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0657/2017

Angebote der Beratungsstellen in Köln für Menschen mit Behinderungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.03.2017

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 16.05.2017, TOP 4.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Auszug aus der Niederschrift StadtAG Behindertenpolitik 12092016 zu TOP 2-1 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0657/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
 
Angebote der Beratungsstellen in Köln für Menschen mit Behinderungen 
hier: Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Soziales und Senioren - Sitzung am 
01.12.2016 
AN/2030/2016 
Auf der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 01.12.2016 hat die SPD-Fraktion die 
Verwaltung um die Beantwortung von drei Fragen zu Angeboten der Beratungsstellen in Köln für 
Menschen mit Behinderungen gebeten. 
Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: 
Die Beratungsangebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten1 entsprechen derzeit in Köln nicht den 
Anforderungen, die Menschen mit Lernschwierigkeiten an sie stellen. Dies war auch der Grund, wa-
rum sich die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 12.09.2016 mit diesem Thema befasst 
hat. (Anlage) Nach intensiver Diskussion hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ein-
stimmig folgenden Beschluss gefasst: 
„Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet den Behindertenbeauftragten darum, die Ko-
KoBe, den IFD und die Lebenshilfe zu einem Gespräch einzuladen.  
In dem Gespräch soll gemeinsam überlegt werden, wie die allgemeinen Beratungsstellen Menschen 
mit Lernschwierigkeiten besser beraten können. 
In dem Gespräch soll es auch um das Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik gehen. Das 
Handlungskonzept ist ein Papier. Darin steht, was für Menschen mit Behinderung in Köln besser wer-
den soll. Auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Zu dem Handlungskonzept gibt es eine 2. Fort-
schreibung. Das bedeutet, es gibt eine neue Bearbeitung des Handlungskonzeptes. In dem Gespräch 
soll auch überlegt werden, wie man das Konzept gut umsetzen kann.  
Das Gespräch soll Anfang 2017 stattfinden.“ 
Das Gespräch hat am 24.01.2017 stattgefunden. Teilgenommen haben Vertreter*innen der Koordi-
nierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) Longerich und Südstadt und der Lebenshilfe Köln 
sowie der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln. 
                                                 
1 Menschen mit einer sogenannten „geistigen Behinderung“ lehnen diese Bezeichnung für sich ab. Daher haben 
sich die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und alle Organisationen, mit denen zusammengearbeitet 
wird, darauf geeinigt, generell den von diesem Personenkreis gewünschten Begriff „Menschen mit Lernschwie-
rigkeiten“ zu verwenden.

2 
 
Es wurde festgehalten, dass es grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Beratung von Menschen mit 
Lernschwierigkeiten gibt: 
 Menschen mit Lernschwierigkeiten können von einem persönlichen Assistenten begleitet werden. 
 Im Team der jeweiligen Beratungseinrichtung ist jemand, der sich auf Menschen mit Lernschwie-
rigkeiten eingestellt hat. 
Die KoKoBes und die Lebenshilfe Köln wollen gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten versu-
chen, in Zukunft beide Möglichkeiten (intensiver) zu nutzen. Die Lebenshilfe sammelt aktuell mit dem 
Projekt „Begleitete Elternkurse“ weitere Erfahrungen mit dem Ansatz der Begleitung durch einen per-
sönlichen Assistenten (s.u.). Zudem soll eine allgemeine Beratungseinrichtung für ein Pilotprojekt 
gewonnen werden und sich selbst auf Menschen mit Lernschwierigkeiten einstellen. Entsprechende 
Überlegungen müssen in einem weiteren Gespräch unter Beteiligung weiterer Akteure konkretisiert 
werden. 
Auf Grundlage dieses Gesprächs können die Einzelfragen wie folgt beantwortet werden: 
1) 
Gibt es bei Beratungsstellen in Köln speziell auf Menschen mit Behinderung und Menschen 
mit kognitiver Einschränkung zugeschnittene Angebote, z.B. in den Bereichen Schuldner-, 
Verbraucher- und Mieterberatung?  
Es gibt in Köln aktuell keine Beratungsstelle, die eine speziell auf Menschen mit Lernschwierigkeiten 
zugeschnittene Beratung anbietet. 
2) 
Gibt es spezielle Qualifizierungsmaßnahmen um Mitarbeiter von Beratungsstellen für die Be-
dürfnisse dieses beschriebenen Personenkreises in Beratungssituationen zu sensibilisieren? 
Bei verschiedenen Anbietern, etwa bei der Volkshochschule Köln, besteht die Möglichkeit, Kurse zur 
Einführung in Leichte Sprache zu belegen. Weitere spezielle Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht 
bekannt. 
3) 
Gibt bereits Kooperationen mit Anbietern, um Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter von 
Beratungsstellen anzubieten und durchzuführen? 
Die RheinEnergie Stiftung fördert ein Projekt der Lebenshilfe Köln. Mit diesem Projekt unter dem Titel 
„Begleitete Elternkurse“ versucht die Lebenshilfe die Anbindung von Familien mit behinderten Ange-
hörigen an Elternkurse und -gruppen zu verbessern. Die Lebenshilfe macht hierbei die Erfahrung, 
dass alle kontaktierten Anbieter von Eltern- und Familienkursen eine große Bereitschaft zur Zusam-
menarbeit zeigen. Bisher hatten sie trotz guten Willens Familien mit behinderten Angehörigen kaum 
erreicht. 
gez. Dr. Rau 
 
Anlage

Auszug aus der Niederschrift StadtAG Behindertenpolitik 12092016 zu TOP 2-1 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

5465 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de 
Datum: 01.03.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik vom 12.09.2016 
öffentlich 
2 Gespräch und Vorträge 
2.1 Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung  
hier: Beratungsstellen für Menschen mit Lernschwierigkeiten 
 
