1227/2019
Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Sportanlage Brucknerstraße, Umbau Rasenspielfeld in Kunststoffrasen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 1227/2019 Freigabedatum 18.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Sportanlage Brucknerstraße, Umbau Rasenspielfeld in Kunststoffrasen Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz (BV7) beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Brucknerstraße. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von einem Rasen- in einen Kunstrasenplatz, den Rück- bau der vorhandenen Rundlaufbahn aus Tennenbelag in Rasenflächen, zus. Ausgleichsmaßnahmen, Errichtung von Wegen, Ballfangzäunen, Barrieren sowie einer Trainingsbeleuchtungsanlage in Ver- bindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach- planern durchgeführt. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investiti- onsprogramm Sportstätten) im HJ 2019 zur Verfügung. Alternative: Die Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung und Modernisierung der Sportanlage Brucknerstraße mit Belagswechsel wird nicht durchgeführt. Sportausschuss 09.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Sportanlage Brucknerstraße wurde 1978 errichtet. Sie verfügt über ein Rasen-Großspielfeld ohne Trainingsbeleuchtungsanlage, eine Kampfbahn Typ B mit Tennenlaufbahn und einer zusätzlichen Kurzstreckenlaufbahn. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem ein Kunststoffrasenplatz und die Vereinsheime des RSV Urbach 1912 e.V. (14 Mannschaften) und der SpVg. Porz 1919 e.V. (20 Mannschaften). Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird intensiv durch die beiden Fußballvereine genutzt. Vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs nach intensiv und witterungsunabhängig nutzbaren Trainings- und Spielflächen, beabsichtigt die Sportverwaltung den vorhandenen Naturrasenplatz in einen Kunststoffrasenplatz umzuwandeln. Dabei ist der Neubau des Entwässerungssystems, umlau- fender Wegeflächen, Spielfeldbarrieren, Ballfangzäunen und einer Trainingsbeleuchtungsanlage vor- gesehen. Die Maßnahme ist Bestandteil der Gesamtkonzeption der Sportanlagen Humboldtstraße und Bruck- nerstraße. Um das Angebot für Leichtathletische Wurfdisziplinen im Einzugsgebiet aufrecht zu erhal- ten, wird im Gegenzug auf der Sportanlage Humboldtstraße ein Spielfeld in Naturrasen, statt in Kunststoffrasen errichtet. In Vorlage 0792/2019 „Gesamtkonzept der Sportanlagen Humboldtstraße/Brucknerstraße“ wird ausführlich auf die Hintergründe eingegangen. Da die Sportanlage Brucknerstraße im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde im Vorfeld des Pla- nungsbeginns eine generelle Haltung des Naturschutzbeirates zu diesem „Flächentausch“ eingeholt. Unter Auflagen, die in der Planung berücksichtigt werden müssen, stimmt der Naturschutzbeirat grundsätzlich dieser Maßnahme zu. Für den Baubeschluss muss eine Befreiung vom Landschafts- plan mit der Zustimmung des Naturschutzbeirates eingeholt werden. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten 3 für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 1.800.000,- €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 50.000,-- € geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem für diesen Zweck veranschlagten Zentralansatz, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Bau- maßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten). Anlagen Kostenrahmen, Luftbild, Schrägluftbild
Anlage 04 Schrägluftbild
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80m6040200 Mittelpunkt: [364522,5637923] 1:2000 Brucknerstraße Schrägluftbild Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 02.04.2019
Anlage 01 Kostenrahmen
