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V/0854/2019

Kleingartenanlage Roxel Nord -Planungs- und Baubeschluss-

Vorlagen 30.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.11.2019, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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KGA Roxel Entwurf_Vorlage_A4

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

7902 Zeichen

V/0854/2019 
V/0854/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kleingartenanlage Roxel Nord 
-Planungs- und Baubeschluss- 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und dem Bau der Kleingartenanlage Roxel  Nord nach dem Entwurf (Plan KG95/2) des 
Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Kosten für den Bau der Kleingartenanlage Roxel Nord betragen 350.000 €. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen: 
- Für das Bauvorhaben wird das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Fördermittel 
bei der Bezirksregierung Münster beantragen. Die Höhe der Fördermittel kann z.Z. nicht be-
ziffert werden, da diese von den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln des Landes NRW 
abhängig ist. 
- Nach dem Bau der Kleingartenanlage Roxel Nord wird ein Pachtverhältnis mit dem Stadt- 
und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. abgeschlossen. Der derzeitige Pachtzins 
liegt bei 0,36 €/m². Es wird demnach bei einer Gesamtflächengröße von 12.750 m² Einnah-
men in Höhe von ca. 4.590 € / Jahr geben. Die vertraglichen Grundlagen sowie die Einnah-
men werden durch das Amt für Immobilienmanagement geregelt. 
- Durch die Pflege von Großbäumen zur Herstellung der Verkehrssicherheit in der Kleingarte n-
anlage Roxel Nord entstehen Folgekosten in Höhe von 1.000 €/Jahr. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnah-
me 
5450 KGA Roxel Nord Neubau 2019   
Auszahlungen    350.000,-  
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
06.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Reinmuth 
Telefon: 492-6748 
Reinmuth@stadt-
muenster.de

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V/0854/2019 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass die Finanzmittel in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. 
 
Begründung: 
 
Im Norden von Roxel sind am Stodtbrockweg auf einer Fläche von 12.750 m² 25 neue Gartenparzel-
len mit einer durchschnittlichen Größe von 275 m² sowie die benötigte Infrastruktur geplant. Mit der 
Errichtung der Kleingartenanlage am Stodtbrockweg wird auf die stetige Nachfrage nach Kleingärten 
reagiert. Sich der eigenen Produktion von Obst und Gemüse  zu widmen und zugleich Möglichkeiten 
zur Erholung zu haben sowie das Erleben der Natur ist unter dem Druck der wachsenden Stadt we i-
terhin ein starkes Bedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger in Münster. Der neue Standort am Stod t-
brockweg ist im Kleingarten entwicklungskonzept als Bestandteil der Grünordnung Münster vorges e-
hen. Planungsrechtlich ist die Kleingartenanlage im Bebauungsplan Nr. 488 verortet. Die Planung der 
Kleingartenanlage findet in Abstimmung mit dem Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner 
e.V. statt. Der Verband begleitet die Gründung des notwendigen Kleingartenvereins und die erstmal i-
ge Suche nach Pächtern.  
 
Das Entwurfskonzept des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sieht die Umsetzung 
einer ökologisch wertvollen An lage vor, in der ein möglichst große s pflanzliches Artenspektrum als 
Nahrungsquelle insbesondere für Insekten und ein großer Wert an Naherholung und Gemeinschafts-
gefühl zu finden sind. 
Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten die 25 neuen Gartenparzellen jewe ils einen 6-eckigen waben-
förmigen Grundriss. Durch die Anordnung der wabenförmigen Parzellen und die Wegeführung inne r-
halb der Anlage entstehen mehrere sogenannte Wabencluster. Diese Clusterbildung ermöglicht n e-
ben einer effektiven Ausnutzung des Gesamtgru ndstücks die Entstehung von unterschiedlichen l o-
cker angeordneten, gemeinschaftlich nutzbaren, ökologisch wertvollen Grünflächen. 
Als Begrenzung der Gärten untereinander dient ein 80 cm hoher Spanndrahtzaun. Als Außengrenze 
jeder Gartenparzelle wird als Eingang ein Tor pro Garten montiert und eine Schnitthecke gepflanzt.  
Vor dieser klaren Heckenumrandung sollen sich auf den mal weiteren und mal engeren gemei n-
schaftlichen Grünflächen lockere, blütenreiche, standortgerechte Pflanzungen u.a. in Form von Wil d-
blumensäumen entwickeln. In den offeneren Bereichen ist die Anpflanzung von standortgerechten 
Obstgehölzen wie z. B. Wildapfel und Wildbirne und auch standortgerechten Blühsträuchern wie z.B. 
Weißdorn, Schmetterlingsstrauch, Vogelbeere, Schwarzer Holunder , Traubenholunder, Wildrosen , 
Rote Johannisbeere, Kornelkirsche, Schlehe  oder Gemeiner Schneebal l vorgesehen. Gehölzpflan-
zungen mit insektenfreundlichen, standortgerechten Blüh - und Obstgehölzen sind ebenfalls an allen 
Seiten des Grundstückes geplant. Entlang des vorhandenen öffentlichen Fuß- und Radweges ist eine 
niedrigere Anpflanzung vorgesehen, so dass die als Naturdenkmal geschützte Eiche am Stodtbroc k-
weg weiterhin als Solitär zur Geltung kommt. 
Der Hauptzugang wird sich im Norden der Anlage mit direktem  Anschluss an die Straße „Stodtbrock-
weg“ befinden. Hier soll ein zweiflügeliges 6 m breites Tor installiert werden. Das Gelände der Anlage 
wird nach außen mit einem 1.80 m hohen Maschendrahtzaun eingezäunt. Der Standort für die benö-
tigten 12 PKW - und 12 Fahrradstellplätze ist ebenfalls im Eingangsbereich vorgesehen und soll aus 
Rasenfugenpflaster hergerichtet werden. Eine weitere Zugangsmöglichkeit für Fußgänger und Ra d-
fahrer soll südlich der Anlage von dem umlaufenden Weg in der öffentlichen Grünanlage  durch ein 
einflügeliges 1.20 m breites Tor entstehen.  Die Kleingärten sind alle über den 3 m breiten Hauptweg 
und 1.20 m breite Stichwege zu erreichen. Die Wege innerhalb der Kleingartenanlage erhalten eine 
wassergebundene Befestigung.  
Eine Optionsfläche für Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. ein Vereinsheim und auch Außenspie l-
flächen befindet sich im Nordwesten der Anlage direkt am Hauptzugang.  Diese multifunktional nutz-
bare Fläche wird vorerst und als Schotterrasenfläche ausgebildet. Zur Erstausstattung der Anlage 
gehört eine barrierefreie sanitäre Gemeinschaftseinrichtung (Stahlmodul) mit insgesamt 2 behinde r-
tengerechten WC’ s und 2 Waschbecken (D + H), die ebenfalls im Eingangsbereich verortet ist. 
Die 25 Gartengrundstücke erhalten je eine Übergabestell e für Wasser und Strom mit einer Wasser -
Zähleranschlusskombination, ebenso ist das Sanitärgebäude an das neue Wassernetz angeschlo s-
sen. Für das spätere Vereinsheim besteht eine Anschlussmöglichkeit an die jetzt zu erstellenden

