisch gewachsenen Kulturlandschaft können jederzeit archäo-
logische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler ( kulturgeschichtliche Bo-
denfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffen-
heit) entdeckt werden. Ei ne erste Prospektion des Geländes ergab keine Hinweise auf Boden-
denkmäler.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n-
weis.
7 Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 43.916 m² 4,39 ha 100 %
Öffentliche Verkehrsfläche 5.946 m² 0,59 ha 13,5 %
Öffentliche Grünfläche 2.099 m² 0,21 ha 4,8 %
Waldfläche 5.354 m² 0,54 ha 12,2 %
Wasserwirtschaftsfläche 532 m² 0,05 ha 1,2 %
Versorgungsfläche 20 m² 0,00 ha 0,0 %
Bauflächen 29.965 m² 3,00 ha 68,3 %
davon allgemeines Wohngebiet (WA) 28.855 m² 2,89 ha 65,8 %
davon Mischgebiet (MI) 1.110 m² 0,11 ha 2,5 %
Tabelle 1: Flächenbilanz
8 Auswirkungen auf die Umwelt
Für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13a BauGB
gewählt. Im Rahmen der beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung entfallen die formale
Umweltprüfung und der Umweltbericht. Die wesentlichen Umweltbelange werden i m vorliegen-
den Umweltprotokoll zusammengefasst dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 26
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung
8.1.1 Menschen
Derzeitige Umweltsituation
Nutzungen
Das Plangebiet umfasst das Gelände einer ehemaligen Gärtnerei. Die Gärtnereigebäude und -
einrichtungen wurden abgerissen und das Gelände planiert mit Ausnahme des westlichen, mit
mehreren Wohngebäuden und als Garten genutzten Bereichs mit einem kleinen Waldstück.
Das Gelände ist eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Auswirkungen der Planung
Der Bebauungsplan setzt überwiegend Allgemeines Wohngebiet einschließlich einer Kindert a-
gesstätte sowie im östlichen Bereich untergeordnet Mischgebiet fest. Im zentralen Bereich wird
eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz angelegt. Im westlichen Teil werden die kleine Wal d-
parzelle sowie nördlich und östlich angrenzend öffentliche Grünflächen festgesetzt. Für die
Freizeit- und Erholungsnutzung dienen die öffentlichen Grünflächen mit einem Kinderspielplatz
sowie zukünftig die Waldfläche, die perspekti visch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wird. Eine Fuß- und Radwegeverbindung durch die Waldparzelle bis zur Straße „Langebusch“
ist vorgesehen.
Die neue Siedlung wird eine hohe Kompaktheit und Dichte aufweisen, so dass den öffentlich
zugänglichen Grün- und Freiräumen im Umfeld eine hohe Wichtigkeit für die Erholung und Frei-
zeit zukommt. In diesem Zusammenhang sind die Stadtteilparks Hasenbusch im Westen und
Kinderbachtal/Pastorat östlich der neuen Siedlung sowie im weiteren Umfeld die Hauptgrünz ü-
ge Vorbergshügel-Gasselstiege und Nördliches Aatal mit dem Stadtpark Wienburg zu nennen.
Diese Grünzüge stellen über Fuß- und Radwege eine Verbindung bis zur Innenstadt her.
Lärmsituation
Auf das Plangebiet wirken Verkehrslärmimmissionen von der Westhoffstraße sowie Gewerbe-
lärmimmissionen vom Stadtteilzentrum Kinderhaus ein.
Das östlichste Baufenster im Plangebiet ist verkehrsbedingten Lärmpegeln von bis zu 65/55
dB(A) Tag/Nacht ausgesetzt. Die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im
Städtebau“ für MI-Nutzung werden maximal um 5 dB(A) überschritten. Aufgrund der Lärmvorbe-
lastung sollten Außenwohnbereiche nicht an der östlichen Stirnseite des Gebäudes vorgesehen
werden.
