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V/0326/2019

Bebauungsplan Nr. 590 - Kenntnisnahme des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung

Vorlagen 09.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 16.05.2019, TOP 6.4

V-0326-2019-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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V-0326-2019-Anlage-3-Planverkleinerung

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V-0326-2019-Anlage-1-Begruendung

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V-0326-2019-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

8885 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 4 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0326/2019 
Textliche Festsetzungen
  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590:  
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  Art der baulichen Nutzung 
1.1.1   In den allgemeinen Wohngebieten (WA) sind Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 (Garten-
baubetriebe) und Nr. 5 (Tankstellen) BauNVO nicht zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 
1.1.2 In dem Mischgebiet (MI) sind Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 (Gartenbaubetriebe), 
Nr. 7 (Tankstellen) und Nr. 8 ( Vergnügungsstätten) BauNVO sowie § 6 Abs. 3 BauNVO 
nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO, § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
  Die Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 Abs. 4 BauNVO ist für bauliche Anlagen unte r-
halb der Geländeoberfläche und Nebenanlagen bis zu 0,85 zulässig. 
1.3   Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
1.3.1   In den WA
1 und WA2 darf das oberste Vollgeschoss maximal 80 % der Grundfläche des 
darunter liegenden Vollgeschosses betragen. 
1.3.2  Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen ist im Erdgeschoss ausnahm s-
weise zulässig, sofern deren Gesamttiefe nicht mehr als 3,00 m beträgt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 
BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO).  
1.3.3   Ab dem ersten Obergeschoss ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone 
bis zu 1,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern deren Gesamttiefe nicht mehr als 3,00 m 
beträgt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO). 
1.4   Höhe baulicher Anlagen, Geschossigkeit 
1.4.1 Die Bauhöhe (BH) ist definiert als die oberste Attikakante des Flachdachs  (§ 18 Abs. 1 
BauNVO). 
1.4.2 Bezugspunkt für die maximal zulässigen absoluten Höhen für die Hauptbaukörper ist j e-
weils die für die Baufelder festgesetzte Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss 
(OKFF EG) in Meter über Normalhöhennull (NHN) (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 
18 Abs. 1 BauNVO).

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 4 
1.4.3 In den WA 1, WA2 und dem MI sind für unterschi edliche Geschossigkeiten maximal die 
folgenden absoluten Bauhöhen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1  BauGB, § 16 Abs. 2 Nr. 4  
BauNVO): 
Geschossigkeit WA1, WA2 MI 
I 3,50 m 5,50 m  
II 6,50 m 9,00 m 
III 9,50 m 12,50 m 
IV 12,50 m 16,00 m 
V - 19,50 m 
1.5   Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
1.5.1  Als Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind in den WA 1, dem WA 2 und dem MI au-
ßerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur Abstellanlagen für Abfallbehälter o-
der Fahrräder zulässig (§ 23 Abs. 5 BauNVO). 
1.5.2 Die Errichtung von Stellplätzen und Tiefgaragen ist mit Ausnahme des WA 3 nur inner-
halb der mit „ GSt“ und „TGa“ festgesetzten Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB 
i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Stellplätze innerhalb der als „ GSt“ festgesetzten Flächen 
sind offen und ebenerdig zu errichten.  
1.6   Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
1.6.1   Innerhalb der als „GSt“ festgesetzten Flächen ist je angefangener sechs  Stellplätze ein 
hochstämmiger Laubbaum (z. B. S pitzahorn, Eiche, Linde) in  unmittelbarer  räumlicher 
Zuordnung zu den Stellplatzflächen fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten, 
Ausfälle sind zu ersetzen. Für die Bäume ist eine Pflanzfläche von mindestens 2,00 m 
Breite und einer offenen Vegetationsfläche von 6,00 m² vorzusehen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a 
und b BauGB) 
1.6.2  Außerhalb der überbauten Flächen sowie der Flächen für die Erschließung sind die D e-
cken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhö-
he von mindestens 0,50 m zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 
a und b BauGB). 
1.6.3  Flachdächer sind wenigstens zur Hälfte mit mindestens 0,10 m Bodensubstrat zu bede-
cken sowie mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als b e-
grünte Fläche zu unterhalten. Ausnahmen können zur Anbringung von Anlagen zur Nut-
zung erneuerbarer Energien zugelassen werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 
1.7   Passiver Schallschutz 
1.7.1  In den in der Planzeichnung mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbau-
baren Grundstücksfläc hen sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen 
nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  Die 
Lärmpegelbereiche gelten auch für vom äußeren Rand der Baugrenzen zurückweichen-
de Gebäudeteile.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 4 
1.7.2 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich nach DIN 4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind für Schlafräume bzw. zum Schlafen geeignete 
Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung 
der Außenfassaden nicht verschlechtern (§ 9 Abs.1 Nr.  24 BauGB). Die Lärmpegelbe-
reiche gelten auch für vom äußeren Rand der Baugrenzen zurückweichende Bauteile. 
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
2.1   Architektonische Einheitlichkeit, Material- und Farbgebung  
2.1.1  Hausgruppen sind profilgleich zu errichten. Sie sind zudem einheitlich in Material und 
Farbe der Fassaden sowie der Dacheindeckung zu gestalten. 
2.1.2 In den mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichneten Baufeldern ist als Hauptmaterial für 
die Fassaden rotbrauner Klinker zu verwenden. Als Betonung besonderer Gestaltungs-
elemente können in untergeordnetem Umfang abweichende Materialien verwendet wer-
den. 
2.1.3 In den mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichneten Baufeldern ist als Hauptmaterial für 
die Fassaden beiger bis hellgrauer Klinker zu verwenden. Als Betonung besonderer Ge-
staltungselemente können in untergeordnetem Umfang abweichende Materialien ver-
wendet werden. 
2.1.4 In den mit dem Buchstaben „C“ gekennzeichneten Baufeldern ist als Hauptmaterial für 
die Fassaden Stein- oder Putzmaterial zu verwenden. Als Betonung besonderer Gestal-
tungselemente können in untergeordnetem Umfang abweichende Materialien verwendet 
werden. 
2.2  Dächer 
Flachdächer sind mit einer maximalen Neigung von 5 ° zu errichten. 
2.3   Aufschüttungen, Abgrabungen 
  Aufschüttungen und Abgrabungen sind unzulässig. Ausnahmen können für unselbs t-
ständige Abgrabungen –  d.h. zur Gebäudeplanung gehörige Maßnahmen, wie z.B. er-
weiterte Kellerlichtschächte – in untergeordnetem Umfang zugelassen werden. 
2.4   Einfriedungen 
Als Abgrenzung zu den öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sind feste Einfriedun-
gen nur bis zu einer Höhe von 1,20 m und nur in Kombination mit einer zur Straßenseite 
angeordneten Hecke zulässig. Ausnahmen für die Sicherung der Außenbereiche der 
Kita sind möglich. 
2.5   Werbeanlagen  
Werbeanlagen sind nur in dem MI  zulässig. Sie sind nur bis zur Unterkante der Fenster 
des ersten Obergeschosses und an den zu den öffentlichen Erschließungsflächen hin 
ausgerichteten Fassadenteilen zulässig. Sie dürfen 6,0 m² nicht über schreiten. Es dür-
fen jedoch höchstens  2/3 der La denfront bzw. Gebäudebreite in Anspruch genom men 
werden.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 4 
3  Hinweise 
3.1   Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum ‚Planen - Bauen‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, ein-
gesehen werden. 
3.2  Schutz vor Überflutung 
Um bei Starkregenereignissen ein Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss der G e-
bäude zu verhindern, sollte die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss ( OKFF EG) 
der Gebäude mindestens  0,30 m über der Geländehöhe der angrenzenden Erschli e-
ßungsflächen liegen. 
3.3 Bodendenkmale 
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei-
nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglic h der Stadt Münster / 
Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar-
chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstel-
le ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  
3.4   Kampfmittel 
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Sollten während der Bauarbei-
ten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen 
und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen.   
3.5   Altlasten   
Für den Planbereich sind keine Altlast -/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch 
bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unver-
züglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz zu informieren.

V-0326-2019-Anlage-3-Planverkleinerung

2802 Zeichen

GStGStGStGStGStGSt
GStGStGStGSt
TGaTGa
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TGaTGaTGaGStTGa
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142
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I
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Flur 086
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57
1
LangebuschLangebusch
2729333170
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:HVWKRIIVWUD‰H1141 8
125
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76828078
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126
Eimermacherweg7
32
9a1113
12
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10864
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1515a
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12
3322182923
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Erlenkamp
42
97
128
9995
17a
139a
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Eimermacherweg32
35
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28
23
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25
122
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35
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34
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12319
20a
5
28
20
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7
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36
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3436
15a17
403842
34
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242617
27
26a22
2624
32
5674646260587068 44665452
9
13
3504846 26
409
449
45434
172376
456
122
263
381385
171
255
588802803
459455
755 8985
178515516517518519520521522523524525526527514
204206207 1820
408
585586
447
537495
493
439
721722719
69
395404457
715528529
443447
504
759767
16153152
727
105
44845239645129303133
185193
221201202
16118438857246
261
240222257256
241
413414
387
19
39
720477
756
177
493
453
179
21460 17
245
407
525405
481
402
37208478480
121280344 121804 120
513511512562563565566568569554556557549550551552553559560558561564567555510
719718
205211212383
384
213
725494441345
380
348349 115116
119
9611797118
164165127128130
123124125
129
492
491
494
350351352353354
342377378379
389390343 120
35595 112
219
450
805137
401442
458 406
489490
403
35
173347
IVIIIIIIIIIVII
IIIIV
IIIIIIIIII
IIIII
III IIIIIIIIIIIIIIIIKitaIII
II
II
II
III
II
1,2oFD1WA0,4
WA20,41,2oFD MI1,2oFD0,6
1,2WA0,43FD1,2oFDWA0,41
G
G
G
G
G
GG
OKFF EGmax. 54,45m1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EGmax. 54,24m1+1
OKFF EG max.P1+1OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1OKFF EG max.P1+1
CIIIIIOKFF EG max.P1+1OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1BIIIOKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EG max.P1+1
OKFF EGmax. 54,17m1+1
53,7453,2254,03
53,67
54,1054,06 52,97
53,78
54,97
54,3354,4154,6354,8655,0954,9354,8955,00
54,1554,8955,38
55,0555,3355,34
55,01
BH max.11,00m
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0326/2019
3ODQYHUNOHLQHUXQJ0D‰VWDEBebauungsplan Nr. 590

Anlage A

1322 Zeichen

Anlage A zur V/0326/2019 
Kurzüberblick 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590: Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße soll öffent-
lich ausgelegt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“  
verfolgt. 
 
Ein Teilziel hierfür ist die Schaffung bzw. Anpassung von Bauplanungsrecht. 
 
Die nun beabsichtigte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist ein wichtiger Schritt innerhalb 
des Bauleitplanverfahrens, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann. 
 
 
Finanzierung 
Durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfs entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
Mit der Realisierung des Bebauungsplans entstehen für die Stadt voraussichtlich Grunderwerbs-
kosten für öffentliche Flächen in Höhe von 779.000 Euro.   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: §§ 1 Abs.3 S.1, 3 Abs.2 S.1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Berichtsvorlage

4954 Zeichen

V/0326/2019 
V/0326/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 590: Kinderhaus - Langebusch / Westhoffstraße  
Kenntnisnahme des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr.  590: „Kinderhaus - Lan-
gebusch / Westhoffstraße“ öffentlich auszulegen.  
 
Einordnung der Planung 
Der Bebauungsplan Nr. 590 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung eines 
ehemaligen Gärtnereigeländes in ein neues stadtbereichszentrumnahes Wohnquartier in Münster -
Kinderhaus schaffen. Grundlage des Bebauungsplanentwurfs ist das stä dtebauliche Konzept des 
Büros STADTRAUM Architektengruppe, Düsseldorf/Münster, das im Rahmen des Wettbewerbs 
„Quartier Moldrickx“ von einer Jury prämiert wurde. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  590 
wurde vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 beschlossen (Vorlage Nr. V/0221/2017).  
 
