V/0758/2011
Hammer Straße und Metzer Straße - Errichtung einer Busspur und Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen
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Anlage 1.4 P_Metzer-LG250
1281 Zeichen
Planung bearbeitetgezeichnetJHSUIW DatumName 0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 :1 :1 : genehmigt: 0QVWHUGHQ DatumName bearbeitetgezeichnet Entwurfsbearbeitung JHSUIW DatumIndexABCDE bQGHUXQJ 250 Bla.11/2011 Lageplan 0HW]HU6WUDH Projekt-NrBlatt Nr.Anlage Nr. :::1 (1) $XVEDXPDQDKPH 11/2011Str. FG Plan Nr.: 6WU6FKOVVHO: Stadtbezirk MitteStadtteil Geist $XVEDXGHU0HW]HU6WUDH 04755 i.A. Betonplatten 24/24/8cm, grau2 Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau3 6 *UQIOlFKH12 gepl. AblaufJHSO+|KHA Betonsteinpflaster 20/10/8cm, anthrazitmit Fase und Abstandhalter YRUK+|KHDQKDOWHQ Legende: Baum vorhanden+|KHYRUKDQGHQ 1Asphaltbeton 2Gehwegplatten 30/30 3Betonstein grau 16/16/14 4Betonstein grau 20/10/8 vorhanden: Ablauf vorhanden 12*UQIOlFKH geplant: 6Betonstein anthr. 20/10/8 8Betonstein rot 20/10/8 11Verbundsteinpflaster grau Asphaltbeton1 8Betonsteinpflaster 20/10/8cm, rotohne Fase mit Abstandhalter15Natursteinpflaster Mosaik 16 17Klinker1DWXUVWHLQSIODVWHU*URSIODVWHU Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau4 'HFNXQG%LQGHUVFKLFKWIUlVHQXQGQHXAusgleichschicht1a $QJOHLFKIOlFKHQ )|UGHUEHUHLFKS6FKUlJERUGVWHLQ 11Betonverbundsteinpflaster grau,H-Profil 20/16,5/8cm mit Fase 7?6WlGWH?0QVWHU?+DPPHU6WUDH?&LYLO?3B0HW]HUGZJ16.11.2011 1a 1a 1a 1a 1a 2 2 2 8 86 6 3 3
Anlage 1.1 PLANUNG_MSHS-LG250_1
1442 Zeichen
Planung bearbeitetgezeichnetJHSUIW DatumName 0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 :1 : 1 : genehmigt: 0QVWHUGHQ DatumNamebearbeitetgezeichnet Entwurfsbearbeitung JHSUIW DatumIndexABCDE bQGHUXQJ 250 Bla.11/2011 Lageplan +DPPHU6WUDH Projekt-NrBlatt Nr.Anlage Nr. ::: 1 (3) $XVEDXPDQDKPH 11/2011Str. FG Plan Nr.:6WU6FKOVVHO: Stadtbezirk MitteStadtteil Geist Umbau der%XVKDOWHVWHOOH.|QLJVZHJund Anlage einer Busspur 02705 i.A. gez. Reloe Betonplatten 24/24/8cm, grau2 Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau3 6 *UQIOlFKH12 gepl. AblaufJHSO+|KHA Betonsteinpflaster 20/10/8cm, anthrazitmit Fase und Abstandhalter YRUK+|KHDQKDOWHQ Legende: Baum vorhanden+|KHYRUKDQGHQ 1Asphaltbeton 2Gehwegplatten 30/30 3Betonstein grau 16/16/14 4Betonstein grau 20/10/8 vorhanden: Ablauf vorhanden 12*UQIOlFKH geplant: 6Betonstein anthr. 20/10/8 8Betonstein rot 20/10/8 11Verbundsteinpflaster grau Asphaltbeton1 8 Betonsteinpflaster 20/10/8cm, rotohne Fase mit Abstandhalter15Natursteinpflaster Mosaik 16 17Klinker1DWXUVWHLQSIODVWHU*URSIODVWHU Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau4 'HFNXQG%LQGHUVFKLFKWIUlVHQXQGQHXAusgleichschicht1a 11 Betonverbundsteinpflaster grau,H-Profil 20/16,5/8cm mit Fase H 159 / 40792 03.02.2011 L1/3beidseitige Radwegeinfassung bei Zufahrten%HWRQVWHLQSIODVWHUDOV/lXIHU[JUDX[ZHL%DXPYRUKDQGHQHQWIlOOW 7?6WlGWH?0QVWHU?+DPPHU6WUDH?&LYLO?3/$181*B06+6GZJ11.11.2011 $QVFKOX%ODWW 2 1a 1a 1a 3 3
