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Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge der Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen für die Öffentlichkeit anlässlich der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., Silvester, dem Straßenkarneval und sonstiger Anlässe

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0910/2022 vom 14.04.2022

Stand: Am 05.05.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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    14 141/1 32 327 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge der Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen für die Öffentlichkeit als Teil des erhöhten Risikomanage- ments der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., Silves- ter, dem Straßenkarneval und sonstiger Anlässe (Vorlagennummer 0910/2022) Voraussichtliche Auftragssumme: 1.752.943,12 EUR netto / 2.086.002,31 EUR brutto hier: Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, in vorstehender Angelegenheit legten Sie mir am 06.04.2022 die Beschlussvorlage 0910/2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat zur Stellungnahme vor. Der in der Vorlage (Stand 08.04.2022) dargestellte Bedarf in Höhe von 1.752.943,12 EUR netto / 2.086.002,31 EUR brutto für eine voraussichtliche Laufzeit von vier Jahren ist für mich nachvollziehbar. Der Vorgang wird im Rechnungsprüfungsamt unter dem Aktenzeichen 141/18/02/22 geführt. Mit freundlichen Grüßen 11.04.2022
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 0910/2022 Freigabedatum 14.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge der Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen für die Öffentlichkeit als Teil des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., Silvester, dem Straßenkarneval und sonstiger Anlässe. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung die Bereitstellung von mobilen Sani- tärsystemen für die Öffentlichkeit zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., zu Silvester, zum Straßenkarneval und zu sonstigen Anlässen beginnend zum 01.11.2022 für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausschreibt. 2. Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit dieser Ausschreibung verbundenen finanziellen Bedarf in Höhe von netto insgesamt 1.752.943,- EUR (brutto 2.086.002,- EUR) für die Jahre 2022 bis 2026 an und stimmt der Vergabe der Leistungen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung für das Jahr 2022 ab dem 01.11.2022 mit der Option der dreimaligen Verlängerung in 2023, 2024 und 2025 zu. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.04.2022 Finanzausschuss 02.05.2022 Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 199.398 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Begründung a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangssituation und Hintergrund Nach wie vor ist zu beobachten, dass die Zahl an Personen, die sich zu besonderen Anlässen wie der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., Silvester, dem Straßenkarneval und sonstiger Anlässe wie beispielsweise dem CSD im öffentlichen Raum und faktisch in den Hotspots aufhält und bewegt, kontinuierlich hoch ist. Die vergangenen Jahre bestätigen, dass der Trend zum Feiern unter freiem Himmel im öffentlichen Raum abseits der traditionellen Veranstaltungen vieler vornehmlich junger Menschen ungebrochen ist. Dies wurde durch pandemiebedingte Beschränkungen für Feiern in In- nenräumen sogar noch weiter verstärkt. Auch der Alkoholkonsum und somit ebenfalls der Grad der Alkoholisierung der Besucher*innen steigen stetig. Dies führt immer öfter zu einer Enthemmung der Personen, wodurch diese vermehrt die gebotene Rücksichtnahme gegenüber fremdem Eigentum vermissen lassen und ihre Notdurft trotz ausreichender Sanitärkapazitäten im öffentlichen Raum, an Hauswänden und in Hauseingängen verrichten. Aus dieser Entwicklung heraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, auch zukünftig flächende- ckend und aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs eine entsprechende Anzahl mobiler Sanitärsysteme für die Öffentlichkeit zu den jeweiligen Anlässen bereitzustellen. Hierbei müssen besonders der 3 Schutz der Anwohner*innen und der Bürger*innen sowie der Schutz des privaten und öffentlichen Eigentums im Vordergrund stehen. Seit 2017 wurden bereits die Kapazitäten an mobilen Sanitärsystemen immer weiter ausgebaut und die Toilettenkonzepte fortentwickelt. Seither finden zu den verschiedenen Anlässen umfassende Kon- zepte Anwendung, die in den jeweiligen Hotspots ein möglichst flächendeckendes und dem jeweiligen Bedarf entsprechend angemessenes Angebot an mobilen Sanitärsystemen sicherstellen. Die Aufnahmekapazität der mobilen Toilettenkabinen und Urinale ist auf ein gewisses Maß be- schränkt. Zudem werden diese insbesondere von Frauen oft nicht genutzt beziehungsweise Urinale sind für sie nicht geeignet. Daher werden gemäß der Empfehlung des Runden Tisches Karneval ne- ben den mobilen Toilettenkabinen und Urinalen vermehrt durch Personal bewirtschaftete Toiletten- wagen und Sanitärcontainer eingesetzt. