RR 2/2024
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2023 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2024
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Sitzungsvorlage RR (Anlage 1_Abwicklung 2023)
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KAPITEL / TITEL BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2023 10 050 / TG 70 Anlage 1 Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte Kassenmittel Belegenheit 1 Kreis Heinsberg GrE Geilenkirchen 1 65.730 € Geilenkirchen 2 Kreis Heinsberg GrE Geilenkirchen 2 50.633 € Geilenkirchen 3 Kreis Heinsberg GrE Ratheim, Randerath 92.062 € Ratheim 4 Kreis Heinsberg GrE Randerath 2, 4 112.341 € Randerath 5 WVER GrE Heinsberg Randerath 95.156 € Heinsberg 6 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz (E rh nach VN) 15.912 € Overath 7 Aggerverband Gewässerentwicklung Wiehl/Mottelbach, Rückbau Mühlenwehr (ISEK II) (Erh.) 33.290 € Wiehl 8 Erftverband Ökol. Erfolgskontrolle Erftverlegung Vo gelwäldchen 1.000 € Bergheim 9 Erftverband GrE Vettweiß-Disternich 4.482 € Vettweiß 10 Erftverband GrE in Bedburg-Blerichen 246.726 € Bedburg 11 Erftverband GrE in Bedburg-Kaster 330.938 € Bedburg 12 Kreis Heinsberg GrE Geilenkirchen als Tauschfläche 228.181 € Geilenkirchen 13 Aggerverband Neubau einer Fischaufstiegsanlage am Stauweiher Osberghausen 35.000 € Osberghausen 14 Wupperverband GoOn Monitoring Fische und Makrozoob enthos in der Dhünn 10.660 € Odenthal 15 Erftverband Umgestaltung der Erft im Erftpark Eusk irchen 1.430.428 € Euskirchen 16 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz 97.800 € Overath 17 Aggerverband Rückbau Wehr Reusch, Rösrath-Lehmbach 346.133 € Rösrath 18 Aggerverband Gewässerentwicklung Derenbach - Winte rscheider Mühle 114.000 € Ruppichteroth 19 Aggerverband Gewässerentwicklung und Renaturierung Bröl, RBF KA Homburg 23.685 € Homburg-Bröl 20 StEB Köln Gewässerentwicklung Kemperbach M 6 28.578 € Köln 21 StEB Köln Gewässerentwicklung Kemperbach M 7 81.185 € Köln 22 StEB Köln Gewässerentwicklung Flehbach M 9 10.000 € Köln 23 StEB Köln Gewässerentwicklung Flehbach M 6 55.000 € Köln SUMME 3.508.920 GrE: Grunderwerb Erh: Erhöhung VN: Verwendungsnachweis BV: Bachverband In 2023 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für 18 neue Maßnahmen: 3.849.491 € In 2023 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 2.098.823 € Differenz: 1.750.668 € Stand: 31.12.2023 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL
Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2023 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2024)
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Seite 1 von 5 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 2/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Celina Kuhn Telefon 0221 - 147 3421 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 16.02.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 23.02.2024 6. beschließend TOP: Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2023 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2024 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Re- gionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL fristgerecht hergestellt wurde. Erläuterungen: 1. Grundsätzliches Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen für den Gewässerschutz. Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä - nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe - lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro - gram (MP) aufgeführt. Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah - menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett beschlossen; alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW einzusehen. Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re- gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge - wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor - Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 2 von 5 phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs- ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs - freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch - geführt. Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un- terstützen. Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent - wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit - raum von 17 Jahren (2010-2027). Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 2024 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: • Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2024 beträgt 65,4 Mio. €, bereitgestellt aus dem Wasserentnahmeentgelt. • Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. • Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. • In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs- fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen des verbleibenden Eigenanteils. • Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat des Bezirks das Benehmen hergestellt. • Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An - liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen- richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah- menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11. April 2017), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de- tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0 Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 3 von 5 2. Stand der Umsetzung Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober- irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung hierzu einzuhaltenden Fristen. Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver - mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che- mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich - keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma - ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti- gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro- morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließ- gewässerstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als Grund für die Zielverfehlung genannt. An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be- teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru- fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 3. Abwicklung 2023 Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2023 i. Z. m. dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus- gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des Änderung der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (Runderlass des Ministeri - ums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 21. Januar 2022) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de- tail_text?anw_nr=7&vd_id=20173&ver=8&val=20173&sg=0&menu=0&vd_back=N 2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys- tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 4 von 5 Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres an das MUNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministerium an die Bezirksregierung. Wie bereits im HHJ 2022, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmit- tel nicht in der Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug zugewiesen. Bei weitem nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem Jahr auch bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 3,85 Mio. € standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 2,10 Mio. € gegenüber. Am Ende des Jahres addierten sich die Kassenmittel für 23 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 3,51 Mio. €; hierbei sind auch in den Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 4. Programm 2024 Mit Datum des 31.10.2023 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 2024. Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis- Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechs - punktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir ein Zu- wendungsantrag bereits komplett vorgelegt und von mir vollständig geprüft wurden. Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. Hinweis Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein- schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. Auch kurzfristige Änderungen von Maßnahmen bzw. der Verteilung des jährlichen Mittelbe- darfs können aus unterschiedlichen Gründen dazu führen, dass die im vorherigen Jahr vor- gestellten priorisierten Maßnahmen nicht mit dem Ministerium gemeldeten Mittelbedarf übereinstimmen. Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei auch sog. Ausgabereste zum Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 5 von 5 Ende eines Haushaltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar sind, verfallen diese nicht. Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen Einfluss. Letzte Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreiten - den Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt. Anlage(n): 1. Anlage 1_Abwicklung 2023 2. Anlage 2_PRIO-Liste 2024
Sitzungsvorlage RR (Anlage 2_PRIO-Liste 2024)
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KAPITEL TITEL BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2 1 Kreis Heinsberg Grunderwerb Unterbruch, 3, 91 Rur Heinsberg Unterbruch nein ja 180.631 144.505 144.505 100 2 Kreis Heinsberg Grunderwerb Karken 11, 58-59 Rur Heinsberg Karken nein ja 94.975 75.980 75.980 100 3 Kreis Heinsberg Grunderwerb Süsterseel 4, 71, 72, 75 Rodebach Selfkant Süsterseel nein ja 317.470 253.976 253.976 100 4 Wasserverband südliches Vorgebirge Grunderwerb TS 41 Alfterer-Bornheimer Bach Roisdorf nein ja 44.367 35.493 35.493 85 5 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim Rotbach Friesheim nein ja 180.019 144.015 42.400 82 6 Wupperverband Wiederherstellung der Durchgängigkeit (Rückbau zweier Wehre) und Renaturierung des Murbaches im Sinneswald in Leichlingen Murbach Leichlingen nein nein 670.000 536.000 456.000 65 7 Swisttal Renaturierung Wallbach Wallbach Swisttal nein nein 348.634 278.907 278.907 50 1.287.261 Ergebnis (0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhun g vorz. förderuns. MN- Beginn erteilt Zuwendungs- fähige Kosten [€] Zuwendung gesamt [€] PRIO- Nr. Belegenheit Zuwendun g für 2024 [€] RR-Priorisierung 2024 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL Stand: 31.12.2023
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 2/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 23.02.2024
- Erstellt
- 02.02.2024 14:01