In den mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbaubaren Grundst ücksflächen
sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im
Hochbau“ vorzusehen. Zudem sind in den entsprechenden Bereichen für Schlafräume bzw.
zum Schlafen geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die G e-
samtschalldämpfung der Außenfassaden nicht verschlechtern.
Für die Ermittlung der Gewerbelärmbelastung vom Stadtteilzentrum wurde das Lärmgutachten
zum Bebauungsplan Nr. 515 „Erweiterung Zentrum Kinderhaus“ ausgewertet. Von dem Gewer-
belärm des Stadtteilzentrums ist insbesondere das östlichste Baufenster betroffen. Auf Basis
des vorhandenen Lärmgutachtens ist davon auszugehen, dass in dem betroffenen Mischgebiet
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 26
im östlichen Planbereich der Immissionsrichtwert (IRW) von 60dB(A) am Tag für Mischgebiete
eingehalten wird.
Auf das Plangebiet wirken nicht nur Verkehrslärmimmissionen ein, sondern das Gebiet ist auch
Verursacher von Mehrverkehr (vgl. Kap. 6.3) der sich auf die angrenzenden Wohnhäuser aus-
wirkt. Hier sind insbesondere die Gebäude angrenzend an die beiden Zufahrten zum Gebiet zu
betrachten. Die Untersuchung der lärmtechnischen Auswirkungen des planbedingten Verkehrs
wurde unter der Worst -Case-Annahme, dass eine vollständige Abwicklung dieser Verkehre
über nur eine der beiden Straßen erfolgt , durchgeführt. Die Pegelerhöhung für die Gebäude im
Umfeld der Zufahrt zur Westhoffstraße steigt nach überschlägigen Berechnungen, aufgrund der
bereits vorhandenen höheren Kfz -Frequentierung auf der Westhoffstraße, nur geringfügig um
ca. 0,6 dB(A) an. Entlang der Straße „Langebusch“ erhöht sich der Lärmpegel – deutlich hörbar
– vorhabenbedingt um ca. 6 dB(A). Aufgrund der geringen Frequentierung der Straße mit 1.800
Kfz pro Tag bleiben die Lärmpegel insgesamt moderat. Der insgesamt dominierende Verkehrs-
lärm auf der Westhoffstraße führt dazu, dass bei eine r Summation des Verkehrslärms im Ei n-
mündungsbereich der Straße „Langebusch“ in die Westhoffstraße, die planungsbedingte Pegel-
zunahme in diesem Bereich eher gering bleibt (ca. 1 dB(A) Erhöhung) .Schädliche Umweltein-
wirkungen durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe sind nach den Erkenntnissen der Unters u-
chungen zur Luftreinhalteplanung der Stadt Münster an diesem Standort nicht zu erwarten.
Während der Bauarbeite n werden Lärmemissionen, Abgase und ggf. Staub und Erschütterun-
gen durch Baufahrzeuge und -maschinen auftreten. Hierbei handelt es sich um zeitlich begrenz-
te Belastungen.
Bestandbebauung
Im Plangebiet sind drei Bestandsgebäude vorhanden, die überplant werden. Durch enge A b-
stimmung mit den Eigentümern und den Fachplanungen ist sichergestellt, dass ein verträgl i-
ches Nebeneinander von Bestand und Neubau möglich und die Versorgung der Bestandg e-
bäude auch in der Bauphase gesichert ist.
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Moldrickx liegt nach Abbruch der Gärtnereigebäude
und -einrichtungen überwiegend brach (Stand: 04/2018). Im Westen befinden sich Wohng e-
bäude mit Gartennutzung sowie ein kleines Waldstück. Das Gelände zeigt überwiegend eine
geringe ökologische Wertigkeit mit Ausnahme des kleinen Waldbereichs im Westen. Die Wal d-
parzelle besteht überwiegend aus Laubbäumen, wie Eichen, Buchen, Birken sowie Nadelbäu-
men (Fichten etc.). Der Teich im Wäldchen führt bei der Begehung und nach Angaben der E i-
gentümer überwiegend kein Wasser.
