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Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 0776/2022 vom 04.03.2022

Stand: Am 10.03.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 0776/2022 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen hier: Beantwortung einer Einwohneranfrage in der Sitzung am 27.01.2022, TOP 1.3 Anfragen: „1. Inwiefern kommt die Verwaltung ihren Verpflichtungen aus § 7 UIG nach? 2. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Schalltechnische Untersuchungen zu Straßenverkehrslärmimmissionen vor? 3. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung die für die Schalltechnischen Unter- suchungen notwendigen Verkehrsdaten vor? 4. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes bearbeitet die Verwaltung aktuell Anträge auf verkehrsbe- ruhigende Maßnahmen wegen Straßenverkehrsimmissionen? (Aus Datenschutzgründen genügt die Angabe eines Straßenabschnittes) 5. Wie lautet das jeweilige Antragsdatum?“ Antworten der Verwaltung: Zu Frage 1: Gemäß § 7 UIG soll die informationspflichtige Stelle praktische Vorkehrungen zur Erleichterung des Informationszugangs verschaffen. Beispielsweise durch eine Auskunftsperson oder Informationsstel- le, durch die Veröffentlichung von Verzeichnissen über verfügbare Umweltinformationen, durch die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank oder eines Informationsnetzes oder durch die Veröffentlichung von Informationen über behördliche Zuständigkeiten. Die Stadtverwaltung Köln übermittelt bzw. macht alle ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen an den/ die Antragsteller/-in zugänglich durch eine Auskunftsperson und kommt somit ihren Verpflich- tungen nach § 7 Abs. 2 UIG nach. Dies gilt selbstverständlich nur für Informationen die z. B. aus Da- tenschutzgründen zugänglich gemacht werden dürfen. Zu Frage 2: Es liegen der Stadtverwaltung Köln derzeit keine Gutachten für die Orte im Stadtbezirk Nippes vor. Zu Frage 3: Grundsätzlich sind für derartige Gutachten spezielle und vor allen Dingen aktuelle Verkehrsdaten zu erheben. Sehr häufig reichen vorliegende Verkehrsdaten für eine sachgerechte Begutachtung nicht aus. Zu Frage 4: Aktuell liegen der Stadtverwaltung vier Anträge gem. § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für den Stadtbezirk Nippes vor. Die betroffenen Orte sind Niehl und Weidenpesch. Zu Frage 5: Die vorliegenden Anträge wurden im Februar, April und Juli 2021 gestellt. 2

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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