Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in Köln-Deutz
Beschlussvorlage Ausschuss 3619/2024 vom 20.12.2024
Stand: Am 06.02.2025 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 3619/2024 Freigabedatum 20.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in Köln-Deutz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 11.06.2012 (Session-Nr. 1053/2012) für das Gebiet zwischen der Bundesstraße B 55a im Norden, der Abfahrt der B 55a zum Pfälzischen Ring im Osten, Deutz-Mülheimer Straße im Westen und nördlich des Pfälzischen Ringes in Köln-Deutz —Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messever- waltung" in Köln-Deutz— aufzuheben. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bemühungen, den Bereich um die Deutz-Mülheimer Straße 30 zu entwickeln, gehen auf das Jahr 2012 zurück. Die damalige Vorhabenträgerin Koelnmesse hatte damals die Einlei- tung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (BauGB) bei der Verwaltung beantragt, mit dem Ziel, Sondergebiet für die Messeverwal- tung und messenahe Dienstleister sowie ein Parkhaus festzusetzen. Zur Sicherung der städ- tebaulichen und architektonischen Qualität wurde im Zusammenhang mit diesem Einleitungs- beschluss vom 11.06.2012 (Session-Nr. 1053/2012) Arbeitstitel "Koelnmesse/Messeverwal- tung in Köln-Deutz " ein Qualifizierungsverfahren durch die damalige Vorhabenträgerin durch- geführt und in einem intensiven Prozess mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln abge- stimmt. Zwischenzeitlich hat die Koelnmesse sich dazu entschieden, die neue Firmenzentrale innerhalb des Messegeländes zu realisieren und die Flächen im Geltungsbereich an die Flossbach von Storch AG veräußert, sodass die Planung von Seiten der Koelnmesse nicht weiterverfolgt wird. Die Flossbach von Storch AG mit Sitz in Köln möchte als Eigentümerin und Nutzerin auf den o.g. Flächen einen Bürokomplex als Sitz für Ihre neue Firmenzentrale errichten (Session-Nr. 3261/2024). Der o.g. Einleitungsbeschluss kann daher aufgehoben werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Zuge der Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erforderlich. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 2 Geltungsbereich
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l•lstadtKöln MJ Stadtplanungsamt Anlage 2 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (StEA vom 11.06.2012) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: "Koelnmesse/ M esseverwaltung" in Köln-Deutz Maßstab 1 : 2 500 1 ■25-•0====50••••■10=0====i150 Meter "E:1:7 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Beratungsverlauf
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30.01.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
06.02.2025 zuletzt
TOP 13.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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