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V/1030/2005

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492: Handorf - Drei Eichen

Vorlage 09.12.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 09.02.2006, TOP 6.8

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1 - Bürgeranhörung

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 3 - textl. Festsetzungen

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Ansehen

Anlage 4

93 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 1030/2005 
Bebauungsplan Nr. 492 
-Verkleinerung-  
Maßstab: 1:5000

Anlage 1 - Bürgeranhörung

14952 Zeichen

- 1 - 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1030/2005 
Niederschrift zur Bürgeranhörung  
 
Thema:   Baugebiet „Drei Eichen“ in Münster -Handorf;  
   Bebauungsplan Nr. 492  
 
Ort und Zeit:    Haus Münsterland 31.06.2005, 18.00 bis 20.00 Uhr  
Vortragende:    Herr Grenda, Bezirksvors teher Ost 
    Herr Winter, Stadtplanungsamt  
    Frau Sowa, Stadtplanungsamt  
    Herr Renkhoff, Stadtplanungsamt  
    Herr Nottenkemper, Wohn+Stadtbau  
    Herr Riepe, Wohn+Stadtbau  
    Herr Prof. Pohl, Architektengruppe Stadtraum  
    Frau Schnickmann, Archi tektengruppe Stadtraum  
 
Teilnehmer:    ca. 150 Bürgerinnen und Bürger  
 
Versammlungsleitung:  Herr Grenda, Bezirksvorsteher im Stadtbezirk -Ost 
 
Herr Grenda eröffnete die Veranstaltung und stellte die Beteiligten vor.  
Zunächst wird die Planung unter folgenden  Teilaspekten vorgestellt: Lage des Plang ebietes, Fotos aus 
dem Gebiet, Flächennutzungsplan  mit FNP-Änderung (Herr Winter), Verkehrsuntersuchungen (Herr 
Renkhoff), Rahmenplan und Bebauungsplanvoren twurf (Herr Prof. Pohl).   
Danach wurde in die Diskussion mi t den Bürgern eröffnet.  
 
Zum Thema Weiterführung Hobbeltstraße wurden mehrere Anregungen und Bedenken angemeldet.  
Es wurde angeregt alternativ den Verkehr über die Panzerstraße auf die Ware ndorfer Straße abzuleiten.  
Die Verkehrszahlen zur Dorbaumstraße w urden angezweifelt, bzw. für veraltet geha lten.  
Es wurde die Frage nach den Kosten der Durchführung gestellt und wie sie umgelegt we rden. 
Es wurden Bedenken hinsichtlich der getroffenen Annahmen insbesondere zum Ausbau des Hauptve r-
kehrsstraßennetzes (vier streifiger Ausbau der Warendorfer Straße, Ne ubau der B 481n, Neubau der 
Kreisstraße K7) geäußert.  
 
•  Herr Renkhoff erläuterte dazu, dass der Ausbau der Hobbeltstraße eine wichtige Entlastung der 
Dorbaumstraße bedeutet und verdeutlichte dies ausführlich anhan d der vorliegenden Verkehr s-
untersuchung.  
•  Die Panzerstraße (Lützowstraße) ist keine Alternative zur Hobbeltstraße. Über die Lützowstraße 
wird ausschließlich der Bereich Dorbaum erschlossen. Die wichtige Verbindungsfunktion zw i-
schen den Wohnbereichen innerh alb des Stadtteiles kann nicht von der Lützowstraße erfüllt we r-
den. An dieser Situation würde eine verbesserte Anbindung der Lützowstraße an die Warendo r-
fer Straße (z.B. durch eine Ampelanlage) nichts ändern. Wie zukünftig dieser Knotenpunkt ge s-
taltet wird  hängt vom Ausbau der Warendorfer Straße ab. Die Zuständigkeiten liegen hier beim 
Landesbetrieb.  
•  Die Grundlage der Verkehrsuntersuchung bilden die Annahmen des gültigen Flächennutzung s-
planes der Stadt Münster. Der Ausbau der B51 und der Neubau der B 481n s owie der Kreisstr a-
ße K7 führen vorrangig zu einer Entlastung der Handorfer Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt. 
Diese Maßnahmen haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Wechselwirkung zwischen Ve r-
längerung der Hobbeltstraße und der Entlastung der Dorba umstraße.  
•  Die Verkehrszahlen stammen aus dem Jahr 2004.  
•  Zu den Kosten können noch keine Aussagen gemacht werden.  
 