Kerninhalte der Planung 
Das Plangebiet ist durch seine Lage im Zentrum von Kinderhaus bestens für die Schaffung von 
Wohnraum für verschiedenste Zielgruppen geeignet. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 590 ist es daher, das Plangebiet zu einem Wohnquartier zu entwickeln, welches in einem räumli-
chen Teilbereich die Nutzungen Wohnen und Arbeiten vereint. Für den Stadtteil können damit in inte-
grierter Lage Wachstums- und Entwicklungspotenziale eröffnet werden. Der angestrebten städtebau-
lichen Struktur des Plangebiets liegt der städtebauliche Entwurf des Preisträgers im Wettbewerb 
„Quartier Moldrickx“ zugrunde. 
Der Entwurf vermittelt in der dargestellten Dichte zwischen den Anforderungen aufgrund der zentralen 
Lage des Gebiets und den Anforderungen einer Verträglichkeit in Bezug auf die kleinteiligen Struktu-
ren der bestehenden Wohnbebauu ng. Insgesamt können im Quartier rund 240 Wohneinheiten real i-
siert werden. Während entlang der Erschließungsachse überwiegend Mehrfam ilienhäuser vorgese-
hen sind, wird für die Wohnhöfe im zentralen Bereich eine Mischung von Mehrfamilien - und Reihen-
häusern angestrebt. Damit lassen sich Angebotsqualitäten für unterschiedliche Ziel - und Einko m-
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
18.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sauer / Herr Puke 
Telefon: 492-6113 /  
492 6192 
Sauer@stadt-muenster.de / 
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0326/2019 
mensgruppen realisieren. Auch lokal zunehmend na chgefragte Gemeinschaftswohnformen zugun s-
ten von Baugruppen, Projektgenossenschaften oder Bewohnergemeinschaften können hier Berüc k-
sichtigung finden. Im Eingangsbereich zum Quartier und damit im Übergang zum Stadtbereichszen t-
rum sind größere Strukturen vor gesehen, die neben Wohnungen auch Raum für Büros und Diens t-
leistungsnutzungen bieten. 
Neben den Nutzungen Wohnen und Arbeiten sollen im Plangebiet durch eine Kindertageseinrichtung 
mit sieben bis acht Gruppen und einen zentralen Spielplatz auch soziale Bed arfe abgedeckt werden. 
Das angrenzende Waldstück kann perspektivisch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 
Aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im Gebiet, die zunächst bestehen bleiben wird, ist das 
Plankonzept so konzipiert, dass eine abschnittsweise Umsetzung möglich ist. 
 
Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 
Im Rahmen der Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge (26.10 bis 13.11.2016) wurde der Entwurf der 
Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am 27.10.2016 vorgestellt. 
Diese gemeinsame Informationsveranstaltung für die interessierte Bürgerschaft und die künftigen 
Nutzer erbrachte im Fazit: 
 die anwesenden Bürger/innen stellten die Grundzüge des Bebauungsplan -Vorentwurfes im 
Großen nicht in Frage – vereinzelte kritisch e Anmerkungen bezogen sich auf die bauliche 
Ausnutzung der Grundstücke und Fragen des Verkehrs (Belastung Westhoffstraße),  
 die Auswirkungen der Neubebauung mit Blick auf das Thema „Entwässerung“ und „Wasserab-
leitung“ bei beispielsweise Starkregen sind zu prüfen und verträglich durch die Festsetzungen 
im Bebauungsplan abzuwickeln 
 es gab ein großes Interesse bezüglich Fragen zur Vermarktung, zum Kaufpreis und zur Qual i-
tät der Liegenschaften 
 
Kostenaspekte 
Mit der Realisierung des Bebauungsplan s entstehen für  die Stadt voraussichtlich Grunderwerbskos-
ten in Höhe von 779.000 Euro für öffentliche Flächen.  
 
Weiteres Verfahren 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wird in den Monaten Juni / Juli 2019 erfolgen. Die 
Rechtskraft des Bebauungsplans ist vorbehaltlich der Erkenntnisse und Befassung mit den Anregu n-
gen aus der Offenlegung noch in diesem Jahr realistisch.  
 
I. V.  
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
1. Begründung  
2. Textliche Festsetzungen  
3. Planverkleinerung

V-0326-2019-Anlage-1-Begruendung

78297 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 26 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0326/2019 
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590:  
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
Inhalt Seite 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 3 
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 
6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4 
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 4 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 6 
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................................... 7 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform ..................................................................................................... 8 
6.2.5 Material, Farbgebung ........................................................................................................ 8 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................ 8 
6.2.7 Freiflächen, Begrünung ..................................................................................................... 9 
6.2.8 Werbeanlagen ................................................................................................................... 9 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................... 9 
6.4 Entwässerungsplanung und Überflutungsnachweis.................................................................. 12 
6.4.1 Entwässerungsnachweis Kinderhaus ............................................................................... 12 
6.4.2 Entwässerungsplanung Plangebiet .................................................................................. 14 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 16 
6.6 Wald und Grünflächen ............................................................................................................... 16 
6.7 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 17 
6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 17 
6.9 Kampfmittel ................................................................................................................................ 17 
6.10 Bodendenkmäler ....................................................................................................................... 18 
7 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 18 
8 Auswirkungen auf die Umwelt ............................................................................................................. 18 
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung ........................................................................... 19 
8.1.1 Menschen ......................................................................................................................... 19 
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 20 
8.1.3 Fläche und Boden ............................................................................................................ 21 
8.1.4 Wasser ............................................................................................................................ 22 
8.1.5 Klima / Luft ........................................................................................................................ 23 
8.1.6 Landschaft / Ortsbild ......................................................................................................... 23 
8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................. 24 
8.2 Zusammenfassung .............................................................................................................. 24 
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 26 
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 26

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 26 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Der überwiegende Teil des Plangebiets ist aktuell unbeplant und umfasst das ehemalige B e-
triebsgelände einer Gärtnerei. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Aufgabe 
des Betriebs. Im Rahmen der Betriebsaufgabe wurde ein Großteil der Flächen an die Stadt 
Münster veräußert. Als Grundlage für den Bebauungsplan dient der städtebaul iche Entwurf des 
Preisträgers im städtebaulichen Wettbewerb „Quartier Moldrickx“. Ausgehend von diesem Ent-
wurf beabsichtigt die Stadt Münster im Einvernehmen mit den Eigentümern eine Wohnbebau-
ung mit ca. 240 Wohneinheiten zu realisieren. 
Da das Plangebiet durch seine Lage im Zentrum von Kinderhaus bestens für die Schaffung von 
Wohnraum für verschiedenste Zielgruppen geeignet ist, sollen durch die Aufstellung des B e-
bauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung geschaffen wer-
den. 
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 590  wird im beschleunigten Verfahren gemäß  
§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB)  als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Die 
hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor: 
- es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung; 
- die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet inklusive der Bebauungspläne, die in 
einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt worden 
sind, ist kleiner als 20.000 m²; 
- die Planung ermöglicht/umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; 
- Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. 
In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung. Die Umweltbelange 
werden jedoch in die Planung und deren Abwägung eingestellt. Die Vermeidungsgrundsätze 
des § 1 a Abs. 3 BauGB werden in der Planung und deren Abwägung berücksichtigt. 
2 Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 590 umfasst das ehemalige Gärtnereigelände 
zwischen Westhoffstraße und der Straße „Langebusch“ gegenüber dem Stadtbereichszentrum 
des Stadtteils Kinderhaus einschließlich  eines kleinen Waldstücks sowie zwei angrenzende 
Grundstücke im Bereich der Straße „Langebusch“. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplans liegen damit die Grundstücke: 
Gemarkung Münster, 
Flur 86, Flurstück Nr. 17, Nr. 105, Nr. 383, Nr. 478, Nr. 491, Nr. 492, Nr. 493, Nr. 494 und Teile 
des Flurstücks Nr. 16 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 590 sind in der Plan-
zeichnung durch einen grauen Farbstreifen festgesetzt.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 26 
3 Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierun gsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche als „Allgemeinen Sied-
lungsbereich“ dar. 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans als Wohnbaufläche dar. Die Inhalte des Bebauungsplans sind daher im Sinne 
des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus den Darstellungen des FNPs entwickelt. 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 590 ist aktuell überwiegend unbeplant. Eine Teil-
fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 515: Kinderhaus – Erweiterung Zent-
rum Kinder haus. Der Bebauungsplan wurde im Rahmen der Erweiterung des Stadtbereichs-
zentrums aufgestellt. Er setzt angrenzend an das Plangebiet ein allgemei nes Wohngebiet (WA) 
fest. Um die Umsetzung des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Wettbewerb zu ermögl i-
chen, ist in einem Teilbereich eine Anpassung der Festsetzungen erforderlich. 
Eine weitere Fläche liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 106: Teilab-
schnitt X Kinderhaus – Brüningheide. Der Bebauungsplan Nr. 106 X setzt entlang des westl i-
chen Abschnitts der Straße „Langebusch“ ein reines Wohngebiet fest. Das Flurstück Nr. 383 
war in diesem Bebauungsplan bisher als Verkehrsfläche fes tgesetzt. Eine Erschließung des 
Plangebiets für PKW ist über dieses Flurstück aufgrund des Waldstücks, das im westlichen B e-
reich des Plangebiets entstanden ist, nicht mehr möglich. Es ist daher vorgesehen,  über die 
Änderung der Festsetzung zu einer öffentl ichen Grünfläche mit der Zweckbindung „Park“ eine 
Anbindung an den Grünzug „Langebusch“ herzustellen. 
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 590 treten die betroffenen Teile der beiden benannten 
Bebauungspläne außer Kraft. 
4 Räumliche und strukturelle Situation 
Das ca. 4,3 ha große Plangebiet befindet sich rund 4 km nördlich der Innenstadt von Münster 
im Stadtteil Kinderhaus, in direkter Nachbarschaft zum Stadtbereichszentrum. Dieses bietet in 
fußläufiger Entfernung zum Plangebiet ein großes Spektrum an Versorgungseinrichtungen.  
Das Gebiet liegt eingebettet in das bestehende Siedlungsgefüge. Bis auf zwei Anknüpfung s-
punkte an öffentliche Straßen (Langebusch, Westhoffstraße) werden die Grenzen des Plang e-
biets durch die Gartenbereiche der umgebenden Wohngebäude definiert. 
Bei der direkt angrenzenden Bebauung handelt es sich überwiegend um eingeschossige Ei n-
familienhäuser – teils freistehend, teils Reihen-  oder Doppelhäuser, überwiegend aus den 
1950er und 1980er Jahren. Das Stadtbereichszentrum östlich des Plangebiets ist mit bis zu 
sechsgeschossigen Gebäuden bebaut. Nördlich der Straße „Langebusch“ schließen, abg e-
schirmt durch hohen Baumbestand, vier - bis zehngeschossige Mehrfamilienhäuser an. Sie bi l-
den den Übergang zu den bis zu 11 Geschossen hohen Mehrfa milienhäusern an der Josef -
Beckmann-Straße.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 26 
Das Plangebiet war vor dem Rückbau überwiegend mit Gewächshäusern bebaut. Im südlichen 
Bereich waren Felder angelegt. Im Westen des Plangebiets sind mehrere Wohnhäuser vorhan-
den, die auch nach Rechtskraft des Bebauungsplans zunächst überwiegend erhalten und weiter 
genutzt werden sollen. Westlich an die Wohnhäuser angrenzend befindet sich ein rund 0, 54 ha 
großes Waldstück. Durch das Plangebiet verläuft die überwiegend verrohrte ehemalige Trasse 
des Igelbachs (Wasserlauf-Nr. 332846). 
5 Planungsziele 
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 590 ist es , das Plangebiet zu einem Wohnquartier 
zu entwickeln, welches in einem räumlichen Teilbereich die Nutzungen Wohnen und Arbeiten 
vereint. Für den Stadtteil können damit in integrierter Lage Wachstums- und Entwicklungspo-
tenziale eröffnet werden. Der angestrebten städtebaulichen Struktur des Plangebiets liegt der 
städtebauliche Entwurf des Preisträgers im Wettbewerb „Quartier Moldrickx“ zugrunde. 
Der Entwurf vermittel t in der dargestellten Dichte zwischen den Anforderungen aufgrund der 
zentralen Lage des Gebiets und den Anforderungen einer Verträglichkeit in Bezug auf die klein-
teiligen Strukturen der bestehenden Wohnbebauung. Insgesamt können im Quartier rund 240 
Wohneinheiten realisiert werden. Während entlang der Erschließungsachse überwiegend Mehr-
familienhäuser vorgesehen sind, wird für die Wohnhöfe im zentralen Bereich eine Mischung von 
Mehrfamilien- und Reihenhäusern angestrebt. Damit lassen sich Angebotsqualitäten für unter-
schiedliche Ziel - und Einkommensgruppen realisieren. Auch lokal zunehmend nachgefragte 
Gemeinschaftswohnformen zugunsten von Baugruppen, Projektgenossenschaften oder B e-
wohnergemeinschaften können hier Berücksichtigung finden. Im Eingangsbereich zum Quartier 
und damit im Übergang zum Stadtbereichszentrum sind größere Strukturen vorgesehen, die 
neben Wohnungen auch Raum für Büros und Dienstleistungsnutzungen bieten. 
Neben den Nutzungen Wohnen und Arbeiten sollen im Plangebiet durch eine Kindertagesei n-
richtung (Kita) mit sieben bis acht Gruppen und einen zentralen Spielplatz auch soziale Bedarfe 
abgedeckt werden. Das angrenzende Waldstück kann perspektivisch für die Öffentlichkeit z u-
gänglich gemacht werden. Aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im Gebiet, die zunächst 
bestehen bleiben wird, ist das Plankonzept so konzipiert, dass eine abschnittsweise Umsetzung 
möglich ist. 
6 Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um die beabsichtigte städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung zu gewährleisten,  werden die folgenden Punkte als Grundzüge der Pl a-
nung definiert: 
- die Entwicklung eines Wohnquartiers mit ergänzenden Nutzungen 
- eine angemessene städtebauliche Dichte, die der zentralen Lage, aber auch der an-
grenzenden Wohnbebauung Rechnung trägt 
- das städtebauliche Konzept (Anordnung der Gebäude und Nutzungen zueinander und 
die Stellung der Gebäude allgemein)

