V/0033/2019
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster
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Übersicht umA 02.01.2019
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Übersicht UMA Unterbringung in Münster 02.01.2019 § 34 § 33 §§ 27, 30,31,32 § 13 § 19 § 35a Soll Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Diakonie Münster INO 6 4 2 HzE § 34 SGB VIII 42 Sleep in Vinzenzwerk Handorf INO (im KumRin) HzE § 34 SGB VIII 23 JUMP 1 1 Kinderheim St. Mauritz KriHi HzE § 34 SGB VIII 8 Outlaw gGmbH Mädchenhaus MIA HzE § 34 SGB VIII 1 Alexianer INO HzE § 34 SGB VIII 10 WPF nach §§ Satz 2SGB VIII 5 ambulant Kettelerhaus Jugendwohnen 17 Bistum Münster/Caritasverband Jugendwohnen 17 betreutes Wohnen 6 Kasernen ASB - Yorkkaserne JUH - Oxfordkaserne VSE HzE § 34 SGB VIII 5 WPF nach §§ Satz 2SGB VIII 5 ambulant (LUMOS) 10 Evang. Jugendhilfe MSland HzE § 34 SGB VIII ambulant anderweitige Unterbringung Verwandte / Bekannte 1 Diakonissenmutterhaus INO mit Kind Jugendwohnen 1 § 19 Mutter & Kind 2 Gegenstrom HzE § 34 SGBVII 3 AWO ambulant 1 Prokus ambulant Lebenshilfe ambulant 1 Summe 6 4 82 17 25 35 2 1 nachrichtlich offen Zuweisungen LVR 0 168 166 2 Belegte Plätze aktuell incl Zuweisung aktuell freie Plätze § 42 Angebot besteht nicht mehr Angebot besteht nicht mehr § 42/§42a Platzkapazitäten gesamt incl Planung
Anlage A
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Anlage A zur V/0033/2019
Kurzüberblick
Die Vorlage beschreibt den Sachstand der Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer
(umA) in Münster. Hierzu wird die Entwicklung der Jahre 2015 – 2018 aufgezeigt und erläutert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel:
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept (ISM-Prozess) verfolgt:
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz
durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln
Das Teilziel lautet:
Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration eines jeden unbe-
gleiteten minderjährigen Ausländers (umA) so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen
auszugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiographien zu eröffnen.
Zielerreichung:
Mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden die Angebote für die umA abgestimmt, um sie
bedarfsgerecht zu gestalten und flexibel anzupassen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig frei-
willig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der in der Vorlage beschriebene Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für das Querschnitts-
thema Migration; es geht um Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche Bildungs- und
Ausbildungsbiografie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA).
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung erhalten die Rahmenbedingungen, die
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) in Münster vorfinden und das Leitbild einer familien-
freundlichen Stadtentwicklung besondere Bedeutung.
Berichtsvorlage
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V/0033/2019 V/0033/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster Beratungsfolge 30.01.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt einen weiteren Bericht zum aktuellen Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster vor. 1. Aktuelle Situation in Münster Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (02.01.2019) ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 1:1.928 Personen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 159 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 182 umA). Mit Stand vom 02.01.2019 wurden dem Bundesverwaltungsamt (BVA) folgende Zahlen aus Münster gemeldet: Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 10 unbegleitete Minderjährige (Altverfahren nach 89d) 16 junge Volljährige (ehem. UMA - Altverfahren nach 89d) 4 UMA - Vorläufige Inobhutnahme 0 UMA - Inobhutnahme 57 UMA - Anschlussmaßnahmen Minderjährige (HzE und sonstige) 79 UMA - Anschlussmaßnahmen junge Volljährige (ehemals UMA, HzE u. sonstige) 0 UMA - angemeldete Verteilung Summe: 166 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 14.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Vogt Herr Werk Herr Lütke Glanemann Herr Sandknop Telefon: 492 51 75 VogtH@stadt-muenster.de - 2 - V/0033/2019 Gegenwärtig befinden sich 4 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII) in einer Inobhut- nahmeeinrichtung. Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 30, 33, 34, 35a und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhil- fe sind aktuell für 160 umA umgesetzt. 2 Personen werden gemäß § 19 SGB V III im Diakonissenmut- terhaus im Rahmen einer „gemeinsamen Wohnform für Mütter und Kinder“ betreut. Anlage 1: Übersicht umA – Unterbringung in MS 2. Entwicklung 2.1 Fallzahlen In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 nahm das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt 734 Kinder bzw. jugendliche Ausländer in Obhut. Die Kinder und Jugendlichen waren minderjährig und unbegleitet, d.h. ohne Eltern bzw. Persone n- sorgeberechtigte auf der Flucht vor Krieg, gesellschaftlichen Krisen, Armut oder Perspektivlosigkeit. Im Einzelfall gab es auch Fluchtgründe aufgrund schwerster innerfamiliäre Konflikte. Die wenigsten der jungen Menschen hatten ein konkretes Reiseziel. Sie vers uchten, in Städte zu reisen, in denen sie bereits Verwandte oder Bekannte vermuteten. Da in den Jahren 2014 und 2015 die Kreis - und Stadtjugendämter in Deutschland in erheblich unte r- schiedlicher Weise durch die Inobhutnahme von jungen Menschen belastet waren, wurde das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zum 01.11.2015 geändert. Mit dem sogenannten „Verfahren zur Verteilung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher“ nach § 42b SGB VIII sollten sich alle Jugendämter, entsprechend ihrer jeweilig en Einwohnergröße, an der Betreuung und Versorgung von jungen G e- flüchteten beteiligen. 