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2865/2024/1

Beantwortung der Anfrage von RM Brust bezüglich der Baumaßnahmen an der Förderschule Zülpicher Straße 194

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.11.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.12.2024, TOP 2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3124 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 28.11.2024 
 2865/2024/1 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.12.2024 
 
Beantwortung der Anfrage von RM Brust bezüglich der Baumaßnahmen an der 
Förderschule Zülpicher Straße 194 
Text der Anfrage: 
RM Brust reicht in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft folgende Fragen 
schriftlich ein und möchte wissen: 
 
1. Warum wurde das Gerüst schon 2 Jahre vor Sanierungsbeginn aufgebaut? 
 
2. Im Internet steht unter der Rubrik „Details zum Bauprojekt“ folgendes Zitat: "Durch im 
Planungsprozess neu gewonnene Erkenntnisse wurde die ursprünglich vorgesehene 
Planung gestoppt". Welche neuen Erkenntnisse wurden durch den Planungsprozess 
gewonnen? Es soll jetzt nur eine sog. „Pinselsanierung“ vorgenommen werden. Wa-
rum dauert die Planung dieser Maßnahme so lange? 
 
3. Warum wird bei der nun anstehenden Baumaßnahme die Fassade nicht gedämmt? 
Warum geschieht dies nicht in einer Baumaßnahme? 
 
4. Unter Punkt 3 der Vorlage - Beantwortung der Anfrage AN/1257/2024 der Fraktion 
Bündnis 90/die Grünen bezüglich der Baumaßnahmen an der Förderschule Zülpicher 
Straße 194 (2865/2024) heißt es, das Thema „Hausmeisterhaus“ betreffend, Zitat: 
"Eine Errichtung einer PV - Anlage [...] wird [...] nach Möglichkeit mit ausgeführt." Unter 
Punkt 5 der selbigen Vorlage wird von einer mittelfristigen Dachsanierung gesprochen. 
Warum wird eine Photovoltaikanlage nicht gleichzeitig installiert? 
 
5. Ist eine Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Schulgebäude möglich? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Zu 1.) 
Das Gerüst dient nicht nur der Instandsetzung der Fassade, sondern auch der Gefahrenprä-
vention. Vor der Instandsetzung war es erforderlich, den Umfang der Schäden durch einen ex-
ternen Gutachter bewerten zu lassen. Erst danach kann die Planung und die Ausführung be-
ginnen. 
 
Zu 2.)  
Die Vergabe für die Planung hat stattgefunden. Die beauftragte Firma wird die Arbeiten 2025 
durchführen. 
Die Maßnahme kann nur in einem bestimmten Temperaturbereich durchgeführt werden. 
 
Zu 3.)

2 
 
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Instandsetzung und keine Modernisierung. 
Bauphysikalisch kann nicht einfach eine Dämmung auf die Fassade aufgebracht werden. 
Hierzu muss die gesamte Außenhülle (Fassade, Fenster, Dach, et cetera) betrachtet und ge-
gebenenfalls vollständig erneuert werden. Dies erfordert einen erheblich aufwendigeren Pla-
nungsprozess und verursacht deutlich höhere Kosten. 
 
Zu 4.) 
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage wird im Rahmen der Dachsanierung mit geprüft. 
Sollte die Statik, der Brandschutz sowie die elektrischen Anlagen des Gebäudes dies herge-
ben, wird selbstverständlich immer eine Photovoltaik-Anlage errichtet. 
Instandsetzungsmaßnahmen werden seitens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln immer 
nach der Dringlichkeit und Kapazität priorisiert und umgesetzt. 
 
Zu 5.) 
Bei einer Sanierung des Daches wird immer eine Photovoltaik-Anlage geprüft und nach Mög-
lichkeit mit umgesetzt. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2865/2024/1
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.11.2024
Erstellt
18.11.2024 09:25