Anlage 1.3 PLANUNG_MSHS-LG250_3
1450 Zeichen
Planung bearbeitetgezeichnetJHSUIW DatumName 0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 :1 : 1 : genehmigt: 0QVWHUGHQ DatumNamebearbeitetgezeichnet Entwurfsbearbeitung JHSUIW DatumIndexABCDE bQGHUXQJ 250 Bla.11/2011 Lageplan +DPPHU6WUDH Projekt-NrBlatt Nr.Anlage Nr. ::: 3 (3) $XVEDXPDQDKPH 11/2011Str. FG Plan Nr.:6WU6FKOVVHO: Stadtbezirk MitteStadtteil Geist Umbau der%XVKDOWHVWHOOH.|QLJVZHJund Anlage einer Busspur 02705 i.A. gez. Reloe Betonplatten 24/24/8cm, grau2 Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau3 6 *UQIOlFKH12 gepl. AblaufJHSO+|KHA Betonsteinpflaster 20/10/8cm, anthrazitmit Fase und Abstandhalter YRUK+|KHDQKDOWHQ Legende: Baum vorhanden+|KHYRUKDQGHQ 1Asphaltbeton 2Gehwegplatten 30/30 3Betonstein grau 16/16/14 4Betonstein grau 20/10/8 vorhanden: Ablauf vorhanden 12*UQIOlFKH geplant: 6Betonstein anthr. 20/10/8 8Betonstein rot 20/10/8 11Verbundsteinpflaster grau Asphaltbeton1 8 Betonsteinpflaster 20/10/8cm, rotohne Fase mit Abstandhalter15Natursteinpflaster Mosaik 16 17Klinker1DWXUVWHLQSIODVWHU*URSIODVWHU Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau4 'HFNXQG%LQGHUVFKLFKWIUlVHQXQGQHXAusgleichschicht1a 11 Betonverbundsteinpflaster grau,H-Profil 20/16,5/8cm mit Fase H 159 / 40792 03.02.2011 L1/3beidseitige Radwegeinfassung bei Zufahrten%HWRQVWHLQSIODVWHUDOV/lXIHU[JUDX[ZHL%DXPYRUKDQGHQHQWIlOOW 7?6WlGWH?0QVWHU?+DPPHU6WUDH?&LYLO?3/$181*B06+6GZJ11.11.2011 $QVFKOX%ODWW 1168 12 1a 1a 1a 1a 1a
Ergänzungsvorlage V/0758/2011/1 mit Anlagen
11516 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Vorlagen-Nr.:
V/0758/2011/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
Betrifft
Hammer Straße und Metzer Straße - Errichtung einer Busspur und Erneuerung der Fahrbahn
und Nebenanlagen
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
13.03.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Errichtung einer Busspur und der Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen im Bereich der
Hammer Straße (zwischen Friedrich-Ebert-Str aße und Grevingstraße) und Metzer Straße (zwi-
schen Hammer Straße und Straßburger Weg) wird auf Grundlage der aufgestellten Ausführungs-
planung (Lagepläne Nr. 4079 Blatt 1-3 (3) vom 14.02.2012 und Lageplan Nr. 10235 Blatt 1 (1) vom
14.02.2012) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausbaukosten werden auf ca. 770.000,00 Euro geschätzt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass
• durch die Investitionen Auszahlungen von 272.000 € anfallen. Für diese Investitionen werden
Zuwendungen in einer Höhe von 200.000 € erwartet.
• für die Maßnahmen im Teilergebnisplan Aufwendungen in Höhe von 498.000,00 € anfallen.
Dazu werden Zuwendungen in Höhe von 203.000 € für die Straßenerhaltung und 56.000 € für
den passiven Lärmschutz erwartet.
