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0820/2021

Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Bebauungsplanverfahren "Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach"

Mitteilung Ausschuss 22.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.04.2021, TOP 10.2.5

Anlage 2 Siegerentwurf

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2 Siegerentwurf

103 Zeichen

Anlage 2
unmaßstäblich
N
Stadtplanungsamt
Siegerentwurf
 Östlich Im Falkenhorst
in Köln - Porz - Urbach

Mitteilung Ausschuss

7529 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Sa 
Vorlagen-Nummer 22.03.2021 
 0820/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 
 
Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Bebauungsplanverfahren 
"Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach" 
Das Wettbewerbsgebiet "Östlich Im Falkenhorst" liegt im nördlichen Bereich von Urbach und grenzt 
unmittelbar an den Stadtteil Eil an. In ca. einem Kilometer Entfernung befindet sich der Ortskern Ur-
bach, der im Bereich der Kreuzung Kaiserstraße / Frankfurter Straße als Hauptversorgungszentrum 
für das neue Wohngebiet dient. 
 
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1,8 ha. Bei dem Wettbewerbsgebiet handelt es 
sich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die überwiegend aus Ackerflächen bestehen. 
 
Die umgebende Bebauung des neuen Wohngebietes "Östlich Im Falkenhorst" ist bestimmt durch Ge-
schosswohnungsbau. Westlich angrenzend liegen die 15-geschossigen Hochhäuser an der Straße Im 
Falkenhorst, südlich davon grenzt ein weiteres 12-geschossiges Mehrfamilienhaus als Solitär an das 
Wettbewerbsgebiet an. Die nördlich gelegene Schubertstraße ist geprägt durch 3- bis 4 geschossige 
Wohngebäude.  
 
Im Osten befindet sich eine öffentliche Grünfläche, welche als Friedhofserweiterungsfläche gesichert 
ist. Die südliche Grenze stellt die Kennedystraße (L 84) dar, welche zur Bundesautobahn A 59 und 
zum Flughafen Köln / Bonn führt.  
 
Die Feldwege im Umfeld des Wettbewerbsgebietes dienen der landschaftsbezogenen Naherholung 
und erschließen die angrenzende Friedhofsfläche. 
 
Das Gebiet soll einer erstmaligen baulichen Entwicklung für eine Wohnnutzung zugeführt werden und 
zur Ortsrandabrundung des Stadtteils Porz-Urbach beitragen. Südlich angrenzend an das Wettbe-
werbsgebiet ist das Grundstück einer zukünftigen Schulentwicklung vorbehalten. Die Entwicklung des 
Schulstandortes war nicht Bestandteil des städtebaulichen Wettbewerbs und wird im Bebauungsplan-
verfahren behandelt. 
 
Die RBL Projekt Falkenhorst GmbH & Co. KG, eine Projektgesellschaft der RBL RheinBauLand AG, 
hat einen Teil der Grundstücke erworben und am 24.10.2019 den Antrag auf Einleitung des Bebau-
ungsplanverfahrens gestellt. Im Jahr 2016 entstand für dieses Gebiet ein grober Vorentwurf, auf des-
sen Grundlage vom 23.11.2018 - 07.01.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger 
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB stattfand. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 
19.03.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst, die öffentliche Bekanntmachung dessen er-
folgte am 06.05.2020, woraufhin die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz1 
BauGB vom 18.06. - 02.07.2020 durchgeführt werden konnte.

2 
 
Dabei soll das Projekt gemäß dem Kooperativen Baulandmodell Köln in der Modellfassung vom 
10.05.2017 entwickelt werden, das heißt mind. 30 % der Geschossfläche Wohnen müssen als öffent-
lich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. 
 
Im Vorfeld der weiterführenden Bauleitplanung erfolgte vom 27.11.2020 - 09.02.2021 der städtebau-
lich-freiraumplanerische Wettbewerb, welcher als qualitätssicherndes Verfahren für das städtebauli-
che Konzept durchgeführt wurde. In die Aufgabenstellung flossen die Vorgaben der Auftraggeberin, 
die Empfehlungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB ein. 
Ziel des Wettbewerbs war es, für die Fläche alternative städtebauliche und freiraumplanerische Kon-
zepte zu erhalten. Entsprechend der im Vorfeld klar definierten Aufgabenstellung sind im neuen 
Wohnquartier "Östlich Im Falkenhorst" Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte sowie ein Nahver-
sorger (Einzelhandel) vorzusehen. Für das Plangebiet sollten zudem anspruchsvolle Freiraum-und 
Grünstrukturen entwickelt werden. Der Siegerentwurf, der mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde, 
dient als Grundlage für das weiterführende Bebauungsplanverfahren. 
 