Die Waldparzelle im Westen des Plangebietes bleibt erhalten und wird als Wald im Bebauung s-
plan festgesetzt. Die östliche Waldkante ist heute noch nicht vorhanden, da sich an dieser Stel-
le der Garten der noch vorhandenen Wohnhäuser befindet. Mit Rückbau der Häuser wird der
Bereich als Entwicklungsfläche für den Wald gesehen, die zur Herausbildung eines Waldsaums
genutzt werden soll. Durch eine entsprechende Anlage und Pflege des Saums, kann der Schutz
der angrenzenden Neubebauung gewährleistet werden. Südöstlich außerhalb der Waldfläche
werden Bäume und Gehölze überplant, die von den Grundstückseigentümern angepflanzt wur-
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
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den bzw. sich sukzes sive entwickelt haben. Ein Teil der Flächen wird als Wohnbauflächen g e-
nutzt. In einem anderen Teilbereich erfolgt eine Flächensicherung für eine perspektivische Ver-
legung des vorhandenen Gewässers (vgl. Kap. 8.1.4 Wasser). Die Eingriffe in die vorhandenen
Gehölzstrukturen sind an dieser Stelle jedoch gering, da der Graben für das Gewässer durch
eine bereits heute vorhandene Schneise verlaufen und durch den geringen Wasserstand sehr
gering dimensioniert sein wird.
Im Übergang zu der Haupterschließungsachse durch das Gebiet sowie zu der Straße „Lang e-
busch“ werden öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Der
Teich liegt innerhalb des Waldes und bleibt erhalten. Weitere Begrünungsmaßnahmen im Plan-
gebiet sind die Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz im zentralen Plangebiet s o-
wie die vorgesehene extensive Begrünung der Flachdächer. Eine geeignete Begrünung der
Gemeinschaftsstellplätze ist vorgesehen, indem je sechs angefangene Stellplätze ein hoc h-
stämmiger Laubbaum zu pflanzen ist. Dies erfolgt über eine textliche Festsetzung.
Als Vogelarten im Gebiet sind häufige und ungefährdete Brutvogelarten und Nahrungsgäste zu
erwarten, wie Ringeltaube, Amsel, Blau- und Kohlmeise usw. Es gibt keine Hinweise auf das
Vorkommen planungsrelevanter Arten. Dies ist in den Störungen durch die Nutzung des Gelän-
des sowie der Lage innerhalb des Siedlungsbereiches von Kinderhaus zu begründen. Generell
gilt die Bauzeitenregelung, erforderliche Rodungen von Bäumen und Gehölzen außerhalb der
Vogelbrutzeit, also zwischen Oktober und Februar des Folgejahres, durchzuführen.
Hinsichtlich der Artengruppe der Fledermäuse ist davon auszugehen, dass potentiell die G e-
hölzstrukturen und Gartenflächen im westlichen Plangebiet als Jagdraum vornehmlich für relativ
häufig vorkommende Fledermäuse des Siedlungsraumes dienen (z.B. Zwergfledermaus etc.).
Da diese Bereiche erhalten bleiben, wird diese Funktion auch zukünftig erfüllt werden können.
Mit relevanten Beeinträchtigungen der Artengruppe der Fledermäuse ist nicht zu rechnen.
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im
angewandten Verfahren nach § 13a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau-
ungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.
8.1.3 Fläche und Boden
Derzeitige Umweltsituation
Im östlichen Plangebiet ist der natürliche Bodentyp gemäß Umweltkataster ein Gley -Podsol, im
westlichen Bereich ein Braunerde -Pseudogley. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und Ver-
siegelung sind die Böden aber bereits als beeinträchtigt einzustufen. Im Bereich der Waldpa r-
zelle ist noch am ehesten von naturnäheren Bodenstrukturen auszugehen. Die Waldfläche
bleibt auf Basis der Festsetzung im Bebauungsplan dauerhaft erhalten. Altlasten-/-
Verdachtsflächen sind gemäß Umweltkataster im Plangebiet nicht bekannt.
