2020/2018
Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Carsharing – und Förderung der Elektromobilität durch Reduzierung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge
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Anlage 2, Auszug Bezirksvertretung Rodenkirchen 25.02.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 26.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 öffentlich 9.2.1 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Car- sharing – und Förderung der Elektromobiliät durch Reduzierung der Parkgebüh- ren für Elektrofahrzeuge 2020/2018 Herr Schykowski stellt einen Vertagungsantrag: 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Vorlage wird bis zur Sitzung im März 2019 vertagt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den vier Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grü- nen und der Stimme des Herrn Bronisz bei Enthaltung der Stimme des Herrn Ilg gegen die vier Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt. (nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Pavegos, Herr Schykowski) So dann lässt Herr Homann über die Ursprungsvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neu- fassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland: 1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Ve r- brennungsmotor erhöht. 2. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öf- fentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüp- fungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Um- kreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. 4. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinauto- maten eine Stunde kostenfrei. 5. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen vier Stimmen der SPD-Fraktion, die Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn Bronisz mit den Stimmen der CDU- Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg abgelehnt. (nicht anwesend: Frau von Dewitz) So dann lässt Herr Homann über die Vorlage unter Berücksichtigung der gesamten Alternativvorschläge abstimmen. 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2: Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden unverändert beibehalten. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. Alternativen zum Beschlusspunkt 4: Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei. 5. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und die Stimme des Herrn Ilg mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz abgelehnt. (nicht anwesend: Frau von Dewitz)
Anlage 3, Auszug BV 4 vom 18.03.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 19.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 38. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.03.2019 öffentlich 10.2 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Car- sharing – und Förderung der Elektromobiliät durch Reduzierung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge 2020/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neu- fassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland: 1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl aller Fahrzeuge des Carsharing -Unternehmens mit Verbrennungsmotor erhöht. 2. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öf- fentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüp- fungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Um- kreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Lade- säulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. 4. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinauto- maten eine Stunde kostenfrei. 5. (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostena s- pekten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder Parkscheiben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP). Vorher stimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld der Streichung der Ziffer 3 mehrheit- lich gegen die Stimme von Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei vier Enthaltungen (Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen) zu.
Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 21.03.2019
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1 Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019 öffentlich 3.5 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Car- sharing – und Förderung der Elektromobiliät durch Reduzierung der Parkgebüh- ren für Elektrofahrzeuge 2020/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neu- fassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland: 1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Ver- brennungsmotor erhöht. 2. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öf- fentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüp- fungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Um- kreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. 4. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinauto- maten eine Stunde kostenfrei. 5. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 6. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien ers- ten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostenaspek- ten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder Parkscheiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Herrn Müller.
