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3619/2024

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Ausschuss 20.12.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.02.2025, TOP 13.1

Anlage 2 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich

480 Zeichen

l•lstadtKöln MJ 
Stadtplanungsamt Anlage 2 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (StEA vom 11.06.2012) 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: "Koelnmesse/
M
esseverwaltung" in Köln-Deutz 
Maßstab 1 : 2 500 
1 
■25-•0====50••••■10=0====i150 Meter "E:1:7 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beschlussvorlage Ausschuss

2491 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 3619/2024 
Freigabedatum 20.12.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in 
Köln-Deutz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 11.06.2012 (Session-Nr. 
1053/2012) für das Gebiet zwischen der Bundesstraße B 55a im Norden, der Abfahrt 
der B 55a zum Pfälzischen Ring im Osten, Deutz-Mülheimer Straße im Westen und 
nördlich des Pfälzischen Ringes in Köln-Deutz —Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messever-
waltung" in Köln-Deutz— aufzuheben. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bemühungen, den Bereich um die Deutz-Mülheimer Straße 30 zu entwickeln, gehen auf 
das Jahr 2012 zurück. Die damalige Vorhabenträgerin Koelnmesse hatte damals die Einlei-
tung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 
12 (BauGB) bei der Verwaltung beantragt, mit dem Ziel, Sondergebiet für die Messeverwal-
tung und messenahe Dienstleister sowie ein Parkhaus festzusetzen. Zur Sicherung der städ-
tebaulichen und architektonischen Qualität wurde im Zusammenhang mit diesem Einleitungs-
beschluss vom 11.06.2012 (Session-Nr. 1053/2012) Arbeitstitel "Koelnmesse/Messeverwal-
tung in Köln-Deutz " ein Qualifizierungsverfahren durch die damalige Vorhabenträgerin durch-
geführt und in einem intensiven Prozess mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln abge-
stimmt. Zwischenzeitlich hat die Koelnmesse sich dazu entschieden, die neue Firmenzentrale 
innerhalb des Messegeländes zu realisieren und die Flächen im Geltungsbereich an die 
Flossbach von Storch AG veräußert, sodass die Planung von Seiten der Koelnmesse nicht 
weiterverfolgt wird. 
 
Die Flossbach von Storch AG mit Sitz in Köln möchte als Eigentümerin und Nutzerin auf den 
o.g. Flächen einen Bürokomplex als Sitz für Ihre neue Firmenzentrale errichten (Session-Nr. 
3261/2024). 
 
Der o.g. Einleitungsbeschluss kann daher aufgehoben werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1  Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

944 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Zuge der Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht 
erforderlich. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3619/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.12.2024
Erstellt
14.11.2024 13:17