• für die Nebenanlagen Hammer Straße und Metzer Straße zusätzliche Einnahmen aus Beiträ-
gen gemäß KAG in Höhe von ca. 71.000 € veranschlagt werden.
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
14.02.2012
V/0758/2011/1
- 2 -
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4103 Hammer Straße (B54) ÖPNV
Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen 2012 272.000
Einzahlungen 01 aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen
2013 200.000
Summe aller Auszah-
lungen/Saldo
72.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und Anla-
gen
Zeile 02 Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen
2012 330.000 Zuwendungen gem.
ÖPNV-G und FöRi-kom-Stra
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2012 423.000 Straßenerhaltung
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2012 75.000 Lärmvorsorge
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei den o. g.
Produktgruppen veranschlagt.
Begründung:
In Abänderung der Vorlage V/0758/2011 ist die Ausbauplanung zur Errichtung der Bussonderspur
geändert worden.
Bei der ursprünglichen Lage der Bussonderspur, die mit der Vorlage (V/0449/2011) am 13.10.2011
im ASSVW beschlossen worden ist, mussten 4 Bäume in dem Grünstreifen zu Beginn der Busspur
gefällt werden.
In der Beratungskette des Baubeschlusses kam aus der Bürgerschaft die Anregung, diese Bäume
zu erhalten. Sie bilden dort eine Grünkulisse und werten den Straßenraum dort auf.
Die geänderte Ausbauplanung sichert den Baumbestand.
Dies wird dadurch erreicht, dass die vorhandenen überbreiten Fahrstreifen der Hammer Straße auf
das erforderliche Maß reduziert werden. Ein Eingriff in die Grünfläche ist nicht mehr erforderlich.
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
Das Tiefbauamt beabsichtigt, im Bereich Hammer Straße (Metzer Straße bis Grevingstraße) das
vorhandene Kanalnetz in der Wasserschutzzone zu erneuern (siehe Vorlage V/0794/2010).
In diesem Zuge ist die Errichtung einer Busspur und Erneuerung der Nebenanlagen geplant.
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Diese Planung wurde mit der Vorlage (V/0449/2011) am 13.10.2011 im ASSVW beschlossen.
Die Planung sieht eine Verlängerung der vorh. Busspur zu Lasten der vorh. Parkbucht vor.
Hierdurch werden die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Geschwindigkeit der Buslinien
stark verbessert.
Der in diesem Bereich verlaufende Radweg wird auf die westliche Seite des Grünstreifens verlegt.
Der erneuerungsbedürftige Radweg auf der Ostseite wird entsprechend den Richtlinien auf 2,00 m
verbreitert.
Die Bushaltestellen Königsweg (Fahrtrichtung stadteinwärts und -auswärts) werden im Rahmen
der Straßenbauarbeiten barrierefrei ausgebaut.
Durch die o.g. Maßnahmen müssen mehrere Leuchten und LSA Masten versetzt werden.
Die Verlegung und Neuordnung der Verkehrsflächen führt zu einer Veränderung der vorh. Lärmsi-
tuation und vom Grundsatz zu einem Anspruch der vorh. Bebauung auf der Ostseite auf Lärm-
schutz.
Im Anschluss an die Kanalsanierung und Errichtung einer Busspur wird die Fahrbahn der Hammer
Straße in beiden Fahrtrichtungen erneuert. Hierbei werden zwischen der Friedrich-Ebert-Straße
und der Grevingstraße ca. 7.500 m² Deckschicht und Binderschicht im Fahrbahnbereich ersetzt
und die Rinne reguliert.
Teile dieser Maßnahme wurden in einem Listenbeschluss (V/0609/2010) aufgeführt und beschlos-
sen. Bedingt durch die Erweiterung der gesam ten Baumaßnahme wird die entsprechende Position
des o.g. Beschlusses durch die vorliegende Vorlage ersetzt.
Bedingt durch den nicht mehr verkehrssicheren Zustand der Fahrbahn mussten in den geplanten
Bauabschnitt bereits im III. Quartal 2010 punktuelle Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden
um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zur Verbesserung der vorh. Höhensituation wird der Hochbord der östlichen Nebenanlage (zw.