Die teilweise Überplanung des Waldgebietes im Nordosten des Plangebietes wurde als kritisch anges e-
hen.  
Es seien bereits 60 Unterschriften f ür den Erhalt des Waldes g esammelt worden.  
 
•  Zum Thema Baumerhaltung wurde während der Planung eng mit dem Grünfl ächenamt der Stadt 
Münster zusammengearbeitet. Jeder Baum wurde bewertet und die wertvollen Bestände im B e-
bauungsplan als erhaltenswert fes tgelegt.

- 2 - 
•  Das planerische Konzept sieht im Nordosten des Geländes ein Wohnen im Wald vor. Die Abho l-
zungen sollen sich nur auf das Notwendigste beschränken und der übrige Baumb estand auf dem 
privaten Grund erhalten bleiben.  
•  Der Verlust der Waldflächen wird auf  Grundlage einer noch zu erstellenden Ei ngriffsbilanzierung 
auf anderen Flächen außerhalb des Plangebietes ausgegl ichen. 
•  Es muss auch den wirtschaftlichen Interessen des Vorhabenträgers Rechnung getragen werden.  
 
Es wurde nach weiteren Fuß - und Radweganbi ndung im Norden g efragt. 
Es wurde der Wunsch geäußert den „Schleichweg“ von der Immelmannstraße zur Bushaltestelle Do r-
baumstraße als öffentlichen Fußweg zu übernehmen oder sogar einen Weg bis zum mittigen Grünzug 
durchzuführen.  
Es wird ein sicherer Überga ng über die Verbindungsstraße „Drei Eichen“ von der J ugendeinrichtung bzw. 
Grünzug zum Bolzplatz  gewünscht.  
 
•  Der geplante Querschnitt der Dorbaumstraße sieht einen beidseitigen Ausbau mit seperatem 
Fuß- und Radweg in jeweils 2 Meter Breite vor.  
•  Als kurze  Anbindung des bestehenden nördlichen Wohngebietes Dorbaum (sp äter auch mit 
Handorf Mitte) dient der F+R durch den mittigen Grünzug, der nach den üblichen Sta ndards der 
Stadt ausgebaut wird.  
•  An der Lützowstraße wird kein beidseitiger Au sbau vorgesehen.  
•  Eine fußläufige Anbindung der Immelmannstraße wird geprüft.  
•  Zum Übergang „Drei Eichen“ kann zum derzeitigen Stand der Planung noch keine Aussage g e-
macht werden, der konkrete Straßenausbau wird zur Zeit von e inem Ingenieurbüro bearbeitet. In 
diesem Rahmen wir d die Anregung berücksic htigt. 
 
Es wurden Fragen zu Art und Umfang der geplanten Einzelhandelsnutzung gestellt.  
Es wurde der Wunsch nach einem klassischen Discounter geäußert.  
•  Derzeit finden Verhandlungen mit verschiedenen Anbietern statt. Laut Einze lhandelsgutachten ist 
bei der derzeitigen Versorgungslage in Handorf ein Discounter sinnvoll. Herr Nottenkemper erlä u-
tert, dass mehrere Discounter Intere sse am Standort Dorbaum geäußert haben.  
 
Wird der ÖPNV auf das geplante Wohngebiet reagieren?  
•  Eine Optimier ung der bestehenden Busanbindung wird im Rahmen des weiteren Planverfahrens 
gemeinsam mit den Stadtwerken geprüft.  
 