Anlage 7, Auszug BV 7 vom 26.03.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der B ezirksvertretung Porz vom 26.03.2019 öffentlich 7.3 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Car- sharing – und Förderung der Elektromobiliät durch Reduzierung der Parkgebüh- ren für Elektrofahrzeuge - Versand per Sammelumdruck 2020/2018 Beschluss: Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neu- fassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland: 1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Ve r- brennungsmotor erhöht. 2. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öf- fentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüp- fungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Um- kreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. 4. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinauto- maten eine Stunde kostenfrei. 5. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2: Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden unverändert beibehalten. Alternativen zum Beschlusspunkt 4: Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei. Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 5. (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umset- zung durch Nutzung einer App oder Parkscheiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen. Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.03.2019 öffentlich 7.3.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.3 - Carsharing AN/0431/2019 Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 5. (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umset- zung durch Nutzung einer App oder Parkscheiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2020/2018 Freigabedatum 24.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Carsharing – und Förderung der Elektromobiliät durch Reduzierung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Krite- rien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland: 1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing- Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhöht. Verkehrsausschuss 29.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Verkehrsausschuss 26.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 2. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Stra- ßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öf- fentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befin- den muss. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. 4. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautomaten eine Stun- de kostenfrei. 5. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfah- ren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2: Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden unverändert beibehalten. Alternativen zum Beschlusspunkt 4: Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 638.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Carsharing – Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Carsharing Ausgangssituation: Mit Beschluss vom 19.01.2010 (Vorlagen-Nr.: 5678/2008) hat der Verkehrsausschuss die Kriterien für Stationen von Carsharing-Unternehmen im öffentlichen Straßenland festgelegt. Die Kriterien sind: 1. Für Carsharing werden an Verknüpfungspunkten zum ÖPNV insgesamt maximal 5 Stellplätze pro Standort unabhängig von der Anzahl der Anbieter im Umkreis von 300 m im öffentlichen Straßenland zur Verfügung gestellt. 2. Die Gesamtzahl der Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln darf 10 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens nicht überschreiten. Der überwiegende Anteil der Fahrzeuge des Carsharing-Unternehmens muss auf privaten Flächen untergebracht werden. Für den Mangel an ausreichend privaten Abstell- möglichkeiten ist ein entsprechender Nachweis vom Antragsteller zu führen. 3. Der Anbieter ist ein registriertes Unternehmen oder ein eingetragener Verein. 4. Der Carsharing-Anbieter weist das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nach. 5. Kunden des Carsharing-Anbieters schließen über die Miet- und Nutzungsdauer von Fahrzeu- gen hinaus dauerhafte Verträge mit dem Carsharing-Unternehmen (sogenannte Mitgliedsver- träge) ab. Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpark des Carsharing-Anbieters werden nicht über Einzelverträge an Nicht-Mitglieder weitergeben. 