Münstermannweg und Zufahrt Mr. Wash) aufgenommen und neu erstellt.
Im Rahmen der o.g. gepl. Baumaßnahme sind um fangreiche Arbeiten der Stadtwerke im Fahr-
bahnbereich und den beiden Nebenanlagen geplant. Unter anderem ist eine Hauptwasserleitung
DN 500 mm in der stadtauswärtigen Fahrbahn Hammer Straße – zeitlich vor den oben beschrie-
benen Baumaßnahmen – im Inlinerverfahren zu sanieren.
In der Metzer Straße wird die Fahrbahn (ca. 1.700 m² Deck- und Binderschicht) zwischen Hammer
Straße und Straßburger Weg erneuert.
Die südlichen Nebenanlagen werden von der Hammer Straße bis zur Grevingstraße erneuert.
Die geplanten Baumaßnahmen in der Hammer Straße und in der Metzer Straße werden als eine
gemeinsame Maßnahme durchgeführt.
Durch den gemeinsamen Kreuzungsbereich liegen bauliche, terminliche und verkehrstechnische
Abhängigkeiten vor die eine gemeinsame Ausschreibung und Baudurchführung erforderlich ma-
chen.
2. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschuss für Umweltschutz und
Bauwesen und des Zuwendungsgebers noch im II. Quartal 2012.
Mit den Arbeiten an der Hauptwasserleitung wird vorab durch die Stadtwerke noch im Februar
2012 begonnen.
Der Baubeginn der Straßen- und Kanalbaumaßnahme ist zusammen mit den Arbeiten an den wei-
teren Versorgungsleitungen ab dem III. Quartal 2012 vorgesehen. Die Bauzeit wird mindestens auf
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10 Monate (incl. Stadtwerke- und Kanalbauarbeiten) geschätzt.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird mit der Polizei und dem Ordnungsamt abge-
stimmt. Aufgrund der Lage und Abmessungen der Baustelle sind Behinderungen des Verkehrs-
flusses während der Bauzeit nicht zu verhindern.
3. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Im Zuge der genannten Gesamtbaumaßnahme werden in der Hammer Straße und der Metzer
Straße teilweise die Geh- und Radwege verbessert wiederhergestellt. Diese Verbesserungen sind
beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Daher sind gem. § 8 des Kommunal-
abgabengesetztes (KAG NRW) die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der er-
schlossenen Grundstücke an den beitragsfähigen Kosten des Ausbaus zu beteiligen.
Nach § 3 Abs. 3 Buchstabe c) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW
für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 15.12.1978 (SBS), in der zur Zeit geltenden
Fassung, sind beide Straßen als Hauptverkehrsstraßen einzustufen. Deshalb beteiligen sich die
Pflichtigen mit 60 % an den Kosten der Gehwege und mit 40 % an den Kosten der Radwege.
Um wegen des unterschiedlichen Umfangs der Verbesserungen eine Beitragsverzerrung zu ver-
hindern, ist es aus beitragsrechtlichen Gründen erforderlich, drei Abrechnungsgebiete zu bilden:
1. Hammer Straße (von der Metzer Straße bis zum Münstermannweg)
In diesem Bereich werden der östliche Radweg und die beidseitigen Gehwege verbessert wie-
derhergestellt. Der jetzige Ausbau ist, belegt durch ein Gutachten, nicht frostsicher. Deshalb wird
bei der Wiederherstellung erstmalig eine Frostschutzschicht eingebaut, welches eine beitragsaus-
lösende Verbesserungsmaßnahme darstellt.
Die Verlegung des Radweges neben den Gehweg und die Verlegung der Parkstände sind als Fol-
gekosten des Neubaus der Busspur nicht beitragsrelevant.
Der Verteilerwert / m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,76 €. Auf ein 500 m² gro-
ßes, dreigeschossig bebaubares Grundstück (Vervielfältiger 1,5) würden somit 1.320,00 € entfal-
len.