Der Bolzplatz wurde als zu klein erachtet.  
•  Der Bolzplatz wird nicht als Fußballplatz geplant, sondern als klassische Bolzplatzanlage als B e-
standteil des Kinderspielplatzes; dafür ist die Fläche ausreichend. Der Bolzplatz wurde bewußt 
vom Kleinkinderspielplatz im mittleren Grünzug getrennt (Bewohnerlär mschutz).  
 
Es wurden Bedenken zur privaten Stellplatzsituation geäußert, es sei mit 3 PKW´s p ro WE zu rechnen. 
Es wurde nach der Breite der neugeplanten Straßen gefragt.  
•  Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen, das planerische Konzept erlaubt bei 
freistehenden Einfamilienhäusern mehrere Stellplätze auf den Grundstücken.  
•  Die Straß en sind mit 5,50m ausreichend dimensioniert. Es werden zusätzliche Besucherstellplä t-
ze im öffentlichen Straßenraum angeboten.  
 
Wann beginnt die Baumaßnahme? Wie ist das weitere Vorgehen geplant?  
•  Das weitere Planverfahren bis zum rechtskräftigen Bebauungspl an wird ca. 1 Jahr in Anspruch 
nehmen. Im Rahmen der Offenlage können Anregungen und Bedenken geäußert werden, über 
die der Rat der Stadt Münster entscheidet.  
•  Die ersten Häuser werden wahrscheinlich westlich der Dorbaumstraße entstehen (ca. 65 WE), da 
hier die Erschließung bereits gewährleistet ist.  
•  Baubeginn könnte Anfang des Jahres 2007 sein. Eine frühere Vermarktung des westlichen B e-
reiches wird geprüft.  
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen schließt Herr Bezirksvorsteher Grenda mit Dank 
an alle Beteiligten die Veranstaltung um ca. 20.00 Uhr.  
.......................................................    .......................................................  
 
Stadtraum Schnickmann      Grenda 
(Protokollführerin)       (Bezirksvorsteher)

- 1 - 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1030/2005 
Niederschrift zur Bürgeranhörung  
 
Thema:   Baugebiet „Drei Eichen“ in Münster -Handorf;  
   Bebauungsplan Nr. 492  
 
Ort und Zeit:    Haus Münsterland 31.06.2005, 18.00 bis 20.00 Uhr  
Vortragende:    Herr Grenda, Bezirksvors teher Ost 
    Herr Winter, Stadtplanungsamt  
    Frau Sowa, Stadtplanungsamt  
    Herr Renkhoff, Stadtplanungsamt  
    Herr Nottenkemper, Wohn+Stadtbau  
    Herr Riepe, Wohn+Stadtbau  
    Herr Prof. Pohl, Architektengruppe Stadtraum  
    Frau Schnickmann, Archi tektengruppe Stadtraum  
 
Teilnehmer:    ca. 150 Bürgerinnen und Bürger  
 
Versammlungsleitung:  Herr Grenda, Bezirksvorsteher im Stadtbezirk -Ost 
 
Herr Grenda eröffnete die Veranstaltung und stellte die Beteiligten vor.  
Zunächst wird die Planung unter folgenden  Teilaspekten vorgestellt: Lage des Plang ebietes, Fotos aus 
dem Gebiet, Flächennutzungsplan  mit FNP-Änderung (Herr Winter), Verkehrsuntersuchungen (Herr 
Renkhoff), Rahmenplan und Bebauungsplanvoren twurf (Herr Prof. Pohl).   
Danach wurde in die Diskussion mi t den Bürgern eröffnet.  
 
Zum Thema Weiterführung Hobbeltstraße wurden mehrere Anregungen und Bedenken angemeldet.  
Es wurde angeregt alternativ den Verkehr über die Panzerstraße auf die Ware ndorfer Straße abzuleiten.  
Die Verkehrszahlen zur Dorbaumstraße w urden angezweifelt, bzw. für veraltet geha lten.  
Es wurde die Frage nach den Kosten der Durchführung gestellt und wie sie umgelegt we rden. 
Es wurden Bedenken hinsichtlich der getroffenen Annahmen insbesondere zum Ausbau des Hauptve r-
kehrsstraßennetzes (vier streifiger Ausbau der Warendorfer Straße, Ne ubau der B 481n, Neubau der 
Kreisstraße K7) geäußert.  
 