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Kostenrahmen Sportamt Planungskosten - Umbau Naturrasenspielfeld in Kunststoffrasen KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 41.500,00 € 7.885,00 € 49.385,00 € Summe Bau- und Planungskosten 41.500,00 € 7.885,00 € 49.385,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 50.000,00 € Stand: 02.04.2019Generalsanierung SpA Brucknerstraße
Anlage 03 Luftbild
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80m6040200 Mittelpunkt: [364503,5637943] 1:2000 Brucknerstraße Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 02.04.2019
Anlage 05 0729_2019 Beschlussvorlage
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0792/2019 Freigabedatum 11.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gesamtkonzept der Sportanlagen Humboldtstraße/Brucknerstraße Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt, im Zuge einer Gesamtkonzeption der Sportanlagen Humboldtstraße und Brucknerstraße, der Herstellung eines zweiten Großspielfeldes aus Kunststoffrasen inklusive Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportanlage Brucknerstraße zu. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass Platz 2 auf der Sportanlage Humboldtstraße (bei Ver- einsheim GSV/Leichtathletik) nicht in Kunststoffrasen, sondern in Naturrasen ausgeführt wird. Dieser Naturrasen ist dauerhaft durch die Sportverwaltung zu sichern. Diese Verpflichtung wir durch einen zusätzlichen Vertrag festgeschrieben. Der Beirat stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Sportausschuss 28.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für die Generalsanierung von Platz 2 auf der Humboldtstraße wurde die Sportanlage in der Prioritä- tenliste (2013-2017) für Kunststoffrasenplätze aufgenommen. Im Zuge der Planungsphase wurden Bedenken seitens des Gymnasial-Sportverein Porz e.V. (GSV), der die Anlage als Leichtathletikanlage nutzen wird, geäußert. Sollte der Belag des Großspielfeldes in Kunststoffrasen angelegt werden, besteht keine Möglichkeit Wurfdisziplinen wie Speer- und Diskus- wurf auf der Sportanlage auszuführen. Eine Verlegung der Wurfdisziplinen wurde mit den Vereinen diskutiert. Die Verlegung ist auf Grund der Trainingsorganisation nicht möglich und würde zusätzlich zu den organisatorischen Schwierigkeiten zu einer Abspaltung bzw. zur Aufgabe der Trainingsgrup- pen für Wurfdisziplinen führen. Des Weiteren wird der gleichzeitige Trainingsbetrieb durch Leichtathleten und Fußballer von der Sportverwaltung als sehr kritisch gesehen, da durch herumfliegende Bälle die Verkehrssicherheit der Leichtathleten nicht gewährleistet werden kann. Dies sollte in der Regel nur stattfinden, wenn es sich um Trainingsgruppen ein und desselben Vereins handelt. Um eine Lösung dieser Problematik herbeizuführen, wurden seitens der Sportverwaltung mit den Vereinen Lösungsvorschläge erarbeitet. Bei dem daraus resultierenden Gesamtkonzept konnten die Standorte der Vereinsheime und die für die jeweilige Sportart bevorzugten Sportbeläge berücksichtigt werden. 3 Das Gesamtkonzept berücksichtigt folgende Großspielfelder auf den Sportanlagen Humboldtstraße und Brucknerstraße: Humboldtstraße Platz 1 (Schule): - Großspielfeld aus Kunststoffrasen, Verfüllung mit Sand und Kork - Umkleidegebäude und Unterbringung der Pflegekolonne für Bezirk Porz - Optimierung der Parkplatzsituation von Sportanlage und Schule - Weitere Sportmöglichkeiten nach Nutzeranforderung der Schule - Nutzung Wochentags: Schulen und Fußballvereine, weitere Nutzer - Nutzung Wochenende: Meisterschaftsspiele Fußball - 100% Finanzierung über das Förderprogramm Gute Schule Humboldtstraße Platz 2 (GSV): - Großspielfeld aus Naturrasen statt Kunststoffrasen - Kunststofflaufbahn - Nutzung Wochentags: Schulen und GSV - Nutzung Wochenende: Meisterschaftsspiele Fußball - 50% Finanzierung über das Förderprogramm