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RR 2/2024

Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2023 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2024

Sitzungsvorlage RR 23.02.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 23.02.2024, TOP 6.

Sitzungsvorlage RR (Anlage 1_Abwicklung 2023)

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Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2023 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2024)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 2_PRIO-Liste 2024)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 1_Abwicklung 2023)

2162 Zeichen

KAPITEL / TITEL 
BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2023 10 050 / TG 70 Anlage 1 
Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte 
Kassenmittel Belegenheit 
1 Kreis Heinsberg GrE Geilenkirchen 1 65.730 € Geilenkirchen 
2 Kreis Heinsberg GrE Geilenkirchen 2 50.633 € Geilenkirchen 
3 Kreis Heinsberg GrE Ratheim, Randerath 92.062 € Ratheim 
4 Kreis Heinsberg GrE Randerath 2, 4 112.341 € Randerath 
5 WVER GrE Heinsberg Randerath 95.156 € Heinsberg 
6 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz (E rh nach VN) 15.912 € Overath 
7 Aggerverband Gewässerentwicklung Wiehl/Mottelbach, Rückbau Mühlenwehr (ISEK II) (Erh.) 33.290 € Wiehl 
8 Erftverband Ökol. Erfolgskontrolle Erftverlegung Vo gelwäldchen 1.000 € Bergheim 
9 Erftverband GrE Vettweiß-Disternich 4.482 € Vettweiß 
10 Erftverband GrE in Bedburg-Blerichen 246.726 € Bedburg 
11 Erftverband GrE in Bedburg-Kaster 330.938 € Bedburg 
12 Kreis Heinsberg GrE Geilenkirchen als Tauschfläche 228.181 € Geilenkirchen 
13 Aggerverband Neubau einer Fischaufstiegsanlage am Stauweiher Osberghausen 35.000 € Osberghausen 
14 Wupperverband GoOn Monitoring Fische und Makrozoob enthos in der Dhünn 10.660 € Odenthal 
15 Erftverband Umgestaltung der Erft im Erftpark Eusk irchen 1.430.428 € Euskirchen 
16 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz 97.800 € Overath 
17 Aggerverband Rückbau Wehr Reusch, Rösrath-Lehmbach 346.133 € Rösrath 
18 Aggerverband Gewässerentwicklung Derenbach - Winte rscheider Mühle 114.000 € Ruppichteroth 
19 Aggerverband Gewässerentwicklung und Renaturierung  Bröl, RBF KA Homburg 23.685 € Homburg-Bröl 
20 StEB Köln Gewässerentwicklung Kemperbach M 6 28.578 € Köln 
21 StEB Köln Gewässerentwicklung Kemperbach M 7 81.185 € Köln 
22 StEB Köln Gewässerentwicklung Flehbach M 9 10.000 € Köln 
23 StEB Köln Gewässerentwicklung Flehbach M 6 55.000 € Köln 
SUMME            3.508.920 
GrE: Grunderwerb 
Erh: Erhöhung 
VN: Verwendungsnachweis 
BV: Bachverband 
In 2023 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für  18 neue Maßnahmen: 3.849.491 €
In 2023 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 2.098.823 €
Differenz: 1.750.668 €
Stand: 31.12.2023 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL

Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2023 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2024)

9647 Zeichen

Seite 1 von 5 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 2/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Celina Kuhn 
Telefon 0221 - 147 3421 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 16.02.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 23.02.2024 6. beschließend 
 
TOP: 
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 
– Förderprogramm-Abwicklung in 2023 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2024 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Re-
gionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL 
fristgerecht hergestellt wurde. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Grundsätzliches 
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen 
für den Gewässerschutz. 
Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä -
nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe -
lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. 
Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro -
gram (MP) aufgeführt. 
Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah -
menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett 
beschlossen; alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW 
einzusehen. 
Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re-
gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge -
wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor -

Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 2 von 5 
phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs-
ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen 
des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs -
freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch -
geführt. 
Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, 
nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un-
terstützen. 
Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent -
wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit -
raum von 17 Jahren (2010-2027). 
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 
2024 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: 
• Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2024 beträgt 65,4 Mio. €, bereitgestellt 
aus dem Wasserentnahmeentgelt. 
• Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. 
• Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. 
• In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem 
kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs-
fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen 
des verbleibenden Eigenanteils. 
• Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat 
des Bezirks das Benehmen hergestellt. 
• Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An -
liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen 
Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. 
Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen-
richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 
 
