0910/2022
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge der Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen für die Öffentlichkeit anlässlich der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., Silvester, dem Straßenkarneval und sonstiger Anlässe
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Beschlussvorlage Rat
13536 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/32/327
Vorlagen-Nummer
0910/2022
Freigabedatum
14.04.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge der Bereitstellung von mobilen
Sanitärsystemen für die Öffentlichkeit als Teil des erhöhten Risikomanagements der Stadt
Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., Silvester, dem Straßenkarneval
und sonstiger Anlässe.
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung die Bereitstellung von mobilen Sani-
tärsystemen für die Öffentlichkeit zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., zu Silvester,
zum Straßenkarneval und zu sonstigen Anlässen beginnend zum 01.11.2022 für ein Jahr mit
der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausschreibt.
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit dieser Ausschreibung verbundenen finanziellen Bedarf
in Höhe von netto insgesamt 1.752.943,- EUR (brutto 2.086.002,- EUR) für die Jahre 2022 bis
2026 an und stimmt der Vergabe der Leistungen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung
für das Jahr 2022 ab dem 01.11.2022 mit der Option der dreimaligen Verlängerung in 2023,
2024 und 2025 zu.
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.04.2022
Finanzausschuss 02.05.2022
Rat 05.05.2022
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 199.398 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Begründung
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
1. Ausgangssituation und Hintergrund
Nach wie vor ist zu beobachten, dass die Zahl an Personen, die sich zu besonderen Anlässen wie der
Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., Silvester, dem Straßenkarneval und sonstiger Anlässe
wie beispielsweise dem CSD im öffentlichen Raum und faktisch in den Hotspots aufhält und bewegt,
kontinuierlich hoch ist. Die vergangenen Jahre bestätigen, dass der Trend zum Feiern unter freiem
Himmel im öffentlichen Raum abseits der traditionellen Veranstaltungen vieler vornehmlich junger
Menschen ungebrochen ist. Dies wurde durch pandemiebedingte Beschränkungen für Feiern in In-
nenräumen sogar noch weiter verstärkt. Auch der Alkoholkonsum und somit ebenfalls der Grad der
Alkoholisierung der Besucher*innen steigen stetig. Dies führt immer öfter zu einer Enthemmung der
Personen, wodurch diese vermehrt die gebotene Rücksichtnahme gegenüber fremdem Eigentum
vermissen lassen und ihre Notdurft trotz ausreichender Sanitärkapazitäten im öffentlichen Raum, an
Hauswänden und in Hauseingängen verrichten.
Aus dieser Entwicklung heraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, auch zukünftig flächende-
ckend und aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs eine entsprechende Anzahl mobiler Sanitärsysteme
für die Öffentlichkeit zu den jeweiligen Anlässen bereitzustellen. Hierbei müssen besonders der
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Schutz der Anwohner*innen und der Bürger*innen sowie der Schutz des privaten und öffentlichen
Eigentums im Vordergrund stehen.
Seit 2017 wurden bereits die Kapazitäten an mobilen Sanitärsystemen immer weiter ausgebaut und
die Toilettenkonzepte fortentwickelt. Seither finden zu den verschiedenen Anlässen umfassende Kon-
zepte Anwendung, die in den jeweiligen Hotspots ein möglichst flächendeckendes und dem jeweiligen
Bedarf entsprechend angemessenes Angebot an mobilen Sanitärsystemen sicherstellen.
Die Aufnahmekapazität der mobilen Toilettenkabinen und Urinale ist auf ein gewisses Maß be-
schränkt. Zudem werden diese insbesondere von Frauen oft nicht genutzt beziehungsweise Urinale
sind für sie nicht geeignet. Daher werden gemäß der Empfehlung des Runden Tisches Karneval ne-
ben den mobilen Toilettenkabinen und Urinalen vermehrt durch Personal bewirtschaftete Toiletten-
wagen und Sanitärcontainer eingesetzt.
Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang zum Straßenkarneval einige Standorte, an denen
die Gemeinnützige Gesellschaft Kölner Karneval (GGKK) Toilettenwagen und Sanitärcontainer be-
reitstellt, zu den Zeiten übernommen, die außerhalb des Zeitraums der in diesen Bereichen stattfin-
denden Veranstaltungen an Weiberfastnacht und Rosenmontag liegen. Hierfür werden der Stadt Köln
die anteiligen Kosten durch die GGKK in Rechnung gestellt. Diese Leistungen sind jedoch nicht Be-
standteil der Bedarfsfeststellung.
Seit der letzten Ausschreibung sind im Zülpicher Viertel Standorte mit Toilettenwagen und Sanitär-
containern sowie Urinalen in das städtische Toilettenkonzept aufgenommen worden, die zuvor durch
die Interessensgemeinschaft “Kwartier Latäng“ bereitgestellt wurden.