Auswirkungen der Planung
Im Mischgebiet sowie überwiegend in den allgemeinen Wohngebieten ist eine Unterbauung mit
Tiefgaragen über die Baugrenzen hinaus vorgesehen, so dass die zulässigen Grundflächenzah-
len für diese Gebietstypen überschritten werden und mit 0,85 als Maximum ein hohes Maß er-
reichen. Dies bedeutet, dass mit der Planung in den betreffenden Bereichen eine hohe Versi e-
gelung verbunden ist. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits durch die Gebäude
und Einrichtungen der Gärtnerei in der Vergangenheit etwa die Hälfte des zur Bebauung anst e-
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 26
henden Geländes versiegelt war. Die gemäß Bebauungsplan Nr. 106 Teilabschnitt 10 mögliche
Anlage einer Verkehrsfläche im nordwestlichen Teil des Plangebietes zur Straße „Langebusch“
entfällt, stattdessen wird die Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Der hohe Versiegelungsgrad ist einerseits als nachhaltiger Eingriff in das Schutzgut Boden zu
bewerten. Andererseits entspricht die Planung dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bau-
leitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des
§ 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten
der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innen-
entwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In
diesem Sinne stellt die Wiedernutzung und Nachverdichtung der ehemaligen Gärtner ei Mold-
rickx einen Baustein zur Eindämmung des Freiflächenverbrauchs in Münster dar.
Abfall
Es ist davon auszugehen, dass im Plangebiet die üblichen Haushalts - und Siedlungsabfälle an-
fallen, die getrennt gesammelt, weiterverwendet oder entsorgt werden.
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 7.4.7 (Kulturgüter).
8.1.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Durch das Plangebiet und an seinem Rand verläuft die überwiegend verrohrte Trasse des
ehemaligen Igelbachs (Wasserlauf -Nr. 332846 ). Der Wasserlauf hat seinen Ur sprung im B e-
reich Eimermacherweg Haus Nr. 20 und mündet nach ca. 700 m im Bereich der Kristiansand-
straße in den Kinderbach. Der Wasserlauf quert das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei nur
teilweise offen und überwiegend verrohrt. Die verrohrten Abschnitte weisen zum Teil erhebliche
Schäden auf. Der Abschnitt außerhalb des Plangebietes bis zum Kinderbach ist vollständig ver-
rohrt.
Die Wasserführung des Gewässers im Plangebiet i st gering, da nur wenig Oberflächenwasser
aus einigen Gärten im offenen Bereich südlich des Eimermacherweges eingeleitet wird. Au f-
grund der überwiegenden Verrohrung ist die ökologische Funktion des Gewässers stark eing e-
schränkt.
Das Grundwasser steht im Plangebiet gemäß einem Versickerungsgutachten des Tiefbauamtes
hoch an.
Auswirkungen der Planung
Der Wasserlauf Nr. 332846 wird gemäß der Planung im Bereich zwischen Eimermacherweg
und neuer Hauptverkehrsachse des Baugebi etes offen, innerhalb der Haupt verkehrsachse ver-
rohrt verlaufen. Das Gewässer wurde vom Tiefbauamt in die ent wässerungstechnischen D i-
mensionierungs- und Nachweisberechnungen des Gesamt gebietes mit einbezogen. Die neue
Gewässerachse wurde gemäß der wasserrechtli chen Anforderungen für ei n 100- jährliches
Hochwasser (HQ100) dimensioniert. Die Funktion, Wasser abzuleiten wird voll erfüllt, die ökol o-
gische Funktion des Gewässers ist jedoch wie im Bestand stark eingeschränkt.