Investitionspakt soziale Integration im Quartier 2019 - 50% Finanzierung aus Kunststoffrasenprogramm Brucknerstraße Platz 1 (SpVg Porz): - Umbau eines Großspielfeldes aus Naturrasen in Kunststoffrasen - Verfüllung mit Sand und Kork - Rückbau des Tennenbelages der Laufbahn und der Segmente in Rasenflächen - Nutzung: SpVg Porz als alleiniger Nutzer - Finanzierung aus Kunststoffrasenprogramm (Einsparung aus vorg. Förderprogrammen) Brucknerstraße Platz 2 (RSV Urbach): - Belagswechsel des vorhandenen Kunstrasenplatzes gem. Prioritätenliste 2018-2020 - Verfüllung mit Sand und Kork - Nutzung: RSV Urbach als alleiniger Nutzer - Finanzierung aus Kunststoffrasenprogramm Da das Spielfeld Brucknerstraße Platz 1 innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt und es sich aktuell um ein Rasenspielfeld handelt, das in Kunststoffrasen umgewandelt werden soll, wird im Vorfeld einer detaillierteren Objektplanung der Naturschutzbeirat um Zustimmung zu dieser Maßnahme gebeten. Die Umwandlung erfolgt nur unter der Prämisse eines Flächentausches, in Verbindung mit der Sportanlage Humboldtstraße Platz 2, auf der abweichend zum jetzigen Planungsbeschluss ein Naturrasenplatz an Stelle eines Kunststoffrasenbelages erstellt wird. Des Weiteren erfolgen auf der Brucknerstraße zusätzlichen naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. Um- wandlung der Tennenflächen in Naturrasenflächen mit zusätzlichen Strauch und Baumpflanzun- gen im Bereich der jetzigen Tribüne. Für die Umsetzung des zusätzlichen Kunststoffrasenplatzes auf der Brucknerstraße werden im Planungsprozess ein Entwurf und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit den vorgesehenen Ausgleichmaßnahmen mit dem Umweltamt abgestimmt und dem Naturschutzbeirat zur Zustim- mung vorgelegt. Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit Nutzern und der Politik durchgeführt werden mussten. Diese konnten nicht innerhalb der Frist abge- schlossen werden. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da das Ergebnis dieser Abstimmung Grundlage für die Fortführung des Projektes ist und die weiteren Planungsschritte davon abhängen. Durch die bereits abgeschlossene Kieselrotsanierung ist die Anlage bereits seit Dezember 2017 nicht nutzbar und liegt brach. Die Sportverwaltung reicht die Vorlage ver- fristet ein, um weitere Verzögerungen im Projekt zu vermeiden.
Anlage 02 Stadtplan
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800m6004002000 Mittelpunkt: [364537,5638479] 1:20000 Brucknerstraße Stadtplan Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 02.04.2019
Anlage 06 52-7006-1402-K1
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V e r e i n s h e i m G S V ( L e i c h t a t h l e t i k ) g e p l a n t e r K u n s t r a s e n p l a t z m i t K u n s t s t o f f l a u f b a h n - > w i r d i n N a t u r r a s e n a u s g e f ü h r t V e r e i n s h e i m R S V U r b a c h ( F u ß b a l l ) v o r h a n d e n e r K u n s t r a s e n p l a t z B e l a g s w e c h s e l i n 2 0 1 9 V e r f ü l l u n g m i t S a n d u n d K o r k V e r e i n s h e i m S p V g P o r z - U r b a c h ( F u ß b a l l ) v o r h . R a s e n p l a t z m i t T e n n e n l a u f b a h n U m b a u i n K u n s t r a s e n V e r f ü l l u n g m i t S a n d u n d K o r k E r s t e l l u n g T r a i n i n g s b e l e u c h t u n g s a n l a g e R ü c k b a u T e n n e n l a u f b a h n u n d S e g S e g m e n t e i n N a t u r r a s e n G y m n a s i u m U m b a u T e n n e n p l a t z i n K u n s t r a s e n V e r f ü l l u n g m i t S a n d u n d K o r k S a n i t ä r g e b ä u d e u n d U n t e r b r i n g u n g P f l e g e k o l o n n e 2 1 1 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1227/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 02.04.2019 09:45