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang zum Straßenkarneval einige Standorte, an denen die Gemeinnützige Gesellschaft Kölner Karneval (GGKK) Toilettenwagen und Sanitärcontainer be- reitstellt, zu den Zeiten übernommen, die außerhalb des Zeitraums der in diesen Bereichen stattfin- denden Veranstaltungen an Weiberfastnacht und Rosenmontag liegen. Hierfür werden der Stadt Köln die anteiligen Kosten durch die GGKK in Rechnung gestellt. Diese Leistungen sind jedoch nicht Be- standteil der Bedarfsfeststellung. Seit der letzten Ausschreibung sind im Zülpicher Viertel Standorte mit Toilettenwagen und Sanitär- containern sowie Urinalen in das städtische Toilettenkonzept aufgenommen worden, die zuvor durch die Interessensgemeinschaft “Kwartier Latäng“ bereitgestellt wurden. Zudem wurden angesichts der im Rahmen der Corona-Pandemie gestiegenen Hygieneanforderun- gen zuletzt vom Vertragspartner ausschließlich Toilettenkabinen bereitgestellt, die über eine Möglich- keit zur Reinigung beziehungsweise Desinfektion der Hände beispielsweise durch fließendes Wasser und Flüssigseife verfügen. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Anbieter ihre Kabinen ent- sprechend aufgerüstet haben. Somit sind die Preise für Toilettenkabinen im Gegensatz zum derzeit noch bestehenden Vertrag in der Kalkulation deutlich höher anzusetzen. Die Benutzung sämtlicher bereitgestellter mobiler Sanitärsysteme wird der Öffentlichkeit unentgeltlich ermöglicht. So wurden beispielsweise zum 11.11.2021 mit 425 Toilettenkabinen, 102 Urinalen und 17 Urinalrinnen sowie insgesamt 10 Toilettenwagen beziehungsweise Sanitärcontainern den Besu- cher*innen der Hotspots eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verrichtung der Notdurft zur Verfügung gestellt und von den zahlreichen Besucher*innen positiv angenommen. Die Konzepte hinsichtlich der Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen zu den verschiedenen An- lässen, insbesondere zum Straßenkarneval und zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., aber auch zu Silvester und den sonstigen Anlässen (beispielsweise CSD), haben sich aus Sicht der jewei- ligen, an der Planung und Durchführung dieser Anlässe beteiligten Stellen und Behörden nachhaltig bewährt. Auch in weiten Teilen der Anwohnerschaft und Medien findet das verstärkte und weitrei- chende Angebot von mobilen Sanitärsystemen nach wie vor Zuspruch, sodass sich von sämtlichen Seiten aus für eine Fortführung der inzwischen erprobt und etablierten Toilettenkonzepte ausgespro- chen wird. Darüber hinaus hat die dauerhafte Erhöhung der Toilettenkapazitäten zu einer deutlichen Reduzierung von Verunreinigungen im öffentlichen Raum durch sogenannte Wildpinkler beigetragen. Trotzdem gibt es immer wieder in einzelnen Bereichen Nachsteuerungsbedarf, um dem Fehlverhalten der Besucher*innen gezielt entgegenzuwirken. Dies hat auch der jüngst stattgefundene Straßenkar- neval im Kwartier Latäng wieder gezeigt. Die Kapazitäten werden daher nochmals aufgestockt. Aufgrund der Tatsache, dass die Leistungen, die für die Umsetzung der Toilettenkonzepte erforderlich sind, durch die Verwaltung selbst nicht erbracht werden können, wurden diese in der Vergangenheit auf Basis des in diesem Zusammenhang ergangenen Ratsbeschlusses vom 03.05.2018 (Vorlage Nummer 0810/2018) im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung vergeben. Infolge der positiven Erfahrungen mit den erbrachten Leistungen des im Jahr 2018 beauftragen Sanitär-Fachunternehmens wurde zuletzt von der dreimali- gen Option der Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht, sodass der Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 erneut vergeben werden muss. 4 2. Beschreibung der einzuholenden Leistungen Die Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen muss durch eine*n qualifizierte*n Dienstleister*in erfolgen. Die zu vergebende Leistung umfasst die Anlieferung, Aufstellung, Miete, Zwischenreinigung (bei mehrtägigem Einsatz insbesondere zum Straßenkarneval), Abholung, Entsorgung der Fäkalien sowie Endreinigung von mobilen Sanitärsystemen in Gestalt von Toilettenkabinen, Urinalen, Urinal- rinnen, Toilettenwagen und Sanitärcontainern zu den genannten Anlässen. Darüber hinaus umfasst die zu vergebende Leistung