Mandari Insight

2009/0321

Wechsel des Vorhabenträgers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan M 32 - Wilhelm-Glässing-Straße / Wilhelminenstraße -

Magistratsvorlage 29.07.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2009/0321

13.4 KB · application/pdf

Ansehen

2009/0321

2722 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.08.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0321 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Wechsel des Vorhabenträgers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan M 32 - Wil-
helm-Glässing-Straße / Wilhelminenstraße - 
 
Vorlage vom: 29.07.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem Wechsel des Vorhabenträgers zum rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungspsplan M 32 - 
Wilhelm-Glässing-Straße / Wilhelminenstraße - wird zugestimmt. Eine Erklärung des neuen Vorhabenträ-
gers, die sich aus dem Durchführungsvertrag ergebenen Verpflichtungen zu übernehmen, liegt vor. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0321 vom 29.07.2009: 
 
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 wurde der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan M 32 zur Satzung beschlossen. Der als Voraussetzung zum Satzungsbeschluss am 
19.02.2009 abgeschlossene Durchführungsvertrag wurde mit In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans M 32 am 04.05.2009 wirksam. 
Mit Schreiben vom 20.07.2009 hat der Vorhabenträger Herr Dr. W. Schöhl einen Wechsel des Vorha-
benträgers beantragt. Dem Antrag des Vorhabenträgers ist eine Verplichtungserklärung des ne uen 
Vorhabenträgers Frau Eva Redelin beigefügt, in der sie sich zusammen mit ihrem Vater Dr. Dietmar 
Redelin verpflichtet, die sich aus dem Durchführungsvertrag ergebenen Verpflichtungen zum vorha-
benbezogenen Bebauungsplan M 43 zu übernehmen. 
Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf nach § 12 Abs. 5 Satz 1 BauGB der Zustimmung der Stadt. 
Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 
die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der vertraglich festgelegten Frist 
gefährdet ist. Diesbezüglich bestehen keine Bedenken, so dass einem Wechsel des Vorhabenträgers 
zugestimmt werden kann. 
Nach der Zustimmung des Vorhabenträgerwechsels wird eine Änderung zum Durchführungsvertrag 
allen Beteiligten zur Unterschrift vorgelegt; mit Unterzeichnung ist die Vertragsänderung wirksam. 
 
Der Dezernent VI: 
In Vertretung 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister 
 
 
 
Darmstadt, den  29.07.2009 
VI/61.4 ha NSt. 2112

Beratungsverlauf (1)

TOP 373 beschließend

Orte (2)

  • Wilhelm-Glässing-Straße
  • Wilhelminenstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0321
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.07.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00