•  Herr Renkhoff erläuterte dazu, dass der Ausbau der Hobbeltstraße eine wichtige Entlastung der 
Dorbaumstraße bedeutet und verdeutlichte dies ausführlich anhan d der vorliegenden Verkehr s-
untersuchung.  
•  Die Panzerstraße (Lützowstraße) ist keine Alternative zur Hobbeltstraße. Über die Lützowstraße 
wird ausschließlich der Bereich Dorbaum erschlossen. Die wichtige Verbindungsfunktion zw i-
schen den Wohnbereichen innerh alb des Stadtteiles kann nicht von der Lützowstraße erfüllt we r-
den. An dieser Situation würde eine verbesserte Anbindung der Lützowstraße an die Warendo r-
fer Straße (z.B. durch eine Ampelanlage) nichts ändern. Wie zukünftig dieser Knotenpunkt ge s-
taltet wird  hängt vom Ausbau der Warendorfer Straße ab. Die Zuständigkeiten liegen hier beim 
Landesbetrieb.  
•  Die Grundlage der Verkehrsuntersuchung bilden die Annahmen des gültigen Flächennutzung s-
planes der Stadt Münster. Der Ausbau der B51 und der Neubau der B 481n s owie der Kreisstr a-
ße K7 führen vorrangig zu einer Entlastung der Handorfer Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt. 
Diese Maßnahmen haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Wechselwirkung zwischen Ve r-
längerung der Hobbeltstraße und der Entlastung der Dorba umstraße.  
•  Die Verkehrszahlen stammen aus dem Jahr 2004.  
•  Zu den Kosten können noch keine Aussagen gemacht werden.  
 
Die teilweise Überplanung des Waldgebietes im Nordosten des Plangebietes wurde als kritisch anges e-
hen.  
Es seien bereits 60 Unterschriften f ür den Erhalt des Waldes g esammelt worden.  
 
•  Zum Thema Baumerhaltung wurde während der Planung eng mit dem Grünfl ächenamt der Stadt 
Münster zusammengearbeitet. Jeder Baum wurde bewertet und die wertvollen Bestände im B e-
bauungsplan als erhaltenswert fes tgelegt.

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•  Das planerische Konzept sieht im Nordosten des Geländes ein Wohnen im Wald vor. Die Abho l-
zungen sollen sich nur auf das Notwendigste beschränken und der übrige Baumb estand auf dem 
privaten Grund erhalten bleiben.  
•  Der Verlust der Waldflächen wird auf  Grundlage einer noch zu erstellenden Ei ngriffsbilanzierung 
auf anderen Flächen außerhalb des Plangebietes ausgegl ichen. 
•  Es muss auch den wirtschaftlichen Interessen des Vorhabenträgers Rechnung getragen werden.  
 
Es wurde nach weiteren Fuß - und Radweganbi ndung im Norden g efragt. 
Es wurde der Wunsch geäußert den „Schleichweg“ von der Immelmannstraße zur Bushaltestelle Do r-
baumstraße als öffentlichen Fußweg zu übernehmen oder sogar einen Weg bis zum mittigen Grünzug 
durchzuführen.  
Es wird ein sicherer Überga ng über die Verbindungsstraße „Drei Eichen“ von der J ugendeinrichtung bzw. 
Grünzug zum Bolzplatz  gewünscht.  
 
•  Der geplante Querschnitt der Dorbaumstraße sieht einen beidseitigen Ausbau mit seperatem 
Fuß- und Radweg in jeweils 2 Meter Breite vor.  
•  Als kurze  Anbindung des bestehenden nördlichen Wohngebietes Dorbaum (sp äter auch mit 
Handorf Mitte) dient der F+R durch den mittigen Grünzug, der nach den üblichen Sta ndards der 
Stadt ausgebaut wird.  
•  An der Lützowstraße wird kein beidseitiger Au sbau vorgesehen.  
•  Eine fußläufige Anbindung der Immelmannstraße wird geprüft.  
•  Zum Übergang „Drei Eichen“ kann zum derzeitigen Stand der Planung noch keine Aussage g e-
macht werden, der konkrete Straßenausbau wird zur Zeit von e inem Ingenieurbüro bearbeitet. In 
diesem Rahmen wir d die Anregung berücksic htigt. 
 
