3381/2022
Kalkberg - Laufende Arbeiten und Kosten
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2632 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 3381/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 Kalkberg - Laufende Arbeiten und Kosten Zur Anfrage AN/1177/2022 des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD-Fraktion) gem. § 4 der Satzung der Stadt Köln vom 20.04.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Welche Unternehmen erbringen zum Zeitpunkt dieser Anfrage noch Dienstleistungen? Zu Frage 1: Zum jetzigen erbringen folgende Unternehmen Dienstleistungen für die Liegenschaft Kalkberg: Firma Odendahl & Feldbusch (Wetterschutzeinhausung) Kanzlei Kapellman und Partner (Rechtsberatung und-vertretung) Vermessungsbüro KDS Köln (Messtechnische Überwachung) Dr.-Ing. Wolfgang Sievering (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd- und Grundbau sowie Bodenmechanik) Butzbach GmbH – Industrietore (Einlagerung der Hangartore) Firma W.I.S Sicherheit + Service GmbH & Co. KG (Wachdienst) Frage 2: Zu welchem Zweck befinden sich noch Bauzäune und Gerüste am Gelände? Zu Frage 2: Die Bauzäune dienen der Verkehrssicherungspflicht und dem Objektschutz gegen unbefugtes Betre- ten des Geländes. Das Gerüst dient als Wetterschutz aufgrund der fehlenden Hangartore. Frage 3: Welche personellen Dienstleistungen finden regelmäßig an der Außenanlage statt? Zu Frage 3: Im Bereich der Außenanlage finden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Grün- schnitt- sowie Winterdienstarbeiten zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht statt. Das Um- welt- und Verbraucherschutzamt ist zuständig für die regelmäßige Grundwasserprobenahme und -analytik. Des Weiteren stellt die Firma W.I.S. auch den Wachdienst im Außenbereich sicher. Frage 4: Wie hoch sind die Kosten für Personal, Wartung, Pflege, Finanzierung, Energie usw., die jährlich ein- geplant werden müssen (aufgeschlüsselt nach Kosten und Positionen)? 2 Zu Frage 4: Die jährlichen Kosten betragen rd. 300.000 € bzw. 25.000 € pro Monat, siehe hierzu auch Session-Nr. 3275/2021. Dies sind im Wesentlichen Kosten u. a. für die dauerhafte Bewachung, für die Winterein- hausung bzw. das Wetterschutzgerüst, für das Setzungsmonitoring und für die juristische Beratung. Frage 5: Welche Kosten laufen noch weiter für Zeltplanen, Einhausungen, Gerüste, Instandhaltung? Zu Frage 5: Auf Einhausung des Gebäudes entfallen Aufwendungen i. H. v. rd. 6.000 € pro Monat. Diese sind in den unter der Beantwortung zu Frage 4 genannten Kosten enthalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3381/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.10.2022
- Erstellt
- 12.10.2022 16:16