4 Mit Beschluss vom 09.03.2015 (Vorlagen-Nr.: 0087/2015) wurde die Gesamtzahl der Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland aufgrund der großen Nachfrage an Carsharing- Fahrzeugen insgesamt auf 15 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge des Carsharing-Unternehmens er- höht. Zur Förderung des E-Carsharings sowie zur Erhöhung der positiven Auswirkung auf die Umwelt wur- de mit Beschluss vom 26.04.2016 (Vorlagen-Nr.: 0682/2016) festgelegt, dass reine Elektrofahrzeuge der stationsbasierten Carsharing-Unternehmen kostenfrei an den für Elektrofahrzeugen ausgestatte- ten Carsharing-Stationen abgestellt werden können. Darüber hinaus wurden Elektrofahrzeuge vom Kriterium, wonach für bis zu 15 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines stationsbasierten Carsharing- Unternehmens Stationen im öffentlichen Straßenland eingerichtet werden können, befreit. Derzeit sind mit festen Stationen in Köln die Firma Cambio und die Firma Flinkster als Anbieter tätig. Während Flinkster bislang ausschließlich Carsharing auf eigenen (Deutsche Bahn AG) oder privat angemieteten Flächen betreibt, teilen sich über Cambio in Köln 21.500 Nutzerinnen und Nutzer 560 Fahrzeuge an 81 Stationen auf Privatflächen und 20 Stationen im öffentlichen Straßenland mit 76 Stellplätzen (Stand 12/2018). Aufgrund der hohen und weiter steigenden Nachfrage ist die Eröffnung weiterer sowie der Ausbau vorhandener Stationen geplant. Mit diesem Angebot der Stationen im öffentlichen Straßenland ist die unter Berücksichtigung der 15 %-Grenze zulässige Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Straßenland annähernd ausgeschöpft. Bisher ist u. a. ein Kriterium, dass der Standort des Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Stra- ßenland in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungspunkt zum ÖPNV liegt. Eine Änderung des Kriteriums dahingehend, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer Haltestelle des ÖPNV befinden muss, kann in Bereichen, in denen z. B. lediglich Haltestellen ohne Verknüpfungsfunktion vorhanden sind, künftig stationsbasiertes Carsharing angeboten werden. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, gera- de in Randgebieten, in denen der Umstieg auf den ÖPNV für die Bewohnerinnen und Bewohner oft- mals keine gleichwertige Alternative zum eigenen PKW darstellt, das Carsharing erstmals wohnort- nah anzubieten und somit mehr Menschen für den Umstieg auf Carsharing zu gewinnen. Mit einer entsprechenden Erhöhung der Stationen im öffentlichen Straßenland steht ein geeignetes Instrument zur Verfügung, um die bereits erreichten positiven Auswirkungen zu fördern und weiterzu- entwickeln. Kosten entstehen durch diese Förderung des Carsharing nicht. Hingegen sind bei Schaffung weiterer Stationen sicher kalkulierbare Einnahmen aus Stellplatzgebühren zu erzielen, da Cambio je nach Lage der Station Stellplatzkompensationsgebühren zwischen 60 € und 120 € pro Stellplatz für ein Carsharing-Fahrzeug mit Verbrennungsmotor im Monat zahlt. Die Höhe dieser Einnahmen richtet sich nach dem weiteren Stationsausbau seitens des Unternehmens und kann daher von der Verwaltung nicht prognostiziert werden. Bisherige Erfahrungen: An den Stationen im öffentlichen Straßenland wird dank der prominenten Lage und der Anbindung an den ÖPNV eine Auslastung der Fahrzeuge von bis zu 10 Stunden am Tag erreicht, während private PKW durchschnittlich nur eine Stunde am Tag genutzt werden. Darüber hinaus ändern Cambio-Kunden ihr Mobilitätsverhalten. Die Nutzungsdauer des Kraftfahrzeu- ges durch einen durchschnittlichen Cambio-Nutzer sinkt um ca. 5 % jährlich. Das heißt, auch Cambio- Nutzer setzen verstärkt auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes und fahren weniger Auto. In Bereichen, in denen keine ÖPNV-Verknüpfungspunkte vorhanden sind und derzeit somit keine Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum angeboten werden können, fehlt somit der Anreiz, ver- stärkt auf Carsharing-Fahrzeuge umzusteigen. Die an Cambio adressierten Anfragen, in diesen Be- reichen entsprechende Stationen einzurichten, zeigen, dass zum einen ein entsprechender Bedarf an 5 zusätzlichen Stationen sowie zum anderen die Bereitschaft, ein Carsharing-Angebot anzunehmen, vorhanden sind. Das stationsbasierte Carsharing-Angebot führt somit zu einer nachweislichen Reduktion der KFZ- Haltung und auch der -Nutzung. Damit gehen entsprechende Verbesserungen der Stellplatzbilanz sowie positive Auswirkungen auf die Umwelt einher. Mittelfristig wird mit weniger Parkraumbedarf mehr Raum frei für eine attraktivere Stadtraumgestaltung. Eine Teil-Umfrage des Bundesverbandes Carsharing unter Cambio-Privatkunden in Sülz/Klettenberg im Rahmen einer bundesweiten Erhebung hat gezeigt, dass von 212 befragten Personen 154 private oder privat genutzte Firmenwagen in Gebrauch waren. Nach Nutzung des Cambio-Angebotes wurden 100 dieser 154 Fahrzeuge abgeschafft. Aufgrund dieser positiven Ergebnisse wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Kriterien (Nummer 1 und 2) für die Erstellung von Carsharing-Stellplätzen wie folgt zu ändern: 1. Für Carsharing werden an Haltestellen des ÖPNV maximal 5 Stellplätze pro Standort – unabhängig von der Anzahl der Anbieter – im Umkreis von 300 m im öffentlichen Straßenland zur Verfügung gestellt. 