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0776/2022

Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 04.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 10.03.2022

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

2494 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 0776/2022 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
 
Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen 
hier: Beantwortung einer Einwohneranfrage in der Sitzung am 27.01.2022, TOP 1.3 
Anfragen: 
 
„1. Inwiefern kommt die Verwaltung ihren Verpflichtungen aus § 7 UIG nach?  
2. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Schalltechnische Untersuchungen zu 
Straßenverkehrslärmimmissionen vor?  
3. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung die für die Schalltechnischen Unter-
suchungen notwendigen Verkehrsdaten vor?  
4. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes bearbeitet die Verwaltung aktuell Anträge auf verkehrsbe-
ruhigende Maßnahmen wegen Straßenverkehrsimmissionen? (Aus Datenschutzgründen genügt die 
Angabe eines Straßenabschnittes)  
5. Wie lautet das jeweilige Antragsdatum?“ 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Gemäß § 7 UIG soll die informationspflichtige Stelle praktische Vorkehrungen zur Erleichterung des 
Informationszugangs verschaffen. Beispielsweise durch eine Auskunftsperson oder Informationsstel-
le, durch die Veröffentlichung von Verzeichnissen über verfügbare Umweltinformationen, durch die 
Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank oder eines Informationsnetzes oder durch die 
Veröffentlichung von Informationen über behördliche Zuständigkeiten. 
Die Stadtverwaltung Köln übermittelt bzw. macht alle ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen 
an den/ die Antragsteller/-in zugänglich durch eine Auskunftsperson und kommt somit ihren Verpflich-
tungen nach § 7 Abs. 2 UIG nach. Dies gilt selbstverständlich nur für Informationen die z. B. aus Da-
tenschutzgründen zugänglich gemacht werden dürfen.  
 
Zu Frage 2: 
Es liegen der Stadtverwaltung Köln derzeit keine Gutachten für die Orte im Stadtbezirk Nippes vor. 
 
Zu Frage 3: 
Grundsätzlich sind für derartige Gutachten spezielle und vor allen Dingen aktuelle Verkehrsdaten zu 
erheben. Sehr häufig reichen vorliegende Verkehrsdaten für eine sachgerechte Begutachtung nicht 
aus.  
 
Zu Frage 4: 
Aktuell liegen der Stadtverwaltung vier Anträge gem. § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für 
den Stadtbezirk Nippes vor. Die betroffenen Orte sind Niehl und Weidenpesch. 
 
Zu Frage 5: 
Die vorliegenden Anträge wurden im Februar, April und Juli 2021 gestellt.

2

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0776/2022
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
04.03.2022
Erstellt
03.03.2022 11:03