2. Hammer Straße (vom Münstermannweg bis zur Grevingstraße)
Hier erhält der zurzeit nicht frostsicher ausgebaute westliche Radweg erstmalig eine Frostschutz-
schicht. Auch diese Maßnahme stellt eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des Straßenbau-
beitragsrechts dar. Für den Parkstreifen entstehen keine beitragsfähigen Kosten, da es sich auch
hier um Folgekosten des Kanalbaus handelt.
Der Verteilerwert / m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 0,39 €. Auf ein 500 m² gro-
ßes, dreigeschossig bebaubares Grundstück (Vervielfältiger 1,5) würden somit 292,50 € entfallen.
3. Metzer Straße (von der Hammer Straße bis zur Grevingstraße)
Nach vorläufiger Einschätzung ist der vorhandene südliche Geh- u. Radweg ebenfalls nicht frost-
sicher ausgebaut. Auch hier wird durch den erstmaligen Einbau einer Frostschutzschicht eine bei-
tragsauslösende Verbesserung erzielt.
Der Verteilerwert / m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,20 €. Auf ein 500 m² gro-
ßes, dreigeschossig bebaubares Grundstück (Vervielfältiger 1,5) würden somit 900,00 € entfallen.
Die Pflichtigen werden im Rahmen des Servicever sprechens des Tiefbauamtes durch Informati-
onsschreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zah-
lenden Beiträge informiert.
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4. Zusammenstellung der bereits gefassten Listenbeschlüsse der Maßnahme:
(s. Anlage 1 und 2)
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen
lfd.
Nr.
aus
Vorlage Projektbezeichnung Kurzbeschreibung geschätzte
Kosten in T €
Teilfinanzplan
Teilergebnisplan
KAG
BauGB Veranlasser Beteiligte verkehrliche
Auswirkung Beschluss BV AUB
32 917/2008 Hammer Straße
Metzer Straße bis Hs.-Nr.212 stadtausw. Fahrbahn 37 1201-konsumtiv nein Straßenerhaltung hoch Liste M ja
35 639/2009 Hammer Straße
Hs.-Nr. 214 bis Zufahrt Hammer Str. 233 Radweg 10 66201201000007 ja Straßenerhaltung hoch Liste M ja
13 609/2010 Hammer Straße
Metzer Straße bis Friedrich-Ebert-Straße Instandsetzung Fahrbahn 54 1201-konsumtiv nein Straßenb au keine hoch Liste Mitte ja
27 609/2010 Metzer Straße
Grevingstraße bis Elsässer Straße Instandsetzung Fahrbahn 40 1201-konsumtiv nein Straßenb au keine mittel Liste Mitte ja
26 549/2011 Metzer Straße
Hammer Straße bis Elsässer Straße Instandsetzung Fahrbahn 86 1201-konsumtiv nein Straßenb au Straßenbau
Stadtentwässerung hoch Liste Mitte ja
27 549/2011 Metzer Straße
Hammer Straße bis Grevingstraße Erneuerung Geh- und Radweg 22 66211201010007 ja Straßen bau keine hoch Liste Mitte ja
Anlage 1
Beschlussvorlage
9781 Zeichen
V/0758/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Hammer Straße und Metzer Straße - Errichtung einer Busspur und Erneuerung der Fahrbahn
und Nebenanlagen
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.01.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Errichtung einer Busspur und der Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen im Bereich der
Hammer Straße (zwischen Friedrich-Ebert-Str aße und Grevingstraße) und Metzer Straße (zwi-
schen Hammer Straße und Straßburger Weg) wird auf Grundlage der aufgestellten Ausführungs-
planung (Lageplan Nr. 4079 Blatt 1-4 vom Okt. 2011) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investitionen Auszahlungen von 272.000 € anfal-
len. Für diese Investitionen werden Zuwendungen in einer Höhe von 200.000 € erwartet.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4103 Hammer Straße (B54) ÖPNV
Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen 2012 272.000
Einzahlungen 01 aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen
2013 200.000
Summe aller Auszah-
lungen/Saldo
72.000
Vorlagen-Nr.:
V/0758/2011
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
23.11.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0758/2011
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und Anla-
gen
Zeile 02 Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen
2012 330.000 Zuwendungen gem.