Für die Verlegung des Gewässers ist die Genehmigung gem. § 68 WHG durch die Untere Was-
serbehörde erforderlich. Das Verfahren wird unter der Voraussetzung des erteilten Satzungsbe-
schlusses für das Baugebiet durchgeführt. Bestandteil der Genehmigung ist zunächst ein off e-
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
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ner Verlauf über das Privatgrundstück sowie der verrohrte Verlauf über die städtischen Flächen.
Da der Endzustand des Gewässers erst nach der endgült igen Erschließung des Baugebiets
hergestellt werden kann, kann der Endzustand des offenen Gewässerabschnitts nicht Inhalt der
aktuellen Genehmigung sein. Sobald die Realisierung des zweiten Bauabschnitts vorgesehen
ist, wird es ein zweites Genehmigungsverfahren geben. Inhalt dieses Verfahrens wird der durch
eine entsprechende Flächenausweisung im Bebauungsplan abgesicherte endgültige offene
Verlauf des Gewässers entlang des Waldstücks sowie der Lückenschluss zu der dann bereit s
bestehenden Verrohrung sein.
Die begrünten Dächer sind ein wichtiger Bestandteil des Entwässerungskonzeptes für den B e-
bauungsplan (vgl. 6.4 ). Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers i st eine Versickerung
des Niederschlagswassers gemäß dem Versickerungsgutachten des Tiefbauamtes nicht mög-
lich.
8.1.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Klima
Das Plangebiet weist mit Ausnahme der kleinen Waldfläche keine besondere Klimafunktion auf.
Der Wald bleibt mit seiner Funktion als Schadstof ffilter und Schattenspender und einer tempe-
raturausgleichenden Wirkung erhalten. Die geplanten Grünflächen mit Baumbestand werden
diese positiven Klimafunktionen ergänzen. Ansonsten wird im Plangebiet das Klima der über-
wiegend versiegelten und bebauten Bereiche, welches bereits z ur Zeit der Gärtnereinutzung
bestand, manifestiert.
Energie
Der Bebauungsplan weist insgesamt eine hohe Kompaktheit auf und ist aufgrund der Aussta t-
tung der Gebäude mit Flachdächern für eine Solarnutzung sowohl mit Solarkollektoren als auch
Photovoltaik-Anlagen gut geeignet. Der Bebauungsplan ist in seinen textlichen Festsetzungen
so ausgelegt , dass Solarpaneele oder Photovoltaikanlagen im gesamten Plangebiet auf den
Gebäuden zulässig sind und eine Kombination von Solarmodulen und Gründächern machbar
ist.
Durch die Nutzung erneuerbarer Energien können die Treibhausgasemissionen durch die G e-
bäudenutzung reduziert werden. Darüber hinaus entstehen Treibhausgase durch das Ve r-
kehrsaufkommen im Plangebiet. Durch die gute ÖPNV - und Radverkehrsanbindung des Plan-
gebietes sind die Voraussetzungen gegeben, Fahrten des motorisierten Individualverkehrs und
damit Treibhausgasemissionen einzudämmen.
8.1.6 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Das Plangebiet liegt innerhalb des dicht bebauten Siedlungsbereichs von Kinderhaus. Der städ-
tebauliche Entwurf, der dem Bebauungsplan zu Grunde liegt, ist als 1. Preis aus dem städt e-
baulichen Wettbewerb „Quartier Moldrickx“ hervorgegangen. Durch die Lage zwischen Einfami-
lienhausgebieten und Stadtbereichszentren sind die Gebäudehöhen gestaffelt und steigen nach
Osten zum Stadtbereichszentrum hin an. Die Bebauung wird sich hinsichtlich ihrer Höhenen t-
wicklung mit zwei bis maximal fünf Geschossen in die Umgebung einfügen.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 26
Die Waldparzelle im Westen dient zusammen mit der nördlich anschließenden Grünfläche der
Untergliederung der Siedlungsflächen. Die geplante Fuß- und Radwegeanbindung in diesem
Bereich schafft eine autofreie Anbindung an die Straße „Langebusch“. Die Quartiersmitte bildet
eine zentrale Grünfläche mit einem Kinderspielplatz.
