AN/0891/2024
Förderung der Organspendeerklärungen im Rahmen von Behördengängen von Kölner*innen
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Volt Anfrage nach § 4
4531 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.06.2024
AN/0891/2024
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Gesundheitsausschuss 11.06.2024
Förderung der Organspendeerklärungen im Rahmen von Behördengängen von Kölner*innen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Deutschlandweit kamen im Jahr 2022 auf 1 Mio. Einwohner*innen nur 10,3 Organspender*innen.
Es besteht deutschlandweit eine enorme Unterversorgung von Patient*innen, was anhand der Nieren-
transplantationen am deutlichsten wird: Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 1,992 Nieren transplantiert,
während 6,683 Patient*innen auf der Warteliste standen und darüber hinaus bereits ca. 100.000 Pati-
ent*innen auf eine regelmäßige Dialysebehandlung angewiesen sind/waren. Auf der Warteliste verstorben
sind 2022 insgesamt 743 Patient*innen.
Da in Deutschland eine Entscheidungslösung zur (postmortalen) Organspende gilt, müssen sich potenti-
elle Organspender*innen zu Lebzeiten für eine Organspende entscheiden bzw. nach dem eigenen Tod,
die Angehörigen. Besonders für die Angehörigen stellt diese Entscheidung unter Zeitdruck eine extrem
belastende Situation dar. Häufig wird sich unter diesen Faktoren gegen eine Organspende entschieden.
Ein aktuelle Repräsentativumfrage der BZgA macht Hoffnung, denn rund 84 Prozent der Bürgerinnen und
Bürger zwischen 14 und 75 Jahren sind gegenüber einer Organ- oder Gewebespende positiv eingestellt.1
1 Jahresbericht Organspende und Transplantation in Deutschland 2023, S. 13: Zimmering , R., Hammes, D. (2023). Bericht zur
Repräsentativstudie 2022 »Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ - und Gewebespende«.
BZgA-Forschungsbericht. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
An die Vorsitzende des Rates
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses
Dr. Ralf Unna
Ratsfraktion Volt
Rathaus Spanischer Bau
Rathausplatz , Zi. B 137
50667 Köln
Volt@stadt-koeln.de
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Mit dem im März 2024 gestarteten Organspende-Register steht nun ein zentrales elektronisches Verzeich-
nis zur Erfassung von Entscheidungen für Organ- und/oder Gewebespenden zur Verfügung. Der Eintrag
ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Erklärungen können dadurch zukünftig von Entnahmekrankenhäusern zeitnah abgerufen werden. Das
Register ist dabei niedrigschwelliger als eine Patientenverfügung und weniger fehlerbehaftet als der Or-
ganspendeausweis. Außerdem bewahrt es die Angehörigen im Ernstfall vor einer schweren Entscheidung.
Um die Anzahl an Erklärungen über Organspenden zu erhöhen, gilt es Situationen zu schaffen, in denen
über eine Organ- und/oder Gewebespende informiert wird und eine Entscheidung ggf. festgehalten wer-
den kann. Um eine möglichst große Anzahl an Menschen zu erreichen, bieten sich allgemeine Amtsgänge
(bspw. Beantragung/Abholung des Personalausweises) von Bürger*innen an.
Die Stadtverwaltung wird vor dem Hintergrund folgendes gefragt:
1. Welche Strategien verfolgt die Stadt bisher, um die Spendenbereitschaft der Kölner*innen zu er-
höhen?
2. Wie informiert die Stadt Köln über das Organspende-Register?
3. Kann den Bürger*innen während Amtsgängen Raum zu Informationen hinsichtlich einer Entschei-
dungsfindung für oder gegen eine Organ- bzw. Gewebespende gegeben werden, z.B. indem Info-
material in den Wartebereichen in den verschiedenen Stellen mit Kundenkontakt etc. zu finden ist?
4. Können Anreize zur Entscheidungsfindung von Verwaltungsseite gegeben werden, z.B. in Form
von Werbebuttons bei den Online-Angeboten der Stadt Köln, die z.B. zum Online Register führen,
besonders bei denen die Online Ausweisfunktion vonnöten ist?
5. Darf eine Abfrage für oder gegen eine Organ- bzw. Gewebespende im Rahmen eines Amtsgangs
(bspw. bei der Beantragung von persönlichen Dokumenten), integriert werden? Z.B . bei Online
Anträgen in Form einer Verlinkung; möchten Sie sich auch noch ins Organspendenregister eintra-
gen lassen? Oder indem der Flyer mit heraustrennbaren Organspendeausweis beigelegt wird?
Wir bitten die Verwaltung, die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnisnahme auch auf die Tagesordnung
des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lucas Sickmöller
Geschäftsführer Volt-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0891/2024
- Typ
- Volt Anfrage nach § 4
- Datum
- 06.06.2024
- Erstellt
- 06.06.2024 09:46