für Toilettenwagen und Sanitärcontainer zusätzlich den fachgerechten Anschluss von Wasser, Strom und Abwasser, die Bewirtschaftung durch Reinigungspersonal sowie die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien. Auf Grundlage der zu den jeweiligen Anlässen der vergangenen vier Jahre bereitgestellten Anzahl an mobilen Sanitärsystemen und den damit verbundenen Ausgaben für die jeweiligen Leistungen ergibt sich für das auszuschreibende Gesamtpaket, unter Berücksichtigung einer bereits für das Jahr 2022 zu erwartenden Preissteigerung in Höhe von 2 %, folgender voraussichtlicher Bedarf: Stückzahl je Anlass Leistung Kalkulierter Nettopreis je Stück inkl. 2 % Preissteigerung Karneval CSD Jeck im Sunne- sching 11.11. Silvester Gesamt- stückzahl Summe Nettopreis Toilettenwagen (inkl. Anschlussarbeiten, Anlieferung und Ab- holung werktags) 2.225,64 € 6 0 0 6 0 12 26.707,68 € Sanitärcontainer (inkl. Anschlussarbeiten, Anlieferung und Ab- holung werktags) 2.450,04 € 2 0 0 2 0 4 9.800,16 € Sanitärcontainer groß (inkl. Anschlussarbei- ten, Anlieferung und Abholung werktags) 3.062,04 € 5 0 0 5 0 10 30.620,40 € Personalstunden Bewirtschaftung 35,70 € 1300 0 0 416 0 1716 61.261,20 € Toilettenkabinen 112,20 € 450 40 10 450 75 1025 115.005,00 € Urinale für 4 Perso- nen 132,60 € 120 20 10 120 25 295 39.117,00 € Urinalrinnen für 4 Personen (inkl. An- schluss, Anlieferung und Abholung werk- tags) 790,50 € 20 0 0 20 0 40 31.620,00 € Zwischenreinigungen (Durchschnittspreis) 31,13 € 2.360 120 0 0 0 2.480 77.203,39 € Zuschlag für Anliefe- rung/Abholung am Wochenende 35,70 € 0 0 40 570 100 710 25.347,00 € Personalstunden für Techniker Standby 35,70 € 64 0 0 36 0 100 3.570,00 € Gesamt- summe 420.251,83 € Der Bedarf für die Bereitstellung mobiler Sanitärsysteme zu den verschiedenen Anlässen, in den je- weils relevanten Hotspots (zu Karneval beispielsweise die Bereiche Altstadt, Domumgebung, Süd- stadt und Zülpicher Viertel) ist zusammengefasst abgebildet. 5 3. Finanzieller Bedarf Die Ausschreibung soll analog der bisherigen Vorgehensweise für ein Jahr mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vorgenommen werden. Pro Jahr ist von einer jährlichen Preissteigerung aller Positionen in Höhe von 2 % auszugehen. Der Bedarf für das Jahr 2022 umfasst die Anlässe 11.11. und Silvester. Der Betrag für das Jahr 2026 beinhaltet die Bedarfe zu den Anlässen Karneval, CSD und Jeck im Sunnesching. Somit belaufen sich die Bedarfe für die jeweiligen Jahre auf folgende Beträge: Jahr Betrag netto Betrag brutto 2022 (anteilig ab 01.11.2022) 167.561,52 € 199.398,21 € 2023 (Ganzjahreswert zzgl. 2 %) 428.656,87 € 510.101,67 € 2024 (Ganzjahreswert zzgl. 2 %) 437.230,01 € 520.303,71 € 2025 (Ganzjahreswert zzgl. 2 %) 445.974,61 € 530.709,78 € 2026 (anteilig bis 31.10.2026 zzgl. 2 %) 273.520,12 € 325.488,94 € Vertragswert 1.752.943,12 € 2.086.002,31 € Bei einer Ausschreibung auf ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption beträgt der Bedarf für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren daher netto circa 1.752.943,- EUR (brutto 2.086.002,- EUR). 4. Finanzierung Für das Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen in Höhe von 199.398,21 EUR im Teilergebnisplan 0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant. Für die ab dem Hj. 2023 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushalts- aufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtun- gen, vorsehen. 5. RPA Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen. 6. Weiteres Vorgehen Die Zusammenfassung der Leistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von netto circa 1.752.943,- EUR und dessen Ausschreibung bedarf aufgrund der Überschreitung der in § 5 Ab- satz 1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenze in Höhe von 1,5 Millionen Euro der Zustimmung des Rates der Stadt Köln unter Einbeziehung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als zuständiger Fachausschuss. Ebenso ist aufgrund der Höhe des Bedarfs ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Leistungen erforderlich. Aufgrund der vorgegebenen Fristen aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der not- wendigen Prüfung der Unterlagen ist mit einer Auswahl und Beauftragung Ende Juli beziehungsweise Anfang August zu rechnen. Anlagen - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf

  1. 28.04.2022

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 02.05.2022

    Finanzausschuss

    TOP 10.18, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 05.05.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 10.20, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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