Zudem wurden angesichts der im Rahmen der Corona-Pandemie gestiegenen Hygieneanforderun-
gen zuletzt vom Vertragspartner ausschließlich Toilettenkabinen bereitgestellt, die über eine Möglich-
keit zur Reinigung beziehungsweise Desinfektion der Hände beispielsweise durch fließendes Wasser
und Flüssigseife verfügen. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Anbieter ihre Kabinen ent-
sprechend aufgerüstet haben. Somit sind die Preise für Toilettenkabinen im Gegensatz zum derzeit
noch bestehenden Vertrag in der Kalkulation deutlich höher anzusetzen.
Die Benutzung sämtlicher bereitgestellter mobiler Sanitärsysteme wird der Öffentlichkeit unentgeltlich
ermöglicht. So wurden beispielsweise zum 11.11.2021 mit 425 Toilettenkabinen, 102 Urinalen und 17
Urinalrinnen sowie insgesamt 10 Toilettenwagen beziehungsweise Sanitärcontainern den Besu-
cher*innen der Hotspots eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verrichtung der Notdurft zur Verfügung
gestellt und von den zahlreichen Besucher*innen positiv angenommen.
Die Konzepte hinsichtlich der Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen zu den verschiedenen An-
lässen, insbesondere zum Straßenkarneval und zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., aber
auch zu Silvester und den sonstigen Anlässen (beispielsweise CSD), haben sich aus Sicht der jewei-
ligen, an der Planung und Durchführung dieser Anlässe beteiligten Stellen und Behörden nachhaltig
bewährt. Auch in weiten Teilen der Anwohnerschaft und Medien findet das verstärkte und weitrei-
chende Angebot von mobilen Sanitärsystemen nach wie vor Zuspruch, sodass sich von sämtlichen
Seiten aus für eine Fortführung der inzwischen erprobt und etablierten Toilettenkonzepte ausgespro-
chen wird. Darüber hinaus hat die dauerhafte Erhöhung der Toilettenkapazitäten zu einer deutlichen
Reduzierung von Verunreinigungen im öffentlichen Raum durch sogenannte Wildpinkler beigetragen.
Trotzdem gibt es immer wieder in einzelnen Bereichen Nachsteuerungsbedarf, um dem Fehlverhalten
der Besucher*innen gezielt entgegenzuwirken. Dies hat auch der jüngst stattgefundene Straßenkar-
neval im Kwartier Latäng wieder gezeigt. Die Kapazitäten werden daher nochmals aufgestockt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Leistungen, die für die Umsetzung der Toilettenkonzepte erforderlich
sind, durch die Verwaltung selbst nicht erbracht werden können, wurden diese in der Vergangenheit
auf Basis des in diesem Zusammenhang ergangenen Ratsbeschlusses vom 03.05.2018 (Vorlage
Nummer 0810/2018) im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens für ein Jahr mit der
Option der dreimaligen Verlängerung vergeben. Infolge der positiven Erfahrungen mit den erbrachten
Leistungen des im Jahr 2018 beauftragen Sanitär-Fachunternehmens wurde zuletzt von der dreimali-
gen Option der Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht, sodass der Dienstleistungsauftrag für den
Zeitraum ab dem 01.11.2022 erneut vergeben werden muss.
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2. Beschreibung der einzuholenden Leistungen
Die Bereitstellung von mobilen Sanitärsystemen muss durch eine*n qualifizierte*n Dienstleister*in
erfolgen. Die zu vergebende Leistung umfasst die Anlieferung, Aufstellung, Miete, Zwischenreinigung
(bei mehrtägigem Einsatz insbesondere zum Straßenkarneval), Abholung, Entsorgung der Fäkalien
sowie Endreinigung von mobilen Sanitärsystemen in Gestalt von Toilettenkabinen, Urinalen, Urinal-
rinnen, Toilettenwagen und Sanitärcontainern zu den genannten Anlässen. Darüber hinaus umfasst
die zu vergebende Leistung für Toilettenwagen und Sanitärcontainer zusätzlich den fachgerechten
Anschluss von Wasser, Strom und Abwasser, die Bewirtschaftung durch Reinigungspersonal sowie
die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien.