1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur 
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah-
menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 
Verbraucherschutz vom 11. April 2017), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-
tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0

Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 3 von 5 
 
2. Stand der Umsetzung 
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober-
irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung 
hierzu einzuhaltenden Fristen. 
Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver -
mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che-
mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich -
keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. 
Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma -
ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti-
gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro-
morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließ-
gewässerstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als 
Grund für die Zielverfehlung genannt. 
An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be-
teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen 
und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. 
Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat 
das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru-
fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 
 
3. Abwicklung 2023 
Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2023 i. Z. m. 
dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus-
gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des 
 
Änderung der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (Runderlass des Ministeri -
ums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 21. Januar 2022) 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-
tail_text?anw_nr=7&vd_id=20173&ver=8&val=20173&sg=0&menu=0&vd_back=N 
2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf

Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 4 von 5 
Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres 
an das MUNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministerium 
an die Bezirksregierung. 
Wie bereits im HHJ 2022, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der 
Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmit-
tel nicht in der Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug 
zugewiesen. 
Bei weitem nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem 
Jahr auch bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. 
rd. 3,85 Mio. € standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 2,10 Mio. € gegenüber. Am Ende des 
Jahres addierten sich die Kassenmittel für 23 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 3,51 Mio. €; 
hierbei sind auch in den Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 
4. Programm 2024 
Mit Datum des 31.10.2023 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger 
im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das 
Haushaltsjahr 2024. 
Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen 
aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte 
Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis-
Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechs -
punktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir ein Zu-
wendungsantrag bereits komplett vorgelegt und von mir vollständig geprüft wurden. 
Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. 
 
Hinweis 
Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird 
aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. 
die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein-
schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. 
Auch kurzfristige Änderungen von Maßnahmen bzw. der Verteilung des jährlichen Mittelbe-
darfs können aus unterschiedlichen Gründen dazu führen, dass die im vorherigen Jahr vor-
gestellten priorisierten Maßnahmen nicht mit dem Ministerium gemeldeten Mittelbedarf 
übereinstimmen. Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei auch sog. Ausgabereste zum

Sitzungsvorlage RR RR 2/2024 Seite 5 von 5 
Ende eines Haushaltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar sind, verfallen diese 
nicht. 
Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und 
Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen 
Einfluss. Letzte Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreiten -
den Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anlage 1_Abwicklung 2023  
2. Anlage 2_PRIO-Liste 2024

Sitzungsvorlage RR (Anlage 2_PRIO-Liste 2024)

1189 Zeichen

KAPITEL TITEL
BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2
1 Kreis Heinsberg Grunderwerb Unterbruch, 3, 91 Rur Heinsberg Unterbruch nein ja 180.631 144.505 144.505 100
2 Kreis Heinsberg Grunderwerb Karken 11, 58-59 Rur Heinsberg Karken nein ja 94.975 75.980 75.980 100
3 Kreis Heinsberg Grunderwerb Süsterseel 4, 71, 72, 75 Rodebach Selfkant Süsterseel nein ja 317.470 253.976 253.976 100
4
Wasserverband 
südliches 
Vorgebirge
Grunderwerb TS 41 Alfterer-Bornheimer Bach Roisdorf nein ja 44.367 35.493 35.493 85
5 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim Rotbach Friesheim nein ja 180.019 144.015 42.400 82
6 Wupperverband
Wiederherstellung der Durchgängigkeit (Rückbau 
zweier Wehre) und Renaturierung des Murbaches 
im Sinneswald in Leichlingen
Murbach Leichlingen nein nein 670.000 536.000 456.000 65
7 Swisttal Renaturierung Wallbach Wallbach Swisttal nein nein 348.634 278.907 278.907 50
1.287.261
Ergebnis
(0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhun
g
vorz. 
förderuns. 
MN-
Beginn 
erteilt 
Zuwendungs-
fähige 
Kosten
[€]
Zuwendung 
gesamt
[€]
PRIO-
Nr. Belegenheit
Zuwendun
g
für 2024
[€]
RR-Priorisierung  2024
Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL Stand:  31.12.2023

Beratungsverlauf (1)

23.02.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 2/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
23.02.2024
Erstellt
02.02.2024 14:01