2. Die Gesamtzahl der Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln darf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor eines Carsha- ring-Unternehmens nicht überschreiten. Der überwiegende Anteil der Fahrzeuge des Carsha- ring-Unternehmens muss auf privaten Flächen untergebracht werden. Für den Mangel an aus- reichend privaten Abstellmöglichkeiten ist ein entsprechender Nachweis vom Antragsteller zu führen. Förderung der Elektromobilität durch Reduzierung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge Der Bundesgesetzgeber lässt mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) seit dem 05.06.2015 die Be- vorrechtigung von Elektrofahrzeugen ausdrücklich zu. Dabei sind Bevorrechtigungen unter anderem möglich für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen (§ 3 Abs. 4 Ziff. 1 EmoG). Diese Geset- zeslage eröffnet damit die Möglichkeit, dass Elektrofahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität in einem bestimmten Zeitfenster kostenfrei im öffentlichen Straßenland geparkt werden können. Neben reinen Elektrofahrzeugen können auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen, z. B. Hybridfahrzeuge, bevorrechtigt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 EmoG erfüllt sind. Die Gesamtzahl der in Köln zugelassenen Fahrzeuge, für die eine Kennzeichnung nach dem EmoG beansprucht werden kann, liegt derzeit bei rund 3.800. Hiervon sind 850 auf Privatpersonen zugelassene, reine Elektrofahrzeuge. Zahlen über im Umland zugelassene Elektrofahrzeuge liegen nicht vor. Das stationsbasierte Elektro-Carsharing wird in Köln bereits dahingehend gefördert, dass für diese im öffentlichen Straßenland an Carsharing-Stationen abgestellten Fahrzeuge auf die Entrichtung von Sondernutzungsgebühren verzichtet wird. Um die Elektromobilität in Köln stärker zu fördern, könnte auch allen anderen Elektrofahrzeugen eine vergünstigte Parkmöglichkeit auf öffentlichem Straßen- land eröffnet werden, indem diese einen Parkschein lösen können, bei dem die Parkgebühren für die erste Stunde entfallen. Nach der ersten Stunde fallen die ortsüblichen Parkgebühren an. Die Ladezeit eines Elektrofahrzeuges kann deutliche Unterschiede aufweisen und hängt ab von der Batteriekapazität, dem Ladezustand der Batterie und der Ladeleistung, die das Elektrofahrzeug zu- lässt. Ferner können Umgebungseinflüsse wie Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit die Ladegeschwindigkeit negativ beeinflussen. Eventuell sich daraus ergebende Änderungen in Bezug auf die Parkdauer werden im Standortkonzept für die Ladeinfrastruktur (vgl. Vorlagen-Nr. 3677/2018) thematisiert und im Anschluss in die Parkge- bührenordnung aufgenommen. 6 Die Einführung eines einstündigen, kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge erfordert die Abgabe spezieller Tickets. Um die Bedienung der Automaten für die Benutzer eindeutig zu gestalten, müssen sämtliche Automaten u. a. mit einer speziellen Anforderungstaste ausgestattet werden. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann zurzeit keine qualifizierte Berechnung der daraus resultie- renden Mindererträge erfolgen. Für die Haushaltsplanung 2020/2021 werden die Ertragsausfälle des- halb, unter Berücksichtigung des prozentualen Anteils der zugelassenen Elektrofahrzeuge in Köln und Umgebung, zunächst pauschal mit 50.000 € jährlich eingeplant. Nach Einführung des einstündi- gen, kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge, durch Auswertung aller innerhalb eines Jahres gezo- genen, kostenlosen Parkscheine für diesen Fahrzeugtyp, können dann genauere Werte ermittelt wer- den, die im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2022 Berücksichtigung finden. Finanzierung Die Materialaufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung des einstündigen, kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge betragen je Parkscheinautomat ca. 250 €. Neben den Kosten von 120 € für neue Softwareprogramme und Gebührenschilder werden noch weitere Materialen benötigt, die je nach Fabrikat des Parkscheinautomaten unterschiedlich sind (Bedienschilder, Anforderungstasten, Aufkleber etc.). Im Rahmen der Einführung müssen ca. 2.580 Parkscheinautomaten verschiedener Fabrikate umgerüstet werden. Die Materialkosten betragen somit insgesamt ca. 638.100 € und wur- den anhand des zurzeit gültigen Rahmenvertrages über die Lieferung von Ersatzteilen mit den jewei- ligen Herstellerfirmen ermittelt. Die entsprechenden Aufwandsermächtigungen stehen im Hpl. 2019 im Teilergebnisplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfü- gung. Der Arbeitsaufwand für die Umrüstung der Parkscheinautomaten (Arbeitszeit ca. 20 bis 30 Minuten je Automat) kann durch den aktuellen Wartungsvertrag und eigene Mitarbeiter aufgefangen werden, da beabsichtigt ist, die einzelnen Parkgebiete sukzessive umzurüsten. Somit entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Begründung der Dringlichkeit: Die Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung hat höchste Priorität und ist im Rah- men der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln von größter Bedeutung. Durch die Stärkung des Carsharings bzw. E-Carsharings kann nachweislich der Pkw-Besitz verringert werden. Die Nachfrage nach einer Ladeinfrastruktur würde durch Parkgebührenerleichterungen zusätzlich gefördert werden. Durch den frühen Sitzungslauf kann diese Vorlage in derselben Ratssitzung wie das Standort- und Betriebskonzept für eine öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge beraten und dadurch zeitgleich umgesetzt werden. Anlage: Bedarfsprüfung