Es wurden Fragen zu Art und Umfang der geplanten Einzelhandelsnutzung gestellt.  
Es wurde der Wunsch nach einem klassischen Discounter geäußert.  
•  Derzeit finden Verhandlungen mit verschiedenen Anbietern statt. Laut Einze lhandelsgutachten ist 
bei der derzeitigen Versorgungslage in Handorf ein Discounter sinnvoll. Herr Nottenkemper erlä u-
tert, dass mehrere Discounter Intere sse am Standort Dorbaum geäußert haben.  
 
Wird der ÖPNV auf das geplante Wohngebiet reagieren?  
•  Eine Optimier ung der bestehenden Busanbindung wird im Rahmen des weiteren Planverfahrens 
gemeinsam mit den Stadtwerken geprüft.  
 
Der Bolzplatz wurde als zu klein erachtet.  
•  Der Bolzplatz wird nicht als Fußballplatz geplant, sondern als klassische Bolzplatzanlage als B e-
standteil des Kinderspielplatzes; dafür ist die Fläche ausreichend. Der Bolzplatz wurde bewußt 
vom Kleinkinderspielplatz im mittleren Grünzug getrennt (Bewohnerlär mschutz).  
 
Es wurden Bedenken zur privaten Stellplatzsituation geäußert, es sei mit 3 PKW´s p ro WE zu rechnen. 
Es wurde nach der Breite der neugeplanten Straßen gefragt.  
•  Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen, das planerische Konzept erlaubt bei 
freistehenden Einfamilienhäusern mehrere Stellplätze auf den Grundstücken.  
•  Die Straß en sind mit 5,50m ausreichend dimensioniert. Es werden zusätzliche Besucherstellplä t-
ze im öffentlichen Straßenraum angeboten.  
 
Wann beginnt die Baumaßnahme? Wie ist das weitere Vorgehen geplant?  
•  Das weitere Planverfahren bis zum rechtskräftigen Bebauungspl an wird ca. 1 Jahr in Anspruch 
nehmen. Im Rahmen der Offenlage können Anregungen und Bedenken geäußert werden, über 
die der Rat der Stadt Münster entscheidet.  
•  Die ersten Häuser werden wahrscheinlich westlich der Dorbaumstraße entstehen (ca. 65 WE), da 
hier die Erschließung bereits gewährleistet ist.  
•  Baubeginn könnte Anfang des Jahres 2007 sein. Eine frühere Vermarktung des westlichen B e-
reiches wird geprüft.  
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen schließt Herr Bezirksvorsteher Grenda mit Dank 
an alle Beteiligten die Veranstaltung um ca. 20.00 Uhr.  
.......................................................    .......................................................  
 
Stadtraum Schnickmann      Grenda 
(Protokollführerin)       (Bezirksvorsteher)

Berichtsvorlage

5025 Zeichen

V/1030/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492: Handorf - Drei Eichen / Dorbaumstraße / 
Lützowstraße 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 
492 öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 492 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur 
weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden, indem im Stadtteil Handorf der Be-
reich Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße der Bebauung zugeführt wird.   
 
Hierdurch soll ein weiteres Zusammenwachsen des Stadtteils Handorf mit dem Ortsteil Dorbaum erreicht 
werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit zur Realis ierung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes (Dis-
counter) im Bereich der Dorbaumstraße bis max. 900  qm Verkaufsfläche geschaffen werden, um die Nah-
versorgung weiter zu verbessern. Durch die geplante Realisierung der verlängerten Hobbeltstraße mit ab-
schließendem Kreisverkehr im Bereich der Dorbaums traße wird sichergestellt, dass das neue Baugebiet 
eine optimale verkehrliche Anbindung erhält. 
 