ÖPNV-G und FöRi-kom-Stra
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2012 423.000 Straßenerhaltung
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2012 170.000 Lärmvorsorge
Für die Maßnahmen im Teilergebnisplan werden Zuwendungen in Höhe von 203.000 € für die
Straßenerhaltung und 127.000 € für den passiven Lärmschutz erwartet.
Für die Nebenanlagen Hammer Straße und Metzer Straße werden zusätzliche Einnahmen aus
Beiträgen gemäß KAG in Höhe von ca. 71.000 € veranschlagt.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei den o. g.
Produktgruppen veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
Das Tiefbauamt beabsichtigt, im Bereich Hammer Straße (Metzer Straße bis Grevingstraße) das
vorhandene Kanalnetz in der Wasserschutzzone zu erneuern (siehe Vorlage V/0794/2010).
In diesem Zuge ist die Errichtung einer Busspur und Erneuerung der Nebenanlagen geplant.
Diese Planung wurde mit der Vorlage (V/0449/2011) am 13.10.2011 im ASSVW beschlossen.
Die Planung sieht eine Verlängerung der vorh. Busspur zu Lasten der vorh. Parkbucht vor.
Hierdurch werden die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Geschwindigkeit der Buslinien
stark verbessert.
Für die entfallene Parkbucht sind 8 neue Parkplätze im Bereich des Grünstreifens geplant.
Aufgrund der o.g. Baumaßnahme müssen im Bereic h des Grünstreifens einige Bäume entfallen
und werden teilweise durch Neupflanzungen ersetzt.
Der in diesem Bereich verlaufende Radweg wird auf die westliche Seite des Grünstreifens verlegt.
Der erneuerungsbedürftige Radweg auf der Ostseite wird entsprechend den Richtlinien auf 2,00 m
verbreitert.
Die Bushaltestellen Königsweg (Fahrtrichtung stadteinwärts und -auswärts) werden im Rahmen
der Straßenbauarbeiten barrierefrei ausgebaut.
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V/0758/2011
Durch die o.g. Maßnahmen müssen mehrere Leuchten und LSA Masten versetzt werden.
Die Verlegung und Neuordnung der Verkehrsflächen führt zu einer Veränderung der vorh. Lärmsi-
tuation und zu einem Anspruch der vorh. Bebauung auf Lärmschutz.
Im Anschluss an die Kanalsanierung und Errichtung einer Busspur wird die Fahrbahn der Hammer
Straße in beiden Fahrtrichtungen erneuert. Hierbei werden zwischen der Friedrich-Ebert-Straße
und der Grevingstraße ca. 7.500 m² Deckschicht und Binderschicht im Fahrbahnbereich ersetzt
und die Rinne reguliert.
Teile dieser Maßnahme wurden in einem Listenbeschluss (V/0609/2010) aufgeführt und beschlos-
sen. Bedingt durch die Erweiterung der gesam ten Baumaßnahme wird die entsprechende Position
des o.g. Beschlusses durch die vorliegende Vorlage ersetzt.
Bedingt durch den nicht mehr verkehrssicheren Zustand der Fahrbahn mussten in den geplanten
Bauabschnitt bereits im III. Quartal 2010 punktuelle Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden
um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zur Verbesserung der vorh. Höhensituation wird der Hochbord der östlichen Nebenanlage (zw.
Münstermannweg und Zufahrt Mr. Wash) aufgenommen und neu erstellt.
Im Rahmen der o.g. gepl. Baumaßnahme sind um fangreiche Arbeiten der Stadtwerke im Fahr-
bahnbereich und den beiden Nebenanlagen geplant. Unter anderem ist eine Hauptwasserleitung
DN 500 mm in der stadtauswärtigen Fahrbahn Hammer Straße – zeitlich vor den oben beschrie-
benen Baumaßnahmen – im Inlinerverfahren zu sanieren.
In der Metzer Straße wird die Fahrbahn (ca. 1.700 m² Deck- und Binderschicht) zwischen Hammer
Straße und Straßburger Weg erneuert.
Die südlichen Nebenanlagen werden von der Hammer Straße bis zur Grevingstraße erneuert.
Die geplanten Baumaßnahmen in der Hammer Straße und in der Metzer Straße werden als eine
gemeinsame Maßnahme durchgeführt.
