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V/0033/2019

Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster

Vorlagen 08.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 30.01.2019, TOP 5

Übersicht umA 02.01.2019

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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Übersicht umA 02.01.2019

1172 Zeichen

Übersicht UMA Unterbringung in Münster 
02.01.2019 § 34 § 33 §§ 27, 30,31,32 § 13 § 19 § 35a 
Soll Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 
Diakonie Münster 
INO 6 4 2
HzE § 34 SGB VIII 42 
Sleep in 
Vinzenzwerk Handorf 
INO (im KumRin) 
HzE § 34 SGB VIII 23 
JUMP 1 1
Kinderheim St. Mauritz 
KriHi 
HzE § 34 SGB VIII 8
Outlaw gGmbH 
Mädchenhaus MIA 
HzE § 34 SGB VIII 1
Alexianer 
INO 
HzE § 34 SGB VIII 10 
WPF nach §§ Satz 2SGB VIII 5
ambulant 
Kettelerhaus 
Jugendwohnen 17 
Bistum Münster/Caritasverband 
Jugendwohnen 17 
betreutes Wohnen 6
Kasernen 
ASB - Yorkkaserne 
JUH - Oxfordkaserne 
VSE 
HzE § 34 SGB VIII 5
WPF nach §§ Satz 2SGB VIII 5
ambulant (LUMOS) 10 
Evang. Jugendhilfe MSland 
HzE § 34 SGB VIII 
ambulant 
anderweitige Unterbringung 
Verwandte / Bekannte 1
Diakonissenmutterhaus 
INO mit Kind 
Jugendwohnen 1
§ 19 Mutter & Kind 2
Gegenstrom 
HzE § 34 SGBVII 3
AWO 
ambulant 1
Prokus 
ambulant 
Lebenshilfe 
ambulant 1
Summe 6 4 82 17 25 35 2 1
nachrichtlich offen Zuweisungen LVR 0
168 
166 
2
Belegte Plätze aktuell incl Zuweisung 
aktuell freie Plätze § 42 
Angebot besteht nicht mehr 
Angebot besteht nicht mehr 
§ 42/§42a 
Platzkapazitäten gesamt incl Planung

Anlage A

2395 Zeichen

Anlage A zur V/0033/2019 
Kurzüberblick 
 
Die Vorlage beschreibt den Sachstand der Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer 
(umA) in Münster. Hierzu wird die Entwicklung der Jahre 2015 – 2018 aufgezeigt und erläutert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept (ISM-Prozess) verfolgt:  
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
      mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
  
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz 
durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln  
 
 
Das Teilziel lautet: 
Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration eines jeden unbe-
gleiteten minderjährigen Ausländers (umA) so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen 
auszugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiographien zu eröffnen.  
 
 
Zielerreichung: 
 
Mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden die Angebote für die umA abgestimmt, um sie  
bedarfsgerecht zu gestalten und flexibel anzupassen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Der in der Vorlage beschriebene Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für das Querschnitts-
thema Migration; es geht um Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche Bildungs- und 
Ausbildungsbiografie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA).  
 
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung erhalten die Rahmenbedingungen, die 
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)  in Münster vorfinden und das Leitbild einer familien-
freundlichen Stadtentwicklung besondere Bedeutung.

Berichtsvorlage

7532 Zeichen

V/0033/2019 
V/0033/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt einen weiteren Bericht zum aktuellen Sachstand 
zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster vor.  
 
 
1. Aktuelle Situation in Münster 
 
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (02.01.2019) ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 
1:1.928 Personen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 159 
umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 182 umA).  
 
Mit Stand vom 02.01.2019  wurden dem Bundesverwaltungsamt (BVA) folgende Zahlen aus Münster 
gemeldet: 
 
Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 
10 unbegleitete Minderjährige (Altverfahren nach 89d) 
16 junge Volljährige (ehem. UMA - Altverfahren nach 89d) 
4 UMA - Vorläufige Inobhutnahme 
0 UMA - Inobhutnahme 
57 UMA - Anschlussmaßnahmen Minderjährige (HzE und sonstige) 
79 UMA - Anschlussmaßnahmen junge Volljährige (ehemals UMA, HzE u. sonstige) 
0 UMA - angemeldete Verteilung 
 
 
Summe:  166 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
14.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Vogt 
Herr Werk 
Herr Lütke Glanemann 
Herr Sandknop 
 
Telefon: 492 51 75 
VogtH@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0033/2019 
Gegenwärtig befinden sich 4 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII)  in einer Inobhut-
nahmeeinrichtung.  
 
Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 30, 33, 34, 35a und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhil-
fe sind aktuell für 160 umA umgesetzt. 2 Personen werden gemäß § 19 SGB V III im Diakonissenmut-
terhaus im Rahmen einer  „gemeinsamen Wohnform für Mütter und Kinder“ betreut. 
 
Anlage 1: Übersicht umA – Unterbringung in MS 
 
 
2. Entwicklung 
 
2.1 Fallzahlen 
 
In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 nahm das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
insgesamt 734 Kinder bzw. jugendliche Ausländer in Obhut.  
 
Die Kinder und Jugendlichen waren minderjährig und unbegleitet, d.h. ohne Eltern bzw. Persone n-
sorgeberechtigte auf der Flucht vor Krieg, gesellschaftlichen Krisen, Armut oder Perspektivlosigkeit. 
 
Im Einzelfall gab es auch Fluchtgründe aufgrund schwerster innerfamiliäre Konflikte. Die wenigsten 
der jungen Menschen hatten ein konkretes Reiseziel. Sie vers uchten, in Städte zu reisen, in denen 
sie bereits Verwandte oder Bekannte vermuteten.      
  