Zur Realisierung dieser Vorhaben hat die Wohn + Stadtbau GmbH als Vorhabenträgerin einen Antrag auf 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Für die Verwirklichung dieser Bau- und 
Investitionsabsichten ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 492 beinhaltet neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan 
für das geplante Vorhaben auch drei Bereiche (Dorbaumstraße 89, 100 und 101 - Hellweger Esch) die 
durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplant werden. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan überplant zum Teil den Bebauungsplan Nr. 354: Handorf – Hob-
beltstraße / Dorbaumstraße / Lützowstraße (ehemalige Panzerstraße). Mit Rechtskraft des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes Nr. 492 tritt der Bebauungsplan Nr. 354 im überlagerten Teilbereich außer Kraft. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung und der umweltrelevanten Bewertung können der anliegenden Begrün-
dung sowie den Vorlagen Nr. 1025/2005 und Nr. 1028/2005 entnommen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1030/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.12.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1030/2005 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Ö ffentlichkeit fand am 31.05.2005 statt. Die Beteiligung der Behörden und 
Träger öffentlicher Belange wurde im September 2005 durchgeführt. Die Äußerungen während dieser Be-
teiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Zur liegenschaftlichen Absicherung des Bebauungsplane s sind im Vorfeld der Planung privatrechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Wohn- und Stadtbau GmbH und den beteiligten Grundstückseigentümern 
geschlossen worden. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes erfolgt auf Grundlage eines zwischen Stadt und Vorhabenträger 
abzuschließenden Durchführungsvertrages. Dabei sind die vorhabenbedingten Maßnahmen vom Vorha-
benträger zu finanzieren. Bei den nur teilweise vorhabenbedingten Maßnahmen wird der noch abzuschlie-
ßende Durchführungsvertrag entsprechende Regelu ngen zur Kostenteilung zwischen Stadt und Vorha-
benträger treffen. Dieser Vertrag wird zurzeit verhandelt. Er muss vor dem Satzungsbeschluss zum vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 492 abgeschlossen werden.   
 
Die von der Stadt Münster zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel für die nicht vorha-
benbedingten Maßnahmen können aus diesen Gründen noch nicht be ziffert werden. Im Finanzplan und 
Investitionsprogramm (Entwurf) 2005 – 2009 sind fü r den Straßenbau an Ausgaben ca. 2,3 Mio. € veran-
schlagt.  
 
Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Zuwendungen 
des Landes (GVFG-Förderung) zum Teil ersetzt wer den. Im Finanzplan und Investitionsprogramm (Ent-
wurf) 2005 – 2009 sind für den Straßenbau an Zuwendungen des Landes ca. 2,113 Mio. € veranschlagt. 
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 492 werden keine Vorent-
scheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroff en. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeit-
punkt bei den jährlichen Beratungen über das Invest itionsprogramm unter Berücksichtigung der dann ge-
gebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach den Beschlüssen des Rates zur 10. Änderung des 
Flächennutzungsplanes (Vorlage Nr. 
1025/2005) und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 492 (Vorlage Nr. 1028/2005) im März 2005 er-
folgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor
 
 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. textl. Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

Anlage 3 - textl. Festsetzungen

7647 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage Nr. 1030/2005  
 
 
 
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 492: Handorf –  Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße 
 
1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 
 
1.1 Pro Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhausscheibe) ist nur eine Wohnung zulässig. Ausnahmsweise ist 
eine zweite Wohneinheit zulässig, wenn sie als Einliegerwohnung in einer Größenordnung errichtet werden soll, die gegenüber 
der Hauptwohnung untergeordnet ist und der erforderliche, zusätzliche Stell platz auf dem Grundstück nachgewiesen werden 
kann (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 
 
