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V/0506/2021

4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025

Vorlagen 15.07.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.09.2021, TOP 9

Beschlussvorlage

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AnlAGE 2_4.KINDER-UND JUGENDFÖRDERPLAN_2021-2025_

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Anlage A

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Beschlussvorlage

9070 Zeichen

V/0506/2021 
V/0506/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.08.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   07.09.2021 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   09.09.2021 Jugendrat Vorberatung 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.09.2021 Integrationsrat Anhörung 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   16.09.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Ziele und Maßnahmen für die Fachthemen so-
wie für die Produkte: Offene Kinder - und Jugendarbeit inklusive Jugendrat, Jugendverbandsar-
beit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und den erzieherischen Kinder - und Jugend-
schutz umzusetzen. 
 
3. Die Umsetzung des Kinder - und Jugendförderplans 2021-2025 wird in enger Abstimmung mit 
den in den Produkten u nd Fachthemen tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den 
Ämtern der Stadt Münster, den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, den Stadtteilar-
beitskreisen und unter Beteiligung des Jugendrates und der Jugendverbände vorgenommen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
13.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Paschert 
Telefon: 492-5890 
Paschert@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0506/2021 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit     
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen (Erträge) 
2021ff. 540.000 Zuw. Landesförderplan 
u.a. 
 
 11 Personalaufwendungen 2021ff. 1.262.000 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe 
 
 15 Transferaufwendungen 2021ff. 3.440.000 Einrichtungen der freien 
Jugendhilfe + Jugendver-
bandsarbeit (Richtlinien-
förderung) 
 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021ff. 340.000 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe (Sach-
mittel) 
 
  Summe PG 0602 (Saldo)  2021ff. 4.502.000  
      
Produktgruppe 0603 Förderung von benachtei -
ligten jungen Menschen  
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021ff. 2.130.000 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe 
 
 15 Transferaufwendungen 2021ff. 4.100.000 Einrichtungen der freien 
Jugendhilfe 
 
  Summe PG 0603 2021ff. 6.230.000  
      
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirt-
schaftliche Hilfen für Fami-
lien 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021ff. 185.000 Erzieherischer Kinder - 
und Jugendschutz (incl. 
Suchtprävention) 
  Summe PG 0605 2021ff. 185.000  
  Insgesamt 2021ff. 10.917.000  
 
Abweichungen von den Beträgen im 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 erge-
ben sich aus den Tarifabschlüssen und dem Umstand, dass in 2020 aufgrund der COVID -19-
Pandemie und dadurch ausfallender Angebote teilweise geringere Aufwendungen entstanden sind. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei den o. g. Pro-
duktgruppen veranschlagt. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

- 3 - 
V/0506/2021 
Begründung: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage inzwischen den 4. Kinder- und 
Jugendförderplan vor. Der Förderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des Jugendfördergesetzes 
NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen, Ziele und Maßnahmen für die Produkte offene 
Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Ju-
gendhilfe an Schulen und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.  
Mit dem hier vorgelegten 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan kommt die Stadt Münster 
dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Ziel -  und Maßnahmenplanung für die benannten Pro-
dukte aufzustellen, an der die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit dem öffentli-
chen Träger ihre Arbeit ausrichten. 
Der 4. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan hat zum einen das Ziel der finanziellen Absicherung 
der Produktfelder und dementsprechend der Planungssicherheit. Gleichzeitig dient er als Instrument 
der qualitativen Weiterentwicklung der oben genannten Handlungsfelder. 
Der vorliegende Plan ist in seinem Aufbau und seiner Ausrichtung wie folgt neu aufgestellt:  
 Die benannten Leistungsfelder des 4. Förderplans werden nach den Produktgrup-
pen des Haushaltsplans aufgegliedert. So behandelt er jedes Produkt mit seinen 
jeweiligen Zielen, Maßnahmen und Ressourcen.  
 Die Ziele sind strategisch ausgerichtet und die entsprechenden Maßnahmenpla-
nungen folgen dieser Struktur. Die Ziele sind unter anderem durch die Analyse des 
3. Förderplans und der aktuellen Entwicklungen entstanden.  
 Vier Fachthemen wurden festgelegt: Digitalisierung, Inklusion, Gender und Schutz 
von Kindern und Jugendlichen. Diese vier Fachthemen sind besonders handlungs-
weisend für die zukünftige fachliche Arbeit und ziehen sich durch alle Produktberei-
che des Förderplans. 
 