Durch den gemeinsamen Kreuzungsbereich liegen bauliche, terminliche und verkehrstechnische
Abhängigkeiten vor die eine gemeinsame Ausschreibung und Baudurchführung erforderlich ma-
chen.
2. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschuss für Umweltschutz und
Bauwesen und des Zuwendungsgebers noch im I.Quartal 2012.
Mit den Arbeiten an der Hauptwasserleitung wird vorab in Feb. 2012 begonnen.
Der Baubeginn der Straßen- und Kanalbaumaßnahme ist zusammen mit den Arbeiten an den wei-
teren Versorgungsleitungen ab II. Quartal 2012 vorgesehen. Die Bauzeit wird mindesten auf 10
Monate (incl. Stadtwerke- und Kanalbauarbeiten) geschätzt.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird mit der Polizei und dem Ordnungsamt abge-
stimmt. Aufgrund der Lage und Abmessungen der Baustelle sind Behinderungen des Verkehrs-
flusses während der Bauzeit nicht zu verhindern.
3. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Im Zuge der genannten Gesamtbaumaßnahme werden in der Hammer Straße und der Metzer
Straße teilweise die Geh- und Radwege verbessert wiederhergestellt. Diese Verbesserungen sind
beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Daher sind gem. § 8 des Kommunal-
abgabengesetztes (KAG NRW) die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der er-
schlossenen Grundstücke an den beitragsfähigen Kosten des Ausbaus zu beteiligen.
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V/0758/2011
Nach § 3 Abs. 3 Buchstabe c) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW
für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 15.12.1978 (SBS), in der zur Zeit geltenden
Fassung, sind beide Straßen als Hauptverkehrsstraßen einzustufen. Deshalb beteiligen sich die
Pflichtigen mit 60 % an den Kosten der Gehwege und mit 40 % an den Kosten der Radwege.
Um wegen des unterschiedlichen Umfangs der Verbesserungen eine Beitragsverzerrung zu ver-
hindern, ist es aus beitragsrechtlichen Gründen erforderlich, drei Abrechnungsgebiete zu bilden:
1. Hammer Straße (von der Metzer Straße bis zum Münstermannweg)
In diesem Bereich werden der östliche Radweg und die beidseitigen Gehwege verbessert wie-
derhergestellt. Der jetzige Ausbau ist, belegt durch ein Gutachten, nicht frostsicher. Deshalb wird
bei der Wiederherstellung erstmalig eine Frostschutzschicht eingebaut, welches eine beitragsaus-
lösende Verbesserungsmaßnahme darstellt.
Die Verlegung des Radweges neben den Gehweg und die Verlegung der Parkstände sind als Fol-
gekosten des Neubaus der Busspur nicht beitragsrelevant.
Der Verteilerwert / m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,76 €. Auf ein 500 m² gro-
ßes, dreigeschossig bebaubares Grundstück (Vervielfältiger 1,5) würden somit 1.320,00 € entfal-
len.
2. Hammer Straße (vom Münstermannweg bis zur Grevingstraße)
Hier erhält der zurzeit nicht frostsicher ausgebaute westliche Radweg erstmalig eine Frostschutz-
schicht. Auch diese Maßnahme stellt eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des Straßenbau-
beitragsrechts dar. Für den Parkstreifen entstehen keine beitragsfähigen Kosten, da es sich auch
hier um Folgekosten des Kanalbaus handelt.
Der Verteilerwert / m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 0,39 €. Auf ein 500 m² gro-
ßes, dreigeschossig bebaubares Grundstück (Vervielfältiger 1,5) würden somit 292,50 € entfallen.
3. Metzer Straße (von der Hammer Straße bis zur Grevingstraße)
Nach vorläufiger Einschätzung ist der vorhandene südliche Geh- u. Radweg ebenfalls nicht frost-
sicher ausgebaut. Auch hier wird durch den erstmaligen Einbau einer Frostschutzschicht eine bei-
tragsauslösende Verbesserung erzielt.
Der Verteilerwert / m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,20 €. Auf ein 500 m² gro-
ßes, dreigeschossig bebaubares Grundstück (Vervielfältiger 1,5) würden somit 900,00 € entfallen.