Zur Begrünung des Plangebietes dienen darüber hinaus die textlichen Festsetzungen zum A n-
pflanzen großkroniger Laubbäume im Bereic h der Gemeinschaftsstellflächen sowie zur Begr ü-
nung der Flachdächer und der Tiefgaragen.
Die umgebende Landschaft von Kinderhaus ist von der Planung nicht betroffen. Die geplante
Bebauung wird sich optisch in das Siedlungsgefüge einfügen.
Negative Auswirkungen auf das Ortsbild bzw. die umgebende Landschaft im Umfeld von Ki n-
derhaus sind nicht zu erwarten.
8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodenden k-
mäler im Sinne des Denkmalschutzes NRW.
Das Plangebiet liegt jedoch inmitten einer bedeutenden, von Eschsiedlungen und Einzelhöfen
geprägten mittelalterlichen Siedlungslandschaft, deren Entstehungsgeschichte bis in die Kar o-
lingerzeit (8./9. Jahrhundert) zurückreicht. Es liegt ferner am Rand des Kinderbachtals, das
nachweislich bereits in der Jungsteinzeit (4./3. Jahrtausend v. Chr.) intensiv beg angen wurde
und besiedelt war.
Bei Bodeneingriffen in dieser historisch gewachsenen Kulturlandschaft können jederzeit archäo-
logische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche B o-
denfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffen-
heit) entdeckt werden. Eine erste Prospektion des Geländes ergab keine Hinweise auf Boden-
denkmäler.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n-
weis.
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes im Plangebiet. Die
ehemalige Gärtnerei Moldrickx mit ihren Gewächshäusern etc. ist als Sachgut ersatzlos entfal-
len.
8.2 Zusammenfassung
Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Moldrickx in Kinderhaus ist als Nachfolgenutzung
eine Wohnsiedlung mit zwei - bis maximal fünfgeschossiger Bebauung und größ tenteils Unter-
bauung mit Tiefgaragen geplant. Eine kleine vorhandene Waldparzelle bleibt erhalten und wird
nach Osten hin erweitert. Weniger erhaltenswerte Gehölzstrukturen werden in Teilen überplant.
Darüber hinaus werden über die Festsetzungen von kleineren Grünflächen und Dachbegrünung
sowie die Pflanzung von hochstämmigen Laubbäumen im Bereich der Stellplätze Begrünungen
des Plangebietes erreicht.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 26
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im
angewandten Verfahren nach § 13a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau-
ungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.
Der hohe Versiegelungsgrad ist einerseits als nachhaltiger Eingriff in das Schutzgut Boden zu
bewerten. Andererseits stellt die Wiedernutzung von in der Vergangenheit bereits versiegelten
Flächen eine sinnvolle Maßnahme der Innenentwicklung und zur Eindämmung des Freiflächen-
verbrauchs dar.
Im Plangebiet verläuft die überwiegend verrohrte ehemalige Trasse des Igelbachs. Die ökolog i-
sche Funktion des Gewässers ist aufgrund der überwiegenden Verrohrung, auch außerhalb des
Plangebietes, stark eingeschränkt. Der Wasserlauf wird gemäß der Planung im Bereich zw i-
schen Eimermacherweg und neuer Hauptverkehrsachse des Baugebietes offen, innerhalb der
Hauptverkehrsachse verrohrt verlaufen. Die neue Gewässerachse wurde gemäß der wasser-
rechtlichen Anforderungen für ein 100 -jährliches Hochwasser (HQ 100) dimensioniert. Die Fun k-
tion, Wasser abzuleiten wird voll erfüllt, die ökologische Funktion des Gewässers ist jedoch wie
im Bestand stark eingeschränkt.