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 26 
- ein angemessenes Verhältnis von überbauter zu unbebauter Fläche sowie ein ausrei-
chendes Maß an Freiflächen 
- das Erschließungskonzept (Kategorisierung der verschiedenen Straßenräume) 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept des Vorhabens zu sichern. 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung 
Um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung zu sichern, werden als zulässige Art 
der baulichen Nutzung im Wesentlichen „Allgemeines Wohngebiet” (WA) gemäß § 4 BauNVO 
und nur in einem kleinen Teilbereich „Mischgebiet“ (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. 
Die Wohnhöfe sind als WA 1 festgesetzt. Sie sind vor Lärmimmissionen abgeschirmt und sollen 
als kleine Nachbarschaften insbesondere dem Wohnen dienen. Im östlichen Bereich des Plan-
gebiets wird aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche von Wohn- und Kita-Nutzung, nach den 
Kategorien WA2 (Wohnen) und WA 3 (Kita) differenziert. Im WA 2 wird eine stärkere Nutzung s-
mischung angestrebt. Als ausnahmsweise zulässige Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO 
werden Gartenbaubetriebe und Tanks tellen in den WA -Gebieten aufgrund des von ihnen aus-
gehenden Störfaktors für die Wohnbebauung ausgeschlossen. 
Aus demselben Grund und aufgrund der kleinteiligen überbaubaren Flächen sind Gartenbaube-
triebe und Tankstellen auch in dem MI ausgeschlossen. Die festgesetzte MI -Fläche befindet 
sich innerhalb des im Einzelhandels - und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2018 1 ausgewiesenen 
zentralen Versorgungsbereichs (vgl. Abbildung 1). Direkt angrenzend an das Stadtbereichs-
zentrum dient sie durch eine Kombination aus Wohnnutzung und verträglicher Zentrumserwei-
terung der Belebung des Quartiers und der Stärkung des Zentrums. Der Fokus liegt vor allem 
auf einer Nutzungsmischung mit eher kleinteiligem Besatz. Die potenziellen Störungen, di e 
durch die Nutzer von Spielstätten im engeren Umfeld des Stadtteilzentrums erzeugt werden 
können, sind geeignet, hier die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu beeinträchtigen. 
Damit eine Niveauabsenkung –  Trading-Down-Effekt – sowie negative städtebauliche Auswi r-
kungen auf die angrenzenden Wohngebiete vermieden werden, soll eine Entwicklung zum 
Spielhallenstandort hier nicht erfolgen. Vergnügungsstätten im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 sowie 
§ 6 Abs. 3 BauNVO sind daher unzulässig. 
                                                
1 Einzelhandels- und Zentrenkonzept  Stadt Münster: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/61_stadtplanung/pdf/einzelhandel/einzelhandels-_und_zentrenkonzept_muenster_fortschreibung_2018.pdf

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 26 
 
 
Abbildung 1: Zentraler Versorgungsbereich Kinderhaus/Idenbrockplatz 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl, der G e-
schossflächenzahl, der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen Gebäudehöhen 
definiert. 
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der in § 17 Abs. 1 BauNVO definierten Obe r-
grenze für allgemeine Wohngebiete auf 0,4 und für Mischgebiete auf 0,6 festgesetzt. Die g e-
mäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO zulässige Überschreitung dieser Grundflächenzahl durch G a-
ragen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie baulichen Anlagen unterhalb 
der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird, wird mit 0,85 gering-
fügig erhöht. Begründet ist diese Festsetzung in dem Bestreben , in der zentralen Lage des 
Plangebiets eine hohe Ausnutzung mit Wohnraum zu erreichen. Daraus ergeben sich ent spre-
chend kleine Grundstückszuschnitte. Um die verbleibenden privaten Freiräume aufzuwerten 
und damit einhergehend die städtebaulichen Qualitäten des Quartiers zu sichern, ist für das 
Plangebiet ein relativ hoher Anteil an Tiefgaragen vorgesehen, welcher die hohe Ausnutzung 
hinsichtlich der GRZ bedingt. 
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird für die Gebäude in den WA und im MI gemäß § 17 Abs. 1 
BauNVO auf 1,2 festgesetzt. Durch die Einhaltung der Obergrenzen wird eine verträgliche Ei n-
gliederung der Planung in die Umgebung sichergestellt. 
  
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept  Stadt Münster1

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 26 
Höhe baulicher Anlagen und Geschossigkeit 
Geplant ist eine Bebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung einf ü-
gen soll. Durch die Lage zwischen Einfamilienhausgebieten und Stadtbereichszentrum sind die  
Gebäudehöhen gestaffelt und steigen nach Osten zum Stadtbereichszentrum hin an. Hoc h-
punkte mit vier und fünf Geschossen bilden Anfang und Ende der zentralen Erschließungsac h-
se. Die übrigen Mehrfamilienhäuser entlang der Achse vermitteln mit ihrer Dreigesc hossigkeit. 
Um eine klare Raumkante auszubilden und die Idee hinter dem städtebaulichen Entwurf abz u-
sichern, sind die Geschossigkeiten im WA 2 und im MI als zwingend festgesetzt. In den Wohn-
höfen (WA1) ist eine Durchmischung mit drei- und zweigeschossigen Gebäuden vorgesehen. 
Aufgrund der Staffelung in der Höhenentwicklung innerhalb einzelner Baukörper sind für WA 1, 
WA2 und MI absolute Höhen für die verschiedenen Geschosszahlen festgesetzt. 
Für das MI wurden aufgrund der zulässigen Nutzungen größere Deckenhöhen als für eine reine 
Wohnnutzung angenommen. Das Kitagebäude kann auch bei größeren Raumhöhen dreig e-
schossig bis zu einer Bauhöhe 2 (BH) von 11,00 m errichtet werden. In allen Gebietskategorien 
sind Hausgruppen im Sinne einer architektonischen Einheitlichkeit im Hinblick auf die Höhen 
einheitlich zu gestalten. 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist die Oberkante Fertigfußboden im Erdges choss (OKFF 
EG). Die OKFF EG ist für die Baufelder jeweils als Maximalmaß in Meter über Normalhöhennull 
festgesetzt. Um für die Erdgeschossbereiche Schutz vor Überflutungen, beispielsweise bei 
Starkregenereignissen zu bieten, wurden bei den jeweiligen Fest setzungen der OKFF EG Zu-
schläge von 0,40 m zu den geplanten Straßenhöhen berücksichtigt. 
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Bauweise und zu überbaubaren Grun d-
stücksflächen werden die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses und damit verbunden auch 
die Eingliederung der Planung in die Umgebung abgesichert. 
Die Gebäude sind bis auf die Kita (WA
3) in einer offenen Bauweise zu errichten. Die offene 
Bauweise ermöglicht es, auch im Bereich der Mehrfamilienhäuser, Gebäude grenzständig als 
Doppel- oder Reihenhäuser bis zu einer Länge von insgesamt 50,00 m zu errichten. Um archi-
tektonische Einheitlichkeit im Gebiet zu gewährleisten, sind Hausgruppen zu den Erschli e-
ßungsflächen hin in einer Flucht zu errichten. 
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind überwiegend durch Baugrenzen definiert. In dem 
WA
2 und dem MI sind zusätzlich entlang der öffentlichen Verkehrsflächen Baulinien festgesetzt, 
um die Herausbildung von klaren Raumkanten im Eingangsbereich zum Quarti er sicher zu stel-
len. Kleinteilige Rücksprünge in den Obergeschossen, wie sie der städtebauliche Entwurf vor-
sieht, sind mit dieser Zielsetzung vereinbar. Zusammen mit der Festsetzung, dass das oberste 
Vollgeschoss in den WA 1 und WA 2 maximal 80 % der Grundf läche des darunter liegenden  
Vollgeschosses betragen darf, wird die Umsetzung der städtebaulichen Figur aus dem Wettbe-
werb abgesichert. Gleichzeitig bieten die Festsetzungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität 
für die Bauherren. 
                                                
2 Die Bauhöhe ist definiert als die oberste Attikakante des Flachdachs.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 26 
Um eine optimale Ausnutzung der Baufelder zu ermöglichen, können Terrassen und Balkone 
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegen. Die Überschreitung der Baugrenze kann bis zu 
3,00 m betragen, sofern die Anlagen eine Gesamttiefe von 3,00 m nicht überschreiten. 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform 
Entgegen der in der Umgebung prägenden Dachform „Satteldach“ wird für das Plangebiet als 
Dachform „Flachdach“ festgesetzt. Damit wird das  Bild eines eigenständigen, ganzheitlichen 
Quartiers gestärkt. Zudem können durch die Begrünung der Flachdächer Verdunstungsflächen 
geschaffen werden, die einen elementaren Beitrag zum Entwässerungskonzept für das Plang e-
biet leisten (vgl. 6.4). 
6.2.5 Material, Farbgebung 
Material und Farbe der Fassaden sowie der Dacheindeckung sind bei Hausgruppen im Sinne 
einer architektonischen Einheitlichkeit gleich zu gestalten.  Der Bebauungsplan trifft differenzier-
te Festsetzungen hinsichtlich der Fassadengestaltung der Gebäude. Insgesamt werden drei 
verschiedene Zonen („A“, „B“, „C“) definiert (vgl. Abbildung 2). Ziel die ser Zonierung ist es die 
Leitidee hinter dem städtebaulichen Entwurf ablesbar zu machen und zu betonen. 
 
