2011/0290
Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 400.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 'Gemeindestraßen', Inv.-Nr. 11066-6390 'Neubau Brücke (Eb 04) Zufahrt Kaisermühle über die Modau in Eberstadt'
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anlage 1
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Insen Lerchenberg und Kernesbelle: Th It Koppepmnuhe \ \ / Engelsmune N Legende Bauwerke in der Baulast der Stadt Darmstadt Darmstadt - Eberstadt VZ 263 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
2011/0290
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 26.07.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0290 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Außerplanmäßige Auszah lung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 400.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 "Gemeindestraßen", Inv.- Nr. 11066-6390 "Neubau Brücke (Eb 04) Zufahrt Kaisermühle über die Modau in Eberstadt" Vorlage vom: 14.07.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Erneuerung der Brücke (Eb 04) Zufahrt Kaisermühle über die Modau in Eberstadt mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 11066-6390 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 380.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit dieser außerplanmäßigen Auszahlung, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, an. 3. Die Mehrauszahlungen werden durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 08066-6999 "Straßensanierungsprogramm" gedeckt. 4. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit § 114 g HGO einzuholen. 5. Nach Beschlussfassung ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten vom 12.04.2011 (Ziff. 9) einzuholen. 2 ... 6. Nach erfolgter Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die notwendigen Planungsarbeiten durchführen und die wasserrechtliche Genehmigung beantragen. Anlagen: Ausschnitt Ingenieur bauwerke Eberstadt (A4) Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2011 Die alte Kaisermühle und die neue Kaisermühle in Darmtadt-Eberstadt sind einzig von der Mühltalstraße über eine zum Teil asphaltierte, zum Teil geschotterte öffentliche Straße erschlossen. In diesem Straßenabschnitt befi ndet sich die Brücke (Eb 04), Zufahrt Kaisermühle über die Modau. Diese wurde vor ca. 95 Jahren auf Grundlage damaliger Lastannahme konstruiert. Die Ergebnisse der im April 2011 durchgeführten statischen Nachrechnung durch das vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt beauftragte Ingenieurbüro (CSZ, Eberstadt) ergaben die Notwendigkeit, die Gewichtsangaben der bereits vorhandenen gewichtsbeschränkenden Beschilderung von 12 t nochmals zu reduzieren, sodass für die Brücke Eb 04 (siehe Lageplan) rechnerisch ein Verbot für Fahrzeuge über 3 t tatsächliches Gewicht erforderlich ist. Um die Überfahrt durch Rettungs- bzw. Feuerwehrfahrzeuge sowie städtische Müllfahrzeuge bis zur Erneuerung der Brücke spätestens im Frühjahr 2012 zu gewährleisten, wird die Beschilderung der Brücke "Verbot für Fahrzeuge über 6 t tatsächliches Gewicht" in Absprache mit dem beauftragten Ingenieurbüro (Voraussetzung: Durchführung einer monatlichen Kontrolle des Bauwerkes auf Rissbildung oder Rissbildveränderung) durchgeführt. Angesichts der Versorgungsnotwendigkeit der ansässigen Bewohner in der alten Kaisermühle und der neuen Kaisermühle ist eine dauerhafte Einschränkung der Brückentragfähigkeit nicht vertretbar und dringender Erneuerungsbedarf gegeben.. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der vorliegenden Gegebenheiten ist ein Neubau die einzige wirtschaftlichste Lösung. Der Kostenaufwand für einen Neubau beträgt nach einer vorläufigen Kostenschätzung ca. 400.000,00 Euro. Hierin sind sämtliche Bauarbeiten als auch Planungsleistungen (Ingenieurleistungen) beinhaltet. Die Deckung der Maßnahme in Höhe von 400.000,00 Euro kann aus Einsparungen finanziert werden, die bei der Kostenstelle 066-100-1000 "Straßenbausanierungsprogramm", Inv.-Nr. 08066-6999 erzielt werden können. Darmstadt, 14.07.2011 III-66/3/I/nz-geß Nst. 2706 Die Dezernentin III Der Dezernent IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Mühltalstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0290
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00