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die "Richtlinie für Planungswettbewerbe" (RPW 2013) zu-
grunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmenden 
sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich. 
 
Das 12-köpfige Preisgericht unter dem Vorsitz von Jürgen Minkus bestand aus Vertretern der RBL, 
Politik und Verwaltung sowie anerkannten Fachleuten aus der Planungspraxis. Es nahmen sechs 
Bürogemeinschaften aus Architektur- mit Landschaftsarchitekturbüros teil, die nachfolgend genannt 
werden (in Klammern: Zeitpunkt des Ausscheidens, bzw. Rang der Prämierung): 
 
 rheinflügel severin, Düsseldorf mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, München  
(1. Preis) 
 
 pbs architekten, Aachen mit +grün GmbH, Düsseldorf  
(2. Preis) 
 
 LK Architekten, Köln mit arbos Freiraumplanung GmbH  
(3. Preis) 
 
 Bau.raum architekten Moser Löer PartGmbB, Köln + hausgemacht Architekten, Landau mit 
pslandschaft.de – freiraumplanung, Köln  
(ausgeschieden nach 1. Wertungsrundgang) 
 
 HGMB Architekten GmbH, Düsseldorf mit FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf  
(ausgeschieden nach 1. Wertungsrundgang) 
 
 Ute Piroeth – Architektur, Köln mit Landschaftsarchitekt Büro Drecker, Bottrop 
(ausgeschieden nach 1. Wertungsrundgang) 
 
Prämiert mit dem ersten Preis wurde die Arbeit von Rheinflügel Severin aus Düsseldorf mit Studio 
Vulkan Landschaftsarchitektur aus München.  
 
Der Siegerentwurf schlägt eine eigenständige rechteckige Gesamtform, nahezu eine klosterförmige 
Anlage, aufgeteilt in vier Cluster an den Ecken, vor. Die Ränder zur Umgebung sind scharf abge-
grenzt, im Inneren wird ein öffentlicher Quartiersplatz angelegt. Die Nahtstellen, an denen die Ge-
samtform in seine Cluster aufgeteilt ist, bieten auf direktem Weg die Vernetzung mit den angrenzen-
den Nutzungen der Nachbarschaft. 
 
Der Quartiersplatz erscheint im Zusammenhang mit der 6-geschossigen Randbebauung gut proporti-
oniert. Jeder Seite des Platzes ist mit einem eigenen Gebäude ein "Gesicht" zugewandt. Der Platz 
fasst alle öffentlichen Funktionen zentral zusammen und bietet mit seiner städtischen Ausprägung

3 
 
einen Kontrast zur Landschaft außerhalb des Quartiers.  
 
Die Gebäudehöhen variieren, lockern den strengen Gesamteindruck auf und verbessern die Belich-
tung der einzelnen Gebäudebereiche. Drei der Cluster umschließen jeweils einen privaten, intimen 
Vorbereich, der sich jeweils zum Quartiersplatz öffnet und der Clustereinheit ein eigenes Entree ver-
leiht. 
Diese Bereiche erscheinen im Zusammenhang mit der hohen Bebauung allerdings zu eng und müs-
sen in der weiteren Überarbeitung überprüft werden.  
 
Die Lage der Kita zum gewachsenen Wohngebiet und zur Waldfläche ist richtig gewählt und nutzt 
geschickt die erforderliche Abstandsfläche zum Wald für seinen Außenbereich. Die vorgeschlagene 
Gewerbeeinheit im Südosten orientiert sich zum Quartiersplatz und greift den Fahrzeugverkehr direkt 
an der Zufahrt zum Quartier ab. 
 
Die Ausloberin folgt der einstimmigen Empfehlung der Jury, die Arbeit mit dem ersten Preis mit der 
weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Es gilt nun den Entwurf weiter auszuarbeiten, ohne den defi-
nierten städtebaulichen Rahmen zu verlassen. Der überarbeitete Siegerentwurf bildet die Grundlage 
für das weitere Bebauungsplanverfahren. 
 
Anlagen 
Anlage 1   Geltungsbereich 
Anlage 2   Siegerentwurf

Anlage 1 Geltungsbereich

369 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Östlich Im Falkenhorst
in Köln - Porz - Urbach
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (2)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Frankfurter Straße
  • Schubertstraße
  • Im Falkenhorst
  • Kaiserstraße

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Details

Aktenzeichen
0820/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.03.2021
Erstellt
03.03.2021 13:47