Abbildung 2: Leitlinien zur Fassadengestaltung 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 
Stellplätze 
Bereich „A“ –  Hauptmaterial: Klinker rotbraun 
Bereich „B“ –  Hauptmaterial: Klinker beige bis hell 
grau 
Bereich „C“ –  Hauptmaterial: Stein- oder Putzmate-
rial 
Als Nebenmaterial in allen Bereichen zulässig: 
in untergeordnetem Umfang ein abweichendes Mate-
A 
C 
C 
B 
B 
B 
Quelle: stadtraum Architektengruppe, Düsseldorf

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 26 
Um die Versiegelung der privaten Grünflächen zu beschränken, sind für das WA1, das WA2 und 
das MI Gemeinschaftsanlagen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs vorgesehen. Stell-
plätze sind ausschließlich innerhalb dieser Flächen zulässig. Für die Wohnhöfe im WA1 ist eine 
Kombination von ebenerdigen Stellplätzen und Tiefgaragen vorgesehen. Je Wohnhof soll es ein 
Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage geben. Die ebenerdigen Stellplätze in den Wohnhöfen sind of-
fen, d.h. ohne Überdachung und Seitenwände, herzustellen. Carports und sonstige Überdac h-
ungen sind damit ausgeschlossen. Dieser Festsetzung liegt das Ziel zugrunde die Wohnhöfe 
als attraktive, möglichst offene Aufenthaltsräume zu gestalten. Durch die kompakten Strukturen 
im Gebiet und die teils doppelseitige Anordnung der Stellplätze würde eine durchgehende 
Überdachung eine beengte, tunnelartige Raumwirkung erzeugen. Im WA
2 und im MI sind aus-
schließlich Tiefgaragen vorgesehen. Um die Gestaltung der Außenflächen der Kita im WA3 fle-
xibel zu halten, sind hier Stellplätze und Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen z u-
lässig. 
Nebenanlagen 
Aufgrund der kompakten Grundstückszuschnitte und damit verbunden der A bsicherung von 
nicht versiegelten privaten Freiräumen, sind Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO in den  WA1, 
dem WA2 und dem MI außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Abstel l-
anlagen für Abfallbehälter oder Fahrräder sind von dieser Festset zung ausgenommen und da-
mit uneingeschränkt zulässig. 
6.2.7 Freiflächen, Begrünung 
Die Festsetzungen im Zusammenhang mit Freiflächen und Begrünung zielen im Wesentlichen 
darauf ab, Flächen für die Verdunstung von Regenwasser zu sichern und das allgemeine E r-
scheinungsbild des Quartiers sowie sein Mikroklima positiv zu beeinflussen. Versiegelte Fl ä-
chen wie die Flachdächer und die Decken von Tiefgaragen sind mit Substratschichten zu bede-
cken. Gemeinschaftsstellplatzanlagen (GSt) sind aufzuwerten, indem je angefangener sechs 
Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum wie  Spitzahorn, E iche oder Linde fachgerecht ge-
pflanzt, dauerhaft erhalten und ggf. ersetzt wird. Für die Bäume ist dabei eine Pflanzfläche von 
mindestens 2,00 m Breite und einer offenen Vegetationsfläche von 6,00 m² vorzusehen. Um ein 
einheitliches städtebauliches Bild zum Straßenraum hin zu erreichen, ist für jede Stellplatzanl a-
ge im Auftakt der Zufahrt zum Wohnhof jeweils ein Baumstandort fest definiert. Eine Gestaltung 
der Stellplatzflächen mit wasserdurchlässigen Materialien ist aufgrund der hohen Grundwasser-
stände, die das Rückhaltevermögen des anstehenden Untergrundes stark begrenzen, nicht ziel-
führend und damit nicht vorgesehen. 
6.2.8 Werbeanlagen 
Um die städtebaulichen Qualitäten des Plangebiets abzusic hern, sind Werbeanlagen nur in 
dem MI zulässig. In Anlehnung an die Festsetzungen zu Werbeanlagen im Stadtbereichszent-
rum sind Werbeanlagen in ihrer Lage, Größe und Form beschränkt. 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Anbindung an das Hauptverkehrsnetz 
Das Plangebiet ist über zwei Anknüpfungspunkte an das vorhandene Straßennetz angeschlos-
sen. Die Haupterschließung erfolgt von Osten her über die Westhoffstraße im Bereich der heu-
tigen Zufahrt. Da die Anforderungen an die Erschließung des Gebiets bereits im Zug e des Um-

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 26 
baus der Westhoffstraße berücksichtigt wurden, ist eine funktionierende Anbindung sicherg e-
stellt. Auch eine Spur für Linksabbieger ist an dieser Stelle bereits vorhanden. Eine Nebener-
schließung ist von Norden her über die Straße „Langebusch“ vorges ehen. Beide Straßen sind 
geeignet, die Mehrverkehre durch das neue Wohngebiet aufzunehmen. 
Um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes zu überprüfen, wurde zunächst die Ausgangss i-
tuation betrachtet. Für die Westhoffstraße liegen Zählungen für die beiden nördlich und südlich 
angrenzenden Kreisverkehre vor. Maßgeblich für die Betrachtungen hier sind die Zahlen für den 
südlichen Kreisverkehr Westhoffstraße / Am Burloh vom 21.04.2016. Aus diesem fahren wer k-
täglich 8.371 Kraftfahrzeuge (Kfz) – 761 Kfz in der maßgebenden nachmittäglichen Spitzen-
stunde – in den zur Einfahrt des Wohngebiets gelegenen Arm der Westhoffstraße nach Norden. 
Dieser ist nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006 (RASt 06 ) als „Verbin-
dungsstraße“ klassifiziert und kann demnach eine Verkehrsstärke von 800 bis 2.600 Kfz in der 
Stunde aufnehmen. Für die Straße „Langebusch“ wurde eine Querschnittszählung veranlasst. 
Diese wurde am 12.07.2017 durchgeführt und ergab eine tägliche Benutzung der Straße durch 
462 Kfz – 42 Kfz in der  nachmittäglichen Spitzenstunde. Die Straße „Langebusch“ wird gemäß 
RASt 06 als „Sammelstraße“ angesehen und ist demnach für 400 bis 800 Kfz in der Stunde 
ausgelegt. 
Ausgehend von der Ist -Situation wird die vom Bund veröffentlichte Verkehrsverflechtungspro g-
nose, die ein natürliches Ansteigen der Verkehre vorsieht, herangezogen. Als Prognosehorizont 
wird hierfür das Jahr 2035 angesetzt. Bis zu diesem Jahr wird der Verkehr näherungsweise um 
3,2% zunehmen. 
Das natürliche Verkehrswachstum wird um die Neuverkehre durch das neue Baugebiet ergänzt. 
Die Berechnungen der durch das Baugebiet zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbelastungen 
wurden auf Basis der vorgesehenen Wohneinheiten und unter Berücksichtigung veröffentlichter 
Kennwerte bzw. eigener Erfahrungswerte bestimmt. Es handelt sich bei den veröffentlichten 
Kennziffern um bundesweit anerkannte Werte, die in aktuellster und gültiger Fassung im Pr o-
gramm „Ver_Bau: Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der 
Bauleitplanung“ vorliegen. Das Wohngebiet löst nach der „Ver_Bau“ insgesamt an jedem Werk-
tag 1.281 zusätzliche Fahrten aus. Davon entfallen 730 Fahrten auf Verkehre durch die Wohn-
bebauung und die restlichen 551 Fahrten entstehen durch die Kita. Werden 100% der durch 
das Baugebiet ausgelöst en Fahrten über die Haupterschließung der Westhoffstraße abgew i-
ckelt, so steigen die Verkehre auf dem Abschnitt der Westhoffstraße, an dem der Eingang des 
Gebietes liegt, morgens um 155 auf 776 Fahrzeuge und nachtmittags um 110 auf 871 Fahrzeu-
ge in der jew eiligen Spitzenstunde an. Dies führt zu einer täglichen Belastung von 9.652 Kfz 
(gegenüber 8.371 Kfz heute). Werden 100% der Verkehre über die Nebenerschließung der 
Straße Langebusch abgewickelt, so steigt die Belastung auf dieser um 137 auf 180 Kfz in der  
morgendlichen sowie um 87 auf 129 Kfz in der nachmittäglichen Spitzenstunde an. Dies führt 
zu rund 1.800 Kfz pro Tag (gegenüber 462 Kfz heute). Beide Werte liegen sowohl morgens als 
auch nachmittags deutlich unter den Belastungszahlen, die die Straßen laut RASt  06 aufneh-
men können müssen. Bei der Betrachtung handelt es sich um die jeweils maximal mögliche Be-
lastung (100 % der Verkehre auf eine Zufahrt). Da eine Verteilung der Verkehre auf beide Ei n-
gänge zum Quartier anzunehmen ist, werden die tatsächlichen Werte für beide Straßen niedr i-
ger ausfallen. Bedenken zu den Belastungen des bestehenden Verkehrsnetzes bestehen in 
keinem der Fälle.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 26 
Interne Erschließung im Gebiet 
Die von Ost nach West verlaufende Hauptachse durch das Quartier ist, mit Unterbrechung 
durch den Platz im Quartierseingang, bis zum Quartiersspielplatz als Tempo- 30-Zone geplant. 
Sie erschließt beidseitig Grundstücke bzw. die Zufahrten zu den Wohnhöfen und stellt somit ei-
ne wirtschaftliche und flächensparende Erschließungsvariante dar. Zudem werden die Garten-
bereiche der Bestandsbebauung durch diese Erschließung weitestgehend vom Verkehr abg e-
rückt. Vorgesehen sind im ersten Abschnitt der Achse ein beidseitiger Gehweg sowie einseitig 
straßenbegleitende öffentliche Stellplätze. Die Platzfläche im Eingangsbereich zum Quartier 
(vgl. Abbildung 3 ) ist als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen und wirkt, insbesondere in 
Verbindung mit der Verschwenkung der Straße, geschwindigkeitsreduzierend. Die Nebener-
schließung von der Straße „Langebusch“ her sowie die Umfahrung des Quartiersspielplatzes 
werden ebenfalls als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut. 
 
