V/0506/2021
4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
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Beschlussvorlage
9070 Zeichen
V/0506/2021
V/0506/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
Beratungsfolge
31.08.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
07.09.2021 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
09.09.2021 Jugendrat Vorberatung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.09.2021 Integrationsrat Anhörung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.09.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen
Vorberatung
23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Ziele und Maßnahmen für die Fachthemen so-
wie für die Produkte: Offene Kinder - und Jugendarbeit inklusive Jugendrat, Jugendverbandsar-
beit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und den erzieherischen Kinder - und Jugend-
schutz umzusetzen.
3. Die Umsetzung des Kinder - und Jugendförderplans 2021-2025 wird in enger Abstimmung mit
den in den Produkten u nd Fachthemen tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den
Ämtern der Stadt Münster, den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, den Stadtteilar-
beitskreisen und unter Beteiligung des Jugendrates und der Jugendverbände vorgenommen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
13.08.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Paschert
Telefon: 492-5890
Paschert@stadt-
muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2021ff. 540.000 Zuw. Landesförderplan
u.a.
11 Personalaufwendungen 2021ff. 1.262.000 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe
15 Transferaufwendungen 2021ff. 3.440.000 Einrichtungen der freien
Jugendhilfe + Jugendver-
bandsarbeit (Richtlinien-
förderung)
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2021ff. 340.000 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe (Sach-
mittel)
Summe PG 0602 (Saldo) 2021ff. 4.502.000
Produktgruppe 0603 Förderung von benachtei -
ligten jungen Menschen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021ff. 2.130.000 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe
15 Transferaufwendungen 2021ff. 4.100.000 Einrichtungen der freien
Jugendhilfe
Summe PG 0603 2021ff. 6.230.000
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirt-
schaftliche Hilfen für Fami-
lien
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021ff. 185.000 Erzieherischer Kinder -
und Jugendschutz (incl.
Suchtprävention)
Summe PG 0605 2021ff. 185.000
Insgesamt 2021ff. 10.917.000
Abweichungen von den Beträgen im 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 erge-
ben sich aus den Tarifabschlüssen und dem Umstand, dass in 2020 aufgrund der COVID -19-
Pandemie und dadurch ausfallender Angebote teilweise geringere Aufwendungen entstanden sind.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei den o. g. Pro-
duktgruppen veranschlagt. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
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Begründung:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage inzwischen den 4. Kinder- und
Jugendförderplan vor. Der Förderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des Jugendfördergesetzes
NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen, Ziele und Maßnahmen für die Produkte offene
Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Ju-
gendhilfe an Schulen und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Mit dem hier vorgelegten 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan kommt die Stadt Münster
dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Ziel - und Maßnahmenplanung für die benannten Pro-
dukte aufzustellen, an der die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit dem öffentli-
chen Träger ihre Arbeit ausrichten.
Der 4. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan hat zum einen das Ziel der finanziellen Absicherung
der Produktfelder und dementsprechend der Planungssicherheit. Gleichzeitig dient er als Instrument
der qualitativen Weiterentwicklung der oben genannten Handlungsfelder.
Der vorliegende Plan ist in seinem Aufbau und seiner Ausrichtung wie folgt neu aufgestellt:
Die benannten Leistungsfelder des 4. Förderplans werden nach den Produktgrup-
pen des Haushaltsplans aufgegliedert. So behandelt er jedes Produkt mit seinen
jeweiligen Zielen, Maßnahmen und Ressourcen.
Die Ziele sind strategisch ausgerichtet und die entsprechenden Maßnahmenpla-
nungen folgen dieser Struktur. Die Ziele sind unter anderem durch die Analyse des
3. Förderplans und der aktuellen Entwicklungen entstanden.
Vier Fachthemen wurden festgelegt: Digitalisierung, Inklusion, Gender und Schutz
von Kindern und Jugendlichen. Diese vier Fachthemen sind besonders handlungs-
weisend für die zukünftige fachliche Arbeit und ziehen sich durch alle Produktberei-
che des Förderplans.