1.2 Für die eingeschossigen Wohngebäude darf eine Traufenhöhe von 4,25 m (Schnittpunkt Außenkante Wand/Oberkante Dach-
haut) und eine Gebäudehöhe von 9,00 m nicht überschritten werden. 
 Für die zweigeschossigen Wohngebäude darf eine Traufhöhe von 7,00 m und eine Gebäudehöhe von 10,00 m nicht überschrit-
ten werden.  
Für die max. dreigeschossigen Altenwohnungen darf eine Traufhöhe von 9,75 m und eine Gebäudehöhe von 12,75 m nicht ü-
berschritten werden. 
 Bezugspunkt für die Höhenangaben ist sowohl die öffentl. als auch die  private Verkehrsfläche, die zur Erschließung des Bau-
werkes dient. (§ 16 Abs. 2 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO)  
 Die Oberkante Erdgeschoss Fertigfußboden muss mindestens 0, 3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung dienen-
den Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 
 
1.3 In den Gebieten mit eingeschossiger Bauweise kann das Dachgeschoss als zusätzliches Vollgeschoss errichtet werden, wenn 
die festgesetzte Geschossflächenzahl nicht überschritten wird (§ 16 Abs. 6 BauNVO i. V. m. § 2 Abs. 5 BauO NRW). 
 
1.4 Garagen und Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.  
 Als Ausnahme können Stellplätze und Garagen auch außerhalb der Baugrenzen und der im Plan vorgesehenen Standorte an-
gelegt werden, wenn aus der Grundstückseinteilung ,der Gebäudestellung auf dem Grundstück oder der vorgesehenen Freiflä-
chengestaltung eine andere Anordnung städtebaulich vertretbar ist und wenn negative Auswirkungen für die Nachbarbebauung 
und das Straßenbild vermieden werden. 
 In den Vorgartenbereichen sind jedoch nur Stellplätze und Carports zulässig. 
 
1.5 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten Gehölzen (z. B. Hainbuche, Haselnuss, Holunder, He-
ckenrose, Schnellball) dreireihig im  Pflanzverband von 1 m x 1 m zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu er-
setzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 
 
1.6 Auf den nach § 9 (1) Nr. 25 a und b festgesetzte n Flächen sind die vorhandenen Bäume und Sträucher dauerhaft zu erhalten 
und bei deren Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es sind standortgerechte heimische Gehölze ( z. B., Hainbuche,  Ha-
selnuss,  Holunder, Heckenrose, Schneeball ) in versetzter Anordnung so zu pflanzen, dass ein geschlossener Gehölzbestand 
erreicht wird. Im Wurzelbereich der Gehölze ( Kronenschirmfläche + 1,50 m ) sind Höhenveränderungen unzulässig.  
 
1.7 Auf der Stellplatzanlage des Einzelhandelsstandortes ist je 5 Stellplätze ein sta ndortheimischer Laubbaum ( z.B.  Stieleiche, 
Feldahorn, Hainbuche ) als Hochstamm mit einem Stammumfang von 18 –  20 cm incl. Baumsicherung durch Baumpfähle fach-
gerecht zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Je Pflanzstandort ist eine Baumscheibe von mindestens  6 m2  vorzusehen ( 
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB ) 
Darüber hinaus sind auf den in diesem Bereich entlang der Dorbaumstraße festgesetzten Baumstandorten ausschließlich Stiel-
eichen mit den v.g. Anforderungen zu pflanzen. 
 
1.8 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten müsse n bei Errichtung, Änderung und Erweiterun g der Ge-
bäude, Aufenthaltsräumen im Sinne von § 48 BauONW  das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den ausgewiesenen 
Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
 Für die Gebäude in diesen Bereichen werden Schallschutzgrundrisse empfohlen. Werden Räume, die dem Schlafen dienen , 
an den Gebäudefronten mit den höchsten Belastungen angeordnet, ist der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftun-
gen erforderlich. 
 
1.9 Auf den im Bebauungsplan gesondert gekennzeichneten Grundstücken ist eine Bebauung erst zulässig, wenn auf der nördl. 
angrenzenden Hofstelle ( Do rbaumstraße Nr.89 ) der Tierbestand entsprechend den Vorgaben des Geruchsgutachten der 
Landwirtschaftkammer Westfalen –  Lippe vom 14.2.2005 reduziert worden ist ( § 9 Abs. 2 BauGB ) . 
 