Abbildung 3: exemplarische Gestaltung Quartierseingang 
Um den Bedarf an öffen tlichen Stellplätzen im Plangebiet unterbringen zu können, sind Stel l-
plätze in Senkrechtanordnung notwendig. Sie ermöglichen es , den Bedarf an öffentlichen Stel l-
plätzen flächensparend und gebündelt unterzubringen. Durch das geringe Fahrtempo bieten 
sich die verkehrsberuhigten Bereiche für die Anordnung dieser Stellplätze an. Die Stellplätze im 
öffentlichen Raum werden überwiegend einseitig angeordnet, um innerhalb der Verkehrsflächen 
ausreichend breite Trassen für die Versorgungsträger zur Verfügung stellen zu können. 
Es ist vorgesehen, zunächst nur den östlichen Teil des Gebiets (ca. 2/3 der Gesamtfläche) zu 
bebauen. Die Entwicklung des westliche n Teilbereichs wird zunächst zurückgestellt. Im Zuge 
des Ausbaus wird daher die vorgesehene Ringerschließung um den Quartiersspielplatz z u-
nächst verkürzt und über die festgesetzte öffentliche Grünfläche verlaufen (vgl. Abbildung 4). 
Die Wohnhöfe werden jeweils über private Flächen erschlossen, die mit Geh- , Fahr-, und Lei-
tungsrechten für Anlieger und Erschließungsträ ger belegt sind. Neben Gemeinschaftsstellplät-
zen bieten diese Flächen durch Aufweitungen Kommunikations - und Aufenthaltsflächen inner-
halb der kleinteiligen Nachbarschaften. 
Die Anbindung an das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel ist über die Haltestelle Idenbrock-
platz an der Westhoffstraße gesichert. 
Quelle: stadtraum Architektengruppe, Düsseldorf

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 26 
 
 
Abbildung 4: exemplarische Darstellung der Umfahrung im 1. Bauabschnitt 
6.4 Entwässerungsplanung und Überflutungsnachweis 
Für das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Moldrickx ist infolge der geplanten Erschließung 
durch Wohnbebauung eine Neuordnung der Entwässerungssituation erforderlich. 
6.4.1 Entwässerungsnachweis Kinderhaus 
Da der Stadtteil Kinderhaus in hohem Maß von dem Starkregenereignis im Jahr 2014 betroffen 
war, hat das Tiefbauamt der Stadt Münster unabhängig von diesem Bebauungsplanverfahren 
umfassende Berechnungen für den Stadtteil durchgeführt. 
Dimensionierung und Nachweise 
Bei entwässerungstechnischen Planungen sind für die Entwässerungsanlagen Nachweise zu 
führen, die sicherstellen, dass bestimmte Regenereignisse schaden frei abgeleitet werden kön-
nen. Welche Regen (sog. Bemessungsregen) zu Grunde zu legen  und wie die Nachweise zu 
führen sind, ist in Regelwerken festgelegt. Entscheidend ist, ob es sich um eine Neu-  und Sa-
nierungsplanung handelt sowie die Gebietskategorie (z.B. Wohngebiet, Stadtzentrum, etc.). 
Für Neu- und Sanierungsplanungen der Kanalisation in einem Wohngebiet sind z.B. die folgen-
den Nachweise zu führen: 
1. Überstaunachweis: ein dreijähriger Regen (Regen mit einer statistischen Wiederkehrzeit 
von drei Jahren, entspricht ca. Starkregenindex 1) muss im Kanalnetz abgeleitet werden 
können, ohne aus den Schächten auszutreten 
Quelle: stadtraum Architektengruppe, Düsseldorf

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Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 26 
2. Überflutungsnachweis: ein 20- jähriger Regen (Regen mit einer statistischen Wiede r-
kehrzeit von 20 Jahren) darf aus den Schächten austreten, wenn dadurch keine Schä-
den verursacht werden. Z.B. darf dieses austretende Wasser keine Erdgeschosse über-
fluten, es darf sich aber z.B. im Straßenraum, auf Park- oder Grünflächen ausbreiten. 
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Nachweisen für die Kanalisation und Nachweisen 
für Gewässer. Für Gewässer ist nachzuweisen, dass ein 100- jähriges Ereignis schadensfrei 
abgeleitet werden kann. 
Starkregen 
Für die Einordnung von Starkregen und zur vereinfachten Kommunikation wurde der 
„Starkregenindex“ entwickelt. Dieser ordnet ähnlich wie die Richterskala bei Erdbeben die R e-
genereignisse auf Grundlage der statistischen Wiederkehrzeiten einem Index zu. 
Entwässerungsanlagen müssen die Regen des Index eins bis drei schadensfrei ableiten kön-
nen (Überstaunachweis). Für den Index vier bis fünf müssen Überflutungsnachweise geführt 
werden. Für alle darüber hinausgehenden Ereignisse (Index 6 bis 12) ist Risikominimierung und 
Schadensbegrenzung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe zu betreiben. Das heißt neben 
der Kommune müssen sich auch die Grundstückseigentümer selbst im Rahmen des Möglichen 
gegen Überflutungsschäden schützen (z.B. Objektschutz, angepasstes Verhalten im Katastro-
phenfall). 
Der Regen vom 28.07.2014 ist dem Index 12 zuzuordnen und liegt weit außerhalb jeder statisti-
schen Einordnung. Schätzungen benennen hier beispielsweise eine statistische Wiederkehrzeit 
von über 10.000 Jahren. 
Entwässerungstechnische Anlagen können (und dürfen) aus technischen und aus wirtschaftl i-
chen Gründen für derartige Ereignisse nicht ausgelegt werden. Es ist festzuhalten, dass es 
auch zukünftig keinesfalls möglich sein wird, Ereignisse dieser extremen Größenordnung scha-
densfrei abzuleiten. 
Berechnungsmethoden 
Bislang wurden Kanalnetze und Gewässer im Computermodell nachgebildet und mit den ent-
sprechenden Bemessungsregen belastet. Im Ergebnis ergab sich daraus im Wesentlichen die 
Aussage, ob und wieviel Wasser über welchen Zeitraum aus einem Schacht austritt. 
Mittlerweile kann zusätzlich die Oberfläche und die örtliche Topographie (Geländehöhen, G e-
bäude, Mauern, Bordsteinkanten, etc.) mit berechnet werden. Das Kanalnetzmodell wird dazu 
um das Oberflächenmodell ergänzt. Die sehr aufwändigen Simulationen (Berechnungsdauer 
der Software z.T. mehrere Tage) ergeben die folgenden Ergebnisse: 
- Aussage, ob und wieviel Wasser über welchen Zeitraum aus einem Schacht austritt, 
- wohin das Wasser fließt, das aus einem Schacht austritt, über welchen Zeitraum es sich 
in welcher Höhe hält, 
- wieviel unmittelbar auf die Oberfläche regnet und wohin dieses Wasser fließt, 
- wie sich die Kombination aus dem Wasser  verhält, das aus dem Kanal austritt und dem 
Wasser, das oberflächlich direkt abfließt.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 26 
Diese sogenannten gekoppelten Berechnungen sollen sukzessive für das gesamte Stadtgebiet 
durchgeführt werden. Priorisiert werden dabei die Gebiete, die vom Starkregen 2014 am mei s-
ten betroffen waren. Daher wurden auf dieser Grundlage bereits für den gesamten Stadtteil 
Kinderhaus zwei Gutachten „Kinderhaus West“ (westlich des Kinderbachs) und „Kinderhaus 
Ost“ (östlich des Kinderbachs) von einem externen Fachbüro (Dr. Pecher AG) aufgestellt. Um 
die Realitätsnähe der Berechnungen sicher zu stellen, wurde der Modellaufbau durch eine um-
fangreiche Messkampagne (Niederschlag, Abfluss im Kanalnetz Kinderhaus) begleitet und kal i-
briert. 
Die Ergebnisse der Gutachten wurden auf zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt. 
Die Gutachten sind vollumfänglich einsehbar. 
Kinderhaus / Baugebiet „Moldrickx“ 
In den Gutachten wurden Simulationen für Kanal und Oberfläche für die folgenden Zustände 
berechnet: 
1. Bestandszustand 
2. Prognosezustand = Bestandszustand zzgl. sämtlicher denkbarer Nachverdichtungen 
Im Zuge der Planungen zum Baugebiet Moldrickx wurde das Gutachten „Kinderhaus West“ um 
den städtebaulichen Entwurf ergänzt und erneut durchgerechnet. Auf dieser Grundlage wurden 
die Höhenlage des Baugebiets und das Kanalnetz sowie das verrohrte Gewässer im Gebiet di-
mensioniert und die Leistungsfähigkeit der Anlagen nachgewiesen. Da das Modell neben dem 
Baugebiet selbst auch das umliegende Siedlungsgebiet westlich des Kinderbachs beinhaltet, 
können sämtliche Auswirkungen auf die Entwässerungssituation durch die Bebauung nachvol l-
zogen und in den Planungen berücksichtigt werden. Für die entwässerungstechnischen Pl a-
nungen des Baugebiets wurden alle erforderlichen Nachweise (Überstau T=3a, Überflutung 
T=20a) durch das Büro Dr. Pecher AG geführt. Die Simulationen und Berechnungen wurden 
mittels der derzeit genauesten und umfangreichsten Berechnungsmethode durchgeführt. Aus 
entwässerungstechnischer Sicht sind keine negativen Auswirkungen auf das Baugebiet oder 
die angrenzenden Siedlungsbereiche zu erwarten. 
6.4.2 Entwässerungsplanung Plangebiet 
Über das Plangebiet verläuft die ehemalige Trasse des Igelbachs ( Wasserlauf-Nr. 332846), die 
gemäß Vorgabe der Unteren Wasserbehörde auch weiterhin den wasserrechtlichen  Status 
„Gewässer“ beibehält und als solches in der Planung berücksichtigt werden muss  (vgl. Kap. 
8.1.4). 
Das geplante Wohngebiet soll im Trennsystem entwässert und im Bereich der Westhoffstraße 
über eine neue Haltung DN 800 ( Länge ca. 30 m) an den Bestand angeschlossen werden. Das 
Gewässer wurde in die entwässerungstechnischen Dimensionierungs - und Nachweisberec h-
nungen des Gesamtgebiets mit einbezogen und ist damit Teil des Entwässerungskonzepts des 
Plangebiets. Die Gewässertrasse, die aktuell aus offenen und baulich stark beschädigten ver-
rohrten Abschnitten besteht, wird durch eine wesent lich leistungsfähigere Anlage, bestehend 
aus einem offenen Abschnitt und einer neuen Verrohrung ersetzt. Das Gewässer  wird zukünftig 
im Bereich zwischen Eimermacherweg und neuer Hauptverkehrsachse des Baugebiets offen, 
innerhalb der Hauptverkehrsachse verr ohrt verlaufen. Die verrohrte Gewäs serachse wurde ge-

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 26 
mäß der wasserrechtlichen Anforderungen für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) dimensi-
oniert und mit einem Durchmesser von DN 600 geplant. 
Für die Zeit der ersten Bauphase verläuft der offene Abschnitt  des Gewässers auf einer Länge 
von ca. 100 m zwischen dem bestehenden offenen Abschnitt im Bereich des Eimermacherwegs 
Nr. 20 und der bis zu diesem Zeitpunkt hergestellten Hauptverkehrsachse. Mit abschließender 
Fertigstellung des Baugebiets wird auch die H auptverkehrsachse in westlicher Richtung verlän-
gert. In diesem Zuge soll der endgültige Zustand des Gewässers hergestellt werden. Die Ver-
rohrung verlängert sich in diesem Schritt um ca. 50 m, DN 600. Der Endz ustand des offenen 
Abschnitts verläuft dementsprechend auch in westlicher Richtung versetzt auf einer Länge von 
ca. 60 m. Die Zugänglichkeit zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Gewässertrasse muss in 
jedem Fall sichergestellt sein, dazu ist ein Streifen von mindestens 3 m Breite entlang der Tra s-
se freizuhalten. 
In der Haupterschließungsachse des Baugebiets werden ein Schmutzwasserkanal und das ver-
rohrte Gewässer verlegt, in den übrigen Straßen werden jeweils ein Schmutz - und ein Regen-
wasserkanal verlegt, über die die Grundstücke erschlossen werden. Die unmittelbar an der 
Hauptverkehrsachse liegenden Grundstücke schließen mit der Niederschlagsentwässerung 
unmittelbar an der Verrohrung an. Die an den seitlichen Stichstraßen liegenden Gebäude ent-
wässern über einen Regenwasserkanal DN 300 in das verrohrte Gewässer. 
Kanalnetz und Gewässer erhalten den Nachweisen (vgl. 6.4.1) entsprechende Rohrdurchmes-
ser. Eine maßgebliche Aufhöhung der Geländehöhen im gesamten Baugebiet ist gemäß der 
Nachweise zur Einhaltung des erforderlichen Überstau - und Überflutungsschutzes nicht erfo r-
derlich. Lediglich im Bereich zur Einmündung in die Westhoffstraße s ollten die Geländehöhen 
auf ca. 53,30 NHN angehoben werden, um einen Wasseraustritt bei maßgeblichen Nieder-
schlagsereignissen verhindern zu können. Um die erforderlichen Übers tau- bzw. Überflutungs-
nachweise einhalten zu können, darf das Gelände im Vergleich zu den aufgemessenen B e-
standshöhen nicht vertieft werden. Aufgrund der Zwangspunkte im Anschlussbereich an die 
Bestandskanalisation ist eine weitere Vergrößerung der Rohrdur chmesser für diesen Punkt 
nicht zielführend. 
Ein Versickerungsgutachten für das Gelände hat ergeben, dass von einer Versickerung des 
Oberflächenwassers unter Betrachtung der gültigen Regelwerke abgesehen werden sollte. 
Grund dafür sind die hohen Grundwasserstände, die das Rückhaltevermögen des anstehenden 
Untergrundes stark begrenzen. Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel im Plangebiet au f-
grund der geplanten Schließung des Wasserwerks Kinderhaus sind laut hydrogeologischem 
Gutachten der Stadtwerke Münster
3 nicht zu erwarten (vgl. Schmidt und Partner, 2017). 
Die Entwässerungsplanung für das Gebiet sieht vor, den Abfluss aus dem Gebiet möglichst g e-
ring zu halten. Die begrünten Dächer sind ein wichtiger Bestandteil des Entwässerungskon-
zepts. Die Dachbegrünung dient dem verzögerten Niederschlagswasserabfluss und der teilwe i-
sen Verdunstung von Niederschlagswasser. Der Bebauungsplan enthält eine entsprechende 
textliche Festsetzung zur Begrünung der Flachdächer. 
Um für die Erdgeschossbereiche Schutz vor Überflutun gen, beispielsweise bei Starkregene r-
eignissen zu bieten, enthält der Bebauungsplan einen Hinweis zum Erfordernis einer, bezogen 
                                                