Intensiv beteiligt an der Erstellung des 4. Kinder - und Jugendförderplans waren die Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII „Kinder - und Jugendarbeit“ und „Jugendsozialarbeit“ sowie die Arbeits-
gemeinschaft „Mädchen und Jungen/Gender“. Neben dieser Beteiligung haben folgende Institutionen
und Gremien maßgeblich am Förderplan mitgewirkt: Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit, der Arbeitskreis Streetwork, die Arbeits-
gemeinschaften Medien, Inklusion, Ferienbetreuung, Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete
Kinder und Jugendliche, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen sowie die Jugend verbandsar-
beit. In Ergänzung haben zudem diverse Fachämter der Stadt Münster die Arbeit am 4. Kinder- und
Jugendförderplan unterstützt.
Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am Förderplan ist neben der Beteiligung der Fachkräfte
eine wichtige Säule. Die Umsetzung dieser Mitwirkungssäule in der Praxis ist sehr herausfordernd. Es
sollen möglichst viele junge Menschen eingebunden sein, die gleichzeitig einen repräsentativen
Querschnitt der unterschiedlichen sozialen Gruppierungen in Münster darstellen. Um die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen am Förderplan sicherzustellen, sin d sowohl der Jugendrat wie auch
die Jugendverbände beteiligt worden. Dementsprechend haben der Jugendrat sowie auch die Ju-
gendverbandsarbeit ein eigenes inhaltliches Kapitel im Förderplan bekommen. Interessen, Bedürfnis-
se und Lebensformen von Kindern und J ugendlichen unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Mit
einem Förderplan die nächsten fünf Jahre bedarfsbezogenen zu planen, ist folglich eine große Her-
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ausforderung. Zielsetzung dieses Förderplans ist es daher, Partizipationsformen weiterzuentwickeln,
die eine Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen als kontinuierliches Element des gesamten Pla-
nungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses sicherstellt. Das bedeutet, dass die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen auch nach der Erstellung des 4. Mün steraner Kinder- und Jugendför-
derplans kontinuierlich erfolgt. Entsprechende Ziele und Maßnahmen, die diese Beteiligung sichern,
finden sich in den einzelnen Arbeitsfeldern dieses Förderplans wieder.
Der vorliegende 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan dokumentiert den Anspruch an eine
zeitgemäße, fachlich integrierte Arbeit in den Produkten Offene Kinder - und Jugendarbeit inklusive
Jugendrat, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz in Münster. Dieser Plan ist bei seiner Erstellung ebenso wie bei seiner
Durchführung geprägt von einer kooperativen Arbeit aller Beteiligter auf Augenhöhe. Der 4. Kinder -
und Jugendförderplan hat sic h zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft in Koproduktion mit einer Vielzahl
von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten,
indem die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Münster auf situationsbezogene Be-
dürfnisse und Erfordernisse ausgerichtet wird. Gleichwohl bietet der Plan die Chance, sich gesell-
schaftlichen, sozialraumspezifischen und fachlichen Veränderungen fortlaufend zu stellen.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Anlage A
2. 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
Hinweis:
Die umfangreiche Datei zum 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025 (Anlage 2)
steht ausschließlich als Download unter der Vorlagennummer V/0506/2021 zur Verfügung.
Link: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/info.php
Anlage A
2735 Zeichen
Anlage A zur V/0506/2021 Kurzüberblick Die Vorlage beschreibt einleitend den Aufbau und die Ausrichtungen des 4. Kinder- und Jugend- förderplans 2021-2025 inklusive einer Ziel- und Maßnahmenplanung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der 4. Kinder- und Jugendförderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des Jugendfördergesetzes NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen, Ziele und Maßnahmen für die Produkte of- fene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Mit dem hier vorgelegten 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan kommt die Stadt Münster dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Ziel- und Maßnahmenplanung für die benannten Produkte aufzustellen, an der die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit dem öffentlichen Träger ihre Arbeit ausrichten. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan hat zum einen das Ziel der finanziellen Absicherung der Produktfelder und dementsprechend der Planungssicherheit. Gleichzeitig dient er als Instru- ment der qualitativen Weiterentwicklung der offen Kinder- und Jugendarbeit inklusive des Jugend- rates, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe an Schulen und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führe nden Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchst er Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent- wickeln. Finanzierung: Produktgruppe: 0602 0603 0605 Kinder- und Jugendarbeit Förderung von benachteiligten jungen Menschen Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 werden folgende Fachthemen festgelegt: Digitalisierung, Inklusion, Gender und Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese vier Fachthemen sind besonders handlungsweisend für die Wahlperiode und ziehen sich durch alle Produktbereiche des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans.
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0506/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2021
- Erstellt
- 22.06.2021 09:17