2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 
 
2.1 Bei Doppelhäusern und Hausgruppen sind für Fassade und Dach (einschließlich Gaube n und Dacheinschnitten ) einheitliche 
Materialien hinsichtlich Art, Format und Farbton zu verwenden. Für einzelne Teilflächen (z. B. Anlagen zur Solarenergienutzung, 
Dachbegrünung) sind Ausnahmen zugelassen. 
 
2.2 Doppelhäuser und Hausgruppen sind in gleicher Dachneigung und Dachform zu errichten. 
 
2.3 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bei einer Dachneigung ab 35° auf max. 1/2 der Trauflänge zulässig. Sie müssen 
von der Außenseite der giebelseitigen Wand mindestens 1,50 m entfernt liegen. Dachaufbauten und Dacheinschnitte für Spitz-
bodenräume oberhalb des Kehlbalkenlage sind unzulässig. 
 Innerhalb einer Hausgruppe und bei Doppelhäusern sind die Dachaufbauten hinsichtlich Art und Größe einheitlich auszuführen. 
 Die Größen und Abstandsvorschriften gelten bei Hausgruppen und Doppelhäusern jeweils für jede einzelne Hauseinheit. 
 
2.4 Walm-, Krüppelwalm- und Mansarddächer sind als Dachform unzulässig.  
 
2.5 Als Dachabdeckung sind nur Materialien in roten, rotbraunen und grauen Farbtönen zulässig.  
Eine Bedachung aus Kupfer –  oder Zinkmaterialien ist aus Gründen des Gewässerschutzes nicht zulässig. Ausgenommen hier-
von ist eine Bedachung mit dauerhaft versiegelter Oberflächenbeschichtung

2.6 Grundstückseinfriedigungen an den Erschließungsflächen (öffentliche und private) sind nur in Verbindung mi t einer der E r-
schließungsfläche zugewandten Eingrünung mit standortgerechten Gehölzen zulässig. Dahinter liegende Zäune oder Mauern 
dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten.  Entlang der westl. Plangebietsgrenze der Bauflächen westl.der Dorbaumstraße zw i-
schen Hellweger Esch und Avendruper Straße sind Einfridingungen nur i. V. mit einer mind. 1,20 m hohen Hecke zulässig 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Museum für 
Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 
DSchG). Der Baubeginn ist der städtischen Denkmalbehörde rechtzeitig ( spätestens 2 Wochen vor Beginn der Erdarbeiten ) 
anzuzeigen. 
 
3.2 Da in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes eine landwirtschaftliche Hofstelle mit Hüh-
nerhaltung existiert, sind aufgrund der vorhandenen Hauptwindrichtung zeitweilig auftretende Geruchsimmissionen nicht auszu-
schließen. 
 
3.3 Das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen der gepl. Bebauung nördlich Dorbaumstraße Nr.105  ist auf den privaten 
Grundstücken zu versickern. Das Niederschlagswasser der privaten  KFZ –  Stellflächen und Zufahrten ist über die belebte Bo-
denzone zu versickern. Das Niederschlagswasser der privaten Verkehrsflächen (GFL - Flächen) sind in die öffentl. Kanalisation 
abzuleiten. 
 
3.4 Luftbildauswertungen deuten auf verfüllte Bombentrichter im Plangebiet hin. Vor Baubeginn wird daher empfohlen, Kontakt mit 
der unteren Bodenschutzbehörde ( Amt für Grünflächen und Umweltschutz ) aufzunehmen.

Beratungsverlauf (2)

31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bebauungsplan Nr. 492 (amtlicher Umring) amtlich
  • Dorbaumstraße 89
  • Lützowstraße 1
  • Hobbeltstraße
  • Immelmannstraße
  • Avendruper Straße
  • Warendorfer Straße
  • Handorfer Straße
  • Drei Eichen

Bebauungsplan Nr. 492

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1030/2005
Typ
Vorlage
Datum
09.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37