Auf das Plangebiet wirken Verkehrslärmimmissionen von der Westhoffstraße sowie Gewerbe-
lärmimmissionen vom Stadtteilzentrum Kinderhaus ein.
Das östlichste Baufenster im Plangebiet ist verkehrsbedingten Lärmpegeln von bis zu 65/55
dB(A) Tag/Nacht ausgesetzt. Die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im
Städtebau“ für MI-Nutzung werden maximal um 5 dB(A) überschritten. Aufgrund der Lärmvorbe-
lastung sollten Außenwohnbereiche nicht an der östlichen Stirnseite des Gebäudes vorgesehen
werden.
In den mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen
sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im
Hochbau“ vorzusehen. Zudem sind in den entsprechenden Bereichen für Schlafräume bzw.
zum Schlafen geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die G e-
samtschalldämpfung der Außenfassaden nicht verschlechtern.
Von dem Gewerbelärm des Stadtteilzentrums ist insbesondere das östlichste Baufenster betrof-
fen. Auf Basis des vorhandenen Lärmgutachtens ist davon auszugehen, dass in dem betroff e-
nen Mischgebiet im östlichen Planbereich der Immissionsrichtwert (IRW) v on 60dB(A) am Tag
für Mischgebiete eingehalten wird.
Neben den auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen ist das Plangebiet auch selbst Ausl ö-
ser von Immissionen. Hier sind insbesondere die Auswirkungen der Verkehrszunahme zu be-
trachten. Durch die bereits hohen Lärmpegel entlang der Westhoffstraße ist die Erhöhung durch
die durch das Gebiet induzierten Mehrverkehre jedoch gering. Die Planung bedingt daher keine
unzumutbare Mehrbelastung für die unmittelbaren Anwohner.
Die Bebauung wird sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung mit zwei bis maximal fünf G e-
schossen in die Umgebung einfügen. Negative Auswirkungen auf das Ortsbild bzw. die umg e-
bende Landschaft im Umfeld von Kinderhaus sind nicht zu erwarten.
Bebauungsplan Nr. 590
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 26
9 Gesamtabwägung
Übergeordnetes Ziel des Bebauungsplans ist es, für das zentral gelegene ehemalige Gärtnerei-
gelände eine Nachnutzung zu ermöglichen. Im direkten Gegenüber zum Stadtbereichszentrum
bietet sich das Gelände für ein verdichtetes Wohnquartier an. Durch die gefangene Lage wird
der Bereich in seiner städtebaulichen Struktur als eigenständiges Quartier gesehen und durch
die Gestaltungsvorgaben des Bebauungsplans auch sichtbar als solches definiert.
Insbesondere durch das direkte Nebeneinander von Bestandsbebauung und neuem Quartier,
sind verschiedene K onfliktpunkte zu betrachten gewesen. Allgemein lag der Schwerpunkt der
Prüfungen auf den Bereichen:
- verträgliche Höhenentwicklung der Gebäude
- Sicherstellung der Entwässerung und des Wasserabflusses auch bei Starkregen
- verträgliche Abwicklung des Verkehrs
- Schaffung von Freiraumqualitäten trotz städtebaulicher Dichte
- Verlegung des vorhandenen Gewässers
- Sicherstellung der Funktionalität des ersten Bauabschnittes bei Sicherung der Bestandsbe-
bauung
Insgesamt wurden in allen Bereichen die Voraussetzungen für eine verträgliche Abwicklung ge-
schaffen.
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590: Kinderhaus – Lange-
busch/Westhoffstraße
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Denstorff
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (14)
- Westhoffstraße 1
- Eimermacherweg
- Albersloher Weg 33
- Am Burloh
- Josef-Beckmann-Straße
- An den Speichern 7
- Idenbrockplatz 6
- Neuer Heidkamp 1515a
- Brüningheide
- Gasselstiege
- Kinderhaus
- Langebusch
- Hasenbusch
- Erlenkamp 42
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0326/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37