Anlage 4 - Auszug BV Lindenthal 11.03.2019
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 19.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 11.03.2019 öffentlich 9.2.1 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Car- sharing – und Förderung der Elektromobiliät durch Reduzierung der Parkgebüh- ren für Elektrofahrzeuge 2020/2018 alternativer Beschluss: Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neu- fassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland: 1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Ve r- brennungsmotor erhöht. 2. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öf- fentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüp- fungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Um- kreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. Alternativen zum Beschlusspunkt 4: 4. Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Ge- biet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei. 5. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen mit 3 Nein Stimmen (Grüne)
Anlage 1 - Bedarfsprüfung
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14 Ra 1.2018 141/1 Eingang 9, Nov. 2018 66 - Amt für 66 Straßen und Verkehrsentwicklung Umrüstung von Parkscheinautomaten; voraussichtliche Kosten rd. 536.219 € netto zzgl. MwSt. = 638.100 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA - Nr. 141/11/07/18) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 14.05.2018, modifiziert mit Mail vom 07.11.2018, übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Maßnahme. Durch eine neugefasste Parkgebührenordnung soll ein kostenloses Parken für Elektrofahr- zeuge für eine Stunde an rd. 2.580 Parkscheinautomaten eingeführt werden. Die Bevorrech- tigung von Elektrofahrzeugen für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen ist auf- grund $& 3 Absatz 4 Ziffer 1 des Elektromobilitätsgesetzes möglich. Die Einführung eines einstündigen kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge erfordert die Abgabe spezieller Tickets, so dass die Parkscheinautomaten entsprechend umgerüstet wer- den müssen. Sie kalkulieren für die Umrüstung rd. 250 € pro Parkscheinautomat (Programme, Bedien- schilder, Anforderungsknöpfe, Aufkleber etc.) woraus sich ein voraussichtliche Auftragsvo- lumen von rd. 638.100 € ergibt. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist für mich nachvollziehbar. Zu der prognostizierten Auftragssumme kann ich jedoch keine Beurteilung abgeben, da Sie keine konkreten Anga- . ben zur Ermittlung der Umrüstkosten pro Parkscheinautomat gemacht haben. Sie beabsichtigen eine Beschlussvorlage u. a. über die Reduzierung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge in den Rat einzubringen und gleichzeitig einen Bedarfsfeststellungsbe- schluss für die hier genannte Maßnahme einzuholen. Mit ri; Grüßen
Anlage 6 - Auszug BV Mülheim 25.03.2019
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Anlage 6 anlaaa Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 26.03.2019 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der B ezirksvertretung Mülheim vom 25.03.2019 öffentlich 9.2.6 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum – stationsbasiertes Car- sharing – und Förderung der Elektromobiliät durch Reduzierung der Parkgebüh- ren für Elektrofahrzeuge 2020/2018 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu be- schließen: Der Rat beschließt zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neu- fassung der Kriterien zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland: 1. Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Car- sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines Carsha- ring-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungs- motor erhöht. 2. Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffent- lichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem Verknüpfungs- punkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss. 3. Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei. 4. Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen Parkscheinautoma- ten eine Stunde kostenfrei. Alternativen zum Beschlusspunkt 4: Alle Elektrofahrzeuge parken an allen Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei. 5. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Merkl (LKR).
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2020/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.03.2019
- Erstellt
- 13.06.2018 10:37