Intensiv beteiligt an der Erstellung des 4. Kinder - und Jugendförderplans waren die Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII „Kinder - und Jugendarbeit“ und „Jugendsozialarbeit“ sowie die Arbeits-
gemeinschaft „Mädchen und Jungen/Gender“. Neben dieser Beteiligung haben folgende Institutionen 
und Gremien maßgeblich am Förderplan mitgewirkt: Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit, der Arbeitskreis Streetwork, die Arbeits-
gemeinschaften Medien, Inklusion, Ferienbetreuung, Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete 
Kinder und Jugendliche, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen sowie die Jugend verbandsar-
beit. In Ergänzung haben zudem diverse Fachämter der Stadt Münster  die Arbeit am 4. Kinder- und 
Jugendförderplan unterstützt. 
Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am Förderplan ist neben der Beteiligung der Fachkräfte 
eine wichtige Säule. Die Umsetzung dieser Mitwirkungssäule in der Praxis ist sehr herausfordernd. Es 
sollen möglichst viele junge Menschen eingebunden sein, die gleichzeitig einen repräsentativen 
Querschnitt der unterschiedlichen sozialen Gruppierungen in Münster darstellen. Um die Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen am Förderplan sicherzustellen, sin d sowohl der Jugendrat wie auch 
die Jugendverbände beteiligt worden. Dementsprechend haben der Jugendrat sowie auch die Ju-
gendverbandsarbeit ein eigenes inhaltliches Kapitel im Förderplan bekommen. Interessen, Bedürfnis-
se und Lebensformen von Kindern und J ugendlichen unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Mit 
einem Förderplan die nächsten fünf Jahre bedarfsbezogenen zu planen, ist folglich eine große Her-

- 4 - 
V/0506/2021 
ausforderung. Zielsetzung dieses Förderplans ist es daher, Partizipationsformen weiterzuentwickeln, 
die eine Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen als kontinuierliches Element des gesamten Pla-
nungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses sicherstellt. Das bedeutet, dass die Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen auch nach der Erstellung des 4. Mün steraner Kinder- und Jugendför-
derplans kontinuierlich erfolgt. Entsprechende Ziele und Maßnahmen, die diese Beteiligung sichern, 
finden sich in den einzelnen Arbeitsfeldern dieses Förderplans wieder. 
Der vorliegende 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan dokumentiert den Anspruch an eine 
zeitgemäße, fachlich integrierte Arbeit in den Produkten Offene Kinder - und Jugendarbeit inklusive 
Jugendrat, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und erzieherischer 
Kinder- und Jugendschutz in Münster. Dieser Plan ist bei seiner Erstellung ebenso wie bei seiner 
Durchführung geprägt von einer kooperativen Arbeit aller Beteiligter auf Augenhöhe. Der 4. Kinder - 
und Jugendförderplan hat sic h zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft in Koproduktion mit einer Vielzahl 
von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten, 
indem die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Münster auf situationsbezogene Be-
dürfnisse und Erfordernisse ausgerichtet wird. Gleichwohl bietet der Plan die Chance, sich gesell-
schaftlichen, sozialraumspezifischen und fachlichen Veränderungen fortlaufend zu stellen.  
 
 
 
 
In Vertretung  
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage A 
2. 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 
 
 
Hinweis: 
Die umfangreiche Datei zum 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025 (Anlage 2) 
steht ausschließlich als Download unter der Vorlagennummer V/0506/2021 zur Verfügung. 
Link: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/info.php

Anlage A

2735 Zeichen

Anlage A zur V/0506/2021 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage beschreibt einleitend den Aufbau und die Ausrichtungen des 4. Kinder- und Jugend-
förderplans 2021-2025 inklusive einer Ziel- und Maßnahmenplanung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der 4. Kinder- und Jugendförderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des Jugendfördergesetzes 
NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen, Ziele und Maßnahmen für die Produkte of-
fene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen 
und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.  
Mit dem hier vorgelegten 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan kommt die Stadt Münster 
dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Ziel-  und Maßnahmenplanung für die benannten 
Produkte aufzustellen, an der die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit dem 
öffentlichen Träger ihre Arbeit ausrichten. 
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan hat zum einen das Ziel der finanziellen Absicherung 
der Produktfelder und dementsprechend der Planungssicherheit. Gleichzeitig dient er als Instru-
ment der qualitativen Weiterentwicklung der offen Kinder- und Jugendarbeit inklusive des Jugend-
rates, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe an Schulen und des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. 
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führe nden Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchst er Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent-
wickeln. 
 
 
 
Finanzierung:  
 
Produktgruppe: 0602 
0603 
0605 
Kinder- und Jugendarbeit 
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 werden folgende Fachthemen festgelegt: 
Digitalisierung, Inklusion, Gender und Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese vier 
Fachthemen sind besonders handlungsweisend für die Wahlperiode und ziehen sich durch alle 
Produktbereiche des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans.

Beratungsverlauf (12)

07.09.2021 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.09.2021 Jugendrat
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2021 Integrationsrat
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0506/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2021
Erstellt
22.06.2021 09:17