- 3 - 
V/0854/2019 
Hausanschlüsse für Wasser und  Strom. Die Versorgungsleitungen werden vom Stodtbrockweg he r-
angeführt (Wasser/Strom). Geplant ist zudem der Anschluss an die Abwasserleitung im Stodtbroc k-
weg mit einer Druckrohrleitung. 
Im Entwurf sind die einzelnen Gartenparzellen so  dargestellt, dass der Standort für eine maximal 24 
m² große Laube im Norden der jeweiligen Gartenparzelle geplant ist, so dass die Nutzung des Ga r-
tenbereichs Richtung Süden möglich bleibt. Die Lauben müssen von den jeweiligen Pächtern selbst 
finanziert und errichtet werden. 
 
Der Baubeginn für die Kleingartenanlage Roxel Nord soll im IV. Quartal 2020 erfolgen. Die Fertigste l-
lung ist für Anfang 2022 geplant.  
 
Die neue Kleingartenanlage Roxel Nord wird durch die Anordnung der Grundstücke und durch die 
blütenreiche, standortgerechte Bepflanzung der gemeinschaftlichen Grünflächen einen lockeren G e-
samteindruck mit ökologischem Wert entwickeln. Diese Art der Anordnung wird das Gemeinschaft s-
gefühl der Pächter innerhalb der Anlage stärken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. 
 
 
i.V. 
 
Gez. 
 
Mathias Peck  
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Entwurf Kleingartenanlage Roxel Plan Nr. KG 95/2

KGA Roxel Entwurf_Vorlage_A4

34 Zeichen

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6.02

Anlage A

2313 Zeichen

Anlage A zur V/0854/2019 
Kurzüberblick 
In Roxel soll laut B-Plan 488: Roxel-Nord II Havixbecker Str. / Stodtbrockweg/ Roxel am Stodt-
brockweg eine neue insektenfreundliche Kleingartenanlage entstehen. Es sind 25 wabenförmige 
Parzellen geplant. Die Anpflanzung standortgerechter Gehölze, sowie geplante Wildblumensäu-
me auf den gemeinschaftlichen Freiflächen innerhalb der Anlage sorgen für einen insgesamt öko-
logisch hochwertigen Charakter.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und 
Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft“ verfolgt. 
Durch den Bau der Kleingartenanlage Roxel Nord wird das Angebot an Kleingärten in Münster 
erweitert, so dass die Versorgung in Zukunft bei insgesamt 56 Anlagen im Stadtbezirk Münster 
liegen wird.  
Nach heutigem Stand soll im IV. Quartal 2020 mit dem Bau der Kleingartenanlage Roxel Nord 
begonnen werden.  
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 350.000.- Euro zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Kleingartenanlage Roxel Nord entstehen durch die besondere Anordnung der wabenförmi-
gen Gartenparzellen öffentliche ökologisch wertvolle Gemeinschaftsflächen, die zum einen Insek-
ten artgerechte Lebensräume und zum anderen für Menschen einen erhöhten Erholungswert 
bieten. Durch die Errichtung der Kleingartenanlage Roxel Nord wird ein Beitrag zum Klimaschutz 
geleistet. Durch den Bau der Kleingartenanlage wird das Gemeinschaftswesen und die Möglich-
keit der Selbstversorgung der münsteraner Bürger innerhalb des Stadtgebietes gefördert.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Havixbecker Straße
  • Stodtbrockweg

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Details

Aktenzeichen
V/0854/2019
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37