3 https://www.stadtwerke-muenster.de/unternehmen/energie/unser-angebot-fuer-
sie/erzeugungsanlagen/wasserwerke/zukunft-der-trinkwasserinfrastruktur/gutachten.html

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 26 
auf die angrenzende Erschließung, erhöhten Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF 
EG). Diese sollte bei mindestens 0,30 m über Geländeniveau liegen. Bei den festgesetzten Ge-
bäudehöhen wurde diese Erhöhung entsprechend berücksichtigt. 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Kita 
Zur Deckung der neuen und der allgemeinen Bedarfe im Stadtteil Kinderhaus ist im Plangebiet 
eine Kita mit sieben bis acht Gruppen vorgesehen. Um die Belastungen durch die Hol - und 
Bringverkehre für die Anwohner möglichst gering zu halten, ist die Kita verk ehrsgünstig im Ein-
gangsbereich zum Plangebiet gelegen und damit sowohl von der Westhoffstraße als auch von 
der Straße „Langebusch“ aus anfahrbar. Um den Flächenverbrauch gering zu halten, ist eine 
Nutzung der Kita auf drei Ebenen möglich. 
Spielplatz 
Durch die geplante Wohnbebauung entsteht ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Spielflächen 
von rund 1.020 m². Es ist vorgesehen, einen Spielplatz der Kategorie B/C zentral im Plangebiet 
in einer öffentlichen Grünfläche herzustellen. Die Herstellung der Spielplatzfläche in der vollen 
Größe ist trotz Minderausbau der Grünfläche bereits im ersten Bauabschnitt möglich. 
6.6 Wald und Grünflächen 
Nach Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts weist das Plangebiet mit dem rund 0, 54 ha gro-
ßen Waldstück und der zentral gelegenen öffentlichen Grünfläche von rund 1.280 m² hohe Qua-
litäten auf. Zwei kleinere öffentliche Grünflächen bilden den Übergang von der zentralen E r-
schließungsachse zum Wald sowie vom Wald zu der Straße „Langebusch“. 
Wald 
Die festgesetzten Baukörper halt en zur Waldgrenze Abstände von mindestens 11,50 m ein. 
Perspektivisch soll das Waldstück im Zuge der vollständigen Umsetzung der Planung für die Öf-
fentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es ist vorgesehen eine Fuß-  und Radwegeverbindung 
herzustellen, die das Plangebiet auch im Westen an die Straße „Langebusch“ anschließt. 
Öffentliche Grünfläche 
Der Anschluss der Fuß-  und Radwegeverbindung an den Wald, sowie der Anschluss an den 
Grünzug „Langebusch“ erfolgen jeweils über eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbesti m-
mung „Parkanlage“. So ist es möglich, zusammenhängende qualitätvolle Freiräume zu scha f-
fen. 
Aufgrund der abschnittsweisen Entwicklung des Plangebiets (vgl. Kap. 6.3) wird die zentrale öf-
fentliche Grünfläche im Quartier in zwei Schritten hergestel lt. Im ersten Schritt wird die Fläche 
im Wesentlichen die erforderliche Spielplatzfläche umfassen. Im zweiten Schritt können zudem 
Qualitäten im Hinblick auf einen „Quartiersplatz“ im Sinne von Kommunikations - und Aufent-
haltsräumen geschaffen werden. 
Private Grünräume 
Neben dem Waldstück wurde im Plangebiet kein erhaltenswerter Baumbestand identifiziert. Pri-
vate Grünflächen sind daher außerhalb der privaten Grünräume der Gärten nicht festgesetzt.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 26 
Aufschüttungen und Abgrabungen sind auf den Grundstücken unzulässig, um die Funktionalität 
des Ent wässerungskonzepts sicherzustellen. Zur Abgrenzung der privaten Bereiche von den 
Verkehrsflächen sind feste Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,20 m und in Kombination 
mit einer zur Straßenseite angeordneten Hecke zulässig. Die Vorgaben bieten den späteren Ei-
gentümern Flexibilität in der Planung und sichern gleichzeitig das städtebauliche Bild von den 
Verkehrsflächen aus gesehen. 
6.7 Immissionsschutz 
Auf das Plangebiet wirken Verkehrslärmimmissionen von der Westhof fstraße sowie Gewerbe-
lärmimmissionen vom Stadtteilzentrum Kinderhaus ein. Durch die zurückgesetzte Lage der WA 
sind diese nur bedingt betroffen. Die Orientierungs- und Richtwerte werden eingehalten. 
Gewerbelärm 
Ausgehend vom Lärmgutachten zum Bebauungsplan Nr. 515 „Erweiterung Zentrum Kinder-
haus“ ist insbesondere das östlichste Baufenster (Mischgebiet) von Gewerbelärm betroffen. Es 
ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich der Immissionsrichtwert (IRW) von 60 dB(A) am 
Tag für Mischgebiete eingehalten wird. 
Verkehrslärm 
Auch der Verkehrslärm wirkt sich vor allem auf das östliche Baufenster aus. Hier wird von ver-
kehrsbedingten Lärmpegeln von bis zu 65/55 dB(A) Tag/Nacht ausgegangen . Die Orientie-
rungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ f ür MI-Nutzung werden damit 
maximal um 5 dB(A) überschritten. 
Um den Belastungen des östlichen Baufensters Rechnung zu tragen, sollten keine Außen-
wohnbereiche an der östlichen Stirnseite des Gebäudes vorgesehen werden. Ansonsten sind in 
den mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen an 
den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ 
vorzusehen. Zudem sind in den entsprechenden Bereichen für Schlafräume bzw. zum Schlafen 
geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassaden nicht verschlechtern. 
6.8 Altlasten / Altstandorte 
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. 
6.9 Kampfmittel 
Für das Plangebiet wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen- Lippe (KBD) im 
Rahmen einer Kampfmittelüberprüfung eine Luftbildauswertung durchgeführt. Eine Kampfmi t-
telbeeinflussung war nicht erkennbar. Sofern keine ergänzenden Erkenntnisse bekannt werden, 
sind weiterführende Überprüfungsmaßnahmen nicht erforderlich. 
Zu beachten ist, dass auch nach abgeschlossener Luftbildauswertung eine komplette Kamp f-
mittelfreiheit nicht bestätigt werden kann. Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der 
Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbungen hin oder werden verdächtige Gegenstände o-
der Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die 
Feuerwehr ist zu verständigen.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 26 
6.10 Bodendenkmäler 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeit igem Kenntnisstand keine Bodendenkmä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. 
Das Plangebiet liegt jedoch inmitten einer bedeutenden, von Eschsiedlungen und Einzelhöfen 
geprägten mittelalterlichen Siedlungslandschaft, deren Entstehungsgeschichte bis in die Kar o-
lingerzeit (8./ 9. Jahrhundert) zurückreicht. Es liegt ferner am Rande des Kinderbachtals, wel-
ches nachweislich bereits in der Jungsteinzeit (4./ 3. Jahrtausend v. Chr.) intensiv begangen 
wurde und besiedelt war. 
Bei Bodeneingriffen in dieser historisch gewachsenen Kulturlandschaft können jederzeit archäo-
logische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler ( kulturgeschichtliche Bo-
denfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffen-
heit) entdeckt werden. Ei ne erste Prospektion des Geländes ergab keine Hinweise auf Boden-
denkmäler. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n-
weis. 
7 Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 43.916 m² 4,39 ha 100 % 
Öffentliche Verkehrsfläche 5.946 m² 0,59 ha 13,5 % 
Öffentliche Grünfläche 2.099 m² 0,21 ha 4,8 % 
Waldfläche 5.354 m² 0,54 ha 12,2 % 
Wasserwirtschaftsfläche 532 m² 0,05 ha 1,2 % 
Versorgungsfläche 20 m² 0,00 ha 0,0 % 
Bauflächen 29.965 m² 3,00 ha 68,3 % 
davon allgemeines Wohngebiet (WA) 28.855 m² 2,89 ha 65,8 % 
davon Mischgebiet (MI) 1.110 m² 0,11 ha 2,5 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
 
8 Auswirkungen auf die Umwelt  
Für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13a BauGB 
gewählt. Im Rahmen der beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung entfallen die formale 
Umweltprüfung und der Umweltbericht. Die wesentlichen Umweltbelange werden i m vorliegen-
den Umweltprotokoll zusammengefasst dargestellt.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 26 
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 
8.1.1 Menschen 
Derzeitige Umweltsituation   
Nutzungen 
Das Plangebiet umfasst das Gelände einer  ehemaligen Gärtnerei. Die Gärtnereigebäude und -
einrichtungen wurden abgerissen und das Gelände planiert mit Ausnahme des westlichen, mit 
mehreren Wohngebäuden und als Garten genutzten Bereichs mit einem kleinen Waldstück. 
Das Gelände ist eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. 
Auswirkungen der Planung 
Der Bebauungsplan setzt überwiegend Allgemeines Wohngebiet einschließlich einer Kindert a-
gesstätte sowie im östlichen Bereich untergeordnet Mischgebiet fest. Im zentralen Bereich wird 
eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz angelegt. Im westlichen Teil werden die kleine Wal d-
parzelle sowie nördlich und östlich angrenzend öffentliche Grünflächen festgesetzt. Für die 
Freizeit- und Erholungsnutzung dienen die öffentlichen Grünflächen mit einem Kinderspielplatz 
sowie zukünftig die Waldfläche, die perspekti visch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht 
wird. Eine Fuß-  und Radwegeverbindung durch die Waldparzelle bis zur Straße „Langebusch“ 
ist vorgesehen. 
Die neue Siedlung wird eine hohe Kompaktheit und Dichte aufweisen, so dass den öffentlich 
zugänglichen Grün- und Freiräumen im Umfeld eine hohe Wichtigkeit für die Erholung und Frei-
zeit zukommt. In diesem Zusammenhang sind die Stadtteilparks Hasenbusch im Westen und 
Kinderbachtal/Pastorat östlich der neuen Siedlung sowie im weiteren Umfeld die Hauptgrünz ü-
ge Vorbergshügel-Gasselstiege und Nördliches Aatal mit dem Stadtpark Wienburg zu nennen. 
Diese Grünzüge stellen über Fuß- und Radwege eine Verbindung bis zur Innenstadt her. 
Lärmsituation 
Auf das Plangebiet wirken Verkehrslärmimmissionen von der Westhoffstraße sowie Gewerbe-
lärmimmissionen vom Stadtteilzentrum Kinderhaus ein. 
Das östlichste Baufenster im Plangebiet ist verkehrsbedingten Lärmpegeln von bis zu 65/55 
dB(A) Tag/Nacht ausgesetzt. Die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im 
Städtebau“ für MI-Nutzung werden maximal um 5 dB(A) überschritten. Aufgrund der Lärmvorbe-
lastung sollten Außenwohnbereiche nicht an der östlichen Stirnseite des Gebäudes vorgesehen 
werden. 
In den mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbaubaren Grundst ücksflächen 
sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im 
Hochbau“ vorzusehen. Zudem sind in den entsprechenden Bereichen für Schlafräume bzw. 
zum Schlafen geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die G e-
samtschalldämpfung der Außenfassaden nicht verschlechtern. 
Für die Ermittlung der Gewerbelärmbelastung vom Stadtteilzentrum wurde das Lärmgutachten 
zum Bebauungsplan Nr. 515 „Erweiterung Zentrum Kinderhaus“ ausgewertet. Von dem Gewer-
belärm des Stadtteilzentrums ist insbesondere das östlichste Baufenster betroffen. Auf Basis 
des vorhandenen Lärmgutachtens ist davon auszugehen, dass in dem betroffenen Mischgebiet