Die Pflichtigen werden im Rahmen des Servicever sprechens des Tiefbauamtes durch Informati-
onsschreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zah-
lenden Beiträge informiert.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1.2 PLANUNG_MSHS-LG250_2
2234 Zeichen
Planung bearbeitetgezeichnetJHSUIW DatumName 0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 :1 :1 : genehmigt: 0QVWHUGHQ DatumName bearbeitetgezeichnet Entwurfsbearbeitung JHSUIW DatumIndexABCDE bQGHUXQJ 250 Bla.11/2011 Lageplan +DPPHU6WUDH Projekt-NrBlatt Nr.Anlage Nr. :::1 (1) $XVEDXPDQDKPH 11/2011Str. FG Plan Nr.: 6WU6FKOVVHO: Stadtbezirk MitteStadtteil Geist Umbau der%XVKDOWHVWHOOH.|QLJVZHJund Anlage einer Busspur 02705 i.A. gez. Reloe Betonplatten 24/24/8cm, grau2 Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau3 6 *UQIOlFKH12 gepl. AblaufJHSO+|KHA Betonsteinpflaster 20/10/8cm, anthrazitmit Fase und Abstandhalter YRUK+|KHDQKDOWHQ Legende: Baum vorhanden+|KHYRUKDQGHQ 1Asphaltbeton 2Gehwegplatten 30/30 3Betonstein grau 16/16/14 4Betonstein grau 20/10/8 vorhanden: Ablauf vorhanden 12*UQIOlFKH geplant: 6Betonstein anthr. 20/10/8 8Betonstein rot 20/10/8 11Verbundsteinpflaster grau Asphaltbeton1 8Betonsteinpflaster 20/10/8cm, rotohne Fase mit Abstandhalter 1 1 2 2 15Natursteinpflaster Mosaik 16 17Klinker1DWXUVWHLQSIODVWHU*URSIODVWHU 15 1616 1 3 3 164 417 17 12 12 1212 2 Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau4 Bemerkung:Die Wartehalle befindet sich im Eigentum der WALL AG. Die =XVWlQGLJNHLW IU den Abbau und Wiederaufbau (inkl. Stromanschluss) liegt dort. Bitte 4 Wochen YRU%HJLQQGHU%DXPDQDKPH,QIRDQ:$//Bitte 4 Wochen vor Beginn der %DXPDQDKPH Info an die Stadtwerke g319 Management) bzgl. Verlegung der Haltestelle ZlKUHQG der BM bzw. Abbau der :DUWHKDOOH(QWIHUQHQGHU)DKUSOlQH'DV%OLQGHQOHLWV\VWHPZLUGWDOEQGLJPLWGHPXPJHEHQGHQ3IODVWHUYHUOHJW'LH%HOHXFKWXQJVVWDQGRUWHPVVHQYHUVHW]WXQGYRU2UWQHXIHVWJHOHJWZHUGHQ 'HFNXQG%LQGHUVFKLFKWIUlVHQXQGQHXAusgleichschicht1a 1a 1a 1a $QJOHLFKIOlFKHQ )|UGHUEHUHLFK 11Betonverbundsteinpflaster grau,H-Profil 20/16,5/8cm mit Fase H 159 / 40792 03.02.2011 16 1 1 16 1712 12 2 2 172 417 3 16 11112 2 2 2 2 2 2 8 8 8 8 8 121212 1212 6 3 L1/3beidseitige Radwegeinfassung bei Zufahrten%HWRQVWHLQSIODVWHUDOV/lXIHU[JUDX[ZHL 7?6WlGWH?0QVWHU?+DPPHU6WUDH?&LYLO?3/$181*B06+6GZJ11.11.2011 11 11 126 62 3 %DXPYRUKDQGHQHQWIlOOW $QVFKOX%ODWW $QVFKOX%ODWW 2 8 6 2 8 6 2 8 6 2 2 2 17178 8 3 3 4 4 4 1111 116 12 11 12 2 2 8 8 12
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (8)
- Hammer Straße 233
- Grevingstraße
- Metzer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Elsässer Straße
- Münstermannweg
- Straßburger Weg
- Königsweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0758/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37