Auf Grundlage der zu den jeweiligen Anlässen der vergangenen vier Jahre bereitgestellten Anzahl an
mobilen Sanitärsystemen und den damit verbundenen Ausgaben für die jeweiligen Leistungen ergibt
sich für das auszuschreibende Gesamtpaket, unter Berücksichtigung einer bereits für das Jahr 2022
zu erwartenden Preissteigerung in Höhe von 2 %, folgender voraussichtlicher Bedarf:
Stückzahl je Anlass
Leistung
Kalkulierter
Nettopreis je
Stück inkl. 2 %
Preissteigerung
Karneval CSD
Jeck im
Sunne-
sching
11.11. Silvester Gesamt-
stückzahl
Summe
Nettopreis
Toilettenwagen (inkl.
Anschlussarbeiten,
Anlieferung und Ab-
holung werktags)
2.225,64 € 6 0 0 6 0 12 26.707,68 €
Sanitärcontainer (inkl.
Anschlussarbeiten,
Anlieferung und Ab-
holung werktags)
2.450,04 € 2 0 0 2 0 4 9.800,16 €
Sanitärcontainer groß
(inkl. Anschlussarbei-
ten, Anlieferung und
Abholung werktags)
3.062,04 € 5 0 0 5 0 10 30.620,40 €
Personalstunden
Bewirtschaftung 35,70 € 1300 0 0 416 0 1716 61.261,20 €
Toilettenkabinen 112,20 € 450 40 10 450 75 1025 115.005,00 €
Urinale für 4 Perso-
nen 132,60 € 120 20 10 120 25 295 39.117,00 €
Urinalrinnen für 4
Personen (inkl. An-
schluss, Anlieferung
und Abholung werk-
tags)
790,50 € 20 0 0 20 0 40 31.620,00 €
Zwischenreinigungen
(Durchschnittspreis) 31,13 € 2.360 120 0 0 0 2.480 77.203,39 €
Zuschlag für Anliefe-
rung/Abholung am
Wochenende
35,70 € 0 0 40 570 100 710 25.347,00 €
Personalstunden für
Techniker Standby 35,70 € 64 0 0 36 0 100 3.570,00 €
Gesamt-
summe 420.251,83 €
Der Bedarf für die Bereitstellung mobiler Sanitärsysteme zu den verschiedenen Anlässen, in den je-
weils relevanten Hotspots (zu Karneval beispielsweise die Bereiche Altstadt, Domumgebung, Süd-
stadt und Zülpicher Viertel) ist zusammengefasst abgebildet.
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3. Finanzieller Bedarf
Die Ausschreibung soll analog der bisherigen Vorgehensweise für ein Jahr mit der Möglichkeit der
dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vorgenommen werden. Pro Jahr ist von einer jährlichen
Preissteigerung aller Positionen in Höhe von 2 % auszugehen.
Der Bedarf für das Jahr 2022 umfasst die Anlässe 11.11. und Silvester. Der Betrag für das Jahr 2026
beinhaltet die Bedarfe zu den Anlässen Karneval, CSD und Jeck im Sunnesching.
Somit belaufen sich die Bedarfe für die jeweiligen Jahre auf folgende Beträge:
Jahr Betrag netto Betrag brutto
2022 (anteilig ab 01.11.2022) 167.561,52 € 199.398,21 €
2023 (Ganzjahreswert zzgl. 2 %) 428.656,87 € 510.101,67 €
2024 (Ganzjahreswert zzgl. 2 %) 437.230,01 € 520.303,71 €
2025 (Ganzjahreswert zzgl. 2 %) 445.974,61 € 530.709,78 €
2026 (anteilig bis 31.10.2026 zzgl. 2 %) 273.520,12 € 325.488,94 €
Vertragswert 1.752.943,12 € 2.086.002,31 €
Bei einer Ausschreibung auf ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption beträgt der Bedarf für die
Gesamtlaufzeit von vier Jahren daher netto circa 1.752.943,- EUR (brutto 2.086.002,- EUR).
4. Finanzierung
Für das Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen in Höhe von 199.398,21 EUR im Teilergebnisplan
0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen eingeplant. Für die ab dem Hj. 2023 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat
für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushalts-
aufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtun-
gen, vorsehen.
5. RPA
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen.
6. Weiteres Vorgehen
Die Zusammenfassung der Leistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von netto
circa 1.752.943,- EUR und dessen Ausschreibung bedarf aufgrund der Überschreitung der in § 5 Ab-
satz 1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenze in Höhe von
1,5 Millionen Euro der Zustimmung des Rates der Stadt Köln unter Einbeziehung des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als zuständiger Fachausschuss.
Ebenso ist aufgrund der Höhe des Bedarfs ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe
der Leistungen erforderlich.
Aufgrund der vorgegebenen Fristen aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der not-
wendigen Prüfung der Unterlagen ist mit einer Auswahl und Beauftragung Ende Juli beziehungsweise
Anfang August zu rechnen.
Anlagen
- Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0910/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.04.2022
- Erstellt
- 14.03.2022 17:23