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 26 
im östlichen Planbereich der Immissionsrichtwert (IRW) von 60dB(A) am Tag für  Mischgebiete 
eingehalten wird. 
Auf das Plangebiet wirken nicht nur Verkehrslärmimmissionen ein, sondern das Gebiet ist auch 
Verursacher von Mehrverkehr (vgl. Kap. 6.3) der sich auf die angrenzenden Wohnhäuser aus-
wirkt. Hier sind insbesondere die Gebäude angrenzend an die beiden Zufahrten zum Gebiet zu 
betrachten. Die Untersuchung der lärmtechnischen Auswirkungen des planbedingten Verkehrs 
wurde unter der Worst -Case-Annahme, dass eine vollständige Abwicklung dieser  Verkehre 
über nur eine der beiden Straßen erfolgt , durchgeführt. Die Pegelerhöhung für die Gebäude im 
Umfeld der Zufahrt zur Westhoffstraße steigt nach überschlägigen Berechnungen, aufgrund der 
bereits vorhandenen höheren Kfz -Frequentierung auf der Westhoffstraße, nur geringfügig um 
ca. 0,6 dB(A) an. Entlang der Straße „Langebusch“ erhöht sich der Lärmpegel – deutlich hörbar 
– vorhabenbedingt um ca. 6 dB(A). Aufgrund der geringen Frequentierung der Straße mit 1.800 
Kfz pro Tag bleiben die Lärmpegel  insgesamt moderat. Der insgesamt dominierende Verkehrs-
lärm auf der Westhoffstraße führt dazu, dass bei eine r Summation des Verkehrslärms im Ei n-
mündungsbereich der Straße „Langebusch“ in die Westhoffstraße, die planungsbedingte Pegel-
zunahme in diesem Bereich eher gering bleibt (ca. 1 dB(A) Erhöhung) .Schädliche Umweltein-
wirkungen durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe sind nach den Erkenntnissen der Unters u-
chungen zur Luftreinhalteplanung der Stadt Münster an diesem Standort nicht zu erwarten. 
Während der Bauarbeite n werden Lärmemissionen, Abgase und ggf. Staub und Erschütterun-
gen durch Baufahrzeuge und -maschinen auftreten. Hierbei handelt es sich um zeitlich begrenz-
te Belastungen. 
Bestandbebauung 
Im Plangebiet sind drei Bestandsgebäude vorhanden, die überplant werden. Durch enge A b-
stimmung mit den Eigentümern und den Fachplanungen ist sichergestellt, dass ein verträgl i-
ches Nebeneinander von Bestand und Neubau möglich und die Versorgung der Bestandg e-
bäude auch in der Bauphase gesichert ist. 
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Moldrickx liegt nach Abbruch der Gärtnereigebäude 
und -einrichtungen überwiegend brach (Stand: 04/2018). Im Westen befinden sich Wohng e-
bäude mit Gartennutzung sowie ein kleines Waldstück. Das Gelände zeigt überwiegend eine 
geringe ökologische Wertigkeit mit Ausnahme des kleinen Waldbereichs im Westen. Die Wal d-
parzelle besteht überwiegend aus Laubbäumen, wie Eichen, Buchen, Birken sowie Nadelbäu-
men (Fichten etc.). Der Teich im Wäldchen führt bei der Begehung und nach Angaben der E i-
gentümer überwiegend kein Wasser. 
Die Waldparzelle im Westen des Plangebietes bleibt erhalten und wird als Wald im Bebauung s-
plan festgesetzt. Die östliche Waldkante ist heute noch nicht vorhanden, da sich an dieser Stel-
le der Garten der noch vorhandenen Wohnhäuser befindet. Mit Rückbau der Häuser wird der 
Bereich als Entwicklungsfläche für den Wald gesehen, die zur Herausbildung eines Waldsaums 
genutzt werden soll. Durch eine entsprechende Anlage und Pflege des Saums, kann der Schutz 
der angrenzenden Neubebauung gewährleistet werden. Südöstlich außerhalb der Waldfläche 
werden Bäume und Gehölze überplant, die von den Grundstückseigentümern angepflanzt wur-

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Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
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den bzw. sich sukzes sive entwickelt haben. Ein Teil der Flächen wird als Wohnbauflächen g e-
nutzt. In einem anderen Teilbereich erfolgt eine Flächensicherung für eine perspektivische Ver-
legung des vorhandenen Gewässers (vgl. Kap. 8.1.4 Wasser). Die Eingriffe in die vorhandenen 
Gehölzstrukturen sind an dieser Stelle jedoch gering, da der Graben für das Gewässer durch 
eine bereits heute vorhandene Schneise verlaufen und durch den geringen Wasserstand sehr 
gering dimensioniert sein wird. 
Im Übergang zu der Haupterschließungsachse  durch das Gebiet sowie zu der Straße „Lang e-
busch“ werden öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Der 
Teich liegt innerhalb des Waldes und bleibt erhalten. Weitere Begrünungsmaßnahmen im Plan-
gebiet sind die Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz im zentralen Plangebiet s o-
wie die vorgesehene extensive Begrünung der Flachdächer. Eine geeignete Begrünung der 
Gemeinschaftsstellplätze ist vorgesehen, indem je sechs angefangene Stellplätze ein hoc h-
stämmiger Laubbaum zu pflanzen ist. Dies erfolgt über eine textliche Festsetzung. 
Als Vogelarten im Gebiet sind häufige und ungefährdete Brutvogelarten und Nahrungsgäste zu 
erwarten, wie Ringeltaube, Amsel, Blau-  und Kohlmeise usw. Es gibt keine Hinweise auf das 
Vorkommen planungsrelevanter Arten. Dies ist in den Störungen durch die Nutzung des Gelän-
des sowie der Lage innerhalb des Siedlungsbereiches von Kinderhaus zu begründen. Generell 
gilt die Bauzeitenregelung, erforderliche Rodungen von Bäumen und Gehölzen außerhalb der 
Vogelbrutzeit, also zwischen Oktober und Februar des Folgejahres, durchzuführen. 
Hinsichtlich der Artengruppe der Fledermäuse ist davon auszugehen, dass potentiell die G e-
hölzstrukturen und Gartenflächen im westlichen Plangebiet als Jagdraum vornehmlich für relativ 
häufig vorkommende Fledermäuse des Siedlungsraumes dienen (z.B. Zwergfledermaus etc.). 
Da diese Bereiche erhalten bleiben, wird diese Funktion auch zukünftig erfüllt werden können. 
Mit relevanten Beeinträchtigungen der Artengruppe der Fledermäuse ist nicht zu rechnen. 
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im 
angewandten Verfahren nach § 13a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau-
ungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. 
8.1.3 Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Im östlichen Plangebiet ist der natürliche Bodentyp gemäß Umweltkataster ein Gley -Podsol, im 
westlichen Bereich ein Braunerde -Pseudogley. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und Ver-
siegelung sind die Böden aber bereits als beeinträchtigt einzustufen. Im Bereich der Waldpa r-
zelle ist noch am ehesten von naturnäheren Bodenstrukturen auszugehen. Die Waldfläche 
bleibt auf Basis der Festsetzung im Bebauungsplan dauerhaft  erhalten. Altlasten-/-
Verdachtsflächen sind gemäß Umweltkataster im Plangebiet nicht bekannt. 
Auswirkungen der Planung 
Im Mischgebiet sowie überwiegend in den allgemeinen Wohngebieten ist eine Unterbauung mit 
Tiefgaragen über die Baugrenzen hinaus vorgesehen, so dass die zulässigen Grundflächenzah-
len für diese Gebietstypen überschritten werden und mit 0,85 als Maximum ein hohes Maß er-
reichen. Dies bedeutet, dass mit der Planung in den betreffenden Bereichen eine hohe Versi e-
gelung verbunden ist. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits durch die Gebäude 
und Einrichtungen der Gärtnerei in der Vergangenheit etwa die Hälfte des zur Bebauung anst e-

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henden Geländes versiegelt war. Die gemäß Bebauungsplan Nr. 106 Teilabschnitt 10 mögliche 
Anlage einer Verkehrsfläche im nordwestlichen Teil des Plangebietes zur Straße „Langebusch“ 
entfällt, stattdessen wird die Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt. 
Der hohe Versiegelungsgrad ist einerseits als nachhaltiger Eingriff in das Schutzgut Boden zu 
bewerten. Andererseits entspricht die Planung dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bau-
leitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des 
§ 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten 
der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innen-
entwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In 
diesem Sinne stellt die Wiedernutzung und Nachverdichtung der ehemaligen Gärtner ei Mold-
rickx einen Baustein zur Eindämmung des Freiflächenverbrauchs in Münster dar. 
Abfall 
Es ist davon auszugehen, dass im Plangebiet die üblichen Haushalts - und Siedlungsabfälle an-
fallen, die getrennt gesammelt, weiterverwendet oder entsorgt werden. 
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). 
8.1.4 Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Durch das Plangebiet und an seinem Rand verläuft die überwiegend verrohrte Trasse des 
ehemaligen Igelbachs (Wasserlauf -Nr. 332846 ). Der Wasserlauf hat seinen Ur sprung im B e-
reich Eimermacherweg Haus Nr. 20  und mündet nach ca. 700 m im Bereich der Kristiansand-
straße in den Kinderbach. Der Wasserlauf quert das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei nur 
teilweise offen und überwiegend verrohrt. Die verrohrten Abschnitte weisen zum Teil erhebliche 
Schäden auf. Der Abschnitt außerhalb des Plangebietes bis zum Kinderbach ist vollständig ver-
rohrt. 
Die Wasserführung des Gewässers im Plangebiet i st gering, da nur wenig Oberflächenwasser 
aus einigen Gärten im offenen Bereich südlich des Eimermacherweges eingeleitet wird. Au f-
grund der überwiegenden Verrohrung ist die ökologische Funktion des Gewässers stark eing e-
schränkt. 
Das Grundwasser steht im Plangebiet gemäß einem Versickerungsgutachten des Tiefbauamtes 
hoch an. 
Auswirkungen der Planung 
Der Wasserlauf Nr. 332846 wird gemäß der Planung im Bereich zwischen Eimermacherweg 
und neuer Hauptverkehrsachse des Baugebi etes offen, innerhalb der Haupt verkehrsachse ver-
rohrt verlaufen. Das Gewässer wurde vom Tiefbauamt in die ent wässerungstechnischen D i-
mensionierungs- und Nachweisberechnungen des Gesamt gebietes mit einbezogen. Die neue 
Gewässerachse wurde gemäß der wasserrechtli chen Anforderungen für ei n 100- jährliches 
Hochwasser (HQ100) dimensioniert. Die Funktion, Wasser abzuleiten wird voll erfüllt, die ökol o-
gische Funktion des Gewässers ist jedoch wie im Bestand stark eingeschränkt. 
Für die Verlegung des Gewässers ist die Genehmigung gem. § 68 WHG durch die Untere Was-
serbehörde erforderlich. Das Verfahren wird unter der Voraussetzung des erteilten Satzungsbe-
schlusses für das Baugebiet durchgeführt. Bestandteil der Genehmigung ist zunächst ein off e-