Herr Steinbach und Frau Kinnen erläutern einleitend, dass die Menschen mit geisti-
ger Behinderung die Bezeichnung „geistig behindert“ für sich ablehnen. Daher haben 
sich die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und alle Organisationen, mit 
denen zusammengearbeitet wird, darauf geeinigt, generell den von diesem Perso-
nenkreis gewünschten Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ zu verwenden. 
Dies entspricht nicht der Begriffsdefinition des SGB IX. Daher sind alle gebeten, ggf. 
nachzufragen, welche Personengruppe im Zweifelsfall gemeint ist. 
Es tragen vor: KoKoBe Südstadt - Frau Kerstin Kinnen, KoKoBe Longerich – Herr 
Bernhard Goltsche, IFD - Integrationsfachdienst für Menschen mit einer körperlichen 
und geistigen Behinderung - Frau Rike Goller und Lebenshilfe Köln e. V. – Frau Ste-
fanie Overbeck.1 
Auf Nachfrage von Herrn Krämer erläutert Frau Goller, dass die Zuweisung zur Bera-
tung an den IFD als Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben 
durch Zuweisung durch die Agentur für Arbeit erfolgt und zunächst auf 9 Monate be-
grenzt ist. Nach 9 Monaten wechselt der Beratungsdienst und kann danach immer 
wieder neu aufgegriffen werden. Sie bestätigt die Einschätzung von Herrn Krämer, 
dass die Personalausstattung für diese Beratungen nicht ausreicht und insgesamt 
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung fehlen. 
Auf die Nachfrage von Frau Hoyer zur Personalausstattung und Finanzierung der 
Beratung durch die Lebenshilfe teilt Frau Overbeck mit, dass die Lebenshilfe sich 
                                            
1 Die Vortragsunterlagen sind im Ratsinformationssystem als Anlage zur Einladung bzw. zur Nieder-
schrift veröffentlicht.

überdies durch Spenden und Vereinsmittel finanziert. Da der Beratungsbedarf sehr 
hoch ist, werden viele Beratungen auch von anderen Bereichen der Lebenshilfe mit-
übernommen. Zudem gibt es eine Warteliste. Die Wartezeit beträgt zurzeit drei Wo-
chen. 
Herr Intveen stellt fest, dass er bei den drei Beratungsstellen eine chronische Unter-
versorgung mit Geld und Personal gegeben sieht. Die Relation der von den drei Or-
ganisationen durchgeführten Beratungen mit den tatsächlich finanzierten Beratungs-
stellen dokumentiere diesen Mangel eindeutig. Zudem muss der Lebenshilfe e.V. die 
knappen personellen Ressourcen zur Spendenakquise verwenden, die dann nicht 
nur bei den Beratungen fehlen. 
Herr Steinbach und Frau Kinnen stellen vor, wie sich die Menschen mit Lernschwie-
rigkeiten eine optimale Beratung vorstellen. Diese Beratung soll auch zu Themen 
angeboten werden, die die drei Kölner Beratungsstellen für Menschen mit Lern-
schwierigkeiten nicht abdecken. Beratungsbedarf besteht zum Beispiel zu den The-
men Wohnen und Schulden, aber auch zu vielen anderen Themen. Diese sind in 
dem Dokument „Beratung in Leichter Sprache“ aufgeführt (siehe Anlage). Der Bedarf 
ergibt sich, weil immer mehr Menschen mit Lernschwierigkeiten selbstständig in den 
verschiedensten Wohnformen leben und damit auch mit Alltagsproblemen konfron-
tiert werden, die in der Vergangenheit so nicht auftraten. Da sich aber die anderen 
Beratungsstellen im Umgang mit den Menschen mit Lernschwierigkeiten schwer tun, 
wünschen sich die Menschen mit Lernschwierigkeiten und die drei Beratungsstellen 
für Menschen mit Lernschwierigkeiten, dass sich die allgemeinen Beratungsstellen 
auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten öffnen. Sie wünschen sich zudem eine 
Vernetzung aller Beratungsstellen, damit eine optimale Beratung möglich ist. 
Herr Wydra berichtet aus seiner Tätigkeit als Sozialraumkoordinator, dass so gut wie 
alle Beratungsstellen unterfinanziert sind. Da die Finanzierung nicht sichergestellt ist, 
ist es für die meisten Beratungsstellen sehr schwierig sich zu öffnen. Eine Vernet-
zung der vorhandenen Angebote wäre aber sinnvoll. Er wird daher mit der KoKoBe 
Longerich Kontakt aufnehmen. 
Frau Schmerbach regt an, dass die Verbesserung der Beratungsstruktur und die 
Vernetzung der Beratungsstellen auch von der Politik aufgegriffen werden sollten. 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt wie folgt: 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet den Behindertenbeauftragten 
darum, die KoKoBe, den IFD und die Lebenshilfe zu einem Gespräch einzuladen.  
In dem Gespräch soll gemeinsam überlegt werden, wie die allgemeinen Beratungs-
stellen Menschen mit Lernschwierigkeiten besser beraten können. 
In dem Gespräch soll es auch um das Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpoli-
tik gehen. Das Handlungskonzept ist ein Papier. Darin steht, was für Menschen mit 
Behinderung in Köln besser werden soll. Auch für Menschen mit Lernschwierigkei-
ten. Zu dem Handlungskonzept gibt es eine 2. Fortschreibung. Das bedeutet, es gibt 
eine neue Bearbeitung des Handlungskonzeptes.  
In dem Gespräch soll auch überlegt werden, wie man das Konzept gut umsetzen 
kann. Das Gespräch soll Anfang 2017 stattfinden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Beratungsverlauf (2)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0657/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27