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2011/0290

Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 400.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 'Gemeindestraßen', Inv.-Nr. 11066-6390 'Neubau Brücke (Eb 04) Zufahrt Kaisermühle über die Modau in Eberstadt'

Magistratsvorlage 14.07.2011

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219 Zeichen

Insen
Lerchenberg
und Kernesbelle:

Th

It
Koppepmnuhe \ \
/ Engelsmune N

Legende

Bauwerke in der Baulast der Stadt Darmstadt

Darmstadt - Eberstadt

VZ 263 - Verbot für Fahrzeuge
über angegebene tatsächliche Achslast

2011/0290

4394 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.07.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0290 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Außerplanmäßige Auszah lung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 400.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 "Gemeindestraßen", Inv.-
Nr. 11066-6390 "Neubau Brücke (Eb 04) Zufahrt Kaisermühle über die Modau in 
Eberstadt" 
 
Vorlage vom: 14.07.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Erneuerung der Brücke (Eb 04) Zufahrt Kaisermühle über die Modau in Eberstadt mit 
Gesamtkosten in Höhe von 400.000,00 Euro wird zugestimmt. 
2. Bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 11066-6390 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe 
von 380.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit dieser 
außerplanmäßigen Auszahlung, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die 
unvorhergesehen ist, an. 
3. Die Mehrauszahlungen werden durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 
08066-6999 "Straßensanierungsprogramm" gedeckt. 
4. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit 
§ 114 g HGO einzuholen. 
5. Nach Beschlussfassung ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. 
Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten vom 12.04.2011 (Ziff. 9) einzuholen.

2 
... 
6. Nach erfolgter Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
die notwendigen Planungsarbeiten durchführen und die wasserrechtliche Genehmigung 
beantragen. 
 
 
Anlagen: Ausschnitt Ingenieur bauwerke Eberstadt (A4) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2011  
 
Die alte Kaisermühle und die neue Kaisermühle in Darmtadt-Eberstadt sind einzig von der 
Mühltalstraße über eine  zum Teil asphaltierte, zum Teil geschotterte öffentliche Straße 
erschlossen. In diesem Straßenabschnitt befi ndet sich die Brücke (Eb 04), Zufahrt Kaisermühle über 
die Modau. Diese wurde vor ca. 95 Jahren auf Grundlage damaliger Lastannahme konstruiert. 
 
Die Ergebnisse der im April 2011 durchgeführten statischen Nachrechnung durch das vom 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt beauftragte Ingenieurbüro (CSZ, Eberstadt) ergaben die 
Notwendigkeit, die Gewichtsangaben der bereits vorhandenen gewichtsbeschränkenden 
Beschilderung von 12 t nochmals zu reduzieren, sodass für die Brücke Eb 04 (siehe Lageplan) 
rechnerisch ein Verbot für Fahrzeuge über 3 t tatsächliches Gewicht erforderlich ist. 
 
Um die Überfahrt durch Rettungs- bzw. Feuerwehrfahrzeuge sowie städtische Müllfahrzeuge bis zur 
Erneuerung der Brücke spätestens im Frühjahr 2012 zu gewährleisten, wird die Beschilderung der 
Brücke "Verbot für Fahrzeuge über 6 t tatsächliches Gewicht" in Absprache mit dem beauftragten 
Ingenieurbüro (Voraussetzung: Durchführung einer monatlichen Kontrolle des Bauwerkes auf 
Rissbildung oder Rissbildveränderung) durchgeführt.  
 
Angesichts der Versorgungsnotwendigkeit der ansässigen Bewohner in der alten Kaisermühle und 
der neuen Kaisermühle ist eine dauerhafte Einschränkung der Brückentragfähigkeit nicht vertretbar 
und dringender Erneuerungsbedarf gegeben.. 
 
Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der vorliegenden Gegebenheiten ist ein Neubau 
die einzige wirtschaftlichste Lösung. 
 
Der Kostenaufwand für einen Neubau beträgt nach einer vorläufigen Kostenschätzung ca. 
400.000,00 Euro. Hierin sind sämtliche Bauarbeiten als auch Planungsleistungen 
(Ingenieurleistungen) beinhaltet. 
 
Die Deckung der Maßnahme in Höhe von 400.000,00 Euro kann aus Einsparungen finanziert 
werden, die bei der Kostenstelle 066-100-1000 "Straßenbausanierungsprogramm", 
Inv.-Nr. 08066-6999 erzielt werden können. 
 
Darmstadt, 14.07.2011  
III-66/3/I/nz-geß      Nst. 2706 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid      André Schellenberg 
Stadträtin       Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 11
TOP 16
TOP 372 beschließend

Orte (1)

  • Mühltalstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0290
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00