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ner Verlauf über das Privatgrundstück sowie der verrohrte Verlauf über die städtischen Flächen. 
Da der Endzustand des Gewässers erst nach der endgült igen Erschließung des Baugebiets 
hergestellt werden kann, kann der Endzustand des offenen Gewässerabschnitts nicht Inhalt der 
aktuellen Genehmigung sein. Sobald die Realisierung des zweiten Bauabschnitts vorgesehen 
ist, wird es ein zweites Genehmigungsverfahren geben. Inhalt dieses Verfahrens wird der durch 
eine entsprechende Flächenausweisung im Bebauungsplan abgesicherte endgültige offene 
Verlauf des Gewässers entlang des Waldstücks sowie der Lückenschluss zu der dann bereit s 
bestehenden Verrohrung sein. 
Die begrünten Dächer sind ein wichtiger Bestandteil des Entwässerungskonzeptes für den B e-
bauungsplan (vgl. 6.4 ). Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers i st eine Versickerung 
des Niederschlagswassers gemäß dem Versickerungsgutachten des Tiefbauamtes nicht mög-
lich. 
8.1.5 Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Klima 
Das Plangebiet weist mit Ausnahme der kleinen Waldfläche keine besondere Klimafunktion auf. 
Der Wald bleibt mit seiner Funktion als Schadstof ffilter und Schattenspender und einer tempe-
raturausgleichenden Wirkung erhalten. Die geplanten Grünflächen mit Baumbestand werden 
diese positiven Klimafunktionen ergänzen. Ansonsten wird im Plangebiet das Klima der über-
wiegend versiegelten und bebauten Bereiche, welches bereits z ur Zeit der Gärtnereinutzung 
bestand, manifestiert. 
Energie 
Der Bebauungsplan weist insgesamt eine hohe Kompaktheit auf und ist aufgrund der Aussta t-
tung der Gebäude mit Flachdächern für eine Solarnutzung sowohl mit Solarkollektoren als auch 
Photovoltaik-Anlagen gut geeignet. Der Bebauungsplan ist in seinen textlichen Festsetzungen 
so ausgelegt , dass Solarpaneele oder Photovoltaikanlagen im gesamten Plangebiet auf den 
Gebäuden zulässig sind und eine Kombination von Solarmodulen und Gründächern machbar  
ist. 
Durch die Nutzung erneuerbarer Energien können die Treibhausgasemissionen durch die G e-
bäudenutzung reduziert werden. Darüber hinaus entstehen Treibhausgase durch das Ve r-
kehrsaufkommen im Plangebiet. Durch die gute ÖPNV - und Radverkehrsanbindung des Plan-
gebietes sind die Voraussetzungen gegeben, Fahrten des motorisierten Individualverkehrs und 
damit Treibhausgasemissionen einzudämmen. 
8.1.6 Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Das Plangebiet liegt innerhalb des dicht bebauten Siedlungsbereichs von Kinderhaus. Der städ-
tebauliche Entwurf, der dem Bebauungsplan zu Grunde liegt, ist als 1. Preis aus dem städt e-
baulichen Wettbewerb „Quartier Moldrickx“ hervorgegangen. Durch die Lage zwischen Einfami-
lienhausgebieten und Stadtbereichszentren sind die Gebäudehöhen gestaffelt und steigen nach 
Osten zum Stadtbereichszentrum hin an. Die Bebauung wird sich hinsichtlich ihrer Höhenen t-
wicklung mit zwei bis maximal fünf Geschossen in die Umgebung einfügen.

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Die Waldparzelle im Westen dient  zusammen mit der nördlich anschließenden Grünfläche der 
Untergliederung der Siedlungsflächen. Die geplante Fuß-  und Radwegeanbindung in diesem 
Bereich schafft eine autofreie Anbindung an die Straße „Langebusch“. Die Quartiersmitte bildet 
eine zentrale Grünfläche mit einem Kinderspielplatz.  
Zur Begrünung des Plangebietes dienen darüber hinaus die textlichen Festsetzungen zum A n-
pflanzen großkroniger Laubbäume im Bereic h der Gemeinschaftsstellflächen sowie zur Begr ü-
nung der Flachdächer und der Tiefgaragen. 
Die umgebende Landschaft von Kinderhaus ist von der Planung nicht betroffen. Die geplante 
Bebauung wird sich optisch in das Siedlungsgefüge einfügen. 
Negative Auswirkungen auf das Ortsbild bzw. die umgebende Landschaft im Umfeld von Ki n-
derhaus sind nicht zu erwarten. 
8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodenden k-
mäler im Sinne des Denkmalschutzes NRW. 
Das Plangebiet liegt jedoch inmitten einer bedeutenden, von Eschsiedlungen und Einzelhöfen 
geprägten mittelalterlichen Siedlungslandschaft, deren Entstehungsgeschichte bis in die Kar o-
lingerzeit (8./9. Jahrhundert) zurückreicht. Es liegt ferner am Rand des Kinderbachtals, das 
nachweislich bereits in der Jungsteinzeit (4./3. Jahrtausend v. Chr.) intensiv beg angen wurde 
und besiedelt war. 
Bei Bodeneingriffen in dieser historisch gewachsenen Kulturlandschaft können jederzeit archäo-
logische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche B o-
denfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffen-
heit) entdeckt werden. Eine erste Prospektion des Geländes ergab keine Hinweise auf Boden-
denkmäler. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n-
weis. 
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes im Plangebiet. Die 
ehemalige Gärtnerei Moldrickx mit ihren Gewächshäusern etc. ist als Sachgut ersatzlos entfal-
len. 
8.2 Zusammenfassung 
Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Moldrickx in Kinderhaus ist als Nachfolgenutzung 
eine Wohnsiedlung mit zwei - bis maximal fünfgeschossiger Bebauung und größ tenteils Unter-
bauung mit Tiefgaragen geplant. Eine kleine vorhandene Waldparzelle bleibt erhalten und wird 
nach Osten hin erweitert. Weniger erhaltenswerte Gehölzstrukturen werden in Teilen überplant. 
Darüber hinaus werden über die Festsetzungen von kleineren Grünflächen und Dachbegrünung 
sowie die Pflanzung von hochstämmigen Laubbäumen im Bereich der Stellplätze Begrünungen 
des Plangebietes erreicht.

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Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im 
angewandten Verfahren nach § 13a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau-
ungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. 
Der hohe Versiegelungsgrad ist einerseits als nachhaltiger Eingriff in das Schutzgut Boden zu 
bewerten. Andererseits stellt die Wiedernutzung von in der Vergangenheit bereits versiegelten 
Flächen eine sinnvolle Maßnahme der Innenentwicklung und zur Eindämmung des Freiflächen-
verbrauchs dar. 
Im Plangebiet verläuft die überwiegend verrohrte ehemalige Trasse des Igelbachs. Die ökolog i-
sche Funktion des Gewässers ist aufgrund der überwiegenden Verrohrung, auch außerhalb des 
Plangebietes, stark eingeschränkt. Der Wasserlauf wird gemäß der Planung im Bereich zw i-
schen Eimermacherweg und neuer Hauptverkehrsachse des Baugebietes offen, innerhalb der 
Hauptverkehrsachse verrohrt verlaufen. Die neue Gewässerachse wurde gemäß der wasser-
rechtlichen Anforderungen für ein 100 -jährliches Hochwasser (HQ 100) dimensioniert. Die Fun k-
tion, Wasser abzuleiten wird voll erfüllt, die ökologische Funktion des Gewässers ist jedoch wie 
im Bestand stark eingeschränkt. 
Auf das Plangebiet wirken Verkehrslärmimmissionen von der Westhoffstraße sowie Gewerbe-
lärmimmissionen vom Stadtteilzentrum Kinderhaus ein. 
Das östlichste Baufenster im Plangebiet ist verkehrsbedingten Lärmpegeln von bis zu 65/55 
dB(A) Tag/Nacht ausgesetzt. Die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im 
Städtebau“ für MI-Nutzung werden maximal um 5 dB(A) überschritten. Aufgrund der Lärmvorbe-
lastung sollten Außenwohnbereiche nicht an der östlichen Stirnseite des Gebäudes vorgesehen 
werden. 
In den mit Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen 
sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im 
Hochbau“ vorzusehen. Zudem sind in den entsprechenden Bereichen für Schlafräume bzw. 
zum Schlafen geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die G e-
samtschalldämpfung der Außenfassaden nicht verschlechtern. 
Von dem Gewerbelärm des Stadtteilzentrums ist insbesondere das östlichste Baufenster betrof-
fen. Auf Basis des vorhandenen Lärmgutachtens ist davon auszugehen, dass in dem betroff e-
nen Mischgebiet im östlichen Planbereich der Immissionsrichtwert (IRW) v on 60dB(A) am Tag 
für Mischgebiete eingehalten wird. 
Neben den auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen ist das Plangebiet auch selbst Ausl ö-
ser von Immissionen. Hier sind insbesondere die Auswirkungen der Verkehrszunahme zu be-
trachten. Durch die bereits hohen Lärmpegel entlang der Westhoffstraße ist die Erhöhung durch 
die durch das Gebiet induzierten Mehrverkehre jedoch gering. Die Planung bedingt daher keine 
unzumutbare Mehrbelastung für die unmittelbaren Anwohner. 
Die Bebauung wird sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung mit zwei bis maximal fünf G e-
schossen in die Umgebung einfügen. Negative Auswirkungen auf das Ortsbild bzw. die umg e-
bende Landschaft im Umfeld von Kinderhaus sind nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 590 
Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße 
 
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9 Gesamtabwägung 
Übergeordnetes Ziel des Bebauungsplans ist es, für das zentral gelegene ehemalige Gärtnerei-
gelände eine Nachnutzung zu ermöglichen. Im direkten Gegenüber zum Stadtbereichszentrum 
bietet sich das Gelände für ein verdichtetes Wohnquartier an. Durch die gefangene Lage wird 
der Bereich in seiner städtebaulichen Struktur als eigenständiges Quartier gesehen und durch 
die Gestaltungsvorgaben des Bebauungsplans auch sichtbar als solches definiert. 
Insbesondere durch das direkte Nebeneinander von Bestandsbebauung und neuem Quartier, 
sind verschiedene K onfliktpunkte zu betrachten gewesen. Allgemein lag der Schwerpunkt der 
Prüfungen auf den Bereichen: 
- verträgliche Höhenentwicklung der Gebäude 
- Sicherstellung der Entwässerung und des Wasserabflusses auch bei Starkregen 
- verträgliche Abwicklung des Verkehrs 
- Schaffung von Freiraumqualitäten trotz städtebaulicher Dichte 
- Verlegung des vorhandenen Gewässers 
- Sicherstellung der Funktionalität des ersten Bauabschnittes bei Sicherung der Bestandsbe-
bauung 
Insgesamt wurden in allen Bereichen die Voraussetzungen für eine verträgliche Abwicklung ge-
schaffen.  
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage 
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 590: Kinderhaus – Lange-
busch/Westhoffstraße 
 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Westhoffstraße 1
  • Eimermacherweg
  • Albersloher Weg 33
  • Am Burloh
  • Josef-Beckmann-Straße
  • An den Speichern 7
  • Idenbrockplatz 6
  • Neuer Heidkamp 1515a
  • Brüningheide
  • Gasselstiege
  • Kinderhaus
  • Langebusch
  • Hasenbusch
  • Erlenkamp 42

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0326/2019
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37