2.2 Darstellung der Inobhutnahmezahlen für die 2015 bis einschließlich 2018 Dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Mü nster wurden seit dem 01.11.2015 bis zum 31.12.2018 insgesamt 402 unbegleitete minderjährige Ausländer durch die zuständige Lande s- behörde (LVR Rheinland) zugewiesen. Bei der sogenannten Umverteilung wurde in NRW bzw. im Bund für jede Stadt eine konkre te Auf- nahmequote, orientiert an der Einwohneranzahl, festgelegt. Innerhalb des oben genannten Zeitraums reduzierte sich die Aufnahmequote zur Versorgung und Betreuung junger Geflüchteter für die Stadt Münster von 220 auf 160. Die Entwicklung zeigt auf, da ss derzeit zunehmend weniger Kinder und - 3 - V/0033/2019 Jugendliche auf der Flucht sind. Mit der Veränderung der Aufnahmezahl mussten zunächst neue J u- gendhilfeangebote geschaffen werden. 2.3 Herkunftsländer Insgesamt kamen Kinder und Jugendliche aus 46 unterschiedliche n Nationen in Münster an. Anhand der Grafik wird deutlich, aus welchen Ländern die meisten jungen Menschen kamen und wie sich die Nationalitäten zwischen 2015 und 2018 verändert haben. 2.4 Aufgabenwahrnehmung Bei der Aufg abenwahrnehmung orientiert sich der Kommunale Sozialdienst (KSD) an den „Handre i- chungen zum Umgang mit umF in NRW“. Im Rahmen der konkreten Hilfeplanung ist insbesondere die jeweilige (Bleibe-) Perspektive ein wesentlicher Faktor der Bildungs-, Schul- und Berufsplanung. Neben der Basisversorgung (Betreuung und Versorgung sowie Krankenversicherungsschutz) und der Vermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen sind Aufenthaltssicherung, Familienzusammenführung bzw. die Einleitung eines Asylverfahrens Themen der weiteren Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Junge Menschen aus Afghanistan und Irak erhalten nach der (i.d.R. illegalen) Einreise eine „Duldung“ ohne Schutzstatus und müssen damit rechnen, in ihre Heimatländer zurückkehren zu müssen. Eine Bleibeperspektive ist vor allem von der konkreten politischen Lage in ihren Heimatländern abhängig. Jungen Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia, Guinea erhalten (zurzeit) einen „Schutzstatus“, da eine Rückkehr in ihre Heimatländer auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist. Junge Menschen aus Marokko und Algerien werden in Deutschland nur bis zur Volljährigkeit geduldet und müssen – soweit sie nicht freiwillig ausreisen - mit ihrer Ausweisung rechnen, sofern ihre Identität zweifelsfrei geklärt werden konnte. 2.5 Ausbildung In den oben genannten Jahren konnten die Angebote der Jugendberufsbildung (nach § 13 SGB VIII) in stationärer und ambulanter Form ausgebaut werden. Zielsetzung der gemeinsamen Anstrengung der Jugend- und Berufshilfe ist es, junge Menschen in für sie geeign ete Ausbildungs- und Qualifizie- rungsmaßnahmen zu vermitteln. Im Einzelfall wurde in der Hilfeplanung auch deutlich, dass junge Menschen in Sportvereinen integriert werden konnten. Die Angebote der Jugendhilfe enden nicht automatisch mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Auch junge Heranwachsende können Jugendhilf e- - 4 - V/0033/2019 angebote wahrnehmen, sofern ein entsprechender nachgewiesener Jugendhilfebedarf festgestellt werden kann und sie sich aktiv an der notwendigen Hilfeplanung beteiligen. Sie werden auch ent- sprechend der aktuellen Rechtsprechung – im ersten Ausbildungsjahr – nicht zu den Kosten der J u- gendhilfemaßnahme nach §§ 92 ff SGB VIII herangezogen. 3. Zusammenfassung Insgesamt konnte in 62% der Hilfefälle die Jugendhilfeleistung in den Jahren 2015 – 2018 wie geplant erfolgreich abgeschlossen werden. Andere Jugendliche werden weiterhin je nach Hilfebedarf betreut. Den Ausbau von Plätzen gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII („Teilnahme an schulischen o der beruflichen Bildungsmaßnahmen“) hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit zwei Trägern (Carita s- verband / Goldstraße und Bischof-Hermann-Stiftung / Kettelerhaus) entwickelt. Hier wird auch zukünf- tig ein Schwerpunkt gesehen. Die konstruktive Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Jugendhilfeträger hat es möglich g e- macht, für Kinder und Jugendliche ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und flexibel anzupa s- sen. Die Verantwortungsgemeinschaft aller beteiligten Träger, Institutionen und Ehr enamtlichen ist besonders zu erwähnen. In Vertretung Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Übersicht Unterbringung umA in Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Goldstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0033/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37