Da in den Jahren 2014 und 2015 die Kreis - und Stadtjugendämter in Deutschland in erheblich unte r-
schiedlicher Weise durch die Inobhutnahme von jungen Menschen belastet waren, wurde das Kinder- 
und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zum 01.11.2015 geändert. Mit dem sogenannten  „Verfahren zur 
Verteilung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher“ nach § 42b SGB VIII sollten sich alle Jugendämter, 
entsprechend ihrer jeweilig en Einwohnergröße, an der Betreuung und Versorgung von jungen G e-
flüchteten beteiligen.    
 
 
2.2 Darstellung der Inobhutnahmezahlen für die 2015 bis einschließlich 2018 
 
 
 
Dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Mü nster wurden seit dem 01.11.2015 bis 
zum 31.12.2018 insgesamt 402 unbegleitete minderjährige Ausländer durch die zuständige Lande s-
behörde (LVR Rheinland) zugewiesen.     
 
Bei der sogenannten Umverteilung wurde in NRW bzw. im Bund für jede Stadt eine konkre te Auf-
nahmequote, orientiert an der Einwohneranzahl, festgelegt. Innerhalb des oben genannten  Zeitraums 
reduzierte sich die Aufnahmequote zur Versorgung und Betreuung junger Geflüchteter für die Stadt 
Münster von 220 auf 160. Die Entwicklung zeigt auf, da ss derzeit zunehmend weniger Kinder und

- 3 - 
V/0033/2019 
Jugendliche auf der Flucht sind. Mit der Veränderung der Aufnahmezahl mussten zunächst neue J u-
gendhilfeangebote geschaffen werden.  
 
2.3 Herkunftsländer 
 
Insgesamt kamen Kinder und Jugendliche aus 46 unterschiedliche n Nationen in Münster an. Anhand 
der Grafik wird deutlich, aus welchen Ländern die meisten jungen Menschen kamen und wie sich die 
Nationalitäten zwischen 2015 und 2018 verändert haben.   
 
 
 
 
2.4 Aufgabenwahrnehmung 
 
Bei der Aufg abenwahrnehmung orientiert sich der Kommunale Sozialdienst (KSD) an den „Handre i-
chungen zum Umgang mit umF in NRW“. Im Rahmen der konkreten Hilfeplanung ist insbesondere 
die jeweilige (Bleibe-) Perspektive ein wesentlicher Faktor der Bildungs-, Schul- und Berufsplanung.  
 
Neben der Basisversorgung (Betreuung und Versorgung sowie Krankenversicherungsschutz) und der 
Vermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen sind Aufenthaltssicherung, Familienzusammenführung 
bzw. die Einleitung eines Asylverfahrens Themen der weiteren Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII.   
 
Junge Menschen aus Afghanistan und Irak erhalten nach der (i.d.R. illegalen) Einreise eine „Duldung“ 
ohne Schutzstatus und müssen damit rechnen, in ihre Heimatländer zurückkehren zu müssen. Eine 
Bleibeperspektive ist vor allem von der konkreten politischen Lage in ihren Heimatländern abhängig. 
Jungen Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia, Guinea erhalten (zurzeit) einen „Schutzstatus“, da 
eine Rückkehr in ihre Heimatländer auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist. 
 
Junge Menschen aus Marokko und Algerien werden in Deutschland nur bis zur Volljährigkeit geduldet 
und müssen – soweit sie nicht freiwillig ausreisen - mit ihrer Ausweisung rechnen, sofern ihre Identität 
zweifelsfrei geklärt werden konnte.  
 
2.5 Ausbildung 
 
In den oben genannten Jahren konnten die Angebote der Jugendberufsbildung (nach § 13 SGB VIII) 
in stationärer und ambulanter Form ausgebaut werden. Zielsetzung der gemeinsamen Anstrengung 
der Jugend- und Berufshilfe ist es, junge Menschen in für sie geeign ete Ausbildungs- und Qualifizie-
rungsmaßnahmen zu vermitteln. Im Einzelfall wurde in der  Hilfeplanung auch deutlich, dass junge 
Menschen in Sportvereinen integriert werden konnten. Die Angebote der Jugendhilfe enden nicht 
automatisch mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Auch junge Heranwachsende können Jugendhilf e-

- 4 - 
V/0033/2019 
angebote wahrnehmen, sofern ein entsprechender nachgewiesener Jugendhilfebedarf festgestellt 
werden kann und sie sich aktiv an der notwendigen Hilfeplanung beteiligen. Sie werden auch ent-
sprechend der aktuellen Rechtsprechung – im ersten Ausbildungsjahr – nicht zu den Kosten der J u-
gendhilfemaßnahme nach §§ 92 ff SGB VIII herangezogen.  
 
 
3. Zusammenfassung 
  
Insgesamt konnte in 62% der Hilfefälle die Jugendhilfeleistung in den Jahren 2015 – 2018 wie geplant 
erfolgreich abgeschlossen werden. Andere Jugendliche werden weiterhin je nach Hilfebedarf betreut.  
 
Den Ausbau von Plätzen gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII („Teilnahme an schulischen o der beruflichen 
Bildungsmaßnahmen“) hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit zwei Trägern (Carita s-
verband / Goldstraße und Bischof-Hermann-Stiftung / Kettelerhaus) entwickelt. Hier wird auch zukünf-
tig ein Schwerpunkt gesehen. 
 
Die konstruktive Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Jugendhilfeträger hat es möglich g e-
macht, für Kinder und Jugendliche ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und flexibel anzupa s-
sen. Die Verantwortungsgemeinschaft aller beteiligten Träger, Institutionen und Ehr enamtlichen ist 
besonders zu erwähnen.     
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Übersicht Unterbringung umA in Münster

Beratungsverlauf (1)

30.01.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Goldstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0033/2019
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37